Autor Thema: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011  (Gelesen 97190 mal)

Offline Miss Marple

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« Letzte Änderung: 09 März 2012, 17:56:28 von Miss Marple »

Offline Politicus1

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Re: Bericht der STA Innsbruck-09.03.2011
« Antwort #1 am: 09 März 2012, 18:09:31 »
Gleich zu Beginn des Berichts der OStA Ibk. mM.n. eine (bewusst gemachte?) FALSCHE Behauptung:
'der Sachverhalt, welcher der Anzeige des Dr. Johann R. zu Grunde liegt'
Dr. RZ hat keine Anzeige erstattet! Er hat ein Schreiben an Ag. zum österr. Nationalrat gerichtet!

Im nächsten Absatz schreibt die OstA Ibk.: 'Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war eine an das Parlament gerichtete Sachverhaltsdarstellung des Dr. Johann R.'
Einer OstA sollte klar sein, dass zwischen einer an das Parl. gerichteten Sachverhaltsdarstellung und einer Strafanzeige ein Unterschied ist...

das Studium des Berichts wid länger dauern - vorerst nur ein Hinweis auf eine Textstelle:
'Am 25.8.2006 fand im Präsidium des Landesgerichtes Wien eine Besprechung statt, an welcher neben Staatsanwalt Mag. Hans-Peter K. und Untersuchungsrichter Dr. Christian G. auch Mag. Erich Z., Prof. Max F. sowie Vertreter des BKA und der SOKO K. teilnahmen. Der Inhalt dieser Besprechung ist nur insoweit im Tagebuch der StA dokumentiert, als Gegenstand derselben jedenfalls auch die Abstimmung der Medienarbeit war.

Am 26.8.2006 kam es beim Landesgericht Wien in Anwesenheit des Staatsanwaltes Mag. Hans-Peter K., des Untersuchungsrichters Dr. Christian G. und von Mitgliedern der SOKO K. zur Sichtung der über Auftrag des Untersuchungsrichters versiegelt überbrachten privaten Aufzeichnungen der Natascha K., die am Tatort gefunden worden waren. Nach dem Amtsvermerk des Mag. Hans-Peter K. im Tagebuch (OZ 159a, 13 St 62869/99y, nunmehr 502 St 41/08y) ergab sich dabei kein Hinweis auf allfällige Mittäter. Eine Auflistung und Beschreibung der gesichteten Aufzeichnungen fand nicht statt.

DANKE! Das genügt mir eigentlich schon fürs erste! ....

Offline Reichmann

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #2 am: 09 März 2012, 18:30:57 »
Hier ist der Bericht als PDF
Roland Reichmann
http://www.INHR.net

Offline Politicus1

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #3 am: 09 März 2012, 19:06:13 »
Eine Überfliegen des Berichts zeigt mir bereits den Hauptfehler bei fast allen Ermittlungen und Schlussfolgerungen:
Es werden die Erzählungen der NK für absolut wahr genommen!
Beispiele gefällig, aus dem Bericht der OStA Ibk.:
'Am 23.8.2006 gegen 13 Uhr nützte Natascha K. eine Unaufmerksamkeit des Wolfgang P., um von dessen Grundstück in Strasshof auf eine in der Nähe des Tathauses gelegene Liegenschaft zu flüchten'

Und die Selbsttötung wird als unumstößliches Faktum festgehalten:
'Gegen 20.50 Uhr verübte Wolfgang P. in 1020 Wien, Strecke Nordbahn auf Höhe Nordbahnstrasse – Eberlgasse Suizid, indem er sich vor einen herannahenden Zug über das Gleis legte.'

 

Offline Miss Marple

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #4 am: 09 März 2012, 23:15:10 »

No, da gibt´s ja Einiges- zB:

Wie kann es sein, dass EH VOR seiner 1. Niederschrift WP identifiziert hat (lt. Protokoll Oberst K.),  wenn er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht über dessen Tod informiert war?

Offline Politicus1

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #5 am: 09 März 2012, 23:40:41 »
Nur ein paar erste Schmankerln aus dem Ibk. Bericht:
sowie auch jene Ermittlungsergebnisse darzustellen, die Grundlage der in den Medien kursierenden Verschwörungstheorien bzw. der immer wieder angeheizten öffentlichen Diskussion waren. - EINE VERSCHWÖRUNGSTHEORIE!...

Am 23.8.2006 gegen 13 Uhr nützte Natascha K. eine Unaufmerksamkeit des Wolfgang P., um von dessen Grundstück in Strasshof auf eine in der Nähe des Tathauses gelegene Liegenschaft zu flüchten (nicht bewiesene Behauptung der NK!)

Noch am Abend des 23.8.2006 wurde Natascha K. von Kriminalbeamten des SB und des LKA Burgenland im Beisein eines Psychologen zu Details der Entführung, zum Verlies und zur Person des Wolfgang P. befragt, wobei ihre Angaben jedoch nicht protokolliert wurden,

Nach dem Abschlussbericht der Evaluierungskommission fand am 24.8.2006, 7:00 Uhr, im Büro des BKA-Direktors eine Besprechung statt, an der StA Mag. Hans-Peter K. teilgenommen habe. Gegenstand der Besprechung sei unter anderem das Ergebnis der von CI Johann F. am Vorabend durchgeführten CONVERA-Abfrage gewesen, die die im April 1998 erfolgte Amtshandlung und den Hinweis des Hundeführers Christian P. gegen Wolfgang P. hervorbrachte. Diese Besprechung ist im Tagebuch der Staatsanwaltschaft Wien nicht dokumentiert.

Am 26.8.2006 kam es beim Landesgericht Wien in Anwesenheit des Staatsanwaltes Mag. Hans-Peter K., des Untersuchungsrichters Dr. Christian G. und von Mitgliedern der SOKO K. zur Sichtung der über Auftrag des Untersuchungsrichters versiegelt überbrachten privaten Aufzeichnungen der Natascha K., die am Tatort gefunden worden waren. Nach dem Amtsvermerk des Mag. Hans-Peter K. im Tagebuch (OZ 159a, 13 St 62869/99y, nunmehr 502 St 41/08y) ergab sich dabei kein Hinweis auf allfällige Mittäter. Eine Auflistung und Beschreibung der gesichteten Aufzeichnungen fand nicht statt.

Am 4.9.2006 übergab ein Tatortbeamter den Ermittlern 3 Mini DV Kassetten, die sich mit einem abgerissenen Kalenderblatt in einem Emmi-Joghurt-Eimer befunden hatten, die versiegelt wurden. Auf der Kassette A befand sich die Beschriftung „Weihnachten 2005“, „Am Schluß Ostern 2006“, auf der Kassette B „Ostern 2. Teil“ und auf der Kassette C fehlte eine Beschriftung. Die Kassette C wurde von den Beamten gesichtet, wobei Wolfgang P. mit einem weiteren Mann beim Schiausflug zu sehen war. Die Sichtung der weiteren Kassetten wurde sofort gestoppt, als Natascha K. zu sehen war, wobei der Leiter des LKA Oberst E. die Versiegelung anordnete.

Konkrete Hinweise für eine Beeinträchtigung durch Alkohol bzw. diverse Medikamente und Suchtgifte seien nicht zu erheben gewesen. Das Untersuchungsergebnis spreche – unter Bedachtnahme auf die aktenkundige Vorgeschichte – für eine Selbsttötung - seien nicht zu erheben gewesen? Mangels Auftrags?

Die Frau (NK nach der Flucht) sei in panischer Angst gewesen, habe gezittert, sich aber sehr gewählt ausgedrückt.  (muss sehr auffallend „sehr gewählt“ gesprochen haben, dass dies im Protokoll erwähnt wird!)

Wolfgang Pr. hielt fest, dass sich die Unterhaltung für ihn so angehört habe, als ob Ing. Ernst H. das Versteck bereits gekannt habe und habe vorbauen wollen.

Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, in Anbetracht ihrer schweren traumatischen Erlebnisse, ihrer Angaben, wonach sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie habe und auch gehabt habe und aufgrund des Umstandes, dass sie von sich aus keinerlei Angaben xxxxxxxxxx vor ihrer Entführung gemacht habe, zur Hintanhaltung einer weiteren Traumatisierung nicht befragt worden.
Also doch! Gutachten des MF 1998 vor der Entführung!



silversurfer

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #6 am: 10 März 2012, 00:02:32 »
 ..."angebliche missbrauchsvorwürfe zum zeitpunkt vor ihrer entführung "
   
     was ist denn nun ANGEBLICH  ?  der missbrauch  oder die diesbezüglichen vorwürfe   ?
     und wieso zu einem   zeit PUNKT  erhoben ?
          ganz abgesehen, dass unerwähnt bleibt, von wem die vorwürfe  gegen wen erhoben wurden .
   
wer diesen  bericht lesen WILL , sollte viel zeit haben.
und wer ihn lesen MUSS  , hat mein mitleid :)

silversurfer

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #7 am: 10 März 2012, 00:18:20 »
--bitte das nicht als fremdenfeindlich mißverstehen, aber ich muss mich abreagieren:
   unterschied  zwischen einer tirolerin und einer türkin ?
  --- die tirolerin ist besser angezogen, aber dafür kann die türkin besser deutsch !!!!!!!!!!

Gast m0nk

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #8 am: 10 März 2012, 00:25:40 »
Bin gerade eben erst der ersten Lesung durch.

Da hat doch glatt der Ermittlungsrichter sein Einvernahmeergebnis zusammenfassend rechtlich beurteilt und nicht nur die nackten Einvernehmeprotokolle der StA zurückgestellt.

Offline consuela

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #9 am: 10 März 2012, 00:35:56 »
Bin gerade eben erst der ersten Lesung durch.

Da hat doch glatt der Ermittlungsrichter sein Einvernahmeergebnis zusammenfassend rechtlich beurteilt und nicht nur die nackten Einvernehmeprotokolle der StA zurückgestellt.
ich bin nicht vom Fach, bitte um Erklärung, was sie damit meinen?

ein interessantes Zitat aus dem Bericht:
Beide Schwestern seien überzeugt, Natascha K. verberge im Zusammenhang mit ihrer Entführung wesentliche Informationen sogar vor ihrer eigenen Familie. Claudia N. habe geäußert, dass sie vermute, dass weder der Tatablauf noch die Rolle der involvierten Personen im Entführungsfall ihrer Halbschwester den Tatsachen entsprechen würden. Natascha K. gebe ihnen nur ausweichende Antworten und werfe ihnen nur einzelne „Brocken“ vor die Nase.

Offline Politicus1

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #10 am: 10 März 2012, 08:53:56 »
--bitte das nicht als fremdenfeindlich mißverstehen, aber ich muss mich abreagieren:
   unterschied  zwischen einer tirolerin und einer türkin ?
  --- die tirolerin ist besser angezogen, aber dafür kann die türkin besser deutsch !!!!!!!!!!

Das Mädchen ist de facto ein Wiener Mädchen, hier geboren und hier aufgewachsen mit einer Wiener Mutter...
Die Lehererin ist mir unverständlich. Wenn mir eine Schülerin so etwas in einer brennheißen Geschichte erzählt, rufe ich sofort die Polizei an oder gehe mit der Schülerin selbst zur Polizei... 

Offline Wahrheitsforschung

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #11 am: 10 März 2012, 09:10:01 »
DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ - Institutionen – Organe – Leistungen

Bericht der STA Innsbruck 23.11.2011


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DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ - Institutionen – Organe – Leistungen

„Eine funktionierende Justiz ist die Visitkarte eines Rechtsstaates.“ ...

Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sind hohe Güter, die Aufschluss
über die demokratische Reife eines Gemeinwesens geben.

... Den Bürgerinnen und Bürgern möge diese Broschüre als Serviceheft
dienen, das mithilft, das Vertrauen in die Justiz weiter zu stärken,

Ihre
Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerin für Justiz (*)


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(*) Außendarstellung der Justiz
(*) Zitate aus pdf-Datei vom Jänner 2009 in Antwort 10:

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html

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09.03.2012 20MIN.CH zum Bericht der STA Innsbruck vom 23.11.2011
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,141.0.html
« Letzte Änderung: 10 März 2012, 19:50:54 von Wahrheitsforschung »
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gast m0nk

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #12 am: 10 März 2012, 10:29:44 »
ich bin nicht vom Fach, bitte um Erklärung, was sie damit meinen?

ein interessantes Zitat aus dem Bericht:
Beide Schwestern seien überzeugt, Natascha K. verberge im Zusammenhang mit ihrer Entführung wesentliche Informationen sogar vor ihrer eigenen Familie. Claudia N. habe geäußert, dass sie vermute, dass weder der Tatablauf noch die Rolle der involvierten Personen im Entführungsfall ihrer Halbschwester den Tatsachen entsprechen würden. Natascha K. gebe ihnen nur ausweichende Antworten und werfe ihnen nur einzelne „Brocken“ vor die Nase.
Vom Grammatikfehler abgesehen, war es eine Anspielung auf unseren Gesetzgeber, soll heissen: Ich habe einmal durchgelesen, aber viele Details noch nicht "studiert".

Die Aussage der Schwestern ist nur ein Datail von 20 oder mehr Merkwürdigkeiten und hat mit dem eigentlichen Verfahrensgegenstand nur am Rande zu tun. Die Einstellungsverfügung hat sich rechtlich mit dem Vorsatz der Beschuldigten auseinanderzusetzen, ob aus den StA-Akten Anhaltspunkte vorliegen, dass durch allfällige Ermittlungsfehler (unterbliebene Aufträge/Einvernahmen) der Staat im Recht auf Strafverfolgung vorsätzlich beeinträchtigt wurde. Dabei dürften Ermittlungsrichter und StA nicht immer einer Meinung gewesen sein.

Offline consuela

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #13 am: 10 März 2012, 20:41:32 »
Eine Überfliegen des Berichts zeigt mir bereits den Hauptfehler bei fast allen Ermittlungen und Schlussfolgerungen:
Es werden die Erzählungen der NK für absolut wahr genommen!
noch ein (krasseres) Beispiel:
Die Zeugin hat mit Sicherheit die Entführung beobachtet und wesentliche Hinweise zum
Tatfahrzeug und zur Person des Opfers gegeben. Es wäre anhand ihrer Angaben, allerdings
bei gänzlicher Ausblendung sämtlicher weiterer Beweisergebnisse
, insbesondere der
Angaben der Natascha K., nicht völlig auszuschließen, dass es einen von Wolfgang P.
verschiedenen Lenker des Tatfahrzeuges gab.

NKs Aussage ist ein Beweisergebnis!
« Letzte Änderung: 10 März 2012, 21:01:27 von consuela »

Offline consuela

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Re: Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011
« Antwort #14 am: 10 März 2012, 20:55:17 »
Die Staatsanwaltschaft fand nichts dabei, dass das Mädchen, das in der Gefangenschaft Geschenke für Mama und Papa gebastelt hatte, die Eltern nicht sehen wollte:

Richtig ist, dass Natascha K. bei ihrem Erstkontakt nach der Flucht Insp. Sabine F. nach
ihrer Großmutter fragte, nicht aber nach ihren Eltern. Was dies über die seelische
Verfassung der Natascha K. aussagen soll, ist für die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht
erkennbar. Natascha K. hat diesen Umstand sinngemäß damit erklärt, dass sie von ihrem
Vater gewusst habe, dass er nach ihr gesucht habe, im Übrigen sei sie aufgrund des
Lebensalters ihrer Eltern nicht davon ausgegangen, dass diese nicht mehr lebten.


Im Gegenzug konzentriert sich die Staatsanwaltschaft aufs Profiling:
Bei Natascha K. handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Johann R. und von Teilen der Öffentlichkeit nicht um ein maßstabgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde,
sondern sie sich der Situation teilweise angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt.
Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Johann R. gerecht werdende Opfer ein
solches Schicksal überhaupt überlebt hätte. Erfahrungsgemäß reagieren Menschen
unterschiedlich auf Extremsituationen im Allgemeinen, wobei Kinder anpassungsfähiger sind
als Erwachsene. Dass sich Natascha K. nach außen selbstbewusst präsentierte, ist richtig,
dass sie deshalb nicht schwer traumatisiert wäre, ist aber daraus nicht ableitbar.


"Die Frage ist nur ...."?

Statt dass die Staatsanwaltschaft versäumten wichtigen Fragen nachgeht: "Die Frage ist nur, warum hatte NK nicht den Wunsch, ihre Eltern sofort wiederzusehen?"

Nicht erkennbar ... und folglich nicht von Interesse?

Diese Darstellung spricht 100% FÜR eine Neuaufnahme der Untersuchungen:
Als weiteren Grund, die Zuverlässigkeit der Angaben der Natascha K. in Zweifel zu ziehen, führt Dr. Johann R. unter den Punkten 1. und 2. b) seiner Sachverhaltsmitteilung an, dass
die Tür des so genannten Verlieses mit einer gewindeabhängigen Sperreinrichtung ohne
Mithilfe von der Innenseite (Gegendruck) nicht komplikationsfrei (bloß zufallsabhängig) habe
abgeschlossen werden können
. Dazu ist auszuführen, dass im Verfahren 222 Ur 59/03 k des Landesgerichtes fürOStA Innsbruck (817), 1 OStA 1384/10g - Strafsachen Wien, also aus den den Anklagebehörden zum Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung gegen U.T. wegen § 99 StGB vom 15.11.2006 zur Verfügung gestandenen Unterlagen, solches nicht abzuleiten war.


Das lässt sich doch bitte Nachprüfen, ob das so ist oder nicht, ob man das Verlies nur mit Hilfe von Innen schließen konnte und wenn es so war, muss das doch Fragen nach sich ziehen. Und die Glaubwürdigkeit der "Beweisergebnisse-Lieferantin" NK massiv in Frage stellen.
« Letzte Änderung: 11 März 2012, 00:20:39 von consuela »