DR. JOHANN RZESZUT - WEISE, VORBILDHAFT UND TADELLOS - BEWEIS:----------------------------------------------------------------------------------------------------------
24.11.2011 12:57 diepresse Fall Kampusch: Freispruch für die Justiz, ZITATE:
„Kein Funken Ermittlungsansatz“Im Namen des Justizressort hieß es nun,
Rzeszut habe in seiner Darstellung
„einzelne Beweisergebnisse hervorgehoben,
andere außer Acht gelassen und
so eine Theorie entwickelt,
die der eingehenden,
umfassenden und
objektiven Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht Stand hielt.“
Pilnacek ergänzte: Rzeszut habe Gelegenheit gehabt „in 48 Stunden Vernehmung“
in Innsbruck seine Sichtweise darzulegen.
An der Ein-Täter-These sei letztlich nicht zu rütteln gewesen. Und:
„Es ist nicht der Funken eines Ermittlungsansatzes mehr vorhanden.“----------------------------------------------------------------------------------------------------------
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/KOMM/KOMM_00243/fname_257602.pdf28.06.2012 - 1 von 8 - 243/KOMM XXIV. GP
Kommuniqué
des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten
Überprüfungen im Fall Natascha Kampusch
Der ständige Unterausschuss für Innere Angelegenheiten hatte in der Evaluierung des Falls „Kampusch“
vor allem zwei Fragen zu beantworten:
1.
Sind die Ermittler von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ihrer Aufgabe
mit der notwendigen Sorgfalt und Professionalität nachgekommen?
2.
Ist den wesentlichen Fragen, die sich im Laufe der Ermittlungen ergeben haben,
ausreichend nachgegangen worden?
Nach Ansicht des Unterausschusses müssen beide Fragen mit „Nein“ beantwortet werden.
Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand,
dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
quod erat demonstrandum
was zu beweisen war