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Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011

Begonnen von Miss Marple, 09 März 2012, 17:45:43

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Politicus1

ja, so ist es eben...
Irgendwie kommt mir das Ganze - auch wenn die StAe heftig das Gegenteil behaupten - wie ein Gesellschaftsspiel zwischen den der Eintäterschaft widersprechenden Zeugen und den die Eintäterschaft verteidigenden StAe vor...

Apropos TÄTER:
War es nicht auffallend, wie NK auch noch im letzten Feurstein-Geplauder immer nur vom TÄTER sprach. Kein einziges mal vom Priklopil, Verbrecher, Entführer .... Schien mir von den Beratern richtig "eingebläut" zu sein

dieblindenaugenderpallas

Wenn Ex-OGH-Präs. Rz. vor der vernehmenden Behörde zum wiederholten Male angibt, die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des EH ergebe sich wesentlich auch daraus, dass WP mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Flucht der NK aus dem Anwesen in der Heinestraße Gegenstände, die sich dort befanden, in seinen PKW verlud und nach den Angaben des EH nur dieser sie in Empfang genommen haben könne und
wenn weiters Ex-OGH-Präs. Rz. vor der vernehmenden Behörde zum wiederholten Male angibt, dass eben dieser EH im Zeitraum der Tatortarbeiten (!) Gegenstände von dort an einen anderen Ort verbracht hat, wobei namentlich nicht festmachbar ist, welcher Polizist danach gefragt hat, wer diese Person (EH) sei, die sich unbekannter Weise auch am Tatort aufhalte,

UND DIESE BEFRAGUNG DES VERANTWORTLICHEN FÜR DEN TATORT HEINESTRASSE DAUERT 10 MINUTEN !!!

(Der sagt übrigens inhaltlich nichts anderes, als dass er zuerst am Tatort war und er alleine beurteilen könne, welche DNA-Spuren hier aufgefunden und identifiziert wurden. Die Frage nach einer möglichen Manipulation im Zuge der Amtshandlung wird nicht einmal gestellt.)

dann fällt das für mich in dieselbe Kategorie, wie die Verurteilung des EX-VfGH-Präsidenten am Weihnachtstag durch die Tochter eines der beschuldigten Staatsanwälte.

Die in Innsbruck ermittelnde Behörde war offensichtlich nicht bemüht, zu eruieren, ob EH in Kontakt mit Gegenständen war, die von WP oder ihm selbst aus dem Anwesen Heinestraße verbracht wurden, eine klare Empfehlung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses des österreichischen Parlaments kann daher nur lauten, sich für die Ermittlung dieses Sachverhalts einzusetzen.

Lilly Rush

Das EH an den Behörden vorbei Unterlagen besessen hat ist mehrfach belegt:

1. Bericht der OSTA IBK: Holzapfel bringt 5 Mini Dvs in in Kisten zu Oberst Kröll.
Dokumentiert waren bisher nur 3 und um die dürfte es sich nicht handeln.

2. Bei seiner Beschuldigtenbefragung bezüglich der Schulden Priklopils in die Enge getrieben, gibt Holzapfel an im Tathaus eine Liste gefunden zu haben, die den Schuldenstand auflistet. Erstaunt hat ihn Oberst Kröll gefragt wie er in Besitz einer Lsite sein kann, die nicht in den Tatortverzeichnissen aufscheint.

3. Der Kalender aus 1998 - Bisher war nicht bekannt, dass Priklopil am 3.3.1998 einen Gerichtstermin hatte.


Politicus1

Zitat von: Lilly Rush am 21 März 2012, 07:12:54
Das EH an den Behörden vorbei Unterlagen besessen hat ist mehrfach belegt:

1. Bericht der OSTA IBK: Holzapfel bringt 5 Mini Dvs in in Kisten zu Oberst Kröll.
Dokumentiert waren bisher nur 3 und um die dürfte es sich nicht handeln.

2. Bei seiner Beschuldigtenbefragung bezüglich der Schulden Priklopils in die Enge getrieben, gibt Holzapfel an im Tathaus eine Liste gefunden zu haben, die den Schuldenstand auflistet. Erstaunt hat ihn Oberst Kröll gefragt wie er in Besitz einer Lsite sein kann, die nicht in den Tatortverzeichnissen aufscheint.

3. Der Kalender aus 1998 - Bisher war nicht bekannt, dass Priklopil am 3.3.1998 einen Gerichtstermin hatte.

zu 1) ich bin der M., dass es tatsächlich acht Minidvds waren - 5 hatte EH und drei sind beoi Gerichgt gelandet.
Nicht vergessen: als bei der internen Vorführung einer dieser drei Kassetten die NK ins Bild kam, gab es den Befehl, die Vorführung sofort zu stoppen! Warum wohl, bei einer internen, vertraulichen Beweismittelsichtung??
zu 2) es wurden ja anschenend nicht einmal alle nicht von EH weggeräumten gesicherten Gegenständände aufgezeichnet...
zu 3) der Gerichtstermin am 3.3. war für mich auch neu  -  wissen Sie darüber näheres (Uhrzeit, war er dort, Gegenstand?)
Jedenfalls wäre das ein weiterer Hinweis, dass die "Entführung" doch nicht ganz nach dem Plan des alles penibel vorbereitenden WP lief. - Oder er wollte damit ganz gezielt ein todsicheres Alibi haben: wer bei Gericht ist, kann schwer gleichzeitig an einer Entführung teilnehmen... Aber das passt ja dann nicht in die Einzeltätertheorie.
Verschwör, verschwör ....

Lilly Rush

@ Politicus

Ich schätze, dass der EH noch weit mehr als die 5 gennanten Mini Dvs hat.
Diese waren jedenfalls unverfänglich.

Zu einer wirklich ordentlichen Aufzeichnung und Tatortauswertung hätte meiner Meinung nach gehört, dass auch eine Art Zeitschiene der gefundenen Objekte erstellt wird:

Z.B: Die Schulhefte sollen ja datiert sein: In welchem Zeitraum wurden die Schulübungen gemacht oder die DVs: Zu welchen Zeiträumen ist NK darauf zu sehen. Die Videos mit voraufgezeichneten Sendungen: Welche Sendungen (Datum) waren zuletzt auf den Videos und Befragung der NK dazu warum.

Apropos Video:
Im Wohnzimmerschrank befanden sich 2 ! Videoapparate und 2 Satellitenempfänger !
Das lässt darauf schließen, dass in der Verlieszeit ein Video und ein Satellitengerät im Verlies waren. Da sich die Geräte zum Fluchtzeitpunkt nicht dort befanden, ist anzunehmen, dass das Verlies zuletzt, und zwar auch nicht an den Wochenenden oder verübergehend, NICHT benutzt war. (Auch bei gelegentlicher Nutzung entferne ich die Geräte nicht).

Miss Marple

#140
Im Fall Kampusch könnte es am 13. April eine neue Wende geben: An diesem Tag will der ständige Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrates ein öffentliches Kommuniqué zur parlamentarischen Prüfung des Falles veröffentlichen.

Das Fazit der Abgeordneten steht – so Insider – bereits fest: Die nach wie vor nicht ausgeräumten Ungereimtheiten sollen von der Justiz neuerlich überprüft werden.
.
.
Nur Vater Kampusch verurteilt

Durch den Kampusch-Abschlussbericht der Justiz nach Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte wurde jetzt bekannt, dass es zwar eine Ankündigung gab, den Verdacht gegen Ernst H. wegen möglicher Vermögensdelikte extra prüfen zu lassen. Doch dazu ist es bisher nie gekommen. Auch wurde H. im Zuge der Ermittlungen von Kampusch bezichtigt, er würde mit seiner Gattin, einer Ex-Jugoslawin, eine Scheinehe führen. Auch dieser Vorwurf wurde von der Strafjustiz offenbar nie näher untersucht. Der Einzige, der bisher in der Causa jemals eine gerichtliche Strafe erhalten hat, war Kampuschs Vater Ludwig Koch. Er bezahlte 10.000 Euro Geldstrafe, weil er Ernst H. einmal tätlich attackiert hatte.
.
.
Interview mit Alois Birklbauer
Professor für Strafrecht an der Linzer Kepler-Universität.

OÖN: Die Justiz veröffentlichte den Abschlussbericht über die Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf Staatsanwälte. Ihr Fazit?

Birklbauer: Das Verfahren gegen die Beschuldigten (wegen Vertuschungsvorwürfen, Anm.) wurde zu Recht eingestellt. Sicher gab es viele Ermittlungsfehler. Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.

OÖN: Was sagen Sie zur Qualität dieses Berichts?

Birklbauer: Er wurde im Sinne der Transparenz im Internet veröffentlicht und ist für jedermann lesbar. Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert. Das ist nicht transparent.

OÖN: Die Diskussion über den Fall wirft die Frage auf, welcher Grundsatz gravierender ist: der Opferschutz oder die Pflicht, in einem Kriminalfall die objektive Wahrheit zu erforschen.

Birklbauer: Die Festlegung auf einen Einzeltäter nach dem Selbstmord dürfte die beste Gelegenheit gewesen sein, die 2006 neu eingeführten Opferrechte vorzuexerzieren. Rechtlich ist es klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.

OÖN: Was waren die Schwierigkeiten bei den anfänglichen Ermittlungen?

Birklbauer: Die Flucht des Opfers war im August 2006, strafrechtlich eine Übergangszeit. Die neue Strafprozessordnung war beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der U-Richter war ein Auslaufmodell, die Staatsanwälte hatten noch nicht die Handhabe wie heute. Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,854709

Wahrheitsforschung

#141
Zitat von: Miss Marple am 03 April 2012, 08:13:51
Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.

MISSVERSTÄNDNISSE IN ANGEBLICHER LEGISVAKANZ

KINDER SPEZIAL

2 ERWACHSENE ESSEN

1 KIND GRATIS

1 Foto-Anhang zum  :) Beweis
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Politicus1

zum OÖN Interview:
'Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.'
Die Absicht ist halt oft schwer nachzuweisen - selbst beim Haxelstellen in der Schule....

'klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.'
Hoffentlich liest die Frau Justizminister das, die ja eine Anhängerin des absoiluten Opferschutzes ist.

Zum Abschlussbericht: 'Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert.'
Wenn der Aufsatz aber sonst sehr gut wäre, gebe es immer noch ein Gut plus...




Miss Marple


Korrektur gelesen dürfte dieser Bericht zumindest nicht geworden sein.

Da wird u.a. teilweise mit (außerdem fehlerhaften) Namen jongliert, dass es eine Freude ist.

Gast m0nk

weder korrekturm noch überhaupt gelesen. Sonst müsste gegen MW+CO schon längst ein Strafverfahren eingeleitet worden sein.

surok

ich les übrigens grade den letzten teil, also die bewertung...und da lese ich eigentlich nur von ermessungsspielraum und mangelnder strafrechtlicher relevanz....

nicht bewusster handlung etc.

Lukas

Zitatzu 3) der Gerichtstermin am 3.3. war für mich auch neu  -  wissen Sie darüber näheres (Uhrzeit, war er dort, Gegenstand?)
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?

Gast m0nk

Zitat von: Lukas am 03 April 2012, 13:30:22
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?
WP ist ausgerastet, weil jemand sein Fahrzeug "berührt" hat. Noch mehr ausgerastet ist aber der Täter, der WP daraufhin verletzt hat. WP war nur Zeuge und Privatbeteiligter, der andere war Beschuldigter, die Verhandlung vom 3.3 wurde vertagt.

Lukas

Zitat von: Miss Marple am 03 April 2012, 08:13:51
Im Fall Kampusch könnte es am 13. April eine neue Wende geben: An diesem Tag will der ständige Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrates ein öffentliches Kommuniqué zur parlamentarischen Prüfung des Falles veröffentlichen.

Das Fazit der Abgeordneten steht – so Insider – bereits fest: Die nach wie vor nicht ausgeräumten Ungereimtheiten sollen von der Justiz neuerlich überprüft werden.
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Nur Vater Kampusch verurteilt

Durch den Kampusch-Abschlussbericht der Justiz nach Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte wurde jetzt bekannt, dass es zwar eine Ankündigung gab, den Verdacht gegen Ernst H. wegen möglicher Vermögensdelikte extra prüfen zu lassen. Doch dazu ist es bisher nie gekommen. Auch wurde H. im Zuge der Ermittlungen von Kampusch bezichtigt, er würde mit seiner Gattin, einer Ex-Jugoslawin, eine Scheinehe führen. Auch dieser Vorwurf wurde von der Strafjustiz offenbar nie näher untersucht. Der Einzige, der bisher in der Causa jemals eine gerichtliche Strafe erhalten hat, war Kampuschs Vater Ludwig Koch. Er bezahlte 10.000 Euro Geldstrafe, weil er Ernst H. einmal tätlich attackiert hatte.
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Interview mit Alois Birklbauer
Professor für Strafrecht an der Linzer Kepler-Universität.

OÖN: Die Justiz veröffentlichte den Abschlussbericht über die Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf Staatsanwälte. Ihr Fazit?

Birklbauer: Das Verfahren gegen die Beschuldigten (wegen Vertuschungsvorwürfen, Anm.) wurde zu Recht eingestellt. Sicher gab es viele Ermittlungsfehler. Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.

OÖN: Was sagen Sie zur Qualität dieses Berichts?

Birklbauer: Er wurde im Sinne der Transparenz im Internet veröffentlicht und ist für jedermann lesbar. Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert. Das ist nicht transparent.

OÖN: Die Diskussion über den Fall wirft die Frage auf, welcher Grundsatz gravierender ist: der Opferschutz oder die Pflicht, in einem Kriminalfall die objektive Wahrheit zu erforschen.

Birklbauer: Die Festlegung auf einen Einzeltäter nach dem Selbstmord dürfte die beste Gelegenheit gewesen sein, die 2006 neu eingeführten Opferrechte vorzuexerzieren. Rechtlich ist es klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.

OÖN: Was waren die Schwierigkeiten bei den anfänglichen Ermittlungen?

Birklbauer: Die Flucht des Opfers war im August 2006, strafrechtlich eine Übergangszeit. Die neue Strafprozessordnung war beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der U-Richter war ein Auslaufmodell, die Staatsanwälte hatten noch nicht die Handhabe wie heute. Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,854709

@ MM
danke fürs raufladen.

aso... die legisvakanz... (muss erst einmal nachschauen was das überhaupt heißt!) - "der zeitraum zwischen bekanntmachung und inkrafttreten eines gesetzes"

Lukas

Zitat von: Gast m0nk am 03 April 2012, 13:39:46
Zitat von: Lukas am 03 April 2012, 13:30:22
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?
WP ist ausgerastet, weil jemand sein Fahrzeug "berührt" hat. Noch mehr ausgerastet ist aber der Täter, der WP daraufhin verletzt hat. WP war nur Zeuge und Privatbeteiligter, der andere war Beschuldigter, die Verhandlung vom 3.3 wurde vertagt.
ok, danke.

lass mich raten: einer hat WPs BMW berührt, und als WP den schmierfleck mit dem handrücken der person wegreiben wollte, kam es zum eklat?