Nullhypothese versus Wahrannahme in der Erkundung der Realitätsbezogenheit

Begonnen von Reichmann, 01 April 2012, 14:48:46

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Reichmann

In Deutschland gibt es eine Wissenschaft die sich seit 150 Jahren mit dem Phänomen der Realitätsbezogenheit von Schilderungen/Aussagen beschäftigt. Schon vor langer Zeit hat man erkannt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt sogenannte Erlebnisberichte zu bewerten und man hat sich in der wissenschaftlichen Diskussion auf einen Standard geeinigt,  der seit 1999 auch gesetzlich verankert ist und auch bei Gerichtsverfahren - bei sonstiger Nichtigkeit des Verfahrens - angewendet werden muss.

Bei der Nullhypothese geht man vorerst davon aus, dass eine Schilderung nicht stimmt. Dann werden Hypothesen gebildet und untersucht, die Teilaspekte der Schilderung abbilden. Wenn es genügend Gründe gibt eine Hypothese als falsch anzusehen, wird sie verworfen. Ist man bei allen Hypothesen zum Schluß gekommen, dass sie zu verwerfen sind, gilt die Schilderung als real erlebt.

Diesem System liegt zugrunde, dass eine dürftige Schilderung eines Sachverhaltes nicht als wahr angenommen werden darf, weil KEINE - oder zu wenige - Realitätskennzeichen aufzufinden sind, die die Schilderung als wirklich erlebt gelten lassen könnten.

Seit 1999 sind in Deutschland Fehlurteile - insbesondere in Verfahren in denen Aussagepsychologen hinzugezogen werden - drastisch zurückgegangen, weil es kaum Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gibt. Zudem ist zu beobachten, dass auch wesentlich mehr Fälle bereits im Stadium der Voruntersuchung eingestellt werden können.

In Österreich weigert man sich vehement gegen diese Standards - obwohl sie schon in vielen Ländern der Welt Anwendung finden - und bleibt bei der sogenannten Wahrannahme. In diesem Fall wird jede Schilderung als wahr angenommen, solange nicht festgestellt wird, dass sie gar nicht wahr sein kann.
Das impliziert natürlich dass jede Schilderung wahr ist, außer es ist jemand so dumm, dass er sich ständig widerspricht. Das ist jedoch bei kargen Aussagen gar nicht möglich.

Daraus resultieren auch viele Wiederaufnahmen von Strafverfahren (viele werden gar nicht erst zugelassen, sondern schon im Vorfeld abgewürgt um das wahre Ausmaß der Fehlurteile zu vertuschen) und ungeheure Schadenersatzzahlungen der Republik.

Dieses fehlerbehaftete "österreichische" Verfahren haben wir auch bei den Ermittlungen. Daher sind schon die Voruntersuchungen äußerst mangelhaft und so ziehen sich die falschen Erwägungen durch das ganze Verfahren.
Deshalb werden immer wieder Kriminelle ungestraft davonkommen und Unschuldige im Gefängnis sitzen.
Es gab in Österreich bereits viele Verfahren, wo Menschen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden sind. JEDES Verfahren das Wiederaufgenommen und ein Deutscher Aussagepsychologe hinzugezogen worden ist, hat bisher mit Freispruch oder gar mit der Einstellung des Verfahrens geendet, weil nicht einmal mehr genug Gründe vorhanden waren um ein Verfahren zu rechtfertigen.

Daher halte ich auch die Diskussion in unserem Forum für toll und gerechtfertigt. Es werden Hypothesen aufgestellt und diskutiert. Bei vielen Hypothesen/Themen kommen wir zu einem Punkt, bei dem es nicht mehr weitergeht. Es fehlen Unterlagen, Hintergrundinformationen usw.
Deshalb muss diese Hypothese nicht falsifiziert werden, weil nicht genug - sondern zu wenig - Gründe vorliegen die These als unzutreffend abzuhaken.
Roland Reichmann
http://www.inhr.net