Ähm, muß nicht die Ursache sein ... nur mit einer besonderen Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft darf die Hauptzeugin NK überhaupt befragt werden!
Daraus zeigt sich: Auf jeden Fall möchte man nicht, dass sie sich aktenkundig dazu äussert. Wer immer da geschützt wird und sich als Opfer fühlt sei mal dahingestellt.