Schon eine erste Durchsicht der im Bericht der StA Ibk. wiedergegebenen Protokolle, TB-Aufzeichnungen etc. der StA Wien zeigen mir eine immer wiederkehrende Verhaltungsweise:
Bei einander widersprechenden Zeiugenaussagen (und auch NK ist nicht nur Opfer, sondern auch Zeugin!) wird jenen geglaubt, deren Aussage ins zielgerichtete Bild des Untersuchungsergebnisses passt. Es erfolgt nicht einmal eine Abwägung, ob eine Aussage aus eigenem Interesse, aus persönliche Schutzgründen, nicht (ganz) wahrheitsgemäß sein könnte.
Die StA macht sich zum Richter und beurteilt selbst, nicht einmal, welcher Aussage eher Glauben geschenkt werden kann - nein, noch ärger, es wird gleich festgestellt, welche Aussage die richtige ist!
Z.B. die Frage, ob BS den WP kannte: drei Wohnungsnachbarn sagen aus, dass dies der Fall war. Als einzig richtig wird aber die dies verneinende Aussage der Inkriminierten gewertet..
Ebenso die widersprechenden Aussagen der IA und der NK...
Schlussfrage: nachdem es jetzt öffentlich ist - weiß jemand, weshalb MF 1998 vor der Entführung die NK begutachtete??
siehe 'Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, in Anbetracht ihrer schweren traumatischen Erlebnisse, ihrer Angaben, wonach sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie habe und auch gehabt habe und aufgrund des Umstandes, dass sie von sich aus keinerlei Angaben xxxxxxxxxx vor ihrer Entführung gemacht habe, zur Hintanhaltung einer weiteren Traumatisierung nicht befragt worden.
MÖGLICHERWEISE hat sich MF wegen weiterer Traumatisierungsgefahr dagegen ausgesprochen, dass NK über ihre traumatischen Erlebnisse im Jahr 1998 und das Gutachten eines gewissen MF befragt werde ....