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ca. 2 Jahren habe sie Radio hören und nach ca. 3 Jahren habe sie das erste Mal in den
Garten gehen dürfen, wobei Wolfgang P. sie aber an der Hand gehalten habe, damit sie
nicht weglaufen könne. Heute habe sie mit Wolfgang P. den PKW geputzt, dabei habe er
mehrere Anrufe erhalten, wobei er sich wegen des Staubsaugerlärms von ihr wegbewegt
habe, worauf sie durch das offene Gartentor weggelaufen sei. Nach Verbringung der
Natascha K. auf die PI Deutsch-Wagram habe die mit Beamten aus dem Kriminaldienst
besetzte Streife mitgeteilt, dass Wolfgang P. soeben mit seinem roten BMW 850i, W-xxxxxP,
geflüchtet sei.
Als Beilage 3 findet sich der Bericht der Insp. Sabine F. vom 29.8.2006, die Natascha K. auf
der PI Deutsch-Wagram erstbetreute. Danach schilderte ihr Natascha K. die Entführung und
gab an, als erstes gefragt zu haben, ob sie nun vergewaltigt werde. Sie habe dann berichtet,
dass sie kurz in einem Waldstück verweilt hätten, anschließend sei sie ins Verlies gebracht
worden. In den weiteren Jahren habe sie das Verlies verlassen dürfen, um in den Garten zu
gehen und sich im Haus aufzuhalten. Manchmal habe er sie zum Einkaufen und einmal
sogar zum Schi fahren mitgenommen. Sie habe im Haus und Garten Arbeiten verrichten
müssen und habe ihr Entführer ihre Anwesenheit im Garten damit erklärt, dass sie eine
Gartengehilfin sei. Wenn seine Mutter zu Besuch gekommen sei, habe er sie ins Verlies
gesperrt. Zuvor habe er das Haus gereinigt, damit keine Spuren ihrer Anwesenheit
wahrnehmbar gewesen seien. Im Laufe der Jahre habe er ihr weniger zu Essen gegeben
und sei sie in den letzten Jahren auch von ihm geschlagen worden. In der Folge habe
Natascha K. von ihr familiäre Angelegenheiten wissen wollen, wie zum Beispiel, ob ihr
Großvater noch leben würde. Die Beamtin habe nur 3 Fragen gestellt, nämlich ob sie mit
dem Entführer Geschlechtsverkehr gehabt habe, warum sie so einen gebildeten Eindruck
erwecke und ob es Komplizen gegeben habe, worauf Natascha angegeben habe,
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und Videos habe ansehen dürfen. Die letzte Frage habe sie wörtlich beantwortet mit „Ich
weiß keine Namen.“
Noch während der Erstbetreuung durch Insp. Sabine F. wurde der Arzt Dr. Karl B.
hinzugezogen. In seiner Niederschrift vom 25.8.2006, Beilage 4 zur Strafanzeige, schilderte
er, das Mädchen habe keine groben körperlichen und geistigen Auffälligkeiten aufgewiesen,
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Als Beilage 7 zur Strafanzeige sind die niederschriftlichen Angaben der unmittelbaren
Nachbarn zum Tathaus Xxxxxxstrasse XX, Edith und Johann Sch. vom 23. und 26.8.2006
angeschlossen. Edith Sch. gab an, Wolfgang P. habe alleine im Haus gewohnt und dieses
ohne fremde Hilfe renoviert und ausgebaut. Vermutlich Mitte der 90iger Jahre habe er eine
Montagegrube errichtet, von einem Zusatzraum sei ihnen aber nichts bekannt gewesen.
Wolfgang P. habe nie eine Freundin gehabt. Erst vorige Woche habe sie erstmals die junge
Frau im Garten gesehen, aber nicht mit ihr gesprochen. Den Erzählungen des Wolfgang P.
habe sie entnommen, dass er mit Computern vertraut gewesen sei, sie habe jedoch selbst
nie einen bei ihm gesehen.
Johann Sch. schilderte, er habe erstmals vor 2 Monaten ein junges Mädchen bei Wolfgang
P. im Garten beim Arbeiten gesehen. Er habe Wolfgang P. angeboten, bei ihm im Garten das
Schwimmbad zu benützen, was dieser einmal auch in Anspruch genommen habe, zumal
sich das Mädchen bei ihm dafür bedankt habe. Das Mädchen habe er insgesamt 2 Mal im
Garten beobachtet und 4-5 Mal Wolfgang P. gehört, wie er offenbar dem Mädchen in
ekelhaftem Ton Arbeitsanweisungen gegeben habe. Ing. Ernst H. kenne er persönlich nicht,
Wolfgang P. habe ihm aber von ihm erzählt, nämlich dass er für ihn arbeite und dieser in der
Pxxxxxxstrasse eine Halle betreibe. Er habe das Auto des Ing. Ernst H. öfter gesehen. Seines
Wissens sei dieser aber selten in Strasshof gewesen. Wolfgang P. habe die Montagegrube
1994/95 gebaut, dass dabei auch das Verlies mitgebaut worden sei, sei ihm nicht
aufgefallen, obschon Wolfgang P. ihn eingeladen habe, die Baustelle zu besichtigen.