Autor Thema: LG KR Präsident HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE  (Gelesen 226309 mal)

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STARNACHT AUS DER WACHAU
« Antwort #120 am: 20 September 2015, 08:31:53 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 120 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

ca 1 Woche in der ORFTVTHEK zum Nachschauen und Nachhören:
http://tvthek.orf.at/program/Starnacht-aus-der-Wachau/10605524/Starnacht-aus-der-Wachau/10611425

Starnacht aus der Wachau
Sa, 19.09.2015 20.15 Uhr 02:01 Std.
Signation | Begrüßung | 05:10 Min.
Andreas Gabalier mit "Verliebt, verliebt" | 05:25 Min.
Roland Kaiser & Maite Kelly mit "Warum hast du nicht nein gesagt" | 05:41 Min.
Oliver Haidt mit "1001 Ewigkeit" | 04:15 Min.
Thomas Anders mit einem "Medley" | 07:57 Min.
The Monroes mit "Can´t Stand The Rain" | 04:04 Min.
Ramona Rotstich mit "Mädchenmusik" | 06:09 Min.
Johannes Oerding mit "Wenn du lebst" | 04:08 Min.
Ein Lied für König Alfons | 04:04 Min.
The Common Linnets mit "We don´t make the wind blow" | 04:49 Min.
The BossHoss feat. The Common Linnets mit "Jolene" | 06:23 Min.
The Boss Hoss mit "Dos Bros" | 04:19 Min.
Bluatschink mit "Mit dir kann i fliaga" | 04:53 Min.
Sedonia mit "Blumenduett" | 02:41 Min.
Radio Doria mit "Verlorene Kinder" | 04:14 Min.
Radio Doria mit "Sehnsucht Nr. 7" | 03:55 Min.
Das "Wachaulabor" | 04:39 Min.
Thorsteinn Einarsson mit "Leya" | 04:05 Min.
Conchita mit "Firestorm" | 05:51 Min.
Conchita mit "Where have all the good men gone" | 03:39 Min.
Barbara und Alfons bei der Weinlese | 02:30 Min.
Revolverheld & Johannes Oerding mit "Sommer in Schweden" | 04:59 Min.
Revolverheld mit "Ich lass für Dich das Licht an" | 05:57 Min.
Andreas Gabalier mit "Hulapalu" | 04:56 Min.
Roland Kaiser mit einem "Medley" | 05:17 Min.
Verabschiedung | 01:11 Min.

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ORF TELETEXT "100 SEITEN MIT 1 KLICK" BILD und TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=766.0

http://teletext.orf.at/ 19.09.2015 ORF TELETEXT Seite 106 1 und 2 ZITATE: ORF TV-Tipp

Starnacht aus der Wachau       
    
Die Wachau, eine der schönsten Kulturlandschaften Europas, ist  zum vierten Mal Gastgeber der "Starnacht aus der Wachau"           
    
An der traumhaft schönen Donau  werden inmitten der Wachauer  Weinlandschaft nationale und internationale Stars auftreten.     

Moderiert wird die "Starnacht aus der Wachau" von Barbara Schöneberger und Alfons Haider, die Stars wie Conchita Wurst, Andreas Gabalier, Roland Kaiser, Thomas Anders, The BossHoss, Revolverheld, The Common Linnets, Radio Doria mit Sänger Jan Josef Liefers, Thorsteinn Einarsson, Ramona Rotstich, The Monroes, Johannes Oerding, Oliver Haidt, Maite Kelly, Bluatschink, Sedonia begrüßen.
 
(Wh. im Nachtprogramm, ORF2)  19.09., 20.15-22.20, ORF2

ZITATE-ENDE Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 ORF TELETEXT 106 1 STARNACHT AUS DER WACHAU.png



20150919 ORF TELETEXT 106 1 STARNACHT AUS DER WACHAU.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8864

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20150919 ORF TELETEXT 106 2 STARNACHT AUS DER WACHAU.png



20150919 ORF TELETEXT 106 2 STARNACHT AUS DER WACHAU.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8866

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

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SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

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SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.135

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
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Das könnte 2016 möglich sein:

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 24 März 2016, 07:23:56 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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DEMOFOTO AUS DER WACHAU
« Antwort #121 am: 20 September 2015, 09:27:54 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 121 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTO AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8871

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 2.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8873

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8875

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Das war 2015:

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2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
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SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

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SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

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SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

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SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 17 Oktober 2015, 11:13:14 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STARNACHT AUS DER WACHAU
« Antwort #122 am: 21 September 2015, 07:22:19 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 122 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

ca 1 Woche in der ORFTVTHEK zum Nachschauen und Nachhören:
http://tvthek.orf.at/program/Starnacht-aus-der-Wachau/10605524/Starnacht-aus-der-Wachau/10611425

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000020.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000020.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8877

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 21 September 2015, 07:24:27 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!
« Antwort #123 am: 21 September 2015, 07:33:33 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 123 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Collage 1 (zwei Fotos übereinander): 19.09.2015 STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!




20150919 1902 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8879
über
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8881

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Collage 2 (2x2 Fotos nebeneinander):




20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 5.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8883
neben
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 6.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8885

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19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1902 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg



20150919 1902 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8879

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 4.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8881

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 5.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 5.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8883

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 6.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 6.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8885

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besuchen Sie DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!
Besuchen Sie DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!

Das könnte 2016 möglich sein:

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Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

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SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
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13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 17 Oktober 2015, 11:11:41 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STARNACHT AUS DER WACHAU 2015
« Antwort #124 am: 24 September 2015, 06:26:06 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 124 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

ca 1 Woche in der ORFTVTHEK zum Nachschauen und Nachhören:
http://tvthek.orf.at/program/Starnacht-aus-der-Wachau/10605524/Starnacht-aus-der-Wachau/10611425

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000030.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000030.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8889

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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TÄTER UND BEITRAGSTÄTER
« Antwort #125 am: 24 September 2015, 06:34:29 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 125 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Collage 1 (zwei Fotos übereinander): 19.09.2015 STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!




20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000030.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8889
über
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 7.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8891

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Collage 2 (2x2 Fotos nebeneinander):




20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 8.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8893
neben
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 9.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8895

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19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 7.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 7.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8891

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 8.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 8.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8893

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 9.jpg



20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 9.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8895

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
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Das könnte 2016 möglich sein:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 17 Oktober 2015, 11:10:04 von Andreas Ranovsky »
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Offline Andreas Ranovsky

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LAND NÖ UND GERICHT KREMS
« Antwort #126 am: 26 September 2015, 05:20:34 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 126 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Collage 1 (zwei Fotos übereinander): 19.09.2015 STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!




20150919 1842 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8906
über
20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8908

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Collage 2 (zwei Fotos nebeneinander):



20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8910
neben
20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8912

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19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1842 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg



20150919 1842 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8906

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20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg



20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8908

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20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 2.jpg



20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8910

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20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg



20150919 1901 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8912

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
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Das könnte 2016 möglich sein:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

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SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

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SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 17 Oktober 2015, 11:07:51 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!
« Antwort #127 am: 28 September 2015, 01:00:21 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 127 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Temporärer Hinweis: 
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE

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Collage 1 (zwei Fotos übereinander): 19.09.2015 STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO!




20150919 2116 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8914
über
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8881

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Collage 2 (2x2 Fotos):




20150919 2116 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8914
über
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 5.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8883
neben
20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 6.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8885

Speicherplatz der Dateien 20150919 1803:
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 121 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 2116 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg



20150919 2116 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8914

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besuchen Sie DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!
Besuchen Sie DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!

Das könnte 2016 möglich sein:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!
Besuchen Sie DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!
Besucht DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!
Besuchen Sie DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!
Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

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AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

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SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

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SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 18 Oktober 2015, 05:01:00 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STARNACHT AUS DER WACHAU
« Antwort #128 am: 07 Oktober 2015, 04:00:30 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 128 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8966

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 07 Oktober 2015, 04:19:31 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND BRANDSTETTER!
« Antwort #129 am: 07 Oktober 2015, 04:05:45 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 129 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt die Regierung. Der Bundespräsident ernnent sehr hohe und höchste Amtsträger der Justiz.

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & LAND - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt den Landeshauptmann. Der Bundespräsident ernennt die Landeshauptfrau.)

Temporärer Hinweis: 
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 23 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Vorarlberger Testamentsfälscher: DIE REPUBLIK ERSETZT ANGEFALLENE ANWALTSKOSTEN aber EINIGE ERBEN GEHEN LEER AUS
04.10.2015 ORF VORARLBERG TESTAMENTSAFFAERE EINIGE ERBEN GEHEN LEER AUS
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2735104/ 
"Angefallene Anwaltskosten hat die Finanzprokuratur, also die Republik, ersetzt."
Sinngemäß:
Testamentsfälscher: die Finanzprokuratur ersetzt angefallene Anwaltskosten ...
Testamentsfälscher: die Republik ersetzt angefallene Anwaltskosten ...
Testamentsfälscher: die Steuerzahler ersetzen angefallene Anwaltskosten ...
Testamentsfälscher: jeder Steuerzahler ersetzt angefallene Anwaltskosten ...

20151004 ORF VORARLBERG TESTAMENTSAFFAERE EINIGE ERBEN GEHEN LEER AUS.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=894.0;attach=8965
"Doch im Zuge der Testamentsaffäre wurde das echte Testament durchgestrichen - und keiner weiß von wem. Das Testament wurde für ungültig erklärt. Einige darin bedachten Erben sind daher leer ausgegangen. Sie müssten vor dem Zivilgericht um das Erbe kämpfen, was aber sehr kostspielig wäre und vor allem ohne Erfolgsgarantie."

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Collage 1 (Foto ORF über Foto FRANZ STIEGER):




20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8966
über
20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8521

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Collage 2 (2x2 Fotos, 2 Fotos ORF über 2 Fotos FRANZ STIEGER):




20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8966
2x nebeneinander und über
20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8523
neben
20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8525

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 128 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8966

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 97 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

Justizverbrechensopfer Franz STIEGER berichtet und fordert zum Fest der Sonnenwende 2015:

20.06.2015 19:54 STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND BRANDSTETTER! Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T1.jpg



20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8521

Foto und Plakat-Text: Franz Stieger

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20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T2.jpg



20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8523

Foto und Plakat-Text: Franz Stieger

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20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T3.jpg



20150620 1954 STOPPT DAS NOE VERBRECHENSNETZWERK UM PROELL UND BRANDSTETTER T3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8525

Foto und Plakat-Text: Franz Stieger

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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besuchen Sie DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!

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Besuchen Sie DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!
Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2015!

Das könnte 2016 möglich sein:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!
Besuchen Sie DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!
Besucht DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2016!

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!
Besuchen Sie DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!
Besucht DIE STARNACHT IN DER WACHAU 2016!

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 18 Oktober 2015, 05:00:41 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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CAUSA FRANZ STIEGER 21
« Antwort #130 am: 17 Oktober 2015, 10:46:34 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 130 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

04.04.2015 16:10 REPUBLIK ÖSTERREICH ROHRENDORF BEI KREMS AN DER DONAU GRENZKATASTER MAHNMAL "ENTEIGNUNGEN 1938-2015"



DSCN7170.jpg http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8080

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt die Regierung. Der Bundespräsident ernnent sehr hohe und höchste Amtsträger der Justiz.

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & LAND - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt den Landeshauptmann. Der Bundespräsident ernennt die Landeshauptfrau.)

Temporärer Hinweis: 
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE

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Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  21 (Seite 21 TRANSKRIPTION):

CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig sowie ANTRÄGE (16.10.2015):

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN. Unrichtige rechtliche Beurteilungen.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz STIEGER behauptet unzählig viele “fingierte Verwaltungsverfahren” gegen seine Person und sein Eigentum durch kriminelle Amtsträger des Magistrats Krems in Zusammenarbeit mit Polizeibeamten, Juristen und anderen. Unrichtige rechtliche Beurteilungen.

ANTRÄGE: Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Verfahren  der CAUSA FRANZ STIEGER als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

Verfahrensrelevanter Hinweis: Alle bisherigen Ablehnungen von Amtsträgern wegen Befangenheit in jeder Rechtssache der CAUSA FRANZ STIEGER waren, sind und bleiben für immer und ewig aufrecht.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

TRANSKRIPTION-ENDE

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 ANTWORT 74 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

... Sachverhaltsbericht aus zugespielten externen Quellen:

06.04.2015 03:52 FRANZ STIEGER Sachverhalt / Anzeige ZITATE: ...

Anzeige gegen Dr. Norbert Klaus Gerichtspräsident des Gerichtes Krems wegen Sachbeschädigung / Sachentziehung von Wunschkennzeichen sowie Stalking durch Dr. Klaus und Sachbeschädigung von Mahnmal gegen kriminelle Regime in 3495 Rohrendorf gegen UT, sowie Beihilfe zum Grundstücksbetrug durch Mag. Katona Windisch und Dr. Norbert Klaus und andere.  ...

Zur Dokumentation und zum Beweis:

DSCN7170: ZEITANGABE ZITAT: 04.04.2015 16:10 ZITAT-ENDE

Mahnmal gegen kriminelle Regime und Enteignung von österreichischen Bürgern

DSCN7170: MAHNMAL-ZITAT:

VERBRECHER-GEMEINDE! ENTEIGNUNGEN 1938-2015 Google: Gemeinde Rohrendorf Betrug Land NÖ Betrug!“

ZITAT-ENDE

DSCN7170.jpg



DSCN7170.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8080

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Das war 2015:

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Das könnte 2016 möglich sein:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 18 Oktober 2015, 04:59:54 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN
« Antwort #131 am: 18 Oktober 2015, 04:24:57 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 131 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN

13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 19-20 TRANSKRIPTION:

Persönlicher Hinweis: PDF-SEITE 1f:

REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERSTER GERICHTSHOF
3 Ob 176/15a

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Lovrek als Vorsitzende, die Hofräte Dr. Jensik, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Roch sowie die Hofrätin Dr. Kodek als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau, vertreten durch Dr. Wolfgang Winiwarter, Rechtsanwalt in Krems an der Donau, gegen die verpflichtete Partei Franz Stieger, Krems an der Donau, Mölkergasse 42, vertreten durch Mag. Sonja Fragner, Rechtsanwältin in Krems an der Donau, wegen 1.530,45 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der verpflichteten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 30. Juni 2015, GZ 1 R 22/15p-94, den Beschluss gefasst:

Das Revisionsrekursverfahren wird bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die im außerordentlichen Revisionsrekurs enthaltene Ablehnung der Mitglieder des Rekurssenats unterbrochen.

Die Akten werden dem Erstgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, sie erst nach Rechtskraft der Entscheidung über diesen Ablehnungsantrag dem Obersten Gerichtshof wieder vorzulegen.

Persönlicher Hinweis: PDF-SEITE 2:

Begründung:

In seinem außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Zurückweisung seines Rekurses gegen die Zuschlagserteilung um ein Meistbot von 245.000 EUR im Zwangsversteigerungsverfahren macht der Verpflichtete unter anderem den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 78 EO mit der Behauptung geltend, die Mitglieder des Rekurssenats seien befangen, weil er auch sie (ebenso wie die Erstrichterin) bereits mehrfach wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt habe.

Das Erstgericht legte den außerordentlichen Revisionsrekurs dem Obersten Gerichtshof vor, ohne zuvor für eine Behandlung dieses Ablehnungsantrags zu sorgen.

Die Vorlage ist verfrüht. Die Ablehnung von Richtern kann auch nach einer Entscheidung im Rechtsmittel dagegen erklärt werden (RIS-Justiz RS0042028). Über die Ablehnung hat hier der nach § 23 JN zuständige Senat des Rekursgerichts zu entscheiden. An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichts ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden (RIS -Justiz RS0042079). Das Revisionsrekursverfahren ist daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag zu unterbrechen (vgl 3 Ob 102/15v).

Oberster Gerichtshof,
Wien, am 17. September 2015
Dr. Lovrek
Elektronische Ausfertigung
gemäß § 79 GOG

TRANSKRIPTION-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen.pdf
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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9005

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OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen 2.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9007

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SEITE 9 ANTWORT 130 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120
Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  21 (Seite 21 TRANSKRIPTION)
CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig sowie ANTRÄGE (16.10.2015)

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 131 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120
Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  19-20 (Seite 19-20 TRANSKRIPTION)
OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN (2 Seiten)

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Das war 2015:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

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SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

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SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 19 Oktober 2015, 08:30:40 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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EUGH-VORABENTSCHEIDUNG
« Antwort #132 am: 19 Oktober 2015, 05:55:43 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 132 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  Seite 02-08 TRANSKRIPTION:

ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.

BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:

Missachten von Artikeln der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (CGEU) durch Amtsträger und Berufe.

ZITATE: „Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV hat die Charta denselben Rang wie die Gründungsverträge der Union. Dies bedeutet, dass ihre Einhaltung Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane und der EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts ist. Die so festgeschriebenen Grundrechte können in Verfahren vor dem EuGH sowie vor nationalen Gerichten bei der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht geltend gemacht werden.“

ZITATE-Quelle: https://www.bka.gv.at/site/3467/default.aspx

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CGEU-ARTIKEL 3 „Recht auf Unversehrtheit“ ZITAT: „(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 4 „Verbot … unmenschlicher … Behandlung“ ZITAT: „Niemand darf  … unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen werden.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen wurde. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen unmenschlich und erniedrigend bedroht.

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CGEU ARTIKEL 6 „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ ZITAT: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“  sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit beraubt.

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CGEU ARTIKEL 11 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe … weiterzugeben.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „das Recht auf freie Meinungsäußerung“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen (Informationsplakate, Flugzettel, Durchsagen, angemeldete Veranstaltungen, etc) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Das betrifft Aktionen der freien Meinungsäußerung gegen Personen, die gegen Herrn Franz STIEGER schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen wirtschaftlich und gesundheitlich existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 17 „Eigentumsrecht“ ZITAT: „(1) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, …“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Eigentumsrecht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorierten. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht. Amtsträger und Beitragstäter versuchten und versuchen beharrlich schwerkriminelle Betrügereien am Eigentum des Herrn STIEGER.

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CGEU ARTIKEL 20 „Gleichheit vor dem Gesetz“ ZITAT: “Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER vor dem Gesetz nicht gleich ist wie Personen, die gegen ihn Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird  Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht.

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CGEU ARTIKEL 21 „Nichtdiskriminierung“ ZITAT: „(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der … sozialen Herkunft, … der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, … sind verboten.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  benachteiligt wird, und zwar als Mann des Volkes, als Schlossermeister (Nicht-Jurist, Nicht-Amtsträger, Nicht-Bürgermeister) und als Schwerverbrechensopfer des Justiz und Verwaltung (schwerkrimineller Amtsträger nach StGB § 278ff).

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CGEU ARTIKEL 41 „Recht auf eine gute Verwaltung“ ZITAT: (3) „Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf eine gute Verwaltung“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren und den ihm nun verursachten Gesamtschaden von rund 3 Millionen Euro nicht ersetzen wollen. Wegen Befangenheit abgelehnte, gerügte und wegen schwerkrimineller Straftaten strafangezeigte Amtsträger wie zum Beispiel Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, amtieren weiter gegen Herrn STIEGER, Beitragstäter zeigen ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen an (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER zeigen Herrn STIEGER wegen angeblichen Stalking (das keines ist) an, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden, vollständig zu klären und den Schaden zu ersetzen wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.

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CGEU ARTIKEL 42 „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ ZITAT: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende Sachverhalte in der CAUSA FRANZ konnten trotz nachweislicher  Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Das betrifft ua die Erstungerechtigkeiten um den Grundstücksbetrug ROHRENDORF AN DER KREMS mit einen angeblichen Schenkungsvertrag des Voreigentümers an die Gemeinde Rohrendorf, der nie im Original vorgelegt wurde. 

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CGEU ARTIKEL 47 „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen (Strafanzeigen) durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

Sinngemäße „Verständigungen vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die STA hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil kein Anfangsverdacht besteht. Gegen diese Entscheidung steht ein Antrag auf Fortführung nicht zu.“ sind unwiderlegbare Tatsachenbeweise, dass das „Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignoriert wurde und wird.

Das betrifft ua Strafanzeigen gegen Personen, die gegen ihn schwerkriminelle Grundstücksbetrügereien (Mag. KATONA-WINDISCH, HR Dr. Nobert KLAUS, uva) begehen, ihn wegen fingierter Verwaltungsvergehen anzeigen (Mag. Karl HALLBAUER, Mag. Hannes ZIMMERMANN, ua), Beitragstäter an schwerkriminellen Betrügereien gegen Herrn Franz STIEGER, oder Personen, die ihn wegen angeblichen Stalking (das keines ist) anzeigen, etc. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Statt die schwerkriminellen Straftaten gegen Herrn Franz STIEGER von Amts wegen zu beenden und vollständig zu klären wird Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen existenziell bedroht.

TRANSKRIPTION-ENDE

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 130 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 21 TRANSKRIPTION:
CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig sowie ANTRÄGE (16.10.2015):


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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 131 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 19-20:
OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN


OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9004

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 132 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 02-08 TRANSKRIPTION:
ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.


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Das war 2015:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 22 Oktober 2015, 04:06:21 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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« Antwort #133 am: 22 Oktober 2015, 03:56:08 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 133 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

BEGRÜNDUNGEN (EMRK)
13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 11-13 TRANSKRIPTION:
BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:


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Temporärer Hinweis:
BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

Temporärer Hinweis:
BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

Temporärer Hinweis:
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt die Regierung. Der Bundespräsident ernnent sehr hohe und höchste Amtsträger der Justiz.

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BUNDESPRÄSIDENT & LAND - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt den Landeshauptmann. Der Bundespräsident ernennt die Landeshauptfrau.)

Temporärer Hinweis: EUGH-VORABENTSCHEIDUNG
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
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BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
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Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE

Temporärer Hinweis: DATEIEN
GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

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Der Fall Kaprun (11.11.2000 KAPRUN INFERNO)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0

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ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort
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Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
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13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  Seite 11-13 TRANSKRIPTION:

BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER  GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:

Missachten von Artikeln der EMRK durch Amtsträger und Berufe. Beachte für folgende Bestimmung Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

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EMRK ARTIKEL 3 „Verbot der Folter“ ZITAT: "Niemand darf … unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen werden."

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  unmenschlicher oder erniedrigender … Behandlung unterworfen wurde. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen  bedroht.

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EMRK ARTIKEL 5 „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ ZITAT: „(1) Jedermann hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER (Grundstücksbetrügereien durch schwerkriminelle Gegner) konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht.

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EMRK ARTIKEL 6 „Recht auf ein faires Verfahren“ ZITAT: (1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise … innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, …“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf ein faires Verfahren“ des Herrn Franz STIEGER beharrlich ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER (Grundstücksbetrügereien durch schwerkriminelle, offen sichtbar befangene, abgelehnte und gerügte Amtsträger und schwerkriminelle Gegner) konnten trotz jahrelanger Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden. Herr STIEGER wird mit präventiven Zwangsstrafen, Zwangsstrafen, Haft und Exekutionen bedroht. Er wurde und wird nicht verfahrensrelevant gehört.

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EMRK ARTIKEL 7 „Keine Strafe ohne Gesetz“ ZITAT: (1) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war.“

BEGRÜNDUNG: Herr Franz STIEGER wurde und wird wegen fingierter Verwaltungsverfahren (Mag. Karl HALLBAUER und Mag. Hannes ZIMMERMANN) verurteilt, finanziell ruiniert und eingesperrt. Sinngemäße Sachverhalte in mehreren JUSTIZ-Strafverfahren. („Sauschädelprozess und Stalking, das keines war und ist)

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EMRK ARTIKEL 13 „Recht auf wirksame Beschwerde“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Amtsträger und Berufe das „Recht auf wirksame Beschwerde“ des Herrn Franz STIEGER  beharrlich ignorierten und ignorieren. Grundlegende schwerkriminelle Sachverhalte (Grundstücksbetrügereien, Exekutionen, Haft, etc) in der CAUSA FRANZ STIEGER konnten trotz nachweislicher  Bemühungen durch Herrn Franz STIEGER nicht geklärt werden.

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EMRK ARTIKEL 14 „Verbot der Benachteiligung“ ZITAT: „Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, … in … sozialer Herkunft, … in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.“

BEGRÜNDUNG: Die Sachverhalte, Begründungen, etc in der CAUSA FRANZ STIEGER etc zeigen unwiderlegbar, dass Herr Franz STIEGER  benachteiligt wird, und zwar als Mann des Volkes, als Schlossermeister (Nicht-Jurist, Nicht-Amtsträger, Nicht-Bürgermeister) und als Schwerverbrechensopfer des Justiz und Verwaltung (schwerkrimineller Amtsträger nach StGB § 278ff).

TRANSKRIPTION-ENDE

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 130 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 21 TRANSKRIPTION:
CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig sowie ANTRÄGE (16.10.2015):


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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 131 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 19-20:
OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN


OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9004

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 132 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 02-08 TRANSKRIPTION:
ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.


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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 133 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

BEGRÜNDUNGEN (EMRK)
13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 11-13 TRANSKRIPTION:
BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:


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Das war 2015:

Besuchen Sie auch DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015!
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Das könnte 2016 möglich sein:

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

2015 REPUBLIK ÖSTERREICH: FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU. "ALLE" betrifft ALLE AKTENFÜHRENDEN UND INFORMIERTEN AMTSTRÄGER UND BERUFE.

04.08.2015 VGE-Schriftsatz: Seite 67

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM NÖ KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND NÖ" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN NÖ" ablenken. ua

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHLIMMSTEN KINDESMISSBRAUCH IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "FOLTER VON UNSCHULDIGEN KINDERN IN EINEM ÖSTERREICHISCHEN KINDERHEIM" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. uva

CAUSA FRANZ STIEGER nach glaubhaften externen Quellen:
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "GRUNDSTÜCKSBETRUG DURCH GERICHT UND LAND IN ÖSTERREICH" ablenken.
Verdacht: "Brot und Spiele" sollen von "SCHWEREM BETRUG IN ÖSTERREICH" ablenken. ua

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

AUFFORDERUNG nach glaubhaften externen Quellen: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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ZUR ERINNERUNG:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 7 ANTWORT 90 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.30

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.45
AKTUELL ANSCHEINEND NICHT DIREKT ERREICHBAR. DAHER VORLÄUFIG WEITER IN DIESER BEITRAGSREIHE:

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
SEITE 2 ANTWORT 15 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.15

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.60

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.75

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SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.90

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SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.105

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.09.2009-15.06.2015: Mehr als 5,5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

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TEMPORÄRER ANHANG:

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6803

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2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6805

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2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.09.2009-18.09.2014: Fast 5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


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20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO - JÖRG ZIERCKE - SEBASTIAN EDATHY ||
|| VERDACHT MENSCHENHANDEL - VERDACHT FOLTER - VERDACHT SKLAVEREI - VERDACHT VÖLKERMORD ||
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.15

SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.30

SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.45

SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.60

SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.75

SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.105

SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.120

SEITE 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.135

SEITE 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.150

SEITE 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=762.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

ZZ VERDACHT SCHWERVERBRECHEN | KINDERSCHÄNDERRING IN PARLAMENT UND REGIERUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

2012-14 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
SEITE 1 START: http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0
(VERDACHT: DER EGMR SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER (*) (*) aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

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19.08.2014 UNWIDERLEGBARE-VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), DIE SEIT JAHREN NICHT GEWÜRDIGT WERDEN: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schlepplift fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200512xx 4,3 Jahre selbständig Lift fahren und Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“ amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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2009-2014 WIE KONNTE DAS PASSIEREN, HERR BUNDESPRÄSIDENT?

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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

„Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.


ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 (LINKS AUCH IN DER FOLGENDEN BZW LETZTEN ANTWORT DIESER SEITE)

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

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TEPORÄRER ANHANG: TEILKOPIE:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

06.11.2014 Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt „Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“

WIDMUNG Dieses Buch ist allen Kindern gewidmet, die ihre Bezugspersonen verlieren mussten. All denen, die entrissen und entfremdet wurden. Wir, die Entfremdeten, wir lieben Euch so lange wir leben.

Diese Dokumentation zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.

Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.

Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.


Zur Dokumentation und zum Beweis:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg



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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7431

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG FÜR
GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

SEITE 9:

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 120 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8864

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 121 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8871

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 3.jpg



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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 122 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000020.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000020.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8877

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 121 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1902 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg



20150919 1902 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8879

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 4.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8883

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20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 6.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8885

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SEITE 9 ANTWORT 124 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000030.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8889

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SEITE 9 ANTWORT 125 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1803 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER 7.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8891

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8893

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 126 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 1842 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8906

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8908

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=8910

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 127 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 DEMOFOTOS AUS DER WACHAU Quelle: Franz Stieger, Krems, von der bewilligten Demo am schönen Sandstrand gegenüber sowie vor und während der STARNACHT AUS DER WACHAU 2015.

Justizopfer Franz STIEGER fordert auf: STOPPT DAS NÖ-VERBRECHENSNETZWERK UM PRÖLL UND CO! GOOGLE: „LAND NÖ-BETRUG“

Justizopfer Franz STIEGER hat glaubhafte Beweise: LAND NÖ UND GERICHT KREMS ALS GRUNDSTÜCKSBETRÜGER KLAR ÜBERFÜHRT! (181/3)

Justizopfer Franz STIEGER schreibt: ALLE TÄTER UND BEITRAGSTÄTER IM GOOGLE: „LAND NÖ BETRUG – PRÖLL – HALLBAUER – DANNER – DR KLAUS“

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20150919 2116 DIE STARNACHT AUS DER WACHAU 2015 DEMO UND FOTO FRANZ STIEGER.jpg



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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 128 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

19.09.2015 20:15 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU

20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg



20150919 2015 ORF2 STARNACHT AUS DER WACHAU Screen 000032.jpg
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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 130 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  21 (Seite 21 TRANSKRIPTION):

CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig sowie ANTRÄGE (16.10.2015):

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 131 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

Aus einer aktuellen Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  19-20:
OGH BESCHLUSS 3 OB 176/15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER WEISSENKIRCHEN

OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9004

OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen 1.jpg



OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9005

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OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen 2.jpg



OGH BESCHLUSS 3 OB 176 15a vom 17.09.2015 CAUSA FRANZ STIEGER Weißenkirchen 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=474.0;attach=9007

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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 132 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER  Seite 02-08 TRANSKRIPTION:
ANTRAG: Vor jeder Entscheidung gegen mich beantrage ich eine EUGH-VORABENTSCHEIDUNG.


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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 133 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

BEGRÜNDUNGEN (EMRK)
13.10.2015ff: Aus einer Strafsache in der CAUSA FRANZ STIEGER Seite 11-13 TRANSKRIPTION:
BEGRÜNDUNGEN FÜR DIESE RECHTSSACHE UND AUS DER GESAMTSCHAU DER CAUSA FRANZ STIEGER:


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LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 9 ANTWORT 134 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.120

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« Letzte Änderung: 25 Oktober 2015, 05:03:47 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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VSTG 1991
« Antwort #134 am: 25 Oktober 2015, 04:14:59 »
LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
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Temporärer Hinweis: Foto: FRANZ STIEGER Krems an der Donau
20141214 1036 KENNZEICHEN KREMS BETRUG 1 FOTO 1 T3.jpg


20141214 1036 KENNZEICHEN KREMS BETRUG 1 FOTO 1 T3.jpg
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KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
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Temporärer Hinweis:
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Temporärer Hinweis:
20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

Temporärer Hinweis:
20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

Temporärer Hinweis:
BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

Temporärer Hinweis:
BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

Temporärer Hinweis:
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt die Regierung. Der Bundespräsident ernnent sehr hohe und höchste Amtsträger der Justiz.

Temporärer Hinweis:
BUNDESPRÄSIDENT & LAND - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
(Der Bundespräsident ernennt den Landeshauptmann. Der Bundespräsident ernennt die Landeshauptfrau.)

Temporärer Hinweis: EUGH-VORABENTSCHEIDUNG
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

Temporärer Hinweis: 
BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE

Temporärer Hinweis: DATEIEN
GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

Temporärer Hinweis:
Der Fall Kaprun (11.11.2000 KAPRUN INFERNO)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0

Temporärer Hinweis:
ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=376.0

Temporärer Hinweis:
Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

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VStG - VERWALTUNGSSTRAFGESETZ 1991

VSTG 1991 FASSUNG VOM 20151014 19 SEITEN RIS.pdf
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VSTG 1991 FASSUNG VOM 20151014 38 SEITEN TRANSKRIPTION MIT INHALTSVERZEICHNIS:

VStG - VERWALTUNGSSTRAFGESETZ 1991 | Fassung vom 14.10.2015

Transkription nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne jegliche Gewähr. Der Informant ist vollkommen schad- und klaglos zu halten.

INHALTSVERZEICHNIS (vom Informanten selbst angefertigt):

RIS-Links: … RTF, DRUCKEN, PDF sowie Langtitel und Änderungen Text:

I. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts
§ 1-2 Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit
§ 3-4 Zurechnungsfähigkeit
§ 5-6 Schuld
§ 7 Anstiftung und Beihilfe
§ 8 Versuch
§ 9 Besondere Fälle der Verantwortlichkeit
§ 10 Strafen
§ 11-12 Verhängung einer Freiheitsstrafe
§ 13-14 Verhängung einer Geldstrafe
§ 15 Widmung von Geldstrafen
§ 16 Ersatzfreiheitsstrafe
§ 17-18 Verfall
§ 19 Strafbemessung
§ 19a Anrechnung der Vorhaft
§ 20 Außerordentliche Milderung der Strafe
§ 21 GIBT ES ANSCHEINEND NICHT (PERSÖNLICHE ANMERKUNG)
§ 22 Zusammentreffen von strafbaren Handlungen
§ 23 GIBT ES ANSCHEINEND NICHT (PERSÖNLICHE ANMERKUNG)

II. Teil: Verwaltungsstrafverfahren
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 24-25
§ 26-29a Zuständigkeit
§ 30 Zusammentreffen verschiedener strafbarer Handlungen
§ 31 Verjährung
§ 32-34 Beschuldigter

2. Abschnitt: Sicherung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges
§ 35-36 Festnahme
§ 37-37a Sicherheitsleistung
§ 38 Zeugen
§ 39 Beschlagnahme von Verfallsgegenständen

3. Abschnitt: Ordentliches Verfahren
§ 40-46 … ZITATE:
§ 41 (1) Die Ladung (§ 19 AVG) hat zu enthalten: …
§ 42 (1) Die Aufforderung nach § 40 Abs. 2 hat zu enthalten: …
§ 44 (1) Die Niederschrift über den Gang der mündlichen Verhandlung hat zu enthalten: …
§ 44a. Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten: …

4. Abschnitt: Abgekürztes Verfahren
§ 47-49 Strafverfügungen … ZITATE:
§ 48. In der Strafverfügung müssen angegeben sein: … 
§ 49a Anonymverfügung … (3) …  müssen angegeben sein: …
§ 50 Organstrafverfügung
§ 51 GIBT ES ANSCHEINEND NICHT (PERSÖNLICHE ANMERKUNG)

5. Abschnitt: Sonstige Abänderung von Bescheiden
§ 52 Wiederaufnahme des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten
§ 52a Abänderung und Aufhebung von Amts wegen

III. Teil: Strafvollstreckung
§ 53 Vollzug von Freiheitsstrafen
§ 53a Zuständige Behörde
§ 53b Einleitung des Vollzuges von Freiheitsstrafen
§ 53c Durchführung des Strafvollzuges
§ 53d Vollzug in gerichtlichen Gefangenenhäusern und Strafvollzugsanstalten
§ 53e Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen
§ 54 Unzulässigkeit des Vollzuges von Freiheitsstrafen
§ 54a Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges
§ 54b Vollstreckung von Geldstrafen
§ 54c GIBT ES ANSCHEINEND NICHT (PERSÖNLICHE ANMERKUNG)
§ 54d Kosten des Vollzuges von Freiheitsstrafen

IV. Teil: Straftilgung, besondere Verfahrensvorschriften, Verfahrenskosten
§ 55 Tilgung der Strafe
§ 56 Privatanklagesachen
§ 57 Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche
§ 58-62 Sonderbestimmungen für Jugendliche
§ 63. (Entfällt; Art. III Abs. 2 der Kundmachung)
§ 64-66 Kosten des Strafverfahrens (§ 65 GIBT ES ANSCHEINEND NICHT, P. ANM)
§ 66a Verweisungen
§ 66b Inkrafttreten
§ 67-68 Vollziehung

Artikel 5 Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG

INHALTSVERZEICHNIS ENDE

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TRANSKRIPTION:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Verwaltungsstrafgesetz 1991, Fassung vom 14.10.2015

Langtitel Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG
StF: BGBl. Nr. 52/1991 (WV) idF BGBl. I Nr. 194/1999 (DFB)

Änderung

BGBl. Nr. 755/1992 (VfGH)
BGBl. Nr. 867/1992 (NR: GP XVIII IA 444/A AB 900 S. 95. BR: AB 4406 S. 563.)
BGBl. Nr. 666/1993 (NR: GP XVIII RV 1035 AB 1144 S. 129. BR: AB 4608 S. 573.)
BGBl. Nr. 799/1993 (NR: GP XVIII RV 946 AB 1253 S. 134. BR: 4646 AB 4655 S. 575.)
BGBl. Nr. 620/1995 (NR: GP XIX RV 131 AB 239 S. 42. BR: AB 5047 S. 602.)
BGBl. I Nr. 158/1998 (NR: GP XX AB 1167 S. 119. BR: AB 5676 S. 642.)
BGBl. I Nr. 191/1999 (BG) (1. BRBG) (NR: GP XX RV 1811 AB 2031 S. 179. BR: AB 6041 S. 657.)
BGBl. I Nr. 26/2000 (NR: GP XXI RV 61 AB 67 S. 20. BR: 6095 AB 6098 S. 664.)
[CELEX-Nr.: 392L0079]
BGBl. I Nr. 138/2000 (NR: GP XXI RV 297 AB 373 S. 44. BR: AB 6278 S. 670.)
BGBl. I Nr. 137/2001 (NR: GP XXI RV 723 AB 813 S. 80. BR: AB 6474 S. 681.)
BGBl. I Nr. 65/2002 (NR: GP XXI RV 772 AB 885 S. 83. BR: 6488 AB 6496 S. 682.)
BGBl. I Nr. 117/2002 (NR: GP XXI RV 1126 AB 1259 S. 109. BR: AB 6716 S. 690.)
BGBl. I Nr. 3/2008 (NR: GP XXIII RV 46 AB 373 S. 41. BR: AB 7837 S. 751.)
BGBl. I Nr. 5/2008 (NR: GP XXIII RV 294 AB 365 S. 41. BR: 7800 AB 7835 S. 751.)
BGBl. I Nr. 142/2008 (VfGH)
BGBl. I Nr. 20/2009 (NR: GP XXIV RV 38 AB 65 S. 14. BR: 8047 AB 8055 S. 767.)
BGBl. I Nr. 135/2009 (NR: GP XXIV RV 485 AB 558 S. 49. BR: 8217 AB 8228 S. 780.)
BGBl. I Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 981 AB 1026 S. 90. BR: 8437 AB 8439 S. 792.)
[CELEX-Nr.: 32010L0012]
BGBl. I Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 317 AB 523 S. 124. BR: 8582 AB 8594 S. 801.)
[CELEX-Nr.: 32006L0123]
BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153. BR: AB 8715 S. 808.)
BGBl. I Nr. 33/2013 (NR: GP XXIV RV 2009 AB 2112 S. 187. BR: 8882 AB 8891 S. 817.)

Text

I. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts

Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit

§ 1. (1) Als Verwaltungsübertretung kann eine Tat (Handlung oder Unterlassung) nur bestraft werden, wenn sie vor ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.

(2) Die Strafe richtet sich nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre.

§ 2. (1) Sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, sind nur die im Inland begangenen Verwaltungsübertretungen strafbar.

(2) Eine Übertretung ist im Inland begangen, wenn der Täter im Inland gehandelt hat oder hätte handeln sollen oder wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg im Inland eingetreten ist.

(3) Niemand darf wegen einer Verwaltungsübertretung an einen anderen Staat ausgeliefert werden, und eine von einer ausländischen Behörde wegen einer Verwaltungsübertretung verhängte Strafe darf im Inland nicht vollstreckt werden, es sei denn, dass in Staatsverträgen ausdrücklich anderes bestimmt ist.

Zurechnungsfähigkeit

§ 3. (1) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat wegen Bewußtseinsstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche unfähig war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln.

(2) War die Fähigkeit zur Zeit der Tat aus einem dieser Gründe in hohem Grad vermindert, so ist das als mildernder Umstand bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen. Das gilt aber nicht für Bewußtseinsstörungen, die auf selbst verschuldeter Trunkenheit beruhen.

§ 4. (1) Nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat.

(2) War der Täter zur Zeit der Tat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt (Jugendlicher), so wird sie ihm nicht zugerechnet, wenn er aus besonderen Gründen noch nicht reif genug war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln.

Schuld

§ 5. (1) Wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

(2) Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwidergehandelt hat, entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte.

§ 6. Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist.

Anstiftung und Beihilfe

§ 7. Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

Versuch

§ 8. (1) Sofern eine Verwaltungsvorschrift den Versuch einer Verwaltungsübertretung ausdrücklich für strafbar erklärt, unterliegt der Strafe, wer vorsätzlich eine zur wirklichen Ausübung führende Handlung unternimmt.

(2) Wegen Versuches wird nicht bestraft, wer aus freien Stücken die Ausführung aufgibt oder verhindert oder den Erfolg abwendet.

Besondere Fälle der Verantwortlichkeit

§ 9. (1) Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist.

(2) Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften obliegt. Für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens können aber auch andere Personen zu verantwortlichen Beauftragten bestellt werden.

(3) Eine natürliche Person, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens ist, kann für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen Beauftragten bestellen.

(4) Verantwortlicher Beauftragter kann nur eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland sein, die strafrechtlich verfolgt werden kann, ihrer Bestellung nachweislich zugestimmt hat und der für den ihrer Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis zugewiesen ist. Das Erfordernis des Hauptwohnsitzes im Inland gilt nicht für Staatsangehörige von EWR-Vertragsstaaten, falls Zustellungen im Verwaltungsstrafverfahren durch Staatsverträge mit dem Vertragsstaat des Wohnsitzes des verantwortlichen Beauftragten oder auf andere Weise sichergestellt sind.

(5) Verletzt der verantwortliche Beauftragte auf Grund einer besonderen Weisung des Auftraggebers eine Verwaltungsvorschrift, so ist er dann nicht verantwortlich, wenn er glaubhaft zu machen vermag, daß ihm die Einhaltung dieser Verwaltungsvorschrift unzumutbar war.

(6) Die zur Vertretung nach außen berufenen Personen im Sinne des Abs. 1 sowie Personen im Sinne des Abs. 3 bleiben trotz Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten – unbeschadet der Fälle des § 7 – strafrechtlich verantwortlich, wenn sie die Tat vorsätzlich nicht verhindert haben.

(7) Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften sowie die in Abs. 3 genannten natürlichen Personen haften für die über die zur Vertretung nach außen Berufenen oder über einen verantwortlichen Beauftragten verhängten Geldstrafen, sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand.

Strafen

§ 10. (1) Strafart und Strafsatz richten sich nach den Verwaltungsvorschriften, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist.

(2) Soweit für Verwaltungsübertretungen, insbesondere auch für die Übertretung ortspolizeilicher Vorschriften, keine besondere Strafe festgesetzt ist, werden sie mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.

Verhängung einer Freiheitsstrafe

§ 11. Eine Freiheitsstrafe darf nur verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen gleicher Art abzuhalten.

§ 12. (1) Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt zwölf Stunden. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Wochen darf nur verhängt werden, wenn dies wegen besonderer Erschwerungsgründe geboten ist. Eine längere als eine sechswöchige Freiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.

(2) Darf nach § 11 eine Freiheitsstrafe nicht verhängt werden, so ist die für die Tat neben der Freiheitsstrafe angedrohte Geldstrafe zu verhängen. Ist eine solche nicht vorgesehen, so ist eine Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu verhängen.

Verhängung einer Geldstrafe

§ 13. Abgesehen von Organstrafverfügungen ist mindestens eine Geldstrafe von 7 Euro zu verhängen.

§ 14. (1) Geldstrafen dürfen nur insoweit zwangsweise eingebracht werden, als dadurch weder der notwendige Unterhalt des Bestraften und derjenigen, zu deren Unterhalt ihn das Gesetz verpflichtet, noch die Erfüllung der Pflicht, den Schaden gutzumachen, gefährdet wird.

(2) Mit dem Tod des Bestraften erlischt die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe.

Widmung von Geldstrafen

§ 15. Geldstrafen sowie der Erlös verfallener Sachen fließen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen,

1. dem Land für Zwecke der Sozialhilfe, bestehen aber Sozialhilfeverbände, dem Sozialhilfeverband, in dessen Gebiet die Strafe verhängt wurde, zu;

2. dem Bund zu, sofern ein Bundesgesetz im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion vollzogen wurde.

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 16. (1) Wird eine Geldstrafe verhängt, so ist zugleich für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen.

(2) Die Ersatzfreiheitsstrafe darf das Höchstmaß der für die Verwaltungsübertretung angedrohten Freiheitsstrafe und, wenn keine Freiheitsstrafe angedroht und nicht anderes bestimmt ist, zwei Wochen nicht übersteigen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen ist nicht zulässig. Sie ist ohne Bedachtnahme auf § 12 nach den Regeln der Strafbemessung festzusetzen.

Verfall

§ 17. (1) Sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, dürfen nur Gegenstände für verfallen erklärt werden, die im Eigentum des Täters oder eines Mitschuldigen stehen oder ihnen vom Verfügungsberechtigten überlassen worden sind, obwohl dieser hätte erkennen müssen, daß die Überlassung des Gegenstandes der Begehung einer mit Verfall bedrohten Verwaltungsübertretung dienen werde.

(2) Gegenstände, die nach Abs. 1 verfallsbedroht sind, hinsichtlich deren aber eine an der strafbaren Handlung nicht als Täter oder Mitschuldiger beteiligte Person ein Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht nachweist, dürfen nur für verfallen erklärt werden, wenn die betreffende Person fahrlässig dazu beigetragen hat, daß mit diesem Gegenstand die strafbare Handlung begangen wurde, oder bei Erwerb ihres Rechtes von der Begehung der den Verfall begründenden strafbaren Handlung wußte oder hätte wissen müssen.

(3) Kann keine bestimmte Person verfolgt oder bestraft werden, so kann auf den Verfall selbständig erkannt werden, wenn im übrigen die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Zustellung solcher Bescheide kann auch durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt werden.

§ 18. Verfallene Gegenstände sind, sofern in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist oder die Gegenstände nicht wegen ihrer Beschaffenheit vernichtet werden müssen, nutzbringend zu verwerten. Nähere Vorschriften darüber können durch Verordnung getroffen werden.

Strafbemessung

§ 19. (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat.

(2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Auf das Ausmaß des Verschuldens ist besonders Bedacht zu nehmen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen.

Anrechnung der Vorhaft

§ 19a. (1) Die verwaltungsbehördliche und eine allfällige gerichtliche Verwahrungs- oder Untersuchungshaft sind auf die zu verhängende Strafe insoweit, als sie nicht bereits auf eine andere Strafe angerechnet worden sind, anzurechnen, wenn sie der Täter

1. wegen der Tat, für die er bestraft wird, oder

2. sonst nach der Begehung dieser Tat wegen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung

erlitten hat.

(2) Werden Strafen verschiedener Art verhängt, so ist die Vorhaft zunächst auf die Freiheitsstrafe anzurechnen.

(3) Für die Anrechnung der Vorhaft auf in Geld bemessene Unrechtsfolgen ist die an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend.

(4) Eine Anrechnung gemäß Abs. 1 ist nur vorzunehmen, wenn der Behörde die anzurechnende Haft bekannt ist oder der Beschuldigte eine Anrechnung vor Erlassung des Straferkenntnisses beantragt.

Außerordentliche Milderung der Strafe

§ 20. Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden.

Zusammentreffen von strafbaren Handlungen

§ 22. (1) Soweit die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, ist eine Tat als Verwaltungsübertretung nur dann strafbar, wenn sie nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.

(2) Hat jemand durch mehrere selbstständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen oder fällt eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen, so sind die Strafen nebeneinander zu verhängen. Dasselbe gilt bei einem Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen von einer Verwaltungsbehörde zu ahndenden strafbaren Handlungen.

II. Teil: Verwaltungsstrafverfahren

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 24. Soweit sich aus diesem Bundesgesetz nicht anderes ergibt, gilt das AVG auch im Verwaltungsstrafverfahren. Die §§ 2, 3, 4, 11, 12, 13 Abs. 8, 14 Abs. 3 zweiter Satz, 37 zweiter Satz, 39 Abs. 3, 41, 42, 44a bis 44g, 51, 57, 68 Abs. 2 und 3, 75 und 78 bis 82 AVG sind im Verwaltungsstrafverfahren nicht anzuwenden.

§ 25. (1) Verwaltungsübertretungen sind mit Ausnahme des Falles des § 56 von Amts wegen zu verfolgen.

(2) Die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden.

(3) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, der Behörde die Begehung einer Verwaltungsübertretung anzuzeigen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat gering sind.

Zuständigkeit

§ 26. (1) Enthalten die Verwaltungsvorschriften über die sachliche Zuständigkeit keine Bestimmungen, so sind in Verwaltungsstrafsachen die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.

(2) In Verwaltungsstrafsachen in den Angelegenheiten des sachlichen Wirkungsbereiches der Landespolizeidirektionen ist jedoch im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion zuständig.

§ 27. (1) Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörende Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist.

(2) Ist danach die Zuständigkeit mehrerer Behörden begründet oder ist es ungewiß, in welchem Sprengel die Übertretung begangen worden ist, so ist die Behörde zuständig, die zuerst eine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen hat.

(2a) Ist die Verwaltungsübertretung nicht im Inland begangen worden, so richtet sich die Zuständigkeit

1. in Verwaltungsstrafsachen, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens oder einer sonstigen dauernden Tätigkeit beziehen: zunächst nach dem Ort, an dem das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt wird, dann nach dem Hauptwohnsitz des Beschuldigten, dann nach seinem Aufenthalt;

2. in sonstigen Verwaltungsstrafsachen: zunächst nach dem Hauptwohnsitz des Beschuldigten, dann nach seinem Aufenthalt.

Wenn keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann, ist die Behörde zuständig, die zuerst von der Verwaltungsübertretung Kenntnis erlangt (§ 28).

(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen bei Gefahr im Verzug zur Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen die Grenzen des Sprengels ihrer Behörde überschreiten, wenn die örtlich zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann und die Amtshandlungen

1. zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder des Eigentums oder

2. zur Aufklärung oder Verhinderung von strafbaren Handlungen, die von Amts wegen zu verfolgen sind, oder

3. zur Festnahme oder Verfolgung einer Person, die aus amtlichem Gewahrsam entwichen ist,

erforderlich sind. Solche Amtshandlungen gelten als Amtshandlungen der sachlich zuständigen Behörde, in deren Sprengel sie vorgenommen worden sind. Das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat diese Behörde von solchen Amtshandlungen unverzüglich zu benachrichtigen und festgenommene Personen sowie sichergestellte Sachen unverzüglich den zuständigen Organen zu übergeben.

(4) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gelten, wenn sie jemanden vorführen und dabei die Grenzen des Sprengels ihrer Behörde überschreiten, bei dieser Amtshandlung als Organe der sachlich und örtlich zuständigen Behörde.

§ 28. Die Behörde, die zuerst von einer Verwaltungsübertretung Kenntnis erlangt, ist zur Verfolgung zuständig, solange nicht ein Umstand hervorgekommen ist, der nach § 27 Abs. 1 die Zuständigkeit einer anderen Behörde begründet.

§ 29. (1) Die Zuständigkeit einer Behörde für das Strafverfahren gegen einen Täter begründet auch ihre örtliche Zuständigkeit gegenüber allen Mitschuldigen.

(2) Das Strafverfahren gegen alle diese Personen ist womöglich gleichzeitig durchzuführen. Die Behörde kann jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen, insbesondere zur Beschleunigung des Verfahrens, von der gemeinsamen Durchführung absehen und das Verfahren gegen einzelne Mitbeschuldigte abgesondert zum Abschluß bringen.

§ 29a. Wenn hiedurch das Verfahren wesentlich vereinfacht oder beschleunigt wird, kann die zuständige Behörde das Strafverfahren oder den Strafvollzug an die sachlich zuständige Behörde übertragen, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Hauptwohnsitz oder Aufenthalt hat. Das Strafverfahren darf nur an eine Behörde im selben Bundesland, der Strafvollzug nur an eine Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion, insoweit diese zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, übertragen werden.

Zusammentreffen verschiedener strafbarer Handlungen

§ 30. (1) Liegen einem Beschuldigten von verschiedenen Behörden zu ahndende Verwaltungsübertretungen oder eine Verwaltungsübertretung und eine andere von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht zu ahndende strafbare Handlung zur Last, so sind die strafbaren Handlungen unabhängig voneinander zu verfolgen, und zwar in der Regel auch dann, wenn die strafbaren Handlungen durch ein und dieselbe Tat begangen worden sind.

(2) Ist aber eine Tat von den Behörden nur zu ahnden, wenn sie nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit anderer Verwaltungsbehörden oder der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, und ist es zweifelhaft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, so hat die Behörde das Strafverfahren auszusetzen, bis über diese Frage von der sonst in Betracht kommenden Verwaltungsbehörde oder vom Gericht rechtskräftig entschieden ist.

(3) Hat die Behörde vor dieser Entscheidung ein Straferkenntnis erlassen, so darf es vorläufig nicht vollzogen werden. Ergibt sich später, daß das Verwaltungsstrafverfahren nicht hätte durchgeführt werden sollen, so hat die Behörde das Straferkenntnis außer Kraft zu setzen und das Verfahren einzustellen.

(4) Die Gerichte und die sonst in Betracht kommenden Verwaltungsbehörden haben eine entgegen Abs. 3 vollstreckte Verwaltungsstrafe auf die von ihnen wegen derselben Tat verhängte Strafe anzurechnen.

Verjährung

§ 31. (1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt.

(2) Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:

1. die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann;

2. die Zeit, während deren wegen der Tat gegen den Täter ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft, beim Gericht oder bei einer anderen Verwaltungsbehörde geführt wird;

3. die Zeit, während deren das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Vorfrage ausgesetzt ist;

4. die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

(3) Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:

1. die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union;

2. Zeiten, in denen die Strafvollstreckung unzulässig, ausgesetzt, aufgeschoben oder unterbrochen war;

3. Zeiten, in denen sich der Beschuldigte im Ausland aufgehalten hat.

Beschuldigter

§ 32. (1) Beschuldigter ist die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende Person von dem Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen sie gerichteten Verfolgungshandlung bis zum Abschluß der Strafsache. Der Beschuldigte ist Partei im Sinne des AVG.

(2) Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Strafverfügung u. dgl.), und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat.

(3) Eine Verfolgungshandlung, die gegen einen zur Vertretung nach außen Berufenen (§ 9 Abs. 1) gerichtet ist, gilt auch als Verfolgungshandlung gegen die anderen zur Vertretung nach außen Berufenen und die verantwortlichen Beauftragten. Eine Verfolgungshandlung, die gegen den Unternehmer (§ 9 Abs. 3) gerichtet ist, gilt auch als Verfolgungshandlung gegen die verantwortlichen Beauftragten.

§ 33. (1) Jeder Beschuldigte ist bei Beginn seiner ersten Vernehmung über den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen, Tag und Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit, den Personenstand, die Beschäftigung und den Wohnort sowie über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten zu befragen. Sind die Angaben darüber schon in den Akten enthalten, so sind sie dem Beschuldigten zur Anerkennung oder Richtigstellung vorzuhalten.

(2) Der Beschuldigte kann zur Beantwortung der an ihn gestellten Fragen nicht gezwungen werden.

(3) Eine Mutwillensstrafe darf gegen ihn nicht verhängt werden.

§ 34. Die Behörde kann von der Einleitung oder Fortführung des Strafverfahrens vorläufig absehen, solange

1. die Strafverfolgung voraussichtlich nicht möglich ist oder

2. die Strafverfolgung voraussichtlich einen Aufwand verursachen würde, der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre.

Bei einer wesentlichen Änderung der für diese Beurteilung maßgeblichen Umstände ist das Strafverfahren einzuleiten oder fortzuführen.

2. Abschnitt: Sicherung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges

§ 35 Festnahme

§ 35. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

1. der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder

2. begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder

3. der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

§ 36. (1) Jeder Festgenommene ist unverzüglich der nächsten sachlich zuständigen Behörde zu übergeben oder aber, wenn der Grund der Festnahme schon vorher wegfällt, freizulassen. Er ist ehestens, womöglich bei seiner Festnahme, in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme und die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu unterrichten. Die Behörde hat den Angehaltenen unverzüglich zu vernehmen. Er darf keinesfalls länger als 24 Stunden angehalten werden.

(2) Bei der Festnahme und Anhaltung ist unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung der Person vorzugehen. Für die Anhaltung gilt § 53c Abs. 1 und 2 sinngemäß; das Erfordernis genügenden Tageslichtes kann jedoch entfallen, sofern ausreichende künstliche Beleuchtung vorhanden ist.

(3) Dem Festgenommenen ist ohne unnötigen Aufschub zu gestatten, einen Angehörigen (§ 36a AVG) oder eine sonstige Person seines Vertrauens und einen Rechtsbeistand zu verständigen; über dieses Recht ist der Festgenommene zu belehren. Bestehen gegen eine Verständigung durch den Festgenommenen selbst Bedenken, so hat die Behörde die Verständigung vorzunehmen.

(4) Der Angehaltene darf von Angehörigen (§ 36a AVG), von seinen Rechtsbeiständen sowie von den diplomatischen oder konsularischen Vertretern seines Heimatstaates besucht werden. Für den Brief- und Besuchsverkehr gilt § 53c Abs. 3 bis 5 sinngemäß.

§ 37 Sicherheitsleistung

§ 37. (1) Die Behörde kann dem Beschuldigten mit Bescheid auftragen, einen angemessenen Betrag als Sicherheit zu erlegen oder durch Pfandbestellung oder taugliche Bürgen, die sich als Zahler verpflichten, sicherzustellen,

1. wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich der Beschuldigte der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung entziehen werde, oder

2. wenn andernfalls

a) die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung voraussichtlich nicht möglich wäre oder

b) die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung voraussichtlich einen Aufwand verursachen würde, der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre.

(2) Die Sicherheit darf das Höchstmaß der angedrohten Geldstrafe nicht übersteigen. Für den Fall, daß die aufgetragene Sicherheitsleistung nicht unverzüglich erfolgt, kann die Behörde als Sicherheit verwertbare Sachen beschlagnahmen, die dem Anschein nach dem Beschuldigten gehören; ihr Wert soll die Höhe des zulässigen Betrages der Sicherheit nicht übersteigen.

(3) Die Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen einen Bescheid gemäß Abs. 1 oder 2 hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Die Sicherheit wird frei, wenn das Verfahren eingestellt wird oder die gegen den Beschuldigten verhängte Strafe vollzogen ist, oder nicht binnen zwölf Monaten der Verfall ausgesprochen wurde. Die als Sicherheit beschlagnahmte Sache wird auch frei, wenn vom Beschuldigten die aufgetragene Sicherheit in Geld erlegt oder sonst sichergestellt wird oder ein Dritter Rechte an der Sache glaubhaft macht.

(5) Die Sicherheit ist für verfallen zu erklären, sobald feststeht, dass die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung nicht möglich ist. § 17 ist sinngemäß anzuwenden.

(6) Für die Verwertung verfallener Sachen gilt § 18, wobei aus der verfallenen Sicherheit zunächst die allenfalls verhängte Geldstrafe und sodann die Kosten des Strafverfahrens sowie die Verwahrungs- und Verwertungskosten zu decken sind. Nach Abzug dieser Posten verbleibende Restbeträge sind dem Beschuldigten auszufolgen. Im Übrigen gelten für die Widmung der verfallenen Sicherheit dieselben Vorschriften wie für Geldstrafen.

§ 37a. (1) Die Behörde kann besonders geschulte Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigen, von Personen, die auf frischer Tat betreten werden, eine vorläufige Sicherheit einzuheben,

1. wenn die Voraussetzungen des § 35 Z 1 und 2 für eine Festnahme vorliegen oder

2. wenn andernfalls

a) die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung erheblich erschwert sein könnte oder

b) die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung einen Aufwand verursachen könnte, der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre.

Besondere Ermächtigungen in den Verwaltungsvorschriften bleiben unberührt. § 50 Abs. 1 letzter Satz, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6 erster Satz sowie Abs. 8 sind sinngemäß anzuwenden.

(2) Die vorläufige Sicherheit darf das Höchstmaß der angedrohten Geldstrafe nicht übersteigen.

(3) Leistet der Betretene im Fall des Abs. 1 Z 2 die vorläufige Sicherheit nicht, so kann das Organ verwertbare Sachen, die dem Anschein nach dem Betretenen gehören und deren Wert das Höchstmaß der angedrohten Geldstrafe nicht übersteigt, als vorläufige Sicherheit beschlagnahmen. Hiebei ist mit möglichster Schonung der Person vorzugehen.

(4) Über die vorläufige Sicherheit oder die Beschlagnahme ist sofort eine Bescheinigung auszustellen. Die vorläufige Sicherheit ist der Behörde mit der Anzeige unverzüglich vorzulegen.

(5) Die vorläufige Sicherheit wird frei, wenn das Verfahren eingestellt wird oder die gegen den Beschuldigten verhängte Strafe vollzogen ist oder wenn nicht binnen zwölf Monaten gemäß § 37 Abs. 5 der Verfall ausgesprochen wird. § 37 Abs. 4 letzter Satz gilt sinngemäß.

Zeugen

§ 38. Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Sachwalter und seine Pflegebefohlenen sind von der Aussagepflicht befreit.

Beschlagnahme von Verfallsgegenständen

§ 39. (1) Liegt der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vor, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, so kann die Behörde zur Sicherung des Verfalles die Beschlagnahme dieser Gegenstände anordnen.

(2) Bei Gefahr im Verzug können auch die Organe der öffentlichen Aufsicht aus eigener Macht solche Gegenstände vorläufig in Beschlag nehmen. Sie haben darüber dem Betroffenen sofort eine Bescheinigung auszustellen und der Behörde die Anzeige zu erstatten.

(3) Die Behörde kann an Stelle der Beschlagnahme den Erlag eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert der der Beschlagnahme unterliegenden Sache entspricht.

(4) Ist die Beschlagnahme anders nicht durchführbar, so können auch dem Verfall nicht unterliegende Behältnisse, in denen sich die mit Beschlag belegten Gegenstände befinden, vorläufig beschlagnahmt werden; sie sind jedoch tunlichst bald zurückzustellen.

(5) Unterliegen die beschlagnahmten Gegenstände raschem Verderben oder lassen sie sich nur mit unverhältnismäßigen Kosten aufbewahren und ist ihre Aufbewahrung nicht zur Sicherung des Beweises erforderlich, so können sie öffentlich versteigert oder zu dem von der Behörde zu ermittelnden Preis veräußert werden. Der Erlös tritt an die Stelle der veräußerten Gegenstände. Die Veräußerung wegen unverhältnismäßiger Aufbewahrungskosten unterbleibt, wenn rechtzeitig ein zur Deckung dieser Kosten ausreichender Betrag erlegt wird.

(6) Die Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen einen Bescheid gemäß Abs. 1 oder 3 hat keine aufschiebende Wirkung.

3. Abschnitt: Ordentliches Verfahren

§ 40. (1) Sieht die Behörde nicht schon auf Grund der Anzeige oder der darüber gepflogenen Erhebungen von der Verfolgung ab (§ 45), so hat sie dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen.

(2) Die Behörde kann den Beschuldigten zu diesem Zweck zur Vernehmung laden oder ihn auffordern, nach seiner Wahl entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu seiner Vernehmung zu erscheinen oder sich bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich zu rechtfertigen. Dabei ist der Beschuldigte auf sein Recht hinzuweisen, zur Vernehmung einen Rechtsbeistand seiner Wahl beizuziehen.

(3) Hält sich der Beschuldigte nicht in der Gemeinde auf, in der die Behörde ihren Sitz hat, so kann sie die Vernehmung des Beschuldigten durch die Gemeinde seines Aufenthaltsortes veranlassen.

§ 41. (1) Die Ladung (§ 19 AVG) hat zu enthalten:

1. die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat sowie die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift;

2. die Aufforderung, die der Verteidigung dienlichen Tatsachen vorzubringen und die der Verteidigung dienlichen Beweismittel mitzubringen oder der Behörde so rechtzeitig bekannt zu geben, dass sie zur Vernehmung noch herbeigeschafft werden können.

(2) Die Ladung kann auch die Androhung enthalten, daß das Strafverfahren, wenn der Beschuldigte der Ladung keine Folge leistet, ohne seine Anhörung durchgeführt werden kann. Diese Rechtsfolge kann nur eintreten, wenn sie in der Ladung angedroht und wenn die Ladung dem Beschuldigten zu eigenen Handen zugestellt worden ist.

§ 42. (1) Die Aufforderung nach § 40 Abs. 2 hat zu enthalten:

1. die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat sowie die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift;

2. die Aufforderung, sich entweder binnen der gesetzten Frist schriftlich oder zu dem zur Vernehmung bestimmten Zeitpunkt mündlich zu rechtfertigen und die der Verteidigung dienlichen Tatsachen und Beweismittel der Behörde bekanntzugeben, widrigenfalls die Behörde das Strafverfahren ohne seine Anhörung durchführen werde.

(2) Diese Aufforderung ist zu eigenen Handen zuzustellen.

§ 43. (1) Wird der Beschuldigte zur Vernehmung vor die erkennende Behörde geladen oder ihr vorgeführt, so ist das Strafverfahren in mündlicher Verhandlung durchzuführen und nach der Aufnahme der erforderlichen Beweise womöglich sogleich der Bescheid (Straferkenntnis oder Einstellung) zu verkünden.

(2) Kann der Bescheid nicht sofort auf Grund der mündlichen Verhandlung erlassen werden, so ist dem Beschuldigten, der an der Verhandlung teilgenommen hat, sofern er nicht darauf verzichtet hat, vor der Erlassung des Straferkenntnisses Gelegenheit zu geben, sich zum Ergebnis der später vorgenommenen Erhebungen, wenn sie im Straferkenntnis berücksichtigt werden sollen, zu äußern.

(3) Der Beschuldigte kann zur mündlichen Verhandlung eine an der Sache nicht beteiligte Person seines Vertrauens beiziehen.

§ 44. (1) Die Niederschrift über den Gang der mündlichen Verhandlung hat zu enthalten:

1. die Behörde;

2. den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen, Tag und Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit, den Personenstand, die Beschäftigung und den Wohnort des Beschuldigten;

3. die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat;

4. die wesentlichen Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die sonstigen Beweisergebnisse;

5. die Rechtfertigung oder das Geständnis des Beschuldigten;

6. den Spruch;

7. die Begründung (§ 60 AVG);

8. die Rechtsmittelbelehrung;

9. das Datum des Bescheides;

10. das Datum der Verkündung.

(2) Alle Angaben in der Niederschrift sind mit möglichster Kürze abzufassen. Sind die in Abs. 1 Z 2 bis 5 bezeichneten Angaben bereits schriftlich in den Akten niedergelegt, so genügt in der Niederschrift ein kurzer Hinweis auf die bezüglichen Aktenstücke.

(3) Von der Aufnahme der in Abs. 1 bezeichneten Niederschrift kann abgesehen werden, 

1. wenn der Beschuldigte einer nach § 41 Abs. 2 erfolgten Ladung oder einer nach § 42 Abs. 1 Z 2 ergangenen Aufforderung zur Rechtfertigung nicht Folge leistet und das Verfahren ohne Anhören des Beschuldigten durchgeführt wird. In diesem Fall ist ein Aktenvermerk über die Tatsache der erfolgten Ladung oder Aufforderung zur Rechtfertigung aufzunehmen;

2. wenn der Beschuldigte vor der erkennenden oder ersuchten Behörde ein volles Geständnis ablegt und weitere Beweise nicht aufgenommen werden. In diesem Fall sind das Geständnis und der Verhandlungstag schriftlich festzuhalten.

§ 44a. Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
                              
1.   die als erwiesen angenommene Tat;
2.   die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;
3.   die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;
4.   den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche;
5.   im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten.

§ 45. (1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn

1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet;

2. der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen;

3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen;

4. die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind;

5. die Strafverfolgung nicht möglich ist;

6. die Strafverfolgung einen Aufwand verursachen würde, der gemessen an der Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und der Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat unverhältnismäßig wäre.

Anstatt die Einstellung zu verfügen, kann die Behörde dem Beschuldigten im Fall der Z 4 unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid eine Ermahnung erteilen, wenn dies geboten erscheint, um ihn von der Begehung strafbarer Handlungen gleicher Art abzuhalten.

(2) Wird die Einstellung verfügt, so genügt ein Aktenvermerk mit Begründung, es sei denn, daß einer Partei gegen die Einstellung Beschwerde beim Verwaltungsgericht zusteht oder die Erlassung eines Bescheides aus anderen Gründen notwendig ist. Die Einstellung ist, soweit sie nicht bescheidmäßig erfolgt, dem Beschuldigten mitzuteilen, wenn er nach dem Inhalt der Akten von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wußte.

§ 46. (1) Den Parteien, denen gegen den Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht zusteht, ist von Amts wegen eine Ausfertigung des Bescheides zuzustellen, wenn ihnen der Bescheid nicht mündlich verkündet worden ist. Sonst ist eine schriftliche Ausfertigung nur auf Verlangen einer Partei zuzustellen.

(2) Die schriftliche Ausfertigung des Bescheides hat die Bezeichnung der Behörde, den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen sowie den Wohnort der Parteien, den Spruch, die Begründung, die Rechtsmittelbelehrung und das Datum des Bescheides zu enthalten.

(3) Wird über einen Soldaten eine Strafe verhängt, so ist davon dem Disziplinarvorgesetzten Mitteilung zu machen.

4. Abschnitt: Abgekürztes Verfahren

Strafverfügungen

§ 47. (1) Wenn von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder einer Militärwache auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung oder eines vor ihnen abgelegten Geständnisses eine Verwaltungsübertretung angezeigt oder wenn das strafbare Verhalten auf Grund von Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen festgestellt wird, dann kann die Behörde ohne weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen. In der Strafverfügung kann auch auf den Verfall beschlagnahmter Sachen oder ihres Erlöses erkannt werden, wenn der Wert der beschlagnahmten Sachen 200 Euro nicht übersteigt.

(2) Die Behörde kann durch Verordnung zur Verfahrensbeschleunigung einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die sie unter Verwendung automationsunterstützter Datenverarbeitung durch Strafverfügung eine unter Bedachtnahme auf § 19 Abs. 1 in der Verordnung im Vorhinein festgesetzte Geldstrafe bis zu 500 Euro verhängen darf.

§ 48. In der Strafverfügung müssen angegeben sein:

1. die Behörde, die die Strafverfügung erläßt;

2. der Vorname und der Familienname oder Nachname sowie der Wohnort des Beschuldigten;

3. die Tat, die als erwiesen angenommen ist, ferner die Zeit und der Ort ihrer Begehung;

4. die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;

5. die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;

6. allenfalls der Ausspruch über die vom Beschuldigten zu ersetzenden Kosten (§ 64 Abs. 3);

7. die Belehrung über den Einspruch (§ 49).

§ 49. (1) Der Beschuldigte kann gegen die Strafverfügung binnen zwei Wochen nach deren Zustellung Einspruch erheben und dabei die seiner Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen. Der Einspruch kann auch mündlich erhoben werden. Er ist bei der Behörde einzubringen, die die Strafverfügung erlassen hat.

(2) Wenn der Einspruch rechtzeitig eingebracht wird, dann ist das ordentliche Verfahren einzuleiten. Der Einspruch gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 40. Wenn im Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wird, dann hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber zu entscheiden. In allen anderen Fällen tritt durch den Einspruch die gesamte Strafverfügung außer Kraft. In dem auf Grund des Einspruches ergehenden Straferkenntnis darf keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung.

(3) Wenn ein Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wird, dann ist die Strafverfügung zu vollstrecken.

Anonymverfügung

§ 49a. (1) Die Behörde kann, soweit die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, durch Verordnung zur Verfahrensbeschleunigung einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmen, für die sie durch Anonymverfügung eine unter Bedachtnahme auf § 19 Abs. 1 im Vorhinein festgesetzte Geldstrafe bis zu 365 Euro vorschreiben darf.

(2) Hat die Behörde durch Verordnung gemäß Abs. 1 eine Geldstrafe im Vorhinein festgesetzt und beruht die Anzeige auf der dienstlichen Wahrnehmung eines Organs der öffentlichen Aufsicht oder auf Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen, so kann die Behörde die Geldstrafe ohne Festsetzung einer Ersatzstrafe durch Anonymverfügung vorschreiben.

(3) In der Anonymverfügung müssen angegeben sein:

1. die Behörde, die sie erläßt, und das Datum der Ausfertigung;

2. die Tat, die als erwiesen angenommen ist, ferner die Zeit und der Ort ihrer Begehung;

3. die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;

4. die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;

5. die Belehrung über die in Abs. 6 getroffene Regelung.

(4) Der Anonymverfügung ist ein zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneter Beleg beizugeben. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann. § 50 Abs. 5 gilt sinngemäß.

(5) Die Anonymverfügung ist einer Person zuzustellen, von der die Behörde mit Grund annehmen kann, daß sie oder ein für sie gemäß § 9 verantwortliches Organ den Täter kennt oder leicht feststellen kann.

(6) Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung. Gegen sie ist kein Rechtsmittel zulässig. Sie wird gegenstandslos, wenn nicht binnen vier Wochen nach Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 4) erfolgt. Ist die Anonymverfügung gegenstandslos geworden, so hat die Behörde den Sachverhalt möglichst zu klären und Nachforschungen nach dem unbekannten Täter einzuleiten. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 4) gilt auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges enthält und der Strafbetrag dem Konto des Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben wird.

(7) Wird der Strafbetrag mittels Beleges (Abs. 4) fristgerecht eingezahlt, so hat die Behörde von der Ausforschung des unbekannten Täters endgültig Abstand zu nehmen und jede Verfolgungshandlung zu unterlassen.

(8) Die Anonymverfügung darf weder in amtlichen Auskünften erwähnt noch bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden. Jede über Abs. 5 und 6 hinausgehende Verknüpfung von Daten mit jenen einer Anonymverfügung im automationsunterstützten Datenverkehr ist unzulässig. Die Daten einer solchen Anonymverfügung sind spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem sie gegenstandslos geworden oder die Einzahlung des Strafbetrages erfolgt ist, physisch zu löschen.

(9) Wird der Strafbetrag nach Ablauf der in Abs. 6 bezeichneten Frist oder nicht mittels Beleges (Abs. 4) bezahlt und weist der Beschuldigte die Zahlung im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens nach, so ist der Strafbetrag zurückzuzahlen oder anzurechnen.

Organstrafverfügung

§ 50. (1) Die Behörde kann besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht ermächtigen, wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Sofern in den Verwaltungsvorschriften für bestimmte Verwaltungsübertretungen der durch eine Organstrafverfügung einzuhebende Höchstbetrag nicht bestimmt ist, hat die Behörde einen einheitlich im Vorhinein festzusetzenden Betrag bis zu 90 Euro zu bestimmen. Wenn die ermächtigende Behörde nicht zugleich Dienstbehörde ist, kann die Ermächtigung nur mit Zustimmung der Dienstbehörde gegeben werden.

(2) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ferner ermächtigen, dem Beanstandeten einen zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneten Beleg zu übergeben, oder, wenn keine bestimmte Person beanstandet wird, am Tatort zu hinterlassen. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann.

(3) Die Ermächtigung ist in einer dem Organ zu übergebenden Urkunde festzuhalten. Das Organ ist verpflichtet, bei der Amtshandlung diese Urkunde auf Verlangen des Beanstandeten vorzuweisen.

(4) Eine Organstrafverfügung hat die Tat, die Zeit und den Ort ihrer Begehung, den Strafbetrag und die Behörde, in deren Namen eingeschritten wurde, anzugeben. Falls ein Beleg gemäß Abs. 2 verwendet wird, hat das Organ zusätzlich jene Daten festzuhalten, die für eine allfällige Anzeigenerstattung an die Behörde erforderlich sind.

(5) Die Gestaltung der für die Organstrafverfügung zu verwendenden Drucksorten, die Art ihrer Ausstellung und die Gebarung mit diesen Drucksorten sowie mit den eingehobenen Strafbeträgen sind durch Verordnung der Bundesregierung zu regeln.

(5a) Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten gering sind; eine Anzeige an die Behörde ist in diesem Fall nicht zu erstatten. Das Organ kann jedoch den Beanstandeten in einem solchen Fall in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.

(6) Gegen die Organstrafverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verweigert der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrages oder die Entgegennahme des Beleges (Abs. 2), so ist die Organstrafverfügung gegenstandslos. Die Unterlassung der Einzahlung mittels Beleges (Abs. 2) binnen einer Frist von zwei Wochen gilt als Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages; der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Beleg am Tatort hinterlassen oder dem Beanstandeten übergeben wurde. Im Fall der Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages oder der Entgegennahme des Beleges (Abs. 2) ist die Anzeige an die Behörde zu erstatten. Als fristgerechte Einzahlung des Strafbetrages mittels Beleges (Abs. 2) gilt auch die Überweisung des Strafbetrages auf das im Beleg angegebene Konto, wenn der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer des Beleges enthält und der Strafbetrag dem Konto des Überweisungsempfängers fristgerecht gutgeschrieben wird.

(7) Wird der Strafbetrag nach Ablauf der in Abs. 6 bezeichneten Frist oder nicht mittels Beleges (Abs. 2) bezahlt und weist der Beschuldigte die Zahlung im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens nach, so ist der Strafbetrag zurückzuzahlen oder anzurechnen.

(8) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1) ermächtigen, dem Beanstandeten zu gestatten, den einzuhebenden Strafbetrag auch in bestimmten fremden Währungen oder mit Scheck oder Kreditkarte zu entrichten. Wird der Strafbetrag mit Kreditkarte entrichtet, so ist der mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbarte Abschlag von demjenigen zu tragen, dem die Geldstrafe gewidmet ist.

5. Abschnitt: Sonstige Abänderung von Bescheiden

Wiederaufnahme des Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten

§ 52. Die Wiederaufnahme eines durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens ist nur innerhalb der in § 31 Abs. 1 bezeichneten Frist zulässig.

Abänderung und Aufhebung von Amts wegen

§ 52a. (1) Von Amts wegen können der Beschwerde beim Verwaltungsgericht nicht mehr unterliegende Bescheide, durch die das Gesetz zum Nachteil des Bestraften offenkundig verletzt worden ist, sowohl von der Behörde als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden. § 68 Abs. 7 AVG gilt sinngemäß.

(2) Die Folgen der Bestrafung sind wiedergutzumachen. Soweit dies nicht möglich ist, ist gemäß dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 (StEG 2005), BGBl. I Nr. 125/2004, zu entschädigen.

III. Teil: Strafvollstreckung

Vollzug von Freiheitsstrafen

§ 53. (1) Die Freiheitsstrafe ist im Haftraum der Behörde oder jener Behörde zu vollziehen, der der Strafvollzug gemäß § 29a übertragen wurde. Können diese Behörden die Strafe nicht vollziehen oder verlangt es der Bestrafte, so ist die dem ständigen Aufenthalt des Bestraften nächstgelegene Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion um den Strafvollzug zu ersuchen, wenn sie über einen Haftraum verfügt. Kann auch diese Behörde die Strafe nicht vollziehen, so ist der Leiter des gerichtlichen Gefangenenhauses, in dessen Sprengel der Bestrafte seinen ständigen Aufenthalt hat, um den Strafvollzug zu ersuchen. Dieser hat dem Ersuchen zu entsprechen, soweit dies ohne Beeinträchtigung anderer gesetzlicher Aufgaben möglich ist.

(2) Im unmittelbaren Anschluß an eine gerichtliche Freiheitsstrafe, oder wenn andernfalls die Untersuchungshaft zu verhängen wäre, darf die von der Verwaltungsbehörde verhängte Freiheitsstrafe auch sonst in einem gerichtlichen Gefangenenhaus vollzogen werden; mit Zustimmung des Bestraften ist der Anschlußvollzug auch in einer Strafvollzugsanstalt zulässig.

Zuständige Behörde

§ 53a. Alle Anordnungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe obliegen bis zum Strafantritt der Behörde oder jener Behörde, der der Strafvollzug gemäß § 29a übertragen wurde. Mit Strafantritt stehen diese Anordnungen und Entscheidungen, soweit nicht das Vollzugsgericht zuständig ist, der Verwaltungsbehörde zu, der gemäß § 53 der Strafvollzug obliegt (Strafvollzugsbehörde).

Einleitung des Vollzuges von Freiheitsstrafen

§ 53b. (1) Ein Bestrafter auf freiem Fuß, der die Strafe nicht sofort antritt, ist aufzufordern, die Freiheitsstrafe binnen einer bestimmten angemessenen Frist anzutreten.

(2) Kommt der Bestrafte der Aufforderung zum Strafantritt nicht nach, so ist er zwangsweise vorzuführen. Dies ist ohne vorherige Aufforderung sofort zu veranlassen, wenn die begründete Sorge besteht, daß er sich durch Flucht dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen werde. Solange eine solche Sorge nicht besteht, ist mit dem Vollzug bis zur Erledigung einer vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Verwaltungsgerichtshof in der Sache anhängigen Beschwerde zuzuwarten. § 36 Abs. 1 zweiter Satz und § 36 Abs. 3 sind anzuwenden.

Durchführung des Strafvollzuges

§ 53c. (1) Häftlinge dürfen ihre eigene Kleidung tragen und sich, ohne dazu verpflichtet zu sein, angemessen beschäftigen. Sie dürfen sich selbst verköstigen, wenn dies nach den verfügbaren Einrichtungen weder die Aufsicht und Ordnung beeinträchtigt noch unverhältnismäßigen Verwaltungsmehraufwand verursacht. Sie sind tunlichst von Häftlingen, die nach anderen Bestimmungen als nach diesem Bundesgesetz angehalten werden, männliche Häftlinge jedenfalls von weiblichen Häftlingen getrennt zu halten.

(2) Häftlinge sind in einfach und zweckmäßig eingerichteten Räumen mit ausreichendem Luftraum und genügend Tageslicht unterzubringen. Die Hafträume sind gut zu lüften und in der kalten Jahreszeit entsprechend zu heizen. Bei Dunkelheit sind sie außerhalb der Zeit der Nachtruhe so zu beleuchten, daß die Häftlinge ohne Gefährdung des Augenlichtes lesen und arbeiten können. Es ist dafür zu sorgen, daß die Häftlinge Vorfälle, die das unverzügliche Einschreiten eines Aufsichtsorgans erforderlich machen könnten, diesem jederzeit zur Kenntnis bringen können.

(3) Ihr Briefverkehr darf nicht beschränkt, sondern nur durch Stichproben überwacht werden. Schriftstücke, die offenbar der Vorbereitung oder Weiterführung strafbarer Handlungen oder deren Verschleierung dienen, sind zurückzuhalten. Geld- oder Paketsendungen sind frei. Pakete sind in Gegenwart des Häftlings zu öffnen. Sachen, die die Sicherheit und Ordnung gefährden können, sind ihm jedoch erst bei der Entlassung auszufolgen, sofern sie nicht wegen ihrer Beschaffenheit vernichtet werden müssen.

(4) Häftlinge dürfen innerhalb der Amtsstunden Besuche empfangen, soweit dies unter Berücksichtigung der erforderlichen Überwachung ohne Gefährdung der Sicherheit und Ordnung sowie ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes möglich ist.

(5) Der Brief- und Besuchsverkehr von Häftlingen mit inländischen Behörden und Rechtsbeiständen sowie mit Organen, die durch für Österreich verbindliche internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte eingerichtet sind, darf weder beschränkt noch inhaltlich überwacht werden. Das gleiche gilt für den Verkehr ausländischer Häftlinge mit diplomatischen und konsularischen Vertretern ihres Heimatstaates.

(6) Die obersten Behörden haben für den Strafvollzug in den Hafträumen der Bezirksverwaltungsbehörden oder Landespolizeidirektionen eine Hausordnung zu erlassen. Darin sind die Rechte und Pflichten der Häftlinge unter Bedachtnahme auf die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie unter sinngemäßer Berücksichtigung der sich aus dem Strafvollzugsgesetz ergebenden Grundsätze des Strafvollzuges und der räumlichen und personellen Gegebenheiten zu regeln. Für diese Häftlinge gelten die §§ 76 ff. des Strafvollzugsgesetzes über die Unfallfürsorge sinngemäß. Über die gebührenden Leistungen entscheidet die oberste Behörde.

Vollzug in gerichtlichen Gefangenenhäusern und Strafvollzugsanstalten

§ 53d. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind auf den Vollzug von Freiheitsstrafen in gerichtlichen Gefangenenhäusern oder Strafvollzugsanstalten die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit achtzehn Monate nicht übersteigt, mit Ausnahme der §§ 31 Abs. 2, 32, 45 Abs. 1, 54 Abs. 3, 115, 127, 128, 132 Abs. 4 und 149 Abs. 1 und 4 sinngemäß anzuwenden, soweit dies nicht zu Anlaß und Dauer der von der Verwaltungsbehörde verhängten Freiheitsstrafe außer Verhältnis steht. Die Entscheidungen des Vollzugsgerichtes stehen dem Einzelrichter zu.

(2) Soweit Häftlinge eine Arbeitsvergütung zu erhalten haben, ist ihnen diese nach Abzug des Vollzugskostenbeitrages (§ 32 Abs. 2 erster Fall und Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes) zur Gänze als Hausgeld gutzuschreiben.

(3) Wird eine Freiheitsstrafe nach § 53 Abs. 2 in einer Strafvollzugsanstalt vollzogen, so bleiben die im Strafvollzug gewährten Vergünstigungen und Lockerungen auch für den Vollzug der durch eine Verwaltungsbehörde verhängten Freiheitsstrafe aufrecht.

Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen

§ 53e. (1) Jugendliche Häftlinge sind von Erwachsenen zu trennen.

(2) Auf den Strafvollzug an Jugendlichen in gerichtlichen Gefangenenhäusern oder Strafvollzugsanstalten sind die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 599, über den Jugendstrafvollzug sinngemäß anzuwenden.

Unzulässigkeit des Vollzuges von Freiheitsstrafen

§ 54. (1) An psychisch kranken oder körperlich schwer kranken Personen und an Jugendlichen unter 16 Jahren darf eine Freiheitsstrafe nicht vollzogen werden.

(2) Der Vollzug der Freiheitsstrafe an einer Bestraften, die schwanger ist oder entbunden hat, ist bis zum Ablauf der achten Woche nach der Entbindung und darüber hinaus so lange auszusetzen, als sich das Kind in ihrer Pflege befindet, höchstens aber bis zum Ablauf eines Jahres nach der Entbindung. Die Freiheitsstrafe kann jedoch vollzogen werden, wenn es die Bestrafte verlangt.

(3) Auf Verlangen des Standeskörpers ist der Vollzug einer Freiheitsstrafe an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, und im Fall eines Einsatzes des Bundesheeres (§ 2 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146) oder der unmittelbaren Vorbereitung eines solchen Einsatzes auch an anderen Soldaten auszusetzen. Auf Verlangen der Zivildienstserviceagentur ist auch der Vollzug einer Freiheitsstrafe an Personen, die Zivildienst leisten, auszusetzen.

Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges

§ 54a. (1) Auf Antrag des Bestraften kann aus wichtigem Grund der Strafvollzug aufgeschoben werden, insbesondere wenn

1. durch den sofortigen Vollzug der Freiheitsstrafe die Erwerbsmöglichkeit des Bestraften oder der notwendige Unterhalt der ihm gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gefährdet würde oder

2. dringende Angelegenheiten, die Angehörige (§ 36a AVG) betreffen, zu ordnen sind.

(2) Auf Antrag des Bestraften kann aus wichtigem Grund (Abs. 1) auch die Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe bewilligt werden. Die Zeit der Unterbrechung des Strafvollzuges ist nicht in die Strafzeit einzurechnen.

(3) Ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges ist dem Bestraften auf Antrag für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu bewilligen, wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war. Besteht jedoch begründete Sorge, dass sich der Bestrafte dem Strafvollzug durch Flucht entziehen werde, so ist der Antrag auf Aufschub oder Unterbrechung des Strafvollzuges abzuweisen, wenn die Umstände, die Anlass zur begründeten Sorge geben, bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag vorliegen.

(4) Der Aufschub oder die Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe ist zu widerrufen, wenn begründete Sorge besteht, daß sich der Bestrafte dem Strafvollzug durch Flucht entziehen werde.

Vollstreckung von Geldstrafen

§ 54b. (1) Rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen sind binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung nicht bereit ist oder die Unrechtsfolge uneinbringlich ist, hat keine Mahnung zu erfolgen und ist sofort zu vollstrecken oder nach Abs. 2 vorzugehen.

(1a) Im Fall einer Mahnung gemäß Abs. 1 ist ein pauschalierter Kostenbeitrag in der Höhe von fünf Euro zu entrichten. Der Kostenbeitrag fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der Behörde zu tragen hat.

(2) Soweit eine Geldstrafe uneinbringlich ist oder dies mit Grund anzunehmen ist, ist die dem ausstehenden Betrag entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen. Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe hat zu unterbleiben, soweit die ausstehende Geldstrafe erlegt wird. Darauf ist in der Aufforderung zum Strafantritt hinzuweisen.

(3) Einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, hat die Behörde auf Antrag einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen. Die Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen darf nur mit der Maßgabe gestattet werden, dass alle noch aushaftenden Teilbeträge sofort fällig werden, wenn der Bestrafte mit mindestens zwei Ratenzahlungen in Verzug ist.

Kosten des Vollzuges von Freiheitsstrafen

§ 54d. (1) Den Aufwand für den Vollzug von Freiheitsstrafen hat jene Gebietskörperschaft zu tragen, die Rechtsträger jener Einrichtung ist, in der die Freiheitsstrafen vollzogen werden.

(2) Außer dem Fall des § 53d Abs. 2 haben Häftlinge für jeden Hafttag einen Beitrag zu den Kosten des Vollzuges in der im § 32 Abs. 2 zweiter Fall des Strafvollzugsgesetzes vorgesehenen Höhe zu leisten. Eine solche Verpflichtung entfällt für jeden Tag, an dem der Häftling im Interesse einer Gebietskörperschaft nützliche Arbeit leistet, oder soweit ihn daran, dass er keine solche Arbeit leistet, weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Verschulden trifft.

(3) Der Kostenbeitrag ist nach Beendigung des Vollzuges durch Bescheid, im Fall des Vollzuges in einem gerichtlichen Gefangenenhaus oder einer Strafvollzugsanstalt durch Bescheid des Vollzugsgerichtes vorzuschreiben, wenn er nicht ohne weiteres geleistet wird oder offenkundig uneinbringlich ist. Der Kostenbeitrag ist nach den Bestimmungen des VVG über die Einbringung von Geldleistungen, im Fall der Vorschreibung durch das Vollzugsgericht nach den für die Einbringung gerichtlich festgesetzter Kostenbeiträge geltenden Bestimmungen einzutreiben.

(4) Die Kostenbeiträge fließen der Gebietskörperschaft zu, die gemäß Abs. 1 den Aufwand für den Strafvollzug zu tragen hatte. Dieser sind uneinbringliche Kostenbeiträge von jener Gebietskörperschaft zu refundieren, in deren Vollzugsbereich die Freiheitsstrafe verhängt wurde.

IV. Teil: Straftilgung, besondere Verfahrensvorschriften, Verfahrenskosten

Tilgung der Strafe

§ 55. (1) Ein wegen einer Verwaltungsübertretung verhängtes Straferkenntnis zieht, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, keinerlei Straffolgen nach sich und gilt mit Ablauf von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft als getilgt.

(2) Getilgte Verwaltungsstrafen dürfen in amtlichen Leumundszeugnissen oder Auskünften für Zwecke eines Strafverfahrens nicht erwähnt und bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren nicht berücksichtigt werden.

Privatanklagesachen

§ 56. (1) Die Verwaltungsübertretung der Ehrenkränkung ist nur zu verfolgen und zu bestrafen, wenn der Verletzte binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an, in dem er von der Verwaltungsübertretung und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat, bei der zuständigen Behörde einen Strafantrag stellt (Privatankläger).

(2) Der Privatankläger ist Partei im Sinne des AVG. Er kann jederzeit von der Verfolgung zurücktreten. Leistet er einer Ladung ungerechtfertigt keine Folge oder kommt er einem sonstigen das Verfahren betreffenden Auftrag der Behörde innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so wird angenommen, daß er von der Verfolgung zurückgetreten ist. In diesen Fällen ist das Verfahren einzustellen.

(3) Der Privatankläger hat das Recht, gegen die Einstellung Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben.

(4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013)

Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche

§ 57. (1) Soweit die Behörde nach einzelnen Verwaltungsvorschriften im Straferkenntnis auch über die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche zu entscheiden hat, ist der Anspruchsberechtigte Partei im Sinne des AVG.

(2) Dem Anspruchsberechtigten steht gegen die im Straferkenntnis enthaltene Entscheidung über seine privatrechtlichen Ansprüche kein Rechtsmittel zu. Es steht ihm aber frei, diese Ansprüche, soweit sie ihm nicht im Verwaltungsstrafverfahren zuerkannt worden sind, im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

(3) Der Beschuldigte kann die Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche nur mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechten.

Sonderbestimmungen für Jugendliche

§ 58. (1) Die Behörden sollen sich im Strafverfahren gegen Jugendliche nach Möglichkeit der Mithilfe der öffentlichen Unterrichts(Erziehungs)anstalten und Jugendämter sowie von Personen und Körperschaften bedienen, die in der Jugendfürsorge tätig sind und sich den Behörden zur Verfügung stellen. Die Mithilfe kann insbesondere in der Erhebung der persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen, in der Fürsorge für seine Person und in dem Beistand bestehen, dessen er im Verfahren bedarf.

(2) Über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf eine Freiheitsstrafe nicht verhängt werden. Über andere Jugendliche darf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist; der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe, die gleichfalls zwei Wochen nicht übersteigen darf, wird dadurch nicht berührt.

§ 59. (1) Die Behörde hat, wenn sie es im Interesse eines jugendlichen Beschuldigten für notwendig oder zweckmäßig hält, seinen bekannten gesetzlichen Vertreter von der Einleitung des Strafverfahrens und dem Straferkenntnis zu benachrichtigen.

(2) Der Befragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Vernehmung durch die Behörde eines wegen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung festgenommenen Jugendlichen ist auf sein Verlangen ein gesetzlicher Vertreter, ein Erziehungsberechtigter oder ein Vertreter des Jugendwohlfahrtsträgers, der Jugendgerichtshilfe oder der Bewährungshilfe beizuziehen, sofern damit keine unangemessene Verlängerung der Anhaltung verbunden wäre.

(3) Ein jugendlicher Beschuldigter kann zu mündlichen Verhandlungen zwei an der Sache nicht beteiligte Personen seines Vertrauens beiziehen.

(4) Jugendliche sind über ihr Recht gemäß Abs. 2 nach der Festnahme, über ihr Recht gemäß Abs. 3 in der Ladung zu belehren.

§ 60. Der gesetzliche Vertreter eines jugendlichen Beschuldigten hat das Recht, auch gegen den Willen des Beschuldigten zu dessen Gunsten Beweisanträge zu stellen und innerhalb der dem Beschuldigten offenstehenden Frist Rechtsmittel einzulegen, Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen.

§ 61. Einem jugendlichen Beschuldigten kann von Amts wegen ein Verteidiger bestellt werden, wenn sein gesetzlicher Vertreter an der strafbaren Handlung beteiligt ist oder wenn es wegen der geringeren geistigen Entwicklung des Beschuldigten notwendig oder zweckmäßig ist und die Verteidigung durch den gesetzlichen Vertreter aus irgendeinem Grund nicht Platz greifen kann. Als Verteidiger kann ein Beamter der Behörde oder eine andere geeignete Person bestellt werden.

§ 62. Erlangt die Behörde von Umständen Kenntnis, die eine pflegschaftsbehördliche Maßnahme erfordern, so hat sie dem Pflegschaftsgericht davon Mitteilung zu machen.

§ 63. (Entfällt; Art. III Abs. 2 der Kundmachung)

Kosten des Strafverfahrens

§ 64. (1) In jedem Straferkenntnis ist auszusprechen, daß der Bestrafte einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu leisten hat.

(2) Dieser Beitrag ist für das Verfahren erster Instanz mit 10% der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit 10 Euro zu bemessen; bei Freiheitsstrafen ist zur Berechnung der Kosten ein Tag Freiheitsstrafe gleich 100 Euro anzurechnen. Der Kostenbeitrag fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der Behörde zu tragen hat.

(3) Sind im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens Barauslagen erwachsen (§ 76 AVG), so ist dem Bestraften der Ersatz dieser Auslagen aufzuerlegen, sofern sie nicht durch Verschulden einer anderen Person verursacht sind; der hienach zu ersetzende Betrag ist, wenn tunlich, im Erkenntnis (der Strafverfügung), sonst durch besonderen Bescheid ziffernmäßig festzusetzen. Dies gilt nicht für Gebühren, die dem Dolmetscher zustehen, der dem Beschuldigten beigestellt wurde.

(3a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr.33/2013)

(4) Von der Eintreibung der Kostenbeiträge (Abs. 1 und § 54d) und der Barauslagen ist abzusehen, wenn mit Grund angenommen werden darf, daß sie erfolglos wäre.

(5) Die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a sind sinngemäß anzuwenden.

(6) Wird einem Antrag des Bestraften auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens nicht stattgegeben, so gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten sinngemäß die vorhergehenden Bestimmungen.

§ 66. (1) Wird ein Strafverfahren eingestellt oder eine verhängte Strafe infolge Wiederaufnahme des Verfahrens aufgehoben, so sind die Kosten des Verfahrens von der Behörde zu tragen, falls sie aber schon gezahlt sind, zurückzuerstatten.

(2) Dem Privatankläger sind in solchen Fällen nur die durch sein Einschreiten tatsächlich verursachten Kosten aufzuerlegen.

Verweisungen

§ 66a. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Inkrafttreten

§ 66b. (1) § 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) § 51 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 666/1993 tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft.

(3) Die §§ 53d Abs. 1 und 2 sowie 54d Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 799/1993 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(4) § 24, § 29a zweiter Satz, § 31 Abs. 3 letzter Satz, § 44 Abs. 1 Z 2, § 48 Abs. 1 Z 2, § 49 Abs. 2 letzter Satz, § 51 Abs. 1, 3, 6 und 7, § 51e, § 51h Abs. 3 und 4, § 51i, die Überschriften vor der Überschrift zu § 52 und vor § 52a, § 53b Abs. 2 letzter Satz sowie die Überschriften vor § 66a und vor § 66b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 620/1995 treten mit 1. Juli 1995 in Kraft.

(5) § 51b in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 620/1995 tritt mit Ablauf des 30. Juni 1995 außer Kraft.

(6) § 51 Abs. 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 620/1995 ist in Verfahren weiter anzuwenden, in denen die mündliche Verhandlung bis zum 30. Juni 1995 abgehalten wurde.

(7) § 49 Abs. 2 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 620/1995 ist für Bescheide anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1995 erlassen werden. § 51 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 620/1995 ist in Fällen anzuwenden, in denen die Berufung nach dem 30. Juni 1995 eingebracht wird.

(8) § 54 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft. Die §§ 9 Abs. 1, 3, 4 und 7, 24, 29a, 31 Abs. 1, 32 Abs. 3, 33 Abs. 1 erster Satz, 49a Abs. 4 und 6, die Überschrift zu § 50, die §§ 50 Abs. 2, 6 und 8, 51 Abs. 3, 5 und 7, 51a samt Überschrift, 51c samt Überschrift, 51d samt Überschrift, 51e, 51f Abs. 3, 51i, die Überschrift zu § 52a, die §§ 52a Abs. 1, 52b samt Überschrift, 56 Abs. 3, 65 und 66a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft. Die Überschrift nach § 51a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.

(9) § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. § 54d in der Fassung desselben Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(10) § 9 Abs. 4, § 12 Abs. 2, § 13, § 37 Abs. 2 und 6, § 37a Abs. 1, Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und Abs. 5, § 47 Abs. 1 und 2, § 48 Abs. 1 Z 2, § 49a Abs. 1, § 50 Abs. 1 und 6, § 51 Abs. 1, § 51c, § 51e Abs. 3 Z 3, § 54a Abs. 3 und § 64 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 137/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Zugleich tritt § 54c außer Kraft.

(11) § 21 Abs. 1a und 1b, § 24, § 51c und § 51e Abs. 3 Z 3 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 65/2002, treten mit 1. Jänner 2002, jedoch nicht vor dem der Kundmachung des genannten Gesetzes folgenden Tag, in Kraft.

(12) Die §§ 4 Abs. 2, 47, 49a Abs. 1 und 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2002 treten mit 1. August 2002 in Kraft. Zugleich tritt § 52b letzter Satz außer Kraft.

(13) § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 1 und 7, § 15 Z 2, § 26 Abs. 2, § 29a, § 51g Abs. 3 Z 1, § 52a Abs. 2, § 53 Abs. 1, § 53c Abs. 6 und § 54 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2008 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft. Das VStG-Übergangsrecht 1991, Anlage 2 zur Kundmachung BGBl. Nr. 52/1991, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.

(14) § 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2008 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(15) § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 erster Satz, die Überschrift vor § 38 und § 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(16) § 50 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(17) § 19 Abs. 2, § 33 Abs. 1, § 36 Abs. 3 und 4, § 44 Abs. 1 Z 2, § 46 Abs. 2, § 48 Abs. 1 Z 2, § 51a Abs. 1, § 54 Abs. 3 und § 54a Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(18) § 36 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. § 15 Z 2, § 26 Abs. 2, § 29a, § 53 Abs. 1 und § 53c Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(19) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten in Kraft:

1. § 26 Abs. 2 in der Fassung der Z 9 mit 1. September 2012;

2. § 1 Abs. 2, § 22 samt Überschrift, § 26 Abs. 1 in der Fassung der Z 8, § 27 Abs.

2a, § 30 Abs. 3 erster Satz, § 43 Abs. 2, § 51 Abs. 7, § 55 Abs. 1, § 64 Abs. 2 in der Fassung der Z 57 und § 64 Abs. 3a mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieses Bundesgesetzes;

3. § 19 Abs. 1, § 25 Abs. 3, § 31 samt Überschrift, § 32 Abs. 2, § 34, § 37 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 37a, § 41, § 44 Abs. 3 Z 1, § 45 Abs. 1, § 47, § 48, § 49a Abs. 1, 2 und 6, § 50 Abs. 1 und 5a, § 52, § 54b Abs. 1, 1a und 3 und § 64 Abs. 5 mit 1. Juli 2013; gleichzeitig tritt § 21 samt Überschrift außer Kraft; soweit Bestimmungen in den Verwaltungsvorschriften für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen geringere Höchstbeträge vorsehen als § 47, § 49a Abs. 1 und § 50 Abs. 1 treten sie ebenfalls gleichzeitig außer Kraft;

4. § 24 zweiter Satz, § 26 in der Fassung der Z 10, § 30 Abs. 3 zweiter Satz, § 37 Abs. 3, § 39 Abs. 6, § 45 Abs. 2 erster Satz, § 46 Abs. 1, die Abschnittsbezeichnung „5. Abschnitt:“, § 52a Abs. 1, § 53 Abs. 1 erster Satz, § 53a erster Satz, § 56 Abs. 3, § 57 Abs. 3, § 64 Abs. 1, § 64 Abs. 2 in der Fassung der Z 58 und § 66 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014; gleichzeitig treten § 23, der 5. Abschnitt des II. Teiles samt Überschrift, § 52b samt Überschrift, § 56 Abs. 4, § 64 Abs. 3a und § 65 außer Kraft.

Vollziehung

§ 67. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

§ 68. (Entfällt; Art. III Abs. 2 der Kundmachung)

Artikel 5

Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 5/2008, zu § 10, BGBl. Nr. 52/1991)

Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EWG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2007/549/A).

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TRANSKRIPTION-ENDE

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« Letzte Änderung: 26 Oktober 2015, 06:19:15 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.