SACHVERHALTSBEKANNTGABE (SV) und BEILAGE 1 (B1): Transkriptionen Arbeitsfassung 1
20221129 OESTERREICH RA BRUNNER ua STRAFANZEIGE GEGEN MIKL LEITNER SV und B1 taf1.doc (30 Seiten, word 1997-2003, Calibri 12)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=1566320221129 OESTERREICH RA BRUNNER ua STRAFANZEIGE GEGEN MIKL LEITNER SV und B1 taf1.pdf (30 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15665 Quelle SV:
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf Quelle B1:
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Beilage-1.pdfBeweismittel Zeitgeschichte:
Seite 13 Antwort 209 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.195 Machen Sie sich selbst ein Bild! ICH HABE MITGEMACHT ist keine Menschenjagd, es dokumentiert eine! (Hinweis: Mehr Informationen geplant.)
20221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.mp3 (Audio-Datei)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=1553920221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.mp4 (Video-Datei)
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2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 14 Antwort 216 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.210 Machen Sie sich selbst ein Bild! STRAFANZEIGE GEGEN MAG JOHANNA MIKL-LEITNER wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) Quelle:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221205_OTS0007/bekannter-gerichtsmediziner-zeigt-lh-mikl-leitner-an05.12.2022 08:00 Bekannter Gerichtsmediziner zeigt LH Mikl-Leitner an | Angeordnete Impfkampagne bei Kindern gefährdet deren Gesundheit. Unterstützung kommt von der MFG. ... Impfpropaganda mit gefährlichen Folgen ... Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an ... Nebenwirkungen mit Todesfolgen möglich20221205 0800 OTS STRAFANZEIGE GEGEN MAG JOHANNA MIKL LEITNER.pdf (2 Seiten textdurchsuchbar)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15650Transkription: OTS0007, 5. Dez. 2022, 08:00 MFG MENSCHEN FREIHEIT GRUNDRECHTE ÖSTERREICH
Bekannter Gerichtsmediziner zeigt LH Mikl-Leitner anAngeordnete Impfkampagne bei Kindern gefährdet deren Gesundheit. Unterstützung kommt von der MFG.
St. Pölten, Wien (OTS) - Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, setzt nun die umstrittene Kinderimpfung um.
Impfpropaganda mit gefährlichen FolgenKonkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise erstattet der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz nun Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Denn die mRNA-Impfkampagne werde auf ihre Anweisung in Schulen und Impfzentren umgesetzt.
Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an“Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sowie angeblicher Experten, den Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid-19 weder nebenwirkungsfrei noch harmlos”, sagt Missliwetz. “Wie inzwischen nahezu jedem bekannt ist, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen. "Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, seien nur dann indiziert, wenn das Nutzen – Risiko Verhältnis angemessen ist. Aber bei der Impfung junger Kinder ist aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten davon auszugehen, dass diese schwere Nebenwirkungen mit bleibender Gesundheitsschädigung erleiden werden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben”, so Missliwetz.
Nebenwirkungen mit Todesfolgen möglichUnterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen, aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.
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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PUR0001
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15653wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww (#216)
Zeitgeschichte:20220714 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC /
14.07.2022 SCHWEIZ RA PHILIPP KRUSE STRAFANZEIGE GEGEN SWISSMEDIC
Seite 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1462Danke! Machen Sie sich selbst ein Bild! wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww (#216)
12.06.2022 Quelle: BKF IHR BURGENLAND SENDER
https://bkftv.at/2022/12/06/strafanzeige-gegen-die-landeshauptfrau-von-noe-johanna-mikl-leitner/ 12.06.2022 REPUBLIK ÖSTERREICH "Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ – Johanna Mikl-Leitner"Quelle:
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Sachverhaltsbekanntgabe.pdf20221129 OESTERREICH RA BRUNNER ua STRAFANZEIGE GEGEN MIKL LEITNER SACHVERHALT.pdf (3 Seiten textdurchsuchbar)
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12.06.2022 Quelle: BKF IHR BURGENLAND SENDER
Quelle:
https://bkftv.at/2022/12/06/strafanzeige-gegen-die-landeshauptfrau-von-noe-johanna-mikl-leitner/ 12.06.2022 REPUBLIK ÖSTERREICH "Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ – Johanna Mikl-Leitner"Quelle:
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Beilage-1.pdf20221129 OESTERREICH RA BRUNNER ua STRAFANZEIGE GEGEN MIKL LEITNER BEILAGE 1t.pdf (23 Seiten textdurchsuchbar, mindere Qualität)http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15657Quelle:
https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2022/12/Beilage-1.pdf20221129 OESTERREICH RA BRUNNER ua STRAFANZEIGE GEGEN MIKL LEITNER BEILAGE 1.pdf (23 Seiten nicht textdurchsuchbar)
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SACHVERHALTSBEKANNTGABE Transkription (Arbeitsfassung 1):PDF-Seite 1:RECHTSANWALT Dr. Michael BRUNNER, Verteidiger in Strafsachen,
A-1010 Wien, Wollzeile 6-8, Tel. 01/5128455, 5133148, Fax 5137950
E-Mail: office@lawinvienna.at | www. lawinvienna.at
AZ: 100/22
An die Staatsanwaltschaft beim Landesgerichtes St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten
Einschreiter: 1. MFG Österreich, Menschen Freiheit Grundrechte, Wollzeile 6-8, 1010 Wien
2. em. Univ. Prof. Dr. Johann MISSLIWETZ, Gerichtsmediziner, Otterweg 7/12, 1220 Wien
3. DDr. Christian FIALA, Facharzt, Mariahilfer Gürtel 37, 1150 Wien
4. Helmut EGEL
5. Dr. Michael BRUNNER, Wollzeile 6-8, 1010 Wien
alle vertreten durch: Dr. Michael Brunner, R120474, Wollzeile 6-8, 1010 Wien
Angezeigte: Mag. Johanna MIKL-LEITNER, Landhausplatz 1/Haus 1, 3100 St. Pölten, (Vertreter ist dem Einbringer unbekannt)
wegen: Verdacht nach §§ 89, 176, 177 und 178 StGBSACHVERHALTSBEKANNTGABE 1-fach, 3 Beilagen | Vollmacht gemäß § 8 RAO erteilt
Konto: Erste Bank AG, IBAN AT80 2011 1000 0950 0650 | ATU 42630907
PDF-Seite 2:In umseits rubrizierter Rechtssache legen die Einschreiter die vom 2. Einschreiter als Gerichtsmediziner und Gutachter verfasste Strafanzeige gegen die Angezeigte, Frau Mag. Johanna Mikl-Leitner, wegen des Verdachtes nach § 89 u.a. StGB (Beilage./1) vor und ersuchen die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht St. Pölten, den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Einem einzuleitenden Strafverfahren schließen sich die Einschreiter als Privatbeteiligte mit einem ihnen im Zusammenhang mit der Sachverhaltsbekanntgabe entstandenen Kosten – vorerst – symbolischen Betrag von jeweils € 100,-- an.
In der Schweiz haben 37 Anzeigeerstatter und 6 durch mRNA-Impfungen direkt geschädigte Privatankläger Strafanzeige gegen Swissmedic eingereicht, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Die Strafanzeige ist unter
https://coronaanzeige.ch/strafanzeige/ abrufbar und gliedert sich in folgende integrierten Teile:
Strafanzeige Swissmedic vom 14.07.2022
• Strafanzeige
• Quellenverzeichnis Strafanzeige
• Begleitschreiben an StA
• Evidenzreport
• Quellenverzeichnis
• Ausgewählte Beilagen
Ausgedruckt sind das Begleitschreiben zur Strafanzeige vom 14.07.2022 (Beilage./2) und „Executive Summary“ (Beilage./3) beigelegt.
Beispielhaft wird die RZ 2 der „Executive Summary“ zitiert:
„Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-Impfstoffe stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese „Impfstoffe“ angeblich schützen sollen“.
Es wird auf die zutreffenden Ausführungen in der Strafanzeige, deren Begründungen, die zitierten Quellennachweise, vorgelegten Beweismittel usw. verwiesen.
PDF-Seite 3:Da die hier gegenständliche Sachverhaltsbekanntgabe die Gefährdung Minderjähriger, insbesondere im Alter zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, durch mRNA „Impfstoffe“ zum Gegenstand hat, ist die Strafanzeige gegen Swissmedic gleichfalls richtungsweisend und begründend für die von den Einschreitern erstattete Sachverhaltsbekanntgabe.
Abschließend wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen – strengen – Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen. Das ist, wie die Strafanzeige gegen Swissmedic und diese Sachverhaltsbekanntgabe u.a. aufzeigen, aufgrund der bereits vorliegenden und allseits bekannten Daten nicht einmal ansatzweise der Fall.
Wien, am 29.11.2022
MFG Österreich
Menschen Freiheit Grundrechte
em. Univ. Prof. Dr. Johann MISSLIWETZ
DDr. Christian FIALA
Helmut EGEL
Dr. Michael BRUNNER
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BEILAGE 1 Stellenweis geglättete schrittweise Transkription mit Hinweisen (*, zum Beispiel: Abkürzungen ausgeschrieben): PDF-Seite 1f: BEIL./1
An die Staatsanwaltschaft des LANDESGERICHTES St. PÖLTEN, Schießstattring 6, 3100 St. PöltenStrafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) infolge Implementierung und Durchsetzung der SARS-CoV-2 Impfungen an Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren im Bundesland Niederösterreich gegen Landeshauptfrau Johanna Mikl-LeitnerI. Präambel: Politiker, ein Beruf ohne Haftung und VerantwortungPolitiker ist ein Beruf mit hohem Einkommen, erheblichem Sozialprestige und realer Macht. In einer idealen Welt arbeiten Politiker altruistisch und idealistisch zum Wohl der Staatsbürger. Die reale Welt beweist, dass dies nicht der Fall ist. Wenn Normalbürger eine Firma gründet und falsche Entscheidungen triff, dann haftet er mit seinem Privatvermögen, wenn er Fehlentscheidungen trifft und Schulden anhäuft. Politiker haften für offensichtliche Fehlentscheidungen und Schäden ihrer Landsleute nicht. Der Staat Österreich kann somit mit einer GesmbH verglichen werden, bei der die Entscheidungsträger eine persönliche Einlage von Null Euro liefern.
Moderne Staaten der Neuzeit wie (Österreich verstehen sich als Rechtsstaat und folgen dem Prinzip der Gewaltenteilung nach Montesquieu. Sie zeichnen sich daher durch strikte Trennung und Dreiteilung der Bereiche Legislative, Verwaltung und Durchsetzung sowie Rechtsprechung (Judikative) aus.
Die Legislative auf Bundesebene wird durch das Parlament ausgeübt, also durch Nationalrat und Bundesrat. In der österreichischen Verfassung ist festgeschrieben, dass Nationalräte für ihre rechtlichen Entscheidungen und Abstimmungsverhalten nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Hier gibt es somit keine Haftung. Sie könnten daher — hypothetisch gesprochen - unethische Gesetze, die den Menschenrechten widersprechen, zum Beispiel wie das Impfpflichtgesetz, beschließen, ohne dass dies eine rechtliche Konsequenz nach sich zöge.
Ein Gesetz wird nicht durch die Mehrheitsbeschlüsse im Parlament rechtskräftig, sondern erst durch die Beurkundung des Bundespräsidenten und der unmittelbar folgenden Verlautbarung (BgBl).
PDF-Seite 2:Der Bundespräsident hätte somit die Möglichkeit Gesetze, die den Bundesbürgern Schaden, zu verhindern. indem er die Beurkundung verweigert.
Der derzeitige Bundespräsident Dr. Alexander van der Bellen versteht seine Aufgabe dahingehend, dass er alle Gesetze nur formal prüft (rechtmäßige Genese), ohne auf deren Inhalt Bezug zu nehmen. So hat er sich selbst in einem Interview der Kronenzeitung einmal geäußert. Auch scheint es eine Rolle zu spielen, wer in den Verdacht eines Fehlverhaltens gerät. Dies hatte sich gezeigt, als die Geschehnisse in Ibiza an die Öffentlichkeit gelangten, worauf Vizekanzler Strache zurücktrat. Hingegen wird vom Bundespräsidenten im Falle des früheren Bundeskanzlers Sebastian Kurz auf die Unschuldsvermutung verwiesen und strafrechtliche Verurteilung eingefordert, bevor er tätig wird. Es ist daher aller Erwartung nach nicht davon auszugehen. dass der Bundespräsident im Falle der Kinderimpfung mit MRNA und/oder Vektorimpfstoffen eingreifen oder vorab warnende Worte sprechen wird.
Die Exekutive, zu der wir die Verwaltungsbehörden, den Schul- und Bildungsapparat sowie Polizei und Heer rechnen, sind reine Befehlsempfänger der Politik und der gesetzlichen Situation. Sie vollziehen somit nur und können sich immer mit dem unseligen Wort „Befehlsnotstand“ verantworten und somit jeglicher Verantwortung und Haftung entziehen.
Wo bleiben dann Haftung und Verantwortung der Justiz? Als Kontrollorgan ist es ihre Aufgabe das Fehlverhalten anderer zu überprüfen. Deshalb wird auch diese Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Einschränkend ist hinzuzufügen, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden agiert.
II. SachverhaltVom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels Vektor MRNA zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, ist gerade dabei, die Kinderimpfung durchzusetzen. Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Demonstrationsmaterial (zB. Bildmaterial, etc) soll zur Verfügung gestellt werden.
Die Eltern, die diesen Vorträgen beiwohnen, werden zweifellos auch dazu aufgefordert werden, die noch nicht schulpflichtigen Geschwister in einem Vorgang impfen zu lassen.
Die höchste Position im Bundesland Niederösterreich nimmt die Landeshauptfrau Mikl-Leitner ein, die einerseits als Endverantwortliche zu gelten hat, andererseits auf deren Anweisung und Betreibung entsprechende Maßnahmen in Schulen und Impfzentren gesetzt werden.
Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sog. Experten, Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid 19 weder nebenwirkungsfrei, noch harmlos, Wie inzwischen nahezu jedem bekannt, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen.
PDF-Seite 3:Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, sind nur dann indiziert, wenn das Nutzen-Risiko Verhältnis entsprechend günstig gestaltet ist. Ein hoher Nutzen (Verhinderung eines Todesfalles durch die Erkrankung, gegen die geimpft wird) muss einer verschwindend geringen Zahl von Nebenwirkungen gegenüber stehen. Dies ist bei den erwähnten Impfungen nicht der Fall und diese Argumentation wird in einem weiteren Punkt (medizinische Begründung) noch vertieft und wissenschaftlich belegt werden.
Bei der Impfung einer großen Zahl von Kindern des genannten Lebensalters (6 Monate bis 5 Jahre) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Kinder schwere Nebenwirkungen im Sinne einer Gesundheitsschädigung erleiden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben werden.
Das Verhalten, Kinder dieses Lebensalters mit den angeführten sehr fragwürdigen und kaum ausreichend erprobten Impfstoffen zu behandeln, stellt somit ein qualifiziert gefährliches Verhalten dar und schafft eine enorm hohe Wahrscheinlichkeit der Schädigung einer größeren Zahl der Impfprobanden.
II. Warum wird eine Anzeige gegen Mikl-Leitner und nicht gegen andere Personen erstattet? Z.B. gegen die Mitglieder des nationalen Impfgremiums oder gegen die durchführenden Ärzte? (*)
Dies ergibt sich aus der Position der Landeshauptfrau, die reale Möglichkeiten hat, das geplante Impfprojekt zu untersagen oder nicht durchzuführen, somit aus ihrer realen Machtposition.
(*) Von der Bundesregierung und den Medien werden bestimmte Personen, die sie selbst auswählen, evtl. auch bezahlen, als „Experten" herangezogen und hochgejubelt, wobei die reale Expertise und das entsprechende Fachwissen dieser Personen nicht die Entscheidungsgrundlage ist. Es werden vielmehr Menschen ausgewählt, die den herrschenden Politikern entsprechende Meinungen vertreten und ihnen genehme Empfehlungen veröffentlichen. Die sog. Experten nehmen gerne diese Rolle ein, da sie ihnen Vorteile verschafft, wie allgemeine Bekanntheit, narzisstische Erhöhung oder als Sprungbrett ihrer Karriere dienen kann. Letztgenanntes hat sich im Beispiel eines Bundesheergenerals gezeigt, der im Kampfanzug medizinische Sätze von sich gab und jetzt durch einen begehrten Posten „belohnt” wurde.
Ein Beratungsorgan berät, macht also Vorschläge, ohne in aller Regel für die Konsequenzen der Umsetzung zu haften.
Die Ärzte, die Kinder impfen, handeln in aller Regel in gutem Glauben, dass die Impfung für die Kinder hilfreich ist. Ein weiterer Motivator ist natürlich die nicht unerhebliche Bezahlung, in manchen Bundesländern wurden 300 € pro Stunde Arbeit in den Impfstraßen lukriert. Es würde also schwer sein, auch im Todesfall eines Kindes, die innere Tatseite zu beweisen. Davon abgesehen nütz die Verurteilung irgendeines unbedeutenden Landarztes nichts in der Frage der Generalprävention. Ein derartiges Verfahren wird von den Medien ignoriert.
PDF-Seite 4: Es ist hoch an der Zeit, dass gegen die Schädigung der Gesundheit unserer Kinder durch verantwortungslose Politiker und Profiteure der Pharmaunternehmen auch in Österreich vorgegangen wird.
Diese schädigenden Maßnahmen sind: Ständige Durchführung inadäquater und gesundheitsschädlicher (toxisch belasteter) Tests an gesunden Kindern mehrmals wöchentlich in Schulen und Kindergärten
Das stundelange Maskentragen während des Unterrichtes und in den öffentlichen Verkehrsmitteln unter Missachtung aller gesundheitlichen Aspekte (nur als Facette: im Arbeitsrecht ist festgeschrieben, dass der Arbeitnehmer nur eine begrenzte Zeit eine FFP2 Maske trägt und danach für eine fixierte Zeit die Maske abzunehmen hat)
Die psychosoziale Schädigung durch Isolation (Lockdowns, Home-Schooling) weiters durch Erzeugung von Angst („du tötest die Oma, wenn du sie triffst), die Unterbindung von sozialen Kontakten zu Bezugspersonen, die Zunahme depressiver Verstimmungen bei Kindern, Bewegungsmangel (Einschränkung des Sportes) sowie Verzögerung der Entwicklung von Kleinkindern (die nonverbale Signale wie Mimik bei Maskenträgern nicht wahrnehmen können) etc.
Sog. Schutzimpfungen, die nachweislich nicht vor Ansteckung schützen (Sebastian Kurz sagte voraus, dass jeder Bürger einen anderen kennen werde, der an Covid 19 verstirbt. Das stimmt nicht. Aber jeder Bürger kennt inzwischen mehrere andere, die trotz Impfung ein- oder mehrmals an Covid 19 erkrankten: außerdem kennt jeder mindestens eine andere Person, die nach der Impfung unter Nebenwirkungen leidet).
Es geht um Prävention. Im Sinne der Generalprävention ist es angezeigt, eine möglichst hochrangige und allgemein bekannte Entscheidungsträgerin verantwortlich zu machen. Dadurch wird die Chance erhöht, dass auch die Öffentlichkeit von diesem Vorgang erfährt und erkennt, dass Politiker nicht mit jedem Verhalten ungestraft davonkommen können.
Allgemein ausgedrückt: erhebliches öffentliches Interesse.Es handelt sich aber auch um Spezialprävention. Die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft wird daher im Interesse der österreichischen Bevölkerung, insbesondere der Kinder, ersucht, diese Anzeige konkret und genau zu prüfen.
Sollte die Anzeige folgenlos bleiben, gibt es nur zwei Möglichkeiten des weiteren Vorgehens von Frau Mikl-Leitner.
Sie setzt die Impfkampagne der genannten Altersgruppen von Kindern durch und fort. Da sie aber von den Gefertigten die Anzeige ebenfalls zugestellt erhält (und auch von der StA erfährt), kann sie sich nicht mehr damit ausreden, dass es ihr nicht bewusst war, dass Kinder durch diese Impfungen geschädigt werden oder sterben könnten. Es handelt sich also um Gefahr im Verzug.
Im Schadensfall muss bei diesem Vorwissen dann wenigstens Fahrlässigkeit angenommen werden. Es kann aber auch Vorsatz vorliegen.
PDF-Seite 5: Auf jeden Fall wird von den Gefertigten im zukünftigen konkreten Schadensfall eine neuerliche Strafanzeige je nach Umständen des Falles erfolgen. Es wird sich dann nicht mehr um Gefährdung der körperlichen Sicherheit handeln, sondern um die Delikte Körperverletzung bzw. fahrlässige Körperverletzung oder zumindest fahrlässige Tötung.
Die Alternative, die der Landeshauptfrau zur Verfügung steht, ist, die Impfungen der genannten Kindergruppe im Bundesland Niederösterreich nicht durchführen zu lassen. Dann ist ebenfalls ein Ziel erreicht, nämlich, Kinder vor Schädigung zu schützen.
IV. Rechtliche Aspekte — Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB)Gesetzestext: § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2022
Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Absatz 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Absatz 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Diese Impfung stellt eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen, konkret für Kinder der Altersgruppe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dar.
Im genannten Paragrafen wird auf § 81 Z.1 und 2 Bezug genommen.
Ziffer 2 ist auszuschließen, zumal sich Mikl-Leitner vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, nicht durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Zustand versetzen wird.
Ziffer 1 hingegen "trifft den Nagel auf den Kopf":
Besonders gefährliche VerhältnisseVerlangt wird für eine Tatbegehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eine außergewöhnlich hohe Gefährlichkeit verbunden mit der naheliegenden Möglichkeit, ja erkennbarer Wahrscheinlichkeit, dass der pönalisierte Erfolg eintritt.
Hinzuzufügen ist: Käme es aufgrund außergewöhnlich glückhafter Umstände trotz allem nicht zum Schadenseintritt bei Kindern, so wäre bei der Zweitanzeige wiederum zu überprüfen, ob § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) verwirklicht wurde.
Die innere Tatseite ist im Falle des 3 81 Z1 StGB verwirklicht, wenn der Täter die Umstände, die die besondere Gefahrenlage bedingen, erkannt hat oder für ihn zumindest die Möglichkeit bestanden hat, diese Umstände bei gehöriger Aufmerksamkeit zu erkennen.
Das ist bedeutsam, denn im Falle einer zweiten Anzeige hatte Mikl-Leitner tatsächlich zumindest die Möglichkeit, diese Umstände bei gehöriger Aufmerksamkeit zu erkennen, zumal sie durch die ausführliche medizinische Begründung dieser Anzeige auf die Gefährlichkeit hingewiesen wurde und diese auch als vollsinniger Mensch nach Lesen der Anzeige und medizinischen Begründungen verstehen konnte.
PDF-Seite 6:V. Mikl-Leitner, eine Überzeugungstäterin? Bekanntlich ist bei einer Straftat zwischen äußerer und innerer Tatseite zu unterscheiden.
Wahlrede 1: “Das wohl wichtigste Ergebnis ist, dass es in Zukunft eine Impfpflicht geben wird. Eine Impfpflicht, die uns dann den Weg aus der Pandemie weisen wird ... Voraussetzung, dass ich zugestimmt habe zu diesem Lockdown war die Vereinbarung der Impfverpflichtung, dass wir diese Impfverpflichtung auch tatsächlich zustande bringen und dass alle politischen Parteien am Tisch, sprich ÖVP, die SPÖ und Grüne dem auch zustimmen. Die Ungeimpften sind zu einer wahnsinnigen Belastung der Geimpften geworden … weshalb die Geimpften wollen es nicht mehr mittragen diese Unvernunft sag ich einmal zu akzeptieren, wo ihre Freiheit eingeschränkt wird, und deshalb war das eine Notwendigkeit, das heißt aus der Unvernunft einiger, die sich nicht impfen lassen wollen, wurde die Impfpflicht notwendig und das heißt, dass auch andere Staaten diesem Beispiel folgen wollen, weil dass die einzige Garantie ist, aus der Pandemie heraus zu kommen. Ja, klar ist, dass natürlich eine Impfpflicht ein Einschnitt ist in die Freiheitsrechte jedes einzelnen, aber da gilt es immer abzuwägen, welche Verantwortung hat der Staat, dieser Einschnitt ist verfassungsmäßig möglich und rechtlich OK.”
Rede 2: „lch habe mich überzeugt, wie Kinder tapfer sind und wie sie das mit einer Begeisterung machen. Eine Mama hat uns erzählt ... ja, den ganzen Tag gestern hat ihre Tochter davon gesprochen, dass sie Gott Sei Dank die Impfung endlich bekommt, dass sie auch zu ihrer Oma gehen kann und auch unbekümmert das Leben genießen kann. Also, es gibt auch schöne Momente, die man in der Politik erlebt, wo Menschen einfach diese Schutzimpfung als Befreiung ansehen und vor allem auch Kinder ein unglaublich schönes Lächeln im Gesicht haben, weil sie wieder mit anderen Kindern spielen können.”
Quelle: Transkript JOHANNA MIKL-LEITNER Landeshauptfrau Niederösterreich — Die Aussagen sind kein Jahr alt. 4-6010204937114356563; verbreitet von Herbert Kickl bzw. Link
https://www.youtube.com/watch?v=3LMoLaVaMbIAus Mikl-Leitners eigenen Worten ist zweifelsfrei abzuleiten, dass sie die Impfpflicht rückhaltlos befürwortet und nunmehr nach Scheitern dieses Gesetzes die Kinder impfen will.
Dieses Verhalten ist somit nicht wesensfremd und entspricht klar ihren Intentionen.
VI. „Die Behörde will die Impfpflicht nicht“Die Behörde empfiehlt nicht einmal die Impfpflicht für Kinder.
Eine Impfpflicht für Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres erscheint vor diesem Hintergrund unangemessen.
PDF-Seite 7: Nachdem Kinder und insbesondere jüngere Kinder im Kindergartenalter weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2 Infektion sind als Kinder im Schulalter, erscheint eine Impfpflicht ab dem 14. Lebensjahr, ab dem selbstständig zur Impfung eingewilligt werden kann, sinnvoll.Aus den Erläuterungen des Gesetzgebers: In Abs. 2 wird festgelegt, dass dieses Bundesgesetz nicht für Personen zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr gilt, sofern die die erforderliche Entscheidungsfähigkeit nach § 173 ABGB nicht vorliegt. Nach § 173 ABGB wird das Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Hervorzuheben ist, dass es sich hier um einen Reifeprozess handelt, so dass auch bei mündigen Minderjährigen, bei denen diese Vermutung zunächst nicht gegeben ist, die Entscheidungsfähigkeit im Zeitverlauf erlangt werden kann (siehe dazu auch § 3 Abs. 2). Spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit gelangt die Impfpflicht — wenn kein Ausnahmegrund vorliegt — zur Anwendung. Dass solche Personen, die aus altersbedingten Entwicklungsgründen noch nicht in der Lage sind, die Bedeutung und Tragweite einer medizinischen Behandlung zu verstehen, von der Impfpflicht ausgenommen werden, ist auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit. Die Ausnahme dieser Personengruppe trägt darüber hinaus dem Umstand der Strafmündigkeit Rechnung. Die derzeitige Datenlage lässt weiters darauf schließen, dass die symptomatische Infektionsrate im Kindes- und Jugendalter geringer als im Erwachsenenalter ist. Die meisten Infektionen verlaufen demnach asymptomatisch bzw. oligosymptomatisch. Schwere Verläufe im Kindes- und Jugendalter sind sehr selten. Aus der derzeitigen Evidenz- und Datenlage lässt sich schließen, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2 Infektion sind, wobei jüngere Kinder (Kindergartenalter) eine noch geringere Empfänglichkeit aufweisen als Kinder im Schulalter.
Eine Impfpflicht für Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres erscheint vor diesem Hintergrund unangemessen. Obwohl Infektionen bei Kindern und Jugendlichen meist milder verlaufen als bei Erwachsenen, sind auch in dieser Altersgruppe Hospitalisierungen und Komplikationen sowie Langzeitfolgen möglich. Durch die Impfung kann eine individuelle Schutzwirkung in dieser Altersgruppe, sowie eine Reduktion des von dieser Gruppe ausgehenden Transmissionsgeschehens erzielt werden. Zudem ist anzunehmen, dass sich insbesondere Personen ab dem vorgesehenen Alter vermehrt in Settings aufhalten, bei denen eine erhöhte epidemiologische Gefahr gegeben ist und damit maßgeblich zur Weiterverbreitung von Infektionen beitragen können. Nachdem Kinder und insbesondere jüngere Kinder im Kindergartenalter weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2 Infektion sind als Kinder im Schulalter, erscheint eine Impfpflicht ab dem 14. Lebensjahr, ab dem selbstständig zur Impfung eingewilligt werden kann, sinnvoll.
PDF-Seite 8: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME-00164/index.shtml An diesen Vorgaben orientiert sich Landeshauptfrau Mikl-Leitner? Oder missachtet sie sie?
VII. Einwände eines „Impfbefürworters“ und der „Informed Consent“ als Rechtfertigung sowie die rechtliche Verdünnung der Verantwortung
(„letztlich handelte ja keiner schuldhaft“)Die Gesellschaft ist erfolgreich gespalten worden in zwei Lager. Auf der einen Seite die „Impfbefürworter“ - despektierlich so vom Verfasser benannt.
Auf der anderen Seite die sogenannten „Impfgegner”, die erstaunlicherweise durch die Bank mehrfach geimpft sind, unter Außerachtlassung, dass sie nur gegen die Einführung des Impfzwanges durch Impfungen neuer Technologien (mRNA / Vektorimpfstoffe) opponierten. Sie werden weit despektierlicher mit den Zusatzbezeichnungen „Schwurbler“ oder „Rechtsradikale“ benannt oder einfach als „dumm“ abklassifiziert. (*F1)
Ein durchaus informierter und mit rechtlichen Sachverhaltenvertrauter „Impfbefürworter“ reagiert mit völligem Unverständnis, als ihm der Verfasser vom Projekt dieser Strafanzeige erzählt und um Angabe von Material aus dem Internet ersucht. Insbesondere bemerkt er: “Was willst du eigentlich? Die Eltern haben doch der Impfung Zugestimmt. " Das ist richtig.
Er führt weiter aus - ZITAT: „Somit schiebt der Gesetzgeber die Verantwortung nicht an die Eltern ab, sondern stellt dies ins freie Ermessen der Eltern. Damit ist die Behörde nicht angreifbar. Wenn also in die Meinungsfreiheit durch Impfgegner eingegriffen werden soll, Sorry das geht nicht. Da brauche ich nicht weitersuchen, das ist genau das, das Ihr den Impfbefürwortern vorwerft - EINGRIFF IN DIE MEINUNGSEREIHEIT - da kann ich leider nicht mit, bei aller Liebe! Außerdem werden mit solch einer Anzeige 14 - 18 jährige quasi entmündigt. Nur ein Beispiel es sterben Kinder im Straßenverkehr, machst Du dafür auch den Gesetzgeber verantwortlich oder den Verursacher? Wer steht vor dem Richter, sicher nicht die StVO und deren Vertreter.”
Folgen wir einmal dem Argument des „Informed Consent“, der Einwilligung nach ärztlicher Aufklärung, womit der Rechtfertigungsgrund des § 90 StGB und Ausschluss der Schuldhaftigkeit gegeben ist.
Die vorherige ärztliche Aufklärung ist die Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung in jeden ärztlichen Eingriff. (*F2) (*F3)
Anders formuliert: Voraussetzung ist hierbei vor allem, dass der Patient im Vorfeld des Eingriffs ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Fehlt die ordnungsgemäße Aufklärung, so beruht die Einwilligung auf einem Willensmangel und ist somit nicht wirksam.
(*F1): Siehe im Buch bzw. Zeitungsinterview der forensischen Psychiaterin Heidi Kastner - Titel „Die Macht der Dummheit"
(*F2): Ausnahme ist der „bewusstlose Patient", bei dem von der „mutmaßlichen Einwilligung" ausgegangen wird
(*F3): Sonst wird der Tatbestand § 110 StGB verwirklicht
PDF-Seite 9f: Die Einwilligung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; sie muss dem Empfänger also zugegangen sein, um wirksam zu werden.
In der Realität erschöpft sich die Einwilligung in der Unterschriftsleistung auf einem vorgelegten Aufklärungsbogen. - Wenn jemand annimmt, dass zusätzlich ein längeres ärztliches Gespräch stattfindet, dann sollte er einmal einen Vormittag in einer Impfstrasse verbringen, um eines besseren belehrt zu werden.
Wesentliche Voraussetzung: Ernsthaftigkeit der Einwilligung: Die Einwilligung darf insbesondere nicht auf Willensmängeln beruhen, etwa auf Zwang oder einer Täuschung.Ad Täuschung: Jeder Arzt "ist damit aus dem Schneider", denn er hat eben selbst geglaubt, dass die Coronaimpfung harmlos und sicher ist (alle sagen es) - eine Behauptung, die nicht widerlegt werden kann.
Wenn ein Kind zu Schaden kommt oder stirbt. – „Das ist tragisch” ...
Zwang im rechtlichen Sinne findet auch nicht statt. Die zu impfende Person (in unserem Fall das Kind) wird freiwillig von den Eltern zur Impfung gebracht.
Die Eltern sind tatsächlich die Endverantwortlichen. Aber:
* Hätten Sie zugestimmt, wenn man ihnen gesagt hätte, dass Kinder dieses Alters (6 Monate bis 5 Jahre) an Impfnebenwirkung sterben können und tatsächlich bereits gestorben sind? (*F4)
* Wo liegt die Grenze zwischen Zwang und Nötigung? Ausschluss ungeimpfter Kinder vom Präsenzunterricht?
Damit schließt sich der Kreis und die Präambel bewahrheitet sich: Keiner trägt die Verantwortung !!!
Die Hersteller der Impfstoffe, die angeblich „genötigt waren wegen einer weltweiten Katastrophe” einen Impfstoff in Rekordzeit, nämlich in weniger als einem Jahr auf den Markt zu bringen? (*F5)
Die Haftungsausschluss mit Regierungen vereinbarten?
Die österreichische Bundesregierung, die sich vorbildlich um die Gesundheit ihrer Staatsbürger sorgt?
Die deshalb sogar bereit gewesen wäre, unter schwersten Bedenken die Rechtslage abzuändern, Grundrechte mit größtem Bedauern einschränken musste und eine Impfpflicht einführen wollte?” (*F6)
Oder die Ärzte, die freundlicherweise impften und die Impfung propagieren, sogar nur der Empfehlung ihres seinerzeitigen Präsidenten Szekeres folgend? Die nebenbei 300 Euro pro Stunde Impfen umsetzten — ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Kann ein Gesundheitsminister für diese Aussage | “Die Impfung ist sicher ... bitte einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass die Corona-Impfung bei den neuen Varianten zwar nicht vor Ansteckung schützt, aber nachweisbar davor, auf der Intensivstation zu landen, an Long Covid zu erkranken oder schwer zu erkranken. Das ist so.” - Zitat Bundesminister Johannes Rauch | in irgendeiner Form rechtlich verantwortlich gemacht werden?
(*F4): Das ohne den manipulativen Zusatz: „Das kommt nur ganz selten vor. Vielleicht eines unter einer Million! Machen Sie sich bitte keine Sorgen ... Die Vorteile der Impfung überwiegen!" Frage: Welche Vorteile?
(*F5): Wie edel und altruistisch von ihnen! Und mit hunderten Milliarden Euro bzw. Dollar Gewinn!
(*F6): Falls ein Leser es nicht begreift: Diese Sätze sind ironisch gemeint.
PDF-Seite 10:Natürlich nicht, weil jeder weiß, dass das die Meinung eines Bankkaufmanns und Jugendberaters, aber nicht das qualifizierte Statement eines approbierten Arztes ist.
Wer könnte verantwortlich sein?
Gar eine Landeshauptfrau, die selbstlos und edel Kinder zwischen 6 Monaten und 5 Jahren vor Long Covid schützen will?
Nein, unser impfbefürwortender Freund hat Recht: Endverantwortlich sind die Kindeseltern. Aber auch sie handelten nicht schuldhaft, so wie alle Beteiligten in der Gedankenkette zuvor, denn sie hatten den wenigsten Profit aus allem, stattdessen ein krankes oder - hoffentlich nicht - totes Kind.
VIII. Vielleicht doch ein anderer Tatbestand? § 178 SGB?Gesetzestext: § 178 S(GB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten | Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört,
Könnte Mikl-Leitner diesen Tatbestand verwirklichen oder verwirklichen wollen oder fahrlässig verwirklichen?
Was ist eine Krankheit?Eine Krankheit bzw. Erkrankung ist eine Störung der normalen physischen oder psychischen Funktionen, die einen Grad erreicht, der die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden eines Lebewesens subjektiv oder objektiv wahrnehmbar negativ beeinflusst.
Nach WIKIPEDIA:
Krankheit, teils synonym mit Gebrechen, ist ein Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus eines Lebewesens beruht, Diese Störungen werden ihrerseits wahrscheinlich durch strukturelle Veränderungen von Zellen und Geweben hervorgerufen.
PSCHYREMBEL, eine interessante Definition:
Krankheit - Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen und/oder objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen oder seelischen Veränderungen. Krankheit wird von der Befindlichkeitsstörung ohne objektivierbare medizinische Ursache abgegrenzt. Die Lehre von den Krankheiten ist die Pathologie.
PDF-Seite 11f: Medizinisch erstaunlich: Wie eine Krankheit zu definieren ist, ist keine wesentliche medizinische Aufgabe. Denn die Krankheiten und ihre Namen sind in Büchern der Pathologie und verschiedenster Fachrichtungen aufgelistet und definiert.
Ist eine Schädigung durch Impfung eine Krankheit?
Im Gegensatz zu Begriffsbestimmungen pragmatischer Art gibt es jedoch keine allgemeingültige naturwissenschaftliche Definition von Krankheit. Der Philosoph Karl Jaspers sagte: „Dass in dem Worte ,Krankheit' sich Wertbegriffe und Seinsbegriffe immer miteinander verschlingen, führt zu Täuschungen, die fast unvermeidlich erscheinen". (*F7)
In deutschen Gesetzen findet sich keine Definition des Krankheitsbegriffs, aber die Rechtsprechung hat eine solche erarbeitet. (*F8) Wie ist es im österreichischen Recht? Kann die Impfnebenwirkung mit körperlichen Schäden einer Krankheit gleich gehalten werden? Ist das — rechtlich gesehen — eine Krankheit?
IX. Geimpfte sind Überträger der SARS-CoV2 ErkrankungDiese Tatsache ist medizinisch erwiesen und Ärzten allgemein bekannt. (*F9)
Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass jedem Durchschnittsjuristen dieses Faktum geläufig ist.
Daher wird diese Materie kurz referiert, weil sie im Folgeabschnitt X rechtlich zum Begriff der „Gemeingefährdung“ führt.
Das Narrativ der Impfbefürworter, das extensiv durch Printmedien und Fernsehen verbreitet wurde, lautete: Die Coronaimpfung schützt sicher und zuverlässig. Ganz sicher schützt sie vor schwerem Verlauf und/oder dem Tod. Impfen, um sich selbst und andere zu schützen!
Andere schützen als Geimpfter: Das war das bekannte Oma-(Opa-)Narrativ für eine Personengruppe, für die das ungeimpfte Kind zur tödlichen Gefahr wurde.
Im Umkehrschluss wurden in teuren, durch Steuergelder finanzierten Werbespots Szenen glücklicher generationenübergreifender Familientreffen vorgespielt (gestellt durch Schauspieler).
An Dümmlichkeit übertroffen wurden diese Clips lediglich von einer Szene, in der ein junges Mädchen im Kino triumphierend bemerkt, dass „Schmusen beim ersten Date" dankenswerter Weise durch die Coronaimpfung wieder möglich wurde.
Dass Geimpfte die gleiche Menge an Viren (= Viruslast als Fachbegriff) verbreiten, war damals bereits bekannt.
Die wissenschaftliche Untersuchung von Singanayagam et al untersuchte akribisch 471 UK COVID-19 Fälle mit 8.415 Proben aus dem oberen Respirationstrakt tiber 20 Tage. Drei Virusvarianten waren nachweisbar (Delta, Alpha und Prä-Alpha). (*F10)
(*F7): Auch nach WIKIPEDIA
(*F8): In einzelnen Teilgebieten des Rechtes gibt es natürlich in Österreich Definitionen, z.B. „Was ist eine Berufskrankheit?“ im Sozialrecht
(*F9): D.h. der Majorität der Ärzte, nicht aller. Umgekehrt: Die Unwissenheit bzw. Ignoranz einzelner Ärzte ist nicht zu unterschätzen (Anmerkung: Das trifft wohl auf alle Berufsgruppen zu).
(*F10): Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study. The Lancet, October 2022
PDF-Seite 12: Vierzig Prozent der Infektionen über „Kontakte im Haushalt“ betraf voll immunisierte Menschen. Überdies war die quantitativ bestimmte Viruslast bei der als höchst infektiösen Delta-Variante gleich hoch bei den Geimpften wie Ungeimpften! Als zweites ein Leserbrief eines Günter Kampf an thelancet, Vol 398 November 20, 2021. Titel: COVID-19: stigmatising the unvaccinated is not justified (der Autor nannte etliche Quellen und Zahlen).
Allerdings erkennen dies jetzt auch Mainstreammedien an.
COVID is no longer mainly a pandemic of the unvaceinated. Here's why. By MCKENZIE BEARD, THE WASHINGTON POST November 23, 2022 ZITAT: „Zum ersten Mal erhielt eine Mehrheit der am Coronavirus sterbenden Amerikaner zumindest die Erstserie des Impfstoffs. Laut einer Analyse, die Cynthia Cox, Vizepräsidentin der Kaiser Family Foundation, für den Newsletter Health 202 der Washington Post durchgeführt hat, waren 58 Prozent der Todesfälle durch Coronaviren im August Personen, die geimpft oder aufgefrischt wurden. Es ist die Fortsetzung eines beunruhigenden Trends, der sich im vergangenen Jahr abgezeichnet hat. Da die Impfraten gestiegen sind und neue Varianten aufgetaucht sind, ist der Anteil der Todesfälle von Menschen, die geimpft wurden, stetig gestiegen ...“ (*F11)
Vergleiche auch: Dr. John Campbell auf You-Tube: “More vaccinated deaths than unvaccinated deaths from covid“ (US)
https://www.youtube.com/watch?v=Jb2YMvfvm_M Als letzter wesentlicher Beleg ist die Befragung der Pfizer-Repräsentantin Janine Small im Oktober 2022 im EU-Parlament anzuführen. ZITAT: „Ein Video des niederländischen Politikers Robert Roos, der auch Abgeordneter im EU-Parlament ist, sorgt derzeit für ordentlich Wirbel. Dabei geht es um eine Anhörung von Janine Small, Präsidentin für internationale Märkte beim Pharmaunternehmen Pfizer, die sich vergangene Woche den Fragen der Abgeordneten des Sonderausschusses Zur Corona-Pandemie gestellt hat.
In dem Video ist zu sehen, wie Roos die Pfizer-Mitarbeiterin fragt, ob das Unternehmen den Corona-Impfstoff vor seiner Markteinführung im Dezember 2020 darauf getestet habe, ob es auch die Übertragung des Virus verhindere. Small verneint das mit der Begründung, Pfizer habe sich mit der "Geschwindigkeit der Wissenschaft" bewegen müssen, um zu wissen, was auf dem Markt vor sich gehe.“ (*F12)
Siehe auch:
https://www.youtube.com/watch?v=00VuhThe9Tg X. Tatbestände der §§ 176 und 177 StGB?(*F11): Im Original: For the first time, a majority of Americans dying from the coronavirus received at least the primary series of the vaccine. Fifty-eight percent of coronavirus deaths in August were people who were vaccinated or boosted, according to an analysis conducted for The Washington Post`s Health 202 newsletter, by Cynthia Cox, vice president at the Kaiser Family Foundation. Its a continuation ofa troubling trend that has emerged over the past year. As vaccination rates have increased and new variants appeared, the share of deaths
of people who were vaccinated has been steadily rising ...
(*F12):
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/coronavirus-ansteckung- 101.html
Hinweis im Original: „Als letzter wesentlicher Beleg ist die Befragung der Pfizer-Repräsentantin Janine Small im Oktober dieses Jahres im EU-Parlament anzuführen.“
PDF-Seite 13: Gesetzestexte:§ 176 StGB Vorsätzliche Gemeingefährdung„(1) Wer anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine der im § 169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.“
§ 177 StGB Fahrlässige Gemeingefährdung„(1) Wer anders als durch eine der in den §§ 170, 172 und 174 mit Strafe bedrohten Handlungen fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine der im § 170 Abs. 2 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.“
Als gemeingefährlich werden in der Rechtssprache Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit, also einen großen Personenkreis, darstellen. Eine Handlung ist dann gemeingefährlich. Wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.
Kinder im Alter zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sind zweifellos und unbestritten eine große Teilmenge der Allgemeinheit und ein großer Personenkreis“.
Falls Mikl-Leitner die Impfpflicht dieser Altersgruppe erfolgreich impliziert und fortführt, wie sollen dann die medizinischen Folgen im Sinne von Impfnebenwirkungen beherrscht werden können? Durch eine Landespolitikerin?
Durch bereits die erste Vakzinverabreichung ist nicht nur eine Veränderung der Immunlage, sondern eine Änderung des Gesundheitszustandes eingeleitet, die durch die Folgeimpfungen verstärkt wird.
Die Staatsanwaltschaft wird daher dringend ersucht, unter rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen, ob nicht dieser Tatbestand im gegebenen Fall dem skizzierten Sachverhalt zu subsumieren bzw. zuzuordnen ist.
XI. Ungeklärter Punkt: Pharmakovigilanz-Langzeitwirkungen der neuen ImpftechnologienPDF-Seite 14: Nach dem Conterganskandal (1961 und 1962) wurde das Arzneimittelgesetz geschaffen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln neu geregelt,
ARZEIMITTELENTWICKLUNG UND ZULASSUNG
* Bis 1977 nur Überprüfung pharmazeutische Qualität
* Registrierung bei Zulassungsbehörde
* 1977 Thalidomid-Embryopathie (Contergan®)
* Seither ab 1.1.1978
* ZULASSUNGSVERFAHREN
* Deutschland PEI (Paul Ehrlich Institut)
* Osterreich Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzEs läuft jetzt so ab (oder sollte so ablaufen).
ARZNEIMITTELENTWICKLUNG
Chemische Synthese & Amalyse
Pharmazeutische Qualitëit
In vitro (z.B. Zellkultur)
Tierversuche
Studienphase I (gesunder Mensch)
Studienphase II (einige Patienten)
Studienphase III (viele Menschen; exakte Methodik)Dieser phasenhafte Ablauf benötigt in der Regel zwölf JahreARZNEIMITTELENTWICKLUNGZulassungsantragEMA (European Medicines Agency Brüssel)
Gutachten CHMP
(Committee for Medicinal Products for Human Use)
Erste Evaluierung: Verfahrensstopp
Fragen & Antworten: zweite Evaluierung
Zulassungserteilung (277 Tage)
ZULASSUNG (ev. nur bedingt)
National PEI oder BM Gesundheit
12 JAHRENach der Zulassung oder bedingten Zulassung folgt
Phase IVJetzt wären Nebenwirkungen zu melden und auch der Fall, dass die Impfung erfolglos ist.
Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe - § 75g AMG • (1) Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen und … Apotheker … haben
• 1. vermutete Nebenwirkungen oder
• 2. vermutete Nebenwirkungen beim Menschen oder
• 3. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit (*F13) oder
• 4. nicht ausreichende Wartezeiten (Hinweis: ergänzt, nicht im Original!)• von Arzneimitteln, die im Inland aufgetreten sind und ihnen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind, … unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden.
(*F13): Das ist die Theorie. In der Praxis wird das Ausbleiben der Wirksamkeit nicht gemeldet. Verwertbare Zahlen liegen nicht vor.
PDF-Seite 15: Die Nebenwirkungen werden in internationalen Datenbanken (EMA, VAERS) gesammelt und ausgewertet. (*F14)
Treten zu viele und/oder zu schwere Nebenwirkungen (Todesfälle) auf, wird die Zulassung widerrufen und das Arzneimittel vom Markt genommen und nicht mehr eIngesetzt.
Bei den sog.
COVID19-Schutzimpfungen wird alles anders gehandhabt.
• Es handelt sich um
neue Technologien (m RNA, Vektorimpfstoffe), über die keine konkreten Erfahrungen vorlagen.
•
Phasen I bis III wurden im sog.
Teleskopverfahren gleichzeitig durchgeführt.
• Der
erste Todesfall durch Corona ereignete sich in
Österreich am
12. März 2020. •
Die erste Impfung in Österreich wurde in der MUW, Wien am
27. Dezember 2020 vorgenommen, somit nur
neun Monate später. • Es gibt daher
keine Langzeitbeobachtungen. Wie seriös ist es, Langzeiteffekte wie Krebs oder Autoimmunerkrankungen nach zehn oder zwanzig Jahren post Impfung auszuschließen, wenn der Beobachtungszeitraum vor der Behandlung der Weltbevölkerung 10 Monate und bisher global knapp etwa zwei Jahre betragen hat?Wer kann das? Das war eine rhetorische Frage
Wie lange muss man rauchen, um Krebs zu bekommen? Etwa 20 Jahre.
Wie off muss man impfen, um .... ???Wir wissen es nicht — die Zukunft wird es zeigen, also in zwanzig Jahren.
Wäre daher bei Kindern zwischen 6 Monaten und fünf Jahren mit einer weiteren
Lebenserwartung von 70 bis 80 Jahren nicht besondere Vorsicht angezeigt?
Warum? Weil sie Auswirkungen erleben könnten, die sich erst in zwanzig Jahren zeigen könnten (z.B. erhöhte Tumorrate oder vermehrt Autoimmunerkrankungen).
XI. Die Impf-Lüge: EU-Chefs wussten, dass die Impfung nicht vor Übertragung der Krankheit schützt So lautet der Titel eines Artikels in der Weltwoche vom 22.10.2022. (*F15)
Text: „Nicht nur Impfstoff-Hersteller, sondern auch die EU-Kommission war darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Pfizer-Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt.
(*F14): Die Coronaimpfungen sind die Impfungen mit der höchsten jemals in der Geschichte erfolgten Zahl von gemeldeten Nebenwirkungen. Die meisten Nebenwirkungen werden nicht gemeldet. Die Dunkelziffer (Zahl der nicht gemeldeten Fälle pro gemeldetem Fall) wird je nach Autor mit zehn bis vierzig beziffert!
(*F15):
https://weltwoche.ch/daily/die-impf-luege-eu-chefs-wussten-dass-die-impfung-nicht-vor-uebertragung-der-krankheit-schuetzt/ PDF-Seite 16: Diesbezüglich stellte der rumänische EU-Abgeordnete, Cristian Terhes, am 13. Oktober 2022 die entscheidende Frage im EU-Covid-Ausschuss: „Wie lasst sich eine Rückerstattung für die Produkte erreichen, deren Versprechen nicht eingehalten wurden?“
Der Vertreter der EU-Kommission antwortete: „Wenn Sie einen Impfstoff haben wollen, der die Übertragung verhindert, dann viel Glick. Wir hätten ihn bekommen können, aber er ist noch nicht da. Es wird in diese Richtung gearbeitet.“
Natürlich tauchten sofort „Faktenchecker“ auf, die relativierten (*F16):
“PFIZER HAT DIE WAHRHEIT GESAGT, IMPFUNG SCHÜTZTE VOR ANSTECKUNG - QUERDENKER LÜGEN
Also stellen wir fest: Bei der Testung vor der Zulassung der Impfstoffe wurde die Sicherheit und der Schutz vor Tod und schweren Verläufen durch Corona untersucht. Und auch bestätigt. Dass die Impfung (vor allem bei früheren Corona-Varianten) auch das Risiko verringert, andere anzustecken, war aber ebenfalls wahr und wurde auch bewiesen. Wenn jetzt also jemand von Pfizer sagt, in der ersten Untersuchung wurde nicht die Vorbeugung der Übertragung getestet ist das wahr und war es auch schon immer - und widerlegt nicht die Tatsache, dass die Impfung vor Übertragung schützte. ...“
Fazit: egal, wem man nun glauben will, ob gelogen oder nicht gelogen ist hier unerheblich.
Fakt ist und war: Pfizer untersuchte nicht, ob die Impfung vor Ansteckung schützt, nämlich der Hypothese, auf der Mikl-Leitners Kartenhaus einer Argumentation aufbaute.
XII. Statistik AustriaRealistisch ist eine Sterblichkeit, also Todesfälle durch COVID-19 bei Kindern zwischen 6 Monaten und 5 Jahren: Ein Todesfall auf zwei Millionen Kinder.
Natürlich sterben mehr Kinder (COVID-19 als Nebenbefund), diese leiden aber primär an:
Tumorleiden, Zustand nach Zytostatikatherapie oder Immunsuppression, Herz- und andere Organmissbildungen et cetera.
Das heißt. in allen diesen Fällen stellt die Schwere der Grunderkrankung die eigentliche Todesursache dar und die SARS-CoV2 Infektion ist ein terminaler Nebenbefund oder nur Auslöser des letztendlich letalen Ausganges.
Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV2 Infektionen. Aber vorher gesunde Kinder sterben an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen.
Diese Aussagen können verifiziert oder falsifiziert werden durch die Daten der Statistik Austria. Es wird daher die Staatsanwaltschaft ersucht, eine entsprechende Anfrage an obige Behörde zu richten und konkrete Daten aller verstorbenen Kinder zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Lebensalter vorzulegen, nämlich Zahl der Kinder, Angaben ob obduziert oder nicht, sowie alle Totenscheindiagnosen, inklusive der „anderen wesentlichen Erkrankungen“ die in Totenscheinen in aller Regel in Spalte 3 aufscheinen sollten.
*F16):
https://wwyw.volksverpetzer.de/corona-faktencheek/pfizer-hat-nicht-ueber-wirksamkeit-gelogen/ PDF-Seite 17: Zusammenfassend stellt die Durchimpfung dieser Altersgruppe eine sog. „altruistische Impfung“ dar, zumal das Kind selbst an der Impfung (aber nicht an der Erkrankung) sterben kann, zum Schutze anderer älterer und geschwächter Personen (das von Mikl-Leitner gebrauchte
Omanarrativ, die angeblich geschützt wird).
Im Sinne einer Kosten-Nutzenanalyse bzw. eines Risk Assessments ist daher die Impfung dieser Altersgruppe (6 Monate bis 5 Jahre) medizinisch kontraindiziert und striktest abzulehnen.XIII. Pfizer Documents: BNT 162b2 5.3.6 Cumulative Analysis Of Post-Authorization Adverse Event Reports of PF-07302048 (BNT162B2) Received Through 28-Feb-2021Dieser Report sollte bekanntlich so wie zahlreiche andere Dokumente unter Verschluss bleiben (The information contained in this document is proprietry and confidential ...), Wurde aber infolge Gerichtsbeschlusses in den USA 6ffentlich gemacht.
Die Liste der Nebenwirkungen ist von Interesse (Appendix 1: List Of Adverse Events Of Special Interset) und umfasst acht Seiten. Deshalb wurden nur einige Diagnosen selektiv ausgewählt und aufgelistet, insbesondere wenn sie für Kinder der beschriebenen Altersgruppe relevant erscheinen.
• Neuritis des Akustikus (Hirnnerven für das Gehör)
• Erworbene epileptische Aphasie
• Akute hämorrhagische Leukencephalitis
• Agranulozytose
• Anaphylaktische Reaktion
• Autoantikörper (unterschiedliche Art angeführt)
• Aplastische Anämie
• Unterschiedliche Autoimmunerkrankungen
• Bronchitis
• Bronchospasmus
• Herzstillstand (cardiac arrest)
• Hirnvenensinusthrombose
• Chronischer Lupus erythemadodes
• Autoimmune Glomerulonephritis
• Disseminierte Varicellazosterinfektionen
• Dermatitis bullosa oder herpetiformis
• Frühe epileptische Encephalopathie
• Hirnnervenlähmungen
• Polyneuropathie
• Enteropathie
• Epilepsie
• Erythema multiforme
• Fieberkrämpfe
• Thrombozytopenie
• Granulozytopenie
• Lymphopenie
• Thrombozytopenie
PDF-Seite 18: • Kawasaki Syndrom
• Iuvenile idiopathische Arthritis
• Meningitis
• Pneumonie
• Embolien
• Myokarditis
• Perikarditis
Wie auch immer, von einer harmlosen Impfung kann nicht die Rede sein!XIV. MyokarditisMyokarditis ist der Fachausdruck für Herzmuskelentzündung: eine der gefährlichsten Impfnebenwirkungen im Kindesalter.
Die Myokarditis als mögliche und häufige Impfnebenwirkung ist bewiesen.
Eine Suche in
PubMed mit dem Suchbegriff
vaccine myocarditis ergibt 1.247 Treffer. Hinweis:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/ Wir listen hier nur die ersten zehn Treffer auf:
(Hinweis: (1) - (10) und (K1) - (K2) eingefügt)(1) COVID-19 Vaccine and Myocarditis. Salah HM, Mehta JL. Am J Cardiol. 2021 Oct 15;157:146-148. doi: 10.1016/j.amjcard.2021.07.009. Epub 2021 Jul 12.
(2) Use of mRNA COVID-19 Vaccine After Reports of Myocarditis Among Vaccine Recipients: Update from the Advisory Committee on Immunization Practices - United States, June 2021. Gargano JW, Wallace M, Hadler SC, Langley G, Su JR, Oster ME, Broder KR, Gee J, Weintraub E, Shimabukuro T, Scobie HM, Moulia D, Markowitz LE, Wharton M, McNally VV, Romero JR, Talbot HK, Lee GM, Daley MF, Oliver SE. MMWR Morb Mortal Wkly Rep. 2021 Jul 9;70(27):977-982. doi: 10.15585/mmwr.mm7027e2.
(3) Myocarditis after BNT162b2 mRNA Vaccine against Covid-19 in Israel. Mevorach D, Anis E, Cedar N, Bromberg M, Haas EJ, Nadir E, Olsha-Castell S, Arad D, Hasin T, Levi N, Asleh R, Amir O, Meir K, Cohen D, Dichtiar R, Novick D, Hershkovitz Y, Dagan R, Leitersdorf I, Ben-Ami R, Miskin I, Saliba W, Muhsen K, Levi Y, Green MS, Keinan-Boker L, Alroy-Preis S. N Engl J Med. 2021 Dec 2;385(23):2140-2149. doi: 10.1056/NEJMoa2109730. Epub 2021 Oct 6. PMID: 34614328
(4) COVID-19 vaccine-induced myocarditis: Case report with literature review. Nassar M, Nso N, Gonzalez C, Lakhdar S, Alshamam M, Elshafey M, Abdalazeem Y, Nyein A, Punzalan B, Durrance RJ, Alfishawy M, Bakshi S, Rizzo V. Diabetes Metab Syndr. 2021 Sep-Oct;15(5):102205. doi: 10.1016/j.dsx.2021.102205. Epub 2021 Jul 10. PMID: 34293552
PDF-Seite 19: (5) Myocarditis Following mRNA COVID-19 Vaccine. Visclosky T, Theyyunni N, Klekowski N, Bradin S. Pediatr Emerg Care. 2021 Nov 1;37(11):583-584. doi: 10.1097/PEC.0000000000002557. PMID: 34731877
(6) Association of Myocarditis With BNT162b2 Messenger RNA COVID-19 Vaccine in a Case Series of Children. Dionne A, Sperotto F, Chamberlain S, Baker AL, Powell AJ, Prakash A, Castellanos DA, Saleeb SF, de Ferranti SD, Newburger JW, Friedman KG. JAMA Cardiol. 2021 Dec 1;6(12):1446-1450. doi: 10.1001/jamacardio.2021.3471. PMID: 34374740
(7) mRNA COVID vaccine and myocarditis in adolescents. Kwan MYW, Chua GT, Chow CB, Tsao SSL, To KKW, Yuen KY, Lau YL, Ip P. Hong Kong Med J. 2021 Oct;27(5):326-327. doi: 10.12809/hkmj215120. Epub 2021 Aug 16. PMID: 34393110
(8) Receipt of mRNA Vaccine against Covid-19 and Myocarditis. Caforio ALP. N Engl J Med. 2021 Dec 2;385(23):2189-2190. doi: 10.1056/NEJMe2116493. PMID: 34874636
(9) Severe COVID-19 vaccine associated myocarditis: Zebra or unicorn? Hendren NS, Carter S, Grodin JL. Int J Cardiol. 2021 Nov 15;343:197-198. doi: 10.1016/j.ijcard.2021.09.036. Epub 2021 Sep 21. PMID: 34560165
(10) Myocarditis Following Coronavirus Disease 2019 mRNA Vaccine: A Case Series and Incidence Rate Determination. Perez Y, Levy ER, Joshi AY, Virk A, Rodriguez-Porcel M, Johnson M, Roellinger D, Vanichkachorn G, Charles Huskins W, Swift MD. Clin Infect Dis. 2022 Aug 24;75(1):e749-e754. doi: 10.1093/cid/ciab926. PMID: 34734240
Schränkt man die Suche auf Kinder ein, so finden sich immer noch 257 Publikationen. Einige davon:(K1) Association of Myocarditis With BNT162b2 Messenger RNA COVID-19 Vaccine in a Case Series of Children. Dionne A, Sperotto F, Chamberlain S, Baker AL, Powell AJ, Prakash A, Castellanos DA, Saleeb SF, de Ferranti SD, Newburger JW, Friedman KG. JAMA Cardiol. 2021 Dec 1;6(12):1446-1450. doi: 10.1001/jamacardio.2021.3471. PMID: 34374740
(K2) Safety of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Setting. Barda N, Dagan N, Ben-Shlomo Y, Kepten E, Waxman J, Ohana R, Hernán MA, Lipsitch M, Kohane I, Netzer D, Reis BY, Balicer RD. N Engl J Med. 2021 Sep 16;385(12):1078-1090. doi: 10.1056/NEJMoa2110475. Epub 2021 Aug 25. PMID: 34432976
PDF-Seite 20: Es muss hier festgehalten werden, dass etliche Autoren das Überleben einer Myokarditis als Erfolg feiern … „gute Prognose“ ist das Schlagwort! Diese Ärzte haben keinerlei Erfahrung in Pathologie oder Rechtsmedizin.
Zellunterginge im Herzmuskel (Nekrosen) führen - wenn überlebt — immer zu einer Defektheilung: d.h. zum Ersatz durch Narbengewebe (Fibrose). Verfrüht tritt dann bei diesen Patienten nach Jahrzehnten eine Herzinsuffizienz ein; oder ein vorzeitiger Tod durch Herzrhythmusstörungen.
Überlebte Myokarditis reduziert die Lebenserwartung.
Kardiologe: Kinder fallen plötzlich tot um und die Zahlen gehen durch die Decke (*F17)
ZITAT: "Der Westen ist seit Monaten mit einer erheblichen Übersterblichkeit konfrontiert. Kinder, die ausgerechnet an Herzproblemen sterben, wird behauptet.
Der Kardiologe und Internist Peter McCullough verweist auf Daten aus Finnland, aus denen hervorgeht, dass vor der Einführung der Coronaimpfstoffe vier Fälle von Myokarditis pro Million Einwohner verzeichnet wurden. Daten aus Thailand zeigen, dass derzeit 25.000 Falle von Myokarditis pro Million gemeldet werden. „Die Zahlen gehen durch die Decke”, sagte McCullough in der Charlie Kirk Show. “Bis Zum Beweis des Gegenteils wird die Myokarditis durch den Coronaimpfstoff verursacht", betonte der Kardiologe.
Der Neurologe Jan Bonte antwortete: „Ich weiß nicht, wie schlimm es ist oder wie schlimm es wird. Dieser Peter McCullough ist nicht verrückt. Und ich habe 20 Jahren Medizin gelernt: Sei vorsichtig mit neuen Medikamenten. Es gibt immer Nebenwirkungen, die in den Studien nicht festgestellt wurden. Und die man nicht kommen sieht.“
Im vergangenen Juli gab die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bekannt, dass Myokarditis, also eine Entzündung des Herzmuskels, als mögliche Nebenwirkung in die Packungsbeilage der Corona-Impfstoffe von Pfizer und Moderna aufgenommen werden sollte. (*F18)
Zu den Symptomen der Erkrankung gehören Kurzatmigkeit, ein starker und möglicherweise unregelmäßiger Herzschlag und Schmerzen in der Brust. Die EMA kam zu dem Schluss, dass die Fälle hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung auftraten, am häufigsten nach der zweiten Dosis und bei jüngeren Männern.”
(Hinweis: Ende des ZITATES) XV. ETHISCHE FRAGEN – „Eine utilitaristische Berechnung“: Wie viele Alte müssten gerettet werden, damit der Tod eines einzigen dreijährigen Impflings durch Impfnebenwirkung und dessen Lebenszeitverkürzung rechnerisch aufgewogen wird?(*F17):
https://uncutnews.ch/kardiologe-kinder-fallen-ploetzlich-tot-um-und-die-zahlen-gehen-durch-die-decke/(*F18): In den Aufklärungsbogen wird sie schon größtenteils angeführt
PDF-Seite 21f: Der Utilitarismus (lat. utilitas, Nutzen, Vorteil) ist eine Form der zweckorientierten (teleologischen) Ethik (Nutzethik), die in verschiedenen Varianten auftritt. Auf eine klassische Grundformel reduziert besagt er, dass eine Handlung genau dann moralisch richtig ist, wenn sie den aggregierten Gesamtnutzen, d. h. die Summe des Wohlergehens aller Betroffenen, maximiert. (*F19)
Hier handelt es sich um ein reines Gedankenexperiment, gibt aber Aufschlüsse.Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Österreichers kann leicht durch den Lebenserwartungsrechner der Statistik Austria (
https://www.statistik.at/Lebenserwartung/action.do ) ermittelt werden.
Am heutigen Tag, den 11.11.2022 hätte ein dreijähriger Knabe Geburtstag, wenn er am 11.11.2019 geboren worden wäre. Der Rechner sagt ihm eine restliche Lebenserwartung von 75,3 Jahren voraus, abgerundet 75 Jahre.
Das dreijährige Mädchen hätte (gleiche Geburtstagsangabe) eine restliche Lebenserwartung von 80,54 Jahren, aufgerundet 81 Jahre.
Ende Jänner 2022 stellte der VfGH eine Anfrage an den damaligen Bundesminister Mückstein betreffend konkreter Angaben zur Coronaerkrankung. Das BM wollte die Antwort unter Verschluss halten, aber sie ist im Internet komplett aufzufinden (geleakt).
„Das Durchschnittsalter der mit Todesursache COVID-19 Verstorbenen entsprechend der Todesursachenstatistik der Statistik Austria lag im Jahr 2020 bei 82,8 Jahren .“ (*20)
Jetzt die Gegenrechnung: Am heutigen Tag hätte ein Mann von 82,8 Jahren am 11. März 1941 Geburtstag gehabt. Seine zukünftige Lebenserwartung laut Rechner betrüge 7 Jahre. Für eine Frau gleichen Alters wird eine Lebenserwartung von 8,27 Jahre, abgerundet 8 Jahre, ausgewiesen.
Nächster Schritt: Der Bub von drei Jahren verliert 75 Jahre Lebenszeit, 75 : 7 = 10.5 - es müssen elf alte Männer durch die Impfung des Kindes vor dem Coronatod gerettet werden, damit die Situation im Sinne des Utilitarismus aufgeht. Das dreijährige Mädchen verliert 81 Jahre Lebenszeit; 81 : 8 = 10,12. Das gleiche Resultat: Der Impferfolg muss darin liegen, dass elf alte Frauen durch die Kinderimpfung gerettet werden, damit der Lebenszeitverlust einer einzigen Dreijährigen ausgeglichen wurde.Kann irgendein Politiker oder (sog.) medizinischer Experte dieses Resultat garantieren?
Kann irgendein Epidemiologe - seriös vorausgesetzt und nicht Vasall oder Wahrsager der Bundesregierung - überhaupt voraussagen, ob die Durchimpfung der Kinder zwischen 6 Monaten und 5 Jahren einen entscheidenden Einfluss auf die (sog.) Pandemie hat und wie dieser konkret in Zahlen aussieht?
(*F19): WIKIPEDIA
(*F20):
https://transition-news.org/IMG/pdf/vfgh.pdfPDF-Seite 22: Das waren rhetorische Fragen, denn die Antwort lautet selbstverständlich „nein".
Davon abgesehen: Ein utilitaristischer Ansatz ist ohnehin verfehlt, als einzige Lösung bietet sich — wenn es Kinder betrifft — nur die Verantwortungsethik an. (*F21)
Oder unter Achtung der Menschenwürde „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchtest“ – Immanuel Kant
Eine Politik oder ein Mensch, der die Kinderimpfung propagiert, gebraucht Kinder als Mittel für seine politischen Ziele.
XVI. ZUSAMMENFASSUNGDie Schäden der Impfung von Kindern zwischen 6 Monaten und 5 Jahren durch Impfnebenwirkungen übertreffen gewaltig den Nutzen, den diese Kindergruppe hat, weil Kinder nicht an einer SARS-CoV2 Infektion versterben, sondern die Erkrankung leicht überstehen.
Wenn genügend Kinder mit genanntem Virus in Kontakt waren, dann verbessert sich die epidemiologische Situation der Gesamtbevölkerung auf dem Weg zur Herdenimmunität,
Überhaupt ist die sog. Coronainfektion seit dem Auftreten der Omikronvariante vermindert gefährlich und außerdem längst auf dem Weg von einer Pandemie längst zu einer Endemie, die saisonal alle paar Jahre auftreten wird - ähnlich der Grippe. (*F22)
Das alles ist allgemein bekannt und medizinisch belegt — genauso wie es die Gefährlichkeit durch unterschiedliche Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe (mRNA/Vektor) ist. Sowohl VAERS als auch die Datenbanken der EMA beweisen, dass es noch nie in der Geschichte der Medizin so viele registrierte Nebenwirkungen gab wie bei den fälschlich so bezeichneten „Corona-Schutzimpfungen“. (*F23)
Dessen ungeachtet und aus welcher Motivation auch immer, wird und will Johanna Mikl-Leitner als Landeshauptfrau und Endverantwortliche die Impfdoktrin für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 Jahren in Österreichs größtem Bundesland, Niederösterreich, einführen und auf Biegen und Brechen durchsetzen.
Obwohl bekannt ist und leicht zu erheben, dass medizinisch gesehen die Impfung dieser Altersgruppe epidemiologisch nicht zielführend ist. Wohl aber bringt sie Kinder in Gefahr von Impfschäden (Nebenwirkungen), die von Gesundheitsschädigung bis zum Tod reichen können.
(*F21): Begriff von Max Weber
(*F22): Die von der WHO behauptet wird bzw. wurde
(*F23): Sinn einer Schutzimpfung ist sterile Immunität. Die sterile Immunität ist eine Form der Immunität, bei welcher ein Krankheitserreger durch die immune Person nicht an Dritte weitergegeben werden kann.
PDF-Seite 23: Die Landeshauptfrau verwirklicht damit objektiv den Tatbestand der Gefährdung der
körperlichen Sicherheit gemäß § 89 StGB und wird wohl subjektiv keine rechtlich relevanten Rechtfertigungsgründe ins Feld führen können.
Im Sinne der Generalprävention wäre eine Bestrafung zielführend, um der österreichischen Bevölkerung zu demonstrieren, dass auch Politiker für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn sie nicht gerade ,,nur” Korruption oder Postenschacher betreiben.
Außerdem könnte das zu einem Umdenken jener Politiker führen, die dieses Land und seine Bürger wie ihr Privateigentum behandeln oder in der Republik Österreich einen Selbstbedienungsladen sehen.
Die Gesundheit von Kindern aus politischem Kalkül heraus zu gefährden, ist kein Kavaliersdelikt.
Deshalb erfolgt diese Strafanzeige der Gefertigten.
Einerseits um ein Zeichen zu setzen - selbst wenn keine rechtliche Verfolgung von einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft erfolgen sollte. (*F24)
Andererseits um im Schadensfall - die ersten toten Kinder in Niederösterreich nach einer Impfung - die Staatsanwaltschaft doch dazu zu bewegen, diese Fälle ordentlich zu untersuchen und der danach erfolgenden Zweitanzeige gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nachzugehen.
(*F24): Während „Normalbürger" (Zitat: Vor dem Gesetz ist jeder Hilfsarbeiter gleich!) für das fehlende Tragen der Schutzmasken verwaltungsstrafrechtlich pönalisiert wurden, gab es keine Konsequenzen für Bundespräsident und Bundesregierung, die alle Welt bei der ORF-Gala im Fernsehen ohne Masken bewundern durfte.
Ende der Transkription wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww (#216)
Teil der Zeitgeschichte:ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG NEHAMMER (ab 06.12.2021)
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG SCHALLENBERG (ab 11.10.2021)
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 13 Antwort 209 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.195 Machen Sie sich selbst ein Bild! ICH HABE MITGEMACHT ist keine Menschenjagd, es dokumentiert eine! (Hinweis: Mehr Informationen geplant.)
Update vom 12.11.2022: Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=3LMoLaVaMbI FPÖ
10.11.2022 FPÖ WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR"Wie Johanna Mikl-Leitner WIRKLICH tickt" … FPÖ TV | 10.11.2022
"Damit niemand vergisst, wie Johanna Mikl-Leitner tickt und wie das in Niederösterreich damals so war" …
20221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.mp3 (Audio-Datei)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=1553920221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.mp4 (Video-Datei)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15540Stufenweise Transkription ohne Titel: JOHANNA MIKL-LEITNER, LANDESHAUPTFRAU NÖ Die Aussagen sind kein Jahr alt! (Quelle oe24)
(00:00) 19.11.2021: "Das wohl wichtigste Ergebnis ist, dass es in Zukunft eine Impfpflicht geben wird. Eine Impfpflicht, die uns dann den Weg aus der Pandemie zeigt.“(00:11) 19.11.2021: "Grundvoraussetzung, dass ich zugestimmt habe zu diesem Lockdown war die Vereinbarung der Impfverpflichtung. Dass wir diese Impfverpflichtung auch tatsächlich zu Stande bringen und dass alle politischen Parteien am Tisch – sprich ÖVP, SPÖ und GRÜNE – dem auch zustimmen. Die Ungeimpften sind zu einer wahnsinnigen Belastung der Geimpften geworden. Und vor allem die Geimpften wollen es nicht mehr mittragen diese Unvernunft, sag ich jetzt einmal, zu akzeptieren, wo ihre Freiheit eingeschränkt wird.“ (00:44) 19.11.2021: „Und deswegen war das eine Notwendigkeit. Das heißt: Aus der Unvernunft einiger, die sich nicht impfen lassen, wurde die Impfpflicht wichtig und notwendig. Und ich bin fest davon überzeugt, dass auch andere Staaten diesem Beispiel folgen wollen, weil das die einzige Garantie ist, aus der Pandemie herauszukommen.“ (01:02) 19.11.2021: „Klar ist, dass natürlich eine Impfpflicht ein Einschnitt ist in die Freiheitsrechte jedes einzelnen. Aber da gibt es natürlich immer abzuwägen, welche Verantwortung hat der Staat. Das heißt: Dieser Einschnitt ist verfassungsrechtlich möglich und vor allem rechtlich OK." (01:20) 01.12.2021: …
Ende der Transkription (#209)
20221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.jpg

20221110 FPOE WIE JOHANNA MIKL LEITNER WIRKLICH TICKT UND WIE DAS DAMALS SO WAR.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=15537Quelle weiter unten ua:
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=1553319.11.2021 | ID 780 | „Die Ungeimpften sind zu einer wahnsinnigen Belastung der Geimpften geworden.” Johanna Mikl-Leitner Landeshauptfrau von Niederösterreich ÖVP31.07.2021 | ID 658 | „All jene, die in den Landesdienst aufgenommen werden wollen, müssen geimpft sein und sich verpflichten, diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten.” Johanna Mikl-Leitner österreichische Landeshauptfrau (ÖVP)wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww
Verdacht: Mag. Johanna MIKL-LEITNER ist die kriminellste Landeshauptfrau Österreichs.wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#216)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität WahrheitsforschungUKRAINE-KRIEG UND EU-MASSNAHMEN: Verdacht und Aufforderung:
WIR verarmen und können niemandem mehr helfen.
Die EU verarmt und kann niemandem mehr helfen.
EUROPA verarmt und kann niemandem mehr helfen.
WIR schwächen uns selbst und können niemandem mehr helfen.
Die EU schwächt sich selbst und kann niemandem mehr helfen.
EUROPA schwächt sich selbst und kann niemandem mehr helfen.
RUSSLAND, UKRAINE, USA UND EU MÜSSEN SOFORT AN EINEN TISCH FÜR EINEN NACHHALTIGEN FRIEDEN.
PUTIN, SELENSKYJ, BIDEN UND VON DER LEYEN MÜSSEN SOFORT AN EINEN TISCH FÜR EINEN NACHHALTIGEN FRIEDEN.
Betrifft alle Kriege: Jeder Mensch möge bitte helfen für einen nachhaltigen Frieden.
Begründung: Jeder Tote ist ein Toter zuviel. Jeder Schaden ist ein Schaden zuviel.
10.11.2022 http://teletext.orf.at/ Seite 127
Transkription: POLITIK International |
Große Verluste auf beiden Seiten | Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine verzeichnen beide Seiten nach Schätzungen des US-Militärs hohe Opfer-Zahlen. "Wir haben es mit weit mehr als 100.000 getöteten und verletzten russischen Soldaten zu tun", so US-Armeegeneral Milley gestern. Gleiches dürfte für die Ukraine gelten. Die Zahlen sind die genauesten, die die USA bisher veröffentlicht haben. Sie können aber nicht unabhängig geprüft werden. Milley warb für Gespräche, um den Krieg zu beenden. Möglicherweise könnten weder die Ukraine noch Russland militärisch siegen, daher müsse man sich "nach anderen Mitteln umsehen". Ende der TranskriptionAmtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung ANONYMOUS
https://www.anonymousnews.org/ BRD RA Beate BAHNER
www.beatebahner.deBRD CLUB DER KLAREN WORTE
https://clubderklarenworte.de/ BRD „DAS NEUE MEDIENPORTAL“ (1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi)
https://neue-medien-portal.de/ BRD
https://reitschuster.de/ BRD STIFTUNG CORONA AUSSCHUSS
https://corona-ausschuss.de/ 06.02.2022 DAS ERSTE COVID-TRIBUNAL BEGINNThttps://uncutnews.ch/das-erste-covid-tribunal-beginnt-sehen-sie-sich-die-eroeffnungsplaedoyers-an/BRD KOPP
https://kopp-report.de/ -
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https://www.kopp-verlag.at/ )
BRD RUBIKON
https://www.rubikon.news/ BRD DR. WOLFGANG WODARG
https://www.wodarg.com (
www.wodarg.com )
ÖSTERREICH RECHTSANWÄLTE FÜR GRUNDRECHTE | ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG
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https://www.afa-zone.at/kostenlose-info-downloads/ Zum Beispiel: Forsthuber & Partner
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte.html30.01.2022 VIDEO 23 REPUBLIK ÖSTERREICH „Klage“ gegen Impfpflichthttps://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/646-ig.htmlDRUCKEN
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/646-ig.html?tmpl=component&print=1 05.01.2022 VIDEO 22 REPUBLIK ÖSTERREICH Gravierenden Änderungen im Arzneimittel- und Gentechnikgesetz https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/643-amg-gtg-rv.html DRUCKEN
https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur-ihre-grundrechte/item/643-amg-gtg-rv.html?tmpl=component&print=1ÖSTERREICH
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PLÖTZLICH UND UMERWARTET
https://ploetzlich-und-unerwartet.net/ Sportler, Trainer und Zuschauer von Sportereignissen, die seit 01.01.2021 plötzlich und unerwartet gesundheitlich Probleme bekamen oder verstarben.
PLÖTZLICH UND UMERWARTET KINDER
https://ploetzlich-und-unerwartet.net/?Liste=Kinder Kinder, die seit 01.01.2021 plötzlich und unerwartet gesundheitlich Probleme bekamen oder verstarben.
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EUROPA
https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/research-development/pharmacovigilance/eudravigilance USA
https://www.cdc.gov/ ->
https://vaers.hhs.gov/ Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung2G AM ARBEITSPLATZ / 3G AM ARBEITSPLATZ | IMPFPFLICHT Verdacht:
CORONAIMPFWAHN OHNE ENDE / CORONA-IMPFWAHN OHNE ENDECORONA MASSNAHMEN SOFORT BEENDENVerdacht: CORONA MASSNAHMEN SCHWACHSINN VON ANFANG ANVerdacht: SCHWERKRIMINELLE CORONA MASSNAHMEN Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=943.0;attach=6322Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt.
Beweismittel:
www.dieaufdecker.com/ und andere. Es gilt die Unschuldsvermutung. (47.594)