@ Silversurfer - Genau!
Hier weitere Punkte für das Dogma:
S 7
Abschlussbericht vom 22.9.2006 Strafanzeige gegen Wolfgang Priklopil.
"Wolfgang P. habe das Mädchen durch gefährliche Drohung zur Unterlassung
der Gegenwehr genötigt und sie eingehüllt in eine Decke, im Fahrzeug hinter dem Fahrersitz
auf dem Boden liegend zum Anwesen Strasshof, Hxxxxxstrasse XX, verbracht. Dort habe er
sie in einen vorbereiteten Raum (Verlies), welcher bereits Jahre zuvor von ihm unter seiner
Garage neben der Montagegrube angelegt worden sei, eingesperrt."
Die Strafanzeige (Auszug) weist in mehrerlei Hinsicht Fehler auf:
1. die Decke: Nach Nataschas Angaben war sie nicht von Anfang an eingehüllt.
2. Der Entführer fuhr nicht direkt nach Straßhof, sondern fuhr zuerst stundenlang mit ihr in der näheren Umgebung des Entführungsortes (!) herum und hielt dann in einem Wald ("die kommen nicht"...) - Angaben NK
3. Das Verlies war alles andere als vorbereitet - Sowohl nach Angaben von NK (keine Heizung, kein Bett etc...) als auch auf Grund späterer Erhebungen (Baggerarbeiten bis Mai 1998).