Autor Thema: ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG NEHAMMER  (Gelesen 55155 mal)

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LANDZWANG
« Antwort #75 am: 26 Dezember 2020, 14:49:51 »
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
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Seite 6 Antwort 88
09.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH REISEWARNUNG ... RÜLPSER AUS WIEN
20210209 teletext orf at Seite 101 REPUBLIK OESTERREICH RUELPSER AUS WIEN.png
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Seite 6 Antwort 87
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WISSENSCHAFTMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH FORSCHUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BILDUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH TREFFERQUOTE BEI 56 % !!
20210206 teletext orf at Seite 113 DR HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14204

Seite 6 Antwort 86
MASKENPFLICHT ... PERMANENTE PROVOKATION GEGENÜBER DER BEVÖLKERUNG
20210207 teletext orf at Seite 116 PERMANENTE PROVOKATION MASKENPFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14201
BIBEL PSALM 37 Gott, der Anwalt der Guten
Quelle: http://www.clerus.org/bibliaclerusonline/fr./jio.htm#bf
20210101 BIBLIA CLERUS BIBEL EINHEITSUEBERSETZUNG 2016 EU PSALM 37.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14203

Seite 6 Antwort 85
17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 111 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH COVID-19-TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA-TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT
20201217 1340 teletext orf at Seite 111 COVID 19 TOTE ZAEHLWEISE UMGESTELLT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14199
17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN ALS COVID-19-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID-19-TOTER AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID-19-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
20201217 teletext orf at Seite 136 AUCH WENN COVID 19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14197

Seite 6 Antwort 84
*84-Teil 1: URTEILE GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN (einige Links geplant)
11.01.2021 "Zitiervorschlag: AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 –, juris"
20210111 BRD THUERINGEN AMTSGERICHT WEIMAR CORONA URTEIL.pdf (20 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14194
Bericht mit Hinweisen dazu:
30.01.2021 Quelle https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/
20210130 wochenblick CORONA URTEIL WEIMAR DRUCK AUF DROSTEN PCR TEST STEIGT.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14193
*84-Teil 2: EU-Gesundheitsagentur ECDC ... KAUM MEHRWERT BEI FFP2-MASKEN
20210203 teletext orf at Seite 124 EU ECDC KAUM MEHRWERT BEI FFP2 MASKEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14191

Seite 6 Antwort 83
*83-Teil 1: 2020/2021 RECHTSMITTEL GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN
*83-Teil 2: 23.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Nehammer für Teilnehmerlimit bei Demos
*83-Teil 3: 28.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Satire
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Wenn die Realität die Satire überholt /
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Wenn die Wirklichkeit die Satire überholt
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET 15 VON 17 CORONA-DEMONSTRATIONEN (viele Links)
*83-Teil 4: 30.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET AUCH DIE FPÖ-KUNDGEBUNG (viele Links)
*83-Teil 4: 31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI RECHNET MIT SPAZIERGÄNGERN | VERLAUF (viele Links)
*83-Teil 4: 01.02.2021 - 20.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN DEMO FÜR FREIHEIT FOLGEN & BERICHTE (viele Links)
Hinweis:    31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN Demonstration "Für die Freiheit, gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch"
Hinweis:    31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN Spaziergang "Für die Freiheit, gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch"
Hinweis:    29.01.2021 WOCHENBLICK Für unsere Freiheit: ... Mitorganisator: „Spazierengehen und freies Atmen ist gesund!“
Hinweis:    Quelle: https://www.wochenblick.at/fuer-unsere-freiheit-so-erklaert-kickl-seinen-auftritt-bei-grossdemo-in-wien/

Seite 6 Antwort 82
27.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE
20210127 teletext orf at Seite 138 LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14176
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
https://www.unzensuriert.at/content/122057-vorsaetzliche-gesetzesverletzung-durch-regierung-neun-anwaelte-und-zwei-aerzte-zeigen-kurz-und-co-an/
27.01.2021 00:04 Vorsätzliche Gesetzesverletzung durch Regierung: Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz & Co. an
25.01.2021 https://www.unzensuriert.at/wp-content/uploads/2021/01/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf

Seite 6 Antwort 81 Es gibt Hinweise zu Einsatzgrenzen in deutscher Sprache: PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKEN FFP2 Bemerkungen, Einschränkungen: Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme.
14.12.2020  BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2-SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS-COV-2
PDF-Quelle: https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/14_12_20B/$file/33_SchutzmaskenFFP2.pdf
20201214 BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2 SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS COV 2.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14175
20201214 BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2 SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS COV 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14173

Seite 6 Antwort 80
Verdacht 2020/2021: CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON COVIDIOTEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON SCHWACHSINNIGEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON COVIDIOTEN BERATEN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON SCHWACHSINNIGEN BERATEN.

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
MASKEN RUNTER, DAMIT MEHR SAUERSTOFF INS GEHIRN KOMMEN KANN! ||
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolas_Popper
NIKOLAS POPPER wikipedia 20210106 1635.pdf (NIKI POPPER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14168
"Popper studierte Mathematik, Philosophie und Jazztheorie ... wobei er Philosophie und Jazztheorie nicht abschloss." ||
20210121 teletext orf at Seite 138 SIMULATIONSFORSCHER NIKOLAS POPPER.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14166
Die Variante B.117 werde "im Februar, spätestens im März die Oberhand gewinnen", sagt Simulationsforscher Popper.
Gesundheitsminister Anschober warnt vor "einer Pandemie in der Pandemie".
||
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Covidiot
COVIDIOT wikipedia 20201221 1147.pdf (COVIDIOTEN)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14171
"Gemeint sind Personen, die sich in ggf. sich überschneidenden Informationsblasen bewegen und damit einem Echokammer-Effekt unterliegen, was zu einer Verengung der Weltsicht und zu Bestätigungsfehlern oder anderen kognitiven Verzerrungen führen kann. Es werden immer wieder ähnliche Ansichten gehört bzw.gelesen;"

Seite 6 Antwort 79
18.01.2021 FFP2 MASKENPFLICHT FÜR GESUNDE IM ALLTAG DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN
CORONA-MASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN | Unbekannte JPG-Quelle mit folgendem Text:
WENN SELBST EIN KIND NICHT MEHR LACHT WIE EIN KIND DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN
WENN SELBST EIN KIND NICHT MEHR LACHT WIE EIN KIND DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14161

Seite 6 Antwort 78
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN DEMONSTRATION FÜR MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG
FRIEDE! FREIHEIT! KEINE DIKTATUR! | FRIEDE! FREIHEIT! SOUVERÄNITÄT! | ÖSTERREICH STEHT AUF! KURZ MUSS WEG!
16.01.2021 Foto-Quelle: https://wien.orf.at/stories/3085165/
20210116 WIEN DEMONSTRATION FUER MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14157

Seite 6 Antwort 77
08.01.2021 ACU ÖSTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVÖLKERUNG Quelle:
https://www.acu-austria.at/ -> https://www.acu-austria.at/wp-content/uploads/2021/01/Offener-Brief-ACU-Austria-Januar-21.pdf
20210108 acu OESTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVOELKERUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14148
20210108 acu OESTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVOELKERUNG.pdf (1 Seite textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14150

Seite 6 Antwort 76
22.12.2020 BRD RA BEATE BAHNER Eilantrag an den VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG PDF-Seite 3 und PDF-Seite 12 Zitat: "PCR-Test kann keine Infektion nachweisen" (sinngemäßer Verdacht: Der CORONA-PCR-Test kann keine Infektion nachweisen)
20201222 BRD RA BEATE BAHNER Eilantrag an den VWGH BADEN WUERTTEMBERG.pdf 41 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14127
Transkription auch nach Quelle mit Hinweisen https://laufpass.com/corona/die-pcr-testpandemie-vor-gericht/

Seite 6 Antwort 75
REPUBLIK ÖSTERREICH StGB § 275 LANDZWANG Inkrafttretensdatum 01.01.2002

REPUBLIK OESTERREICH STGB 275 LANDZWANG Inkrafttretensdatum 20020101.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14126
Quellen:
PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023140/NOR40023140.pdf
HTML https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40023140/NOR40023140.html

Transkription:

Anwendung Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001
Typ BG
§/Artikel/Anlage § 275
Inkrafttretensdatum 01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung StGB
Index 24/01 Strafgesetzbuch

Landzwang
§ 275.
(1) Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat
1.   eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,
2.   eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder
3.   den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden,
so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Anmerkung ÜR: Art. XII, BGBl. I Nr. 130/2001
Schlagworte Terrorismus, Attentat
Zuletzt aktualisiert am 14.09.2015
Gesetzesnummer 10002296
Dokumentnummer NOR40023140
European Legislation Identifier (ELI) https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P275/NOR40023140

Ende der Transkription

Verdacht: REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA MASSNAHMEN: LANDZWANG, BETRUG (PCR-TEST), SCHWERER BETRUG (PCR-TEST ua), FOLTER (EMRK), SCHWERVERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHENRECHTE (EMRK), CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION, KÖRPERVERLETZUNG (MASKENPFLICHT), SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN (COVID-19-IMPFUNGEN), ...

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere.

ACHTUNG! ACHTUNG! CORONA PANIKMACHE VOR DER JÄHRLICHEN GRIPPEWELLE IN DEN MONATEN JÄNNER - MÄRZ 2021: 26.12.2020 14:03 REPUBLIK ÖSTERREICH Kanzler Kurz warnt vor dritter Welle mit massiven Ansteckungszahlen | Sebastian Kurz rechnet mit einer dritten Corona-Welle im ersten Quartal 2021. Frühestens im Sommer sei mit einer Rückkehr zur Normalität zu rechnen. | Kurz: "Tests werden absolute Normalität wie das tägliche Zähneputzen" Quelle: https://www.gmx.at/magazine/news/coronavirus/kanzler-kurz-warnt-dritter-welle-massiven-ansteckungszahlen-35385826 VERDACHT: Die JÄHRLICHE GRIPPEWELLE WIRD ALS CORONAWELLE MISSBRAUCHT!

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

"Es ist also normal, dass da immer auch ein großer Anteil Coronaviren dabei ist."

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
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CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
Richtigstellung: 20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODARG STOPPT DIE CORONA PANIK
17.03.2020 STOPPT DIE CORONA-PANIK Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XnlT3rPNUp0
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK ti.pdf (Transkription Interview)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13313
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK ti.doc (Transkription Interview)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13314     (doc ... word 1997-2003)
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK tih.pdf (Transkription Interview und Hinweis)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13315
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK tih.doc (Transkription Interview und Hinweis)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13316     (doc ... word 1997-2003)

17.03.2020 STOPPT DIE CORONA-PANIK Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XnlT3rPNUp0     Teil der Transkription:
Und wir haben uns jetzt bisher kaum darum gekümmert, welche Viren diese Grippe oder diese Erkältungskrankheit – wie immer man das nennen will – verursachen. Sendeminute ca. 01:05:

Diese bunten Säulen, das sind jeweils die Erreger. Und das Grüne – im grünen Bereich – dort sind immer die Coronaviren dabei gewesen. In jedem Jahr. Es ist also normal, dass da immer auch ein großer Anteil Coronaviren dabei ist.
Ende des Teiles des Transkription

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 Machen Sie sich selbst ein Bild!

20200429 ServusTV TALK SPEZIAL MIT PROF DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1445 Machen Sie sich selbst ein Bild!
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | / COVID-19 (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!

20200507 BRD BMI CORONAKRISE 2020 KRITISCHER BERICHT EINES REFERENTEN (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1447

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
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REUTHER Gerd Dr. | Dr. Gerd REUTHER Univ.-Doz. (Wien) | VIRUSANGST & VIRENANGST
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1451 Zugespielte Dateien und Informationen. Machen Sie sich selbst ein Bild!

20201026 ff REPUBLIK ÖSTERREICH COVID-19 VERORDNUNGEN und GESETZE (Auszug)
20201026 ÖSTERREICH COVID-19-MASSNAHMENVERORDNUNG und COVID-19-MASSNAHMENGESETZ

Seite 1 Antwort 0 (#0) http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1450

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
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20201026 servusTV teletext Seite 104 OESTERREICH KURZ LETZTE MASSNAHME LOCKDOWN.jpg


20201026 servusTV teletext Seite 104 OESTERREICH KURZ LETZTE MASSNAHME LOCKDOWN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13881

Quelle: 26.10.2020 19:25 servusTV teletext Seite 104 Transkription: AKTUELLES aus Österreich

KURZ: „Letzte“ Maßnahme Lockdown

Sollten die Covid-19-Infektionen weiter ansteigen, will die Regierung mit restriktiveren Maßnahmen gegensteuern.

„Je höher die Ansteckungszahlen sind, desto restriktivere Maßnahmen braucht es“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach dem Ministerrat am Nationalfeiertag.

Es gehe darum, eine Überlastung der Intensivmedizin zu verhindern.

„Die Ultima-Maßnahme ist ein zweiter Lockdown“, sagte Kurz.


Ende der Transkription

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2020 NICHTS GELERNT? NICHT GENÜGEND! SETZEN!
2020 NICHTS GELERNT? NICHT GENÜGEND! ZURÜCKTRETEN!
2020 NICHTS GELERNT? NICHT GENÜGEND! SETZEN UND ZURÜCKTRETEN!

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Verdacht: 2020 CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN
Verdacht: 2020 CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN
Verdacht: 2020 CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte 2020:


http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13434

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort 16 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!
25.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!"
26.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken!"
25.04.2020 18:00 BRD DR. WOLFGANG WODARG Homepage Aufdecker-Plan: Datei und Transkriptionen von Teilen (T1-T27)
Quelle: https://www.wodarg.com/ sinngemäß: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes bemerken!
04.04.2020 BRD DR. WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage.pdf (32 Seiten, manche Wortteile fehlen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13436

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Transkription mit 33 Folien.pdf (56 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13448

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Transkription mit 33 Folien.doc (56 Seiten, DOC ... Mikrosoft Word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13449

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01.05.2020 LAUDATIO FÜR DR. WOLFGANG WODARG !!

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02.05.2020 15:59 DER PANDEMIEKRIMI COVID-19 Quelle 1: https://youtu.be/dPARLXMf5nU
Überführt Dr. Wodarg die Corona-Wissenschaftler als Hochstapler? Eva Herman (Wissensmanufaktur)
Quelle 2: https://www.rubikon.news/artikel/der-pandemie-krimi ( https://www.rubikon.news/ )
20200502 1559 rubikon DR WOLFGANG WODARG DER PANDEMIEKRIMI COVID 19.pdf (12 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13467

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

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Teil der Zeitgeschichte:

Verdacht: Betrifft viel zu oft: Politikverbrechensopfer, Politikschwerverbrechensopfer, Justizverbrechensopfer, Justizschwerverbrechensopfer, Polizeiverbrechensopfer, Polizeischwerverbrechensopfer und andere Verbrechensopfer und Schwerverbrechensopfer.

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.

GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=946.0
(1999 FISCHER UEBERSCHAER DER NATIONALSOZIALISMUS VOR GERICHT 1943-1952)

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE 2 - VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER JURISTEN
Seite 1 Beginn http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=745.0
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
DIKTATUR GEISTIG ABNORMER SCHWERKRIMINELLER STAATSANWÄLTINNEN - VERDACHT
DIKTATUR PSYCHISCH KRANKER JURISTINNEN UND JURISTEN - VERDACHT
DIKTATUR PSYCHISCH KRANKER JURISTEN UND JURISTINNEN - VERDACHT

Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


ALTERNATIVE MEDIEN KRITISCHE LINKS UND INFORMATIONEN
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=961.0
ua:
http://www.kopp-verlag.de/ - http://info.kopp-verlag.de/ -> (( https://kopp-report.de/ ))
( In memoriam UDO ULFKOTTE: 11.09.2014 UDO ULFKOTTE GEKAUFTE JOURNALISTEN und )
( 23.12.2014 http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/16-argumente-um-fuer-pegida-auf-die-strasse-zu-gehen.html )

http://uncut-news.ch/ - http://uncut-news.ch/karikaturenbilder/so-sehen-abstuerze-aus/

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( VORHER: Forum zum Fall Natascha http://www.detektiv-poechhacker.at/forum/ )

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Zeitgeschichte:

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 5 Antwort 70 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.60 Machen Sie sich selbst ein Bild!

30.11.2020 Corona-Satire-Vorhang auf! 1. Akt

SCHAU AUF DICH, SCHAU AUF MICH.
TEST DICH NICHT, IMPF DICH NICHT.


SCHAU AUF DICH, SCHAU AUF MICH. TEST DICH NICHT, IMPF DICH NICHT.

30.11.2020 Corona-Satire-Vorhang zu.

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Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 25 Februar 2021, 22:13:00 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Der CORONA-PCR-Test kann keine Infektion nachweisen
« Antwort #76 am: 28 Dezember 2020, 21:00:33 »
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 76 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75

22.12.2020 BRD RA BEATE BAHNER Eilantrag an den VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG PDF-Seite 3 und PDF-Seite 12 Zitat: "PCR-Test kann keine Infektion nachweisen" (sinngemäßer Verdacht: Der CORONA-PCR-Test kann keine Infektion nachweisen)

20201222 BRD RA BEATE BAHNER Eilantrag an den VWGH BADEN WUERTTEMBERG.pdf 41 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14127

Transkription auch nach Quelle mit Hinweisen https://laufpass.com/corona/die-pcr-testpandemie-vor-gericht/

Immer mehr Menschen klagen gegen die Maßnahmen der Exekutive: Maskenzwang, Berufsverbote, Vermögensschädigungen, Enteignungen, Isolation und Grundrechtsentzug, Hausarreste beruhen auf einer Hypothese, die schon im Frühjahr unhaltbar war und mittlerweile bis in die feinsten Details widerlegt ist: Es ist die Hypothese von einem Erreger, der um ein vielfaches gefährlicher sei als andere Erreger von Atemwegserkrankungen und die Annahme, man könne eine Ausbreitung des Erregers mit Hilfe von PCR-Tests überwachen.

Wir haben an verschiedenen Stellen bereits darüber berichtet – so im Aufmacher der Dezember-Ausgabe: Das Evidenz Fiasko. (*) Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner hat nun den aktuellen Stand der Fakten in einer Klage vom 22.12.2020 zusammengefasst. Sie wendet sich gegen die Begründung der „Absonderungen“ (Zwangsisolationen im Hausarrest aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses). Nachfolgend finden Sie die vollständige Klageschrift. Jedem Gericht, jedem Anwalt und Mediziner – aber auch jedem interessierten Leser ist es möglich, die Argumente nachzuprüfen und anhand zahlreicher Quellen abzusichern. (*) https://laufpass.com/gesellschaft/das-evidenz-fiasko/

• Beginn der Klageschrift

PDF-Seite 1:

BAHNER | kanzlei | voßstr. 3 | 69115 heidelberg
fachanwaltskanzlei heidelberg
arzt | medizin | gesundheitsrecht
beate bahner
fachanwältin für medizinrecht
mediatorin im gesundheitswesen
fachbuchautorin im springerverlag
vertretung | beratung | verträge
www.beatebahner.de
Bahner / Land Baden-Württemberg wg. Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020
Unser Az.: 229/2020

22.12.2020

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Schubertstr. 11
68165 Mannheim
Fax: 0621/292-4444

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung  nach § 47 Abs. 6 VwGO

In der Sache der Rechtsanwältin Beate Bahner, Voßstraße 3, 69115 Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht - Antragstellerin
gegen
das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Else-Josenhans-Str. 6, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Sozialminister Manne Lucha - Antragsgegner

PDF-Seite 2:

stelle ich hiermit die folgenden Anträge:

1. Die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird nach billigem Ermessen unter Beachtung der erheblichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht festgesetzt.

PDF-Seite 3:

Übersicht

1. Sachverhalt … 4
1.1 Definitionen nach der Corona-VO „Absonderung“ ... 4
1.2 Art und Weise der Absonderung ... 5
1.3 Ende der Absonderung ... 5
1.4 Sanktionen und Dauer ... 6

2. Rechtsausführungen ... 6
2.1 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Antrags ... 6
2.2 Begründetheit des Antrags ... 7
2.3 Subjektive Rechtsverletzung der Antragstellerin ... 8

3. Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Verordnung ... 9
3.1 Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ... 9
3.1.1 Verordnungsbefugnis ... 9
3.1.2 Die Rechtsgrundlagen der §§ 28 bis 30 IfSG... 9
3.1.3 Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider ...10
3.2 Voraussetzung für Maßnahmen nach §§ 28, 30 IfSG ist eine „Infektion“ ... 11
3.3 PCR-Test kann keine Infektion nachweisen ... 12
3.4 Die klare Aussage des Robert-Koch-Instituts im Bulletin 39/2020 ... 12
3.5 Robert-Koch-Institut bestätigt die Notwendigkeit der Virusvermehrung … 13
3.6 Voraussetzungen des Ansteckungsverdachts nach RKI ... 14
3.7 Bestätigung des RKI durch WHO am 14. Dezember 2020 ... 14
3.8 Bestätigung des RKI durch weitere Stimmen ... 15
3.9 Antrag auf Rückzug der Corman-Drosten-PCR-Studie ... 18
3.9.1 Drosten-PCR-Test-Studie zeigt neun gravierende Fehler ... 18
3.9.2 Die Kritikpunkte an der Corman-Drosten-Studie... 18
3.10 Nicht validierte Aussage der Leopoldina ... 20

4. Grober Verstoß gegen den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ... 21
4.1 Notwendige Untersuchungen für die Annahme eines Krankheitsverdachts … 22
4.2 Massiver Verstoß der Labore gegen § 7 Abs. 1 IfSG... 23
4.3 Verstoß gegen Datenschutz und IfSG durch die Labore ... 24

5. Rechtswidrige Maßnahmen gegenüber gesunden Menschen... 25
5.1 Gesunde sind nicht ansteckungs-oder krankheitsverdächtig... 25
5.2 Pflicht zur Ermittlung durch die Gesundheitsämter nach § 25 IfSG... 25
5.3 Quarantäne nur bei Lungenpest und Ebola, § 30 Abs. 1 S. 1 IfSG … 26
5.4 Berufung auf § 30 Abs. 1 S. 2 verstößt gegen das Übermaßverbot ... 27

6. Covid 19 ist keine hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankung... 28
6.1 Krankheitsquote beträgt 0,005 % in Baden-Württemberg... 28
6.2 Covid19 ist eine „seltene Erkrankung“ ... 28
6.3 1671 freie Intensivbetten in Baden-Württemberg... 30
6.4 Todeszahlen in Deutschland ... 30
6.5 Nur 1 Prozent aller Verstorbenen sind an Corona verstorben ... 31
6.6 Sterblichkeitsrate beträgt 0,2 Prozent ... 32
6.7 Corona ist mit der Lungenpest nicht vergleichbar... 32
6.8 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts… 33

7. Gravierend fehlerhafte Risikoeinschätzung durch RKI und Gesundheitsämter... 33
7.1 Normales Ansteckungsrisiko und geringe Sterblichkeit ... 33
7.2 Wissenschaftliche Risikoeinschätzung erschreckend falsch … 34
7.3 Corona gehört zum allgemeinen Lebensrisiko... 34
7.4 Unzulässige eigenmächtige Erweiterung des „Infektionsbegriffs“... 35
7.5 Anforderung an die Rechtmäßigkeit der Corona-VO „Absonderung“ ... 35

8. Zusammenfassung... 36

9. Nachtrag: Der unethische Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes... 38
9.1 Warum Warum Warum ???... 39
9.2 Mein Appell an die Richter des Verwaltungsgerichtshofs … 40

PDF-Seite 4f:

1. Sachverhalt

Der Antragsgegner hat am 30.11.2020 mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 eine Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) erlassen, vgl. CoronaVO Absonderung vom 30.11.2020 als Anlage 1.

Nach dieser Verordnung müssen sich Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I unverzüglich in „Absonderung“ begeben, § 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 4 Corona-VO „Absonderung“.


"Absonderung" ist nach § 1 Nr. 1 Corona-VO „Absonderung“ der allgemeingültige Oberbegriff für die Begriffe Quarantäne und Isolation und bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten.

1.1 Definitionen nach der Corona-VO „Absonderung“

„Krankheitsverdächtiger“ ist nach der Definition der Corona-VO „Absonderung“ jede Person, die typische Symptome einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus), insbesondere Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweist und für die entweder das Gesundheitsamt eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Testung) auf das Coronavirus angeordnet oder die sich aufgrund der typischen Symptome einer Infektion einer PCR-Testung auf das Coronavirus unterzogen hat, § 1 Nr. 2 Corona-VO „Absonderung“.

„Positiv getestete Person“ ist jede Person, der vom Gesundheitsamt oder von der die Testung vornehmenden oder auswertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass eine bei ihr vorgenommene PCR-Testung oder ein bei ihr vorgenommener Antigentest für den direkten Erregernachweis des Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, § 1 Nr. 3 Corona-VO „Absonderung“.

PDF-Seite 5:

„Kontaktperson der Kategorie I“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde, § 1 Nr. 5 Corona-VO „Absonderung“.

1.2 Art und Weise der Absonderung

Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung oder einer sonstigen im Sinne des § 30 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeigneten Einrichtung (Absonderungsort) zu erfolgen, § 2 Nr. 1 Corona-VO „Absonderung“.

Der abgesonderten Person ist es während der Zeit ihrer Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlassen, § 2 Abs. 1 S. 2 Corona-VO „Absonderung“.

1.3 Ende der Absonderung

Die Absonderung endet nach § 3 Abs. 3 Corona-VO „Absonderung“ für

1. Krankheitsverdächtige mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses, soweit sie nicht Kontaktpersonen der Kategorie I sind,

2. positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines PCR-Tests durchgeführt wurde, und bei denen Symptome vorlagen, frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit,

3. positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines PCR-Tests durchgeführt wurde, und die zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten, frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers,

4. positiv getestete Personen, bei denen das positive Testergebnis auf einem Antigentest beruht, wenn der erste nach dem positiven Antigentest vorgenommene PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist, mit dem Vorliegen dieses negativen Testergebnisses.

5. Die Absonderung endet für Kontaktpersonen der Kategorie I zehn Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person gemäß der Mitteilung der zuständigen Behörde, § 4 Abs. 4 Corona-VO „Absonderung“.

PDF-Seite 6:

1.4 Sanktionen und Dauer

Ein Verstoß gegen die Absonderungspflichten stellt nach § 6 Corona-VO „Absonderung“ eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG mit einem Bußgeld bis zu 25.000,-€ geahndet werden kann.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages außer Kraft, an dem die Corona-Verordnung vom 30. November 2020, in der jeweils geltenden Fassung, außer Kraft tritt. Die aktuelle Corona-Verordnung des Antragsgegners tritt nach § 21 Abs. 2 S. 1 Corona-VO mit Ablauf des 9. Januar 2021 außer Kraft, damit tritt auch die Corona-VO „Absonderung“ frühestens mit Ablauf des 9. Januar 2020 außer Kraft.

2. Rechtsausführungen

2.1 Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Antrags

Der Antrag der Antragstellerin ist gerichtet auf die Anordnung, die Corona-VO „Absonderung“ vom 1. Dezember 2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Der Normenkontroll-Eilantrag ist nach § 47 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO und § 4 AGVwGO statthaft. Die baden-württembergische Corona-Verordnung „Absonderung“ ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 4 AGVwGO.

Die Antragstellerin ist antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da sie geltend machen kann, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die in der Corona-VO „Absonderung“ angeordneten Pflichten der Absonderung lassen es möglich erscheinen, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht der Handlungs-und Bewegungsfreiheit nach Art. 2 GG, dem Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG sowie der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG verletzt wird.

Der Antrag ist gegen das Land Baden-Württemberg als normerlassende Körperschaft im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 2 VwGO gerichtet. Das Land Baden-Württemberg wird durch das Sozialministerium vertreten.

PDF-Seite 7f:

2.2 Begründetheit des Antrags

Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann das Gericht in Normenkontrollverfahren auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind zunächst die Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrages im Hauptsacheverfahren, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen. Ergibt diese Prüfung, dass der Normenkontrollantrag voraussichtlich unzulässig oder unbegründet sein wird, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht im Sinne von § 47 Abs. 6 VwGO zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten.

Erweist sich dagegen, dass der Antrag voraussichtlich Erfolg haben wird, so ist dies ein wesentliches Indiz dafür, dass der Vollzug bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache suspendiert werden muss. In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist.

Lassen sich die Erfolgsaussichten des Normenkontrollverfahrens nicht abschätzen, ist über den Erlass einer beantragten einstweiligen Anordnung im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden. Gegenüberzustellen sind im Rahmen der sog. "Doppelhypothese" die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, und die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe. Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung -trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache -dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 -BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4).

Unter Anwendung dieser Grundsätze ist die Corona-Verordnung Absonderung vom 1. Dezember 2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen. Denn in einem noch einzuleitenden Normenkontrollhauptsacheverfahren wäre die Corona-Verordnung „Absonderung“ für unwirksam zu erklären.

PDF-Seite 8:

2.3 Subjektive Rechtsverletzung der Antragstellerin

Die Antragstellerin ist antragsbefugt. Sie lebt und arbeitet in Heidelberg. Sie ist Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei und drei Mitarbeitern. Sie hat mehrmals in der Woche Besprechungen mit Mandanten. Sie riskiert daher, als Kontaktperson I identifiziert zu werden, wenn ein Mandant oder eine Mitarbeiterin positiv getestet werden.

Inzwischen dürfen auch Kliniken und Alten-und Pflegeheime nur noch mit einem PCR-Test betreten werden, so dass die Antragstellerin, die eine Bekannte in einem Altenheim hat, im Falle eines Positivtests ebenfalls unter die Corona-VO „Absonderung“ fällt und sich absondern muss. Sie dürfte dann für 10 Tage ihre Wohnung nicht verlassen, keinen Besuch empfangen und auch keine Mandantengespräche führen.

Die Antragstellerin ist somit in mehrfacher Hinsicht von der Corona-VO „Absonderung“ betroffen:

1. Es droht ihr persönlich eine Absonderung auf Basis der Corona-VO „Absonderung“, da sie im Falle eines positiven Testergebnisses ihrer Mitarbeiter oder Mandanten als Kontaktperson I gelten könnte und dann selbst in Quarantäne muss. Sie kann dann 10 Tage ihr Unternehmen nicht mehr leiten, was sich erheblich auf das Geschäft auswirkt.

2. Der Antragstellerin droht freilich auch dann eine Absonderung, wenn sie selbst positiv getestet wird.

3. Es droht auch ihren Mitarbeitern eine Absonderung, wenn diese selbst oder deren Ehepartner oder Lebensgefährten positiv getestet werden. Dies bedeutet für die Antragstellerin eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Kanzleibetriebes.

Die Antragstellerin ist daher durch die Corona-VO „Absonderung“ unmittelbar beeinträchtigt und damit in ihren eigenen subjektiven Rechten verletzt.

PDF-Seite 9:

3. Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Verordnung

Die Anordnung des Antragsgegners ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern sogar verfassungswidrig. Denn die Voraussetzungen für eine Absonderung nach § 30 IfSG oder nach § 28 IfSG liegen nicht vor. Damit verstößt der Antragsgegner gegen Art. 104 Abs. 1 GG und zugleich gegen das verfassungsrechtliche Bekenntnis des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit einer Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die Anordnung einer häuslichen Quarantäne ist eine solche freiheitsbeschränkende Maßnahme im Sinne des Art. 104 Abs. 1 GG und darf daher nur auf ein Gesetz gestützt werden, dessen sämtliche Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sein müssen.

3.1 Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz

3.1.1 Verordnungsbefugnis

Der Antragsteller stützt seine Verordnung auf § 17 der Corona-VO Baden-Württemberg vom 30. November 2020. Danach wird das Sozialministerium gemäß § 32 S. 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu Absonderungspflichten zu erlassen, insbesondere die Absonderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern.

§ 32 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

3.1.2 Die Rechtsgrundlagen der §§ 28 bis 30 IfSG

Die Corona-VO „Absonderung“ verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechtsgrundlagen der §§ 28, 30 IfSG.

PDF-Seite 10:

§ 30 Abs. 1 S. 2 IfSG lautet:

Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.


§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG lautet:

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 28 a Abs. 1, 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.

3.1.3 Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider

Die Schutzmaßnahmen der §§ 28 ff. IfSG dürfen somit nur dann ergriffen werden, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden. Gegenüber Gesunden dürfen nach dem Sinn und Zweck des Infektionsschutzgesetzes nur ausnahmsweise Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das Infektionsschutzgesetz definiert in § 2, wer Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider sind:

4. Kranker: eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,

5. Krankheitsverdächtiger: eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen,

PDF-Seite 11f:

6. Ausscheider: eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein,

7. Ansteckungsverdächtiger. eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein

3.2 Voraussetzung für Maßnahmen nach §§ 28, 30 IfSG ist eine „Infektion“ Die Corona-VO „Absonderung“ sieht die Absonderungsmaßnahmen aller darin genannten Personen dann vor, wenn ein positives Testergebnis einer molekularbiologischen Untersuchung auf das Vorhandensein des Coronavirus SARSCoV2 vorliegt. Gemeint ist damit ein positiver PCR-Test.

Allein ein positives Testergebnis soll die massiven freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowohl der (meist gesunden) getesteten Personen als auch der fast immer gesunden Kontaktpersonen rechtfertigen. Dies verstößt eklatant gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.

Sowohl in § 28a IfSG als auch in der Corona-Verordnung vom 30. November 2020 ist nämlich stets die Rede von „Infektion“, Infektionsgeschehen“, vgl. § 28a Abs. 3 S. 2 IfSG oder „Neuinfektion“, „Infektionsgefahren“ oder „Infektionswege“, vgl. § 1 Abs. 1 Corona-VO BW.

Der Begriff „Infektion“ ist in § 2 Nr. 2 IfSG definiert: Danach ist eine Infektion „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung  und Vermehrung im menschlichen Körper“.

Der Begriff „Krankheitserreger“ ist in § 2 Nr. 1 IfSG definiert: Im Sinne dieses Gesetzes ist Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,

Der Begriff „übertragbare Krankheit“ ist in § 2 Nr. 3 IfSG definiert: Danach ist eine übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger verursachte Krankheit.

PDF-Seite 12f:

Der Antragsgegner missachtet den klaren Gesetzeswortlaut, wenn er auf Basis lediglich positiver PCR-Testergebnisse Absonderungen der getesteten Personen und der Kontaktpersonen anordnet. Nirgendwo ist in den Gesetzen und Verordnungen die Rede von „positivem PCR-Test“! Maßgebliche Voraussetzung für die Maßnahmen nach §§ 28, 30 IfSG ist vielmehr eine bestätigte Infektion – und nicht lediglich ein positives PCR-Testergebnis. Denn ein positiver PCR-Test sagt schlichtweg nichts über eine Infektion aus.

3.3 PCR-Test kann keine Infektion nachweisen

Der PCR-Test ist nämlich nicht imstande, ein vermehrungsfähiges Virus nachzuweisen, weil er nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Agens im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG unterscheidet. Der PCR-Test ist lediglich geeignet für den Nachweis winzigster Viruspartikel oder toter Virusreste, nicht jedoch für den Nachweis einer akuten Infektion.

Der PCR-Test ist im Übrigen bei gesunden Menschen nur für Forschungszwecke und gerade nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. Es ist also bereits unzulässig, Millionen gesunde Bürgerinnen und Bürger überhaupt einem PCR-Test zu unterziehen.

3.4 Die klare Aussage des Robert-Koch-Instituts im Bulletin 39/2020

Die Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom RKI selbst bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das RKI stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2Genoms keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten darstellt.

Als Goldstandard der Virusdiagnostik kann die PCR-Untersuchung mit hoher Präzision und niedrigen Nachweisgrenzen für genomische SARSCoV-2-RNA in klinischen Proben gelten. Der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms stellt allerdings keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten dar, da nicht jedes Genom repräsentativ für ein infektiöses Viruspartikel ist. In-vitro-Daten weisen auf ein Verhältnis von 10:1 bis 100:1 zwischen genomischer RNA und infektiösen Viruspartikeln hin.

Glaubhaftmachung: RKI Epidemiologisches Bulletin 39/2020 vom 24. September 2020, S. 8. als Anlage 2.

PDF-Seite 13:

Damit trifft das RKI folgende zwei wesentlichen Aussagen:

1. Zu testen ist ein „Patient“ – dies ist eine Person mit Beschwerden oder Krankheitssymptomen – und nicht etwa ein gesunder Mensch.

2. Ein positiver PCR-Test hat keine Aussagekraft zur Ansteckungsfähigkeit eines Patienten.

Damit kann allein ein positiver PCR-Test bereits nach Aussage des RKI keinen Krankheitserreger des SARS-CoV2-Virus i.S.d. § 2 Nr. 1 IfSG belegen.

3.5 Robert-Koch-Institut bestätigt die Notwendigkeit der Virusvermehrung

Notwendig ist vielmehr nach Erhalt eines positiven Testergebnisses eine Virusvermehrung, wie das RKI selbst fordert:

In klinischen Proben können infektiöse Viruspartikel durch Virusvermehrung in der Zellkultur nachgewiesen werden. Der Erfolg einer Anzucht ist abhängig von der Virusmenge. Die Anzüchtbarkeit des Virus aus Probenmaterial der Atemwege gilt als gegenwärtig beste Näherung für die Einschätzung einer Ansteckungsfähigkeit.

Glaubhaftmachung: RKI Epidemiologisches Bulletin 39/2020 vom 24. September 2020, S. 8, Anlage 3.

Das RKI betont sodann nochmals, dass es – nach einem positiven PCR-Test -zwingend weiterer diagnostischer Schritte bedarf, um eine „mögliche“ Ansteckungsfähigkeit abzuschätzen.

PDF-Seite 14f:

Soll die quantitative PCR dazu verwendet werden, eine mögliche Ansteckungsfähigkeit eines SARS-CoV-2-infizierten Patienten abzuschätzen, erfordert es ferner die Korrelation der nachgewiesenen Genomanzahl mit der Anzahl replikationskompetenter Viruspartikel, bzw. der Wahrscheinlichkeit, mit der aus derselben Probe SARS-CoV-2 in der Zellkultur anzüchtbar ist. Dies kann durch systematische Vergleiche der Genomlasten und der Anzüchtbarkeit der Viren aus derselben klinischen Probe in Zellkultur abgeschätzt werden.

Glaubhaftmachung: RKI Epidemiologisches Bulletin 39/2020 vom 24. September 2020, S. 9 als Anlage 3.

3.6 Voraussetzungen des Ansteckungsverdachts nach RKI

Das RKI stellt somit folgendes fest:

1. Allein der PCR-Test kann keine Aussage über eine Ansteckungsfähigkeit treffen.

2. Erforderlich ist hierfür der systematische Vergleich der Genomlasten.

3. Erforderlich ist ferner die Anzüchtbarkeit (Vermehrung) der Viren aus derselben klinischen Probe in Zellkultur.

4. Selbst dann besteht nicht zwingend eine Ansteckungsfähigkeit, sondern lediglich eine „Einschätzung“ einer möglichen Ansteckungsfähigkeit.

3.7 Bestätigung des RKI durch WHO am 14. Dezember 2020

Auch die Weltgesundheitsorganisation warnt davor, dass es ein erhöhtes Risiko falscher Testergebnisse bei PCR-Tests gibt. Daher werden Gesundheitsdienstleister dazu aufgefordert, bei positiven Testergebnissen auch klinische Anzeichen und Symptome zu berücksichtigen. Die WHO sagt klipp und klar:

Consider any positive result (SARS-CoV-2 detected) or negative result (SARSCoV-2 not detected) in combination with specimen type (Testtyp), clinical observations, patient history and epidemiological information.

Glaubhaftmachung: WHO Information Notice for IVD Users vom 14.12.2020 als Anlage 4.

PDF-Seite 15: (*76)

3.8         Bestätigung des RKI durch weitere Stimmen
Prof. Drosten, der ja das RKI und die Bundesregierung berät, hat dies – wie viele andere Wissenschaftler – zutreffend persönlich bestätigt:
•             Aussage von Prof. Christian Drosten, einem der Entwickler des Sars-Cov2- PCR-Tests:
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.
Interview in der Wirtschaftswoche vom 14.5.2014, damals zu Mers
•             Aussage von Kary Mullis, Biochemiker, erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith für die Entwicklung des PCR-Tests:
Der PCR-Test erlaubt dir, eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, dies messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre. Das ist eine falsche Interpretation. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich schaden würde. https://www.youtube.com/watch?v=p_cMF_s-fzc
•             Aussage von Dr. Mike Yeadon, ehemals Wissenschaftsvorstand der Firma Pfizer:
Die alleinige Verwendung eines PCR-Tests sagt nichts über das Vorhandensein einer Infektion aus. Der aktuelle Umgang mit PCR-Tests ist nicht geeignet, korrekte Ergebnisse hervorzubringen. Die positiven Testergebnisse sind nahezu zur Gänze falsch. Das ist Betrug. Dagegen muss geklagt werden. https://www.wochenblick.at/pfizer-vize-bekraeftigt-pcr-test-alleine-sagt- nichts-ueber-infektion-aus/
•             Aussage von Prof. Dr. Sucharid Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie:
Auf die Behauptung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit und Swissmedic zur aktuellen Corona-VO „Absonderung“ ID 19 Testung: „Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.“ erwidert Prof. Bhakdi: „Das stimmt nicht. Auf gar keinen Fall. Das ist eine Lüge.“ https://www.wochenblick.at/pfizer-vize-bekraeftigt-pcr-test-alleine-sagt- nichts-ueber-infektion-aus/
•             Aussage von Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer, Universität Würzburg, Spezialgebiete Virologie und Immunologie
Der PCR-Test zeigt nur die Nukleinsäuren an, NICHT das Virus, er kann KEINE Infektion nachweisen. Der PCR-Test kann NICHT nachweisen, ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Wenn beim PCR-Test auf der Oberfläche des Abstrichs diese Virus RNA ist, heisst das noch nicht, dass es in den Zellen drin ist und ob eine intakte vermehrungsfähige Viruslast vorhanden ist.“
https://www.mimikama.at/aktuelles/pcr-test-coronavirus-nachweisen/ https://www.youtube.com/watch?v=Ymer59vTrSA
•             Aussage von Prof. Dr. med. René Gottschalk, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, seit 2011 Leiter des Gesundheitsamtes in Frankfurt:
Bei niedriger Prävalenz in der Bevölkerung und umfangreicher Testung von asymptomatischen Personen wird man selbst bei angenommener hoher Sensitivität und Spezifität des Tests falsch positive Befunde erhalten. Der PCR-Test detektiert Genabschnitte von SARS-CoV2; er sagt nichts darüber aus, ob es sich um infektionsfähige Viren oder um Virusreste nach durchgemachter Infektion handelt. https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/137821
•             Aussage des Abgeordnetenhauses Berlin auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe:
„Soweit es auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt: ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden?“ Schriftliche Antwort des Abgeordnetenhauses: „Nein“.
Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin vom 30.10.2020, Drs.18/25 212
•             Auszug aus der Packungsbeilage des cobas SARS CoV 2 PCR-Tests:
Zur Anwendung bei Patienten mit Anzeichen und Symptomen einer möglichen Corona-VO „Absonderung“ ID-19-Erkrankung (z.B. Fieber und/oder andere Symptome akuter Atemwegserkrankungen). Positive Ergebnisse deuten auf das Vorhandensein von SARS-CoV2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.
Zur Bestimmung des Patienteninfektionsstatus müssen sie in klinischer Korrelation zur Anamnese des Patienten und sonstigen diagnostischen Informationen gesehen werden. Positive Ergebnisse schließen eine bakterielle Infektion oder Koinfektion mit anderen Viren nicht aus. Der nachgewiesene Erreger ist eventuell nicht die definitive Ursache der Erkrankung.
Tatsächlich gibt es keinen einzigen Test, der das SARS-CoV2 Virus und eine Infektion mit diesem Virus nachweisen kann!
3.9         Antrag auf Rückzug der Corman-Drosten-PCR-Studie
Im Gegensatz zu den Behauptungen auf der Homepage des RKI kann der PCR-Test nicht als Goldstandard bezeichnet werden. Denn jedenfalls  für  die  von Prof. Drosten, dem Chef-Berater des RKI und der Regierung, mitverfasste Studie „Detection of 2019 novel coronavirus“ (8 S.) vgl. Anlage 6 wurde ein Antrag auf Rückzug der Studie gestellt.
3.9.1      Drosten-PCR-Test-Studie zeigt neun gravierende Fehler
22 renommierte, internationale WissenschaftlerInnen haben die für die Etablierung des SARS-CoV-2- PCR-Tests grundlegende Studie von Cornam et. al, an der Prof. Drosten massgeblich mitgewirkt hat, einem unabhängigen Peer Review-Prozess unterzogen. Sie kommen zu einem vernichtenden Urteil: Die Studie enthält neun gravierende wissenschaftliche Fehler sowie drei kleinere Ungenauigkeiten. Daher haben die WissenschaftlerInnen den Antrag auf Rückzug der Studie am 27. November 2020 beim Journal Eurosurveillance eingereicht. (Pikanterweise ist Prof. Drosten selbst Herausgeber des Magazins, das die Veröffentlichung, die erst am 21. Januar 2020 eingereicht worden war, einem offenbar nur oberflächlichen Review-Prozess unterzogen hatte. Bereits zwei Tage später wurde die Studie in absoluter Rekordzeit veröffentlicht.)
3.9.2      Die Kritikpunkte an der Corman-Drosten-Studie
2.            Die Anbindungstemperatur ist zu hoch gewählt, so dass eine unspezifische Anbindung gefördert wird, wodurch auch andere Gensequenzen als die von SARS-CoV-2 erfasst werden können.
3.            Die Anzahl der Zyklen wird im Papier mit 45 angegeben, eine Schwelle, bis zu der die Reaktion als echt positiv gewertet wird, ist für den CT-Wert nicht definiert. Allgemein ist bekannt, dass PCR-Tests ab einer Zyklenzahl oberhalb von 30 regelmässig keine Rückschlüsse mehr auf eine Kontamination der Probe mit dem gesuchten Virus zulassen.
4.            Es wurde keine biomolekulare Validierung durchgeführt, daher gibt es keine Bestätigung, dass die Amplifikate echt sind, wirklich entstehen und auch die gesuchte Sequenz nachweisen
5.            Es wurden weder positive noch negative Kontrollen mit Blick auf die Virusdetektion durchgeführt.
6.            Es sind keine standardisierten Handhabungsanweisungen verfügbar, die eine Testwiederholung in Anwenderlaboren zu immer gleichen Bedingungen sicherstellen würde.
7.            Durch den unpräzisen Versuchsaufbau besteht die Gefahr falsch-positiver Ergebnisse.
8.            Angesichts des sehr kurzen Zeitraums zwischen Einreichung und Veröffentlichung der Studie, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Peer-Review- Prozess überhaupt stattgefunden hat. Wenn ein Peer Review stattgefunden hat, so war er unzureichend, weil die aufgezeigten Fehler, einschliesslich formaler Fehler, nicht gefunden worden sind.
9.            Es gibt massive Interessenkonflikte bei mindestens vier der Autoren zusätzlich zu der Problematik, dass zwei der Autoren (Prof. Drosten und Chantal Reusken) dem Herausgebergremium von Eurosurveillance angehören. Am 29. Juli 2020 wurden zwei Interessenkonflikte offengelegt: Olfert Landt ist Geschäftsführer der TIB Molbiol, Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress   und   wissenschaftlicher   Berater    der    Firma    TIB    Molbiol.    Diese Interessenkonflikte sind in der Originalfassung der Studie nicht erklärt worden, sie fehlen weiterhin in der auf PubMed veröffentlichten Version. TIB Molbiol ist die Gesellschaft, die angabegemäss die “erste” war, die die PCR-Kits hergestellt hat (Light Mix) auf der Basis des im Gorman-Drosten Manuskript veröffentlichten Protokoll. Nach eigener Darstellung hat die Firma die Test-Kits bereits vertrieben, bevor die Studie zur Einreichung gelangt war.
Glaubhaftmachung: Auszug aus dem „Corman-Drosten-Überprüfungsbericht (12 S.) als Anlage 6
Abrufbar unter: https://www.airvox.ch/gesundheit/der-corona-skandal-22- wissenschaftler-fordern-rueckzug-der-drosten-pcr-test-studie/
3.10       Nicht validierte Aussage der Leopoldina
In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts München, in dem es um die Rechtmäßigkeit einer Quarantäne-Anordnung einer gesunden Schülerin ging, verwies das Gericht nun auf eine Aussage, die Mitglieder der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften in der 6. Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina vom 23. September 2020 getätigt haben. Dort heißt es auf Seite 6:
„Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“
Glaubhaftmachung: Seite 6 der 6. Ad-Hoc-Stellungnahme vom 23.9.2020 als Anlage 7
Aufgrund dieser Aussage wurde die Quarantäneordnung gegen eine gesunde Schülerin bestätigt, vgl. VG München, ablehnender Beschluss vom 4. Dezember 2020 – M 26b S 20.6199.
In der 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 waren zwar 20 Literaturnachweise angegeben. Ein wissenschaftlicher Nachweis für die Aussage „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person“ fehlte allerdings.
Angesichts der hunderttausendfachen beispiellosen Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter und der zuvor zitierten gegenteiligen Stimmen baten über 50 Anwälte die Mitglieder der Arbeitsgruppe dieser Ad-hoc-Stellungnahme um eidesstattliche Versicherung der folgenden Aussage:
„Die seit März 2020 millionenfach durchgeführten PCR-Tests sind imstande, ein vermehrungsfähiges SARS-CoV2-Virus, also einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG und damit eine akute Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG nachzuweisen.“
Glaubhaftmachung: 4. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 12.12.2020 als Anlage 8
Eine Antwort ist bis zum erbetenen Zeitpunkt (19.12.2020) nicht erfolgt. Offensichtlich war niemand der Professoren bereit, die nachweislich falsche Behauptung, der bei Gericht jedoch erhebliches Gewicht beigemessen wird, wissenschaftlich zu belegen oder gar eidesstattlich zu versichern. Dies ist bemerkenswert.
4.            Grober Verstoß gegen den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut
Nachdem der PCR-Test einen Krankheitserreger nach § 2 Nr. 1 IfSG nicht nachweisen kann, liegen auch die Voraussetzungen des § 2 Nr. 7 IfSG nicht vor: Denn Ansteckungsverdächtiger ist nur eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat. Eine solche Annahme kann eben gerade nicht auf Basis des PCR-Tests getroffen werden, da dieser keine Viruslast nachweisen kann. Dies gilt insbesondere für Tests mit mehr als 25 Zyklen, da bei mehr als 25 Zyklen sogar kleinste Virusschnipsel nachweisbar sind, die jedoch nicht auf eine Infektion hinweisen. Die meisten PCR-Tests, insbesondere der „Drosten-Test“ werden jedoch mit 35 bis hin zu 45 Zyklen durchgeführt und haben damit null Aussagekraft. Erst recht kann auf den PCR-Test kein „Krankheitsverdacht“ i.S.d. § 2 Nr. 5 IfSG gestützt werden.
Hier nochmals die Aussage des virologischen Experten Prof. Drosten:
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.
Die Aussage von Prof. Drosten wird sehr anschaulich dadurch bestätigt, dass die meisten positiv getesteten Personen weder krank sind noch irgendwelche Symptome haben, also asymptomatisch sind. Aber asymptomatische Personen sind schlichtweg nicht infektiös! Wenn also der PCR-Test schon keinen Krankheitserreger nachweisen kann, dann kann er freilich auch nicht „die Aufnahme des Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung und Vermehrung im menschlichen Körper“, also eine Infektion im Sinne der Legaldefinition des § 2 Nr. 2 IfSG nachweisen. Erst recht kann der PCR-Test keine „akute“ Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 IfSG nachweisen. Eine solche „akute Infektion“ liegt in den allermeisten Fällen schon deshalb nicht vor, weil fast ausschließlich gesunde Menschen getestet werden.
4.1         Notwendige Untersuchungen für die Annahme eines Krankheitsverdachts
Zwingende rechtliche Voraussetzung für die Annahme eines Krankheitsverdachts
i.S.d. § 2 Nr. 5 IfSG, §§ 28, 30 IfSG sind somit nach den klaren Vorgaben der Robert-Koch-Instituts und der Weltgesundheitsorganisation kumulativ die folgenden Bedingungen:
1.            Vorliegen von typischen Symptomen der Covid19 Erkrankung
2.            Persönliche ärztliche Untersuchung auf Symptome mit dem Corona-Virus
3.            Anwendung eines PCR-Tests mit weniger als 25 Zyklen
4.            Angabe des CT-Wertes durch das Labor
5.            Nachweis eines vermehrungsfähigen Agens durch das Labor
6.            Diagnostischer Ausschluss anderer Infektionen durch das Labor
Diese Nachweise und Untersuchungen muss das Labor dem Gesundheitsamt und auch dem Patienten in jedem einzelnen Fall der Absonderung vorlegen. Ein Verstoß hiergegen stellt sich zugleich als verfassungswidrig dar, da entsprechende Absonderungsanordnungen eine gravierende Freiheitsbeschränkung darstellen, die gesetzlich nur legitimiert ist, wenn sämtliche Voraussetzungen des IfSG erfüllt sind. Der diagnostische Ausschluss anderer Infektionen, etwa Grippe oder Rhinovirus, ist deshalb zwingend erforderlich, weil sich die Symptome sehr ähneln. Bei Grippe muss jedoch niemand in Quarantäne! Die Absonderung einer gesunden Kontaktperson – allein auf Basis eines positiven PCR-Test einer angeblichen „infizierten“ Person – verstößt erst recht gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Infektionsschutzgesetzes nach §§ 28, 30 IfSG und damit gegen Art. 104 Abs. 1 GG und gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“.
4.2         Massiver Verstoß der Labore gegen § 7 Abs. 1 IfSG
Die Labore sind zwar zur namentlichen Meldung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 verpflichtet, § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG. Eine namentliche Meldung an das Gesundheitsamt darf aber nur dann erfolgen, wenn das Laborergebnis auf eine „akute Infektion“ hinweist.
§ 7 Abs. 1 IfSG lautet: Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
Der Antragsgegner muss daher sämtliche Labore in Baden-Württemberg dazu verpflichten, in jedem einzelnen Fall der positiven PCR-Testung folgende weitere Untersuchungen vorzunehmen, was durch die Gesundheitsämter grundsätzlich überprüft werden muss:
1.            Der PCR-Test wird mit maximal 25 Zyklen durchgeführt.
2.            Im Falle eines positiven Testergebnisses mit 25 Zyklen erfolgt zwingend eine Anzüchtung des SARS-CoV2-Virus zum Nachweis eines vermehrungsfähigen SARS-CoV2-Virus.
 3.           Im Falle des Nachweises eines vermehrungsfähigen SARS-CoV2-Virus muss das Labor durch weitere Diagnostik andere Viren (z.B. Grippeviren oder Rhinoviren) als Grund für die Krankheitssymptome ausschließen.
4.            Das Testergebnis darf nur bei wissenschaftlichem Nachweis eines angezüchteten und vermehrungsfähigen Virus im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 IfSG und somit nur bei Nachweis einer akuten Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
5.            Die entsprechenden Laborergebnisse werden allen abzusondernden Personen zeitgleich mit der Übersendung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt schriftlich übermittelt.
4.3         Verstoß gegen Datenschutz und IfSG durch die Labore
Andernfalls begehen die Labore eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Nr. 2 IfSG, da die Labore die vorgeschriebenen Meldungen nicht in der vorgeschriebenen Weise machen. Diese Ordnungswidrigkeiten sind mit einer Geldbuße bis zu 25.000,- € in jedem Einzelfall sanktioniert, was auch in jedem Einzelfall berechtigt ist. Denn gesunde Menschen auf Basis einer unzulässigen Meldung an das Gesundheitsamt wegzusperren, verstößt sowohl gegen den Datenschutz als auch gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Folge einer 10 bis 14-tägigen Quarantäne gesunder Menschen ist schlichtweg absurd und menschenverachtend. Dies hat  mit Infektionsschutz nichts, aber auch gar nichts zu tun. Die Gerichte müssen diesem Spuk endlich ein Ende setzen und sich auf Sinn und Zweck des Infektionsschutzgesetzes besinnen. Sie müssen insbesondere die tatsächlichen Fakten und Zahlen der angeblichen Pandemie zur Kenntnis nehmen, die in diesem Antrag und den dazugehörigen Anlagen nachgewiesen sind.
5.            Rechtswidrige Maßnahmen gegenüber gesunden Menschen
5.1         Gesunde sind nicht ansteckungs- oder krankheitsverdächtig
Ohne den Nachweis einer „akuten Infektion“ durch das Labor sind positiv getestete Personen schon keine Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG.
Erst recht gilt dies für Kontaktpersonen jedweder Art, die völlig gesund sind und keinerlei Symptome aufweisen. Selbst das Robert-Koch-Institut spricht in seiner „Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte“ über die „Entlassungskriterien aus der Isolierung“ zunächst von „asymptomatischer“ SARS-CoV-2-Infektion i.S.d. § 2 Nr. 2 IfSG sowie von „Erreger“ i.S.d. § 2 Nr. 1 IfSG und gerade nicht von „positivem PCR-Test“!
Glaubhaftmachung: Orientierungshilfe RKI als Anlage 9 abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement-Infografik.pdf? blob=publicationFile
Eine „Isolierung“, „Absonderung“ oder „Quarantäne“ wird damit richtigerweise auch vom RKI nicht angeordnet oder empfohlen, wenn und soweit lediglich ein positives Testergebnis vorliegt.
5.2         Pflicht zur Ermittlung durch die Gesundheitsämter nach § 25 IfSG
Die Gesundheitsämter sind im Übrigen – vor Ergreifung der schwersten Maßnahmen – gesetzlich verpflichtet, die nach § 25 IfSG notwendigen Ermittlungen durchzuführen. § 25 IfSG lautet:
(1)          Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit.
(2)          Für die Durchführung der Ermittlungen nach Absatz 1 gilt § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3, 5 und 8 entsprechend. Das Gesundheitsamt kann eine im Rahmen der Ermittlungen im Hinblick auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit erforderliche Befragung in Bezug auf die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit unmittelbar an eine dritte Person, insbesondere an den behandelnden Arzt, richten, wenn eine Mitwirkung der betroffenen Person oder der nach § 16 Absatz 5 verpflichteten Person nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist; die dritte Person ist in entsprechen- der Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 3 und 4 zur Auskunft verpflichtet.
(3)          Die in Absatz 1 genannten Personen können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden,
1.            Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie
2.            das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. Darüber hinausgehende invasive Eingriffe sowie Eingriffe, die eine Betäubung erfordern, dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden; § 16 Absatz 5 gilt nur entsprechend, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist. Die bei den Untersuchungen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.
Eine solche Ermittlung ist den Gesundheitsämtern auch zumutbar. Denn bei korrekter Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern durch die Labore im  Sinne der §§ 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 IfSG wird es nur noch sehr wenige echte „Infizierte“ geben. Diese werden zumeist auch nur leichte Symptome haben (wie  etwa neulich Jens Spahn) und dürfen daher – wie bei der Grippe auch – ohnehin nicht einfach weggesperrt und isoliert werden! Auch die Verfolgung von Kontaktpersonen ist in diesen Fällen nicht nötig.
5.3         Quarantäne nur bei Lungenpest und Ebola, § 30 Abs. 1 S. 1 IfSG
Hier sei der Hinweis auf § 30 Abs. 1 S. 1 IfSG erlaubt, der die Voraussetzungen einer Quarantäne beschreibt:
Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden.
Die Quarantäne von Patienten, die an Lungenpest erkrankt sind, ist richtig und notwendig. Denn das RKI gibt auf seiner Homepage an:
Lungenpest und Pestseptikämie (Blutvergiftung) verlaufen unbehandelt fast immer tödlich. Die Pest ist bei adäquater und rechtzeitiger Antibiotikatherapie heilbar. Trotz der Möglichkeit einer Antibiotikabehandlung gibt die WHO eine Sterblichkeit zwischen 8 bis 10% an. Sie beträgt bei dem gegenwärtigen Ausbruch auf Madagaskar, bei dem es hohe Fallzahlen und einen hohen Anteil an Lungenpest gibt, 11%. (RKI, Stand: 17.10.2017)
Auch Ebola ist hochansteckend und verläuft – abhängig vom für den Ausbruch verantwortlichen Virus und der Versorgung – in 30% bis 90% der Fälle tödlich, vgl. Aussage auf der Homepage des RKI unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Ebola/Ebola.html;jsessionid=875BCCCAB63 F86314980DF8507D17E59.internet101?nn=2386228.
Die Behörden und Regierungen stützen die Quarantänemaßnahmen nun auf § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG. Die Vorschrift lautet:
Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.
5.4         Berufung auf § 30 Abs. 1 S. 2 verstößt gegen das Übermaßverbot
Eine entsprechende Quarantäne-Anordnung nach § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG darf sich nur auf ähnlich schwere Krankheiten wie die Lungenpest, Ebola oder andere hochinfektiöse und lebensbedrohliche Krankheiten beziehen. Dies gebietet das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip des Übermaßverbotes. Corona ist jedoch mit der Lungenpest unter keinem Aspekt vergleichbar: Denn die Lungenpest ist eine hochansteckende und hochgefährliche Krankheit, die unbehandelt tödlich verläuft. Bei rechtzeitiger Behandlung liegt die  Sterblichkeit  bei 8 bis 10 Prozent. Demgegenüber verläuft eine Covid-19-Erkrankung in den meisten Fällen eher mild, nur in ganz wenigen Fällen müssen die Patienten stationär behandelt werden und nur ausnahmsweise intensivmedizinisch behandelt werden.
6.            Covid 19 ist keine hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankung
6.1         Krankheitsquote beträgt 0,005 % in Baden-Württemberg
Im Baden-Württemberg werden beispielsweise Stand 22. Dezember.2020 nur  613 Personen wegen einer Covid19-Erkrankung intensivmedizinisch behandelt, davon werden 329 invasiv beatmet. Glaubhaftmachung: Homepage des Intensivregisters https://www.intensivregister.de/#/intensivregister?tab=laendertabelle als Anlage 10.
Baden-Württemberg hat mehr als 11 Million Einwohner, von denen aktuell nur  613 Personen stationär wegen Covid19 behandelt werden müssen! Dies ist eine Krankheitsquote von nur 0,005 Prozent. Nur fünf von 100.000 Personen sind somit intensivmedizinisch in Baden- Württemberg wegen der Covid19-Erkrankung zu versorgen. Dabei ist nicht bekannt, ob diese Patienten vorerkrankt oder hochbetagt sind und damit grundsätzlich für Viren aller Art besonders anfällig, insbesondere für damit verbundene mögliche Lungenentzündungen.
6.2         Covid19 ist eine „seltene Erkrankung“
Damit ist Covid19 – jedenfalls in Baden-Württemberg – eine sehr seltene Erkrankung, Denn 5/100.000 entspricht nicht nur einer seltenen, sondern einer sehr seltenen Erkrankung! Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt auf seiner Homepage die Definition der „seltenen Erkrankung“: „In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind.“ 5 von 10.000 entspricht hochgerechnet einer Zahl von 50 von 100.000. Wären 50 von 100.000 Menschen an SARS-CoV2 erkrankt, so wäre dies als seltene Erkrankung anzusehen. Die Zahlen in Baden-Württemberg betragen jedoch nur 5  von 100.000 – also nur ein Zehntel der Zahl, die eine seltene Erkrankung darstellt. Diese Zahlen sprechen für sich.
Insgesamt wurden bis 21. Dezember 2020 43.047 Menschen intensivmedizinisch wegen Corona-Erkrankung behandelt. Glaubhaftmachung: Auszug Intensivregister Stand 22.12.2020 als Anlage 13.
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 83 Millionen Menschen entspricht diese Zahl einem Prozentsatz von 0,05. Damit erkrankten in diesem Jahr in Deutschland fünf Menschen von 10.000 schwer an Corona – dies entspricht genau der Definition einer „seltenen Erkrankung“ nach EU und Gesundheitsministerium. Damit hat sich die Erkrankung an Covid19 als eine seltene Krankheit erwiesen. Wer dennoch – trotz all dieser Fakten und nachprüfbaren Zahlen – täglich behauptet, wir stünden kurz vor einer Katastrophe, das  Gesundheitssystem stehe vor dem Kollaps, nur ein Lockdown und die neu  hinzugekommene Verhängung  von Ausgangssperren für 83 Millionen Menschen helfe, die „Pandemie“ zu bewältigen, der lügt – und das ist in vielerlei Hinsicht sehr sehr beunruhigend.
Es gab nie eine Pandemie, es gab nie keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ und es gibt sie bis heute nicht. Bezeichnenderweise findet sich daher auch in der Gesetzesbegründung zu § 5 IfSG nicht ein einziger Satz der Begründung und nicht ein wissenschaftlicher oder medizinischer Nachweis für die Behauptung einer „epidemische Lage von nationaler Bedeutung!
Freilich gibt es das Corona-Virus. Es ist seit Jahrzehnten bekannt und ruft die typischen grippeähnlichen Symptome hervor. Auch die Grippe kann in wenigen Fällen schwere Lungenentzündungen verursachen – ebenso wie das SARS- CoV2-Virus. Die Betroffenen sind immer die gleichen: Immunschwache und altersschwache Menschen. Diese können auch an einer schweren Lungenentzündung versterben. Allerdings ist das Gesundheitssystem bestens aufgestellt, sodass bei schweren Verläufen den Patienten hier in Deutschland auch die beste Medizin gewährt werden kann.
6.3         1671 freie Intensivbetten in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 2434 Intensivbetten. Hiervon sind derzeit noch 345 Betten frei. Innerhalb einer Woche können weitere 1326 Betten zur Verfügung gestellt werden.
Glaubhaftmachung: Statistik des Intensivregisters Stand 22.12.2020, Anlage 10.
Damit stehen allein in Baden-Württemberg 1671 Intensivbetten zur  Verfügung, dies ist fast dreimal so viel, wie es aktuell an Covid-Patienten in Baden- Württemberg gibt.
Von einem Kollaps des Gesundheitssystems kann also keine Rede sein, wie auch der Chef der Freseniusgruppe Sturm bestätigt: Das Gesundheitssystem steht nicht vor einem Kollaps! Fresenius ist mit der Tochter Helios der größte private Klinikbetreiber Deutschlands. Glaubhaftmachung: Zeitungsartikel vom 22.12.2020 als Anlage 12
6.4         Todeszahlen in Deutschland
Mittlerweile sind nach Angaben des Intensivregisters 10.755 Menschen in den Kliniken an Corona gestorben. Glaubhaftmachung: Statistik des DIVI Intensivregisters, Stand 21.12.2020, 12.15 Uhr als Anlage 13
Ob darüber hinaus weitere zehn- bis fünfzehntausend Menschen an Corona gestorben sind, wie in den Medien behauptet wird, ist mehr als fraglich. Eine Obduktion findet ja nicht statt. Allerdings hatte Prof. Püschel im April 2020 mehr als 100 Verstorbene obduziert und hierbei festgestellt, dass kein einziger Patient an Corona verstorben ist. Vielmehr hatten alle Patienten Vorerkrankungen oder waren hochbetagt, sie  waren im  Durchschnitt 82 Jahre alt.  (Prof. Püschel war von 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf). Höchst dubios ist hierbei auch eine Anweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern vom 4.12.2020 an die Ärzte des Landkreises Aichach-Friedberg im Zusammenhang mit der von Ärzten durchzuführenden Leichenschau. In diesem Schreiben heißt es: „Des Weiteren bittet das Gesundheitsamt darum, bei verstorbenen Heimpatienten, die bislang negativ auf Covid-19 getestet waren, im Rahmen der Leichenschau einen erneuten PCR-Abstrich durchzuführen. Diese Proben müssen dann dem Gesundheitsamt zugeführt werden, das die weitere Einsendung der Proben veranlasst.“ Glaubhaftmachung: Schreiben Dr. Andreas Ullmann vom 4.12.2020 als Anlage 14
Nach alledem ist es also mehr als fraglich, ob mehr als die auf der Seite des Intensivregisters genannten 10.755 Menschen an Corona gestorben sind.
6.5         Nur 1 Prozent aller Verstorbenen sind an Corona verstorben
Bestätigt sind jedenfalls 10.755 Verstorbene im Jahr 2020, vgl. Anlage 13.
Bezogen auf die Gesamtsterblichkeit von ca. 950.000 Menschen jedes Jahr in Deutschland (vgl. www.destatis.de) ist dies eine Quote von etwa 1 Prozent. Von allen in Deutschland verstorbenen Menschen sind also gerade einmal etwa 1 Prozent an Corona verstorben. 99 Prozent sind an anderen Krankheiten verstorben, insbesondere Herz-Kreislauf (etwa 30 %), Krebs (etwa 25 %), Atemwegserkrankungen. Diese Zahl zeigt erst recht, dass Corona alles andere als eine hochgefährliche oder hochansteckende oder gar schlimme tödliche Krankheit ist, auch wenn uns dies die Medien (unter erheblicher Missachtung der presserechtlichen Pflichten) jeden Tag anders suggerieren.
6.6         Sterblichkeitsrate beträgt 0,2 Prozent
Damit ist die Sterblichkeitsrate vergleichbar mit derjenigen einer Grippe, bei der ebenfalls – insbesondere hochbetagte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen – an einer schweren Lungenentzündung sterben können. Die Mortalitätsrate ist erfreulicherweise ähnlich gering.
So hat die WHO selbst (unter Bezugnahme auf eine Studie von Prof. John Ioannidis) für Corona eine Sterblichkeit von weniger als 0,2 % ausgewiesen.
Glaubhaftmachung: Bulletin of the World Health Organization; Research Article ID: BLT.20.265892 Page 1 of 37 John P A Ioannidis “Infection fatality rate of Corona-VO
„Absonderung“ID-19” als Anlage 11 Im Internet abrufbar unter https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf
6.7         Corona ist mit der Lungenpest nicht vergleichbar
Diese Zahlen zeigen, dass Corona – entgegen der monatelangen Behauptungen der Medien, der Regierung und des RKI – keinesfalls eine  gefährliche Krankheit  ist. Jedenfalls ist Corona unter keinem Aspekt mit der schlimmen Lungenpest vergleichbar. Denn es muss sich um eine vergleichbar schwere, hochinfektiöse und mit großer Sterblichkeit verbundene Krankheit handeln. Dies ist – entgegen der monatelangen täglichen Behauptungen der Politiker, des RKI und der Medien
– bei einem nüchternen Blick auf die aktuellen Zahlen in Deutschland und im Hinblick auf die sehr geringe Sterblichkeit nach WHO/Ioannidis (vgl. Anlage 11) schlichtweg nicht der Fall.
Entsprechende Absonderungs-Anordnungen auf Basis des § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG wären somit rechtswidrig und zugleich  verfassungswidrig nach Art. 104 Abs. 1 GG. Wer in Kenntnis dieser Zahlen, in Kenntnis der  tatsächlichen  Sterbequote  und in Kenntnis der Vergleichbarkeit der Corona-Erkrankung mit einer mittel- schweren Grippe-Erkrankung eine Quarantäne anordnet, macht sich der Freiheitsberaubung schuldig.
Zahlen lügen nicht. Und Lügen werden nicht dadurch wahrer, dass man sie seit Monaten tausendfach auf allen Kanälen wiederholt.
6.8         Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Die Aufnahme von Krankheitserregern im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG ist im Übrigen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn der Betroffene mit  hinreichender Wahrscheinlichkeit  Kontakt zu einer infizierten Person oder einem infizierten Gegenstand hatte. Die Vermutung, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, muss naheliegen. Eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht. Demzufolge ist die Annahme eines Ansteckungsverdachts nicht schon gerechtfertigt, wenn die Aufnahme von Krankheitserregern nicht auszuschließen ist. Andererseits ist auch nicht zu verlangen, dass sich die Annahme geradezu aufdrängt. Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil.
7.            Gravierend fehlerhafte Risikoeinschätzung durch RKI und Gesundheitsämter
7.1         Normales Ansteckungsrisiko und geringe Sterblichkeit
Es hat sich – entgegen der täglichen panikerzeugenden und unlauteren Berichterstattung seit März 2020 – gezeigt, dass die Covid19 Krankheit nur in wenigen Fällen zu intensivmedizinischer Versorgung  führt  (vgl.  Intensivbettenregister), also nur zwischen 0,005 % und 0,05 % aller Menschen schwer an Corona erkranken. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass von den Erkrankten nur ca. 0,2 Prozent versterben. In Baden-Württemberg riskiert also derzeit kaum ein Patient, an Corona zu sterben.
7.2         Wissenschaftliche Risikoeinschätzung erschreckend falsch
Nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr reicht die (offensichtlich vollständig unterlassene!) Risikoeinschätzung durch das Gesundheitsamt daher angesichts der tatsächlichen Coronalage nicht aus, um gesunde und symptomlose Personen als „ansteckungsverdächtig“ im Sinne des § 2 Nr. 7  IfSG  anzusehen und die Anordnung einer 10-tägigen Quarantäne zu rechtfertigen. Denn die tatsächliche Lage in den Kliniken und in den Arztpraxen sieht völlig anders aus, als die Medien und Politiker dies täglich behaupten: In den Kliniken sind genug Intensivbetten übrig, eine Übersterblichkeit ist im Jahr 2020 nicht zu verzeichnen, im Gegenteil, und in den niedergelassenen Arztpraxen findet man kaum einen Patienten mit Covid19 Erkrankung.
Nach einer aktuellen großen Studie mit 10 Millionen Bewohnern aus Wuhan  geht von asymptomatischen Personen im Übrigen nachweislich keine Gefahr aus. Die Studie wurde veröffentlicht in der renommierten Zeitschrift „Nature“.
Glaubhaftmachung: Nature Artikel „Post-lockdown SARS-CoV2 nucleic acid screening in nearly ten million residents if Wuhan, China” (7 Seiten), vgl. Anlage 15 im Internet abrufbar u.a. unter: file:///C:/Users/beate.bahner/Downloads/s41467- 020-19802-w%20(1).pdf
7.3         Corona gehört zum allgemeinen Lebensrisiko
Das vollständige Unterlassen einer „individuellen Risikobetrachtung“ – und zwar bei allen korrekt nachgewiesenen SARS-CoV-2-Krankheitserregern – ist angesichts der Schwere und der Dauer des Eingriffs schlichtweg ungeheuerlich und verstößt in sehr erschreckender Weise gegen das Infektionsschutzgesetz!  Es  kann nicht angehen, dass die Gesundheitsämter hunderte oder tausende angebliche Kontaktpersonen einfach in Quarantäne schicken, ohne dass die Sorgfaltspflichten und die gesetzlichen Pflichten nach §§ 25, 2 IfSG durch das Gesundheitsamt eingehalten werden. Jedenfalls in einem RECHTSSTAAT ist ein solches Vorgehen schlichtweg undenkbar. Vor April 2020 gab es solche hunderttausend- fachen Quarantäne-Anordnungen nicht, auch nicht bei schweren Grippewellen, mit denen wir alle immer wieder einmal konfrontiert sind. Übertragbare Krankheiten gehören – ebenso wie Grippe, Rhinovirus, Norovirus oder Coronavirus – zum allgemeinen Lebensrisiko, wie das Bundesverfassungsgericht im Mai zutreffend entschieden hat:
Die Verfassung bietet keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher … Gesundheitsgefahr. Dies gilt umso mehr, als ein gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. (BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020, 2 BvR 483/20)
Diese richtige Feststellung belegt, dass ein Wegsperren  gesunder  Menschen  nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz, sondern auch gegen die Menschenwürde und die Freiheit der Person verstößt, Art. 1 und 2 GG.
7.4         Unzulässige eigenmächtige Erweiterung des „Infektionsbegriffs“
Der Antragsgegner maßt sich durch das Abweichen von den gesetzlichen Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes in rechtswidriger und rechtsbeugender Befugnisse an, die nicht am Infektionsschutz orientiert sind, sondern auf die willkürliche und unbegründete „Absonderung“ hunderttausender gesunder Menschen ausgerichtet sind. Dies verkehrt das Infektionsschutzgesetz in sein völliges Gegenteil. Denn niemand ist auf Basis eines positiven PCR-Tests ansteckungs- oder krankheitsverdächtig.
7.5         Anforderung an die Rechtmäßigkeit der Corona-VO „Absonderung“
Dem Antragsgegner ist daher aufzugeben, die Corona-VO „Absonderung“ dahingehend zu ändern, dass Quarantäne-Anordnungen gegenüber Personen mit positivem Testergebnis nur dann – wenn überhaupt! – Absonderungsmaßnahmen getroffen werden dürfen, wenn bei dieser Person eine akute Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus im Sinne des § 7 S. 1 IfSG i.V.m. § 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 2 IfSG nachgewiesen ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die unter Punkt 4.1. genannten fünf Voraussetzungen allesamt erfüllt sind. Es muss daher nach einem positiven Testergebnis ergänzend eine weitere korrekte  Diagnostik  zum  Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers und sodann eine Ausschlussdiagnostik zum Ausschluss anderer Erreger erfolgen. Nur dann bewegt sich die Corona-VO „Absonderung“ (möglicherweise) im rechtlich zulässigen Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Im Übrigen dürfen Maßnahmen nach § 28 a Abs. 5 IfSG nur vier Wochen gelten. Die Corona-VO „Absonderung“ verstößt auch gegen diese Vorgabe, da sie von 1. Dezember bis 9. Januar 2021 gilt – und damit mehr als vier Wochen.
8.            Zusammenfassung
Nach alledem ist die Corona-VO „Absonderung“ des Antragsgegners vom 30.11.2020 offensichtlich rechtswidrig. Denn ohne Nachweis der Anzüchtbarkeit bzw. der Vermehrbarkeit des SARS-CoV2-Virus durch das Labor, besteht nach eigener Aussage des Robert-Koch-Instituts noch nicht einmal eine Vermutung der Ansteckungsgefahr mit dem Virus. Also besteht auch kein „Krankheitsverdacht“ nach § 2 Nr. 5 IfSG. Denn nochmal: Ein Krankheitsverdacht erfordert
1.            Symptome, die das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen
2.            Den Nachweis des Erregers einer übertragbaren Krankheit,
3.            Den Ausschluss anderer Krankheiten, die vergleichbare Symptome haben
Erst recht reicht nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr ein positiver PCR- Test nicht aus, um gesunde Kontaktpersonen der Kategorie I als Ansteckungsverdächtigen im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG anzusehen und die Anordnung einer Quarantäne zu rechtfertigen.
In der jetzigen Form ist die Corona-VO „Absonderung“ des Antragsgegners offensichtlich rechtswidrig, da sie die Bedingungen für eine Absonderungsanordnung in rechtswidriger, unverhältnismäßiger und verfassungswidriger  Weise auf das Vorliegen eines völlig aussagelosen PCR-Tests stützt.
Erst recht gilt dies für die sogenannten Antigentests, die ganz offensichtlich noch weniger aussagekräftig sind als die PCR-Tests!
Die Antragstellerin ist durch die offensichtlich rechtswidrige, mit dem Infektionsschutzgesetz nicht zu vereinbarende Corona-VO „Absonderung“ der Gefahr einer erheblichen Rechtsverletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2, Art. 11 und Art. 12 GG ausgesetzt.
Den Anträgen ist somit vollumfänglich stattzugeben.
9.            Nachtrag: Der unethische Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes
Das RKI mit Herrn Wieler und der ihn beratende Virologe Drosten wissen freilich sehr genau um die Aussagelosigkeit der PCR-Tests. Dennoch wurden seit April 2020 etwa 30 Millionen PCR-Tests durchgeführt, von denen nur ein Bruchteil „positiv“ war. Dass ein positiver Test schlichtweg nichts über eine Infektion und erst recht nicht über eine Ansteckungsfähigkeit aussagt, wurde in diesem Schriftsatz hinreichend beschrieben und nachgewiesen. Wenn die Testungen (inzwischen auf Grundlage der Corona-Testverordnung vom 30.11.2020) an gesunden Menschen dennoch unbeirrt weitergeführt werden, so nur deshalb, um die tägliche „Infektionszahl“ (die jedoch zu 95 % gesunde Menschen betrifft) in die Höhe zu treiben. Die Medien und die Politik sowie das RKI sprechen irreführenderweise seit Monaten von „Infektionszahlen“, die angeblich besorgniserregend steigen (ist ja klar bei einer Vervielfachung der Testung), um dadurch weiter Angst und Panik zu verbreiten und menschenunwürdige Maßnahmen durchzusetzen. Dass die täglichen Katastrophenmeldungen vollständig konträr sind zu den FAKTEN, insbesondere zur Belegung der Intensivbetten, zur Auslastung der Kliniken und zur Anzahl der Corona-Kranken in den Arztpraxen und insbesondere zur Anzahl der schwer Erkrankten und Toten, wurde zuvor ausführlich dargestellt und nachgewiesen.
Hinter Maskenpflicht, unbarmherziger Verfolgung von Ärzten, die hiervon befreien, hinter der millionenfachen unsinnigen PCR-Testung, hinter Ausgangssperren (!!), die sonst nur im Kriegsfall oder im echten Katastrophenfall ausgerufen werden (oder tobt das Virus hier in Baden-Württemberg zwischen 20 und 5 Uhr besonders aggressiv?) und hinter einer angeblich rettenden Impfung, die nicht erprobt ist, aber bei 7 Milliarden Menschen weltweit im Hauruckverfahren durchgeführt werden soll, stehen völlig andere Pläne und Ziele. Und diese Pläne sind so ungeheuerlich menschenverachtend wie die gesamten Maßnahmen seit April 2020 unter dem – durch nichts belegten – Vorwand einer Pandemie. Hierbei spielt das RKI eine maßgebliche Rolle – ebenso wie interessanterweise schon im dritten Reich, vgl. beispielhaft den Artikel im Deutschen Ärzteblatt v. 17. Oktober 2008, A 2188, als Anlage A 16.
9.1         Warum Warum Warum ???
•   Warum sperrt man gesunde Menschen weg?
•   Warum werden – wie in Australien und Kanada und Neuseeland – inzwischen auch in Deutschland große Isolationslager gebaut? Wen will man dort im Jahr 2021 wegsperren?
•   Warum fordert der Innenminister Strobel, gesunde „Quarantäneverweigerer“ in die geschlossene Psychiatrie oder in Gefängnisse zu sperren?
•   Warum behauptet man eine Pandemie, obwohl nur 1 % aller Verstorbenen an Corona verstorben sind, und von den konkret an COVID 19 Erkrankten nur 0,2 Prozent sterben?
•   Warum setzt man seit April inzwischen 30millionenfach einen untauglichen PCR-Test ein – bei gesunden Menschen wohlgemerkt – und gibt hierfür mehr als eine Milliarde aus, anstatt die Kranken- und Altenpfleger besser zu zahlen?
•   Warum werden 83 Millionen Menschen hinter Masken gezwungen, obwohl das RKI noch nicht eine einzige Studie vorgelegt hat, die den  Schutz der Maske   vor dem SARS-CoV2-Virus belegt?
•   Warum macht man den Menschen eine solche Angst und forciert eine Impfung im Wege der Notfallzulassung, obwohl ganz offensichtlich kein Notfall vorliegt?
•   Warum gibt man diese Impfung, die nachweislich schwerste Nebenwirkungen auslösen kann, zuerst den Alten und Vorerkrankten, also den schwächsten Menschen, an denen die Impfung noch nie getestet wurde?
•   Warum verbietet man Demonstrationen und schlägt friedliche Demonstrationsteilnehmer wahllos und grundlos durch die Polizei teilweise brutal zusammen?
•   Warum verbietet man uns, nachts auszugehen, wie im Kriegsfall?
•   Warum verbietet man uns, sich mit anderen Menschen zu treffen?
•   Warum müssen Geschäfte schließen, von denen keinerlei Gesundheitsgefahr ausgeht?
•   Warum denunziert man Kritiker der Maßnahmen und erfahrene Wissenschaftler als „Verschwörungstheoretiker“, als Rechte oder gar als Reichsbürger?
•   Warum lügt man uns mit falschen Zahlen seit Monaten so schamlos an?
•   Was ist los in unserem Land? Soll das unsere „neue Normalität“ sein?
9.2         Mein Appell an die Richter des Verwaltungsgerichtshofs
Ein solches Verhalten entspricht weder einem Rechtsstaat noch einer Demokratie noch einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Ein solches Verhalten ist menschenverachtend und teuflisch. Ein solches Verhalten ebnet den Weg zu einer unvorstellbaren Gesundheits- und Überwachungsdiktatur.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Richter sind verpflichtet, diesem unglaublichen Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes, diesem Missbrauch der PCR-Tests und dieser schändlichen Missachtung unseres Grundgesetzes entschieden entgegen zu treten. Denn auch Sie haben, wie ich als Rechtsanwältin, einen Eid geleistet:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Ich bitte Sie daher inständig: Machen Sie sich nicht mitschuldig an dieser rasanten und unfassbaren Beseitigung unserer Demokratie und unserer Freiheiten! Lassen Sie nicht zu, dass unter dem Vorwand des Schutzes vor SARS-CoV-2 Millionen gesunde Menschen weggesperrt werden, lassen Sie nicht zu, dass Millionen Menschen tatsächlich krank werden, ihre Arbeitsplätze und ihr Vermögen verlieren, lassen Sie nicht zu, dass die Wirtschaft mit diesem zweiten Lockdown nun vollkommen zerstört wird (außer den großen Profiteuren der Krise, nämlich
„big data“, „big pharma“ und „big money“), lassen Sie nicht zu, dass Familien und Freundschaften gespalten werden, dass friedliche Anwälte und Demonstranten misshandelt und verhaftet werden. Lassen Sie nicht zu, dass unser Land in Zukunft eine Gesellschaft aus Masken, Angst, Armut und Denunziation wird!
Verweigern Sie sich als Kontrollinstanz diesem bösesten und perfidesten Angriff auf die Menschenwürde, auf die Grundfreiheiten, auf die Demokratie und vor allem auf den Rechtsstaat, den Deutschland je gesehen hat. Schützen Sie uns Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, indem  Sie  die  Corona-Verordnungen und insbesondere die hier gegenständliche Corona-Verordnung „Absonderung“ wegen massiven Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz außer Vollzug setzen und hierdurch im Namen des Volkes RECHT SPRECHEN!
Bitte beatmen Sie unseren Rechtsstaat mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln – denn vor allem er ist es, der sterbend auf der Intensivstation liegt.
Ich danke Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Bahner
fachanwältin für medizinrecht
mediatorin im gesundheitswesen

Ende der Transkription

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CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | / COVID-19 (zugespielte Informationen)
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Teil der Zeitgeschichte:

Verdacht: Betrifft viel zu oft: Politikverbrechensopfer, Politikschwerverbrechensopfer, Justizverbrechensopfer, Justizschwerverbrechensopfer, Polizeiverbrechensopfer, Polizeischwerverbrechensopfer und andere Verbrechensopfer und Schwerverbrechensopfer.

Verdacht: Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Verdacht: Wir werden von Machthabern gezielt belogen.
Verdacht: Wir werden gezielt belogen.

Verdacht: Wenn die Justiz versagt, kann jeder Machthaber tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn die Polizei versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.
Verdacht: Wenn das Militär versagt, kann jeder tun und lassen, was er will.

Verdacht: Diktatur geistig abnormer schwerkrimineller Staatsanwälte
Begründung: Gesunde Menschen im Amt tun so etwas nicht.

GEISTIG ABNORME SCHWERKRIMINELLE MACHTHABER - VERDACHT
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30.11.2020 Corona-Satire-Vorhang auf! 1. Akt

SCHAU AUF DICH, SCHAU AUF MICH.
TEST DICH NICHT, IMPF DICH NICHT.


SCHAU AUF DICH, SCHAU AUF MICH. TEST DICH NICHT, IMPF DICH NICHT.

30.11.2020 Corona-Satire-Vorhang zu.

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 09 Januar 2021, 19:41:19 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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ÖSTERREICH OFFENER BRIEF
« Antwort #77 am: 09 Januar 2021, 19:39:19 »
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 77 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75

08.01.2021 ACU ÖSTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVÖLKERUNG Quelle:
https://www.acu-austria.at/ -> https://www.acu-austria.at/wp-content/uploads/2021/01/Offener-Brief-ACU-Austria-Januar-21.pdf

20210108 acu OESTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVOELKERUNG.jpg


20210108 acu OESTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVOELKERUNG.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14148

20210108 acu OESTERREICH OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG UND BEVOELKERUNG.pdf (1 Seite textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14150

Hinweis: REPUBLIK ÖSTERREICH: Am 08.01.2101 veröffentlich in den Druckausgaben von KURIER und ÖSTERREICH.

Transkription: ACU-AUSTRIA Offener Brief an die österreichische Bundesregierung und an die österreichische Bevölkerung

Wir sind eine Vereinigung österreichischer Anwälte, Ärzte und Wissenschaftler sowie Künstler, denen die Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Bevölkerung am Herzen liegen. Wir befassen uns seit neun Monaten mit sämtlichen rechtlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Aspekten der Coronakrise. Zahlreiche wissenschaftliche, medizinische und rechtliche Untersuchungen liegen bei uns auf und werden bei Bedarf der interessierten Bevölkerung gerne zur Verfügung gestellt.

Wir möchten die Bevölkerung wissenschaftlich fundiert informieren.

Masken

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen liegen uns vor, die den Standpunkt stützen, dass Masken nutzlos und gesundheitsschädlich sind. Dies betrifft insbesondere Schulkinder, die am wenigsten von der Gefährlichkeit des Virus bedroht sind. Fundierte wissenschaftliche Untersuchungen, die den Nutzen und den Schaden abgewogen haben, liegen uns nicht vor.

PCR-Test

Der PCR-Test ist weder validiert noch für die Diagnoseerstellung am Menschen zugelassen. Bei geringer Virusverbreitung wird eine hohe Zahl falsch positiver Testergebnisse ausgewiesen. Darauf basieren aber die Grund- und Freiheitsrechte einschränkenden Verordnungen. Klagen gegen den Test sind anhängig, weil dieser weder Infektion, Infektiosität noch Krankheit festzustellen vermag. Eine darauf gestützte Quarantäne ist nicht gerechtfertigt.

Zwangsimpfung

Es macht wenig Unterschied, ob staatlicher Zwang direkt angewendet oder eine Impfpflicht über die Hintertür eingeführt wird. So etwa, wenn man am öffentlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben, wie etwa an Reisen, Veranstaltungen oder dem Erwerb nur mehr teilnehmen darf, wenn man geimpft ist. Die mRNA Impfung ist nicht verantwortungsvoll geprüft worden und es liegen keine Langzeitstudien vor. Die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler warnt vor den drohenden Nebenwirkungen, insbesondere vor Autoimmunerkrankungen und allergischen Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock.

Kollateralschäden

Bei sämtlichen Corona Gesetzen und Verordnungen wurde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, keine Kosten-Nutzen-Analyse durch die Legislative und/oder Exekutive durchgeführt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist aufgerufen, diese Verhältnismäßigkeitsprüfung substanziell nachzuholen und nicht nur formell, sondern in der Sache selbst zu entscheiden.

Wir laden die österreichische Bundesregierung und alle Landesregierungen auf einen wissenschaftlichen und rechtlichen Diskurs mit dem ACU-Austria ein. Es wäre Aufgabe der etablierten politischen Parteien gewesen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten. Da dies von der Politik unterlassen worden ist, haben wir den ACU-Austria gegründet, um der österreichischen Bevölkerung eine Stimme und die Möglichkeit zu geben, sämtliche Auswirkungen der Corona Maßnahmen kritisch durchleuchten zu können. Der ACU-Austria steht jedem (Leit-) Medium und allen österreichischen Parteien zu einer kritischen Auseinandersetzung und Diskussion zur Verfügung. Wir sorgen uns um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunft der Republik Österreich, den Rechtsstaat insgesamt, die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung und insbesondere ihrer Kinder. Ärzte, Juristen und Wissenschaftler werden hiermit eingeladen, sich uns anzuschließen und öffentlichkeitswirksam kritische Meinungen zu äußern und kritische Fragen zu stellen.

Es ist unser Recht, in einer freien Demokratie zu leben, und nicht in einem international instrumentalisierten Zentralstaat. Die Freiheit ist unser höchstes Gut. Dazu gehört unter anderem die Freiheit, über den eigenen Körper zu bestimmen, die Freiheit zu arbeiten, die Freiheit zu reisen, die Freiheit der Mitbestimmung und vor allem die Freiheit zu atmen.

In Sorge um die Freiheit, die Verfassung und den Rechtsstaat Österreich

Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria www.acu-austria.at ,
Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung www.afa-zone.at
und Plattform Respekt www.respekt.plus 

Ende der Transkription

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 16 Januar 2021, 20:58:47 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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KURZ MUSS WEG
« Antwort #78 am: 16 Januar 2021, 20:56:36 »


ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 78 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN DEMONSTRATION FÜR MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG
FRIEDE! FREIHEIT! KEINE DIKTATUR! | FRIEDE! FREIHEIT! SOUVERÄNITÄT! | ÖSTERREICH STEHT AUF! KURZ MUSS WEG!

16.01.2021 Foto-Quelle: https://wien.orf.at/stories/3085165/
20210116 WIEN DEMONSTRATION FUER MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG 1.jpg


20210116 WIEN DEMONSTRATION FUER MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14157

Sinngemäß:
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MUSS WEG!
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ UND ALLE BEITRAGSTÄTER MÜSSEN WEG!
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ UND ALLE BEITRAGSTÄTERINNEN MÜSSEN WEG!


Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismiitel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

A
KURZ MUSS WEG
KOGLER MUSS WEG
KOCHER MUSS WEG
EDTSTADLER MUSS WEG
RAAB MUSS WEG
SCHALLENBERG MUSS WEG
ANSCHOBER MUSS WEG
FASSMANN MUSS WEG
faßmann muss weg
SCHRAMBÖCK MUSS WEG
BLÜMEL MUSS WEG
NEHAMMER MUSS WEG
TANNER MUSS WEG
KÖSTINGER MUSS WEG
zadić muss weg
GEWESSLER MUSS WEG
MAYER MUSS WEG
ZADIC MUSS WEG

B
BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MUSSWEG
MAG WERNER KOGLER MUSS WEG
VIZEKANZLER MAG WERNER KOGLER MUSS WEG
VIZEKANZLER WERNER KOGLER MUSS WEG
DR MARTIN KOCHER MUSS WEG
MAG KAROLINE EDTSTADLER MUSS WEG
MMAG DR SUSANNE RAAB MUSS WEG
MAG ALEXANDER SCHALLENBERG LL MMUSS WEG
MAG ALEXANDER SCHALLENBERG MUSS WEG
BUNDESMINISTER RUDOLF ANSCHOBER MUSS WEG
DR HEINZ FASSMANN MUSS WEG
dr heinz faßmann mus sweg
DR MARGARETE SCHRAMBÖCK MUSS WEG
MAG GERNOT BLÜMEL MBA MUSS WEG
MAG GERNOT BLÜMEL MUSS WEG
KARL NEHAMMER MSC MUSS WEG
KARL NEHAMMER MUSS WEG
BUNDESMINISTER KARL NEHAMMER MUSS WEG
MAG KLAUDIA TANNER MUSS WEG
BUNDESMINISTERIN ELISABETH KÖSTINGER MUSS WEG
dr alma zadić llm muss weg
dr alma zadić muss weg
LEONORE GEWESSLER BA MUSS WEG
LEONORE GEWESSLER MUSS WEG
MAG ANDREA MAYER MUSS WEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
DR ALMA ZADIC MUSS WEG
DR ALMA ZADIC LLM MUSS WEG


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Teil der Zeitgeschichte: CORONA-MASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN


 23.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH


ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 1 Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444 
Machen Sie sich selbst ein Bild!
23.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONAMASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN Quelle:
https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
„ALLE CORONA-MASSNAHMEN MÜSSEN SOFORT AUFGEHOBEN WERDEN. ALLES ANDERE IST GEMEINGEFÄHRLICH, WEIL ES DAS LAND UND DIE MENSCHEN GEFÄHRDET.“

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN transkription.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13445

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN transkription.doc   (doc = word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13444

20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 1.jpg


20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13437

20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 2.jpg


20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13439

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#78)

Teil der Zeitgeschichte:

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 1 Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444 Machen Sie sich selbst ein Bild!

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 1 / MUSSWEGE 1
KURZMUSSWEG
KOGLERMUSSWEG
ASCHBACHERMUSSWEG
EDTSTADLERMUSSWEG
RAABMUSSWEG
SCHALLENBERGMUSSWEG
ANSCHOBERMUSSWEG
FASSMANNMUSSWEG
faßmannmussweg
SCHRAMBÖCKMUSSWEG
BLÜMELMUSSWEG
NEHAMMERMUSSWEG
TANNERMUSSWEG
KÖSTINGERMUSSWEG
zadićmussweg
GEWESSLERMUSSWEG
LUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
MAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
ZADICMUSSWEG

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 2 / MUSSWEGE 2
BUNDESKANZLERSEBASTIANKURZMUSSWEG
MAGWERNERKOGLERMUSSWEG
VIZEKANZLERMAGWERNERKOGLERMUSSWEG
VIZEKANZLERWERNERKOGLERMUSSWEG
MAGFHCHRISTINEASCHBACHERMUSSWEG
MAGKAROLINEEDTSTADLERMUSSWEG
MMAGDRSUSANNERAABMUSSWEG
MAGALEXANDERSCHALLENBERGLLMMUSSWEG
MAGALEXANDERSCHALLENBERGMUSSWEG
BUNDESMINISTERRUDOLFANSCHOBERMUSSWEG
DRHEINZFASSMANNMUSSWEG
drheinzfaßmannmussweg
DRMARGARETESCHRAMBÖCKMUSSWEG
MAGGERNOTBLÜMELMBAMUSSWEG
MAGGERNOTBLÜMELMUSSWEG
KARLNEHAMMERMSCMUSSWEG
KARLNEHAMMERMUSSWEG
BUNDESMINISTERKARLNEHAMMERMUSSWEG
MAGKLAUDIATANNERMUSSWEG
BUNDESMINISTERINELISABETHKÖSTINGERMUSSWEG
dralmazadićllmmussweg
dralmazadićmussweg
LEONOREGEWESSLERBAMUSSWEG
LEONOREGEWESSLERMUSSWEG
MAGULRIKELUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
MAGANDREAMAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
DRALMAZADICMUSSWEG
DRALMAZADICLLMMUSSWEG

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 3 / MUSSWEGE 3
SEBASTIANKURZMUSSWEG
WERNERKOGLERMUSSWEG
CHRISTINEASCHBACHERMUSSWEG
KAROLINEEDTSTADLERMUSSWEG
SUSANNERAABMUSSWEG
ALEXANDERSCHALLENBERGMUSSWEG
RUDOLFANSCHOBERMUSSWEG
HEINZFASSMANNMUSSWEG
heinzfaßmannmussweg
MARGARETESCHRAMBÖCKMUSSWEG
GERNOTBLÜMELMUSSWEG
KARLNEHAMMERMUSSWEG
KLAUDIATANNERMUSSWEG
ELISABETHKÖSTINGERMUSSWEG
almazadićmussweg
LEONOREGEWESSLERMUSSWEG
ULRIKELUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
ANDREAMAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
ALMAZADICMUSSWEG


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 19 Januar 2021, 18:17:50 von Wahrheitsforschung »
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JENSEITS VON EDEN
« Antwort #79 am: 19 Januar 2021, 18:13:23 »


ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 79 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

18.01.2021 FFP2 MASKENPFLICHT FÜR GESUNDE IM ALLTAG DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN
CORONA-MASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN | Unbekannte JPG-Quelle mit folgendem Text:
WENN SELBST EIN KIND NICHT MEHR LACHT WIE EIN KIND DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN
WENN SELBST EIN KIND NICHT MEHR LACHT WIE EIN KIND DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN.jpg


WENN SELBST EIN KIND NICHT MEHR LACHT WIE EIN KIND DANN SIND WIR JENSEITS VON EDEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14161

wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww

Jenseits von Eden (Nino de Angelo)
Wenn selbst ein Kind nicht mehr lacht wie ein Kind
Dann sind wir jenseits von Eden
Wenn wir nicht fühlen
Die Erde, sie weint
Wie kein andrer Planet
Dann haben wir umsonst gelebt
Wenn eine Träne nur Wasser noch ist
Dann sind wir jenseits von Eden
Wenn man für Liebe bezahlen muss
Nur um einmal zärtlich zu sein
Dann haben wir umsonst gelebt
Lass uns jeden Tag das Leben endlos spüren
Und uns niemals unsre Ehrlichkeit verlieren
Wenn uns gar nichts mehr zusammenhält
Verlöscht vielleicht das letzte Licht der Welt
Wenn unser Glaube nicht mehr siegen kann
Dann sind wir jenseits von Eden
Wenn jede Hoffnung nur ein Horizont ist
Den man niemals erreicht
Dann haben wir umsonst gelebt
Dann haben wir umsonst gelebt
Ich will mit dir eine neue Liebe spüren (neue Liebe spüren) …
Wenn selbst ein Kind nicht mehr lacht wie ein Kind
Dann sind wir jenseits von Eden
Wenn wir nicht fühlen
Die Erde, sie weint
Wie kein andrer Planet
Dann haben wir umsonst gelebt
Wenn eine Träne nur Wasser noch ist
Dann sind wir jenseits von Eden
Wenn man für Liebe bezahlen muss
Nur um einmal zärtlich zu sein
Dann haben wir umsonst gelebt
Dann haben wir umsonst gelebt
Dann haben wir umsonst gelebt
Quelle: LyricFind

Nino de Angelo - Jenseits von Eden - DAS ORIGINAL (offizielles Video)
https://www.youtube.com/watch?v=zsMQdQNlwfk

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Zeitgeschichte:

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
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16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN DEMONSTRATION FÜR MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG
FRIEDE! FREIHEIT! KEINE DIKTATUR! | FRIEDE! FREIHEIT! SOUVERÄNITÄT! | ÖSTERREICH STEHT AUF! KURZ MUSS WEG!

16.01.2021 Foto-Quelle: https://wien.orf.at/stories/3085165/
20210116 WIEN DEMONSTRATION FUER MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG 1.jpg


20210116 WIEN DEMONSTRATION FUER MENSCHENRECHTE UND VERFASSUNG KURZ MUSS WEG 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14157

Sinngemäß:
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MUSS WEG!
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ UND ALLE BEITRAGSTÄTER MÜSSEN WEG!
16.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ UND ALLE BEITRAGSTÄTERINNEN MÜSSEN WEG!


Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
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A
KURZ MUSS WEG
KOGLER MUSS WEG
KOCHER MUSS WEG
EDTSTADLER MUSS WEG
RAAB MUSS WEG
SCHALLENBERG MUSS WEG
ANSCHOBER MUSS WEG
FASSMANN MUSS WEG
faßmann muss weg
SCHRAMBÖCK MUSS WEG
BLÜMEL MUSS WEG
NEHAMMER MUSS WEG
TANNER MUSS WEG
KÖSTINGER MUSS WEG
zadić muss weg
GEWESSLER MUSS WEG
MAYER MUSS WEG
ZADIC MUSS WEG

B
BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MUSSWEG
MAG WERNER KOGLER MUSS WEG
VIZEKANZLER MAG WERNER KOGLER MUSS WEG
VIZEKANZLER WERNER KOGLER MUSS WEG
DR MARTIN KOCHER MUSS WEG
MAG KAROLINE EDTSTADLER MUSS WEG
MMAG DR SUSANNE RAAB MUSS WEG
MAG ALEXANDER SCHALLENBERG LL MMUSS WEG
MAG ALEXANDER SCHALLENBERG MUSS WEG
BUNDESMINISTER RUDOLF ANSCHOBER MUSS WEG
DR HEINZ FASSMANN MUSS WEG
dr heinz faßmann mus sweg
DR MARGARETE SCHRAMBÖCK MUSS WEG
MAG GERNOT BLÜMEL MBA MUSS WEG
MAG GERNOT BLÜMEL MUSS WEG
KARL NEHAMMER MSC MUSS WEG
KARL NEHAMMER MUSS WEG
BUNDESMINISTER KARL NEHAMMER MUSS WEG
MAG KLAUDIA TANNER MUSS WEG
BUNDESMINISTERIN ELISABETH KÖSTINGER MUSS WEG
dr alma zadić llm muss weg
dr alma zadić muss weg
LEONORE GEWESSLER BA MUSS WEG
LEONORE GEWESSLER MUSS WEG
MAG ANDREA MAYER MUSS WEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
DR ALMA ZADIC MUSS WEG
DR ALMA ZADIC LLM MUSS WEG


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Teil der Zeitgeschichte: CORONA-MASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN


 23.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH


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Seite 1 Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444 
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23.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONAMASSNAHMEN GEFÄHRDEN MENSCHENLEBEN Quelle:
https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
„ALLE CORONA-MASSNAHMEN MÜSSEN SOFORT AUFGEHOBEN WERDEN. ALLES ANDERE IST GEMEINGEFÄHRLICH, WEIL ES DAS LAND UND DIE MENSCHEN GEFÄHRDET.“

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN transkription.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13445

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/
20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN transkription.doc   (doc = word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13444

20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 1.jpg


20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13437

20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 2.jpg


20200423 zackzack CORONAMASSNAHMEN GEFAEHRDEN MENSCHENLEBEN screen 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13439

23.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/23/corona-massnahmen-gefaehrden-menschenleben-arzt-fiala-im-interview/

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#78)

Teil der Zeitgeschichte:

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 1 Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444 Machen Sie sich selbst ein Bild!

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 1 / MUSSWEGE 1
KURZMUSSWEG
KOGLERMUSSWEG
ASCHBACHERMUSSWEG
EDTSTADLERMUSSWEG
RAABMUSSWEG
SCHALLENBERGMUSSWEG
ANSCHOBERMUSSWEG
FASSMANNMUSSWEG
faßmannmussweg
SCHRAMBÖCKMUSSWEG
BLÜMELMUSSWEG
NEHAMMERMUSSWEG
TANNERMUSSWEG
KÖSTINGERMUSSWEG
zadićmussweg
GEWESSLERMUSSWEG
LUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
MAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
ZADICMUSSWEG

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 2 / MUSSWEGE 2
BUNDESKANZLERSEBASTIANKURZMUSSWEG
MAGWERNERKOGLERMUSSWEG
VIZEKANZLERMAGWERNERKOGLERMUSSWEG
VIZEKANZLERWERNERKOGLERMUSSWEG
MAGFHCHRISTINEASCHBACHERMUSSWEG
MAGKAROLINEEDTSTADLERMUSSWEG
MMAGDRSUSANNERAABMUSSWEG
MAGALEXANDERSCHALLENBERGLLMMUSSWEG
MAGALEXANDERSCHALLENBERGMUSSWEG
BUNDESMINISTERRUDOLFANSCHOBERMUSSWEG
DRHEINZFASSMANNMUSSWEG
drheinzfaßmannmussweg
DRMARGARETESCHRAMBÖCKMUSSWEG
MAGGERNOTBLÜMELMBAMUSSWEG
MAGGERNOTBLÜMELMUSSWEG
KARLNEHAMMERMSCMUSSWEG
KARLNEHAMMERMUSSWEG
BUNDESMINISTERKARLNEHAMMERMUSSWEG
MAGKLAUDIATANNERMUSSWEG
BUNDESMINISTERINELISABETHKÖSTINGERMUSSWEG
dralmazadićllmmussweg
dralmazadićmussweg
LEONOREGEWESSLERBAMUSSWEG
LEONOREGEWESSLERMUSSWEG
MAGULRIKELUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
MAGANDREAMAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
DRALMAZADICMUSSWEG
DRALMAZADICLLMMUSSWEG

NEUER WEG / NEUE WEGE / MUSSWEG 3 / MUSSWEGE 3
SEBASTIANKURZMUSSWEG
WERNERKOGLERMUSSWEG
CHRISTINEASCHBACHERMUSSWEG
KAROLINEEDTSTADLERMUSSWEG
SUSANNERAABMUSSWEG
ALEXANDERSCHALLENBERGMUSSWEG
RUDOLFANSCHOBERMUSSWEG
HEINZFASSMANNMUSSWEG
heinzfaßmannmussweg
MARGARETESCHRAMBÖCKMUSSWEG
GERNOTBLÜMELMUSSWEG
KARLNEHAMMERMUSSWEG
KLAUDIATANNERMUSSWEG
ELISABETHKÖSTINGERMUSSWEG
almazadićmussweg
LEONOREGEWESSLERMUSSWEG
ULRIKELUNACEKMUSSWEG (15.05.2020 Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek ist zurückgetreten.)
ANDREAMAYERMUSSWEG (Nachfolgerin, angelobt am 20.05.2020)
ALMAZADICMUSSWEG


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 22 Januar 2021, 20:28:05 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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PANDEMIE IN DER PANDEMIE
« Antwort #80 am: 22 Januar 2021, 20:19:30 »
PANDEMIE-WAHN OHNE ENDE?

LOCKDOWN-WAHN OHNE ENDE?

MASKEN-WAHN OHNE ENDE?

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 80 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

Verdacht 2020/2021: CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON COVIDIOTEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON SCHWACHSINNIGEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON COVIDIOTEN BERATEN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON SCHWACHSINNIGEN BERATEN.

MASKEN RUNTER, DAMIT MEHR SAUERSTOFF INS GEHIRN KOMMEN KANN!
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
CORONAWAHN OHNE ENDE? MASKENWAHN OHNE ENDE? LOCKDOWNWAHN OHNE ENDE? PANDEMIEWAHN OHNE ENDE?
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Covidiot
COVIDIOT wikipedia 20201221 1147.pdf (COVIDIOTEN)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14171
"Gemeint sind Personen, die sich in ggf. sich überschneidenden Informationsblasen bewegen und damit einem Echokammer-Effekt unterliegen, was zu einer Verengung der Weltsicht und zu Bestätigungsfehlern oder anderen kognitiven Verzerrungen führen kann. Es werden immer wieder ähnliche Ansichten gehört bzw.gelesen;"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolas_Popper
NIKOLAS POPPER wikipedia 20210106 1635.pdf (NIKI POPPER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14168
"Popper studierte Mathematik, Philosophie und Jazztheorie ... wobei er Philosophie und Jazztheorie nicht abschloss."

20210121 teletext orf at Seite 138 SIMULATIONSFORSCHER NIKOLAS POPPER.png


20210121 teletext orf at Seite 138 SIMULATIONSFORSCHER NIKOLAS POPPER.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14166

21.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 138 Transkription: CHRONIK Nachrichten

Mutationen bisher in einzelnen Clustern

Die ansteckenderen Mutationen des Coronavirus sind in Österreich noch nicht flächendeckend vorhanden.

Es gibt laut Experten aber einzelne Cluster in ganz Österreich.

Die Variante B.117 werde "im Februar, spätestens im März die Oberhand gewinnen", sagt Simulationsforscher Popper.

Gesundheitsminister Anschober warnt vor "einer Pandemie in der Pandemie".

Deshalb sollen alle Testergebnisse auf Mutationen überprüft, Testungen in Kläranlagen ausgebaut und Vollsequenzierungen ausgedehnt werden.


Ende der Transkription

2021017 teletext orf at Seite 101 OEFFIS UND HANDEL FFP2 MASKEN PFLICHT AB 20210125.png


2021017 teletext orf at Seite 101 OEFFIS UND HANDEL FFP2 MASKEN PFLICHT AB 20210125.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14169

17.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 101 Transkription: POLITIK Topstory

Lockdown bis 7. Februar verlängert

Der Lockdown wird bis 7. Februar verlängert. Zudem hat die Regierung angesichts der Corona-Virus-Variante Nachschärfungen angekündigt.

Die Abstandsregel wird auf 2 Meter ausgeweitet. Es wird empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen. Ab 25.Jänner werden diese Masken im Handel und in Öffis Pflicht.

Betriebe sollen, wo möglich, Homeoffice ermöglichen. Eine Entscheidung für Gastronomie und Hotels soll Mitte Februar folgen.

Handel, körpernahe Dienstleister und Museen sollen ab 8. Februar unter Auflagen öffnen, ebenso Schulen.
> 113

Ende der Transkription

WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)
Verdacht 2020/2021: CORONAWAHN VON ANFANG AN. CORONAHYSTERIE VON ANFANG AN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON CORONAHYSTERIKERN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON CORONAWAHNSINNIGEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON CORONAHYSTERIKERN BERATEN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON CORONAWAHNSINNIGEN BERATEN.

MASKEN-WAHN OHNE ENDE? LOCKDOWN-WAHN OHNE ENDE? PANDEMIE-WAHN OHNE ENDE?

Sie gefährden unsere Gesundheit.
Sie gefährden unser natürliches Immunsystem.
Wir dürfen unser Immunsystem nicht mehr RUND-UM-DIE-UHR trainieren.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT in den Kirchen.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT in den öffentlichen Räumen.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser Immunsystem für die Herde zu trainieren.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser natürliches Immunsystem für die Herde zu trainieren.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser von Gott gegebenes Immunsystem für die Herde zu trainieren. ...


HYSTERIE ... übertriebene Erregbarkeit (Österreichisches Wörterbuch, 2006)
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Herdenimmunit%C3%A4t
HERDENIMMUNITÄT wikipedia 20210112 1645.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14172
"Herdenimmunität (von englisch herd immunity) bezeichnet in der Epidemiologie eine indirekte Form des Schutzes vor einer ansteckenden Krankheit, der entsteht, wenn ein hoher Prozentsatz einer Population bereits immun geworden ist – sei es durch Infektion oder durch Impfung –, sodass sich die Ausbreitungsmöglichkeiten des Erregers innerhalb der Population insgesamt vermindern. Daraus ergibt sich indirekt ein erhöhter Schutz auch für die nicht-immunen Individuen. Der Begriff ist deutlich zu unterscheiden von dem der individuellen Immunität."

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#80)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 24 Januar 2021, 18:03:44 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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EINSATZ VON FFP2-SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS-COV-2
« Antwort #81 am: 24 Januar 2021, 17:33:35 »


ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 81 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!
Es gibt Hinweise zu Einsatzgrenzen in deutscher Sprache: PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKEN FFP2 Bemerkungen, Einschränkungen: Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme.

14.12.2020  BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2-SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS-COV-2
PDF-Quelle: https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/14_12_20B/$file/33_SchutzmaskenFFP2.pdf
20201214 BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2 SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS COV 2.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14175

20201214 BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2 SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS COV 2.jpg


20201214 BAYERN GDP EINSATZ VON FFP2 SCHUTZMASKEN IM ZUSAMMENHANG MIT SARS COV 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14173

Transkription:

GdP-Aktuell
Gewerkschaft der Polizei Landbezirk Bayern


14. Dezember 2020

Klarstellung: Einsatz von FFP2-Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2

In der aktuellen Situation werden offenbar in ganz Bayern, oftmals nach vorheriger Rücksprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern, Anordnungen und Weisungen zum Tragen von FFP2-Masken getroffen. Was dabei leider oftmals nicht beachtet wird, sind die dazu bestehenden Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die das Tragen dieser Masken betreffen.

Diese Regelungen werden in Deutschland durch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 15 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) erlassen.

Konkretisiert wird das Arbeitsschutzrecht in der DGUV Regel-112-190 Anhang 2, welche den Mindeststandard beim Tragen von FFP2-Masken wie folgt definiert:

Maske: FFP2 ohne Ausatemventil

Tragedauer (min): 75 Minuten

Erholungsdauer (min): 30 Minuten

Einsätze / Schicht: 5

Schichten / Woche:  2 Tage Arbeit / 1 Tag Pause ohne Maske / 2 Tage Arbeit

Verpflichtung zur Unterweisung: Unterweisung und Betriebsanweisung erforderlich

Med. Vorsorgeuntersuchung: Eine Angebotsuntersuchung ist anzubieten


Die Prägung „NR“ bedeutet, dass die Nutzungsdauer auf eine Arbeitsschicht begrenzt ist.

Bitte haltet euch im eigenen Interesse an die Vorgaben dieser DGUV und weist auch eure Vorgesetzten auf diese Regelung hin.

GdP – Weil uns Eure Gesundheit wichtig ist!

Eine Information des GdP FA Arbeitsschutz/ -sicherheit

GdP Gewerkschaft der Polzei Bayern

Ende der Transkription

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

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Es gilt die Unschuldsvermutung. (#81)

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Zeitgeschichte:

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2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 80 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

Verdacht 2020/2021: CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG AN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON COVIDIOTEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON SCHWACHSINNIGEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON COVIDIOTEN BERATEN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON SCHWACHSINNIGEN BERATEN.

MASKEN RUNTER, DAMIT MEHR SAUERSTOFF INS GEHIRN KOMMEN KANN!
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
CORONAWAHN OHNE ENDE? MASKENWAHN OHNE ENDE? LOCKDOWNWAHN OHNE ENDE? PANDEMIEWAHN OHNE ENDE?
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Covidiot
COVIDIOT wikipedia 20201221 1147.pdf (COVIDIOTEN)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14171
"Gemeint sind Personen, die sich in ggf. sich überschneidenden Informationsblasen bewegen und damit einem Echokammer-Effekt unterliegen, was zu einer Verengung der Weltsicht und zu Bestätigungsfehlern oder anderen kognitiven Verzerrungen führen kann. Es werden immer wieder ähnliche Ansichten gehört bzw.gelesen;"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nikolas_Popper
NIKOLAS POPPER wikipedia 20210106 1635.pdf (NIKI POPPER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14168
"Popper studierte Mathematik, Philosophie und Jazztheorie ... wobei er Philosophie und Jazztheorie nicht abschloss."

20210121 teletext orf at Seite 138 SIMULATIONSFORSCHER NIKOLAS POPPER.png


20210121 teletext orf at Seite 138 SIMULATIONSFORSCHER NIKOLAS POPPER.png
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21.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 138 Transkription: CHRONIK Nachrichten

Mutationen bisher in einzelnen Clustern

Die ansteckenderen Mutationen des Coronavirus sind in Österreich noch nicht flächendeckend vorhanden.

Es gibt laut Experten aber einzelne Cluster in ganz Österreich.

Die Variante B.117 werde "im Februar, spätestens im März die Oberhand gewinnen", sagt Simulationsforscher Popper.

Gesundheitsminister Anschober warnt vor "einer Pandemie in der Pandemie".

Deshalb sollen alle Testergebnisse auf Mutationen überprüft, Testungen in Kläranlagen ausgebaut und Vollsequenzierungen ausgedehnt werden.


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17.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 101 Transkription: POLITIK Topstory

Lockdown bis 7. Februar verlängert

Der Lockdown wird bis 7. Februar verlängert. Zudem hat die Regierung angesichts der Corona-Virus-Variante Nachschärfungen angekündigt.

Die Abstandsregel wird auf 2 Meter ausgeweitet. Es wird empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen. Ab 25.Jänner werden diese Masken im Handel und in Öffis Pflicht.

Betriebe sollen, wo möglich, Homeoffice ermöglichen. Eine Entscheidung für Gastronomie und Hotels soll Mitte Februar folgen.

Handel, körpernahe Dienstleister und Museen sollen ab 8. Februar unter Auflagen öffnen, ebenso Schulen.
> 113

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WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)
Verdacht 2020/2021: CORONAWAHN VON ANFANG AN. CORONAHYSTERIE VON ANFANG AN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON CORONAHYSTERIKERN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIR WERDEN VON CORONAWAHNSINNIGEN REGIERT.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON CORONAHYSTERIKERN BERATEN.
2020/2021 REPUBLIK ÖSTERREICH DIE REGIERUNG WIRD VON CORONAWAHNSINNIGEN BERATEN.

MASKEN-WAHN OHNE ENDE? LOCKDOWN-WAHN OHNE ENDE? PANDEMIE-WAHN OHNE ENDE?

Sie gefährden unsere Gesundheit.
Sie gefährden unser natürliches Immunsystem.
Wir dürfen unser Immunsystem nicht mehr RUND-UM-DIE-UHR trainieren.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT in den Kirchen.
Sie gefährden unsere natürliche HERDENIMMUNITÄT in den öffentlichen Räumen.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser Immunsystem für die Herde zu trainieren.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser natürliches Immunsystem für die Herde zu trainieren.
Sie nehmen uns die Chance RUND-UM-DIE-UHR unser von Gott gegebenes Immunsystem für die Herde zu trainieren. ...


HYSTERIE ... übertriebene Erregbarkeit (Österreichisches Wörterbuch, 2006)
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Herdenimmunit%C3%A4t
HERDENIMMUNITÄT wikipedia 20210112 1645.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14172
"Herdenimmunität (von englisch herd immunity) bezeichnet in der Epidemiologie eine indirekte Form des Schutzes vor einer ansteckenden Krankheit, der entsteht, wenn ein hoher Prozentsatz einer Population bereits immun geworden ist – sei es durch Infektion oder durch Impfung –, sodass sich die Ausbreitungsmöglichkeiten des Erregers innerhalb der Population insgesamt vermindern. Daraus ergibt sich indirekt ein erhöhter Schutz auch für die nicht-immunen Individuen. Der Begriff ist deutlich zu unterscheiden von dem der individuellen Immunität."

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 27 Januar 2021, 23:13:48 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE
« Antwort #82 am: 27 Januar 2021, 23:12:50 »


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27.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 138

20210127 teletext orf at Seite 138 LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE.png


20210127 teletext orf at Seite 138 LOCKDOWN BELASTET KINDERPSYCHE.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14176

27.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 138 Transkription: CHRONIK Nachrichten

Lockdown belastet Kinder-Psyche

Der Lockdown wirkt sich bei vielen jungen Menschen auf die Psyche aus:

Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des AKH Wien ist deswegen überbelegt.

"Derzeit müssen wir viele akute Krisen auffangen", sagte Stationsleiter Plener im Ö3-Interview.

Vor allem Ess-Störungen, Angst, Erschöpfung und Depressionen nehmen bei Kindern und Jugendlichen zu.

Der Verlust von positiven Erlebnissen im Alltag und von Sozialkontakten könne in eine Abwärtsspirale führen, so Plener.

Wichtig seien ein strukturierter Tag, frische Luft und regelmäßiger Schlaf. Er hofft auf eine rasche Schulöffnung.


Ende der Transkription

Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

https://www.unzensuriert.at/content/122057-vorsaetzliche-gesetzesverletzung-durch-regierung-neun-anwaelte-und-zwei-aerzte-zeigen-kurz-und-co-an/
27.01.2021 00:04 Vorsätzliche Gesetzesverletzung durch Regierung: Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz & Co. an
25.01.2021 https://www.unzensuriert.at/wp-content/uploads/2021/01/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 28 Januar 2021, 22:26:23 von Wahrheitsforschung »
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2020/2021 RECHTSMITTEL GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN
« Antwort #83 am: 28 Januar 2021, 22:24:06 »
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2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 83 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!
Seite 6 Antwort 83 Inhaltsverzeichnis:
*83-Teil 1: 2020/2021 RECHTSMITTEL GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN
*83-Teil 2: 23.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Nehammer für Teilnehmerlimit bei Demos
*83-Teil 3: 28.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Satire (Teilnehmerlimit: 1 Person)
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Wenn die Realität die Satire überholt /
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Wenn die Wirklichkeit die Satire überholt
*83-Teil 4: 29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET 15 VON 17 CORONA-DEMONSTRATIONEN (viele Links)
*83-Teil 4: 30.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET AUCH DIE FPÖ-KUNDGEBUNG (viele Links)
*83-Teil 4: 31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI RECHNET MIT SPAZIERGÄNGERN | VERLAUF (viele Links)
*83-Teil 4: 01.02.2021 - 20.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN DEMO FÜR FREIHEIT FOLGEN & BERICHTE (viele Links)
Hinweis:    31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN Demonstration "Für die Freiheit, gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch"
Hinweis:    31.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN Spaziergang "Für die Freiheit, gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch"
Hinweis:    29.01.2021 WOCHENBLICK Für unsere Freiheit: ... Mitorganisator: „Spazierengehen und freies Atmen ist gesund!“
Hinweis:    Quelle: https://www.wochenblick.at/fuer-unsere-freiheit-so-erklaert-kickl-seinen-auftritt-bei-grossdemo-in-wien/

*83-Teil 1:
2020/2021 RECHTSMITTEL GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN (Geplant sind hier etwa 10-20 Dateien)
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
https://www.unzensuriert.at/content/122057-vorsaetzliche-gesetzesverletzung-durch-regierung-neun-anwaelte-und-zwei-aerzte-zeigen-kurz-und-co-an/
27.01.2021 00:04 Vorsätzliche Gesetzesverletzung durch Regierung: Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz & Co. an
25.01.2021 https://www.unzensuriert.at/wp-content/uploads/2021/01/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf

(27.01.2021 00:04 Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz und Co an)
20210127 0004 unzensuriert NEUN ANWAELTE UND ZWEI AERZTE ZEIGEN KURZ UND CO AN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14182 ( 3 Seiten textdurchsuchbar)

(25.01.2021 Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft Wien)
20210125 SACHVERHALTSBEKANNTGABE AN DIE STAATSANWALTSCHAFT WIEN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14183 ( 30 Seiten textdurchsuchbar)

INTERNATIONAL und WELTWEIT: Plan einige DOC und PDF-Dateien (CLASS ACTION) BRD Rechtsanwalt DR. REINER FÜLLMICH

28.01.2021 08:36 Corona-Update zur weltweiten Klagewelle und Parteigründung „Team Freiheit“ https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/corona-update-zur-weltweite-klagewelle-und-parteigruendung-team-freiheit-interview-mit-reiner-fuellmich-a3434186.html
20210128 0836 epochtimes BRD RA DR REINER FUELLMICH WELTWEITE KLAGEWELLE.doc (doc ... word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14184 (Transkription, 5 Seiten)
20210128 0836 epochtimes BRD RA DR REINER FUELLMICH WELTWEITE KLAGEWELLE.pdf (Transkription, 5 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14185

11.01.2021 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 3
https://www.fuellmich.com/news/mandanten-information-nr-03-corona-schadensersatzklage/
20210111 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 3.pdf (10 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14190

25.11.2020 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 2
https://www.corona-schadensersatzklage.de/corona-status-quo-erste-pcr-klage-ist-anhaengig-gemacht-worden/
20201125 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 2.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14189

10.11.2020 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 1
https://www.corona-schadensersatzklage.de/mandanten-information-nr-01-corona-schadensersatzklage/
20201110 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 1.pdf (4 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14188

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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*83-Teil 2:

20210123 teletext orf at Seite 114 KARL NEHAMMER FUER TEILNEHMERLIMIT BEI DEMOS.png


20210123 teletext orf at Seite 114 KARL NEHAMMER FUER TEILNEHMERLIMIT BEI DEMOS.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14178

23.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 114 Transkription: POLITIK ÖSTERREICH / EU

Nehammer für Teilnehmerlimit bei Demos

Innenminister Nehammer hat ein härteres Vorgehen gegen Maskensünder bei Corona-Demonstrationen ankündigt:

"Wir haben aus dem Wochenende gelernt und versuchen dahingehend besser zu sein", erklärte Nehammer in der Ö1-Serie "Im Journal zu Gast".

Nehammer verhandelt zudem mit Gesundheitsminister Anschober über eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei künftigen Demonstrationen.

"Damit haben wir als Polizei schon im Vorfeld mehr Handhabe gegen die, die bewusst gegen die Maßnahmen verstoßen", sagte der Innenminister.


Ende der Transkription

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*83-Teil 3:

Satire-Vorhang auf! 28.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Innenminister Karl Nehammer will bei CORONA-Demonstrationen die Anzahl der Teilnehmer auf 1 Person begrenzen, die er dann gut aus einem historischen Panzerfahrzeug der Polizei beobachten kann. Satire-Vorhang zu!

Angebliche Foto-Quelle: Nationalbibliothek
19340725 REPUBLIK OESTERREICH WIEN POLIZEI PANZERWAGEN IN DER JOHANNESGASSE.jpg


19340725 REPUBLIK OESTERREICH WIEN POLIZEI PANZERWAGEN IN DER JOHANNESGASSE.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14180

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*83-Teil 4:

29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA DEMONONSTRATIONEN WENN DIE REALITÄT DIE SATIRE ÜBERHOLT
29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET 15 VON 17 CORONA-DEMONONSTRATIONEN
30.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WIEN POLIZEI VERBIETET AUCH DIE FPÖ-KUNDGEBUNG (#83)

20210129 teletext orf at Seite 116 WIEN 15 CORONA DEMONSTRATIONEN VERBOTEN.png


20210129 teletext orf at Seite 116 WIEN 15 CORONA DEMONSTRATIONEN VERBOTEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14186

29.01.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 116 Transkription: POLITIK ÖSTERREICH / EU

Demoverbot in Wien am Wochenende

Die meisten der für das Wochenende angemeldeten Corona-Demonstrationen dürfen nicht stattfinden. Von 17 Kundgebungen in Wien wurden 15 untersagt.

Begründet wird das mit der Gefährdung des Gemeinwohls. Versammlungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Teilnehmer weder den Mindestabstand einhalten, noch den bei Demonstrationen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz tragen, hieß es vonseiten der Polizei.

Bei einer der Demos wollte FPÖ-Klubobmann Kickl eine Rede halten. Als Reaktion auf die Absage meldete er eine neue Veranstaltung für Sonntag an.


Ende der Transkription (#83)

21.02.2021 BERICHTE:
https://www.krone.at/2348271     POLIZEIHUNDE
20.02.2021 BERICHTE:
https://www.info-direkt.eu/2021/02/20/corona-demos-blamage-fuer-nehammer-auch-in-innsbruck/      Corona-Demos: Blamage für Nehammer auch in Innsbruck  )
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2093650-Untersagte-Demo-weitgehend-friedlich-verlaufen.html  )
https://www.wochenblick.at/fortsetzung-der-wiener-wende-mega-demo-fuer-rechtsstaatlichkeit-am-6-3/     Größte Anti-Maßnahmen-Demo Österreichs geplant | Fortsetzung der Wiener Wende: Mega-Demo für Rechtsstaatlichkeit am 6.3.
https://vorarlberg.orf.at/stories/3091143/     Politik | Verfassungsschutz: Keine Extremisten bei CoV-Demos in Vorarlberg | Verschwörungstheoretiker ja, Rechtsextremisten nein: Uta Bachmann, die Leiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz, spricht im ORF Radio Vorarlberg-Samstaginterview über die Demos gegen die CoV-Maßnahmen und erklärt, warum sie in Vorarlberg nicht von Rechtsextremen unterlaufen sind.  )
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000124337674/wie-viel-ist-ein-leben-wert
https://www.info-direkt.eu/2021/02/19/wien-demo-maskenlose-polizisten-straften-buerger-wegen-ffp2-masken/
https://www.tt.com/artikel/30780324/polizei-innsbruck-warnt-vor-teilnahme-an-demo-am-samstag-trotz-verbots  )
( https://tirol.orf.at/stories/3091170/     Coronavirus | Behörden verbieten auch „Ausweich-Demo“ | Nach dem Verbot einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung, die Samstagnachmittag in Innsbruck hätte stattfinden sollen, ist nun auch eine angekündigte „Ausweich-Veranstaltung“ untersagt worden. Aus Sicht des Stadtmagistrats sei die Veranstaltung „unzulässig“, teilte die Polizei am Freitag mit.  )
19.02.2021 BERICHTE:
https://www.krone.at/2347175
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210219_OTS0136/korrektur-zur-ots-0125-thema-am-22-februar-inside-demo-die-welt-der-corona-leugner
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210219_OTS0125/thema-am-22-februar-inside-demo-die-welt-der-corona-leugner
https://www.vienna.at/keine-grossen-corona-demos-am-wochenende-geplant/6902245
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-auch-neos-kritisieren-untersagung-von-covid-demo-in-tirol/465942352
https://www.krone.at/2347042     HAUPTPLATZ ZU KLEIN  )
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2093395-Die-Roaring-Twenties-werden-mystifiziert.html    PELINKA: „SCHULDENMACHEN WIRD ZUR TUGEND“
18.02.2021 BERICHTE:
https://www.info-direkt.eu/2021/02/18/regierung-droht-mit-strafen-und-kindesentzug-innsbruck_demo-verboten/
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000124287316/corona-geaechtete-und-ausgegrenzte-bei-servus-tv
https://www.heute.at/s/behoerden-verbieten-corona-demo-am-samstag-100128591
https://www.tt.com/artikel/17800913/immer-mehr-branchen-wollen-oeffnen-wirte-ueberlegen-demo
17.02.2021 BERICHTE:
https://kurier.at/ngen/ueber-45500-covid-anzeigen-in-drei-monaten-lockdown/401191840
https://www.heute.at/s/ohnmaechtig-mann-bei-corona-demo-nach-attacke-fixiert-100128497
((  https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2093195-UNO-zu-Demos-in-Myanmar-Die-Welt-marschiert-mit-Euch.html  ))
https://www.noen.at/krems/corona-spaziergang-demo-in-krems-polizei-auf-der-hut-krems-corona-massnahmen-demonstration-protest-corona-spaziergang-print-249548195
16.02.2021 BERICHTE:
https://www.info-direkt.eu/2021/02/16/zahlenfasching-rund-um-corona-demos-so-machen-sich-etablierte-medien-zu-clowns/
https://www.5min.at/202102354522/36-anzeigen-und-zwei-festnahmen-bei-demos-in-kaernten/  )
15.02.2021 BERICHTE:
https://www.wochenblick.at/orf-fakenews-demo-zahlen-schwindel-mehr-anzeigen-als-teilnehmer/
https://www.heute.at/s/1900-anzeigen-bei-corona-demos-in-oesterreich-100128094
((  https://kontrast.at/demo-gegen-fassmann/  ))
https://www.kronehit.at/news/wien-corona-demo-trotz-verbot#/
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/2092976-1.900-Anzeigen-bei-Corona-Demos.html
https://www.vienna.at/corona-demos-1-900-anzeigen-am-samstag/6897369
((  https://www.oe24.at/oesterreich/politik/demo-gegen-fassmann-heute-gehen-schueler-auf-die-strasse/465407002  ))
https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/kritik-nach-demo-auftritten-von-kuessel-und-sellner_a4484375
https://www.derstandard.at/story/2000124171751/schulstart-im-westen-demo-im-osten
14.02.2021 BERICHTE:
https://vorarlberg.orf.at/stories/3090275/     Politik Viele Anzeigen bei CoV-Demo in Bludenz | Rund 900 Menschen sind am Sonntag in Bludenz gegen die CoV-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf die Straße gegangen. Die Polizei sprach zahlreiche Anzeigen aus, weil sich viele nicht an die Maskenpflicht hielten. Weitere Anzeigen gab es wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.  )
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000124168321/polizei-verschaerft-strategie-bei-corona-demos
https://www.diepresse.com/5937399/untersagte-corona-demonstration-mit-nachspiel
((  https://kurier.at/chronik/oesterreich/corona-gipfel-weitere-oeffnung-vorerst-illusorisch-auch-italien-verschaerft-einreise-aus-oe/401187766  ))
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000124163685/rund-1-600-anzeigen-nach-corona-demo-am-samstag-in
https://www.stol.it/artikel/chronik/wien-1600-anzeigen-bei-corona-demo-am-samstag
https://kurier.at/chronik/wien/corona-demo-polizist-wurde-niedergetreten/401188039
((  https://www.heute.at/s/sind-favoritner-angsthasen-nepp-attackiert-neos-100127897  ))
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/wien-1-600-anzeigen-bei-corona-demo-99779953
((  https://kurier.at/chronik/oesterreich/corona-gipfel-weitere-oeffnung-vorerst-illusorisch-auch-italien-verschaerft-einreise-aus-oe/401187766  ))
https://www.heute.at/s/demo-raedelsfuehrer-in-polizei-kessel-gefangen-100127866
https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/corona-demo-eskaliert-zwei-verletzte-polizisten/465284182
https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/robert-misik-ueber-corona-demos/465284642
https://www.noen.at/in-ausland/salzburg-organisator-von-corona-demos-betrieb-cannabis-plantage-drogen-ermittlung-handel-salzburg-249242006
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5937253/Auch-Waffen-gefunden_Organisator-von-CoronaDemos-betrieb
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5937255/Eklat-um-Tweets_1600-Anzeigen-bei-CoronaDemo-am-Samstag-in-Wien
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5937255/Eklat-um-Tweets_1600-Anzeigen-bei-CoronaDemo-am-Samstag-in-Wien
https://www.krone.at/2342604
https://kurier.at/chronik/wien/1600-anzeigen-bei-corona-demo-in-wien/401187925
https://www.vienna.at/demos-in-wien-drei-festnahmen-und-hunderte-anzeigen/6895727/
https://www.diepresse.com/5937254/rund-1600-anzeigen-bei-demo-am-samstag-in-wien
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-rund-1-600-anzeigen-bei-demo-am-samstag-in-wien/465269944
https://www.heute.at/s/riesen-polizeiaufgebot-bei-illegaler-demo-in-wien-100127839
https://www.neue.at/oesterreich/2021/02/14/corona-demos-in-wien-mit-verletzten.neue     Bis zu 2000 Teilnehmer waren bei Kundgebung vor Karlskirche dabei. Trotz Verboten haben sich am Samstag in Wien erneut Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung zusammengefunden. Die Polizei zählte bis zu 2000 Teilnehmer, die sich mittags vor der Karlskirche trafen und dann zum „Spaziergang“ auf der Ringstraße starteten. Dort gab es eine Polizeiblockade. Die Demonstranten – unter ihnen auch Neonazis – wanderten daraufhin stundenlang durch und um die Innenstadt. Erst am Abend war alles zu Ende.
13.02.2021 BERICHTE:
https://tagesstimme.com/2021/02/13/corona-demo-in-wien-tag-der-bewegung/
https://www.vienna.at/demos-in-wien-drei-festnahmen-und-hunderte-anzeigen/6895727
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5937003/Rund-2000-Teilnehmer_CoronaDemos-in-Wien-mit-Anzeigen-Festnahmen
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/corona-demo-mehr-als-1-000-anzeigen-vier-festnahmen/465208253
https://www.krone.at/2342481     WEGEN DEMO-EINSATZ Polit-Berater Fußi spottet über Wiener Polizei
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/innenministerium-prueft-klage-gegen-rudi-fussi/465211519
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/erneut-turbulente-corona-proteste-in-wien-99740527
https://www.tt.com/artikel/30779076/trotz-verboten-erneut-corona-demos-mit-2000-teilnehmern-in-wien
https://kurier.at/chronik/wien/trotz-untersagung-1000-demonstranten-unterwegs/401187481
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/wien-bus-mit-demonstranten-aus-tirol-gestoppt/465191833
https://www.vienna.at/protestierende-tiroler-kamen-mit-negativen-corona-tests-nach-wien/6895741
https://www.oe24.at/newsfeed/trotz-verboten-erneut-corona-demos-in-wien/465189264
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/mutantos-aus-tirol-demonstrieren-in-wien/465184446
https://www.heute.at/s/chaos-wega-hundestaffel-corona-demos-laehmen-wien-100127806
https://www.heute.at/s/tiroler-corona-reisebus-am-naschmarkt-gestoppt-100127813
https://www.diepresse.com/5937081/trotz-untersagung-erneut-demo-in-wiener-innenstadt
https://www.heute.at/s/mutantos-aus-tirol-marschieren-durch-wiener-city-100127808
https://www.vienna.at/trotz-polizei-verbot-erneut-corona-demo-in-wien/6895583
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demo-trotz-untersagung-in-wiener-innenstadt/465178839
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-demonstration-in-wien-99740590
https://www.puls24.at/news/chronik/corona-demos-in-wien-demo-zug-durch-die-innenstadt-nach-aufloesung/226922
https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/illegale-corona-demos-am-wochenende/465169043
https://www.puls24.at/video/corona-regeln-werden-auf-anti-corona-demos-in-wien-nicht-eingehalten/short
https://www.heute.at/s/corona-demo-legt-wiener-city-lahm-100127789
https://www.kronehit.at/news/wieder-corona-demo-in-wien#/
https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/reporterin-berichtet-vor-ort-von-corona-demo/465166786
https://www.puls24.at/video/ueber-1000-teilnehmer-bei-untersagten-demos-in-wien/short
https://www.puls24.at/video/anti-corona-demos-trotz-verbots-in-wien/short
https://k.at/news/erneut-corona-demo-in-wien/401187478
https://www.wochenblick.at/wien-demonstration-fuer-die-freiheit-unserer-kinder/
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000124137978/wie-coronamassnahmengegner-sich-von-der-demokratie-entfremden
https://www.heute.at/s/fuehrt-verbot-heute-zu-corona-krawallen-100127664
12.01.2021 BERICHTE:
https://www.neue.at/politik/2021/02/12/corona-demos-in-wien-wieder-untersagt.neue
https://www.wochenblick.at/samstag-familien-demonstrieren-in-wien-gegen-corona-politik/
https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/demos-in-wien-von-polizei-untersagt/465020661
https://www.meinbezirk.at/c-politik/corona-demos-in-wien-wieder-von-polizei-untersagt_a4480343
https://www.krone.at/2341194
07.02.2021 BERICHTE:
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123909835/corona-demo-in-wien-rechte-zwischen-aufruhr-und-ruehrung
https://wien.orf.at/stories/3088993/
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123940035/wenig-interesse-an-demos-gegen-corona-massnahmen-in-wien-und
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123940035/wenig-interesse-an-coronaleugner-demos-in-wien
https://www.vienna.at/wenig-interesse-an-corona-demos-in-wien/6889066
https://www.krone.at/2336830
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demos-wenig-interesse-in-wien/464265620
https://kurier.at/chronik/wien/vorsichtige-entwarnung-kaum-teilnehmer-bei-corona-demos-in-wien/401180974
https://www.krone.at/2336539     Salzburg
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/demo-in-wien-heute-blockieren-1-800-autos-den-ring/464194135
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/skandal-um-corona-demos-mit-kindern-heute-mega-protest-in-wien/464194153     Wiener Neustadt
06.02.2021 BERICHTE:
((  https://www.vienna.at/friedliche-schueler-demo-zu-abschiebungen-in-wien/6888378  ))
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/friedliche-corona-demo-auf-der-saalachbruecke-99440734
((  https://www.diepresse.com/5933906/friedliche-schuler-demo-gegen-abschiebungen-in-wien  ))
https://www.heute.at/s/grenze-waehrend-corona-demo-bei-salzburg-gesperrt-100126582
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2091889-Ein-Samstag-mit-Corona-Demos.html
https://www.wn24.at/chronik/30-anzeigen-bei-demo-in-wiener-neustadt-33311.html
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/corona-demo-in-wiener-neustadt-1-festnahme-30-anzeigen-bei-als-kinderfasching-getarntem-protest/464149523
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/salzburg/700-menschen-bei-corona-demo-in-salzburg-keine-masken-kein-abstand/464152055
((  https://www.neue.at/oesterreich/2021/02/06/friedliche-schueler-demo-in-wien.neue  ))
https://www.noen.at/wr-neustadt/wiener-neustadt-corona-demo-in-der-innenstadt-wiener-neustadt-corona-demo-redaktion-247932326
https://www.krone.at/2336362     WIENER NEUSTADT
https://www.vienna.at/600-teilnehmer-bei-corona-demo-in-wiener-neustadt/6888482
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demos-600-teilnehmer-in-wiener-neustadt/464148085
((  https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5933769/Abschiebungen_Friedliche-SchuelerDemo-in-Wien  ))
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/nach-abschiebungen-friedliche-schueler-demo-in-wien;art58,3347642
((  https://www.krone.at/2336215     WIEN DEMO GEGEN ABSCHIEBUNGEN  ))
((  https://wien.orf.at/stories/3088851/     CHRONIK Schüler-Demo gegen Abschiebungen > Mehrere hundert Jugendliche haben am Samstagnachmittag am Ring in der Wiener Innenstadt gegen Abschiebungen demonstriert. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen solle künftig in den Vordergrund gestellt werden, hieß es im Aufruf zur Kundgebung. ))
((  https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/400-schueler-bei-anti-abschiebe-demo-in-wien/464133927  ))
((  https://kurier.at/chronik/wien/wien-friedliche-schueler-demo-gegen-abschiebungen/401180500  ))
((  https://www.heute.at/s/ring-sperre-wegen-mehrerer-demos-in-wien-100126523  ))
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123917261/demo-ohne-nazis-und-corona-leugner
https://www.vienna.at/demos-legen-wiener-innenstadt-am-samstag-lahm/6887013
https://www.heute.at/s/demo-wahnsinn-am-samstag-13-kundgebungen-angesagt-100126421
05.02.2021 BERICHTE:
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/diese-demos-legen-am-wochenende-wieder-wien-lahm/464066352
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/corona-demo-in-wiener-neustadt-als-kinder-faschingsumzug-getarnt/464062606
https://www.wochenblick.at/interview-erste-internationale-freiheitsdemo-gegen-corona-politik/  Am Samstag findet eine Großdemonstration für Freiheit und Frieden und gegen die Corona-Politik im Grenzgebiet Salzburg(AT)/Freilassing(DE) statt.  )
https://kurier.at/chronik/oesterreich/asyl-und-corona-demos-am-wochenende-in-oesterreich/401179672
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5933254/Bis-zu-1500-in-Wiener-Neustadt_CoronaDemo-als-Spaziergang-als
https://www.wn24.at/freizeit/wiener-neustadt-kinderfaschingsumzug-ist-nicht-zulaessig-33285.html
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demos-kundgebung-freies-oesterreich-in-wiener-neustadt/463996968
https://www.noen.at/wr-neustadt/wiener-neustadt-demo-genehmigt-aber-nicht-faschingsumzug-wiener-neustadt-redaktion-247718540
https://www.krone.at/2335369     CHAOS IN WIEN ERWARTET Corona-Skeptiker planen „Faschingsspaziergang“
https://www.oe24.at/coronavirus/faschings-spaziergang-naechste-demo-der-corona-leugner/463953269     MASSNAHMEN-GEGNER
https://www.heute.at/s/wieder-mehrere-asyl-und-corona-demonstrationen-in-wien-100126386
https://www.oe24.at/coronavirus/faschings-spaziergang-naechste-demo-der-corona-leugner/463953269
04.03.2021 BERICHTE:
https://www.tt.com/artikel/17811436/sondersitzung-und-misstrauensantrag-in-sachen-corona-demos
((  https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123890151/das-gruene-aufbegehren-gegen-abschiebungen-waehrte-nur-kurz  ))
https://www.krone.at/2335011     COVID-REGELN IGNORIERT Es-Schuldirektor wird nach Demo-Teilnahme versetzt
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/nach-teilnahme-an-corona-demo-direktor-als-volksschullehrer-versetzt;art4,3347121
https://www.salzburg24.at/news/salzburg/polizei-erwartet-ruhige-corona-demonstration-99336856 )
https://www.news.at/a/blau-und-rot-wollen-nehammer-aus-amt-schicken-11884966
https://noe.orf.at/stories/3088455/     Coronavirus | Kritik: Corona-Demo als „Faschingsumzug“| Aufregung gibt es derzeit über eine geplante Coronavirus-Demonstration in Wiener Neustadt. Diese wird nämlich als „Faschingsumzug für Kinder“ tituliert, obwohl sie offiziell als Demonstration angemeldet wurde. )
((  https://kontrast.at/nehammer-ruecktritt/  ))
https://www.vienna.at/corona-demos-bringen-sondersitzung-im-nationalrat/6885752
https://www.puls24.at/news/politik/spoe-und-fpoe-wollen-nehammer-aus-unterschiedlichen-gruenden-aus-dem-amt/226142
https://www.wn24.at/freizeit/wiener-neustadt-faschingsumzug-oder-corona-demo-33270.html  )
((  https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123858624/schwere-vorwuerfe-nach-polizeieinsatz-bei-innsbrucker-demo ))
https://www.noen.at/in-ausland/demos-am-wochenende-corona-demos-sondersitzung-und-misstrauensantrag-oesterreich-demonstration-nationalrat-primavista-viruserkrankung-coronavirus-247507694
03.02.2021 BERICHTE:
https://orf.at/stories/3200118/     NR-Sondersitzung zu CoV-Demos und mit Asylanträgen | Die untersagten Coronavirus-Demonstrationen vom vergangenen Wochenende haben heute ihr parlamentarisches Nachspiel. Auf Antrag der Freiheitlichen tritt der Nationalrat zu einer Sondersitzung zusammen, in deren Rahmen die FPÖ eine Dringliche Anfrage an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) einbringt. Unabhängig von den Antworten planen die Freiheitlichen einen Misstrauensantrag gegen den Ressortchef. Für koalitionäre Brisanz könnten Asylanträge der Opposition sorgen.
https://www.krone.at/2333707
((  https://wien.orf.at/stories/3088311/     Politik | Abschiebungen: Häupl fordert Rückholung| Wiens Alt-Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hat sich am Mittwoch kritisch zu den Abschiebungen von Schülerinnen geäußert. Er appellierte an die Bundesregierung, die Kinder zurückzuholen und die Gesetze zum humanitären Bleiberecht zu ändern.  ))
https://www.noen.at/moedling/rund-um-den-ring-brunner-gemeinderat-sorgt-fuer-rollende-demo-in-wien-brunn-am-gebirge-redaktionsfeed-demonstration-skurril-mario-rosensteiner-redaktion-247423510
https://www.wochenblick.at/lasset-uns-beten-kurz-muss-weg-demo-wien-und-honk-for-hope/
((  https://www.oe24.at/oesterreich/politik/demo-gegen-abschiebungen-promi-protest-mit-michael-haeupl-vor-innenministerium/463781152  ))
https://www.tt.com/artikel/30777313/blauer-misstrauensantrag-nach-corona-demos-gegen-nehammer-im-nationalrat
https://www.krone.at/2333727   NACH DEMO-UNTERSAGUNG FPÖ kündigt Misstrauensantrag gegen Nehammer an
https://www.vienna.at/fpoe-misstrauensantrag-gegen-nehammer-wegen-demo/6885071
((  https://www.krone.at/2333049     Friedliche Demo für Flüchtling  ))
https://medianet.at/news/marketing-and-media/corona-demos-staerkerer-schutz-fuer-medienschaffende-gefordert-37711.html
https://www.krone.at/2333022     GROSSDEMO IST GEPLANT Auto-Demo als Grundrecht?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210203_OTS0014/pro-und-contra-heute-auf-puls-24-puls-4-corona-demos-trotz-verbot-versagt-die-staatsgewalt
https://www.tt.com/artikel/17804306/demos-zu-verbieten-war-nicht-klug-neos-fuer-parteifreien-innenminister
02.02.2021 BERICHTE:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/festgenommene-nach-asyl-demo-in-innsbruck-identifiziert/401176333
((  https://tirol.orf.at/stories/3088039/    Politik | Neue Vorwürfe nach Demo in Innsbruck | Aktivistinnen und Aktivisten des Protestmarschs „Grenzen töten“ am letzten Samstag haben am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben: Menschen- und Grundrechte seien verletzt worden, es habe auch Übergriffe gegeben. Die Polizei will die Anschuldigungen prüfen.  ))
((  https://www.krone.at/2333234     „SCHWARZER BLOCK“ Festgenommen nach Demo in Innsbruck identifiziert  ))
https://kurier.at/chronik/wien/corona-demos-gruene-wollen-antworten-von-der-eigenen-regierung/401176009
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/medien/2091326-Staerkerer-Schutz-fuer-Medienschaffende-gefordert.html
https://www.vol.at/corona-demos-versus-freie-meinungsaeusserung/6883749
https://www.noen.at/melk/protest-ausschreitungen-corona-demo-in-wien-martin-huber-spazierte-mit-bezirk-melk-blindenmarkt-redaktionsfeed-martin-huber-demonstration-coronavirus-redaktion-247120605
https://www.vienna.at/staerkerer-schutz-fuer-medienschaffende-bei-corona-demos-gefordert/6884147
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123799941/anti-corona-demos-wiener-polizeichef-verteidigt-vorgehen-der-polizei
https://volksblatt.at/schuldirektor-bei-demo-dienstfreistellung/
https://www.diepresse.com/5931171/polizeichef-zu-corona-demos-haben-es-genau-richtig-gemacht
https://www.krone.at/2332415
https://www.krone.at/2332397
01.02.2021 BERICHTE:
https://www.heute.at/s/wolf-zu-polizei-chef-das-verstehe-ich-jetzt-nicht-100125732
https://www.wochenblick.at/bilderstrecke-so-eindrucksvoll-war-die-demo-gegen-die-corona-politik/
https://www.vienna.at/fpoe-abgeordnete-bei-wiener-corona-demo-oevp-fordert-ruecktritt/6883264
https://kurier.at/politik/inland/nicht-deeskalierend-demo-verbote-als-brandbeschleuniger/401175121
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123790808/querdenker-demo-am-sonntag-bilanz-eines-chaotischen-demo-tages
https://kurier.at/podcasts/daily/podcast-spielt-demo-verbot-der-fpoe-in-die-karten/401175031
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5931154/Oberoesterreich_Schuldirektor-demonstrierte-mit_dienstfrei-gestellt
https://ooe.orf.at/stories/3087890/     Coronavirus | Schuldirektor nach Corona-Demo dienstfrei gestellt | Ein Volksschuldirektor, der an einer Anti-Corona-Demonstration in Wien teilgenommen hat und auch in der Schule keine Maske getragen haben soll, ist vorübergehend dienstfrei gestellt worden. Der Direktor betont, kein rechtswidriges Verhalten gesetzt zu haben.
https://www.wochenblick.at/anwalt-ueber-wien-demo-normale-menschen-mit-verstaendlichen-anliegen/     Für unsere Grundrechte | Anwalt über Wien-Demo: „Normale Menschen mit verständlichen Anliegen“ | Kein Querulant | „Die Konkurswelle steht uns erst bevor“ | Anwalt ging für unsere Grundrechte auf die Straße | Fadenscheinige Argumente | Denn die Untersagung sei mit fadenscheinigen Argumenten, die „vor Gerichten in ähnlich gelagerten Fällen bereits als nicht stichhaltig qualifiziert wurden“, unzureichend begründet worden. | Kolportierte Teilnehmerzahlen: „mindestens doppelt so viele!“ | Veranstaltungsverbot ad absurdum geführt | Zauner sei dann auf dem Ring mit dem Umzug mitgegangen. Vor dem Demonstrationszug und seitlich sei auch die Polizei mitmarschiert. „Um diesen Umzug zu begleiten, zu schützen bzw. erst zu ermöglichen.“, schildert der Jurist. Der Umzug sei „problemlos und konfliktfrei“ um den ganzen Ring gegangen, vom Heldenplatz in Richtung Oper und weiter über den Schwedenplatz wieder zurück auf die Wiener Ringstraße, wo Zauner beim Schottentor die Demo verlassen hat. | Wie soll das weitergehen?
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/ooe-schuldirektor-nach-teilnahme-bei-corona-demo-dienstfrei-gestellt/463507105
https://www.krone.at/2332236
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/nach-corona-demo-drei-fpoe-abgeordnete-angezeigt/463499092
https://www.vienna.at/demos-fpoe-beantragt-nationalratssondersitzung/6883082
https://orf.at/stories/3199759/     Lob und Kritik |
Mehr als 2.000 Anzeigen bei CoV-Protesten | Bei den österreichweiten Protesten gegen die Coronavirus-Maßnahmen am vergangenen Wochenende ist es insgesamt zu rund 2.300 Anzeigen und 32 Festnahmen gekommen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Bilanz des Innenministeriums hervorgeht. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) lobte den Einsatz der Polizei – die FPÖ forderte angesichts der Ereignisse unterdessen jedoch seinen Rücktritt.
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-demos-fpoe-beantragt-sondersitzung-99204661
https://www.vienna.at/demos-fpoe-beantragt-nationalratssondersitzung/6883082
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210201_OTS0150/attacken-auf-journalistinnen-bei-demos-erfahrungsberichte-von-kolleginnen-die-dabei-waren
https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/corona-demos-10000-demonstranten-und-zehn-festnahmen;art385,3345654
https://www.vienna.at/32-festnahmen-und-2-300-anzeigen-bei-corona-demos/6883019
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5931030/Bilanz-der-CoronaDemos_2300-Anzeigen-und-32-Festnahmen-am-Wochenende
https://wien.orf.at/stories/3087816/     Chronik 2.000 Anzeigen bei verbotenen CoV-Demos | Bei den nicht genehmigten Demonstrationen gegen die CoV-Maßnahmen am Wochenende hat es deutlich mehr Anzeigen gegeben als zunächst bekannt. Das Innenministerium spricht nun von 2.000 angezeigten Personen. | Pürstl zu Demo: „Nichts schief gelaufen“ Bis zu 2.000 Anzeigen nach den nicht genehmigten Demonstrationen gegen die CoV-Maßnahmen laut Innenministerium, 1.700 laut Wiener Polizei – für Polizeipräsident Gerhard Pürstl ist bei dem Einsatz „nichts schief gelaufen“.
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-demos-heizen-polit-schlammschlacht-an-99197833
https://www.heute.at/s/polit-streit-nach-eskalation-bei-cov-demo-entfacht-100125615
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2091101-OeVP-fordert-Ruecktritt-von-FPOe-Mandataren.html
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5930955/Polizisten-verletzt_Kaerntner-CoronaAktivist-bei-Demo-in-Wien
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/nach-teilnahme-bei-corona-demo-direktor-vom-dienst-freigestellt;art4,3345713
https://www.oe24.at/video/news/orfbreakingnews/festnahmen-bei-cov-demo-in-wien/463468928
https://kurier.at/politik/inland/corona-demos-oevp-fordert-ruecktritt-von-fp-mandataren/401174389
https://www.meinbezirk.at/c-politik/nach-demo-ruecktrittsaufforderungen-an-nehammer_a4462014
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210201_OTS0053/gewerkschaft-gpa-angriffe-auf-journalistinnen-bei-anti-corona-demo-indiskutabel
https://www.puls24.at/video/illegale-corona-demo-sorgt-fuer-grosseinsatz-der-polizei/short
https://volksblatt.at/massiver-polizeieingriff-bei-corona-spaziergang-in-wien/
https://www.oe24.at/video/corona/sebastian-bohrn-mena-ueber-corona-demo-in-wien/463447429
https://polizei.news/2021/02/01/corona-demos-in-wien-polizei-zieht-bilanz/
https://oe1.orf.at/player/20210201/625706/1612163526000
https://www.krone.at/2331860
https://www.vienna.at/corona-demos-in-wien-bmi-und-polizei-ziehen-bilanz/6882331
https://www.diepresse.com/5930810/anzeigen-und-verletzte-nach-corona-demo-mit-10000-teilnehmern
https://apps.derstandard.de/privacywall/jetzt/livebericht/2000123757470/trotz-verbots-tausende-menschen-demonstrieren-in-wien-gegen-corona-massnahmen
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2090998-Aggressiver-Corona-Spaziergang-850-Anzeigen-10-Festnahmen.html
31.01.2021 BERICHTE: (Polizei rechnet mit Spaziergängern | Verlauf)
https://www.unzensuriert.at/content/122497-pressefreiheit-mit-fuessen-getreten-polizei-zerrt-journalisten-aus-der-demo/    Solche Bilder kennt man eigentlich nur aus totalitären Staaten! Ein Journalist wird weggeschleppt, weil er von einer Veranstaltung berichtet. Pressefreiheit mit Füßen getreten: Polizei zerrt Journalisten aus der Demonstration | Weit haben wir es gebracht: Nach dem Verbot der verfassungsmäßig abgesicherten Demonstrationsfreiheit wird nun auch noch die Pressefreiheit mit Füßen getreten. | Nach Interview mit Politiker von Polizei weggezerrt | Presseausweis vom Hals gerissen | An illegaler Versammlung teilgenommen | Ob mit so einer Anzeige auch die Journalisten von ORF, Standard, Heute, Kronen Zeitung oder Kurier auch rechnen müssen?
https://www.tt.com/artikel/17797602/polizeieingriff-bei-aggressivem-corona-spaziergang-in-wien
https://orf.at/stories/3199689/     CoV-Protest in Wien | Verletzte, Festnahmen und Politstreit | Trotz eines Verbots der Kundgebungen haben am Sonntag 10.000 Menschen in Wien gegen die CoV-Maßnahmen der Regierung demonstriert. Vier Polizisten wurden dabei verletzt, zehn Personen festgenommen und 800 Anzeigen verhängt. Die Proteste sorgten für einen politischen Schlagabtausch zwischen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und seinem Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ).
https://www.tt.com/artikel/30776762/corona-spaziergang-in-wien-10-000-demonstranten-und-zehn-festnahmen
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/nehammer-zieht-bilanz-850-anzeigen-und-10-festnahmen-bei-demo-in-wien/463410167
https://kurier.at/chronik/wien/wien-5000-bei-aggressivem-corona-spaziergang/401173729
https://www.heute.at/s/demo-randale-in-wien-jetzt-spricht-der-innenminister-100125535
https://www.puls24.at/news/chronik/hoffnung-auf-oeffnung-fuer-schulen-handel-und-friseure/225840  )
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5930622/Demonstration-in-Wien_Tumulte-bei-untersagtem-CoronaSpaziergang
https://kurier.at/politik/inland/oevp-schiesst-gegen-kickl-stellt-sich-offenbar-bewusst-hinter-neonazis/401174110
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123763431/5-000-gegner-der-coronamassnahmen-demonstrierten-trotz-verbotin-wien
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demo-am-abend-noch-immer-im-gange-zehn-festnahmen/463403999
https://www.tt.com/artikel/30776762/corona-spaziergang-in-wien-am-abend-noch-im-gange-bisher-zehn-festnahmen
https://www.5min.at/202101349818/martin-rutter-erneut-bei-anti-corona-veranstaltung-festgenommen/
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2090998-Corona-Spaziergang-mit-in-Wien-Polizei-droht-mit-Aufloesung.html
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123763017/fehlende-strategie-bei-querdenkern
https://apps.derstandard.at/privacywall/jetzt/livebericht/2000123757470/trotz-verbots-tausende-menschen-demonstrieren-in-wien-gegen-corona-massnahmen
https://www.puls24.at/video/corona-demo-reaktionen-sehr-aggressiv-sehr-wuetend/short
https://tagesstimme.com/2021/01/31/corona-demo-in-wien-proteste-gegen-weiter/
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210131_OTS0034/vp-mahrer-ad-fpoe-demo-brandstifter-kickl-ist-verantwortlich-fuer-die-ausschreitungen-gegenueber-einsatzkraeften-und-passanten
https://www.puls24.at/news/chronik/illegale-corona-demo-aufgeheizte-stimmung-zurueckhaltende-polizei/225826
https://www.vienna.at/corona-demo-mit-hervorgestrichenem-religionsbezug-in-wien-gestartet/6881774
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/liveticker-coronavirus-tausende-trotz-verbots-bei-demo-in-wien-17035419.html
https://www.stol.it/video/media/spaziergang-statt-demo-aggressive-corona-proteste-in-wien
https://www.wochenblick.at/tag-der-freiheit-trotz-verbot-ueber-20-000-bei-groesster-massnahmen-demo/
https://www.oe24.at/newsfeed/aggressiver-corona-spaziergang-in-wien-polizei-schritt-massiv-ein/463384852
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/corona-spaziergang-in-wien-polizei-sperrte-routen-tumulte;art58,3345419
https://www.heute.at/s/jetzt-fetzen-sich-fpoe-und-oevp-wegen-demo-eskalation-100125497
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/anti-corona-protest-wiener-polizei-greift-massiv-ein-99152692
https://www.vol.at/massiver-polizeieingriff-bei-corona-spaziergang-in-wien/6881818
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/neonazi-kuessel-bei-corona-demo/463377593
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/kirche-warnte-vor-als-christliche-prozession-getarnten-demos/463375558
((  https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2091007-Demonstration-in-Innsbruck-lief-aus-dem-Ruder.html  ))
https://www.diepresse.com/5930627/polizei-lost-aggressiven-corona-spaziergang-in-wien-auf
https://www.noen.at/in-ausland/wien-polizeieingriff-bei-aggressivem-corona-spaziergang-demonstration-krankheiten-viruserkrankung-coronavirus-246800959
https://www.puls24.at/news/chronik/massiver-polizeieingriff-bei-corona-spaziergang-in-wien/225814
https://www.heute.at/s/eskalation-am-ring-polizei-fuehrt-nun-demonstranten-ab-100125471
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5930622/
https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5930622/Angespannte-Lage-in-Wien_Tumulte-bei-untersagtem-CoronaSpaziergang
https://www.krone.at/2331342
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-spaziergang-mit-in-wien-polizei-droht-mit-aufloesung/463360836
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123756503/corona-demos-fpoe-protestiert-im-netz-andere-beten-in-der
https://www.vienna.at/untersagte-corona-demos-in-wien-spaziergaenger-und-pseudochristliche-versammlung-erwartet/6881635
https://www.heute.at/s/eklat-tausende-corona-leugner-besetzen-wiener-ring-100125466
https://www.puls24.at/news/chronik/liveblog-corona-demo-trotz-verbot-in-der-wiener-innenstadt/225810
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2090985-Erzdioezese-warnt-vor-Corona-Demo-als-pseudokirchlicher-Versammlung.html
https://www.krone.at/2331313
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5930609/Wiener-Demos-untersagt_Parlamentarische-Anfrage-der-FPOe-wegen
https://kurier.at/chronik/wien/corona-widerstand-mit-kreuzen-demos-duerfen-nicht-stattfinden/401173729
https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/polizei-verbietet-kickls-corona-demo;art385,3345276
https://wien.orf.at/stories/3087666/    Chronik „Spaziergänge“ statt Demonstrationen? Die Erzdiözese Wien distanziert sich von einer „als christlicher Prozession getarnten Corona-Demonstration“. Statt der von der Polizei untersagten Demonstrationen könnte es heute zu „Spaziergängen“ kommen. ||  FPÖ-Kundgebung via Internet | Nachdem die Polizei eine FPÖ-Kundgebung am Sonntag untersagt hatte, haben die Freiheitlichen eine Onlineveranstaltung abgehalten. Im Volksgarten ist es zu angekündigten „Spaziergängen“ gekommen. || Chronik | Corona-„Spaziergang“ vor Auflösung | Nach den Absagen von Demonstrationen kommt es derzeit in der Innenstadt zu einem „Spaziergang“ von hunderten Personen. Die Polizei verlangt eine Auflösung in den nächsten Minuten. || CoV-„Spaziergang“ mit Festnahmen | Bis zu 5.000 Menschen sind am Sonntag zu einem nicht angemeldeten „Spaziergang“ gegen CoV-Maßnahmen in die Wiener Innenstadt gekommen. Die Stimmung war aggressiv, es kam zu Festnahmen. || Hunderte Anzeigen bei CoV-„Spaziergang“ An den eigentlich untersagten Coronavirus-Demonstrationen am Sonntag in der Wiener Innenstadt haben rund 10.000 Demonstranten teilgenommen. Die Stimmung bei dem „Spaziergang“ war aggressiv, es kam zu Festnahmen und rund 800 Anzeigen.
((  https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210131_OTS0017/yildirim-aufklaerung-um-eskalation-bei-demo-in-innsbruck-notwendig  ))
https://www.wochenblick.at/live-ticker-proteste-gegen-die-corona-massnahmen-in-wien/
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5930554/Missbrauch-von-Religion_Als-christliche-Prozession-getarnt_Kirche
https://www.heute.at/s/corona-prozess-in-wiener-city-erzuernt-nun-auch-kirche-100125426
https://www.tips.at/nachrichten/linz/wirtschaft-politik/526164-haimbuchner-zu-demo-verboten-fadenscheinige-gruende
https://www.diepresse.com/5930548/erzdiozese-wien-warnt-vor-pseudokirchlicher-corona-demonstration
https://www.puls24.at/news/chronik/angespannte-lage-nach-demoverbot-in-wien/225775
https://www.wochenblick.at/so-willkuerlich-und-rechtlich-bedenklich-ist-das-demo-verbot-in-wien/     Gegenüberstellung der Faktenlage und Argumente | So willkürlich und rechtlich bedenklich ist das Demo-Verbot in Wien
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/wiener-demo-verbot-polizei-rechnet-mit-spaziergaengern-99140398
https://www.heute.at/s/corona-leugner-setzen-heute-auf-den-religions-trick-100125412
30.01.2021 BERICHTE: (Polizei untersagt FPÖ-Kundgebung)
https://www.tt.com/artikel/17794645/angemeldete-corona-demo-in-wien-ohne-demonstranten
https://www.tt.com/artikel/17794763/fpoe-kritisiert-demo-absage-und-bewirbt-eigene-versammlung
https://www.tt.com/artikel/17795509/demo-verbote-sorgen-fuer-aerger-bei-regierungsgegnern
https://www.tt.com/artikel/17795707/kleinere-proteste-am-samstag-in-wien-trotz-demo-verbot
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/proteste-in-wien-trotz-demo-verbot-ausschreitungen-in-tirol-99107824
https://www.krone.at/2331159
https://www.puls24.at/news/chronik/angespante-lage-nach-demoverbot-in-wien/225775
((  https://kurier.at/chronik/oesterreich/ausschreitungen-bei-pro-asyl-demo-in-innsbruck/401173597  ))
https://www.diepresse.com/5930314/rechtsextreme-aktivistin-bei-corona-demos-in-wien-festgenommen
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/kleinere-proteste-am-samstag-in-wien-trotz-demo-verbot-99107824
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5930269/Aktivistin-festgenommen_CoronaDemos_Ueber-200-Anzeigen-am
((  https://steiermark.orf.at/stories/3087620/ ))    ((  Chronik | Demos und eine Farbbeutel-Attacke in Graz | Mit Sitzstreiks und einem Lichtermeer wurde in Graz am Samstag für die Flüchtlinge in Moria und gegen die heimische Abschiebe-Politik demonstriert. Dem vorangegangen war eine Farbbeutel-Attacke auf die steirische ÖVP-Zentrale. ))
https://www.heute.at/s/230-corona-anzeigen-obwohl-kaum-jemand-zu-demo-kam-100125393
https://www.tt.com/artikel/30776662/demo-verbote-in-oesterreich-sorgen-fuer-aerger-bei-regierungsgegnern
((  https://www.krone.at/2331036  ))  (( Graz  ))
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/demo-verbote-sorgten-fuer-aerger-in-bischofshofen-wurde-spazieren-gegangen-99109525
((  https://www.oe24.at/video/oesterreich/wien/demo-am-graben-war-menschenschlange-vor-burgerlokal/463267858  ))
https://tagesstimme.com/2021/01/30/corona-demos-polizei-untersagt-fpoe-kundgebung-in-wien/
https://www.wochenblick.at/totalitaerer-machtmissbrauch-naechstes-willkuerliches-demoverbot-in-wien/
https://www.vienna.at/corona-demo-auch-fpoe-versammlung-untersagt/6881287
https://www.heute.at/s/kein-kickl-polizei-untersagt-fpoe-versammlung-100125374
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demo-auch-fpoe-versammlung-untersagt/463257413
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/fpoe-tobt-wegen-demo-verbot/463255879
https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/polizei-verbietet-kickls-corona-demo;art385,3345276
https://www.diepresse.com/5930318/corona-demos-auch-fpo-kundgebung-wird-untersagt
https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5930317/Wien_CoronaDemo_Auch-FPOeVersammlung-untersagt
https://www.krone.at/2330864
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/corona-demos-auch-fpoe-versammlung-untersagt/463252634
https://kurier.at/chronik/oesterreich/corona-demos-raedelsfuehrerin-der-querdenker-in-wien-festgenommen/401173375
https://www.diepresse.com/5930314/aktivistin-bei-corona-demos-in-wien-festgenommen
https://kurier.at/chronik/wien/corona-kickl-demo-am-in-wien-untersagt/401173369
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/demos-gegen-corona-massnahmen-kickl-fordert-zu-teilnahme-am-sonntag-auf-99111793
https://www.vienna.at/corona-demos-in-wien-angekuendigte-kundgebung-ohne-teilnehmer/6881139
https://www.heute.at/s/suendenfall-skandal-fpoe-wuetet-nach-demo-verbot-100125364
https://www.oe24.at/oesterreich/politik/trotz-demo-verbot-der-polizei-kickl-wirbt-fuer-teilnahme/463242034
https://www.oe24.at/newsfeed/corona-demos-kickl-kritisiert-absage-und-wirbt-fuer-teilnahme/463243618
https://www.info-direkt.eu/2021/01/30/kickl-demo-findet-statt/
https://www.neue.at/oesterreich/2021/01/30/kundgebung-in-wien-ohne-teilnehmer.neue
https://www.krone.at/2330790
https://www.wochenblick.at/kickl-nach-demo-verbot-wahrheit-laesst-sich-nicht-unterdruecken/
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5930269/Aktivistin-festgenommen_Angekuendigte-Kundgebung-in-Wien-ohne
https://www.vienna.at/kickl-kritisiert-absage-der-corona-demos-in-wien/6881194
https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/kickl-wirbt-fuer-teilnahme-an-corona-demos;art385,3345267
https://www.krone.at/2330769
https://wien.orf.at/stories/3087581/     Chronik | Polizei untersagt FPÖ-Kundgebung | Die Wiener Polizei untersagt eine für Sonntag geplante Kundgebung der FPÖ und begründet das mit „Gefahr für die Volksgesundheit“. Am Samstag ist am Rand einer Kundgebung eine Aktivistin festgenommen worden.
https://www.puls24.at/news/chronik/angemeldete-corona-demo-in-wien-ohne-demonstranten/225747
https://www.tagesstimme.com/2021/01/30/live-pressekonferenz-kickl-zur-demo-in-wien/
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5930034/Gleich-drei-Demos-in-Graz_Lichtermeer-Protestcamp-und-SatireDemo
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/angemeldete-corona-demo-in-wien-ohne-demonstranten-99107824
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/wien/2090913-Angekuendigte-Corona-Demo-in-Wien-ohne-Teilnehmer.html
https://k.at/news/angemeldete-corona-demo-in-wien-ohne-demonstranten/401173273
https://www.wochenblick.at/gruene-taumeln-von-demos-ohne-genehmigung-zu-mehr-polizeigewalt/
https://apps.derstandard.at/privacywall/story/2000123743578/querdenker-rufen-trotz-untersagungen-zu-demonstrationen-auf
https://www.heute.at/s/corona-leugner-ignorieren-verbote-gehen-auf-die-strasse-100125336
https://www.wochenblick.at/neben-der-demo-protest-autocorsos-angekuendigt/
https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/die-polizei-verbietet-fast-alle-corona-demonstrationen-in-wien;art385,3345040
29.01.2021 BERICHTE: (Polizei untersagt 15 von 17 Demos am Wochenende)
https://wien.orf.at/stories/3087492/     Coronavirus | Polizei untersagt Demos am Wochenende | Der Großteil der für das Wochenende angemeldeten CoV-Demonstrationen darf wegen Gefährdung des Gemeinwohls nicht stattfinden. Von 17 angemeldeten Kundgebungen hat die Polizei 15 untersagt. Die FPÖ veranstaltet nun eine eigene Demo.
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/polizei-stoppt-grossdemos-der-corona-leugner/463179253
https://www.kleinezeitung.at/politik/5929886/Demos-in-Wien_Polizei-untersagt-Demos-am-Wochenende
https://kurier.at/chronik/wien/polizei-untersagt-corona-demonstrationen-am-wochenende/401172649
https://kurier.at/chronik/oesterreich/novavax-impfstoff-mit-guter-wirksamkeit-teststrategie-in-oe-nur-60-aller-infektionen-entdeckt/401171812
https://www.unsertirol24.com/2021/01/29/demo-verbot-kickl-will-trotzdem-demostrieren/
https://www.wochenblick.at/trotz-willkuerlichem-demo-verbot-wir-kommen-trotzdem/
https://www.gmx.at/magazine/politik/corona-demos-wochenende-wien-polizei-untersagt-35489280
https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/polizei-untersagt-am-wochenende-fast-alle-demos-in-der-innenstadt_a4459887
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210129_OTS0195/fpoe-stefan-zu-demo-verbot-bedenkliche-entwicklung-unter-schwarz-gruen
https://www.puls24.at/news/chronik/polizei-untersagt-demos-am-wochenende/225697
https://www.vienna.at/polizei-untersagt-15-corona-demos-am-sonntag-in-wien/6880661
https://www.sn.at/politik/innenpolitik/warum-wir-diese-corona-demos-nicht-dulden-muessen-das-sagen-verfassungsexperten-98963098
https://www.diepresse.com/5929852/polizei-untersagt-corona-demos-am-wochenende
https://www.kosmo.at/wiener-polizei-verbietet-corona-demos-am-wochenende/
https://www.vienna.at/beleidigung-von-corona-demonstranten-stoesst-fpoe-sauer-auf/6880466

29.01.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA DEMONONSTRATIONEN WENN DIE WIRKLICHKEIT DIE SATIRE ÜBERHOLT

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#83)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 21 Februar 2021, 17:05:39 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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URTEILE GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN
« Antwort #84 am: 03 Februar 2021, 20:58:03 »
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 84 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

Seite 6 Antwort 84 Inhaltsverzeichnis:
*84-Teil 1: URTEILE GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN (einige Dateien und Links geplant)
*84-Teil 2: EU-Gesundheitsagentur ECDC ... KAUM MEHRWERT BEI FFP2-MASKEN
*84-Teil 3: Teil der Zeitgeschichte: Rechtsmittel gegen kriminelle CORONA-MASSNAHMEN aus Antwort 83

*84-Teil 1: URTEILE GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN (einige Links geplant)

11.01.2021 "Zitiervorschlag: AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 –, juris"
20210111 BRD THUERINGEN AMTSGERICHT WEIMAR CORONA URTEIL.pdf (20 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14194
Bericht mit Hinweisen dazu:
30.01.2021 Quelle https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/
20210130 wochenblick CORONA URTEIL WEIMAR DRUCK AUF DROSTEN PCR TEST STEIGT.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14193

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*84-Teil 2: EU-Gesundheitsagentur ECDC ... KAUM MEHRWERT BEI FFP2-MASKEN

20210203 teletext orf at Seite 124 EU ECDC KAUM MEHRWERT BEI FFP2 MASKEN.png


20210203 teletext orf at Seite 124 EU ECDC KAUM MEHRWERT BEI FFP2 MASKEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14191

03.02.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 124 Transkription: POLITIK Österreich / EU

Kaum Mehrwert bei FFP2-Masken

Nach Einschätzung der EU-Gesundheitsagentur ECDC haben FFP2-Masken einen nur “sehr geringen“ Mehrwert. "Auch rechtfertigen die potenziellen Kosten und Schäden keine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit statt anderen Arten von Masken“, bestätigte ein Behörden-Sprecher einen "Presse"-Bericht.

Das Auftreten neuer Virus-Varianten erfordere keine anderen Masken als jene, die schon verwendet werden. Seit 25.Jänner sind FFP2-Masken in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel Pflicht, ab 8.Februar auch überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war.


Ende der Transkription

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*84-Teil 3:

Teil der Zeitgeschichte:
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 83 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

*83-Teil 1:
2020/2021 RECHTSMITTEL GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN (Geplant sind hier etwa 10-20 Dateien)
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere
https://www.unzensuriert.at/content/122057-vorsaetzliche-gesetzesverletzung-durch-regierung-neun-anwaelte-und-zwei-aerzte-zeigen-kurz-und-co-an/
27.01.2021 00:04 Vorsätzliche Gesetzesverletzung durch Regierung: Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz & Co. an
25.01.2021 https://www.unzensuriert.at/wp-content/uploads/2021/01/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf

(27.01.2021 00:04 Neun Anwälte und zwei Ärzte zeigen Kurz und Co an)
20210127 0004 unzensuriert NEUN ANWAELTE UND ZWEI AERZTE ZEIGEN KURZ UND CO AN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14182 ( 3 Seiten textdurchsuchbar)

(25.01.2021 Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft Wien)
20210125 SACHVERHALTSBEKANNTGABE AN DIE STAATSANWALTSCHAFT WIEN.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14183 ( 30 Seiten textdurchsuchbar)

INTERNATIONAL und WELTWEIT: Plan einige DOC und PDF-Dateien (CLASS ACTION) BRD Rechtsanwalt DR. REINER FÜLLMICH

28.01.2021 08:36 Corona-Update zur weltweiten Klagewelle und Parteigründung „Team Freiheit“ https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/corona-update-zur-weltweite-klagewelle-und-parteigruendung-team-freiheit-interview-mit-reiner-fuellmich-a3434186.html
20210128 0836 epochtimes BRD RA DR REINER FUELLMICH WELTWEITE KLAGEWELLE.doc (doc ... word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14184 (Transkription, 5 Seiten)
20210128 0836 epochtimes BRD RA DR REINER FUELLMICH WELTWEITE KLAGEWELLE.pdf (Transkription, 5 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14185

11.01.2021 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 3
https://www.fuellmich.com/news/mandanten-information-nr-03-corona-schadensersatzklage/
20210111 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 3.pdf (10 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14190

25.11.2020 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 2
https://www.corona-schadensersatzklage.de/corona-status-quo-erste-pcr-klage-ist-anhaengig-gemacht-worden/
20201125 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 2.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14189

10.11.2020 BRD RA DR. REINER FÜLLMICH MANDANTEN INFORMATION 1
https://www.corona-schadensersatzklage.de/mandanten-information-nr-01-corona-schadensersatzklage/
20201110 BRD RA DR REINER FUELLMICH MANDANTEN INFORMATION 1.pdf (4 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14188

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 06 Februar 2021, 22:41:27 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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ZÄHLWEISE UMGESTELLT !!!
« Antwort #85 am: 06 Februar 2021, 21:18:51 »
17.12.2020 ZÄHLWEISE UMGESTELLT !!!!!!!!!!!!!
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN
ALS COVID-19-TOTE AUCH WENN COVID-19
NICHT DIE TODESURSACHE WAR
(sinngemäß)

17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT
ALS COVID-19-TOTER AUCH WENN COVID-19
NICHT DIE TODESURSACHE WAR
(sinngemäß)

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 6 Antwort 85 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 111 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH COVID-19-TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA-TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT
20201217 1340 teletext orf at Seite 111 COVID 19 TOTE ZAEHLWEISE UMGESTELLT.png


20201217 1340 teletext orf at Seite 111 COVID 19 TOTE ZAEHLWEISE UMGESTELLT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14199

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN ALS COVID-19-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID-19-TOTER AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID-19-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR

20201217 teletext orf at Seite 136 AUCH WENN COVID 19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR.png


20201217 teletext orf at Seite 136 AUCH WENN COVID 19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14197

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 Transkription: CHRONIK / Nachrichten

Corona-Tote: Viele Nachmeldungen | Gesundheits- und Innenministerium melden heute (Stand 9.30 Uhr) 2.485 neue Corona-Fälle in 24 Stunden. Das liegt unter dem 7-Tages-Schnitt von 2.644. Derzeit liegen 3.220 Erkrankte in Spitälern, 530 auf Intensivstationen. Seit gestern sind 98 Menschen nach einer Corona-Infektion gestorben. Wegen 120 Nachmeldungen aus Wien wurden aber insgesamt 218 Tote registriert. Wie die AGES zählt die Stadt Wien nun all jene Fälle als Covid-19-Tote, die innerhalb von 4 Wochen vor dem Todeszeitpunkt positiv getestet wurden - auch wenn Covid-19 nicht die Todesursache war. 4.982 Corona-Tote sind nun bestätigt.

Ende der Transkription

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 111 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH COVID 19 TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH CORONA TOTE ZÄHLWEISE UMGESTELLT

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN ALS CORONA-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS CORONA-TOTER AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS CORONA-TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN ALS COVID 19 TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID 19 TOTER AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS COVID 19 TOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR

17.12.2020 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 136 sinngemäß:
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLEN ALS CORONATOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS CORONATOTER AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR
17.12.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH ZÄHLT ALS CORONATOTE AUCH WENN COVID-19 NICHT DIE TODESURSACHE WAR

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Es gilt die Unschuldsvermutung.

« Letzte Änderung: 07 Februar 2021, 19:17:06 von Wahrheitsforschung »
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PERMANENTE PROVOKATION
« Antwort #86 am: 07 Februar 2021, 19:11:33 »


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MASKENPFLICHT ... PERMANENTE PROVOKATION GEGENÜBER DER BEVÖLKERUNG

20210207 teletext orf at Seite 116 PERMANENTE PROVOKATION MASKENPFLICHT.png


20210207 teletext orf at Seite 116 PERMANENTE PROVOKATION MASKENPFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14201

07.02.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 116 Transkription: POLITIK Österreich / EU

Sobotka zu Masken im Nationalrat | Die Maskensituation im Parlament ist nach Ansicht von Nationalratspräsident Sobotka ein "unbefriedigender Zustand". Abgeordnete im Nationalrat müssen nicht unbedingt Mund-Nasen-Schutz tragen, während im öffentlichen Leben weitgehend Maskenpflicht herrscht. Sobotka hält das für "frivol" und eine "permanente Provokation" gegenüber der Bevölkerung, sagt Sobotka in der ORF-Sendung "Hohes Haus". Zwar könnte Sobotka eine Maskenpflicht über das Hausrecht verordnen - er will dies aber nicht tun, weil die Vorgabe "sehenden Auges" nicht erfüllt würde.

Ende der Transkription

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http://www.clerus.org/bibliaclerus/index_deu.html     (Zitate: BIBLIA CLERUS | DAS WORT GOTTES IM SINNE DER KIRCHE LESEN | Dieses Programm verschafft Ihnen Zugang zur Heiligen Schrift, ihrer Deutung im Lichte von Tradition und Lehramt, sowie zu sachkundigen Kommentaren aus Theologie und Exegese. Ende der Zitate)

Quelle: http://www.clerus.org/bibliaclerusonline/fr./jio.htm#bf
20210101 BIBLIA CLERUS BIBEL EINHEITSUEBERSETZUNG 2016 EU PSALM 37.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14203

BIBEL PSALM 37 Gott, der Anwalt der Guten

37 [Von David.] Transkription:

1 Errege dich nicht über die Bösen, wegen der Übeltäter ereifere dich nicht!
2 Denn sie verwelken schnell wie das Gras, wie grünes Kraut verdorren sie.
3 Vertrau auf den Herrn und tu das Gute, bleib wohnen im Land und bewahre Treue!
4 Freu dich innig am Herrn! Dann gibt er dir, was dein Herz begehrt.
5 Befiehl dem Herrn deinen Weg und vertrau ihm; er wird es fügen.
6 Er bringt deine Gerechtigkeit heraus wie das Licht und dein Recht so hell wie den Mittag.
7 Sei still vor dem Herrn und harre auf ihn! / Erhitze dich nicht über den Mann, dem alles gelingt, den Mann, der auf Ränke sinnt.
8 Steh ab vom Zorn und laß den Grimm; erhitze dich nicht, es führt nur zu Bösem.
9 Denn die Bösen werden ausgetilgt; die aber auf den Herrn hoffen, werden das Land besitzen.
10 Eine Weile noch, und der Frevler ist nicht mehr da; schaust du nach seiner Wohnung - sie ist nicht mehr zu finden.
11 Doch die Armen werden das Land bekommen, sie werden Glück in Fülle genießen.
12 Der Frevler sinnt auf Ränke gegen den Gerechten und knirscht gegen ihn mit den Zähnen.
13 Der Herr verlacht ihn, denn er sieht, daß sein Tag kommt.
14 Die Frevler zücken das Schwert und spannen ihren Bogen; sie wollen den Schwachen und Armen fällen und alle hinschlachten, die den rechten Weg gehn.
15 Ihr Schwert dringe in ihr eigenes Herz, und ihre Bogen sollen zerbrechen.
16 Besser das Wenige, das der Gerechte besitzt, als der Überfluß vieler Frevler.
17 Denn die Arme der Frevler werden zerschmettert, doch die Gerechten stützt der Herr.
18 Der Herr kennt die Tage der Bewährten, ihr Erbe hat ewig Bestand.
19 In bösen Zeiten werden sie nicht zuschanden, sie werden satt in den Tagen des Hungers.
20 Doch die Frevler gehen zugrunde, / die Feinde des Herrn sind wie die Pracht der Auen: Sie schwinden dahin, wie Rauch schwinden sie hin.
21 Der Frevler muß borgen und kann nicht bezahlen, doch freigebig schenkt der Gerechte.
22 Denn wen der Herr segnet, der wird das Land besitzen, aber wen er verflucht, der wird ausgetilgt.
23 Der Herr festigt die Schritte des Mannes, er hat Gefallen an seinem Weg.
24 Auch wenn er strauchelt, stürzt er nicht hin; denn der Herr hält ihn fest an der Hand.
25 Einst war ich jung, nun bin ich alt, / nie sah ich einen Gerechten verlassen noch seine Kinder betteln um Brot.
26 Allzeit ist er mildtätig, gern leiht er aus, seine Kinder werden zum Segen.
27 Meide das Böse und tu das Gute, so bleibst du wohnen für immer.
28 Denn der Herr liebt das Recht und verläßt seine Frommen nicht. Doch das Geschlecht der Frevler wird ausgetilgt, sie werden für immer vernichtet.
29 Die Gerechten werden das Land besitzen und darin wohnen für alle Zeiten.
30 Der Mund des Gerechten bewegt Worte der Weisheit, und seine Zunge redet, was recht ist.
31 Er hat die Weisung seines Gottes im Herzen, seine Schritte wanken nicht.
32 Der Frevler belauert den Gerechten und sucht ihn zu töten.
33 Der Herr überläßt ihn nicht seiner Hand, läßt nicht zu, daß man ihn vor Gericht verurteilt.
34 Hoffe auf den Herrn und bleib auf seinem Weg! Er wird dich erhöhen zum Erben des Landes; du wirst sehen, wie der Frevler vernichtet wird.
35 Ich sah einen Frevler, bereit zu Gewalttat; er reckte sich hoch wie eine grünende Zeder.
36 Wieder ging ich vorüber, und er war nicht mehr da; ich suchte ihn, doch er war nicht zu finden.
37 Achte auf den Frommen und schau auf den Redlichen! Denn Zukunft hat der Mann des Friedens.
38 Die Sünder aber werden alle zusammen vernichtet; die Zukunft der Frevler ist Untergang.
39 Die Rettung der Gerechten kommt vom Herrn, er ist ihre Zuflucht in Zeiten der Not.
40 Der Herr hilft ihnen und rettet sie, er rettet sie vor den Frevlern; er schenkt ihnen Heil, denn sie suchen Zuflucht bei ihm.

Ende der Transkription: (#86)

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« Letzte Änderung: 08 Februar 2021, 21:33:18 von Wahrheitsforschung »
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TREFFERQUOTE BEI 56 % !!
« Antwort #87 am: 08 Februar 2021, 21:24:14 »
TREFFERQUOTE BEI 56 % !!


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06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WISSENSCHAFTMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH FORSCHUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BILDUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH TREFFERQUOTE BEI 56 % !! (Corona-Test, Covid-19-Test)

20210206 teletext orf at Seite 113 DR HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU.jpg


20210206 teletext orf at Seite 113 DR HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14204

06.02.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 113 Transkription: POLITIK Österreich / EU

Faßmann gibt Test-Ungenauigkeit zu Bildungsminister Faßmann gibt die Ungenauigkeit der "Nasenbohrer-Tests" an Schulen zu. Bei asymptomatischen Fällen liege die Trefferquote bei 56 %. "Ich bin froh, wenn ich die Hälfte entdecke", sagt er im "profil" zum Umstand, dass Corona gerade bei Kindern oft ohne Symptome verlaufe. Es werde aber zwei Mal die Woche getestet – so könne man "jene, die durchrutschen", eher in der zweiten Runde entdecken. Er habe großen Respekt vor der Infektionslage, so Faßmann: Die Schulen sollten dann wieder geschlossen werden, wenn es zu einer “signifikanten Anzahl schulischer Outbreaks“ komme.

Ende der Transkription

Andere Schreibweisen:

06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WISSENSCHAFTMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TEST-UNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH FORSCHUNGSMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TEST-UNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BILDUNGSMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TEST-UNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH TREFFERQUOTE BEI 56 % !!

06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WISSENSCHAFTMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Testungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH FORSCHUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Testungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BILDUNGSMINISTER Dr. Heinz Faßmann gibt Testungenauigkeit zu
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH TREFFERQUOTE BEI 56 % !!

06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH WISSENSCHAFTMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH FORSCHUNGSMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH BILDUNGSMINISTER DR. HEINZ FASSMANN GIBT TESTUNGENAUIGKEIT ZU
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH TREFFERQUOTE BEI 56 % !!

06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Dr. Heinz Faßmann, gibt Test-Ungenauigkeit zu. Bei asymptomatischen Fällen liege die Trefferquote bei 56 % !!
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Dr. Heinz Faßmann, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, gibt Test-Ungenauigkeit zu. Bei asymptomatischen Fällen liege die Trefferquote bei 56 % !!

06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Dr. Heinz Faßmann, gibt Test-Ungenauigkeit zu. Bei asymptomatischen Fällen liegt die Trefferquote bei 56 % !!
06.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH Dr. Heinz Faßmann, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, gibt Test-Ungenauigkeit zu. Bei asymptomatischen Fällen liegt die Trefferquote bei 56 % !!

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#87)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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« Letzte Änderung: 09 Februar 2021, 18:05:03 von Wahrheitsforschung »
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RÜLPSER AUS WIEN
« Antwort #88 am: 09 Februar 2021, 17:58:22 »
REISEWARNUNG ..... RÜLPSER AUS WIEN


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09.02.2021 REPUBLIK ÖSTERREICH REISEWARNUNG ... RÜLPSER AUS WIEN

20210209 teletext orf at Seite 101 REPUBLIK OESTERREICH RUELPSER AUS WIEN.png


20210209 teletext orf at Seite 101 REPUBLIK OESTERREICH RUELPSER AUS WIEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14208

09.02.2021 Quelle: http://teletext.orf.at/ Seite 101 Transkription: POLITIK Topstory

Tirol: Anschober verteidigt Warnung | Gesundheitsminister Anschober (Grüne) verteidigt die Reisewarnung der Bundesregierung für Tirol, die nur Appell-Charakter hat. In der ZIB2 sagte er, es sei rechtlich nicht so einfach, z.B. Quarantänemaßnahmen zu verhängen. In Tirol wurde die Warnung kritisch gesehen. Landeshauptmann Platter (ÖVP) hält die Verwendung des Begriffes "Reisewarnung" für falsch, Wirtschaftsbund-Obmann Hörl (ÖVP) sprach in "Tirol heute“ von einem "Rülpser aus Wien".

Ende der Transkription

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BClpsen
RUELPSEN wikipedia 20201020 2025.pdf (RÜLPSEN)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14210

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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« Letzte Änderung: 15 Februar 2021, 16:16:13 von Wahrheitsforschung »
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katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen
« Antwort #89 am: 15 Februar 2021, 16:12:35 »
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Seite 6 Antwort 89 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75 Machen Sie sich selbst ein Bild!

11.01.2021 BRD THÜRINGEN AMTSGERICHT WEIMAR CORONA URTEIL: "RN 78 d. Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abk%C3%BCrzungen/Gesetze_und_Recht   
ABKUERZUNGEN GESETZE UND RECHT wikipedia 20210215 1138.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14222
Abkürzungen/Gesetze und Recht ... RN ... RANDNUMMER

2 Transkriptionen: (Plan: DOC- und PDF-Dateien)

Seite 6 Antwort 84 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.75
*84-Teil 1: URTEILE GEGEN KRIMINELLE CORONA-MASSNAHMEN
11.01.2021 "Zitiervorschlag: AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 –, juris"
20210111 BRD THUERINGEN AMTSGERICHT WEIMAR CORONA URTEIL.pdf (20 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14194
Bericht mit Hinweisen dazu:
30.01.2021 Quelle https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/
20210130 wochenblick CORONA URTEIL WEIMAR DRUCK AUF DROSTEN PCR TEST STEIGT.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14193

wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww

30.01.2021 Quelle https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/
20210130 wochenblick CORONA URTEIL WEIMAR DRUCK AUF DROSTEN PCR TEST STEIGT.pdf (6 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14193

Transkription 1 (wochenblick):

30. Januar 2021   Allgemein Brisant Corona Schlagzeile Welt

Internationale konzertierte Vorgehensweise

Corona-Urteil Weimar: eine Stange Dynamit. Druck auf Drosten-PCR-Test steigt

Weimar hat gezeigt, wie Justiz funktionieren kann und muss, erklärt der deutsche Rechtsanwalt und Mitgründer der Stiftung Corona Ausschuss, Dr. Reiner Fuellmich. Der Richter des dortigen Amtsgerichts habe genau das getan, was im Frühjahr 2020 Aufgabe des deutschen Bundestags gewesen wäre, nämlich Fakten zu überprüfen. Er habe detailliert dargelegt, dass die vom Bundestag beschlossene epidemische Lage nationaler Tragweite sowie deren Kern, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems, zu keinem Zeitpunkt gegeben waren. Aus diesem Grund sind sämtliche Maßnahmen sowohl rechts-als auch verfassungswidrig und damit nichtig.

Von Siri Sanning

Die Bedeutung des Urteils des Amtsgerichts Weimar vom 11.1.2021 geht weit über den konkret geregelten Einzelfall hinaus, ist Fuellmich sicher und beraumt ein, dass damit sogar weltweit ein Zeichen gesetzt worden sein könnte. Indes gerät der so genannte Drosten PCR-Test international immer mehr unter Beschuss.

Auszüge aus dem Urteil

Dem Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021, Aktenzeichen 6OWi-523 Js 202518/20, war eine Geburtstagsfeier im April 2020 vorausgegangen, die von der Polizei beendet worden war. Sie sah darin einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ und verhängte Bußgeldbescheide. Einer der Partygäste klagte daraufhin und wurde freigesprochen. Der Interessierte kann das vollständige Urteil hier nachlesen:

PDF: Freispruch_wg_Kontaktbeschränkung_2021_01_11_AG_Weimar_Beschluss

Im Folgenden werden einige ausgewählte Passagen zitiert.

RN 21:
„Es gab keine `epidemische Lage von nationaler Tragweite` (…), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.3.2020 festgestellt hat.“

RN29:
„Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidungen über den Lockdown maßgeblich beeinflussten (…), beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. Infection fatality rate = IFR) und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung.“

RN 31:
„Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot (…) ist aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die in (…) als unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt.“

RN 33:
„Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“

RN 34:
„Selbst in der Risikoanalyse `Pandemie durch Virus Modi-SARS` (…), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“

RN36:
„Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was eine grundlegende Freiheit darstellt.“

RN49:
„Der Verordnungsgeber konnte aus den Daten des Robert-Koch-Instituts auch erkennen, dass es keine Hinweise auf die Wirksamkeit des am 22. März beschlossenen Lockdowns gab, …“

RN78:
Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort ´unverhältnismäßig` ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten.“

Katastrophale politische Fehlentscheidung

„Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns (…) handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens.“

Inhaltliches Urteil mit Sprengkraft

Nach den richtungsweisenden Urteilen aus Portugal (PCR-Test, Quarantäne) und Ecuador (Aufhebung des Ausnahmezustands) wurde in Deutschland nun erstmals inhaltlich in die Tiefe gehend, auf den Kern der Sache bezugnehmend geurteilt.
„Klug geschriebene Urteile sind deswegen gefährlich, weil man sie so gut wie gar nicht aufheben kann. Ich denke, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar eine Stange Dynamit ist, die im positiven Sinne hoffentlich auch im Rest der Richterschaft explodieren wird,“ prophezeit Fuellmich unter Verweis auf das neu gegründete Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte.

PORTUGAL: https://www.corodok.de/portugiesisches-berufungsgericht-pcr/
ECUADOR:

Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

Rechtsanwalt Ralf Ludwig zieht eine Verbindung vom Urteil des Amtsgerichts Weimar zum Widerstandsrecht (Artikel 20 Absatz 4 der deutschen Verfassung).

Das Widerstandsrecht sei darauf ausgerichtet, die Grundrechte in ihrem vollen Umfang wiederherzustellen, das Weimarer Urteil eigne sich hierfür sehr gut zur Beweisaufnahme. Im Unterschied zur Praxis anderer Richter, welche in ihren Entscheidungen im wesentlichen auf Zeitungsartikel verweisen, habe der Richter des Weimarer Amtsgerichts wissenschaftliche Studien zur Urteilsbegründung herangezogen.

Fakten und Zahlen lagen schon im Frühjahr vor

Unter anderem wurde die gebetsmühlenartig bemühte Behauptung der politischen Entscheidungsträger, man habe im Frühjahr 2020 die Lage noch nicht einschätzen können, widerlegt. Alle relevanten Informationen und Zahlen lagen damals bereits vor und hätten von jedermann eingesehen werden können. Wäre, anstatt unter dem Eindruck der Bilder aus Wuhan und Bergamo kopflos zu agieren, der Blick auf die Fakten gerichtet worden, hätte man erkannt, dass keinerlei Anlass für Corona-Maßnahmen jeglicher Art besteht.

Ludwig, der aktuell daran arbeitet, sich mit Kollegen zu vernetzen, um im Sinne des Widerstandsrechts aktiv zu werden, verweist auf den Umstand, dass in den Ministerien keine Akten vorhanden sind, aus denen die Entscheidungsgrundlagen für die SARS-CoV-2 Verordnungen hervorgehen.

Die Parallelen zur Situation in Österreich sind – nicht nur in diesem Punkt – auffallend.

Internationale Strategie gegen Drosten-PCR-Test

Es ist nur schwer vorstellbar, dass das Schreckgespenst einer für alle Menschen lebensbedrohlichen Pandemie ohne zwei zentrale Elemente auskommen könnte, nämlich den PCR-Test und das Narrativ der symptomlosen Lebensgefährder.

Während letzteres durch eine Studie im chinesischen Wuhan mit nahezu 10 Millionen Teilnehmern eindrucksvoll widerlegt wurde, stehen die PCR-Tests inzwischen im Mittelpunkt einer Strategie internationaler Klagen.

In Kooperation mit den Mitgliedern des Corona-Ausschusses wurden von US-amerikanischen und kanadischen Anwälten bislang zwei große Klagen eingereicht, die beide den sog. Drosten-PCR-Test als Dreh-und Angelpunkt haben.

Erstes Eilverfahren wird bald entschieden

Die kanadische Klage ist die erste von mehreren internationalen Sammelklagen / Class Actions, hinter welchen sich zu einem späteren Zeitpunkt auch international durch den Drosten-PCR-Test und die darauffolgenden Lockdowns Geschädigte werden versammeln können. Sie richtet sich gegen verschiedene Machtstrukturen und deren Abgesandte in Pharma-und Techkonzernen („deep pockets“ wie die Bill and Melinda Gates Stiftung und die Katholische Kirche).

Im US-Bundesstaat New York haben sich Schüler, vertreten durch ihre Eltern, im Eilverfahren gegen Schulschließungen gewandt.

Beide Klagen wurden von den Gerichten bereits angenommen, aus New York wird eine Entscheidung in den kommenden Tagen erwartet. Aus Kanada ist ein Livestream mit Chat inklusive deutschsprachiger Kommentierung geplant und wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach hoher Zugriffszahlen erfreuen.

Weitere Klagen in Deutschland

Im Namen von Dr. Wolfgang Wodarg wurde eine äußerungsrechtliche Klage gegen das Medium „Volksverpetzer“ vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Der Volksverpetzer hatte Dr. Wodarg der Lüge bezichtigt, als dieser zur Kenntnis brachte, dass PCR-Tests nicht in der Lage sind, Infektionen nachzuweisen.

Der Unternehmer Nils Roth, Besitzer einer Karaoke-Bar in Berlin, forderte Prof. Drosten zur Zahlung von Schadensersatz auf sowie dazu, wissenschaftlich nicht haltbare Aussagen hinsichtlich der Aussagekraft von PCR-Tests und der Infektiösität asymptomatisch positiv getesteter Personen zu unterlassen.

Neben mindestens einer weiteren Sammelklage in den USA und in Australien ist aktuell eine Class Action in Israel im Gespräch.

Klage in Italien

Zudem bestehen internationale Kooperationen, beispielsweise mit Italien. Dort ist die Wirtschaftsanwältin und Volkswirtin Dr. Renate Holzeisen, die derzeit eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Impfstoffzulassung vorbereitet, bei der Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse federführend.

Im Gespräch mit der Plattform Respekt erläutert sie die Problematik im Zusammenhang mit den PCR-Tests und stellt fest, dass der WHO durch eine erst viel zu spät erfolgte Konkretisierung ihrer Handhabung zumindest eine groben Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann.

Fortsetzung folgt …

„Was die meisten für die ‚öffentliche Meinung‘ halten, ist in Wirklichkeit behutsam gefertigte und sauber ausgearbeitete Propaganda, die dazu dient, eine bestimmte Verhaltensreaktion der Öffentlichkeit auszulösen.“

Ob Ken Adachi (1929-1989), ein kanadischer Schriftsteller und Literaturkritiker, dies tatsächlich so gesagt hat oder ob ihm das Zitat zu Unrecht zugeschrieben wird, sei dahingestellt. Der Wahrheitsgehalt der Aussage kann jedenfalls nur schwer in Abrede gestellt werden.

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11.01.2021 "Zitiervorschlag: AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 –, juris"
20210111 BRD THUERINGEN AMTSGERICHT WEIMAR CORONA URTEIL.pdf (20 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=14194

Transkription 2 (BRD AG WEIMAR URTEIL):

AG Weimar
Entscheidungsdatum: 11.01.2021
Aktenzeichen: 6 OWi - 523 Js 202518/20
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:

Zitiervorschlag: AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 – 6 OWi - 523 Js 202518/20 – , juris

Langtext

Tenor
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.

Gründe

I.

RN 1
Am 24.04.2020 hielt sich der Betroffene in den Abendstunden zusammen mit mindestens sieben weiteren Personen im Hinterhof des Hauses X-Straße 1 in W. auf, um den Geburtstag eines der Beteiligten zu feiern. Die insgesamt acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.

RN 2
Diese Feststellungen beruhen auf den glaubhaften Angaben des Betroffenen in der Hauptverhandlung und dem verlesenen Einsatzbericht der Polizei.

II.

RN 3
Dieses Verhalten des Betroffenen verstieß gegen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 der Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom 23.04.2020.

RN 4
Diese Normen lauteten wie folgt.

RN 5
§ 2 Abs. 1: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
§ 3 Abs. 1: Veranstaltungen, Versammlungen im Sinne des § 1 des Versammlungsgesetzes in der Fassung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789) in der jeweils geltenden Fassung, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten mit der Ausnahme, dass es sich um Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchengebäuden, Moscheen und Synagogen sowie in Kulträumen anderer Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.

RN 6
§ 2 Abs. 2 3.ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO regelte Ausnahmen vom Verbot nach § 2 Abs. 1 für die Berichterstattung durch Medienvertreter, die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten im Freien und die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und von Kraftfahrzeugen, § 3 Abs. 2-4 regelten Ausnahmen vom Verbot nach § 3 Abs. 1 für bestimmte Arten von Veranstaltungen, (öffentliche) Versammlungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel, Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte, Trauerfeiern und Eheschließungen. Keine dieser Ausnahmen ist vorliegend einschlägig.

RN 7
Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO i. V. m. § 73 Abs. 1a Nr. 24 i. V. m. § 32 Satz 1 IfSG dar.

RN 8
Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen freizusprechen, weil § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind.

RN 9
Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.

III.

RN 10
§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.

RN 11
1. Gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG kann die Exekutive durch ein Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die sich daraus ergebenden Anforderungen an ein ermächtigendes Gesetz in ständiger Rechtsprechung mit drei sich gegenseitig ergänzenden Konkretisierungsformeln, der sog. Selbstentscheidungsformel (der Gesetzgeber hat selbst die Entscheidung darüber zu treffen, welche Fragen durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen, welche Grenzen der Normierung gesetzt sind und welchem Ziel sie dienen soll; BVerfGE 2, 307 (334)), der Programmformel (anhand des Gesetzes muss sich bestimmen lassen, welches gesetzgeberische Programm verordnungsrechtlich umgesetzt werden soll; BVerfGE 5, 71 (77)) und der Vorhersehbarkeitsformel (der Bürger muss dem ermächtigenden Gesetz entnehmen können, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrach gemacht wird und welchen Inhalt die Rechtsverordnung haben wird; BVerfGE 56, 1 (12)) näher expliziert. Darüber hinaus hat es zur Frage des Grades der Bestimmtheit der Ermächtigung die sog. Wesentlichkeitslehre entwickelt. Nach der Wesentlichkeitslehre muss der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung – soweit diese staatlicher Regelung überhaupt zugänglich ist – alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und darf diese nicht an die Exekutive delegieren (BVerfGE 142, 1 (109); BVerfGE 98, 218 (251); BVerfGE 116, 24 (58)). Je wesentlicher Rechtsverordnungen oder andere Rechtsakte der Exekutive in Grundrechte eingreifen, umso genauer und intensiver müssen die Regelungen des ermächtigenden Gesetzes sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei die Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG und der Wesentlichkeitslehre als deckungsgleich an (BVerfGE 150, 1 (100)). Ist im Hinblick auf bestimmte Normen einer Rechtsverordnung den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre durch das ermächtigende Gesetz nicht Genüge getan, führt dies zur Verfassungswidrigkeit der Normen der Verordnung (BVerfGE 150, 1 (209) BVerfGE 136, 69 (92)).

RN 12
Rechtsgrundlage für das hier zur Rede stehende sog. allgemeine Kontaktverbot ist § 32 IfSG i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG in der Fassung vom 27.03.2020. Auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG muss insoweit nicht zurückgegriffen werden (vgl. Kießling/Kießling IfSG, § 28 Rn. 35, 44).

RN 13
§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG in der Fassung vom 27.03.2020 lauten:

RN 14
(Satz 1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. (Satz 2) Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.“

RN 15
Da unter „Ansammlungen von Menschen“ Personenmehrheiten von mindestens drei Personen mit einem inneren Bezug oder einer äußeren Verklammerung zu verstehen sind (Kießling, aaO, Rn. 38f), lassen sich § 2 Abs. 1 und das Ansammlungsverbot des § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO zwar unter den Wortlaut von § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG subsumieren, für eine eingriffsintensive Maßnahme wie ein allgemeines Kontaktverbot ist § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG aber keine den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre genügende Ermächtigungsgrundlage. Ein allgemeines Kontaktverbot stellt zumindest – die Frage der Betroffenheit der Menschenwürdegarantie muss an dieser Stelle zurückgestellt werden und wird unter IV. erörtert – einen schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG, darüber hinaus aber auch in die Versammlungs-, Vereinigungs-, Religions-, Berufs- und Kunstfreiheit dar, nicht nur, weil es alle Bürger adressiert und zwar unabhängig von der Frage, ob sie Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige i. S. v. § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG sind oder nicht. Indem allen Bürgern untersagt wird, mit mehr als einer haushaltsfremden Person zusammenzukommen, wobei dies vorliegend nicht nur für den öffentlichen Raum (§ 2 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO), sondern gem. § 3 Abs. 1

3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO auch für den privaten Raum galt, sind die Freiheitsrechte im Kern betroffen. Das allgemeine Kontaktverbot zieht dabei zwangsläufig weitere Grundrechtseinschränkungen nach sich. So ist es nur logisch folgerichtig, dass unter der Geltung eines allgemeinen Kontaktverbotes Einrichtungen aller Art (§ 5 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO), Einzelhandelsgeschäfte, Beherbergungsbetriebe (§ 6 3. ThürSARS-CoV-2EindmaßnVO) und Gastronomiebetriebe (§ 7 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO) ebenfalls geschlossen oder jedenfalls beschränkt werden.

RN 16
Der Gesetzgeber hatte als Eingriffsvoraussetzung für ein allgemeines Kontaktverbot vor der Schaffung von § 28a IfSG mit Gesetz vom 18.11.2020 lediglich in § 28 Abs. 1 IfSG bestimmt, dass Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige etc. einer übertragbaren Krankheit festgestellt wurden und dass die Maßnahme nur „soweit und solange es zur Verhinderung der Krankheitsverbreitung erforderlich ist“, getroffen werden darf, wobei letzteres nicht mehr als ein expliziter Verweis auf das ohnehin geltende Verhältnismäßigkeitsprinzip ist. Damit sind nur absolute Minimalvoraussetzungen geregelt. Das Gesetz kann in dieser Form nur Einzelmaßnahmen wie z.B. die in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG genannte Schließung von (einzelnen) Badeanstalten tragen, nicht aber ein allgemeines Kontaktverbot. Soweit ein allgemeines Kontaktverbot überhaupt verfassungskonform sein kann (dazu näher unter IV. und V.), wäre dafür zumindest eine präzise Regelung der Anordnungsvoraussetzungen im Sinne einer genauen Konkretisierung der erforderlichen Gefahrenlage zu fordern, aber auch auf der Rechtsfolgenseite wären konkretisierende Regelungen notwendig (vgl. Kießling, aaO Rn. 63; Papier, Freiheitsrechte in Zeiten der Pandemie, DRiZ, 2020, 180; Bäcker, Corona in Karlsruhe, VerfBlog v. 25.03.2020, https://verfassungsblog.de/corona-in-karlsruhe-ii/ ; Möllers, Parlamentarische Selbstentmächtigung im Zeichen des Virus, VerfBlog v. 26.03.2020, https://verfassungsblog.de/parlamentarischeselbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/).

RN 17

2. Dass § 28 IfSG hinsichtlich der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe einschließlich eines Kontaktverbots durch die verschiedenen Corona-Verordnungen der Länder jedenfalls im Grundsatz nicht den Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin genügt, ist in Rechtsprechung und Literatur inzwischen weitgehend Konsens. Der Gesetzgeber hat darauf zwischenzeitlich auch mit der Einfügung von § 28a IfSG zu reagieren versucht. Die Rechtsprechung hat aber, um einer sonst unvermeidlichen Verwerfung der Verordnungen zu entgehen, vielfach darauf verwiesen, dass anerkannt sei, dass es im Rahmen unvorhergesehener Entwicklungen aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten sein könne, nicht hinnehmbare gravierende Regelungslücken für einen Übergangszeitraum auf der Grundlage von Generalklauseln zu schließen und auf diese Weise selbst sehr eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürften, vorübergehend zu ermöglichen (exemplarisch: OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 59 unter Berufung auf OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 juris, Rn. 97 ff.; Saarl. OVG, Urteil vom 6. September 2013 -3 A 13/13 -, juris, Rn. 77 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 -1 S 2801/03 juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -juris, Rn. 35; Bethge, Ausgangssperre, VerfBlog v. 24.03.2020). Diese Voraussetzungen lägen vor, da es sich bei der Corona-Pandemie um ein derart beispielloses Ereignis handele, dass vom Gesetzgeber nicht verlangt werden könnte, die erforderlichen Regelungen bereits im Voraus getroffen zu haben. Es bestehe auch ein dringender Handlungsbedarf, der zur Schließung gravierender, bei einer Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen nicht mehr vertretbarer Schutzlücken den vorübergehenden Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel gebieten würde (OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 61).

RN 18
Je länger die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise andauerten, wurde in der Rechtsprechung zunehmend die Frage diskutiert, ob der „Übergangszeitraum“ nicht bereits abgelaufen sei [vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 -, juris, der dieser Frage breiten Raum widmet und sie an einer Stelle zumindest implizit bereits bejaht (Rn. 30): „Bis zu welchem Ausmaß und für welchen Zeitraum die §§ 32, 28 IfSG möglicherweise noch ausreichend waren, um die mit einer bislang nicht dagewesenen Pandemie … entstandene Gefahrenlage zu bewältigen, bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung …“ (Hervorhebung hinzugefügt), um dann mit dem Argument, dass der Bayerische Landtag die Staatsregierung mittlerweile aufgefordert habe, sich für die Schaffung konkreter Befugnisnormen im IfSG einzusetzen, am Ende die Frage doch wieder in die Schwebe zu bringen und von einer Verwerfung der angegriffenen Norm abzusehen.]

RN 19

3. Es kann hier dahinstehen, ob die damit vorgenommene Relativierung der Geltung der Wesentlichkeitslehre mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen ist (ablehnend etwa Möllers, aaO: „Sollten wir aus der Krise mit der Einsicht herausgehen, dass fundamentale Normen der Arbeitsteilung zwischen Parlament und Regierung … befristet unter einem ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Notstandsvorbehalt stehen, wäre das fatal.“), es soll diesbezüglich lediglich noch darauf hingewiesen werden, dass die einzige in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der Beschluss vom 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 -, kaum als Beleg angeführt werden kann, da in dieser Entscheidung lediglich unbeanstandet gelassen wurde, dass die Untergerichte die polizeiliche Generalklausel in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als noch ausreichende Rechtsgrundlage für eine Maßnahme, die möglicherweise einer detaillierten Ermächtigungsgrundlage bedurft hätte, angesehen haben, die Entscheidung über die Frage der Rechtsgrundlage somit in das Hauptsacheverfahren verlagert wurde. Dass gesetzliche Regelungslücken von der Exekutive unter bestimmten Bedingungen durch die Anwendung von Generalklauseln geschlossen werden könnten und insoweit die Anforderungen der Wesentlichkeitslehre vorübergehend suspendiert seien, ist damit in dieser Entscheidung nicht gesagt.

RN 20
Soweit eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürften, unter Rückgriff auf Generalklauseln nur im Rahmen „unvorhergesehener Entwicklungen“ zulässig sein sollen, ist diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt. Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.

RN 21
Hinzu kommt – und dieses Argument ist gewichtiger –, dass am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage bestand, angesichts derer es ohne die Ergreifung von einschneidenden Maßnahmen durch die Exekutive unter Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel bzw. die (den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre ebenfalls nicht genügenden) Spezialermächtigungen des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu „nicht mehr vertretbaren Schutzlücken“ gekommen wäre. Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat.

RN 22
Diese Einschätzung ergibt sich bereits allein aus den veröffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts:

RN 23

- Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen (Erkrankungsbeginn = Beginn der klinischen Symptome) war bereits am 18.03.2020 erreicht. Dies ergibt sich aus einer Grafik, die seit dem 15.04.2020 täglich in den Situationsberichten des Robert Koch-Instituts veröffentlicht wurde und die den zeitlichen Verlauf der Neuerkrankungen zeigt (z.B. Lagebericht vom 16.04.2020, S. 6, Abb. 6). Bringt man hier noch die laut Robert Koch-Institut durchschnittliche Inkubationszeit von 5 Tagen in Abzug, ergibt sich als Tag des Höhepunktes der Neuinfektionen der 13.03.2020. Zum Zeitpunkt des Beginns des Lockdowns am 22.03.2020 sank damit die Zahl der Neuinfektionen bereits seit 10 Tagen. Einschränkend ist lediglich zu bemerken, dass die Ermittlung des Verlaufs der Neuerkrankungen durch das Robert Koch-Institut insoweit mit einer Unsicherheit behaftet ist, als sie allein auf den gemeldeten Positivtests (und dem dabei entweder mit gemeldeten Erkrankungsbeginn bzw. – soweit nicht bekannt – dem geschätzten Erkrankungsbeginn) beruht und die Zahl der durchgeführten Tests nicht konstant war. Da aber von der 11. Kalenderwoche (09.-15.03.) bis zur 14. Kalenderwoche die wöchentlichen Testzahlen gesteigert wurden – von der 11. auf die 12. Kalenderwoche sprunghaft, danach nur noch mäßig – wäre für den Peak der Kurve der Neuerkrankungen eine zeitliche Verzerrung nach hinten zu erwarten, er wäre somit „verspätet“ registriert worden und könnte in Wirklichkeit noch etwas vor dem 18.03.2020 gelegen haben. Dies kann hier aber dahingestellt bleiben, da es die vorliegende Argumentation nur noch verstärken würde.

RN 24

- Vor dem Lockdown gab es dementsprechend auch keine exponentielle Steigerung der Neuinfektionen. Zwar stieg die Zahl der Positivtests von 7.582 in der 11. Kalenderwoche (09.-15.03.) auf 23.820 in der 12. Kalenderwoche (16.-22.03.) und damit um 214 %, dieser Anstieg war aber vor allem auf eine Steigerung der Testzahlen von 127.457 (11. KW) um 173 % auf 348.619 (12. KW) zurückzuführen (Lagebericht vom 15.04.2020, Tabelle 4, S. 8). Der Anteil der Positivtests an den Gesamttests (sog. Positivenquote) stieg nur von 5,9% auf 6,8%, was einer Steigerung um lediglich 15% entspricht.

RN 25

- Wie sich aus dem Epidemiologischen Bulletin 17/2020 des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht am 15.04.2020, ergibt, sank die effektive Reproduktionszahl R nach den Berechnungen des RKI bereits am 21.03.2020 unter den Wert 1 ( https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y ) und blieb dann mit kleineren Schwankungen ungefähr bei 1. Da nach den Erläuterungen des Robert Koch-Instituts (Erläuterung der Schätzung der zeitlich variierenden Reproduktionszahl R, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/R-WertErlaeuterung.pdf?__blob=publicationFile ) die an einem bestimmten Tag berichtete Reproduktionszahl die Neuinfektionen im Zeitraum 13 bis 8 Tage vor diesem Tag beschreibt, ist diese Zeitverzögerung noch in Abzug zu bringen, so dass danach der R-Wert (bei einer Korrektur um 10 Tage) bereits am 11. März unter 1 lag, was obigem Befund zum Höhepunkt der Neuinfektionen entspricht (vgl. Kuhbandner, Warum die Wirksamkeit des Lockdowns wissenschaftlich nicht bewiesen ist, https://www.heise.de/tp/features/Warum-dieWirksamkeit-des-Lockdowns-wissenschaftlich-nicht-bewiesen-ist-4992909.html?seite=all.)

RN 26

- Da die Zahl der Neuinfektionen bereits seit Mitte März rückläufig war, ist es nicht überraschend, dass in Deutschland zu keinem Zeitpunkt im Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems durch eine „Welle“ von COVID-19Patienten bestand. Wie sich dem am 17.03.2020 neuetablierten DIVI-Intensivregister entnehmen lässt, waren im März und April in Deutschland durchgehend mindestens 40% der Intensivbetten frei. In Thüringen wurden am 03.04.2020 378 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 36 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 417 (!) freie Betten gegenüber. Am 16.04.2020, also zwei Tage vor dem Erlass der Verordnung wurden 501 Intensivbetten als belegt gemeldet, davon 56 mit COVID-19-Patienten. Dem standen 528 (!) freie Betten gegenüber ( https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen Die Zunahme der Gesamtbettenzahl ist dadurch zu erklären, dass anfangs nicht alle Kliniken an das DIVI-Intensivregister meldeten, erst ab dem 25. April kann von einer Meldung nahezu aller Kliniken ausgegangen werden.) Die Höchstzahl der gemeldeten COVID-19- Patienten betrug in Thüringen im Frühjahr 63 (28. April), die Zahl der COVID-19-Patienten lag damit zu keinem Zeitpunkt in einem Bereich, bei dem eine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten gewesen wäre.

RN 27

- Diese Einschätzung der tatsächlichen Gefahren durch COVID-19 im Frühjahr 2020 wird bestätigt durch eine Auswertung von Abrechnungsdaten von 421 Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin ( https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/effekte-der-sars-cov-2-pandemie-auf-die-stationaere-versorgung-im-ersten-halbjahr-2020 ), die zu dem Ergebnis kam, dass die Zahl der in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 stationär behandelten SARI-Fälle (SARI = severe acute respiratory infection = schwere Atemwegserkrankungen) mit insgesamt 187.174 Fällen sogar niedriger lag als im ersten Halbjahr 2019 (221.841 Fälle), obwohl darin auch die COVID bedingten SARI-Fälle mit eingeschlossen waren. Auch die Zahl der Intensivfälle und der Beatmungsfälle lag nach dieser Analyse im ersten Halbjahr 2020 niedriger als in 2019.

RN 28

- Auch die Sterbestatistik unterstützt diesen Befund. Laut Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ( https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html?nn=209016 ) starben im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 484.429 Menschen, im ersten Halbjahr 2019 waren es 479.415, 2018 501.391, 2017 488.147 und 2016 461.055 Menschen. Sowohl 2017 als auch 2018 gab es danach im ersten Halbjahr mehr Todesfälle als in 2020 (für die weitere Entwicklung vgl. den CoDAG-Bericht Nr. 4 des Instituts für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11.12.2020, https://www.covid19.statistik.unimuenchen.de/pdfs/bericht-4.pdf ).

RN 29

- Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidung über den Lockdown maßgeblich beeinflussten (dazu näher unter V.1.), beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung. Die Kontagiosität wurde dagegen von Anfang nicht als dramatisch höher beurteilt als bei einem Influenzavirus (das Robert Koch-Institut gibt die Basisreproduktionszahl R0 von SARS-CoV-2 mit 3,3 - 3,8 an, bei Influenza liegt sie nach den meisten Angaben bei 1 - 3, bei Masern bei 12 - 18). Die Letalität beträgt nach einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, eines der meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und liegt damit nicht höher als bei mittelschweren Influenzaepidemien ( https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf ). Der Altersmedian der an oder mit SARS-CoV-2 Verstorbenen beträgt in Deutschland 84 Jahre (vgl. Situationsbericht des RKI vom 05.01.2021, S. 8). Und entgegen den ursprünglichen Annahmen, die von einer fehlenden Immunität gegen das „neuartige“ Virus ausgingen, weshalb zum Erreichen einer Herdenimmunität 60-70% Bevölkerung infiziert werden müssten, gibt es bei bis zu 50% der Bevölkerung, die nicht SARS-CoV-2 exponiert waren, bereits eine Grundimmunität durch kreuzreaktive T-Zellen, die durch Infektionen mit früheren Corona-Viren entstanden sind (Doshi, Covid-19: Do many people have pre-existing immunity?, https://www.bmj.com/content/370/bmj.m3563, dazu auch: SARS-CoV-2: Ist die Grundimmunität größer als angenommen?, DAZ.online vom 14.10.2020, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/10/14/sars-cov-2ist-die-grundimmunitaet-hoeher-als-angenommen ).

RN 30
Da nach allem keine Situation bestand, die ohne einschneidende Maßnahmen zu „unvertretbaren Schutzlücken“ geführt hätte, sind § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARSCoV-2-EindmaßnVO auch wenn man der Rechtsauffassung folgt, dass in einer solchen Situation ein Rückgriff auf Generalklauseln verfassungsgemäß ist, wegen Verstoßes gegen die Anforderungen der Wesentlichkeitslehre verfassungswidrig.

IV.

RN 31
Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1

3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO ist aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt.

RN 32
Unantastbarkeit der Menschenwürde heißt, dass eine Verletzung der Menschenwürde nicht mit anderen Grundwerten der Verfassung gerechtfertigt werden kann; der Achtungsanspruch der Menschenwürde ist kategorisch. Dies bedeutet aber nicht, dass der Inhalt dieses Achtungsanspruchs, das, was der Würde des Einzelnen geschuldet ist, unabhängig von der konkreten Situation bestimmt werden könnte. Insbesondere die Rücksicht auf Würde und Leben anderer prägt den Inhalt des Achtungsanspruchs mit (Maunz/Dürig/Herdegen, GG, Art. 1 Abs. 1 Rn. 46.) So kann z. B. physischer Zwang oder Freiheitsentzug in bestimmten Situationen die Würde des Betroffenen verletzen, in anderen dagegen nicht. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: „Was den Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde angeht, so hängt alles von der Festlegung ab, unter welchen Umständen sie verletzt sein kann. Dies lässt sich nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falls.“ (BVerfG NJW 1993, 3315). Unbestritten bleibt dabei, dass es einzelne Handlungen gibt, die unabhängig von dem mit ihnen verfolgten Zweck (Finalität) eine Würdeverletzung darstellen. Dazu zählen Folter, Genozid oder Massenvertreibung. Daneben gibt es bestimmte Handlungen, die allein aufgrund ihrer Finalität würdeverletzend sind, als Beispiel ist hier die rassistische Diskriminierung zu nennen (Herdegen, aaO, Rn. 47). Abgesehen von diesen Fällen kommt es aber immer auf eine wertende Gesamtwürdigung an. Für diese wird von der Rechtsprechung häufig die sog. Objektformel herangezogen, nach der die Menschenwürde betroffen ist, wenn der konkrete Mensch zum bloßen Objekt herabgewürdigt wird. Diese Formel ist aber insofern nur begrenzt operationalisierbar, als sie nicht frei von tautologischen Elementen ist. Sie kann daher nur die Richtung weisen, in der Fälle der Verletzung der Menschenwürde gefunden werden können (BVerfG 30, 1 (25)). Richtungsweisend in diesem Sinne erscheint auch ein Ansatz, der den Menschenwürdesatz als Schutz vor Tabuverletzungen begreift (Sachs/Höfling, GG Art. 1 Rn. 18).

RN 33
Auf den vorliegenden Fall bezogen ergibt sich daraus folgendes: Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.

RN 34
Mit dem Kontaktverbot greift der Staat – wenn auch in guter Absicht – die Grundlagen der Gesellschaft an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern erzwingt („social distancing“). Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen. Als antiepidemische Maßnahmen werden neben Quarantäne von Kontaktpersonen Infizierter und Absonderung von Infizierten nur Schulschließungen, die Absage von Großveranstaltungen und Hygieneempfehlungen genannt (BT-Drs. 17/12051, S. 61f).

RN 35
Wenngleich es scheint, dass es in den Monaten der Corona-Krise zu einer Werteverschiebung mit der Folge gekommen ist, dass zuvor als absolut exzeptionell betrachtete Vorgänge inzwischen von vielen Menschen als mehr oder weniger „normal“ empfunden werden, was selbstverständlich auch den Blick auf das Grundgesetz verändert, sollte nach dem Gesagten an sich kein Zweifel daran bestehen, dass mit einem allgemeinen Kontaktverbot der demokratische Rechtsstaat ein – bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes – Tabu verletzt.

RN 36
Hinzu kommt und als gesondert zu würdigender Aspekt ist zu beachten, dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was eine grundlegende Freiheit darstellt. Ob die Bürgerin abends ein Café oder eine Bar besucht und um der Geselligkeit und Lebensfreude willen das Risiko einer Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt oder ob sie vorsichtiger ist, weil sie ein geschwächtes Immunsystem hat und deshalb lieber zu Hause bleibt, ist ihr unter der Geltung eines allgemeinen Kontaktverbotes nicht mehr zur Entscheidung überlassen. Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert. Alle Bürger werden vom Staat als potentielle Gefahrenquellen für andere und damit als Objekte betrachtet, die mit staatlichem Zwang „auf Abstand“ gebracht werden müssen.

RN 37
Mit der Feststellung, dass mit dem allgemeinen Kontaktverbot ein Tabu verletzt und der Bürger als Objekt behandelt wird, ist allerdings noch nicht entschieden, ob damit die Menschenwürde verletzt ist. Im Rahmen der wertenden Gesamtwürdigung ist die Frage zu beantworten, ob grundsätzlich Umstände denkbar wären, unter denen ein allgemeines Kontaktverbot dennoch als mit der Würde der Menschen vereinbar angesehen werden könnte. Da eine Tabuverletzung im Bereich grundrechtseingreifenden Handeln des Staates allenfalls zur Abwendung einer ganz außergewöhnlichen Notlage hinnehmbar erscheint, wäre dies nur bei einem allgemeinen Gesundheitsnotstand – einem drohenden flächendeckenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems durch Überlastung bzw. der Drohung von Todesfällen in vollkommen anderen Dimensionen als bei den regelmäßig vorkommenden Grippewellen – und auch nur dann gegeben, sofern von dem tabuverletzenden Grundrechtseingriff ein substantieller Beitrag zur Abwendung oder Begrenzung des Notstandes zu erwarten wäre. Beides war nicht der Fall. Dass im Frühjahr kein allgemeiner Gesundheitsnotstand in Deutschland bestand, wurde bereits gezeigt. Dass von einem allgemeinen Kontaktverbot kein substantieller Beitrag zur positiven Beeinflussung einer Epidemie zu erwarten ist, wird unter V. noch näher ausgeführt.

RN 38
Unter den tatsächlich gegebenen Umständen verletzt der Staat danach mit einem allgemeinen Kontaktverbot den mit der Menschenwürde bezeichneten Achtungsanspruch der Bürger.

V.

RN 39
Soweit der Auffassung, dass die hier zur Rede stehenden Normen die Menschenwürde verletzen, nicht gefolgt wird, genügen die Normen jedenfalls nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot.

RN 40
Mit dem allgemeinen Kontaktverbot und dem Verbot von Ansammlungen wird in die allgemeine Handlungsfähigkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG und in Spezialgrundrechte eingegriffen. Die Prüfung kann hier auf die Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit beschränkt werden, da bei Verneinung der Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs auch die Eingriffe in die Spezialgrundrechte (soweit die Eingriffe nicht über den Regelungsinhalt des Kontaktverbotes hinausgehen) unverhältnismäßig sind.

RN 41
1. Verhältnismäßigkeit setzt voraus, dass mit einem Grundrechtseingriff ein legitimes Ziel verfolgt wird, der Eingriff geeignet ist, die Zielerreichung zu fördern, der Eingriff erforderlich ist, weil es kein milderes Mittel gibt, das in gleicher Weise geeignet ist, und er schließlich auch angemessen, d.h. verhältnismäßig im engeren Sinne ist.

RN 42
Als Ziel des Lockdowns wurde anfangs ausschließlich die Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems bezeichnet. In dem Lockdown-Beschluss vom 22.03.2020 gaben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder als Ziel an: „Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.“ ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechungderbundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-vom-2203-2020-1733248 ). Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch einen unkontrollierten Anstieg der Patientenzahlen zu verhindern, sollte der Anstieg der Neuinfektionen gebremst werden, um die erwartete Zahl an Intensivpatienten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen („flatten the curve“). Dies war auch das maßgebliche Ziel der Thüringer Landesregierung seit dem Erlass der Thüringer Corona-EindämmungsVO vom 24.03.2020 und auch der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO vom 18.04.2020, der eine erneute Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 15.04.2020 vorausging, bei der beschlossen wurde, den Lockdown zu verlängern. Da die Ausbreitung des Virus als unvermeidlich angesehen wurde, ging es anfangs dagegen nicht darum, die Zahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten. Erst nachdem unübersehbar wurde, dass es zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommen würde, wurde als Ziel der Maßnahmen zunehmend die bloße Minimierung der Infektionszahlen genannt.

RN 43
Zum Verständnis des Hintergrundes des Lockdown-Beschlusses ist ein im März verfasstes Strategiepapier des Bundesinnenministeriums mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ von Bedeutung (das als Verschlusssache deklarierte Papier ist inzwischen auf der Webseite des Bundesinnenministeriums öffentlich zugänglich https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html ). In diesem Papier wurden in einem Worst-Case-Szenario über eine Million Tote allein in Deutschland bis Ende Mai 2020 prognostiziert. Der Bedarf an Intensivbetten sollte in dem Szenario etwa am 09.04.2020 erstmals die Zahl der verfügbaren Betten übersteigen. Die Pandemie wurde als „größte Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriege“ bezeichnet - genau diese Worte verwendete auch die Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache vom 18.03.2020, was dafür spricht, dass die Prognosen aus dem Strategiepapier bei der Entscheidung über den Lockdown eine maßgebliche Rolle spielten. Allerdings gab es auch im März schon gegenteilige Äußerungen renommierter Wissenschaftler wie die von John Ioannidis, der in einem Artikel vom 17.03.2020 darauf hinwies, dass die bisher verfügbaren Daten solche Szenarien nicht stützen könnten (A fiasco in the making? As the coronavirus pandemic takes hold, we are making decisions without reliable data, StatNews 17.03.2020, https://www.statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-themaking-as-the-coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-decisions-without-reliabledata/ ).

RN 44
Bei beiden Zielen – Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems und Minimierung der Infektionen – handelt es sich grundsätzlich um legitime Ziele des Verordnungsgebers, die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss aber für jedes Ziel gesondert erfolgen. Dabei ist eine von den übrigen Lockdown-Maßnahmen isolierte Betrachtung des hier zu beurteilenden allgemeinen Kontaktverbotes kaum möglich, aber auch nicht erforderlich, da die Reduzierung von Kontakten die grundlegende Logik des Lockdowns darstellt. Mit einem allgemeinen Kontaktverbot müssen zwangsläufig weitere Maßnahmen wie die Schließung von Einrichtungen einhergehen, da ein allgemeines Kontaktverbot im öffentlichen und privaten Raum bei gleichzeitiger uneingeschränkter Begegnungsmöglichkeit in Kino, Theater, Konzert, in Sporteinrichtungen, in der Gastronomie etc. weitgehend leerliefe.

RN 45
2. Da es für die Geeignetheit einer Maßnahme im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung als ausreichend angesehen wird, wenn sie die Zielerreichung in irgendeiner Weise fördert, kann das allgemeine Kontaktverbot als geeignet hinsichtlich beider Ziele angesehen werden, da unbestreitbar die Reduktion von Kontakten grundsätzlich zur Reduktion von Infektionen beitragen kann. (Die Frage der Wirksamkeit von Lockdowns ist damit allerdings noch nicht entschieden.)

RN 46
3. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, waren allerdings zum Zeitpunkt des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO, wie bereits unter III. 3. gezeigt, die Verhängung eines allgemeinen Kontaktverbotes und auch sonstige Lockdown-Maßnahmen nicht erforderlich.

RN 47
Da aber dem Verordnungsgeber ein Einschätzungsspielraum einzuräumen ist, stellt sich die Frage, ob die Landesregierung zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses im Rahmen ihres Einschätzungsspielraumes zu einer anderen als der hier dargelegten Situationsbewertung kommen und die Anordnung eines Kontaktverbotes (und anderer Maßnahmen) zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems für erforderlich halten durfte. Dazu ist festzuhalten, dass von dem Verordnungsgeber erwartet werden muss, dass er in Vorbereitung seiner Entscheidungen die ihm zur Verfügung stehenden und durch ihn auswertbarenErkenntnisquellen nutzt und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse in den Entscheidungsprozess einfließen lässt. Einschätzungsspielraum heißt nicht, dass es dem Verordnungsgeber gestattet wäre, bei widerstreitenden Ansichten und Bewertungen sich ohne Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten „auf eine Seite zu schlagen“. Es heißt auch nicht, dass er sich unter Verweis darauf, dass dem Robert Koch-Institut nach § 4 IfSG vom Bundesgesetzgeber eine zentrale Stellung bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens zuerkannt worden ist, auf die in den Täglichen Situationsberichten enthaltene zusammenfassende Risikobewertung zurückziehen und allein wegen einer Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung als „hoch“ bzw. „sehr hoch“ einschneidende Maßnahmen für gerechtfertigt halten dürfte. Der Verordnungsgeber trägt die volle Verantwortung für die Verfassungsmäßigkeit der von ihm erlassenen Verordnung und kann diese auch nicht teilweise an das Robert Koch-Institut delegieren. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss er sich – soweit nötig, selbstverständlich unter Zuhilfenahme sachkundiger Expertise und Beratung – eigene Sachkunde verschaffen, was vorliegend heißt, dass er sich mit den vom Robert Koch-Institut bereitgestellten Daten und mit Daten aus anderen, ihm zugänglichen Quellen selbst auseinandersetzen muss.

RN 48
Unter Beachtung dieser Anforderungen ist die Frage, ob der Verordnungsgeber die Verlängerung des Lockdowns als erforderlich zur Abwendung einer Überlastung des Gesundheitssystems erachten durfte, eindeutig mit „Nein“ zu beantworten. Dem Verordnungsgeber standen die Daten des Intensivregisters zur Verfügung; unabhängig davon war ihm eine Abfrage der Situation in den Thüringer Kliniken ohne weiteres möglich und wurde sehr wahrscheinlich auch durchgeführt. Auch die oben bereits erläuterten Daten aus den Täglichen Situationsberichten und dem Epidemiologischen Bulletin 17/2020 des Robert Koch-Instituts standen dem Verordnungsgeber zur Verfügung. Die Grafik über den Verlauf der Neuerkrankungen wurde erstmals im Situationsbericht vom 15.04.2020 veröffentlicht, konnte daher vom Verordnungsgeber berücksichtigt werden. Davor hatte das Robert Koch-Institut bereits wochenlang eine Grafik zum Verlauf der Neuerkrankungen veröffentlicht, die zwar weniger genau war, weil in ihr bei den Fällen, bei denen der Erkrankungsbeginn nicht bekannt war, keine Schätzung des Erkrankungsbeginns vorgenommen, sondern ersatzweise das Meldedatum verwendet wurde (z. B. Täglicher Situationsbericht vom 01.04.2020, S. 4, Abb. 3), aber auch dieser Grafik war zu entnehmen, dass der Höhepunkt der Neuerkrankungen bereits Mitte März erreicht war. Die am 15.04.2020 veröffentlichte Grafik kam daher keinesfalls überraschend, sondern entsprach ziemlich genau dem, was bereits wochenlang in den Situationsberichten zum Verlauf der Neuerkrankungen veröffentlicht wurde. Der Verordnungsgeber konnte danach wissen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland bereits seit Mitte März sank. Es gab danach für ihn keinen Grund für die Annahme, es könnte doch noch eine Welle von COVID-19-Patienten auf die Thüringer Kliniken zukommen. Dafür hätte es eine Trendumkehr geben müssen, für die es keinerlei Anhaltspunkte gab.

RN 49
Der Verordnungsgeber konnte aus den Daten des Robert Koch-Instituts auch erkennen, dass es keine Hinweise auf die Wirksamkeit des am 22. März beschlossenen Lockdowns gab, so dass für den Fall der Aufhebung des Lockdowns auch nicht mit einem erneuten Anstieg der Infektionen zu rechnen war. Schließlich war für den Verordnungsgeber auch ohne weiteres erkennbar, dass selbst für den Fall eines – entgegen den sich aus dem bisherigen Verlauf der Epidemie ergebenden Erwartungen – erneuten Anstieges der Neuinfektionen aufgrund der enormen Zahl freier Betten (528 freie Intensivbetten bei 56 COVID-19-Patienten am 16. April) noch ausreichend Zeit bliebe, um auf die veränderte Situation zu reagieren. Es gab also auch bei einem ungeachtet der klaren Datenlage verbliebenen Misstrauen hinsichtlich der Stabilität der Entwicklung keinen Grund für eine vorsorgliche Verlängerung des Lockdowns. Und nicht zuletzt hätte es der Landesregierung zu denken geben und das Vertrauen in die eigene Bewertung der Situation stärken müssen, dass sich Schreckensszenarien wie die aus dem Strategiepapier des Bundesinnenministeriums vom März ganz offensichtlich als science fiction erwiesen hatten.

RN 50
4. Soweit die Minimierung der Infektionen als eigenständiges Ziel, unabhängig von der Frage, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems drohte, verfolgt wurde, ist das Kontaktverbot in Bezug auf dieses Ziel als erforderlich anzusehen, da ohne ein Kontaktverbot die Erreichung des Ziels nicht in gleicher Weise gefördert werden konnte. Es ist aber nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.

RN 51
a. Für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne sind der Nutzen der Maßnahmen und die Kosten, die sich aus den Freiheitseinschränkungen und ihren Kollateralschäden und Folgekosten zusammensetzen, gegeneinander abzuwägen. Dafür müssen die Vorteile und die Nachteile beschrieben, gewichtet und bewertet werden (Murswiek, Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung. Stellungnahme für die Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“ des Landtags Rheinland-Pfalz, S. 24, https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf ).

RN 52
b. Als Nutzen des Lockdowns wäre die Zahl der verhinderten COVID-19-Todesfälle und schweren Erkrankungen anzusehen, wobei, präzise formuliert, nach dem Nutzen zu fragen ist, den der Verordnungsgeber zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses am 18.04.2020 unter Berücksichtigung seines Einschätzungsspielraumes berechtigterweise erwarten durfte. Hierzu ist erneut darauf zu verweisen, dass der Verordnungsgeber wissen musste, dass die Zahl der Neuinfektionen bereits seit Mitte März sank, dass die effektive Reproduktionszahl seit Beginn des Lockdowns am 23.03.2020 um den Wert 1 schwankte und ein positiver Effekt des bereits dreieinhalb Wochen andauernden Lockdowns nicht erkennbar war. Auch die Grafik betreffend den Verlauf der Neuerkrankungen zeigte eine nahezu gleichmäßig abfallende Kurve ohne erkennbare Stufung, so dass auch an ihr ein Effekt des Lockdowns nicht ablesbar war. Dafür, dass die Zahl der Neuerkrankungen durch die Verlängerung des Lockdowns mit der Verordnung vom 18.04.2020 signifikant beeinflusst werden könnte, gaben die Daten des Robert Koch-Instituts keinerlei Anhaltspunkte. Der Verordnungsgeber konnte somit allenfalls eine sehr geringfügige Reduzierung der Zahl der Neuerkrankungen (und damit der Todesfälle) erwarten. Tatsächlich zeigte die Fortschreibung der Kurve der Neuerkrankungen in den Täglichen Situationsberichten dann auch nach dem 18.04.2020 keinen erkennbaren Effekt der Verlängerung des Lockdowns.

RN 53
Dass der Lockdown seit dem 23. März keinen messbaren Effekt hatte, ist auch insofern nicht überraschend, als die WHO erst in einer im Oktober 2019 veröffentlichten Metastudie zur Wirksamkeit von sog. nicht-pharmazeutischen Interventionen (non-pharmaceutical interventions = NPI) bei Influenzaepidemien zu dem Ergebnis kam, dass es für die Wirksamkeit sämtlicher untersuchter Maßnahmen (Arbeitsstättenschließungen, Quarantäne, social distancing u.d.) nur geringe oder gar keine Evidenz gebe (Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza, https://www.who.int/influenza/publications/public_health_measures/publication/en/ ). Ob diese Studie von der Bundesregierung oder der Landesregierung vor der Entscheidung über den Lockdown zur Kenntnis genommen wurde, ist dem Gericht nicht bekannt, angesichts der Folgenschwere der Entscheidung konnte aber erwartet werden, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Lockdowns bzw. NPIs ausgewertet werden.

RN 54
Inzwischen gibt es mehrere wissenschaftliche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass die in der Corona-Pandemie in verschiedenen Ländern angeordneten Lockdowns nicht mit einer signifikanten Verringerung von Erkrankungs- und Todeszahlen verbunden waren. Eine im August in der Fachzeitschrift EClinicalMedicine veröffentlichte Beobachtungsstudie (Chaudhry, A country level analysis measuring the impact of government actions, country preparedness and socioeconomic factors on COVID-19 mortality and related health outcomes, https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2589-5370%2820%2930208-X ), in der die 50 Länder mit den meisten registrierten Fällen von COVID-19 zum Stichtag 01.04.2020 untersucht und Daten aus öffentlich zugänglichen Zahlen für den Zeitraum 01.04. bis 01.05.2020 ausgewertet wurden, kam zu dem Ergebnis, dass die Faktoren, die am stärksten mit der Zahl der COVID-19-Todesfälle in einem Land korrelieren, die Adipositasrate, das Durchschnittsalter der Bevölkerung und das Ausmaß der Einkommensunterschiede sind. Zwischen der Schwere und Dauer der Lockdowns und der Zahl der COVID-19-Todesfälle, zwischen Grenzschließungen und COVID-19-Todesfällen und zwischen durchgeführten Massentests und COVID-19-Todesfällen konnte dagegen keine Korrelation festgestellt werden, was für fehlende oder jedenfalls nur schwache Kausalität spricht. Diese Ergebnisse wurden durch eine im November veröffentlichte Studie (De Larochelambert, Covid-19 Mortality: A Matter of Vulnerability Among Nations Facing Limited Margins of Adaptation, https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2020.604339/full ), in welcher für 160 Länder der Einfluss verschiedenster Faktoren auf die Anzahl der COVID-19-Todesfälle untersucht wurde, und zuletzt durch eine Studie von Bendavid/Ioannidis bestätigt (Bendavid/Ioannidis, Assessing mandatory stay-at-home and business closure effects on the spread of COVID-19, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13484 ; Hinweise auf weitere Studien bei Kuhbandner, Warum die Wirksamkeit des Lockdowns wissenschaftlich nicht bewiesen ist).

RN 55
Auch der im November zunächst nur für einen Monat (“Wellenbrecherlockdown“) angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte Lockdown erbringt offensichtlich noch einmal den Beweis, dass sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt. Nach dem aktuellen Thesenpapier der Autorengruppe um Schrappe (Thesenpapier 7 vom 10.01.2021, S. 5, 24f, http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/Thesenpap7_210110_endfass.pdf ) ist die Lockdown-Politik gerade für die vulnerablen Gruppen, für die COVID-19 die größte Gefahr darstellt, wirkungslos. Zu demselben Ergebnis kommt auch der bereits erwähnte CoDAG-Bericht Nr. 4 des Instituts für Statistik der LMU München.

RN 56
c. Hinsichtlich der Kosten des Lockdowns ist zunächst erneut festzuhalten, dass es sich bei den mit dem Lockdown verbundenen Freiheitseinschränkungen um die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik handelte. Schon daraus ergibt sich, dass die Freiheitseinschränkungen ein so großes Gewicht haben, dass sie allenfalls dann gerechtfertigt sein können, wenn die Gefahr, deren Bekämpfung sie dienten, ganz außergewöhnlich groß war (Murswiek, aaO, S. 33) und durch die Maßnahmen des Lockdowns zugleich ein großer positiver Effekt erwartet werden konnte, was aber nach dem Gesagten nicht der Fall war.

RN 57
Zu der unmittelbaren Wirkung der Freiheitseinschränkungen kommen die Kollateralschäden und Folgeschäden hinzu. Diese lassen sich (vgl. Murswiek, aaO, S. 33-38) wie folgt differenzieren:

RN 58
aa) Ökonomisch bewertbare Schäden

RN 59
(1) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die unmittelbare Folgen der an sie adressierten Freiheitseinschränkungen sind
(2) Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die mittelbare Folgen der Lockdown-Maßnahmen sind (z.B. Gewinneinbußen von Zulieferern von unmittelbar betroffenen Unternehmen; Gewinneinbußen, die aus der Unterbrechung von Lieferketten resultieren und z.B. zu Produktionsausfällen führten; Gewinneinbußen, die aus Reisebeschränkungen resultierten)
(3) Lohn- und Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit
(4) Konkurse/Existenzvernichtungen
(5) Folgekosten von Konkursen/Existenzvernichtungen

RN 60
Dazu mit Murswiek (aaO, S. 33f): „Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“ 353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd. Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro. Es handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. Hinzu kommen Hilfen der Länder. Da die staatlichen Hilfen großenteils Kredite beziehungsweise Kreditgarantien umfassen, stehen ihnen nicht notwendigerweise entsprechend hohe Verluste der privaten Wirtschaft gegenüber. Andererseits werden die privaten Verluste jedenfalls wesentlich größer sein als die staatlichen Entschädigungen oder als verlorene Zuschüsse gezahlten Hilfsgelder. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands sind wirtschaftliche Schäden in dieser Größenordnung durch eine staatliche Entscheidung verursacht worden. Was die Bewertung der Schäden der Privatwirtschaft und der privaten Haushalte angeht, so muss berücksichtigt werden, dass die Einbußen zum Teil durch staatliche Leistungen kompensiert worden sind oder noch kompensiert werden. Die staatlichen Leistungen vermindern also den ökonomischen Schaden der privaten Wirtschaftssubjekte. Sie vermindern aber nicht den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden, denn sie belasten ja die öffentlichen Haushalte und somit letztlich die Steuerzahler. Diese Kosten dürfen bei der Berechnung der Nachteile des Lockdown nicht unter den Tisch fallen.“

RN 61
bb) Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland

RN 62
(1) die Zunahme häuslicher Gewalt gegen Kinder und Frauen
(2) Zunahme von Depressionen infolge sozialer Isolation
(3) Angst-Psychosen/Angst-Störungen infolge Corona-Angst
(4) andere psychische Störungen/nervliche Überlastung wegen familiärer/ persönlicher/ beruflicher Probleme infolge des Lockdown
(5) Zunahme von Suiziden, beispielsweise infolge von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
(6) gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Bewegungsmangel
(7) Unterlassung von Operationen und stationären Behandlungen, weil Krankenhausbetten für Coronapatienten reserviert wurden
(8) Unterlassung von Operationen, stationären Behandlungen, Arztbesuchen, weil Patienten Infizierung mit Covid-19 befürchten

RN 63
Diese Folgen hätten vor der Entscheidung über den Lockdown jedenfalls grob abgeschätzt werden müssen. Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist es vorliegend ausreichend, wenn zur Erläuterung einzelne Schlaglichter geworfen werden:

RN 64
Zu (1): Für Berlin wurde durch die Senatsverwaltung für das erste Halbjahr 2020 ein Anstieg der Kindesmisshandlungen um 23% berichtet (Gewalt eskaliert in Berlin immer häufiger. Der Tagesspiegel vom 02.07.2020, https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-krise-trifft-frauenund-kinder-besonders-gewalt-eskaliert-in-berlin-immer-haeufiger/25970410.html ). Laut einer repräsentativen Befragungstudie (Steinert/Ebert, Gewalt an Frauen und Kindern in Deutschland während COVID-19-bedingten Ausgangsbeschränkungen,

RN 65
https://drive.google.com/file/d/19Wqpby9nwMNjdgO4_FCqqlfYyLJmBn7y/view ) wurden in der Zeit des Lockdowns im Frühjahr rund 3 Prozent der Frauen in Deutschland zu Hause Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 Prozent wurden von ihrem Partner vergewaltigt, in 6,5 Prozent aller Haushalte wurden Kinder gewalttätig bestraft.

RN 66
Zu (5): Die Zahl der Suizide, die in Deutschland statistisch erfasst wird, liegt für das Jahr 2020 zwar noch nicht vor, einen Hinweis auf einen möglicherweise erheblichen Anstieg der Suizide gibt aber folgende Mitteilung der Senatsinnenverwaltung Berlin: Bis Oktober gab es bei der Berliner Feuerwehr unter dem Stichwort „Beinahe Strangulierung/ Erhängen, jetzt wach mit Atembeschwerden“ (Einsatzcode 25D03) 294 Einsätze, im Jahr 2018 gab es dagegen nur sieben und im Jahr 2019 nur drei solcher Einsätze (Möglicher Suizid: Zahl der Rettungseinsätze steigt massiv an. Berliner Zeitung vom 10.11.2020, htttps://www.berlinerzeitung. de/news/berliner-feuerwehr-zahl-der-einsaetze-wegen-moeglichem-suiziden-steigtmassiv-an-li.117723 )

RN 67
Zu (7): Während des Lockdowns im Frühjahr wurden in Deutschland mehr als 908.000 Operationen abgesagt, und zwar nicht nur sog. elektive Operationen wie die Implantation von Kniegelenks- und Hüftgelenksendoprothesen, Kniegelenksarthroskopien, Katarakt-Operationen u.ä., sondern auch 52.000 Krebs-Operationen (In Deutschland wurden fast eine Million Operationen abgesagt. WELT v. 29.05.2020, https://www.welt.de/wirtschaft/article/208557665/Wegen-Corona-In-Deutschland-wurden-908-000-OPs-aufgeschoben.html ). Laut einer im British Medical Journal im November veröffentlichten Meta-Analyse (Hanna, Mortality due to cancer treatment delay: systematic review and meta-analysis, BMJ 2020, 371, https://www.bmj.com/content/371/bmj.m4087 ) erhöht bereits eine vierwöchige Verschiebung einer Krebstherapie das Sterberisiko je nach Krebsart um sechs bis 13 Prozent, ein Aufschub von acht Wochen bei Brustkrebs das Sterberisiko um 13 Prozent, ein Aufschub um zwölf Wochen um 26 Prozent. Ohne dies hier näher beziffern zu können, kann danach kein Zweifel daran bestehen, dass die Absage von Operationen auch in Deutschland zu Todesfällen geführt hat.

RN 68
Zu (8): In einer Studie des Klinikums Hochrhein Waldshut-Tiengen (Kortüm, Corona-Independent Excess Mortality Due to Reduced Use of Emergency Medical Care in the Corona Pandemic: A Population-Based Observational Study, https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.27.20220558v1 ) wurde die Übersterblichkeit im Landkreis Waldshut (170.000 Einwohner) im April 2020 untersucht. Dort starben im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 im April 165 Menschen, 2020 waren es 227, was einer Übersterblichkeit von 37 Prozent entspricht. Von den 62 zusätzlichen Todesfällen ließen sich aber nur 34 mit Corona in Verbindung bringen, 28 und damit 45% der Übersterblichkeit gingen auf andere Todesursachen zurück. Die Studienautoren führen diese Fälle auf die reduzierte Nutzung medizinischer Notfallstrukturen zurück, wofür auch spricht, dass mehr als doppelt so viele Menschen als im Vergleichsdurchschnitt tot alleine zu Hause aufgefunden wurden. Ähnliche Untersuchungen für andere Regionen Deutschlands fehlen. Kuhbandner hat aber mit einer Gegenüberstellung der Anzahl der Todesfälle in Deutschland im Zeitraum 1.-47. Kalenderwoche mit dem Durchschnitt der Jahre 2016-2019 und der Anzahl der mit oder am SARS-CoV-2-Virus verstorbenen Personen gezeigt, dass nur 51,1 % der Übersterblichkeit auf mit oder am SARS-CoV-2-Virus verstorbene Personen zurückgeht (Kuhbandner, Über die ignorierten Kollateralschäden von Lockdowns, https://www.heise.de/tp/features/Ueber-dieignorierten-Kollateralschaeden-von-Lockdowns-4993947.html?seite=all ). Dies bedeutet zwar nicht, dass sämtliche anderen Übersterblichkeitstodesfälle als Kollateralschäden des Lockdowns gewertet werden könnten, insbesondere die starke Übersterblichkeit in der 33. Kalenderwoche ist vermutlich auf eine Hitzewelle zurückzuführen. Dennoch geben diese Zahlen einen deutlichen Hinweis auf Todesfälle, die auf unterbliebene oder verspätete Inanspruchnahme medizinischer Versorgung aus Angst vor Corona-Infektionen zurückzuführen sind.

RN 69
cc) Ideelle Schäden

RN 70

(1) Bildungseinbußen und Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung von Kindern durch Ausfall oder Einschränkungen des Schulunterrichts bzw. der Schließung anderer Bildungseinrichtungen
(2) Verlust an kulturellen Anregungen/Erlebnissen durch Schließung von Theatern, Konzert- oder Opernhäusern und vielen anderen kulturellen Einrichtungen
(3) Verlust musischer Entfaltungsmöglichkeiten durch Verbote, die gemeinsames Musizieren in Orchestern oder Chören unterbinden
(4) Verlust von Gemeinschaftserlebnissen/persönlichem sozialem Miteinander durch Verbot von Zusammenkünften in Vereinen, Verbot von Veranstaltungen, Verbot von Ansammlungen, Schließung von Kneipen usw.
(5) Einschränkung sozialer Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder durch Schließung von Kindergärten
(6) Isolierung von Kindern in Wohnungen ohne Kontakte zu anderen Kindern durch Schließung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen

RN 71
Zu (1) Die Schule ist nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung, sondern ein Ort sozialen Lernens. Durch die Schulschließungen entfällt das soziale Lernen praktisch vollständig, die Vereinzelung der Kinder und Jugendlichen wird gefördert. Homeschooling kann gerade von Eltern in migrantischen oder bildungsfernerem Milieu nicht geleistet werden. Die soziale Spaltung der Gesellschaft wird daher verstärkt. Auch das Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern aus migrantischen Familien wird massiv gestört. Zu diesen Problemen gibt es inzwischen eine Vielzahl von Berichten aus der Praxis (exemplarisch: „Der Stand in Deutsch? Der ist bei einem Drittel der Schüler katastrophal". WELT vom 11.01.2021, https://www.welt.de/politik/deutschland/plus224000152/Geschlossene-Schulen-Was-dasfuer-Kinder-in-sozialen-Brennpunkten-bedeutet.html ), wissenschaftliche Studien stehen – soweit ersichtlich – noch aus.

RN 72
dd) Folgekosten

RN 73
(1) von Bund und Ländern an die Wirtschaftssubjekte geleistete Corona-Hilfen
(2) Steuerausfälle infolge der Einschränkung der Wirtschaftstätigkeit durch den Lockdown
(3) Kurzarbeitergeld und Arbeitslosenhilfe, die infolge des Lockdown gezahlt werden mussten
(4) Sozialhilfe für infolge des Lockdown auf Sozialhilfe angewiesene Menschen

RN 74
Allein der „Corona-Schutzschild“, ein am 27.03.2020 beschlossenes Gesetzespaket, hatte ein Volumen von 1,173 Billionen Euro (353,3 Mrd. Euro Hilfsleistungen, 819,7 Mrd. Euro Garantien. Die letzten Bundeshaushalte hatten ein Volumen von 356,4 Mrd. Euro (2019) und 346,6 Mrd. Euro (2018). Auch wenn die gegebenen Garantien nicht per se „verloren“ sind, dürften die Belastungen insgesamt die Höhe von mehreren Bundeshaushalten erreichen (Murswiek, aaO, S. 38).

RN 75
ee) gesundheitliche und ökonomische Schäden in Ländern des Globalen Südens

RN 76
Der Lockdown im Frühjahr in Thüringen war Teil eines aus 16 Lockdowns der Bundesländer zusammengesetzten, ganz Deutschland umfassenden Lockdowns, der wiederum im Zusammenhang mit der Lockdown-Politik in nahezu allen Ländern der westlichen Welt gesehen werden muss. Daher ist es berechtigt und notwendig, auch nach den Auswirkungen dieser Politik auf die Länder des Globalen Südens zu fragen. Die hier bereits eingetretenen bzw. noch zu erwartenden Kollateralschäden sind enorm. Gründe sind die Unterbrechung von Anti-Tuberkulose-Programmen, die Unterbrechung von Impfprogrammen gegen Kinderkrankheiten, Unterbrechungen in der Nahrungsmittelversorgung durch den Zusammenbruch von Lieferketten u.a.m. Die UN rechnet mit dem Hungertod von mehr als 10.000 Kindern pro Monat im ersten Pandemiejahr (Mehr als 10.000 Kinder verhungern wegen Corona jeden Monat, RP Online vom 28.07.2020, https://rp-online.de/panorama/coronavirus/mehr-als-10000-kinder-verhungern-jeden-monat-krise-durch-coronaverschaerft_aid-52446949 ). Allein in Afrika werden laut Bundesentwicklungsminister Müller zusätzlich 400.000 Opfer durch Malaria und HIV und eine halbe Million Tuberkulose-Tote als Folge des Lockdowns erwartet (Mehr Corona-Opfer durch Lockdown als durch das Virus: In Afrika wurden die Krisen massiv verschärft, Berliner Zeitung vom 01.10.2020, https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/mehr-tote-durch-lockdown-als-durchcorona-in-afrika-hat-die-pandemie-die-krisen-massiv-verschaerft-li.108228 ). Laut einem Artikel von John Ioannidis (Global perspective of COVID-19 epidemiology for a full-cycle pandemic, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/eci.13423 ) sollen in den nächsten 5 Jahren sogar 1,4 Millionen zusätzliche Tuberkulose-Tote zu befürchten sein. Langfristig werde die Übersterblichkeit durch die Maßnahmen wahrscheinlich deutlich größer als die Zahl der COVID-19-Toten sein.

RN 77
Da die Lockdown-Politik in Thüringen ein – wenn auch natürlich sehr kleiner – Teil einer nahezu alle westlichen Industrieländer betreffenden Lockdown-Politik ist, sind diese Schäden, soweit sie nicht aus von den betroffenen Staaten selbst zu verantwortenden politischen Entscheidungen resultieren, sondern indirekte Folge der Lockdowns in den Industrieländern sind, auch anteilig ihr zuzurechnen und deshalb grundsätzlich in die Verhältnismäßigkeitsprüfung mit einzustellen.

RN 78
d. Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

Ende der Transkription 2 (BRD AG WEIMAR URTEIL)

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung. (#90)
« Letzte Änderung: 21 Februar 2021, 23:13:14 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.