Zur Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin:
S 123
Der Nachbar in der Rugierstraße:
Er glaube, Wolfgang P. mit Natascha K. im Stiegenhaus seines Wohnhauses in der Rxxxxxstraße gesehen zu haben. Er habe Schuhe geputzt und da sei Wolfgang P. mit einer Frau die Stiege herauf gekommen. Diese habe seiner Erinnerung nach
ein türkisch gebundenes Kopftuch getragen sowie einen unmodernen Rock. (auf dieser Seite steht ergänzend:
lila Tuch und "Vielleicht im Februar oder März 2006, jedenfalls gegen Winterende."
http://weblog.derdetektiv.at/archives/870-Natascha-Kampusch-Neue-Zeugen.html)
S 60
Sie sei nie in der Rxxxxxxxstr. XX gewesen, kenne aber die Gegend von früher. Der Zeuge Johann K. müsse sich irren.
Sie habe früher auch nie ein Kopftuch getragen.S 70
Etwa zwei Wochen nach diesem Fest habe er vor der Halle einen weißen Mercedes Bus gesehen, in dem ein junges Mädchen allein gesessen sei.
Das Mädchen habe eine Art Kopftuch getragen, sodass er ihre Haare nicht habe sehen können.
Zurück in der Halle habe er Wolfgang P. gefragt, ob er eine junge Frau habe, woraufhin dieser nur gelächelt habe. Das Mädchen sei mindestens eine halbe Stunde allein im Fahrzeug gesessen.
Nachdem Natascha K. bislang angegeben habe, nur zwei mal bei der Veranstaltungshalle des Ing. Ernst H. gewesen zu sein, nämlich einmal um dort gemeinsam mit Wolfgang P. Arbeiten durchzuführen und einmal als sie Ing. Ernst H. getroffen habe, sei sie von CI Kurt L. auf die Angaben des Florian C. angesprochen worden,
wobei sie dessen Angaben auch bestätigt habe.Der Tankwart:
Helmut Konrad umkreiste ehrfürchtig den BMW.
Am Beifahrersitz saß eine Frau mit Kopftuch, die ihn ansah und zu lächeln schien.
http://weblog.derdetektiv.at/archives/870-Natascha-Kampusch-Neue-Zeugen.htmlUnd hier wieder ein Stück Kreisargumentation:
Der Nachbar in der Rugierstraße sagt er hätte Kampusch im
Februar oder März gesehen. (siehe oben)
Nachdem die Mutter angibt Natascha wäre nie bei ihr in der Wohnung gewesen, wird im Bericht S 69 argumentiert,
dass Johann K. seine Beobachtung in der Zeit zwischen 15.7. und 22.7.2006 gemacht habe, als Waltraud P. sich auf Urlaub befunden und ihrem Sohn aufgetragen habe, in ihrer Wohnung nach dem Rechten zu sehen.
Natascha K. habe bei ihrer Befragung vom 15.10.2009 als Zeugin zur Wahrnehmung des Johann K. angeführt,
noch nie in der Wohnung der Waltraud P. in der Rxxxxxxstraße XX gewesen zu sein.