veröffentlicht in der Presse (Danke an MS):
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/suchedi?SearchView&subf=e&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=kampusch&ftquery=kampusch&query=%28kampusch%29#1331303892552
Gleich zu Beginn des Berichts der OStA Ibk. mM.n. eine (bewusst gemachte?) FALSCHE Behauptung:
'der Sachverhalt, welcher der Anzeige des Dr. Johann R. zu Grunde liegt'
Dr. RZ hat keine Anzeige erstattet! Er hat ein Schreiben an Ag. zum österr. Nationalrat gerichtet!
Im nächsten Absatz schreibt die OstA Ibk.: 'Gegenstand des Ermittlungsverfahrens war eine an das Parlament gerichtete Sachverhaltsdarstellung des Dr. Johann R.'
Einer OstA sollte klar sein, dass zwischen einer an das Parl. gerichteten Sachverhaltsdarstellung und einer Strafanzeige ein Unterschied ist...
das Studium des Berichts wid länger dauern - vorerst nur ein Hinweis auf eine Textstelle:
'Am 25.8.2006 fand im Präsidium des Landesgerichtes Wien eine Besprechung statt, an welcher neben Staatsanwalt Mag. Hans-Peter K. und Untersuchungsrichter Dr. Christian G. auch Mag. Erich Z., Prof. Max F. sowie Vertreter des BKA und der SOKO K. teilnahmen. Der Inhalt dieser Besprechung ist nur insoweit im Tagebuch der StA dokumentiert, als Gegenstand derselben jedenfalls auch die Abstimmung der Medienarbeit war.
Am 26.8.2006 kam es beim Landesgericht Wien in Anwesenheit des Staatsanwaltes Mag. Hans-Peter K., des Untersuchungsrichters Dr. Christian G. und von Mitgliedern der SOKO K. zur Sichtung der über Auftrag des Untersuchungsrichters versiegelt überbrachten privaten Aufzeichnungen der Natascha K., die am Tatort gefunden worden waren. Nach dem Amtsvermerk des Mag. Hans-Peter K. im Tagebuch (OZ 159a, 13 St 62869/99y, nunmehr 502 St 41/08y) ergab sich dabei kein Hinweis auf allfällige Mittäter. Eine Auflistung und Beschreibung der gesichteten Aufzeichnungen fand nicht statt.
DANKE! Das genügt mir eigentlich schon fürs erste! ....
Hier ist der Bericht als PDF
Eine Überfliegen des Berichts zeigt mir bereits den Hauptfehler bei fast allen Ermittlungen und Schlussfolgerungen:
Es werden die Erzählungen der NK für absolut wahr genommen!
Beispiele gefällig, aus dem Bericht der OStA Ibk.:
'Am 23.8.2006 gegen 13 Uhr nützte Natascha K. eine Unaufmerksamkeit des Wolfgang P., um von dessen Grundstück in Strasshof auf eine in der Nähe des Tathauses gelegene Liegenschaft zu flüchten'
Und die Selbsttötung wird als unumstößliches Faktum festgehalten:
'Gegen 20.50 Uhr verübte Wolfgang P. in 1020 Wien, Strecke Nordbahn auf Höhe Nordbahnstrasse – Eberlgasse Suizid, indem er sich vor einen herannahenden Zug über das Gleis legte.'
No, da gibt´s ja Einiges- zB:
Wie kann es sein, dass EH VOR seiner 1. Niederschrift WP identifiziert hat (lt. Protokoll Oberst K.), wenn er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht über dessen Tod informiert war?
Nur ein paar erste Schmankerln aus dem Ibk. Bericht:
sowie auch jene Ermittlungsergebnisse darzustellen, die Grundlage der in den Medien kursierenden Verschwörungstheorien bzw. der immer wieder angeheizten öffentlichen Diskussion waren. - EINE VERSCHWÖRUNGSTHEORIE!...
Am 23.8.2006 gegen 13 Uhr nützte Natascha K. eine Unaufmerksamkeit des Wolfgang P., um von dessen Grundstück in Strasshof auf eine in der Nähe des Tathauses gelegene Liegenschaft zu flüchten (nicht bewiesene Behauptung der NK!)
Noch am Abend des 23.8.2006 wurde Natascha K. von Kriminalbeamten des SB und des LKA Burgenland im Beisein eines Psychologen zu Details der Entführung, zum Verlies und zur Person des Wolfgang P. befragt, wobei ihre Angaben jedoch nicht protokolliert wurden,
Nach dem Abschlussbericht der Evaluierungskommission fand am 24.8.2006, 7:00 Uhr, im Büro des BKA-Direktors eine Besprechung statt, an der StA Mag. Hans-Peter K. teilgenommen habe. Gegenstand der Besprechung sei unter anderem das Ergebnis der von CI Johann F. am Vorabend durchgeführten CONVERA-Abfrage gewesen, die die im April 1998 erfolgte Amtshandlung und den Hinweis des Hundeführers Christian P. gegen Wolfgang P. hervorbrachte. Diese Besprechung ist im Tagebuch der Staatsanwaltschaft Wien nicht dokumentiert.
Am 26.8.2006 kam es beim Landesgericht Wien in Anwesenheit des Staatsanwaltes Mag. Hans-Peter K., des Untersuchungsrichters Dr. Christian G. und von Mitgliedern der SOKO K. zur Sichtung der über Auftrag des Untersuchungsrichters versiegelt überbrachten privaten Aufzeichnungen der Natascha K., die am Tatort gefunden worden waren. Nach dem Amtsvermerk des Mag. Hans-Peter K. im Tagebuch (OZ 159a, 13 St 62869/99y, nunmehr 502 St 41/08y) ergab sich dabei kein Hinweis auf allfällige Mittäter. Eine Auflistung und Beschreibung der gesichteten Aufzeichnungen fand nicht statt.
Am 4.9.2006 übergab ein Tatortbeamter den Ermittlern 3 Mini DV Kassetten, die sich mit einem abgerissenen Kalenderblatt in einem Emmi-Joghurt-Eimer befunden hatten, die versiegelt wurden. Auf der Kassette A befand sich die Beschriftung ,,Weihnachten 2005", ,,Am Schluß Ostern 2006", auf der Kassette B ,,Ostern 2. Teil" und auf der Kassette C fehlte eine Beschriftung. Die Kassette C wurde von den Beamten gesichtet, wobei Wolfgang P. mit einem weiteren Mann beim Schiausflug zu sehen war. Die Sichtung der weiteren Kassetten wurde sofort gestoppt, als Natascha K. zu sehen war, wobei der Leiter des LKA Oberst E. die Versiegelung anordnete.
Konkrete Hinweise für eine Beeinträchtigung durch Alkohol bzw. diverse Medikamente und Suchtgifte seien nicht zu erheben gewesen. Das Untersuchungsergebnis spreche – unter Bedachtnahme auf die aktenkundige Vorgeschichte – für eine Selbsttötung - seien nicht zu erheben gewesen? Mangels Auftrags?
Die Frau (NK nach der Flucht) sei in panischer Angst gewesen, habe gezittert, sich aber sehr gewählt ausgedrückt. (muss sehr auffallend ,,sehr gewählt" gesprochen haben, dass dies im Protokoll erwähnt wird!)
Wolfgang Pr. hielt fest, dass sich die Unterhaltung für ihn so angehört habe, als ob Ing. Ernst H. das Versteck bereits gekannt habe und habe vorbauen wollen.
Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, in Anbetracht ihrer schweren traumatischen Erlebnisse, ihrer Angaben, wonach sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie habe und auch gehabt habe und aufgrund des Umstandes, dass sie von sich aus keinerlei Angaben xxxxxxxxxx vor ihrer Entführung gemacht habe, zur Hintanhaltung einer weiteren Traumatisierung nicht befragt worden.
Also doch! Gutachten des MF 1998 vor der Entführung!
..."angebliche missbrauchsvorwürfe zum zeitpunkt vor ihrer entführung "
was ist denn nun ANGEBLICH ? der missbrauch oder die diesbezüglichen vorwürfe ?
und wieso zu einem zeit PUNKT erhoben ?
ganz abgesehen, dass unerwähnt bleibt, von wem die vorwürfe gegen wen erhoben wurden .
wer diesen bericht lesen WILL , sollte viel zeit haben.
und wer ihn lesen MUSS , hat mein mitleid :)
--bitte das nicht als fremdenfeindlich mißverstehen, aber ich muss mich abreagieren:
unterschied zwischen einer tirolerin und einer türkin ?
--- die tirolerin ist besser angezogen, aber dafür kann die türkin besser deutsch !!!!!!!!!!
Bin gerade eben erst der ersten Lesung durch.
Da hat doch glatt der Ermittlungsrichter sein Einvernahmeergebnis zusammenfassend rechtlich beurteilt und nicht nur die nackten Einvernehmeprotokolle der StA zurückgestellt.
Zitat von: Gast m0nk am 10 März 2012, 00:25:40
Bin gerade eben erst der ersten Lesung durch.
Da hat doch glatt der Ermittlungsrichter sein Einvernahmeergebnis zusammenfassend rechtlich beurteilt und nicht nur die nackten Einvernehmeprotokolle der StA zurückgestellt.
ich bin nicht vom Fach, bitte um Erklärung, was sie damit meinen?
ein interessantes Zitat aus dem Bericht:
Beide Schwestern seien überzeugt, Natascha K. verberge im Zusammenhang mit ihrer Entführung wesentliche Informationen sogar vor ihrer eigenen Familie. Claudia N. habe geäußert, dass sie vermute, dass weder der Tatablauf noch die Rolle der involvierten Personen im Entführungsfall ihrer Halbschwester den Tatsachen entsprechen würden. Natascha K. gebe ihnen nur ausweichende Antworten und werfe ihnen nur einzelne ,,Brocken" vor die Nase.
Zitat von: silversurfer am 10 März 2012, 00:18:20
--bitte das nicht als fremdenfeindlich mißverstehen, aber ich muss mich abreagieren:
unterschied zwischen einer tirolerin und einer türkin ?
--- die tirolerin ist besser angezogen, aber dafür kann die türkin besser deutsch !!!!!!!!!!
Das Mädchen ist de facto ein Wiener Mädchen, hier geboren und hier aufgewachsen mit einer Wiener Mutter...
Die Lehererin ist mir unverständlich. Wenn mir eine Schülerin so etwas in einer brennheißen Geschichte erzählt, rufe ich sofort die Polizei an oder gehe mit der Schülerin selbst zur Polizei...
DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ - Institutionen – Organe – Leistungen
Bericht der STA Innsbruck 23.11.2011
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DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ - Institutionen – Organe – Leistungen
,,Eine funktionierende Justiz ist die Visitkarte eines Rechtsstaates." ...
Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sind hohe Güter, die Aufschluss
über die demokratische Reife eines Gemeinwesens geben.
... Den Bürgerinnen und Bürgern möge diese Broschüre als Serviceheft
dienen, das mithilft, das Vertrauen in die Justiz weiter zu stärken,
Ihre
Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerin für Justiz (*)
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(*) Außendarstellung der Justiz
(*) Zitate aus pdf-Datei vom Jänner 2009 in Antwort 10:
DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html
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09.03.2012 20MIN.CH zum Bericht der STA Innsbruck vom 23.11.2011
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,141.0.html
Zitat von: consuela am 10 März 2012, 00:35:56
ich bin nicht vom Fach, bitte um Erklärung, was sie damit meinen?
ein interessantes Zitat aus dem Bericht:
Beide Schwestern seien überzeugt, Natascha K. verberge im Zusammenhang mit ihrer Entführung wesentliche Informationen sogar vor ihrer eigenen Familie. Claudia N. habe geäußert, dass sie vermute, dass weder der Tatablauf noch die Rolle der involvierten Personen im Entführungsfall ihrer Halbschwester den Tatsachen entsprechen würden. Natascha K. gebe ihnen nur ausweichende Antworten und werfe ihnen nur einzelne ,,Brocken" vor die Nase.
Vom Grammatikfehler abgesehen, war es eine Anspielung auf unseren Gesetzgeber, soll heissen: Ich habe einmal durchgelesen, aber viele Details noch nicht "studiert".
Die Aussage der Schwestern ist nur ein Datail von 20 oder mehr Merkwürdigkeiten und hat mit dem eigentlichen Verfahrensgegenstand nur am Rande zu tun. Die Einstellungsverfügung hat sich rechtlich mit dem Vorsatz der Beschuldigten auseinanderzusetzen, ob aus den StA-Akten Anhaltspunkte vorliegen, dass durch allfällige Ermittlungsfehler (unterbliebene Aufträge/Einvernahmen) der Staat im Recht auf Strafverfolgung vorsätzlich beeinträchtigt wurde. Dabei dürften Ermittlungsrichter und StA nicht immer einer Meinung gewesen sein.
Zitat von: Politicus1 am 09 März 2012, 19:06:13
Eine Überfliegen des Berichts zeigt mir bereits den Hauptfehler bei fast allen Ermittlungen und Schlussfolgerungen:
Es werden die Erzählungen der NK für absolut wahr genommen!
noch ein (krasseres) Beispiel:
Die Zeugin hat mit Sicherheit die Entführung beobachtet und wesentliche Hinweise zum
Tatfahrzeug und zur Person des Opfers gegeben. Es wäre anhand ihrer Angaben, allerdings
bei gänzlicher Ausblendung sämtlicher weiterer Beweisergebnisse, insbesondere der
Angaben der Natascha K., nicht völlig auszuschließen, dass es einen von Wolfgang P.
verschiedenen Lenker des Tatfahrzeuges gab.
NKs Aussage ist ein Beweisergebnis!
Die Staatsanwaltschaft fand nichts dabei, dass das Mädchen, das in der Gefangenschaft Geschenke für Mama und Papa gebastelt hatte, die Eltern nicht sehen wollte:
Richtig ist, dass Natascha K. bei ihrem Erstkontakt nach der Flucht Insp. Sabine F. nach
ihrer Großmutter fragte, nicht aber nach ihren Eltern. Was dies über die seelische
Verfassung der Natascha K. aussagen soll, ist für die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht
erkennbar. Natascha K. hat diesen Umstand sinngemäß damit erklärt, dass sie von ihrem
Vater gewusst habe, dass er nach ihr gesucht habe, im Übrigen sei sie aufgrund des
Lebensalters ihrer Eltern nicht davon ausgegangen, dass diese nicht mehr lebten.
Im Gegenzug konzentriert sich die Staatsanwaltschaft aufs Profiling:
Bei Natascha K. handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Johann R. und von Teilen der Öffentlichkeit nicht um ein maßstabgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde,
sondern sie sich der Situation teilweise angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt.
Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Johann R. gerecht werdende Opfer ein
solches Schicksal überhaupt überlebt hätte. Erfahrungsgemäß reagieren Menschen
unterschiedlich auf Extremsituationen im Allgemeinen, wobei Kinder anpassungsfähiger sind
als Erwachsene. Dass sich Natascha K. nach außen selbstbewusst präsentierte, ist richtig,
dass sie deshalb nicht schwer traumatisiert wäre, ist aber daraus nicht ableitbar.
"Die Frage ist nur ...."?
Statt dass die Staatsanwaltschaft versäumten wichtigen Fragen nachgeht: "Die Frage ist nur, warum hatte NK nicht den Wunsch, ihre Eltern sofort wiederzusehen?"
Nicht erkennbar ... und folglich nicht von Interesse?
Diese Darstellung spricht 100% FÜR eine Neuaufnahme der Untersuchungen:
Als weiteren Grund, die Zuverlässigkeit der Angaben der Natascha K. in Zweifel zu ziehen, führt Dr. Johann R. unter den Punkten 1. und 2. b) seiner Sachverhaltsmitteilung an, dass
die Tür des so genannten Verlieses mit einer gewindeabhängigen Sperreinrichtung ohne
Mithilfe von der Innenseite (Gegendruck) nicht komplikationsfrei (bloß zufallsabhängig) habe
abgeschlossen werden können. Dazu ist auszuführen, dass im Verfahren 222 Ur 59/03 k des Landesgerichtes fürOStA Innsbruck (817), 1 OStA 1384/10g - Strafsachen Wien, also aus den den Anklagebehörden zum Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung gegen U.T. wegen § 99 StGB vom 15.11.2006 zur Verfügung gestandenen Unterlagen, solches nicht abzuleiten war.
Das lässt sich doch bitte Nachprüfen, ob das so ist oder nicht, ob man das Verlies nur mit Hilfe von Innen schließen konnte und wenn es so war, muss das doch Fragen nach sich ziehen. Und die Glaubwürdigkeit der "Beweisergebnisse-Lieferantin" NK massiv in Frage stellen.
Keplinger ist die Antwort!
Keplinger hat ja auch zweifelsfrei festgehalten, dass das Verlies so wie es aufgefunden wurde nicht als zuletzt bewohnt gelten kann.
Anderer Punkt:
S 152:
Laut Kalendereintragung 1998:
2.3.1998 Ernst anrufen wegen Treffens mit Anwalt halbe Stunde früher
3.3.1998 10h Gerichtstermin BG Hernals
Jemand der am 2.3. eine Vorbesprechung mit einem Anwalt hat und am 3.3. einen Gerichtstermin, entführt am 2.3.1998 ein Mädchen? HÄ?
Hat Woody diesen (und nur diesen) Kalender als Entlastung für Priklopil gebracht?
@ Silversurfer
Was meinen sie dazu?
--- habe schon vor sehr langer zeit die möglichkeit ausgedrückt, dass IA durch die medienberichterstattung samt fotos von WP dessen identidät als einer der beiden "entführer " suggeriert worden sein könnte ........
Ich bin schon seit mehr als einem Jahr davon überzeugt, dass Priklopil nicht der Entführer war.
Was sagte der Installateur als er mit seinen Kollegen über Priklopil sprach: "Die Schwuchtel konnte NICHT mal eine 25-30 kg schwere Filteranlage ALLEINE ins Auto heben."
Aber eine sich wehrende 40 kg schwere Natascha?
Finden Vorbesprechungen nicht eher direkt vor dem Gerichtstermin statt?
die vereinbarung eines treffens "halbe stunde früher " könnte sich allerdings auch auf den gerichtstermin am folgenden tag bezogen haben ....... ändert aber nicht daran, dass er eigentlich "andere sorgen " gehabt haben sollte ..........
@ LR : ...für eine der IA vorgetäuschte GEWLTSAMKEIT "entführung" hätte es aber schon gereicht !
@ MM
Völlig richtig.
RA Claudio Bauer sagt ja auch, dass er sich an die Verhandlung noch erinnern kann, nicht jedoch ob er am Tag davor persönlich oder per Telefon Kontakt aufgenommen hat. Üblicherweise sei es so, dass er einen Tag vor der Verhandlung Kontakt zu seinem Mandanten aufnehme und dabei ein Treffen vor der Verhandlung vereinbare.
@ Silversurfer
Ja die Inszenierung scheint mir auch plausibel.
Wenn es eine solche war, dann (Priklopil mit Perrücke) brauchte sich Priklopil auch über Folgetermine und Schiwoche keine Sorge zu machen. Außerdem bin ich immer noch der Meinung, dass sie ursprünglich wo anders untergebracht werden hätte sollen.
@ LR : --und warum nicht auch anderswo untergebracht WURDE ?
@ Silversurfer
Das sowieso:
Verlies war nicht fertig und nachdem sich Priklopil den Finger verletzt hat - unmöglich.
@ LR; andererseits :
"jeder weiss, dass ich von WP 8 1/2 jahre gefnagengehalten wurde " hat sie das nicht feurstein vor ein paar tagen gesagt ? )
Woher weiß es jeder?
Jeder weiß es, weil SIE es gesagt hat. - Aber stimmen tuts trotzdem nicht.
--ja : vermutlich wird das sogar der papa in seinem schadenersatzprozess außer streit stellen : an diesem (der selbstbefreiten von einem ihr erschienen engel verkündeten ?) dogma zu zweifeln , wäre doch eine schwere sünde !
@ Consuela
Weil sie noch munter sind:
Was meinen sie dazu, dass Priklopil am 3.3.1998 einen Gerichtstermin hatte?
Ist Claudio Bauer ein Promianwalt?
@Silversurfer
Lt. Kurier lautet der Vorwurf aber (auch), dass EH mutmaßlich an der Entführung beteiligt gewesen sein soll...
@ MM
Wenn sowohl Priklopil als Auch Holzapfel den Gerichtstermin am 3.3.1998 wahrgenommen haben, wäre Natascha unbeaufsichtigt im noch nicht fertigen Verlies gesessen?
Noch mal Frage:
Wer kennt den Anwalt Claudio Bauer?
ja : "mutmaßlich" ist aber nicht eine für eine klage in dieser hinsicht hinreichende behauptung --- "behauptet muss ein kläger schon -- und die wird sich auf dass "mit"- wissen um die gefangenschaft beschränken ---wetten ?
@LR
An diesem ersten Tag hat er ihr sogar ein frisches Kipferl vom Bäcker zum Frühstück ins Verlies gebracht!
Die Kanzlei ist an sehr nobler Adresse, gehört habe ich noch nix von ihm.
@Silversurfer
Ich verlasse mich da ganz auf Sie, Sie sind der Profi!
Hab im Internet ein Bild gefunden wo er mit Mayer und Ainedter zusammen sitzt.
Veranstaltet Vernissagen mit Promis, sitzt im Vorstand von Eureka International (Vize Präsident US: Henry Kissinger)
http://ru.eureka-international.com/content/ru/en_organization.html
glauben Sie wirklich, es sei professionell, irgendeinen rechtsanwalt zu kennen ? für welche profession ?
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 00:29:27
Eureka International (Vize Präsident US: Henry Kissinger)
http://ru.eureka-international.com/content/ru/en_organization.html
Sie wissen hoffentlich eh wer, oder was das ist :o
Bilderberger
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 00:36:13
Bilderberger
Insider ;D
Wenn das nachvollziehbar ist, das Claudio Bauer mit Priklopil Kontakt gehabt hat, dann wird vieles klar.
Die Teilnehmerliste der Österreicher (X=Anzahl Teilnahmen):
Androsch, Hannes X
Becker, Erich X
Bronner, Oscar X
Fischler, Franz X
Gusenbauer, Alfred X
Hampel, Erich X
Haschek, Helmut H X
Haselsteiner, Hans Peter X
Hoess, Friedrich X
Igler, Hans X
Jankowitsch, Peter X X X X X X
Karner, Dietrich X
Klestil, Thomas X
Kothbauer, Max X X X X
Lendvai, Paul X
Maculan, Alexander X
Mitterbauer, Peter X
Neisser, Heinrich X
Osond, Anton X
Petritsch, Wolfgang X
Puhringer, Othmar X
Raidl, Claus J X
Randa, Gerhard X X X
Schenz, Richard X
Schmidt-Chiari, Guido X X
Scholten, Rudolf, A X X X X X X X
Trumpel-Gugerell, Gertrude X
Verzetnitsch, Friedrich X
Vranitzky, Franz X X X X X X X X X X
Zimmer-Lehmann, Georg X
Zimmermann, Norbert X X
@ Reichmann
Ich kenne die Liste, auch die der vorangegangenen Jahre
Wer ist Otto F. Joklik?
http://video-clips.schottenradio.de/st-andrew-1-2001.pdf
S 8 unten - werde daraus nicht schlau - Malteser?
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 00:54:47
@ Reichmann
Ich kenne die Liste, auch die der vorangegangenen Jahre
Wer ist Otto F. Joklik?
http://video-clips.schottenradio.de/st-andrew-1-2001.pdf
S 8 unten - werde daraus nicht schlau - Malteser?
The Order of St. Andrew ist eine Schottischer Ritterorden, der weltweit agiert. Ist offensichtlich auch so eine Vorfeldorganisation wie Lions usw, aus der sich die Freimaurer die neuen Mitglieder rekrutieren. Hochgraduierte Freimaurer sind dann gern gesehene Bilderberger(Gäste)
Otto Joklik wird als Agent bezeichnet:
http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Damocles
und hier des Technologieschmuggels in den Osten beschuldigt:
http://books.google.at/books?id=cbx9su3MncEC&pg=PA232&lpg=PA232&dq=Prof.+Dr.+Otto+F.+Joklik&source=bl&ots=eRi71exsZ9&sig=EvfPpMqwZXNWLkmsSTO6Pi0Gln4&hl=de&sa=X&ei=kOpbT5fUNcXKhAeAi_GoBA&ved=0CGQQ6AEwCQ#v=onepage&q=Prof.%20Dr.%20Otto%20F.%20Joklik&f=false
Er ist Leiter der Malteser für Zentral und Osteuropa.
Spiegel Artikel über Joklik
1995 Decrees and Promulgations:
8.) Nominating prof. OUo F.Joklik as Head of Commandery in Vienna.
9.) Nominating Prof. OUo F. Joklik as Ambassador at Large.
Kann sein, dass der Bursche bei mehreren Organsationen dabei ist
Ups beim Spiegel hab ich den Link vergessen
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142859.html
@ REichmann
Head of Commandery and Ambassador von was?
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 01:54:57
Head of Commandery and Ambassador von was?
Vom Malteser Ritterorden
Nochmal zum Gerichtstermin von Priklopil am 3.3.1998 um 10 Uhr:
Holzapfel war als Zeuge geladen.
Holzapfel hat die Unterlagen, bei denen sich auch der Kalender von 1998 befand, am 2.12.2009 (!) ins BKA gebracht.
Er wurde nicht mehr dazu befragt, ob und wann es am 2.3. dazu eine Besprechung gab oder ob am 3.3.1998 eine Besprechung dazu stattfand und von wann bis wann diese dauerte. Weiters hätte er darüber Auskunft geben können ob Priklopil nach der Verhandlung sofort nach Haus ging oder ob es eine Nachbesprechung etc. gab.
Der Gerichtstermin ist ein weiterer Punkt dafür, dass die Entführung aus Sicht des Priklopil keine geplante Tat war.
Niemand plant eine Entführung und hat am nächsten Tag einen Gerichtstermin sowie die Woche drauf einen Schiurlaub gebucht.
Gegen eine Spontantat spricht, dass es Triebtäter in der Regel nicht in der Früh überkommt.
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 09:01:16
Der Gerichtstermin ist ein weiterer Punkt dafür, dass die Entführung aus Sicht des Priklopil keine geplante Tat war.
Niemand plant eine Entführung und hat am nächsten Tag einen Gerichtstermin sowie die Woche drauf einen Schiurlaub gebucht.
Gegen eine Spontantat spricht, dass es Triebtäter in der Regel nicht in der Früh überkommt.
Was spricht gegen eine Kombination?
Die Tat war grundsätzlich geplant, aber der Zeitpunkt wurde nicht von Priklopil bestimmt?
"Wenn Du X noch einmal tust, dann holt Dich der Grugru!" - ist antiquierte Schwarzpädagogik, aber denkbar.
Aus der Perspektive macht auch
,,i was eh das du das nicht wollen hast!" Sinn...
@ LR "am 2.12. o9 gebracht " ------als vergleichsschriften für das schriftgutachten wohl
Sidestep: wie kommen die 2 AUS DER VERLASSENSCHAFT stammenden Kartons in den Gewahrsam des EH. Hat die der WP vor der Flucht bei ihm abgegeben. Hat der EH das während der Tatortarbeit aus der Verlassenschaft entwendet (was ja von allen bestritten wird) oder hat er sich diese nach Beendigung der Tatortarbeit gekrallt (warum hat die Exekutive diese nicht an sich genommen - Kalender 1998 ist ja doch fallrelevant).
Einiges Material wurde ja bei Priklopil gefunden z.B. Kalender aus 2003.
Obwohl dort konkrete Hinweise auf Transaktionen waren, wurde das Material von der Wirtschaftspolizei nicht ausgewertet.
Es gab keinen Auftrag vom Untersuchungsrichter.
Das gesichtete Material wurde am 4.10.2006 ins Haus Heinestrasse überstellt.
Am 6.10.2006 wurde der grüne KIA vor dem Haus fotografiert.
S 6:
Nachdem 2 auf Natascha Kampusch, Heinestraße adressierte Briefe durch den Postbeamten an 2 Polizeibeamte ausgehändigt wurden, beantragte die Staatsanwaltschaft (wer?) die Überwachung und Beschlagnahme des Briefverkehrs vom 30.8.2009 bis zum 15.9.2006. Dieser Antrag wurde von Staatsawalt Kronawetter mündlich widerufen.
Der Hintergrund dieser Vorgangsweise ist weder dem Tagebuch noch dem Gerichtsakt zu entnehmen.
S 7:
Obduktionsbericht:
Das Untersuchungsergebnis spreche - unter Bedachtnahme auf die aktenkundige Vorgeschichte - für eine Selbsttötung.
Das heißt, der Gerichtsmediziner hat nicht die Möglichkeit eines Mordes in Betracht gezogen (und dahingehend untersucht), sondern den Schluss auf Grund der Vorgeschichte gezogen!
---aufgrund der "aktenkundigen vorgeschichte " !!!!
heisst wohl : aufgrund des eindeutigen und unumstößlichen DOGMAS , dass es sich um die leiche des ertappten und daher in eine ausweglosen situation geratenen alleinentführers und -gefangenhalters des inzwischen welberühmten SELBSTBEFREITEN OPFERS handelt .......................
@ Silversurfer - Genau!
Hier weitere Punkte für das Dogma:
S 7
Abschlussbericht vom 22.9.2006 Strafanzeige gegen Wolfgang Priklopil.
"Wolfgang P. habe das Mädchen durch gefährliche Drohung zur Unterlassung
der Gegenwehr genötigt und sie eingehüllt in eine Decke, im Fahrzeug hinter dem Fahrersitz
auf dem Boden liegend zum Anwesen Strasshof, Hxxxxxstrasse XX, verbracht. Dort habe er
sie in einen vorbereiteten Raum (Verlies), welcher bereits Jahre zuvor von ihm unter seiner
Garage neben der Montagegrube angelegt worden sei, eingesperrt."
Die Strafanzeige (Auszug) weist in mehrerlei Hinsicht Fehler auf:
1. die Decke: Nach Nataschas Angaben war sie nicht von Anfang an eingehüllt.
2. Der Entführer fuhr nicht direkt nach Straßhof, sondern fuhr zuerst stundenlang mit ihr in der näheren Umgebung des Entführungsortes (!) herum und hielt dann in einem Wald ("die kommen nicht"...) - Angaben NK
3. Das Verlies war alles andere als vorbereitet - Sowohl nach Angaben von NK (keine Heizung, kein Bett etc...) als auch auf Grund späterer Erhebungen (Baggerarbeiten bis Mai 1998).
---ist ja auch faszinierend an der offiziellen würdigung der aussagen der IA : bezüglich der anzahl der täter hat sie sich gewiss geirrt ----- bei der 8 1/2 jahre später vorgenommenen identifizierung des (einen) täters als WP ist ein irrtum ausgeschlossen ---oder : wo sie mit NK im ergebnis konform geht, MUSS ihr geglaubt werden ............
@ Silversurfer
Genau!
DA ists auf einmal egal, dass das eine KINDLICHE (Oton Rauscher DerStandard) Zeugin ist.
@ LR ;
....in jener zeit erschien dem armen mädchen NK der vom HERRN gesandte OPFERSCHUTZENGEL und verkündete ihr die heilslehre der " WP-einzig und allein- entführer - und gefangenhalter- theorie"
wer ist der HERR und wer sein OPFERSCHUTZENGEL ?
@ Silversurfer
Darf ich sie daran erinnern, dass wir nicht mehr im Seeh-Blog sind und Andeutungen und Umschreibungen nicht mehr notwendig sind.
Bitte spucken sie aus, wen sie ihm Auge haben, dann kann ich die Zeit inzwischen zum Weiterlesen benutzen ;)
..mir ist tatsächlich nach auspucken zumute :
so ein plumper überschmäh:
man weiss zwar nicht genau, ob WP überhaupt TÄTER war-
man weiss aber ganz genau, dass er ALLEINTÄTER war
Zitieren sie schon wieder Homer? ::)
@silversurfer
Genau diese ihre Vermutungen zur Identifikation des WP durch IA 2006 hatte ich auch schon mal im MS-Blog aufgestellt, man sieht, dass wir "Verschwörer" UNABHÄNGIG voneinander zu gleichen und ähnlichen Schlüssen kommen, und zwar NACH DURCHDENKENS der FAKTENLAGE !!
Vor allem eines ist WIDERSPRÜCHLICH:
WENN man der NK glaubt, dass sie bereits ein paar Meter nach Überqueren der letzten Seitenstrasse einen Mann mit Leinenhut neben dem Entführungsfahrzeug STEHEN gesehen hat,
DANN KANN ES GAR NICHT ANDERS SEIN, ALS DASS JEMAND AM FAHRERSITZ gesessen ist, denn zu diesem Zeitpunkt war IA noch kurz vor bzw. knapp auf Höhe der Lenkerkabine der Fahrzeugs, das heißt, SIE KANN NIEMANDEN NEBEN dem Fahrzeug stehen gesehen haben, weil dies verdeckt war, was auch heißt, dass es 2 waren !
WIDERSPRÜCHLICH ist es dann zu sagen, NK glaubt man, IA nicht !!
Komisch ist ja auch, dass sich NK an die Förderstunde und an das übliche Treffen mit Philip nicht erinnern kann. Und auch, dass sie WP die Telefonnummer IHRER (damals eng) Vertrauten Brigitte W. gegeben hat, anstatt die ihrer Mutter/Eltern. Und WP hat dann in der Entführungsnacht(!) bei Brigitte W. angerufen!? Kennt jemand die genaue Aussage dazu von Brigitte W.?
WP kann diese Nummer gar nicht gekannt haben, da es eine NEUE Geheimnummer gewesen ist, die nur 15 Personen gekannt haben sollen.
@ LR : homer - ja !
und warum bzw für wen ist diese heilslehre " WP -allein und sonst niemand -täter " sooo seligmachend ? --- "WP war ihre EINZIGE REALE BEZUGSPERSON " (verkündet von DSA pinterits, die es wissen muss ? ) ------ der (selbst)befreiten NK hätte dies doch egal sein können (sie kannte ja eh "keine namen") .............
@ Columbo
Ja diese Argument ist unwiderlegbar.
Deswegen wurde auch NIE eine richtige Gegenüberstellung gemacht, bei der beide mit ihren Widersprüchen konfrontiert wurden. Die beiden wurden nur hintereinander vernommen. (Und dabei wurde 2009 die Reihenfolge der Befragung nicht richtig festgehalten -um die Argumentation zu festigen)
Sowohl 2009 als auch 2011 (IBK) stand das Ergebnis bereits vor der Befragung der Ishtar fest.
2011 wurde Ishtar nur auf Grund des schlechten Bildes in den Medien (bei nicht Einvernahme) noch vernommen. Die Aussage Ishtars hatte in keinem Fall Wirkung auf das Ergebnis. (Auch nicht ihre brisanten Erzählungen vor der Befragung)
Seite 8
Das ist brisant und schließt an unsere Diskussion an:
"Die Zeugin Ischtar A. habe bereits am 3.3.1998 zu Protokoll gegeben, dass die Entführung von 2
Männern durchgeführt worden sei. Bei den bisherigen Ermittlungen, insbesondere aufgrund
der Angaben der Natascha K., seien bisher keine Hinweise auf weitere Mittäter erlangt
worden.
Die Tatortarbeit in Strasshof, Xxxxxxstrasse XX sei noch nicht abgeschlossen, die
sichergestellten schriftlichen Unterlagen sowie fotografisches und videografisches Material
seien zum LKA Burgenland überstellt und dort von Beamten des Ermittlungsbereiches
Wirtschaft und Assistenzbereich Observation ausgewertet worden. Bei dieser Auswertung
seien keine Hinweise auf einen möglichen Mittäter erlangt worden. Die Ergebnisse der
Tatortarbeit würden nach Vorliegen des gesonderten Tatortberichtes dem Gericht
nachangezeigt werden."
D.h. die Strafanzeige wurde geschrieben und der Fall abgeschlossen, obwohl die Zeugin 2 Täter gesehen hat und die Tatortspuren noch nicht vollständig abgeschlossen war. (D.h. mögliche Spuren eines zweiten Täters noch gar nicht gefunden wurden)
Hier ist eine glatte Lüge:
"die sichergestellten schriftlichen Unterlagen sowie fotografisches und videografisches Material
seien zum LKA Burgenland überstellt und dort von Beamten des Ermittlungsbereiches
Wirtschaft und Assistenzbereich Observation ausgewertet worden."
Die zuständigen Beamten der burgenländischen Wirtschaftspolizei haben 2009 auf Anfrage angegeben, dass sie Seitens des Untersuchungsrichters keinen Auftrag hatten die Unterlagen auszuwerten.
Schon eine erste Durchsicht der im Bericht der StA Ibk. wiedergegebenen Protokolle, TB-Aufzeichnungen etc. der StA Wien zeigen mir eine immer wiederkehrende Verhaltungsweise:
Bei einander widersprechenden Zeiugenaussagen (und auch NK ist nicht nur Opfer, sondern auch Zeugin!) wird jenen geglaubt, deren Aussage ins zielgerichtete Bild des Untersuchungsergebnisses passt. Es erfolgt nicht einmal eine Abwägung, ob eine Aussage aus eigenem Interesse, aus persönliche Schutzgründen, nicht (ganz) wahrheitsgemäß sein könnte.
Die StA macht sich zum Richter und beurteilt selbst, nicht einmal, welcher Aussage eher Glauben geschenkt werden kann - nein, noch ärger, es wird gleich festgestellt, welche Aussage die richtige ist!
Z.B. die Frage, ob BS den WP kannte: drei Wohnungsnachbarn sagen aus, dass dies der Fall war. Als einzig richtig wird aber die dies verneinende Aussage der Inkriminierten gewertet..
Ebenso die widersprechenden Aussagen der IA und der NK...
Schlussfrage: nachdem es jetzt öffentlich ist - weiß jemand, weshalb MF 1998 vor der Entführung die NK begutachtete??
siehe 'Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, in Anbetracht ihrer schweren traumatischen Erlebnisse, ihrer Angaben, wonach sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Familie habe und auch gehabt habe und aufgrund des Umstandes, dass sie von sich aus keinerlei Angaben xxxxxxxxxx vor ihrer Entführung gemacht habe, zur Hintanhaltung einer weiteren Traumatisierung nicht befragt worden.
MÖGLICHERWEISE hat sich MF wegen weiterer Traumatisierungsgefahr dagegen ausgesprochen, dass NK über ihre traumatischen Erlebnisse im Jahr 1998 und das Gutachten eines gewissen MF befragt werde ....
Alles eine Frage der Gewichtung, wie auch Amon gemeint hat.
Ich glaube, Sie lesen das mit Prof. F. falsch - damit ist sein Gutachten NACH der Entführung gemeint.
@ Politicus
Sehe das genauso wie MM
1998 NACH der Entführung
LR & MM:
Originalzitat aus dem Ibk. Bericht:
'Natascha K. sei zu den angeblichen Missbrauchsvorwürfen zum Zeitpunkt vor ihrer Entführung, insbesondere zum damaligen Gutachten des Prof. Max F. aus 1998, ..
Wie sollte ein Gutachten über angeblichen Missbrauch NACH der Entführung und OHNE das angebliche Opfer von einem Univ.Prof. erstellt werden? Anhand des Reiterfotos? ....
Wurde nicht schon festgestellt, dass es tatsächlich einen Vorgang beim Jugendamt gab?
Wie wenig einfühlsam hingegen die Frau Insp., die gleich nach sex.Misbrauch fragte..(;-)
@ Politicus
Das Gutachten war nach der Entführung
zum Vorwurf eines möglichen Missbrauchs vor der Entführung.
Ein bestelltes Gutachten, bei dem nur die Eltern des Kindes befragt wurden, nicht wie ursprünglich sogar von Friedrich angedacht auch die Freunde und Umgebung (Lehrerinnen etc.)
@Politicus
WIE es zustande kam, ist eh bekannt.
Anhand von TV-Berichten und den Aussagen der Eltern. DAS war´s! Ihr weiteres Umfeld wurde nicht befragt (Freunde, Lehrer, Schulkameraden), aus Zeitgründen des Herrn Prof. F.
Das Gutachten ist eine Farce und hat überhaupt keinen Aussagewert. Ist auch nicht wissenschaftlich. Alles was in dem Gutachten steht kann daher verworfen werden und dient lediglich de Ablenkung.
Meine Frage: Warum macht Friedrich so etwas? In wessen Auftrag und mit welcher Zielsetzung wurde dieses Auftragsgutachten gemacht?
Seite 61+62
die Sache mit dem Staubsaugen und dem Anruf vom Ernstl ist ja auch ein Hit.
Zuvor meint NK noch selbst, dass sie gesaugt hätte und nach Vorhalt ihrer eigenen Aussage vom 30.08. war´s die Presse, die das erfunden hat. Und dann wunderst sich noch jemand über Spekulationen, dass am Fluchttag doch alles ganz anders verlaufen sein könnte...
die bösen Journalisten ...
Mutter des WP bestreitet den Medienbericht über die Erzählungen des EH, wie lieb sich WP und NK gehabt hätten...
'ein Bericht der Tageszeitung ,,Österreich" vom 27.4.2008 angeschlossen war. In diesem Artikel wird die Mutter des Wolfgang P., Waltraud P., nunmehr B. zitiert. Danach habe sie angegeben, der Ernstl, gemeint Ing. Ernst H., habe ihr so viel über Wolfgang und Natascha erzählt. Unter anderem habe er angegeben, Natascha sei bei einem Streit mit Wolfgang P. einmal davongelaufen, dann aber weder zur Polizei noch zu ihren Eltern geflüchtet, sondern irgendwann wieder zurückgekommen. Der Ernstl kümmere sich um Natascha und hätte noch immer Kontakt zu ihr. Unter Verweis auf diesen Zeitungsbericht konstatiert Prof.DDr. Ludwig A., dass die bisherigen Angaben des Ing. Ernst H. im krassen Widerspruch zu seinen angeblichen Äußerungen gegenüber Waltraud P. stünden und auch die Darstellungen zur Flucht der Natascha K. aufklärungsbedürftig seien. Ergänzende Erhebungen dazu und auch zu einer Vielzahl an Widersprüchen, die von der Kommission festgestellt worden seien, seien dringend erforderlich, wobei eine gerichtliche Beweisaufnahme im Sinne des § 101 Abs. 2 StPO angeregt werde.
'Dem Abschlussbericht ist ein Amtsvermerk vom 14.5.2008 über die telefonische Befragung der Waltraud P. vom 26.4.2008 angeschlossen. Danach habe Waltraud P. angegeben, dass sie ihre Wohnung gewechselt und ihren Familiennamen geändert habe. Dann sei plötzlich ein Reporter vor ihrer Türe gestanden, den sie in die Wohnung gelassen habe, weil er angedeutet habe, sich sonst die Informationen durch Hausbefragungen etc. holen zu müssen. Waltraud P. habe über Frage des Beamten zum Interview angegeben, dass sie die Aussagen über das Verhältnis ihres Sohnes zu Natascha und die angebliche Aussagen des Ing. Ernst H. nicht gemacht habe.'
Und?? Das war's! Keine Befragung des Reporters...!
Wie war das nochmals mit der Regelblutung, Herr STA?!
Hatte "nejah" mit dem glatt gelogen etwa Recht? Oder ist´s doch nur die mangelnde Aktenkenntnis?
"Mein Mausi das Leben geht weiter"... sagt eine Mutter zu ihrer Tochter,
die gerade eben der Hölle eines wasauchimmer entronnen ist????
@ Politicus
Der REporter wurde eh befragt.
Er blieb bei seinen Aussagen, mehrmals bestätigt.
Reporter wurde eh befragt...
Danke! Hatte ich nicht registriert..
Was heißt das?
Man glaubt jenen, die MÖLICHERWEISE ein gewisses Eigeninterese an ihrer Aussage haben könnten...
Weshalb soll sich ein Reporter eine solche Geschichte aus den Fingern zuzeln..?
@ Politicus
Gleiche Geschichte bei Huslisti: "Nackt und gefesselt." Dem Reporter wurde sogar mit einer Verleumdungsklage gedroht. Dennoch er blieb bei seiner Aussage und legte noch mal nach.
Ähnlich bei Sirny:
Die Geschichte mit dem kaputten Reifen.
Ihr damaliger Freund behauptet ein paar Jahre später, dass er ihr am Morgen des Entführungstages 4 neue Reifen bezahlt hat. Dann würden die Telefonanrufe, die mit dem Besorgen eines neuen Reifens erklärt wurden alle nicht stimmen. Insbesondere die mit R.Hu.
Gabs denn mehrere Gespräche mit dem Ronny an diesem Tag? Das im Bericht angeführte dauerte ja nur wenige Sekunden.
Warum BS wohl den Vorwand für dieses - kurze - Gespräch benötigt hat?
@ MM
Gerade die wenigen Sekunden gehen sich für eine Erkundigung wegen neuen Reifen nicht aus.
Schon das machte den Anruf verdächtig, wurde aber nicht weiter hinterfragt.
War zu dieser Zeit nicht der Herr K. bei ihr zu Gast?
@ MM - genau DER! Der hat ihr immer alles mögliche bezahlen dürfen.
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S 14
Wieder eine Bestätigung, dass Wohnungen die auf Namen Holzapfel liefen, wirtschaftlich Priklopil zuzuordnen sind:
"Als Beilage 27 ist der Strafanzeige vom 22.9.2006 die Niederschrift der Ehegattin des Ing.
Ernst H., Vesna V., vom 24.8.2006 angeschlossen. Sie erklärte, seit Mai 2003 mit Ing. Ernst
H. verheiratet zu sein. Ihr sei Wolfgang P. als Miteigentümer und Hausbesorger des
Wohnhauses Bxxxxxxgasse XX bekannt."
Zu der Zeit lief aber nur noch eine Wohnung auf Holzapfel.
S 18
Das Originalzitat der Lehrerin über Ishtar.
"Die Lehrerin erklärte weiters, dass Ischtar A. über einen eingeschränkten deutschen Wortschatz verfüge und zu verbalen Übertreibungen neige, weshalb sie ihren Angaben nicht allzu große Bedeutung beigemessen habe."
Verbale Übertreibungen im Sinne von die falschen Wörter verwenden ist aber etwas anderes als wenn Franklin sie so zitiert: " Laut Aussage ihrer Lehrerin neigt sie oft zu Übertreibungen, ..."
Der Rudi hat ja auch gemeint - wie Mama P - dass WP beim EH keine Schulden gehabt hätte, ganz im Gegenteil (da er ihm noch betr. Bergsteiggasse Geld geschuldet habe).
LR - Lehrerin:
MÖGLICHERWEISE eine Art von Schutzbehauptung zur Erklärung, weshalb sie nach so einer Mitteilung einer ihrer Schülerinnen nicht gleich die Polizei darüber informiert hat, oder zumindest ihre Schuldirektion...
@ MM
Und ein anderer meinte, dass Woody bei Priklopil 1. Mio S Schulden hätte.
Noch ein anderer Freund meinte dass Priklopil so gegen 2003 gesagt hätte, er hätte mehrere Wohnungen und könnte davon gut leben. Dieser sagte dann auch, dass die Ausgaben des Woody dessen Einnahmen übersteigen und Woddy deswegen die Yugoslawin geheiratet hätte, weil er Geld dafür bekommen hätte. Laut Grundbuch gehörte ihm damals nur die Stillfriedplatzwohnung und die hat er erst 2003 vermietet.
Kalendereintragung 2003: E. pleite - Geld mitnehmen.
S 20
Auch der Bagger war im Eigentum des Priklopil.
"darunter etwa die Kaufvereinbarung zwischen Wolfgang P.
und Adolf L. über den Kauf eines Grabenbaggers vom 19.9.1996"
Der Bagger wurde nach Mistelbach überstellt. Wie ging das Eigentum über?
@ Politicus
Da gebe ich ihnen schon Recht aber die Lehrerin hat auch nicht behautet, dass Ishtar unglaubwürdig sei.
Sie sprach von verbalen Überteibungen - auf Grund ihres Wortschatzes.
@LR
Ja, das hat auch WP der NK erzählt, Geld für Scheinehe. Und ich glaube das auch aufs Wort (Pleite, immense Schulden und Scheinehe) , wie auch Rudis Aussage, dass EH sich immer schon unglaubliche Lügenkonstrukte gebaut habe ohne sich die auch merken zu können.
S 21
"Wolfgang P. sei zu 2/3 Eigentümer des Hauses Xxxxxxxstrasse XX, das im Übrigen seiner
Mutter gehöre. Mit Kaufvertrag vom 6.7.2001 habe er eine Eigentumswohnung an der
Adresse Sxxxxxxxxplatz X erworben. Weitere Treffer habe eine Namensabfrage im
Grundbuch nicht ergeben."
Was jetzt? War der nicht zu 1/3 Eigentümer?
Die Hollergasse hat ihm 2006 auch schon gehört. Dürfte noch nicht eingetragen gewesen sein, wenn im Grundbuch nicht enthalten. Allerdings wurde der Kaufvertrag in der Heinestraße gefunden - schlampige Arbeit.
S 21
"Nach dem gerichtsmedizinischen Gutachten vom 23.10.2006, ON 230, konnten mit
Ausnahme eines Abriebes vom Autositz, der sich im Abstellraum im Keller des Tathauses
befand, sämtliche der im Tathaus gesicherten und ausgewerteten Spuren Natascha K. und
Wolfgang P. zugeordnet werden. Die Auswertung des Abriebes vom Autositz ergab das
DNA-Profil einer bislang unbekannten Frau."
Nachdem Priklopil nie mit einer anderen Frau gesehen wurde: Wer war jene Frau die die Spur am Autositz hinterlassen hatte?
Die DNA von Priklopils Mutter kanns nicht gewesen sein.
Zusatz:
aufgrund der Sitzausführung handelt es sich augenscheinlich um einen Autositz aus dem Tatfahrzeug
S 21/22
Mehrere Personen (Nachbarn) gaben an Sirny mit Priklopil gesehen zu haben.
Konsequenzen?
S 25
"Auch hätten die polizeilichen Erhebungen keinen Hinweis auf eine Bekanntschaft der Brigitta S. und des
Wolfgang P. erbracht. Zu den Hinweisen der Auskunftspersonen Anna Z., Manfred Z. und
Anneliese G., die auf ein Bekanntschaftsverhältnis der Brigitta S. und des Wolfgang P.
schließen lassen könnten, verwies er (Kronawetter) auf das Ergebnis der Befragungen des Ronald H. und
der Brigitta S..."
Finde ich Klasse: Wenn die Beschuldigten Brigitta S. und Ronald H. sagen es war nicht so, dann wird das vorbehaltslos geglaubt?
S 22
"Vor 3 – 5 Jahren habe er (Woody) eine Eckbadewanne nach Strasshof transportiert und im Freien abgestellt.
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Der Kaufbeleg der Wanne war aus dem Jahre 2005.
S 24
"Der E-Mail-Account enthielt nur einen Newsletter der Fa. Ebay (Auflistung von 2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx vom 9.11.2006 und
xxx.xxx.138.xxx vom 10.2. 2006)."
----------------------------------------
Kann mir da jemand helfen?
Was heißt die Datumsangabe bei den IP Adressen?
Ich verstehe das so, dass nach seinem Tod auf dieses hotmail-Konto zugegriffen wurde, von eben dieser IP- Adresse. Angelegt wurde es aber con einer anderen, hat ja EH für ihn gemacht!!
@LR
Weiterlesen! Viele Fragen werden erst oft später beantwortet - geht/ging mir auch so.
z.B jene betreffs A. Glaser (war sehr verwundert)
S 29
"Angaben des Mirko K. vom 24.8.2006, wonach es Ing. Ernst H. sicher gewusst habe, falls Wolfgang P. Natascha K. festgehalten
habe, weil sie unzertrennliche Freunde gewesen seien [Anmerkung: Der Amtsvermerk über die Befragung des Mirko K., der sich bislang nicht beim Akt befand, wurde von der Kommission vorgelegt];"
Die Anmerkung:
Heißt das der Hinweis war nicht beim Akt aber die Kommission hat ihn von irgendwo anders herbekommen?
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 19:11:30
Finde ich Klasse: Wenn die Beschuldigten Brigitta S. und Ronald H. sagen es war nicht so, dann wird das vorbehaltslos geglaubt?
Ich auch!
Und das versuche ich schon die längste Zeit hier herüber zu bringen...
Grundsätzlich wird Verdächtigen und Beschuldigten geglaubt.
Das ist halt die politisch unbeeinflußte unabhängige Staatsanwaltschaft...
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 19:33:14
S 24
"Der E-Mail-Account enthielt nur einen Newsletter der Fa. Ebay (Auflistung von 2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx vom 9.11.2006 und
xxx.xxx.138.xxx vom 10.2. 2006)."
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Kann mir da jemand helfen?
Was heißt die Datumsangabe bei den IP Adressen?
Das steht alles im - für normale User - unsichtbaren Header der Email.
Jeder Mailserver hinterlässt für die Nachvollziehbarkeit seine IP-Adresse, eine vom Server generierte ID und das Datum.
Das macht der Server, der die Mail versendet (in diesem Fall der Mailserver von Ebay) und auch der Server, der die Email entgegen nimmt.
kann aber auch der "normale" user bei hotmail, gmx&co in seiner mailbox anzeigen lassen, nur wissens die miesten nicht...im obigen aber nix besonderes...da gehts nur um die ebay-server, über die die mails geschickt wurden
Ist nicht uninteressant, wo die IP lokalisiert ist- oder sehe ich das was falsch??
@ Reichmann
Danke, jetzt versteh ichs!
@ Antonella
Der REchtsanwalt war Claudio Bauer
Siehe Diskussion hier auf Seite 3!
Zitat von: Antonella am 11 März 2012, 21:55:14
Ist nicht uninteressant, wo die IP lokalisiert ist- oder sehe ich das was falsch??
die IP kannst du schon mehr oder weniger genau lokalisieren...gibt ja entsprechende dienstleister, kannst also schon aus dem header rauslesen, von wo ungefähr dir xy seine @hotmail.com losgeschickt hat...in obigen fall hat das ja keinerlei mehrwert...email von ebay...losgeschickt in USA---fertig
@surok
da geht es ja nicht um newsletter, sondern wo wurde die Hotmail- Adresse angelegt, von welcher IP wurde rein geschaut??
nein, bei den ermittlungen wurde anscheinend der hotmail-account geöffnet, und drinnen lagen nur 2 emails zum zeitpunkt der überprüfung, beide von ebay, beide newsletter, abgeschickt am (siehe datum) über seerver (siehe IP)...
mehr infowert hat obiges zitat s. 24 meines erachten nicht
Zitat von: Antonella am 11 März 2012, 21:55:14
Ist nicht uninteressant, wo die IP lokalisiert ist- oder sehe ich das was falsch??
Zitat@surok
da geht es ja nicht um newsletter, sondern wo wurde die Hotmail- Adresse angelegt, von welcher IP wurde rein geschaut??
Nein die Lokalisierung ist in diesem Fall ohne Belang.
Der Hotmail server hat die Email empfangen und steht in Deutschland. IP-Lokalisierung des Servers.
Der User meldet sich bei seinem Konto über den Internet-Beowser an und schaut nach, welche Emails er bekommen hat und kann auch neue versenden.
Die IP-Adresse des eingeloggten Benutzers steht dann im Webserver-Log, der das Webmail System hostet. Das wird jedoch meistens nicht abgefragt, weil sich die Polizisten zu wenig auskennen. That's the Problem.
Zitat von: surok am 11 März 2012, 22:35:53
nein, bei den ermittlungen wurde anscheinend der hotmail-account geöffnet, und drinnen lagen nur 2 emails zum zeitpunkt der überprüfung, beide von ebay, beide newsletter, abgeschickt am (siehe datum) über seerver (siehe IP)...
mehr infowert hat obiges zitat s. 24 meines erachten nicht
Warum wurde aber eigentlich nicht überprüft, von welcher IP-Adresse die hotmail Aderesse angelegt wurde? Ich glaub, der EH hat gemeint, er hätte das für den Wolfgang gemacht. Der hat ja auch bei ebay für ihn bestellt...
Eh klar, weil der Wolfi hatte ja keinen PC, daher auch keinen Zugang zum www
@ Antonella
Bitte fragens net warum - die wollten doch nichts finden.
Zitat von: Antonella am 12 März 2012, 16:09:35
Zitat von: surok am 11 März 2012, 22:35:53
nein, bei den ermittlungen wurde anscheinend der hotmail-account geöffnet, und drinnen lagen nur 2 emails zum zeitpunkt der überprüfung, beide von ebay, beide newsletter, abgeschickt am (siehe datum) über seerver (siehe IP)...
mehr infowert hat obiges zitat s. 24 meines erachten nicht
Warum wurde aber eigentlich nicht überprüft, von welcher IP-Adresse die hotmail Aderesse angelegt wurde? Ich glaub, der EH hat gemeint, er hätte das für den Wolfgang gemacht. Der hat ja auch bei ebay für ihn bestellt...
Eh klar, weil der Wolfi hatte ja keinen PC, daher auch keinen Zugang zum www
Weil die Ermittler davon viel zu wenig Ahnung haben. Außerdem ist es nach 6 Monaten gar nicht mehr nachvollziehbar, wem die IP-Adresse beim Anlegen des Kontos zugeordnet war.
Zugangsprovider (Telekom, usw) halten die Zuordnungen der IP-Adressen nur 6 Monate vor. Danach ist es nicht mehr nachvollziehbar, wer die entsprechende IP-Adresse (per Login) zugeordnet bekommen hat.
Das machen sich Kriminelle stark zunutze. Die legen sich Email-Konten auf Vorrat an und lassen diese einfach ein halbes Jahr liegen. Danach können diese Konten problemlos genützt werden.
Das nächste Problem sind die sogenannten Anonymizer. Da geht der Benutzer einfach auf eine Anonymizer Seite, gibt dort die Adresse des Webmail-Accounts ein und surft den Account - hier hotmail.com - anonym an und einer weiß wer dahinter steckt.
Die Anonymizer prahlen damit, dass sie keine Logfiles mitschreiben und daher auch gar keine Daten der Benutzer haben.
@Antonella
Na gut, ich frag nicht mehr warum!
es gibt auch sog. fixe IP Adressen, wäre interessant gewesen, ob WP eine solche hatte; für gewöhnlich braucht man die, wenn man große Datenmengen verarbeitet
@Antonella
Auf WPs - nach wie vor vorhandenen - Ebay-Konto scheinen aber keinerlei Transktionen auf (kann natürlich auch mittlerweile gelöscht worden sein).
@surok
Es wurde nur 1 Newsletter aufgefunden! WAS ist mit dem anderen Zugriff?
Zitat von: Antonella am 12 März 2012, 16:40:05
@Antonella
es gibt auch sog. fixe IP Adressen, wäre interessant gewesen, ob WP eine solche hatte; für gewöhnlich braucht man die, wenn man große Datenmengen verarbeitet
Eine fixe IP-Adresse brauche ich für einen Zugriff von Außen. Wenn ich auf meinem Rechner irgendwelche Daten für andere Benutzer aus dem Internet dauerhaft bereitstellen will. (Kinderpornos, anderer illegaler Kontent ...)
Da mir LR "warum" verboten hat, -keine Überprüfung, ob jene IP, mit der WP oder EH das Konto angelegt haben eine fixe war!
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 19:33:14
S 24
"Der E-Mail-Account enthielt nur einen Newsletter der Fa. Ebay (Auflistung von 2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx vom 9.11.2006 und
xxx.xxx.138.xxx vom 10.2. 2006)."
----------------------------------------
Kann mir da jemand helfen?
Was heißt die Datumsangabe bei den IP Adressen?
@missmarple
sie haben recht! dann kann ich mir auch nicht erklären, worauf sich eigentlich die angabe in der klammer eigentlich bezieht, ich dachte das waere die angabe aus dem header der beiden newsletter, aber es gibt ja nur einen newsletter!!!
die frage von LR damit wieder offen, es sei denn reichmann kann helfen :)
PRESSE berichtet überIbk. Begründung:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/739591/Staatsanwalt_Kampuschs-Angaben-widerspruchsfrei?_vl_backlink=/home/index.do
zu EH: "Tatsächlich werfen die Verfahrensergebnisse kein gutes Licht auf die Glaubwürdigkeit des Genannten"..Für eine Anklageerhebung hätte dies aber nicht gereicht."
Also, es kommt ja nicht auf das Licht der Glaubwürdigkeit an, StAe erkennen auch im Finstern den Wahrheitsgehalt einer Aussage...
"Dass Natascha K. die Frage nach Mittätern der Entführung nicht sofort ausdrücklich verneint hat, ist nicht zutreffend. Ihre diesbezüglichen Angaben sind widerspruchsfrei."
Gerade, weil die diesbezüglichen Aussagen widerspruchsfrei sind, hat sie diese Fragen doch eindeutig (nicht!) beantwortet.
und zu IA:
"Zum einen sei ein Irrtum der Zeugin aber weder ausgeschlossen, noch seien ihre Angaben im Kern von derartiger Konstanz, dass ihre Überzeugung, zwei Täter gesehen zu haben, eine verlässliche Beweisgrundlage bilden könnte."
Bei einer Zeugin, die mindestens 6mal das Gleiche sagt, kann man wirklich einen Irrtum nicht ausschließen...
Zur Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin:
S 123
Der Nachbar in der Rugierstraße:
Er glaube, Wolfgang P. mit Natascha K. im Stiegenhaus seines Wohnhauses in der Rxxxxxstraße gesehen zu haben. Er habe Schuhe geputzt und da sei Wolfgang P. mit einer Frau die Stiege herauf gekommen. Diese habe seiner Erinnerung nach ein türkisch gebundenes Kopftuch getragen sowie einen unmodernen Rock. (auf dieser Seite steht ergänzend: lila Tuch und "Vielleicht im Februar oder März 2006, jedenfalls gegen Winterende." http://weblog.derdetektiv.at/archives/870-Natascha-Kampusch-Neue-Zeugen.html)
S 60
Sie sei nie in der Rxxxxxxxstr. XX gewesen, kenne aber die Gegend von früher. Der Zeuge Johann K. müsse sich irren. Sie habe früher auch nie ein Kopftuch getragen.
S 70
Etwa zwei Wochen nach diesem Fest habe er vor der Halle einen weißen Mercedes Bus gesehen, in dem ein junges Mädchen allein gesessen sei. Das Mädchen habe eine Art Kopftuch getragen, sodass er ihre Haare nicht habe sehen können.
Zurück in der Halle habe er Wolfgang P. gefragt, ob er eine junge Frau habe, woraufhin dieser nur gelächelt habe. Das Mädchen sei mindestens eine halbe Stunde allein im Fahrzeug gesessen.
Nachdem Natascha K. bislang angegeben habe, nur zwei mal bei der Veranstaltungshalle des Ing. Ernst H. gewesen zu sein, nämlich einmal um dort gemeinsam mit Wolfgang P. Arbeiten durchzuführen und einmal als sie Ing. Ernst H. getroffen habe, sei sie von CI Kurt L. auf die Angaben des Florian C. angesprochen worden, wobei sie dessen Angaben auch bestätigt habe.
Der Tankwart:
Helmut Konrad umkreiste ehrfürchtig den BMW. Am Beifahrersitz saß eine Frau mit Kopftuch, die ihn ansah und zu lächeln schien.
http://weblog.derdetektiv.at/archives/870-Natascha-Kampusch-Neue-Zeugen.html
Und hier wieder ein Stück Kreisargumentation:
Der Nachbar in der Rugierstraße sagt er hätte Kampusch im Februar oder März gesehen. (siehe oben)
Nachdem die Mutter angibt Natascha wäre nie bei ihr in der Wohnung gewesen, wird im Bericht S 69 argumentiert, dass Johann K. seine Beobachtung in der Zeit zwischen 15.7. und 22.7.2006 gemacht habe, als Waltraud P. sich auf Urlaub befunden und ihrem Sohn aufgetragen habe, in ihrer Wohnung nach dem Rechten zu sehen.
Natascha K. habe bei ihrer Befragung vom 15.10.2009 als Zeugin zur Wahrnehmung des Johann K. angeführt, noch nie in der Wohnung der Waltraud P. in der Rxxxxxxstraße XX gewesen zu sein.
@LR , MM :
hab ihn jetzt einigermaßen gelesen , den ibker bericht :
welche "details" hier "verliebt" geprüft worden sein könnten, ist mir verborgen geblieben . dabei hätte es doch genügt, den fall seriös zu prüfen.
dass oberst K in depression verfallen ist, kann (auch) mir niemand mehr ausreden .
bin wirklich neugierig , was die dilettanten im parlament dazu sagen werden .
Zu meinem Beitrag oben:
Langer Rede kurzer Sinn:
Natascha sagt, sie hätte vor ihrer Flucht NIE ein Kopftuch getragen (um den Zeugen K. Lüge zu strafen) - 3 Zeugen besagen jedoch das Gegenteil.
@Silversurfer
Gratuliere, ich grundle erst bei S. 80 herum!
Bitte vergleichen Sie NUR die Angaben im Abschlussbericht zum Bericht der STA an das BMJ in punkto
Geldüberweisung im März 1998 und betr. der durchgeführten Telefonüberwachung. Da weiß man doch gleich, wo´s lang geht.
@LR
3 Möglichkeiten
1. Die Zeugen haben eine Frau (NK) mit Kopftuch gesehen - na und?
2. die Zeugen haben eine Sinnestäuschung, waren kurz zuvor in einem türk. Geschäft um Schafskäse oder Oliven zu kaufen, sahen dort auch eine türkische Frau mit KOpftuch und haben das auf eine spätere Wahrnehmung übertragen, um dann bei der dritten Wahrnehmung (NK beim Erstinterview) die beiden vorangegangenen Wahrnehmungen zu übertragen
3. man wollte nicht ermitteln...
soll jeder für sich entscheiden!
@ Antonella
Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Ermittlung:
JEDER Zeuge außer Natascha Kampusch ist unglaubwürdig!!!
(SAgt zumindest die Staatsanwaltschaft - Oberst Kröll hat das nicht geglaubt)
@LR
das müssen sie verstehen, die muss es ja wissen, war ja 8,5 Jahre in der gewalt eines irren Einzeltäter...
Bericht der STA IBK S 3
"Die Angaben der Ischtar A. wurden seitens des Sicherheitsbüros ernst genommen. In der
Folge wurden unter Einbeziehung der Zeugin Erhebungen zur Fahrzeugtype geführt und
hunderte Zulassungsbesitzer von weißen Kastenwagen überprüft. Gleichzeitig wurde im
familiären Umfeld der Natascha K. ermittelt und wurden zahlreichen Hinweisen aus der
Öffentlichkeit nachgegangen.
Die aufgrund der Fahndung nach dem von Ischtar A. bezeichneten Tatfahrzeug erfolgte
Überprüfung des Wolfgang P. vom 6.4.1998 durch das Sicherheitsbüro sowie der Hinweis
des Hundeführers Christian P. vom 14.4.1998, der letztlich unbeachtet blieb, fanden vorerst
keinen Niederschlag in den der Staatsanwaltschaft Wien und dem Landesgericht für
Strafsachen Wien übermittelten Polizeiberichten."
Falsch!
Wolfgang Priklopil wurde nicht auf Grund der von Ishtar A. beschriebenen Fahrzeugtypen ausgeforscht.
Er war nicht wie IMMER wieder angegeben unter den routineüberprüften Fahrzeugen.
Obwohl laut I.A. (mehrere Befragungen) auch ein Mercedes in Frage hätte kommen, wurde nach folgenden Fahrzeugen gefahndet:
Ford Transit, Citroen, Iveco, Peugeot, Fiat
Der erste Hinweis kam vom Gendarmerieposten Deutsch Wagram (auf Grund der Fahrzeugbeschreibung weißer Bus, dunkle Scheiben).
Priklopils Fahrzeug stand auf KEINER Fahndungsliste.
Bei Diskussionsbedarf bitte in "Rund um den Entführungstag" dort hab ich es auch gepostet - passt thematisch besser.
Zitat von: surok am 12 März 2012, 17:04:43
Zitat von: Lilly Rush am 11 März 2012, 19:33:14
S 24
"Der E-Mail-Account enthielt nur einen Newsletter der Fa. Ebay (Auflistung von 2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx vom 9.11.2006 und
xxx.xxx.138.xxx vom 10.2. 2006)."
----------------------------------------
Kann mir da jemand helfen?
Was heißt die Datumsangabe bei den IP Adressen?
@missmarple
sie haben recht! dann kann ich mir auch nicht erklären, worauf sich eigentlich die angabe in der klammer eigentlich bezieht, ich dachte das waere die angabe aus dem header der beiden newsletter, aber es gibt ja nur einen newsletter!!!
die frage von LR damit wieder offen, es sei denn reichmann kann helfen :)
Sorry, dass ich den Thread hier noch einmal unterbreche:
Als Newsletter versteht man eine fortlaufende Information zu einem Thema. Hier handelt es sich um EINEN Newsletter von Ebay, der in regelmäßigen Zeitabständen automatisch, oder auch anlassbezogen (aktuelle Angebote, Neuheiten etc) verschickt wird.
Dazu sagt man EIN Newsletter (inhaltlich) der natürlich öfter - natürlich mit verschiedenen Inhalten - im Postfach aufgefunden werden kann.
Da Ebay eine große Firma ist, werden dort mehrere Mailserver unterhalten, mit unterschiedlichen IP-Adressen.
Auch der Webmail-Provider unterhält natürlich mehrere Mailserver, weil einer allein die Millionen von Emails täglich gar nicht verarbeiten könnte. Einsortiert werden die Emails jedoch in das selbe Konto (=ein praktisch ein Ordner am Server, wo die einzelnen Emails abgelegt werden, wie Dateien), obwohl sie von verschiedenen Mail-Servern verarbeitet wurden.
Daher erklären sich auch die verschiedenen IP-Adressen an verschiedenen Tagen.
Am Beispiel: (2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx vom 9.11.2006 und xxx.xxx.138.xxx vom 10.2. 2006)
1. Ausgabe vom Newsletter mit der IP xxx.xxx.143.xxx, versendet am 9.11.2006
2. Ausgabe vom Newsletter mit der IP xxx.xxx.138.xxx versendet am 10.2. 2006
Wobei ich schon anmerken möchte, dass mir lediglich zwei Ausgaben eines Newsletters in 9 Monaten schon etwas komisch vorkommen. Hat hier irgendjemand etwas gelöscht, oder manipuliert?
Aber kann man nicht nachschauen, von welcher IP Adresse zugegriffen wird?
Das müsste doch eigentlich das wichtige sein, der ebay newsletter ist doch wirklich nicht tatrelevant, von welcher IP Adresse eingeschaut wird, möglicherweise schon.
@Reichmann
Wollte gerade anmerken, was Sie nun im letzten Absatz hinzugefügt haben!
Ich bin schon lange nicht mehr aktiv ud bekomme in relativ kurzen Abständen noch immer Newsletter.
@all :
ich glaub übrigens nicht, dass gastinger, bandion-ortner und karl klar wurde, wie ihnen jeweils geschieht (berger vielleicht schon) ....................................
damit nehme ich mir eine auszeit
@ 2 IP-Adressen: xxx.xxx.143.xxx und xxx.xxx.138.xxx
Sind das nicht die beiden IP-Adressen der parlament. Anfrage ?
Da haben wir ja damals UPC als dynamischen Zuweiser rausgefunden.
@MM:
ZitatIch bin schon lange nicht mehr aktiv ud bekomme in relativ kurzen Abständen noch immer Newsletter.
Das ist beim Priklopil Konto auffällig und deutet auf Fremdeingriff hin.
Wenn jemand das Konto von Altlasten bereinigt, warum lässt er dann ZWEI Emails stehen?
@m0nk:
ZitatDa haben wir ja damals UPC als dynamischen Zuweiser rausgefunden.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Eine IP-Adresse von UPC, noch dazu dynamisch vergeben, KANN GAR NICHT in Frage kommen. Das ist absolut ausgeschlossen.
In der Parlamentarischen Anfrage:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_06836/fname_198826.pdf (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_06836/fname_198826.pdf)
Dazu die 3-Zeiler Antwort:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_06410/fname_201074.pdf (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_06410/fname_201074.pdf)
sind diese beiden IP-Adressen 212.152.143.254 und 212.152.138.168 angeführt.
212.152.138.224 - 212.152.151.255 = UTA - Tele2 Netzwerk, das bedeutet, dass beide IP-Adressen TELE2 gehören.
213.90.0.0 - 213.90.45.255 = ebenfalls UTA - Tele2 Netzwerk
66.135.192.0 - 66.135.223.255 Ebay Netzwerk (Mail-Server Adressen müssen in dem Bereich liegen)
66.211.160.0 - 66.211.191.255 Ebay Netzwerk (Mail-Server Adressen müssen in dem Bereich liegen)
So jetzt wird es technisch 8)
Der Mailserver von utanet.at:
IP address: 213.90.36.103
Host name: mail.utanet.at
oder Tele2
IP address: 212.247.156.7
Host name: pop.tele2.at
IP address: 212.247.156.7
Host name: smtp.tele2.at
Mailserver Ebay
66.211.161.24
66.135.197.21
1.) Ein Newsletter von Ebay wird SICHER von einem Ebay-Server verschickt => IP-Adresse Ebay-Server als Absender
Der Newsletter kann nicht von einem PC direkt empfangen werden => IP-Adresse Empfänger-Server als Empfänger
Die Email wird vom Arbeitsplatz-PC abgerufen => keinen IP-Adressen-Eintrag im Header
2.) Beim Email-Versand - Priklopil versendet eine Email von seinem PC irgendwohin => IP-Adresse und Computername PC
Email-Server vom Internet-Porvider (Tele2, UPC, Telekom usw) übernimmen Email vom PC => IP-Adresse Internetprovider Sender
Email-Server vom Internet Provider (wo Empfänger sein Konto liegen hat) nimmt Email an und sortiert ins Postfach => IP-Adresse Internetprovider Empfänger
Beim Email-Empfang der Newsletter KÖNNEN NUR die Ebay-Mail-Server IP (66.135.192.0 - 66.135.223.255 bzw 66.211.160.0 - 66.211.191.255) als Absender
und die Tele2 Mail-Server-IP 212.247.156.7 oder die utanet-;ailserver-IP 213.90.36.103 als Empfänger im Header stehen.
Alles andere ist unmöglich und würde auf eine Manipulation hindeuten!!!
Sorry, ich habe die beiden schon wieder verwechselt. Beim Seeh halt umgekehrt. UPC (Kabel-TV) --> feste IP Adressen der Kabelboxen, die IP-Nummern von UTA hat Tele2 übernommen (mitgekauft.).
Die beiden IP Adressen weisen auf den Anschluss eines Tele2 Kunden hin.
Zitat von: Lilly Rush am 12 März 2012, 22:11:17
@ Antonella
JEDER Zeuge außer Natascha Kampusch ist unglaubwürdig!!!
Sie haben die BS vergessen (eine gegen drei Nachbarn...)
Und wenn bei einem besten Freund sogar die mögliche Unglaubwürdigkeit festgestellt wird - dann sprechen aber viele andere Ermittlungsergebnisse die andere Wahrheit, sodass es eh nicht relevant ist....
@ Politicus
Die Tatsachen werden je nach Lage von Staatsanwaltlicher Seite IMMER in Richtung EINTÄTER/PRIKLOPIL interpretiert.
ja, so ist es eben...
Irgendwie kommt mir das Ganze - auch wenn die StAe heftig das Gegenteil behaupten - wie ein Gesellschaftsspiel zwischen den der Eintäterschaft widersprechenden Zeugen und den die Eintäterschaft verteidigenden StAe vor...
Apropos TÄTER:
War es nicht auffallend, wie NK auch noch im letzten Feurstein-Geplauder immer nur vom TÄTER sprach. Kein einziges mal vom Priklopil, Verbrecher, Entführer .... Schien mir von den Beratern richtig "eingebläut" zu sein
Wenn Ex-OGH-Präs. Rz. vor der vernehmenden Behörde zum wiederholten Male angibt, die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des EH ergebe sich wesentlich auch daraus, dass WP mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Flucht der NK aus dem Anwesen in der Heinestraße Gegenstände, die sich dort befanden, in seinen PKW verlud und nach den Angaben des EH nur dieser sie in Empfang genommen haben könne und
wenn weiters Ex-OGH-Präs. Rz. vor der vernehmenden Behörde zum wiederholten Male angibt, dass eben dieser EH im Zeitraum der Tatortarbeiten (!) Gegenstände von dort an einen anderen Ort verbracht hat, wobei namentlich nicht festmachbar ist, welcher Polizist danach gefragt hat, wer diese Person (EH) sei, die sich unbekannter Weise auch am Tatort aufhalte,
UND DIESE BEFRAGUNG DES VERANTWORTLICHEN FÜR DEN TATORT HEINESTRASSE DAUERT 10 MINUTEN !!!
(Der sagt übrigens inhaltlich nichts anderes, als dass er zuerst am Tatort war und er alleine beurteilen könne, welche DNA-Spuren hier aufgefunden und identifiziert wurden. Die Frage nach einer möglichen Manipulation im Zuge der Amtshandlung wird nicht einmal gestellt.)
dann fällt das für mich in dieselbe Kategorie, wie die Verurteilung des EX-VfGH-Präsidenten am Weihnachtstag durch die Tochter eines der beschuldigten Staatsanwälte.
Die in Innsbruck ermittelnde Behörde war offensichtlich nicht bemüht, zu eruieren, ob EH in Kontakt mit Gegenständen war, die von WP oder ihm selbst aus dem Anwesen Heinestraße verbracht wurden, eine klare Empfehlung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses des österreichischen Parlaments kann daher nur lauten, sich für die Ermittlung dieses Sachverhalts einzusetzen.
Das EH an den Behörden vorbei Unterlagen besessen hat ist mehrfach belegt:
1. Bericht der OSTA IBK: Holzapfel bringt 5 Mini Dvs in in Kisten zu Oberst Kröll.
Dokumentiert waren bisher nur 3 und um die dürfte es sich nicht handeln.
2. Bei seiner Beschuldigtenbefragung bezüglich der Schulden Priklopils in die Enge getrieben, gibt Holzapfel an im Tathaus eine Liste gefunden zu haben, die den Schuldenstand auflistet. Erstaunt hat ihn Oberst Kröll gefragt wie er in Besitz einer Lsite sein kann, die nicht in den Tatortverzeichnissen aufscheint.
3. Der Kalender aus 1998 - Bisher war nicht bekannt, dass Priklopil am 3.3.1998 einen Gerichtstermin hatte.
Zitat von: Lilly Rush am 21 März 2012, 07:12:54
Das EH an den Behörden vorbei Unterlagen besessen hat ist mehrfach belegt:
1. Bericht der OSTA IBK: Holzapfel bringt 5 Mini Dvs in in Kisten zu Oberst Kröll.
Dokumentiert waren bisher nur 3 und um die dürfte es sich nicht handeln.
2. Bei seiner Beschuldigtenbefragung bezüglich der Schulden Priklopils in die Enge getrieben, gibt Holzapfel an im Tathaus eine Liste gefunden zu haben, die den Schuldenstand auflistet. Erstaunt hat ihn Oberst Kröll gefragt wie er in Besitz einer Lsite sein kann, die nicht in den Tatortverzeichnissen aufscheint.
3. Der Kalender aus 1998 - Bisher war nicht bekannt, dass Priklopil am 3.3.1998 einen Gerichtstermin hatte.
zu 1) ich bin der M., dass es tatsächlich acht Minidvds waren - 5 hatte EH und drei sind beoi Gerichgt gelandet.
Nicht vergessen: als bei der internen Vorführung einer dieser drei Kassetten die NK ins Bild kam, gab es den Befehl, die Vorführung sofort zu stoppen! Warum wohl, bei einer internen, vertraulichen Beweismittelsichtung??
zu 2) es wurden ja anschenend nicht einmal alle nicht von EH weggeräumten gesicherten Gegenständände aufgezeichnet...
zu 3) der Gerichtstermin am 3.3. war für mich auch neu - wissen Sie darüber näheres (Uhrzeit, war er dort, Gegenstand?)
Jedenfalls wäre das ein weiterer Hinweis, dass die "Entführung" doch nicht ganz nach dem Plan des alles penibel vorbereitenden WP lief. - Oder er wollte damit ganz gezielt ein todsicheres Alibi haben: wer bei Gericht ist, kann schwer gleichzeitig an einer Entführung teilnehmen... Aber das passt ja dann nicht in die Einzeltätertheorie.
Verschwör, verschwör ....
@ Politicus
Ich schätze, dass der EH noch weit mehr als die 5 gennanten Mini Dvs hat.
Diese waren jedenfalls unverfänglich.
Zu einer wirklich ordentlichen Aufzeichnung und Tatortauswertung hätte meiner Meinung nach gehört, dass auch eine Art Zeitschiene der gefundenen Objekte erstellt wird:
Z.B: Die Schulhefte sollen ja datiert sein: In welchem Zeitraum wurden die Schulübungen gemacht oder die DVs: Zu welchen Zeiträumen ist NK darauf zu sehen. Die Videos mit voraufgezeichneten Sendungen: Welche Sendungen (Datum) waren zuletzt auf den Videos und Befragung der NK dazu warum.
Apropos Video:
Im Wohnzimmerschrank befanden sich 2 ! Videoapparate und 2 Satellitenempfänger !
Das lässt darauf schließen, dass in der Verlieszeit ein Video und ein Satellitengerät im Verlies waren. Da sich die Geräte zum Fluchtzeitpunkt nicht dort befanden, ist anzunehmen, dass das Verlies zuletzt, und zwar auch nicht an den Wochenenden oder verübergehend, NICHT benutzt war. (Auch bei gelegentlicher Nutzung entferne ich die Geräte nicht).
Im Fall Kampusch könnte es am 13. April eine neue Wende geben: An diesem Tag will der ständige Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrates ein öffentliches Kommuniqué zur parlamentarischen Prüfung des Falles veröffentlichen.
Das Fazit der Abgeordneten steht – so Insider – bereits fest: Die nach wie vor nicht ausgeräumten Ungereimtheiten sollen von der Justiz neuerlich überprüft werden.
.
.
Nur Vater Kampusch verurteilt
Durch den Kampusch-Abschlussbericht der Justiz nach Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte wurde jetzt bekannt, dass es zwar eine Ankündigung gab, den Verdacht gegen Ernst H. wegen möglicher Vermögensdelikte extra prüfen zu lassen. Doch dazu ist es bisher nie gekommen. Auch wurde H. im Zuge der Ermittlungen von Kampusch bezichtigt, er würde mit seiner Gattin, einer Ex-Jugoslawin, eine Scheinehe führen. Auch dieser Vorwurf wurde von der Strafjustiz offenbar nie näher untersucht. Der Einzige, der bisher in der Causa jemals eine gerichtliche Strafe erhalten hat, war Kampuschs Vater Ludwig Koch. Er bezahlte 10.000 Euro Geldstrafe, weil er Ernst H. einmal tätlich attackiert hatte.
.
.
Interview mit Alois Birklbauer
Professor für Strafrecht an der Linzer Kepler-Universität.
OÖN: Die Justiz veröffentlichte den Abschlussbericht über die Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf Staatsanwälte. Ihr Fazit?
Birklbauer: Das Verfahren gegen die Beschuldigten (wegen Vertuschungsvorwürfen, Anm.) wurde zu Recht eingestellt. Sicher gab es viele Ermittlungsfehler. Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.
OÖN: Was sagen Sie zur Qualität dieses Berichts?
Birklbauer: Er wurde im Sinne der Transparenz im Internet veröffentlicht und ist für jedermann lesbar. Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert. Das ist nicht transparent.
OÖN: Die Diskussion über den Fall wirft die Frage auf, welcher Grundsatz gravierender ist: der Opferschutz oder die Pflicht, in einem Kriminalfall die objektive Wahrheit zu erforschen.
Birklbauer: Die Festlegung auf einen Einzeltäter nach dem Selbstmord dürfte die beste Gelegenheit gewesen sein, die 2006 neu eingeführten Opferrechte vorzuexerzieren. Rechtlich ist es klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.
OÖN: Was waren die Schwierigkeiten bei den anfänglichen Ermittlungen?
Birklbauer: Die Flucht des Opfers war im August 2006, strafrechtlich eine Übergangszeit. Die neue Strafprozessordnung war beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der U-Richter war ein Auslaufmodell, die Staatsanwälte hatten noch nicht die Handhabe wie heute. Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,854709
Zitat von: Miss Marple am 03 April 2012, 08:13:51
Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.
MISSVERSTÄNDNISSE IN ANGEBLICHER LEGISVAKANZ
KINDER SPEZIAL
2 ERWACHSENE ESSEN
1 KIND GRATIS
1 Foto-Anhang zum :) Beweis
zum OÖN Interview:
'Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.'
Die Absicht ist halt oft schwer nachzuweisen - selbst beim Haxelstellen in der Schule....
'klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.'
Hoffentlich liest die Frau Justizminister das, die ja eine Anhängerin des absoiluten Opferschutzes ist.
Zum Abschlussbericht: 'Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert.'
Wenn der Aufsatz aber sonst sehr gut wäre, gebe es immer noch ein Gut plus...
Korrektur gelesen dürfte dieser Bericht zumindest nicht geworden sein.
Da wird u.a. teilweise mit (außerdem fehlerhaften) Namen jongliert, dass es eine Freude ist.
weder korrekturm noch überhaupt gelesen. Sonst müsste gegen MW+CO schon längst ein Strafverfahren eingeleitet worden sein.
ich les übrigens grade den letzten teil, also die bewertung...und da lese ich eigentlich nur von ermessungsspielraum und mangelnder strafrechtlicher relevanz....
nicht bewusster handlung etc.
Zitatzu 3) der Gerichtstermin am 3.3. war für mich auch neu - wissen Sie darüber näheres (Uhrzeit, war er dort, Gegenstand?)
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?
Zitat von: Lukas am 03 April 2012, 13:30:22
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?
WP ist ausgerastet, weil jemand sein Fahrzeug "berührt" hat. Noch mehr ausgerastet ist aber der Täter, der WP daraufhin verletzt hat. WP war nur Zeuge und Privatbeteiligter, der andere war Beschuldigter, die Verhandlung vom 3.3 wurde vertagt.
Zitat von: Miss Marple am 03 April 2012, 08:13:51
Im Fall Kampusch könnte es am 13. April eine neue Wende geben: An diesem Tag will der ständige Unterausschuss des Innenausschusses des Nationalrates ein öffentliches Kommuniqué zur parlamentarischen Prüfung des Falles veröffentlichen.
Das Fazit der Abgeordneten steht – so Insider – bereits fest: Die nach wie vor nicht ausgeräumten Ungereimtheiten sollen von der Justiz neuerlich überprüft werden.
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Nur Vater Kampusch verurteilt
Durch den Kampusch-Abschlussbericht der Justiz nach Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte wurde jetzt bekannt, dass es zwar eine Ankündigung gab, den Verdacht gegen Ernst H. wegen möglicher Vermögensdelikte extra prüfen zu lassen. Doch dazu ist es bisher nie gekommen. Auch wurde H. im Zuge der Ermittlungen von Kampusch bezichtigt, er würde mit seiner Gattin, einer Ex-Jugoslawin, eine Scheinehe führen. Auch dieser Vorwurf wurde von der Strafjustiz offenbar nie näher untersucht. Der Einzige, der bisher in der Causa jemals eine gerichtliche Strafe erhalten hat, war Kampuschs Vater Ludwig Koch. Er bezahlte 10.000 Euro Geldstrafe, weil er Ernst H. einmal tätlich attackiert hatte.
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Interview mit Alois Birklbauer
Professor für Strafrecht an der Linzer Kepler-Universität.
OÖN: Die Justiz veröffentlichte den Abschlussbericht über die Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf Staatsanwälte. Ihr Fazit?
Birklbauer: Das Verfahren gegen die Beschuldigten (wegen Vertuschungsvorwürfen, Anm.) wurde zu Recht eingestellt. Sicher gab es viele Ermittlungsfehler. Aber der geforderte wissentliche Befugnismissbrauch war nicht gegeben.
OÖN: Was sagen Sie zur Qualität dieses Berichts?
Birklbauer: Er wurde im Sinne der Transparenz im Internet veröffentlicht und ist für jedermann lesbar. Dafür ist er aber unübersichtlich und schlecht gegliedert. Das ist nicht transparent.
OÖN: Die Diskussion über den Fall wirft die Frage auf, welcher Grundsatz gravierender ist: der Opferschutz oder die Pflicht, in einem Kriminalfall die objektive Wahrheit zu erforschen.
Birklbauer: Die Festlegung auf einen Einzeltäter nach dem Selbstmord dürfte die beste Gelegenheit gewesen sein, die 2006 neu eingeführten Opferrechte vorzuexerzieren. Rechtlich ist es klar: Die Pflicht, die Wahrheit zu erforschen, steht über dem Opferschutz.
OÖN: Was waren die Schwierigkeiten bei den anfänglichen Ermittlungen?
Birklbauer: Die Flucht des Opfers war im August 2006, strafrechtlich eine Übergangszeit. Die neue Strafprozessordnung war beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der U-Richter war ein Auslaufmodell, die Staatsanwälte hatten noch nicht die Handhabe wie heute. Möglich, dass diese Legisvakanz zu Missverständnissen führte.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,854709
@ MM
danke fürs raufladen.
aso... die
legisvakanz... (muss erst einmal nachschauen was das überhaupt heißt!) -
"der zeitraum zwischen bekanntmachung und inkrafttreten eines gesetzes"
Zitat von: Gast m0nk am 03 April 2012, 13:39:46
Zitat von: Lukas am 03 April 2012, 13:30:22
3.3 (!)... weswegen musste er denn hin?
WP ist ausgerastet, weil jemand sein Fahrzeug "berührt" hat. Noch mehr ausgerastet ist aber der Täter, der WP daraufhin verletzt hat. WP war nur Zeuge und Privatbeteiligter, der andere war Beschuldigter, die Verhandlung vom 3.3 wurde vertagt.
ok, danke.
lass mich raten: einer hat WPs BMW berührt, und als WP den schmierfleck mit dem handrücken der person wegreiben wollte, kam es zum eklat?
@Lukas
2004 wurde die Reform der StPO beschlossen, 2008 trat sie in Kraft.
Derjenige, der WP attackiert hatte, wurde rechtskräftig verurteilt.
Zitat von: Miss Marple am 03 April 2012, 13:58:06
Derjenige, der WP attackiert hatte, wurde rechtskräftig verurteilt.
wie absurd (wenn man bedenkt was der
priklopil dann gemacht hat!)