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2011 JUNI 20. FORUM DER STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTE ff

Begonnen von Wahrheitsforschung, 18 März 2012, 17:38:42

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Wahrheitsforschung

27.-30.06.2011 20. FORUM der STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTE IN WALCHSEE

Die Themen des 20. Forums der StaatsanwältInnen beschäftigen sich einerseits mit der
rechtlichen und politischen Kontrolle des Ermittlungsverfahrens und den sich daraus
ergebenden Einflussmöglichkeiten auf laufende Verfahren und andererseits mit dem
Spannungsfeld zwischen Transparenz und Amtsgeheimnis gegenüber den Medien und der
Politik. Ein Tag ist wiederum der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft
gewidmet. Des weiteren findet sich ausreichend Gelegenheit, aktuelle Themen zu diskutieren.


Durch das Forum führen als Moderatoren EOStA Mag. Richard Freyschlag und OStAin Dr. Andrea Klammer, beide Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.

Die auswärtigen TeilnehmerInnen sind im Hotel ,,Seehof" und im Hotel ,,Panorama" in Walchsee (vom Bahnhof Kufstein mit dem Bus zu erreichen) untergebracht. Das Forum findet in den Konferenzräumen des Hotel Seehof statt.

MONTAG, 27. Juni 2011

Anreise

12.30 Uhr Mittagessen

14.15 Uhr Eröffnung des Forums

Begrüßung durch Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Kurt Spitzer

Grußworte des Herrn Bürgermeisters der Gemeinde Kössen Stefan Mühlberger

Eröffnung des Forums durch Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl

Festvortrag:

Univ. Prof. Dr. Ewald WIEDERIN, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien

Der Staatsanwalt im Spannungsfeld zwischen Legalitätsprinzip und politischer Kontrolle


Pause

16.30 Uhr Die parlamentarische Kontrolle des Staatsanwaltes

Neben einer weitgehenden rechtlichen Kontrolle der Erledigungen der Geschäfte durch interne
Revision und Gerichte unterliegt die Tätigkeit des Staatsanwaltes mittelbar auch einer parlamentarischen Kontrolle, die einen Eingriff in laufende Ermittlungsverfahren und auch eine faktische Einflussnahme auf die Entscheidung über die Verfahrenserledigung ermöglicht.

Parlamentarische Anfragen mutierten in den letzten Jahren zu einem Instrument, mit dem einerseits parteipolitischer Einfluss ermöglicht und Druck auf Staatsanwälte ausgeübt, andererseits aber auch die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens umgangen wird.

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:

Univ.Prof.DDr. Heinz MAYER, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Wien
LStA Dr. Wolfgang KIRISITS, Bundesministerium für Justiz Wien
Univ.Prof.DDr. Manfred BURGSTALLER, Institut für Strafrecht und Kriminologie Uni Wien
LOStA Hofrat Dr. Werner PLEISCHL, Oberstaatsanwaltschaft Wien

18:30 Uhr Abendessen

20.15 Uhr Kamingespräch mit Justizsprechern und Mitgliedern des Justizausschusses zum Thema Kontrolle des Staatsanwaltes

Mag. Heribert DONNERBAUER, Justizsprecher der ÖVP
Dr. Peter FICHTENBAUER, Justizsprecher der FPÖ
Mag. Albert STEINHAUSER, Justizsprecher der Grünen
Mag. Ewald STADLER, Justizsprecher des BZÖ
LStA Dr. Robert JIROVSKY, Bundesministerium für Justiz

DIENSTAG, 28. Juni 2011

9.00 Uhr Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch Gericht

Das Rechtsschutzsystem im Ermittlungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der
neuen verfassungsrechtlichen Rolle von Staatsanwälten als Organe der Gerichtsbarkeit;

VizePräs.des OGH Wien Hon.Prof. Dr. Eckart RATZ, OGH-Wien
Univ. Prof. Dr. Ewald WIEDERIN, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien

Pause

10:15 Uhr Die Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch Volksanwaltschaft und Rechnungshof

Neben der rechtlichen Kontrolle der Erledigungen der Geschäfte durch interne unterliegt die
Tätigkeit des Staatsanwaltes auch einer weitreichenden externen Kontrolle durch Volksanwaltschaft
und Rechnungshof.

Diese Kontrolleinrichtungen beschäftigen sich nicht bloß mit strukturellen Problemen oder Mängeln, sondern üben auch Kritik an inhaltlichen Entscheidungen.


Kurzreferate und Podiumsdiskussion:

Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK, Volksanwaltschaft Wien
Mag. Thomas SCHIRHAKL, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck
Rechnungshofpräsident Dr. Josef MOSER, Rechnungshof Wien
SChef Mag. Christian PILNACEK, Bundesministerium für Justiz
Univ.Prof. DDr. Heinz MAYER, Universität Wien


12.30 Uhr Mittagessen

17:00 Uhr Einfluss der Medien auf Entscheidungen des Staatsanwaltes

Die mediale Berichterstattung über Inhalte und Ergebnisse von Ermittlungsverfahren verletzen nicht
nur berechtigte öffentliche oder private Interessen, sondern schaffen eine Erwartungshaltung in der
Öffentlichkeit, die die Tätigkeit und Entscheidung des Staatsanwaltes erheblich beeinflussen
können. Die Wahrung des Amtsgeheimnisses einerseits und die Forderung nach Transparenz der
Entscheidungen stehen in Konfrontation zueinander.

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:

Rechtsanwalt und Medienexperte Martin HUFF, Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth
Matthias SCHROM-KUX, ORF-Wien
OStA Dr. Martin ULRICH, Mediensprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien


19.00 Uhr Abendessen

20.30 Uhr Diskussion zum Thema Transparenz und Amtsverschwiegenheit

Matthias SCHROM-KUX, ORF-Wien
Martin HUFF, Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth

MITTWOCH, 29. Juni 2011

9:00 Uhr Die Zusammenarbeit der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mit der Polizei

Die Schaffung einer zentralen WKStA mit Zuständigkeit für ganz Österreich wird von einigen
Experten kritisch gesehen. Einerseits scheint die Effektivität von Ermittlungsmaßnahmen im
Hinblick auf die Entfernung zwischen Tatort und Ermittlungsbehörde gefährdet, andererseits hat die
bisherige Praxis gezeigt, dass ein starrer Zuständigkeitskatalog Kompetenzkonflikte fördert, die
gerade in den heiklen Phasen des Beginnes eines Ermittlungsverfahrens kontraproduktiv sind.
Auch die Leitungsbefugnis des Staatsanwaltes im Ermittlungsverfahren gibt aufgrund der
bisherigen praktischen Erfahrungen immer wieder Anlass zur Kritik durch das Innenministerium und
Polizei.

Mag. Walter GEYER, Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien
Mag. Andreas WIESELTHALER, Direktor des BAK-Wien
SChef Mag. Christian PILNACEK, Bundesministerium für Justiz

Podiumsdiskussion

11.45 Uhr Mittagessen

14.15 Uhr Die Zusammenarbeit bei vermögensrechtlichen Anordnungen

Eine erfolgreiche Vermögensabschöpfung hängt wesentlich von den ersten Ermittlungsmaßnahmen
und auch davon ab, ob die Kriminalpolizei auch Ermittlungen zu den Voraussetzungen der
vermögensrechtlichen Anordnungen führt. Eine möglichst frühzeitige Sicherung von Vermögenswerten,
die dem Verfall unterliegen könnten, sollte Bestandteil jeder Ermittlungsarbeit sein.

MinRat Dr. Hannes SEDLAK, Bundesministerium für Inneres
RiLG Fernando SANCHEZ-HERMOSILLA, Oberlandesgericht Karlsruhe
Bundesanwältin Maria SCHNEBLI, Bundesanwaltschaft Bern
OStAin Renate WIMMER, Staatsanwaltschaft München I
Dott. Markus MAYR, Staatsanwaltschaft Bozen
SChef Mag. Christian PILNACEK, Bundesministerium für Justiz

Pause

17.00 Uhr Operative Kriminalanalyse für StaatsanwältInnen

Die operative Kriminalanalyse unterstützt Kriminalbeamte genauso wie Sonderkommissionen,
StaatsanwältInnen und RichterInnen durch Analyse jener Daten, welche aus Observationen, Telefonüberwachungen,
Rufdatenrückerfassungen, Lauschangriffen, niederschriftlichen Einvernahmen
usw. ermittelt wurden. Anhand eines praktischen Erfahrungsberichtes wird der Mehrwert dieser
Methodik präsentiert.

Mag. Paul MAROUSCHEK, Leiter der Abteilung IV im Bundesministerium für Inneres
Mag. Leopold BIEN, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien

18:00 Uhr Abendessen

20.00 Uhr Kamingespräch zum Thema

Diversion auch im Wirtschaftsstrafrecht, eine Alternative?

Die Bekämpfung der im Steigen begriffenen Wirtschaftskriminalität gestaltet sich aufgrund
fehlender Personalressourcen sowohl im Bereich der Kriminalpolizei als auch im Bereich der Justiz
zu einem Spießrutenlauf mit der Zeit. Oft dauern die Ermittlungen Jahre bis eine Anklage erhoben
werden kann, was auch mit den Erschwernissen des internationalen Rechtshilfeverkehrs zu tun
hat. Im Stadium der Hauptverhandlung wird die Situation nicht besser und auch die
Rechtsmittelverfahren brauchen ihre Zeit. Die Verfahren sind nicht nur personal-, sondern auch
kostenintensiv und die letztlich verhängten Sanktionen lassen im Hinblick auf die mittlerweile
verstrichene Zeit jede Aktualität vermissen. Einige unserer Nachbarländer sind daher auch dazu
übergegangen, den Straftätern die Möglichkeit einzuräumen, sich von einem derartigen
Strafverfahren ,,loszukaufen". Die Meinungen hiezu gehen auseinander.

OStAin Renate WIMMER, Staatsanwaltschaft München I
Dr. Hannes JAROLIM, Justizsprecher der SPÖ
Univ.Prof. Dr. Richard SOYER, Rechtsanwalt in Wien

Univ. Prof. DDr. Manfred BURGSTALLER, Universität Wien

DONNERSTAG, 30. Juni 2011

9.00 Uhr Ein Blick in die Zukunft – ist eine neue Weisungsspitze in Sicht?

Seit Jahren gibt es Überlegungen in der Politik, den StaatsanwältInnen eine neue – politisch
unabhängige – Weisungsspitze voranzustellen. Es ist die Rede von der Schaffung eines
parlamentarische Unterausschusses oder eines Bundesstaatsanwaltes. Beide Einrichtungen
würden aber nach überwiegender Meinung der StaatsanwältInnen die politische Einflussmöglichkeiten
noch stärken. In Diskussion steht aber auch ein Rat der Gerichtsbarkeit, aber auch die
vier Leitenden Oberstaatsanwälte als unabhhängiges Gremium. Viele wollen aber auch, dass es so
bleibt wie es ist, eine Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz zur einheitlichen Steuerung
eines gleichgelagerten Vorgehens der Staatsanwaltschaften.

Podiumsdiskussion mit:

Dr. Hannes JAROLIM, Justizsprecher der SPÖ
Dr. Klaus SCHRÖDER, Richter des Oberlandesgerichtes Innsbruck
Generalanwältin Dr. Silvia GEYMAYER, Generalprokuratur Wien
Dott. Markus MAYR, Staatsanwaltschaft Bozen

Pause

11:00 Uhr Die Zukunft des Staatsanwaltes aus der Sicht der Standesvertretung

Eine Standortbestimmung

Generalanwältin Dr. Silvia GEYMAYER, Vizepräsidentin der Vereinigung
österreichischer StaatsanwältInnen

Walter GROSS, Richter und Vorsitzender des Bayerischen Richtervereines

Verabschiedung

12.15 Uhr Mittagessen

Heimreise

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#1
21. FORUM DER STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTE vom 25. - 28. Juni 2012 in  Kufstein

Das 21. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte versucht eine Standortbestimmung
der Staatsanwaltschaft nach 4 Jahren Strafprozessreform vorzunehmen und beschäftigt sich
nicht nur mit Evaluierungsbestrebungen, sondern auch mit der praktizierten parlamentarischen
Kontrolle und den kritischen Stimmen aus Politik und Medien. Zudem bietet das Forum
ausreichend Zeit für Gedankenaustausch und Diskussionen zu aktuellen Themen.

Durch das Forum führen als Moderatoren EOStA Mag. Richard Freyschlag und OStAin Dr. Andrea Klammer, beide Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.

Die auswärtigen TeilnehmerInnen sind im Hotel Andreas Hofer im Zentrum von Kufstein untergebracht. Das Forum findet in den dortigen Konferenzräumen des Hotels statt.

Gemäß § 73 RGV werden Unterbringung und Verpflegung für die zugelassenen Teilnehmerinnen und  Teilnehmer vom Justizressort bezahlt. Reisegebühren können daher nur für die An-und Heimreise verrechnet werden.

MONTAG, 25. Juni 2012

Anreise

12.30 Uhr Mittagessen

14.15 Uhr Eröffnung des Forums

Begrüßung durch Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Kurt Spitzer
Grußworte des Herrn Bürgermeisters der Gemeinde Kufstein Mag. Martin Krumschnabel
Eröffnung des Forums durch Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl

Festvortrag:
Präsidentin des Nationalrates Maga Barbara PRAMMER
Die Verantwortung des Staatsanwaltes gegenüber dem Parlament

Pause

16.30 Uhr Die Rolle des Staatsanwaltes gegenüber den parlamentarischen Kontrolleinrichtungen

Neben einer weitgehenden rechtlichen Kontrolle der Erledigungen der Geschäfte durch interne
Revision und Gerichte häufen sich die Fälle, in denen StaatsanwältInnen als Sachbearbeiter
Rechenschaft über ihre Tätigkeit unmittelbar gegenüber den Kontrolleinrichtungen des Parlamentes
abzulegen haben. Diese Begegnungen gestalten sich nicht immer konfliktfrei und werden oft als
versuchte Einmischung der Politik in die staatsanwaltschaftlichen Erledigungen verstanden.
Konkrete Richtlinien für diese Begegnungen auszuarbeiten scheint ein Gebot der Stunde.

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:
Univ. Prof. Dr. Ewald WIEDERIN, Staats-und Verwaltungsrecht der Uni Wien
Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian FUNK, Staats-und Verwaltungsrecht der Uni-Wien
Maga. Barbara PRAMMER, Präsidentin des Nationalrates (soweit zeitlich möglich)
Dr. Klaus HOFFMANN, Rechtsanwalt in Wien und Verfahrensanwalt bei U-Ausschüssen

19:00 Uhr Abendessen

DIENSTAG, 26. Juni 2012

9.00 Uhr Das Spannungsverhältnis zwischen aktiver Medienpolitik und § 310 StGB

Das Bundesministerium für Justiz hat mehrfach Anstrengungen unternommen, StaatsanwältInnen
und RichterInnen den Umgang mit den Medien zu erleichtern. Die Bestimmung des § 35a StAG soll
die Einstellungsbegründungen der Staatsanwaltschaften der Öffentlichkeit zugänglich machen,
Medienerlässe den Mediensprechern die Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen § 310
StGB nehmen. Eine aktive Medienpolitik steht aber vor allem im nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren

in ständigem Konflikt zur Unschuldsvermutung und verletzt in der Regel schutzwürdige
Interessen des Beschuldigten oder des Opfers. Also doch besser keine Informationen an die
Medien ?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion
Martin HUFF, Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth
Peter PLAIKNER, Medienberater und Politikanalyst, Plaiknerpublik Medienarbeit
Dr. Rupert WOLFF, Präsident des Öst. Rechtsanwaltskammertages
Mag. Friedrich KÖNIG, Leitender Staatsanwalt im BMJ-Wien (angefragt)

Pause

10:30 Uhr
Die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften in den Nachbarstaaten
Erfahrungsberichte von MediensprecherInnen aus unseren Nachbarstaaten.

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:
Peter LEHMANN, Staatsanwalt des Bundes, Schweiz
Andrea TITZ, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin StA München II
ReferentInnen aus Frankreich und Italien in Planung

12.30 Uhr Mittagessen

15:30 Uhr Opferhilfe und Prozessbegleitung

Das vom Bundesministerium für Justiz eingerichtete Managementzentrum Opferhilfe (MZ.O) hat
sich in den letzten Monaten intensiv mit der Befähigung zur Ausübung von Prozessbegleitung im
psychosozialen und im juristischen Bereich befasst und die Entwicklung, die die Ausbildung in
diesem Bereich seit Beginn der Prozessbegleitung genommen hat, aufgearbeitet. Vorgestellt
werden die Arbeitsergebnisse und die laufenden Planungen zur Erarbeitung von
Ausbildungsrichtlinien, die das Ziel einer Zertifizierung von zukünftigen ProzessbegleiterInnen
verfolgen.

Referat
Mario THURNER, Managing Direktor, Center of Legal Competence in Wien
Anschließend Diskussion

17.00 Uhr Die Staatsanwaltschaft im Kritikpunkt der Politik

Parlamentarische Kontrolleinrichtungen üben vermehrt Kritik an der staatsanwaltschaftlichen
Arbeit. Die zunehmende Transparenz staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen führt aber auch zu
öffentlichen Diskussionen über deren Richtigkeit und ihrer Kontrolle.

Referat
Karlheinz KOPF, Klubobmann der ÖVP;
Anschließend Diskussion


18:30 Uhr Abendessen

20.30 Uhr In Planung:
Kamingespräch zum Thema: ,,Parlamentarische Kontrolle des Staatsanwaltes"
Eine Diskussion mit den Justizsprechern der im Parlament vertretenen Parteien.

Mag. Heribert DONNERBAUER, Justizsprecher der ÖVP (angefragt)
Mag. Johann MAIER, in Vertretung des Justizsprechers der SPÖ
Dr. Peter FICHTENBAUER, Justizsprecher der FPÖ
Albert STEINHAUSER, Justizsprecher der GRÜNEN
Mag. Ewald STADLER, Justizsprecher des BZÖ

MITTWOCH, 27. Juni 2012

9:00 Uhr Bedarf die Strafprozessreform nach einer Praxis von 4 Jahren einer Evaluierung?

Nach einer 4-jährigen praktischen Anwendung des neuen Ermittlungsverfahrens gibt es doch eine
Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die in ihrer Anwendung Probleme bereiten. Dabei gibt es
natürlich unterschiedliche Sichtweisen, nicht nur jene der Staatsanwaltschaft, sondern auch jene
des Gerichtes, der Anwaltschaft und der Rechtslehre. Und es gibt eine Studie, die sich mit der
Evaluierung des Ermittlungsverfahrens auseinandergesetzt hat. Besteht Handlungsbedarf?

Kurzreferate mit Pausen nach Bedarf
Univ.Doz. Dr. Wolfgang STANGL, Universität Wien
Mag. Gerd OBETZHOFER, Richter des Oberlandesgerichtes Graz
General Franz LANG, Direktor des Bundeskriminalamtes
Mag. Manfred AICHBERGER, stellvertretender Direktor des BAK
Univ.Prof. Dr. Richard SOYER, Rechtsanwalt in Wien

11:00 Uhr Diskussion

12.15 Uhr Mittagessen

16:00 Uhr Die Staatsanwaltschaft aus Sicht der Medien

Die mediale Vorverurteilung von Personen trotz Unschuldsvermutung, die Einbindung der Medien
in nichtöffentliche Ermittlungsverfahren durch Prozessbeteiligte und die Anzeigenflut gegen
StaatsanwältInnen und RichterInnen, die Entscheidungen gegen Parteieninteressen getroffen
haben, sind kontraproduktive Faktoren bei der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit. Lässt sich das
ändern?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:
Wolfram SCHRAG, Jurist und Journalist beim Bayerischen Rundfunk in München;
Manfred SEEH, Journalist ,,Die Presse"
Kurt KUCH, Stv. Chefredakteur ,,News"

19:00 Uhr Abendessen

DONNERSTAG, 28. Juni 2012

9.00 Uhr Die Vorratsdatenspeicherung

Mit Wirkung ab 1.4.2012 wurden die erforderlichen gesetzlichen Regelungen für den Zugriff auf
Vorratsdaten geschaffen. Die Vorgehensweise bei der Übermittlung der Anordnungen an die
Kriminalpolizei hat den ersten Praxistest hinter sich. Es ist Zeit, ein erstes Resumee zu ziehen.

Kurzreferate und Podiumsdiskussion:
Mag. Friedrich KÖNIG, Leitender Staatsanwalt im BMJ
Direktor MR Mag. Andreas WIESELTHALER, MSc

Weitere ReferentInnen in Planung

Pause

11:15 Uhr
Die Staatsanwaltschaft aus der Sicht der Standesvertretung
Eine Standortbestimmung
Dr. Gerhard JAROSCH, Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen (angefragt)

Verabschiedung

12.15 Uhr Mittagessen

Heimreise

21. FORUM DER STAATSANWÄLTE 25.-28.06.2012 IN KUFSTEIN.pdf
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#2


22. FORUM DER STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTE vom 03. Juni bis 06. Juni 2013 in Kuftstein

Das 22. Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte steht unter dem Leitthema

PHÄNOMEN KORRUPTION

Wo endet zulässige Einflussnahme, wo beginnt Korruption? Ist das Sponsern einer
Veranstaltung schon Korruption? Wie entsteht Korruption, was begünstigt sie? In welchen
Lebensbereichen tritt sie in Erscheinung? Wer ist anfällig für Korruption? Wer sind die Geber
– wer die Nehmer? Wie verhindert man Korruption, wie deckt man sie auf, wie bekämpft man
sie?

Das Phänomen Korruption hat viele Facetten und bedarf neben strafrechtlicher
Betrachtungen auch einer Diskussion aus geistes-, gesellschafts- und
wirtschaftswissenschaftlicher Sicht: Nicht nur die Kriminalpolizei, StaatsanwältInnen und
RichterInnen, auch Historiker, Ökonomen, Journalisten, beratende Berufe,
Interessensvertretungen und Berufsvereinigungen beschäftigen sich intensiv mit dem
Phänomen Korruption.

Das diesjährige Forum nimmt aber auch die ab 1.1.2013 verschärften
Korruptionsbestimmungen zum Anlass, die Auswirkungen dieser Bestimmungen auf das
Verhalten von StaatsanwältInnen und sonstiger Justizbediensteter im Berufs-als auch im
Privatleben zu diskutieren sowie praktikable Maßnahmen zur Korruptionsprävention im
Bereich der Justiz zu überlegen. Ebenso sollen die in Österreich zur Verfügung stehenden
Instrumente zur Aufklärung und Bekämpfung von Korruption in Bezug auf Ihre Effizienz
geprüft und bisher gewonnene praktische Erfahrungen einem Vergleich mit jenen unserer
Nachbarländer unterzogen werden.

Letztlich verfolgt das heurige Forum das Ziel, Einblicke in künftige Gesetzesvorhaben
des Bundesministeriums für Justiz im Bereich des Straf-und Strafprozessrechtes zu
bekommen, um rechtzeitig auf allenfalls künftige Probleme bei deren praktischen Umsetzung
hinweisen zu können.

Die auswärtigen TeilnehmerInnen sind im Hotel Andreas Hofer im Zentrum von Kufstein
untergebracht. Das Forum findet in den dortigen Konferenzräumen des Hotels statt.

Gemäß § 73 RGV werden Unterbringung und Verpflegung für die zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Justizressort bezahlt. Reisegebühren können daher nur für die An-und Heimreise verrechnet werden.

Rückfragen an:
Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, VB Iris Parth,
Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck,
Tel.: +43 (0)512 5930 Dw 596
Fax: +43 (0)512 576456
Email: leitung.ostainnsbruck@justiz.gv.at

MONTAG, 3. Juni 2013

Anreise

12.30 Uhr Mittagessen

14.15 Uhr Eröffnung des Forums

Begrüßung durch den Ersten Oberstaatsanwalt Mag. Richard FREYSCHLAG

Grußworte des Herrn Bürgermeisters der Gemeinde Kufstein Mag. Martin
KRUMSCHNABEL

Grußworte des Herr Landeshauptmanns Günther PLATTER (angefragt)

Eröffnung des Forums durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Kurt SPITZER

Pause

16.30 Uhr

Festvortrag:

Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Friedrich SCHNEIDER:
KORRUPTION UND SPONSORING, EINE GRATWANDERUNG?
PHÄNOMEN KORRUPTION

Die gesellschaftspolitische Diskussion zum Phänomen Korruption ist seit dem Bekanntwerden der
Ergebnisse des parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschusses und seit Einführung
der verschärften strafrechtlichen Korruptionsbestimmungen wieder voll in Gang gekommen. Schafft
das neue Korruptionsstrafrecht tatsächlich die adäquaten rechtlichen Rahmenbedingungen für die
gewünschte Rechtssicherheit, wenn es um die Bekämpfung der Vorteilsgewährung und -annahme
geht?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von Mag. Richard
FREYSCHLAG, Erster Stellvertreter des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck:

Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Friedrich SCHNEIDER, Universität Linz
Mag. Eva MAREK, Hofrätin am Obersten Gerichtshof, Wien
Dr. Ilse-Maria VRABL-SANDA, Leiterin der WKStA, Wien
Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Generalprokurator, Wien

19:00 Uhr Abendessen

DIENSTAG, 4. Juni 2013

9.00 Uhr Was fehlt Österreich noch zu einer effizienten Korruptionsbekämpfung?

Das Bundesministerium für Justiz hat mehrfach Anstrengungen unternommen, die Bekämpfung der
Korruption effizienter zu gestalten. Die bisherige Kronzeugenregelung brachte nicht den
Durchbruch, die Möglichkeiten der diversionellen Erledigung sind beschränkt und stoßen in der
Öffentlichkeit auf Kritik. Die Vermögensabschöpfung gewinnt erst langsam und zögernd an
Bedeutung. Auch die Bestimmungen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes bieten
Präventionspotential. Was macht die Korruptionsbekämpfung in Österreich so schwierig und wird
die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als zentrale Einrichtung für die
Korruptionsbekämpfung auch in den Bundesländern ihren Anforderungen gerecht?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von
Dr. Brigitte LODERBAUER, Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck:

SC Mag. Christian PILNACEK, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz
Dr. Ilse-Maria VRABL-SANDA, Leiterin der WKStA, Wien
Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF, Universität Wien
MR Mag. Andreas WIESELTHALER, MSc, BAK – Direktor des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, Wien

10.00 Uhr Pause

10:30 Uhr Die Korruptionsbekämpfung im Nachbarland Deutschland
Whistleblowing, Deals bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und
Kronzeugenregelung sind in Bayern an der Tagesordnung. Bringen diese Instrumente
den gewünschten Erfolg?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von
Dr. Brigitte LODERBAUER, Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck:

Dr. Christoph KNAUER, Rechtsanwalt in München
Oberstaatsanwältin Renate WIMMER, Staatsanwaltschaft München I
Oberstaatsanwältin Hildegard WOLFF, Staatsanwaltschaft Braunschweig

13.00 Uhr Mittagessen

15.00 Uhr Rahmenprogramm

Die Stadt Kufstein birgt nicht nur interessante Sehenswürdigkeiten, sondern bildet auch den
Standort von Wirtschaftsbetrieben, die über Tirol hinaus hohes Ansehen genießen. Die Schauhütte
der Firma Riedel-Glas in Kufstein lässt uns hautnah die Glasmacherkunst erleben. Es sind 2000
Jahre vergangen, seitdem die Glasmacherpfeife im alten Rom zum ersten Mal verwendet wurde. In
der Manufaktur in Kufstein stellen die Glasmacher noch heute nach dieser antiken Methode mit
großer Sorgfalt und Präzision die weltberühmten Riedel-Gläser mundgeblasen und von Hand her.

18:30 Uhr Empfang der Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix KARL

19:00 Uhr Abendessen mit der Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix KARL

MITTWOCH, 5. Juni 2013

9:00 Uhr Die aktuelle Entwicklung der Strafrechtspflege in Österreich
Nicht nur die Korruptionsbekämpfung ist erklärtes Ziel der Politik, auch die Arbeitsgruppe
Strafprozess liefert erste Ergebnisse ihrer Tätigkeit, und die Arbeiten der Reformkommission für
das Projekt StGB 2015 sind voll im Gange. Welche Neuerungen kommen auf uns zu und welche
Verbesserungen erhofft man sich?

Referat Dr. Beatrix KARL, Bundesministerin für Justiz

10:00 Uhr Pause

10:30 Uhr Korruption: Ein alter Stein des Anstoßes
Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und Klientelismus: alles keine Phänomene der Moderne. Ein
Historiker der Universität Innsbruck beschäftigt sich mit Korruption in der Frühen Neuzeit.

Referat Univ.-Ass. Dr. Niels GRÜNE, Universität Innsbruck

12.00 Uhr Mittagessen

16.15 Uhr Korruptionsprävention: Compliance – Verhaltenskodices – (Straf-)Gesetze
Die neuen Korruptionsbestimmungen zwingen auch öffentliche und private Unternehmen,
bisherige Gepflogenheiten im Umgang mit Zuwendungen (Geschenke, Einladungen,
Finanzierung von Veranstaltungen, Betriebsausflügen etc.) zu überdenken sowie
verbindliche Verhaltensstandards und Empfehlungen für ihre Führungskräfte und
Mitarbeiter im Umgang mit Konkurrenten, Auftraggebern und Auftragnehmern
einzuführen. Wie (effizient) wird die Einhaltung dieser Standards überwacht?

Wird dadurch Korruption verhindert? Welche Standards gelten für den öffentlichen
Dienst, welche Regelungen konkret für die Justiz?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von
Dr. Wilfried SIEGELE, Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch:

Mag. Georg KRAKOW, MBA, Senior Counsel der Kanzlei Baker & McKenzie, Wien
Mag. Dominik FASCHING, BAK Wien, Leiter der Präventions-und Edukationsabteilung
N.N., weitere noch anzufragende Experten aus Wirtschaft und Verwaltung

19:00 Uhr Abendessen

20.15 Uhr JOURNALISTENRUNDE (,,Kamingespräch")

Korruption ist Gegenstand intensiver medialer Berichterstattung. Wie sehen Journalisten den
Umgang der Justiz mit dem Phänomen Korruption und wie schätzen sie die zur Bekämpfung zur
Verfügung stehenden Instrumente ein? Worin orten sie Schwachstellen bei der
Korruptionsprävention und -bekämpfung?

Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von
Martin W. HUFF, Rechtsanwalt, Medienberater und Journalist, Leverkusen:

Renate GRABER, Redakteurin der Tageszeitung ,,Der Standard"
Kurt KUCH, Journalist, Chefredakteur des Nachrichtenmagazins NEWS
Dr. Manfred SEEH, Redakteur der Tageszeitung ,,Die Presse"

DONNERSTAG, 6. Juni 2013

9.00 Uhr Das Verfahren zwischen Anzeigenerstattung und Aufnahme der Ermittlungen eine
Lücke im Gesetz?

Zwingt jede Anzeige die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungsschritten und daher auch zur Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens? Bestimmt der Anzeiger, ob und gegen wen ein Ermittlungsverfahren
einzuleiten ist? Ermittlungen dürfen nur dann eingeleitet werden, wenn ein begründeter Verdacht
einer Straftat vorliegt. Gibt es Regelungsbedarf?

Kurzreferate und Podiumsdiskussion unter Leitung und Moderation von Mag. Richard
FREYSCHLAG, Erster Stellvertreter des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck:

Mag. Friedrich KOENIG, Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz
Dr. Babek OSHIDARI, Hofrat am Obersten Gerichtshof, Wien
Hofrat Dr. Werner PLEISCHL, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien
Univ.Prof. Dr. Andreas VENIER, Universität Innsbruck

Pause

11:00 Uhr Die Staatsanwaltschaft aus der Sicht der Standesvertretung
Eine Standortbestimmung
Mag. Gerhard JAROSCH, Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen

Verabschiedung

12.15 Uhr
Mittagessen
Heimreise

22. FORUM DER STAATSANWAELTE 03.-06.06.2013 IN KUFSTEIN.pdf

#3
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.