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ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG NEHAMMER

Begonnen von Wahrheitsforschung, 13 April 2020, 20:53:47

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Wahrheitsforschung

#15
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15  (Hinweis: Suche Antwort #15)
Hinweise: Seite 1 Antwort 0-14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.0 Machen Sie sich selbst ein Bild!
Verdacht: MASKENPFLICHT für SchülerInnen und BürgerInnen viele Stunden täglich: SCHWERE GESUNDHEITSSCHÄDEN MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN durch die stundenlang angesammelten Bakterien, Viren und Schadstoffe in der Nase und vor dem Mund, die sich zurück bis in die Lungen verbreiten können. Gesundheitliche Gefahren durch fehlerhafte Entsorgung oder unsachgemäßes Wiederverwenden von Masken. Der natürliche Abbau von Bakterien, Viren und Schadstoffe nach dem Ausatmen in der Luft wird verändert. Es besteht die Gefahr schwerwiegender Folgeschäden.

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Hinweise vor dem Inhaltsverzeichnis:

https://corona-ausschuss.de/ BRD STIFTUNG CORONA AUSSCHUSS LEITUNG:
Rechtsanwältin Antonia FISCHER   (RA Antonia FISCHER)
Rechtsanwältin und Volkswirtin Viviane FISCHER   (RA Viviane FISCHER)
Rechtsanwalt Dr. Reiner FÜLLMICH   (RA Dr. Reiner FÜLLMICH)
Rechtsanwalt Dr. Justus P. HOFFMANN   (RA Dr. Justus P. HOFFMANN)

1/1 https://www.youtube.com/watch?v=I3pMRoEBrNA   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung1/
Termin 01 | Teil 1/4: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. W. Wodarg | 28:00 | Live übertragen am 14.07.2020 | Ton ab ca 17:27 Sendeminute

1/2 https://www.youtube.com/watch?v=cWdF7Q3266I   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung1/
Termin 01 | Teil 2/4: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. Wolfgang Wodarg | 01:51:11 | Live übertragen am 14.07.2020

1/3 https://www.youtube.com/watch?v=56KZcsh7TME   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung1/
Termin 01 Teil 3/4: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. Wolfgang Wodarg | 30:35 | Live übertragen am 14.07.2020

1/4 https://www.youtube.com/watch?v=CmWxyUjFlB4   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung1/
Termin 01 Teil 4/4: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. Wolfgang Wodarg | 01:25:05 | Live übertragen am 14.07.2020 | Ton ab ca 18:00 Sendeminute

2 https://www.youtube.com/watch?v=gPx119vZ9rw   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung2/
Termin 02: Die Lage der Menschen in den Pflegeheimen - mit Adelheid von Stösser | 05:05:23 | Live übertragen am 15.07.2020

3 https://www.youtube.com/watch?v=vWkCSht8_bE   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung3/
Termin 03: Bergamo - was war da los? | 04:39:34 | Live übertragen am 23.07.2020 | Ton ab ca 18:20 Sendeminute

4 https://www.youtube.com/watch?v=pKllldIiMpI   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung4/
Termin 04: Der Drosten-Test, die Immunität und die zweite Welle | 03:12:45 | Live übertragen am 24.07.2020

5 https://www.youtube.com/watch?v=qIaIDAv2DXE   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung5/
Termin 05: Die Lage der kleinen Unternehmer und Selbständigen | 03:58:43 | Live übertragen am 30.07.2020

6 https://www.youtube.com/watch?v=LDxCUBBrms8   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung6/
Termin 06: Die Lage der Kinder | 03:57:33 | Live übertragen am 31.07.2020

7 https://www.youtube.com/watch?v=IjSl9q7a3-E   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung7/
Termin 07: Schützen die Masken oder schaden sie? | 04:17:50 | Live übertragen am 06.08.2020 | Ton ab ca 06:42 Sendeminute

8 https://www.youtube.com/watch?v=yiIVQoWYcrU   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung8/
Termin 08: USA – der Blick von innen. Aktuelle Lage in Schweden, Frankreich, Italien, etc. | 04:28:34 | Live übertragen am 07.08.2020 | Ton ab ca 01:06:10 Sendestunde GÄSTE: Dr. Wolfgang Wodarg (Germany), MD Pam Popper (USA), Journalistin Gaby Weber (Argentina), Unternehmer Ash Zrl (Nepal), Dr. Luca Speciani (Italy)

9 https://www.youtube.com/watch?v=Q11xjqRwWhk   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung9/
Termin 09: Die Rolle der Medien | 04:07:05 | Live übertragen am 13.08.2020 | | Ton ab ca 06:27 Sendeminute

10 https://www.youtube.com/watch?v=jDZgQaqYtrQ   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung10/
Termin 10: Gefährlichkeit des Virus, Behandlung der Krankheit, Impfen als Ausweg? | 04:32:40 | Live übertragen am 14.08.2020 | Ton ab ca 14:21 Sendeminute

11 https://www.youtube.com/watch?v=3zvz-0fImuw   ODER   https://corona-ausschuss.de/sitzung11/
Termin 11: Datenschutz - 1 Million Genoms, Gesundheits-ID, Tracking App (Rechtssystem - Grundlagen für die Massnahmen, Grundrechtseingriffe) | 04:17:01 | Live übertragen am 18.08.2020 | Ton ab ca 08:48 Sendeminute

12 https://www.youtube.com/watch?v=89gFxDbqtgs     ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung12/
Termin 12: Fehlanreize im System, Die Rolle der Medien II | 03:02:10 | Live übertragen am 20.08.2020 | Ton ab ca 18:43 Sendeminute

13 https://www.youtube.com/watch?v=ODCCjbbo2ik    ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung13/
Termin 13: Mittelstand in der Krise, Staatsverschuldung, Pandemiegewinnler | 05:04:42 | Live übertragen am 21.08.2020 | Ton ab ca 06:54 Sendeminute

Anscheinend keine Sitzungen Montag, 24.08.2020 - Freitag, 28.08.2020 | Wir haben eingeladen: Regierungsvertreter, Behördenmitarbeiter, Sachverständige der Regierung, Testhersteller etc. | Gesprächstermine nach Rücklauf

14 https://www.youtube.com/watch?v=8uXavZd5uco     ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung14/
Sitzung 14: Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen (Astroturfing und die Berliner Demonstrationen)  | 04:46:09 | Live übertragen am 11.00.2020 | Ton ab ca 16:09 Sendeminute

15 https://www.youtube.com/watch?v=GwNXZFKCw_w     ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung15/
Sitzung 15: Corona-Trance: Hypnose, Rituale, Angst und Wege raus aus der Traumakrise | 03:16:08 | Live übertragen am 12.00.2020 | Ton ab ca 11:03 Sendeminute

Sondersitzung 1 https://www.youtube.com/watch?v=rx73xcb_hZc     ODER     https://corona-ausschuss.de/sondersitzung1/
Sondersitzung 1: Gespräch mit Robert Kennedy Jr zu den Berliner Demonstrationen und zur Corona-Impfung | 01:07:49 | Live übertragen am 11.09.2020 | Ton ab ca 05:06 Sendeminute

16 https://www.youtube.com/watch?v=zQTW-ZNgtkU     ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung16/
Sitzung 16: Die Corona-Sprechstunde: Hilfe zur Selbsthilfe bei Masken, Tests, Quarantäne | 03:37:03 | Live übertragen am 17.09.2020 |  | Ton ab ca 21:32 Sendeminute

17 https://www.youtube.com/watch?v=JRn6u2QUeQo     ODER     https://corona-ausschuss.de/sitzung17/
Sitzung 17: Die Volkswirtschaft im Griff der Pandemie | 05:19:40 | Live übertragen am 18.09.2020 | Ton ab ca 18:00 Sendeminute | Themenblöcke Quelle uncut-news.ch (20.09.2020): 0'18'00 bis 2'13'30 (Rechtsfragen, div.) | 3'16'00 bis 3'46'30 (Sucharit Bhakdi) | 4'24'00 bis 5'16'00 (Paul Schreyer)

18
Sitzung 18: Gefährdung durch die Maßnahmen, Risiken durch die Behandlung

19 https://www.youtube.com/watch?v=CCKv54cgz4U
Sitzung 19: Risiken durch die Behandlung / Interna aus den Schulen | 03:55:20 | Live übertragen am am 06.10.2020 | Ton ab ca 06:18 Sendeminute

20
Sitzung 20: Live übertragen am 09.10.2020 Finanzsystem und Hartz IV-Regime

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Seite 2 Antwort 15: Inhaltsverzeichnis Seite 2 (neueste Antworten zuerst)

Seite 2 Antwort 29:
14.07.2020 BRD CORONA AUSSCHUSS VIDEO 2 JuristIn (01:04:14): Heißt das, wenn gar nicht getestet worden wäre und nichts unternommen worden wäre, dann wär das durchgelaufen wie die Grippewelle und diejenigen, deren Immunsystem eben gut funktioniert, hätten gar nichts oder wenig gemerkt, und andere, die eben beschädigtes Immunsystem oder Vorerkrankungen haben, die wären auch dieser normalen Grippewelle in ähnlicher Weise zum Opfer gefallen. DR. WODARG: SO IST ES JA ALLE JAHRE GEWESEN.
20200714 BRD CORONA AUSSCHUSS VIDEO 2 Transkription 010414 bis 013417 AF1.doc (doc ... word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13743

Seite 2 Antwort 28: 08.07.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH NASENSPRAY GRIPPEIMPFUNG
1.)
08.07.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH "200.000 Dosen Spray-Impfungen gegen Influenza für 4- bis 5-Jährige" Quelle: 08.07.2020 http://teletext.orf.at/ Seite 115
2.)
Zitate: ,,FLUENZ TETRA NASENSPRAY ... AstraZeneca ... Fluenz Tetra wird Ihnen nicht verabreicht, - wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen GENTAMICIN ... sind. ... ** produziert in VERO-Zellen mittels reverser Gentechnologie. Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen. ... Die sonstigen Bestandteile sind ... Gelatine (vom Schwein, Typ A), ... Ende der Zitate
Quelle: https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/f/fluenzR-tetra-nasenspray-suspension/drucken/
3.)
GENTAMICIN ist ein sehr starkes Antibiotikum. Zitate: ... Jedoch wird es aufgrund seiner erheblichen Nebenwirkungen an Niere und Innenohr in der Humanmedizin nur noch als Notfallmedikament für schwere bakterielle Infekte, insbesondere für nosokomiale Infektionen, eingesetzt. Besonders häufig wird Gentamicin als Notfallantibiotikum in der Pädiatrie verwendet. Die WHO empfiehlt Gentamicin als Teil der Medikation gegen multipel resistente Tuberkulosebakterien. ...  Wegen der möglichen schweren Nebenwirkungen ist eine strenge Indikationsstellung und Dosierung nach der Nierenfunktion (Creatinin-Clearance) bei der Therapie mit Gentamicin geboten. Unerwünschte Wirkungen betreffen besonders die Niere und das Ohr. Ende der Zitate Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gentamicin
4.)
Partikel können über den Riechnerv direkt ins Gehirn gelangen. / Nanopartikel können über den Riechnerv direkt ins Gehirn gelangen. Sinngemäß nach Quelle: https://www.nanopartikel.info/nanoinfo/koerperbarrieren/2635-riechschleimhaut
Zitate: Die Riechschleimhaut - Kurzschluss zum Gehirn ... Die Riechzellen sind Nervenzellen, die mit ihrem Zellkörper und seinen Fortsätzen, den Riechbahnen, das Nasendach durchdringen und direkt mit dem Riechkolben im Gehirn verbunden sind. Der Riechkolben ist ein Bündel weiterer Nervenzellen, die alle Signale der sensorischen Zellen weiterleiten, damit diese im Vorderhirn zu Sinneseindrücken verarbeitet werden können. Durch die besondere ,,Verschaltung" der sensorischen Riechzellen ist es nun tatsächlich möglich, dass Moleküle oder auch kleine Partikel, die unter bestimmten Umständen in die Nervenzellen aufgenommen werden, sich in diesen weiterbewegen können und damit ohne die Blut-Hirn-Schranke überwinden zu müssen direkt ins Vorderhirn gelangen. Diese direkte Abkürzung ins Gehirn stellt daherein gewisses Risiko dar ... Ende der Zitate
5.)
Zitate: Influenza, saisonal ... Impfstoff: ... b) Tetravalenter Lebendimpfstoff als Nasenspray (Fluenz ®Tetra); kann Spuren von Gentamycin, Gelatine und Hühnereiweiß enthalten ... Hinweis: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V. | Bernhard-Nocht-Straße 74 | 20359 Hamburg | Fax: +49 40 42818-512 | E-MAIL: dtg@bnitm.de Ende der Zitate Quelle: https://www.dtg.org/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/impfungen/impfrisiko-aufklaerung/uebersicht-der-reiseimpfungen/241-influenza-saisonal.html
6.)
Zitat: Gentamicin ist ein Antibiotikum, das innerlich in der Regel nur bei sehr schweren bakteriellen Infektionen als Notfallantibiotikum eingesetzt wird, die mit anderen Antibiotika nicht mehr zu beherrschen sind. Dazu gehören beispielsweise schwere Wundinfektionen, Entzündungen von Hirnhaut (Meningitis) Herzinnenhaut (Endokarditis) und Knochenmark (Osteomyelitis) sowie Blutvergiftungen (Sepsis). Ende des Zitats Quelle: https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Gentamicin_82

Seite 2 Antwort 27: 20.05.2020 KENT DEPESCHE 9+10 2020 Hefte 657+658 ES REICHT !!!
20200520 KENT DEPESCHE 9+10 2020 Hefte 657+658 ES REICHT Deutsch Seite 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13688

Seite 2 Antwort 26: CORONAVIRUS SARS-CoV-2 RNA-IMPFUNG Verdacht: "DAS IST KRIMINELL" Quelle: https://corona-ausschuss.de/ BRD LEITUNG: Rechtsanwältin Antonia FISCHER, Rechtsanwältin und Volkswirtin Viviane FISCHER, Rechtsanwalt Dr. Reiner FÜLLMICH, Rechtsanwalt Dr. Justus P. HOFFMANN
Dr. Wolfgang WODARG: "Nein. Es ist unverantwortlich, das zum Anlass zu nehmen, die Menschen millionenfach so einem Risiko auszusetzen. Das ist völlig – das ist kriminell, meiner Meinung nach. Das ist etwas, was man auf keinen Fall darf. Als Arzt würd` ich wegen grob fahrlässigem Handelns würd ich mit Recht würd ich bestraft werden. Ne Freiheitsstrafe, wenn ich so was mache." Quelle:
1/2 https://www.youtube.com/watch?v=cWdF7Q3266I #Termin 01 | Teil 2/4: Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe - mit Dr. Wolfgang Wodarg | 1:51:11 | Live übertragen am 14.07.2020
20200714 BRD CORONA AUSSCHUSS VIDEO 2 Transkription 013417 bis 015111 AF1.doc (doc ... word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13687

Seite 2 Antwort 25: "DAS IST VÖLLIG UNVERANTWORTLICH UND KRIMINELL"
17.07.2020 21:25 https://deutsch.rt.com/gesellschaft/104607-wolfgang-wodarg-man-findet-was-man-sucht/
PDF-Seite 7 Zitate: Bei den nun geplanten RNA-Impfungen gehe es zudem um eine Entwicklung, die den Bioreaktor zur Impfstoffherstellung in den Menschen selbst verlege und diesen dafür über die Impfung genetisch modifiziere. ... Es ist ein tolles Geschäft. ... Auf die Frage, ob es dafür medizinisch irgendeine Rechtfertigung gebe, antwortete Wodarg: "Das ist unverantwortlich, das zum Anlass zu nehmen, Menschen millionenfach einem solchen Risiko auszusetzen. Das ist völlig unverantwortlich und kriminell, meiner Meinung nach. Als Arzt würde ich wegen grob fahrlässigen Handelns zu Recht mit Freiheitsstrafe bestraft werden." Ende der Zitate PDF-Seite 7
20200717 2125 deutschrt CORONA AUSSCHUSS DR WOLFGANG WODARG 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13683
Quelle: 17.07.2020 21:25 https://deutsch.rt.com/gesellschaft/104607-wolfgang-wodarg-man-findet-was-man-sucht/
20200717 2125 deutschrt CORONA AUSSCHUSS DR WOLFGANG WODARG.pdf (12 Seiten, Zoom 104)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13685

Seite 2 Antwort 24: Inhaltsverzeichnis Seite 2 Antwort 19-23 | Unabhängig davon:
20200801 TAG DER FREIHEIT FREIHEITSVIRUS AUSGEBROCHEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13679

Seite 2 Antwort 19-23: Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

Seite 2 Antwort 18:
DEUTSCH Quelle: http://www.initiative.cc/Artikel/2020_05_10_Corona-Kent-Depesche.pdf
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA deutsch.pdf (32 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13675
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA deutsch Seite 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13671
ENGLISCH Quelle: https://rethink-corona.com/
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Issues 653+654 CORONA english.pdf (32 pages)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13676
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA english page 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13673

Seite 2 Antwort 17: SOZIALE DISTANZ UND ... BIOLOGISCHE DNA-SCHÄDEN
09.07.2020 DR. WOLFGANG WODARG FREMDE FEDERN ausgewählte Texte anderer Autoren
Quelle: https://www.wodarg.com/fremde-federn/     3 textdurchsuchbare PDF-Dateien:
20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 1 bis 2 SOZIALE DISTANZ UND.pdf BIOLOGISCHE DNA-SCHÄDEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13647
20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 1 bis 20.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13648
20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 21 bis 40.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13649

Seite 2 Antwort 16:
27.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MACHT POLITIK MIT DER ANGST
sinngemäß nach Quelle: https://zackzack.at/2020/04/27/kurz-menschen-sollen-angst-haben-oe1-leakt-brisantes-protokoll/
Kurz: ,,Die Menschen sollen Angst haben" ... Kurz: Menschen sollen sich fürchten, dass ihre Großeltern sterben

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#15)

Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

20200507 BRD BMI CORONAKRISE 2020 KRITISCHER BERICHT EINES REFERENTEN (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort #0 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1447

20200429 ServusTV TALK SPEZIAL MIT PROF DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort #0 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1445 Machen Sie sich selbst ein Bild!
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!   

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 |  / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
www.wodarg.com ÖFFENTLICH NACHVOLLZIEHBARES GRUNDLAGENWISSEN (BASISWISSEN) UND FUNDIERTE KRITISCHE MEINUNG EINES ERFAHRENEN UND MUTIGEN EXPERTEN MIT VIEL BERUFS- UND LEBENSERFAHRUNG
Sachdienliche Hinweise: Der Hausverstand sagt: Der Mensch hält sich an die Gesetze. Der Mensch informiert sich über die objektiv wahren Grundlagen / CHECK RECHECK CROSSCHECK (KREUZ- UND QUERCHECK) / Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 1 Antwort 0-14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444   Machen Sie sich selbst ein Bild!
Seite 2 Antwort 15-29 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15   Machen Sie sich selbst ein Bild!
Seite 3 Antwort 30-44 (möglich) http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.30   Machen Sie sich selbst ein Bild!

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

ALLGEMEINER VERDACHT: KRISENZEITEN können BLÜTEZEITEN für VERBRECHEN und SCHWERVERBRECHEN sein.
Vergessen Sie niemals JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER!
JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER NIEMALS VERGESSEN!!

Verdacht: 24.02.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZVIRUS PILNACEK HAT VIELE NAMEN UND VIELE OPFER.
WAS TUT DER BUNDESPRÄSIDENT DAGEGEN? WAS TUT DAS TEAM ÖSTERREICH DAGEGEN?
WAS TUT DAS PARLAMENT DAGEGEN? WAS TUT DIE BUNDESREGIERUNG DAGEGEN?
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Beweismittel: www.dieaufdecker.com und andere.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
VERDACHT: Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Österreich?
27.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Deutschland
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-deutschland/
17.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Europa
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-europa/
2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


DIE KRITISCHE MEINUNG / DER HAUSVERSTAND SAGT STOPPT DIE CORONAPANIK ... STOPPT DEN CORONAIRRSINN ... DER KAISER IST NACKT ... DER CORONAKAISER IST NACKT ... DER KÖNIG IST NACKT[/color] ... DER CORONAKÖNIG IST NACKT ... DER PRÄSIDENT IST NACKT ... DER CORONAPRÄSIDENT IST NACKT ... DER KANZLER IST NACKT ... DER CORONAKANZLER IST NACKT ... DER MINISTER IST NACKT ... DER CORONAMINISTER IST NACKT ... DER LANDESHAUPTMANN IST NACKT ...DER CORONALANDESHAUPTMANN IST NACKT ... DER BÜRGERMEISTER IST NACKT ... DER CORONABÜRGERMEISTER IST NACKT ... gegendert ... DIE KAISERIN IST NACKT ... DIE CORONAKAISERIN IST NACKT ... DIE KÖNIGIN IST NACKT[/color] ... DIE CORONAKÖNIGIN IST NACKT ... DIE PRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE CORONAPRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE KANZLERIN IST NACKT ... DIE CORONAKANZLERIN IST NACKT ... DIE MINISTERIN IST NACKT ... DIE CORONAMINISTERIN IST NACKT ... DIE LANDESHAUPTFRAU IST NACKT ...DIE CORONALANDESHAUPTFRAU IST NACKT ... DIE BÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... DIE CORONABÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... Verdacht
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | (zugespielte Informationen)
Antwort 3 und Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#16
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 16 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!
27.04.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLER SEBASTIAN KURZ MACHT POLITIK MIT DER ANGST
sinngemäß nach Quelle: https://zackzack.at/2020/04/27/kurz-menschen-sollen-angst-haben-oe1-leakt-brisantes-protokoll/

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13637

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27.04.2020 Quelle: https://zackzack.at/2020/04/27/kurz-menschen-sollen-angst-haben-oe1-leakt-brisantes-protokoll/ Transkription:

Kurz: ,,Die Menschen sollen Angst haben" | Ö1 leakt brisantes Protokoll

In einer Besprechung mit dem Krisenstab sagte Kurz, er wolle, dass die Menschen Angst bekämen. Diese Strategie wurde durch ein geleaktes Protokoll am Montag öffentlich.

Wien, 27. April 2020 | Schon vor Tagen schrieb ZackZack über Sebastian Kurz' Strategie, mit der Angst der Bevölkerung Politik zu machen. Nun ist es offiziell: Der Kanzler spielt bewusst mit der Angst, um seine Corona-Politik durchzusetzen. Am Montag veröffentlichte Ö1 Auszüge aus einem Protokoll einer Sitzung des Krisenstabs am 12. März.

Kurz: Menschen sollen sich fürchten, dass ihre Großeltern sterben

Bei der Sitzung sagte Tropenmediziner Herwig Kollaritsch, man müsse den Menschen erklären, dass es sich bei Covid-19 nicht um eine einfache Grippe handle. Die Antwort des Bundeskanzler ist im Protokoll vermerkt: ,,Kurz verdeutlicht, dass die Menschen vor einer Ansteckung Angst haben sollen bzw. Angst davor, dass Eltern/Großeltern sterben. Hingegen sei die Angst vor der Lebensmittelknappheit, Stromausfälle etc. der Bevölkerung zu nehmen."

Entsprechend dieser Strategie behauptete Kurz am 30. März in der ZIB: ,,Ich würde gerne eine Alternative anbieten, aber es gibt keine Alternative. ,,Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist." Ohne entschlossenes Handeln der Behörden könne es 100.000 Tote geben, behauptete der Kanzler. Zum Vergleich: In Italien, dass vom Virus besonders schlimm betroffen ist und mehr als sechsmal so viele Einwohner wie Österreich hat, sind 25.000 Menschen am Virus gestorben.

Kanzleramt verstrickt sich in Widersprüche

Von Ö1 mit dem Protokoll konfrontiert, behauptete ein Sprecher des Kanzleramts zunächst, es handle sich um eine Fälschung. Schließlich musste er aber die Echtheit zugeben. Das Bundeskanzleramt bemüht sich nun, die Äußerung Sebastian Kurz' zu relativieren: Der Kanzler habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass er die Sorge um die Großeltern nachvollziehen könne.

Das Gesundheitsministerium von Rudi Anschober (Grüne) kündigte an, bei der Aufklärung mitwirken zu wollen. Das Protokoll soll – anonymisiert – veröffentlicht werden. Wann das erfolgen könnte, ist noch unklar. (tw)

Ende der Transkription

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#16)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#16)

04.07.2020 FAKTEN GEGEN DIE CORONA-ÄNGSTE / FAKTEN GEGEN DIE CORONAÄNGSTE
04.07.2020 FAKTEN GEGEN CORONA-ÄNGSTE / FAKTEN GEGEN CORONAÄNGSTE
04.07.2020 FAKTEN GEGEN DIE CORONA-ANGST / FAKTEN GEGEN DIE CORONAANGST
04.07.2020 FAKTEN GEGEN CORONA-ANGST / FAKTEN GEGEN CORONAANGST
07.07.2020 FAKTEN GEGEN DEN CORONA-WAHN / FAKTEN GEGEN DEN CORONAWAHN
07.07.2020 FAKTEN GEGEN DEN CORONA-TERROR / FAKTEN GEGEN DEN CORONATERROR
07.07.2020 FAKTEN GEGEN DEN MASKEN-WAHN / FAKTEN GEGEN DEN MASKENWAHN
07.07.2020 FAKTEN GEGEN DEN MASKEN-TERROR / FAKTEN GEGEN DEN MASKENTERROR


1.) Dr. Sucharit BHAKDI: BUCH
2.) Dr. Sucharit BHAKDI: Transkriptionen, Links
3.) Dr. Wolfgang WODARG: Transkriptionen, Links
4.) Schweinegrippe – ein großer Bluff?
5.) 5 Aufdecker-Links

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1.) Dr. Sucharit BHAKDI: BUCH

CORONA FEHLALARM? Zahlen, Daten und Hintergründe
Dr. Karina REISS, Dr. Sucharit BHAKDI
GOLDEGG Verlag, 23.06.2020
ISBN: 978-3-99060-190-7
Taschenbuch, 15 EURO

20200429 ServusTV TALK SPEZIAL MIT PROF DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1445 Machen Sie sich selbst ein Bild!
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

23.06.2020 GOLDEGG VERLAG DR. KARINA REISS DR. SUCHARIT BHAKDI CORONA FEHLALARM? ZAHLEN, DATEN, HINTERGRÜNDE (SPIEGEL BESTSELLER)

20200623 GOLDEGG VERLAG DR KARINA REISS DR SUCHARIT BHAKDI CORONA FEHLALARM U1.jpg


20200623 GOLDEGG VERLAG DR KARINA REISS DR SUCHARIT BHAKDI CORONA FEHLALARM U1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13631

20200623 GOLDEGG VERLAG DR KARINA REISS DR SUCHARIT BHAKDI CORONA FEHLALARM U2.jpg


20200623 GOLDEGG VERLAG DR KARINA REISS DR SUCHARIT BHAKDI CORONA FEHLALARM U2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13633

Umschlag 2 Transkription:

CORONA KILLERVIRUS ODER GRIPPE?

Kaum ein Thema prägt und ängstigt unsere Zeit so sehr wie das Thema Corona.

Widersprüchliche Meinungen, Fake News und politisch gelenkte Informationen verwirren die Menschen.

Unterschiedliche Ansichten führten zu tiefgehenden Disputen.

Was ist wahr? Was sind die Fakten? Was ist Interpretationssache?

Dieses Buch klärt sachlich auf. Es bietet wissenschaftlich fundierte Informationen und untermauerte Fakten.

Bilden Sie sich Ihre Meinung - und begründen Sie sie anhand von belegtem Hintergrundwissen. ...


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2.) Dr. Sucharit BHAKDI: Transkriptionen, Links

29.04.2020 ServusTV TALK SPEZIAL MIT PROF. DR. SUCHARIT BHAKDI: CORONA-WAHN OHNE ENDE
Quelle ServusTV: https://www.servustv.com/videos/aa-23ud73pbh1w12/
Corona Wahn ohne Ende mit Prof Dr Sucharit Bhakdi Servus TV Re-Upload
Quelle youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Y_DgrJXF0IU
Transkription im PDF-Format und im DOC-Format (word 1997-2003):
20200429 servusTV TALK SPEZIAL MIT DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE t5.pdf (Transkription Arbeitsfassung 5)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13473
20200429 servusTV TALK SPEZIAL MIT DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE t5.doc (Transkription Arbeitsfassung 5)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13472

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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sucharit_Bhakdi
SUCHARIT BHAKDI wikipedia 20200504 1901.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13462

wwwww

21.05.2020 17:00 WELTWEITER WIDERSTAND GEGEN DEN CORONAWAHN (sinngemäß)
Quelle: 21.05.2020 17:00 https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand
20200521 1700 rubikon WELTWEITER WIDERSTAND.pdf 137 PDF-Seiten
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1445.0;attach=13499

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3.) Dr. Wolfgang WODARG: Transkriptionen, Links, www.wodarg.com

17.03.2020 STOPPT DIE CORONA-PANIK Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XnlT3rPNUp0
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK ti.pdf (Transkription Interview)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13313
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK ti.doc (Transkription Interview)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13314     (doc ... word 1997-2003)
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK tih.pdf (Transkription Interview und Hinweis)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13315
20200317 youtube LOKALHEUTE DR WOLFGANG WODRAK STOPPT DIE CORONA PANIK tih.doc (Transkription Interview und Hinweis)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13316     (doc ... word 1997-2003)

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2015 DR. WOLFGANG WODARG: "PANDEMIE ALS GESCHÄFTSIDEE"
2015 BIG PHARMA DR WOLFGANG WODARG FALSCHER ALARM DIE SCHWEINEGRIPPEPANDEMIE.pdf (14 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13336
28.03.2020 Quelle: https://www.wodarg.com/publikationen/

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25.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!"
26.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken!"
Quelle: https://www.wodarg.com/ sinngemäß: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes bemerken!
04.04.2020 BRD DR. WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage.pdf (32 Seiten, manche Wortteile fehlen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13436

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Transkription mit 33 Folien.pdf (56 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13448

20200425 1800 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Transkription mit 33 Folien.doc (56 Seiten, DOC ... Mikrosoft Word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13449

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17.03.2020 KRIEG GEGEN DIE BÜRGER: CORONAVIRUS EIN RIESENFAKE?
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Dk8wqJbNhq0 Dr. Wolfgang Wodarg | Eva Herman
20200317 KRIEG GEGEN DIE BUERGER CORONAVIRUS EIN RIESENFAKE DR WOLFGANG WODARG t3.doc (word 1997-2003)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13477

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nosokomiale_Infektion sinngemäß: Eine nosokomiale Infektion oder Krankenhausinfektion ist eine Infektion, die im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung auftritt.
NOSOKOMIALE INFEKTIONEN wikipedia 20200427 0610.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13476

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4.) Schweinegrippe – ein großer Bluff?

26.01.2010 Quelle: https://tsarchive.wordpress.com/2010/01/26/schweinegrippe730/
Schweinegrippe – ein großer Bluff?
50 Millionen Impfstoffampullen – wozu?
Enges Zusammenspiel zwischen WHO und Pharmaindustrie
Die Schweinegrippe – ein ,,viraler Glücksfall"
Eine gigantische Verschwendung an Ressourcen
Womöglich ist das eigentliche Problem der vergangenen Jahre ja gar kein Virus, sondern die Angstkampagnen, die es auslösen kann – Schweinegrippe, Vogelgrippe, SARS. Der Seuchenexperte Professor Ulrich Keil von der Universität Münster hat von all dem genug: ,,Keine Pandemie-Vorhersage ist eingetroffen. In Deutschland sterben aber jedes Jahr 360.000 Menschen an Herz-Kreislauferkrankungen, 210.000 sterben an Krebs, 500 an Aids. An Vogelgrippe oder SARS ist nicht einer gestorben. Was wir hier erleben ist eine gigantische Verschwendung an Ressourcen im internationalen Gesundheitswesen", sagt der Mediziner.
20100126 BRD ARD TAGESSCHAU SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1443.0;attach=13343

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5.) 5 Aufdecker-Links

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443   Machen Sie sich selbst ein Bild!

2019 CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442   Machen Sie sich selbst ein Bild!

20200429 ServusTV TALK SPEZIAL MIT PROF DR SUCHARIT BHAKDI CORONAWAHN OHNE ENDE (zugespielte Informationen)
Seite 1  http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1445 Machen Sie sich selbst ein Bild!
WAHN ... Irrglaube, Einbildung, falsche Meinung, Denkstörung mit Realitätsverlust (Österreichisches Wörterbuch, 2006)

20200507 BRD BMI CORONAKRISE 2020 KRITISCHER BERICHT EINES REFERENTEN (zugespielte Informationen)
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1447

ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444   Machen Sie sich selbst ein Bild!

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#17
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 17 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

09.07.2020 Quelle: https://www.wodarg.com/fremde-federn/ Aufdecker-PDF-Seite 1 bis 2: "Soziale Distanz und gestörte Genexpression" ... "Zusätzlich zu der Tatsache, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für soziale Distanz schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen haben und enorme Kollateralschäden verursachen, müssen bei solch weitreichenden Maßnahmen auch biologische DNA-Schäden berücksichtigt werden. Berücksichtigt man zudem, dass in einer Reihe von Fällen der Schaden immer noch drei Generationen betrifft, ist die Aussage "Denke nach, bevor du anfängst" eine ernsthafte Überlegung, besonders wenn man dies im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit stellt."

09.07.2020 DR. WOLFGANG WODARG FREMDE FEDERN ausgewählte Texte anderer Autoren
Quelle: https://www.wodarg.com/fremde-federn/

3 textdurchsuchbare PDF-Dateien:

20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 1 bis 2 SOZIALE DISTANZ UND.pdf BIOLOGISCHE DNA-SCHÄDEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13647

20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 1 bis 20.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13648

20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 21 bis 40.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13649

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09.07.2020 DR. WOLFGANG WODARG FREMDE FEDERN Seite 1 bis 2 Quelle: https://www.wodarg.com/fremde-federn/
20200709 dr wolfgang wodarg FREMDE FEDERN Seite 1 bis 2 SOZIALE DISTANZ UND.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13647

Transkription Seite 1 bis 2:

FREMDE FEDERN ausgewählte Texte anderer Autoren

"In der modernen Kultur preist die wissenschaftliche Gemeinschaft den Dissens als ein Mittel zur Vermehrung des Wissens. Für den Ur-Faschismus ist Dissens Verrat." (Umberto Eco 1998)

Soziale Distanz und gestörte Genexpression

Em. Prof. Dr. P.J.A. Capel  (Übersetzung aus dem Holländischen)

Jede Zelle enthält die gleiche DNA, die die genetische Information enthält und in der Größenordnung von 6,6 Milliarden Nukleotiden sequenziert ist. 4% der DNA bestehen aus Genen, die für biologische Funktionen kodieren, und die restlichen 96% kontrollieren die Regulation dieser Gene, um zu einem funktionsfähigen Menschen zu gelangen. Jede Zelle verwendet eine andere Kombination von Genen, je nach ihrer Funktion im Körper. Dieser Einsatz ist sehr dynamisch und reagiert auch direkt auf Umweltfaktoren. Das An- und Ausschalten von Genen ist ein komplexer Mechanismus, und Transkriptionsfaktoren spielen dabei eine wichtige Rolle. Diese Proteine können als DNA-Schalter betrachtet werden, und jeder Transkriptionsfaktor steuert Hunderte von verschiedenen Genen.

Die spezifische Genexpression wird durch das Gehirn gesteuert.

Sinneswahrnehmungen und Gedanken werden mit Emotionen etikettiert, und diese steuern über neuronale Netzwerke und Hormone die Aktivität der Transkriptionsfaktoren. Jeder kennt in diesem Zusammenhang die Reaktion auf die Gefahrenwahrnehmung, bei der Adrenalin und Cortisol in den Nebennieren produziert werden. Jede Emotion hat ihre eigene spezifische Kontrolle der Transkriptionsfaktoren.

Die soziale Distanz hat auch einen direkten Einfluss auf die Genregulation, die pro Einzelzelle bestimmt werden kann. DNA-Chips werden verwendet, um festzustellen, welche Gene in einer einzelnen Zelle ein- oder ausgeschaltet sind. Es wurden Hunderte von Studien mit solchen Techniken durchgeführt, in denen die veränderte Genexpression während der sozialen Isolation und die Auswirkungen auf Gesundheit und Lebenserwartung beschrieben wurden. Ein hervorstechendes Beispiel für solche Studien ist der Unterschied in der Genexpression während der Einsamkeit, wo mehr als 200 lebenswichtige Körperfunktionen verändert sind. Ein Beispiel für eine solche Studie ist: Soziale Regulation der Genexpression in menschlichen Leukozyten. (Genombiologie, 2007, 8 , R189)

Neben der Frage, welche Gene mehr oder weniger in der Einsamkeit exprimiert wurden, wurden auch die beteiligten Transkriptionsfaktoren bestimmt.

Eine der lebenswichtigen Körperfunktionen, die sich dadurch negativ veränderte, war die Funktion des Immunsystems.

"Die bioinformatische Analyse der unterschiedlich ausgedrückten Promotoren legt nahe, dass diese Effekte durch eine verminderte Aktivität des entzündungshemmenden Glukokortikoid-Transkriptionskontrollweges und durch eine komplementäre Erhöhung der Aktivität des proinflammatorischen NF-κB/Rel Pfad beeinflusst werden können. Diese Daten liefern den ersten Beweis dafür, dass soziale Umweltfaktoren mit globalen Veränderungen in der menschlichen Gentranskription verknüpft sind, und sie schaffen einen molekularen Kontext für das Verständnis des erhöhten Risikos von Entzündungskrankheiten, das bei Menschen beobachtet wird, die ein chronisches Gefühl subjektiver sozialer Isolation (Einsamkeit) empfinden".

Abgesehen von der Tatsache, dass die soziale Distanz einen direkten Einfluss auf die Genregulation hat, gibt es noch einen weiteren sehr beunruhigenden Aspekt. Bei einem schweren Trauma ist die Genregulation nicht nur vorübergehend gestört, sondern es werden über epigenetische Mechanismen dauerhafte Blockaden induziert. Gene können durch Methylierung spezifischer Nukleotide in der DNA lebenslang blockiert werden, wodurch das betreffende Gen für Transkriptionsfaktoren unzugänglich wird. Diese epigenetische Blockade kann an die Nachkommenschaft weitergegeben werden. Die Aufhebung einer solchen Blockade dauert im Durchschnitt drei Generationen.

Zusätzlich zu der Tatsache, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für soziale Distanz schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen haben und enorme Kollateralschäden verursachen, müssen bei solch weitreichenden Maßnahmen auch biologische DNA-Schäden berücksichtigt werden. Berücksichtigt man zudem, dass in einer Reihe von Fällen der Schaden immer noch drei Generationen betrifft, ist die Aussage "Denke nach, bevor du anfängst" eine ernsthafte Überlegung, besonders wenn man dies im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit stellt. ... 

Ende der Transkription Seite 1 bis 2

PLAN: Zitate mit ausführlichem Datum Seite 3 bis 40:

PDF-Seite 3-4: Aufruf zur Verteidigung der Demokratie Veröffentlicht am 25.06.2020

PDF-Seite 4-6: COVID-19 Wir-Gefühl und der Wissenschaftler als Podcaster – von der Dummheit von Johannes Kreis 21.06.2020 Bei COVID-19 geht es schon lange nicht mehr um Wissenschaft und den objektiven, wertneutralen Erkenntnisgewinn. Es geht um einen gesellschaftlichen Konsens und das Wir-Gefühl zu diesem Konsens zu gehören. Die "WIR"-Berichterstattung ... Alle Viren sind schon da ... Agenda setting geht mit Angst Da ist die große Gefahr! Schaut nur auf die Bilder! Aber hier ist das gute Mittel, und gar nicht mal teuer, es soll doch Leben retten! Wer das kritisiert ist ein Spinner. ... Virenleichen in den Datenbanken ... Verstrickte "Wahrheiten" Aber, aus einem Konsens herauszukommen ist für eine Gruppe ein schwieriger und auch schmerzhafter Prozess. Ohne dass man einige bequeme, weil einfache, Wahrheiten über Bord wirft funktioniert das nicht. ... Hochdekorierte Folgsamkeit ... Zu dieser Thematik siehe "Die Aufgabe der Wissenschaft"    

PDF-Seite 7: Warum die Diskussion um den PCR-Test nicht endet

PDF-Seite 7-33: Die Todesfalle | Mit der Begründung, Leben zu retten, treibt die Regierung die Opferzahlen immer weiter in die Höhe. von Bertram Burian Quelle: Rubikon Die Katze ist aus dem Sack, und es zeigt sich: Die historische Frage wird nicht sein, wie gefährlich das Virus war. Vielmehr: Wie gefährlich waren jene, die die autokratische Macht besaßen, so viele Menschen ohne wirklichen Grund ins Elend zu treiben? Es muss inzwischen davon ausgegangen werden, dass wesentlich mehr Menschen an dem verordneten ,,Krieg gegen das Virus" zu Schaden kommen und auch sterben als aufgrund einer Covid-19-Infektion (1). Die Zahlen über die in Europa und weltweit Verstorbenen zeigen ein klares Bild. PDF-Seite 8: Wenn man für ,,klare" Zahlen Daten verwendet, die höchst unklar sind, wie können da ,,klare" Zahlen herauskommen? Natürlich gar nicht. Die Zahlen als Totschlag-Instrument PDF-Seite 9: Die Sache ist vorbei. Nicht jedoch die Folgen der Maßnahmen. PDF-Seite 11: Diese Grafik ist allerdings bemerkenswerter Weise nicht mehr aufrufbar. Das macht schon sehr stutzig. Ich werde in diesem Artikel mehrfach aus den Jahresrückblicken von EuroMOMO zitieren, die bis vor 3 Wochen noch problemlos abrufbar waren. Vorausschauender Weise habe ich sie kopiert und weitergeleitet, sodass ich jederzeit darauf zugreifen kann. Aber es mutet schon sehr befremdlich an, wenn die wichtigsten Aussagen von EuroMOMO aus den zurückliegenden Jahren in einer Situation, wo man sie besonders dringend braucht, um als Bürger seriöse wissenschaftliche Vergleiche anstellen zu können, auf einmal nicht mehr abrufbar sind. Noch einmal: EuroMOMO ist eine durch die EU und die Mitgliedsländer öffentlich finanzierte Einrichtung (12). Die Dokumente und die Zahlen müssen sofort öffentlich zugänglich gemacht werden. Res Publica. Die Grafik zeigt uns also, die ,,Übersterblichkeit" geht gegen Null. Und trotzdem werden die Maßnahmen nicht sofort aufgehoben und die Menschen weiter gequält. Unfassbar gequält, mit den Masken und völlig unsinnigen und weiter Schaden anrichtenden Regeln, wenn man sich zum Beispiel die Regeln ansieht, mit denen die Kinder heute in den Schulen traumatisiert werden (13). Keineswegs ein Erfolg der Maßnahmen ... PDF-Seite 13: Angst-Zahlen PDF-Seite 20: Die Scheinheiligkeit der ,,Verhinderer" von Toten 

PDF-Seite 33: Der Sündenbock

PDF-Seite 46-48: Was den Pflanzen recht ist, sollte dem Menschen billig sein! Corona und der Pflanzenschutz. (Brief von Dr. med. Hans-Ulrich Jabs)

PDF-Seite 48-50: Lügen ohne Limit Das Ende der Evidenz ist kein Kavaliersdelikt. (von Gerd Reuther)

Ende der Zitate Seite 3 bis 40:

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#17)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!   

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 |  / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
www.wodarg.com ÖFFENTLICH NACHVOLLZIEHBARES GRUNDLAGENWISSEN (BASISWISSEN) UND FUNDIERTE KRITISCHE MEINUNG EINES ERFAHRENEN UND MUTIGEN EXPERTEN MIT VIEL BERUFS- UND LEBENSERFAHRUNG
Sachdienliche Hinweise: Der Hausverstand sagt: Der Mensch hält sich an die Gesetze. Der Mensch informiert sich über die objektiv wahren Grundlagen / CHECK RECHECK CROSSCHECK (KREUZ- UND QUERCHECK) / Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

ALLGEMEINER VERDACHT: KRISENZEITEN können BLÜTEZEITEN für VERBRECHEN und SCHWERVERBRECHEN sein.
Vergessen Sie niemals JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER!
JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER NIEMALS VERGESSEN!!

Verdacht: 24.02.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZVIRUS PILNACEK HAT VIELE NAMEN UND VIELE OPFER.
WAS TUT DER BUNDESPRÄSIDENT DAGEGEN? WAS TUT DAS TEAM ÖSTERREICH DAGEGEN?
WAS TUT DAS PARLAMENT DAGEGEN? WAS TUT DIE BUNDESREGIERUNG DAGEGEN?
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Beweismittel: www.dieaufdecker.com und andere.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
VERDACHT: Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Österreich?
27.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Deutschland
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-deutschland/
17.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Europa
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-europa/
2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


DIE KRITISCHE MEINUNG / DER HAUSVERSTAND SAGT STOPPT DIE CORONAPANIK ... STOPPT DEN CORONAIRRSINN ... STOPPT DEN CORONA-WAHN ... STOPPT DEN CORONAWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-WAHN ... STOPPT DEN MASKENWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-TERROR ... STOPPT DEN MASKENTERROR ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTINNEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTINNEN ... DER KAISER IST NACKT ... DER CORONAKAISER IST NACKT ... DER KÖNIG IST NACKT ... DER CORONAKÖNIG IST NACKT ... DER PRÄSIDENT IST NACKT ... DER CORONAPRÄSIDENT IST NACKT ... DER KANZLER IST NACKT ... DER CORONAKANZLER IST NACKT ... DER MINISTER IST NACKT ... DER CORONAMINISTER IST NACKT ... DER LANDESHAUPTMANN IST NACKT ...DER CORONALANDESHAUPTMANN IST NACKT ... DER BÜRGERMEISTER IST NACKT ... DER CORONABÜRGERMEISTER IST NACKT ... gegendert ... DIE KAISERIN IST NACKT ... DIE CORONAKAISERIN IST NACKT ... DIE KÖNIGIN IST NACKT ... DIE CORONAKÖNIGIN IST NACKT ... DIE PRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE CORONAPRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE KANZLERIN IST NACKT ... DIE CORONAKANZLERIN IST NACKT ... DIE MINISTERIN IST NACKT ... DIE CORONAMINISTERIN IST NACKT ... DIE LANDESHAUPTFRAU IST NACKT ...DIE CORONALANDESHAUPTFRAU IST NACKT ... DIE BÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... DIE CORONABÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... Verdacht
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | (zugespielte Informationen)
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2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#18
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

DEUTSCH Quelle: http://www.initiative.cc/Artikel/2020_05_10_Corona-Kent-Depesche.pdf
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA deutsch.pdf (32 Seiten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13675

20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA deutsch Seite 1.jpg


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ENGLISCH Quelle: https://rethink-corona.com/
20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Issues 653+654 CORONA english.pdf (32 pages)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13676

20200510 KENT DEPESCHE 7+8 2020 Hefte 653+654 CORONA english page 1.jpg


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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

10.05.2020 KENT DEPESCHE 7+8 CORONA DEUTSCH Zitate:

PDF-Seite 9f:

Die Ärztin Juliane Sacher sagt zur PCR: "Es ist schon erstaunlich, dass man heutzutage bei Viruserkrankungen, die ja nur dann auftreten können, wenn das Virus sich zigfach vermehrt hat, eine Methode verwendet, die für Zwecke entwickelt worden ist, wo man so wenig Virusmaterial hat, dass man es normalerweise eben nicht finden kann durch irgendwelche Untersuchungsmethoden, die man bis zum heutigen Tage kennt. Und da hat jemand, der Professor Kary B. Mullis, der den Nobelpreis 1993 dafür bekommen hat, für Reinraumzwecke (siehe oben ,,Die PCR-Test-Methode") – er ist Chemiker – genau diese Methode entwickelt, mit der man dieses Stückchen Erbgut, das normalerweise nicht zu finden wäre, durch ein Startermolekül, das man daransetzt, vermehrt, kopiert, kopiert, kopiert – und dann kann man dieses Stückchen auf einmal, durch eine Lichtreaktion im Übrigen, im Reagenzglas nachweisen, weil es einfach eine bestimmte Masse eingenommen hat. Aber diese Methode muss ich doch nicht anwenden bei einer Erkrankung, die durch ein Virus ausgelöst wird, denn eine Erkrankung kann nur ausgelöst werden, wenn massenweise Viren vorhanden sind, und nicht, wenn nur ein Bruchteil eines einzelnen Virus vorhanden ist."

PCR-Tests sind also bereits im schulmedizinischen Gedankenmodell paradox. Denn ein Mensch wird ja nach schulmedizinischer Meinung nur dann krank, wenn sich Viren in seinem Organismus ungehindert vermehren können und dann irgendwann in immenser Zahl vorliegen. Menschen, deren Immunsystem die Viren hingegen unter Kontrolle gebracht haben, werden gemäß schulmedizinischer Lehrmeinung nicht krank. Dennoch ist auch bei diesen Menschen das Virus natürlich eine Zeitlang im Organismus vorhanden. Manchmal nur in winzigsten Mengen, in Resten.

PDF-Seite 10:

Aber davon lässt sich ein PCR-Test nicht beeindrucken. Er findet jedes noch so kleine DNA-Molekül, das einsamste Virus auch bei Menschen, die gar nicht krank sind, und vermehrt es, kopiert es, kopiert es ... Das heißt, am Ende liegt dann bei einem Menschen, der nur ein einziges Virus in sich hatte, dasselbe Testergebnis vor wie bei jemandem, der von Viren überschwemmt ist. Dem Test ist es egal, wie viel Virenmaterial in einer Probe vorliegt, ob ein einziges Virus oder zig Millionen – er zeigt jedes Mal gleich positiv an.

Das ist auch der Grund, warum der Erfinder der PCR-Methode, Kary Mullis selbst, seine PCR als ungeeignet für diagnostische Zwecke bezeichnete (also zur Virenidentifikation). Dr. med. Claus Köhnlein, Internist mit eigener Praxis in Kiel, bestätigt dies. Er betont, dass bei PCR-Tests falsch positive Ergebnisse vorprogrammiert seien, weil sie nichts darüber aussagen, welche Mengen der Viren im Körper vorhanden sind . Einmal sei in den USA sogar eine vermeintliche ,,Keuchhusten-Epidemie" durch einen PCR-Test ausgelöst worden. Diese Tests "haben den Nachteil, dass man nicht weiß, ob das, was man damit misst, ursächlich etwas mit einem Krankheitsbild zu tun hat", so Köhnlein. ...

Ein Hersteller von Covid-19-PCR-Testkits gibt an, dass dieselben ausschließlich für Forschungszwecke und nicht als alleinige diagnostische Anwendung einzusetzen sind. Überdies wurden alle verwendeten PCR-Tests bislang nur im Eilverfahren zugelassen und noch nicht amtlich geprüft und validiert. Wie sollte eine Validierung in dieser kurzen Zeit auch möglich gewesen sein? Die nimmt üblicherweise viele Monate in Anspruch.


PDF-Seite 11:

"Die Behauptung, [SARS CoV-2] sei eine besonders gefährliche Virus-Variante, ist durch unkritische und falsche Interpretation von international erhobenen Falldaten entstanden. In Wahrheit spricht alles dafür, dass [CoV-2] sich nicht grundsätzlich von seinen harmlosen Geschwistern unterscheidet." Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie, Professor an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene. (Quelle, Kieler Nachrichten 19.03.2020)

PDF-Seite 12:

Der Lungenfacharzt, Seuchenexperte und ehemalige Amtsarzt sowie Leiter eines Gesundheitsamts, Dr. Wolfgang Wodarg, äußert sich dazu in einem Interview mit Radio München folgendermaßen:

"Wenn man wissen möchte, was der [aktuelle Corona-] Test testet, kann man sich an das Protokoll halten, das der Erfinder dieses Tests bei der WHO eingereicht hat. Das ist ja öffentlich, das kann sich jeder downloaden. Und da sagt er, dass sein Test eben alle SARS-ähnlichen, asiatischen Viren entdeckt! Er spricht also nicht von einem Virus, das der Test entdeckt, sondern von allen asiatischen Viren und zwar von solchen, die man bei Fledermäusen gefunden hat in Europa! Das heißt, diese Viren, die er benutzt, um seinen Test zu prüfen, das waren Viren, die schon in Europa sind, und zwar bei Fledermäusen. Es ist auch klar, dass sich diese Viren aus China seit 2002 hier schon verbreiten konnten – das sind immerhin schon 18 Jahre! Die verbreiten sich sehr schnell, ändern sich dabei. D.h. wir haben längst diese SARS-Viren (die sich dann auch immer wieder verändern) in Europa! Das hat man bisher hauptsächlich bei Fledermäusen untersucht, aber die sind natürlich auch bei anderen Mäusen, bei Katzen, bei Hunden und bei Geflügel usw. Es gibt sie in unserer Umwelt und sie ändern sich laufend. Und dieser Test erfasst diese Corona-Viren. Der ist nicht sehr spezifisch! Deshalb ist das so eine Art Schrotschuss – und überall, wo wir den anwenden, finden wir Corona-Viren, wie früher auch! Bei rund 15 Prozent der grippeartigen Erkrankungen findet man auch Corona-Viren."

Ende der Zitate

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

10.05.2020 KENT DEPESCHE 7+8 CORONA ENGLISH:

PDF-PAGE 9f:

Doctor Juliane Sacher says about PCR: "It is quite astonishing that nowadays, in the case of viral diseases, which can only occur when the virus has multiplied umpteen times, a method is used that was developed for purposes where there is so little viral material that it cannot normally be found by any of the examination methods known to this day. And then someone, Professor Kary B. Mullis, who was awarded the Nobel Prize in 1993 for this, has developed for cleanroom purposes (see table on PCR) - he is a chemist - exactly this method by which this piece of genetic material, which would normally not be found, is multiplied, copied, copied, copied, by a starter molecule that is added to it - and then this piece can be detected all at once, by a light reaction by the way, in the test tube, because it has simply taken up a certain mass. But I do not have to use thismethod for a disease caused by a virus, because a disease can only be caused when there are masses of viruses, not when there is only a fraction of a single virus."

PCR tests are therefore already paradoxical in the orthodox medical thought model.

As, according to orthodox medicine, a person only becomes ill when viruses are able to multiply unhindered in his organism and are then present in immense numbers at some point in time. People whose immune system has brought the viruses under control, however, do not become ill according to orthodox medical doctrine. Nevertheless, even in these people the virus is naturally present in the organism for a while. Sometimes only in the tiniest quantities, in remnants. But a PCR test cannot be impressed by this. It finds every DNA molecule, no matter how small, the loneliest virus, even in people who are not sick at all, and multiplies it, copies it, copies it ...

PDF-PAGE 10:

In otherwords, in the end, a person who only had a single virus in him will have the same test result as someone who is flooded with viruses. The test does not care how much virus material is present in a sample, whether it is a single virus or tens of millions — it shows the same positive result every time.

This is also the reason why the inventor of the PCR method, Karry Mullis himself, described his PCR as unsuitable for diagnostic purposes (i.e. for virus identification). Dr. med. Claus Köhnlein, internist with his own practice in Kiel, confirms this. He emphasizes that false positive results are preprogrammed in PCR tests because they do not tell us anything about the number of viruses present in the body . In the USA, a PCR test once even triggered a supposed "whooping cough epidemic" . These tests "have the disadvantage that you do not know whether what you measure with them has anything to do with a clinical picture", says Köhnlein. ...

One manufacturer of Covid-19 PCR test kits states that they are to be used exclusively for research purposes and not as the sole diagnostic application.


PDF-PAGE 11:

"The claim that [SARS CoV-2] is a particularly dangerous virus variant is the result of uncritical and incorrect interpretation of internationally collected case data. In truth, everything suggests that [CoV-2] is not fundamentally different from its harmless siblings." Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, specialist for microbiology, professor at the Johannes-Gutenberg-University in Mainz and head of the Institute for Medical Microbiology and Hygiene. (Source, Kieler Nachrichten 19.03.2020)

PDF-PAGE 12:

In an interview with Radio Munich, Dr. Wolfgang Wodarg, a lung specialist, epidemiology expert and former public health officer and head of a public health office, comments on this as follows:

"If you want to know what the [current corona] test tests, you can follow the protocol that the inventor of the test submitted to the WHO. This is public, anyone can download it. And he says that his test detects all SARS-like Asian viruses! So, he is not talking about a virus that the test detects, but about all Asian viruses — and indeed those found in bats — in Europe! In other words, these viruses that he is using to check his test were viruses that are already in Europe, and they were to have found Covid in bats. It is also clear that these viruses from China have been
able to spread here since 2002 - that is 18 years! They spread very quickly, but they change."

"This means that we have long since had these SARS viruses (which then also change again and again) in Europe!Up to now they have mainly been studied in bats, but of course they are also found in other mice, cats, dogs, and poultry etc. They exist in our environment and they are constantly changing. And this test detects these corona viruses. That's not very specific! Wherever we use it, we find corona viruses, just like in
the past! Corona viruses are also found in about 15 percent of flu-like illnesses."


Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#18)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

2020 KENT DEPESCHE 9+10 CORONA DEUTSCH Zitate: ES REICHT!!! Wir fordern:

SOFORTIGES ENDE ALLER CORONA-MASSNAHMEN!

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR RESTLOSEN AUFDECKUNG ALLER FEHLER UND TÄUSCHUNGEN!

WARUM MASKEN GESUNDHEITSSCHÄDLICH, NUTZLOS UND ENTWÜRDIGEND SIND!

WARUM ALLE ,,SCHUTZMASSNAHMEN" VON VORNHEREIN SINNFREI WAREN – UND SIND!

WARUM DER LOCKDOWN MEHR TOTE AUF DEM GEWISSEN HAT ALS COVID-19!


Ende der Zitate

Sinngemäß:
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR AUFDECKUNG ALLER FEHLER!
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR AUFDECKUNG ALLER TÄUSCHUNGEN!
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR RESTLOSEN AUFDECKUNG ALLER FEHLER!
UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ZUR RESTLOSEN AUFDECKUNG ALLER TÄUSCHUNGEN!
WARUM MASKEN GESUNDHEITSSCHÄDLICH SIND!
WARUM MASKEN NUTZLOS SIND!
WARUM MASKEN ENTWÜRDIGEND SIND!
WARUM ,,SCHUTZMASSNAHMEN" SINNFREI WAREN!
WARUM ,,SCHUTZMASSNAHMEN" SINNFREI SIND!

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
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Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

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Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#19
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 19 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

15.07.2020 24:00 BRD RA WILFRIED SCHMITZ PDF-Seite 1-48 Transkription:

Der Nachrichtenspiegel
Das Nachdenkmagazin
Gesellschaft, Politik und Bilder
RA Wilfried Schmitz hat bisher 33 Artikel geschrieben.

Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 15, 2020

(zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)

Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben:

Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein ,,neues" Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv),

2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: ,,Wie dumm kann man eigentlich sein...", usw. – es gibt dutzende gute Einwände),

3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar,

4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen.

Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen.

Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe.

Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein.

Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.

Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist.

Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.


Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
________________________________________
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
Ist das Bundesverfassungsgericht nur noch die Fata Morgana einer Trinkwasseroase in der Wüste? (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter des BVerfG wegen Verkauf  der Bürger an die Interessen der Impf-Pharmaindustrie)
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 5, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

(Eingabe nach unbegründeter Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflichten vom 24.05.2020; siehe Amtsbescheid des BVerfG vom 19.06.2020)
5.7.2020
An den
Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M.
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Fax: 0721 / 9101-382
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter der 2. Kammer des Ersten Senats
Masing, Paulus und Christ,
wegen offensichtlicher Unfähigkeit und/oder Unwilligkeit, offensichtliche verfassungswidrige Eingriffe in und Bedrohungen für Menschen- und Grundrechte zu erkennen und angemessen zu reagieren
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Harbarth,
die Richter Masing, Paulus und Christ haben in dem Verfassungsbeschwerde Verfahren zu AZ. 1 BvR 1231/20, das sich gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Ermächtigungsgrundlagen im IfSG richtete, eklatant versagt. Diese Beschwerde wurde – wie das ja quasi für die allermeisten Beschwerden längst Standard ist – nicht einmal zur Entscheidung angenommen.
Offenbar muss man lange Zeit nur noch in Büchern gelesen und gelebt haben, die nicht mehr vom lebendigen Geist eines Menschen inspiriert worden sind, um nicht mehr das Recht erkennen zu können, das – so glaube ich fest – Gott jedem Menschen in seinen Geist und in sein Herz geschrieben hat.
Von daher noch einmal ganz verständlich, damit sogar die Richter Masing, Paulus und Christ es erfassen können:
Kein Mensch hat das Recht, einen Menschen eine ,,Heilbehandlung" aufzuzwingen, die er – ob nun aus guten Gründen, die es gibt, oder aus welchen Gründen auch immer – ablehnt, insbesondere eine Impfung, die bekanntlich stets mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden ist und deren Nutzen von vielen namhaften Kritikern grundsätzlich bestritten wird.
Einige dieser Bedenken und Einwendungen wurden in der o.g. Verfassungsbeschwerde dargestellt.
Für die Richter, gegen die sich die vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerde richtet, war die Begründung dieser VB nicht ,,nachvollziehbar", obschon sie so verständlich abgefasst wurde, dass jeder Mensch sie nachvollziehen kann.
Jeder Mensch ist selbst betroffen und befugt, sich gegen jede Form von Impfpflicht-Ermächtigungsgrundlagen zu wehren, da bereits die Möglichkeit der Anordnung einer Impfpflicht einen Angriff auf die Würde, das Leben und die Gesundheit aller (davon betroffenen) Menschen darstellt.
Die Richter Masing, Paulus und Christ dürfen sich gerne und ihren Kindern so oft wie so wollen eine Impfung verabreichen lassen, damit der Umsatz der Pharma-Industrie nicht ganz einbricht.
Aber wir, die Menschen in diesem Lande, die noch den Mut haben sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, lehnen eine solche Impfpflicht ab.
Eine solche Impfpflicht wird auch niemals durchgesetzt werden, weil es Menschen in diesem Land gibt, die sich weder mit Zwang oder auf indirektem Wege durch soziale Ausgrenzung zu einer Impfung nötigen lassen werden.
Es ist schlicht eine Perversion des Rechts, wenn sich ein ,,Gesetzgeber" anmaßt, in einem IfSG Impfpflichten festzuschreiben, unabhängig davon, dass längst erwiesen ist, dass die Regierung, die von diesem Gesetzgeber eingesetzt worden ist, einen Lockdown zu verantworten hat, der auf einem einzigen wissenschaftlichen und politischen Betrug an den Menschen in diesem Lande beruht.
Unsere Empfehlung ist also: Wirken Sie darauf hin, dass diese Richter, die offenbar menschlich und fachlich vollkommen unqualifiziert sind, freiwillig ihren Hut nehmen und wichtige Ämter der Rechtsprechung qualifizierteren Personen überlassen.
Diese Richter haben offensichtlich nicht verstanden, was das Recht wirklich ist und welche Funktion es wirklich hat, also nicht einmal erfasst, was sich jeder Mensch auch ohne Jurastudium erschließen kann.
Das Versagen dieser Richter und die hier kritisierte Entscheidung haben immerhin den Vorteil, dass jetzt jeder erkennen kann, dass das BVerfG offensichtlich nur noch die Interessen von Politik und Wirtschaft, aber nicht die Rechte der Menschen bzw. ,,beschwerdefähige (Grund-)Rechte"  schützt.
In diesem Kontext scheint keine ,,Begründung" bzw. keine Floskel zu oberflächlich oder zu peinlich zu sein, um die Beschwerde eines Bürgers vom Tisch zu wischen.
Da das BVerfG sich mit solchen ignoranten Entscheidungen nicht einmal mehr die Mühe macht, zumindest den Anschein zu erwecken, dass es wirklich ein Gericht ist, das die Grundrechte schützt, sollten Sie dem ,,Gesetzgeber" aber besser gleich empfehlen das BVerfG abzuschaffen, einfach weil Ihr Gericht vollkommen überflüssig ist und nur Geld kostet.
Denn das BVerfG verhindert faktisch nichts, lässt mit der Formel ,,Auch das war noch im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens" faktisch alles durchgehen, ganz gleich, ob es ,,Rettungsschirme" für ,,notleidende" Banken oder Impfpflichten zum Wohle einer Pharma-Industrie betrifft, die Impfstoffe entwickelt, die kein (aufgeklärter) Mensch will oder braucht.
Ein solches BVerfG brauchen wir nicht, braucht niemand !
Das BVerfG sollte also abgeschafft werden, da es – wie gerade die Gegenwart beweist – faktisch keinen nennenswerten Beitrag zum Grundrechtsschutz leistet, die Steuergelder für Ihr Gericht folglich nur sinnlos verschwendet werden und Ihr Gericht für den Bürger, der auf der Suche nach Rechtsicherheit ist, genauso hilfreich ist wie es das Spiegelbild einer Trinkwasseroase in einer lebensfeindlichen Wüste für einen Durstigen wäre.
In dieser Hinsicht ist das BVerfG nur ein Trugbild. Es bietet keinen Schutz, erweckt aber den Anschein, dem effektiven Grundrechtsschutz zu dienen.
Die Menschen verschwenden ihre Lebenszeit, wenn sie berechtigte Verfassungsbeschwerden an Ihr Gericht wenden und dort mit 99%iger Sicherheit keinen Erfolg haben.
Es wäre also ein Fortschritt für die Rechtspflege und Rechtskultur, wenn alle Richter des BVerfGs ihr Amt einfach niederlegen und öffentlich dafür plädieren, dass dieses Gericht endlich abgeschafft werden sollte.
Machen Sie was Sie wollen. Aber bilden Sie sich bitte nicht ein, dass alle Menschen in diesem Lande schon so verblödet sind, dass sie nicht mehr begreifen, wenn sie durch oberflächlichste Phrasen einiger Ihrer Richter förmlich verspottet und gleichsam an Sonderinteressen wie die der Pharma-Industrie verkauft werden.

Beste Grüße

(Unterschrift)
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
Strafanzeige wegen fahrlässiger und intentionaler Herbeiführung eines gesellschaftlichen Super-GAUS (,,Corona-Lockdown")
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 1, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

(A.d.R./pw: Nicht nur Maßstäbe von Vernunft und Rechtsstaatlichkeit scheinen im Zuge der aktuellen Coronakrise suspendiert, auch elementare Grundrechenarten werden offenbar für obsolet erklärt. Es läge gerade an den in dieser Position in die Verantwortung gestellten Vertretern unserer Rechtsordnung – die zur Ermöglichung ihrer Unabhängig aus gutem Grund in weitreichender Hinsicht privilegiert wurden –, wieder einen Umschwung der aktuell ins Chaos tendierenden Verhältnisse in Richtung Vernunft und Menschenwürde einzuleiten. Denn die anderen (medialen, politischen, wirtschaftlichen und ,,wissenschaftlichen") Akteure fühlen sich aufgrund eines offenkundigen Mangels eines solchen Privilegs der Unabhängigkeit derzeit nicht in der Lage, dies zu tun – obwohl man im persönlichen Gespräch in unzähligen Fällen erleben kann, dass auch solche Verantwortungsträger die Coronapolitik hinter vorgehaltener Hand als ,,reinen Wahnsinn" bezeichnen, die sich auf der äußeren Bühne des Lebens der Lüge unterordnen und den ,,Maulkorb" aufsetzen.
Gerade die Einrichtungen des Rechtssystems wären es, die dem Menschen inmitten solch absurder Verhältnisse wieder zu einer angemessenen und grundrechtlich verbürgten Position verhelfen könnten. Dazu müssten sich diese Einrichtungen frei von illegitimen Druckbelastungen und Erwartungshaltungen machen und von einer neutralen und vernunftorientierten Position aus agieren, so wie es an sich ihr Auftrag wäre. Denn ohne Zugang zum Recht erodiert die bürgerliche Gesellschaft und werden wir schon demnächst Verhältnisse haben, deren Opfer auch die derzeit noch privilegierten Funktionäre des Rechtssystems und ihre Kinder sein werden.)
________________________________________

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe               
Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590
Selfkant, den 1.7.2020
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und nachfolgend näher bezeichneter Empfehlungen der WHO,
                       Strafanzeige
gegen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin,
gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von ,,Corona-Bekämpfungs-Verordnungen" für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,
sowie gegen
alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,
sowie gegen
alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
...
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
...
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
...
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
...
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.
Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
,,In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr)." (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Begründung zum Strafantrag:
I.
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt.
Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle ,,KM4-Analyse des Krisenmanagements" des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar ,,Stopp, die Ampel steht auf rot!" schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter  sofort niederlegen.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma ,,YouTube".
YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie ,,Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?
Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten ,,Qualitätsmedien" ,,versäumt" haben, darüber zu unterrichten? Ich komme sogleich auf diese Liste zurück, denn sie ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen.
Damit Sie sich einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen können, auf dem der ganze absurde ,,Corona-Lockdown" beruht, empfehle ich Ihnen das YouTube-Video ,,Die Zerstörung des Corona Hypes", abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1
Ich habe in diesem Video keine Fehler gefunden, so dass ich vollumfänglich darauf verweisen möchte. Wenn schon ein Psychologiestudent solche Fakten zusammenstellen und würdigen kann, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Richter.
Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz ,,Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise" von Dr. Stefan Lanka, den ich Ihnen anliegend übermittle.
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel ,,Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter" und den Aufsatz ,,Der Corona-Krimi", die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.
Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden ,,globalen Fehlalarm" mit Namen ,,Corona-Pandemie" erschienen, insbesondere ,,Corona-Diktatur" von Monika Donner und ,,Corona-Fehlalarm?" von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.
In dem Buch ,,Corona-Diktatur" ist übrigens u.a. nachzulesen, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.
Bücher wie
,,Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht" von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein
und
,,Die Seuchen-Erfinder" von Hans U.P. Tolzin,
versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der ,,Seuchenbekämpfung" der letzten 100 Jahre aufarbeitet.
Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als ,,Der Große Bluff" bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:
youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s
Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl  noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind. Jeder Anzeigeerstatter mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige / Anschlusserklärung um seine Quellen ergänzen.
Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten ,,Faktencheckern" bzw. ,,Wächtern der Wahrheit" von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer sich ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:
youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s
Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.
Diese ,,Faktenchecker" von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen ,,Faktencheck" unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.
Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel
,,DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?"
nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet:
youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen ,,Corona-Pandemie" letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
,,Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion."
(Quelle: C. Drosten auf Twitter; siehe auch Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist schlicht wissenschaftlicher Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
,,Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv."
Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??
Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.
Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.
Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden ,,Positiv Getesteten" einfach als ,,Infizierten" erfasst, ohne hierbei zwischen ,,Infizierten" mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten ,,Positiven" darzustellen.
Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.
Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video
,,Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln"
vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:
youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be
In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):
,,So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht, denn er hat von vorneherein gefragt, ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar, dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle, auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt, um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt, damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe, dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar, dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war, sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war, dass von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde. Das fing schon mit einem PCR Test an, der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde, ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend darauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben." (Zitat Ende)
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.
In dem bereits o.g. Werk ,,Virus-Wahn", das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift ,,Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation".
Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.
Dort heißt es (Zitat):
,,1.In dem SZ-Artikel ,,Zu schön, um wahr zu sein" (24. März 2020) heißt es: ,,Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt."
Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?
Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 ,,positiv" getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.
2.Wenn es für COVID-19-Krankheit ,,keine unverwechselbaren spezifischen Symptome" gibt und eine ,,Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist", wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?
3.Das zweite Koch'sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung (,,Purification") eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.
Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine ,,purified", also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.
Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben ,,zieht" und auf die man dann die PCR-Tests ,,eicht", zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?
Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so ,,stressen" können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?
4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?"(Zitat Ende)
Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten ,,Corona-Befürworter", durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der ,,Zensur" anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-,,Pandemie" gibt. Er spricht von ,,brutalem Missbrauch der Wissenschaft", die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als ,,Verschwörungstheorie" abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt, etwa durch den Beitrag ,,Teil 2: ,,eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19" des ,,IFUR – Institut für Urfeldforschung", abrufbar unter dem Link:
https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/
Dort heißt es zusammenfassend u.a. (Zitat):
,,Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben."
Unter dem Link:
https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and-coronavirus-outbreaks/
wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) ,,Coronavirus"-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):
,,The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks."
Die ,,Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks" von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:
https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU
Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der ,,Alternativlosigkeit" eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.
Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise bereits auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch ,,EMF") und am liebsten als ,,Verschwörungstheorie" abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/
Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in  einer jüngsten Studie angespro-chen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat
(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).
Aus diesem EU-Bericht (S.10): ,,Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht."
Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten ,,Radarkrankheit" mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von ,,grippeähnlichen" Symptomen.)
Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und ,,könnte" bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit ,,Klima"-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.
In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist ein Lockdown verfassungsrechtlich und vor allem auch strafrechtlich gesehen von vornherein nicht zu rechtfertigen.
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel ,,Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen" auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
,,4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1)  Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2)  ,,Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden": Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3)  Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten."(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk ,,viele" empathielose Psychopathen geben könnte, die ,,unbewusst" und ,,uneingestanden" denken könnten:
,,so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen",
,,wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde",
,,mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher"
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/
abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):
!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:

,,Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben."
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die ,,Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren" vom 11.5.2020 verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.
Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.
Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige ,,amtliche" Quelle zitiert werden können.
Wenn eine ,,Gesundheitsbehörde" wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Diese WHO wird von Dr. Wodarg nunmehr öffentlich wegen einer nachweislich grob falschen Empfehlung des Genozids beschuldigt, siehe Rubikon-Interview ,,Ein Menschheitsverbrechen", abrufbar unter:
https://www.wodarg.com
Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende ,,Anti-Corona-Maßnahmen", die mit zahlreichen Grundrechtseinschränkungen einher gehen, weiter bestehen bleiben bzw. neu angeordnet und eingeführt werden können.
Die Menschen in diesem Lande brauchen keine ,,Impfpflichten", der man mit diesem Lockdown (diese abstruse, m.E. eine Nötigung im Amt verwirklichende Maskenpflicht eingeschlossen) ganz offensichtlich den Weg bereiten will, sondern eine angemessene Aufklärung über die Gefahren von EMF und Behandlungsmethoden jenseits von Impfungen, die stets mit Nebenwirkungen verbunden sein können, insbesondere dann, wenn Zulassungsverfahren – wie von Prof. Drosten einmal vorgeschlagen – auch noch abgekürzt werden.
Denn wir haben es jetzt ja schwarz auf weiß:
,,Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht."
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, – dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – ,,Pandemie" endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die ,,Pandemie" aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.
In diesem Kontext muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen, damit jeder erkennen kann, worauf diese ganze Lockdown bzw. Anti-Corona-Politik in Wahrheit hinausläuft (Zitat):
,,Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll."
https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
,,Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese ,,Impfungen" also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als ,,Gentherapie" und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu.
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen ,,Impfstoffe" müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten ,,Gen-Impfungen" hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als ,,Gentherapie" (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind."
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Das steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise in den Schöpfungsplan einzugreifen. Das gilt umso mehr, wenn – wie bei dieser nicht-existenten Corona-,,Pandemie" – ganz offensichtlich ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wird (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von ,,gewünschter Schockwirkung" spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Berechtigung vermitteln zu können.
Wer in einer trockenen Wüste steht und lauft ruft ,,Die Sintflut (= Pandemie) ist schon da, das Wasser steht uns allen schon bis zur Unterkante Unterlippe (= die Toten stapeln sich schon in den Gassen von München), wir müssen jetzt Milliarden für den Bootsbau (= für Impfstoffe, die kein Mensch braucht) ausgeben", der fällt früher oder später negativ auf.                                                                                                                                                                                  Niemand muss sich noch mit überflüssigen verfassungsrechtlichen Überlegungen zu Fragen befassen, für die es überhaupt keinen korrespondierenden Lebenssachverhalt gibt, also auch mit der Frage, wie man in Trockenzeiten (= keine Pandemie) mit der vollkommen unbegründeten Furcht vor einem immer weiter steigenden Wasserstand (= ungehemmter Ausbreitung eines Killervirus, das uns alle umbringen wird) Eingriffe in die Rechte aller Menschen – auch aller Gesunden – rechtfertigen kann.
Es gibt mittlerweile schon mehrere hundert namhafte Experten, die diesen Corona-Hype – zusammenfassend gewürdigt – für unverantwortlichen Blödsinn erklären.
250 dieser namhaften Experten finden sich nunmehr unter:
https://www.nichtohneuns.de/virus/
Es melden sich auch außerhalb dieser Expertenkreise immer mehr Menschen öffentlich zu Wort, die den gesamten Lockdown für vollkommen absurd halten und auch mit der ,,Veranstaltung von Hungerspielen" vergleichen, wo alle Menschen täglich sinnlose ,,Tribute" liefern müssen, u.a. in der Form von Firmenpleiten, so auch Prof. Dr. Stephan Homburg, siehe:
youtube.com/watch?v=I1oLA2jTXww
Die hochqualifizierte Einschätzung dieser zahlreichen namhaften Experten darf nicht ignoriert werden, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet wird.
Abermals: Es gibt wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Unverzeihlich war m.E. insbesondere auch das Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Hätten sich das RKI und die Politik mit diesen zahlreichen Expertenmeinungen kritisch auseinandergesetzt, dann wäre –  früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen. Aber das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns soll der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der ,,neuen Normalität", einer NWO, leben ,,dürfen.
Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie ,,Neue Normalität" schon in der Konferenz ,,Event 201" verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video ,,Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde", abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s
(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)
Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung umgesetzt wird.
Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert, siehe u.a.:
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/super-reiche-in-den-usa-trotz-coronakrise-noch-reicher
Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlich Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle aus dem o.g. Buch ,,Corona Diktatur" von Monika-Donner zitiert:
,,Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen."
Geht es also darum? Der Lockdown soll vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?
Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.

II.
Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben:
•   Gesundheit (Quarantäne + Kriminalität im häuslichen Bereich)

DE
Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020
https://www.freiewelt.net/interview/familiaere-quarantaene-ist-hoher-risikofaktor-fuer-traumatisierungen-der-kinder-10080988
,,Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen."
(Zitat bei 2. Frage)
Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:

über eine Studie der TU München:
https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/
10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt

hier Studie TU München:
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/
3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft

Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present?slide=id.g878b968058_70_0
(Stand: 31.05.2020)

Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen: https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22
Kindesmissbrauch:
https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html

Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:
https://archive.is/YlxPb

•   Übersterblichkeit durch Lockdown
DE
Dr. Wolfgang Wodarg
www.wodarg.com
Abbildung ,,wöchentliche Sterbefallzahlen in DE": Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown
(momentan 6. Beitrag auf ,,Corona-Panik beenden!")

Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen
oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/oekonom-wirtschaftskrise-verringert-lebenserwartung-der-deutschen-43716.html

•   Weiteres zum Thema Gesundheit im Lockdown
DE
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html
,,Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit."
(2. Absatz)

https://www.zeit.de/2020/18/kliniken-coronavirus-intensivbetten-patienten-behandlung-notaufnahme/komplettansicht
Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:
Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte
(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)

weltweit
verlorene Lebensjahre USA:
https://thehill.com/opinion/healthcare/499394-the-covid-19-shutdown-will-cost-americans-millions-of-years-of-life
,,The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses."
Studie zu verschobenen Operationen weltweit:
https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746
1.   28 Mio. Operationen werden ausfallen oder verschoben

USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:
https://www.nytimes.com/2020/04/06/well/live/coronavirus-doctors-hospitals-emergency-care-heart-attack-stroke.html
,,...almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction."
(6. Absatz)
Großbritannien – 2. und 3. Welle von ,,nicht-Corona" Toten wird erwartet:
https://www.telegraph.co.uk/global-health/science-and-disease/two-new-waves-deaths-break-nhs-new-analysis-warns/
(Artikel vom 25.04.2020)
•   Wirkung von Quarantäne im Allgemeinen
The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8
key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating
World economic forum
https://www.weforum.org/agenda/2020/04/this-is-the-psychological-side-of-the-covid-19-pandemic-that-were-ignoring/
,,...people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms."
•   Suizide
Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:
https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html
(Artikel vom 18.5.2020)
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0
Quelle: cidm.online
Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/
Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:
https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html
nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html
Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/
Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)
https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf
Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr
https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/

•   Wirtschaft
DE
BIP -2,2 % 1. Quartal 2020
https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html
deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html
diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Wirtschaft/kontextinformationen-wirtschaft.html#krediteonlinetransaktionen
https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html

international
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-britische-wirtschaftsleistung-um-20-prozent-geschrumpft-16811617.html
(aktualisiert 12.06.2020)
https://www.welt.de/wirtschaft/article209467639/Heftiges-Minus-Wie-Grosse-Frost-Rezession-Briten-erwarten-staerksten-Einbruch-seit-300-Jahren.html
•   Arbeitslosigkeit

DE
https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020
Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht

international
USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/193941/umfrage/monatliche-arbeitslosenquote-in-den-usa-saisonbereinigt/
https://www.theguardian.com/world/2020/apr/29/half-of-worlds-workers-at-immediate-risk-of-losing-livelihood-due-to-coronavirus

•   Ernährung – Versorgungssicherheit
DE
Die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließt
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tafeln-corona-lebensmittel-1.4864489
(Artikel vom 2.04.2020)

weltweit
UN
https://de.euronews.com/2020/04/22/un-warnen-welt-droht-wegen-corona-eine-hunger-pandemie-von-biblischen-ausma-en
(Artikel vom 22.04.2020)

•   Gesundheit (Quarantäne + Kindesmissbrauch im Netz)
International
Europol-Bericht zu sprunghaftem Anstieg von Kindesmissbrauch im Netz!!!
https://www.europol.europa.eu/publications-documents/exploiting-isolation-offenders-and-victims-of-online-child-sexual-abuse-during-covid-19-pandemic
Von rund einer Million Hinweisen ist europaweit die Rede. Sehr erschreckende Grafiken insbesondere auf S. 6-10 des Berichts.

•   Weiteres zum Thema Gesundheit im Lockdown
DE
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein/traunstein_artikel,-die-grosse-watschn-kommt-erst-noch-kinderarzt-ueber-probleme-der-isolation-_arid,574981.html
(Artikel vom 20.6.2020)

•   soziale Isolation
DE
Telefonseelsorge:
https://www.katholisch.de/artikel/25095-corona-krise-deutlich-mehr-anrufe-bei-der-telefonseelsorge
,,Viele Beratungsstellen berichten derzeit von bis zu 50 Prozent mehr Anrufen als an normalen Tagen."

Kompetenznetz Public Health COVID-19:
https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/2020_05_18_fact_sheet_soziale-isolation-als-mortalita__tsrisiko_1.pdf
,,Dieses Papier befasst sich auf der Grundlage eines Rapid Reviews mit dem Mortalitätsrisiko älterer Menschen in sozialer Isolation unter ,normalen' Alltagsbedingungen oder in selbst wahrgenommener Einsamkeit; diesbezügliche Studienergebnisse mit spezifischem Bezug auf die Corona-Pandemie gibt es noch nicht."

https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/200529_Fact_Sheet_Herzkreislaufrisiken_und_Erkrankungen_Soziale_Isolation-2.pdf
,,Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche (,,Rapid Review") zum Einfluss von Einsamkeit und sozialer Isolation auf das Auftreten von kardiovaskulären Risikofaktoren und Erkrankungen."
 
•   Finanzen
DE
Postbank/Smava-Studie:
https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html
17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.
(Artikel vom 16.6.2020)
Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/

•   Arbeitslosigkeit – Kurzarbeit
DE
Kurzarbeit:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 ,,nur" 3,3 Mio.)

•   Versorgungssicherheit – Gesundheit
DE
Tafeln
https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/
,,Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können."
Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.
Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.
Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.
Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.
Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.
Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischem Druck beugen wird oder nicht:
Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen –  zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.
Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und ,,wissenschaftlichen" Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.
Denn das darf nicht vergessen werden:
In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.
Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.
Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.
Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.
Wann auch immer einige Zeitgenossen aus ihrem Heile-Welt-Benjamin-Blümchen-Schlaf erwachen mögen (oder trotz aller Umstände immer noch nicht): Mein Glaube geht auch dahin, dass der Mensch nicht frei darin ist, sich irgendwann vor Gott für sein Tun rechtfertigen zu müssen. Und ich glaube, dass es göttliche Kräfte gibt, die nur einen Bruchteil einer Sekunde benötigen würden, um jeden Amtsinhaber auf der Welt endgültig von der Illusion zu befreien, dass irgendetwas im Universum ihm noch Schutz gewähren könnte, wenn diese göttlichen Kräfte Rechenschaft fordern. Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie ,,Maß für Maß" zu sagen:
,,Doch der Mensch, der stolze Mensch,
gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,
verkennt, was ihm am nächsten ist
(seine Seele), und wie ein wütender Affe,
spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,
dass die Engel weinen, die mit unserer Milz
sich alle sterblich lachen würden."
In diesem Sinne: Tun Sie, was Sie tun müssen.
Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben.

III.
Auf der Homepage des Generalbundesanwalts
https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html
wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
,,Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.

Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
PDF: 1.7.2020 beA.Strafanzeige.zu.Folgen.des.Lockdowns
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juni 28, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die Tatbestände lt. zuletzt eingereichter Klage gegen 5G nicht zuständig fühle (siehe dazu auch nachfolgende Anmerkung sowie Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020), ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.
Privatpersonen, die sich dieser Klage anschließen möchten (woraus keine Kosten entstehen; siehe Hinweis ganz unten), mögen diesen Schriftsatz ebenfalls an die nachfolgende Adresse der StA Berlin adressieren.
________________________________________
An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin
Zustellung über das beA     
Selfkant, den 28.6.2020
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes
                       Strafanzeige
I.
gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die an der Umsetzung (Planung/Genehmigung) / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,
somit insbesondere auch gegen:
Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den (aktuell schon weit fortgeschrittenen) Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,

II.
gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

Begründung zum Strafantrag:
Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne. Es wäre schlicht unverzeihlich jetzt noch zu schweigen und untätig zu bleiben.
Diese Strafanzeige soll deshalb auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.
Eine weitestgehend inhaltsidentische Strafanzeige wurde von mir am 19.6.2020 zunächst beim Generalbundesanwalt eingereicht.
Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte er mir mit, dass er sich nicht für sachlich zuständig hält.
Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter
https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html
selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.
Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?
Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.
Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?
M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.
Damit komme ich zum Gegenstand dieser Strafanzeige. Die nachfolgenden Ausführungen decken sich im Wesentlichen mit dem Inhalt meiner Anzeige vom 19.6.2020 einschl. Nachtrag vom 22.6.2020:
Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland ,,verfügbar" ist und ,,ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie ,,profitieren" sollen, siehe:
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166
Ist dieser ,,technische Fortschritt" wirklich – wie das Bild unter dem obigen Link glauben lassen will – ein Grund zu totaler Euphorie?
Hierzu sei gleich einleitend klargestellt:
Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.
Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m².
Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.
Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.
Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle ,,Phased Array" Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.
Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche auf die Dauer ausgleichen wird können.
Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.
Auf Grund der Aktivierung von 5G-Netzen in Deutschland ist es m.E. für diese Menschen jetzt schon 5 nach 12. Den Menschen muss sofort bewusst gemacht werden was da auf sie zukommt.
Weiter möchte ich einleitend vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch ,,Corona-Diktatur" der österreichischen Juristin und BMLV-Mitarbeiterin Monika Donner, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):
,,Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen."
Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:
I.
Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
...
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
...
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
....
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
...
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.
II.
Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt. Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Felder im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern (EMF) – insbesondere hochfrequenter pulsierender EMF – ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.
Die Gefahren und Schäden der EMF-Belastung der Mobilfunk-Technologie, insbesondere der 5. Generation (5G) sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Einschlägige Datenbanken und diesbezügliche Literatur sind allen – oft frei bzw. kostenlos – zugänglich.
Nach dem sog. ,,Vorsorgeprinzip" (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.
Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
,,In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr)." (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftliche  Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) ,,Gefahren", zutreffender: nachgewiesenen Schäden der der gepulsten hochfrequenten EMF-Belastung durch Mobilfunktechnologie, insbesondere der 5. Generation (5G).
Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Landtage längst positiv bekannt sein.
Es dürfte somit schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren und Schäden gehört zu haben, die schon zu 5G und auch zu den vorangegangenen Mobilfunkgenerationen vorliegen. Dafür gab und gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.
Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder ,,Offene Briefe" wie der des Vereins ,,diagnose:funk e.V." – mit dem ich übrigens in keiner Weise kooperiere – an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins ,,umwelt – medizin – gesellschaft" unter dem Titel ,,Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?" veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.
Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566
abrufbar.
Zudem beweisen die ,,Kleinheubacher Berichte – Band 35 – Vorträge und Berichte der gemeinsamen Tagung des U.R.S.I. Landesausschusses in der Bundesrepublik Deutschland und der ITG-Fachausschüsse" aus dem Jahre 1991 (!!), von denen ich Ihnen anliegend die Inhaltsübersicht zu den Seiten 185 bis 417 und die Seiten 283 bis 326 übermittle, dass den Verantwortlichen – insbesondere auch der Telekom – schon seit dieser Zeit jedenfalls einige konkrete Hinweise auf schädliche Auswirkungen von EMF bzw. ,,nichtthermischen Feldwirkungen" auf biologische Systeme (Immunsystem etc.) bekannt waren.
Die ,,Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit" wurden auch auf der Ebene der EU wiederholt von verschiedenen Institutionen und Gremien einer kritischen Würdigung unterzogen, wie sich einem ,,Briefing" des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments entnehmen lässt, das unter dem Link
https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_BRI%282020%29646172
für jedermann frei abrufbar ist.
Es hätte somit staatlicher Schutzpflicht entsprochen, alle (!) Aspekte und möglichen Schäden durch die EMF-Belastung von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.
Jeder Verantwortliche musste sich somit schon aus eigener Initiative alle notwendigen Informationen verschaffen, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird. Und dazu hätte er nicht einmal die Unterstützung von riesigen Verwaltungsapparaten und externen Experten benötigt. Er hätte sich aus frei zugänglichen Quellen informieren können.
Nicht vertieft werden soll hier die Frage, ob es sich in einer Demokratie, die nicht zur bloßen Fassade verkommen ist, nicht ohnehin von selbst verstanden hätte, alle Menschen in diesem Lande vorab über alle möglichen Risiken von 5G zu informieren und dann zu fragen, ob sie – im Wissen um diese Risiken – wirklich so einer Technologie ausgesetzt werden wollen.
Es gibt – frei zugängliche – unabhängige Studien und Dokumentationen in der Forschungsdatenbank der Umwelt- und Verbraucherorganisation ,,diagnose-funk e.V." über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks (nicht-ionisierende Strahlung) ,,. Dort heißt es unter dem Link
https://www.emfdata.org/de/ueber-emf-data
u.a. (Zitat):
,,Die auf EMF:data eingestellten Studien untersuchen die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung. Mit der Auswertung wird belegt, dass die Grenzwerte den Bürger nicht ausreichend schützen. Trotz Erkenntnissen über mögliche Gesundheitsrisiken wird das Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk ignoriert. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, muss als belegte Falschinformation bezeichnet werden....Die gesundheitlichen Effekte hochfrequenter Strahlung sind alles andere als ,,unerforscht". Betrachtet man insbesondere die Studien industrie-unabhängiger Forscher, so ergibt sich ein klares Bild: Mobilfunkstrahlung kann biologische Systeme erheblich schädigen, und Studien belegen immer häufiger, dass die Effekte bereits weit unterhalb der geltenden Grenzwerte beginnen und auch von gesundheitlicher Relevanz sind."
Im letzten Satz ist das Wort ,,kann" nicht mehr vertretbar, wie ich nachfolgend aufzeigen werde.
Eine ebenfalls frei zugängliche wissenschaftliche Referenz-Literaturdatenbank ist das EMF-Portal des Aachener Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit ( ), einer interdisziplinären Einrichtung der Uniklinik RWTH Aachen.
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-arbeits-sozial-und-umweltmedizin/femu/emf-portal.html
Die Broschüre ,,Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr" von Klaus Weber (5. Auflage Juni 2019) bietet auf wenigen Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch Mobilfunk und insbesondere 5G und ist nach dem Willen des Autors zur Weitergabe an alle Interessenten bestimmt, so dass ich sie Ihnen anliegend übermittle:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf
Eines der besten und auch umfangreichsten Bücher zu dieser Thematik dürfte ,,Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik der EMF-Belastung bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr dementieren oder auch nur ernsthaft bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon – lange vor 5G – in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.
Dieses Buch sollte m.E. jeder haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren will. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.
Das Vortragsskript von Wolfgang Maes ist frei abrufbar:
https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf
Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch ,,EMF" von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.
Dort heißt es u.a.:
,,Zwar ist es richtig, dass nichtionisierende Strahlung, wie sie Ihr Mobiltelefon und Ihr WLAN absondern, eine geringere Frequenz besitzen, um Hydroxyl-Radikale zu erschaffen oder signifikante Hitzeschäden zu verursachen, doch stimmt es nicht, dass nichtionisierende Strahlung Ihrer DNA keinen Schaden zufügen kann. Das kann sie sehr wohl und tut sie auch, indem sie nämlich Peroxinitrit und im nächsten Schritt Carbonat-Radikale produziert. Wie sich gezeigt hat, war die Peroxinitrit-Produktion das fehlende Puzzleteil, das erklärt, warum nichtionisierende Strahlung genauso schädigende Wirkung entfalten kann wie ionisierende Röntenstrahlung."
Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht ,,Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit" eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:
https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/
Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:
https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf
Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.
Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – ,,möglicherweise krebserregend" – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – ,,eindeutig krebserregend" – eingestuft werden müsste.
Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe:
(https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )
Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: ,,Clear evidence of tumors".
Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/
und den Bamberger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
und den ,,Internationaler Ärzte-Appell 2012", siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel ,,Mit 5G in eine strahlende Zukunft", siehe: https://www.expresszeitung.com
Es gibt – wie gesagt – mittlerweile überall in der Welt viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik so u.a. auch:
https://www.attention-5g.eu/?l=de
www.buendnis-5g-frei.de
Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.
III.
Über die Gefahren/Schäden hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel  ,,Der ,,Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur digitalen Versklavung" der Menschheit", den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.
Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.
Alles nur ,,Verschwörungstheorie"?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als ,,Verschwörungstheorie" diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt. Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.
Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer das erst einmal realisiert hat, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, wie sie von Monika Donner oder Matthias Lüderitz beschrieben werden.
Es gibt mittlerweile viele kritische Stimmen, die in der aktuellen ,,Corona-Politik", die offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in der Welt hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennen, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.  In diesem Kontext möchte ich besonders die YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hervorheben, die hoffentlich nicht ebenfalls der willkürlichen ,,Zensur" anheimfallen werden:
www.youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-,,Pandemie" gibt. Er spricht von ,,brutalem Missbrauch der Wirtschaft", die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht wirksam sein soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als ,,Verschwörungstheorie" abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein wichtiger sachverständiger Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.
Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der ,,Alternativlosigkeit" eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.
Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/
Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.
In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.
Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.
Die mittel- und langfristigen gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird. Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.
IV.
Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.
Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissen müssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung (vgl. § 223 StGB) aller betroffenen Menschen einhergeht.
Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie zahlreiche Studien und auch die klinischen Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden EMF-Belastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns dann schon in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.
Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der ,,gemeingefährlichen Mittel", wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda  alle Gefahren/Risiken zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht, so dass sie sich nicht einmal mehr zur Wehr setzen), so dass sie letztlich alle mit dem ,,gemeingefährlichen Mittel" der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.
In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mit 5G absehbar eben nicht nur ,,ein Mitglied der Gruppe"/"ein Mensch" getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter ,,Lebens"-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Millionen Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.
Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.
V.
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
,,Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht ,,unabhängig" sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).
Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Dursetzung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem Artikel unter nachfolgendem Link ausgeführt werden, nach der Ansicht vieler Menschen jedenfalls in einem ,,Parteienstaat" nur noch eine – längst durchsichtig gewordene – Fassade:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/
Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie ,,Furchtbare Juristen" von Ingo Müller, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.
Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.
Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen und – so meine Beurteilung – eine Strafvereitelung im Amt begehen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.
Im Interesse der Menschen in diesem Lande hoffe ich, dass Ihre Behörde ihrer Verantwortung vor dem Gesetz und den Menschen gerecht wird.
Sie dürfen jedenfalls nicht erwarten, dass die Menschen, sobald sie die höchst realen Risiken von 5G erfasst haben, einfach hinnehmen werden, dass sie – gemeinsam mit ihren Familienangehörigen – durch 5G ,,nachweislich" krank gemacht worden sind.

Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Anhang:
beA.Kleinheubacher Berichte 1991 (Über die Wechselwirkungen elektromagnetischer Felder mit dem Immunsystem)

Hinweis:
Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.
Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt.
Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):
,,Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr...., wohnhaft... erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden...."
Und weil es so oft gefragt wird:
Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.
Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.
Wilfried Schmitz
________________________________________
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz
Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!
Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake
Welcome to the Final Show
externer Bloglink Infos EMF:
Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.
siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:
,,War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus"

Ergänzung vom 3.7.2020:
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt
An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe               
Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590
Selfkant, den 3.7.2020
Ihr AZ: 1 AR 905/20; Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsrat Lindner
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorgenannten reiche ich hiermit
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Oberamtsrat Lindner ein.
Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte mir Oberamtsrat Lindner mit, dass er Ihre Behörde im Hinblick auf meine Strafanzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht für sachlich zuständig hält.
Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter
https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html
selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.
Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?
Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.
Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?
M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.

Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

Strafanzeige gegen 5G – den wohl fatalsten Versuch von Wissenschaftsbetrug und Vertuschung des 21. Jahrhunderts
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juni 22, 2020
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Hinweis: PDF-Seite 1: (Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgendjemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht)

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#19)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!   

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 |  / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
www.wodarg.com ÖFFENTLICH NACHVOLLZIEHBARES GRUNDLAGENWISSEN (BASISWISSEN) UND FUNDIERTE KRITISCHE MEINUNG EINES ERFAHRENEN UND MUTIGEN EXPERTEN MIT VIEL BERUFS- UND LEBENSERFAHRUNG
Sachdienliche Hinweise: Der Hausverstand sagt: Der Mensch hält sich an die Gesetze. Der Mensch informiert sich über die objektiv wahren Grundlagen / CHECK RECHECK CROSSCHECK (KREUZ- UND QUERCHECK) / Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

ALLGEMEINER VERDACHT: KRISENZEITEN können BLÜTEZEITEN für VERBRECHEN und SCHWERVERBRECHEN sein.
Vergessen Sie niemals JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER!
JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER NIEMALS VERGESSEN!!

Verdacht: 24.02.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZVIRUS PILNACEK HAT VIELE NAMEN UND VIELE OPFER.
WAS TUT DER BUNDESPRÄSIDENT DAGEGEN? WAS TUT DAS TEAM ÖSTERREICH DAGEGEN?
WAS TUT DAS PARLAMENT DAGEGEN? WAS TUT DIE BUNDESREGIERUNG DAGEGEN?
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Beweismittel: www.dieaufdecker.com und andere.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
VERDACHT: Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Österreich?
27.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Deutschland
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-deutschland/
17.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Europa
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-europa/
2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


DIE KRITISCHE MEINUNG / DER HAUSVERSTAND SAGT STOPPT DIE CORONAPANIK ... STOPPT DEN CORONAIRRSINN ... STOPPT DEN CORONA-WAHN ... STOPPT DEN CORONAWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-WAHN ... STOPPT DEN MASKENWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-TERROR ... STOPPT DEN MASKENTERROR ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTINNEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTINNEN ... DER KAISER IST NACKT ... DER CORONAKAISER IST NACKT ... DER KÖNIG IST NACKT ... DER CORONAKÖNIG IST NACKT ... DER PRÄSIDENT IST NACKT ... DER CORONAPRÄSIDENT IST NACKT ... DER KANZLER IST NACKT ... DER CORONAKANZLER IST NACKT ... DER MINISTER IST NACKT ... DER CORONAMINISTER IST NACKT ... DER LANDESHAUPTMANN IST NACKT ...DER CORONALANDESHAUPTMANN IST NACKT ... DER BÜRGERMEISTER IST NACKT ... DER CORONABÜRGERMEISTER IST NACKT ... gegendert ... DIE KAISERIN IST NACKT ... DIE CORONAKAISERIN IST NACKT ... DIE KÖNIGIN IST NACKT ... DIE CORONAKÖNIGIN IST NACKT ... DIE PRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE CORONAPRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE KANZLERIN IST NACKT ... DIE CORONAKANZLERIN IST NACKT ... DIE MINISTERIN IST NACKT ... DIE CORONAMINISTERIN IST NACKT ... DIE LANDESHAUPTFRAU IST NACKT ...DIE CORONALANDESHAUPTFRAU IST NACKT ... DIE BÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... DIE CORONABÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... Verdacht
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | (zugespielte Informationen)
Antwort 3 und Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Teil der Zeitgeschichte:
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort 16-18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!
25.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!"
26.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken!"
25.04.2020 18:00 BRD DR. WOLFGANG WODARG Homepage Aufdecker-Plan: Datei und Transkriptionen von Teilen (T1-T27)
Quelle: https://www.wodarg.com/ sinngemäß: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes bemerken!
04.04.2020 BRD DR. WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
20200404 BRD DR WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM.jpg

20200404 BRD DR WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13434
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13450
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken
20200426 1600 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Collage 1.jpg

20200426 1600 BRD DR WOLFGANG WODARG Homepage Collage 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13465

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#20
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 20 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

PDF-Seite 1 Zitate: "Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 15, 2020 (zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)
Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben: Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein ,,neues" Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv), 2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: ,,Wie dumm kann man eigentlich sein...", usw. – es gibt dutzende gute Einwände), 3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar, 4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen. Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen. Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe. Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein. Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.
Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist. Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.
Wilfried Schmitz Rechtsanwalt" (Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgendjemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht)

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Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

15.07.2020 24:00 BRD RA WILFRIED SCHMITZ PDF-Seite 49-103, vorher PDF-Seite 48 unten Transkription:

Strafanzeige gegen 5G – den wohl fatalsten Versuch von Wissenschaftsbetrug und Vertuschung des 21. Jahrhunderts
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juni 22, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe                                                                           
Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590
                                                                                                             Selfkant, den 19.6.2020
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes
                       Strafanzeige
I.
gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die sich an der Umsetzung / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,
somit insbesondere auch gegen:
Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz
und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,
II.
gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Geschehenlassens von Straftaten gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

Begründung zum Strafantrag:
Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.
Diese Strafanzeige soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.
Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland ,,verfügbar" ist und ,,ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie ,,profitieren" sollen, siehe:
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166
Ist dieser ,,technische Fortschritt" wirklich – wie das Auftreten der drei Herren auf dem Bild unter dem obigen Link glauben lassen wollen – ein Grund zu totaler Euphorie?
Einleitend möchte ich vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch ,,Corona-Diktatur" der österreichischen Juristin Monika Donner, hauptberuflich Ministerialrätin im österreichischen BMLV, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):
,,Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen."
Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:
I.
Zunächst sei der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.   ....
5. ....
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. .... 4. ... 5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. .... 7. .... 8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. .... 10. ...
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

II.
Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt.
Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Strahlen im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.
Die Gefahren von 5G und auch schon der 5G vorausgegangenen Mobilfunk-Technologie-Generationen sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Die einschlägige Literatur ist allen zugänglich.
Nach dem sog. ,,Vorsorgeprinzip" (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.
Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
,, In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr)." (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissen-schaftliche Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie.
Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags längst positiv bekannt sein.
Es dürfte schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren durch 5G gehört zu haben. Dafür gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.
Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder ,,Offene Briefe" wie der des Vereins ,,diagnose:funk e.V." an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins ,,umwelt – medizin – gesellschaft" unter dem Titel ,,Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?" veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.
Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566
abrufbar.
Aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es staatlicher Schutzpflicht entsprochen, die Gefahren von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.
Jeder Verantwortliche muss schon aus eigener Initiative tätig werden, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird.
Eines der besten Bücher zu dieser Thematik dürfte ,,Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.
Dieses Buch sollte m.E. jeder – nicht nur jeder Anti-5G-Aktivist – haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren möchte. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.
Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch ,,EMF" von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.
Einige der dieser Studien und Quellen möchte ich besonders hervorheben:
,,Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr" von Klaus Weber (4. Auflage), das auf 37 Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch 5G bietet. Es ist unter dem Link
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf
abrufbar.
Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht ,,Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit" eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:
https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/
Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:
https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf
Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.
Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – ,,möglicherweise krebserregend" – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – ,,eindeutig krebserregend" – eingestuft werden müsste.
Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe: (https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )
Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: ,,Clear evidence of tumors".
Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema ,,gepulste Hochfrequenzstrahlung" findet sich auch auf der Webseite des schon o.g. Vereins ,,diagnose: funk e.V." unter:
http://www.diagnose-funk.org
Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/
und den Bamberger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
und den ,,Internationaler Ärzte-Appell 2012,,, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
Wer auf Grund der erlebten Komfortzone des technologischen Fortschritts ausrufen möchte: Aber ,,mehr Paradies geht (doch) nicht mehr"?!, dem sei folgendes Vortragsskript des (mittlerweile verstorbenen) Baubiologen Wolfgang Maes empfohlen:
https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf
Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel ,,Mit 5G in eine strahlende Zukunft,,, siehe:
https://www.expresszeitung.com
Es gibt mittlerweile auch viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und vernetzen sich immer mehr Initiativen gegen 5G), so u.a. auch:
https://www.attention-5g.eu/?l=de
www.buendnis-5g-frei.de
Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.

III.
Über die Gefahren hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel
,,Der ,,Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur  ,,digitalen Versklavung" der Menschheit",
den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.
Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.
Alles nur ,,Verschwörungstheorie"?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als ,,Verschwörungstheorie" diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.
Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.
Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten.
Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in dem anliegendem Dokument beschrieben werden.
Der Diplom-Biologe M. Lüderitz ist auch bei Weitem nicht der Einzige, der in der aktuellen ,,Corona-Politik", die aus den bereits genannten Gründen offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in diesem Lande hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennt, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.
Das Grundproblem besteht darin, dass derzeit wohl nur einem Bruchteil der Menschen in diesem Lande – oder auch anderswo – bewusst ist, welche gesundheitlichen Gefahren mit elektromagnetischen Feldern (EMF) verbunden sind, obschon diese Gefahren – wie oben gezeigt – schon seit vielen Jahren beschrieben und nachgewiesen werden.
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch besonders auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der ,,Zensur" anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-,,Pandemie" gibt. Er spricht von ,,brutalem Missbrauch der Wirtschaft", die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als ,,Verschwörungstheorie" abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein weiterer Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.
Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der ,,Alternativlosigkeit" eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.
Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/
Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.
In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.
Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.
Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird.
Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.

IV.
Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.
Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissenmüssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung aller betroffenen Menschen einhergeht.
Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie die Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden Strahlenbelastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.
Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der ,,gemeingefährlichen Mittel", wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda alle Gefahren zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht), so dass sie letztlich alle mit dem ,,gemeingefährlichen Mittel" der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.
In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mi6 5G absehbar eben nicht nur ,,ein Mensch" getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter ,,Lebens"-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.
Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.

V.
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
,,Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht ,,unabhängig" sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).
Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Durchsetzung der ,,Gewaltenteilung" und damit auch der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls in einem ,,Parteienstaat" nach der Ansicht sehr vieler Menschen nur noch eine Fassade, allerdings eine Fassade, die auch für juristische Laien längst vollkommen durchsichtig geworden ist, siehe – stellvertretend für unzählige vergleichbare Quellen – u.a.:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/
Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie ,,Furchtbare Juristen" von Ingo Müller oder auch – ganz aktuell – ,,Urteil Ungerecht" von dem Richter Thorsten Schleif, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.
Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.
Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.
Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

ERGÄNZUNG:
Zur Gesundheitsschädlichkeit von gepulster Hochfrequenzstrahlung
Selfkant, den 22.6.2020
Ihr AZ: noch unbekannt, Meine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a. vom 19.6.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorgenannten Strafsache möchte ich noch Folgendes ergänzen:
Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.
Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m² (UMTS).
Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.
Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.
Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle ,,Phased Array" Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.
Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche etc. auf die Dauer ausgleichen wird können.
Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.
Die Broschüre ,,Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr" von Klaus Weber ist mittlerweile in der 5. Auflage erschienen, so dass ich sie Ihnen anliegend noch einmal in 5. Auflage übermittle.

Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

Ergänzung vom 28.06.2020:
Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die vorgenannten Straftaten trotz maximal denkbarem Inlandsbezug und substantiierter Tatbestände nach dem VStGB (als in § 120 Abs. 1 GVG definitiv aufgezählte Zuständigkeit des Generalbundesanwalts) nicht zuständig fühle, ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin:
Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)
siehe dazu auch:  Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020

Hinweis:
Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.
Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt (hierzu die Klage an die StA Berlin gemäß vorangehend angeführtem neuen Link adressieren).
Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):
,,Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr...., wohnhaft... erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden...."
Und weil es so oft gefragt wird:
Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.
Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.
Wilfried Schmitz
________________________________________
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz
Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!
Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake
Welcome to the Final Show
externer Bloglink Infos EMF:
Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.
siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:
,,War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus"

Nachtrag an Bundesverfassungsgericht: Unzulässigkeit genetischer Manipulation des Menschen durch geplante RNA-Massenimpfung
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juni 10, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Zustellung per Fax: 0721 / 9101-382
Selfkant, den 10.6.2020
In meinem Verfassungsbeschwerdeverfahren
Ihr AZ. 1 BvR 1231/20
muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen (Zitat):
,,Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll."
https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
,,Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese ,,Impfungen" also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als ,,Gentherapie" und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu. 
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen ,,Impfstoffe" müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten.
Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten ,,Gen-Impfungen" hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als ,,Gentherapie" (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind."
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Es besteht Grund zu der Annahme, dass mit solchen Impfstoffen auch das strenge Transfusionsgesetz (TFG), insbesondere § 8 TFG, missachtet. Denn hier geht es um fremde DNA, weshalb auch das Transplantationsgesetz tangiert wird!
So heißt es sogar in dem Wikipedia-Artikel ,,RNA-Impfstoff" u.a.: (Zitat):
,,Verschiedene RNA-Impfstoffe sind Impfstoffkandidaten bei der Entwicklung eines Coronavirusimpfstoffs, speziell seit Ende 2019 eines SARS-CoV-2-Impfstoffes.
BNT162
Am 22. April 2020 wurde vom Paul-Ehrlich-Institut erstmals in Deutschland eine klinische Studie für einen solchen Impfstoff genehmigt, es handelt sich um den Kandidaten BNT162 der Firma BioNTech.[38] Die mRNA-Formate sind die Uridin-haltige mRNA (uRNA), Nucleosid-modifizierte mRNA (modRNA) und selbstamplifizierende mRNA (saRNA) mit hoher Immunogenität. Als mRNA-Transfektionsreagenz werden Lipidnanopartikel (LNPs) verwendet. Diese LNPs sind nach Injektion stabil und können zusammen mit der mRNA in Zellen eindringen.[39] Sie erzeugen eine starke Antikörperantwort und starke T-Zell-Antwort (CD8, CD4).
Bereits Anfang Mai begann die Phase-I-Studie bei BioNTech. Mit ersten Ergebnissen rechnet man im Juli 2020. Anschließend würden von 20 Impfstoffvarianten die vier meistverspechenden Kandidaten erneut an zunächst etwa 500 Studienteilnehmern getestet – dann auch an Risikopatienten und Menschen über 55 Jahren. Mit dem Ende dieser zweiten Test-Phase rechnet das Unternehmen im Jahr 2021. Weitere Zulassungsanträge sind für Studien in den USA in Vorbereitung (in Kooperation mit Pfizer) und in China (mit Fosun Pharma).
mRNA-1273
Bereits am 16. März 2020 hatte die amerikanische Firma Moderna mit einer klinischen Studie für ihren Impfstoffkandidat mRNA-1273 begonnen,[40] in Zusammenarbeit mit dem Vaccine Research Center (VRC) am National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), einer Sektion des National Institutes of Health (NIH). Der Impfstoff mRNA-1273 enthält die Boten-RNA (mRNA) des S-Proteins, mit dem die Coronaviren an den Epithelzellen andocken. Die mRNA ist in Lipid-Nanopartikel (Cholesterol, Distearoylphosphatidylcholine (DSPC) und DMG-PEG 2000) einge¬bunden, das nach der intramuskulären Injektion von Körperzellen aufgenommen wird.[41] Die Zellen stellen dann das S-Protein (Spike-Protein) her. Es wird vom Immunsystem als fremd erkannt, was die Bildung von protektiven Antikörpern anregt. Die normalerweise üblichen tierexperimentellen Studien wurden übersprungen. Die US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) verlässt sich offenbar darauf, dass bei präklinischen Tests zu Impfstoffen, die mit der gleichen Plattform gegen das erste SARS-Coronavirus und gegen das MERS-Coronavirus hergestellt wurden, keine Sicherheitsprobleme aufgetreten sind. Sie sollen jedoch noch parallel zu den klinischen Studien nachgeholt werden. Erste Aussagen zur Immunität liegen vor. Nachdem der Impfstoff ausreichende Antikörper-Titer erzeugt hat, läuft eine Phase- 2-Studie an einer größeren Zahl von Probanden. Voraussichtlich wird eine Phase-3-Studie mit Dosierungen zwischen 25 µg und 100 µg im Juli beginnen[42][43]
Weiter heißt es dort u.a. (Zitat):
,,Ein Problem bei der Entwicklung von RNA-Impfstoffen ist, dass die RNA über die Aktivierung der angeborenen Immunantwort eine übermäßige Immunreaktion auslösen kann.[5][25] ...
Extrazelluläre RNA ist als prokoagulatorischer und permeabilitätsteigernder Faktor bekannt. Eine gesteigerte Permeabilität von Endothelzellen kann zu Ödemen führen und eine Anregung der Blutgerinnung birgt die Gefahr der Thrombenbildung.[35] Die von Letzterer ausgelösten Krankheitsbilder sind unter anderem der Infarkt, der ischämische Schlaganfall,[36] die Thrombose oder in deren Folge die Lungenembolie."
Quelle: Wikipedia: RNA Impfstoffe: https://de.wikipedia.org/wiki/RNA-Impfstoff
Wikipedia ist bekanntlich keine wirklich zuverlässige Quelle, wie zahlreiche ,,Geschichten aus Wikihausen" eindrucksvoll belegen, siehe:
https://wikihausen.de
Aber wenn sogar das pharmafreundliche Wikipedia solche Informationen verbreitet, dann besteht Grund zu der Annahme, dass jede Form von Impfpflichten nach dem IfSG nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist, wenn Impfstoffe entwickelt werden, durch die der Mensch genetisch modifiziert wird.
Das steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise in den Schöpfungsplan einzugreifen.
Das gilt umso mehr, wenn – wie bei dieser nicht-existenten Corona-,,Pandemie" – ganz offensichtlich ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wird, um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Berechtigung vermitteln zu können, siehe hierzu auch das YouTube-Video ,,Der große Bluff", der die ganze Heuchelei mit Doppelstandards m.E. sehr zutreffend auf den Punkt bringt:
youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=6&t=3s
Wer in einer trockenen Wüste steht und lauft ruft ,,Die Sintflut (= Pandemie) ist schon da, das Wasser steht uns allen schon bis zur Unterkante Unterlippe (= die Toten stapeln sich schon in den Gassen von München), wir müssen jetzt Milliarden für den Bootsbau (= für Impfstoffe, die kein Mensch braucht) ausgeben", der fällt früher oder später negativ auf.
Die Antragsgegnerin kann sich in Ihrer Erwiderung gerne mit überflüssigen verfassungsrechtlichen Überlegungen zu Fragen befassen, für die es überhaupt keinen korrespondierenden Lebenssachverhalt gibt, also auch mit der befassen, wie man in Trockenzeiten (= keine Pandemie) mit der vollkommen unbegründeten Furcht vor einem immer weiter steigenden Wasserstand (= ungehemmter Ausbreitung eines Killervirus, das uns alle umbringen wird) Eingriffe in die Rechte aller Menschen – auch aller Gesunden – rechtfertigen kann.
Denn mittlerweile gibt es schon mehrere hundert namhafte Experten, die diesen Corona-Hype für Blödsinn erklären.
250 dieser namhaften Experten finden sich nunmehr unter:
https://www.nichtohneuns.de/virus/
Es melden sich auch außerhalb dieser Expertenkreise immer mehr Menschen öffentlich zu Wort, die den gesamten Lockdown für vollkommen absurd halten und auch mit der ,,Veranstaltung von Hungerspielen" vergleichen, wo alle Menschen täglich sinnlose ,,Tribute" liefern müssen, u.a. in der Form von Firmenpleiten, so auch Prof. Dr. Stephan Homburg, siehe:
youtube.com/watch?v=I1oLA2jTXww
Die hochqualifizierte Einschätzung dieser zahlreichen namhaften Experten darf nicht ignoriert werden, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet wird.
Abermals: Es gibt wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Unverzeihlich war insbesondere auch das Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Hätten sich das RKI und die Politik mit diesen zahlreichen Expertenmeinungen kritisch auseinandergesetzt, dann wäre –  früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen.
Aber das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Das Volk soll unter allen Umständen geimpft werden, solange sollen sich die Menschen an eine ,,neue Normalität" gewöhnen, die mit der faktischen Suspendierung zahlreicher Grundrechte einhergeht.
Die Fragen, die Dr. med. Köhnlein den ,,Experten" vom RKI und anderen übermittelt und in seinem Buch ,,Virus-Wahn" (dort auf Seite 353) wiedergegeben hat, wurden vom RKI und von Prof. Drosten – gem. den Angaben von Dr. med. Köhnlein und soweit bekannt – nie beantwortet. Hierzu haben wir bereits vorgetragen.
Solange die RKI, Drosten & Co. (auch) diese Fragen von Dr. med. Köhnlein nicht beantworten können und wollen und auch die diesbezüglichen Einwendungen anderer Experten wie Dr. Wodarg nicht ausräumen können, ist eben auch weiterhin zwingend davon auszugehen, dass der PCR-Test vollkommen untauglich ist.
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage vonProf. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
,,Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion."
(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist schlicht ein Witz.
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
,,Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv."
Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??
Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann gäbe es hier die Note 6.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.
Die o.g. Fragen von Dr. med. Köhnlein an das RKI und Prof. Drosten (siehe oben) decken sich im Grunde mit einigen dieser Voraussetzungen.
Es wurde bereits dargelegt, warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige ,,amtliche" Quelle zitiert werden können.
Wenn eine ,,Gesundheitsbehörde" wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Diese WHO wird von Dr. Wodarg nunmehr öffentlich wegen einer nachweislich grob falschen Empfehlung des Genozids beschuldigt, siehe Rubikon-Interview ,,Ein Menschheitsverbrechen", abrufbar unter:
https://www.wodarg.com
Es wird also mit Spannung erwartet, ob die Antragsgegnerin immer noch der WHO huldigen wird, da die WHO nach Dr. Wodarg selbst solches Basis-Wissen vermissen lässt, das schon jedem Studenten im 4. Semester bekannt ist. Einige Vertreter der WHO werden sich hoffentlich bald vor einem internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen.
Ansonsten könnten wir uns nur noch wiederholen:
Es gibt keine ,,Pandemie", sondern ganz offensichtlich wieder nur eine sog. Fake-Demie, wie sie schon mit der Vogelgrippe 2004 oder der Schweinegrippe 2009 inszeniert worden ist, zum ausschließlichen wirtschaftlichen Vorteil der Pharma-Industrie.
Wir haben es jetzt auch schwarz auf weiß:
,,Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht."
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, – dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – ,,Pandemie" endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Warum wird also sogar jetzt noch, nach dem Abklingen dieser ,,Pandemie", die nie eine war, immer noch an einem Lockdown einschl. Besuchsverboten mit der Perspektive ,,Impfungen für alle" festgehalten?
Die im IfSG bereits vorgesehen und nach dem IfSG jederzeit möglichen (neuen) Impfpflichten sind also verfassungsrechtlich gesehen unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen.

Schmitz
Rechtsanwalt
________________________________________

[Nachtrag zum Hauptschriftsatz vom 24.05.2020: Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflichten ]
Bild: Justitia/Pixaby/CC0
Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflichten, zugleich eine Verfassungsbeschwerde gegen den aktuell laufenden Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum aller Menschen und gegen das psychopathische Modell der ,,Neuen Normalität"
By RA Wilfried Schmitz ⋅ Mai 23, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Selfkant, den 24.5.2020
Verfassungsbeschwerde
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Beschwerdeführer:
Herr Wilfried Schmitz, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
Hiermit erhebe ich im eigenen Namen und damit zugleich im Namen und Auftrage unzähliger ungenannter Menschen in diesem Lande
Verfassungsbeschwerde
gegen
•   20 Abs. 6 und 7 IfSG,
(§ 20 Abs. 8 IfSG wird hier nicht einbezogen, da dazu schon eine VB anhängig ist)
•   23 a IfSG i.V.m. § 23 Abs. 3 IfSG und
•   32 i.V.m. § 28 IfSG
In der aktuell geltenden Fassung.
Ich stelle folgende Anträge:
1.
Durch die vorgenannten Normen hat die Beschwerdegegnerin nicht nur mich als Beschwerdeführer in seinen nachfolgend genannten Grundrechten verletzt, sondern zugleich nachfolgend genannte Verfassungsgrundsätze verletzt (und regelrecht suspendiert):
gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit),
Art. 2 Abs. 1 GG (Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichket),
Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung),
Art. 4 Abs. 1 GG (Glaubensfreiheit),
Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsäußerungsfreiheit),
Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit),
Art. 9 GG (Vereinsfreiheit),
Art. 12 GG (Berufsfreiheit),
Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit),
Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG (Zitiergebot),
Art. 19 Abs. 2 GG (Wesensgehaltsgarantie),
Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatlichkeit),
Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht)
2.
Die Bundesrepublik hat mir als Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.
Zudem beantrage ich, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung für Recht zu erkennen:
Die Regelungen in
•   20 Abs. 6 und 7 IfSG,
•   23 a IfSG i.V.m. § 23 Abs. 3 IfSG und
•   32 i.V.m. § 28 IfSG
werden bis zur Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt.
4.
Die Verletzung der vorgenannten Grundrechte und der sonst durch die vorgenannten §§ des IfSG verletzten Grundrechte und Verfassungsgrundsätze wird hiermit ausdrücklich gerügt.
A)
Begründung:
Die vorgenannten Regelungen, die ihre aktuelle Fassung im Verlaufe des letzten Jahres erhalten haben, sind verfassungswidrig und nichtig.
Sie werden aktuell von der Bundesregierung und den Landesregierungen der Bundesländer für einen regelrechten Staatsstreich instrumentalisiert, da sie zur Grundlage für vollkommen ungerechtfertigte und in jeder Hinsicht unverantwortliche und unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen in diesem Lande gemacht worden sind.
Ich werde nachfolgend aufzeigen, dass die unter diversen Bezeichnungen verabschiedeten ,,Corona-Schutz"- bzw. ,,Corona-Bekämpfungs"-Verordnungen in ihrer jeweiligen Ausgestaltung, soweit sie in nahezu alle Grundrechte auch aller gesunden Menschen eingegriffen haben, jeder tatsächlichen Grundlage entbehren.
Es gab und gibt keine SARS-CoV-2-Virus-,,Pandemie", die solche Eingriffe hätte rechtfertigen können, und das war auch schon der Zeit offensichtlich, als die Länder – nach entsprechender Koordination und Absprache auf Bundesebene – ihre entsprechenden ,,Corona-Verordnungen" verabschiedet haben.
I.
Ich schicke vorweg:
Diese Verfassungsbeschwerde ist zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmt, so dass sie allgemeinverständlich abgefasst wird und ggf. auch Erläuterungen enthält, die aus meiner Sicht zur Erhellung des gesamten Kontextes dieser Verfassungsbeschwerde unverzichtbar sind.
Es gibt auch keinerlei Rechtfertigung, den Menschen solche Informationen vorzuenthalten, auf die sie m.E. unbedingt angewiesen sind, damit sie sich ein eigenes, möglichst umfassendes Bild von den – nicht nur für unser Land – verhängnisvollen Entwicklungen in den letzten Monaten bilden können.
Jeder muss sich bewusst machen, dass die Juristen in diesem Lande – gerade auch die Richter – schon wiederholt in menschlicher und fachlicher Hinsicht komplett versagt haben. Wer sich kritisch mit der Geschichte der deutschen Rechtspflege befassen möchte, der mag sich u.a. das Buch ,,Furchtbare Juristen" von Ingo Müller beschaffen, das nachvollziehbar macht, wie aufgeklärte und mutige Juristen, die es im 19. Jahrhundert gerade auch noch unter Richtern gab, ab dem Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend diszipliniert, schikaniert und gefügig gemacht worden sind.
Aktuell entscheidet sich, ob sich zahlreiche unmenschliche Entwicklungen aus dem Unrechtsregime der nationalsozialistischen Ära, insbesondere die vollständige Rechtlosstellung von Menschen, jetzt wiederholen werden oder nicht.
Damit niemand mehr auf den Gedanken kommen kann, dass ich hier nur Rhetorik entfalte, möchte ich den Senat zur Einstimmung auf das YouTube-Video
,,Wie gehen wir als Christen mit dem Corona Wahnsinn um? – Re Upload", abrufbar unter:
www.youtube.com/watch?time_continue=587&v=JlhF2fKSdhw&feature=emb_title
hinweisen, damit er zur Kenntnis nehmen kann, wie der seit Wochen anhaltende, angeblich der Eindämmung des SARS-Cov"-Virus dienende Lockdown – mit all seinen grausamen Konsequenzen – sicherlich nicht nur von diesem mutigen Kirchenmann und Christen reflektiert wird.
Dieser Kirchenmann hat lediglich offen ausgesprochen, was viele Menschen in diesem Land denken. Die Menschen werden mit willkürlichen Maßnahmen, die auf wissenschaftlichem Unfug basieren, regelrecht für dumm verkauft und grundlegender Rechte beraubt, für die unsere Vorfahren jahrhundertelang gerungen haben und die dann auch Eingang in den Grundrechtskatalog des GGes, aber auch der EMRK und der Grundrechtscharta der EU gefunden  haben.
Sehen Sie sich dieses Video bitte an, und dann überlegen Sie sich gut, ob Sie der Politik der Antragsgegnerin noch ihren juristischen Segen geben können.
Denn wie weit es in diesem Land schon gekommen ist, beweist u.a. auch der Umstand, dass das Equipment des Demo-Veranstalters in Stuttgart zerstört wurde und die Mainstream-Medien – soweit ersichtlich – dazu schweigen.  Zudem wurden auch einige Menschen auf dem Weg zu dieser Demo in Stuttgart von einer Schlägertruppe überfallen und schwer verletzt, so dass die Strafverfolgungsbehörden deshalb wegen versuchter Tötung (versuchter Mord wäre m.E. wohl passender) ermitteln, siehe:
https://mediathek.viciente.at/brandanschlag-in-stuttagrt-die-zoegerliche-berichterstattung-der-leitmedien/
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/corona-demo-in-stuttgart-ermittlungen-wegen-versuchter-toetung-100.html
Ich werde mit dieser Verfassungsbeschwerde, dass das SARS-CoV2-Virus – außerhalb der bekannten Risikogruppen, die bei jeder Grippewelle zu schützen ist – eine genauso ,,furchteinflößende" und – vor allem, was ihre abstruse Begründung betrifft – ,,reale" und glaubhafte Gefahr verkörpert, wie sie in der Vorstellung von (halbwegs aufgeklärten) Menschen beispielsweise durch die ,,furchterregende" (Nonsens-)Geschichte vom Zipferlake im Volk entfacht werden könnte, siehe:
http://www76.pair.com/keithlim/jabberwocky/translations/german3.html
Die Antragsgegnerin hat – durch ein unwissenschaftlich agierendes RKI unterstützt und auf der Basis eines vollkommen untauglichen PCR-Tests von Prof. Drosten von der Charité in Berlin – dem Volk ein regelrechtes ,,Märchen" von einem ,,Killervirus" aufgetischt, das um jeden Preis – auch um den Preis unserer Menschenwürde und aller grundlegenden Freiheiten, ohne die eine offene und freie Gesellschaft und eine selbständige wirtschaftliche Existenz nicht möglich ist – mit allen Maßnahmen ,,bekämpft" werden muss.
Sobald die Menschen in diesem Lande erfasst haben, dass dieses Gruselmärchen im Lichte grundlegender Wahrheiten und Fakten nicht mehr ist als eine Fata Morgana, dann werden sie erkennen, dass man ihnen offensichtlich nicht nur mit einer Art ,,Schock-Strategie" (gem. dem gleichnamigen Buch von Naomi Klein") bloß (gemäß dem Märchen von einem, der auszog das Fürchten zu lernen) ,,das Gruseln lehren", sondern sie künstlich bzw. mit viel massenmedialer Unterstützung in einer Art Dauerpanik halten wollte, damit sie schließlich vielleicht sogar mit Freuden eine Neue Weltordnung (NWO) gutheißen, in der ein menschenwürdiges Leben nichts mehr, aber der – vorgeschobene – Wille zur ,,Volksgesundheit" (angeblich) alles ist.
Eine solche NWO kann ich als Jurist und Mensch, der an Gott glaubt, nur noch als Satanische Neue Weltordnung (SNWO) bezeichnen, zumal die von selbsternannten ,,Philanthropen" gefordert wird, die erst einmal die Opfer ihrer katastrophalen Impfkampagnen (in Indien und anderswo) entschädigen sollten, bevor sie es auch nur wagen dürften, einen Pförtner über ein unkorrekt geparktes Auto zu belehren, geschweige denn, gleich die ganze Menschheit impfen lassen zu wollen, zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil freilich.
Das ist eine ganz neue Form regelrechter hybrider Kriegsführung von Regierungen gegen die eigenen Völker, die weit über die strukturelle Gewalt hinaus geht, die unzählige Menschen in aller Welt schon in die allergrößte wirtschaftliche Armut hineingetrieben hat und sicherlich auch für katastrophale hygenische Verhältnisse in vielen Ländern dieser Welt verantwortlich ist. Autoren wie Michel Chossudkovsky haben das in Büchern wie ,,Global Brutal" schon hinreichend ausführlich gewürdigt, wenngleich solche Bücher jedes Jahr um weitere Kapitel ergänzt werden könnten.
Diese Politik, die Leben und Gesundheit von Millionen Menschen gefährdet, löst mittlerweile sogar schon mehr als nur Assoziationen an das Völkerstrafrecht, insbesondere an Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vgl. § 7 VStGB) aus.
1.   
Allen Juristen, die sich schon einmal an eine Verfassungsbeschwerde herangewagt haben, dürfte bekannt sein, dass die ganz große Masse von Verfassungsbeschwerden nicht einmal zur Entscheidung angenommen und mit dem nichtssagenden Satz ,,Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen" abschlägig beschieden wird.
Zudem ist ausweislich offizieller Statistiken des BVerfGs, abrufbar unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2019/statistik_2019_node.html;jsessionid=416FA6856F336BAC671E86A8F0EBAE22.2_cid361
seit vielen Jahren konstant nur ein kleiner Bruchteil aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich.
So viel zu der – ggf. bei vielen Menschen noch vorhandenen – Vorstellung, dass man beim BVerfG immer noch zu seinem Recht kommen könnte.
Über die wahren Machtverhältnisse in dieser Welt bin ich – so glaube ich – sehr gut informiert, so dass ich nicht den Eindruck erwecken möchte, dass das BVerfG alleine für diese Entwicklungen verantwortlich ist.
Das Ideal, dass das (in seiner Anwendung stets menschliche) Recht über allem Anderen steht, gilt es stets zu verwirklichen, ist aber in einer Welt, wo es (wirtschaftliche) Kräfte und Strukturen gibt, die stärker sind als die Kraft und die Strukturen, die das Recht zu schützen haben, nicht mehr als ein politischer Programmsatz.
Dass es einen ,,ungesetzlichen" Druck und Einfluss auf Politik und Justiz gibt, das kann beispielsweise auch dem Umstand entnommen werden, dass der vormalige Präsident des BVerfGs, Prof. Dr. Voßkuhle, dessen Amtszeit turnusgemäß am 6.5.2020 endete, gewusst haben wird, warum er das BVerfG, das Urteil seines Senats zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Anleiheprogramms der EZB genau einen Tag vor dem Ende seiner Amtszeit verkündet. Kein verständiger Beobachter wird glauben können, dass das ein Zufall war.
Dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht ,,unabhängig" sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).
Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben.  Die strikte Durchsetzung der ,,Gewaltenteilung" und damit auch der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im ,,Parteienstaat" nur noch eine Fassade, allerdings eine Fassade, die auch für juristische Laien längst vollkommen durchsichtig geworden ist, siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/
So werden die Richter des BVerfGs bekanntlich von den Politikern gewählt, deren Gesetzgebung das BVerfG gerade kontrollieren sollte,
https://www.bundestag.de/resource/blob/493592/bafe230e7b592f30de4761f1dcc3df5d/WD-3-258-16-pdf-data.pdf
was aus meiner Sicht eine eindeutige Fehlkonstruktion ist und nur den ,,Kontrollierten" dienlich sein kann.
Schließlich gibt es zahlreiche Entscheidungen des BVerfGs, die nur noch Unverständnis hervorrufen können, da sie den Eindruck erwecken, als würde die Behauptung ,,...noch im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens..." alles rechtfertigen.
Aus diesem Grunde mache ich eigentlich grundsätzlich keine Verfassungsbeschwerden mehr.
Wenn ich jetzt doch eine VB abfasse, dann nicht, weil ich meine Meinung über das BVerfG geändert hätte, sondern nur deshalb, weil ich von unzähligen Menschen darum gebeten worden bin.
Für diese VB hätte ich problemlos hunderte Unterschriften sammeln können, und es hätten sich problemlos auch zahlreiche Juristinnen und Juristen gefunden, die diese VB mitunterzeichnet hätten.
Wenn ich von der Einbeziehung dieser Unterschriften abgesehen habe, dann nur aus organisatorischen Gründen, und weil ich nicht möchte, dass irgendein Unterzeichner ggf. Furcht vor Nachteilen haben muss, weil er durch seine Unterschrift seine Unterstützung öffentlich gemacht hätte.
Denn auch soweit ist es in Deutschland gekommen: Viele Menschen haben schon Furcht, ihre Meinung öffentlich zu äußern und ihre grundgesetzlich verbürgten Rechte in Anspruch zu nehmen. Das sollten sie aber nicht, denn in Wahrheit ist niemand mächtiger als das (nicht in sich gespaltene) Volk.
Es ist höchste Zeit, alle nicht demokratisch legitimierten Strukturen zu hinterfragen, so wie dies Prof. Mausfeld in seinem (auf YouTube abrufbaren) Vortrag zu dem Thema ,,Die Angst der Machteliten vor dem Volk" getan hat.
Denn allen Menschen muss bewusst sein, dass die tiefen strukturellen Verwerfungen in unserer Gesellschaft, die der ganze ,,Corona-Wahnsinn" offenbart hat, nicht mit dem Votum von acht Richtern eines Gerichts gelöst werden können.
Es gibt schon seit viel zu langer Zeit Menschen, die – außerhalb jeder staatlichen Einflussnahme – riesige Vermögen verwalten und damit einen bestimmenden Einfluss auf die Politik,  die Gesetzgebung und zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge aller Länder und überstaatlicher Organisationen dieser Erde erlangt haben. Dieser Einfluss steht ihnen aber nicht zu. Sie wurden nie in ein Amt gewählt und nie demokratisch legitimiert, haben aber bestimmenden Einfluss auf zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge.
Der ganze wissenschaftliche und politische Betrug muss lückenlos aufgearbeitet und auch angemessen geahndet werden. Denn ,,Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten." (Albert Einstein).
Wenn die Menschen sich nicht an das durch und durch menschenverachtende, geradezu psychopathische Modell einer ,,Neuen Normalität" gewöhnen wollen, dann sollten sie sich umgehend umfassend über alle Aspekte dieses ,,Corona-Hype-Betrugs" informieren und diesem ganzen Wahnsinn so lange widersprechen, bis jeder Verantwortliche seiner gerechten Strafe zugeführt worden ist.
Wer jetzt noch weiter schläft, der darf sich nicht wundern, wenn die Architekten einer satanischen NWO Schritt für Schritt ihre Entwürfe realisieren werden, die in ihrer Menschenverachtung weit über die Visionen utopischer Romane wie ,,1984" und ,,Brave New World" hinausgehen.
Für hunderttausende Kinder (bloß ,,Versuchstiere"?) in Indien und Afrika, die Opfer der ,,Impfkampagnen" der Bill & Melinda Gates Foundation geworden sind, kommt die Warnung vor den Machenschaften dieses ,,Philanthropen" zu spät. Dazu nachfolgend noch mehr.
Die Menschen in Deutschland und Europa haben aber noch die Möglichkeit, sich zu informieren und den ganzen Wahnsinn zu beenden.
Dafür reicht es nicht aus, alle Produkte und Firmen zu boykottieren, mit denen Gates sein Geld verdient (hat) und die mit seiner Stiftung verbunden sind.
Politiker, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, über die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle ,,KM4-Analyse des Krisenmanagements" des BMI-Mitarbeiters Kohn, siehe:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de
eine öffentliche Debatte zu führen, haben sich m.E. geradezu kriminell verhalten, weil sie mit der Gesundheit und dem Leben der Menschen in diesem Lande herumschachern.
Eine Kopie dieser Analyse wird hier als
Anlage 1
überreicht, womit sie vollumfänglich zum Inhalt meines Vortrags erhoben werden soll.
Der Inhalt dieser Analyse spricht für sich und muss m.E. nicht weiter kommentiert werden.
Es gibt schlicht keine Entschuldigung dafür, jede öffentliche Debatte über die Erkenntnisse dieser Experten und auch des Analysten aus dem BMI, Oberregierungsrat Stephan Kohn, zu verweigern.
Die Richtigkeit der obigen Analyse wird zudem durch die ,,Gemeinsame Erklärung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren", abrufbar u.a. unter:
https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=11310
Eine Kopie dieser Gemeinsamen Erklärung wird hier als
Anlage 2
überreicht, womit sie vollumfänglich zum Inhalt meines Vortrags erhoben werden soll.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon Experten deutlich hörbar ,,Stopp, die Ampel steht auf rot!" schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Alle Politiker, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Wochen (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, der hat jedes Recht verwirkt, sich ,,Volksvertreter" zu nennen und sollte seine politischen Mandate sofort niederlegen.
Solche Politiker sollten sich m.E. fortan besser ,,Pharma-Lobby-Vertreter" ohne Empathie und Gewissen nennen und offen einräumen, dass sie sich bloß an die Aufträge und Weisungen" der Pharmalobby gebunden fühlten.
Ich werde nachfolgend nachweisen, dass das keine Übertreibung ist.

III.Weshalb eine allgemeine Impfpflicht nicht nur in Zukunft ,,droht"
Bekanntlich wurde mittlerweile sogar schon das Münchener Oktoberfest abgesagt, was die Besorgnis begründet, dass der ,,Ausnahmezustand" zum ,,Dauerzustand" gemacht werden soll, eben weil in jedem Winter mit einer neuen Grippewelle zu rechnen ist.
Weiter dürfte allgemein bekannt sein, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schon frühzeitig erklärt, dass die Pandemie nicht verschwinden werde, solange kein Impfstoff entwickelt sei. Sie äußerte wörtlich (Zitat) ,,Einige Dinge müssten so lange gelten, ,,bis es einen Impfstoff gibt", siehe hierzu u.a.: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207167375/Merkel-zu-Corona-Solange-wir-keinen-Impfstoff-haben-wird-das-gelten.html
Schon in dem Protokoll zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 heißt es unter ,,Top 2" mit der Überschrift ,,Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie" unter Gliederungspunkt 17 (Zitat):
,,Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen."
Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:
Kopie des Protokolls zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020, u.a. abrufbar unter:
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-15-april-2020-1744228
,,Ein Impfstoff" soll somit – anders formuliert – nicht nur ,,der Schlüssel", sondern die Bedingung für eine Rückkehr der gesamten Zivilbevölkerung in den ,,normalen Alltag" sein, bloß unterstellt, dass dieser selbst bei sofortiger Aufhebung aller staatlichen Corona-Maßnahmen für alle Menschen in diesem Land noch möglich wäre.
Schon dieser Beschluss rechtfertigte also die Annahme bzw. begründete die Besorgnis, dass die gesamte Bevölkerung in Deutschland förmlich in Geiselhaft gehalten werden soll, bis die Pharmaindustrie einen Impfstoff gegen dieses Virus entwickelt hat, und dabei – so ganz nebenbei – ein paar Milliarden verdienen kann, weltweit gesehen vielleicht auch ein paar bescheidene Billionen.
Für diese Annahme streitet auch, dass einige Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Söder sodann öffentlich eine Impfpflicht für Deutschland forderten, siehe:
https://www.watergate.tv/jetzt-ist-es-raus-soeder-fordert-corona-impfpflicht/
Nach aktueller Rechtslage ist – das sei hier schon angemerkt – so eine ,,Impfpflicht" ,,für alle" nur dem ersten Anschein nach nicht möglich. § 28 Abs. 1 S. 3 IfSG bestimmt ausdrücklich (Zitat): ,,Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden."
Aber so einen Satz kann man natürlich auch wieder streichen, und wenn spitzfindige Juristen einfach behaupten werden, dass eine Impfung ja ohnehin keine ,,Heilbehandlung" wäre, sondern eine Vorsorgebehandlung wäre, die die Notwendigkeit einer (weiteren) Heilbehandlung doch gerade verhindern solle, dann wird § 28 Abs. 1 S. 3 IfSG endgültig zur Farce.
Solche Preislieder auf eine durchgeimpfte Welt überraschen mich nicht wirklich, obschon der BGH erst am 1.12.2016 im sog. ,,Masern-Virus-Prozess" festgestellt hatte, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben, siehe:
https://quantisana.ch/gesundheit-neu-denken/expertenberichte/der-bundesgerichtshof-laesst-den-glauben-an-die-viren-untergehen/
Es gibt zudem – soweit ersichtlich – viele Initiativen gegen Impfpflichten und insbesondere auch gegen die Masernimpfpflicht, die die entscheidungserheblichen Sachverhalte schon längst so gründlich aufgearbeitet haben, dass eine richterliche Fehlentscheidung in diesem Bereich nicht möglich sein sollte, siehe u.a.:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/gesetz-zum-impfzwang-für-kita-kinder-verabschiedet.html
Angesichts der o.g. Rechtsprechung und problemlos abrufbarer wissenschaftlicher Fakten kann es nur fassungslos machen, wenn das BVerfG – und sei es nur im Rahmen einer Eilentscheidung – Eilanträge gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt hat (Beschluss vom 11.5.2020 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-036a.html
Wie darf man diese Entscheidung verstehen? Nehmen die ,,Lobby-Verbände" mittlerweile auch schon Einfluss auf die Rechtsprechung des BVerfGs?
Dass die ,,Lobby-Verbände", insbesondere der Pharma-Industrie" ,,sehr wirksam" auf die (Gesundheits-)Politik und die Gesetzgebung Einfluss nehmen können, das hat der jetzige Innenminister und vormalige Gesundheitsminister Horst Seehofer vor einigen Jahren ganz offen in einem Interview eingeräumt, siehe:
Youtube (youtube.com/watch?v=TZDgjPWfZUg)
Wie meine weiteren Ausführungen zeigen werden, hat Horst Seehofer mit dieser Aussage die Realität eher noch verharmlost statt angemessen beschrieben.
Der spätere Vortrag soll nachvollziehbar machen, warum das, was die ,,Pharmalobby" will, für die Politik in Deutschland offensichtlich schon eine Art verbindliches, über allem geschriebenen Recht schwebendes Recht ist, das ohne Wenn und Aber und ohne jede Rücksichtnahme auf Verfassungsrecht, Verfassungsgrundsätze, Menschenwürde, Ethik und Moral in nationales Recht transformiert werden muss, sei es auch auf der Basis eindeutig erwiesenen groben wissenschaftlichen Unfugs und darauf aufbauender unwahrer Behauptungen.
In diesem Kontext scheint es schon selbstverständlich zu sein, dass mit Spahn jemand Bundesgesundheitsminister geworden ist, der vor einigen Jahren noch sein Geld mit seiner Pharmalobby-Arbeit verdient hat. Das dürfte unstreitig sein, wird aber auch in durch die hier als
          Anlage 3
überreichte Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung (dort auf Seite 11) genannten Quellen belegt. Und genauso ,,selbstverständlich" gibt es Verbindungen des RKI bzw. der STIKO und der AGD des RKI (siehe ebenda, Seite 12 und 13) und der WHO (siehe ebenda, Seite 15) zur Pharmaindustrie
Ungeachtet aller schon seit Jahren bekannten grundsätzlichen Einwendungen gegen alle Impfungen, insbesondere gegen jede Form von Impfpflicht und den angeblichen Nutzen von Impfungen (unter Berücksichtigung ihrer stets möglichen und gefährlichen Nebenwirkungen) hat das Bundeskabinett am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet, abrufbar unter dem Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
Nach diesem Entwurf war ursprünglich folgende Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) geplant (Zitat):
,,a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
,,Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann."
Und das bedeutete im Klartext: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, dessen Rechte sollten auch weiterhin in Namen der ,,Bekämpfung" einer tatsächlichen oder auch nur eingebildeten ,,Pandemie" massiv eingeschränkt werden können.
Deutlicher geht es nicht, diese Regelung kam einer Impfpflicht gleich. Die Botschaft war: ,,Lass Dich impfen oder besorg Dir eine Immunitätsdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis", sondern wird es für Dich auch weiterhin keine ,,Ausnahmen" von Individualbezogenen Maßnahmen" = massiven Grundrechtseinschränkungen für Dich geben.
Wie die hier angegriffenen Regelungen zeigen, könnte eine allgemeine Impfpflicht gem. der jetzt bestehenden Rechtslage schon aktuell jederzeit angeordnet werden, und das ist in allerhöchstem Maße beunruhigend, wenn schon eine künstlich bzw. massenmedial geschürte ,,Corona-Hysterie" – für die es im Lichte wissenschaftlicher Fakten keine tragbare Begründung gibt – zum Anlass genommen wurde, öffentlich eine Impfpflicht zu fordern.
Bei diesen Forderungen ist es nicht geblieben, wie insbesondere § 23 a IfSG eindrucksvoll beweist. Dazu sogleich.
Ich kann an dieser Stelle nur erwähnen, aber nicht mehr weiter vertiefen, dass es seit Jahren auch auf EU-Ebene schon Pläne für eine Einführung einer Impfpflicht geben soll, siehe u.a.:
www.off-guardian.org/2020/05/22/report-eu-planning-vaccination-passport-since-2018/
IV.
Die hier angegriffenen Normen sind schon deshalb verfassungswidrig, weil sie von ihrem Wortlaut her entweder die Grundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung einer – real nicht existierenden – ,,Pandemie" bilden oder weil sie die Anordnung einer Impfpflicht oder auch solche Maßnahmen ermöglichen könnten, die faktisch der Durchsetzung einer Impfpflicht gleichkommen. 
1.
•   20 Abs. 6 und 7 IfSG haben folgenden Wortlaut:
,,(6) 1Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. 2Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. 3§ 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) 1Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen."
2.
•   23 a IfSG:
,,Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts."
3.
•   32 i.V.m. § 28 IfSG
•   32 IfSG:
,,Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden."
•   28 IfSG:
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
Die vorgenannten Regelungen werden nachfolgend verfassungsrechtlich gewürdigt.
VI. Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an der gesamten ,,Strategie" der Antragsgegnerin im Umgang mit dem Sars-Cov-2-Virus, die bei einer Würdigung der hier angegriffenen Regelungen nicht unberücksichtigt bleiben darf
Das Amt des Gesundheitsministers des Bundes ist bekanntlich nicht mit einem Arzt oder einem anderen Experten auf medizinischem Gebiet, sondern mit dem Bankkaufmann, Politikwissenschaftler und wie ein U-Boot der Pharmaindustrie agierenden Jens Spahn besetzt worden.
Der Minister des Landes NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, ist Maschinenschlosser mit Hauptschulabschluss.
Der Minister des Landes Schleswig-Holstein für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Herr Dr. Heiner Garg, ist Diplom-Volkswirt, also ebenfalls kein Arzt oder Virologe.
Die Staatsministerin im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, geb. 9.9.1975, hat immerhin Medizin studiert und 2004 ihre Approbation als Ärztin erhalten, war aber ausweislich ihres Lebenslaufs, der auf der Webseite ihres Ministeriums abrufbar ist, seit 2003 Abgeordnete des Bayerischen Landtags.
Man sollte doch eigentlich meinen, dass die Verantwortung für die Volksgesundheit eine Angelegenheit ist, die man nur besonders erfahrenen Menschen mit langer berufspraktischer Erfahrung überlassen darf, so wie z.B. Prof. Dr. Bhakdi (von dem aber auf Grund seiner privaten Bindungen wohl davon auszugehen ist, dass er solche Ambitionen nicht hat).
Bei so viel Mangel an Fachkompetenz auf Ministerebene kann es m.E. jedenfalls nicht wirklich verwundern, dass unter der Verantwortung solcher Minister auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen zur angeblichen Eindämmung der Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus koordiniert und auch umgesetzt werden, die nicht nur keinerlei Nutzen haben, sondern bloß Panik schüren und weiteren Erkrankungen massiven Vorschub leisten.
Dabei ist wissenschaftlich fundierte Literatur, die seit Jahren vor den ,,Seuchen-Erfindern" und dem ,,Virus-Wahn" warnt, auch für jeden Minister problemlos im Handel zu beziehen, siehe z.B.:
,,Virus-Wahn" von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein,
,,Die Seuchen-Erfinder" von Hans U.P. Tolzin,
ExpressZeitung Ausgabe Nr. 18 ,,Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft"
und – ganz aktuell –
ExpressZeitung Ausgabe Nr. 32 ,,Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter",
die ich Ihnen hier als
        Anlage 3
im Volltext übermitteln kann, da die ExpressZeitung diese Ausgabe Nr. 32 der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt hat und auch auf der Homepage der ExpressZeitung von jedermann kostenlos downgeloaded werden kann.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit dieser Verfassungsbeschwerde wird vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten Quellen von Engelbrecht/Köhnlein sowie Tolzin und der ExpressZeitung Bezug genommen.
Erstaunlich, was Sachbuchautoren oder eine kleine Redaktion leisten können. Jedenfalls tragen diese Autoren m.E. weitaus mehr zur sachgerechten Information zum ganzen Corona-Wahnsinn bei als alle zwangsfinanzierten, über Milliarden verfügenden öffentlich-rechtlichen Medien zusammen.
Den Richtern des BVerfGs kann nur dringend empfohlen werden, sich mit Hilfer dieser Quellen eingehend darüber zu informieren, ,,Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht" und wie wir Menschen – schon seit der Spanischen Grippe – von ,,unseren" Gesundheitsbehörden ,,für dumm verkauft" werden.
Die obigen genannten Quellen sollten mehr als ausreichend sein, um den Nutzen jeglicher Impfung grundsätzlich in Frage zu stellen und die mit ihnen stets verbunden Gefahren gründlich aufzuzeigen.
Dafür würden aber auch alleine schon die ca. 490.000 gelähmten Kinder in Indien reichen, die der dortigen Impfkampagne der Bill & Melinda Foundation zum Opfer gefallen sind.
Aus den o.g. Quellen, insbesondere auch aus der Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung, ergibt sich eindeutig,
1.
dass es nach der Ansicht namhafter Wissenschaftler ,,keinen Beweis" dafür gibt, ,,dass die bis jetzt vorhandene Grippeimpfung effektiv vor einem Influenza-Angriff schützt oder ihn mildert. Die Impfstoff-Hersteller wissen, dass sie wertlos ist, aber sie verkaufen sie trotzdem weiterhin" (Dr. J. Anthony Morris, ehemaliger leitender forschender Virologe bei der FDA = US-Impfstoff-Zulassungsbehörde).
2.
die von den Gesundheitsbehörden behaupteten Risiken in der Regel nicht realistisch sind,
3.
es – soweit bekannt – derzeit keine einzige Studie gibt, die die Wirksamkeit von Impfungen plausibel nachweisen kann,
4.
bis heute kein Beweis für die Behauptung erbracht worden ist, Impfungen hätten – seit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert – kausal bzw. maßgeblich zu einer Senkung der Zahl der Infektionskrankheiten geführt,
5.
bei den meisten Zulassungsstudien für Impfstoffe kaum ein Kriterium für wissenschaftliche Korrektheit erfüllt worden ist,
6.
viele Impffälle auf gravierende Impfnebenwirkungen hinweisen.
So findet sich auf der Webseite des Arztes Rolf Kron, der sich seit ca. 3 Jahrzenten kritisch mit Impfungen auseinandersetzt, folgende, unter:
http://www.rolf-kron.de//pages/impfen.php
abrufbare Information (Zitat):
,,Impfen nützt nichts,
Impfen schützt nicht,
Impfen schadet!
Der 2010 verstorbene Arzt, Dr.Gerhard Buchwald hat sich sicherlich sehr viele Gedanken gemacht, wie er sein Buch nennen sollte. Ich finde den Titel sowie seine Leitsätze im Buch: Impfen – das Geschäft mit der Angst!  doch sehr treffend. Je mehr man sich mit den Impfungen und den ganzen Machenschaften dahinter beschäftigt, je mehr man die Studien analysiert und versteht, um was es wirklich geht, desto mehr wird man erkennen, dass Dr. Buchwald völlig zu Recht sein Buch zum Thema Impfen – Das Geschäft mit der Angst nannte.
Und ich muss sagen, dass ich dies auch immer mehr durch meine tägliche Arbeit mit meinen Patienten und deren Impfschäden bestätigt sehe....
Impfen schadet 
Wohl aufgrund meiner vielen impfkritischen Vorträge wird unter anderem auch ein speziell impfkritisches Patientenklientel in meine Praxis kommen, obschon viele von der Schulmedizin enttäuschte Patienten zum Homöopathen gehen. Hier könnte man mir gewiss einen eingeengten Blickwinkel unterstellen, was die Impfungschädigungen angeht. Doch höre ich auch von ärztlichen Kollegen, die bis dato keine Impfkritiker waren, ganz ähnliche Beobachtungen über schwere Reaktionen nach Impfungen. Und diese Beobachtungen stehen gegen die völlig konträre Meinung eines hochkarätigen Professors der Kinderheilkunde in München, der seine Meinung offen verlauten lässt: Es gibt keine Impfschäden!
Doch eben aufgrund der vielen Tatsachen-Berichte meiner Patienten und Zuhörer, ist mein Blick geschärft worden. Viele Krankheiten, deren Ursache zumeist in der Medizin mit ,,Unbekannt" bezeichnet wird, treten in ummittelbaren Zusammenhang mit den Impfungen auf. Der Professor an der Uni sagt einem das nicht! Die Ärzte lernen zu Risiken und Nebenwirkung der Impfungen auch an der Uni nichts. Hier sind unsere größten Lehrer die Patienten, vorrausgesetzt, wir Ärzte sind bereit, es hören zu wollen, was so oft über die Lippen der Betroffenen kommt:
,,Seit dieser Impfung" – egal, welche auch immer! –  ,,ist mein Kind krank. Es war vorher kerngesund."
Die stoische Antwort der Kinderärzte aber lautet meistens: ,,Das hat mit dem Impfen nichts zu tun..."
Doch anstatt zuzuhören und zu lernen und zu begreifen, jagt manch impfgläubiger Arzt diese betroffenen und leidenden Impfgeschädigten mit übelsten Beschimpfungen aus seiner Praxis. Das hat natürlich zur Folge, dass diese Patienten zwar meistens diesen Arzt meiden werden, leider aber auch, dass dieser impfende Arzt den Impfschaden nicht meldet, obwohl er dazu verpflichtet ist. Er macht sich sogar strafbar, wenn er es nicht tut. Es drohen ihm nach dem IfSG 2001 Strafen bis 25.000 Euro. Melden kann und sollte jeder Anhänger eines medinischen Heilberufes. Hier finden sie ein Meldeformular des Paul-Ehrlich-Instituts.
Dieses Institut, welches die oberste Gesundheitsbehörde für die Überwachung der Impfstoffe ist, schätzt hingegen die Meldemoral der Ärzte auf unter 3-5%. Das bedeutet, die Summe aller Impfschäden und damit auch das Risiko der Impfstoffe ist völlig unbekannt, egal welcher Schwere diese Impfschäden auch sind.
Manche Ärzte halten es da nach dem Motto: Was es nicht gibt, gibt es eben nicht!
Sollte ein Impfgeschädigter trotz der Haltung des Arztes einen Antrag auf einen Impfschadensprozess stellen, variieren diese in ihrer Dauer sehr. In einem Fall prozessieren die Eltern nun schon seit 24 Jahren vergeblich. Ihr vorher gesunder Sohn bekam mit dem 3. Lebensjahr eine FSME-Impfung und brach kurz drauf zusammen. Seither fristet er sein Leben im Rollstuhl. Er kann nichts mehr selbständig machen und ist ein 100% Pflegefall geworden. Wer gibt da nicht gerne schon früher auf? Lesen Sie hier auch zum Impfschadensantrag und Gutachter!
Impfen nützt nichts
Zumindest nicht der Gesundheit der Menschen.
Ich habe in meiner Praxis schon so manche Krankheit behandelt, die eigentlich durch die durchgeführten Impfungen gar nicht hätte eintreten dürfen. Es waren Krankheiten wie Masern, Windpocken, Mumps, Keuchhusten, gegen die die Erkrankten ausreichend und ordnungsgemäß geimpft waren.
Impfungen schützen nicht vor den Krankheiten, gegen die sie eingesetzt werden.
Dies wird ja auch von Seiten der Schulmedizin nicht geleugnet, dass die Impfungen keinen 100% Schutz liefern. Bei Keuchhusten werden in manchen Praxen weder Abstrich noch Laboruntersuchungen gemacht. Da das Kind geimpft wurde, wähnen die Ärzte es in Bezug auf den Keuchusten in Sicherheit, auch wenn es schon längere Zeit mit keuchenden Husten zu tun hat. Die Impfung schützte sie nicht.
Die vielen weltweiten Masern-Epidemien beweisen dies auch, dass die Masernimpfung bei weitem weniger Schutz bietet, als man prophezeite. Viele dennoch an Masern Erkrankte waren komplett geimpft. Die Impfung schützte sie nicht.
Ähnlich verhielt es sich bei einer Mumps-Epidemie in der Schweiz vor einigen Jahren. Dort waren weit über 50% der Erkrankten mehrfach gegen Mumps geimpft worden. Die Impfung schützte sie nicht.
Durch diese Tatsachen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Leitsätze Buchwalds wahr sind. Sie zwingen mich, allein aus meinem ärztlichen Bewußtsein heraus, zu Handeln!
Impfungen nützen nichts, Impfungen schützen nicht! Impfungen schaden!
Und solange:
•   
o   ich keine wirklichen Effektivitätsstudien zu Gesicht bekomme,
o   in den Impfstoffen krebserregende und allergieauslösende Substanzen enthalten sind (wie Quecksilber, Formaldehyd, Aluminiumhydroxid, Antibiotika usw.),
o   Zulassungsstudien weiterhin von der Pharmaindustrie ohne wirkliche Placebokontrollgruppen erstellt werden, nach medizinisch wissenschaftlichen Standards,
o   es kein für Patienten gerechteres Erfassungssystem für Impfschäden gibt und
o   Experten für Impfempfehlungen ausgewählt sind, die Gelder von der Pharmaindustrie erhalten,
solange kann ich nur von den Impfungen abraten. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren! Ärzte, die den Hippokratischen Eid geschworen haben, sollten dies eigentlich auch tun.
Es dürfte mittlerweile jedem bewusst sein, dass in Ländern mit gutem Ernährungszustand und sanitären und hygienischen Bedingungen keine großen Epidemien mit schweren Krankheitsverläufen mehr zu befürchten sind. Die Ära großer Massensterben ist vorbei, außer zu Kriegs- und Hungerzeiten.
Es gibt eigentlich nur noch das Leid, welches wir uns durch die Impfungen selber schaffen. Die Nebenwirkungen der Impfstoffe sind sehr subtil, schlecht beobachtet und durch statistische Verfahren entschärft. Die sogenannten Sicherheitsforderungen werden selten erfüllt...." (Zitat Ende)
Unter dem Link
https://www.sprangsrade.de/aktuelles/meldungen/Impfungen-und-Impfpflicht-in-der-Diskussion.php
liefert der Buchautor Dr. Friedrich Graf (,,Die Impfentscheidung") folgenden Beitrag zur nicht enden wollenden, aber im Interesse der Gesundheit aller Menschen endlich zu beendenden Diskussion über die Impfplicht (Zitat):
,,Ein Beitrag zur aktuellen Dikussion über die Impflicht
Mit der Entdeckung von Erregern im 19. Jahrhundert als beteiligte Kleinstwesen bei Erkrankungen entstand die Impfidee, vor dem Kontakt mit einer Erkrankung Abwehrfähigkeiten durch Einbringung spezifischer Krankheitserreger im noch gesunden Zustand durch eine anschließende ,,Minikrankheit" zu erlangen. Vorreiter war hier Edward Jenner (1749-1823) mit der Pockenimpfung (1796) durch Übertragung von Kuhpockenlymphe auf gesunde Personen. Dieses Verfahren erwies sich als erfolgreich, um einen Schutz vor den ,,wilden Pocken" zu erlangen. Andererseits waren die ,,Minikrankheiten" vielfach gefährlicher als erwartet. Selbst in der Familie von Jenner wurde ein von ihm geimpfter Sohn schwer gehirnbeschädigt, auch seine Frau verlor eine Schwangerschaft nach der Impfung. In der Geschichte der Pockenimpfung, die in vielen Länder gesetzlich zur Impfpflicht erhoben wurde (in D. von 1876 bis 1976), zeigten sich bereits tödliche Folgen, schwere Entzündungen und langfristig die Entstehung von allergischen Epidemien. Die erste Impfpflicht in Europa wurde 1811 in London-Stadt ausgerufen und die erste Heuschnupfen-Epidemie brach 1819 in dieser Stadt aus.
Tuberkulose ist die Erkrankung der Armut und in der Gegenwart nach wie vor die häufigste chronische Infektionskrankheit weltweit, nur nicht in Europa. Überzeugend werden die großen Epidemien rückläufig bis zur Belanglosigkeit, wenn die Menschen Hunger überwinden und mit Bildung Hygienevorstellungen erwerben.
Heute (2019) umfasst der Impfkalender in Deutschland ab dem 3. Lebensmonat Injektionen von acht Tot- und von fünf Virus-Lebendimpfstoffen. Die Pockenimpfung wurde in D. 1976 und die nutzlose Tuberkulose-Impfung (BCG, 5 Tage nach der Geburt) 1998 abgeschafft. Aus den historischen Erfahrungen kann heute festgehalten werden:
1.   dass der stets durch Impfungen ausgelöste Haupteffekt eine Entzündung ist.
2.   dass dieser Aufruhr im Blut des Geimpften das natürliche Abwehrsystem in eine Überregung versetzt (Immunirritation).
3.   dass dafür Zusatzstoffe (Adjuvanzien) wie obligat giftige Aluminium-Ionen (nur in Totimpfstoffen) verantwortlich sind, die als ,,Impfverstärker" schöngeredet werden. Ohne diesen Zusatz fallen die Reaktionen im Impfling zu häufig zu schwach aus, sodass die ,,Schutzidee" nicht gewährleistet ist.
4.   dass bis heute trotz jahrzehntelanger Verwendung von Aluminium in Totimpfstoffen keine Untersuchungen (Studien) veranlasst wurden, die die Unschädlichkeit dieser Substanz bei Mensch und Tier belegen könnte.
5.   dass im Gegenteil viele Untersuchungen im Ergebnis zu Warnungen in der fortgesetzten Verwendung von Aluminium gekommen sind.
6.   dass eine Langzeitbeschädigung des Abwehrsystems durch die ,,Immunirritation" zu beobachten ist, die für viele moderne Erkrankungen mit epidemischen Ausmaßen verantwortlich ist wie die chronischen Allergiekrankheiten (Heuschnupfen, Neurodermitis, Asthma bronchiale), die zunehmenden Autoimmunerkrankungen und die Zunahme von Krebserkrankungen. Warnende Studien, die diese Impffolgen aufzeigen, liegen zahlreich vor.
7.   dass bei gegebenen Umweltbelastungen der Gegenwart (aus der Nahrung, der Luft, dem Wasser, der Kosmetik, der Kleidung, den energiereichen Strahlungsarten und den Medikamenten der Medizin) ein erworbener Gleichgewichtszustand, mit diesen Einflüssen hinreichend gut zu leben, durch das Impfinjektionsereignis in die Gefahr der Entgleisung gerät. Dafür ist der Potenzierungeffekt für Fremdbelastungen in biologischen Systemen verantwortlich, dass eine Substanz plus einer zweiten nicht der Mathematik folgt im Sinne von 1+1= 2 vielmehr 1+1 = 100 und mehr Auswirkungen hat. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Einspritzen die heftigsten Steigerungseffekte der Potenzierung gegenüber dem Essen, Trinken, Einatmen oder anderweitigen äußerlichen Kontakten zeigt.
8.   dass Lebendimpfstoffe wie gegen Rotaviren, Masern-, Mumps-, Röteln- und Windpocken- und Gelbfieberviren zwar mit abgeschwächten Erregern ausgestattet sind, aber diese Impfviren in die menschlichen Chromosomen eingebaut werden und als potenziell vermehrungsfähige Erreger in ihrem lebenslangen Verweilen im Menschen nicht kontrollierbar sind. Ungeklärte Anlässe können zu einer Wiederbelebung und Vermehrung dieser schlafenden Viren führen mit anschließender Zerstörung von Gewebe. Der bevorzugte Einbau der Impfviren in unsere Erbsubstanz ist das Gehirn.
9.   dass der durch Impfungen erwünschte Schutz vor Krankheiten unzuverlässig ist, sodass trotz hoher Durchimpfungsraten keine dieser Krankheiten ausrottbar und eine gewünschte ,,Herdenimmunität" reines Wunschdenken ist. In Impfpflichtländern wie Frankreich und Italien kamen zuletzt 5x mehr Masernfälle vor als in Deutschland.
10.   dass sich Impfungen ausschließlich gegen Erreger richten. Robert Koch (1843-1910), nach dem sich unser Bundesgesundheitsamt benannt hat, vertrat die Ansicht, dass jeder Erkrankung Erreger zugrunde liegen. Diese Sicht ist historisch verständlich, da zu seiner Zeit die Tuberkulose, deren Erreger er entdeckt hatte, in Europa wütete. Die Sehnsucht nach Impfungen und Antibiotika zur Bekämpfung war übermächtig. Heute kann diese Theorie als falsch bezeichnet werden, denn es dominieren Erkrankungen ohne Erreger wie Allergiekrankheiten, Autoimmunerkrankungen, Bluthochdruck, Arteriosklerose oder Krebs, an denen man sich nicht anstecken kann, die aber durch das Impfen begünstigt werden, und Antibiotika haben durch Resistenzentwicklungen an Wirkung eingebüßt.
11.   dass niemand genau voraussagen kann, wer welchen Impfschaden zu bekommen droht. Nach Impfungen sind Todesfälle, schwere Gehirnbeschädigungen, spätere Teilleistungsstörungen und allergische System- und Organschäden gemeldet worden. Allerdings liegt die Meldequote in Deutschland (wie auch in den USA) stets unter 5% und real wohl eher niedriger bei 1-3%. So muss jeder gemeldete Schaden mindestens mal 20 realistisch in seiner Häufigkeit beurteilt werden und hochgradig ernst genommen und aufgeklärt werden. Dann zeigt sich heute bereits, dass für sämtliche Impfungen das Impfschadensrisiko höher als das Schadensrisiko durch die Krankheit liegt. Die Schlussfolgerung kann nur sein, dass Impfungen nicht mehr zeitgemäß und nur noch von historischer Bedeutung sind und heute abgeschafft gehören.
12.   dass durch eine Impfpflicht der Gesellschaft eine kommunistische Maßnahme aufgezwungen wird, die per se obligat krank macht. Wenn Wirtschaft und Konzerne gemeinsame Sache mit unseren Politikern machen und mit Angstauslösung Bereitwilligkeit fordern, dann werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Impfungen im positiven Licht mit ,,völliger Ungefährlichkeit" darzustellen, notfalls mit Manipulationen von statistischen Ergebnissen. Den Schaden trägt allein der Impfling, für den es dann wenig Verständnis gibt.
13.   dass die Beobachtung von komplett ungeimpften Personen in unserer Gesellschaft so beeindruckend positiv ausfällt, dass meine Motivation gegen eine Impfpflicht Stellung zu nehmen, darin begründet ist. Jeder Mensch soll weiterhin sich die Freiheit nehmen dürfen, seine Gesundheit und die seiner Angehörigen nach eigenem Ermessen zu erhalten. Das zumindest garantiert uns das Grundgesetz bis heute.
Weiterführende Quellen finden sich auf zahlreichen impfkritischen Webseiten, so u.a. auch unter dem Link
https://www.naturheilmagazin.de/natuerlich-wachsen/kinderzeit/impfen/argumente-absoluter-impfgegner.html
wo ,,die 20 wichtigsten Impfkritiker-Argumente" wie folgt zusammen gefasst werden (Zitat):
[Quelle: Impfreport März/April 2011]
•   Um die angebliche Notwendigkeit von Impfungen zu begründen, werden die Erkrankungsrisiken von den Behörden systematisch aufgebauscht!
•   Alternative Vorsorgemöglichkeiten, die Impfungen unnötig machen könnten, bleiben in der Regel unberücksichtigt!
•   Die gesundheitlichen Vorteile, die das natürliche Durchleben von Infektionskrankheiten mit sich bringen kann, bleiben in der Regel unberücksichtigt!
•   Bei der Zulassung von Impfstoffen wird kein echter Wirkungsnachweis in Form von Nichterkrankung, sondern nur ein unzuverlässiger Blutwert verlangt!
•   Das Ethik-Argument, mit dem ein echter Wirkungsnachweis (durch vergleichende Studien) abgelehnt wird, ist aus mehreren Gründen nicht plausibel!
•   Ein Schutz gegen Wild-Erreger durch Impf-Antikörper ist nicht plausibel!
•   Die Impfung von Säuglingen ist nicht plausibel!
•   Die Begründung für den Einsatz von Immunverstärkern ist nicht plausibel!
•   Die Lektionen, die das Immunsystem angeblich lernen soll, sind aus mehreren Gründen nicht plausibel!
•   Vergleichende Studien zur Impfstoffsicherheit fehlen!
•   Das Meldesystem für Impfkomplikationen ist unzureichend, die Dunkelziffer der unerwünschten Impfnebenwirkungen ist laut PEI nicht abzuschätzen!
•   Durch die Verwendung von Schein-Placebos in neueren Studien werden bewusst Impfrisiken verschleiert!
•   Die Behauptung, die einzelnen Zusatzstoffe seien sicher, ist mangels fehlender (vergleichender) Sicherheitsstudien nicht plausibel!
•   Die Überwachungssysteme für zugelassene Impfstoffe erweisen sich bei konkreter Nachfrage als unzureichend bzw. als nicht existent!
•   Dass der Rückgang der Seuchen durch Impfungen verursacht wurde, ist unwahrscheinlich!
•   Die (anonymisierten) Daten der Zulassungsstudien werden wie ein Staatsgeheimnis behandelt, die Ergebnisse sind somit nicht überprüfbar!
•   Die Unabhängigkeit der ,,Impf-Experten" ist nicht gewährleistet!
•   Die Behauptung, dass Antikörper vor einer Erkrankung schützen können, ist nicht anhand klinischer Studien belegt!
•   Laborgestützte Diagnosen von Infektionskrankheiten haben aufgrund fehlender Standards für ihre Eichung weder einen therapeutischen noch einen statistischen Wert!
•   Die Rolle der Erreger ist immer noch ungeklärt, da Ansteckungsexperimente unter natürlichen Bedingungen regelmäßig fehlschlagen!" (Zitat Ende)
Im Übrigen möchte ich vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung verweisen, aus der ich bei nächster Gelegenheit gerne noch ergänzend zitieren werde.
Zum Beweis der in den vorgenannten Quellen formulierten grundsätzlichen Einwendungen gegen Impfungen allgemein und Impfpflichten im Besonderen können also insbesondere die vorgenannten Experten Dr. Kron, Dr. Köhnlein, Dr. Lanka und auch Dr. Graf als sachverständige Zeugen benannt werden.
Ich denke, diese Experten sollten zunächst einmal mehr als ausreichend sein.
Dass an einer Impfung auch ein Impfbefürworter sterben kann, hat kürzlich übrigens Senator des US-Staates New York, José R. Peralta bewiesen, siehe:
https://mail.google.com/mail/u/0/#search/waljan%40gmx.ch/FMfcgxwHNCxRGNFPmzdVHQNZCSZNtvzn
Nachfolgend werde ich darstellen, was alleine die ,,Impfkampagnen" der Gates-Stiftung für ein unfassbares Elend über hunderttausende Kinder und Familien gebracht hat, alleine in Indien.
Zudem werde ich jetzt auch – mit mehreren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam – prüfen, ob und wie diese ganze willkürliche Politik im Namen der ,,Corona-Bekämpfung" strafrechtlich zu prüfen ist.
Denn diese Politik ist – wie die nachfolgenden Ausführungen erhellen werden – nichts weniger – als ein direkter Angriff auf Leib, Leben und Gesundheit, Freiheit und auch das Eigentum aller Menschen, die teilweise schon jetzt und offenbar in jeder neuen Grippesaison immer wieder mit massiven Grundrechtseinschränkungen bis hin zur Impfpflicht konfrontiert werden sollen.
Meines Erachtens sind in diesem Kontext die Straftatbestände der Nötigung (im Amt), der Körperverletzung (im Amt), der Misshandlung Schutzbefohlener, der fahrlässigen Tötung, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und auch der Verbrechen gegen die Menschlichkeit i.S. des § 7 VStGB zu prüfen.
Wer diese Beschwerdeschrift gelesen hat und dann immer noch nicht anerkennen will, dass hier in Deutschland ein falsches Spiel läuft, der sollte m.E. keinen Beruf ausüben, in dem er Verantwortung für andere Menschen tragen muss.
Die bereits einleitend beklagte Inkompetenz und Ignoranz in der Gesundheitspolitik, die die Politiker auf den Rang von bloßen Befehlsempfängern und Auftragsbeschaffern für die Pharma-Industrie reduziert, verwundert auch deshalb nicht, weil sowohl die Regierungen von Bund und Ländern – und damit auch der Antragsgegnerin –  jeden angemessenen öffentlichen Diskurs über wichtige Erkenntnisse und auch Einwendungen im Zusammenhang mit der offiziellen Politik im Umgang mit diesem Virus seit Wochen beharrlich verweigern.
Und genau das ist nicht zulässig.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
,, In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr)." (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ,,festgestellt" werden, dann mag eine Gesundheitsbehörde zwar wegen des ggf. bestehenden Zeit- und Handlungsdrucks wegen der in Rede stehenden epidemischen Gefahr einen relativ großen Plausibilitätsmaßstab bei der Tatsachenermittlung zugrunde legen dürfen, aber das heißt immer noch, dass ,,sich diese Informationen belastbar auf die konkrete epidemische Lage beziehen müssen, wobei die verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen sind" (Rixen, ebenda, NJW 2020, 1097 ff., 1100 mit Verweis auf VG Berlin Beschluss vom 11.3.2015 – 14 L 36.15, BeckRS 2015, 42683 Rn 16).
Eine komplett faktenfreie, aus bloßen Mutmaßungen oder auch aus einem undefinierbaren ,,persönlichen Glauben" abgeleitete Spekulationen jenseits wissenschaftlicher Logik und Evidenz ist somit gerade nicht statthaft.
Gesundheitspolitik ist nichts für politische Pokerspiele, bei der die Pharmaindustrie die Karten ausgeben und auch noch die Mitspieler bestimmen darf.
Vor allem Dingen sind die verantwortlichen Gesundheitsbehörden – und so auch die Antragsgegnerin – von Gesetzes wegen verpflichtet,  alle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen, eben gerade auch dann, wenn Experten außerhalb des Robert-Koch-Instituts schon seit Wochen geradezu verzweifelt bemüht sind, diese Erkenntnisse und Wertungen endlich zu Gehör zu bringen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma ,,YouTube". YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie ,,Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell (Stand: 27.4.2020) schon 37 Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wir müssen diese Maßnahmen eben nur lange genug aufrechterhalten, und wir haben der Entwicklung und der Gesundheit aller Kinder nachhaltig Schaden zugefügt? Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungsverbote außerhalb der Familie und die Schließung aller Sportvereine beschließt?
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Wusste der erkennende Senat beispielsweise, dass es mittlerweile schon mehr als 120 namhafte Experten gibt, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?
Noch nicht? Haben unsere zwangsgebührenfinanzierten ,,Qualitätsmedien" versäumt, Sie darüber zu unterrichten? Ich komme sogleich auf diese Liste zurück.
Eine m.E. sehr gute zusammenfassende Darstellung zum gesamten Corona-Hype findet sich u.a. in dem Beitrag ,,Corona Ist die Krise des wissenschaftlichen Denkens" (vom 30.3.2020) von Conrad Pramboeck, die er nachfolgend mit weiteren Beiträgen ergänzt hat, abrufbar unter:
https://www.linkedin.com/pulse/corona-ist-die-krise-des-wissenschaftlichen-denkens-conrad-pramboeck
sowie in der (kostenpflichtigen) KENT-DEPESCHE 07+08, die ich hier leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht übermitteln kann.
Fassen wir also einleitend noch einmal die wichtigsten Eckdaten zusammen, und da es sich wohl kaum besser darstellen lässt, mit den Worten der vorgenannten Ausgabe der KENT-DEPESCHE (Zitat):
,,Beginnen wir also unsere Expedition – aus dem Corona-Angst¬ Universum   kommend, hinein in die Wirklichkeit! Und während wir uns durch den Corona¬ Dschungel  schlagen,  richten wir  unsere  Taschenlampen  in alle dunklen Ecken, Erdlöcher und Verstecke, die aktuellen Umfragen zufolge  88 Prozent der Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen und sie dazu bringen, um ihre eigene Versklavung zu betteln.
Schwammige Begriffe
Das Erste, was auf uns lauert, wenn wir uns einen Weg durch den Corona-Dschungel bahnen, ist eine erschreckend unsaubere Verwendung von Begriffen. Überall kreuchen und fleuchen da Begriffe wie ,,Fälle", ,,Infizierte", ,,positiv Getestete", ,,Erkrankte", während jene, die sie verwenden, so tun, als sei alles dasselbe und sie dann noch mit schlampigen, unwissenschaftlich ausgewerteten Zahlen und Statistiken umrahmen. In der Wirklichkeit jedoch liegen Welten zwischen diesen Begriffen: Positiv Getestete müssen keinesfalls infiziert sein, Infizierte müssen keinesfalls erkranken und Erkrankte müssen keinesfalls schwere Symptome zeigen – und erst recht nicht sterben!
So gibt etwa die Johns Hopkins Universität, die von Zeitungs¬ und Fernsehredaktionen weltweit als die Quelle zitiert wird, auf ihrer Echtzeit-Website die ,,Anzahl der bestätigten Corona¬ Fälle" wieder. Doch was sind diese Fälle überhaupt? Infizierte, Erkrankte, positiv auf SARS Cov-2 Getestete? Handelt es sich um ,,coronaverdächtige" Menschen, die ins Krankenhaus eingeliefert wurden? Um Menschen mit schweren Symptomen, die gleichzeitig positiv getestet wurden? Oder um Patienten mit nur leichten Symptomen wie Husten, Schnupfen oder grippalen Infekten, die aber Kontakt zu Covid-19- Erkrankten hatten? Oder rechnet die Universität einfach nur die weltweiten Zahlen zusammen, die aus aller Herren Länder rund um den Globus eintreffen, während jedes Land seine Fälle auf andere Art ermittelt?
Neben den ,,Fällen" zählt die Webseite auch ,,Total Deaths", also ,,Gesamttodesfälle", während auch hier nicht erklärt wird, welche konkreten Kriterien ein Todesfall erfüllen muss, um es als Punkt auf die Statistik zu schaffen. Handelt es sich etwa um alle während des Zeitraums der Corona-Krise Verstorbenen? Um alle Toten mit einem positiven Corona-Test – vor dem Tod getestet oder gar erst danach? Oder zählen auf der Statistik bloß jene Fälle, die positiv getestet wurden und bei denen gleichzeitig alle anderen möglichen   Todesursachen ausgeschlossen werden konnten?
Untersuchen wir das einmal schön der Reihe nach:
POSITIV GETESTET?
Was bedeutet ein positiver Test? Womit wird da was gemessen?
Bei der ,,Covid-19" handelt es sich um eine Krankheit, bei der Viren im Spiel sind, in diesem Fall die sog. ,,SARS-CoV-2". Deren Vorhandensein kann grundlegend auf zwei Arten gemessen werden:
1) Bei direkten Tests werden Nasen-, Rachenabstriche o.ä. auf spezifische Viren hin untersucht.
2) Bei indirekten Tests untersucht man das Blut auf das Vorhandensein von Antikörpern. Diese Tests werden zumeist durchgeführt, wenn der Patient bereits seit ca. zwei Wochen Symptome gezeigt hat, um die Reaktion des Körpers auf die Vireninfektion zumessen'".
Zur anfänglichen Feststellung einer Infektion werden also direkte Tests benutzt. Bei denen werden Rachen-Abstriche des Patienten (durch Mund oder Nase) mit einer Methode namens PCR nach einer Gensequenz abgesucht, die für das gesuchte Virus charakteristisch ist'".
Die Ärztin  Juliane  Sacher  sagt zur PCR(4): ,,Es ist schon  erstaunlich,  dass  man  heutzutage  bei Viruserkrankungen,  die  ja nur dann   auftreten können,  wenn das Virus sich zigfach vermehrt hat, eine Methode  verwendet, die für Zwecke entwickelt  worden ist, wo man so wenig Virusmaterial hat,  dass  man  es normalerweise eben nicht finden kann durch irgendwelche Untersuchungsmethoden, die man bis  zum  heutigen   Tage kennt. Und da hat jemand, der Professor Kary B. Mullis,  der den Nobelpreis 1993 dafür bekommen hat, für Reinraumzwecke (siehe Kasten zur PCR) – er ist Chemiker – genau  diese  Methode entwickelt, mit der man dieses Stückchen Erbgut, das normalerweise nicht zu finden wäre, durch ein Startermolekül, das man daransetzt, vermehrt,  kopiert,  kopiert,  kopiert – und dann  kann  man  dieses  Stückchen auf einmal, durch eine Lichtreaktion im Übrigen, im Reagenzglas   nachweisen, weil es einfach eine bestimmte Masse eingenommen hat. Aber diese Methode muss ich doch nicht anwenden bei einer Erkrankung, die durch ein Virus ausgelöst wird, denn eine Erkrankung kann nur ausgelöst werden, wenn massenweise Viren vorhanden sind, und nicht, wenn nur ein Bruchteil eines  einzelnen Virus vorhanden ist.<<
PCR-Tests sind also bereits im Schulmedizinischen Gedankenmodell paradox.
Denn ein Mensch wird ja nach schulmedizinischer Meinung nur dann krank, wenn sich Viren in seinem Organismus ungehindert vermehren können und dann irgendwann in immenser Zahl vorliegen. Menschen, deren Immunsystem die Viren hingegen unter Kontrolle gebracht haben, werden gemäß schulmedizinischer Lehrmeinung ja nicht krank. Dennoch ist auch bei diesen Menschen das Virus natürlich eine Zeit lang im Organismus vorhanden. Manchmal nur in winzigsten Mengen, in Resten. Aber davon lässt sich ein PCR-Test nicht beeindrucken. Er findet jedes noch so kleine DNA-Molekül, das einsamste Virus auch bei Menschen, die gar nicht krank sind, und vermehrt es, kopiert es, kopiert es ... . D. h. am Ende liegt dann bei einem Menschen, der nur ein einziges Virus in sich hatte, dasselbe Testergebnis vor wie bei jemandem, der von Viren überschwemmt ist. Dem Test ist es egal, wie viel Virenmaterial in einer Probe vorliegt, ob ein einziges Virus oder zig Millionen – er zeigt jedes Mal gleich positiv an.
Das ist auch der Grund, warum der Erfinder der PCR-Methode, Karry Mullis  selbst,  seine PCR als ungeeignet für diagnostische Zwecke bezeichnete (also zur Virenidentifikation). Dr. med. Clans Köhnlein, Internist mit eigener Praxis in Kiel,  bestätigt dies.  Er betont, dass bei PCR¬ Tests falsch positive Ergebnisse vorprogrammiert seien, weil sie nichts darüber aussagen, welche Mengen der Viren im Körpervorhanden sind"(5). Einmal sei in den USA sogar eine vermeintliche ,,Keuchhusten¬ Epidemie" durch einen PCR¬ Test ausgelöst worden"(6). Diese Tests ,,haben den Nachteil, dass man nicht weiß, ob das, was man damit misst, ursächlich etwas mit einem Krankheitsbild zu tun hat.", so Köhnlein'(7).
Problematisch bei Tests auf PCR-Basis sind vor allem auch Verunreinigungen, die sich beispielsweise ergeben können, wenn eine Probe nicht unter sterilen Bedingungen isoliert werden kann oder in einem Labor parallel viele Proben aufbewahrt und verarbeitet werden (was praktisch immer der Fall ist)(7b). Verunreinigungen stammen z.B. aus Aerosolen in der Laborluft, von Haaren und Hautschuppen der Labormitarbeiter oder aus der Verwendung von zwar sterilen, d.h. keimfreien, aber nicht DNA-freien Materialien. Dazu kommt in Italien z. B. die Überlastung der Gesundheitssysteme, die zwangsläufig zu Schlampigkeit bei der Testdurchführung führt"(8). Auch können Test-Kits schon bei der Herstellung oder Auslieferung verunreinigt worden sein, wie ein kürzliches Beispiel aus Großbritannien zeigte"(9).
So kann sich die Fehlerquote bei PCR-Tests auf 50 Prozent  sum¬mieren oder mehr. Die offizielle Sensitivität bei Nasenabstrichen liegt laut Wikipedia bei 63 Prozent, d.h. 37 von 100 Tests zeigen falsch positiv an! Eine kürzlich in China veröffentlichte Studie gab an, dass die Rate falsch positiver Tests unter Infizierten ohne Symptome, die sich in engem Kontakt mit Covid-19-Patienten befunden hatten, bei 80 Prozent lag ( d. h. nur 20 % richtig)"(10).
Auch wurde in China, Japan, Südkorea und Thailand festgestellt, dass geheilte Patienten, welche die Corona-Infektion längst überstanden hatten und gesund waren, bei nachträglichen Tests immer noch ,,Corona-positiv" getestet waren. (11/12).
Wenn Sie bei einem Verdachtsfall also eine Münze werfen, liegen sie statistisch ähnlich nahe oder sogar näher an der Wahrheit.
Ein Hersteller von Covid-19- PCR-Testkits gibt an (13), dass dieselben ausschließlich für Forschungszwecke und nicht als alleinige diagnostische Anwendung einzusetzen sind.
Überdies wurden alle verwendeten PCR-Tests bislang nur im Eilverfahren zugelassen und noch nicht amtlich geprüft und validiert*. Wie sollte eine Validierung in dieser kurzen Zeit auch möglich gewesen sein? Die nimmt üblicherweise viele Monate in Anspruch.
Es gibt beim heutigen Stand der Wissenschaft keinen einzigen Test, der zu 100 Prozent richtig liegen würde. Der also in allen Fällen, in denen ein Virus vorhanden ist, positiv anzeigt und in allen Fällen, in denen das Virus nicht da ist, negativ. So sagte der Präsident des Robert-Koch¬ Institutes (RKI), Lothar  Wieler, bei einem Presse-Briefing zu Beginn der Krise, dass er persönlich nur einen einzigen Erreger kenne, nämlich den  der Maul- und Klauenseuche*, der bei Vorhandensein in jedem einzelnen Fall auch Symptome auslöse  bzw. bei gesunden Tieren in keinem Fall anzutreffen sei"(14).
Anders ausgedrückt: Bei allen anderen Viren begegnet uns das überaus bemerkenswerte Phänomen, dass
(1)  längst   nicht alle, bei denen ein bestimmtes Virus nachgewiesen wird, auch Krankheitssymptome entwickeln, und dass sich das Virus gleichzeitig
(2)  aber auch nicht bei allen nachweisen lässt, die krank sind und eindeutige Symptome zeigen.
Damit zu einer dreifachen Frage: ,,Was wäre, wenn ..."
1) Was wäre, wenn das ,,neue" Virus gar nicht so neu, sondern nur neu entdeckt worden wäre, es also bereits vor Ausbruch der Panik in einem gewissen Prozentsatz der Menschheit ruhte? Wenn ein Chemiker heute ein neues chemisches Element im Periodensystem entdeckt, bedeutet dies dann, dass dieses Element zuvor nicht existierte? Wenn ein Botaniker eine neue Unterart einer Flechtengattung entdeckt, bedeutet dies dann, dass diese zuvor nicht existierte? Wenn ein Zoologe heute eine neue Insektenunterart entdeckt, bedeutet dies dann, dass sie zuvor nicht existierte? Wenn ein Mikrobiologe heute ein neues Bakterium entdeckt, bedeutet dies dann, dass dieses zuvor nicht existierte? Wenn nun ein Virologe heute eine neue Viren-unterart aus der Familie der Corona-Viren entdeckt, bedeutet dies dann, dass diese vorher noch nicht existierte?
Was geht denn aktuell offensichtlich um? Fieber und Atemwegssymptome! Normalerweise würde man einfach ,,Grippewelle" dazu sagen. Und wenn die Zahl der damit einhergehen¬ den Lungensymptome regional höher liegt als sonst, wäre man besser beraten, die Ursachen im gesamten Makrokosmos des Lebens zu suchen, als nur im Mikrokosmos der Viren, denn Letzteres bringt ja nur dann etwas, wenn daraus auch neue Heilmittel resultieren. Doch gab es keines bei SARS, kein wirksames bei Vogelgrippe- und die Mittel gegen Schweinegrippe entpuppten sich als gefährlicher Betrug, der die Steuerzahler Milliarden Euro kostete.
Die Pharmafirmen sahnten ab und die Vorräte der Regierungen wurden später, abermals auf Kosten der Steuerzahler, teuer entsorgt. Schauen Sie sich dazu auf Youtube z. B. die Dokumentation des NDR an mit dem Titel: ,,Profiteure der Angst – Marketing mit erfundenen Pandemien, NDR, 2009". Niemand kann heute sagen, wie viele Menschen testpositiv gewesen wären, hätte man die gesamte Menschheit im November 2019 auf einen Schlag mit den heute verwendeten Tests durchgetestet. Ich persönlich würde mein Leben darauf verwetten, dass Millionen Menschen damals, im November 2019 auf diesen Test positiv reagiert hätten, weil das nämlich bei allen bisherigen Virentests so war. Sie schlagen immer zu einem gewissen Prozentsatz positiv an – aus den zuvor beschriebenen Gründen. Würde man heute die gesamte Menschheit mit PCR-Tests auf HIV testen, würde der Test bei Millionen positiv anzeigen. Würde man heute die gesamte Menschheit auf Vogelgrippe testen, würde er bei Millionen positiv anzeigen. Würde man heute die gesamte Menschheit auf Schweinegrippe, auf SARS-1 (2003), auf MERS* (2012) usw.   testen, wären Millionen testpositiv – während es in der Realität deswegen natürlich keinen einzigen Krankheitsfall mehr gäbe.
•   Und was wäre, wenn SARS¬ CoV-2 in Wahrheit gar nicht der (alleinige) Verursacher der derzeit vorherrschenden  Grippe¬ und Lungensymptome wäre? Was übrigens mehr als nur wahrscheinlich Denn es entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, dass in jeder Grippesaison immer mehrere Virentypen zusammenkommen: Corona-, Para-Influenzaviren*, Rhi
•   no-Viren* und zig andere! Bei der jährlichen Grippeimpfung versucht man, diese so früh wie möglich zu identifizieren, um sie in den jeweiligen Saison¬Impfstoff zu integrieren, was aber niemals vollständig ge Anders ausgedrückt: In jeder Grippesaison zirkulieren immer mehrere verschiedene Virentypen in immer neuen Unterarten – manche davon sind bekannt, werden identifiziert, andere davon bleiben unentdeckt.
Seitdem es Menschen gibt, gibt es Atemwegsbeschwerden, Schnupfen, Husten, Heiserkeit, Halsschmerzen, Grippe und Lungenentzündungen – und seit Menschengedenken sind an diesen Symptomen immer mehrere Viren bzw. Virenunterarten beteiligt. Klinisch kann   kein Arzt der Welt feststellen, ob jemand nun einen althergebrachten Schnupfen hat oder Covid-19. Kein Arzt der Welt kann klinisch diagnostizieren, ob eine Lungenentzündung nun eine Lungenentzündung ist oder Covid-19. Nur der Erste macht (angeblich) den Unterschied. Ich wiederhole: Nur der Test macht den (angeblichen) Unterschied – und der ist, wie wir wissen, viel zu unzuverlässig!
3) Und was wäre, wenn SARS¬ CoV-2 zwar tatsächlich   ganz neu wäre, es sich aber eh schon über den gesamten Globus ausgebreitet hätte? Was übrigens ebenfalls sehr   wahrscheinlich ist. Forscher der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich und ein Team der Universität Mailand gehen inzwischen davon aus, dass das Virus SARS-CoV-2 bereits im Oktober 2019 damit begann, zu zirkulieren und sich ungehindert zu verbreiten"(15).
Der Lungenfacharzt, Seuchenexperte und ehemalige   Amtsarzt sowie Leiter eines Gesundheitsamts, Dr. Wolfgang Wodarg, äußert sich dazu in einem Interview mit Radio München folgendermaßen(16):
Wenn man wissen möchte, was der [aktuelle Corona-]Test testet, kann man sich an das Protokollhalten, das der Erfinder dieses Tests bei der WHO eingereicht hat. Das ist ja öffentlich, das kann sich jeder downloaden. Und da sagt er, dass sein Test eben alle SARS-ähnlichen, asiatischen Viren entdeckt! Er spricht also nicht von einem Virus, das der Test entdeckt, sondern von allen asiatischen Viren und zwar von solchen, die man bei Fledermäusen gefunden hat in   Europa! Das heißt, diese Viren, die er benutzt, um seinen Test zu prüfen, das waren Viren, die schon in Europa sind, und zwar bei Fledermäusen. Es ist auch klar, dass sich diese Viren aus China seit 2002 hier schon verbreiten konnten – das sind immerhin schon 18 Jahre! Die verbreiten sich sehr schnell, ändern sich dabei. D. h. wir haben längst diese SARS-Viren (die sich dann auch immer wieder verändern) in Europa! Das hat man bisher hauptsächlich bei Fledermäusen untersucht, aber die sind natürlich auch bei anderen Mäusen, bei Katzen, bei Hunden und bei Geflügel usw. Es gibt sie in unserer Umwelt und sie ändern sich laufend. Und dieser Test erfasst diese Corona-Viren. Der ist nicht sehr spezifisch! Deshalb ist das so eine Art Schrotschuss- und über¬ all, wo wir den anwenden, finden wir Corona-Viren, wie früher auch! Bei rund 15 Prozent der grippeartigen Erkrankungen findet man auch Corona-Viren.«
Was also wäre, wenn ...
1.   SARS-CoV-2 also nicht neu, sondern nur entdeckt wäre?
2.   es gar nicht der alleinige Verursacher der aktuellen Symptome wäre?
3.   es sich zuvor schon unbemerkt um den ganzen Globus ausgebreitet hätte?
Antwort: Dann würde die Zahl der Corona-Fälle im selben Umfang zunehmen, wie getestet wird. Testet man mehr, erhält man mehr. Eben das spielt sich in der deutschen (und weltweiten) Realität aktuell ab. So fanden hier Anfang März ca. 35.000 Testungen pro Woche statt, Ende März   schon ca. 300.000 Tests, während wir Anfang April im Bereich von 650.000 Tests pro Woche lagen"(17). 20-fache Testungen resultieren in 20-fachen ,,Fällen"(17b).
Eine wissenschaftlich bzw. statistisch korrekte Vorgehensweise würde aber nicht die absolute, sondern die relative Anzahl positiver Fälle ermitteln, d. h.: Wie viele von jeweils 100 Tests fallen positiv aus? (Abb. 2 b) Tut man das und errechnet den Prozentsatz bei jeweils 100 Testpersonen, ist diese Zahl derzeit konstant'(18). Es gibt keine exponentielle Zunahme, deren vorgebliches  Vorhandensein als Rechtfertigung für alle derzeitigen Maßnahmen herhalten muss!
Würde sich die ,,Seuche" wirklich exponentiell ausbreiten (und wären die Tests zuverlässig), dann würde sich die relative Prozentzahl der Testpositiven erhöhen (Abb. 3 b). Am Anfang, wenn die Bevölkerung kaum durchseucht ist, würden da ca. 0,001 Prozent aller Tests positiv ausschlagen, dann 0,02 Prozent, irgendwann 0,3 Prozent, dann 5 Prozent und am Ende vielleicht 70 Prozent. Der relative Wert würde exponentiell zunehmen. Tut er aber nicht.
Dr. Claus Köhnlein, Co-Autor des Buches ,,Virus-Wahn", meint dazu: ,,Das deutet im Übrigen darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Virus handelt. Wenn der Durchseuchungsgrad konstant bleibt (Abb. 3 a), ist das ein Hinweis, dass wir etwas messen, was in der Bevölkerung schon vorhanden ist. Wenn der Durchseuchungsgrad exponentiell ansteigen würde (3 b), wäre das ein Hinweis auf ein neues Virus."(19) Alle Schutzmaßnahmen (Ausgangsverbot, Abstandhalten, Mundschutz, usw.) sind in diesem Fall von vornherein sinnlos, weil das Virus eh schon in der Bevölkerung vorhanden ist.
Eine zuverlässige Aussage über die tatsächliche Entwicklung kann also nur durch relative Zahlen getroffen werden- diese werden aber weder von den zuständigen Behörden erhoben noch von den Massenmedien je genannt, was den dringenden Verdacht absichtlicher Beunruhigung nahelegt.
Steigt die absolute Anzahl der Positivgetesteten also nur deshalb, weil man mehr Tests durchführt, während das Verhältnis gleichbleibt, hat man keine neue Seuche vorliegen!
Das bestätigt Dr. Köhnlein in einem Interview vom 7. März(20):,,Das Entscheidende an dieser neuen Seuche ist ja, dass sie klinisch überhaupt nicht zu unterscheiden ist von einer  Grippe, von Husten, Heiserkeit, Schnupfen. Es ist so, dass sich jetzt eigentlich nur ein neuer Test verbreitet, und den Leuten, die testpositiv reagieren, gesagt wird: So, ihr habt jetzt diese neue Erkrankung!' [ ...] Corona ist im Grunde nichts weiter als eine neue ,Test-Seuche'. Alle Labors dieser Welt haben jetzt diese Tests auf PCR-Basis. Es gibt eine natürliche Mortalität, d. h. immer sterben Patienten an Lungenentzündung, doch die werden umdefiniert und sterben jetzt an ,Corona' – zu Zeiten der Vogelgrippe starben sie dann an Vogelgrippe, zu Zeiten der Schweinegrippe an Schweinegrippe. [ ... ] Man fragt sich ,,Wem nutzt das Ganze? Wieso passiert sowas so häufig?" Und da bin ich mittlerweile sicher, dass es daran liegt, dass die Zeit der großen Seuchen vorbei ist, und die ganzen Seucheninstitute, die wir immer noch haben, eigentlich überflüssig sind. Wir finden Seuchen nur noch da, wo Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen passieren und die sanitäre Versorgung zusammenfällt, wo die Leute hungern müssen, oder in Kriegsgebieten. Wenn die Feuerwehr nichts zu tun hat, was macht sie dann? Sie fängt an zu zündeln."
Anders ausgedrückt: Würde man das Testen heute einstellen, gäbe es morgen keine ,,Corona-Fälle" mehr (sondern nur mehr Grippefälle oder Lungenentzündungen). Und würde man übermorgen die Zahl der Testungen verhundertfachen, hätten wir überübermorgen hundertfache Corona-Fallzahlen.
Das dürfte übrigens die Art und Weise gewesen sein, wie China die Seuche ,,besiegte". Die haben einfach damit aufgehört zu testen. Plötzlich hatten sie, von einem Tag auf den anderen, keine Fälle mehr. Wie von Zauberhand. Können Sie sich noch daran erinnern? Ein solcher Vorgang muss jeden Epidemiologen stutzig werden lassen.
Prof. Dr. Maria Rita Gismondo, eine italienische Virologin, Mikrobiologin und Direktorin des Department of Biomedical Clinical Sciences in Mailand, richtete folgenden Appel an das italienische Gesundheitsamt: ,,Ich rufe Sie dazu auf, keine Zahlen über Sars-CoV-2-Infizierte und -Tote zu veröffentlichen. Diese Daten sind aus wissenschaftlicher Sicht falsch! ...". Sie ist der Ansicht, die praktizierte Form der Berechnung des Ausmaßes der CoVid-19-Pandemie und die Höhe der Sterblichkeit seien ,,schmutzig". Mit den Daten werde den Bürgern ein falscher Eindruck vermittelt und ihr Verhalten beeinflusst (20b).
Fassen wir an dieser Stelle also kurz einmal zusammen:
•   Die bisher vorliegenden Tests auf PCR-Basis liefern einen viel zu hohen Anteil falsch positiver
•   Alle vorliegenden Tests wurden schnell zusammengeschustert, im Eilverfahren zugelassen, sind bisher weder klinisch noch amtlich
•   Niemand weiß, ob das SARS¬CoV-2 wirklich neu ist oder nur neu entdeckt
•   Niemand kann ausschließen, dass das Virus schon vor Ausbruch der Panik in einem wesentlichen Prozentsatz aller Menschen vorhanden gewesen ist, d.h. sich bis dato eh schon in der halben oder ganzen Menschheit ausgebreitet hat.
•   Niemand hat meines Wissens je gültig bewiesen, dass ,,SARS¬ CoV-2" wirklich (alleinig) die aktuellen Fälle von Grippe untypischen Lungenerkrankungen auslöst.
•   Die Eichung der Tests ist fragwürdig. Ihre Beschreibung legt nahe, dass sie auf zig verschiedene Unterarten von Corona¬ Viren ansprechen, also nicht nur auf SARS-CoV-2.
•   Es finden keine Vergleichstests auf andere Ursachen
•   Covid-19 verursacht keine neuen Symptome, alle auftretenden Symptome sind altbekannt. Alte Symptome einem neuen Virus zuzuordnen, während Testungen auf alle anderen altbekannten Ursachen ausbleiben, ist unwissenschaftlich.
•   Die Zahl der in Deutschland durchgeführten Tests wird amtlich nicht erhoben, was berechtigtes Misstrauen hervorruft.
•   Es werden nur absolute Fallzahlen erhoben und veröffentlicht, nicht aber relative (Prozentsatz Positiver pro 100 Tests), was ein wissenschaftlicher Skandal ist.
•   Die relative Zahl Testpositiver blieb bisher konstant, was bedeutet, dass sich nicht etwa die Seuche ausbreitet, sondern lediglich die Zahl der Getesteten.
Im Grunde sind PCR-Tests von solcher Beschaffenheit, dass man mit ihnen willkürlich Seuchen auf Knopfdruck auslösen kann. Denn einzelne Viren, vereinzelte Viren-DNA, Virenreste oder virenähnliche Partikel lassen sich bei einem gewissen Prozentsatz der Bevölkerung immer finden. Man braucht nur einen neuen Test und schon kann's losgehen: Man testet große Teile der Bevölkerung, je mehr man testet, desto mehr ,,Fälle" hat man – und je mehr ,,Fälle" dann (an völlig üblichen Todesursachen) versterben, umso mehr ,,Seuchentote" gibt es.
Falls Sie das bereits schockieren sollte, ,,bleiben Sie dran", denn es kommt noch doller.
CORONA-FÄLLE?
Lassen Sie uns nun einen Blick darauf werfen, wie ,,Fälle" derzeit in der Praxis entstehen.
Als sog. ,,Corona-Fälle" gelten,,(21):
•   Menschen mit Atemwegssymptomen (leicht od. schwer), die in Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall standen.
•   Menschen, bei denen Verdacht auf virenbedingte Lungenentzündung besteht und ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird.
•   Menschen mit einem labordiagnostischen Nachweis (Corona-Test) – egal ob mit oder ohne spezifisches klinisches Bild (will heißen: auch wer keine oder keine typischen Symptome zeigt, aber einen positiven Test hat, gilt als Fall)"(22).
Mit einer solchen Vorgehensweise erschafft man einen Selbstläufer! In der Fachsprache wird das ,,Zirkelschluss" genannt.  Das ist eine Beweisführung, in der das zu Beweisende bereits als gültig vorausgesetzt wird. Hier: Menschen mit Symptomen werden als ,,Corona-Fall" betrachtet, wenn sie Kontakt zu einem ,,Corona-Fall" hatten. Das ist in etwa so, wie wenn ich sagen würde: ,,Ich bin die Stimme Gottes auf Erden, denn Gott hat mir das gesagt!"
Setzen wir das einmal in Relation zur vorgeschilderten Möglichkeit, dass wir aktuell nur eine Grippewelle haben, wo ,,zufällig" zeitgleich ,,ein neues Virus" entdeckt wurde, das aber sehr wahrscheinlich gar nicht der alleinige Auslöser ist, oder womöglich eh schon allgemein verbreitet ist – und das mit Tests getestet wird, die nicht zuverlässiger sind als ein Münzwurf.
Dann nimmt man einen Grippekranken, testet ihn (falsch oder richtig) positiv – und sofort sind alle, die mit ihm in Kontakt standen und Symptome zeigen, ebenfalls ,,Corona-Fälle". Das geht dann immer so weiter. Vor allem, weil sowohl der psychologische Effekt als auch der Nocebo-Effekt diesen Teufelskreis noch verstärken. Zu Anfang der Krise wertete man sogar noch Menschen, die aus einem Risikogebiet zurückkamen und Symptome zeigten, als ,,Corona-Fälle" (heute entfallen) – ebenfalls ein Zirkelschluss. So entstehen Fälle, und je mehr Fälle da sind, desto mehr neue kommen vollautomatisch dazu.
Dasselbe gilt auch für Patienten mit Lungenentzündung.  Um das einmal ins rechte Licht zu rücken: >>Insgesamt geht man davon aus, dass in Deutschland jährlich ca. 40.000 bis 50.000 Todesfälle durch schwere Lungenentzündungen verursacht werden. In starken Grippezeiten nimmt ihre Zahl sogar noch zu. In Folge einer Grippe (Influenza) kann es vor allem bei abwehrgeschwächten Patienten zur Entwicklung einer Lungenentzündung kommen«, heißt es auf der offiziellen Webseite der ,,Lungenfachärzte im Netz"(23).
Erst heute Morgen traf ich in der Stadt eine Krankenschwester, die mir Folgendes erzählte: Ein Patient auf ihrer Station wurde zweimal negativ auf Corona getestet, im Röntgenbild aber zeigte er die typischen Symptome einer viralen Lungenentzündung. Was tat die Chefärztin? Trotz zweifach negativer Corona¬ Tests erklärte sie den Patienten zum ,,Corona-Fall".
30.000 Fälle von Lungenentzündung sind zu Zeiten einer Grippewelle nichts Besonderes. Nun überlegen Sie einmal, mit wievielen Leuten diese 30.000 Patienten während der letzten Wochen Kontakt hatten – da kommen insgesamt locker 1,5 Millionen zusammen. Zeigen jetzt nur 10 Prozent derselben zeitnah Erkältungssymptome und werden positiv getestet, dann haben wir gemäß der obigen Richtlinie des RKI flugs 150.000 neue ,,Corona-Fälle".
Aus meinem persönlichen Umfeld habe ich vernommen, dass Leute im Krankenhaus anriefen, ihre Grippesymptome schilderten, und dann geradewegs als ,,Corona-Fall" gezählt wurden.
Durch diese unwissenschaftliche Vorgehensweise wären übrigens Zahlen bis zu 50 Millionen Corona-Fällen in  Deutschland möglich, denn irgendwann, sobald erst einmal genügend Fälle gezählt und genügend Leute getestet wurden, dürfte wohl jeder einmal  in Kontakt mit irgendeinem ,,Corona-Fall" gestanden haben – denn dass während einer Grippesaison in der kalten Jahreszeit  fast jeder   irgendwann einmal Grippe- und Erkältungssymptome zeigt, ist ja ganz normal, teilweise erkranken während einer Saison bis zu 70 Prozent der Bevölkerung.
So lange insgesamt also weniger als 50 Millionen Deutsche im Laufe der Saison irgendwelche Grippesymptome zeigen (heute ,,Corona-Fälle" genannt), besteht kaum Anlass   zur Sorge.
150.000 Fälle (wie derzeit) und das nach 8 Wochen der ,,Krise", oder auch eine Million oder auch 20 Millionen, sind bei grippalen Symptomkrankheiten eine lächerliche Größenordnung – und kein Grund, die halbe Welt einzusperren sowie die Wirtschaft zu ruinieren.
Die Fallerhebung in Sachen Corona ist also durch und durch unwissenschaftlich! Echte Wissenschaft ginge anders!
Und zwar so:
1)
Man verfügt über einen direkten Viren-Test (nicht auf PCR¬ Basis), der wissenschaftlich und amtlich validiert ist, der (zumindest weitgehend) weder falsch positiv noch falsch negativ anzeigt, sowie ergänzend über einen verlässlichen indirekten Antikörpertest
2)
Beide Tests werden (zu Beginn einer neuen potentiellen Seuche) auch an Kontrollgruppen angewendet, d. h. an Bevölkerungsgruppen, die völlig gesund sind und keinen Kontakt zu Erkrankten hatten bzw. an vergleichenden Blutproben, die vor Beginn der Seuche entnommen wurden. In dieser Kontrollgruppe müssen beide Tests negativ ausfallen. Tut Test-1 das nicht, ist er nicht valide. Tut Test-2 das nicht, bedeutet dies, dass die Seuche nicht neu sein kann, da in der Bevölkerung bereits Antikörper bestehen.
3)
Bei allen Patienten wird eine gründliche Differentialdiagnose durchgeführt, d. h. alle anderen möglichen Krankheitsursachen werden überprüft bzw. weitere diagnostische Tests durchgeführt, mit denen sich andere Erkrankungen feststellen oder ausschließen lassen.
4)
Treten regional gehäuft ungewöhnliche Symptome auf, wie etwa untypische Lungenerkrankungen, ermittelt man aufrichtig in alle erdenklichen Richtungen, anstatt sich nur auf ein Virus zu fokussieren.
5)
Man erarbeitet eine ordentliche Falldefinition, die weltweit einheitlich ist (und die man nachträglich nicht ändert), um auf diese Weise aussagekräftige Statistiken zu erhalten.
6)
Hat der Patient gemäß (5) eindeutige Symptome, fallen validierte Tests positiv aus und schließen Differentialdiagnose und Tests andere Krankheitsursachen aus, dann hat man einen echten Fall, der seinen Platz auf der Statistik verdient hat.

Das ist bei Corona nicht gegeben!
1.   h. Politik und Wissenschaft gehen furchteinflößend unwissenschaftlich vor und stützen ihre Empfehlungen auf unseriös ermittelte Zahlen.
Selbst dann, wenn man aufgrund tatsächlicher Begebenheiten davon ausgehen müsste, dass eine echte Gefahr besteht (beispielsweise in Form außergewöhnlich häufiger Lungensymptome) und man über die Fehlerquote eines schnell zusammengezimmerten Tests großzügig hinwegsehen würde, dann wäre es – hier und heute ¬ immer noch unerlässlich,
a)
zumindest Vergleichstests an gesunden Kontrollgruppen durchzuführen,
b)
alle Coronaverdächtigen auch auf andere Erreger (z.B. normale Grippeviren) zu testen,
c)
eine sorgfältige Differenzialdiagnose durchzuführen,
d)
die hohe Zahl von atypischen Lungenentzündungen z. B. in Italien, Spanien und New York viel genauer zu untersuchen, anstatt sie leichtfertig und unverantwortlich einem Virus in die Schuhe zu schieben, sowie
e)
nur solche Patienten als ,,Corona-Fälle" zu zählen, die gemäß weltweit einheitlicher Definition an eindeutigen und schweren Symptomen leiden, zudem positiv auf Corona getestet wurden, bei denen alle anderen Tests negativ anschlugen und bei denen andere Krankheitsursachen restlos ausgeschlossen werden konnten.

Das wäre Wissenschaft! Und ginge man so vor, würde unnötige Beunruhigung und jede Notwendigkeit für einschränkende Maßnahmen entfallen!
Fazit: Fast alle ,,Corona-Fälle" werden unwissenschaftlich, unseriös, unzulässig als solche gezählt, wobei jedes Land eine eigene Zählweise praktiziert.
Und was sind nun ,,Infizierte"?

INFIZIERTE?
Das Wort ,,Infekt" leitet sich vom lateinischen ,,inficere" ab, was ,,hineintun" bedeutet. Ein Infekt – so der Duden – sei ,,die Ansteckung durch einen eingedrungenen Krankheitserreger, der eine Störung des Organismus zur Folge hat".
Die von außen eindringenden Feinde  greifen, so heißt es, die Körperzellen an, tricksen deren Schutzmechanismen  aus, gelangen ins Zellinnere, wo sie mit ihrer Erbinformation die Zelle schädigen, sie zur Reproduktion von Nachkommen missbrauchen, sich  also auf Kosten der Zelle vermehren, weiter ausbreiten, bis sie vom Immunsystem oder von Tabletten unter Kontrolle gebracht  würden.  Das Ganze hat nur einen Haken: Es ist bloß eine Theorie.
Nur folgerichtig wird die Rolle von Viren heute von immer mehr Wissenschaftlern hinterfragt bzw. neu bewertet. Die Vorstellung, dass kleine, böse Feinde in uns eindringen und uns krank machen, wird aber nicht nur theoretisch, sondern vor allem durch die Praxis relativiert. Man denke nur einmal  an das vorgenannte Zitat  des RKI¬ Präsidenten  Lothar Wieler, der meinte, dass er kein Virus kenne(außer dem der Maul- und Klauenseuche), das in allen Fällen Symptome erzeuge bzw. das im Umkehrschluss bei allen Kranken nachzuweisen sei – was  ja doch (zumindest weitgehend) der Fall sein müsste, wären Viren tatsächlich alleinige und ursächliche Krankheitsauslöser im strengen Sinne.
Überdies steht fest, dass Menschen sog. ,,krankheitsauslösende" Viren bereits in sich tragen, wie etwa das sog. Epstein-Barr¬Virus – und obwohl fast alle das Virus bereits in sich tragen, erkranken dennoch nicht alle im Laufe ihres Lebens am ,,Pfeifferschen Drüsenfieber". Die Wissenschaft nennt solche Viren ,,latent" – d. h. man trägt sie in sich, doch sie ,,beißen" nicht.
Viren kommen nicht (oder nicht nur) von außen in uns hinein, sie sind auch schon in uns drin, und zwar in jeder einzelnen Körperzelle, denn – nun halten Sie sich fest: Die Wissenschaft weiß heute, dass ein wesentlicher Prozentsatz unseres gesamten Erbguts aus Viren besteht. Niedere Schätzungen sprechen von 8 Prozent, höhere von über 30 Prozent. Man nennt diese, in unser Erbgut eingebauten Viren ,,endogen". Die renommierte deutsche Virologin Karin Mölling sagt dazu'(24): ,,[... ] nach meiner Sicht sind Viren nicht Krankmacher, sondern die Antreiber der Evolution". Mölling ist nicht irgendwer. Sie ist Autorin des Buches: ,,Supermacht des Lebens – Reisen in die erstaunliche Welt der Viren", war Professorin und Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie an der Universität Zürich sowie Forschungsgruppenleiterin am Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Berlin.
Führende Wissenschaftler wie der französische Chemiker, Mediziner und Pharmazeut Antoine Bechamp (1816 – 1908), der renommierte deutsche Zoologe, Insektenkundler und Hersteller pharmazeutischer Produkte, Prof. Günther Enderlein (1872-1968) oder in heutiger Zeit Dr. Robert 0. Young (*1952) haben überdies beobachtet, dass Viren und Mikroben ihre Form und Funktion teils radikal verändern können – je nach Umgebungsbedingungen und Bedarf.
Von Bechamp stammt der Ausspruch: ,,Die Mikrobe ist nichts, das Milieu ist alles". Will heißen: Mikroben (und Viren) sind nicht Ursache, sondern Folge eines (durch Umwelteinflüsse, Ernährungs-, psychologische o. a. Faktoren) veränderten bzw. gestörten Milieus. Viren könnten also ganz andere bzw. vielfältigere Aufgaben innehaben, als die der bloßen ,,bösen Krankheitserreger" was uns zu einem weiteren Punkt gravierender Unwissenschaftlichkeit bringt: der Verwechslung von Korrelation und Kausalität:
Zweifelsfrei bewiesen ist, dass Viren im Zusammenhang mit gewissen Krankheiten auftreten. Sie lassen sich im Elektronenmikroskop nachweisen, sich genetisch bestimmen usw. Es besteht eine Korrelation. Wenngleich also ihre Anwesenheit bei gewissen Krankheiten bewiesen ist, fehlt nichtsdestotrotz das entscheidende Kettenglied in der Beweisführung, die Kausalität nämlich.
So wurde in den letzten Jahrzehnten in einigen Regionen Österreichs etwa beobachtet, dass sich die Zahl der nistenden Störche erfreulicherweise wieder vermehrte. In denselben Regionen nahm auch die menschliche Geburtenrate zu – eine deutliche Korrelation. Kleine Kinder früherer Generationen hätten da wohl auch Kausalität vermutet: ,,Klar, mehr Störche bringen mehr Kinder!" Logisch, oder? Eben nicht. Denn Korrelation ist nicht gleich Kausalität.
Tatsächlich gibt es bislang keinen mir bekannten wissenschaftlichen Nachweis, der unzweifelhaft belegen würde,  dass Viren nicht nur Begleiterscheinung, sondern alleinige  Auslöser von Erkrankungen sind, was den bekannten   Impfkritiker Hans Tolzin kürzlich dazu veranlasste, ein Preisgeld  in  Höhe von € 100.000,- auszuloben für das Beibringen einer streng wissenschaftlichen Studie, die belegt, dass gewisse Atemwegserkrankungen ursächlich durch Viren  ausgelöst werden – und nur durch sie. Wir werden ja dann sehen, ob Herr Tolzin das Preisgeld je bezahlen muss'"(25).
Viren sind ihrem Wesen nach einfach genetisches Grundmaterial, sie steuern den Aufbau, Abbau und Umbau von Proteinen. Sie mögen im Zusammenhang mit Krankheiten auftreten, ihre eigentlichen Aufgaben aber könnten andere, vielfälligere sein oder sich abhängig vom vorliegenden Milieu verändern.
Lothar Wieler, der Präsident des RKI, sagt diesbezüglich im Zusammenhang mit Corona (26): ,,Alles, was wir bisher von dieser Krankheit gelernt haben [ ...] ist, dass vier von fünf Menschen, die mit dem Virus infiziert werden, nur leichte Symptome haben oder gar keine Symptome. An vier von fünf wird diese Krankheit mehr oder weniger spurlos vorbeigehen. Manche werden eben überhaupt keine Symptome haben.
Da haben Sie es: Man kann Viren in sich tragen, sich infizieren oder sogar Viren im eigenen Körper produzieren. All das hat wenig bis nichts mit der Entstehung von Krankheit  zu tun. In den meisten Fällen bleiben die Menschen davon unbeeinflusst. Wieler spricht von 80 Prozent, andere Quellen nennen 90 Prozent,  manche sogar über 95 Prozent, wie z. B. Beate Bahner, eine Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg. Sie schreibt in ihrer Klageankündigung gegen das Land Baden-Württemberg"(27): »[...] Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist] und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.«
Das heißt: Die meisten, die mit dem Virus in Kontakt  kommen oder es bereits in sich tragen, haben Antikörper dagegen gebildet, sind dagegen gefeit, immun – wie immer Sie dazu sagen wollen – und bleiben ohne nennenswerte oder bemerkbare Symptome. Eine Infektion hat an sich noch gar nichts zu bedeuten, denn Viren (ohne andere Ursachen und Begleitumstände) können (von wenigen speziellen Ausnahmen abgesehen] nicht alleinige Auslöser von Krankheit sein. Das ist keine Außenseitertheorie, sondern schulmedizinische Lehrmeinung – und gilt insbesondere für die atypischen, viralen Lungenentzündungen, die im Zusammenhang mit Corona heute in aller Munde sind, was uns beispielsweise das Schulmedizinische Internetportal ,,netdoktor" folgendermaßen bestätigt: ,,ob es rein durch Viren verursachte Lungenentzündungen gibt, ist umstritten. [ ...] Die häufigsten Viren, die bei Lungenentzündungen eine Rolle spielen (man beachte die Wortwahl!), sind Influenza-Viren u. a. sog. respiratorische [die Atemwege betreffende) Viren. Die virale Pneumonie (Lungenentzündung] wird sehr seltenbehandelt (nur Hochrisikopatienten unter bestimmten Umständen sollten antivirale Medikamente erhalten].(28)"
Was wir ,,Krankheit" nennen, ist fast immer das Zusammentreffen mehrerer Ursachen, Voraussetzungen und Umstände. Man nennt dies Multikausalität *.
So werden Sie keinen Grippepatienten finden, der nicht zeit¬ gleich auch ein oder mehrere psychische Probleme zu bewältigen hätte, der nicht vielleicht fehlernährt  ist,  unter eklatantem Vitaminmangel leidet (bei den aktuellen  Symptomen sind das  vor  allem  C und D), der nicht vielleicht übersehene, nicht diagnostizierte tiefer liegende körperliche Beschwerden hätte (Darmprobleme o. ä.), bei dem keine umweltbedingten Vergiftungen o. a. äußere, negative Einflüsse vorlägen usw.
Genau deshalb sind Differentialdiagnosen ja so wichtig, d. h. die aufrichtige Suche nach allen anderen möglichen Ursachen – und zwar nicht nur im schulmedizinischen Gedankenmodell, sondern auch im umweltmedizinischen, psychosomatischen, ganzheitlichen usw.
Donnert jedoch ein ,,böses Virus" um die Welt, das Ärzte, Patienten, Politiker und Medien kirre macht, stellen wir fest, dass aufrichtige, seriöse, unvoreingenommene Differentialdiagnosen und Ursachenermittlungen zuallererst daran versterben. Das Virus ist dann automatisch an allem schuld.  Andere mögliche Ursachen sind uninteressant. Wir können somit festhalten: Viren machen vor allem blind! Indem sie einen Tunnelblick erzeugen, der andere potentielle Ursachen ausblendet.
Das war schon bei allen ,,Vorläufermodellen" so (Schweine-, Vogelgrippe usw.). Kaum wird eine neue Virensau durchs Dorf getrieben, fallen alle andern möglichen Krankheitsursachen dem Virus zum Opfer. Das bestätigt sich tragischerweise umso deutlicher, je mehr wir uns mit den Todesursachen bei Corona beschäftigen:

TODESURSACHEN?
Wenn man schon von der offiziellen Lehrmeinung ausgeht: ,,böse Viren machen krank", sollte man auch eine zweite schulmedizinische Weisheit anerkennen: ,,Kein Virus tötet seinen Wirt." Es lebt schließlich von ihm! Tötet es seinen Wirt, tötet es sich selbst. Der renommierte Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel hält daher die Angst vor Corona für übertrieben"(29) und wird von der Hamburger Morgenpost in einer fetten Überschrift folgendermaßen zitiert: >>Ohne Vorerkrankung ist an Covid-19 noch keiner gestorben (Abbildung). [...] Alle, die wir bisher untersucht haben, hatten   Krebs, eine chronische Lungenerkrankung, waren starke Raucher oder schwer fettleibig, litten an Diabetes oder hatten eine Herz-Kreislauf-Erkrankung."(30) Püschel weiter: »Dieses Virus beeinflusst unser Leben mittlerweile in völlig überzogener Weise. Das steht in keinem Verhältnis zur Gefahr, die von dem Virus tatsächlich ausgeht. Die Todesursachen sind sehr unterschiedlich und, anders als es die Statistik suggeriert, gibt es den ,Corona-Toten' gar nicht."(31)
Woran sterben also all die Menschen in Italien? Die Webseite medizin.plus hat dies analysiert"(32): 87,7 Prozent aller Verstorbenen waren über 70 Jahre bzw. 96,3 % über 60 Jahre alt. Keiner war unter 30. Nur wenige unter 50. Das Durchschnittsalter der ,,Corona-Toten" in Italien liegt bei 79,5 Jahren'".
99,2 Prozent aller Verstorbenen hatten bis zu vier schwere oder chronische Vorerkrankungen. Unter den Jüngeren (im Alter von 40 – 60) hatte jeder eine, zwei oder drei Vorerkrankungen. Hauptsächlich wurden genannt: Herz-Kreislauf, Bluthochdruck, Diabetes, Schlaganfall, aktiver Krebs in den letzten 5 Jahren, chronische Nierenleiden, Nierenversagen – also die Haupttodesursachen schlechthin, genau jene Gründe, an denen Abertausende Menschen sowieso tagein, tagaus versterben.
633.000 Menschen sterben durchschnittlich jedes Jahr in Italien – mehrheitlich genau an den oben aufgeführten Todesursachen"(34). 37.200 sterben in Italien pro Jahr: an Erkrankungen der Atemwege (mehrheitlich Lungenentzündung).(35)
Zudem werden in Italien alle Todesfälle durch Atemwegserkrankungen derzeit als ,,Corona¬ Todesfälle" gezählt, unabhängig davon, ob eine Infektion mit Corona nachgewiesen wurde oder nicht'(36). Wenn Menschen früher an Atemwegserkrankungen  verstarben,  fielen sie in die Rubrik ,,Tote  durch Atemwegserkrankungen" (37.200 Fälle), heute werden sie in der Rubrik ,,Corona-Tote" geführt, fehlen  also in der  Atemwegsrubrik. Nur das Etikett ändert  sich, was den Leiter der Hamburger Rechtsmedizin, Dr. Püschel, zum provokanten Prognose bringt, dass wir am Ende des Jahres  2020 keine höhere Gesamtsterblichkeit als sonst erleben  werden. Die Sterbefälle werden einfach nur in eine andere Rubrik verlagert.
ln Deutschland wird das Durchschnittsalter der Corona-Toten mit 81 Jahren angegeben,,(37). Die durchschnittliche Lebenserwartung deutscher Männer beträgt demgegenüber 80 Jahre. Wären wir heute ein wenig sarkastisch aufgelegt, könnten wir also behaupten, dass Corona die Lebenserwartung von Männern um ca. ein Jahr verlängert.
Wovon reden wir hier also?
96 Prozent der ,,Corona-Toten" in Italien sind ältere Menschen, 99 Prozent hatten eine, zwei, drei oder vier schwere, chronische Vorerkrankungen, die deckungsgleich mit den  üblichen Todesursachen sind. Alle an Atemwegserkrankungen Verstorbenen werden automatisch als ,,Corona-Tote" gezählt. Junge, zuvor gesunde Menschen ohne Vorerkrankung, die ,,außer der Reihe" verstorben sind, gibt es  nur im Promillebereich Die höchste italienische Gesundheitsbehörde (ISS) bestätigt dies"(38): Bei einer Untersuchung von 2.300 Patienten wurde festgestellt, dass nur bei dreien davon keine andere tödliche Vorerkrankung zu finden war (39). Hätte man diese Fälle obduziert, hätte man womöglich auch bei diesen drei Fällen noch andere Ursachen gefunden.
Das deckt sich mit einer Erfahrung, die der Filmemacher  Michael Leitner in seinem 6. Video zu Corona folgendermaßen wiedergibt(40): ,,Eine Arzthelferin, die mir die Geschichte bis gestern nicht geglaubt hatte, erzählte mir gestern Morgen: ,Ich glaube, Michael, Du hast langsam recht, dass an der Sache ,was faul ist. Drei unserer Patienten sind letzte Woche gestorben, alle [angeblich] an Corona – zwei hatten Lungenkrebs im Endstadium und einer hatte einen anderen Krebs im Endstadium. Ich glaube, da stimmt etwas nicht."
Bringen wir jetzt noch die chinesischen Zahlen ins Spiel, wird die Sache grotesk. Eine Reportage des Senders ARTE Junior   über das chinesische Smog- und Luftverschmutzungsproblem ,,China: Kampf gegen die Luftverschmutzung"(41) enthüllte bereits 2016, ich zitiere: ,,Diese Umweltverschmutzung kostet Tag für Tag fast 5.000 Chinesen das Leben!"
Noch einmal: 5.000 Menschen sterben in China an jedem einzelnen Tag des Kalenders an Smog und der damit einhergehenden langfristigen Vergiftung ihrer Atemwege.  5.000 Menschen pro Tag. Und dann macht China ein derartiges Fass auf wegen insgesamt 4.500 Toten, die angeblich an ,,Corona", also an einer Atemwegsproblematik verstorben sind?! In einem Zeitraum mehrerer Monate?! Das war also Anlass genug, um eine Millionenstadt in Quarantäne zu stecken und damit eine Massenpanik auszulösen?!?
Die einzigen beiden Gründe warum in Sachen Corona überhaupt eine Massenpanik mit all ihren unangenehmen Folgen entstand (und die Sache nicht im Sande verlief wie zuvor bei SARS-1, Vogel- oder Schweinegrippe), sind die Bilder aus China sowie die Todeszahlen aus Italien. Wie wir nun wissen, sind beide Ereignisse aber sträflich unwissenschaftliche Verzerrungen der Wirklichkeit!
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Der wahrhaft fatale Begleitumstand ist jedoch, dass Panik dazu führt, dass Menschen ihr Verhalten ändern. Tausende strömen jäh in überlastete Kliniken, da jeder zweite Schnupfenkranke nun plötzlich glaubt, er leide an einer potentiell tödlichen, neuen Krankheit.
Die Panik führt überdies, was noch viel schlimmer ist, zu experimentellen Behandlungen, die sonst nicht üblich sind. Während vor Auftreten der Panik Lungenentzündungen als Lungenentzündungen behandelt wurden, während grippale Infekte als grippale Infekte behandelt wurden, passiert auf Seiten der Ärzte nun etwas, das der Internist Dr. Claus Köhnlein aus Kiel in einem Interview folgendermaßen schildert"(42):
,,Ich habe neulich im Lancet – das ist die medizinische Zeitschrift, was da drinsteht ist eigentlich ,,Gesetz"- eine Kasuistik gefunden von einem 50-jährigen Corona-Patienten. Bei ihm ging es los mit Husten, Schüttelfrost, Fieber, Erschöpfung, Atemnot ... und die Behandlung erfolgte mit Hochdosis Cortison, Moxifloxacin, Lopinavir und  Ritonavir – beides Mittel aus der AIDS-Therapie, ziemlich toxische (giftige) Sachen – und das Ganze noch mit Interferon* versehen, das auch ein Virostatikum bzw. Immunsuppressium ist, und zum Schluss noch ein Breitband-Antibiotikum drüber geschüttet – und das führte dann dazu, dass der Patient gestorben ist. Aus meiner Sicht ist diese Behandlung ein Kunstfehler und hat den Patienten umgebracht."
Immer öfter werden von ärztlicher Seite auch Bedenken bezüglich der offiziellen Behandlung angemeldet bzw. eine Überbehandlung  kritisiert, wie etwa von Dr. Tobias Schindler: ,,zu intensive Therapie führt zum Verlust der Patienten"(43), heilsames Fieber werde  zu früh  oder zu sehr unterdrückt, und die künstliche Beatmung erweise sich immer öfter als kontraproduktiv: ,,Es wird zu häufig intubiert und invasiv beatmet",  so Dr. h. Voshaar in der FAZ"(44). Dr. Köhnlein erklärt die Problematik folgendermaßen: ,,Als Arzt sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie alles machen. Wenn der Patient hinter her stirbt, haben Sie ,,keinen Fehler gemacht", während wenn Sie nichts gemacht haben und der Patient stirbt hinterher, dann haben Sie ein Problem! Da sind die Politiker übrigens in der gleichen Lage, deshalb reagieren die auch so überschießend. Wenn sie alle Maßnahmen durchziehen, wie es jetzt gemacht wird, dann haben sie al¬ les richtig gemacht und ihnen kann keiner an ihren Stuhl.«
Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie sind 80 Jahre alt, Italiener, haben seit Jahren Herzprobleme und leiden seit  langem an Diabetes. Dann ereilt Sie im März 2020 eine Grippe. Sie können nur schwer atmen, also gehen Sie ins   Krankenhaus. Dort erwartet Sie ein einziges Durcheinander. Alle schwirren konfus im Kreis herum. Sie müssen warten. Die Gänge sind voll¬ gestopft. Überall Krach, Hektik, der Geruch von Desinfektionsmittel. Schwestern tragen Mundschutz, sind überarbeitet und schwitzen. Ärzte befinden sich aufgrund von 24-Stunden-Schichten am Rande des Nervenzusammenbruchs, sind barsch und unfreundlich.
Irgendwann werden Sie auf ,,Corona" getestet: positiv! Panik ereilt Sie, denn Sie gehören zur Risikogruppe, und Ihnen wurde soeben offenbart, dass Sie sich mit einem potentiell  tödlichen neuen Virus infiziert hätten, für das es keine Impfung und keine Behandlung gibt, was unweigerlich den Nocebo-Effekt auslöst. Aufgrund Ihrer Atembeschwerden (beginnende Lungenentzündung) werden Sie auf die Intensivstation verlegt. Sie haben Todesangst, sind alleine, kein Verwandter darf Sie sehen oder sich um Sie kümmern. Sie sind isoliert. Ihr Zustand wird kritisch. Sie fühlen sich elend. Ach, wären Sie doch nur zuhause geblieben! Doch Sie kommen nicht mehr weg! Sind gefangen! Sie werden mit hochdosiertem Cortison behandelt, bekommen Medikamente aus der AlDS-¬Therapie, Immununterdrücker, Breitbandantibiotika, Schmerzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafmittel, Thrombosemittel, daneben brauchen Sie Ihre Herzmedikamente sowie ihre Diabetestabletten oder Spritzen.
Nun mal ehrlich: Braucht man da noch ,,Corona", um zu sterben? Ich meine das wirklich nicht sarkastisch!
Das ist die Situation in Italien! Verstärkt durch ein kaputtgespartes Gesundheitswesen – bei einer Krankenhausversorgungskapazität, die weniger als halb so hoch ist wie in Deutschland. Schon im Januar 2018 titelte die auflagenstärkste italienische Tageszeitung ,,Corriere della Sera", dass   die Intensivstationen in Mailand aufgrund der damaligen Grippewelle am Rande des Kollapses standen."(45) Operationen mussten verschoben werden, Ärzte wurden aus dem Urlaub zurückbeordert. Man hätte auch die Zustände 2018 schon in den Medien breittreten können, es interessierte damals nur niemanden. Dr. Stefan Hockertz, lmmunologe aus Harnburg, sagt in einem Interview mit Radio ,,rs2": ,,Die Krankenhaussysteme in Südeuropa sind chronisch überlastet. Nur jetzt wird es uns gezeigt.  Die Krankenhaushygiene in Italien und Spanien ist erbärmlich.«
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass Italien mit Abstand den europäischen Spitzenplatz bei Todesfällen durch Krankenhauskeime* belegt. Bis zu 45.000 Italiener versterben pro Jahr an antibiotikaresistenten Keimen, die sie sich im Krankenhaus zugezogen haben.  Gleichzeitig ist es das Land mit der höchsten Rate von Antibiotikaresistenzen, mehr als ein Viertel der Bevölkerung spricht nicht (mehr) auf Antibiotika an. Im Vergleich dazu liegt die Antibiotikaresistenz in Deutschland bei 0,4 Prozent.

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Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#19)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!   

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 |  / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
www.wodarg.com ÖFFENTLICH NACHVOLLZIEHBARES GRUNDLAGENWISSEN (BASISWISSEN) UND FUNDIERTE KRITISCHE MEINUNG EINES ERFAHRENEN UND MUTIGEN EXPERTEN MIT VIEL BERUFS- UND LEBENSERFAHRUNG
Sachdienliche Hinweise: Der Hausverstand sagt: Der Mensch hält sich an die Gesetze. Der Mensch informiert sich über die objektiv wahren Grundlagen / CHECK RECHECK CROSSCHECK (KREUZ- UND QUERCHECK) / Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

ALLGEMEINER VERDACHT: KRISENZEITEN können BLÜTEZEITEN für VERBRECHEN und SCHWERVERBRECHEN sein.
Vergessen Sie niemals JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER!
JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER NIEMALS VERGESSEN!!

Verdacht: 24.02.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZVIRUS PILNACEK HAT VIELE NAMEN UND VIELE OPFER.
WAS TUT DER BUNDESPRÄSIDENT DAGEGEN? WAS TUT DAS TEAM ÖSTERREICH DAGEGEN?
WAS TUT DAS PARLAMENT DAGEGEN? WAS TUT DIE BUNDESREGIERUNG DAGEGEN?
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Beweismittel: www.dieaufdecker.com und andere.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
VERDACHT: Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Österreich?
27.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Deutschland
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-deutschland/
17.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Europa
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-europa/
2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


DIE KRITISCHE MEINUNG / DER HAUSVERSTAND SAGT STOPPT DIE CORONAPANIK ... STOPPT DEN CORONAIRRSINN ... STOPPT DEN CORONA-WAHN ... STOPPT DEN CORONAWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-WAHN ... STOPPT DEN MASKENWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-TERROR ... STOPPT DEN MASKENTERROR ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTINNEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTINNEN ... DER KAISER IST NACKT ... DER CORONAKAISER IST NACKT ... DER KÖNIG IST NACKT ... DER CORONAKÖNIG IST NACKT ... DER PRÄSIDENT IST NACKT ... DER CORONAPRÄSIDENT IST NACKT ... DER KANZLER IST NACKT ... DER CORONAKANZLER IST NACKT ... DER MINISTER IST NACKT ... DER CORONAMINISTER IST NACKT ... DER LANDESHAUPTMANN IST NACKT ...DER CORONALANDESHAUPTMANN IST NACKT ... DER BÜRGERMEISTER IST NACKT ... DER CORONABÜRGERMEISTER IST NACKT ... gegendert ... DIE KAISERIN IST NACKT ... DIE CORONAKAISERIN IST NACKT ... DIE KÖNIGIN IST NACKT ... DIE CORONAKÖNIGIN IST NACKT ... DIE PRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE CORONAPRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE KANZLERIN IST NACKT ... DIE CORONAKANZLERIN IST NACKT ... DIE MINISTERIN IST NACKT ... DIE CORONAMINISTERIN IST NACKT ... DIE LANDESHAUPTFRAU IST NACKT ...DIE CORONALANDESHAUPTFRAU IST NACKT ... DIE BÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... DIE CORONABÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... Verdacht
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | (zugespielte Informationen)
Antwort 3 und Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
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Teil der Zeitgeschichte:
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort 16-18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!
25.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!"
26.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken!"
25.04.2020 18:00 BRD DR. WOLFGANG WODARG Homepage Aufdecker-Plan: Datei und Transkriptionen von Teilen (T1-T27)
Quelle: https://www.wodarg.com/ sinngemäß: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes bemerken!
04.04.2020 BRD DR. WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
20200404 BRD DR WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM.jpg

20200404 BRD DR WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM.jpg
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13465

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#21
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 21 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

PDF-Seite 1 Zitate: "Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 15, 2020 (zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)
Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben: Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein ,,neues" Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv), 2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: ,,Wie dumm kann man eigentlich sein...", usw. – es gibt dutzende gute Einwände), 3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar, 4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen. Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen. Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe. Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein. Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.
Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist. Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.
Wilfried Schmitz Rechtsanwalt" (Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgendjemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht)

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Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

15.07.2020 24:00 BRD RA WILFRIED SCHMITZ PDF-Seite 104-156 Transkription:

Woran versterben also die Menschen, die als ,,Corona-Tote"  Eingang in die Statistik finden? Mehrheitlich an normalen, üblichen Todesursachen: An hohem Lebensalter, chronischen Vorerkrankungen, Herz-Kreislaufproblemen, Diabetes, Lungenentzündung – wie sonst auch. Verstärkt wird das Ganze durch Massenpanik, künstlich ausgelöste Todesangst, den Nocebo-Effekt, panikindizierte Fehlbehandlungen, experimentelle Medikamentenkombinationen, ärztliche Kunstfehler sowie durch mangelnde Krankenhaushygiene, Krankenhauskeime und immens hohe Zahlen von Antibiotikaresistenzen.
Umweltvergiftung und anhaltender Smog verstärken Atemwegsproblematiken überdies. Eine Sendung von ,,euronews",(48) aus dem Jahr 2015, ,,Smog-Alarm in vielen Ländern", nannte als zentrale Orte mit vielen Toten durch Luftverschmutzung: China, Teheran, Mailand und Madrid ... kommt einem das heute irgendwoher bekannt vor? Auch eine Studie der   renommierten Harvard¬ Universität hat kürzlich auf den Zusammenhang von Schadstoffbelastung der Luft und Covid-19-Sterbefällen hingewiesen. Der Focus berichtete am 1 9. April 2020 darüber unter der Überschrift: >>Wo die Luft schlecht ist, sterben die meisten Menschen an Covid-19!"(49)
...
All diesen Fakten zum Trotz werden ,,Corona-Tote" in Italien  auf folgende Art gezählt, wie uns der Leiter des italienischen  Zivilschutzes, Angelo Bonelli, in einer von der italienischen Tagesschau am 21.03.2020 ausgestrahlten Ansprache wortwörtlich verrät: »Ich möchte aber noch einmal darauf  hinweisen, dass wir alle Verstorbenen zählen, dass wir nicht  unterscheiden zwischen Corona-Infizierten, die gestorben sind und denen, die wegen des Corona¬Virus gestorben sind."(55)
In Deutschland nicht anders. Da sagte RKI-Präsident Wieler bei einer Pressekonferenz (56): ,,In Deutschland ist es so, dass alle Menschen, bei denen  Covid-19 diagnostiziert wurde . . . und wenn sie dann sterben, dann sind es Covid-19-Fälle.  Das Entscheidende ist das Ergebnis des Tests. Da wird nicht unterschieden, ob sie Grunderkrankungen hatten oder nicht.  [ ...] Wir melden alle Fälle, die Covid-19-positiv sind und gestorben sind, als Covid-19-Sterbefälle."(57)
Anders ausgedrückt: Das RIKI zählt einen an Schlaganfall Verstorbenen als Corona-Toten, wenn er einen positiven Coronatest hatte. Einem in hohem Maße falsch positiv anzeigenden Test, überdies. Dabei werden Menschen keineswegs nur vor ihrem Tod auf Corona getestet, sondern auch danach. Wird also jemand mit Nierenversagen ins Krankenhaus eingeliefert und stirbt kurz darauf, wird ein Corona-Test   durchgeführt. Ist der positiv, zählt derjenige auf der Corona-Statistik'".(58)
...
Wussten Sie in diesem Zusammenhang, was 2019 die Ursache von 90 Prozent aller Todesfälle in Deutschland war? Parodontose! Schauen Sie es auf Google nach.  Da steht, dass 90 Prozent aller Toten in Deutschland aus dem Jahre 2019 Parodontose hatten! ,,Aber Kent, so geht das ja nicht! Sie verwechseln da sträflich Korrelation mit Kausalität!" Ach? Und das RKI nicht?
Doch Ironie beiseite! Rechnen wir, mit  all dem  Vorgenannten vor Augen, einmal  all jene Fälle aus den offiziellen Corona¬ Sterbestatistiken heraus,
•   die an altbekannten Todesursachen verstarben, an hohem Alter, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, an Diabetes, an Krebs ,
•   die experimentell und falsch behandelt wurden,
•   die möglicherweise ungünstige Kombinationen von Medikamenten erhielten (Wechselwirkungen),
•   die an Krankenhauskeimen verstarben,
•   die unter umweltbedingten Lungenerkrankungen litten
•   und bei denen gleichzeitig alle anderen Todesursachen ausgeschlossen werden können, dann bleiben nur Promille übrig, die wissenschaftlich korrekt als echte Corona-Todesfälle gemeldet werden dürfen.... (Zitat Ende)

Quellen zum obigen Text aus der KENT-Depesche:
4) YouTube: Fragwürdig: PCR / Polymerase Kettenreaktion als Virusnachweis
5) YouTube: Am Telefon zum Gefahrenpotential der Corona-Viren: Claus Köhnlein
6) YouTube: ,,Corona: Ich sehe wirklich keine Neuerkrankung am Horizont! Dr. med. Claus Köhnlein im Gespräch"
7) YouTube: ,,Am Telefon zum Gefahrenpotential der Corona-Viren: Claus Köhnlein
7b) Facebook-Seite des Bundesgesundheitsministeriums, Interview mit Christian Drosten zu den verwendeten Tests
8) chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ch/16/biochem/pcr/pcr_einfuehrung/einfuehrung.vlu/Page/vsc/de/ch/16/biochem/pcr/pcr_einfuehrung/anwendungen.vscml.html
9) telegraph.co.uk/news/2020/03/30/uks-attempt-ramp-coronavirus-testing-hindered-key-components/
10) ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/32133832
11) dw.com/de/coronavirus-warum-werden-genesene-patienten-positiv-getestet/a-52612870
12) welt.de/vermischtes/article207161029/Corona-Experten-wundern-sich-ueber-positive-Tests-bei-geheilten-Patienten.html
13) creative-diagnostics.com/sars-cov-2-coronavirus-multiplex-rt-qpcr-kit-277854-457.htm
14) Presse-Briefing L. Wieler, 13. März 20, z. B. YouTube: RKI-Chef, Lothar Wieler ,,Es gibt keine Erreger"
15) YouTube: ,,Todesfälle in der Lombardei: Ursache (un)bekannt?
16) soundcloud.com/radiomuenchen/covid-19-test-testet-alle-corona-viren-dr-wolfgang-wodarg
17) Wikipedia-Artikel ,,Covid-19-Pandemie in Deutschland"
17b) Es macht wache Geister in diesem Zusammenhang misstrauisch, dass die Zahl der in Deutschland durchgeführten Tests von offizieller Seite (RKI, Gesundheitsämter) gar nicht erhoben wird. Sie wäre ja doch extrem wichtig für eine objektive Beurteilung der Fallentwicklung.
Die im Text genannten Zahlenwerte wurden daher aus Angaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Labore und der Kliniken ermittelt.
18) multipolar-magazin.de/artikel/coronavirus-irrefuhrung-fallzahlen
19) YouTube: ,,Am Telefon zum Gefahrenpotential der Corona-Viren: Claus Köhnlein"
20) YouTube-Video: CORONA: Alles nur Panik meint Dr. Claus Köhnlein
20b) fitter-hirsch.at/2020/04/03/virologin-prof-dr-maria-rita-gismondo-die-zahlen-der-sars-cov-2-infizierten-und-toten-sind-falsch-die-tests- werden-oft-2-3-mal-wiederholt-bis-er-positiv-ausfaellt/
21) rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/Downloads/Falldefinitionen_des_RKI.pdf?__blob=publicationFile
22) rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
23) lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/lungenentzuendung/prognose/
24) YouTube-Video-Interview): ,,Spitzen & Top-Virologin zum Corona SARS-CoV-2 Virus (Covid 19)"
25) impfkritik.de/pressespiegel/2020032201.html
26) youtube.com/watch?v=b0jvRRZiHU0&fbclid=IwAR2BmvjI2N_9yUKvgTIsvg95AZf3IfLp5JURPqmaCbLAsAlCKsQ5LQMxeZA
27) beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte Pressemitteilung.pdf
28) https://www.netdoktor.at/krankheit/atypische-lungenentzuendung-7569
29) welt.de/regionales/hamburg/article207086675/Rechtsmediziner-Pueschel-In-Hamburg-ist-niemand-ohne-Vorerkrankung-an-Corona- gestorben.html
30) mopo.de/hamburg/rechtsmediziner–ohne-vorerkrankung-ist-in-hamburg-an-covid-19-noch-keiner-gestorben–36508928?
31) Prof. Klaus Püschel bei Markus Lanz (ZDF)
32) medizin.plus/news/corona-italien-todesfaelle
33) fr.de/panorama/coronavirus-italien-corona-covid-19-todesfaelle-medizinisches-personal-zr-13591649.html
34) de.statista.com/statistik/daten/studie/162187/umfrage/sterbefaelle-in-den-eu-laendern/
35) ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=
File:Todesursachen_%E2%80%94_standardisier te_Sterberate,_2016_(pro_100_000_Einwohner)_HLTH19-DE.png
36) Dr. Streeck bei Markus Lanz (ZDF), youtube.com/watch?v=kQZG_V_T0NY&t=1032s
37) rnd.de/politik/corona-tote-in-deutschland-alter-der-todesopfer-liegt-laut-rki-im-durchschnitt-bei-81-jahren- BMSQTV7EIIMFYGLFWGON5BRWGQ.html
38) n-tv.de/panorama/Nur-fuenf-Tote-waren-juenger-als-40-Jahre-article21655184.html
39) welt.de/wissenschaft/article206649557/Coronavirus-Das-weiss-Italien-ueber-die-Toten.html
40) YouTube: Virus-Wahn 2020 / 6 Die Pandemie-Produzenten
41) youtube.com/watch?v=hLXVYIGReUU&feature=share&fbclid=IwAR3sLrGzgf-71M0B9Uk2atzj6aLlwcb-xD7AA8DW2UAAdqNKBYdXcIDvrjw 42) YouTube: Corona: Ich sehe wirklich keine Neuerkrankung am Horizont! Dr. med. Claus Köhnlein im Gespräch
43) ganzemedizin.at/coronavirus-intensivabteilung-zu-intensive-therapie-fuehrt-zum-verlust-der-patienten
44) https://archive.is/KX5IQ#selection-3725.1-3725.49
45) YouTube: ,,Todesfälle in der Lombardei: Ursache (un)bekannt?"
....
48) YouTube: Luftverschmutzung: Smog-Alarm in vielen Ländern
49) focus.de/gesundheit/news/risikofaktor-feinstaub-wo-die-luft-schlecht-ist-sterben-die-meisten-menschen-an-covid-19_id_11869232.html
...
55) www.youtube.com/watch?v=wJo-Tx7KThc
56) https://swprs.org/rki-relativier t-corona-todesfaelle/
57) youtube.com/watch?v=oxfcJwJPy_I ,,Live: Das tägliche Corona-Update des Robert-Koch-Instituts, Montag 23. März" ab Minute 18:32.
58) www.youtube.com/watch?v=jVBPu9rRbS4&feature=share&fbclid=IwAR0APXcbqJYu- AbiczMZMxd9jlRD0mlJEzTSTa_rlAtjg2tDZYXIR8Qtazs
59) nypost.com/2020/04/07/feds-classify-all-coronavirus-patient-deaths-as-covid-19-deaths/
60) YouTube: ÍYC-ÉCU DR unknowingly describes the EFFECTS of 60GHz on patients.
61) rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html
62) focus.de/panorama/welt/verbot-des-unwortes-es-droht-haft-turkmenistan-verbietet-das-wort-coronavirus_id_11838812.html
62b) spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/coronavirus-krise-70-000-hotel-und-gastronomiebetrieben-droht-offenbar-die-insolvenz-a-69a041e9- fc90-4315-90e5-4762c90d3cb9
63) RUBIKON: Re-Upload: Dr. Wolfgang Wodarg zur Corona-Krise (Ostern 2020)
64) stern.de/gesundheit/coronavirus–kam-der-erreger-aus-einem-labor-auf-den-fischmarkt-in-wuhan–9141974.html
65) heise.de/newsticker/meldung/Coronavirus-Bill-Gates-will-fuer-Impfstoff-sieben-Fabriken-vorfinanzieren-4698049.html
66) focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/virus-corona-impfung-fuer-milliarden-bill-gates-fordert-globale-loesung_id_11853277.html
67) YouTube: ,,Frontal21: WHO finanziert durch Pharmaindustrie?" • taz.de/Kommentar-WHO-und-Pharmaindustrie/!5570364/
68) http://www.china-botschaft.de/det/sbwl/t1695834.htm
69) health.bmz.de/events/Events_2018/reporting_from_world_health_summit_2018/global_action_plan/index.html
70) YouTube-Video: ,,Amazing Polly – deutsch – Wer meinst Du regiert Dich?" youtube.com/watch?v=fPGFgw1PfJI&feature=share&fbclid=IwAR2XdhOBmHJdeo2YKb98-B4aq8h_IdMtyz_1B1ydJnXD6r8wpFPn9YunoFI
71) openpetition.de/petition/online/fuehren-sie-die-baseline-studie-durch-wir-brauchen-endlich-saubere-corona-daten
72) rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update- _arid,508747.html?

Die bereits oben erwähnte Liste mit mehr als 120 Experten, die massive Kritik an den Maßnahmen üben, die angeblich der Eindämmung des Virus Sars-Cov2 dienen sollen, ist im Web abrufbar unter dem Link:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Nachfolgend eine kleine Auswahl aus diesen 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter auch etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
,,Er untersucht mit seinem Team in Hamburg die Corona-Opfer: Nun hat der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel an Kanzlerin Angela Merkel appelliert, Deutschland langsam wieder aufzumachen. ,Jetzt ist der richtige Zeitpunkt', sagt Püschel dem ,Hamburger Abendblatt'. Er fügte hinzu: ,Die Zeit der Virologen ist vorbei. Wir sollten jetzt andere fragen, was in der Coronakrise das Richtige ist, etwa die Intensivmediziner.' Nach seinen Erkenntnissen ist Covid-19 ,eine vergleichsweise harmlose Viruserkrankung'. Die Deutschen müssten lernen, damit zu leben, und zwar ohne Quarantäne. Die von ihm untersuchten Todesopfer hätten alle so schwere Vorerkrankungen gehabt, dass sie, ,auch wenn das hart klingt, alle im Verlauf dieses Jahres gestorben wären', sagte Püschel."
Professor Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin.
,,Persönlich würde ich sagen, dass der beste Ratschlag ist, weniger Zeit mit dem Anschauen von Fernsehnachrichten zu verbringen, die sensationell und nicht sehr gut sind. Ich persönlich halte diesen Covid-Ausbruch für eine schlimme Winter¬grippe¬epidemie. In diesem Fall hatten wir im letzten Jahr 8000 Todesfälle in den Risikogruppen, d.h. über 65% Menschen mit Herzkrankheiten usw. Ich glaube nicht, dass der aktuelle Covid diese Zahl überschreiten wird. Wir leiden unter einer Medienepidemie!"
Professor Dr. John Oxford von der Queen Mary Universität London, Großbritannien, weltweit führender Virologe und Influenza-Spezialist.
,,Ich empfinde, was im Moment läuft, ist das, was wir mehr oder weniger jeden Winter erleben. (...) Die Ansteckung ist hoch. Aber die Krankheit ist aus meiner Sicht nicht so schlimm wie die Influenza. (...) Ich bin der Ansicht, dass man eigentlich hier selektiv nur eine Sache anschaut und die mit einer gewissen Panik füllt. (...) Ich bin der Ansicht, dass wir solche Situationen schon mehrfach hatten und dass jetzt in Bezug auf die Maßnahmen der Bogen überspannt wird. (...) Wir brauchen Luft und Sonne, Luft verdünnt die Viren und Sonne mit UV Licht tötet sie. Aber bloß keine Ausgangssperre! Auf der Straße steckt man sich nicht an!"
Professor Dr. Karin Mölling, international renommierte Virologin. Ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie in Zürich, Schweiz. Verdienstkreuz 1. Klasse der BRD.
,,Covid-19. Scharfe Kritik an ARD und ZDF wegen Berichterstattung zum Coronavirus. (...) Dadurch inszeniere das Fernsehen zugleich Bedrohung und exekutive Macht – und betreibe ,Systemjournalismus'. (...) Die Chefredaktionen haben abgedankt', folgert Jarren. In der Berichterstattung fehlten ,alle Unterscheidungen, die zu treffen und nach denen zu fragen wäre: Wer hat welche Expertise? Wer tritt in welcher Rolle auf?' Gesendet würden zudem größtenteils einzelne Statements, eine echte Debatte zwischen Expertinnen und Experten entstehe nicht, schreibt der Medienwissenschaftler."
Professor Dr. Otfried Jarren, Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission in der Schweiz.
,,Zunächst: Mit der Verdreifachung der Tests ergab sich auch etwas mehr als eine Verdreifachung der positiv Getesteten. Diese Verdreifachung wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Verdreifachung der Infizierten vorgeführt. (...) Weitreichende Entscheidungen bedürfen gesicherter Grundlagen. Genau das ist bisher vernachlässigt worden. Die wiederholte Gleichsetzung der Zahl positiv Getesteter mit der Zahl der Infizierten vernebelt den Blick, die Zählweise bei Corona-Toten ebenfalls. (...) Der Maßstab der Regierung, ab wann eine Abschwächung der Maßnahmen geboten ist, basiert auf einer Scheinzahl von Infizierten, die aber nichts mit der Realität gemein hat."
Professor Dr. Gerd Bosbach, Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches ,,Lügen mit Zahlen".
,,,Wer rechnen kann und ein Zahlenverständnis hat, ist dem Schwindel der Statistik nicht wehrlos ausgesetzt. Das erweist sich gerade in der Corona-Krise als nützlich.' Meyerhöfer sieht ,auch eine Krise der mathematischen Bildung'. ,Wir sehen rasant steigende Infizierten-Zahlen, und diese Kurve ängstigt uns.' (...) ,Es sind Zahlen, die Kontaktsperren und Geschäftsschließungen legitimieren' (...) Meyerhöfer verweist auf den statistischen Umgang mit den Verstorbenen: ,In der statistischen Praxis wird ein Mensch, der mit Corona stirbt, als ein an Corona Gestorbener gezählt. Ob er an Corona gestorben ist, geht daraus nicht hervor.'"
Professor Dr. Wolfram Meyerhöfer, Professor für Mathematik-Didaktik.
,,Die Zahl der gemeldeten Infektionen hat nur eine geringe Aussagekraft, da kein populationsbezogener Ansatz gewählt wurde, die Messung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt verweist und eine hohe Rate nicht getesteter (v.a. asymptomatischer) Infizierter anzunehmen ist. (...) Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer ,zweiten Welle') und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient."
Prof. Dr. Matthias Schrappe, Hedwig François-Kettner, Dr. Matthias Gruhl, Franz Knieps, Prof. Dr. Holger Pfaff, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19.
,,Sowohl in China als auch in Südkorea begann die soziale Distanzierung also erst lange, nachdem die Zahl der Infektionen bereits rückläufig war, und sie hat sich daher nur sehr wenig auf die Epidemie ausgewirkt. Das bedeutet, dass man dort bereits Herdenimmunität erreicht hatte, oder man stand kurz davor, die Herdenimmunität zu erreichen. Sie stand unmittelbar bevor. Aber durch die Anordnung der sozialen Distanzierung verhinderten sie, dass es tatsächlich zum Endpunkt kam, weshalb wir auch einige Wochen nach dem Höhepunkt noch immer neue Fälle in Südkorea sehen."
Professor Dr. Knut Wittkowski aus New York, USA.
,,Nach langer Bedenkzeit wende ich mich an die verbliebenen Vernunftbegabten. Und ich möchte mir trotz möglicher Anfeindungen, Shit Storms oder Stigmatisierung das Recht nicht nehmen lassen, Kommentare von Journalisten, sogenannten Experten sowie Entscheidungen politischer Verantwortungsträger kritisch zu hinterfragen. (...) Prozentsatz von schweren Fällen und Todesraten um den Faktor 10 überschätzt. (...) Wer das aktuelle Vorgehen fälschlicherweise als angemessen bewertet, müsste dies anlässlich der jährlichen Influenza-Daten bei uns wohl jedes Jahr in der Influenza-Saison mit gleicher Konsequenz aufs Neue erfordern müssen."
Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektions-epidemiologie, Österreich.
,,,Die Versorgungsqualität geht gerade in den Keller', sagt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe Professor Ulrich Hegerl. ,Das könnte Leben kosten. Die Zahl der Suizide könnte steigen.' Depressionen seien jährlich die Ursache für die meisten Suizide. (...) Die Deutsche Depressionshilfe empfiehlt Betroffenen, in Zeiten häuslicher Quarantäne aktiv zu bleiben und einen Tagesrhythmus zu pflegen. Schlafzeiten sollten nicht verlängert werden, weil zu viel Schlaf eine Depressionsschwere erhöhen kann."
Professor Dr. Ulrich Hegerl, Universitätsklinikum Frankfurt, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.
,,Früher nannte man die Lungenentzündung am Ende des Lebens den Freund des alten Menschen. Und jetzt geht man her, diagnostiziert die Corona-Infektion und macht daraus einen Intensivfall und kann die Patienten natürlich trotzdem nicht retten. Die sind einfach zu schwer krank."
Dr. Matthias Thöns, Facharzt für Anästhesiologie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin.
,,In meinem ersten Video zu COVID-19 schlug ich vor (...), dass die Todesrate bei etwa 0,7% liegen sollte. Heute wurde mir das Gegenteil bewiesen. Die Zahl der Todesfälle liegt tatsächlich bei einem Zehntel davon. Hier ist die ungeschminkte Wahrheit: COVID-19 ist nicht viel schlimmer als eine schlimme Grippe."
Professor Sam Vaknin, Israel.
,,Die Furcht vor Covid-19 basiert auf seiner hohen geschätzten Todesrate – laut Weltgesundheitsorganisation und anderen Organisationen sind 2 bis 4% der Menschen mit bestätigtem Covid-19 gestorben. (...) Wir glauben, dass diese Schätzung zutiefst fehlerhaft ist. (...) Wenn die Zahl der tatsächlichen Infektionen viel größer ist als die Zahl der Fälle – um Größenordnungen größer – dann ist auch die tatsächliche Sterblichkeitsrate viel niedriger. Das ist nicht nur plausibel, sondern nach dem, was wir bisher wissen, auch wahrscheinlich."
Professor Dr. Eran Bendavid und Professor Dr. Jay Bhattacharya sind Medizin-Professoren an der Stanford-Universität, USA.
,,In der Infektiologie wird zwischen Infektion und Erkrankung unterschieden. Es sollten also nur Patienten mit Symptomen – wie in diesem Fall Fieber oder Husten – als Neuerkrankungen in die Statistik eingehen. Mit anderen Worten: Eine Neuinfektion, festgestellt durch einen Labortest, bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir es mit einem neu erkrankten Patienten zu tun haben, der ein Krankenhausbett benötigen wird. (...) Drakonische Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen auf so umfassende Weise einschränken, dürfen doch nur verhängt werden, wenn es gesicherte Hinweise dafür gibt, dass ein neues Virus überaus gefährlich ist. (...) Gab es je einen solchen wissenschaftlich begründeten Hinweis für COVID-19? Aus meiner Sicht lautet die einfache Antwort: Nein."
Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.
,,In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr."
Professor Dr. Hendrick Streeck, Professor für Virologie und Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.
,,Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen [Anmerkung: Interviewfrage nach Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen] müssen wir so kurz und so niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst. (...) Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung."
Professor Dr. Gérard Krause,  Leiter des Bereich Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung.
,,Das ist nicht der Eindruck, den ich aus Gesprächen mit meinen Kollegen in Deutschland habe. Wir sind uns einig, etwa darin, dass es zu diesem Zeitpunkt sinnlos ist, die Grenzen zu schließen. Wir sind uns auch einig darin, dass es nötig ist, soziale Kontakte zu minimieren. Wir sind uns aber auch darin einig, dass es sehr schwer abzusehen ist, was passiert, wenn man Schulen schließt. Viele Dinge passieren, wenn man das macht: Die Kinder sind davon betroffen, die Gesellschaft, besonders die Eltern. (...) Das bedeutet, dass der Effekt dieser Maßnahme auf die öffentliche Gesundheit viel schlimmer sein wird als die Ausbreitung des Viruses in einer Schule."
Dr. Anders Tegnell, Leiter der schwedischen Gesundheitsbehörde.
,,Totale algorithmische Bevölkerungskontrolle. Wer in Wuhan keinen grünen Button auf seinem Überwachungs-Smartphone vorweisen kann, der signalisiert, dass man wahrscheinlich nicht infiziert ist, der kann sich höchstens zu Fuß bewegen und darf Restaurants und ähnliches nicht betreten. In Südkorea werden Aufnahmen von Überwachungskameras, Kreditkartendaten und GPS-Daten ausgewertet, um potentielle Virusträger zu identifizieren und zu verfolgen. Covid-19 ist wie ein Himmelsgeschenk für die Pläne des Weltwirtschaftsforums. (...) Und dank Covid-19 finden sehr viele Menschen diese totalitären Möglichkeiten jetzt sogar erstrebenswert."
Dr. Norbert Häring, Journalist und Wirtschaftswissenschaftler.
,,Schließlich ist die Anwendung der nicht-invasiven Beatmung bei Patienten mit COVID-19 auf der Intensivstation umstritten. In Anbetracht der oben genannten Faktoren werden Kliniker bei kritisch kranken Patienten mit ARDS aufgrund von COVID-19 möglicherweise nicht auf nicht-invasive Beatmung zurückgreifen, bis weitere Daten aus der COVID-19-Epidemie vorliegen."
Professor Dr. Silvio A. Ñamendys-Silva, Intensivmediziner, Mexiko.
,,Das Robert Koch Institut ändert seine Zählweise, dadurch werden die Daten immer unsauberer. Es wird immer schwieriger, eine objektive Zusammenfassung zu erstellen. Immer mehr beängstigendere Bilder und Berichte stürmen auf uns ein, ohne, dass sich an den Zahlen erkennbar etwas ändert."
Dr. Bodo Schiffmann, Mediziner.
,,Coronaviren sind uns bekannt aus der Vergangenheit (...) Die Daten aber sprechen dafür, dass diese Erkrankung weniger gefährlich ist als Influenza. (Bei) Influenza können wir uns doch noch alle gut daran erinnern, wie es 2017 zu einer schweren Ausbruchsituation kam. Letztendlich mit 27000 Toten in Deutschland und diese 27000 Tote, die scheinen Manche verdrängt zu haben. (...) Es kann nicht sein, dass wir uns nur noch um Corona kümmern und dass irgendwo die Gefahr besteht, dass irgendwelche anderen Keimausbrüche zum Beispiel resultieren."
Professor Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.
,,Angesichts der bekannten Tatsache, dass bei jeder ,Grippe-Welle' auch immer 7-15% der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) auf das Konto von Coronaviren gehen, liegen die jetzt laufend addierten Fallzahlen immer noch völlig im Normbereich. Es sterben bei den allwinterlichen Infektionswellen auch immer etwa einer von je tausend Erkrankten. Durch selektive Anwendung von Nachweisverfahren – zum Beispiel nur in Kliniken und medizinischen Ambulanzen – lässt sich diese Rate natürlich leicht in beängstigende Höhe treiben, denn jenen, die dort Hilfe brauchen, geht es meistens schlechter als jenen, die sich zu Hause auskurieren."
Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.
,,Ist unser Kampf gegen den Coronavirus schlimmer als die Krankheit? (...) Mögliche Anwendung eines ,Herdenimmunitäts'-Ansatzes (...) Die Daten aus Südkorea (...) zeigen, dass 99 Prozent der aktiven Fälle in der generellen Population ,mild' sind und keine spezifische medizinische Behandlung brauchen. (...) Die Todesfälle sind vor allem bei älteren Menschen, bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herzkrankheiten sowie bei Menschen in beiden Gruppen zu finden. Dies gilt nicht für infektiöse Geißeln wie die Grippe. Die Grippe trifft ältere und chronisch kranke Menschen ebenfalls hart, aber sie tötet auch Kinder."
Dr. David Katz, Universität Yale, USA, Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.
,,Es ist in der Regel so, dass die Menschen ihre Freiheit bereitwillig aufgeben, wenn sie sich gegen eine äußere Bedrohung schützen wollen. Und die Bedrohung ist in der Regel eine echte Bedrohung, die aber meist übertrieben ist. Ich fürchte, das ist es, was wir jetzt sehen. (...) Und jeder, der die Geschichte studiert hat, wird hier die klassischen Symptome einer kollektiven Hysterie erkennen. Hysterie ist ansteckend (...) ob die Kur vielleicht schlimmer ist als die Krankheit."
Jonathan Sumption, ehemaliger Richter des britischen Supreme Court.
,,Daraus lässt sich ableiten, dass die Letalitätsrate von COVID 19 deutlich unter 1% liegt: Dieser Befund wurde auch in eine Studie des Kollegen Anthony Fauci vom US National Institute of Allergy and Infectious Diseases aufgenommen, die auf einem Bericht basiert, der sich auf 1099 im Labor bestätigte COVID-19-Patienten aus 552 chinesischen Krankenhäusern konzentriert. Dies lässt vermuten, dass die klinischen Gesamtfolgen von COVD-19 letztlich ähnlich sein könnten wie die schwere saisonale Grippe, die eine Letalität von etwa 0,1% aufweist, oder eine pandemische Grippe wie die von 1957 oder 1968, und nicht wie die von SARS oder MERS, die durch eine Letalität von 10% bzw. 36% gekennzeichnet sind und die, unglaublich zu sagen, keine Panikmache in unserem Land hervorgerufen haben."
Professor Dr. Giulio Tarro, Virologe, Italien.
,,Dieses Beweisfiasko schafft eine enorme Unsicherheit über das Risiko, an Covid-19 zu sterben. Gemeldete Todesfälle, wie die offizielle Rate von 3,4% der Weltgesundheitsorganisation, sind entsetzlich – und bedeutungslos. Patienten, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind unverhältnismäßig viele mit schweren Symptomen und schlechten Ergebnissen. Da die meisten Gesundheitssysteme nur über begrenzte Testkapazitäten verfügen, könnte sich die Selektionsverzerrung in naher Zukunft sogar noch verstärken. (...) Eine bevölkerungsweite Todesfallrate von 0,05% ist niedriger als die der saisonalen Grippe. Wenn dies die tatsächliche Rate ist, kann die Abriegelung der Welt mit potenziell enormen sozialen und finanziellen Folgen völlig irrational sein."
Professor Dr. John Ioannidis, Stanford-University, USA.
,,Corona: Eine Massenpanik-Epidemie. (...) Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (...) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten."
Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen.
,,Die Medien schüren zum Coronavirus die Angst (...) Wir haben jeden Winter eine Virus-Epidemie mit Tausenden von Todesfällen und mit Millionen Infizierten auch in Deutschland. Und immer haben Coronaviren ihren Anteil daran. (...) Wer nur wegen eines positiven Coronavirus-PCR-Tests Quarantänemaßnahmen ausgesetzt wird und finanzielle Schäden erleidet, hat unter Umständen nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes Anspruch auf Entschädigung. Aber auch gegen einen unsinnigen Freiheitsentzug sollte man sich zur Wehr setzen."
Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.
,,Am Jahresende werden aber alle Staaten mit Wohlstand unrettbar verschuldet, alle Menschen mit materiellem Wohlstand enteignet, die mittelständische Wirtschaft dezimiert, die großen Banken dank ihrer Kredite für Staaten saniert, der sogenannte Gesundheitssektor noch aufgeblasener und Big Pharma noch reicher geworden sein. (...) Jeder wird vor jedem in Ansteckungsangst leben und sozial isoliert arbeitslos oder im ,Home Office' mit Online-Bestellungen dahinvegetieren. Alles über dem nackten Existenzminimum werden die Überlebenden benötigen, um das Schutzgeld für Banken und Big Pharma aufzubringen."
Dr. Gerd Reuther, Mediziner.
,,Die Zahlen zu den jungen Coronavirus-Erkrankten sind irreführend (...) Vernazza fordert deshalb, alle teilweise überstürzt getroffenen Entscheidungen in den letzten Wochen nun zu reflektieren. Wenn fast 90 Prozent der Infektionen unbemerkt bleiben, mache es keinen Sinn alle Leute zu testen. (...) Aufgrund der neuen Erkenntnisse zeige sich, dass viele der Maßnahmen vielleicht sogar kontraproduktiv seien. Vor allem die Schulen zu schließen, hält er für falsch wie auch eine Ausgangssperre im epidemiologischen Sinn nicht das Richtige wäre."
Professor Dr. Pietro Vernazza, Infektiologe, Kantonsspital St.Gallen (Schweiz).
,,Während der Coronavirus in aller Munde ist, hört man von der Grippewelle derzeit allerdings wenig. Dabei sind Ansteckungsgefahr und Sterblichkeit bei Influenzaviren nach Experten-Einschätzung etwa gleich hoch wie beim Coronavirus. ,Corona ist auf keinen Fall gefährlicher als Influenza', sagt Chefarzt Clemens Wendtner von der Schwabinger Klinik für Infektiologie, wo sieben der dreizehn Corona-Infizierten in Deutschland in Behandlung sind. ,Wir gehen davon aus, dass die Sterblichkeit deutlich unter einem Prozent liegt, eher sogar im Promillebereich', erklärt Wendtner. Das sei eine ähnliche Größe wie bei der Influenza."
Professor Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt der Schwabinger Klinik für Infektiologie.
,,Sie können die Ansteckung nicht verhindern. Die Asymptomatischen sind ja genauso Virenverbreiter wie die Symptomatischen. (...) Die Symtomatischen sind eigentlich weniger ansteckend wie die Asymptomatischen, die noch in der Inkubationszeit sind. (...) Es ist völlig aussichtslos gegen eine virale Durchseuchung schützen zu wollen. Deswegen sind die Maßnahmen, die im Moment getroffen werden, völlig abwegig."
Dr. Claus Köhnlein, Internist.
,,Wir könnten eine einfache Schätzung des IFR als 0,36% vornehmen, basierend auf der Halbierung der untersten Grenze des CFR-Vorhersageintervalls. Die beträchtliche Unsicherheit darüber, wie viele Menschen an der Krankheit leiden, der Anteil der asymptomatischen Patienten (und die Demographie der Betroffenen) bedeutet jedoch, dass dieser IFR wahrscheinlich eine Überschätzung darstellt. (...) In Island, wo die meisten Tests pro Kopf durchgeführt wurden, liegt der IFR irgendwo zwischen 0,01% und 0,19%. Unter Berücksichtigung der historischen Erfahrung, der Tendenzen in den Daten, der gestiegenen Anzahl von Infektionen in der größten Bevölkerungsgruppe und der potenziellen Auswirkungen einer Fehlklassifizierung von Todesfällen ergibt sich eine vermutete Schätzung für den COVID-19 IFR zwischen 0,1% und 0,36%."
Dr. Jason Oke, Professor Dr. Carl Heneghan, Universität Oxford, Großbritannien.
,,In jedem Land sterben mehr Menschen an der regulären Grippe als an dem Coronavirus. (...) Was hat die Schweinegrippe-Pandemie gestoppt und was stoppt Viren generell? Wer glaubt, dass die Regierung Viren beendet, liegt völlig falsch. Was passiert wirklich? Das Virus, das niemand stoppen kann, verbreitet sich in der Bevölkerung, und dann wird die Bevölkerung, nicht die Gefährdeten, dem Virus ausgesetzt, und gleichzeitig bildet der Körper Antikörper, um die Krankheit abzuschalten und zu verhindern. Zurzeit wird das Virus in Israel von sehr vielen Menschen verbreitet, die nicht wissen, dass sie es haben, und die Menschen werden dem Virus ausgesetzt und werden immun. Die Infektionskette wird unterbrochen, und auf diese Weise kommt das Virus zum Stillstand."
Professor Dr. Yoram Lass, ehemaliger Generaldirektor des israelischen Gesundheitsministeriums.
,,Die einzige ,Basis' des völlig absurden im faktenfreien Vakuum schwebenden ,Corona-Schwindels' sind die ,5%-IPS-Patientenlüge' – jeder Primarschüler weiß, dass das Verhältnis IPS-Patienten : Erkrankten (d.h. positiv Getesteten) von 1:20 aka 5% in der Realität um den Faktor 100 oder noch tiefer liegt, weil zwar jeder IPS-Patient getestet wird aber die wenigsten Erkrankten, ergo <0.05% beträgt, und die ,Corona-Toten-Lüge' mit der jeder an was weiß ich auch immer Verstorbene (zufällige) Träger EINES (PCR extrem sensitiv) Corona-Virus als AN COVID-19 Verstorbener gilt. Dies ist in Italien und in Deutschland so, und weil ich auf meine Anfrage an das BAG nie eine Antwort erhalten habe, wohl auch bei uns und überall sonst.,,
Dr. Thomas Binder, Arzt, Schweiz.
,,Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf  § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg."
Dr. Jessica Hamed, Straf- und Verfassungsrechtlerin.
,,Das Virus hat nach meiner Auffassung – und da habe ich eine große Übereinstimmung mit viele anderen Medizinern – in etwa die gleiche Gefährlichkeit wie Influenza. Wir sehen das an den Todesraten, die in etwa bei 0,3 bis 0,7 Prozent liegen. Das entspricht dem, was wir bei Influenza auch sehen. Der Verlauf ist ähnlich. Also es ist ein Erkrankung des Hals-Nasenbereiches bis hin zur Lunge. Das ist eine Infektion, die ähnlich verläuft wie Influenza und auch ähnlich ansteckend ist. (...) Masern sind deutlich gefährlicher."
Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe.
,,Die Zahlen von 20 oder 50.000 Corona-Infizierten, die jeden Tag in verschiedenen Ländern genannt werden, sind völliger Unsinn. Nicht einmal 1 Prozent der Bevölkerung sind mit höchst fragwürdigen Tests untersucht worden. Über die anderen 99 Prozent wissen wir gar nichts. Bereits Anfang Februar wurde ein starker Anstieg von Grippesymptomen festgestellt. Wahrscheinlich waren das auch schon Coronafälle. Nur, es wurde nicht getestet. Die aktuellen Maßnahmen beruhen jedenfalls nicht auf Fakten, sondern sind eine irrationale Überreaktion."
Dr. Gerd Reuter, Mediziner.
,,Es ist weder möglich eine signifikant erhöhte Letalität des Virus, noch ein pandemischen Verlauf nachzuweisen. Aus wissenschaftlichen Gründen ist es in meinen Augen zwingend erforderlich eine statistische Studie zu erstellen, um die wirkliche Gefährlichkeit der Situation zu prüfen. Politik und Ärzteschaft befinden sich bei der Coronakrise – nicht Pandemie da nicht nachgewiesen – im kompletten Blindflug. Dies kann und wird Menschenleben kosten."
Dr. Richard Capek, Mediziner.
,,Damit wird die Sterblichkeit an der Krankheit aber deutlich überschätzt, um wie viel ist aber unbekannt. Wir haben also ein Begriffswirrwarr, das sich letztlich damit erklärt, dass wir immer wieder von Infizierten anstatt von positiv Getesteten reden. Im Gedächtnis bleiben davon die hohen Zahlen, etwa die von der WHO genannte Mortalitätsrate von 3,4%. Und das erzeugt Angst. (...) dass wir dafür sorgen müssten, dass die Medien nicht über die Kraft von Bildern Emotionen erzeugen, die unser Urteil beeinflussen. Wenn man Bilder von Särgen und Sterbeabteilungen aus Italien gezeigt bekommt oder Bilder absolut leerer Regale, dann übersteigt deren Wirkungen auch genannte Fakten."
Professor Dr. Gerd Bosbach, emeritierter Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches ,,Lügen mit Zahlen".
,,Ich habe eine wissenschaftliche Studie über Chloroquin und Viren durchgeführt, die vor dreizehn Jahren veröffentlicht wurde. Seitdem haben vier weitere Studien anderer Autoren gezeigt, dass das Coronavirus auf Chloroquin reagiert. Nichts davon ist neu. Dass die Gruppe von Entscheidungsträgern nicht einmal über die neueste Wissenschaft Bescheid weiß, verschlägt mir den Atem. Wir wussten über die mögliche Wirkung von Chloroquin auf kultivierte Virusproben Bescheid. Es war bekannt, dass es ein wirksames Antivirenmittel ist."
Professor Dr. Didier Raoult ist Experte für Infektionskrankheiten und leitet ein Krankenhaus in Marseille, Frankreich.
,,[Frage: Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?]
Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken."
Professor Dr. Andrea Edenharter, Rechtsprofessorin.
,,[Zitiert einen Kollegen] In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (...) Bisher war es für Pathologen selbstverständlich, mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auch bei infektiösen Erkrankungen wie HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, PRION-Erkrankungen usw. zu obduzieren. Hat man Angst, davor, die wahren Todesursachen der positiv getesteten Verstorbenen zu erfahren? Könnte es sein, dass die Zahlen der Corona-Toten dann dahin schmelzen würden wie Schnee in der Frühlingssonne? Minimale bzw. begrenzte Autopsien, wie sie das RKI empfiehlt, sind übrigens immer problematisch, weil man in der Regel nur das findet, was man sucht, wesentliche unerwartete Befunde aber oft unentdeckt bleiben."
Dr. Bodo Schiffmann, Arzt.
,,Wenn ein Virus nicht selbst tötet oder allein tötet, sondern nur im Verbund mit anderen Krankheiten, dann darf man dem Virus nicht die Schuld allein in die Schuhe schieben. Dass dieses passiert bei COVID-19 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich irreführend. Weil dadurch vergisst man, dass viele andere Faktoren – lokale Faktoren – mit eine entscheidende Rolle spielen können. (...) Ich kann nur sagen: Diese Maßnahmen sind selbstzerstörerisch und dass, wenn die Gesellschaft die akzeptiert und durchführt, gleich dieses einem kollektiven Selbstmord."
Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.
,,Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (...) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann."
Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.
,,Die Massenpsychologie lehrt uns spätestens seit Le Bon, dass sich Menschen vor allem in Krisenzeiten, unter dem Eindruck einer Bedrohung, zu einer uniformen Masse zusammenschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bedrohung objektiv vorhanden ist, oder nur als solche wahrgenommen wird, vielleicht auch nur konstruiert ist. Besonders gut funktioniert dieser ungemein starke massenpsychologische Mechanismus mit einer Bedrohung, die als unbekannt, also neu wahrgenommen wird. Etwa ein Virus wie das Coronavirus."
Harald Haas, Psychologe, Politologe.
,,Wie funktioniert die Diskreditierung und Desinformation? (...) Strategie 1: Die betroffenen Personen werden in abschätziger Weise vorgestellt (...) 2: Es werden Wörter um das Begriffsfeld ,Lügen' verwendet (...) 3: Argumente werden nicht konkret genannt, sondern nur angedeutet und bewertet (...) 4: In der angeblichen Widerrede werden nur Blickwinkel oder sogar Bestätigungen gebracht (...) 5: Widersprüchliche oder seltsame Aussagen der Mainstream-Meinung bleiben unbeleuchtet (...) 6: Es werden Argumente pro Regierungslinie gebracht, die – wörtlich – nichtssagend sind (...) 7: Aussagen der betroffenen Person werden falsch oder gar nicht wiedergegeben (...) Wohl aber sehe ich als Sprachwissenschaftler, dass es Filter und Diskursmuster von Journalisten wie Lobbyisten gibt, die für die Diskussion wenig hilfreich sind, denn sie verdecken den Blick auf Argumente."
Professor Dr. Joachim Grzega, Sprachwissenschaftler.
,,Bislang vermieden es das Robert Koch-Institut und die Bundesregierung, die Anzahl der wöchentlich in Deutschland durchgeführten Corona-Tests zu erheben und zu veröffentlichen. Stattdessen wurden mit aus dem Zusammenhang gerissenen Fallzahlen Angst und Panik geschürt. Amtliche Daten belegen nun erstmals, dass die rasante Zunahme der Fallzahlen im Wesentlichen aus einer Zunahme der Anzahl der Tests resultiert."
Paul Schreyer, Investigativjournalist.
,,Die tatsächliche Zahl der Coronavirus-Positiven ,kann nur nach einer ernsthaften epidemiologischen Studie angegeben werden', mahnt Gismondo. Sie warnt: ,Die einzigen verlässlichen Zahlen sind heute die von Patienten, die in der Sub-Intensiv- und Intensivstation stationär behandelt werden, und die von Todesfällen'. Folglich stellt die Virologin klar: ,Heute können wir nur noch über den Prozentsatz der Todesfälle unter den hospitalisierten Patienten sprechen. Alle anderen Zahlen sind falsch' und als solche ,verzerren sie auch den Eindruck der Menschen'. Es hat auch gefährliche Auswirkungen ,auf die Psyche'. Wir geben Zahlen an – so Gismondo abschließend -, die den Trend der getroffenen Maßnahmen verändern und das Verhalten der Bürger beeinflussen können"
Professor Dr. Maria Rita Gismondo, Mikrobiologin, Mailand, Italien.
,,Bedenken Sie die Auswirkungen der Schließung von Büros, Schulen, Verkehrssystemen, Restaurants, Hotels, Geschäften, Theatern, Konzerthallen, Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungsorten auf unbestimmte Zeit und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit aller ihrer Mitarbeiter. Das wahrscheinliche Ergebnis wäre nicht nur eine Depression, sondern ein vollständiger wirtschaftlicher Zusammenbruch mit unzähligen dauerhaft verlorenen Arbeitsplätzen, lange bevor ein Impfstoff fertig ist oder die natürliche Immunität einsetzt. (...) Personen mit höherem Risiko raten, sich durch körperliche Distanz zu schützen und unsere Gesundheitsfürsorgekapazitäten so aggressiv wie möglich zu steigern. Mit diesem Kampfplan könnten wir allmählich Immunität aufbauen, ohne die finanzielle Struktur, auf der unser Leben basiert, zu zerstören."
Professor Michael T. Osterholm, Director des Center for Infectious Disease Research and Policy an der University of Minnesota.
,,Ich bin kein Freund des Lockdown. Wer so etwas verhängt, muss auch sagen, wann und wie er es wieder aufhebt. Da wir ja davon ausgehen müssen, dass uns das Virus noch lange begleiten wird, frage ich mich, wann wir zur Normalität zurückkehren? Man kann doch nicht Schulen und Kitas bis Jahresende geschlossen halten. Denn so lange wird es mindestens dauern, bis wir über einen Impfstoff verfügen. Italien hat einen Lockdown verhängt und hat einen gegenteiligen Effekt erzielt. Die waren ganz schnell an ihren Kapazitätsgrenzen, haben aber die Virusausbreitung innerhalb des Lockdowns überhaupt nicht verlangsamt. Ein Lockdown ist eine politische Verzweiflungsmaßnahme, weil man mit Zwangsmaßnahmen meint, weiter zu kommen, als man mit der Erzeugung von Vernunft käme."
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery,  Präsident der Bundesärztekammer, Vorsitzender des Weltärztebundes.
Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten verwiesen, womit dieser zum Gegenstand meines Vortrags gemacht werden soll.
Und das sind natürlich nur die Namen und die – hier zur Wahrung der Übersicht auf wenige Sätze reduzierten – Aussagen der Experten, die schon in dieser Liste erfasst werden konnten. Weltweit dürfte es längst sehr viel mehr Experten geben, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.
Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben, siehe
YouTube-Video ,,Corona 26" von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter
youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4
Zeugnis des Herrn Dr. Bodo Schiffmann von der Schwindelambulanz Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2c, 74889 Sinsheim
Sind nicht alleine die schwedischen Zahlen schon Beweis genug, dass der gesamte Lockdown komplett absurd und verantwortungslos ist?
Wo also fand in den letzten Wochen oder findet aktuell in den öffentlich-rechtlichen Medien ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?
Es entsteht der Eindruck, als würde der Patient Deutschland stranguliert, weil man damit eine Blutung am kleinen Finger stoppen möchte.
Würden die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien und die Politiker, die im Kontext mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in ihren Parlamenten faktisch auf keine wirksame Opposition mehr treffen (Warum ist das so?), diesen Experten und diesen Fakten Gehör schenken, dann wäre der ganze Corona-Spuk nach meiner felsenfesten Überzeugung schon längst vorbei, da sie in der Bevölkerung schlicht keine Akzeptanz mehr fänden.
Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung ,,Die Anstalt" gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:
https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/
Das bedeutet freilich nicht, dass solche Diskreditierungen – zumindest in den ,,alternativen" Medien – nicht ohne Widerspruch bleiben würden, siehe u.a.
YouTube-Video ,,15 Erwischt! die große Corona LÜGE", abrufbar unter
www.youtube.com/watch?v=98IM2N_HE3g
Es gibt mittlerweile unzählige Beispiele, die – wie das vorgenannte Video aus dem mailab-YouTube-Channel – eindrucksvoll demonstrieren, wie Menschen gezielt mit pseudowissenschaftlichen Darstellungen verwirrt werden.
Auf der anderen Seite werden vermeintliche ,,Experten" wie Prof. Drosten, die ihr Versagen wiederholt unter Beweis gestellt haben, in den öffentlich-rechtlichen Medien von jeder – berechtigten bzw. dringend angezeigten – Kritik verschont.
Wer sich die folgenden YouTube-Videos angesehen hat, der kann sich vielleicht selbst die Frage beantworten, ob Prof. Christian Drosten wirklich glaubwürdig ist bzw. Fachkompetenz vermittelt bzw. ob dessen ,,Arbeit" nicht eher dem Profil eines pseudoreligiös agierenden Verkaufsagenten als dem Bild eines seriösen Wissenschaftlers entspricht:
,,Der Drostpreis der Nation", abrufbar unter:
www.youtube.com/watch?v=m_S-56qILKM&feature=emb_logo
sowie – unter besonderer Berücksichtigung des Versagens von Prof. Drosten im Kontext der sog. ,,Schweinegrippe" – das YouTube-Video ,,Schweinegrippejournalismus", abrufbar unter:
www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=3p2CCKGpONk&feature=emb_logo

Ergänzend zu den obigen Quellen verdienen m.E. auch folgende Quellen eine besondere Hervorhebung:
1.Web-Portal Swiss Propaganda Research, das allgemein als sehr gute alternative Informationsquelle gelobt wird.
Dort werden die aktuell wissenschaftlich verifizierbaren ,,Fakten zu Covid 19"  unter dem Link https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/, wie folgt zusammen gefasst, was zugleich eine sehr gute Komprimierung der oben zitierten Expertenmeinungen darstellt (Zitat):
,,Übersicht
1.   Laut den Daten der am besten untersuchten Länder wieSüdkorea, Island, Deutsch-land und Dänemark liegt die Letalität von Covid19 insgesamt im unteren Promille-bereich und damit bis zu zwanzigmal tiefer als von der WHO ursprünglich angenommen.
2.   Eine Studie inNature Medicine kommt selbst für die chinesische Stadt Wuhan zu einem ähnlichen Ergebnis. Die zunächst deutlich höheren Werte für Wuhan ergaben sich, weil sehr viele Personen mit milden oder keinen Symptomen nicht erfasst wurden.
3.   50% bis 80% der testpositiven Personen bleibensymptomlos. Selbst unter den 70 bis 79 Jahre alten Personen bleiben rund 60% symptomlos, viele weitere zeigen nur milde Symptome.
4.   Das Medianalter der Verstorbenen liegt in den meisten Ländern (inklusiveItalien) bei über 80 Jahren und nur circa 1% der Verstorbenen hatten keine ernsthaften Vorerkrankungen. Das Sterbeprofil entspricht damit im Wesentlichen der normalen Sterblichkeit. Bis zu 60% aller Covid19-Todesfälle ereigneten sich bisher in besonders gefährdeten Pflegeheimen.
5.   Viele Medienberichte, wonach auch junge und gesunde Personen an Covid19 starben, haben sich als falsch herausgestellt. Viele dieser jungen Menschen starben entwedernicht an Covid19, oder sie waren bereits schwer vorerkrankt (z.B. an einer unerkannten Leukämie).
6.   Die normaletägliche Gesamtsterblichkeit liegt in den USA bei ca. 8000, in Deutschland bei ca. 2600, in Italien bei ca. 1800 und in der Schweiz bei ca. 200 Personen pro Tag. Die Grippemortalitätliegt in den USA bei bis zu 80,000, in Deutschland und Italien bei bis zu 25,000, und in der Schweiz bei bis zu 2500 Personen pro Winter.
7.   Stark erhöhte Sterblichkeiten wie in Norditalien können durch zusätzliche Risiko-faktoren wie sehr hoherLuftverschmutzung und Mikrobenbelastung sowie einem Kollaps der Alten- und Krankenpflege durch Massenpanik und Lockdown beeinflusst sein.
8.   In Ländern wie Italien und Spanien sowie teilweise Großbritannien und den USA haben  Grippewellen bereits bisher zu einer Überlastung der Krankenhäusergeführt. Derzeit müssen zudem bis zu 15% der Ärzte und Pfleger, auch ohne Symptome, in Quarantäne.
9.   Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Frage, ob die Personenmit oder durch Coronaviren sterben. Autopsien zeigen, dass in vielen Fällen die Vorerkrankungen entscheidend sind, aber die offiziellen Zahlen reflektieren diesen Umstand zumeist nicht.
10.   Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist dahernicht die oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen entscheidend, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen.
11.   Die oft gezeigten Exponentialkurven mit ,,Coronafällen" sindirreführend, da auch die Anzahl der Tests exponentiell zunimmt. In den meisten Ländern bleibt das Verhältnis von positiven Tests zu Tests insgesamt (sog. Positivenrate) konstant bei 5% bis 25% oder steigt nur langsam.
12.   Länderohne Ausgangssperren und Kontaktverbote, wie z.B. Japan, Südkorea und Schweden, haben bisher keinen negativeren Verlauf als andere Länder erlebt. Dies könnte die Wirksamkeit solcher sehr weitgehenden Maßnahmen infrage stellen.
13.   Laut Lungenfachärzten ist die invasive Beatmung (Intubation) von Covid19-Patienten häufigkontraproduktiv und schädigt die Lungen zusätzlich. Die invasive Beatmung bei Covid19 geschieht insbesondere aus Angst vor einer Verbreitung des Virus durch Aerosole.
14.   Entgegen ursprünglicher Vermutungen stellte die WHO Ende März jedoch fest, dass es bisherkeine Evidenz für eine Verbreitung des Virus durch Aerosole gibt. Auch ein deutscher Virologe fand in einer Pilotstudie keine Aerosol- und keine Schmierinfektionen.
15.   Viele Kliniken in Deutschland und der Schweiz sind bisher starkunterbelegt und mussten teilweise bereits Kurzarbeit  Zahlreiche Operationen und Therapien wurden von den Kliniken abgesagt, selbst Notfallpatienten bleiben aus Angst teilweise zuhause.
16.   Mehrere Medien wurden bereits dabeiertappt, wie sie die Situation in Kliniken zu dramatisieren versuchten, teilweise sogar mit manipulativen Bildern und Videos. Generell hinterfragen viele Medien selbst zweifelhafte offizielle Angaben und Daten nicht.
17.   Die international verwendeten Virentestkits sindfehleranfällig. Bereits frühere Studien haben gezeigt, dass auch normale Coronaviren ein falsches positives Resultat ergeben können. Der aktuell verwendete Virentest wurde aus Zeitdruck zudem nicht klinisch validiert.
18.   Zahlreiche international renommierteExperten aus den Bereichen Virologie, Immunologie und Epidemiologie halten die getroffenen Maßnahmen für kontraproduktiv und empfehlen eine rasche natürliche Immunisierung der Allgemeinbevölkerung und den Schutz von Risikogruppen.
19.   Die Anzahl an Menschen, die aufgrund der Maßnahmen an Arbeitslosigkeit, psychischenProblemen und häuslicher Gewalt leiden, ist in den USA und weltweit hochgeschnellt. Mehrere Experten gehen davon aus, dass die Maßnahmen mehr Leben fordern könnten als das Virus.
20.   NSA-Whistleblower Edward Snowdenwarnte, dass die Corona-Krise für den massiven und permanenten Ausbau weltweiter Überwachungs¬instrumente genutzt wird. Der renommierte Virologe Pablo Goldschmidt sprach von einem ,,globalen Medienterror" und ,,totalitären Maßnahmen". Der britische Infektiologe John Oxford sprach von einer ,,Medien-Epidemie". (Zitat Ende)

Mehrere namhafte Experten waren – wie schon gesagt – sehr bemüht, sich zumindest über Medien wie YouTube öffentliches Gehör verschaffen zu können, damit sich die Öffentlichkeit und vor allem auch verantwortlichen Politiker im Interesse einer sinn-  und maßvollen Gesundheitspolitik mit wichtigen Fragen dieser vermeintlichen Pandemie auseinandersetzen, so insbesondere:
1.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:
Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit 5 Fragen:
youtube.com/watch?v=LsExPrHCHbw&t=75s
Siehe auch:
youtube.com/watch?v=JBB9bA-gXL4&list=FLDGz7yub_QGTCOk40i_3viw&index=17&t=0s
2.
Dr. Wolfgang Wodarg
https://kenfm.de/loesung-des-corona-problems-panikmacher-isolieren/
https://www.wodarg.com
Zu Dr. Wodarg ist klarzustellen: Dass der als Regierungsberater eingesetzte Virologe Prof. Christian Drosten den ebenfalls renommierten Epidemiologen Dr. Wodarg widerlegt bzw. ,,zerlegt" habe, so wie das durch Zeitschriften wie Focus und kürzlich auch durch die Satiresendung ,,die Anstalt" suggeriert wird, lässt sich bei näherer Betrachtung der Aussagen Drostens, nicht bestätigen. Dr. Wodarg hat ausgeführt, dass der von Prof. Drosten entwickelte Teste nicht validiert und untauglich ist.
Zur Argumentation Drostens, die in sich selbst widersprüchlich erscheint, sei auf  eine Analyse von Bertram Burian verwiesen, auf die ich zur Wahrung der Übersichtlichkeit dieser Eingabe und zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen möchte https://www.rubikon.news/artikel/die-abkanzlerin;
Für den Umstand, dass dieser Wissenschaftler auf diese schäbige Art und Weise diskreditiert werden kann, sind alle Vertreter der Politik und Medien verantwortlich, die sich – aus welchen Gründen auch immer – bislang der staatlichen Schutzpflicht zuwider beharrlich geweigert haben, sich auf den Diskurs einzulassen, zu dem Experten wie Dr. Wodarg ausdrücklich bereit waren und hoffentlich immer noch bereit sind.
Angesichts der Erfahrungen, die Dr. Wodarg gemacht hat, ist davon auszugehen, dass viele sachverständige Experten nunmehr aus Furcht um ihre berufliche Zukunft oder um ihr Familien- und Privatleben, davon abgesehen haben, sich den Erklärungen von Dr. Wodarg oder auch anderen Experten öffentlich anzuschließen. Ein solches Klima der Angst geschürt zu haben ist für jede Demokratie ein Offenbarungseid.
3.
Dr. Claus Köhnlein (Co-Autor des bereits oben erwähnten Buchs ,,Virus-Wahn"):
Über mögliche Todesfolgen nach fragwürdiger Corona-Medikation in Krankenhäusern und die Unzuverlässigkeit des Corona-Tests, der ein PCR-Test ist, wo falsche Ergebnisse von ca. 50 % vorprogrammiert sind:
youtube.com/watch?v=f4oir54WV1k&t=323s
4.
Prof. Dr. Stefan Hockertz:
youtube.com/watch?v=wJ6psO3dp6U&feature=youtu.be

Weitere lesens- und sehenswerte Quellen:
12 Experts Questioning the Coronavirus Panic: https://off-guardian.org/2020/03/24/12-experts-questioning-the-coronavirus-panic/

Dr. Bodo Schiffmann über die fragwürdige Zählweise des Robert Koch Instituts und die Bedrohung unserer Freiheit:
youtube.com/watch?v=-inX5GZkH_M&feature=youtu.be
Im Grunde ist aber die gesamte YouTube-Serie von Dr. Bodo Schiffmann zu ,,Corona" sehenswert.

Studie der Italienischen Regierung, wonach 99% der Corona-Todesopfer mehrfach vorerkrankt waren:
https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/studie-der-italienischen-regierung-nur-ein-geschwaechtes-immunsystem-wird-krank/

Unter dem Eindruck obiger Expertenstimmen ist es durchaus angemessen, wenn Alternativ-Medien wie das Online-Portal ,,Rubikon" in dem Beitrag
https://www.rubikon.news/artikel/die-pseudo-krise
zu der Einschätzung gelangen (Zitat):
,,Wir alle verhalten uns zunehmend wie ein Elefant, der von einer Hauskatze angegriffen wird und dann, genervt und um ihr auszuweichen, versehentlich von einer Klippe springt und stirbt."
Ein weiterer Nachweis zur ,,Irreführung bei den Fallzahlen" findet sich auch schon in einem Beitrag des Online-Magazins mulipolar vom 28.3.2020, siehe:
https://multipolar-magazin.de/artikel/coronavirus-irrefuhrung-fallzahlen
Dort heißt es u.a. (Zitat):
,,Ein Blick in diesen Bericht zeigt nun erstmals: Der Anstieg der Fallzahlen wurde durch Regierung und Medien bislang stark irreführend präsentiert. Auf Seite 6 des Lageberichts findet sich eine Tabelle zur Anzahl der Tests in den Kalenderwochen 11 und 12 – das entspricht dem Zeitraum vom 9.3. bis zum 22.3. Daraus ist ersichtlich, dass in KW 11 fast 8.000 Personen in Deutschland positiv getestet wurden, in KW 12 fast drei mal so viel, knapp 24.000. Diese Zahlen sind aus den Medien bereits bekannt.
Was man bislang nicht wusste: Die Anzahl der durchgeführten Tests in Deutschland betrug in KW 11 knapp 130.000, in KW 12 aber fast 350.000. Nicht nur die Zahl der positiv getesteten Fälle hat sich also ungefähr verdreifacht, sondern auch die Menge der Tests. Die tatsächliche Steigerung der Fälle, bezogen auf die Anzahl der Tests, beträgt lediglich einen (!) Prozentpunkt: In Kalenderwoche 11 wurden knapp 6 % der Untersuchten positiv getestet, in KW 12 hingegen 7 %.
Diese Daten zur Entwicklung der Testmenge wurden im RKI-Lagebericht vom 26.3. erstmals aufgeführt – drei Tage nach der Multipolar-Anfrage. Behördenchef Lothar Wieler erwähnte in seiner Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Jens Spahn am 26.3. diese neuen Informationen allerdings NICHT. Auch die Multipolar-Redaktion hätte sie wahrscheinlich übersehen, da auch wir nicht ständig den täglich neu erscheinenden etwa 10-seitigen RKI-Lagebericht lesen, und die Pressestelle der Behörde erst nach mehrfachem präzisen Nachfragen überhaupt darauf hinwies.
Im folgenden Lagebericht vom 27.3. wurden die Informationen übrigens wieder entfernt – sie finden sich also bislang ausschließlich im Lagebericht vom 26.3. Es scheint, als sei die Behörde nicht an einer größeren Verbreitung dieser Daten interessiert. (Update 4.4.: In den Lageberichten vom 1.4. und 3.4. sind die Zahlen wieder angegeben, teilweise erheblich ergänzt.)
Änderung der Testkriterien
Am 25.3. änderte das RKI außerdem die Kriterien, nach denen Ärzte zukünftig entscheiden sollen, wer getestet wird. RKI-Chef Wieler sprach von einer ,,strategischen Maßnahme". Die entscheidende Änderung: ,,Das bisherige Kriterium, dass Patienten in einem Gebiet mit COVID-19-Fällen gewesen sein müssen, entfällt". Ein Fachjournal berichtet dazu:
,,Nach wie vor gilt: Es sollen nur Menschen getestet werden, die respiratorische [die Atmung betreffende; P.S.] Symptome zeigen UND Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind oder einer Risikogruppe zugehören. Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen, aber OHNE die oben genannten Zweitbedingungen, sollten nur getestet werden, wenn hinreichende Testkapazität verfügbar ist."
Aus dem Wegfall eines Kriteriums folgt, dass sich die Anzahl der Tests – und damit der zu erwartenden neuen Fälle – weiter erhöhen wird, während die Beibehaltung der übrigen Zugangsbeschränkungen für den Test (Fokussierung auf Risikogruppen) dafür sorgen dürfte, dass die Sterblichkeitsrate zukünftig relativ hoch liegen wird. Es gibt vernünftige Gründe für diese Kriterien, dennoch sollte man die zu erwartenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zahlen, die auch eine psychologische und damit politische Wirkung haben werden, im Auge behalten.
Den aktuellen Daten des RKI (27.3.) zufolge beträgt der Anteil der Verstorbenen an den positiv Getesteten 0,6 %. Deren Durchschnittsalter (!) liegt laut Aussage von RKI-Chef Wieler bei 81 Jahren. Daraus lässt sich kaum eine extreme Gefährdung für die gesamte Bevölkerung ableiten – zumal bislang völlig unklar ist, ob für den Tod in der Mehrzahl dieser Fälle tatsächlich das nachgewiesene Virus-DNA-Material ursächlich ist, oder aber andere Vorerkrankungen." (Zitat Ende)
Es ließen sich noch unzählige weitere Quellen mit weiteren handfesten Einwendungen gegen die gesamte Arbeitsweise des RKI und von Prof. Drosten aufzählen, angefangen mit dem von ihm selbst entwickelten, nicht einmal validierten ,,Test", der letztlich überhaupt keine Aussagekraft hat, bis hin zu den Bemühungen des RKI, sogar die Obduktion von Verstorbenen zu unterbinden, damit die wahre Todesursache von – angeblich – an dem Corona-Virus verstorbenen nicht festgestellt werden können. Es sollte also offensichtlich jeder ,,mit" Corona Verstorbene als ,,an" Corona-Verstorbene in die Statistik aufgenommen werden können, damit die Sterberate weiterhin künstlich nach oben getrieben werden kann.
Es ist nicht erkennbar, dass diese fundierte Kritik an RKI und Prof. Drosten von den deutschen Regierungen auf Bundes- und Landesebene – auch von dem Antragsgegner – bislang reflektiert wurde.
Das Internet und soziale Medien sollten aber eigentlich auch für Regierungskreise zugänglich sein.
Diese auf derartige fehlerhafte Beratung gestützten staatlichen Maßnahmen, die unstreitig mit schweren Eingriffen in viele Grundrechte aller Bundesbürger – auch des Antragstellers – verbunden waren und sind und in ihrer Summe dem gesamten Wirtschafts- und Kulturleben schweren Schaden zugefügt haben,  wären nach der Überzeugung (auch) des Antragstellers nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Wochen massenmedial – insbesondere durch einseitige Berichterstattung über angebliche Horrorszenarien in anderen Ländern und das Verschweigen wichtiger Informationen – überall im Land gezielt Angst und Panik in der Bevölkerung geschürt worden wäre.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen haben unzähligen Menschen in diesem Land, insbesondere mittelständischen Unternehmer (und deren Familien), Senioren, Kindern und Jugendlichen großes Elend gebracht, das nicht alleine durch Statistiken zur Entwicklung von Insolvenzzahlen und Arbeitslosigkeit reduziert werden kann.
Das dürfte längst allgemeinkundig und auch dem erkennenden Gericht bekannt sein, weshalb hierzu auf weitere Quellen verzichtet wird.
Weitergehende Anmerkungen zu einem äußerst bedeutsamen Hintergrund des durch wissenschaftlichen Betrug entfachten Corona-Wahnsinns:
Soweit der erkennende Senat hier und da den Eindruck gewinnen sollte, dass in den Formulierungen zuweilen Ironie durchklingt, so sei ihm versichert, dass die Ironie hier das einzige mir mögliche Mittel war, um diese ganze – meines Erachtens schon bösartige – Anmaßung einer Regierung noch sachlich darstellen zu können.
Es mir als Mensch, der an Gott glaubt, ein Rätsel, wie sich Regierende anmaßen können, ein ganzes Volk über massenmediale Dauerberieselung letztlich grundlos in eine Art Dauerpanik-Modus zu versetzen, um auf dieser Basis dann auch noch gleich eine derart totalitär erscheinendes Regime entfalten zu können, dass mit so massiven Eingriffen in das Leben aller Menschen in diesem Lande verbunden ist.
Die Auflagen, die z.B. derzeit den Veranstaltern von Demonstrationen gemacht werden, hätte er noch vor einem halben Jahr allenfalls in Nordkorea, aber niemals hierzulande für möglich gehalten, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video des angeblichen ,,Verschwörungstheoretikers" Gerhard Wisnewski:
www.youtube.com/watch?v=iMx8k5Zh6No&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3&t=0s
Haben wir es hier also nur mit ,,Verschwörungstheorien" zu tun?
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass das friedliche Zusammenleben der Menschen und die Selbstbestimmung der Völker in den letzten 120 Jahren zahlreichen ,,Verschwörungen" zum Opfer gefallen ist, deren ganze Dimension oft erst nach Jahrzehnten hinreichend erfasst werden konnte.
Eine Behauptung, die schlüssig bewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann, ist keine ,,Verschwörungstheorie" mehr, sondern eine Aussage, die die Realität angemessen beschreibt.
Sparen wir uns also weitere Ausführungen dazu, wer den Begriff ,,Verschwörungstheorie" wann in welchem Kontext kreiert hat und weshalb er seit Jahren von Vertretern des Mainstreams in so exzessivem Maße auf alles und jeden angewandt wird, der offiziellen Narrativen widerspricht, gerade auch dann, wenn der Widersprechende seine Aussagen auf anerkannte Methoden und Erkenntnisse der Wissenschaft stützen kann.
Wir haben in den letzten Wochen u.a. erlebt:
die Einschränkung unserer persönlichen Freiheiten und die faktische Abschaffung von zahlreichen Bürgerrechten erlebt, gerade auch solchen, die für jede demokratische Kontrolle und jede Rechtsstaatlichkeit unentbehrlich sind, insbesondere die Meinungs-, Informations-, Presse- und Versammlungsfreiheit,
eine verstärkte Polizeipräsenz, die an vielen Orten mit einem harten Durchgreifen gegenüber friedlichen Demonstranten und deren Kriminalisierung verbunden war, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video
youtube.com/watch?v=LduTEwntqHs&feature=emb_logo ,
eine Entwicklung, die nicht nur auf eine drohende Impfpflicht, ggf. via Zwangsimpfung, hinauszulaufen scheint (siehe oben), sondern die für immer mehr Bereiche und Menschen faktisch schon eine Impfpflicht festgeschrieben hat und für alle Menschen jederzeit die Anordnung einer Impfpflicht möglich macht,
die Absicht, Handy-Apps für die totale Überwachung einzuführen, https://www.merkur.de/politik/coronavirus-app-jens-spahn-rki-handy-pflicht-ueberwachung-daten-pepp-pt-deutschland-zr-13635397.html
die Zerstörung der Wirtschaft, insbesondere unzähliger Kleinbetriebe, sowie eine damit einhergehende (zusätzliche) Verschuldung der öffentlichen Hand und zahlreicher Unternehmen, die alsbald auch zu einem Zusammenbruch der Finanzierung sozialstaatlicher Transferleistungen und des Gesundheitswesens führen kann,
massive Zensur auf sozialen Medien, insbesondere der sog. ,,Alternativmedien" (siehe Erfahrungen u.a. von Dr. Bodo Schiffmann),
Ausgangssperren, wie sie in der deutschen Geschichte wohl ohne Beispiel sind,
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Reiseverbote,
Drohneneinsätze zur Überwachung unschuldiger Bürger, siehe u.a. Artikel ,,Landespolizeien setzen Drohnen ein", abrufbar unter https://netzpolitik.org/2020/landespolizeien-setzen-drohnen-ein/
Erstellung und Übermittlung von Listen mit ,,infizierten" Bürgern an die Polizeibehörden, siehe u.a. Artikel ,,Polizei erhält in mehreren Bundesländern Listen von Coronavirus-Infizierten, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-erhaelt-in-mehreren-Bundeslaendern-Listen-von-Coronavirus-Infizierten-4695675.html
und Vieles andere mehr, von dem ich hier aber nicht weiterreden will, da es nicht Gegenstand dieser Verfahren ist.
Kurz und gut: ,,Es stimmt was nicht im Staate Deutschland", in Dänemark (das W. Shakespeare in seinem Hamlet mit diesem Zitat in Bezug nimmt) ohnehin nicht, denn dort ist der Impfzwang schon sehr frühzeitig beschlossen wurden, und die Zukunft wird – früher oder später – ohne jeden Zweifel aufklären, was die wahren Ursachen für diese Entwicklung waren.
Die Frage ist: Cui Bono?
Damit der Senat alle staatlichen ,,Corona-Maßnahmen" auch einmal unter diesem Gesichtspunkt würdigen kann, scheint es dringend geboten, diese Frage auch in dieser Beschwerde nicht gänzlich unreflektiert zu lassen.
M.E. liegen die Antworten auf der Hand. Die alternativen Medien überschlagen sich mit Theorien dazu, und offensichtlich kann nicht mehr alles als ,,Verschwörungstheorie" abgetan werden.
Was hier in Deutschland in den letzten Wochen geschehen ist, das ist so real wie es nur sein kann. Für ,,Theorien" ist da kein Platz mehr. Die natürlichsten Rechte, die einem Menschen kraft seiner Geburt als Mensch gegeben sind und die ihm m.E. gar nicht erst verliehen werden können oder müssen, sondern die ihm allenfalls nur noch bestätigt werden können, werden ihm jetzt streitig gemacht und unter ,,Erlaubnisvorbehalt" gestellt.
Wenn Personen wie der US-Amerikaner Bill Gates sogar öffentlich fordert, alle Menschen auf der Welt gegen das Sars-CoV-2-Virus zu impfen, dann kann er m.E. nicht als ,,Philanthrop", sondern nur noch als das genaue Gegenteil des selbst verliehenen Etiketts  bezeichnet werden, und das lässt sich auch sehr gut begründen:
1.
Was die angebliche Wohltätigkeit von Bill Gates und seiner Stiftung angeht, so möchte ich zunächst zu einem kleinen Spaziergang hinter die Kulissen einladen, der uns einen kleinen Überblick verschafft:
https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/bill-gates-und-seine-wohltaetigkeit-ein-blick-hinter-die-kulissen/
Dieser Artikel ist sehr umfangreich, da ich zur Wahrung der Übersichtlichkeit an dieser Stelle auf ihn verweisen möchte, womit ich ihn vollumfänglich zum Gegenstand meines Vortrags erhebe, so wie alle anderen Quellen auch, die ich in dieser Verfassungsbeschwerde in Bezug nehme.
Die VB würde problemlos 500 Seiten füllen, wenn ich nur einen Teil der in Bezug genommenen Quellen ausführlich zitieren würde.
2.
Und – man höre und staune – sogar der SWR 2 hat am 22.1.2019 (noch) in einem Unter der Überschrift ,,Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates" die Ansicht vertreten (können) (Zitat):
,,Reiche Privatspender manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammenstreichen. Das schadet Entwicklungsländern – und vielen armen Kranken.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung. Seit der Jahrtausendwende hat die Gates-Stiftung der WHO insgesamt 2,5 Milliarden Dollar gespendet – 1,6 Milliarden davon für die Ausrottung von Polio, Kinderlähmung. Insgesamt gibt die Stiftung jährlich vier Milliarden Dollar aus. Das Geld fließt in einen Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, in die medizinische Forschung und in Impfpartnerschaften mit Pharmakonzernen...".
Dieser Beitrag von SWR2 ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html
Würde eine solche Nachricht aktuell nicht einfach als ,,Verschwörungstheorie" diffamiert werden, wenn sie über ein alternatives Medienportal verbreitet werden würde?
3.
Außerhalb der ,,Mainstream"-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.
Besonders aufschlussreich ist der Artikel ,,Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung" des Online-Magazins ,,multipolar", der u.a. unter den Links
https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung
und
https://kenfm.de/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung/

abrufbar ist. Ich zitiere, da der Inhalt für sich spricht:
,,Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung
In der Coronakrise tritt der Milliardär Bill Gates öffentlichkeitswirksam als Impfaktivist in Erscheinung. Der Tenor: Ein Impfstoff ist die Lösung, es geht nur noch um die Umsetzung. Gates zufolge soll sich die G20 nun ,,mit der Logistik eines globalen Immunisierungsprojekts auseinandersetzen". An weiteren Diskussionen und der Erörterung von Alternativen scheint kaum Interesse zu bestehen. Die Zeit drängt und man verlässt sich auf Gates, der die Gefahr einer Pandemie schließlich schon früh erkannt hatte und daher wisse, was zu tun sei. Wie gerechtfertigt ist dieses Vertrauen?
ERIC WAGNER, 16. April 2020, ...
...
Die Stiftung des ehemaligen Microsoft-Chefs Bill Gates, die ,,Bill and Melinda Gates Foundation" (BMGF), wird kontrolliert von ihren drei Treuhändern: Bill und Melinda Gates sowie dem Hedgefonds-Manager Warren Buffett. Die Stiftung verfügt über ein Vermögen von gut 50 Milliarden Dollar – etwa die Hälfte davon stammt von Buffett – und finanziert eine Vielzahl von wohltätigen Projekten.
Die BMGF ist nach den USA der größte Spender der Weltgesundheitsorganisation WHO und zahlte ihr im Jahre 2018 über 200 Millionen Dollar – insgesamt mehr als Deutschland, Frankreich und Schweden im gleichen Zeitraum zusammen. Dies ist nicht der einzige Weg, auf dem die WHO durch Gates finanziert wird. Die Impfallianz GAVI, früher unter dem Namen ,,Global Alliance for Vaccines and Immunisation" (Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung) bekannt, stellte der WHO 2018 weitere 150 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Einer der Hauptgeldgeber bei GAVI ist wiederum die BMGF, im Jahre 2016 beispielsweise mit 1,5 Milliarden Dollar.
Man kann also davon sprechen, dass die BMGF und damit das Ehepaar Gates und Warren Buffett über direkte und indirekte Wege die Haupteinnahmequelle der WHO sind, was Fragen zu deren Unabhängigkeit von diesen Finanzquellen aufwirft. Die BMGF finanzierte darüber hinaus die Gründung der ,,Koalition für Innovationen in der Epidemievorbeugung" (CEPI), die sich mit der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen beschäftigt, im Jahre 2017 mit gut 100 Millionen Dollar. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung regelmäßig mit Millionenbeträgen Nichtregierungsorganisationen wie PATH, die sich mit der Entwicklung von Impftechnologien befassen. Auch die größten globalen Pharmakonzerne stehen auf der Empfängerliste der BMGF, so beispielsweise Pfizer, Novartis, GlaxoSmithKline und Sanofi Aventis. Die umfassende Einflussnahme der BMGF im Impfbereich ist offensichtlich.
Finanzierung mit ,,Krisenbezug"
In der Coronakrise fällt auf, dass Institutionen, die aktuell eine wichtige Rolle spielen, ebenfalls von der BMGF unterstützt werden. So erhält die amerikanische Johns Hopkins University, wo die weltweite und in allen Medien verbreitete Corona-Statistik geführt wird, regelmäßig Großspenden. Allein in den letzten zehn Jahren flossen von der Gates-Stiftung mehr als 200 Millionen Dollar an die Universität. Der Verwendungszweck waren Programme zur Familienplanung.
In Deutschland erhielt das Robert Koch-Institut als zuständige nationale epidemiologische Behörde im November 2019 250.000 Dollar. Der Charité in Berlin (Arbeitgeber von Prof. Christian Drosten) flossen 2019 und 2020 insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Wie auch bei der WHO ist die Vermutung von Interessenskonflikten naheliegend, sofern diese Institutionen oder ihre Mitarbeiter politische Empfehlungen abgeben, die Auswirkungen auf Unternehmen haben, die die Stiftung fördert oder in die sie zur Geldanlage investiert.
Währenddessen sind über das Portal ,,Frag den Staat" Anfragen zu Kontakten und finanziellen Verbindungen zwischen dem Bundesgesundheits-ministerium beziehungsweise der Charité und der BMGF gestartet worden, deren Ergebnisse aufschlussreich sein könnten.
Die Aktivitäten der Stiftung in Deutschland beschränken sich nicht nur auf gesundheitliche Aspekte. Auch etablierte Medien werden finanziell unterstützt. Zum Beispiel erhielt der SPIEGEL im Dezember 2018 2,5 Millionen Dollar, die ZEIT im Dezember 2019 300.000 Dollar. Man darf vermuten, dass dies nicht umsonst geschieht und kritische Recherchen dieser Medien hinsichtlich der Aktivitäten der Gates-Stiftung damit nicht unbedingt wahrscheinlicher werden.
Die Stiftung gehört darüber hinaus zu den Organisatoren der unter dem Namen ,,Event 201"bekannt gewordenen Pandemiesimulation, die im Oktober 2019 kurz vor Ausbruch der Coronakrise stattfand. Beteiligt waren daran außerdem – wiederum – die Johns Hopkins University sowie das Weltwirtschaftsforum.
Angesichts der vielfältigen finanziellen Verbindungen zu einflussreichen Institutionen der Gesundheitsbranche sowie der Medien sollten die BMGF und die mit ihr verbundenen Einrichtungen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für die herausgehobene Stellung, die Bill Gates beim Krisenmanagement übernehmen will und die er auch unkritisch geboten bekommt.

Wozu der Impfaktivismus?
Zur Frage nach dem Ziel des Gates'schen Impfaktivismus lohnt es sich, Gates selbst zuzuhören. Bei einem TED-Talk sagte er 2010 bezüglich der CO2-Problematik und eines möglichen Teils ihrer Lösung:
,,Auf der Welt leben heute 6,8 Milliarden Menschen. Das steigt auf etwa 9 Milliarden an. Wenn wir nun bei den neuen Impfstoffen, der Gesundheitsfürsorge und der Familienplanung wirklich gute Arbeit leisten, könnten wir diese Zahl vielleicht um 10 oder 15 Prozent senken."
Er sagt damit, dass Impfungen und Gesundheitsdienstleistungen bezüglich der menschlichen Fortpflanzung zu einer Reduktion der Bevölkerung beitragen können, die wiederum das Klimaproblem, wenn auch nur in geringem Maße, lösen helfe. Nun gibt es zu dieser Aussage wohl verschiedene Standpunkte, die hier nicht weiter diskutiert werden sollen. Allerdings könnte man sich darauf einigen, dass solche Schritte nur in Zusammenarbeit mit den beteiligten Menschen sowie mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen sollten. Dazu gehört vor allem auch die vollständige Aufklärung hinsichtlich der Folgen und Risiken solcher Eingriffe. Dass dies bei den Projekten der BMGF und der durch sie finanzierten Institutionen nicht so ist, zeigt der folgende Fall." (Ende des Zitats)
Aha, da will also einer – auch mit ,,den neuen Impfstoffen" – dazu beitragen, dass die Gesamtanzahl aller Menschen auf der Welt ,,vielleicht um 10 oder 15 Prozent" gesenkt werden kann.
Gewissensfrage an die deutschen Politiker und Medienmacher, die einem solchen Mann in der Tagesschau vom 12.4.2000 einen 9-minütigen Auftritt ermöglicht haben: Wieso kooperieren Sie mit jemanden, der solche Aussagen getätigt hat?
Ich nenne so jemanden keinen Philanthropen bzw. ,,Menschenfreund", sondern einen Feind der gesamten Menschheit, einen schwerstkriminellen Psychopathen, der sofort in Untersuchungshaft und vor einen internationalen Strafgerichtshof gehört, damit er wegen seiner geplanten Verstöße gegen das Völkerstrafrecht, insbesondere wegen der geplanten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, umgehend seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.
Gates erinnert mit seinen Aussagen mehr an einen größenwahnsinnigen Psychopathen vom Format eines ,,Dr. Seltsam" aus Kubricks Film ,,Dr. Seltsam oder Wie ich lernte, die Bombe zu lieben" als an einen fachkundigen Menschenfreund."
Und da kann er noch so viel Geld für Werbekampagnen ausgeben und arme farbige Kinder in Afrika umarmen, um die Öffentlichkeit zu blenden.
Zudem sollte sein gesamtes Vermögen bis auf den letzten Cent in Beschlag genommen und eingezogen werden, damit man damit – zunächst – insbesondere all die Opfer seiner Impfkampagnen in aller Welt entschädigen kann.
Die Menschheit ist jedenfalls gewarnt: Da will uns einer, der die Weltbevölkerung – nach gewissen Quellen auf die Zahl von 500 Millionen, da man einfach nicht mehr Sklaven für eine neue Herrenrasse braucht – auch mit Impfstoffen reduzieren, und jetzt haben WHO und Bundesregierung nichts Besseres zu tun, als diesem Kerl den roten Teppich auszurollen?
Wer auch immer auf die Regierungen und ,,Gesundheitspolitiker" dieser Welt Einfluss ausübt: Ihr seid allesamt kriminelles Pack und gehört hinter Schloss und Riegel.
Damit Ihr es versteht, will ich es in etwa so formulieren, wie es Mortimer Bruster in ,,Arsen und Spitzenhäubchen" seinen beiden lieben Tanten erklären wollte, damit sie von ihrer Vorliebe für Serienmord endlich ablassen:
,,Massenmord ist verboten, sogar strafbar.... Ja, Massenmord ist sogar echt ...schlecht, also nicht gut."
4.
Nur, damit das Gericht einmal erkennen kann, wie weit die Vorwürfe gegenüber der Gates-Stiftung gehen, möchte ich an dieser Stelle besonders auf den Artikel ,,Indische Ärzte verklagen Bill Gates: Er habe zahllosen indischen Kindern mit seinen tödlich-,,humanitären" Impfstoffen schweren Schaden zugefügt" hinweisen, der unter dem Link
https://friedliche-loesungen.org/feeds/robert-f-kennedy-jr-kritisiert-bill-gates-scharf
abrufbar.
Dieser Artikel enthält sehr schwere Vorwürfe in den Raum stellt, die unbedingt restlos aufgeklärt werden müssen.
Ich stimme jdenfalls mit Robert F. Kennedy Jr., dem Neffen des 35. Präsidenten der USA, vollkommen überein, wenn er u.a. sagt:
,,Gates konnte nicht einmal seine Windows-Betriebssysteme vor Viren schützen, also sollte er sich ,hinsetzen', wenn es um den Coronavirus geht,,.
Es gibt aktuell – dies sei noch erwähnt – auch noch weitere erhellende Artikel über die Aktivitäten von Bill Gates und seiner angeblich so ehrenwerten Stiftung, von denen ich jetzt nur noch den Beitrag ,,Tagesdosis 24.4.2020 – Die Bill und Melinda Gates Stiftung" von KenFM erwähnen möchte, siehe:
https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/
Alles das, was der Stiftung von Bill Gates und ihm selbst in diesem Artikel vorgeworfen wird, müsste jetzt – wo diese Vorwürfe in den öffentlichen Raum gestellt worden sind – auch unbedingt aufgeklärt werden, zumal sich Bill Gates nunmehr in aller Öffentlichkeit für die Impfung der gesamten Menschheit gegen das Sars-CoV-2-Virus einsetzt, was schon an einen ausgeprägten Cäsarenwahn erinnert.
Solche Vorwürfe müssen jedenfalls restlos aufgeklärt sein, bevor so einer Person irgendein Mitsprache- und Gestaltungsrecht bei Impfkampagnen eingeräumt wird.
Es wäre also insbesondere zu klären, ob er für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von illegalen Impfstoff-Tests an unschuldigen Kindern aus armen, ungebildeten und unterinformierten Familien in aller Welt (mit-)verantwortlich ist. Indische Ärzte geben der Gates-Kampagne für die Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) die Schuld an der Lähmung von 490.000 (!) Kindern.
Wollen wir hier in Deutschland vergleichbare Erfahrungen machen, zumal die Impfung der ganzen Bevölkerung doch schon längst offiziell angedacht ist?
Nachdem ich die Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung zu dem Thema ,,Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft" gelesen hatte, kann ich jedenfalls jedem Menschen nur dringend dazu raten, dass er sich doch erst einmal gründlich über alle Aspekte einer Impfung informieren sollte, bevor er sich selbst und seine Kinder impfen lässt, eben weil es Fehler gibt, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
Wie dem auch sei: Wenn nur 20% von dem stimmen, was Bill Gates in Artikeln wie dem Vorgenannten vorgeworfen wird, dann wäre es zu 100% geboten, jegliche Kooperation mit dieser Stiftung zu verweigern und jeden Einfluss dieser Stiftung auf die internationale und nationale Gesundheitspolitik zu verhindern.
Der medizinische Laie Bill Gates wäre dann kein Philanthrop (oder wofür er sich auch immer halten mag), sondern ein Fall für nationale und internationale Ermittlungsbehörden und einen (internationalen) Strafgerichtshof.
Welcher Mensch mit einem Rest an gesunden Menschenverstand würde sich denn freiwillig impfen lassen, wenn ,,Global Player" und Profiteure wie Bill Gates hinter der Impfkampagne stehen?? Der Antragsteller jedenfalls nicht.

1.   B) Rechtliche Würdigung
Hauptsacheantrag
I.
Zur Verfassungswidrigkeit von
•   20 Abs. 6 und 7 IfSG und
•   32 IfSG i.V.m. § 28 IfSG:
Dem BVerfG ist bekannt, dass alle Bundesländer auf der Grundlage des § 32 IfSG i.V.m. § 28 IfSG zahlreiche Verordnungen zur angeblichen ,,Bekämpfung" des Corona-Virus bzw. zur Eindämmung der angeblichen ,,COVID19-Epidemie" erlassen haben.
Die einzelnen Landesverordnungen / Erlasse und Allgemeinverfügungen der Bundesländer sind u.a. unter folgendem Link abrufbar:
https://brak.de/die-brak/coronavirus/uebersicht-covid19vo-der-laender/
Gegen zahlreiche Regelungen in diesen Landesverordnungen sind Normenkontrollverfahren vor den jeweiligen OVGs und auch andere Gerichtsverfahren eingeleitet worden, u.a. abrufbar (wenngleich nicht immer aktuell) unter:
https://brak.de/die-brak/coronavirus/corona-und-die-justiz/rechtsprechungsuebersicht/
Soweit erkennbar, hat kein einziges OVG die ganzen Corona-Bekämpfungs-Verordnungen, die mit nie dagewesenen Eingriffen in die Grundrechte aller Menschen in diesem Lande verbunden waren, offiziell als das deklariert was sie in Wahrheit sind: Vollkommen absurde, weil vollkommen grundlos verhängte und zudem brutal unverhältnismäßige Regelungen, die in ihrer Gesamtheit (soweit sie nicht ausschließlich die in § 28 I IfSG genannten Risikogruppen betreffen) sofort aufgehoben werden müssten.
Entweder fehlte allen OVGs das Wissen oder der Mut, um eine sachgerechte Entscheidung – gegen den erkennbaren Willen der jeweiligen Landesregierungen – treffen zu können.
Schon dieser Umstand, dass alle Landesregierungen – auf die VO-Ermächtigung des § 32 gestützt – über viele Wochen hinweg und bis in die Gegenwart hinein, m.E. über den zu unbestimmten Wortlaut der §§ 32 und 28 IfSG hinausgehend, letztlich vollkommen ungerechtfertigt in brutal unverhältnismäßiger und geradezu unverantwortlicher Weise Verordnungen mit massivsten Einschränkungen aller einleitend genannten Grundrechte erlassen und (auch in mehrfach modifizierter Form) aufrecht erhalten haben, beweist nachdrücklich, dass es eine schwere Fehlkonstruktion des Gesetzgebers war, dem Landesregierungen über § 32 IfSG eine so weitreichende Verordnungskompetenz zuzugestehen.
Das ,,Krisenmanagement" der Bundesregierung und aller Landesregierungen hat – auf die Vorarbeit des RKI gestützt – in einer Zeit des offensichtlich gewordenen ,,globalen Fehlalarms" komplett versagt, weil es die Erkenntnisse von namhaften Experten (innerhalb und außerhalb der Virologie) vollkommen ignoriert und in ihrem wahnwitzigen ,,Krisenmanagement", das jetzt nur noch die Folgen einer unverantwortlichen Politik aufarbeiten könnte, insbesondere nicht die Grundregeln jeder staatlichen Maßnahme und jeder medizinischen Behandlung bedacht hat:
Keine Behandlung darf mehr Schaden anrichten als die (tatsächlich oder nur vermeintlich bestehende) Krankheit / Krise selbst.
Und an genau dieser Stelle setzt der Vorwurf ein, der m.E. längst eine strafrechtlich zu würdigende Dimension erlangt hat.
Die Regierungen des Bundes und aller Länder waren auf Grund der staatlichen Schutzpflicht zwingend verpflichtet, sämtliche (!) verfügbaren Erkenntnisse bei der Bekämpfung einer vermeintlichen Pandemie zu berücksichtigen, insbesondere auch im Hinblick auf die Folgen des Lockdowns, der mit auf § 32 IfSG gestützten Verordnungen in die Praxis umgesetzt worden ist.
Die ,,Corona-Verordnungen" der Länder beweisen, dass die Länder faktisch in alle Grundrechte eingegriffen haben, die ein Leben in Würde und eine freiheitliche und offene Gesellschaft überhaupt erst zulassen.
Damit haben sie zugleich die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Betriebe zerstört, unzählige Menschen bzw. Familien in große wirtschaftliche Not gestürzt, das Kultur- und Vereinsleben zum Erliegen gebracht, mit verhängnisvollen Folgen für den sozialen Frieden, die Gesundheit, das Leben und auch den Besitzstand der Betroffen.
Damit ist die Norm des § 32 IfSG faktisch zu einer Art ,,Staatsstreich" missbraucht worden, da diese Verordnungen durch das grundsätzliche bußgeldbewehrte Verbot jeder Demonstration bzw. größeren Menschenansammlung (repressive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt) selbst jeden öffentlichen Widerspruch vollkommen unmöglich gemacht hat.
Eine Verordnungsermächtigung, die – zudem noch unter Verletzung des Zitiergebots – (angeblich) so weitreichende Eingriffsbefugnisse in alle Bereiche menschlichen und gesellschaftlichen Lebens verschaffen soll, ohne dabei – wie die aktuelle (bloß geistige) Fake-Pandemie bzw. Fake-Demie ja nachdrücklich  unter Beweis gestellt hat – effektive Sicherungsmechanismen durch ein professionelles Krisenmanagement mit Experten aller betroffenen Fachbereiche vorzusehen, ist eine einzige Gefahr für Mensch und Menschenwürde, eine jede freiheitlich-demokratische Grundordnung mitsamt Bekenntnis zu Rechts- und Sozialstaat.
Wissen die Mächtigen in diesem Lande also selbst am Besten, dass der ganze Corona-Hype nur dummes Zeug ist, so dass sie allen Grund haben, den öffentlichen Widerspruch der Menschen in diesem Land zu fürchten?
Wie ist denn anders zu erklären, dass das ,,Krisenmanagement" der Bundesregierung so aussieht, dass sie eine hervorragende Analyse des BMI-Mitarbeiters Stephan Kohn zum Anlass genommen hat, diesen Mann zu suspendieren?
Ist das die ,,Angst der Machteliten vor dem Volk", von dem Prof. Mausfeld in seinem o.g. Vortrag gesprochen hat?
Der Analyst Kohn hat offensichtlich im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt. Aber selbst wenn er das nicht getan hätte, dann wäre ein Mensch, der seinen staatlichen Schutzauftrag und seinen Amtseid ernst nimmt, ein besserer Staatsdiener und Krisenmanager als ein Politiker, der seinen staatlichen Schutzauftrag und seinen Amtseid offenbar vergessen hat.
Der Staat muss so weitreichende Eingriffe in das Leben aller Menschen unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Standards verifizieren, für jeden Betroffenen nachvollziehbar begründen und transparent machen und dann – vor allen Dingen – verhältnismäßig und unter Beachtung der Würde des Menschen und aller absehbaren relevanten Konsequenzen umsetzen.
Das hat der Staat im Zuge der ,,Corona-Krise" gerade nicht gemacht.
Er hat den Menschen zum Objekt staatlichen Handels degradiert, dem man selbst den Kontakt mit nahen Angehörigen untersagen kann, sogar in Phasen schwerer Krankheit und altersbedingter Einsamkeit.
Damit ist besonders das Lebensglück der Schwächsten der Gesellschaft, die Alten, die Kranken und die Kinder, in ganz besonderer Weise aufs Spiel gesetzt worden, trotz der seit Wochen vernehmbaren Warnungen von Experten wie Prof. Bhakdi, Dr. Köhnlein und Dr. Schiffmann und vielen Anderen.
1.   Verletzung von Grundrechten unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Die angegriffenen Regelungen verletzen die Grundrechte der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), weil sie – wie die Erfahrungen in dieser angeblichen ,,Corona-Krise" eine Blankettermächtigung für Eingriffe in diese Grundrechte geschaffen haben, ohne das wirksame Kontrollmechanismen erkennbar sind, die zu einer umgehenden Beendigung dieser Eingriffe führen, wenn sich eine vermeintliche Pandemie – wie aktuell – als ,,globaler Fehlalarm" herausstellt.
Genau dieser Umstand ist von dem Ersteller der Analyse zu Anlage 1 kritisiert worden.
Darüber hinaus ermöglichen sie verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen (Art. 3 Abs. 1 GG), da die Verordnungsgeber letztlich – ohne jede wissenschaftliche Grundlage – z.B. frei darüber bestimmen konnten, ab welcher Verkaufsfläche ein Handelsgeschäft geöffnet werden durfte (was alle Kleinhändler benachteiligt hat) oder das Senioren in einem Altenheim nicht besucht werden dürfen, Menschen im ambulanter Pflege aber doch.
Eine Verordnungskompetenz, die keine Grenzen mehr zu kennen scheint und sich im Namen der Bekämpfung einer vermeintlichen Pandemie zu schwersten Eingriffen in die Grundrechte auch aller gesunden Menschen anmaßen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, da es hierfür zum einen an einer verfassungsrechtlich tragfähigen, hinreichend bestimmten und parlamentarisch gedeckten gesetzlichen Grundlage fehlt, die insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dabei der Summe vorhandenen Expertenwissens Beachtung schenkt.
Dass diese Verordnungskompetenzen viel zu weit gehen, wird sofort deutlich, wenn wir uns einmal ansehen, in welcher Weise die auf § 32 IfSG gestützten Verordnungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt haben:
1.   Fehlen eines legitimen Zwecks
2.   Fehlende Ermittlungs- und Darlegungspflicht des Verordnungsgebers
Der Schutz vor Ansteckung mit dem Virus durch Inanspruchnahme von ausnahmslos allen Nichtstörern kann nur dann legitimes Ziel der Antragsgegnerin sein, wenn tatsächlich eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie besteht.
Für die Beurteilung des Vorliegens einer erheblichen Gesundheitsgefährdung besteht eine Ermittlungspflicht des Staates, die sich aus § 24 Abs.1 VwVfG und § 25 Abs.1 IfSG ableiten lässt und Auskunft geben muss über
•   Art
•   Ursache
•   Ansteckungsquelle und
•   Ausbreitung der Krankheit.
Vgl. BVerwG, Urteil v. 22.3.2012 – 3 C 16.11
Auf welches konkrete Erkenntnismaterial sich die Länder beruft haben, ist nicht ersichtlich.
Kein Bundesland hat detailliert dazu vorgetragen, welche konkret auf das jeweilige Land bezogenen Erkenntnisse es zu welchem Zeitpunkt gegeben hat und wie sie die obigen Einwendungen der o.g. Kritiker widerlegen kann.
Auf die Erkenntnisse des RKI können sich Bund und Länder jedenfalls nicht berufen. Bereits der Teil III des nationalen Pandemieplans des RKI von 2007 stellt auf S. 28 f. die Parameter dar, die zu Beginn einer Pandemie erhoben werden müssen:
•   Inkubationszeit
•   Symptomatik
•   Letalität (Anteil der Erkrankten, die versterben)
•   Anteil der Exponierten, die sich infizieren / sekundäre Erkrankungsrate
•   Manifestationsindex (Anteil der Infizierten, die erkranken)
•   Anteil der Erkrankten, die den Arzt aufsuchen
•   Anteil der Erkrankten, die eine Pneumonie entwickeln
•   Anteil der Erkrankten, die ins Krankenhaus eingewiesen werden
•   Risikofaktoren für Pneumonie, Krankenhauseinweisung, Tod
•   Infektiöses Potential des Virus (Basisreproduktionszahl R0)
•   Beginn, Dauer und Ausmaß der viralen Ausscheidung
•   Auftreten von präsymptomatischen Infektionen
•   Mittlere Erkrankungsdauer / Aufenthaltsdauer im Krankenhaus
•   Komplikationsraten bei Risikogruppen:
– ältere Bevölkerung
– chronische Vorerkrankung
– Kleinkinder, Kinder
– Schwangere
•   Effektivität antiviraler Medikamente bei prophylaktischer bzw. therapeutischer Verordnung
•   Effektivität eines Impfstoffs
•   Ausschluss einer bioterroristischen Ursache
Quelle abrufbar unter:
https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6227/Pandemieplan2007.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Es ist nicht ersichtlich, dass eine dieser Fragen für Deutschland bzw. eines seiner Bundesländer nachvollziehbar beantwortet wurde.
Auch die – im Nationalen Influenzapandemieplan – Teil 2 aufgeführten – verschiedenen Parameter für die drei grundlegenden Kriterien für eine Risikoeinschätzung der Pandemie hat das RKI nicht ermittelt:
•   Parameter zum epidemischen Potenzial in der Bevölkerung (s. Tab. 4),
•   Parameter zum epidemiologische (Schwere-)Profil von Influenzaerkrankungen (s. Tab. 5),
•   Parameter zur Ressourcenbelastung im Gesundheitsversorgungssystem (s. Tab. 6).
Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Downloads/Pandemieplan_Teil_II_gesamt.pdf?__blob=publicationFile
1.   Tatsachen und Grundlagen zur Einschätzung der Gefahr
Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/18_20.pdf?__blob=publicationFile
Wie sich aus der o.a. Tabelle aus ,,Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen in Deutschland (Update vom 29.4.2020). Epid Bull 2020;18:28" ergibt, waren mit dem SARS-CoV-2-Virus deutschlandweit maximal 9 Prozent der Personen, die einen Arzt konsultiert haben, infiziert. Bei einer Steigerung von der 11. zur 14. KW um 3,1 Prozent und einem Abfall von der 14. zur 17. KW um 3,6 Prozent liegen keinerlei Anhaltspunkte für eine erhöhte Übertragbarkeit vor.
Auch auf eine Übersterblichkeit deuten die Zahlen des RKI nicht hin. Das epidemiologische Bulletin 17/2020 vom 23.4.2020 (Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2-Test- zahlen in Deutschland (Update vom 21.4.2020). Epid Bull 2020;17:17) hat dazu folgende Zahlen veröffentlicht:
Aus der Tabelle 1 ist erkennbar, dass unter den bis zum 17.3.2020 übermittelten 12.178 Fällen 101 Todesfälle zu verzeichnen waren, wovon die weitaus meisten Todesfälle in der Altersgruppe ,,80 und älter" mit 70 liegen.
(Hierbei lassen wir einmal außer Betracht, dass diese Todesfälle auf der Basis eines absolut untauglichen PCR-Tests bestimmt wurden.)
Der Anteil der Verstorbenen an den gemeldeten Erkrankungen beträgt mithin 1%. Vor dem Hintergrund der weiter unten noch aufzuzeigenden hohen Dunkelziffer dürfte die Sterblichkeitsrate der Infektion (sog. Infektionssterblichkeit, infection fatality rate, IFR), die den Anteil der Todesfälle unter den Infizierten angibt, weit unter 1 % liegen.
Deutlich aufschlussreicher sind daher die Ergebnisse der aktuell vorliegenden ,,Heinsberg-Studie" vom 4.5.2020:
https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020
Im Rahmen der Studie hatte ein Forschungsteam um Prof. Dr. Hendrik Streeck (Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn) und Prof. Dr. Gunther Hartmann von der Universität Bonn in der Ortschaft Gangelt eine große Zahl von Einwohnern befragt, Proben genommen und analysiert. Aus den Daten wurde erstmals weltweit die Sterblichkeitsrate der Infektion (IFR) genau bestimmt. Die Bestimmung der IFR wird international für SARS-CoV-2 gefordert. Sie liegt für SARS-CoV-2 für den Ausbruch in der Gemeinde Gangelt bei 0,37 Prozent. Damit liegt die IFR auf jeden Fall näher an Influenza (0,1 bis 0,2 Prozent) denn an SARS – 9 bis 10 Prozent – oder MERS – 36 Prozent.
Mit der IFR lässt sich anhand der Zahl der Verstorbenen abschätzen, wie viele Menschen insgesamt infiziert sind und dient zur Bestimmung der sogenannten Dunkelziffer. Diese ist in Gangelt rund 5-fach höher als die offiziell berichtete Zahl der positiv getesteten Personen. Legt man für eine Hochrechnung etwa die Zahl von fast 6.700 SARS-CoV-2-assoziierten Todesfällen in Deutschland zugrunde, so ergäbe sich eine geschätzte Gesamtzahl von rund 1,8 Millionen Infizierten. Diese Dunkelziffer ist um den Faktor 10 größer als die Gesamtzahl der offiziell gemeldeten Fälle (162.496 am 03.05.2020, 07:20 Uhr). Rechnet man die Ergebnisse der Studie auf die Zahl von fast 6.700 Todesfällen in Deutschland hoch, so ergibt sich folgendes Schaubild:
Wenn man jetzt zusätzlich – und dies ist zwingend für eine folgerichtige Beurteilung – nur die Zahl der AN Corona gestorbenen in die Betrachtungen einbezieht, nämlich 0,0076%, liegt die IFR mehr als deutlich unter der einer Influenza.
Wer aktuell immer noch glaubt, dass es eine Übersterblichkeit gibt, der möge die Fakten aus dem nachfolgenden Video von Mitte Mai 2020 widerlegen:
youtube.com/watch?v=V3AzAXZmoB0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=0s
Zudem möge er dann insbesondere nachweisen, dass die – nicht vorhandene – Übersterblichkeit ,,wegen" des Corona-Virus eingetreten ist. Aber dann muss er auch nachweisen, dass diese Feststellung auf einem Test basiert, der validiert und praxistauglich ist, weil er nicht auch bei Motorenöl, Papayas und Tiger positive Resultate liefern kann und zuverlässiger ist als ein Münzwurf.
Zudem möge er dann nachweisen, dass diese Übersterblichkeit in Wahrheit nicht ausschließlich oder weit überwiegend auf den Folgen des Lockdowns beruht. Aus der Analyse zu Anlage 1 ergibt sich, dass alleine in Deutschland auf Grund von verschobenen OPs, vermehrt auftretenden Suiziden, unterbliebenen Heilbehandlungen, Verschlechterungen der Versorgung in Alten- und Pflegeheimen schon jetzt mit mehr vielen zusätzlichen Toten infolge des Lockdowns zu rechnen ist.
In der Zusammenfassung zu dieser Analyse heißt es (Zitat):
1.   Todesfälle
2.   Aufgrund Einschränkungen  der Klinikverfügbarkeiten (und Behandlungs-möglichkeiten) verschobene oder abgesagte Operationen:
Über alles betrachtet hatten wir im Jahr 2018 insgesamt ca. 17 Mio vollstationärer Patienten mit OPs. Das sind im Schnitt 1,4 Mio Patienten pro Monat. Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.
1.   
Aufgrund Einschränkungen der Klinikverfügbarkeiten (und Behandlungsmöglichkeiten) verschobene oder abgesagte Folgebehandlungen von (z.B. an Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt) Erkrankten:
Die negativen Wirkungen von unterbrochenen Versorgungsstrukturen bei Tumorpatienten, seien es Krebsnachsorge oder auch unterbrochene Krebsvorsorgeprogramme, wie beim Brustkrebs, liegen auf der Hand, denn diese Maßnahmen haben ja ihren Nutzen in langen Studien belegt und sind auf dieser Basis eingerichtet worden.
Es ist auch hier von jährlichen Behandlungszahlen in Millionenhöhe auszugehen. In einem Teil der Fälle werden die Verfügbarkeitseinschränkungen der Kliniken ebenfalls zum vorzeitigen Versterben von Patienten führen. Eine Prognose dieses Effekts ist schwierig. Experten, die sich dazu äußerten, gingen von bis zu mehreren tausend zusätzlichen Toten aus, die bereits in März und April 2020 verstarben oder noch versterben werden.
1.   
Bei der Versorgung von Pflegebedürftigen (in DEU insgesamt 3,5 Mio. Menschen) sinkt aufgrund von staatlich verfügten Beschränkungen das Versorgungsniveau und die Versorgungsqualität (in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie bei privat / innerfamiliär durchgeführter Pflege). Da erwiesenermaßen das gute Pflegeniveau in DEU viele Menschen vor dem vorzeitigen Versterben bewahrt (das ist der Grund dafür, dass dafür so viel Geld aufgewendet wird), wird die im März und April 2020 erzwungene Niveauabsenkung vorzeitige Todesfällen ausgelöst haben. Bei 3,5 Mio. Pflegebedürftigen würde eine zusätzliche Todesrate von einem Zehntel Prozent zusätzliche 3.500 Tote ausmachen. Ob es mehr oder weniger sind, ist mangels genauerer Schätzungen nicht bekannt.
d.
Zunahmen von Suiziden (bisher durchschn. 9.000 pro Jahr); Gründe für die Zunahme von Suiziden: langeandauernde erhebliche Beeinträchtigung aller Lebensbedingungen, die für psychisch instabile Persönlichkeiten kritisch werden können; aber auch mit zahlreichen Suiziden als Reaktion auf die wirtschaftliche Vernichtung von Existenzen ist zu rechnen; diverse Berufsgruppen, die sich ihrer Belastung durch die gesellschaftlichen und persönlichen Veränderungen und ihrer persönlichen (Mit)Verantwortung nicht gewachsen fühlen.
e.
Zusätzliche Todesfälle durch Herzinfarkt und Schlaganfall
Über die letzten Jahre und Jahrzehnte wurden integrierte Konzepte entwickelt, die erfolgreich die Morbidität und Mortalität beeinflusst haben und darauf beruhen, dass möglichst frühzeitig (im Krankheitsverlauf), möglichst rasch (Zeit bis zur Versorgung) und möglichst kompetent eine Versorgung erfolgt. Diese inter-sektoralen/-disziplinären Ketten sind in vielfacher Weise geschädigt (ambulante Versorgung, Ressourcenentzug) und leiden auch maximal darunter, dass bedingt durch einseitige und übertriebene Informationspolitik die Betroffenen unberechtigter Weise Corona mehr als diese Erkrankungen fürchten und Warnzeichen unterdrücken und auch befürchten mit diesen Erkrankungen in der derzeitigen Corona-Fixierung im Krankenhaus nicht gut behandelt zu werden. In Konsequenz suchen derzeit viele Betroffene nicht/zu spät den Arzt auf, was bei diesen Erkrankungen erhöhte Morbidität, verschlechterte Rehabilitation und erhöhte Mortalität bedeutet." (Zitat Ende)
Im Nationalen Pandemieplan Teil III von 2007 wird auf Seite 23 bei einer 15 %igen Erkrankungsrate – wie sie in der aktuellen ,,Heinsberg-Studie" nunmehr festgestellt wurde – von 187.000 Hospitalisierungen und einer Todesfallzahl von 51.500 ausgegangen. An dieser Einschätzung hat sich auch in den aktuellen Pandemieplänen des RKI ersichtlich nichts geändert. Tatsächlich gab es bis zum 17.3.2020 nach dem epidemiologischen Bulletin 17/2020 des RKI (s.o.) nicht einmal 10.000 Hospitalisierungen und sogar nur 101 Todesfälle.
Bestätigung finden diese Zahlen auch bei EuroMOMO, dem europäischen Projekt zur Überwachung der Sterblichkeit:
https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps
Ebenfalls bestätigt werden diese Ergebnisse durch das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.4.2020 für das erste Quartal 2020:
https://www.it.nrw/keine-erhoehte-sterblichkeit-im-maerz-2020-nordrhein-westfalen-99420
Die Länder waren und sind mithin darlegungsbelastet, ob überhaupt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Pandemie vorlag und immer noch vorliegt und damit die getroffenen ,,Schutzmaßnahmen" überhaupt geboten und zweckmäßig sind.
Dieser Darlegungs- und Beweislast sind sie zu keiner Zeit – jedenfalls hinreichend – nachgekommen.
Werden die ergriffenen und immer noch fortdauernden Maßnahmen immer noch auf die fehlerhafte Annahme gestützt, dass die Maßnahmen der Länder bis heute messbare Auswirkungen auf die Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus hatten und ein ,,exponentielles" Wachstum verhindert haben?
Tatsächlich hatte sich Reproduktionszahl aber bereits seit dem 21. März 2020 nach den Angaben des RKI aus ,,Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen in Deutschland (Update vom 21.4.2020). Epid Bull 2020;17:17" (S. 14) bei einen Wert ,,um 1" stabilisiert, d.h. jede infizierte Person steckt statistisch weniger als 1 Person an, sodass die Ausbreitung des Virus zum Erliegen kommt:
Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20.pdf?__blob=publicationFile
Die seit dem 23.3.2020 bundesweit geltenden strengen Maßnahmen zur Reduzierung des menschlichen Kontakts haben jedenfalls nicht dazu geführt, die Reproduktionszahl zu verringern und bei dem Zielwert des RKI von ,,1" zu stabilisieren. Die Stabilisierung ist bereits vor den strengen Maßnahmen eingetreten.
Zudem kann man die Fallzahlen bei einem derart untauglichen PCR-Test, der beliebig positiv reagiert, natürlich nach Belieben manipulieren, so dass sich auch diese Reproduktionszahl faktisch jederzeit nach oben manipulieren ließe.
Abgesehen davon beschreibt der Nationale Pandemieplan Teil III aus dem Jahre 2007 auf Seite 25 f., dass bei den Pandemien 1957 und 1968 eine Basis-Reproduktionszahl von 1,65 bzw. 2,2 berechnet wurde und nach Einschätzung des RKI eine pandemische Welle bis zur Reproduktionszahl R0 von 1,6 als relativ gut kontrollierbar ist:
,,Die Auswirkungen und Möglichkeiten der Schadensbegrenzung einer Pandemie hängen wesentlich von der so genannten Basis-Reproduktionszahl (R0) ab. Die R0 beschreibt die durchschnittliche Anzahl der Personen, die eine infizierte Person innerhalb einer völlig suszeptiblen Bevölkerung ansteckt. Solange R0 > 1 ist, breitet sich eine Epidemie weiter aus und ist nicht unter Kontrolle. Zum Beispiel wurde für die Pandemien 1957 und 1968 eine R0 von 1,65 bzw. 2,2 berechnet [14]. Bis zu einer R0 von 1,6 ist eine pandemische Welle relativ gut kontrollierbar, während bei größeren R0 die Welle rascher abläuft und mehr Menschen infiziert [23]."
https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6227/Pandemieplan2007.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Es ist in den aktuellen Pandemieplänen nicht ersichtlich, dass sich an dieser Einschätzung etwas geändert hat.
Ein weiteres Ziel des RKI war, den zukünftigen Bedarf an Intensivbetten einzuschätzen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Pandemie zu vermeiden.
Es liegt auf der Hand, dass aussagekräftigen Daten nur durch entsprechende Testhäufigkeiten gewonnen werden können. Das RKI hat die vorhandenen Testkapazitäten – wie aus ,,Robert Koch-Institut: Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen in Deutschland (Update vom 29.4.2020). Epid Bull 2020;18:28" (S. 28) ersichtlich – aber zu keinem Zeitpunkt ansatzweise ausgeschöpft:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/18_20.pdf?__blob=publicationFile
Aus der Tabelle 2 ergibt sich, dass in der KW 15 ca. 730.000 Tests zur Verfügung gestanden hätten. Tatsächlich wurden gerade einmal ca. 379.000 Tests durchgeführt.
Diese Zahl verringerte sich sogar in der KW 16 auf ca. 330.000 Tests, obwohl die Testkapazitäten von KW 15 auf KW 16 um fast 90.000 Tests erweitert wurden.
Bereits aus der mangelnden Ausschöpfung der Testkapazitäten ergibt sich eine hohe Dunkelziffer, sodass eine wissenschaftliche Einschätzung zukünftiger Belastungen des Gesundheitssystems nicht fundiert ist.
Die Dunkelziffer erhöht sich des Weiteren durch die Vorgabe des RKI vom 25.3.2020, dass neben bestätigten COVID-19-Fällen nunmehr auch Risikogruppen getestet werden sollen. Dies führt dazu, dass symptomlos Infizierte für die Statistik unsichtbar bleiben. Durch das Außerachtlassen der Dunkelziffer bereits Immunisierter muss von einer deutlich geringeren Letalität sowie fehlerhaften Bedarfsberechnung für das Gesundheitssystem ausgegangen werden.
Wenn man sich die aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhaus-Standorte ansieht, kann auch nicht von einer Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems gesprochen werden:¬¬
Quelle: https://www.intensivregister.de/#/intensivregister
Aus dem Intensivregister ist ersichtlich, dass z.B. in Bayern aktuell 469 COVID-19-Fälle ,,aktuell in Behandlung" sind, 328 davon beatmet werden.
Im Vergleich dazu gibt es im Land Bayern 4.786 ,,aktuell betreibbare Intensivbetten" mit 1.813 ,,aktuell freie" Intensivbetten, sodass momentan nur ein Teil der Intensivbetten durch COVID-19-Fälle belegt wird.
Auch in allen anderen Bundesländern stellt sich die Situation vergleichbar oder noch sehr viel entspannter dar.
1.   Fazit:
Für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte aller Bürger des Landes gab und gibt es keine wissenschaftlich evidenzbasierte Grundlage, schon gar nicht für eine Verlängerung der Anordnungen bis in die Gegenwart hinein.
Auf ihre Einschätzungsprärogative können sich Bund und Bundesländer nicht mehr berufen,
•   32 IfSG hat also nachweisbar zum faktenfreien und wissenschaftsfernen ,,Verordnen" (allem Anschein nach) nach Lust und Laune eingeladen, auch in Grundrechte, die in § 32 IfSG nicht zitiert werden, und damit staatliches Handeln für jeden Bürger unvorhersehbar gemacht.
Der Bürger kann weder eine stringente, wissenschaftlich verifizierte Rechtfertigung für all diese Eingriffe in sein Leben feststellen, noch erkennen, dass sich der Staat auch nur für die katastrophalen Folgen seines katastrophalen Krisenmanagements interessiert.

2.   Geeignetheit
Die Verordnungen der Länder waren und sind bereits nicht geeignet, um eine Übertragung von Viren zu verhindern.
Die in der Bevölkerung zunehmend erzeugte Angst führt zu einem übermäßig hohen Bedürfnis nach Sicherheit.
Dazu führt das ifo Institut in seiner Coronavirus-Pandemie-Strategieempfehlung vom 2.4.2020 unter Mitarbeit von 14 Professoren und Doktoren auf Seite 4 folgendes auf:
,,Die aktuellen Regelungen bedeuten eine deutliche Einschränkung der medizinischen Versorgung aller Nicht-COVID-19-Patienten. Viele Arztpraxen sind geschlossen, Operationen und diagnostische Eingriffe werden verschoben, Psychotherapien und krankengymnastische Betreuung finden kaum noch statt, Versorgungsstrukturen für Obdachlose und sozial Schwache sind großenteils stillgelegt. Aufgrund der Maßgabe, räumliche Nähe und Aufenthalt in gemeinsamen Räumen zu verhindern, findet vielfach medizinische Versorgung nur eingeschränkt statt."
Quelle:
https://www.ifo.de/DocDL/Coronavirus-Pandemie-Strategie-Fuest-Lohse-etal-2020-04.pdf
Zum anderen führt der für den Hanauer ÄBD zuständige KV-Obmann Facharzt Dr. med. Detlef Oldenburg aus, dass ein Patientenrückgang um rund 50 Prozent erfolgt ist und dies auf die Angst vor einer Ansteckung zurückzuführen ist.
https://www.hanauer.de/hanau/angst-coronavirus-gehen-viele-patienten-main-kinzig-kreis-nicht-mehr-arzt-13657902.html
Er führt weiter aus:
,,,,.., dass die Verunsicherung in der Bevölkerung groß ist und auch auf eine teilweise unzureichende Berichterstattung in verschiedenen Medien zurückzuführen" sei. Dies könne dazu führen, dass Erkrankungen zu spät diagnostiziert und behandelt würden."
Gleiches gilt auch für die – im Kontext mit der Pflicht zur Tragung einer Mund-Nase-Bedeckung – (oft nachträglich) eingefügte Ausnahmeregelung bei psychischen Beeinträchtigungen, die durch ärztliches Attest nachgewiesen werden müssen. Laut Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) vom 26.3.2020 heißt es:
,,Pro Quartal werden 2,5 Mio. gesetzlich Versicherte bei Fachärztinnen und -ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Nervenheilkunde behandelt. 1,5 Mio. gesetzlich Versicherte nehmen Leistungen bei Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Anspruch. Hinzu kommen die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), welche aktuell 2,5 Mio. Behandlungsfälle verzeichnen. Die teilstationäre und stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Abteilungen und Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie umfasst etwa 1 Mio. Behandlungsfälle pro Jahr."
Quelle:
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/corona-versorgung.html
In dieser Pressemitteilung kommt ebenfalls zum Ausdruck, dass alle Kliniken, Ambulanzen und Praxen an der Belastungsgrenze arbeiten und wenig Zeit haben, sich um die Begutachtung und Ausstellung tausender ärztlicher Atteste wegen einer MNB zu kümmern.
Abschließend ist festzustellen, dass die – wie oben bereits dargelegt – hohen Zahlen von Personen mit medizinischen und psychischen Beeinträchtigungen dazu führen, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen an die Regelungen halten können.
Damit kann der ohnehin schon fragwürdige legitime Schutzzweck – Vermeidung von Ansteckungen Dritter – nicht erfüllt werden.
3.   Erforderlichkeit
Die hier angegriffenen Regelungen sind auch nicht erforderlich.
Bereits der Teil III des nationalen Pandemieplans des RKI von 2007 stellt auf S. 89 fest:
,,Da in Ballungsräumen höhere Expositionsrisiken bestehen und die dort lebenden Menschen möglicherweise stärker durch Influenza gefährdet sind als in ländlichen Gebieten, müssen Überlegungen zum Expositionsschutz der Bevölkerung differenziert erfolgen. Besonders größere Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel bieten optimale Übertragungsbedingungen für Influenzaviren."
Quelle:
https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6227/Pandemieplan2007.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Da sich die Expertinnen und Experten in der Benennung der Risikogruppen einig sind, wäre eine Regelung völlig ausreichend, die sich auf bestimmte Risikogruppen beschränkt, mithin auf ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
Weiterhin wäre die Ausweitung der Tests und der Testkapazitäten möglich, sodass die Maßnahmen gezielt gegen die Störer gerichtet werden können.
Abschließend bleibt festzustellen, dass eine prophylaktische und pauschale Anordnung in Gestalt der hier – auf § 32 IfSG gestützten –  Maßnahmen nicht hinnehmbar war und ist, schon gar nicht – wenn man den Beginn dieser ganzen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt – über einen längeren Zeitraum und (aus aktueller Sicht) ohne konkret absehbare endgültige Beendigung.
Ganz Im Gegenteil: Die ,,neue Normalität" soll ja andauern, bis ein Impfstoff vorhanden ist.
In den Chefetagen der Pharmariesen wird der Champagner auf Grund solcher Aussagen bestimmt jetzt schon kühl gestellt.
4.   Übermaßverbot
Vor dem Hintergrund, dass es für die Wirkung der hier angegriffenen Regelungen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gab und gibt, sind diese Regelungen auch unverhältnismäßig im engeren Sinne.
Die bereits existierende Isolation sowie Ängste in der Bevölkerung werden weiter gesteigert, insbesondere bei älteren Menschen und psychisch Vorerkrankten sowie gerade auch bei Kindern.
Wenn gerade diese aufgrund ihrer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigungen diesen Regelungen nicht Folge leisten können, führt dies zu unerwünschten weiteren ,,sozialen und emotionalen Ansteckungen" durch Ausgrenzung und Stigmatisierung.
Eine weitere Stigmatisierung der Nicht-Störer und Verletzung ihres Datenschutzes erfolgt auch dadurch, dass z.B. ein Nichteinhalten der hier angegriffenen Regelungen für alle sofort offenkundig wird, dass diese Personen angezeigt bzw. denunziert werden.
Durch die hier angegriffene Verordnungsermächtigungen sehe ich mich deshalb in meinen einleitend benannten Grundrechten verletzt.
Dem erkennenden Senat werden Inhalt und Bedeutung dieser Grundrechte bekannt sein, so dass ich hierzu von weiteren Rechtsausführungen absehe.
Ich möchte aber besonders hervorheben, dass es für Eingriffe in Grundrechte – neben dem vorgenannten Zitiergebot – auch noch andere Schranken (sog. Schranken-Schranken) wie die Wesensgehaltsgarantie gem. Art. 19 Abs. 2 GG und den Bestimmtheitsgrundsatz gibt.
Und entweder wir haben ein Grundgesetz, dessen Regelungen noch Gültigkeit haben, oder wir haben faktisch kein Grundgesetz mehr.
Mag der Schutz der Volksgesundheit natürlich ein verfassungslegitimes Ziel sein, so muss auf Grund der hier dargestellten Fakten doch die Frage aufgeworfen werden, ob diese ganzen – wissenschaftlich nicht begründbaren – zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen überhaupt der Volksgesundheit dienen sollen oder ob es hier nicht bloß um den nächsten großen Reibach für die Pharmaindustrie und ggf. auch noch ganz andere Ziele, wie den Umbau der gesamten Gesellschaft unter totalitärer Kontrolle von Regierung und Polizei geht.
Aus den bereits dargestellten Gründen der gesamte Lockdown, soweit die staatlichen Maßnahmen also nicht dem Schutz der bekannten Risikogruppen dienen,  nachweislich prinzipiell ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, zu erreichen.
Hierbei ist auch berücksichtigen, dass die Anzahl der Neuinfizierten bereits rückläufig war, auch wenn sie jetzt ggf. wieder steigt. Dieser Rückwärts-Trend ist jedenfalls nachweislich ohne Lockdown einschl. Maskentragungspflicht etc. eingeleitet worden.
Und es ist eine Tatsache, dass alle wissenschaftlich verifizierten Daten schon seit Wochen dafür streiten, dass es sich bei dem SARS-CoV-2-Virus letztlich nicht mehr als um ein relativ harmloses Grippevirus handelt, das schon seit vielen Jahren im Umlauf ist.
Die Grippewelle im Winter 2017/2018 mit ca. 25.000 Toten war da wesentlich dramatischer, siehe hierzu u.a.:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren
Damals gab es niemanden, der einen totalen Lockdown gefordert hätte, auch nicht in den Reihen der Politiker, die jetzt plötzlich ihre Fürsorge für unser aller Gesundheit entdeckt haben und uns mit ihren Maßnahmen kollektiv in den Ruin treiben.
Wenn die Gesundheitspolitik von Politikern verwaltet wird, die u.a. auch wiederholt für – m.E. eindeutig völkerrechtswidrige – Bundeswehreinsätze in Syrien, Serbien, Mali und vielen anderen Orten der Welt gestimmt haben, dann sollten die Menschen in diesem Lande sich eigentlich sorgen machen. Denn die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen ist kein Kavaliersdelikt.
Daher sei nur noch der Vollständigkeit halber angemerkt: Es fehlt evident auch an der Erforderlichkeit einer Verordnungsermächtigung, die – über bloße Empfehlungen hinausgehend – die Menschen zu bestimmten Maßnahmen des Infektionsschutzes zwingen will, da es weitaus mildere und nicht nur ,,gleich wirksame", sondern weitaus wirksamere Mittel gibt, um den von dem Sars-Cov-2-Virus ausgehenden Gefahren unter Berücksichtigung des Zwecks des Infektionsschutzes begegnen zu können.
Ich fasse mich hier kurz: Schweden hat gezeigt wie es geht. Man appeliert an das Verantwortungsgefühl aller Menschen und bittet darum, bestimmte Hygienstandards einzuhalten.
So heißt es in dem Online-Artikel ,,Liegt Schweden am Ende doch richtig?"
u.a.: (Zitat):
,,Schweden habe in zwei Punkten anders gehandelt, sagt Hallengren: Zum einen seien die Schulen nicht geschlossen worden – Kindertagesstätten und Grundschulen sind geöffnet, an weiterführenden Schulen und Unis wird digital unterrichtet. Zum anderen, so die Ministerin, seien keine Regeln eingeführt worden, mit denen die Bürger gezwungen würden, zu Hause zu bleiben. Die Regierung habe sich mit Empfehlungen an die Bürger gewandt – und das sei erfolgreich gewesen."
Das o.g. Video ,,Corona 26" von Dr. Bodo Schiffmann hat eindeutig bewiesen, dass diese Strategie der schwedischen Regierung mit Erfolg aufgegangen ist.
Zudem ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum dieser Lockdown überhaupt angeordnet worden ist und sogar aktuell noch anhält, da die Coronavirus-,,Welle" auch in Deutschland längst vorbei ist, eben auch nach den Zahlen des RKI, wie der tägliche Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Stand 27.4.2020, beweist, abrufbar unter dem Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-04-27-de.pdf?__blob=publicationFile
Nach diesen Zahlen ist die Corona-Krise eigentlich schon so gut wie vorbei.
Fazit:
Das Grundrecht auf Leben ist sicherlich ein wichtiges, aber nicht das höchste Gut unserer Gesellschaft, und das gilt umso mehr, wenn Leben und Gesundheit, aber auch die Existenzgrundlage des Großteils der gesunden Menschen in diesem Lande zum Schutz weniger Menschen, die auf Grund schwerer Vorerkrankungen regelmäßig nur noch eine geringe Lebenserwartung hatten, gefährdet wird.
Die Pfleger, die ich persönlich kenne, sind jedenfalls mehr als überrascht, dass diese Bundesregierung jetzt plötzlich ihre Fürsorge für hochbetagte und schwer kranke Senioren entdeckt haben will.
Das Video der 97jährigen, die in einem Altenheim in Frankreich total verzweifelt ist, weil sie seit Wochen nicht einmal ihre – ebenfalls nicht am Virus erkrankte – Zimmernachbarin sehen kann, dokumentiert stellvertretend für Millionen (!) Bewohner von Alten- und Pflegeheimen die Katastrophe, in die diese Menschen und ihre Angehörigen durch diese ,,strangulierende Fürsorge" gebracht worden sind. Dieses Video wurde auf mehreren Telegram-Kanälen gepostet, u.a. auf dem Kanal von Rubikon – Das Magazin.
Möchten Sie da eine kleine Auswahl von Studien zu den gesundheitlichen Folgen sozialer Isolation sehen?
Artikel mit Angabe von 13 Studien zum Thema Sterblichkeit bei sozialer Isolation

Artikel:         Coronavirus: 13 Studien belegen, dass soziale Isolation die Sterblichkeit erhöhen kann
https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/coronavirus-13-studien-belegen-dass-soziale-isolation-die-sterblichkeit-erhoehen-kann/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11943687/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/425958/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3953538/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/7102648/
Studie:          https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/073346489201100204
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/8935453/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9063341/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17426302/
Studie:          http://17. Horsten M., Mittleman M., Wamala S., Schenck-Gustafsson K., Orth-Gomer K.:
»Depressive symptoms and lack of social integration in relation to prognosis of CHD in middle-
aged women: the Stockholm Female Coronary Risk Study«. Eur Heart J. 2000;21(13): S. 1072-
1080
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14718219/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/15965141/
Studie:          https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20668659/
Studie:          https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3871270/
Soziale Isolation fördert Entzündungen
Artikel:         https://www.scinexx.de/news/medizin/foerdert-einsamkeit-entzuendungen/
Studie:          https://doi.org/10.1016/j.neubiorev.2020.02.002
Wie Einsamkeit die Immunabwehr schwächt
Artikel:         https://www.scinexx.de/news/medizin/wie-einsamkeit-die-immunabwehr-schwaecht/
Studie:          https://www.pnas.org/content/112/49/15142
Einsame Kranke leiden stärker
Artikel:         https://www.scinexx.de/news/medizin/einsame-kranke-leiden-staerker/
Studie:          http://dx.doi.org/10.1037/hea0000467
Einsamkeit macht alt
Artikel:         https://www.scinexx.de/news/medizin/einsamkeit-macht-alt/
Studie:          http://dx.doi.org/10.1371/journal.pone.0093839
Häusliche Isolation kann Gesundheitszustand der Bevölkerung verschlechtern
Artikel:         https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_6984.aspx
Studie:          Aussage des Herrn Prof. Dr. Immo Fritsche der Universität Leipzig
Alle Menschen in diesem Lande sind von dieser sozialen Isolation und ihren Auswirkungen gleichermaßen betroffen, ganz unabhängig davon, wie viele Angehörige und Freunde sie haben, wie sie ihr Privatleben gestalten und ob und wieviele Angehörige oder Freunde sie in Krankenhäusern oder Altenheimen und Seniorenresidentenz besuchen wollen oder ob für solche Besuche während der Geltung dieser Verordnung erst noch ein Anlass entstehen wird.
Davon haben sich einige bekannte Bundespolitiker freilich zuweilen ausgenommen, wie mehrere aktuelle Lichtbilder von Bundespolitikern ohne Maske in Zeiten des Maskenzwangs beweisen.
Aber von diesen selbstgewährten Ausnahmen unserer edlen Gesetzgeber abgesehen: Wer kann z.B. ausschließen, dass er alsbald einen Angehörigen oder Freund in einem Krankenhaus besuchen muss oder möchte?
Auch Versammlungen und Demonstrationen dürfen derzeit nicht abgehalten werden. Unter diesen unwürdigen Umständen denke ich gar nicht daran eine Demonstration anzumelden. Dann könnte ich ja gleich eine Demo in einem verlassenen Steinbruch organisieren.
Gerade Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind seit Wochen vollkommen alleine, ohne jeden Besuch. Nicht einmal ´nahe Angehörige haben Zutritt.
Unter diesen Umständen würden selbst junge, körperlich und geistig vollkommen gesunde Menschen frustriert werden und depressiv werden können.
Besonders schlimm ist die Situation auch für Kinder, die wochenlang keine Schule, keinen Sport, keinen Musikunterricht und keine Treffen mit Freundinnen und Freunden haben durften, schon gar nicht ihre Oma oder ihre Tante.
Wer kann sagen, wie viele Kinder jetzt schon – obschon erst 9 oder 10 Jahre alt – am Rande einer Depression oder Traumatisierung sind oder schon depressiv geworden oder traumatisiert worden sind?
Wollen wir eine ganze Generation von psychisch Gestörten heranziehen??
Soll sich gerade die Generation der Senioren, die Deutschland nach 1945 mit aufgebaut hat, für einen gewissen WDR-Mitarbeiter aber freilich nur Nazisäue sind, jetzt wirklich wie die Säue – vollkommen rechtlos gestellt – in Altenheimen einpferchen und isolieren lassen?
Welcher Mensch mit einem letzten Rest an Empathie kann das wollen oder auch nur gutheißen?
Seelischer Mord an Senioren im Interesse des (vorgeschobenen) Infektionsschutzes? Wie krank ist das denn?
Das Grundgesetz hat bewusst die Menschenwürde an dessen Anfang gesetzt.
Daher ist das Ziel eines maximalen Infektionsschutzes ,,um jeden Preis", auch um den Preis der Suspendierung von Grundrechten, die für jede Demokratie unerlässlich sind, nicht vom Grundgesetz gedeckt, zumal es sich nicht erreichen lässt.
Mit dem Verlust sozialer Kontakte, gerade mit alten und kranken Menschen verlieren viele Menschen sprichwörtlich jeden Lebenssinn.
•   32 IfSG hat niemanden vor diesen Entwicklungen geschützt und darf in dieser Form keinen Bestand haben, zumal § 28 I IfSG – auf den § 32 IfSG Bezug nimmt – gerade nicht den totalen Lockdown für alle gesunden Menschen gestattet.
Wenn dieser Lockdown gleichwohl auf die §§ 28, 32 IfSG gestützt worden ist, dann zeigt das deutlicher als jeder Vortrag es vermag, dass diese Bestimmungen zu unbestimmt und – in erschreckender Weise an das ,,Prinzip der grenzenlosen Auslegung" erinnernd – faktisch grenzenlos auslegbar sind.
Dies gilt umso mehr, wenn man sich einmal vertieft mit den katastrophalen Auswirkungen des Lockdowns für die Gesundheit aller Menschen in diesem Lande befasst:
5.
Bestimmtheitsgrundsatz
Die hier angegriffene Fassung der §§ 28 und 32 ist ihrem Inhalt nach alles andere als hinreichend bestimmt.
Die §§ des Infektionsschutzgesetzes enthalten nach diesseitiger Auffassung keine Rechtsgrundlage, um auch alle gesunden Menschen in diesem Land z.B. zum Tragen einer Atemschutzmaske oder auch zum Verzicht auf den Besuch von öffentlichen Einrichtungen, Kirchen und Demonstrationen zu verpflichten, auch wenn z.B. das OVG für Mecklenburg-Vorpommern dies in seinem Beschluss vom 9.4.2020 – 2 KM 268/20 OVG noch anders gesehen hat.
Danach erlaube die Regelung des § 32 S. 1 IfSG(Zitat) ,,auch Regelungen, die in die Rechte sonstiger Dritter (,,Nichtstörer") eingreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 – 3 C 16/11, juris Rn. 26)."
•   28 IfSG, der die ,,Schutzmaßnahmen" regelt, hat folgenden Wortlaut:
,,(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt."
Zweifel an der ,,rechtstaatlichen Bestimmtheit" des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG bzw. an der Wahrung der Wesentlichkeitslehre des BVerfGs (vgl. Art. 19 Abs. 2 GG) sind die ersten Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte – soweit ersichtlich – bislang zwar nicht gefolgt (Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 1097 ff., 1098, 1098 m.w. Nachweisen in den Randnummern 19 und 20).
Aber auch für den, der § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG auf Grund höchstpersönlicher Wunschvorstellungen für hinreichend ,,bestimmt" halten will, muss der Wortlaut einer Norm gem. juristischer Methodenlehre doch immer noch die Grenze ihrer Auslegung bilden.
In § 28 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz IfSG ist nun aber nur von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Rede, so dass im 2. Halbsatz dieser Norm (hinter dem Semikolon) auch nur diese Personen gemeint sein können, wenn dort davon die Rede ist, dass ,,Personen" verpflichtet werden können, ,,bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen" – wie dem Tragen einer Maske eben – ,,zu betreten".
Genauso ist § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu interpretieren, der ausdrücklich bestimmt, dass nur ,,unter den Voraussetzungen von Satz 1" u.a. Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten werden können.
In diese Norm nun eine Ermächtigungsgrundlage für ,,Maßnahmen" gegen die gesamte (gesunde) Bevölkerung zu sehen, die nicht zu dem in § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider) zählen, halte ich deshalb schon nach dem Wortlaut für unvertretbar, ganz zu schweigen von Fragen der Verhältnismäßigkeit.
Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 sind Schutzmaßnahmen, ,,insbesondere die in den §§ 29 bis 31" genannten, eben nur möglich, ,,soweit und solange" sie ,,zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich" sind, was letztlich nur als einfachgesetzliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden werden kann.
Auch der im Hinblick auf den Erlass von Rechtsverordnungen relevante § 32 IfSG enthält keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Geboten oder Verboten, die über Voraussetzungen der §§ 28 bis 31 IfSG hinausgehen.
•   32 IfSG hat folgenden Wortlaut (Zitat):
,,Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen."
Eindeutiger geht es eigentlich nicht. Nur ,,unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend" sind, hätte die Antragsgegnerin ,,Gebote und Verbote" ,,zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" erlassen dürfen.
,,Gesunde" werden aber von den Regelungen der §§ 28 bis 31 IfSG gerade nicht erfasst. Und ,,zur Bekämpfung" von übertragbaren Krankheiten trägt die Maskenpflicht – wie dargelegt – überhaupt nichts bei.
Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung aller staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz muss das spezifische normative Profil des § 28 Abs. 1 S. 1, 2 IfSG sein (so auch: Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 2020, S. 1097 ff., 1099).
Diese Maßnahmen beziehen sich aber eben nicht nur primär, sondern nach ihrem Wortlaut ausschließlich auf Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider.
Die Bundesländer sehen das – wie bereits ausgeführt – vollkommen anders. Nach deren Vorstellung erlauben die §§ 28, 32 IfSG faktisch alles !!
Zudem wird davon ausgegangen, dass selbst dann, wenn die Regelung des § 32 IfSG dahingehend neu gefasst werden würde, dass sie (dann) zumindest dem Wortlaut nach zu solchen Maßnahmen und Verordnungen gegen Gesunde ermächtigen würde, wie sie aktuell schon in zahlreichen Bestimmungen der Länder (die nicht Gegenstand dieser Beschwerde sind) zu finden sind, wäre doch mehr als nur zweifelhaft, ob eine solche (neue) Ermächtigungsgrundlage unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt Bestand haben könnte.
Wie dem auch sei – bleiben wir bei der aktuellen Rechtslage:
,,Festgestellt" i.S. des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ,,bedeutet (vgl. zur Amtsermittlung § 24 I, II VwVfG), dass zwar Tatsachen vorliegen müssen, also rein (denk-)theoretische Erwägungen (VG Berlin NVwZ-RR 2003, 429 (430)) oder bloße Mutmaßungen (VG Bayreuth Beschl. V. 30.5.2003 – B 1 S 03, 402, BeckRS 2003, 25821 Rn. 13) nicht genügen."(Rixen, ebenda, S. 1100).
Wir können also nicht einfach die gesamte Zivilbevölkerung faktisch unter Quarantäne stellen, nur weil irgendein Wissenschaftler vermutet oder ,,glaubt", dass der personifizierte Tod durch die Straßen schleicht, der uns alle umbringen will und wird, es sei denn, dass wir uns höchst vorsorglich alle den Impfstoff der Pharmaindustrie über den Hauseingang streichen.
Man braucht also evidenzbasierte Daten, muss mit wissenschaftlicher Strenge die Realität erfassen, alle relevanten Daten zählen und bewerten, damit man eine situationsangemessene Entscheidung treffen kann.
Genau das haben Experten wie Prof. Dr. Bhakdi (siehe dessen o.g. YouTube-Video zu seinem offenen Brief an die Bundeskanzlerin) gefordert.
Es müsste also schon sehr gute, wissenschaftlich fundierte Gründe dafür geben, jenseits des vorgenannten Personenkreises so massiv in die Rechte auch aller gesunden Menschen bzw. sog. ,,Nicht-Störer" eingreifen zu können, bloß unterstellt, dass es dafür eine Ermächtigungsgrundlage im IfSG gäbe.
Wie oben gezeigt wurde, gibt es solche evidenzbasierten Daten aber gerade nicht, und soweit es sie gibt, dann streiten Sie eindeutig für eine sofortige Aufhebung aller absurden Lockdown-Maßnahmen, die über das Schutzprogramm für den von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG erfassten Personenkreis hinausgeht.
Wie oben gezeigt, verhindert ein Lockdown jedenfalls nicht die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Er begründet lediglich gesundheitliche und wirtschaftliche Risiken für den, der von ihm betroffen ist.
Es stellt sich aber auch schon für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand die Frage, warum es nicht hinreichend sein soll, nur die Menschen – durch geeignete Maßnahmen  – zu schützen, für die dieses Virus auf Grund ihrer Disposition, insbesondere auf Grund ihrer Vorerkrankungen eine Gefahr verkörpern kann.
Wieso müssen also z.B. ausnahmslos alle Adressaten der jeweiligen Landes-Verordnung eine Atemmaske tragen, also auch dann, wenn sie selbst gesund sind und keinen Kontakt mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern haben bzw. suchen und sich im Kontakt mit Atemschutzmaskenträgern – wie oben gezeigt – ohnehin genauso gut infizieren können?
Und was ist mit denen, von denen überhaupt keine Ansteckungsgefahr ausgeht, eben weil sie bereits infiziert waren und – unabhängig davon, ob sie wegen dieser Infektion überhaupt erkrankt sind oder nicht bzw. Symptome hatten oder nicht – wieder genesen sind.
Oder gibt es auch nur eine einzige Studie, die bereits unwiderlegbar beweisen kann, dass sich diese wieder genesenen Personen wieder infizieren und eine neue Ansteckungsgefahr für Dritte begründen könnten?
In dem Falle könnten für diese Wieder-Infizierten ja wieder die Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ergriffen werden.
Anscheinend muss der Bevölkerung mittlerweile gar nichts mehr nachvollziehbar begründet werden, schon gar nicht auf der Basis wissenschaftlich verifizierter Erkenntnisse.
Bei nicht wenigen Menschen ist der Eindruck entstanden, als wären Verordnungsermächtigungen wie die hier angegriffenen § 32 und § 20 Abs. 6 und 7 IfSG zu einem ,,Ermächtigungsgesetz" vom Range eines Ermächtigungsgesetzes vom 24.3.1933 ,,zur Behebung der Not von Volk und Reich" pervertiert worden.
In der Tat wird der Faschismus, wenn er wiederkehrt, nach einem mittlerweile schon vielzitierten Sprichwort nicht sagen ,,Ich bin der Faschismus", sondern er wird sagen ,,Ich bin die Pandemie" oder ,,Ich bin Dein Helfer / Retter / Krisenmanager in diesen Zeiten der Not von Volk und Republik".
Eine solche Willkür lehnen alle – informierten – Menschen ab.
Und diese Willkür hätten sie auch längst erkannt, ihren Protest auch längst artikuliert, wenn Sie angemessen informiert und aufgeklärt worden wären.
6. Nichtbeachtung Zitiergebot
Weiter berufe ich mich auf die Verletzung des Zitiergebots nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, da alle Bundesländer (!) – auf § 32 IfSG gestützt – Verordnungen mit Regelungen erlassen haben, die mit Eingriffen in Grundrechte verbunden waren, die nicht in § 32 IfSG zitiert werden.
In dieser Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG werden insbesondere Grundrechte wie das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht genannt.
Wenn Menschen wegen der Folgen des Lockdowns sterben oder krank werden (siehe o.g. Analyse aus dem BMI), dann muss man Eingriffe in diese Grundrechte auch durch die Beachtung des Zitiergebots deutlich machen.
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot führt aber zur Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Norm.
Zudem sind Eingriffe in die Würde des Menschen niemals statthaft.
Aber genau das ist geschehen, wenn man z.B. alte Menschen über Wochen hinweg in Altenheimen von ihren Angehörigen isoliert und damit faktisch an Vereinsamung elendig krepieren lässt.

V.
Aus den o.g. Gründen sind auch die Regelungen in § 20 Abs. 6 und § 20 Abs. 7 IfSG als verfassungswidrig anzusehen.
Hinzu kommt, dass der aktuelle Gesundheitsminister ein Kaufmann mit Pharmalobby-Hintergrund ist und mit allem, was er in den letzten Monaten in seinem Amt so alles getan und nicht getan hat, aller Welt eindrucksvoll bewiesen hat, dass er von seinem Amt keine Ahnung hat und nicht einmal in der Lage ist, sich die richtigen Berater auszuwählen.
Zudem hat – wie oben gezeigt – schon einer seiner Vorgänger im Amt des Bundesgesundheitsministers öffentlich eingestanden, dass die Gesundheitspolitik letztlich von mächtigen Pharma-Lobby-Verbänden diktiert wird.
Es ist aber verfassungswidrig und widerspricht insbesondere den Prinzipien, die in Art. 79 Abs. 3 GG für unabänderlich erklärt worden sind, wenn der Gesundheitsminister und alle Mitgestalter der Gesundheitspolitik offensichtlich nur noch die Marionetten der Pharma-Industrie sind und damit der wahre Gesetzgeber und Verordnungsgeber (von Verordnungen gem. § 20 Abs. 6 und 7 und gem. § 32 IfSG) die Pharmaindustrie ist, nicht der Bundesgesundheitsminister oder – insofern weit weniger mächtig – die jeweilige Landesregierung oder der von ihr ermächtigte Landesgesundheitsminister .
Ungeachtet der Nutzlosigkeit und der erwiesenen Gefahren jeder Impfung erlauben diese Regelungen schon jetzt die Anordnung einer allgemeinen Impfpflicht, wodurch sie die Grundrechte der Menschenwürde und des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen.
Der Mensch ist kein Stück Vieh, das man gegen seinen Willen auf die Impfwiese führen und dort zwangsimpfen, alternativ aber auch – wenn er sich weigert – aus weiten Bereichen des Sozial- und Wirtschaftslebens ausschließen darf.
Das gilt umso mehr, als die katastrophalen Folgen der Impfungen im Zuge der angeblichen Schweinegrippe-Epidemie bekanntlich bei sehr vielen Menschen schwere Impfschäden hervorgerufen haben, für die jetzt die Staaten – und ,,natürlich" nicht die armen Pharma-Konzerne – haftungsrechtlich einstehen müssen, siehe:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63356/Grippeimpfung-Wie-Pandemrix-eine-Narkolepsie-ausloest
Und das ist ja genau das, was der ,,Regierungsberater" Prof. Drosten ausweislich des o.g. Videos ,,Der Drostpreis der Nation" mit seinem Gefasel von einer ,,verzweifelnder Situation" schon öffentlich in die Dikussion gebracht hat: Zulassungsverfahren für Impfstoffe abkürzen, den unausgereiften Dreck dann in Menschen spritzen, und wenn dann was schief geht? Ach, dann sollte der Steuerzahler und damit das Opfer des Impfwahns gleich selbst haften, nicht der arme Pharmariese, der ja nur helfen wollte. Darf man solche edlen Retter in der Not denn in Haftung nehmen?
Es gibt sehr viele Menschen in diesem Lande, die solche, in Wahrheit bloß eigennützige Ziele verfolgende ,,Helfer" und ,,Retter" längst nur noch auf die Anklagebank eines Schwurgerichts wünschen.
Solange nicht gewährleistet ist, dass die Gesundheitspolitik vom Wähler und von pharmalobby-unabhängigen Politikern gestaltet wird, darf eine Verordnungsermächtigung, die einem Bundesminister – dann auch aus dem Kreis der Pharmalobby – oder einer Landesregierung die Möglichkeit der jederzeitigen Anordnung einer Impfpflicht einräumt, keinen Bestand haben.
Tatbestandliche Einschränkungen wie die in § 20 Abs. 6 IfSG, wonach eine solche Anordnung nur ergehen darf, ,,wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist" ist – wie diese ganze unwürdige Inszenierung einer ,,Pandemie" mit dem SARS-CoV-2-Virus zeigt, kein Schutz für die Bevölkerung.
Wenn unsere Pharmalobby-,,Volks"-Vertreter schon so ein Virus, das sich aus der Sicht von Experten nicht gefährlicher darstellt als jedes regelmäßige Grippewelle und zudem schon offensichtlich seit vielen Jahren im Umlauf ist, zu einer ,,epidemischen Lage von nationaler Tragweite" aufblasen konnte, dann sollte klar sein, dass solche Begriffe beliebig interpretierbar geworden sind und in der Praxis keine Schranken mehr darstellen.
Eine solche Verordnungskompetenz in der Hand von Pharmalobbyisten darf in einem sozialen Rechtsstaat, der sich der Gewaltenteilung verpflichtet hat, keinen Bestand haben.
Denn eine solche Regierung handelt gerade nicht ,,im Namen des Volkes" oder gar der Gesundheit des Volkes, sondern gegen die Interessen und Gesundheit des Volkes im ausschließlichen Interesse der Pharmaindustrie.

VI.
•   23 a IfSG sieht – nach der Einführung des § 20 Abs. VIII IfSG bezüglich der Masern – nun faktisch die nächste Impfpflicht für alle Menschen vor, die im Gesundheitswesen tätig sind.
Bis Ende März 2019 war ich auch intensiv in eine häusliche ambulante Pflege meiner schwerstpflegebedürftigen Mutter durch einen ambulanten Pflegedienst i.S. des § 23 S. 1 Nr. 11 IfSG eingebunden, so dass ich nach aktueller Rechtslage in einen Konflikt mit dem Leiter eines solchen ambulanten Pflegedienstes kommen würde, wenn ich abermals in die häusliche Pflege oder Betreuung einer pflegebedürftigen Situation eingebunden werde.
Bei einem Anwalt, der – wie ich zuletzt mehrfach durch Mandanten – um die Übernahme einer Vorsorgevollmacht gebeten worden ist, ist es zudem jedenfalls nicht nur nicht zu vermeiden, sondern sogar sehr wahrscheinlich, dass irgendwann einmal eine von mir betreute Person aufsuchen müsste und damit mit einer der in § 23 S. 1 genannten Einrichtungen in Konflikt gerate, weil ich dann keinen Impfnachweis vorlegen könnte.
Wer sich also nicht impfen lässt, der dürfte künftig nicht nur Probleme bei der ,,Begründung" eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch bei der Erlangung und Ausführung eines Auftrags zu einer Betreuung auf der Basis einer Vorsorgevollmacht bekommen.
Eine ,,Freiwilligkeit", die in Wahrheit auf einen Anpassungszwang hinauslauft, wenn man nicht von einer Arbeitsstelle im Gesundheitswesen auf Dauer ausgeschlossen sein will, ist keine Freiwilligkeit mehr, sondern eben ein Impfzwang.
Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine Impfpflicht – wenn überhaupt – nur ,,für bedrohte Teile der Bevölkerung im Falle der epidemischen Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit mit schweren Verlaufsformen" für möglich, siehe
https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf
Wie oben gezeigt, haben wir es bei dem SARS-CoV2-Virus aber mit einem Virus zu tun, dessen (alleinige) Ursächlichkeit für die ihm zugeschriebenen Erkrankungen bislang von niemandem wissenschaftlich nachgewiesen wurde und das von den allermeisten ,,Infizierten" nicht einmal bemerkt wird.
Wer eine Infektion symptomlos erlebt, der kann nicht als ,,Kranker" gezählt werden.
Wer bloß ,,mit", aber nicht ,,an" bzw. ,,wegen" diesem Virus stirbt, weil er schon mehrere schwere Vorerkrankungen hatte (siehe hierzu u.a. die obige Aussage von Prof. Püschel, wonach bislang noch niemand an dem Virus gestorben ist), der darf auf keinen Fall Eingang in eine Statistik als ,,Corona-Toter" finden. Das ist schlicht wissenschaftlicher Betrug zum Zwecke der Täuschung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung einer unverantwortlichen Panikmache.

        C) Rechtliche Würdigung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Der einstweilige Anordnungsantrag ist ebenfalls begründet, weil dies – wie oben gezeigt – zur Abwehr schwerer Nachteile, aber auch aus anderen Gründen, insbesondere offensichtlicher Rechtswidrigkeit der angegriffenen Gesetze, dringend geboten ist.
I.
Der Vollzug der hier angegriffenen Regelungen hat – soweit, wie bei § 32 IfSG geschehen –zu schwerwiegenden Eingriffen in meine vorgenannten Grundrechte geführt, und dies unter Verletzung staatstragender Verfassungsprinzipien.
Andere Regelungen wie die in § 20 Abs. 6 und 7 IfSG machen es die Anordnung einer Impfpflicht jederzeit möglich, obwohl es keinerlei Nachweis für die Wirksamkeit solcher Impfungen, aber sehr viele eindeutige Nachweise und konkrete Beispiele für deren Schädlichkeit gibt.
Diese Eingriffe – gerade auch in meine Menschenwürde und in mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – ist im Falle eines Erfolges der VB nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig zu machen, da es nicht rückgängig zu machen ist, wenn ich erst einmal faktisch zur Versuchsperson einer absurden und kontraproduktiven ,,Gesundheitspolitik" gemacht worden bin.
Insbesondere sind die gesundheitlichen Folgen einer Impfung für mich überhaupt nicht absehbar.
Wie die obigen Darlegungen aufgezeigt haben, gibt es schädliche Nebenwirkungen von Impfungen, die mit irreversiblen Schädigungen der Gesundheit einhergehen.
Es kann mir somit unter keinem Gesichtspunkt – und schon gar nicht mit dem Argument, dass man mir mit dieser Impfung doch auch meine eigene Gesundheit schützen wolle und würde – zugemutet werden, meine eigene Gesundheit auf diese Art und Weise wie in einem russischen Roulett auf's Spiel zu setzen, und das für nichts und wieder nichts, vom Profit des Impfstoffherstellers einmal abgesehen.
Zudem leide ich  – was ich jederzeit eidesstattlich versichern kann – nicht an einer der Vorerkrankungen, die bei diesem Virus ernsthafte Entwicklungen auslösen könnte, so dass ich mit Sicherheit nicht zu der Gruppe von Personen gehöre, für die dieses Virus oder sonst eine Fata Morgana aus der Welt des Virus-Wahns ggf. gefährlich werden kann.
Die Aussicht, ggf. mit einem – für mich (!) – letztlich harmlosen Virus infiziert zu werden (bloß unterstellt, dass dies möglich wäre), beunruhigt mich nicht im Geringsten und somit weit weniger als die Aussicht, vollkommen sinnlos und bestenfalls bloß selbstschädigend mit einer Impfung leben zu müssen, die genauso wirksam vor den Folgen von Viren schützt wie ein Schnaps vor den schädlichen Nebenwirkungen einer Impfung.
Mir ist bekannt, dass einem Verwaltungsgericht zur Glaubhaftmachung alle präsenten Beweismittel, zum Beispiel Urkunden, aber auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden können und das für den Fall, dass eine  Tatsache nur durch Zeugenvernehmung belegt werden kann, deshalb eine schriftliche Erklärung der Zeugen vorgelegt werden sollte, da mit einer Beweisaufnahme im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gerechnet werden kann. In diesem Falle können die Zeugen können ihre schriftliche Aussage auch durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen.
Ich habe oben zahlreiche schriftliche Quellen vorgelegt, deren Inhalt meine Behauptungen glaubhaft machen kann. Angesichts der Kurzfristigkeit, mit der diese Verordnung angekündigt wurde, war es mir nicht möglich und auch nicht zuzumuten, bis zum heutigen Tage noch eidesstattliche Versicherungen der oben genannten und zitierten Experten beizubringen.
Experten wie Dr. Schiffmann, Dr. Wodarg, Dr. Köhnlein oder auch Prof. Dr. Bhakdi haben sich mit ihren Erklärungen aber wiederholt an ein großes Publikum gewandt, insbesondere in den o.g. YouTube-Videos.
Diese Quellen, insbesondere das o.g. Buch ,,Virus-Wahn" sollten jedenfalls hinreichend sein, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt – soweit geboten – von Amts wegen erforschen und feststellen zu können, zumal Experten wie Dr. Bodo Schiffmann in ihren öffentlichen Erklärungen stets zumindest implizit versichert haben, dass sie ihre Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen machen.
Deshalb habe ich oben u.a. bloß das ,,Zeugnis" von Dr. Bodo Schiffmann als Mittel der Glaubhaftmachung angeboten, auch wenn ein Zeugnis streng genommen kein Mittel der Glaubhaftmachung ist.
Eine Tatsache ist jedenfalls glaubhaft gemacht, wenn das Verwaltungsgericht ihr Vorliegen für überwiegend wahrscheinlich hält. Anders als im Klageverfahren muss das Verwaltungsgericht also im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von dem Vorliegen der Tatsache nicht überzeugt sein.
Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen sind die von mir angeführten Tatsachen, auf die es in dieser Rechtssache ankommt, unter Berücksichtigung aller Umstände hinreichend glaubhaft gemacht worden.
Eine Erschöpfung des Rechtsweges ist nicht zumutbar, da nicht absehbar ist, wie kurzfristig ein Verordnungsgeber von der Ermächtigungskompetenz nach § 32 oder § 20 Abs. 6 und 7 IfSG Gebrauch machen könnte, um eine Impfpflicht anzuordnen.
Alleine die Tatsache, dass eine solche Impfpflicht möglich ist, stellt aus meiner Sicht eine abstrakte Gefahr dar, die sich jederzeit konkret realisieren kann.
II.
Der Vollzug der hier angegriffenen Verordnung vor der Entscheidung im Normenkontrollverfahren ist für den Antragsteller auch deshalb nicht hinzunehmen, weil diese Verordnung aus den o.g. Gründen offensichtlich (grob) rechtsfehlerhaft ist. 

    D) Schlussbetrachtungen
M.E. standen die Juristen und Mediziner seit 1945 noch nie in der Verantwortung wie jetzt, und jeder muss beweisen, dass er dieser Verantwortung gerecht geworden ist.
Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, habe ich mich jetzt zu dieser VB entschlossen.
Nach meiner Überzeugung kann nichts und niemand verhindern, dass die Menschen die Wahrheit über diese ,,Corona-Pandemie" erfahren, auch keine Regierung, die einen – für die große Masse – vollkommen harmlosen Virus zum Anlass genommen hat, uns alle unter Quarantäne zu stellen und viele von uns in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.
Es ist unmöglich, in dieser VB alle Aspekte zu erwähnen, die mit dieser vollkommen unverantwortlichen Pseudo-Gesundheitspolitik verbunden sind, gerade auch im Hinblick auf die vermuteten Auswirkungen der Strahlungen des 5G-Mobilfunknetzes auf das Immunsystem von Menschen (siehe dazu u.a. die Publikationen des Physikers und EU-Parlamentariers Prof. Klaus Buchner: https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/).
Nach meiner persönlichen Ansicht erinnert das ganze absurde Maßnahmenpaket der Regierungen von Bund und Land – wie gesagt – schon an eine Form von hybrider Kriegsführung gegen die eigene Zivilbevölkerung, durch die alle Aspekte menschlichen Zusammenlebens – gegen den Willen der Menschen, den sie bei sachgerechter Information sicherlich auch nachdrücklich zum Ausdruck bringen würden – zerstört werden.
Nichts ist mächtiger als die Wahrheit, und nichts ist wichtiger als das Recht, das dem Schutz der Menschen zu dienen hat, nicht ihrer Reduzierung zu Spielbällen einer offenbar interessensgesteuerten ,,Gesundheitspolitik" und ihrer damit einhergehenden faktischen Versklavung.
Jeder Mensch hat einen freien Willen und muss sich entscheiden, ob er sich weiter zum Vollstreckungshelfer einer menschenverachtenden Politik machen will, die (u.a.) durch ihre Kriegseinsätze in Ländern wie Syrien schon aller Welt bewiesen hat, dass sie die Bindung an das Friedensgebot des Grundgesetzes aufgegeben hat. Dies hat (u.a.) der mittlerweile verstorbene Richter Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth in seinem – im Web problemlos auffindbaren – Aufsatz ,,Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta" deutlich herausgearbeitet.
M.E. kann keinem Menschen mit kritischem Geist entgangen sein, dass die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch längst zu kritiklosen Propaganda-Anstalten gemacht worden sind, wo z.B. ein wirklich investigativer und mutiger Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner unerwünscht ist, seitdem über die (uran-)verstrahlten Kinder von Basra berichtet hat.
Wer darf sich also wirklich wundern, wenn er jetzt mit den Auswirkungen einer ,,Gesundheitspolitik" konfrontiert wird, die der Gesundheit vieler Menschen und dem wirtschaftlichen und kulturellen Leben in diesem Land den allergrößten Schaden zufügt?
Das ist der Preis, den schlafende Lämmer zahlen müssen. Es ist höchste Zeit aufzuwachen, sich angemessen zu informieren und sich auf seine natürlichen, im Grundgesetz verbürgten Rechte zu berufen. Das gilt nicht nur für Juristen, sondern für alle Menschen. Es ist verwunderlich, dass so viele Menschen die Einschränkungen ihrer Freiheit ohne jeden hörbaren Widerspruch einfach hingenommen haben.
Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit bei allen Menschen, die durch ihre Recherchen sehr interessante Zusammenhänge und Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen aufgedeckt und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der Wahrheit und auch zur Entstehung dieses Schriftsatzes beigetragen haben.
Dazu zählen insbesondere medizinische Experten wie die oben genannten, insbesondere auch Prof. Dr. Bhakdi, Dr. Köhnlein, Dr. Lanka und Dr. Bodo Schiffmann, aber gerade auch alle ,,Querdenker" aus dem angeblich so ,,verschwörerischen" Spektrum der ,,alternativen" Medien.
Der Wunsch, in der Wahrheit und in einer gerechten Welt leben zu wollen, steht jedenfalls höher als jedes Sonderinteresse und insbesondere jedes parteipolitische Farbenspiel.
Nach meiner Überzeugung sollte die Justiz gerade jetzt nicht das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, denn sonst würde sich bei den Menschen in diesem Land die Erkenntnis verfestigen, dass nicht nur Staatsanwaltschaften ,,nicht unabhängig" sind, wie der EuGH kürzlich offiziell feststellte (Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az.  C 508/18 und C 82/19 PPU).
Viele Bürger halten die ,,Gewaltenteilung" aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im ,,Parteienstaat" ohnehin für eine Fassade, die gerade in den letzten Jahren immer mehr starke Risse bekommen hat, siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat/
Abschließend kann ich mich nur Noam Chomsky anschließen, wenn er Howard Zinn wie folgt zitiert: ,,Die Geschichte sozialer Bewegungen beschränkt sich häufig auf die großen Ereignisse und Schlüsselmomente....Die zahllosen kleinen Aktionen unbekannter Personen, die zu diesen großartigen Momenten führten, bleiben in solchen Darstellungen normalerweise unerwähnt. Haben wir das einmal verstanden, können wir sehen, dass der kleinste Protest, an dem wir uns beteiligen, die unsichtbare Wurzel einer gesellschaftlichen Veränderung werden kann." (Chomsky, Requiem für den Amerikanischen Traum, S. 183 f.).
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass die Rechtsprechung in diesem Lande zumindest einen kleinen Beitrag für längst überfällige gesellschaftliche Veränderungen leisten kann.
Es gibt so viele wichtige Themen, die durch diesen ganzen Corona-Schwachsinn jetzt verdrängt werden, und das ist – so meine Überzeugung – wohl auch eine in gewissen Kreisen durchaus erwünschte Nebenfolge.
Die sog. ,,Privatisierung" hat – wie das oben bereits erwähnte Buch von M. Chossudkovsyk zeigt – schon in allen Ländern und in allen gesellschaftlichen Bereichen für schwerste Verwerfungen gesorgt und auch Institutionen wie die WHO zu einem Lobby-Verband der Pharmaindustrie gemacht.
Privatisierung bedeutet m.E. nichts anderes als möglichst alles Gesellschafts- und Privatvermögen in die Hände weniger Privater zu transferieren. Und das ist nur der Weg auf dem Ziel: alle Menschen erst berauben und dann mit überwältigender Kapital- und Wirtschaftsmacht faktisch in eine neue gesellschaftliche Ordnung hineinzwingen zu können, die über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende gewachsene Strukturen in kürzester Zeit zerstört, unabhängige rechtsstaatliche Institutionen eingeschlossen.
Dieses perverse ,,globale" Geschäftsmodell hat – dieser kleine Exkurs sei gestattet – auch im Bereich der ,,Familienhilfe" zu katastrophalen Fehlentwicklungen geführt, wovon alleine schon das Buch ,,Staatliche Kindeswohlgefährdung" Zeugnis ablegt, siehe dort nur das Kapitel ,,Jugendhilfe als Geschäft" (ab S. 206 ff.), dort insbesondere Seite 210: Danach wurden für die ,,Jugendhilfe" in 2016 bundesweit 42 Milliarden Euro, in 2015 rd. 40,7 Mrd. aufgewendet!! Jährlich werden mehr als 80.000 Kinder aus ihren Familien gerissen, und in einer Vielzahl von Fällen auf Grund von falschen familiengerichtlichen Gutachten, willkürlich agierenden Jugendämtern und grob fehlerhaften familiengerichtlichen Entscheidungen. Jeder, der es wissen will, weiß es, aber nichts ändert sich.
Zurück zu einem wichtigen Aspekt der vermeintlichen Corona-Pandemie, da es allem Anschein nach einen Zusammenhang zwischen schweren Erkrankungen und dem Vorhandensein von 5G-Sendemasten in der näheren räumlichen Umgebung gibt, siehe u.a.:
Jeder sollte im Interesse seiner eigenen Gesundheit und der seiner Familie umgehend über die in zahlreichen wissenschaftlichen Studien bestens belegten Gefahren gepulster Hochfrequenztechnologien, insbesondere der 5. Generation der Mobilfunktechnik informiert sein.
Wurden und werden die Menschen über diese Gefahren angemessen informiert?
Da der Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in einigen Städten schon auf Hochtouren voranschreitet, worüber sogar die Tagesthemen (!) berichten, siehe
https://www.tagesschau.de/inland/5g-ausbau-corona-101.html
wäre es eigentlich allerhöchste Zeit, dass die Menschen – über die Gefahren dieser Technologien nicht informiert und wohl teilweise auch gezielt hinweggetäuscht – endlich aufwachen und überall in der Welt auf den sofortigen Stopp des Ausbaus dieses 5G-Mobilfunknetzes hinwirken, jedenfalls bis alle möglichen Gefahren derselben von (wirtschaftlichen und politischen Interessen) unabhängigen Wissenschaftlern restlos aufgeklärt sind ... wenn da in Wahrheit überhaupt noch etwas aufzuklären ist.
Nach dem sog. ,,Vorsorgeprinzip" (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewieseneUnschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.
Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissen-schaftlich Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie.
So hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht ,,Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit" eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos kostenlos abrufbar unter:
https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/
Unter folgendem Link ist das Skriptum von Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:
https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf
Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird derzeit als eines der fundiertesten herumgereicht und auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.
Zu den besten und am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – ,,möglicherweise krebserregend" – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – ,,eindeutig krebserregend" – eingestuft werden müsste.
Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe:
(https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )
Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: ,,Clear evidence of tumors".
Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema ,,gepulste Hochfrequenzstrahlung" findet sich auch unter:
http://www.diagnose-funk.org
Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/
und den Bamberger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
und den ,,Internationaler Ärzte-Appell 2012,,, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
Wer auf Grund der erlebten Komfortzone des technologischen Fortschritts ausrufen möchte: Aber ,,mehr Paradies geht (doch) nicht mehr"?!, dem sei folgendes Vortragsskript des (mittlerweile verstorbenen) Baubiologen Wolfgang Maes empfohlen:
https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf
Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel ,,Mit 5G in eine strahlende Zukunft, siehe:
https://www.expresszeitung.com
Hier einige Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und vernetzen sich immer mehr Initiativen gegen 5G):
https://www.attention-5g.eu/?l=de
Wer nun behauptet, dass das alles nur ,,Verschwörungstheoretiker", ,,Wirrköpfe" und ,,Spinner" sind, der hat – wenn er die Quellen nicht studiert hat und auch nicht widerlegen kann, eigentlich nur noch die Wahl, ob er nun ein Dummkopf (,,Ich weiß nichts, aber ich lehne alles ab von dem ich nix verstehe.") oder ein Verbrecher (,,Ich weiß was los ist, nenne die Wahrheit aber gerne eine Lüge, wenn's nur gut fürs Business ist") ist und ob er nicht selber an einer ,,Verschwörung" mitwirkt, die die Unterdrückung der Wahrheit zum Ziel hat.
In dieser Disziplin, Kritiker des Lockdowns oder anderer offizieller Narrative zu diskreditieren, haben die öffentlich-rechtlichen Medien es jedenfalls zu unrühmlicher Größe gebracht, aber das muss niemandem betrüben der erfasst hat, was für ein Ungeist sich in den letzten Jahren in  den öffentlich-rechtlichen Medien breit gemacht hat, siehe hierzu u.a.:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/04/Musterklage.gegen_.Rundfunkgebühren-Bescheide.pdf
Lächerliche Artikel im Web, die mit abstrusen, niemanden interessierenden Aussagen im Sinne von ,,5G kann das das Virus nicht übertragen!" von der Frage ablenken wollen, ob 5G das Immunsystem der Menschen so weit schwächen kann, dass virale Erkrankungen etc. für sie stets zu einer erheblichen Gefahr werden können, sind es nicht wert hier zitiert zu werden.
Die obigen Studien belegen bereits, wie sich gepulste Hochfrequenztechnologien wie 5G auf die Gesundheit der Menschen auswirken können. Dass das Immunsystem der Menschen durch 5G ebenfalls massiv geschwächt werden kann, bedarf m.E. keiner weiteren Beweisführung mehr. Die Frage, ob nun dieses oder jenes Virus für einen Menschen mit derart geschwächtem Virus (ebenfalls) eine Gefahr oder eine noch größere Gefahr verkörpern kann, ist nicht mehr die Frage.
Die Frage ist nur noch, warum Millionen Menschen dieser Gefahr ausgesetzt werden, obschon Studien wie die o.g. seit Jahren nachdrücklich davor warnen.
All diese wichtigen Themen bleiben jetzt auf der Strecke, weil wir ja alle von einer Fake-Demie in Atem gehalten werden, und das flankiert von Einschränkungen unserer Grundrechte, die in atemberaubendem Tempo – wie gem. einer längst vorbereiteten Agenda – durchgesetzt werden.
Die Rechtsprechung vieler Gerichte hat bislang keinen Beitrag dazu geleistet, die katastrophalen Zustände in der Jugendhilfe zu beseitigen, sondern eher noch dazu beigetragen, die Situation zu verschärfen.
Das BVerfG möge die hier gerügten Normen unter allen in Betracht kommenden formellen und materiellen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen, damit die Rechtsprechung wenigstens diesen Corona-Wahnsinn beenden kann.
Von daher ist antragsgemäß zu erkennen.

Schmitz
Rechtsanwalt
________________________________________

Nachtrag vom 10.6.2020:
Unzulässigkeit genetischer Manipulation des Menschen durch geplante RNA-Massenimpfung
RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Zustellung per Fax: 0721 / 9101-382
Selfkant, den 10.6.2020
In meinem Verfassungsbeschwerdeverfahren
Ihr AZ. 1 BvR 1231/20
muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen (Zitat):
,,Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll."

Ende der Transkription PDF-Seite 104-156

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung (#19)
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wird haftbar gemacht für alle wirtschaftlichen Folgeschäden und alle Folgeschäden gegen die Gesundheit und die Natur des Menschen betreffend CORONAVIRUS-MASSNAHMEN ab 01.01.2020 00:00 Uhr. Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere. Zum Beispiel:

2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442 Machen Sie sich selbst ein Bild!   

CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 |  / COVID-19 (zugespielte Informationen)
Antwort 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
www.wodarg.com ÖFFENTLICH NACHVOLLZIEHBARES GRUNDLAGENWISSEN (BASISWISSEN) UND FUNDIERTE KRITISCHE MEINUNG EINES ERFAHRENEN UND MUTIGEN EXPERTEN MIT VIEL BERUFS- UND LEBENSERFAHRUNG
Sachdienliche Hinweise: Der Hausverstand sagt: Der Mensch hält sich an die Gesetze. Der Mensch informiert sich über die objektiv wahren Grundlagen / CHECK RECHECK CROSSCHECK (KREUZ- UND QUERCHECK) / Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Kindesmissbrauch in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Und auch in diesem Zusammenhang:
Die Bundesregierung wurde informiert über schwere Menschenrechtsverletzungen in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Missstände in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminelle Sachverhalte in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen.
Die Bundesregierung wurde informiert über schwerkriminellen Betrug in der REPUBLIK ÖSTERREICH. Sie tut nichts dagegen
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Beweismittel: http://www.dieaufdecker.com/ und andere

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung

ALLGEMEINER VERDACHT: KRISENZEITEN können BLÜTEZEITEN für VERBRECHEN und SCHWERVERBRECHEN sein.
Vergessen Sie niemals JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER!
JUSTIZOPFER, JUSTIZVERBRECHENSOPFER UND JUSTIZSCHWERVERBRECHENSOPFER NIEMALS VERGESSEN!!

Verdacht: 24.02.2020 REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZVIRUS PILNACEK HAT VIELE NAMEN UND VIELE OPFER.
WAS TUT DER BUNDESPRÄSIDENT DAGEGEN? WAS TUT DAS TEAM ÖSTERREICH DAGEGEN?
WAS TUT DAS PARLAMENT DAGEGEN? WAS TUT DIE BUNDESREGIERUNG DAGEGEN?
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
Seite 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.0
Den Beschuldigten werden alle objektiv wahren kriminellen Sachverhalte zur Last gelegt. Beweismittel: www.dieaufdecker.com und andere.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden.
VERDACHT: Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Österreich?
27.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Deutschland
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-deutschland/
17.09.2015 Kindesmissbrauch, Kindesfolter, Kindermord – das Hobby der Elite in Europa
http://www.pravda-tv.com/2015/09/kindesmissbrauch-kindesfolter-kindermord-das-hobby-der-elite-in-europa/
2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg


DIE KRITISCHE MEINUNG / DER HAUSVERSTAND SAGT STOPPT DIE CORONAPANIK ... STOPPT DEN CORONAIRRSINN ... STOPPT DEN CORONA-WAHN ... STOPPT DEN CORONAWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-WAHN ... STOPPT DEN MASKENWAHN ... STOPPT DEN MASKEN-TERROR ... STOPPT DEN MASKENTERROR ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTEN ... STOPPT DIE MASKEN-TERRORISTINNEN ... STOPPT DIE MASKENTERRORISTINNEN ... DER KAISER IST NACKT ... DER CORONAKAISER IST NACKT ... DER KÖNIG IST NACKT ... DER CORONAKÖNIG IST NACKT ... DER PRÄSIDENT IST NACKT ... DER CORONAPRÄSIDENT IST NACKT ... DER KANZLER IST NACKT ... DER CORONAKANZLER IST NACKT ... DER MINISTER IST NACKT ... DER CORONAMINISTER IST NACKT ... DER LANDESHAUPTMANN IST NACKT ...DER CORONALANDESHAUPTMANN IST NACKT ... DER BÜRGERMEISTER IST NACKT ... DER CORONABÜRGERMEISTER IST NACKT ... gegendert ... DIE KAISERIN IST NACKT ... DIE CORONAKAISERIN IST NACKT ... DIE KÖNIGIN IST NACKT ... DIE CORONAKÖNIGIN IST NACKT ... DIE PRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE CORONAPRÄSIDENTIN IST NACKT ... DIE KANZLERIN IST NACKT ... DIE CORONAKANZLERIN IST NACKT ... DIE MINISTERIN IST NACKT ... DIE CORONAMINISTERIN IST NACKT ... DIE LANDESHAUPTFRAU IST NACKT ...DIE CORONALANDESHAUPTFRAU IST NACKT ... DIE BÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... DIE CORONABÜRGERMEISTERIN IST NACKT ... Verdacht
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 | (zugespielte Informationen)
Antwort 3 und Antwort 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442  Machen Sie sich selbst ein Bild!
2009 SCHWEINEGRIPPE EIN GROSSER BLUFF | LERNEN SIE GESCHICHTE HERR KURZ!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1443 

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Teil der Zeitgeschichte:
CORONAVIRUS SARS-CoV-2 | Erkrankung: COVID-2019 / COVID-19 | (zugespielte Informationen)
Seite 1 Antwort 16-18 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1442.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!
25.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!"
26.04.2020 https://www.wodarg.com/ "Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken!"
25.04.2020 18:00 BRD DR. WOLFGANG WODARG Homepage Aufdecker-Plan: Datei und Transkriptionen von Teilen (T1-T27)
Quelle: https://www.wodarg.com/ sinngemäß: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes bemerken!
04.04.2020 BRD DR. WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
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20200404 BRD DR WOLFGANG WODARG CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13434
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir nichts Besonderes merken!
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13450
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25.04.2020 18:00 BRD Dr. Wolfgang WODARG Collage 1 Quelle: https://www.wodarg.com/
CORONAVIREN SIND NICHT DAS PROBLEM – BLEIBEN SIE BESONNEN!
Heute - wie vor zwei Monaten - ist richtig: Wenn wir den Test nicht hätten, würden wir keine "Pandemie" bemerken
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1442.0;attach=13465

Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung Amtswegigkeit Objektivität Wahrheitsforschung
Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#22
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

PDF-Seite 1 Zitate: "Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 15, 2020 (zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)
Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben: Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein ,,neues" Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv), 2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: ,,Wie dumm kann man eigentlich sein...", usw. – es gibt dutzende gute Einwände), 3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar, 4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen. Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen. Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe. Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein. Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.
Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist. Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.
Wilfried Schmitz Rechtsanwalt" (Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgendjemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht)

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Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

15.07.2020 24:00 BRD RA WILFRIED SCHMITZ PDF-Seite 157-216 Transkription:

https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
,,Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese ,,Impfungen" also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als ,,Gentherapie" und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu. 
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen ,,Impfstoffe" müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten.
Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten ,,Gen-Impfungen" hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als ,,Gentherapie" (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind."
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Es besteht Grund zu der Annahme, dass mit solchen Impfstoffen auch das strenge Transfusionsgesetz (TFG), insbesondere § 8 TFG, missachtet. Denn hier geht es um fremde DNA, weshalb auch das Transplantationsgesetz tangiert wird!
So heißt es sogar in dem Wikipedia-Artikel ,,RNA-Impfstoff" u.a.: (Zitat):
,,Verschiedene RNA-Impfstoffe sind Impfstoffkandidaten bei der Entwicklung eines Coronavirusimpfstoffs, speziell seit Ende 2019 eines SARS-CoV-2-Impfstoffes.
BNT162
Am 22. April 2020 wurde vom Paul-Ehrlich-Institut erstmals in Deutschland eine klinische Studie für einen solchen Impfstoff genehmigt, es handelt sich um den Kandidaten BNT162 der Firma BioNTech.[38] Die mRNA-Formate sind die Uridin-haltige mRNA (uRNA), Nucleosid-modifizierte mRNA (modRNA) und selbstamplifizierende mRNA (saRNA) mit hoher Immunogenität. Als mRNA-Transfektionsreagenz werden Lipidnanopartikel (LNPs) verwendet. Diese LNPs sind nach Injektion stabil und können zusammen mit der mRNA in Zellen eindringen.[39] Sie erzeugen eine starke Antikörperantwort und starke T-Zell-Antwort (CD8, CD4).
Bereits Anfang Mai begann die Phase-I-Studie bei BioNTech. Mit ersten Ergebnissen rechnet man im Juli 2020. Anschließend würden von 20 Impfstoffvarianten die vier meistverspechenden Kandidaten erneut an zunächst etwa 500 Studienteilnehmern getestet – dann auch an Risikopatienten und Menschen über 55 Jahren. Mit dem Ende dieser zweiten Test-Phase rechnet das Unternehmen im Jahr 2021. Weitere Zulassungsanträge sind für Studien in den USA in Vorbereitung (in Kooperation mit Pfizer) und in China (mit Fosun Pharma).
mRNA-1273
Bereits am 16. März 2020 hatte die amerikanische Firma Moderna mit einer klinischen Studie für ihren Impfstoffkandidat mRNA-1273 begonnen,[40] in Zusammenarbeit mit dem Vaccine Research Center (VRC) am National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), einer Sektion des National Institutes of Health (NIH). Der Impfstoff mRNA-1273 enthält die Boten-RNA (mRNA) des S-Proteins, mit dem die Coronaviren an den Epithelzellen andocken. Die mRNA ist in Lipid-Nanopartikel (Cholesterol, Distearoylphosphatidylcholine (DSPC) und DMG-PEG 2000) einge¬bunden, das nach der intramuskulären Injektion von Körperzellen aufgenommen wird.[41] Die Zellen stellen dann das S-Protein (Spike-Protein) her. Es wird vom Immunsystem als fremd erkannt, was die Bildung von protektiven Antikörpern anregt. Die normalerweise üblichen tierexperimentellen Studien wurden übersprungen. Die US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) verlässt sich offenbar darauf, dass bei präklinischen Tests zu Impfstoffen, die mit der gleichen Plattform gegen das erste SARS-Coronavirus und gegen das MERS-Coronavirus hergestellt wurden, keine Sicherheitsprobleme aufgetreten sind. Sie sollen jedoch noch parallel zu den klinischen Studien nachgeholt werden. Erste Aussagen zur Immunität liegen vor. Nachdem der Impfstoff ausreichende Antikörper-Titer erzeugt hat, läuft eine Phase- 2-Studie an einer größeren Zahl von Probanden. Voraussichtlich wird eine Phase-3-Studie mit Dosierungen zwischen 25 µg und 100 µg im Juli beginnen[42][43]
Weiter heißt es dort u.a. (Zitat):
,,Ein Problem bei der Entwicklung von RNA-Impfstoffen ist, dass die RNA über die Aktivierung der angeborenen Immunantwort eine übermäßige Immunreaktion auslösen kann.[5][25] ...
Extrazelluläre RNA ist als prokoagulatorischer und permeabilitätsteigernder Faktor bekannt. Eine gesteigerte Permeabilität von Endothelzellen kann zu Ödemen führen und eine Anregung der Blutgerinnung birgt die Gefahr der Thrombenbildung.[35] Die von Letzterer ausgelösten Krankheitsbilder sind unter anderem der Infarkt, der ischämische Schlaganfall,[36] die Thrombose oder in deren Folge die Lungenembolie."
Quelle: Wikipedia: RNA Impfstoffe: https://de.wikipedia.org/wiki/RNA-Impfstoff
Wikipedia ist bekanntlich keine wirklich zuverlässige Quelle, wie zahlreiche ,,Geschichten aus Wikihausen" eindrucksvoll belegen, siehe:
https://wikihausen.de
Aber wenn sogar das pharmafreundliche Wikipedia solche Informationen verbreitet, dann besteht Grund zu der Annahme, dass jede Form von Impfpflichten nach dem IfSG nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist, wenn Impfstoffe entwickelt werden, durch die der Mensch genetisch modifiziert wird.
Das steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise in den Schöpfungsplan einzugreifen.
Das gilt umso mehr, wenn – wie bei dieser nicht-existenten Corona-,,Pandemie" – ganz offensichtlich ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wird, um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Berechtigung vermitteln zu können, siehe hierzu auch das YouTube-Video ,,Der große Bluff", der die ganze Heuchelei mit Doppelstandards m.E. sehr zutreffend auf den Punkt bringt:
youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=6&t=3s
Wer in einer trockenen Wüste steht und lauft ruft ,,Die Sintflut (= Pandemie) ist schon da, das Wasser steht uns allen schon bis zur Unterkante Unterlippe (= die Toten stapeln sich schon in den Gassen von München), wir müssen jetzt Milliarden für den Bootsbau (= für Impfstoffe, die kein Mensch braucht) ausgeben", der fällt früher oder später negativ auf.
Die Antragsgegnerin kann sich in Ihrer Erwiderung gerne mit überflüssigen verfassungsrechtlichen Überlegungen zu Fragen befassen, für die es überhaupt keinen korrespondierenden Lebenssachverhalt gibt, also auch mit der befassen, wie man in Trockenzeiten (= keine Pandemie) mit der vollkommen unbegründeten Furcht vor einem immer weiter steigenden Wasserstand (= ungehemmter Ausbreitung eines Killervirus, das uns alle umbringen wird) Eingriffe in die Rechte aller Menschen – auch aller Gesunden – rechtfertigen kann.
Denn mittlerweile gibt es schon mehrere hundert namhafte Experten, die diesen Corona-Hype für Blödsinn erklären.
250 dieser namhaften Experten finden sich nunmehr unter:
https://www.nichtohneuns.de/virus/
Es melden sich auch außerhalb dieser Expertenkreise immer mehr Menschen öffentlich zu Wort, die den gesamten Lockdown für vollkommen absurd halten und auch mit der ,,Veranstaltung von Hungerspielen" vergleichen, wo alle Menschen täglich sinnlose ,,Tribute" liefern müssen, u.a. in der Form von Firmenpleiten, so auch Prof. Dr. Stephan Homburg, siehe:
youtube.com/watch?v=I1oLA2jTXww
Die hochqualifizierte Einschätzung dieser zahlreichen namhaften Experten darf nicht ignoriert werden, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet wird.
Abermals: Es gibt wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Unverzeihlich war insbesondere auch das Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Hätten sich das RKI und die Politik mit diesen zahlreichen Expertenmeinungen kritisch auseinandergesetzt, dann wäre –  früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen.
Aber das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Das Volk soll unter allen Umständen geimpft werden, solange sollen sich die Menschen an eine ,,neue Normalität" gewöhnen, die mit der faktischen Suspendierung zahlreicher Grundrechte einhergeht.
Die Fragen, die Dr. med. Köhnlein den ,,Experten" vom RKI und anderen übermittelt und in seinem Buch ,,Virus-Wahn" (dort auf Seite 353) wiedergegeben hat, wurden vom RKI und von Prof. Drosten – gem. den Angaben von Dr. med. Köhnlein und soweit bekannt – nie beantwortet. Hierzu haben wir bereits vorgetragen.
Solange die RKI, Drosten & Co. (auch) diese Fragen von Dr. med. Köhnlein nicht beantworten können und wollen und auch die diesbezüglichen Einwendungen anderer Experten wie Dr. Wodarg nicht ausräumen können, ist eben auch weiterhin zwingend davon auszugehen, dass der PCR-Test vollkommen untauglich ist.
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage vonProf. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
,,Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion."
(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist schlicht ein Witz.
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
,,Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv."
Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??
Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann gäbe es hier die Note 6.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.
Die o.g. Fragen von Dr. med. Köhnlein an das RKI und Prof. Drosten (siehe oben) decken sich im Grunde mit einigen dieser Voraussetzungen.
Es wurde bereits dargelegt, warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige ,,amtliche" Quelle zitiert werden können.
Wenn eine ,,Gesundheitsbehörde" wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Diese WHO wird von Dr. Wodarg nunmehr öffentlich wegen einer nachweislich grob falschen Empfehlung des Genozids beschuldigt, siehe Rubikon-Interview ,,Ein Menschheitsverbrechen", abrufbar unter:
https://www.wodarg.com
Es wird also mit Spannung erwartet, ob die Antragsgegnerin immer noch der WHO huldigen wird, da die WHO nach Dr. Wodarg selbst solches Basis-Wissen vermissen lässt, das schon jedem Studenten im 4. Semester bekannt ist. Einige Vertreter der WHO werden sich hoffentlich bald vor einem internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen.
Ansonsten könnten wir uns nur noch wiederholen:
Es gibt keine ,,Pandemie", sondern ganz offensichtlich wieder nur eine sog. Fake-Demie, wie sie schon mit der Vogelgrippe 2004 oder der Schweinegrippe 2009 inszeniert worden ist, zum ausschließlichen wirtschaftlichen Vorteil der Pharma-Industrie.
Wir haben es jetzt auch schwarz auf weiß:
,,Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht."
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, – dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – ,,Pandemie" endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Warum wird also sogar jetzt noch, nach dem Ablingen dieser ,,Pandemie", die nie eine war, immer noch an einem Lockdown einschl. Besuchsverboten mit der Perspektive ,,Impfungen für alle" festgehalten?
Die im IfSG bereits vorgesehen und nach dem IfSG jederzeit möglichen (neuen) Impfpflichten sind also verfassungsrechtlich gesehen unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen.

Schmitz
Rechtsanwalt


Bild: Justitia / Pixabay / CC0
Kinderquälerei bzw. Misshandlung Schutzbefohlener durch Zwang zum Maskentragen in den Schulen?! (Aufstehen wirkt!)
By RA Wilfried Schmitz ⋅ April 30, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar
Höchste Zeit zum Widerspruch für alle Eltern !
Wenn Schulen die Kinder ,,kraft Hausrecht" zum Tragen von Masken nötigen wollen, und das auch noch über Stunden hinweg, dann sollten alle Eltern gegenüber der jeweiligen Schulleistung ihren Protest artikulieren, damit den Kindern der (Anpassungs-)Druck genommen wird, zumal ,,Abweichler" ,,ggf." auch noch gemobbt werden.
Anlass für diesen Beitrag ist folgende Mail, die mich heute erreichte (Zitat):
,,Kinder werden dauertraumatisiert, der Virus-Wahn wird ihr Lebensthema!
,,Guten Morgen, ich möchte jetzt mal meine Wut rauslassen. Mein Sohn ist in der 10ten Klasse einer Gesamtschule, seit anfang der Woche ist ja wieder Schulpflicht, soweit ist ja alles gut, aber jetzt sage ich mal wie es da abgeht.
1.Die Schüler werden vor der Tür abgeholt und dürfen nur einer blauen Markierung folgen.
2.Wenn sie den Klassenraum erreicht haben muss der Este Schüler seine Jacke draußen aufhängen und im Klassenraum gehen. Wenn er im Klassenraum ist muss der nächste Schüler seine Jacke aufhängen. Das geht soweiter bis alle Schüler fertig sind, der Abstand wird die ganze Zeit bewahret.
3.Was jetzt kommt ist das schlimmste. Alle Personen (Schüler und Lehrer) müssen den ganzen Tag eine Maske tragen, obwohl in der Klasse mit 15 Schülern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Mein Sohn sagt das ihm das Wasser unter der Maske so weg läuft,weil er so schwitzt. Ihm wird es schlecht im Unterricht. In den Pausen müssen sie die Masken auch tragen
Das heißt das sie die ganze Zeit co2 einatmen.
Ich bin der Meinung das das nicht haltbar ist.
Nun meine Frage wo kann ich mich beschweren um diesen Irrsinn ein Ende zu bereiten. Es geht um die Gesundheit meines Kindes.
Bitte nicht auf meine Rechtschreibung achten.
Würde mich freuen wenn ich hier antworten erhalte."

Meine Empfehlungen dazu:
1.
Die Kinder sollten sich – wenn die Eltern nicht die Mittel für eine Klage haben – allesamt sofort ein Attest ihres Arztes besorgen, dass das Tragen dieser Masken extrem gefährlich und gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn das über Stunden geschieht.
Argumente finden Sie in meiner Klage genug, siehe (dort unter Gliederungspunkt II, Ziff. 1):
https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/04/26/klage-gegen-geplante-obsoleszenz-von-mensch-und-demokratie-im-windschatten-der-coronakrise/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+NachrichtenspiegelOnline+%28Der+Nachrichtenspiegel%29
Dann werden die Kinder zumindest nicht gemobbt.
2.
Vor allem – und das ist der eigentlich Skandal:
In NRW gibt es keine Maskenpflicht für Kinder in Schulen !!
Ein ,,Hausrecht" ist keine Ermächtigungsgrundlage für solche Eingriffe in das Recht der Kinder auf Leben, auf  körperliche Unversehrtheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,  zumal nicht einmal § 32 IfSG das Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG für Eingriffe in diese Grundrechte beachtet, also keine Eingriffe in diese Grundrechte vorgesehen hat.
Dort in § 32 S. 2 IfSG heißt es (Zitat): ,,Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__32.html
Und eine Schule will sich mehr Eingriffe in die Grundrechte von Kindern anmaßen als dies selbst das Land NRW vorgesehen hat?
Ein Hausrecht soll eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für solche Eingriffe sein? Ach ja? Seit wann ist das so?
Die Kinder können diesem Zwang wegen der allgemeinen Schulpflicht faktisch nicht ausweichen, werden also regelrecht zum Maskentragen genötigt, um Nachteile in der Schule zu vermeiden.
Und das soll ,,rechtmäßig" bzw. ,,verfassungsgemäß" sein? Das darf doch wohl bezweifelt werden. Der Gesetzesvorbehalt, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Bindung aller staatlichen Gewaltl an Recht und Gesetz (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) geltend auch in Schulen.
Denn im Land NRW gilt nach eigener Darstellung des Landes NRW folgende Regelung zur Maskenpflicht (Zitat):
,,Ab wann und wo gilt die Maskenpflicht?
Ab dem 27. April besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken:
•   in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen sowie in Einkaufszentren,
•   in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern; wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; ausgenommen sind Personen, die ein Fahrzeug lenken, wie z.B. Taxifahrer,
•   in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
•   im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis.
Die Maskenpflicht gilt für Kunden und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.
Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, gilt sie nicht. Diese medizinischen Gründe müssen gegenüber den Mitarbeitern von Geschäften, des Personenverkehrs, der Ordnungsämter oder gegenüber Polizeibeamten plausibel dargelegt werden können. Ein Nachweis ist zunächst nicht erforderlich. Nur wenn diese Kontrollpersonen den Eindruck gewinnen, dass die medizinische Begründung eine reine Schutzbehauptung ist, können sie im Einzelfall einen Nachweis verlangen."
Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
Schulen sind in dieser Verordnung zur Maskenpflicht in NRW also gerade nicht vorgesehen !!
Von daher sollten alle Eltern wissen, dass Sie im Interesse des Wohls ihrer Kinder nachdrücklich einer solchen Schulpraxis widersprechen sollten. Denn ihren Kindern droht m.E. mehr als nur eine Traumatisierung. Dazu siehe eben die Argumente in meiner o.g. Klage, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Schulleiter, die eine solche Maskenpflicht anordnen, laufen Gefahr, sich wegen Nötigung im Amt, Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener strafbar zu machen.
________________________________________
Ergänzung 30.04.2020, 11:20 / pw:
Aufstehen wirkt!
(Bericht eines Schülervaters):

Klage gegen Maskentragungspflicht in NRW, zugleich eine Klage gegen geplante Obsoleszenz von Mensch und Demokratie im Schatten der Coronakrise
By RA Wilfried Schmitz ⋅ April 26, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

An das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO
In Sachen
des Herrn Wilfried Schmitz in eigener Sache und sich selbst vertretend, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Die Benennung weiterer Verfahrensbevollmächtigter bleibt vorbehalten
gegen
das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
– Antragsgegnerin –
Ich beantrage für Recht zu erkennen:
Die Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der ,,Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)" in der ab dem 27.4.2020 gültigen Fassung" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
Zudem beantrage ich, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für Recht zu erkennen:
Die am 27.4.2020 in Kraft getretene Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der ,,Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)" wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers vom 27.4.2020 außer Vollzug gesetzt.
Begründung:
1.   A)
Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO
Der Antrag ist zulässig und begründet.
Nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO kann jede natürliche oder juristische Person einen solchen Antrag stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten (schon) verletzt zu sein oder (erst noch) in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
Es steht fest, dass die hier angegriffene Regelung der vorgenannten Verordnung am 27.4.2020 in Kraft treten wird. Dieser Antrag wäre somit auch schon vor dem 27.4.2020 statthaft gewesen.
1.   Sachverhalt
1.
Schon am 23.4.2020 gab die Antragsgegnerin auf Ihrer Webseite, abrufbar unter:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren
eine Pressemitteilung mit folgendem Text heraus (Zitat):
,,Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: ,,Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen." (Zitat Ende; Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)
Gem. dieser Ankündigung hat dann der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen am 24.4.2020 auf seiner Webseite unter dem Link:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschvo_ab_27.04.-01.05.2020_lesefassung.pdf
die die neue, ab dem 27.4.2020 gültige Fassung der ,,Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)" in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung bekannt gemacht.
Unter dem vorgenannten Link heißt es (Zitat):
,,Die Coronaschutzverordnung wurde überarbeitet. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun auch Vorgaben zu persönlichen Verhaltenspflichten, zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung, gültig ab dem 27. April 2020."
Die Fundstelle der vorgenannten Verordnung im GV. NRW wird als bekannt vorausgesetzt.
Die Verordnung wurde auf das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der aktuell geltenden Fassung gestützt.
Diese Coronaschutzverordnung enthält in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung in § 12 a Abs. 2 folgende Regelungen im Hinblick auf eine erstmals festgeschriebene Pflicht ,,zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung" in NRW (Zitat):
,,(2) Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet
1.   in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, ,,Shopping Malls", ,,Factory Outlets" und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
2.   in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
3.   in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4.   bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden."(Zitat Ende)
•   12 a Abs. 1 S. 3 der vorgenannten Verordnung, auf die § 12 a Abs. 2 S. 1 dieser Verordnung verweist, hat folgenden Wortlaut (Zitat):
,,Wenn die Einhaltung eines Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen."
Diese Verordnung tritt nach § 17 am 20.4.2020 in Kraft und mit Ablauf des 3.5.2020 außer Kraft.
2.
Diese Regelung hat folglich Inhalt, dass alle Menschen in NRW – von wenigen Ausnahmen gem. § 12 a Abs. 2 S. 2 abgesehen –  in allen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere auch im öffentlichen ÖPNV, beim Einkaufen und in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine ,,Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen sollen.
Weitere Ausnahmen sind über § 12 a abs. 2 S. 1 hinaus nicht vorgehen.
3.
Bekanntlich wurde mittlerweile sogar schon das Münchener Oktoberfest abgesagt, was die Besorgnis begründet, dass der ,,Ausnahmezustand" zum ,,Dauerzustand" gemacht werden soll, eben weil in jedem Winter mit einer neuen Grippewelle zu rechnen ist.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auch bereits erklärt, dass die Pandemie nicht verschwinden werde, solange kein Impfstoff entwickelt sei. Sie äußerte wörtlich (Zitat) ,,Einige Dinge müssten so lange gelten, ,,bis es einen Impfstoff gibt", siehe hierzu u.a.: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207167375/Merkel-zu-Corona-Solange-wir-keinen-Impfstoff-haben-wird-das-gelten.html
Schon in dem Protokoll zur Telefonschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 heißt es unter ,,Top 2" mit der Überschrift ,,Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie" unter Gliederungspunkt 17 (Zitat):
,,Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen."
Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:
Kopie des Protokolls zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 in der Anlage K 1
,,Ein Impfstoff" ist somit – anders formuliert – nicht nur ,,der Schlüssel", sondern die Bedingung für eine Rückkehr der gesamten Zivilbevölkerung in den ,,normalen Alltag", bloß unterstellt, dass dieser selbst bei sofortiger Aufhebung aller staatlichen Corona-Maßnahmen für alle Menschen in diesem Land noch möglich wäre.
So ein Beschluss rechtfertigt die Annahme bzw. begründet die Besorgnis, dass die gesamte Bevölkerung in Deutschland förmlich in Geiselhaft gehalten werden soll, bis die Pharmaindustrie einen Impfstoff gegen dieses Virus entwickelt hat.
Für diese Annahme streitet auch, dass einige Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Söder bereits öffentlich eine Impfpflicht für Deutschland fordern, siehe:
https://www.watergate.tv/jetzt-ist-es-raus-soeder-fordert-corona-impfpflicht/
Nach aktueller Rechtslage ist so eine ,,Impfpflicht" ,,für alle" nicht möglich. § 28 Abs. 1 S. 3 IfSG bestimmt ausdrücklich (Zitat): ,,Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden."
Zudem könnte ich – was problemlos einen weiteren Schriftsatz von ca. 40 – 50 Seiten füllen – sehr schlüssig darlegen, dass es nach der Ansicht namhafter Wissenschaftler ,,keinen Beweis" dafür gibt, ,,dass die bis jetzt vorhandene Grippeimpfung effektiv vor einem Influenza-Angriff schützt oder ihn mildert. Die Impfstoff-Hersteller wissen, dass sie wertlos ist, aber sie verkaufen sie trotzdem weiterhin" (Dr. J. Anthony Morris, ehemaliger leitender forschender Virologe bei der FDA = US-Impfstoff-Zulassungsbehörde).
An dieser Stelle sei daher nur angedeutet:
In der Regel sind die von den Gesundheitsbehörden behaupteten Risiken nicht realistisch.
Es gibt – soweit bekannt – keine einzige Studie, die die Wirksamkeit von Impfungen plausibel nachweist.
Bis heute wurde kein Beweis für die Behauptung erbracht, Impfungen hätten – seit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert – zu einer Senkung der Zahl der Infektionskrankheiten geführt.
Bei den meisten Zulassungsstudien für Impfstoffe ist kaum ein Kriterium für wissenschaftliche Korrektheit erfüll.
Viele Fälle weisen auf gravierende Impfnebenwirkungen hin.
Sehr viel mehr dazu, sobald das Land NRW für eine Klage gegen die Impfpflicht Anlass gibt.
II.Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an einer allgemeinen Maskentragungspflicht
1.
Die hier angegriffene Regelung, wonach alle Menschen eine – nicht einmal näher spezifizierte, sondern nur beispielhaft beschriebene (,,z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch"), somit ,,irgendeine" – textile Mund-Nase-Bedeckung tragen sollen, um damit weitere Ansteckungsgefahren ausschließen oder minimieren zu können, ist unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vollkommen ungeeignet, und dies ist auch so offensichtlich, dass man diese Regelung nur noch als geradezu absurd bezeichnen kann. Wie wir nachfolgend sehen werden, hat der Präsident des Weltärzteverbandes eine noch schärfere Formulierung gewählt.
Vorweg lässt sich zusammenfassend feststellen:
Eine solche Bedeckung bzw. ,,Maske" verhindert gar nichts und hilft somit niemanden. Sie ist aber für ihren Träger im Allgemeinen – und somit auch jenseits der geregelten Ausnahmegruppen (,,Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können") – mit erheblichen gesundheitlichen Nachteilen und – bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen – sogar mit sehr gefährlichen Risiken verbunden.
Nicht vertieft werden soll hier die Frage, mit welchen kuriosen Szenen im Alltag zu rechnen ist, wenn selbst der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, nachweislich nicht einmal zu einem korrekten Tragen einer Atemschutzmaske in der Lage war, siehe:
https://www.n-tv.de/der_tag/Laschet-traegt-Schutzmaske-falsch-article21679931.html
Wenn man die eigene Nase dermaßen über die Maske hinausragen lässt, dann wäre es wohl genauso effektiv, sie wie ein Stirnband oder am Oberarm mit der Kennzeichnung ,,Bitte zeig mir doch wie es richtig geht" zu tragen.
Wenngleich sich solche Missverständnisse im Hinblick auf das korrekte Tragen von Masken sicherlich regelmäßig durch hilfreiche Informationen zur rechten Zeit vermeiden lassen (sollten), so können sich die gesundheitlichen Risiken, die mit einer solchen Maskentragungspflicht offensichtlich generell bzw. für alle Menschen grundsätzlich verbunden sind, eben nicht vermeiden.
Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:
a)
In der sympathisch kurzen, eben nur aus knapp 37 Seiten Text bestehenden Doktorarbeit (wenn man also Deckblatt, Widmung, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis sowie Anhang, Literaturverzeichnis und Danksagung außer Betracht lässt) von Ulrike Butz mit dem Titel ,,Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal" aus dem Jahre 2004, die ich dem Gericht hier – auch zur Glaubhaftmachung – als
Anlage K 2
überreiche, lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass ,,unter chirurgischen Gesichtsmasken" (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine ,,Akkumulation von Kohlendioxid" verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann...".
Sogar das – wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):
,,Anfangs kommt es zu einer Hautrötung, Muskelzuckungen, Extrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseins- störungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf."
Dass die Bevölkerung von NRW nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Schlamperei und Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.
b)
Die allgemeine Maskentragungspflicht ist auch deshalb nicht geeignet, einer weiteren Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus Einhalt zu gebieten, weil nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Forschung weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können.
In einem Artikel des Online-Magazins Ärzteblatt de, abrufbar unter dem Link:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch
heißt es unter der Überschrift ,,COVID-19-Patienten husten Viren durch chirurgische Masken und Baumwollmasken hindurch" hierzu (Zitat):
,,Weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken sind eine sichere Barriere für SARS-CoV-2, wenn ein Patient mit COVID-19 hustet. Dies zeigen aktuelle Experimente in den Annals of Internal Medicine (2020; doi: 10.7326/M20-1342).
Der Mangel an Atemmasken mit Filtern (N95) hat dazu geführt, dass sich das Klinik¬personal mit chirurgischem Gesichtsschutz behilft. In der Bevölkerung sind Baumwoll¬masken beliebt. Ein Team um Sung-Han Kim vom Asan Medical Center in Seoul hat beide Masken an 4 Patienten getestet, die an COVID-19 erkrankt waren.
Die Patienten wurden gebeten, jeweils 5 Mal auf eine Petrischale zu husten, die sich 20 cm vor ihrem Gesicht befand. Dieses Experiment wurde 4 Mal wiederholt. Beim ersten Mal trugen die Patienten keine Maske, beim zweiten Mal eine chirurgische Maske, beim dritten Mal eine Baumwollmaske und beim vierten Mal waren sie erneut ohne Maske.
Wie Kim berichtet, betrug die mittlere Viruslast der 4 Teilnehmer vor dem Experiment im Nasopharynx-Abstrich 5,66 log Kopien/ml und in den Speichelproben 4,00 log Kopien/ml. Beim Husten ohne Maske wurden in den Petrischalen 2,56 log Kopien/ml gemessen, beim Husten durch die chirurgische Maske wurden 2,42 log Kopien/ml gefunden und beim Husten durch die Baumwollmaske 1,85 log Kopien/ml. Die Viren wurden bei allen Patienten nach dem Husten auch auf der Außenfläche der Gesichtsmasken gefunden, während auf der Innenseite teilweise keine Viren nachweisbar waren.
Die Experimente zeigen laut Kim, dass weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können. Warum die Viren an der Innenseite teilweise nicht nachweisbar waren, bleibt ungeklärt.
Frühere Studien hatten gezeigt, dass chirurgische Masken für Aerosole mit einem Durchmesser von 0,9 bis 3,1 µm durchlässig sind. Der Durchmesser von SARS-CoV-Partikeln wurde während des ersten SARS-Ausbruchs 2002/3 auf 0,08 bis 0,14 µm geschätzt. Falls die Partikel von SARS-CoV-2 die gleiche Größe haben, werden sie nach Einschätzung von Kim nicht von chirurgischen Gesichtsmasken aufgehalten.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz von kürzlich veröffentlichten Experimenten an Patienten, die sich mit saisonalen Coronaviren infiziert hatten. Dort hatten chirurgische Gesichtsmasken die Viren gestoppt. Die Unterschiede zwischen den beiden Experimenten liegen einmal in der Methodik.
Die Viren waren nicht auf einer angehusteten Petrischale bestimmt worden, sondern mit einem speziellen Gerät in der Atemluft. Die Probanden wurden in der Studie nicht gebeten zu husten. Es könnte demnach sein, dass die Masken die Viren beim normalen Atmen aufhalten, der starken Beschleunigung der Partikel bei einem Hustenreiz jedoch nicht standhalten."(Zitat Ende)
Fazit: Die hier angegriffene Verordnung hat eine Maskentragungspflicht begründet, obschon aus wissenschaftlicher Sicht davon auszugehen ist, dass deren Einhaltung im Hinblick auf den damit beabsichtigten Infektionsschutz überhaupt keinen Nutzen bringt.
Eine solche Maßnahme ist folglich vollkommen ungeeignet, den von ihr – angeblich – beabsichtigten Zweck herbeizuführen.
c)
Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:
Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel ,,Was für ein FIASKO, Herr Kurz!" veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als ,,fatal" bzw. ,,einziges Fiasko" kritisiert, weil in den Falten der Masken ein ,,virenfreundliches Klima" entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.
youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be
Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig ,,kontraproduktiv" bzw. ,,vollkommener Schwachsinn". Es gäbe ,,rote Linien, über die Menschen mit Verstand" nicht gehen wollen". Aus seiner Sicht wäre es viel besser die Masken einfach wegzulassen.
d)
Im Übrigen muss diese Maskentragungspflicht gerade auch für Hörgeschädigte eine erhebliche Diskriminierung und Gefährdung darstellen, weil sich gerade dieser Personenkreis zur Erfassung ihrer Umwelt auf Mimik und Lippenlesen angewiesen sind.  Das Maskentragen aller in der Umgebung, insbesondere in den potenziell gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Räumen – wie beim Einkaufen – kann gerade Hörgeschädigte in große Gefahr bringen kann, weil sie Warnungen nicht mehr mitbekommen.
Einem Hörgeschädigten ist auch nicht damit gedient, dass er selbst keine Maske tragen muss, eben weil er mit Dritten nur dann kommunizieren kann, wenn die Dritten selbst keine Maske tragen.
Diese Konstellation wurde in der hier angegriffenen Verordnung überhaupt nicht berücksichtigt.
e)
Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel ,,Trügerische Sicherheit durch Masken?" unter dem Link:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html
wie folgt zitiert (Zitat):
,,Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den ,,allein entscheidenden Mindestabstand" zu vergessen, sagte Montgomery der ,,Rheinischen Post". Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.
Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber ,,aus Höflichkeit und Solidarität" eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für ,,falsch".
Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei ,,lächerlich,,. Er hob zugleich hervor, dass ,,echt wirksame Masken" derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.
Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. ,,Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken,,, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben..."(Zitat Ende).
Die vorgenannte Ausnahmeregelung in § 12 a Abs. 2 S. 2 erfasst aber nur ,,Kinder bis zum Schuleintritt". Es dürfte somit sehr wahrscheinlich sein, dass auch Kinder jenseits des Schuleintritt-Alters einen solchen Mund-Nasen-Schutz als Spielzeug betrachten und damit die Infektionsgefahr eher noch vergrößern.
Auch diese Umstände wurden in der Verordnung nicht bedacht.
f)
Es ist auch nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Möglichkeit bedacht hat, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.
Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.
Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/
Weiterführend zum Begriff:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen
III. Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an der gesamten ,,Strategie" der Antragsgegnerin im Umgang mit der Sars-Cov-2-Virus, die bei einer Würdigung der Verhältnismäßigkeit einer Maskentragungspflicht nicht unberücksichtigt bleiben dürfen
Das Amt des Gesundheitsministers des Bundes ist bekanntlich nicht mit einem Arzt oder einem anderen Experten auf medizinischem Gebiet, sondern mit dem Bankkaufmann und Politikwissenschaftler Jens Spahn besetzt worden.
Der Mister des Landes NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, ist Maschinenschlosser mit Hauptschulabschluss.
Man sollte doch eigentlich meinen, dass die Verantwortung für die Volksgesundheit eine Angelegenheit ist, die man nicht Kaufleuten, Schustern und Kesselflickern überlassen darf, sondern eben nur besonders erfahrenen Menschen mit langer berufspraktischer Erfahrung, so wie z.B. Prof. Dr. Bhakdi (von dem mir aber nicht bekannt ist, ob er überhaupt solche Ambitionen hat).
Ist die Volksgesundheit nur irgend so ein ,,Gedöns", bei dem es nur noch darum geht, das gesamte Gesundheitswesen so zu organisieren, dass mächtige Lobbyverbände wie die der Pharmaindustrie mit maximalen Profiten rechnen dürfen? So gesehen macht es natürlich viel Sinn, den Stuhl eines Bundesgesundheitsministers mit einem Bankkaufmann zu besetzen, und William Shakespears Spruch ,,Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode" wird mit tiefem Sinn erfüllt.
Bei so viel geballter Inkompetenz auf Ministereben kann es m.E. jedenfalls nicht wirklich verwundern, dass unter der Verantwortung solcher Minister auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen zur angeblichen Eindämmung der Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus koordiniert und auch umgesetzt werden, die nicht nur keinerlei Nutzen haben, sondern bloß Panik schüren und weiteren Erkrankungen massiven Vorschub leisten.
Diese Inkompetenz und Ignoranz verwundert auch deshalb nicht, weil sowohl die Regierungen von Bund und Ländern – und damit auch der Antragsgegnerin –  jeden angemessenen öffentlichen Diskurs über wichtige Erkenntnisse und auch Einwendungen im Zusammenhang mit der offiziellen Politik im Umgang mit diesem Virus seit Wochen beharrlich verweigern.
Und genau das ist nicht zulässig.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
,, In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr)." (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Aus den bereits oben genannten Gründen, die nachfolgend noch um weitere Aspekte ergänzt werden, kommt ein Gericht nicht an der Erkenntnis vorbei, dass eine solche Maskenpflicht unbestreitbar ,,gänzlich ungeeignet" ist, das gebotene Schutzziel – Infektionsschutz – zu erreichen.
Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ,,festgestellt" werden, dann mag eine Gesundheitsbehörde zwar wegen des ggf. bestehenden Zeit- und Handlungsdrucks wegen der in Rede stehenden epidemischen Gefahr ein relativ großer Plausibilitätsmaßstab bei der Tatsachenermittlung zugrunde legen dürfen, aber das heißt immer noch, dass ,,sich diese Informationen belastbar auf auf die konkrete epidemische Lage beziehen müssen, wobei die verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen sind" (Rixen, ebenda, NJW 2020, 1097 ff., 1100 mit Verweis auf VG Berlin Beschluss vom 11.3.2015 – 14 L 36.15, BeckRS 2015, 42683 Rn 16).
Eine komplett faktenfreie, aus bloßen Mutmaßungen oder auch aus einem undefinierbaren ,,persönlichen Glauben" abgeleitete Spekulationen jenseits wissenschaftlicher Logik und Evidenz ist somit gerade nicht statthaft.
Gesundheitspolitik ist nichts für politische Pokerspiele, bei der die Pharmaindustrie die Karten ausgeben und auch noch die Mitspieler bestimmen darf.
Vor allem Dingen sind die verantwortlichen Gesundheitsbehörden – und so auch die Antragsgegnerin – von Gesetzes wegen verpflichtet,  alle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen, eben gerade auch dann, wenn Experten außerhalb des Robert-Koch-Instituts schon seit Wochen geradezu verzweifelt bemüht sind, diese Erkenntnisse und Wertungen endlich zu Gehör zu bringen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma ,,YouTube". YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie ,,Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell (Stand: 25.4.2020) schon 36 Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wir müssen diese Maßnahmen eben nur lange genug aufrechterhalten, und wir haben der Entwicklung und der Gesundheit aller Kinder nachhaltig Schaden zugefügt? Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungsverbote außerhalb der Familie und die Schließung aller Sportvereine beschließt?
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Wusste der erkennende Senat beispielsweise, dass es mittlerweile schon mehr als 120 namhafte Experten gibt, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?
Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:
Liste mit mehr als 120 Experten, die massive Kritik an den Maßnahmen üben, die angeblich der Eindämmung des Virus Sars-Cov2 dienen sollen, in der Anlage K 3
Diese Liste ist im Web abrufbar unter dem Link:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Nachfolgend eine kleine Auswahl aus diesen 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter auch etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
,,Er untersucht mit seinem Team in Hamburg die Corona-Opfer: Nun hat der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel an Kanzlerin Angela Merkel appelliert, Deutschland langsam wieder aufzumachen. ,Jetzt ist der richtige Zeitpunkt', sagt Püschel dem ,Hamburger Abendblatt'. Er fügte hinzu: ,Die Zeit der Virologen ist vorbei. Wir sollten jetzt andere fragen, was in der Coronakrise das Richtige ist, etwa die Intensivmediziner.' Nach seinen Erkenntnissen ist Covid-19 ,eine vergleichsweise harmlose Viruserkrankung'. Die Deutschen müssten lernen, damit zu leben, und zwar ohne Quarantäne. Die von ihm untersuchten Todesopfer hätten alle so schwere Vorerkrankungen gehabt, dass sie, ,auch wenn das hart klingt, alle im Verlauf dieses Jahres gestorben wären', sagte Püschel."
Professor Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin.
,,Persönlich würde ich sagen, dass der beste Ratschlag ist, weniger Zeit mit dem Anschauen von Fernsehnachrichten zu verbringen, die sensationell und nicht sehr gut sind. Ich persönlich halte diesen Covid-Ausbruch für eine schlimme Winter¬grippe¬epidemie. In diesem Fall hatten wir im letzten Jahr 8000 Todesfälle in den Risikogruppen, d.h. über 65% Menschen mit Herzkrankheiten usw. Ich glaube nicht, dass der aktuelle Covid diese Zahl überschreiten wird. Wir leiden unter einer Medienepidemie!"
Professor Dr. John Oxford von der Queen Mary Universität London, Großbritannien, weltweit führender Virologe und Influenza-Spezialist.
,,Ich empfinde, was im Moment läuft, ist das, was wir mehr oder weniger jeden Winter erleben. (...) Die Ansteckung ist hoch. Aber die Krankheit ist aus meiner Sicht nicht so schlimm wie die Influenza. (...) Ich bin der Ansicht, dass man eigentlich hier selektiv nur eine Sache anschaut und die mit einer gewissen Panik füllt. (...) Ich bin der Ansicht, dass wir solche Situationen schon mehrfach hatten und dass jetzt in Bezug auf die Maßnahmen der Bogen überspannt wird. (...) Wir brauchen Luft und Sonne, Luft verdünnt die Viren und Sonne mit UV Licht tötet sie. Aber bloß keine Ausgangssperre! Auf der Straße steckt man sich nicht an!"
Professor Dr. Karin Mölling, international renommierte Virologin. Ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie in Zürich, Schweiz. Verdienstkreuz 1. Klasse der BRD.
,,Covid-19. Scharfe Kritik an ARD und ZDF wegen Berichterstattung zum Coronavirus. (...) Dadurch inszeniere das Fernsehen zugleich Bedrohung und exekutive Macht – und betreibe ,Systemjournalismus'. (...) Die Chefredaktionen haben abgedankt', folgert Jarren. In der Berichterstattung fehlten ,alle Unterscheidungen, die zu treffen und nach denen zu fragen wäre: Wer hat welche Expertise? Wer tritt in welcher Rolle auf?' Gesendet würden zudem größtenteils einzelne Statements, eine echte Debatte zwischen Expertinnen und Experten entstehe nicht, schreibt der Medienwissenschaftler."
Professor Dr. Otfried Jarren, Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission in der Schweiz.
,,Zunächst: Mit der Verdreifachung der Tests ergab sich auch etwas mehr als eine Verdreifachung der positiv Getesteten. Diese Verdreifachung wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Verdreifachung der Infizierten vorgeführt. (...) Weitreichende Entscheidungen bedürfen gesicherter Grundlagen. Genau das ist bisher vernachlässigt worden. Die wiederholte Gleichsetzung der Zahl positiv Getesteter mit der Zahl der Infizierten vernebelt den Blick, die Zählweise bei Corona-Toten ebenfalls. (...) Der Maßstab der Regierung, ab wann eine Abschwächung der Maßnahmen geboten ist, basiert auf einer Scheinzahl von Infizierten, die aber nichts mit der Realität gemein hat."
Professor Dr. Gerd Bosbach, Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches ,,Lügen mit Zahlen".
,,,Wer rechnen kann und ein Zahlenverständnis hat, ist dem Schwindel der Statistik nicht wehrlos ausgesetzt. Das erweist sich gerade in der Corona-Krise als nützlich.' Meyerhöfer sieht ,auch eine Krise der mathematischen Bildung'. ,Wir sehen rasant steigende Infizierten-Zahlen, und diese Kurve ängstigt uns.' (...) ,Es sind Zahlen, die Kontaktsperren und Geschäftsschließungen legitimieren' (...) Meyerhöfer verweist auf den statistischen Umgang mit den Verstorbenen: ,In der statistischen Praxis wird ein Mensch, der mit Corona stirbt, als ein an Corona Gestorbener gezählt. Ob er an Corona gestorben ist, geht daraus nicht hervor.'"
Professor Dr. Wolfram Meyerhöfer, Professor für Mathematik-Didaktik.
,,Die Zahl der gemeldeten Infektionen hat nur eine geringe Aussagekraft, da kein populationsbezogener Ansatz gewählt wurde, die Messung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt verweist und eine hohe Rate nicht getesteter (v.a. asymptomatischer) Infizierter anzunehmen ist. (...) Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer ,zweiten Welle') und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient."
Prof. Dr. Matthias Schrappe, Hedwig François-Kettner, Dr. Matthias Gruhl, Franz Knieps, Prof. Dr. Holger Pfaff, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19.
,,Sowohl in China als auch in Südkorea begann die soziale Distanzierung also erst lange, nachdem die Zahl der Infektionen bereits rückläufig war, und sie hat sich daher nur sehr wenig auf die Epidemie ausgewirkt. Das bedeutet, dass man dort bereits Herdenimmunität erreicht hatte, oder man stand kurz davor, die Herdenimmunität zu erreichen. Sie stand unmittelbar bevor. Aber durch die Anordnung der sozialen Distanzierung verhinderten sie, dass es tatsächlich zum Endpunkt kam, weshalb wir auch einige Wochen nach dem Höhepunkt noch immer neue Fälle in Südkorea sehen."
Professor Dr. Knut Wittkowski aus New York, USA.
,,Nach langer Bedenkzeit wende ich mich an die verbliebenen Vernunftbegabten. Und ich möchte mir trotz möglicher Anfeindungen, Shit Storms oder Stigmatisierung das Recht nicht nehmen lassen, Kommentare von Journalisten, sogenannten Experten sowie Entscheidungen politischer Verantwortungsträger kritisch zu hinterfragen. (...) Prozentsatz von schweren Fällen und Todesraten um den Faktor 10 überschätzt. (...) Wer das aktuelle Vorgehen fälschlicherweise als angemessen bewertet, müsste dies anlässlich der jährlichen Influenza-Daten bei uns wohl jedes Jahr in der Influenza-Saison mit gleicher Konsequenz aufs Neue erfordern müssen."
Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektions-epidemiologie, Österreich.
,,,Die Versorgungsqualität geht gerade in den Keller', sagt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe Professor Ulrich Hegerl. ,Das könnte Leben kosten. Die Zahl der Suizide könnte steigen.' Depressionen seien jährlich die Ursache für die meisten Suizide. (...) Die Deutsche Depressionshilfe empfiehlt Betroffenen, in Zeiten häuslicher Quarantäne aktiv zu bleiben und einen Tagesrhythmus zu pflegen. Schlafzeiten sollten nicht verlängert werden, weil zu viel Schlaf eine Depressionsschwere erhöhen kann."
Professor Dr. Ulrich Hegerl, Universitätsklinikum Frankfurt, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.
,,Früher nannte man die Lungenentzündung am Ende des Lebens den Freund des alten Menschen. Und jetzt geht man her, diagnostiziert die Corona-Infektion und macht daraus einen Intensivfall und kann die Patienten natürlich trotzdem nicht retten. Die sind einfach zu schwer krank."
Dr. Matthias Thöns, Facharzt für Anästhesiologie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin.
,,In meinem ersten Video zu COVID-19 schlug ich vor (...), dass die Todesrate bei etwa 0,7% liegen sollte. Heute wurde mir das Gegenteil bewiesen. Die Zahl der Todesfälle liegt tatsächlich bei einem Zehntel davon. Hier ist die ungeschminkte Wahrheit: COVID-19 ist nicht viel schlimmer als eine schlimme Grippe."
Professor Sam Vaknin, Israel.
,,Die Furcht vor Covid-19 basiert auf seiner hohen geschätzten Todesrate – laut Weltgesundheitsorganisation und anderen Organisationen sind 2 bis 4% der Menschen mit bestätigtem Covid-19 gestorben. (...) Wir glauben, dass diese Schätzung zutiefst fehlerhaft ist. (...) Wenn die Zahl der tatsächlichen Infektionen viel größer ist als die Zahl der Fälle – um Größenordnungen größer – dann ist auch die tatsächliche Sterblichkeitsrate viel niedriger. Das ist nicht nur plausibel, sondern nach dem, was wir bisher wissen, auch wahrscheinlich."
Professor Dr. Eran Bendavid und Professor Dr. Jay Bhattacharya sind Medizin-Professoren an der Stanford-Universität, USA.
,,In der Infektiologie wird zwischen Infektion und Erkrankung unterschieden. Es sollten also nur Patienten mit Symptomen – wie in diesem Fall Fieber oder Husten – als Neuerkrankungen in die Statistik eingehen. Mit anderen Worten: Eine Neuinfektion, festgestellt durch einen Labortest, bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir es mit einem neu erkrankten Patienten zu tun haben, der ein Krankenhausbett benötigen wird. (...) Drakonische Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen auf so umfassende Weise einschränken, dürfen doch nur verhängt werden, wenn es gesicherte Hinweise dafür gibt, dass ein neues Virus überaus gefährlich ist. (...) Gab es je einen solchen wissenschaftlich begründeten Hinweis für COVID-19? Aus meiner Sicht lautet die einfache Antwort: Nein."
Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.
,,In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr."
Professor Dr. Hendrick Streeck, Professor für Virologie und Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.
,,Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen [Anmerkung: Interviewfrage nach Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen] müssen wir so kurz und so niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst. (...) Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung."
Professor Dr. Gérard Krause,  Leiter des Bereich Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung.
,,Das ist nicht der Eindruck, den ich aus Gesprächen mit meinen Kollegen in Deutschland habe. Wir sind uns einig, etwa darin, dass es zu diesem Zeitpunkt sinnlos ist, die Grenzen zu schließen. Wir sind uns auch einig darin, dass es nötig ist, soziale Kontakte zu minimieren. Wir sind uns aber auch darin einig, dass es sehr schwer abzusehen ist, was passiert, wenn man Schulen schließt. Viele Dinge passieren, wenn man das macht: Die Kinder sind davon betroffen, die Gesellschaft, besonders die Eltern. (...) Das bedeutet, dass der Effekt dieser Maßnahme auf die öffentliche Gesundheit viel schlimmer sein wird als die Ausbreitung des Viruses in einer Schule."
Dr. Anders Tegnell, Leiter der schwedischen Gesundheitsbehörde.
,,Totale algorithmische Bevölkerungskontrolle. Wer in Wuhan keinen grünen Button auf seinem Überwachungs-Smartphone vorweisen kann, der signalisiert, dass man wahrscheinlich nicht infiziert ist, der kann sich höchstens zu Fuß bewegen und darf Restaurants und ähnliches nicht betreten. In Südkorea werden Aufnahmen von Überwachungskameras, Kreditkartendaten und GPS-Daten ausgewertet, um potentielle Virusträger zu identifizieren und zu verfolgen. Covid-19 ist wie ein Himmelsgeschenk für die Pläne des Weltwirtschaftsforums. (...) Und dank Covid-19 finden sehr viele Menschen diese totalitären Möglichkeiten jetzt sogar erstrebenswert."
Dr. Norbert Häring, Journalist und Wirtschaftswissenschaftler.
,,Schließlich ist die Anwendung der nicht-invasiven Beatmung bei Patienten mit COVID-19 auf der Intensivstation umstritten. In Anbetracht der oben genannten Faktoren werden Kliniker bei kritisch kranken Patienten mit ARDS aufgrund von COVID-19 möglicherweise nicht auf nicht-invasive Beatmung zurückgreifen, bis weitere Daten aus der COVID-19-Epidemie vorliegen."
Professor Dr. Silvio A. Ñamendys-Silva, Intensivmediziner, Mexiko.
,,Das Robert Koch Institut ändert seine Zählweise, dadurch werden die Daten immer unsauberer. Es wird immer schwieriger, eine objektive Zusammenfassung zu erstellen. Immer mehr beängstigendere Bilder und Berichte stürmen auf uns ein, ohne, dass sich an den Zahlen erkennbar etwas ändert."
Dr. Bodo Schiffmann, Mediziner.
,,Coronaviren sind uns bekannt aus der Vergangenheit (...) Die Daten aber sprechen dafür, dass diese Erkrankung weniger gefährlich ist als Influenza. (Bei) Influenza können wir uns doch noch alle gut daran erinnern, wie es 2017 zu einer schweren Ausbruchsituation kam. Letztendlich mit 27000 Toten in Deutschland und diese 27000 Tote, die scheinen Manche verdrängt zu haben. (...) Es kann nicht sein, dass wir uns nur noch um Corona kümmern und dass irgendwo die Gefahr besteht, dass irgendwelche anderen Keimausbrüche zum Beispiel resultieren."
Professor Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.
,,Angesichts der bekannten Tatsache, dass bei jeder ,Grippe-Welle' auch immer 7-15% der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) auf das Konto von Coronaviren gehen, liegen die jetzt laufend addierten Fallzahlen immer noch völlig im Normbereich. Es sterben bei den allwinterlichen Infektionswellen auch immer etwa einer von je tausend Erkrankten. Durch selektive Anwendung von Nachweisverfahren – zum Beispiel nur in Kliniken und medizinischen Ambulanzen – lässt sich diese Rate natürlich leicht in beängstigende Höhe treiben, denn jenen, die dort Hilfe brauchen, geht es meistens schlechter als jenen, die sich zu Hause auskurieren."
Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.
,,Ist unser Kampf gegen den Coronavirus schlimmer als die Krankheit? (...) Mögliche Anwendung eines ,Herdenimmunitäts'-Ansatzes (...) Die Daten aus Südkorea (...) zeigen, dass 99 Prozent der aktiven Fälle in der generellen Population ,mild' sind und keine spezifische medizinische Behandlung brauchen. (...) Die Todesfälle sind vor allem bei älteren Menschen, bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herzkrankheiten sowie bei Menschen in beiden Gruppen zu finden. Dies gilt nicht für infektiöse Geißeln wie die Grippe. Die Grippe trifft ältere und chronisch kranke Menschen ebenfalls hart, aber sie tötet auch Kinder."
Dr. David Katz, Universität Yale, USA, Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.
,,Es ist in der Regel so, dass die Menschen ihre Freiheit bereitwillig aufgeben, wenn sie sich gegen eine äußere Bedrohung schützen wollen. Und die Bedrohung ist in der Regel eine echte Bedrohung, die aber meist übertrieben ist. Ich fürchte, das ist es, was wir jetzt sehen. (...) Und jeder, der die Geschichte studiert hat, wird hier die klassischen Symptome einer kollektiven Hysterie erkennen. Hysterie ist ansteckend (...) ob die Kur vielleicht schlimmer ist als die Krankheit."
Jonathan Sumption, ehemaliger Richter des britischen Supreme Court.
,,Daraus lässt sich ableiten, dass die Letalitätsrate von COVID 19 deutlich unter 1% liegt: Dieser Befund wurde auch in eine Studie des Kollegen Anthony Fauci vom US National Institute of Allergy and Infectious Diseases aufgenommen, die auf einem Bericht basiert, der sich auf 1099 im Labor bestätigte COVID-19-Patienten aus 552 chinesischen Krankenhäusern konzentriert. Dies lässt vermuten, dass die klinischen Gesamtfolgen von COVD-19 letztlich ähnlich sein könnten wie die schwere saisonale Grippe, die eine Letalität von etwa 0,1% aufweist, oder eine pandemische Grippe wie die von 1957 oder 1968, und nicht wie die von SARS oder MERS, die durch eine Letalität von 10% bzw. 36% gekennzeichnet sind und die, unglaublich zu sagen, keine Panikmache in unserem Land hervorgerufen haben."
Professor Dr. Giulio Tarro, Virologe, Italien.
,,Dieses Beweisfiasko schafft eine enorme Unsicherheit über das Risiko, an Covid-19 zu sterben. Gemeldete Todesfälle, wie die offizielle Rate von 3,4% der Weltgesundheitsorganisation, sind entsetzlich – und bedeutungslos. Patienten, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind unverhältnismäßig viele mit schweren Symptomen und schlechten Ergebnissen. Da die meisten Gesundheitssysteme nur über begrenzte Testkapazitäten verfügen, könnte sich die Selektionsverzerrung in naher Zukunft sogar noch verstärken. (...) Eine bevölkerungsweite Todesfallrate von 0,05% ist niedriger als die der saisonalen Grippe. Wenn dies die tatsächliche Rate ist, kann die Abriegelung der Welt mit potenziell enormen sozialen und finanziellen Folgen völlig irrational sein."
Professor Dr. John Ioannidis, Stanford-University, USA.
,,Corona: Eine Massenpanik-Epidemie. (...) Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (...) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten."
Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen.
,,Die Medien schüren zum Coronavirus die Angst (...) Wir haben jeden Winter eine Virus-Epidemie mit Tausenden von Todesfällen und mit Millionen Infizierten auch in Deutschland. Und immer haben Coronaviren ihren Anteil daran. (...) Wer nur wegen eines positiven Coronavirus-PCR-Tests Quarantänemaßnahmen ausgesetzt wird und finanzielle Schäden erleidet, hat unter Umständen nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes Anspruch auf Entschädigung. Aber auch gegen einen unsinnigen Freiheitsentzug sollte man sich zur Wehr setzen."
Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.
,,Am Jahresende werden aber alle Staaten mit Wohlstand unrettbar verschuldet, alle Menschen mit materiellem Wohlstand enteignet, die mittelständische Wirtschaft dezimiert, die großen Banken dank ihrer Kredite für Staaten saniert, der sogenannte Gesundheitssektor noch aufgeblasener und Big Pharma noch reicher geworden sein. (...) Jeder wird vor jedem in Ansteckungsangst leben und sozial isoliert arbeitslos oder im ,Home Office' mit Online-Bestellungen dahinvegetieren. Alles über dem nackten Existenzminimum werden die Überlebenden benötigen, um das Schutzgeld für Banken und Big Pharma aufzubringen."
Dr. Gerd Reuther, Mediziner.
,,Die Zahlen zu den jungen Coronavirus-Erkrankten sind irreführend (...) Vernazza fordert deshalb, alle teilweise überstürzt getroffenen Entscheidungen in den letzten Wochen nun zu reflektieren. Wenn fast 90 Prozent der Infektionen unbemerkt bleiben, mache es keinen Sinn alle Leute zu testen. (...) Aufgrund der neuen Erkenntnisse zeige sich, dass viele der Maßnahmen vielleicht sogar kontraproduktiv seien. Vor allem die Schulen zu schließen, hält er für falsch wie auch eine Ausgangssperre im epidemiologischen Sinn nicht das Richtige wäre."
Professor Dr. Pietro Vernazza, Infektiologe, Kantonsspital St.Gallen (Schweiz).
,,Während der Coronavirus in aller Munde ist, hört man von der Grippewelle derzeit allerdings wenig. Dabei sind Ansteckungsgefahr und Sterblichkeit bei Influenzaviren nach Experten-Einschätzung etwa gleich hoch wie beim Coronavirus. ,Corona ist auf keinen Fall gefährlicher als Influenza', sagt Chefarzt Clemens Wendtner von der Schwabinger Klinik für Infektiologie, wo sieben der dreizehn Corona-Infizierten in Deutschland in Behandlung sind. ,Wir gehen davon aus, dass die Sterblichkeit deutlich unter einem Prozent liegt, eher sogar im Promillebereich', erklärt Wendtner. Das sei eine ähnliche Größe wie bei der Influenza."
Professor Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt der Schwabinger Klinik für Infektiologie.
,,Sie können die Ansteckung nicht verhindern. Die Asymptomatischen sind ja genauso Virenverbreiter wie die Symptomatischen. (...) Die Symtomatischen sind eigentlich weniger ansteckend wie die Asymptomatischen, die noch in der Inkubationszeit sind. (...) Es ist völlig aussichtslos gegen eine virale Durchseuchung schützen zu wollen. Deswegen sind die Maßnahmen, die im Moment getroffen werden, völlig abwegig."
Dr. Claus Köhnlein, Internist.
,,Wir könnten eine einfache Schätzung des IFR als 0,36% vornehmen, basierend auf der Halbierung der untersten Grenze des CFR-Vorhersageintervalls. Die beträchtliche Unsicherheit darüber, wie viele Menschen an der Krankheit leiden, der Anteil der asymptomatischen Patienten (und die Demographie der Betroffenen) bedeutet jedoch, dass dieser IFR wahrscheinlich eine Überschätzung darstellt. (...) In Island, wo die meisten Tests pro Kopf durchgeführt wurden, liegt der IFR irgendwo zwischen 0,01% und 0,19%. Unter Berücksichtigung der historischen Erfahrung, der Tendenzen in den Daten, der gestiegenen Anzahl von Infektionen in der größten Bevölkerungsgruppe und der potenziellen Auswirkungen einer Fehlklassifizierung von Todesfällen ergibt sich eine vermutete Schätzung für den COVID-19 IFR zwischen 0,1% und 0,36%."
Dr. Jason Oke, Professor Dr. Carl Heneghan, Universität Oxford, Großbritannien.
,,In jedem Land sterben mehr Menschen an der regulären Grippe als an dem Coronavirus. (...) Was hat die Schweinegrippe-Pandemie gestoppt und was stoppt Viren generell? Wer glaubt, dass die Regierung Viren beendet, liegt völlig falsch. Was passiert wirklich? Das Virus, das niemand stoppen kann, verbreitet sich in der Bevölkerung, und dann wird die Bevölkerung, nicht die Gefährdeten, dem Virus ausgesetzt, und gleichzeitig bildet der Körper Antikörper, um die Krankheit abzuschalten und zu verhindern. Zurzeit wird das Virus in Israel von sehr vielen Menschen verbreitet, die nicht wissen, dass sie es haben, und die Menschen werden dem Virus ausgesetzt und werden immun. Die Infektionskette wird unterbrochen, und auf diese Weise kommt das Virus zum Stillstand."
Professor Dr. Yoram Lass, ehemaliger Generaldirektor des israelischen Gesundheitsministeriums.
,,Die einzige ,Basis' des völlig absurden im faktenfreien Vakuum schwebenden ,Corona-Schwindels' sind die ,5%-IPS-Patientenlüge' – jeder Primarschüler weiß, dass das Verhältnis IPS-Patienten : Erkrankten (d.h. positiv Getesteten) von 1:20 aka 5% in der Realität um den Faktor 100 oder noch tiefer liegt, weil zwar jeder IPS-Patient getestet wird aber die wenigsten Erkrankten, ergo <0.05% beträgt, und die ,Corona-Toten-Lüge' mit der jeder an was weiß ich auch immer Verstorbene (zufällige) Träger EINES (PCR extrem sensitiv) Corona-Virus als AN COVID-19 Verstorbener gilt. Dies ist in Italien und in Deutschland so, und weil ich auf meine Anfrage an das BAG nie eine Antwort erhalten habe, wohl auch bei uns und überall sonst.,,
Dr. Thomas Binder, Arzt, Schweiz.
,,Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf  § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg."
Dr. Jessica Hamed, Straf- und Verfassungsrechtlerin.
,,Das Virus hat nach meiner Auffassung – und da habe ich eine große Übereinstimmung mit viele anderen Medizinern – in etwa die gleiche Gefährlichkeit wie Influenza. Wir sehen das an den Todesraten, die in etwa bei 0,3 bis 0,7 Prozent liegen. Das entspricht dem, was wir bei Influenza auch sehen. Der Verlauf ist ähnlich. Also es ist ein Erkrankung des Hals-Nasenbereiches bis hin zur Lunge. Das ist eine Infektion, die ähnlich verläuft wie Influenza und auch ähnlich ansteckend ist. (...) Masern sind deutlich gefährlicher."
Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe.
,,Die Zahlen von 20 oder 50.000 Corona-Infizierten, die jeden Tag in verschiedenen Ländern genannt werden, sind völliger Unsinn. Nicht einmal 1 Prozent der Bevölkerung sind mit höchst fragwürdigen Tests untersucht worden. Über die anderen 99 Prozent wissen wir gar nichts. Bereits Anfang Februar wurde ein starker Anstieg von Grippesymptomen festgestellt. Wahrscheinlich waren das auch schon Coronafälle. Nur, es wurde nicht getestet. Die aktuellen Maßnahmen beruhen jedenfalls nicht auf Fakten, sondern sind eine irrationale Überreaktion."
Dr. Gerd Reuter, Mediziner.
,,Es ist weder möglich eine signifikant erhöhte Letalität des Virus, noch ein pandemischen Verlauf nachzuweisen. Aus wissenschaftlichen Gründen ist es in meinen Augen zwingend erforderlich eine statistische Studie zu erstellen, um die wirkliche Gefährlichkeit der Situation zu prüfen. Politik und Ärzteschaft befinden sich bei der Coronakrise – nicht Pandemie da nicht nachgewiesen – im kompletten Blindflug. Dies kann und wird Menschenleben kosten."
Dr. Richard Capek, Mediziner.
,,Damit wird die Sterblichkeit an der Krankheit aber deutlich überschätzt, um wie viel ist aber unbekannt. Wir haben also ein Begriffswirrwarr, das sich letztlich damit erklärt, dass wir immer wieder von Infizierten anstatt von positiv Getesteten reden. Im Gedächtnis bleiben davon die hohen Zahlen, etwa die von der WHO genannte Mortalitätsrate von 3,4%. Und das erzeugt Angst. (...) dass wir dafür sorgen müssten, dass die Medien nicht über die Kraft von Bildern Emotionen erzeugen, die unser Urteil beeinflussen. Wenn man Bilder von Särgen und Sterbeabteilungen aus Italien gezeigt bekommt oder Bilder absolut leerer Regale, dann übersteigt deren Wirkungen auch genannte Fakten."
Professor Dr. Gerd Bosbach, emeritierter Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches ,,Lügen mit Zahlen".
,,Ich habe eine wissenschaftliche Studie über Chloroquin und Viren durchgeführt, die vor dreizehn Jahren veröffentlicht wurde. Seitdem haben vier weitere Studien anderer Autoren gezeigt, dass das Coronavirus auf Chloroquin reagiert. Nichts davon ist neu. Dass die Gruppe von Entscheidungsträgern nicht einmal über die neueste Wissenschaft Bescheid weiß, verschlägt mir den Atem. Wir wussten über die mögliche Wirkung von Chloroquin auf kultivierte Virusproben Bescheid. Es war bekannt, dass es ein wirksames Antivirenmittel ist."
Professor Dr. Didier Raoult ist Experte für Infektionskrankheiten und leitet ein Krankenhaus in Marseille, Frankreich.
,,[Frage: Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?]
Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken."
Professor Dr. Andrea Edenharter, Rechtsprofessorin.
,,[Zitiert einen Kollegen] In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (...) Bisher war es für Pathologen selbstverständlich, mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auch bei infektiösen Erkrankungen wie HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, PRION-Erkrankungen usw. zu obduzieren. Hat man Angst, davor, die wahren Todesursachen der positiv getesteten Verstorbenen zu erfahren? Könnte es sein, dass die Zahlen der Corona-Toten dann dahin schmelzen würden wie Schnee in der Frühlingssonne? Minimale bzw. begrenzte Autopsien, wie sie das RKI empfiehlt, sind übrigens immer problematisch, weil man in der Regel nur das findet, was man sucht, wesentliche unerwartete Befunde aber oft unentdeckt bleiben."
Dr. Bodo Schiffmann, Arzt.
,,Wenn ein Virus nicht selbst tötet oder allein tötet, sondern nur im Verbund mit anderen Krankheiten, dann darf man dem Virus nicht die Schuld allein in die Schuhe schieben. Dass dieses passiert bei COVID-19 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich irreführend. Weil dadurch vergisst man, dass viele andere Faktoren – lokale Faktoren – mit eine entscheidende Rolle spielen können. (...) Ich kann nur sagen: Diese Maßnahmen sind selbstzerstörerisch und dass, wenn die Gesellschaft die akzeptiert und durchführt, gleich dieses einem kollektiven Selbstmord."
Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.
,,Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (...) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann."
Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.
,,Die Massenpsychologie lehrt uns spätestens seit Le Bon, dass sich Menschen vor allem in Krisenzeiten, unter dem Eindruck einer Bedrohung, zu einer uniformen Masse zusammenschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bedrohung objektiv vorhanden ist, oder nur als solche wahrgenommen wird, vielleicht auch nur konstruiert ist. Besonders gut funktioniert dieser ungemein starke massenpsychologische Mechanismus mit einer Bedrohung, die als unbekannt, also neu wahrgenommen wird. Etwa ein Virus wie das Coronavirus."
Harald Haas, Psychologe, Politologe.
,,Wie funktioniert die Diskreditierung und Desinformation? (...) Strategie 1: Die betroffenen Personen werden in abschätziger Weise vorgestellt (...) 2: Es werden Wörter um das Begriffsfeld ,Lügen' verwendet (...) 3: Argumente werden nicht konkret genannt, sondern nur angedeutet und bewertet (...) 4: In der angeblichen Widerrede werden nur Blickwinkel oder sogar Bestätigungen gebracht (...) 5: Widersprüchliche oder seltsame Aussagen der Mainstream-Meinung bleiben unbeleuchtet (...) 6: Es werden Argumente pro Regierungslinie gebracht, die – wörtlich – nichtssagend sind (...) 7: Aussagen der betroffenen Person werden falsch oder gar nicht wiedergegeben (...) Wohl aber sehe ich als Sprachwissenschaftler, dass es Filter und Diskursmuster von Journalisten wie Lobbyisten gibt, die für die Diskussion wenig hilfreich sind, denn sie verdecken den Blick auf Argumente."
Professor Dr. Joachim Grzega, Sprachwissenschaftler.
,,Bislang vermieden es das Robert Koch-Institut und die Bundesregierung, die Anzahl der wöchentlich in Deutschland durchgeführten Corona-Tests zu erheben und zu veröffentlichen. Stattdessen wurden mit aus dem Zusammenhang gerissenen Fallzahlen Angst und Panik geschürt. Amtliche Daten belegen nun erstmals, dass die rasante Zunahme der Fallzahlen im Wesentlichen aus einer Zunahme der Anzahl der Tests resultiert."
Paul Schreyer, Investigativjournalist.
,,Die tatsächliche Zahl der Coronavirus-Positiven ,kann nur nach einer ernsthaften epidemiologischen Studie angegeben werden', mahnt Gismondo. Sie warnt: ,Die einzigen verlässlichen Zahlen sind heute die von Patienten, die in der Sub-Intensiv- und Intensivstation stationär behandelt werden, und die von Todesfällen'. Folglich stellt die Virologin klar: ,Heute können wir nur noch über den Prozentsatz der Todesfälle unter den hospitalisierten Patienten sprechen. Alle anderen Zahlen sind falsch' und als solche ,verzerren sie auch den Eindruck der Menschen'. Es hat auch gefährliche Auswirkungen ,auf die Psyche'. Wir geben Zahlen an – so Gismondo abschließend -, die den Trend der getroffenen Maßnahmen verändern und das Verhalten der Bürger beeinflussen können"
Professor Dr. Maria Rita Gismondo, Mikrobiologin, Mailand, Italien.
,,Bedenken Sie die Auswirkungen der Schließung von Büros, Schulen, Verkehrssystemen, Restaurants, Hotels, Geschäften, Theatern, Konzerthallen, Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungsorten auf unbestimmte Zeit und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit aller ihrer Mitarbeiter. Das wahrscheinliche Ergebnis wäre nicht nur eine Depression, sondern ein vollständiger wirtschaftlicher Zusammenbruch mit unzähligen dauerhaft verlorenen Arbeitsplätzen, lange bevor ein Impfstoff fertig ist oder die natürliche Immunität einsetzt. (...) Personen mit höherem Risiko raten, sich durch körperliche Distanz zu schützen und unsere Gesundheitsfürsorgekapazitäten so aggressiv wie möglich zu steigern. Mit diesem Kampfplan könnten wir allmählich Immunität aufbauen, ohne die finanzielle Struktur, auf der unser Leben basiert, zu zerstören."
Professor Michael T. Osterholm, Director des Center for Infectious Disease Research and Policy an der University of Minnesota.
,,Ich bin kein Freund des Lockdown. Wer so etwas verhängt, muss auch sagen, wann und wie er es wieder aufhebt. Da wir ja davon ausgehen müssen, dass uns das Virus noch lange begleiten wird, frage ich mich, wann wir zur Normalität zurückkehren? Man kann doch nicht Schulen und Kitas bis Jahresende geschlossen halten. Denn so lange wird es mindestens dauern, bis wir über einen Impfstoff verfügen. Italien hat einen Lockdown verhängt und hat einen gegenteiligen Effekt erzielt. Die waren ganz schnell an ihren Kapazitätsgrenzen, haben aber die Virusausbreitung innerhalb des Lockdowns überhaupt nicht verlangsamt. Ein Lockdown ist eine politische Verzweiflungsmaßnahme, weil man mit Zwangsmaßnahmen meint, weiter zu kommen, als man mit der Erzeugung von Vernunft käme."
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery,  Präsident der Bundesärztekammer, Vorsitzender des Weltärztebundes.
Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten Anlage K ... verwiesen, womit dieser zum Gegenstand meines Vortrags gemacht werden soll.
Und das sind natürlich nur die Namen und die – hier zur Wahrung der Übersicht auf wenige Sätze reduzierten – Aussagen der Experten, die schon in dieser Liste erfasst werden konnten. Weltweit dürfte es längst sehr viel mehr Experten geben, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.
Es gibt aber Ausnahmen, wie das Beispiel Schweden und jetzt wohl auch USA zeigen, wo man z.B. über den alternativen Einsatz von Mitteln wie Chlordioxid zur Virusbekämpfung nachgedacht hat.
Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?
Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.
Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:
YouTube-Video ,,Corona 26" von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4
Zeugnis des Herrn Dr. Bodo Schiffmann von der Schwindelambulanz Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2c, 74889 Sinsheim
Sind nicht alleine die schwedischen Zahlen schon Beweis genug, dass der gesamte Lockdown komplett absurd und verantwortungslos ist?

Es entsteht der Eindruck, als würde der Patient Deutschland stranguliert, weil man damit eine Blutung am kleinen Finger stoppen möchte.

Würden die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien und die Politiker, die im Kontext mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in ihren Parlamenten faktisch auf keine wirksame Opposition mehr treffen (Warum ist das so?), diesen Experten und diesen Fakten Gehör schenken, dann wäre der ganze Corona-Spuk nach meiner felsenfesten Überzeugung schon längst vorbei, da sie in der Bevölkerung schlicht keine Akzeptanz mehr fänden.

Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung ,,Die Anstalt" gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:
https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/
Das bedeutet freilich nicht, dass solche Diskreditierungen – zumindest in den ,,alternativen" Medien – nicht ohne Widerspruch bleiben würden, siehe u.a.
YouTube-Video ,,15 Erwischt! die große Corona LÜGE", abrufbar unter
youtube.com/watch?v=98IM2N_HE3g
Es gibt mittlerweile unzählige Beispiele, die – wie das vorgenannte Video aus dem mailab-YouTube-Channel – eindrucksvoll demonstrieren, wie Menschen gezielt mit pseudowissenschaftlichen Darstellungen verwirrt werden.
Auf der anderen Seite werden vermeintliche ,,Experten" wie Prof. Drosten, die ihr Versagen wiederholt unter Beweis gestellt haben, in den öffentlich-rechtlichen Medien von jeder – berechtigten bzw. dringend angezeigten – Kritik verschont.
Wer sich die folgenden YouTube-Videos angesehen hat, der kann sich vielleicht selbst die Frage beantworten, ob Prof. Christian Drosten wirklich glaubwürdig ist bzw. ob dessen ,,Arbeit" nicht eher dem Profil eines pseudoreligiös agierenden Verkaufsagenten als dem Bild eines seriösen Wissenschaftlers entspricht:
,,Der Drostpreis der Nation", abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=m_S-56qILKM&feature=emb_logo
sowie – unter besonderer Berücksichtigung des Versagens von Prof. Drosten im Kontext der sog. ,,Schweinegrippe" – das YouTube-Video ,,Schweinegrippejournalismus", abrufbar unter:
youtube.com/watch?time_continue=1&v=3p2CCKGpONk&feature=emb_logo
Ergänzend zu den obigen Quellen verdienen auch folgende Quellen eine besondere Hervorhebung:
1.Web-Portal Swiss Propaganda Research, das allgemein als sehr gute alternative Informationsquelle gelobt wird.
Dort werden die aktuell wissenschaftlich verifizierbaren ,,Fakten zu Covid 19"  unter dem Link https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/, wie folgt zusammen gefasst, was zugleich eine sehr gute Komprimierung der oben zitierten Expertenmeinungen darstellt (Zitat):
,,Übersicht
1.   Laut den Daten der am besten untersuchten Länder wieSüdkorea, Island, Deutsch-land und Dänemark liegt die Letalität von Covid19 insgesamt im unteren Promille-bereich und damit bis zu zwanzigmal tiefer als von der WHO ursprünglich angenommen.
2.   Eine Studie inNature Medicine kommt selbst für die chinesische Stadt Wuhan zu einem ähnlichen Ergebnis. Die zunächst deutlich höheren Werte für Wuhan ergaben sich, weil sehr viele Personen mit milden oder keinen Symptomen nicht erfasst wurden.
3.   50% bis 80% der testpositiven Personen bleibensymptomlos. Selbst unter den 70 bis 79 Jahre alten Personen bleiben rund 60% symptomlos, viele weitere zeigen nur milde Symptome.
4.   Das Medianalter der Verstorbenen liegt in den meisten Ländern (inklusiveItalien) bei über 80 Jahren und nur circa 1% der Verstorbenen hatten keine ernsthaften Vorerkrankungen. Das Sterbeprofil entspricht damit im Wesentlichen der normalen Sterblichkeit. Bis zu 60% aller Covid19-Todesfälle ereigneten sich bisher in besonders gefährdeten Pflegeheimen.
5.   Viele Medienberichte, wonach auch junge und gesunde Personen an Covid19 starben, haben sich als falsch herausgestellt. Viele dieser jungen Menschen starben entwedernicht an Covid19, oder sie waren bereits schwer vorerkrankt (z.B. an einer unerkannten Leukämie).
6.   Die normaletägliche Gesamtsterblichkeit liegt in den USA bei ca. 8000, in Deutschland bei ca. 2600, in Italien bei ca. 1800 und in der Schweiz bei ca. 200 Personen pro Tag. Die Grippemortalitätliegt in den USA bei bis zu 80,000, in Deutschland und Italien bei bis zu 25,000, und in der Schweiz bei bis zu 2500 Personen pro Winter.
7.   Stark erhöhte Sterblichkeiten wie in Norditalien können durch zusätzliche Risiko-faktoren wie sehr hoherLuftverschmutzung und Mikrobenbelastung sowie einem Kollaps der Alten- und Krankenpflege durch Massenpanik und Lockdown beeinflusst sein.
8.   In Ländern wie Italien und Spanien sowie teilweise Großbritannien und den USA haben  Grippewellen bereits bisher zu einer Überlastung der Krankenhäusergeführt. Derzeit müssen zudem bis zu 15% der Ärzte und Pfleger, auch ohne Symptome, in Quarantäne.
9.   Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Frage, ob die Personenmit oder durch Coronaviren sterben. Autopsien zeigen, dass in vielen Fällen die Vorerkrankungen entscheidend sind, aber die offiziellen Zahlen reflektieren diesen Umstand zumeist nicht.
10.   Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist dahernicht die oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen entscheidend, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen.
11.   Die oft gezeigten Exponentialkurven mit ,,Coronafällen" sindirreführend, da auch die Anzahl der Tests exponentiell zunimmt. In den meisten Ländern bleibt das Verhältnis von positiven Tests zu Tests insgesamt (sog. Positivenrate) konstant bei 5% bis 25% oder steigt nur langsam.
12.   Länderohne Ausgangssperren und Kontaktverbote, wie z.B. Japan, Südkorea und Schweden, haben bisher keinen negativeren Verlauf als andere Länder erlebt. Dies könnte die Wirksamkeit solcher sehr weitgehenden Maßnahmen infrage stellen.
13.   Laut Lungenfachärzten ist die invasive Beatmung (Intubation) von Covid19-Patienten häufigkontraproduktiv und schädigt die Lungen zusätzlich. Die invasive Beatmung bei Covid19 geschieht insbesondere aus Angst vor einer Verbreitung des Virus durch Aerosole.
14.   Entgegen ursprünglicher Vermutungen stellte die WHO Ende März jedoch fest, dass es bisherkeine Evidenz für eine Verbreitung des Virus durch Aerosole gibt. Auch ein deutscher Virologe fand in einer Pilotstudie keine Aerosol- und keine Schmierinfektionen.
15.   Viele Kliniken in Deutschland und der Schweiz sind bisher starkunterbelegt und mussten teilweise bereits Kurzarbeit  Zahlreiche Operationen und Therapien wurden von den Kliniken abgesagt, selbst Notfallpatienten bleiben aus Angst teilweise zuhause.
16.   Mehrere Medien wurden bereits dabeiertappt, wie sie die Situation in Kliniken zu dramatisieren versuchten, teilweise sogar mit manipulativen Bildern und Videos. Generell hinterfragen viele Medien selbst zweifelhafte offizielle Angaben und Daten nicht.
17.   Die international verwendeten Virentestkits sindfehleranfällig. Bereits frühere Studien haben gezeigt, dass auch normale Coronaviren ein falsches positives Resultat ergeben können. Der aktuell verwendete Virentest wurde aus Zeitdruck zudem nicht klinisch validiert.
18.   Zahlreiche international renommierteExperten aus den Bereichen Virologie, Immunologie und Epidemiologie halten die getroffenen Maßnahmen für kontraproduktiv und empfehlen eine rasche natürliche Immunisierung der Allgemeinbevölkerung und den Schutz von Risikogruppen.
19.   Die Anzahl an Menschen, die aufgrund der Maßnahmen an Arbeitslosigkeit, psychischenProblemen und häuslicher Gewalt leiden, ist in den USA und weltweit hochgeschnellt. Mehrere Experten gehen davon aus, dass die Maßnahmen mehr Leben fordern könnten als das Virus.
20.   NSA-Whistleblower Edward Snowdenwarnte, dass die Corona-Krise für den massiven und permanenten Ausbau weltweiter Überwachungs¬instrumente genutzt wird. Der renommierte Virologe Pablo Goldschmidt sprach von einem ,,globalen Medienterror" und ,,totalitären Maßnahmen". Der britische Infektiologe John Oxford sprach von einer ,,Medien-Epidemie". (Zitat Ende)
Mehrere namhafte Experten waren – wie schon gesagt – sehr bemüht, sich zumindest über Medien wie YouTube öffentliches Gehör verschaffen zu können, damit sich die Öffentlichkeit und vor allem auch verantwortlichen Politiker im Interesse einer sinn-  und maßvollen Gesundheitspolitik mit wichtigen Fragen dieser vermeintlichen Pandemie auseinandersetzen, so insbesondere:
1.
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:
Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit 5 Fragen:
https://www.youtube.com/watch?v=LsExPrHCHbw&t=75s
Siehe auch:
https://www.youtube.com/watch?v=JBB9bA-gXL4&list=FLDGz7yub_QGTCOk40i_3viw&index=17&t=0s

2.
Dr. Wolfgang Wodarg
https://kenfm.de/loesung-des-corona-problems-panikmacher-isolieren/
https://www.wodarg.com
Zu Dr. Wodarg ist klarzustellen: Dass der als Regierungsberater eingesetzte Virologe Prof. Christian Drosten den ebenfalls renommierten Epidemiologen Dr. Wodarg widerlegt bzw. ,,zerlegt" habe, so wie das durch Zeitschriften wie Focus und kürzlich auch durch die Satiresendung ,,die Anstalt" suggeriert wird, lässt sich bei näherer Betrachtung der Aussagen Drostens, nicht bestätigen. Dr. Wodarg hat ausgeführt, dass der von Prof. Drosten entwickelte Teste nicht validiert und untauglich ist.
Zur Argumentation Drostens, die in sich selbst widersprüchlich erscheint, sei auf  eine Analyse von Bertram Burian verwiesen, auf die ich zur Wahrung der Übersichtlichkeit dieser Eingabe und zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen möchte https://www.rubikon.news/artikel/die-abkanzlerin;
Für den Umstand, dass dieser ehrenwerte Wissenschaftler auf diese schäbige Art und Weise diskreditiert werden kann, sind alle Vertreter der Politik und Medien verantwortlich, die sich – aus welchen Gründen auch immer – bislang der staatlichen Schutzpflicht zuwider beharrlich geweigert haben, sich auf den Diskurs einzulassen, zu dem Experten wie Dr. Wodarg ausdrücklich bereit waren und hoffentlich immer noch bereit sind.
Angesichts der Erfahrungen, die Dr. Wodarg gemacht hat, ist davon auszugehen, dass viele sachverständige Experten nunmehr aus Furcht um ihre berufliche Zukunft oder um ihr Familien- und Privatleben, davon abgesehen haben, sich den Erklärungen von Dr. Wodarg oder auch anderen Experten öffentlich anzuschließen. Ein solches Klima der Angst geschürt zu haben ist für jede Demokratie ein Offenbarungseid.
3.
Dr. Claus Köhnlein
Über mögliche Todesfolgen nach fragwürdiger Corona-Medikation in Krankenhäusern und die Unzuverlässigkeit des Corona-Tests, der ein PCR-Test ist, wo falsche Ergebnisse von ca. 50 % vorprogrammiert sind:
https://www.youtube.com/watch?v=f4oir54WV1k&t=323s
4.
Prof. Dr. Stefan Hockertz: Youtube
https://www.youtube.com/watch?v=wJ6psO3dp6U&feature=youtu.be

Weitere lesens- und sehenswerte Quellen:
12 Experts Questioning the Coronavirus Panic: https://off-guardian.org/2020/03/24/12-experts-questioning-the-coronavirus-panic/

Dr. Bodo Schiffmann über die fragwürdige Zählweise des Robert Koch Instituts und die Bedrohung unserer Freiheit:
https://www.youtube.com/watch?v=-inX5GZkH_M&feature=youtu.be

Studie der Italienischen Regierung, wonach 99% der Corona-Todesopfer mehrfach vorerkrankt waren:
https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/studie-der-italienischen-regierung-nur-ein-geschwaechtes-immunsystem-wird-krank/

Unter dem Eindruck obiger Expertenstimmen ist es durchaus angemessen, wenn Alternativ-Medien wie das Online-Portal ,,Rubikon" in dem Beitrag
https://www.rubikon.news/artikel/die-pseudo-krise
zur der Einschätzung gelangen (Zitat): ,,Wir alle verhalten uns zunehmend wie ein Elefant, der von einer Hauskatze angegriffen wird und dann, genervt und um ihr auszuweichen, versehentlich von einer Klippe springt und stirbt."
Es ließen sich noch unzählige weitere Quellen mit handfesten Einwendungen gegen die gesamte Arbeitsweise von Prof. Drosten aufzählen, angefangen mit dem von ihm selbst entwickelten ,,Test", der letztlich überhaupt keine Aussagekraft hat.
Es ist nicht erkennbar, dass diese fundierte Kritik an Prof. Drosten von den deutschen Regierungen auf Bundes- und Landesebene – auch von dem Antragsgegner – bislang reflektiert wurde.
Das Internet sollte aber eigentlich auch für Regierungskreise zugänglich sein.
Diese auf derartige fehlerhafte Beratung gestützten staatlichen Maßnahmen, die unstreitig mit schweren Eingriffen in viele Grundrechte aller Bundesbürger verbunden waren und sind und in ihrer Summe dem gesamten Wirtschafts- und Kulturleben schweren Schaden zugefügt haben,  wären nach der Überzeugung (auch) des Antragstellers nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Wochen massenmedial – insbesondere durch einseitige Berichterstattung über angebliche Horrorszenarien in anderen Ländern und das Verschweigen wichtiger Informationen – überall im Land gezielt Angst und Panik in der Bevölkerung geschürt worden wäre.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen haben unzähligen Menschen in diesem Land, insbesondere mittelständischen Unternehmer (und deren Familien), Senioren, Kindern und Jugendlichen großes Elend gebracht, das nicht alleine durch Statistiken zur Entwicklung von Insolvenzzahlen und Arbeitslosigkeit reduziert werden kann.
Das dürfte längst allgemeinkundig und auch dem erkennenden Gericht bekannt sein, weshalb hierzu auf weitere Quellen verzichtet wird.

III.Rechtliche Würdigung
Seit dem 1. Januar 2019 können Verordnungen des Landes gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 109a Justizgesetz NRW im Verfahren der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht überprüft werden.
Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann das Oberverwaltungsgericht auch eine einstweilige Anordnung erlassen (so auch VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 – VerfGH 32/20.VB-1).
Ich bin insbesondere antragsbefugt i,S. des § 47 Ab s. 2 S. 1 VwGO, da ich durch die hier angegriffene Rechtsverordnung in meinen Rechten verletzt werde.
zu A) Hauptsacheantrag
I.
Bestimmtheitsgrundsatz
Die hier angegriffene Verordnung ist ihrem Inhalt nach alles andere als hinreichend bestimmt.
Sie lässt nicht einmal erkennen, welcher Mundschutz eigentlich vorgeschrieben ist.
Die Rede ist von einer ,,textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch)".
Und was genau ist eine ,,sogenannt Alltagsmaske"? Ist jedes noch so dünne und / oder grobmaschige Tuch, jeder noch so dünne und / oder grobmaschige Schal geeignet? Wie dick müssen Maske / Schal / Tuch sein oder wie dicht muss deren Struktur sein?
Nach dieser Definition würde also auch jeder (schlecht gestrickte) grobmaschige dünne Schal und jedes löchrige Tuch ausreichen?
Zudem fehlen Vorgaben dazu, wie lange und wie oft diese Bedeckung getragen werden darf, bis sie entsorgt oder auch gereinigt / desinfiziert werden muss. So gesehen wird gem. dieser Verordnung jede Bedeckung für tauglich befunden, die schon über Tage oder Wochen jeweils über viele Stunden hinweg getragen wurde und somit ein Paradies für Viren sein müsste.
Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum diese Verpflichtung nicht auch innerhalb von Gerichten – insbesondere innerhalb von Verhandlungsräumen – und innerhalb von Behörden gelten soll. Oder zählen Gerichte und Behörden auch zu ,,Dienstleistern" im Sinne dieser Verordnung?
Andernfalls werden durch die angegriffene Regelung alle Händler, Verkäufer, Ärzte, sonstige Dienstleister und Personen diskriminiert, die nach dieser Verordnung – unter den dort genannten Voraussetzungen – während ihrer Arbeit und bei den erfassten privaten Handlungen sehr wohl eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen.

II.
Keine Ermächtigungsgrundlage im IfSG
Die §§ des Infektionsschutzgesetzes enthalten keine Rechtsgrundlage, um auch alle gesunden Menschen in diesem Land zum Tragen einer Atemschutzmaske zu verpflichten.
•   28 IfSG, der die ,,Schutzmaßnahmen" regelt, hat folgenden Wortlaut:
,,(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt."
Zweifel an der ,,rechtstaatlichen Bestimmtheit" des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG bzw. an der Wahrung der Wesentlichkeitslehre des BVerfGs (vgl. Art. 19 Abs. 2 GG) sind die ersten Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte – soweit ersichtlich – bislang zwar nicht gefolgt (Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 1097 ff., 1098, 1098 m.w. Nachweisen in den Randnummern 19 und 20).
Aber auch dann, wenn wir § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG für hinreichend ,,bestimmt" halten, so bildet der Wortlaut einer Norm gem. juristischer Methodenlehre doch immer noch die Grenze ihrer Auslegung.
In § 28 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz IfSG ist nun aber nur von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Rede, so dass im 2. Halbsatz dieser Norm (hinter dem Semikolon) auch nur diese Personen gemeint sein können, wenn dort davon die Rede ist, dass ,,Personen" verpflichtet werden können, ,,bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen" – wie dem Tragen einer Maske eben – ,,zu betreten".
Genauso ist § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu interpretieren, der ausdrücklich bestimmt, dass nur ,,unter den Voraussetzungen von Satz 1" u.a. Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten werden können.
In diese Norm nun eine Ermächtigungsgrundlage für ,,Maßnahmen" gegen die gesamte (gesunde) Bevölkerung zu sehen, die nicht zu dem in § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider) zählen, halte ich deshalb schon nach dem Wortlaut für unvertretbar, ganz zu schweigen von Fragen der Verhältnismäßigkeit.
Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 sind Schutzmaßnahmen, ,,insbesondere die in den §§ 29 bis 31" genannten, eben nur möglich, ,,soweit und solange" sie ,,zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich" sind, was letztlich nur als einfachgesetzliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden werden kann.
Auch der im Hinblick auf den Erlass von Rechtsverordnungen relevante § 32 IfSG enthält keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Geboten oder Verboten, die über Voraussetzungen der §§ 28 bis 31 IfSG hinausgehen.
•   32 IfSG hat folgenden Wortlaut (Zitat):
,,Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen."
Eindeutiger geht es eigentlich nicht. Nur ,,unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend" sind, hätte die Antragsgegnerin ,,Gebote und Verbote" ,,zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" erlassen dürfen.
,,Gesunde" werden aber von den Regelungen der §§ 28 bis 31 IfSG gerade nicht erfasst. Und ,,zur Bekämpfung" von übertragbaren Krankheiten trägt die Maskenpflicht – wie dargelegt – überhaupt nichts bei.
Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung aller staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz muss das spezifische normative Profil des § 28 Abs. 1 S. 1, 2 IfSG sein (so auch: Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 2020, S. 1097 ff., 1099).
Diese Maßnahmen beziehen sich aber eben nicht nur primär, sondern nach ihrem Wortlaut ausschließlich auf Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider.
,,Festgestellt" i.S. des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ,,bedeutet (vgl. zur Amtsermittlung § 24 I, II VwVfG), dass zwar Tatsachen vorliegen müssen, also rein (denk-)theoretische Erwägungen (VG Berlin NVwZ-RR 2003, 429 (430)) oder bloße Mutmaßungen (VG Bayreuth Beschl. V. 30.5.2003 – B 1 S 03, 402, BeckRS 2003, 25821 Rn. 13) nicht genügen."(Rixen, ebenda, S. 1100).
Wir können also nicht einfach die gesamte Zivilbevölkerung faktisch unter Quarantäne stellen, nur weil irgendein Wissenschaftler vermutet oder ,,glaubt", dass der personifizierte Tod durch die Straßen schleicht, der uns alle umbringen will und wird, es sei denn, dass wir uns höchst vorsorglich alle den Impfstoff der Pharmaindustrie über den Hauseingang streichen.
Man braucht also evidenzbasierte Daten, muss mit wissenschaftlicher Strenge die Realität erfassen, alle relevanten Daten zählen und bewerten, damit man eine situationsangemessene Entscheidung treffen kann. Genau das haben Experten wie Prof. Dr. Bhakdi (siehe dessen o.g. YouTube-Video zu seinem offenen Brief an die Bundeskanzlerin) gefordert.
Es müsste also schon sehr gute, wissenschaftlich fundierte Gründe dafür geben, jenseits des vorgenannten Personenkreises so massiv in die Rechte auch aller gesunden Menschen bzw. sog. ,,Nicht-Störer" eingreifen zu können, bloß unterstellt, dass es dafür eine Ermächtigungsgrundlage im IfSG gäbe.
Wie oben gezeigt wurde, gibt es solche evidenzbasierten Daten aber nicht, und wenn es sie gibt, dann streiten Sie eindeutig für eine sofortige Aufhebung aller absurden Lockdown-Maßnahmen, die über das Schutzprogramm für den von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG erfassten Personenkreis hinausgeht.
Wie oben gezeigt, verhindern Atemschutzmasken jedenfalls nicht die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Sie begründen lediglich gesundheitliche Risiken für den, der sie trägt.
Es stellt sich aber auch schon für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand die Frage, warum es nicht hinreichend sein soll, nur die Menschen – durch geeignete Maßnahmen  – zu schützen, für die dieses Virus auf Grund ihrer Disposition, insbesondere auf Grund ihrer Vorerkrankungen eine Gefahr verkörpern kann.
Und ich weiß genau, wovon ich hier rede, da ich bis Ende März 2019 intensiv in die Betreuung und häusliche Pflege meiner schwerstpflegebedürftigen Mutter eingebunden war.
Wieso müssen also ausnahmslos alle Adressaten dieser Verordnung eine Atemmaske tragen, also auch dann, wenn sie selbst gesund sind und keinen Kontakt mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern haben bzw. suchen und sich im Kontakt mit Atemschutzmaskenträgern – wie oben gezeigt – ohnehin genauso gut infizieren können?
Und was ist mit denen, von denen überhaupt keine Ansteckungsgefahr ausgeht, eben weil sie bereits infiziert waren und – unabhängig davon, ob sie wegen dieser Infektion überhaupt erkrankt sind oder nicht bzw. Symptome hatten oder nicht – wieder genesen sind.
Oder gibt es auch nur eine einzige Studie, die bereits unwiderlegbar beweisen kann, dass sich diese wieder genesenen Personen wieder infizieren und eine neue Ansteckungsgefahr für Dritte begründen könnten?
In dem Falle könnten für diese Wieder-Infizierten ja wieder die Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ergriffen werden.
Jedenfalls hat der Verordnungsgeber nicht daran gedacht, dass für alle Menschen – auch ohne das Vorliegen ,,gesundheitlicher Gründe" – erhebliche gesundheitliche Risiken begründet werden, wenn sie  – vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg – eine Atemmaske tragen sollen.
Schon dieser Umstand macht diese Verordnung in dieser Form schon rechtswidrig, da sie insofern alle bereits verfügbaren Erkenntnisse ignoriert und jede angemessene Abwägung mit den widerstreitenden Interessen vermissen lässt.
Die hier angegriffene Regelung ist aber auch schon deshalb rechtswidrig, weil sie jegliche – erst Recht jede wissenschaftlich verifizierte – Begründung dazu vermissen lässt, warum eine solche Maskentragungspflicht überhaupt der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten dienlich sein kann.
Anscheinend muss der Bevölkerung mittlerweile gar nichts mehr nachvollziehbar begründet werden, schon gar nicht auf der Basis wissenschaftlich verifizierter Erkenntnisse.
 
III.Verletzung von Grundrechten unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Durch die hier angegriffene Verordnung sehe ich mich in meinem Recht auf Achtung meiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG, meinem Recht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und in meinem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit verletzt.
Dem erkennenden Senat werden Inhalt und Bedeutung dieser Grundrechte bekannt sein, so dass ich hierzu von weiteren Rechtsausführungen absehe.
Ich möchte aber besonders hervorheben, dass es bekanntlich auch für Eingriffe in Grundrechte Schranken (sog. Schranken-Schranken) wie die Wesensgehaltsgarantie gem. Art. 19 Abs. 2 GG, den Bestimmtheitsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt.
Mag der Schutz der Volksgesundheit natürlich ein verfassungslegitimes Ziel sein, so muss auf Grund der hier dargestellten Fakten doch die Frage aufgeworfen werden, ob diese ganzen – wissenschaftlich nicht begründbaren – zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen überhaupt der Volksgesundheit dienen sollen oder ob es hier nicht bloß um den nächsten großen Reibach für die Pharmaindustrie und ggf. auch noch ganz andere Ziele, wie den Umbau der gesamten Gesellschaft unter totalitärer Kontrolle von Regierung und Polizei geht.
Aus den bereits dargestellten Gründen ist eine Maskentragungspflicht jedenfalls nachweislich prinzipiell ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, zu erreichen.
Hierbei ist auch berücksichtigen, dass die Anzahl der Neuinfizierten bereits rückläufig war, auch wenn sie jetzt ggf. wieder steigt. Dieser Rückwärts-Trend ist jedenfalls nachweislich ohne Maskentragungspflicht eingeleitet worden.
Wie es weitergehen wird, kann sicherlich niemand vorhersehen.
Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass alle wissenschaftlich verifizierten Daten schon seit Wochen dafür streiten, dass es sich bei dem SARS-CoV-2-Virus letztlich nicht mehr als um eine relativ harmloses Grippevirus handelt, das schon seit vielen Jahren im Umlauf ist.
Die Grippewelle im Winter 2017/2018 mit ca. 25.000 Toten war da wesentlich dramatischer, siehe hierzu u.a.:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren
Damals gab es niemanden, der einen totalen Lockdown geforder hätte, auch nicht in den Reihen der Politiker, die jetzt plötzlich ihre Fürsorge für unser aller Gesundheit entdeckt haben und uns mit ihren Maßnahmen kollektiv in den Ruin treiben.
Mit den obigen Feststellungen kann bereits dahinstehen, ob diese Verordnung im verfassungsrechtlichen Sinne zudem noch ,,erforderlich" und ,,angemessen" wäre.
Daher sei nur noch der Vollständigkeit halber angemerkt: Es fehlt evident auch an der Erforderlichkeit dieser Verordnung, da es weitaus mildere und nicht nur ,,gleich wirksame", sondern weitaus wirksamere Mittel gibt, um den von dem Sars-Cov-2-Virus ausgehenden Gefahren unter Berücksichtigung des Zwecks des Infektionsschutzes begegnen zu können.
Ich fasse mich hier kurz: Schweden hat gezeigt wie es geht. Man appeliert an das Verantwortungsgefühl aller Menschen und bittet darum, bestimmte Hygienstandards einzuhalten.
So heißt es in dem Online-Artikel ,,Liegt Schweden am Ende doch richtig?"
u.a.: (Zitat):
,,Schweden habe in zwei Punkten anders gehandelt, sagt Hallengren: Zum einen seien die Schulen nicht geschlossen worden – Kindertagesstätten und Grundschulen sind geöffnet, an weiterführenden Schulen und Unis wird digital unterrichtet. Zum anderen, so die Ministerin, seien keine Regeln eingeführt worden, mit denen die Bürger gezwungen würden, zu Hause zu bleiben. Die Regierung habe sich mit Empfehlungen an die Bürger gewandt – und das sei erfolgreich gewesen."
Das o.g. Video ,,Corona 26" von Dr. Bodo Schiffmann hat eindeutig bewiesen, dass diese Strategie der schwedischen Regierung mit Erfolg aufgegangen ist.

IV.
Eine mündliche Verhandlung sollte hier im Übrigen nicht erforderlich sein, da die angegriffene Verordnung evident rechtsunwirksam ist.
zu B) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO
Der einstweilige Anordnungsantrag ist ebenfalls begründet, weil dies – wie oben gezeigt – zur Abwehr schwerer Nachteile, aber auch aus anderen Gründen, insbesondere offensichtlicher Rechtswidrigkeit der angegriffenen Verordnung, dringend geboten ist (vgl. § 47 Abs. 6 VwGO).
I.
Der Vollzug der angegriffenen Verordnung würde zu einem schwerwiegenden Eingriff in meine vorgenannten Grundrechte führen.
Dieser Eingriff – gerade auch in meine Menschenwürde und in mein Recht auf körperliche Unversehrtheit – ist im Falle eines Erfolges des Normenkontrollantrages nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig zu machen, da es nicht rückgängig zu machen ist, wenn ich erst einmal – und sei es nur auf Zeit – faktisch zur Versuchsperson einer absurden und kontraproduktiven ,,Gesundheitspolitik" gemacht worden bin.
Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn ich auf meine Maske den Slogan ,,Gib Gates keine Chance" schreiben könnte.
Insbesondere sind die gesundheitlichen Folgen einer Maskentragung für mich überhaupt nicht absehbar. Wie die obigen Darlegungen aufgezeigt haben, gibt es Symptome, die mit irreversiblen Schädigungen der Gesundheit einhergehen. Es kann mir unter keinem Gesichtspunkt – und schon gar nicht mit dem Argument, dass ich damit doch auch meine eigene Gesundheit schützen würde – zugemutet werden, meine eigene Gesundheit auf diese Art und Weise wie in einem russischen Roulett auf's Spiel zu setzen, und das für nichts und wieder nichts.
Zudem bin ich – was ich mit meiner nachfolgenden Unterschrift eidesstattlich versichere – kerngesund, so dass ich mit Sicherheit nicht zu der Gruppe von Personen gehöre, für die dieses Virus ggf. gefährlich werden kann.
Die Aussicht, ggf. mit einem – für mich (!) – letztlich harmlosen Virus infiziert zu werden, beunruhigt mich nicht im Geringsten und somit weit weniger als die Aussicht, vollkommen sinnlos und bestenfalls bloß selbstschädigend mit einer Atemschutzmaske rumlaufen zu müssen, die genauso wirksam vor der Ausbreitung von Viren schützt wie eine Schnaps nach jedem persönlichen Kontakt.
Zudem bevorzuge ich persönlich die Verwendung von Chlordioxid (DSMO), wenn ich wirklich einmal Anlass zu der Annahme habe, dass ich mich gegen unliebsame Viren und Bakterien schützen sollte.
Mir ist bekannt, dass einem Verwaltungsgericht zur Glaubhaftmachung alle präsenten Beweismittel, zum Beispiel Urkunden, aber auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden können und das für den Fall, dass eine  Tatsache nur durch Zeugenvernehmung belegt werden kann, deshalb eine schriftliche Erklärung der Zeugen vorgelegt werden sollte, da mit einer Beweisaufnahme im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gerechnet werden kann. In diesem Falle können die Zeugen können ihre schriftliche Aussage auch durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen.
Ich habe oben zahlreiche schriftliche Quellen vorgelegt, deren Inhalt meine Behauptungen glaubhaft machen kann. Angesichts der Kurzfristigkeit, mit der diese Verordnung angekündigt wurde, war es mir nicht möglich und auch nicht zuzumuten, bis zum heutigen Tage eidesstattliche Versicherungen der oben genannten und zitierten Experten beizubringen.
Experten wie Dr. Schiffmann, Dr. Wodorf oder auch Prof. Dr. Bhakdi haben sich mit ihren Erklärungen aber wiederholt an ein großes Publikum gewandt, insbesondere in den o.g. YouTube-Videos. Diese Quellen sollten somit hinreichend sein, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt – soweit geboten – von Amts wegen erforschen und feststellen zu können (vgl. § 88 Abs. 1 VwGO), zumal Experten wie Dr. Bodo Schiffmann in ihren öffentlichen Erklärungen stets zumindest implizit versichert haben, dass sie ihre Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen machen.
Deshalb habe ich oben u.a. bloß das ,,Zeugnis" von Dr. Bodo Schiffmann als Mittel der Glaubhaftmachung angeboten, auch wenn ein Zeugnis streng genommen kein Mittel der Glaubhaftmachung ist.
Eine Tatsache ist jedenfalls glaubhaft gemacht, wenn das Verwaltungsgericht ihr Vorliegen für überwiegend wahrscheinlich hält. Anders als im Klageverfahren muss das Verwaltungsgericht also im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von dem Vorliegen der Tatsache nicht überzeugt sein.
Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen sind die von mir angeführten Tatsachen, auf die es in dieser Rechtssache ankommt, unter Berücksichtigung aller Umstände hinreichend glaubhaft gemacht worden.
II.
Der Vollzug der hier angegriffenen Verordnung vor der Entscheidung im Normenkontrollverfahren ist für mich auch deshalb nicht hinzunehmen, weil diese Verordnung aus den o.g. Gründen offensichtlich (grob) rechtsfehlerhaft ist.
1.   C) Weitergehende Anmerkungen
Soweit der erkennende Senat hier und da den Eindruck gewinnen sollte, dass in meinen Formulierungen zuweilen Ironie durchklingt, so sei ihm versichert, dass die Ironie hier das einzige mir mögliche Mittel war, um diese ganze – meines Erachtens schon bösartige – Anmaßung einer Regierung noch sachlich darstellen zu können.
Es ist mir als Mensch, der an Gott glaubt, ein Rätsel, wie sich Regierende anmaßen können, ein ganzes Volk über massenmediale Dauerberieselung letztlich grundlos in eine Art Dauerpanik-Modus zu versetzen, um auf dieser Basis dann auch noch gleich eine derart totalitär erscheinendes Regime entfalten zu können, dass mit so massiven Eingriffen in das Leben aller Menschen in diesem Lande verbunden ist.
Die Auflagen, die z.B. derzeit den Veranstaltern von Demonstrationen gemacht werden, hätte ich noch vor einem halben Jahr allenfalls in Nordkorea, aber niemals hierzulande für möglich gehalten, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video des angeblichen ,,Verschwörungstheoretikers" Gerhard Wisnewski:
youtube.com/watch?v=iMx8k5Zh6No&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3&t=0s
Wir haben in den letzten Wochen u.a. erlebt:
die Einschränkung unserer persönlichen Freiheiten und die faktische Abschaffung von zahlreichen Bürgerrechten erlebt, gerade auch solchen, die für jede demokratische Kontrolle und jede Rechtsstaatlichkeit unentbehrlich sind, insbesondere die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit
eine verstärkte Polizeipräsenz, die an vielen Orten mit einem harten Durchgreifen gegenüber friedlichen Demonstranten und deren Kriminalisierung verbunden war, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video https://www.youtube.com/watch?v=LduTEwntqHs&feature=emb_logo ,
eine Entwicklung, die auf eine drohende Impfpflicht, ggf. via Zwangsimpfung, hinauszulaufen scheint (siehe oben), siehe hierzu u.a.:
die Absicht, Handy-Apps für die totale Überwachung einzuführen, https://www.merkur.de/politik/coronavirus-app-jens-spahn-rki-handy-pflicht-ueberwachung-daten-pepp-pt-deutschland-zr-13635397.html
die Zerstörung der Wirtschaft, insbesondere unzähliger Kleinbetriebe, sowie eine damit einhergehende (zusätzliche) Verschuldung der öffentlichen Hand und zahlreicher Unternehmen,
massive Zensur auf sozialen Medien, insbesondere der sog. ,,Alternativmedien" (siehe Erfahrungen u.a. von Dr. Bodo Schiffmann),
Ausgangssperren, wie sie in der deutschen Geschichte wohl ohne Beispiel sind,
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Reiseverbote,
Drohneneinsätze zur Überwachung unschuldiger Bürger, siehe u.a. Artikel ,,Landespolizeien setzen Drohnen ein", abrufbar unter https://netzpolitik.org/2020/landespolizeien-setzen-drohnen-ein/
Erstellung und Übermittlung von Listen mit ,,infizierten" Bürgern an die Polizeibehörden, siehe u.a. Artikel ,,Polizei erhält in mehreren Bundesländern Listen von Coronavirus-Infizierten, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-erhaelt-in-mehreren-Bundeslaendern-Listen-von-Coronavirus-Infizierten-4695675.html
und Vieles andere mehr, von dem ich hier aber nicht weiterreden will, da es nicht Gegenstand dieser Verfahren ist.
Ich möchte aber nicht verschweigen, dass im Web sogar schon Gerüchte umgehen, dass letztlich alles auf eine Art Euthanasieprogramm ,,die Alten" in Alten- und Pflegeheimen die Rede ist.
Kurz und gut: ,,Es stimmt was nicht im Staate Deutschland", in Dänemark (das W. Shakespeare in seinem Hamlet mit diesem Zitat in Bezug nimmt) ohnehin nicht, denn dort ist der Impfzwang schon sehr frühzeitig beschlossen wurden, und die Zukunft wird – früher oder später – ohne jeden Zweifel aufklären, was die wahren Ursachen für diese Entwicklung waren.
Die Frage ist: Cui Bono?
Damit der Senat alle staatlichen ,,Corona-Maßnahmen" auch einmal unter diesem Gesichtspunkt würdigen kann, scheint es dringend geboten, diese Frage auch in dieser Antragsschrift nicht gänzlich unreflektiert zu lassen.
M.E. liegen die Antworten auf der Hand. Die alternativen Medien überschlagen sich mit Theorien dazu, und offensichtlich kann nicht mehr alles als ,,Verschwörungstheorie" abgetan werden. Was hier in Deutschland in den letzten Wochen geschehen ist, das ist so real wie es nur sein kann. Für ,,Theorien" ist da kein Platz mehr. Die natürlichsten Rechte, die einem Menschen kraft seiner Geburt als Mensch gegeben sind und die ihm m.E. gar nicht erst verliehen können werden oder müssen, sondern die ihm allenfalls nur noch bestätigt werden können, werden ihm jetzt streitig gemacht und unter ,,Erlaubnisvorbehalt" gestellt.
Wenn Personen wie der US-Amerikaner Bill Gates öffentlich fordert, alle Menschen auf der Welt gegen das Sars-CoV-2-Virus zu impfen, dann kann er m.E. nicht wirklich als ,,Philanthrop" bezeichnet werden, und das lässt sich auch sehr gut begründen:
1.
Denn – man höre und staune – sogar der SWR 2 hat am 22.1.2019 (noch) in einem Unter der Überschrift ,,Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates" die Ansicht vertreten (können) (Zitat):
,,Reiche Privatspender manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammenstreichen. Das schadet Entwicklungsländern – und vielen armen Kranken.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung. Seit der Jahrtausendwende hat die Gates-Stiftung der WHO insgesamt 2,5 Milliarden Dollar gespendet – 1,6 Milliarden davon für die Ausrottung von Polio, Kinderlähmung. Insgesamt gibt die Stiftung jährlich vier Milliarden Dollar aus. Das Geld fließt in einen Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, in die medizinische Forschung und in Impfpartnerschaften mit Pharmakonzernen...".
Dieser Beitrag von SWR2 ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html
Würde eine solche Nachricht aktuell nicht einfach als ,,Verschwörungstheorie" diffamiert werden, wenn sie über ein alternatives Medienportal verbreitet werden würde?
2.
Außerhalb der ,,Mainstream"-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.
Besonders aufschlussreich ist der Artikel ,,Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung" des Online-Magazins ,,multipolar", der hier als
Anlage K 4
überreicht wird und unter dem Link
https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung
abrufbar ist. Ich zitiere, da der Inhalt für sich spricht:
,,Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung
In der Coronakrise tritt der Milliardär Bill Gates öffentlichkeitswirksam als Impfaktivist in Erscheinung. Der Tenor: Ein Impfstoff ist die Lösung, es geht nur noch um die Umsetzung. Gates zufolge soll sich die G20 nun ,,mit der Logistik eines globalen Immunisierungsprojekts auseinandersetzen". An weiteren Diskussionen und der Erörterung von Alternativen scheint kaum Interesse zu bestehen. Die Zeit drängt und man verlässt sich auf Gates, der die Gefahr einer Pandemie schließlich schon früh erkannt hatte und daher wisse, was zu tun sei. Wie gerechtfertigt ist dieses Vertrauen?
ERIC WAGNER, 16. April 2020, ...
Hinweis: Dieser Beitrag ist auch auf Englisch verfügbar.
Die Stiftung des ehemaligen Microsoft-Chefs Bill Gates, die ,,Bill and Melinda Gates Foundation" (BMGF), wird kontrolliert von ihren drei Treuhändern: Bill und Melinda Gates sowie dem Hedgefonds-Manager Warren Buffett. Die Stiftung verfügt über ein Vermögen von gut 50 Milliarden Dollar – etwa die Hälfte davon stammt von Buffett – und finanziert eine Vielzahl von wohltätigen Projekten.
Die BMGF ist nach den USA der größte Spender der Weltgesundheitsorganisation WHO und zahlte ihr im Jahre 2018 über 200 Millionen Dollar – insgesamt mehr als Deutschland, Frankreich und Schweden im gleichen Zeitraum zusammen. Dies ist nicht der einzige Weg, auf dem die WHO durch Gates finanziert wird. Die Impfallianz GAVI, früher unter dem Namen ,,Global Alliance for Vaccines and Immunisation" (Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung) bekannt, stellte der WHO 2018 weitere 150 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Einer der Hauptgeldgeber bei GAVI ist wiederum die BMGF, im Jahre 2016 beispielsweise mit 1,5 Milliarden Dollar.
Man kann also davon sprechen, dass die BMGF und damit das Ehepaar Gates und Warren Buffett über direkte und indirekte Wege die Haupteinnahmequelle der WHO sind, was Fragen zu deren Unabhängigkeit von diesen Finanzquellen aufwirft. Die BMGF finanzierte darüber hinaus die Gründung der ,,Koalition für Innovationen in der Epidemievorbeugung" (CEPI), die sich mit der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen beschäftigt, im Jahre 2017 mit gut 100 Millionen Dollar. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung regelmäßig mit Millionenbeträgen Nichtregierungsorganisationen wie PATH, die sich mit der Entwicklung von Impftechnologien befassen. Auch die größten globalen Pharmakonzerne stehen auf der Empfängerliste der BMGF, so beispielsweise Pfizer, Novartis, GlaxoSmithKline und Sanofi Aventis. Die umfassende Einflussnahme der BMGF im Impfbereich ist offensichtlich.
Finanzierung mit ,,Krisenbezug"
In der Coronakrise fällt auf, dass Institutionen, die aktuell eine wichtige Rolle spielen, ebenfalls von der BMGF unterstützt werden. So erhält die amerikanische Johns Hopkins University, wo die weltweite und in allen Medien verbreitete Corona-Statistik geführt wird, regelmäßig Großspenden. Allein in den letzten zehn Jahren flossen von der Gates-Stiftung mehr als 200 Millionen Dollar an die Universität. Der Verwendungszweck waren Programme zur Familienplanung.
In Deutschland erhielt das Robert Koch-Institut als zuständige nationale epidemiologische Behörde im November 2019 250.000 Dollar. Der Charité in Berlin (Arbeitgeber von Prof. Christian Drosten) flossen 2019 und 2020 insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Wie auch bei der WHO ist die Vermutung von Interessenskonflikten naheliegend, sofern diese Institutionen oder ihre Mitarbeiter politische Empfehlungen abgeben, die Auswirkungen auf Unternehmen haben, die die Stiftung fördert oder in die sie zur Geldanlage investiert.
Währenddessen sind über das Portal ,,Frag den Staat" Anfragen zu Kontakten und finanziellen Verbindungen zwischen dem Bundesgesundheits-ministerium beziehungsweise der Charité und der BMGF gestartet worden, deren Ergebnisse aufschlussreich sein könnten.
Die Aktivitäten der Stiftung in Deutschland beschränken sich nicht nur auf gesundheitliche Aspekte. Auch etablierte Medien werden finanziell unterstützt. Zum Beispiel erhielt der SPIEGEL im Dezember 2018 2,5 Millionen Dollar, die ZEIT im Dezember 2019 300.000 Dollar. Man darf vermuten, dass dies nicht umsonst geschieht und kritische Recherchen dieser Medien hinsichtlich der Aktivitäten der Gates-Stiftung damit nicht unbedingt wahrscheinlicher werden.
Die Stiftung gehört darüber hinaus zu den Organisatoren der unter dem Namen ,,Event 201"bekannt gewordenen Pandemiesimulation, die im Oktober 2019 kurz vor Ausbruch der Coronakrise stattfand. Beteiligt waren daran außerdem – wiederum – die Johns Hopkins University sowie das Weltwirtschaftsforum.
Angesichts der vielfältigen finanziellen Verbindungen zu einflussreichen Institutionen der Gesundheitsbranche sowie der Medien sollten die BMGF und die mit ihr verbundenen Einrichtungen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für die herausgehobene Stellung, die Bill Gates beim Krisenmanagement übernehmen will und die er auch unkritisch geboten bekommt...." (Ende des Zitats)
3.
Nur, damit das Gericht einmal erkennen kann, wie weit die Vorwürfe gegenüber der Gates-Stiftung gehen, überreiche ich Ihnen zum Beweis bzw.  zur Glaubhaftmachung als
Anlage K 5
den Artikel ,,Indische Ärzte verklagen Bill Gates: Er habe zahllosen indischen Kindern mit seinen tödlich-,,humanitären" Impfstoffen schweren Schaden zugefügt", hier als
Dieser Artikel ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://friedliche-loesungen.org/feeds/robert-f-kennedy-jr-kritisiert-bill-gates-scharf
Ich habe lange überlegt, ob ich einen solchen Beitrag in diesem Schriftsatz überhaupt einbauen soll, da er wirklich sehr schwere Vorwürfe in den Raum stellt und ich zu den Behauptungen in diesem Artikel nicht abschließend Stellung beziehen kann.
Aber ich halte eben nichts von Zensur und auch nicht von Selbstzensur, schon gar nicht bei einem so wichtigen Thema.
Denn ich stimme mit Robert F. Kennedy Jr., dem Neffen des 35. Präsidenten der USA, vollkommen überein, wenn er u.a. sagt:
,,Gates konnte nicht einmal seine Windows-Betriebssysteme vor Viren schützen, also sollte er sich ,hinsetzen', wenn es um den Coronavirus geht,,.
(Das war übrigens einer der Gründe, warum ich schon seit vielen Jahren kein PCs mit Windows mehr nutze.)
Es gibt aktuell – dies sei noch erwähnt – auch noch weitere erhellende Artikel über die Aktivitäten von Bill Gates und seiner angeblich so ehrenwerten Stiftung, von denen ich jetzt nur noch den Beitrag ,,Tagesdosis 24.4.2020 – Die Bill und Melinda Gates-Stiftung" von KenFM erwähnen möchte, siehe:
https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/
Alles das, was der Stiftung von Bill Gates und ihm selbst in diesem Artikel vorgeworfen wird, müsste jetzt – wo diese Vorwürfe in den öffentlichen Raum gestellt worden sind – auch unbedingt aufgeklärt werden, zumal sich Bill Gates nunmehr in aller Öffentlichkeit für die Impfung der gesamten Menschheit gegen das Sars-CoV-2-Virus einsetzt, was schon an einen ausgeprägten Cäsarenwahn erinnert.
Solche Vorwürfe müssen jedenfalls restlos aufgeklärt sein, bevor so einer Person irgendein Mitsprache- und Gestaltungsrecht bei Impfkampagnen eingeräumt wird.
Es wäre also insbesondere zu klären, ob er für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von illegalen Impfstoff-Tests an unschuldigen Kindern aus armen, ungebildeten und unterinformierten Familien in aller Welt (mit-)verantwortlich ist. Indische Ärzte geben der Gates-Kampagne für die Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) die Schuld an der Lähmung von 490.000 Kindern.
Wollen wir hier in Deutschland vergleichbare Erfahrungen machen, zumal die Impfung der ganzen Bevölkerung doch schon längst offiziell angedacht ist?
Nachdem ich die Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung zu dem Thema ,,Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft" gelesen hatte, kann ich jedenfalls jedem Menschen nur dringend dazu raten, dass er sich doch erst einmal gründlich über alle Aspekte einer Impfung informieren sollte, bevor er sich selbst und seine Kinder impfen lässt, eben weil es Fehler gibt, die sich nicht mehr korrigieren lassen.
Wie dem auch sei: Wenn nur 20% von dem stimmen, was Bill Gates in Artikeln wie dem Vorgenannten vorgeworfen wird, dann wäre es zu 100% geboten, jegliche Kooperation mit dieser Stiftung zu verweigern und jeden Einfluss dieser Stiftung auf die internationale und nationale Gesundheitspolitik zu verhindern.
Der medizinische Laie Bill Gates wäre dann kein Philanthrop (oder wofür er sich auch immer halten mag), sondern ein Fall für nationale und internationale Ermittlungsbehörden und einen (internationalen) Strafgerichtshof.
Welcher Mensch mit einem Rest an gesunden Menschenverstand würde sich denn freiwillig impfen lassen, wenn ,,Global Player" und Profiteure wie Bill Gates hinter der Impfkampagne stehen?? Ich jedenfalls nicht.

1.   D) Schlussbetrachtungen
M.E. standen die Juristen und Mediziner seit 1945 noch nie in der Verantwortung wie jetzt, und jeder muss beweisen, dass er dieser Verantwortung gerecht geworden ist.
Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, habe ich mich jetzt zu diesen Anträgen entschlossen.
Diese Entwicklung kann nach meiner Überzeugung nichts und niemand aufhalten, auch keine Regierung, die m.E. einen – für die große Masse – vollkommen harmlosen Virus zum Anlass genommen hat, uns alle unter Quarantäne zu stellen und viele von uns in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.
Es ist unmöglich, in dieser Antragsschrift alle Aspekte zu erwähnen, die mit dieser vollkommen unverantwortlichen Pseudo-Gesundheitspolitik verbunden sind, gerade auch im Hinblick auf die vermuteten Auswirkungen der Strahlungen des 5G-Mobilfunknetzes auf das Immunsystem von Menschen.
Ich bin jedenfalls heilfroh, dass meine Ende März 2020 verstorbene Mutter diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr miterleben muss. Es hätte sie mit Sicherheit in tiefe Verzweiflung und stärkste Depressionen getrieben, wenn sie – wie dies aktuell mit Millionen Senioren geschieht – über Monate hinweg von ihren Angehörigen isoliert worden wäre.
Nach meiner persönlichen Ansicht erinnert das ganze absurde Maßnahmenpaket der Regierungen von Bund und Land schon an eine Form von hybrider Kriegsführung gegen die eigene Zivilbevölkerung, durch die alle Aspekte menschlichen Zusammenlebens – gegen den Willen der Menschen, den sie bei sachgerechter Information sicherlich auch nachdrücklich zum Ausdruck bringen würden – zerstört werden. Das ist m.E. ein einziges Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass schon Assoziationen an § 7 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 8 Völkerstrafgesetzbuch weckt.
Nichts ist mächtiger als die Wahrheit, und nichts ist wichtiger als das Recht, das dem Schutz der Menschen zu dienen hat, nicht ihrer Reduzierung zu Spielbällen einer offenbar interessensteuerten ,,Gesundheitspolitik" und ihrer damit einhergehenden faktischen Versklavung.
Wer mit der Angst der Menschen spielt, um auf dieser Basis eine Art ,,Neue Weltordnung" (New World Order" installieren zu können nach dem Gusto von Milliardären wie Bill Gates, der darf – so mein Glaube – fest damit rechnen, dass er sich dafür irgendwann vor Gott und den Menschen verantworten muss.
Jeder Mensch hat einen freien Willen und muss sich entscheiden, ob er sich weiter zum Vollstreckungshelfer einer menschenverachtenden Politik machen will, die (u.a.) durch ihre völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze in Ländern wie Syrien schon aller Welt bewiesen hat, dass sie in wichtigen Fragen jede Bindung an das Friedensgebot des Grundgesetzes aufgegeben hat. Dies hat (u.a.) der mittlerweile verstorbene Richter Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth in seinem – im Web problemlos auffindbaren – Aufsatz ,,Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta" deutlich herausgearbeitet.
M.E. kann keinem Menschen mit kritischem Geist entgangen sein, dass die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch längst zu kritiklosen Propaganda-Anstalten gemacht worden sind, wo z.B. ein wirklich investigativer und mutiger Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner unerwünscht ist, seitdem über die (uran-)verstrahlten Kinder von Basra berichtet hat.
Wer darf sich also wirklich wundern, wenn er jetzt mit den Auswirkungen einer ,,Gesundheitspolitik" konfrontiert wird, die der Gesundheit vieler Menschen und dem wirtschaftlichen und kulturellen Leben in diesem Land den allergrößten Schaden zufügt?
Das ist der Preis, den schlafende Lämmer zahlen müssen. Es ist höchste Zeit aufzuwachen, sich angemessen zu informieren und sich auf seine natürlichen, im Grundgesetz verbürgten Rechte zu berufen. Das gilt nicht nur für Juristen, sondern für alle Menschen. Ich wundere mich jedenfalls, dass so viele Menschen die Einschränkungen ihrer Freiheit ohne jeden hörbaren Widerspruch einfach hingenommen haben.
Da dieser Schriftsatz mitsamt seinen Anlagen zur Veröffentlichung bestimmt ist, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Menschen bedanken, die durch ihre Recherchen sehr interessante Zusammenhänge und Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen aufgedeckt und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der Wahrheit und auch zur Entstehung dieses Schriftsatzes beigetragen haben.
Dazu zählen insbesondere medizinische Experten wie die oben genannten, insbesondere auch Prof. Dr. Bhakdi und Dr. Bodo Schiffmann, aber gerade auch alle ,,Querdenker" aus dem angeblich so ,,verschwörerischen" Spektrum der ,,alternativen" Medien.
Der Wunsch, in der Wahrheit und in einer gerechten Welt leben zu wollen, steht jedenfalls höher als jedes Sonderinteresse und insbesondere jedes parteipolitische Farbenspiel.
Nach meiner Überzeugung sollte die Justiz gerade jetzt nicht das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, denn sonst würde sich bei den Menschen in diesem Land die Erkenntnis verfestigen, dass nicht nur Staatsanwaltschaften ,,nicht unabhängig" sind, wie der EuGH kürzlich offiziell feststellte (Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az.  C 508/18 und C 82/19 PPU).
Viele Bekannte von mir halten die ,,Gewaltenteilung" aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im ,,Parteienstaat" ohnehin für eine Fassade, die gerade in den letzten Jahren immer mehr starke Risse bekommen hat, siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat/
Abschließend kann ich mich nur Noam Chomsky anschließen, wenn er Howard Zinn wie folgt zitiert: ,,Die Geschichte sozialer Bewegungen beschränkt sich häufig auf die großen Ereignisse und Schlüsselmomente....Die zahllosen kleinen Aktionen unbekannter Personen, die zu diesen großartigen Momenten führten, bleiben in solchen Darstellungen normalerweise unerwähnt. Haben wir das einmal verstanden, können wir sehen, dass der kleinste Protest, an dem wir uns beteiligen, die unsichtbarer Wurzel einer gesellschaftlichen Veränderung werden kann." (Chomsky, Requiem für den Amerikanischen Traum, S. 183 f.).
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass die Rechtsprechung in diesem Lande zumindest einen kleinen Beitrag für längst überfällige gesellschaftliche Veränderungen leisten kann.

Schmitz
Rechtsanwalt
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27.4.2020 Anlagen zur Antragsschrift
Bild: Justitia / Pixabay / CC0
Bitte um Unterstützung für Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen die Verordnung des Landes NRW zur Einführung einer Maskenpflicht ab dem 27.4.2020
By RA Wilfried Schmitz ⋅ April 22, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

Das Land NRW wird ab dem 27.4.2020 nun ebenfalls eine Maskenpflicht einführen.
Für diese Regelung gibt es – so wie für alle anderen Regelungen auch, mit denen in den letzten Wochen in die Freiheitsrechte gesunder Menschen eingegriffen worden ist – schlicht keine wissenschaftlich fundierte Grundlage.
Wenn die öffentlich-rechtlichen Medien einen öffentlichen Diskurs über diese wichtigen Fragen ermöglicht hätten, dann wüsste das sicherlich auch längst jeder.
Es gibt mittlerweile schon 120 Experten, die gegen die absurden staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche Einwendungen vorgetragen haben, die aber in den öffentlich-rechtlichen Medien ignoriert oder auch gezielt diskreditiert werden.
Zudem ist es eine nicht mehr widerlegbare Tatsache, dass Länder wie Schweden, die keinen Lockdown praktiziert haben, keine schlechteren Fallzahlen zu den Auswirkungen dieser angeblichen ,,Pandemie" vorzuweisen haben als alle Länder, die dieser Lockdown-Politik gefolgt sind.
Würden die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien und die Politiker, die im Kontext mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in ihren Parlamenten faktisch auf keine wirksame Opposition mehr treffen (Warum ist das so?), diesen Experten und diesen Fakten Gehör schenken, dann wäre der ganze Spuk nach meiner felsenfesten Überzeugung schon längst vorbei.
Diese staatlichen Maßnahmen, die mit schweren Eingriffen in viele Grundrechte verbunden waren und in ihrer Summe dem gesamten Wirtschafts- und Kulturleben schweren Schaden zugefügt haben,  wären m.E. nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Wochen massenmedial – insbesondere durch einseitige Berichterstattung über angebliche Horrorszenarien in anderen Ländern und das Verschweigen wichtiger Informationen – überall im Land gezielt Angst und Panik in der Bevölkerung geschürt worden wäre.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen haben unzähligen Menschen in diesem Land, insbesondere mittelständischen Unternehmer (und deren Familien), Senioren, Kindern und Jugendlichen großes Elend gebracht.
Es ist höchste Zeit, dieser Entwicklung nachdrücklich zu widersprechen.
Hier einige Quellen:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/
Wer also meine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW auch im eigenen Interesse finanziell unterstützen will, damit endlich einmal nicht nur juristische Argumente, sondern auch längst vorliegende wissenschaftliche Einwände gegen diesen ganzen Corona-Verordnungs-Wahnsinn öffentlich und vor Gericht zur Sprache gebracht werden, der kontaktiere mich bitte (nur) per Mail unter:
ra.wschmitz@gmail.com
Herzlichen Dank !
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
De-Plevitz-Str. 2
52538 Selfkant
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
Bild: Pixabay/CC0
Ein paar (abschließende) Anmerkungen zur ,,Causa Bahner" / ,,Beate-Bahner-Story"
By RA Wilfried Schmitz ⋅ April 18, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar
Das Verhalten der Anwältin Beate Bahner hat in den Kreisen, die sich im Vertrauen auf ihre eigenen Angaben solidarisch gezeigt haben, sehr viel Irritation und Unmut ausgelöst, siehe u.a.:
https://philosophia-perennis.com/2020/04/16/die-beate-bahner-story-eine-brillante-inszenierung/
Da ich mich nach der Verbringung der Anwältin in die Psychiatrie selbst direkt an die Bundesrechtsanwaltskammer gewandt hatte, damit sich dieser Verband für diese Anwältin einsetzt, gehöre ich zu den Menschen, die sich durch die Handlungen dieser Anwältin, die mich zutiefst befremden, doch stark verschaukelt fühlen.
Das irrationale und m.E. unverantwortliche Gebahren Bahners wiegt umso schwerer, als es wenige Tage zuvor tatsächlich eine – nach derzeitigem Kenntnisstand auf willkürlichen Falschanschuldigungen und auf Weisung ,,von oben" erfolgte – polizeiliche Abholung und Zwangspsychiatrierung eines Schweizer Arztes gab, welcher die unverhältnismäßigen Lockdown-Regierungsmaßnahmen, die sich bereits in vielelei Hinsicht als fatal erweisen, in ähnlicher Weise wie Bahner öffentlich kritisiert hat (eine der wenigen objektiven Presseberichterstattungen zu diesem Fall findet sich in der Weltwoche; siehe auch einen Kurzbericht von Jens Bernert). Es gab somit für Bürgerrechtsaktivisten mehr als guten Grund anzunehmen, dass staatliche Instanzen auch gegen andere Kritiker in ähnlicher Weise vorgehen würden. Auch hätte wohl kaum jemand erwartet, dass eine erfahrene Fachanwältin just innerhalb jener Woche ,,durchdreht", in welcher sie sich für Bürgerrechte exponiert. Eine Logik ist innerhalb der Ereignisse der letzten Tage wohl schwerlich zu ergründen und lässt neben derjenigen Gruppe, die sich nun in Schadenfreude über den Fehlgriff der alternativen Medien übt, jetzt viele Menschen ratlos zurück, die sich redlich um Grundrechte und gegen staatliche Willkür bemühen. Denn der Abbau der Grundrechte und das Voranschreiten staatlicher Willkür inklusive der Tendenz zur ,,Mollathisierung" politisch unerwünschter Personen mittels Gefährdergesetzen u. dgl. sind leider in der Tat unübersehbar. Hans-Jürgen Papier, der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts konstatiert bereits eine Erosion des Rechtsstaats und warnt eindringlich vor dem Einmünden in einen totalitären Staat und vor einer ,,Willkürherrschaft" in Deutschland. Das Lachen über den vermeintlich voreiligen Aktionismus in der Causa Bahner könnte uns also schon demnächst im Hals stecken bleiben.
Ich habe jedoch auf Grund meiner folgenden Betrachtungen auch nicht mehr die Absicht, die bisherigen und ggf. noch folgenden Aktionen der Anwältin Bahner noch weiter zu reflektieren. Noch deutlicher formuliert: Sie mag jetzt machen was sie will. Es interessiert mich nicht mehr, und es sollte wohl auch besser sonst niemanden mehr interessieren, der sich wirklich Sorgen um die Entwicklungen in diesem Land macht.
Zwar sind diese Aussagen von Anwältin Bahner in dem Video, das vor der Polizei in HD aufgenommen wurde (siehe Youtube) so unglaubhaft, dass da ggf. auch gezielt Ironie hineingelegt worden ist, denn andernfalls müsste sie – ob nun beabsichtigt oder nicht – bei jedem Dritten einen stark verwirrten Eindruck hinterlassen. Denn dass sie in den letzten Wochen alles das gemacht haben soll was sie da den erstaunten Protestlern vor dem Polizeigebäude erzählt hat, das wäre schon auf Grund der in dieser Zeit überall geltenden allgemeinen Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit vollkommen unmöglich gewesen.
Aber ob sie nun – wie einige Wohlwollende noch vermuten möchten – bewusst mit versteckten Botschaften operieren wollte (sie mache sich bewusst so unglaubwürdig, dass jeder versteht, dass es in Wahrheit genauso gewesen sein muss, wie sie über ihre eigene Audiodatei verbreiten ließ) oder sie jetzt allgemeiner Verwirrung anheimgefallen ist: Beides hilft der Protestbewegung gegen die beispiellosen, weder sinnvollen noch verhältnismäßigen staatlichen Corona-Restriktionen nicht.
Ganz im Gegenteil:
Welche Deutung auch immer die Realität angemessen darstellen mag: Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die Anwältin Bahner nicht nur ihre eigene Verfassungsbeschwerde lächerlich gemacht, sondern auch noch alle Unterstützer als ,,rechte Lügenpresse" bezeichnet hat.
Nach meiner Einschätzung liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, dass sie in der Zeit ihres kurzen Psychiatrie-Aufenthalts (es gab und gibt in aller Welt Bürgerrechtlicher, die im Kampf um Wahrheit und Gerechtigkeit ganz andere Repressionen über viel längere Zeit hinweg erduldet haben) dahingehend eingeschüchtert worden ist, dass sie entweder ,,kooperiert" oder aber längere Zeit in der Psychiatrie verbringen wird, und dass sie das dann – leider – geglaubt hat.
Wenn es so gewesen wäre, dann hätte sie m.E. aber keine Veranlassung gehabt, auf ein solches Bedrohungsszenario hereinzufallen. Als wenn es möglich gewesen wäre, eine bundesweit bekannte Anwältin einfach so in der Psychiatrie verrotten zu lassen.
Soweit bekannt, haben hunderte Menschen die Telefonleitungen von Polizei und Psychiatrie (und auch vieler anderer Stellen) faktisch durch ständige Protestanrufe lahmgelegt, zudem gab es mehrere Strafanzeigen von Bürgern, die gründliche Aufklärung verlangten, ganz zu schweigen von den Protesten, die durch die jetzt pauschal als ,,rechte Lügenpresse" denunzierten alternativen Medien gingen. Der Druck hätte sich also absehbar noch gesteigert bei längerem Verweilen in der Psychiatrie.
Das hätten Politik, Polizei, Psychiatrie und Justiz wohl nicht allzu lange ausgehalten.
Frau Kollegin Bahner wusste von dieser Unterstützung, sie hat ja vor ihrer Verbringung in die Psychiatrie nach eigenen Angaben tausende zustimmende Mails und Anrufe wegen ihrer Verfassungsbeschwerde erhalten, das konnte sie schon gar nicht mehr verarbeiten. Auf diese Öffentlichkeit hätte sie setzen können und müssen, so dass ein Einknicken nach nur 1 Tag Psychiatrie kaum nachvollziehbar war. Wenn es denn ein ,,Einknicken" war. Ein Schicksal wie das von Julian Assange drohte ihr gewiss nicht.
Was ich der Kollegin Bahner vorwerfe:
Sie hätte sich vor ihrer – mit sehr deutlicher Kritik versehenen – Verfassungsbeschwerde fragen müssen, ob sie überhaupt in der Lage ist, den absehbar entstehenden Druck auszuhalten. Das muss man eben vorher reflektieren und entscheiden: Bin ich in der Lage, zu Fuß auf den hohen Berg einer bundesweit ausstrahlenden Protestaktion zu steigen oder überfordert das meine Kräfte?
Ironie hin oder her: Sie hat der Protestbewegung erheblichen Schaden zugefügt, weil sie den – berechtigten – Protest gegen den Lockdown zu einer Witznummer gemacht hat, trotz massivster öffentlicher Unterstützung. Und trotz vermeintlicher Ironie – bloß unterstellt, es wäre eine solche gewesen – hätte sie ihre Unterstützer nicht als ,,rechte Lügenpresse" bezeichnen dürfen. Das werden ihr sehr viele Unterstützer, gerade auch viele Menschen, die sich (auch oder nur) über Alternativ-Medien informieren, sicherlich nie verzeihen.
Und vor allem: Jetzt überlegen sich alle bestimmt 10fach, ob sie bei der nächsten – scheinbar willkürlichen – Verhaftung eines Arztes oder Anwalts überhaupt noch einen Finger krümmen sollen. Das haben mir einige Protestler aus ihrem Ärger über das Verhalten der Anwältin Bahner so auch schon mitgeteilt. Vielleicht lässt sich der Nächste, der sich derart in den Vordergrund drängt, dann ja auch ,,kaufen" und umdrehen.
Ich habe durchaus – auf Grund welcher Quellen und Erfahrungen auch immer – durchaus eine konkrete Vorstellung wie der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz agieren kann. Da werden Protestbewegungen regelmäßig unterwandert, ins Gegenteil verkehrt oder in ihrer Wirkung auf Null reduziert, eben auch dadurch, dass Führungspersönlichkeiten wie V-Leute agieren oder eben lächerlich gemacht werden.
Und den Eindruck, dass die Anwältin Bahner aus juristischer Sicht inkompetent agiert hat (so auch Prof. Schachtschneider) und dann zudem noch – sei es aus Feigheit, sei es unter dem Druck der Ereignisse – total eingeknickt ist, dass sie auch wohlwollende Unterstützer in den Nicht-Mainstream-Medien als ,,rechte Lügenpresse" denunziert hat, den wird sie wohl nicht mehr gutmachen können.
Fazit und persönliche Empfehlung: Niemand sollte länger auf jemanden setzen, ja auch nur noch einen Gedanken auf jemanden verschwenden, der beim ersten Widerstand an der Front gleich in sich zusammenbricht und dann auch noch auf die eigenen Reihen hinter sich schießt.

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

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Anm./pw: Der Inhalt der über den oben angeführten Link nicht zugänglichen Weltwoche-Artikel zur Festnahme des Schweizer Arztes Dr. Thomas Binder findet sich auch im Kommentar zu vorliegendem Beitrag auf FB.
Schlussstrich 2020: Anwaltliches Armutszeugnis und Verwaltungsgerichtsklage gegen öffentlich-rechtliche Massenmanipulation und Informationsbetrug
By RA Wilfried Schmitz ⋅ April 6, 2020 ⋅ Schreibe einen Kommentar

(Justitia / Pixabay CC0)
An das
(jeweils zuständige) Verwaltungsgericht
...
...
Zustellung per Einschreiben
                                        Klage
des .... (Name, Anschrift)
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
gegen (z.B.)
den Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Kai Kniffke, Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart
Prozessbevollmächtigter: nicht bekannt
wegen Anfechtung von Bescheiden zur Rundfunkgebühr
Streitwert: um gerichtliche Festsetzung wird gebeten
Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage zu erkennen:
1.Der Rundfunkgebühren-Festsetzungsbescheid des Beklagten vom ... zu Beitragsnummer .... in Gestalt des Widerspruchs-Bescheids des Beklagten vom .... wird aufgehoben.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. 

Begründung:
Der Kläger hat gegen den Rundfunkgebühren-Festsetzungsbescheid des Beklagten zu Beitrags-Nr. ...., der hier als
Anlage K 1
überreicht wird,
mit Schreiben vom 20.2.2020, das hier als
Anlage K 2
überreicht wird,
Widerspruch eingelegt.
Diesen Widerspruch hat der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom ..., dem Kläger am .... zugestellt und hier als
          Anlage K 3
überreicht, zurückgewiesen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den Inhalt der Anlagen K 1 – 3, insbesondere auf die Widerspruchsbegründung des Klägers in Anlage K 2, verwiesen, womit diese Widerspruchsbegründung zum klägerischen Vortrag erhoben werden soll,
Der Kläger begehrt mit dieser Klage die Aufhebung des vorgenannten Festsetzungsbescheides des Beklagten in der Gestalt des vorgenannten Widerspruchsbescheids, weil er durch diese Bescheide in seinen Grundrechten verletzt wird.
Der Kläger verweigert die Zahlung der Rundfunkgebühr vollkommen zu Recht, da die öffentlich-rechtlichen Medien ihrem staatsvertraglichen Auftrag nicht ansatzweise nachkommen.
Durch die regelmäßige und systematische Unterschlagung und Verzerrung äußert relevanter Informationen üben die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch Selbstzensur (Verstoß gegen Zensurverbot gem. Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG), wodurch sie den Kläger in seinem Recht verletzen, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert – und das schließt gezielte Irreführung im Rahmen der ,,Informationsvermittlung" aus – zu unterrichten (Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).
Durch diese systematische Desinformation, die durch die pauschale Beleidigung aller ,,Omas" als ,,Umweltsau" in einer WDR-Produktion noch eine unrühmliche Krönung erreicht hat, wurde und wird der Kläger gleich mehrfach in ihren Grundrechten verletzt, insbesondere in seiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG.
Weiter kann der Kläger seine Verweigerung der Rundfunkgebühr auf Grund der nachfolgend näher ausgeführten Argumente, die eine seit langer Zeit und im Grunde tagtäglich zu beobachtende massive Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags aufzeigen, insbesondere mit der Verletzung seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 GG rechtfertigen, mit Gründen also, die in diesem Kontext auch vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 18.7.2018 –  1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17 noch überhaupt nicht gewürdigt worden sind.
Nachfolgend wird auch aufgezeigt werden, warum alleine schon das Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung über die wissenschaftlich nachgewiesenen Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie (auch) der Kläger in seinen Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt.
Der Kläger wird sich in diesem Kontext nachfolgend auch noch auf die Verletzung seiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie auf die Verletzung des Friedensgebots des Grundgesetzes berufen.
Formalrechtlichen Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide sollen in diesem Antrag vernachlässigt werden.
Der Kläger beschränkt sich zur Begründung seiner Klage auf seine verfassungsrechtlichen Argumente.
Die Klage ist aus den folgenden Gründen begründet.
I.
Mit den Gründen, auf die sich der Kläger zur Rechtfertigung ihrer Rundfunkgebührenverweigerung beruft, hat sich das BVerfG noch nicht auseinandergesetzt.
Auch hat sich das BVerfG weder in seiner einleitend genannten Entscheidung noch sonst auch nur ansatzweise mit der Frage befasst, ob bzw. in welchem Umfange und in welcher Regelmäßigkeit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag tatsächlich verletzten und ob diese Verletzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht aus der Sicht eines Menschen, der sich seinem Gewissen und seinen religiösen Überzeugungen verpflichtet fühlt, Im Kontext mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrags überhaupt noch zumutbar bzw. zu rechtfertigen sind.
Soweit ersichtlich, berufen sich ausnahmslos alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber der von unzähligen Beitragsverweigerern vorgetragenen Kritik an ihrer Programmgestaltung stets pauschal – und das heißt unter Vermeidung jeder konkreten Auseinandersetzung mit den oft durch zahlreiche konkrete Beispiele belegten Sachargumenten der Verweigerer –  insbesondere darauf, dass sie ihre Programmgestaltung doch ,,frei" bestimmen können und sollen und damit auch selbst festlegen, was ,,zur Erfüllung ihrer Funktion" ,,publizistisch erforderlich" sei. Schließlich sei die ,,Qualität" der Rundfunksendungen durch die Rundfunkgremien sicherzustellen und keine Frage des Rundfunkbeitrags. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag habe man ,,alle bestehenden Meinungen und Tendenzen im Programm abzubilden", so dass es nicht die Aufgabe des Rundfunks sei, ein Angebot bereitzustellen, welches den ,,persönlichen Vorstellungen der Beitragszahler" entspreche. ,,Einzelne" Verstöße gegen die Programmgrundsätze würden auch nicht dazu führen, dass die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunksystems insgesamt verneint werden könne.
Diese Verteidigungslinie, die sich in der allgemeinen Berufung auf ,,Programmgrundsätze" etc. erschöpft, wird regelmäßig von allen verklagten Rundfunkanstalten bemüht, so auch von dem Beklagten auf Seite ....?? .... des hier angegriffenen Widerspruchbescheids.
Ob aber die tatsächliche Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien (alleine) in den letzten Jahren überhaupt noch von der ,,Freiheit" der Programmgestaltung gedeckt sein kann und ob das ganze Ausmaß der von dem Kläger kritisierten Beeinflussung durch Medien bzw. der regelmäßigen und vorsätzlichen Falschberichterstattung derselben wirklich ,,zur Erfüllung" der ihnen nach dem Rundfunkstaatsvertrag zugedachten Funktion" dienen kann, das wurde – soweit ersichtlich – bislang weder von dem Beklagten oder den anderen öffentlich-rechtlichen Sendern noch von der Justiz auch nur ansatzweise angemessen reflektiert.
In dem angegriffenen Widerspruchsbescheid heißt es u.a. (Zitat): ,,Die grundrechtlich geschützte Programmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) gewährleistet die Programmfreiheit (Programmautonomie) Auswahl, Inhalt und Gestaltung des Programms sind danach Sache des Rundfunks selbst...".
Und etwas weiter heißt es dort unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Köln vom 16.10.2014 – 6 K 7041/13 (Zitat): ,,Angesichts der pluralistischen Ausrichtung und Vielfalt des Rundfunkangebots liegt es auf der Hand, dass einzelne Programmangebote vor dem Hintergrund persönlicher Ansprüche, Erwartungen, Alters- und Geschmacksfragen Anlass zu Kritik bieten mögen."(Hervorhebungen durch Fettdruck wurden durch Unterzeichner hinzufgefügt).
In dem Urteil des VG Hannover vom 8.1.2020 – 7 A 3787/18 heißt es u.a.: ,,Bei Zahlungen aufgrund einer dazu bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ohne eine konkrete Zweckbindung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Abgabenschuldners durch eine von der Abgabenerhebung unabhängige Entscheidung über die Verwendung dieser Zahlungen nicht berührt ...Allerdings steht auch hier nicht fest, für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird. Der Beitragsschuldner, der sich auf seine Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, kann nicht davon ausgehen, dass sein konkreter Beitrag für Sendungen verwendet wird, deren Inhalt er aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnt"
In den Urteilen anderer Verwaltungsgerichte finden sich dazu vergleichbare Formulierungen wie (Zitat): ,,Im Einzelfall oder in bestimmten Sendungen kann durchaus eine Darstellung erfolgen, welche den Anforderungen an eine objektive und neutrale Berichterstattung nicht entspricht und Fehler enthält. Allerdings kann eine atypische, vom Normgeber nicht berücksichtigte Sondersituation nicht darin gesehen werden, dass ein Rundfunkteilnehmer einzelne Programminhalte ablehnt." (siehe VG Braunschweig – 4 A 382/18) (Unterstreichungen vom Unterzeichner hinzugefügt)
Wie könnte ein Gericht aber unter Berücksichtigung des realen gegenwärtigen Zustands der öffentlich-rechtlichen Medien jetzt noch eine Aussage tätigen wie die des VG Hamburg aus dem Jahre 2010 (Zitat): ,,Ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aufgrund dessen er seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag generell verfehlen würde, lässt sich jedoch nicht erkennen (VG Hamburg, Urteil vom 21.10.2010 – 3 K 2796)"?
Weil es sich nicht vorstellen kann was in diesem Land eigentlich nicht (mehr) vorstellbar sein dürfte?
Seit dem vorgenannten Urteil vom 21.10.2010 (!) ist in den Medien aber viel passiert, mehr, als dutzende Sachbuchautoren in Vollzeit aufarbeiten könnten. Das wird nachfolgend noch vertieft.
Eine Wertung, die 2010 wohl schon unhaltbar war, ist angesichts der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien in den letzten 6 – 7 Jahren endgültig zur Farce geworden.
So heißt es auf dem Portal ,,Die Propagandaschau" unter:
https://propagandaschau.wordpress.com
unter der Überschrift (Zitat):,,5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda" in der Zeit von September 2013 bis August 2018" (wobei sich die Klägerin von ggf. beleidigenden Aussagen in dem nachfolgenden Zitat distanziert, auch wenn sie die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende scharfe Kritik für gerechtfertigt hält) wortwörtlich (Zitat):
,,5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda sind genug.
Ende des Monats wird die Arbeit an diesem Blog eingestellt. Die mehr als 1,7 Millionen Worte in den mehr als 3.000 veröffentlichten Beiträgen würden rund 17 Bücher füllen, wenn man übliche 100.000 Worte für ein Buch zugrunde legt. Auch wenn darunter viele Reblogs und Auszüge aus verlinkten Artikeln in anderen Medien sind, kann sich der eine oder andere vielleicht annähernd ausmalen, wie viel Arbeit hier investiert wurde.
Darunter ist das Schreiben und Layouten der Artikel, Produzieren ungezählter Videos und Grafiken, Verfassen von Tweets und die Administration dreier Blogs (Propagandaschau, Propagandamelder und Propagandaticker) nur ein Teil der täglichen Arbeit gewesen, denn die Hauptarbeit bestand selbst¬ver¬ständ¬lich in Recherche, Sichtung, Studium, Aus- und Bewertung sowie Archivierung einer Unmenge von Quellen und Informationen.
Regelmäßige Leser wissen, dass wir in den mit Zwangsgebühren finanzierten Staatssendern täglich, systematisch und in allen substanziellen Fragen der Innen- und Außenpolitik belogen und manipuliert werden. Wer das noch bezweifelt oder in Abrede stellt, ist entweder ein vollkommen ahnungsloser Dummkopf oder Teil dieses verbrecherischen Systems, das in den ver¬gan¬genen Jahren unvorstellbares Leid, Krieg, Terror, Vertreibung, Massenflucht, Ausbeutung, sowie soziale und politische Spaltung und den beginnenden Zerfall der EU bewirkt hat.
Es gehört zur Wahrheit, die Verantwortlichen als das zu bezeichnen, was sie sind: Verbrecher, Abschaum, Massen¬mörder an der Wahrheit und Massen¬mörder an Millionen Menschen. Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu rechtfertigen und nichts zu relativieren. Wer, wissend um die deutsche und europäische Geschichte, erneut ein ganzes Volk je nach Bedarf belügt, sediert, desinformiert, spaltet, zu Krieg und Hass aufstachelt, der ist moralisch noch tiefer als die eigenen Großvätern zu verorten, denn die hatten keine Chance, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch weitgehend neue Macht der Massenmedien und der Propaganda auch nur annähernd zu durchschauen, geschweige denn, sich gegen ein totalitäres und mörderisches System zur Wehr zu setzen, das diese Macht noch vergleichsweise stümperhaft zur Waffe machte.
Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jede Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen Asow und al-Kaida die Drecksarbeit machen.
Was kann man jenen empfehlen, die tatsächlich immer noch glauben, sie würden in ARD und ZDF wahrheitsgemäß, objektiv, unparteilich und umfassend informiert, so wie die Rundfunkstaatsverträge es verlangen? Ganz ehrlich? Diesen Zeitgenossen ist nicht zu helfen. Sie leben in Dummheit und sie werden eines Tages dumm sterben. Die Chance, dass sie nicht ,,nur" mediale, sondern auch physische Opfer von Propaganda werden, war nie größer als heute und sie steigt täglich.
Der Krieg der neoliberalen Imperialisten gegen eine Meinungsfreiheit, die als renitenter Widerspruch aufzutreten wagt, eskaliert nicht nur in Deutschland mit Zensur und Verfolgung, sondern auch immer schärfer in den USA, wo wordpress.com zuhause ist. Es ist deshalb abzusehen, dass Bestrebungen, diesem Blog den Stecker zu ziehen, in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich sein werden. Wer später noch mal all die Desinformation und Propaganda der letzten 5 Jahre über den Maidan, Ukrainekrieg, Syrien, Jemen etc. nachlesen will, sollte sich beizeiten unser Offline-Paket herunterladen."(Zitat Ende, Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt)
Wer alleine nur das Archiv der Propagandaschau durchstöbert, der wird erkennen müssen, dass das obige Resümee zu 5 Jahren Propaganda-Dokumentation leider nicht übertrieben ist, sondern voll und ganz den realen degenerierten Zustand der Medien beschreibt.
Ein solcher Umgang des finanziell und technisch bestens ausgestatteten ,,Staatsfunks" mit der Wahrheit ist unentschuldbar und für die Klägerin in jeder Hinsicht absolut unerträglich.
Wie kann man denn angesichts einer Medienkritik, die für jeden einzelnen Sendetag unzählige Beispiele liefern kann, (noch) davon reden, dass es in ,,Einzelfällen" ,,in bestimmten Sendungen" (welche?) zur Verletzung der Pflicht zur objektiven und neutralen Berichterstattung kommen ,,kann" oder – wie es der Beklagte in seinem angegriffenen Widerspruchsbescheid formuliert – ,,einzelne" Programmangebote nur ,,vor dem Hintergrund persönlicher Anspräche, Erwartungen, Alters- und Geschmacksfragen" Anlass zu Kritik bieten mögen."
Diese Regelmäßigkeit, diese Intensität, dieser Umfang, das beweist doch eindrucksvoll, dass es in allen möglichen Sendeformaten (und nicht nur in bestimmten Sendungen) regelmäßig bzw. täglich oder gar stündlich (und nicht nur im Einzelfall) mit absoluter Gewissheit zu immer neuen massiven Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflichten kommt.
Nach den nachfolgenden vertieft dargelegten Wahrnehmungen der Klägerin werden eben regelmäßig – und nicht nur im Einzelnen – gerade nicht ,,alle" bestehenden Meinungen und Tendenzen im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien abgebildet, sondern lediglich Sonderinteressen eines politischen Netzwerks, das gerade an der Verhinderung einer auch nur einigermaßen zutreffenden Information der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande interessiert zu sein scheint.
Der Konsument der öffentlich-rechtlichen Medien erfährt nach der Überzeugung der Klägerin stets nur das, was er – gemäß der vorgegebenen Agenda dieser transatlantisch vernetzten politischen Elite (dazu nachfolgend noch mehr) – erfahren ,,darf" und erfahren ,,soll", damit er im Sinne der Interessen dieser Netzwerke nach Belieben manipuliert und insbesondere auch zur Zustimmung zur oft völkerrechtswidrigen Außenpolitik der USA und der Bundesregierung bewegt werden kann.
Das betrifft unzählige politische Themen von höchster Tragweite für den Weltfrieden so wie z.B. 9/11 und die daraus abgeleiteten Folgen, den Einsatz von Uranmunition von US-Streitkräften in mehreren Kriegen und die verheerenden Folgen für die betroffenen Völker und Menschen, aber auch die militärischen Interventionen in Syrien und die Beteiligung der Bundeswehr an völkerrechtswidrigen Kriegen in Syrien, Afghanistan und Serbien.
Der Kläger kann somit nicht nur ,,einzelne" Verstöße gegen Programmgrundsätze, sondern die systematische, seit vielen Jahren andauernde und faktisch tägliche massive Verletzung von Programmgrundsätzen (auch) durch den Beklagten geltend machen.
Über die hierzu vorgetragenen Beispiele, die mit entsprechendem Beschaffungsaufwand problemlos ganze Bibliotheken füllen könnten, gehen die öffentlich-rechtlichen Sender – auch vor Gericht – ganz einfach hinweg. Das o.g. Archiv des Portals ,,Die Propagandaschau" entspricht einer solchen Bibliothek. Und dies ist nur ein Archiv bzw. eine ,,Bibliothek" von vielen Web-Portal-Archiven, die sich seit vielen Jahren kritisch mit der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung befassen.
Nicht so umfangreich, aber ebenfalls beeindruckend sind die bereits erstinstanzlich erwähnten Programmbeschwerden von F. Klinkhammer und Volker Bräutigam, die längst in die Hunderte gehen. Hier der Link: https://publikumskonferenz.de/blog/2017/05/21/programmbeschwerden-von-f-klinkhammer-und-v-braeutigam/
Das Volk darf murren und meckern, aber mit seinen Beschwerden ernsthaft befassen möchte sich der selbstherrliche öffentlich-rechtliche Rundfunk, der wegen seiner politischen Vasallentreue offenbar im Gegenzug stets auf den Beistand und Schutz der ihn kontrollierenden, politisch besetzten Gremien vertrauen darf, gerade nicht, auch nicht vor Gericht.
Mit dieser, nachfolgend noch mit zahlreichen Beispielen belegten Kritik des Klägers und seiner daraus abgeleiteten Gewissensnot hat sich der Beklagte nicht befasst.
Und solange die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so mit der Kritik der Rundfunkgebührenbeitragszahler umgehen werden, gemäß dem Motto dass einfach nicht reflektiert werden darf was nicht sein darf, solange kann sich der Beklagte in der Tat stets auf die Wiedergabe vorgefertigter Satzbausteine begnügen. Die weitere Argumentation ,,erledigen" dann schon die Gerichte.
Denn würde sich ein Gericht endlich einmal mit der konkreten Kritik zahlreicher Rundfunkgebührenverweigerer – wie hier der des Klägers  – im Detail befassen, dann müsste es einräumen müssen, dass sich der gesamte Ehrgeiz der Programmverantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Medien seit Jahren schon darauf zu beschränken scheint,  nur noch als ,,Propagandaanstalt" für auch zutiefst verabscheuungswürdige politische, militärische und wirtschaftliche Interessen dienen zu wollen.
Die Klärung dieser Fragen dürfte letztlich für alle Rundfunkgebührenzahler, jedenfalls für alle Rundfunkgebührenverweigerer, die sich von der höchst manipulativen, verzerrenden und den inneren und äußeren Frieden gefährdenden Desinformationskampagne der öffentlich-rechtlichen Sender zutiefst abgestoßen fühlen (müssen), von allergrößtem Interesse sein und somit in höchstem Maße von ,,grundsätzlicher rechtlicher und gesellschaftspolitischer Bedeutung" sein.
Auch die zu erwartenden erstinstanzlichen Stellungnahmen des Beklagten werden absehbar lediglich ein weiteres hervorragendes Beispiel dafür sein, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mit fundierter, durch unzählige Einzelbeispiele belegte Kritik an ihrer durchweg einseitigen, realitätsverzerrenden und tendenziösen Berichterstattung umgehen: auf keinen Fall konkret auf Kritik eingehen, die man nicht widerlegen kann, sondern solche Kritik schlicht ignorieren und mit pauschalen Verweisen auf edle Programmgrundsätze – die in Wahrheit schon lange nicht mehr interessieren – übergehen.
Denn auch aus der Sicht des Beklagten ,,darf" der Beitragszahler lediglich die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren, und das ist in Wahrheit das einzige ,,Recht", das er hat. Denn der Beitragszahler soll in Wahrheit kein effektiv wahrnehmbares Recht haben, damit er sich selbst gegen die abstoßendste Grimasse öffentlich-rechtlicher Desinformation und Manipulation zur Wehr setzen kann.
Die Sender sollen also auch weiterhin – auch noch im Namen von ,,Demokratie" und ,,Meinungsvielfalt" – ganz einfach machen dürfen was sie wollen und dem Volk insbesondere auch tagtäglich selbst die dreisteste Lüge als Wahrheit verkaufen dürfen, und das Einzige, was der Mensch in Wahrheit dagegen unternehmen kann und darf, ist das Abschalten des Fernsehers oder – noch besser – die Verbringung des Fernsehers auf den Sperrmüll.
Der Kläger lehnt somit aus Gewissensgründen nicht nur ,,bestimmte" Programminhalte bzw. Organisationsformen, sondern das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, das ihn mit einer Mischung von ,,Brot-und-Spiele"-Unterhaltungsformaten und einem dichten Netz von Fake-News und regelrechten Propagandamärchen schlicht für dumm verkaufen und bloß von authentischen Informationen über bedeutsame Vorgänge des weltpolitischen Zeitgeschehens abschneiden und zugleich die gesamte öffentliche Meinung und damit auch sein soziales Umfeld manipulieren will.
Natürlich sähen die öffentlich-rechtlichen Sender es gerne, dass hier ,,offenbleiben" kann, ob eine Ablehnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestützt werden kann. Denn was angeblich offenbleiben kann, das muss ja gar nicht erst behandelt werden. Darüber darf man dann generös hinweggehen. Wie bequem ein solches Argumentationsmuster doch ist.
Denn ganz gleich, welche Gründe der Gebührenzahler für seine Ablehnung aus Gewissensgründen hat und wie viele konkrete Einzelfälle zu dieser Ablehnung geführt haben: ,,die Zahlung einer Abgabe als solche" kann ja angeblich nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden sein. Ist das wirklich so?
In Wahrheit muss es jeden redlichen Menschen schwer belasten, wenn er Kriegspropaganda, Desinformation, Verharmlosung von Terroristen, Fake-News und oberflächliche Kultur-Events finanzieren soll, die zuweilen auch noch einen satanischen Hintergrund haben oder zu haben scheinen (die teilweise satanische Dimension der ,,Pop-Kultur" kann hier aber nicht weiter vertieft werden, aber dazu würden sich viele abstoßende Beispiele liefern lassen).
Egal also, für welchen Propaganda-Dreck der Bürger sein Geld hergeben muss, die Zahlung als solche kann seinen Glauben und sein Gewissen nie belasten? Kann das angesichts dieser systematischen und teilweise alle Grenzen des Anstands überschreitenden Desinformation denn wirklich ernst gemeint sein?
Welcher Richter kann denn sagen, dass das Gewissen eines redlichen Menschen – selbst dann, wenn er nicht religiös sein sollte – durch eine solche Propaganda nicht massiv vergewaltigt wird?
Müsste der Kläger erst als ,,strenggläubiger" Christ gelten, so wie es in einigen VG-Urteilen verlangt wird (wenn jemand seine Rundfunkgebührenverweigerung mit seinem christlichen Glauben rechtfertigt) und ggf. sogar auch auf jedwede Technik verzichten, damit seinem Gewissen eine entscheidungsrelevante Dimension zukommt?
Es ist nach diesseitiger Auffassung nicht sachgerecht, in diesem Kontext zwischen ,,strenggläubigen" (bloß unterstellt, dass so ein Glaube überhaupt objektiv definiert und überprüft werden kann) und weniger streng gläubigen und ggf. nicht gläubigen Menschen zu unterscheiden.
Jeder Mensch hat ein Gewissen, und die Frage, ob er die Stimme seines Gewissens vernimmt, sollte nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, ob sich ein Mensch bloß in Worten zu einem bestimmten Glauben bekennt oder nicht, zumal die Glaubensfreiheit eben auch das Recht beinhaltet, seinen Glauben nicht öffentlich bekennen zu müssen.
Welcher Richter hätte also das Recht, das Gewissen des Klägers für geringer zu achten als das Gewissen eines Menschen, der sich als strenggläubig ausgibt und auf weitestgehend auf Kommunikationstechniken verzichtet?
Welcher Richter darf dieses Gewissen überhaupt relativieren oder auch nur in Frage stellen oder gar näher untersuchen wollen? Etwas so höchstpersönliches wie die Stimme des Gewissens ist nicht ,,objektiv" überprüfbar, jedenfalls nicht in einem Gerichtsverfahren und auch nicht unter Achtung der Würde des Menschen.
Nach der Überzeugung des Klägers würde es ihn in seiner Menschenwürde verletzen, wenn man sein Gewissen als die Stimme seinesHerzens, das durch seine Lebenserfahrungen geprägt worden ist, auch nur von Kriterien abhängig macht, die ein Dritter – und sei es ein Richter – definiert.
Damit kommen wir zu den nächsten Argumenten, die die Beklagte – so wie andere Rundfunkanstalten – absehbar noch vorbringen wird:
Denn schließlich entscheiden ja erst die angeblich so demokratisch gewählten Gremien in den Rundfunkanstalten oder in den Parlamenten über die konkrete Verwendung der Mittel.
Wie der Kläger aufzeigen kann, hat aber auch das Urteil des BVerfG vom 25.3.2014 – 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11 zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts daran geändert, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ganz offensichtlich ausnahmslos einer ungeschriebenen transatlantischen Agenda folgen (wird nachfolgend noch weiter vertieft).
Nach der oft zitierten Rechtsprechung des BVerfGs (BVerfG, Beschluss vom 18.4.1984 – 1 BvL 43/81), die in einem anderen Kontext ergangen ist, soll der Schutzbereich der Gewissensfreiheit nur so weit reichen wie der eigenen Verantwortungsbereich des Grundrechtsträgers. Und da sich eine Einwirkung auf die Rundfunkteilnehmer nur die konkrete Programmgestaltung realisieren lassen könne, diese aber nicht im Verantwortungsbereich der Beitragszahler liege, wäre der Schutzbereich der Gewissensfreiheit hier nicht eröffnet.
Mit dieser Argumentation wird regelmäßig verneint, dass der Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt ,,tangiert" sei.
Die richtige Frage wäre hier: Liegt es denn nicht in Wahrheit im gesellschaftlichen Verantwortungsbereich aller Menschen, auch des Klägers, der Stimme ihres Gewissens und ihrer religiösen oder weltanschaulichen Grundhaltung gerade auch dadurch Geltung zu verschaffen, dass sie jedwede Finanzierung von Lüge und Hetze ablehnen, durch die der innere und äußere Friede und die Völkerverständigung abgelehnt wird?
Oder soll die o.g. Rechtsprechung bedeuten, dass der Bürger auf Grund des Zwangs zur Zahlung der ,,Abgabe" Rundfunkgebührenbeitrag kein schlechtes Gewissen haben muss, weil ja erst die Verantwortlichen der Sender – durch ihre Programmgestaltung und realitätsverzerrenden Programm- und Nachrichteninhalte – ihr Gewissen und die Überbleibsel ihres Glaubens an einen Gott der Nächstenliebe belasten (müssen oder können)?
Das könnte der Kläger nur wie folgt verstehen: Er ist also ohne ,,Schuld" bzw. darf ohne Gewissensbisse leben, weil andere (was zuverlässig zu erwarten ist) ihr Geld (zweckfremd) verwenden und durch ihre Programmentscheidungen letztlich alle Schuld auf sich laden? Na, wenn das mal kein Trost ist!
Für den Kläger wird die Gewissensnot durch ein solches Konstrukt nicht besser.
Mit dem Kunstgriff ließe sich dann ja auch wirklich alles ,,mit reinem Gewissen" finanzieren:
Der Kläger könnte dann auch getrost die Aktien einer Rüstungsfirma bestellen, die Uranmunition produziert, da ja erst der Vorstand dieser Firma darüber entscheiden wird, ob und wo diese Uranbomben eingesetzt werden.

Ende der Transkription PDF-Seite 157-216

2014 GUIDO GRANDT DENKEN SIE IMMER DARAN SIE HABEN EIN RECHT AUF DIE WAHRHEIT.jpg

Es gilt die Unschuldsvermutung.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#23
ZURÜCK ZUR NATUR NACH RÜCKTRITT DER BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
2020 ZURÜCK ZUR NATUR OHNE BUNDESREGIERUNG KURZ II - zugespielte Informationen / externe Meinungen / Verdacht
Seite 2 Antwort 23 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=1444.15 Machen Sie sich selbst ein Bild!

PDF-Seite 1 Zitate: "Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz By RA Wilfried Schmitz ⋅ Juli 15, 2020 (zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)
Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben: Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein ,,neues" Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv), 2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: ,,Wie dumm kann man eigentlich sein...", usw. – es gibt dutzende gute Einwände), 3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar, 4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen. Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen. Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe. Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein. Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.
Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist. Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.
Wilfried Schmitz Rechtsanwalt" (Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgendjemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht)

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Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/author/ra-wilfried-schmitz/
20200715 2400 nachrichtenspiegel BRD RA WILFRIED SCHMITZ 33 ARTIKEL 280 Seiten.pdf !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=1444.0;attach=13678

15.07.2020 24:00 BRD RA WILFRIED SCHMITZ PDF-Seite 217-280 Transkription:

Auch könnte er getrost weiter seinen Beitrag an den Beklagten zahlen, da ja die Verantwortlichen der Sender darüber entscheiden, ob die die tägliche Desinformation irgendwann vielleicht doch einmal beendet wird und ob endlich (z.B.) auch über die wahren Hintergründe und Folgen von 9/11 und dem Einsatz von Uranmunition berichtet wird (dazu nachfolgend noch mehr). Ist schließlich doch egal, wenn weltweit Kriege geführt werden und Menschen sterben, die auf die offiziellen Falschdarstellungen zu 9/11 basieren.
Die entscheidende Frage ist also nicht und kann nicht sein, ,,wer" auf Grund gesetzlicher Aufgabenzuweisung die Verantwortung für die Programmgestaltung hat, sondern ob dieser Verantwortungsträger dieser Verantwortung auch tatsächlich gerecht wird.
Ansonsten hätten wir hier das Bekenntnis einer Rechtsprechung zu einer ,,Staatsform", bei der der Bürger – jedenfalls, wenn es um die öffentlich-rechtliche Medienpropaganda geht – keine wirksame Kontroll- und Einspruchsmöglichkeit mehr hat und nur noch schön artig Steuern, Gebühren und Beiträge zahlen darf. Der Bürger trägt ja keine Verantwortung mehr, denn nach dem Gesetz entscheiden stets Andere wie sie mit dem ihnen gesetzlich auferlegten Pflichtenprogramm umgehen.
Ein solches System beschreibt aber keine effektive Gewaltkontrolle mehr, sondern das genaue Gegenteil: Kontakte und Netzwerke in Politik und Medien wären dann alles- und einzigentscheidend, der Bürger wird komplett von jeder Einflussmöglichkeit abgeschnitten.
Entgegen der einer weitverbreiteten Annahme ist der Schutzbereich der Gewissens- und Religionsfreiheit durch die Erhebung von Rundfunkgebühren, die seit Jahren konstant und absolut zuverlässig in größtem Umfange gerade auch für rundfunkstaatsvertragswidrige Zwecke verwendet, somit sehr wohl ,,berührt" bzw. tangiert.
Solange das so ist, müssen sich Beitragszahler wie der Kläger dagegen wehren können. Und wenn ihnen sonst nichts mehr bleibt, dann zumindest durch die Verweigerung der Rundfunkgebühr bzw. durch die Befreiung von derselben.
Der Empfänger der Beitragszahlungen dürfte andernfalls machen was er will, denn er hat ja die Freiheit über den Beitragshaushalt zu entscheiden (bloß unterstellt, dass er diese Freiheit angesichts bereits erstinstanzlich dargestellter transatlantischer Netzwerke, denen gerade die sog. ,,Alpha-Journalisten" angehören, überhaupt hat).
Eine solche Betrachtung hat somit ersichtlich den falschen Bezugspunkt gewählt.
Entscheidend ist und muss sein, wie die ,,haushaltsrechtliche Verwendungsentscheidung" bzw. die Umsetzung der ,,Programmfreiheit" denn in der Realität tatsächlich aussieht und ob sich die öffentlich-rechtlichen Sender damit noch an ihre eigenen Programmgrundsätze halten oder nicht.
So heißt es auf der Webseite der ARD unter dem Link ,,Die ARD", abrufbar unter:
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Programmgrundsaetze/554870/index.html
im Hinblick auf diese Programmgrundsätze (Zitat):
,,Mit unterschiedlichen Formulierungen im Einzelnen sind für die Landesrundfunkanstalten heute zumeist folgende Punkte geregelt: 1) die Verpflichtung auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, 2) die Achtung der Menschenwürde, 3) die Aufforderung, für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung einzutreten, 4) die Pflicht, das gesellschaftliche Meinungsspektrum möglichst umfassend und fair widerzuspiegeln, 5) die Verpflichtung zu wahrheitsgetreuer und sachlicher Berichterstattung sowie zur sauberen Trennung von Nachrichten und Kommentaren ..."
Was hat die hier kritisierte Programmgestaltung, die sich auf einen Zeitraum von vielen Jahren bezieht, noch mit diesen Programmgrundsätzen zu tun?
Wie der Vortrag der Klägerin beweist, scheinen die öffentlich-rechtlichen Sender unter ,,rechtsstaatlicher Distanz" etwas gänzlich anderes zu verstehen.
Eine solche ,,rechtsstaatliche Distanz" hat u.a. während des Syrienkrieges dazu geführt, dass in den tagtäglichen Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sender sogar gekaufte Mörder- und Terroristenbanden als ,,Rebellen" verharmlost worden sind.
Einige Beispiele?
Alleine die Durchsicht von Webseiten wie ,,Die Propagandaschau" oder der – in ihrer Wortwahl durchweg sehr sachlichen, aber in inhaltlicher Hinsicht stets sehr bestimmten zahlreichen Programmbeschwerden der ,,Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien" (insbesondere von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam verfasst) liefert zahlreiche konkrete Beispiele für die ,,Verharmlosung" syrischer Terroristen. Schon das googeln der Begriffe ,,Terrorist verharmlost" führt zu dutzenden Fundstellen.
Nachfolgend eine kleine Auswahl solcher Fundstellen, die durchaus den Tatverdacht einer Strafbarkeit nach den §§ 140 und 130 StGB begründen dürften und in denen regelmäßig auch Verantwortliche für diese Terroristen-Werbung benannt werden:
1.   ARD tagesschau: Rolf-Dieter Krause verschweigt und verharmlost syrische Terroristen
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/10/14/rolf-dieter-krause-verschweigt-und-verharmlost-syrische-terroristen/
2.
Von ARD und ZDF als ,,Rebellen" verharmlost: FSA-Folterer aus Aleppo steht in Münster vor Gericht
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/08/15/von-ard-und-zdf-als-rebellen-verharmlost-fsa-folterer-aus-aleppo-steht-in-muenster-vor-gericht/
3.
Die ARD-Kriegspropaganda und die Nusra-Front: In Syrien ,,Rebellen", in Deutschland Terroristen
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/03/02/die-ard-kriegspropaganda-und-die-nusra-front/
4.
ARD und ZDF unterdrücken den islamistisch-terroristischen Hinter¬grund des Bus-Mahnmals in Dresden
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/02/08/ard-und-zdf-unterdruecken-den-islamistisch-terroristischen-hintergrund-des-bus-mahnmals-in-dresden/
5.
ARD und ZDF verharmlosen islamistische Terroristen als ,,Rebellen"
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/27/ard-und-zdf-verharmlosen-islamistische-terroristen-als-rebellen/
6.
IS-Terroristen bekommen freies Geleit aus Vorort von Damaskus – wo sie laut ARD gar nicht sind
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/26/is-terroristen-bekommen-freies-geleit-aus-vorort-von-damaskus/
7.
ARD: Terrorunterstützer Gniffke verharmlost al-Nusra in der tagesschau erneut als ,,Rebellen"
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/12/09/ard-terrorunterstuetzer-gniffke-verharmlost-al-nusra-in-der-tagesschau-erneut-als-rebellen/
8.
Unglaublich: ARD tagesschau verharmlost Bombenanschläge auf Stromversorgung als politischen ,,Aktivismus"
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/11/22/unglaublich-ard-tagesschau-verharmlost-bombenanschlaege-auf-stromversorgung-als-politischen-aktivismus/
9.
Die ARD-Kriegshetzer und Unterstützer militanter Putsche, Faschisten und Terroristen echauffieren sich über einen gebastelten Galgen
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/10/15/die-ard-kriegshetzer-und-unterstuetzer-militanter-putsche-faschisten-und-terroristen-echauffieren-sich-ueber-einen-gebastelten-galgen/#more-16018
10.
ARD-Programmbeschwerde: Sympathiewerbung für die Terrormilizen in Syrien
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/12/29/ard-programmbeschwerde-sympathiewerbung-fuer-die-terrormilizen-in-syrien/
11.
Carsten Kühntopp verbreitet in der ARD weiter Terrorpropaganda für Islamisten und Salafisten in Syrien
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/12/27/carsten-kuehntopp-verbreitet-in-der-ard-weiter-terrorpropaganda-fuer-islamisten-und-salafisten-in-syrien/
12.
Kein Thema für ARD und ZDF: ,,Moderater Rebell" der al-Nusra bei Großeinsatz in Leipzig festgenommen
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/05/06/kein-thema-fuer-ard-und-zdf-moderater-rebell-der-al-nusra-bei-grosseinsatz-in-leipzig-festgenommen/
13.
Nach der Befreiung von Ost-Aleppo bleiben von der Terror-Propaganda in ARD und ZDF nur Trümmer
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/27/nach-der-befreiung-von-ost-aleppo/
14.
ARD, DLF und ZDF verharmlosen vorsätzlich und systematisch islamistischen Terrorismus in Syrien
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/21/ard-dlf-zdf-verharmlosen-terrorismus-in-syrien/
15.
(Damit nicht der Eindruck entsteht, nur deutsche Journalisten, Wissenschaftler etc. würden sich mit den wahren Hintergründen des Krieges in Syrien befassen, sei – stellvertretend für viele vergleichbare Beiträge – auf folgende Fundstelle verwiesen:)
Syrienkrieg: Wissenschaftler und andere Experten klären auf
Fundstelle:
http://blauerbote.com/2017/10/06/syrienkrieg-wissenschaftler-und-andere-experten-klaeren-auf/
16.
Aktivisten im syrischen Kafranbel-Der Kampf für ein Syrien ohne Waffen
Fundstelle:
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1176
16.
(Und dass die deutschen Leitmedien oft ,,Wie im dritten Reich, aber subtiler" agieren, wird ebenfalls in zahlreichen Veröffentlichungen wie dem Buch ,,Lügen die Medien" von Jens Wernicke thematisiert, siehe hierzu folgende Fundstelle (aus einer Quelle, die westliche Leitmedien sicherlich nicht wertschätzen):
Fundstelle:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170915317444039-deutsche-medien-kritik-buch/
17.
Wenn von Mitgliedern der ,,White Helmets" für ,,Propagandazwecke" allem Anschein nach sogar ein Kind vor laufender Kamera umgebracht wird, dann ist das freilich für unsere ,,Leitmedien" auch keine Nachricht wert, damit bloß nicht der Eindruck entsteht, dass Mitglieder dieser Gruppierung – durch den ,,Alternativen Friedensnobelpreis" auch noch geadelt – möglicherweise bloß die kriminellen Hampelmänner einer politischen Agenda sind, siehe Fundstellen:
http://blauerbote.com/2017/03/24/kind-fuer-propagandavideo-ermordet/
https://deutsch.rt.com/international/41614-white-helmets–unabhangige-humanitare/
18.
Dass es doch höchst bemerkenswert ist, ,,Wenn Terroristen zu Regimegegnern werden", hat sogar Spiegel-Online im Hinblick auf Terrorakte im Irak bereits am 6.1.2006 thematisiert, und niemand wird dem Spiegel vorwerfen können, dass er sich im Hinblick auf ,,unliebsame Regime" um Mäßigung in seiner Berichterstattung bemüht, siehe:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/tagesschau-eklat-wenn-terroristen-zu-regimegegnern-werden-a-393855.html
Die Verzerrung der Realität hat also auch in der ,,Tagesschau" schon eine lange Tradition, die bereits vor dem Konflikt in Syrien gepflegt worden ist.
19.
ARD-Terror-Reklame – Die Tagesschau liebt islamistische ,,Rebellen"
Fundstelle:
http://www.rationalgalerie.de/schmock/ard-terror-reklame.html
20.
Benötigen ein Gericht noch weitere Fundstellen? Es gibt noch unzählige weitere Fundstellen zur ,,einseitigen Kriegspropaganda" und ,,Instrumentalisierung von islamistischen Terroristen", siehe u.a.:
https://deutsch.rt.com/inland/40057-programmbeschwerde-gegen-ard-tagesschau-desinformation/
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1370
http://www.medienanalyse-international.de/braeutigam.html
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20470/die-20-uhr-wirklichkeit/
Und für diese Propaganda soll der Kläger auch noch zur Zahlung von Rundfunk-Gebühren verpflichtet werden, damit er durch diese Zahlung faktisch Beihilfe zur öffentlich-rechtlichen Dauerwerbesendung für Terroristen leistet, die bloß im Interesse ihm nicht einmal bekannter mächtiger ,,Eliten" liegen dürfte, die in Syrien unredliche Ziele mit völkerrechtswidrigen Mitteln durchsetzen wollen?
Dass es einen ,,Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten" gibt, wurde schon vor Jahren in der Dissertation von Uwe Krüger nachgewiesen, die unter dem Titel ,,Meinungsmacht – Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse" veröffentlicht worden ist und einen solchen Einfluss mit wissenschaftlicher Akribie offenbart hat.
Wirklich überraschend ist diese Entwicklung freilich nicht, wenn man berücksichtigt, welche Interessengruppen für den Inhalt der Berichterstattung – nicht nur in der westlichen Welt – verantwortlich sind.
Die Frage, ob die Berichterstattung in der gesamten westlichen Welt in Wahrheit nicht von sehr wenigen einflussreichen Gruppen ,,kontrolliert" bzw.  regelrecht ,,gesteuert wird", war auch Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, deren Ergebnisse dann unter dem Titel
,,Die Propaganda-Matrix des Council on Foreign Relations",
veröffentlicht worden sind und die für jedermann unter dem folgenden Link kostenlos abrufbar sind:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/09/09/die-propaganda-matrix/
Wer also – wie der Kläger – aus Glaubens- und Gewissensgründen und aus seiner grundsätzlichen Ablehnung völkerrechtswidriger Kriege den öffentlichen Rundfunk (bzw. speziell das Fernsehen) ablehnt, wird durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, gerade auch solche Beiträge wie die oben Genannten zu finanzieren.  Ein solcher Zwang verletzt die in Art. 4 GG garantierte Gewissensfreiheit des Klägers.
Die dafür verantwortlichen Redakteure sind ,,allen Bürgern in gleicher Weise verantwortlich"? Tatsächlich? Wie zeigt sich denn konkret diese Verantwortlichkeit? Welche Konsequenzen hatte es denn in den letzten Jahren, dass etliche Mitarbeiter des öff.-rechtl. Rundfunks ihrer Verantwortung und den Programmgrundsätzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht geworden sind? Müssen hierfür noch ein paar dutzend oder hundert Beispiele nachgetragen werden? Oder reichen auch die gesammelten Inhalte des Online-Portals ,,Die Propagandaschau" und die anderen genannten Quellen immer noch nicht aus?
Muss ein Kläger einen ganzen Lkw voll mit fundierter Programmkritik vorfahren, wenn alles für jedermann online zugänglich ist?
Wie zeigt sich diese Verantwortung, wenn unzählige Programmbeschwerden etc. – soweit bekannt – in den vergangenen Jahren nicht dazu geführt haben, dass die verantwortlichen Redakteure und Nachrichtensprecher für derart abstoßende Terroristen-verharmlosungen in hohem Bogen aus den Sendern geflogen sind?!
Die Realität sieht doch eher so aus, dass z.B. der Intendant des Beklagten – Prof. Dr. Kai Kniffke – seit 2006 Erster Chefredakteur von ARD aktuell in Hamburg und damit in besonderem Maße (mit-)verantwortlich für die in der Klage kritisierten Sendungen von Tagesschau und Tagesthemen zum Intendanten des SWR gewählt werden konnte.
Eine solche Karriere eines Chefredakteurs für fortgesetzte und oft auch unverzeihliche ,,Fehler" mag beweisen, dass gefällige Systemtrolle für ihre ,,Dienste" allem Anschein nach stets zu gegebener Zeit fürstlich honoriert werden, ist aber aus der Sicht des Klägers ganze Galaxien von dem ,,gerechten Lohn" entfernt, der für derart abstoßende Desinformation unter christlich-ethischen Maßstäben wohl angemessen wäre.
So sieht sie also aus, die ,,wirksame" ,,öffentliche" Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch Rundfunk- und Verwaltungsräte. In diesem System kann und darf nur noch Karriere machen, wer ,,systemkonform" ist, und das heißt – jedenfalls zur Zeit – wer keine Kritik an gewissen ,,offiziellen" Narrativen übt (u.a. gegenüber der Nicht-Berichterstattung zu 9/11 und der Nichtberichterstattung zum Einsatz von Uranmunition) und sich – u.a. – auch schön fleißig an der russophoben Medienhetze beteiligt.
Genau das ist es, was den Kläger so sehr erbost und was er in ihrem Widerspruch mit deutlichen Worten kritisiert hat.
Eigentlich dachte der Kläger, dass eine ,,Änderung des Grundgesetzes" – sei es nun durch Änderung von geschriebenen Gesetzen oder (faktisch) durch eine Veränderung der öffentlich-rechtlichen Berichterstattungspraxis – durch welche die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, gem. Art. 79 Abs. 3 GG ,,auf ewig" unzulässig sei.
Zu den in Art. 1 GG niedergelegten Grundsätzen zählt gem. Art. 1 Abs. 2 GG auch das folgende Bekenntnis des deutschen Volkes ,,zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Das ZDF hat in gewissen Kreisen aber längst den Spitznamen ,,Zerstör den Frieden", siehe Beitrag ,,ZDF – ,,Zerstör den Frieden" von Sputnik Deutschland von 8.4.2019, abrufbar unter:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190408324631666-zdf-kleber-krieg-russland/
In diesem Beitrag wird u.a. auch an einen der vielen Skandale von und mit Claus Kleber erinnert (Zitat): ,,74 Jahre nach dem Ende des verheerenden Weltenbrands, der etwa 50 Millionen Menschen das Leben kostete, verkündete der ZDF-Moderator (Claus Kleber) bei der Anmoderation im ,,Heute-Journal" den Einsatz deutscher Truppen gegen Russland, der nicht stattgefunden hat."
Claus Kleber ist nach dieser Logik bestens für die höchsten Ämter qualifiziert, wenn er z.B. in seinem Interview mit dem Siemens-Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser für seinen Besuch in Russland massiv kritisiert hat, denn mit den bösen Russen auch nur reden oder sogar geschäftliche Kontakte mit denen pflegen, das darf ja keiner mehr, siehe u.a.:
www.youtube.com/watch?v=67-GXT8ampg
Für die Besuche von deutschen Politikern und Firmenvertretern in den USA hat Kleber wohl noch nie jemanden kritisiert, so heftig schon gar nicht.
Falls die Wirkung des Entertainments mit den fiktiven Captain-America-Abenteuern nachlässt, dann ist das also kein Problem. Dafür haben wir Leute wie Claus Kleber.
Zudem gehört zu den in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätzen gem. Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum (jedenfalls passiven friedlichen) Widerstand gegen ,,jeden, der es unternimmt, diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.
Auf dieses Widerstandsrecht hat sich der Kläger in der vorgerichtlichen Korrespondenz ausdrücklich bezogen.
Worin besteht denn nun (noch) das Widerstandsrecht des Klägers, wenn sie eine öffentlich-rechtliche kriegstreibende Propagandaveranstaltung finanzieren ,,darf", bei der die gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremien wie Rundfunkräte offensichtlich systematisch versagen und Programmbeschwerden regelmäßig keinerlei personelle oder auch nur sonstige Konsequenzen auslösen, einmal davon abgesehen, dass ,,Redakteure" wie Dr. Kai Kniffe, die in den letzten Jahren wohl für die meisten Programmbeschwerden gesorgt haben, dafür auch noch mit der höchst lukrativen Stelle eines Intendanten abgefunden werden?
Der Kläger empfindet das so, dass er wohl erst dann – und nur dann – noch die Faust zum Widerstand heben darf, wenn er unweit von ihrer Wohnung Atompilze in die Atmosphäre steigen sieht. Dann ist es aber ,,vielleicht" zu spät.
Es ist folglich vollkommen gleichgültig, wer im Sender von Jahr zu Jahr über die Verwendung der Haushaltsmittel entscheidet, mit denen der Zahlungspflichtige auch solche Sendeformate finanzieren muss, wenn seit Jahren tagtäglich und somit höchst regelmäßig bzw. konstant zu beobachten ist, dass diese Mittel für abstoßende Desinformation und regelrechte Propaganda, insbesondere auch gegen die Russische Föderation und den syrischen Präsidenten, missbraucht worden sind.
Man kann folglich auch nicht – vollkommen an der Realität vorbei – pauschal behaupten, dass ja ,,nicht feststeht", für welche Programme und Programminhalte der Beitrag des jeweiligen Schuldners verwendet wird.  Diese Argumentation wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern aber regelmäßig bemüht.
Auf Grund der tagtäglichen, seit etlichen Jahren konstant betriebenen Desinformation steht aber doch vielmehr eindeutig von vornherein fest, dass – jedes Jahr und Tag für Tag – weitere transatlantische Lügen und Halbwahrheiten unter das Volk gestreut werden, damit es z.B. ganz ordentlich den Putin und den Assad hasst und darauf hofft, dass die NATO endlich den Aggressoren Putin in die Knie zwingt und die netten ,,Rebellen" endlich den bösen Assad aus seinem Amt verjagen.
Schließlich soll – so der Eindruck des Klägers – der Westen bzw. die USA bestimmen, wer im Nahen Osten, in Russland oder sonst wo zu regieren hat,  wer dort welche Vorstellungen zu vertreten und mit dem Westen zu teilen hat und wer bei wem welche Produkte kaufen darf. So sieht offenbar das Verständnis von Demokratie und Völkerrecht bzw. dem Selbstbestimmungsrecht der Völker bei den Verantwortlichen des öff.-rechtl. Rundfunks aus.
Wird mit diesen Feststellungen nicht die Antwort auf die Frage entbehrlich, ob die Sendetätigkeit des öff.-rechtl. Rundfunks wirklich noch ,,gerade" vom ,,verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltsicherung und der Programmfreiheit" geprägt sein kann?
Die von dem Kläger hier neu angeführten Beispiele beweisen eindrucksvoll, dass die Sendetätigkeit des öff.-rechtl. Rundfunks – besonders im Nachrichtenwesen – ,,gerade" von dem Willen zur Verbreitung einer Vielfalt an Teil- und Unwahrheiten und hinsichtlich der Benennung der wahren Ursachen vieler bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen von äußerster ,,Unfreiheit", ein paar unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen, ,,geprägt" ist.
Soweit es die einseitige ,,Bericht"-Erstattung (nicht über, sondern) gegen Staaten wie die Russische Föderation oder Syrien betrifft, die bei den Verwaltern transatlantischer Interessen aus irgendwelchen Gründen in Ungnade gefallen sind, dann gibt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade keine (Meinungs-),,Vielfalt", sondern ausnahmslos nur solche – offen oder versteckt verbreiteten – Botschaften, die die Regierung dieser Länder in ein (sehr) schlechtes Licht rücken. Und es ist nicht dementierbar, dass damit eine Stimmung im Volk gegen die Regierungen und Völker solcher Länder aufgebaut werden soll, damit das Volk jede noch so aggressive Politik gegen solche Länder billigt. Hauptsache, es gibt keinen Frieden im eurasischen Raum. Zur Erreichung dieses Ziels erscheinen dann alle rhetorischen und propagandistischen Tricks erlaubt.
Wie ist es denn mit der Rundfunk- und Programmfreiheit vereinbar, dass zahlreiche Alpha-Journalisten in transatlantischen Netzwerken organisiert sind und sich dadurch allem Anschein zu bloßen (allerdings sehr gut bezahlten) Nachrichtensprechern des US-Außenministeriums und der NATO gemacht haben, siehe hierzu u.a.:
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/07/02/auch-der-mdr-agiert-ganz-schamlos-als-niederlassung-der-nato-russische-propaganda-abwehren/
In diesem Kontext wird abermals an die bereits o.g., unter dem Titel ,,Meinungsmacht" erschienene Dissertation von Uwe Krüger und die auf dem Portal ,,Swiss Propaganda-Research" abrufbare Veröffentlichung erinnert.
Dass transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, ist aber auch Gegenstand von Sachbüchern wie ,,Die Macher hinter den Kulissen" von Hermann Ploppa. Somit kann niemand sagen, dass die Informationen zur Aufklärung der Hintergründe und Strukturen dieser Netzwerke nicht zugänglich seien.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es ganz offensichtlich für Mitarbeiter der öff.-rechtl. Sender hat, wenn sie  – ob nun zu 9/11 oder zu den Folgen von Uranmunition – öffentlich Wahrheiten aussprechen, die nicht in eine übergeordnete politische Agenda zu passen scheinen.  Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner – wegen ihrer Dokus über Uranmunition (Siehe YouTube-Video: ,,Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – die Folgen von Uranmunition") bekommen dann einfach keine Aufträge mehr und fliegen somit faktisch raus.
Was hat denn eine solche Personalpolitik, die Kritiker mundtot macht und transatlantisch vernetzte und ,,systemhörige" ,,Journalisten" in wichtige Schlüsselpositionen hebt, mit ,,Demokratie" und ,,Meinungsvielfalt" zu tun? Eine solche Personalpolitik beweist eindrucksvoll das genaue Gegenteil und erinnert an eine staatliche Zensurpolitik im Sinne eines Staatsmodells DDR 2.0.
In so einem von Angst beherrschten System können letztlich nur Opportunisten und Duckmäuser Karriere machen, die Redlichen und Mutigen müssen schweigen, oder sie fliegen raus. Genau diese Entwicklung verfolgt die Klägerin mit großer Sorge. Sie fragt sich: ,,Ist es denn wieder soweit? Ist Deutschland wieder zur Quasi-Diktatur geworden, in der die Wahrheit wieder nach politischen Vorgaben unterdrückt und ausgeblendet werden kann?"
Entgegen der Ansicht einiger Gerichte hängt die ,,Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme" somit eben nicht nur von der ,,Finanzierung" bzw. vom Aufkommen der Beitragszahler ab.
Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten hängt in Wahrheit maßgeblich davon ab, wer dort mit welchen persönlichen Hintergrund Karriere macht und die wichtigsten Schlüsselpositionen (insbesondere: Intendant, Chefredakteur von Nachrichtensendungen, Nachrichtensprecher) besetzen darf.
Wenn alle in höchster Position aus dem gleichen transatlantischen Club kommen, dann ist es nach der Überzeugung der Klägerin mit der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwangsläufig dahin.
Das ist kein Geist, den die Rechtsprechung unterstützen sollte, wenn sie im Volk nicht ihr Ansehen verspielen will.  Diese Strukturen sollten vielmehr öffentlich – und auch vor Gericht – thematisiert werden.
Das BVerfG wird ,,im Internet" für sein Urteil vom 18. Juli 2018 jedenfalls mit Hohn und Spott überzogen, soweit es dort einfach pauschal ausgeführt hat, wofür der Rundfunkgebührenbeitrag erhoben wird, ohne auch nur ansatzweise zu hinterfragen, ob dies überhaupt der Realität entspricht, siehe u.a.:
Opfer und Täter in einem? – Bundesverfassungsgericht beschädigt sich erneut durch Ignoranz
Es fehlt also gerade nicht an konkreten ,,Anknüpfungspunkten" für die Annahme, dass die Finanzierung eines solchen, übergeordneten politischen Interessen dienenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkkartells, das Mitarbeiter für die Äußerung von unliebsamen Wahrheiten abstraft und Mitarbeiter für die Verbreitung nachweislicher Fake-News nicht antastet,  nicht nur eine ,,persönliche" ,,Unbilligkeit" ist, sondern etwas darstellt, was die Gewissens- und Glaubensfreiheit eines Menschen – wie hier des Klägers – zutiefst belasten muss.
Der Kläger ist sich in Kenntnis der deutschen Geschichte seiner historischen Verantwortung bewusst, lehnt aber jede Indoktrinierung mit einem Schuldkomplex, die aus seiner Sicht ein Dauerthema des öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms zu sein scheint, nachdrücklich ab.
Vielmehr würde sich angemessene Dokumentationen wünschen, die sich z.B. differenziert mit der Kriegsschuldfrage zum 1. Weltkrieg befassen.
Angesichts der Selbstverständlichkeit, mit der aktuell ,,wegen" der ,,Corona-Krise" weltweit massiv in die Rechte und Freiheiten von Menschen auf der Basis weitreichender, kurzfristig durch die Parlamente gepeitschter (wirklich rechtsstaatlicher??) Gesetze, Verordnungen und Allgemeinverfügungen eingegriffen wird, wären doch auch mahnende Stimmen sinnvoll die daran erinnern, dass im Jahre 1933 schon einmal im Rahmen einer Art ,,Schock-Strategie ein Staatsstreich erfolgt ist.
Und wo findet aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine Rechtfertigung gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?
Zur Vertiefung wird auf folgenden Link gewiesen:
www.nachrichtenspiegel.de/2020/03/27/petition-gegen-grundrechtsentsorgung-und-drohenden-systemkollaps-im-windschatten-medial-politischer-desinformation/
Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung ,,Die Anstalt" gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:
https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/
Heutzutage mag mancher der damaligen Bevölkerung Untätigkeit vorwerfen. Eine solche Untätigkeit möchte sich der Kläger jedenfalls nicht vorwerfen lassen.
Es möchte es gem. dem Motto ,,Wehret den Anfängen" NICHT aktiv bzw. ,,freiwillig" unterstützen, wenn in einseitiger medialer Dauerberieselung bloß Angst und Panik wegen des Sars-Cov-2-Virus oder auch regelrechte Kriegspropaganda gegen diverse Staaten von unseren Sendeanstalten verbreitet wird.
Der Kläger geht aus den o.g. Gründen auch davon aus, dass jeder Mensch in seinem Herzen weiß, was Wahrheit und Lüge und was Recht und Unrecht ist.
So heißt es auch in dem ,,Friedensevangelium der Essener", das vor über sechzig Jahren von Dr. Edmond Bordeaux Székely veröffentlicht worden ist (siehe: Schriften der Essener / Das Friedens-Evangelium der Essener: Schriften der Essener – Buch 1), u.a. (Zitat):
,,Und Jesus antwortete: »Sucht das Gesetz nicht in euren heiligen Schriften; denn das Leben ist das Gesetz, die Schrift jedoch ist tot. ....Gott schrieb die Gesetze nicht in die Seiten der Bücher, sondern in euer Herz und in euren Geist."(Zitat Ende)
Somit kann nach der Überzeugung des Klägers kein Mensch behaupten, dass er nicht weiß was er macht, wenn er die Menschen tagtäglich anlügt, täuscht und in die Irre führt.
Für den Kläger haben Werte wie Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Wahrhaftigkeit einen hohen Stellenwert.
Der Kläger könnte deshalb auch nicht nachvollziehen, warum er darüber hinaus noch ,,evidente" ,,außergewöhnliche" Lebensumstände darlegen müsste, die einem Fall absoluter körperlicher Rezeptionshindernisse vergleichbar sind.
Derartige Einschränkungen bzw. ,,Filter" sollen aus der Sicht des Klägers offenbar nur bewirken, dass sich letztlich kein Mensch mehr mit Erfolg auf sein Gewissen berufen kann, wenn er keine Medien mehr finanzieren möchte, die regelrecht zu Krieg und Hass aufstacheln. Dann können wir Art. 4 GG auch gleich streichen, weil in diesem Land ja letztlich stets ,,Andere" entscheiden dürfen, wie sie mit dem gesetzlichen Programmauftrag umgehen.
Die Berufung auf Art. 4 Abs. 1 GG kann auch gerade nicht mit der Erwägung abgeschnitten werden, dass sich sonst ,,eine Vielzahl von Beitragspflichtigen" darauf berufen.
Ein Grundrecht hängt in seiner Wirksamkeit nicht davon ab, dass sich viele Menschen – zu Recht – darauf berufen (können). Dann könnte ein Grundrecht ja dadurch suspendiert werden, dass sich sehr viele Menschen oder gar alle darauf berufen, was absurd wäre.
Die Vielzahl solcher Berufungen auf Art. 4 Abs. 1 GG zeigt vielmehr, dass wir hier in Deutschland ein grundsätzliches Problem haben, das viele Menschen bewegt. Solche Kritik darf niemand einfach ausklammern, schon gar nicht mit solchen Argumenten.
Gerade deshalb hat sich der Kläger immer wieder über zahlreiche ,,Kriegslügen" der USA empört, insbesondere dann, wenn diese Lügen durch das – wie er es bezeichnet – ,,Vasallenverhalten" verschiedener Bundesregierungen unterstützt worden ist.  Hierzu sei – stellvertretend für alle Publikationen zu diesem Thema – nur auf das Buch ,,Kriegslügen. Vom Kosovokonflikt zum Milosevic-Prozess" und das Buch ,,Illegale Kriege" von Dr. Daniele Ganser verwiesen.
Alle diese Kriegslügen waren für unzählige Menschen in dieser Welt mit allergrößtem Leid verbunden. Aus der Sicht der Kläger ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für diese Entwicklungen mitverantwortlich, weil besser bzw. zutreffend informierte Bürger die Haltung diverser Bundesregierungen zu diesen Interventionen der USA bei den Wahlen mit Sicherheit  entsprechend ,,quittiert" hätten.
Nach der Überzeugung des Klägers sollte im Kontext zu ,,9/11" alleine schon der ,,mysteriöse Einsturz" von des Gebäudes WTC 7 – und das beharrliche Schweigen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu den hierzu längst aufgearbeiteten Tatsachen – jedes Gericht zu der Erkenntnis veranlassen, dass die mit 9/11 gerechtfertigten Kriege der USA allesamt auf großen Lügen basieren.
Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal. Der US-amerikanische Völkerrechtsexperte Boyle äußerte sich wie folgt: www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal- a-164785.html
Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint:
www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html
In Büchern wie ,,Die CIA und der 11. September" von Andreas von Bülow sowie ,,Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien" von Dr. Daniele Ganser und (insbesondere auch) ,,Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7 – Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist" von David Ray Griffin sind im Hinblick auf die ,,offizielle" bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 so viele krasse Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse aufgedeckt worden, dass sich der Kläger nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):
,,Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines ,,Weltkriegs" schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden."(Andreas von Bülow, ebenda, S.10).
Es gibt natürlich auch noch weitere Fundstellen, die auf der Basis zahlreicher Fakten der ,,offiziellen" Darstellung des Geschehens widersprechen, siehe u.a.
www.youtube.com/watch?v=r8KeckB4Dsk   www.youtube.com/watch?v=abibQYrh5ME&list=FLCzhxhg0PXUCFr1G BiqSJig
www.ae911truth.ch/jenseitsdertaeuschung.pdf
Es würde aber den Rahmen dieser Petition sprengen, alle sehens- und lesenswerten Quellen hier anzugeben.
Jedenfalls wäre der Bundeswehreinsatz in Afghanistan, der sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben hat, nach der Überzeugung der Klägerin nie möglich gewesen und jedenfalls schon längst beendet werden, wenn von den deutschen ,,Qualitätsmedien" endlich einmal – auf der Basis allgemein zugänglicher Quellen – öffentlich aufgeklärt worden wäre, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. ,,Bündnisfall" vorlag.
Nur dann, wenn überall in Europa wieder eine offene, sachliche und vorurteilsfreie Diskussion über die Hintergründe und Abläufe der Ereignisse von 9/11 möglich ist, besteht die Aussicht, dass sich alle Völker den militärischen Interventionen verweigern, die mit dem ,,war on terror" in der Zeit nach 9/11 gerechtfertigt worden sind.
Eine solche Diskussion wird von den öffentlich-rechtlichen Sendern – auch dem Beklagten – aber seit den Ereignissen von September 2001 komplett verweigert.
Bücher wie das o.g. ,,Der mysteriöse Einsturz von WTC 7" von David Ray Griffin liefern in qualitativer und quantitativer Hinsicht jedenfalls so viele Argumente und (wissenschaftlich fundierte und sicherlich auch unwiderlegbare !!) Beweise, dass das offizielle Narrativ zu 9/11 als eindeutig widerlegt angesehen werden muss. Kein militärisches ,,Engagement" in Asien durfte jemals und darf noch mit 9/11 gerechtfertigt werden.
Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie nur das finanziell fördern müssen, was auch wirklich in ihrem Interesse und im Interesse von wahrer Demokratie, wahrer Rechtsstaatlichkeit und wahrer Völkerverständigung liegt.
II.
Im Übrigen könnte man zur Begründung der Klage noch sehr viel ergänzen, um die besondere gesellschaftliche und auch rechtspolitische Relevanz der hier zu klärenden Rechtsfragen zu betonen.
Statt dessen möchten wir lediglich noch hervorheben, dass die Methoden der propagandistischen Manipulation der Menschen durch Zeitung, Rundfunk und Fernsehen und die ihrer Anwendung zu Grunde liegenden Motive schon so alt sind, dass sich niemand auch nur darüber wundern sollte, dass diese Methoden gerade auch in der Gegenwart mit der allergrößten Selbstverständlichkeit zur Anwendung kommen, gerade auch in der westlichen Hemisphäre und im deutschen öffentlich-rechtlichen Medienverbund.
Um diese historischen Zusammenhänge aufzuzeigen, möchten wir uns hier  auf die nachfolgend genannten Quellen zu einigen der geistigen Wegbereitern der ,,Propaganda" beschränken und zudem auf eine kleine Auswahl von Publikationen renommierter Wissenschaftler eingehen, die sich in den letzten 100 Jahren eingehend mit der Manipulation der Menschen durch ,,Mainstream"-Medien – zu denen der Beklagte zweifellos gehört – unter verschiedenen politischen, historischen und psychologischen Gesichtspunkten befasst haben.
Wenngleich auch Wikipedia nachweislich längst zu einem Propaganda-Instrument verkommen ist (siehe hierzu u.a. die Serie ,,Geschichten aus Wikihausen", ,,Zensur – die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien" sowie ,,Die dunkle Seite der Wikipedia", jeweils unter diesen Titeln auf YouTube abrufbar), so sind die nachfolgend genannten Artikel noch zitierfähig, zumal ihr Inhalt – soweit nachfolgend wiedergegeben – durch einige der nachfolgend genannten Bücher ausdrücklich bestätigt wird.
I.Wegbereiter der ,,Propaganda"
1.
Edward Louis Bernays (* 22. November 1891 in Wien; † 9. März 1995 in New York), ein Neffe von Sigmund Freud, gilt neben Ivy Lee und anderen als Vater der Public Relations und prägte für seinen Beruf die Bezeichnung PR-Berater (Public Relations Counselor).
,,Bernays war Pionier in der Anwendung von Forschungsergebnissen der noch jungen Psychologie und Sozialwissenschaften in der angewandten Öffentlichkeitsarbeit. Seine Erfolge in der Öffentlichkeitsarbeit halfen, die Psychoanalyse Freuds in den Vereinigten Staaten von Amerika zu popularisieren. Das Freudsche Menschenbild ist grundlegend für Bernays Wirken und Argumentation: Der Mensch ist ein irrationales, von unbewussten Triebimpulsen motiviertes Wesen, das notwendig kultureller Bändigung und Steuerung bedarf. Dies gilt insbesondere für die Psychologie der Masse. Auf dieser Grundlage entwickelte er Kampagnen zur Meinungsbeeinflussung auf Basis damals aktueller Erkenntnisse der Massenpsychologie. Bernays argumentierte:
,,Wenn wir den Mechanismus und die Motive des Gruppendenkens verstehen, wird es möglich sein, die Massen, ohne deren Wissen, nach unserem Willen zu kontrollieren und zu steuern."
Er bezeichnete diese auf Wissenschaft basierende Technik der Meinungsformung als engineering of consent (sinngemäß: Technik zur Herstellung von Zustimmung und Konsens). Bernays wohl bekanntestes Buch Propaganda (1928) beginnt mit dem Kapitel Organising Chaos und den Worten:
,,Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. Wer die ungesehenen Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung, welche die wahre Herrschermacht unseres Landes ist. Wir werden regiert, unser Verstand geformt, unsere Geschmäcker gebildet, unsere Ideen größtenteils von Männern suggeriert, von denen wir nie gehört haben. Dies ist ein logisches Ergebnis der Art wie unsere demokratische Gesellschaft organisiert ist. Große Menschenzahlen müssen auf diese Weise kooperieren, wenn sie in einer ausgeglichen funktionierenden Gesellschaft zusammenleben sollen. In beinahe jeder Handlung unseres Lebens, ob in der Sphäre der Politik oder bei Geschäften, in unserem sozialen Verhalten und unserem ethischen Denken werden wir durch eine relativ geringe Zahl an Personen dominiert, welche die mentalen Prozesse und Verhaltensmuster der Massen verstehen. Sie sind es, die die Fäden ziehen, welche das öffentliche Denken kontrollieren."(Quelle: Wikipedia)
2.
Walter Lippmann (* 23. September 1889 in New York; † 14. Dezember 1974 bei New York) war ein einflussreicher US-amerikanischer Journalist und Schriftsteller, der seine zutiefst zynischen Ansichten über die ,,Masse der Menschen"  aus einem Demokratieverständnis, das mit dem Wesen wahrer Demokratie nichts mehr gemein hat.
,,Lippmann prägte für Journalisten den Ausdruck gatekeeper. Die Gatekeeper würden entscheiden: Was wird der Öffentlichkeit vorenthalten, was wird weiterbefördert? ,,Jede Zeitung ist, wenn sie den Leser erreicht, das Ergebnis einer ganzen Serie von Selektionen ..." Indem die Auswahlregeln der gleichgeschalteten Journalisten weitgehend übereinstimmen, kommt so eine Konsonanz der Berichterstattung zustande, die auf das Publikum wie eine Bestätigung wirkt (alle sagen es, also muss es stimmen) und jene oben beschriebene Stereotypen-gestützte Pseudoumwelt in den Köpfen des Publikums installiert.[5]
Anfangs war Lippmann optimistisch hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der amerikanischen Demokratie. Er war überzeugt, dass die Amerikaner sich intellektuell mit politischen und weltpolitischen Problemen auseinandersetzen würden, um so ihrer Rolle als gebildetes Wahlvolk gerecht werden zu können. Durch die Ereignisse, die zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und dem Aufkommen des Totalitarismus führten, änderte er jedoch seine Meinung. ...Wegen seiner konservativen und strikt antikommunistischen Einstellung wurde Lippmann als Noam Chomskys moralischer und intellektueller Gegenpol betrachtet. Obwohl Lippmann den Kommunismus ablehnte, bewunderte er ,,den Vorteil" zentraler politischer Beeinflussung der Massen nach dem Vorbild des Politbüros der Sowjetunion. Die Öffentlichkeit könne mit ihrer Hilfe für politische Ziele gewonnen werden, die sie im Grunde ablehne. Diese Manipulation der Massen sei notwendig, da ,,das Interesse des Gemeinwesens sich der öffentlichen Meinung völlig entzieht" und nur von so genannten verantwortlichen Männern getragen werden dürfe.
Laut Lippmanns Demokratieverständnis besteht eine intakte Demokratie aus zwei Klassen. Die sehr kleine Klasse der ,,Spezialisten" wird aktiv mit den Angelegenheiten des Allgemeinwohls betraut. Diese Männer analysieren die Lage der Nation und treffen Entscheidungen auf politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Ebene. Ihr gegenüber stehe die Klasse der den Spezialisten überlassenen ,,Handlungsobjekte", nach Lippmann die ,,verwirrte Herde", vor deren Getrampel und Gelärm die Spezialisten geschützt werden müssten. In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (,,die Herde") laut Lippmann lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit ,,Grasen" zu verbringen.
In seinen Essays zur Demokratie fordert er, dass nur die spezialisierte Klasse für die ,,Herausbildung einer gesunden öffentlichen Meinung" Sorge tragen dürfe, weil die Öffentlichkeit lediglich aus ,,unwissenden und zudringlichen Außenseitern" bestehe."(Quelle: Wikipedia)

II.(Einige) Kritiker der Propaganda und ihrer Methoden
1.
Arthur Ponsonby, 1. Baron Ponsonby of Shulbrede (* 16. Februar 1871; † 23. März 1946), ein britischer Staatsbeamter, Politiker, Schriftsteller und Pazifist, war wohl einer der ersten, der die Öffentlichkeit über die Methoden der Kriegspropaganda aufmerksam gemacht hat.
,,In seinem Buch Falsehood in Wartime (1928) untersuchte und beschrieb er die Methoden der Kriegspropaganda der Kriegsbeteiligten im Ersten Weltkrieg. Es enthält den berühmten Hinweis: ,,When war is declared, truth is the first casualty" (dt.: ,,Nach der Kriegserklärung ist die Wahrheit das erste Opfer."). Anne Morelli systematisierte und aktualisierte seine Darstellung in Die Prinzipien der Kriegspropaganda:[1]
1.   Wir wollen den Krieg nicht.
2.   Das gegnerische Lager trägt die alleinige Verantwortung für den Krieg.
3.   Der Führer des Gegners hat dämonische Züge (,,der Bösewicht vom Dienst").
4.   Wir kämpfen für eine gute Sache.
5.   Der Gegner kämpft mit verbotenen Waffen.
6.   Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, bei uns handelt es sich um Irrtümer aus Versehen.
7.   Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm.
8.   Angesehene Persönlichkeiten, Wissenschaftler, Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache.
9.   Unsere Mission ist heilig.
10.   Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, steht auf der Seite des Gegners und ist ein Verräter."
(Quelle: Wikipedia)
2.
Rainer Mausfeld, emeritierter Professor für Allgemeine Psychologie, vertritt in seinem Buch ,,Warum schweigen die Lämmer?" die Ansicht, dass die Demokratie in den vergangenen Jahrzehnten in einer beispiellosen Weise ausgehöhlt worden ist. Demokratie sei durch die Illusion von Demokratie ersetzt worden, die freie öffentliche Debatte durch ein Meinungs- und Empörungsmanagement, das Leitideal des mündigen Bürgers durch das des politisch apathischen Konsumenten. Wahlen würden mittlerweile für grundlegende politische Fragen praktisch keine Rolle mehr spielen. Die wichtigen politischen Entscheidungen würden von politisch-ökonomischen Gruppierungen getroffen werden, die weder demokratisch legitimiert noch demokratisch rechenschaftspflichtig sind. Die destruktiven ökologischen, sozialen und psychischen Folgen dieser Form der Elitenherrschaft würden unsere Gesellschaft und unsere Lebensgrundlagen immer mehr bedrohen.
Es gibt mehrere YouTube-Videos mit Vorträgen und Interviews von und mit Rainer Mausfeld, in denen er die Inhalte seines vorgenannten Buchs aufgreift, siehe:
KenFM im Gespräch mit: Prof. Rainer Mausfeld (,,Warum schweigen die Lämmer?)
https://www.youtube.com/watch?v=Vk3_M9ylbQY&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=5&t=148s
Rainer Mausfeld: ,,Warum schweigen die Lämmer?" – Techniken des Meinungs- und Empörungsmanagements:
https://www.youtube.com/watch?v=Rx5SZrOsb6M
Prof. Rainer Mausfeld, die Angst der Machteliten vor dem Volk:
www.youtube.com/watch?v=Rk6I9gXwack&t=343s
3.
Das Buch ,,Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte" von Gerry Docherty und Jim Macgregor über die wahren Ursachen des 1. Weltkriegs ,,Verborgene Geschichte" ist zugleich ein sehr gutes Lehrbuch über die jahrelange intensive Kriegspropaganda in den  angloamerikanischen Medien, mit denen der 1. Weltkrieg systematisch vorbereitet worden ist.
Das gleiche gilt für das Buch ,,Krieg Terror, Weltherrschaft" der österreichischen Juristen und Ministerialrätin im österreichischen Verteidigungsministerium Monika Donner das sich – insbesondere auch in einem eigenen Kapitel (ab 301) Seite ausführlich mit den antideutschen und anti-österreichischen ,,propagandistischen Operationen" der Entente-Staaten zur Vorbereitung des 1. Weltkrieges befasst.
Krieg geht eben stets mit Kriegspropaganda her, gerade auch ein Weltkrieg. Der 1. Weltkrieg ist das perfekte Anschauungsmaterial für diese grundlegende Wahrheit, ebenso für die Tatsache, dass die Besetzung von ,,zentralen Schaltstellen" der Macht in (kriegs-)wichtigen Regierungsämtern, Ministerien, Medien, Unternehmen, diplomatischen Vertretungen etc. vollkommen ausreichend ist, um am jeweiligen Volk und sogar an den jeweiligen Parlamenten und sogar Regierungen vorbei (und gegen deren tatsächlichen Willen) mit Erfolg einen großen Weltkrieg vorbereiten und inszenieren zu können.
4.
Das Buch ,,Media Control – Wie die Medien uns manipulieren" von Avram Noam Chomsky, eines weltweit bekannten emeritierten US-amerikanischen Professors für Linguistik am Massachusetts Institute of Technology (MIT), widmet sich ebenfalls dem streitgegenständlichen Thema.
Was dort in Bezug auf die US-Medienlandschaft festgestellt wird kann ohne Weiteres auf die deutsche öffentlich-rechtliche Medienlandschaft übertragen werden.
Der Text auf der Cover-Rückseite dieses Buchs lautet: ,,Warum demokratisch gewählte Regierungen auch dann keine Verbrechen begehen, wenn sie Angriffskriege führen ober: wie die Medien uns im täglichen Leben manipulieren."
Schon mit diesem einen Satz macht Chomsyk sehr deutlich, dass die Mainstreammedien in besonderer Weise dafür verantwortlich sind, dass schwere Verbrechen von angloamerikanischen Politikern und Militärs – und Angriffskriege sind schwere, völkerrechtswidrige Verbrechen – nicht mehr als das bezeichnet und geahndet werden was sie sind, insbesondere auch durch eine strafrechtliche Aufarbeitung vor Gerichten wie dem IStGH.
Chomsky beschreibt den Grundzug der US-amerikanischen Außenpolitik wie folgt ,,Nicaragua und andere Länder sollen also frei sein, das zu tun, was wir wollen, und ihren Kurs unabhängig bestimmen können, sofern er mit unseren Interessen kongruiert. Nutzen sie diese Freiheit schamlos aus, müssen wir natürlich entsprechend reagieren, um uns selbst zu schützen. Diese Ideen entsprechen der innenpolitischen Vorstellung von Demokratie als Kontrolle der Bevölkerung. Zu den grundlegenden Voraussetzungen dieses Diskurses gehört auch die Annahme, dass die amerikanische Außenpolitik von einem ,,Verlangen nach Demokratie" und generell wohlmeinenden Absichten geleitet sei. Zwar erzählen die historischen Fakten und geheime Planungsdokumente eine andere Geschichte, aber das wird von den Medien geflissentlich ignoriert. Insofern geschieht die Anwendung von Gewalt nur im Interesse der Selbstverteidigung, und wer sich gegen diese Gewalt zur Wehr setzt, ist sogar im eigenen Land ein Aggressor. Denn kein Staat hat das Recht, sich gegen amerikanische Angriffe zu verteidigen, während die Vereinigten Staaten anderen Ländern ihren Willen notfalls auch mit Gewalt aufzwingen dürfen. Diese Doktrinen bestimmen die Grenzen des öffentlichen Diskurses und dessen, was in den gebildeten Schichten den Bereich des Denkbaren ausmacht."(ebenda, S. 133).
Dieser heuchlerischen, weil auf Doppelstandards begründeten  Außenpolitik der USA, die letztlich hinter allen militärischen Interventionen der USA (und auch der von ihr dominierten NATO) der letzten Jahrzehnte zieht, hat sich (auch) die Regierung unter Merkel – und mit ihr der gesamte öffentlich-rechtliche Mediensektor – offensichtlich bedingungslos unterworfen.
Oder haben Sie z.B. jemals davon gehört, dass von unserer Bundesregierung oder in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten jemals deutliche Kritik an den völkerrechtswidrigen militärischen Interventionen der USA in Syrien geübt worden ist? Weit gefehlt: Bekanntlich wird die Bundeswehr sogar an dem Kriegsgeschehen in Syrien, obwohl es dazu weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates noch eine Zustimmung der syrischen Regierung gibt. Die öffentlich-rechtlichen Medien fungieren somit faktisch als ,,Regierungsassistenten".
Die – tatsächlichen oder angeblichen – Verfehlungen von Politikern, die regelmäßig bloß aus energie- oder geopolitischen Gründen bei den USA oder der NATO in Ungnade gefallen sind, werden vom gesamten Mainstream regelrecht verteufelt (so wie Assad, der ,,Schlächter von Damaskus", oder Putin der Diktator, den der Westen nach gemäß dem Spiegel ja unbedingt stoppen soll, siehe Spiegel-Ausgabe Heft 31/2014 mit der Titelseite ,,Stoppt Putin jetzt"). Die Verfehlungen des Westens selbst werden verschwiegen oder generös nachgesehen.
In seinem weiteren Werk ,,Requiem for the american dream/Reqiem für den amerikanischen Traum", das auf der gleichnamigen Dokumentation beruft, die aktuell bei Amazon, aber auch bei YouTube kostenlos unter dem Link
www.youtube.com/watch?v=wp6Rbgv1MLg
abrufbar ist, beschreibt Chomsky sehr anschaulich ,,10 Prinzipien der Konzentration von Wohlstand und Macht" (in den Händen Weniger). Diese Prinzipien würden sich – wie Chomsky anschaulich demonstriert – ohne die Anwendung propagandistischer Methoden nicht zu realisieren. In seinen Ausführungen zu ,,Erstes Prinzip – Demokratie einschränken" stellt er gleich einleitend klar, dass James Madison, einer der Gründerväter und der 4. Präsident der Vereinigten Staaten, der zugleich der maßgebliche Autor der amerikanischen Verfassung war, vertrat die Auffassung, dass das Staatssystem der USA gewährleisten müsse, dass sich die Macht in den Händen der Wohlhabenden befinde, und das setzte er auch tatsächlich so durch, was wohl auch nicht besonders schwierig war, da die Politik schon damals vornehmlich von wohlhabenden Kreisen diktiert wurde (siehe ebenda, S. 15 ff.)
Besonders aufschlussreich sind in diesem Buch ab Seite 145 (unter der Überschrift: Neuntes Prinzip: Zustimmung konstruieren) Ausführungen dazu, wie die US-amerikanische Regierung seit den 70er Jahren auf das von ihr wahrgenommene ,,Übermaß an Demokratie" reagiert hat (siehe ebenda, u.a. S. 34), so wie es in den USA seit den 60er Jahren in zahlreichen mächtigen Protestbewegungen und Demokratisierungstendenzen seinen Ausdruck gefunden hatte.
Chomsky führt aus (Zitat): ,,Die PR-Industrie entstand in den freiesten Ländern, nämlich in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten, und der Grund liegt auf der Hand: Vor einem Jahrhundert wurde deutlich, dass es nicht so leicht sein würde, die Bevölkerung mittels Gewalt zu kontrollieren. Sie hatte durch Arbeitsorganisationen, Arbeiterparteien in den Parlamenten vieler Länder und das Wahlrecht der Frauen – um nur einige Beispiele zu nennen – zu viel Freiheit errungen. Es war etwas wie in den 1960er-Jahren: Es drohte mehr Demokratie. Ein entscheidender Teil dieser Reaktion war der Aufstieg der PR-Industrie.
Ihre führende intellektuelle Figur und eine Art ,,Guru" war Edward Bernays, ein Unterstützer Wilsons, Roosevelts und Kennedys, der auf der sogenannten linken Seite des politischen Spektrums stand. Er schrieb das Buch Propaganda – der Begriff wurde damals positiv verwendet -, eine Art Handbuch, das theoretische Anleitungen für die aufstrebende PR-Industrie lieferte. Bernays erklärte Absicht wirkt wie ein Rückgriff auf Madison. Das Land, sagte er, müsse von einer ,,intelligenten Minderheit" regiert werden, womit er natürlich sich und alle meinte, die dies befürworten. Die intelligente Minderheit soll also das Land im Interesse der gesamten Bevölkerung führen. Man darf Entscheidungen nicht den normalen Leuten überlassen, weil sie heillose Beschlüsse fassen würden. Bestandteil dieser Führung ist, was Bernays ,,Konstruktion der Zustimmung" nannte. Die Bevölkerung begreift nicht, worauf es ankommt, also werden wir ihre Zustimmung zu dem, was wir entscheiden, konstruieren – genau das ist Sinn und Zweck der PR-Industrie. Diese Doktrin findet man im gesamten progressiven intellektuellen Denken, etwa bei Walter Lippmann... Er verfasste berühmte Essays über Demokratie, in denen er genau diese Sicht vertrat. ,,die Öffentlichkeit muss auf ihren Platz verwiesen werden, damit die Verantwortlichen ihre Entscheidungen ungestört von der ,,konfusen Herde" treffen können.... Man hatte also erkannt, dass man die Menschen durch Einstellungen und Überzeugungen kontrollieren muss, und brachte dies offen zum Ausdruck. Einer der besten Wege, die Einstellungen von Menschen zu beeinflussen, besteht in dem, was der große Ökonom und Soziologe Thorstein Veblen die ,,Produktion von Konsumenten" nannte. Wenn es einem gelingt, in den Menschen Wünsche zu wecken, und den Erwerb von Dingen, die erreichbar zu scheinen, zum Wichtigsten im Leben zu machen, sitzen sie schon in der Falle und werden zu Konsumenten. In der Wirtschaftspresse der 20er-Jahre ist nachzulesen, dass man es für geboten hielt, die Menschen zu den oberflächlichen Dingen des Lebens hinzulenken, etwa zum ,,Modekonsum", damit sie keine Probleme bereiten" (ebenda, S. 145 ff.)
Wurde etwa aus diesen Gründen auch in öffentlich-rechtlichen Medien zugelassen, damit Medienrezipienten – darunter gerade auch Kinder und Jugendliche – auch dort keinesfalls der ,,Produktion von Konsumenten" entgegen können?
Von mehreren Bekannten weiß der Unterzeichner jedenfalls, dass ihre Kinder erst wieder ,,normal" bzw. ,,wunschlos glücklich" wurden, nachdem sie den Fernseher in ihrer Familie abgeschafft hatten. Mit einem Schlag hörten ihre Kinder auf zu quengeln, dass sie dies oder jenes gerne hätten (was sie zuvor in der Fernsehwerbung gesehen hatten).
Nur so können Eltern noch der von der Werbeindustrie entwickelten Strategie – die ,,Psychologie des Quengelns" begegnen, die Werbung so anlegt, dass Kinder bestimmte Produkte haben wollen und deshalb ihren Eltern in den Ohren liegen (siehe ebenda, S. 149 f. und S. 157 f).
Der Verdacht ist besonders naheliegend, zumal die hohe (Medien-)Politik – wie bereits gezeigt – über transatlantische Netzwerke so ziemlich alles unkritisch übernimmt und umsetzt, was in den USA vorgedacht wird.
Auf die Einnahmen aus Werbesendungen dürften die öffentlich-rechtlichen Sender jedenfalls definitiv nicht mehr angewiesen sein, da die Rundfunkbeitragserlöse in 2018 7,8 Milliarden Euro betragen haben, siehe u.a.
https://www.vau.net/themen/marktentwicklung/umsatze/einnahmen-offentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten
4.
Ulrich Teusch, deutscher Professor für Politikwissenschaft, Autor des Buchs ,,Lückenpresse", hat in seinem neuesten, in 2019 erschienenen Buch ,,Der Krieg vor dem Krieg – Wie Propaganda über Leben und Tot entscheidet" ebenfalls eingehend mit den sog. ,,Qualitätsmedien" befasst.
Seine Erkenntnisse, die er in Kapiteln wie ,,Kriegspropaganda – davor, dabei, danach", ,,Die Kriegsverkäufer", ,,Zweierlei Maß: Israel und Russland", ,,Krieg, Zensur, Repression – damals und heute" mit unzähligen Quellen belegt, fasst er im Vorwort wie folgt zusammen: ,,Unsere angeblichen Leit- und Qualitätsmedien erwecken den Eindruck, die Meinung der Herrschenden sei die herrschende Meinung. Es gehört sogar zu den vornehmsten Aufgaben besagter Medien, diese Illusion zu erzeugen und aufrechtzuerhalten. Es ist gewissermaßen ihr Kerngeschäft – sind sie doch die Medien der Herrschenden.
Die etablierten Medien, so hatte ich vor drei Jahren prognostiziert, werden weder durch Leibesentzug (sinkende Auflagen und Quoten) noch durch gediegene Medienkritik von ihrem manipulativen tun und ihrem selbstzerstörerischen (Dis-)Kurs abzubringen sein. Sie werden weiterhin wichtige Nachrichten absichtsvoll unterdrücken, mit zweierlei Maß messen, interessengeleitete Narrative konstruieren, gelegentlich Kampagnen fahren oder sich für handfeste Propaganda hergeben.
Ich muss einräumen, dass meine damalige Prognose auch einen Schuss Zweckpessimismus enthielt. Klammheimlich hatte ich gehofft, Unrecht zu haben und eines Besseren belehrt zu werden. Der sich seit 2013/14 aufbauende medienkritische Druck, der ,,Aufstand des Publikums", konnte doch nicht einfach verpuffen, sagte ich mir, er musste doch irgendeine positive Wirkung erzielen. All die kritischen Bücher, Artikel, Leseforen, Diskussionsrunden! Vielleicht ließen sich einzelne Journalisten, sogar einzelne Medien ja noch bei ihrer Ehre packen? ... Ein Signal des Aufbruchs senden? ,,Ja, wir haben verstanden. Spätestens ab morgen machen wir – richtigen Journalismus!" Oder so ähnlich.
Nichts dergleichen geschah. Nichts dergleichen war zu erwarten. Es ging einfach weiter wie gehabt.
Heute können wir einen Schlussstrich ziehen und die wesentliche Erkenntnis festhalten: Wir haben es mit Medien zu tun, die nicht reformierbar sind. Sie sind ins gegebene Macht- und Herrschaftssystem integriert. Sie sind nicht das, was sie zu sein vorgeben. Nein, sie sind keine ,,vierte Gewalt". Nein, sie schaffen keine umfassende Informationsgrundlage, die uns eine unabhängige Urteilsbildung ermöglichen würde. Nein, sie organisieren keinen offenen und ehrlichen gesellschaftlichen Diskurs. Nein, sie sind nicht Ihre oder meine Anwälte. Es ist genau umgekehrt: Im Zweifelsfall, wenn es darauf ankommt, dienen sie den etablierten Mächten, in deren Besitz oder unter deren Kontrolle sie sich befinden. Und sie verschleiern diese Tatsache oder machen sie selbst was vor.
Vor diesem Hintergrund gilt: ... wir sollten uns von der Vorstellung befreien, dass Kritik am Journalismus, an den Medien, am Mediensystem etwas Grundlegendes ändern könnte. Das tut sie nicht... Ist es sinnvoll, uns Tag für Tag an dem abzuarbeiten, was uns Spiegel und Zeit, FAZ und Süddeutsche, ARD und ZDF vorsetzen? Nein. Wir sollten viel öfter dankend ablehnen, wenn sie uns wieder einmal zum Tänzchen auffordern: Nicht wir befassen uns mit Medien, sondern die Medien befassen sich mit uns. Wir sind das Volk. Wir bestimmen die Agenda. Das klingt populistisch, steht aber so im Grundgesetz. ...Gegen das etablierte Mediensystem helfen nur antisystemische Medien. Einige gibt es schon (in Deutschland die NachDenkSeiten, Telepolis, Rubikon, KenFM, German Foreign Policy)....
Die historische Erfahrung lehrt: Kriegstreiber haben von den etablierten Medien viel (bis alles) zu erwarten, Kriegsgegner wenig (bis nichts). Wer das für eine zu pauschale Aussage hält, mag sich die Frage stellen: Wann je haben Medien einen Krieg verhindert oder dies auch nur erkennbar versucht, indem sie die herrschenden Kriegsvorwände oder -begründungen einer rigorosen Prüfung unterzogen= Und umgekehrt: Wie oft haben Medien durch tendenziöse, emotionalisierende Berichterstattung und Kommentierung ,,für den Krieg gesorgt"...? Wie oft haben sie jene gesellschaftliche Sportpalast-Atmosphäre erzeugt, die ihn erst möglich machte.... Im Kampf gegen den Krieg, im Kampf für den Frieden ist auf die Medien der Herrschenden kein Verlass. Verlassen können wir uns nur auf uns selbst."(Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt).
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.
Jeder mit gesundem Menschenverstand und ein wenig Recherche kann sich selbst zahlreiche Beispiele dafür liefern, dass die öffentlich-rechtlichen Medien durch eine zutiefst tendenziöse, emotionalisierende Berichterstattung und Kommentierung für eine allgemeine Zustimmung für US-Kriege und -sanktionen gegen ,,Schurkenstaaten" wie
Syrien bzw. gegen das sog. ,,Assad-Regime" bzw. den ,,Fassbombenwerfer", siehe zum Krieg in Syrien auch Teusch, ebenda, S. 113 ff.; die Einsatz von Fassbomben wurde von der syrischen Regierung stets bestritten; ob der Einsatz von Uranmunition durch US-Streitkräfte in mehreren Kriegsregionen, der nie so skandalisiert worden ist wie diese Fassbomben, wirklich humaner war wurde bereits thematisiert),
Libyen (bzw. gegen ,,Muammar ald-Gaddafi, den ,,irren Wüsten-Diktator", siehe zum Libyenkrieg 2011 auch Teusch, ebenda, S. 110 ff.; auf das überhaupt nicht ,,irre" Wohlfahrtsprogramm Gaddafis wurde bereits hingewiesen),
Nordkorea (bzw. gegen Kim Jong Un, den ,,Irren von Pjängjang", der keine Atomwaffen haben darf, weil – wie die militärisch nachweislich nicht mehr militärisch zu rechtfertigenden Atombombenabwürfe in Japan zeigen – nur Staaten wie die USA verantwortlich mit diesen Bomben umgehen können),
den Irak (bzw. gegen Saddam Hussein, den ,,Schlächter von Bagdad", angeblicher Besitzer nie gefundener Massenvernichtungswaffen, siehe zum Irak-Krieg 2003 auch Teusch, ebenda, S. 105 ff., wo auch an die Brutkastenlüge erinnert wird, die propagandistisch den 1. Irakkrieg 1990 vorbereiten half; dass die USA in diesem Krieg – angeblich bei der Suche nach diesen Massenvernichtungswaffen – selbst Uranmunition und damit Massenvernichtungswaffen eingesetzt haben, wurde bereits thematisiert)
und viele weitere, angeblich von irren Staatsführern gelenkte Staaten mehr, die nebenberuflich dann stets ,,Schlächter" bzw. Metzger waren oder sind.
Die Liste derartiger Kriegspropaganda, die – wie u.a. auch Teusch (ebenda im Kapitel ,,Die Kriegsverkäufer") nachweist – regelmäßig intensiv von hochbezahlten PR-Experten konzipiert wurde, ist sehr lang.
Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen z.B. der von den USA und Großbritannien befehligten Armeen wurden und werden vom öffentlich-rechtlichen Mainstream jedenfalls nicht mit solcher Polemik kommentiert, wenn sie überhaupt thematisiert wurden und werden.
Teusch zieht in seinem Kapitel ,,Die Kriegsverkäufer" (S. 104 – 115) somit das Fazit (Zitat). ,,Ob Irak, Libyen oder in jüngerer Zeit Syrien – wir finden immer wieder die gleichen Konstellationen: also ein angebliches Desaster, das di jeweils andere Seite anzurichten im Begriff steht, sowie die Forderung, beizeiten einzugreifen, um Schlimmeres oder das Schlimmste zu verhüten. Was die journalistische Unterstützung all dessen angeht, kann man durchaus von medialen Wiederholungstätern sprechen, und man kann ihr höchst tendenziöses tun und Lassen nicht mit Dummheit oder Naivität erklären oder entschuldigen. Sie wissen, was sie tun. Sie wissen zum Beispiel sehr genau, wann und warum sie jemanden an den Pranger stellen und die Trommel für den Krieg rühren, und sie wissen ebenso genau, wann sie den Mund zu halten und die Dinge mit Stillschweigen zu übergehen haben"(ebenda, S. 113).
Die Diskussion über die Manipulation durch Mainstream-Medien, insbesondere auch durch die öffentlich-rechtlichen Medien, hat somit schon längst die Web-Foren verlassen und die Aufmerksamkeit namhafter Wissenschaftler, Friedensforscher und Publizisten gefunden.
5.
Daneben könnten bei YouTube zahlreiche Vorträge, die sich eingehend mit den Methoden der ,,Propaganda" befassen, siehe u.a.:
Uwe Krüger: Woran man Propaganda erkennt:
https://www.youtube.com/watch?v=8C7p8zC0reo
Gemäß den von Uwe Krüger aufgezeigten Kriterien kann man die vom Kläger kritisierte (Nicht-)Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien nur noch als Propaganda in Reinkultur werten. Alle möglichen Fundstellen hierzu zu benennen würde schlicht den Rahmen dieser Begründung sprengen.

III.
Schließlich möchte der Kläger höchst vorsorglich noch dem möglichen Einwand begegnen, dass hier in Deutschland – im Gegensatz zur Verfassungstradition der USA  – doch von Anfang an eine echte Demokratie im GG verankert worden ist.
Dagegen spricht nicht nur der Umstand, dass das GG bekanntlich so gut wie keine direkte Volksbeteiligung vorsieht.
Dagegen spricht auch die Entstehungsgeschichte des GG, die eindeutig den Willen belegt, ,,direkte Demokratie" so umfassend wie möglich im GG auszuschließen, siehe hierzu u.a.
https://www.heise.de/tp/features/Weshalb-direkte-Demokratie-nicht-im-Grundgesetz-steht-4080019.html
Das ,,Fernhalten" des Volks von echter demokratischer Mitsprache hat also auch hier schon in den Beratungen zum GG seinen Anfang gehabt. Und das hat auf alle Ebenen, auch auf die Medien, Auswirkungen gehabt, bis heute.
Dieser ,,Geburtsfehler" des GGes dürfte aus Sicht des Klägers maßgeblich für das Versagen der öffentlich-rechtlichen Medien als der ,,vierten Macht" verantwortlich sein, weil sie als Erfüllungsgehilfe einer Politik –  welche sie eigentlich zu ,,kontrollieren" hätte, um einen mündigen Bürger mit investigativen Informationen zu versorgen – im Grunde selbst Nutznießer der Praxis ist, dass dem Bürger gleichsam Volksvertreter ,,vorgeschaltet" werden, welche ihn von der Mitbestimmung faktisch abkoppeln.
Der Kläger kann also angesichts der oben beschriebenen Realitäten eigentlich nur herzhaft lachen, wenn es in Rundfunkgebühren-Widerspruchsbescheiden regelmäßig u.a. heißt (Zitat): Der Rundfunk darf bei der Entscheidung über die zur Erfüllung seines Funktionsauftrags als nötig angesehenen Inhalte und Formen des Programms weder den Interessen des Staates noch einer gesellschaftlichen Gruppe oder gar dem Einfluss einer einzelnen Person untergeordnet oder ausgeliefert werden....".
Der Rundfunk ,,darf" sich also nicht solchen Sonderinteressen ,,unterordnen" oder ,,ausliefern", aber genau das macht er seit vielen Jahren, und er macht es täglich erneut.
Der Bürger wird deshalb regelmäßig nicht und schon gar nicht direkt zu zentralen politischen Entscheidungen, die alle betreffen, befragt. Es ist deshalb kein Wunder, dass der Zustand der Gesellschaft deshalb in weiten Teilen so apathisch-desinteressiert ist wie er ist. Der Bürger hat eben eh nichts zu sagen. Denn er kann weder effektiv der Berichterstattung widersprechen noch effektiv selbst eine Kontrolle über die öffentlich-rechtlichen Medien ausüben.
Nach § 14 SWR-Staatsvertrag setzt sich der Rundfunkrat, doch die ,,Interessen der Allgemeinheit vertreten soll, ausschließlich aus Vertretern von Parteien und einflussreichen Organisationen zusammen.
Eine direkte Wahl der Rundfunkräte (auf Landesebene durch das wahlberechtigte Volk bzw. durch die Rundfunkgebührenzahler) ist nicht vorgesehen.
Die Zusammensetzung des Rundfunkrats wird folglich ausschließlich von ohnehin mächtigen Interessengruppen aus Politik, Wirtschaft und Kirche bestimmt. Mit anderen Worten: Ausgerechnet die, die durch diese Medien kontrolliert werden sollten, beaufsichtigen sich bzw. die sie selbst betreffende (Nicht-)Berichterstattung durch den Rundfunkrat faktisch selbst.
Nach der Auffassung des Klägers wäre es gem. Rundfunkstaatsvertrag eigentlich die Aufgabe des zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Mediums, die Menschen angemessen, und das heißt hinreichend ausführlich über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge zu informieren, was ebenfalls bedeutet, dass dies zu einer Tageszeit geschieht, wo der Verstand des Zuschauers noch wach ist, also nicht durch regelrecht im Nachtprogramm versteckte Reportagen auf Spartenkanälen, die dann auch noch einmaliger Ausstrahlung (vermutlich wegen Regieanweisung ,,von oben") im ,,Giftschrank" mit der sinngemäßen Aufschrift ,,Dem Volk vorzuenthaltende Wahrheiten" verschwinden.
In diesem Kontext wurde bereits die Doku ,,Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra" von Frieder Wagner zur Uranmunition erwähnt, die nur 1 x im WDR gesendet wurde.
Wie soll der Bürger da ,,richtig" wählen oder sich überhaupt angemessen zu gesellschaftlich relevanten Fragen positionieren können wenn er von nichts, jedenfalls nichts von wirklich relevanten Vorgängen weiß?
Gerade darin erkennt der Kläger eine Verletzung seiner Menschenwürde, als Mensch so einen demokratiefeindlichen Verblödungsmüll mitfinanzieren zu müssen. Er ist kein Stimmvieh, sondern ein Mensch, dessen Wille in einer Demokratie eben nicht durch das Unterschlagen und Verzerren von Informationen nach Belieben manipuliert und gesteuert werden darf.
Der Kläger ist übrigens kein ,,Anti-Amerikaner".  Er kann auch im Hinblick auf die USA sehr gut zwischen den dort lebenden Menschen (,,dem einfachen Volk"), die gem. Chomsky mittlerweile ebenfalls machtlos den Medien- und Machtapparaten gegenüberstehen, und den verantwortlichen Regierungsstellen und Medienverantwortlichen unterscheiden.

IV.
Zwei Sachverhalte möchte der Kläger noch hervorheben:
1.
Wie allgemein bekannt ist, hat der öffentlich-rechtliche WDR kürzlich seinen WDR Kinderchor Dortmund eine von ihm umgedichtete Version des Liedes ,,Unsere Oma fährt im Hühnerstall Motorrad" und dabei u.a. den Vers ,,Oma ist `ne alte Umweltsau" singen lassen und damit unsere ,,Omas" bzw. unsere Großeltern auf schäbige Weise öffentlich diffamiert, siehe u.a.:
WDR lässt Kinder ,,Oma ist eine Umweltsau" singen
Die öffentliche Empörung über dieses Lied war gewaltig.
Die ganze Chronologie der Ereignisse wird auf zahlreichen Webseiten dargestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hier auf folgenden Link von t-online.de verwiesen:
https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_87068570/-umweltsau-lied-der-eigentliche-skandal-ist-das-krisenmanagement-des-wdr.html
Die Reaktion des Mitarbeiters des öffentlich-rechtlichen zwangsgebührenfinanzierten WDR mit dem Namen Danny Holleck auf die öffentliche Empörung bestand also darin, dass er über seinen Twitter-Account ,,Danny Holleck@dannytastisch" am 29.12.2019 pauschal die Menschenwürde und den Achtungsanspruch aller ,,Omas" – womit er auf Grund des Kontextes eindeutig und offensichtlich alle Großeltern deutscher Abstammung in Bezug nehmen wollte – mit der Bezeichnung ,,Nazi-Sau" angegriffen und damit kumulativ beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet" hat, gerade so, als hätte der WDR den öffentlichen Frieden mit seinem vorgenannten Lied nicht schon genug nachhaltig gestört.
Den diesbezüglichen Twitter-Text von D. Holleck kann man immer noch problemlos im Web aufrufen:
Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt sich über #Umweltsau aufregen. Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.
— Danny Hollek (@dannytastisch) December 28, 2019
Wecken solche Aussagen nicht sogar Assoziationen an den Straftatbestand der Volksverhetzung wird in § 130 Abs. 1 und Abs. 2 StGB?
Hierbei sei besonders hervorgehoben, dass alleine schon die Diffamierung aller ,,Omas" / Großeltern als Umweltsäue schon deshalb eine niederträchtige Gemeinheit und Hinterlist war, weil viele namhafte Wissenschaftler die Mär vom menschengemachten Klimawandel für unwissenschaftlich und unhaltbar halten.
Hier seien nur drei Quellen genannt:
https://www.youtube.com/watch?v=zzdtuW9B-tg
Ausgabe Nr. 9/2017 der (online beziehbaren) ExpressZeitung mit dem Titel ,,Klimawandel – Menschgemacht?"
quer-denken.tv/greta-und-die-grosse-verwirrung-2-offener-brief-an-greta-thunberg/
Die Diffamierung der ganzen Generation der ,,Omas" und Opas basiert also zumindest auf einer höchst umstrittenen Behauptung, nach Ansicht einiger schlicht auf einer faustdicken Lüge, was diese WDR-Hetze noch niederträchtiger und abstoßender macht. Werden dort nicht tagtäglich alle möglichen Informationen aus aller Welt verarbeitet? Würde der BR – wenn er dazu Stellung beziehen müsste – wirklich ernsthaft behaupten, dass er die Kritik zahlreicher namhafter Wissenschaftler an der Mär vom menschengemachten Klimawandel nicht kennt?
Wenn es eine Agenda gibt, um alle Erscheinungsformen deutscher Kultur, Geschichte und Identität verächtlich zu machen, dann hat sie beim WDR jetzt einen traurigen Höhepunkt gefunden.
Intellektuell peinlich ist freilich schon der Umstand, dass die zur Zeit lebenden ,,Omas" wohl größtenteils erst nach 1945 zur Welt gekommen sind und auch die Generation der noch lebenden Ur-Großeltern, die erst nach der Machtergreifung Hitlers geboren wurden, ebenfalls eindeutig nicht für die Verbrechen der NS-Zeit verantwortlich gemacht werden können.
Zudem hätte besagter WDR-Mitarbeiter erkennen können, dass kein Volk dieser Erde kollektiv für die (Jahrzehnte zurückliegenden) Verbrechen krimineller politischer Eliten verantwortlich gemacht werden will.  Sind alle Russen für die Verbrechen von Stalin verantwortlich, alle US-Amerikaner für die Morde an den Indianern, alle Belgier für die ,,Kongo-Greuel", alle Chinesen für die Untaten von Mao usw. usw.?
Auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen muss es Personen geben, denen positiv bekannt ist, dass es seit einigen Jahren – teilweise schon seit Jahrzehnten – eine ganze Reihe von Veröffentlichungen gibt, die – wissenschaftlich fundiert – insbesondere eine differenzierte Sicht auf die wahre Vorgeschichte des 1. Weltkrieges verlangen und den Mythos von einer Schuld ,,der Deutschen" oder des Kaisers Wilhelm II. am Ausbruch des 1. Weltkrieges endgültig aufgeräumt haben.
Aus der jüngeren Vergangenheit wären da die Bücher der beiden schottischen Historiker Docherty/Macgregor, der Österreicherin Monika Donner oder die Monats-Ausgaben Nr. 28 – 30 der in der Schweiz verlegten ExpressZeitung zu nennen.
Solange die öffentlich-rechtlichem Rundfunkanstalten den Menschen nicht nur eine differenzierte Auseinandersetzung mit der europäischen und deutschen Geschichte der letzten 150 Jahre verweigern, sondern darüber hinaus auch noch die unfassbare Dreistigkeit zeigen, pauschal alle Menschen zu diffamieren und zu beleidigen, nur weil sie Deutsche und in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts geboren worden sind, sollte kein Mensch hierzulande noch seine Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Gerade die Kriegs- und Nachkriegsgeneration hat ein sehr schweres Schicksal zu tragen gehabt. Nach 1945 haben Millionen Deutsche Verfolgung und Vertreibung, Vergewaltigung, Mord, Raub erlebt und mussten ihr Land und ihre gesamte Kultur aus einem Berg von Trümmern heraus wiederaufbauen (Die Ausgabe Nr. 29 der ExpressZeitung enthält dazu beeindruckende Daten).
Und das soll der Kläger finanzieren müssen? Für so einen widerwärtigen Dreck, der pauschal auch über die Vorfahren des Klägers ausgekübelt wird?
2,
Unverzeihlich ist insbesondere auch, dass die öffentlich-rechtlichen Medien die in zahlreichen wissenschaftlichen Studien bestens belegten Gefahren der 5. Generation der Mobilfunktechnik verschweigen.
Denn es wäre allerhöchste Zeit, dass die Menschen – über die Gefahren dieser Technologien nicht informiert und wohl teilweise auch gezielt hinweggetäuscht – endlich aufwachen und überall in der Welt auf den sofortigen Stopp des Ausbaus dieses 5G-Mobilfunknetzes hinwirken, jedenfalls bis alle möglichen Gefahren derselben von (wirtschaftlichen und politischen Interessen) unabhängigen Wissenschaftlern restlos aufgeklärt sind ... wenn da in Wahrheit überhaupt noch etwas aufzuklären ist.
Nach dem sog. ,,Vorsorgeprinzip" (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.
Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftlich Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie. Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals ausführlich darüber berichtet?
So hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht ,,Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit" eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos kostenlos abrufbar unter:
https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/
Zu den gleichen Ergebnissen kam Prof. em. Martin L. Pall, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University, dessen Skript unter nachfolgendem Link frei abrufbar ist:
https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf
Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.
Zu den besten und am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell,  Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – ,,möglicherweise krebserregend" – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – ,,eindeutig krebserregend" – eingestuft werden müsste.
Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe: (https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )
Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema ,,gepulste Hochfrequenzstrahlung" findet sich auch unter:
http://www.diagnose-funk.org
Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/
und den Bamberger Appell, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
und den ,,Internationaler Ärzte-Appell 2012,,, siehe:
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/
Eine weitere sehr gute Informationsquelle zu dieser Thematik ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel ,,Mit 5G in eine strahlende Zukunft", siehe:
https://www.expresszeitung.com
Es gibt auch längst mehrere Bürger-Initiativen gegen den weiteren Ausbau von 5G:
https://www.attention-5g.eu/?l=de
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Kenntnis genommen haben. Hätte er darüber adäquat berichtet, dann würden die Menschen gegen den weiteren Ausbau von 5G (ohne vorherige Klärung aller damit verbundenen Gefahren) sicherlich Sturm laufen. Es ist offensichtlich, dass genau das verhindert werden soll.
Die Folgen des flächeneckenden Ausbaus der 5G-Mobilfunktechnolgie wären für Mensch und Natur fatal und auch nicht mehr revidierbar.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist das freilich kein Grund, die Gebührenzahler angemessen zu informieren und zu warnen.
Muss, ja kann man das noch weiter kommentieren??
Wenn der Beklagte nach der Rechtsprechung eine ,,Behörde" ist, dann richtet sich die Pflicht der staatlichen Organe, Leben, Körper und Gesundheit der Menschen in diesem Land zu schützen, auch gegen den Beklagten.
Der Schutz vor Beeinträchtigungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit ist von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 142, 313, 337 Rn 69). Eine auf Grundrechtsgefährdungen bezogene Risikovorsorge kann ebenfalls von der Schutzpflicht der staatlichen Organe umfasst sein (vgl. BVerfGE 49, 89, 140 ff.; 53,30, 57; 56, 54, 78).
Und wenn die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende Schutzpflicht auch Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen von Fluglärm erfordert (vgl. BVerfGE 56, 54, 73 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20.2.2008 – 1 BvR 2722/06, Rn 78; Beschluss vom 29.7.2009 – 1 BvR 1606/08, Rn 10; Beschluss vom 15.10.2009 – 1 BvR 3474/08, Rn. 26; Beschluss vom 4.5.2011 – 1 BvR 1502/08, Rn 37), dann muss das doch erst Recht für (aufklärerische) Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsschädigenden und -gefährdenden Auswirkungen der 5G-Mobilfunktechnologie (und ihrer Vorgänger-Generationen) gelten.
Der Beklagte wird durch das Unterlassen jeder angemessenen Aufklärung durch den Beklagten über die Gefahren zu 5G somit auch in seinem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

V.
Wir fassen noch einmal zusammen:
Die Manipulation der Menschenmassen durch ,,Mainstream"- bzw. dem Zentrum der Macht nahestehenden Medien (und Rhetoriker) hat eine sehr lange Tradition.  Man könnte problemlos bis in die Zeit des Römischen Reichs und wohl auch weiter zurückgehen um nachzuweisen, dass rhetorische ,,Geschichtsklitterung und Lügen" schon in der Antike zu souverän beherrschten und selbstverständlich eingesetzten Mitteln der Staatsführung gehörten.
Die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender haben sich gerade in den letzten Jahren, besonders deutlich erkennbar seit der sog. Ukraine-Krise, dieser Tradition untergeordnet, um über die wahren Ursachen internationaler Krisen, die den Weltfrieden gefährden, hinwegzutäuschen, so dass  die Menschen in diesem Land systematisch für dumm verkauft und damit immer wieder zur zumindest stillschweigenden Duldung bzw. Billigung auch eindeutig völkerrechtswidriger Angriffskriege auf unschuldige Völker veranlasst werden. Wenn von diesen Medien ausnahmsweise etwas aufgeklärt wurde, dann stets erst dann, wenn die Kriege bereits Jahre zurück lagen und die betroffenen Länder längst ins totale Chaos gestürzt waren.
Die öffentlich-rechtlichen Medien haben sich dadurch faktisch auf die Funktion von ,,Kriegspropagandisten" und Kriegshelfern erniedrigen lassen.
Die ,,Programmfreiheit" des Beklagten sieht somit in Wahrheit so aus, dass das Programm von Eliten (und ihren Helfern) dikti