Nur ein paar erste Schmankerln aus dem Ibk. Bericht:
sowie auch jene Ermittlungsergebnisse darzustellen, die Grundlage der in den Medien kursierenden Verschwörungstheorien bzw. der immer wieder angeheizten öffentlichen Diskussion waren. - EINE VERSCHWÖRUNGSTHEORIE!...
Am 23.8.2006 gegen 13 Uhr nützte Natascha K. eine Unaufmerksamkeit des Wolfgang P., um von dessen Grundstück in Strasshof auf eine in der Nähe des Tathauses gelegene Liegenschaft zu flüchten (nicht bewiesene Behauptung der NK!)
Noch am Abend des 23.8.2006 wurde Natascha K. von Kriminalbeamten des SB und des LKA Burgenland im Beisein eines Psychologen zu Details der Entführung, zum Verlies und zur Person des Wolfgang P. befragt, wobei ihre Angaben jedoch nicht protokolliert wurden,
Nach dem Abschlussbericht der Evaluierungskommission fand am 24.8.2006, 7:00 Uhr, im Büro des BKA-Direktors eine Besprechung statt, an der StA Mag. Hans-Peter K. teilgenommen habe. Gegenstand der Besprechung sei unter anderem das Ergebnis der von CI Johann F. am Vorabend durchgeführten CONVERA-Abfrage gewesen, die die im April 1998 erfolgte Amtshandlung und den Hinweis des Hundeführers Christian P. gegen Wolfgang P. hervorbrachte. Diese Besprechung ist im Tagebuch der Staatsanwaltschaft Wien nicht dokumentiert.
Am 26.8.2006 kam es beim Landesgericht Wien in Anwesenheit des Staatsanwaltes Mag. Hans-Peter K., des Untersuchungsrichters Dr. Christian G. und von Mitgliedern der SOKO K. zur Sichtung der über Auftrag des Untersuchungsrichters versiegelt überbrachten privaten Aufzeichnungen der Natascha K., die am Tatort gefunden worden waren. Nach dem Amtsvermerk des Mag. Hans-Peter K. im Tagebuch (OZ 159a, 13 St 62869/99y, nunmehr 502 St 41/08y) ergab sich dabei kein Hinweis auf allfällige Mittäter. Eine Auflistung und Beschreibung der gesichteten Aufzeichnungen fand nicht statt.
Am 4.9.2006 übergab ein Tatortbeamter den Ermittlern 3 Mini DV Kassetten, die sich mit einem abgerissenen Kalenderblatt in einem Emmi-Joghurt-Eimer befunden hatten, die versiegelt wurden. Auf der Kassette A befand sich die Beschriftung „Weihnachten 2005“, „Am Schluß Ostern 2006“, auf der Kassette B „Ostern 2. Teil“ und auf der Kassette C fehlte eine Beschriftung. Die Kassette C wurde von den Beamten gesichtet, wobei Wolfgang P. mit einem weiteren Mann beim Schiausflug zu sehen war. Die Sichtung der weiteren Kassetten wurde sofort gestoppt, als Natascha K. zu sehen war, wobei der Leiter des LKA Oberst E. die Versiegelung anordnete.
Konkrete Hinweise für eine Beeinträchtigung durch Alkohol bzw. diverse Medikamente und Suchtgifte seien nicht zu erheben gewesen. Das Untersuchungsergebnis spreche – unter Bedachtnahme auf die aktenkundige Vorgeschichte – für eine Selbsttötung - seien nicht zu erheben gewesen? Mangels Auftrags?
Die Frau (NK nach der Flucht) sei in panischer Angst gewesen, habe gezittert, sich aber sehr gewählt ausgedrückt. (muss sehr auffallend „sehr gewählt“ gesprochen haben, dass dies im Protokoll erwähnt wird!)
Wolfgang Pr. hielt fest, dass sich die Unterhaltung für ihn so angehört habe, als ob Ing. Ernst H. das Versteck bereits gekannt habe und habe vorbauen wollen.
Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, in Anbetracht ihrer schweren traumatischen Erlebnisse, ihrer Angaben, wonach sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie habe und auch gehabt habe und aufgrund des Umstandes, dass sie von sich aus keinerlei Angaben xxxxxxxxxx vor ihrer Entführung gemacht habe, zur Hintanhaltung einer weiteren Traumatisierung nicht befragt worden.
Also doch! Gutachten des MF 1998 vor der Entführung!