30.05.2013 ORF ANZEIGEPFLICHT PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 1:
Betrifft: Homophobe, antisemitische Beiträge ZITAT:
Prammer betont, dass die Anzeige kein politisches Handeln sei, sondern der Aufgabe der Parlamentsdirektion entspreche. Diese ist als Dienstbehörde zur Anzeige verpflichtet, wenn in ihrem gesetzmäßigen Wirkungsbereich der Verdacht einer Straftat bekannt wird. ZITATE-ENDE
20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 1 SCHLAGZEILE UND LINK
Homophobe, antisemitische Beiträge http://orf.at/stories/2184850/2184853/20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 2 SCHLAGZEILE UND LINK
Graf „politisch mitverantwortlich“ http://orf.at/stories/2184850/2184864/2 PDF-ANHÄNGE zur Dokumentation sowie zum Beweis und Download auch ganz unten:
20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 1.pdf
20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 2.pdf
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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
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20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 1 Screen 3.jpg
Prammer betont, dass die Anzeige kein politisches Handeln sei, sondern der Aufgabe der Parlamentsdirektion entspreche. Diese
ist als Dienstbehörde zur Anzeige verpflichtet, wenn in ihrem gesetzmäßigen Wirkungsbereich der Verdacht einer Straftat bekannt wird. 30.05.2013 Homophobe, antisemitische Beiträge
http://orf.at/stories/2184850/2184853/
1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis: (T ... TRANSKRIPTION)
20130530 ORF PRAMMER vs GRAF VERDACHT VERHETZUNG 1 T.jpg
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Antwort 09 PARLAMENT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER VERDACHT 2013
20120426 und 20130624 VERDACHT AMTIEREN SCHWER KRIMINELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
24.06.2013 VGE-SCHRIFTSATZ ZITATE:
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 03SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG:
VGE-Sachverhalt Stand: 24.06.2013 00:00 Uhr
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige Bundesministerin für Justiz,
Mag. Dr. Beatrix KARL, amtierende Bundesministerin für Justiz,
Mag. Christian PILNACEK, BMJ-Sektionsleiter,
Dr. Eckart RATZ, OGH PRÄSIDENT,
Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Generalprokurator,
Dr. Gottfried STRASSER, JUSTIZ-Rechtsschutzbeauftragter,
LOSTA Dr. Werner PLEISCHL, OSTA WIEN,
zwei LSTA der WKSTA sowie BT, UT und Verdächtige …
Unter den Beschuldigten:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …
Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter im BMJ,
LSTA Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter im BMJ,
OSTA Dr. Peter BARTH, BMJ Sektion II,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY, BMJ Sektion IV,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD, BMJ Sektion IV,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER, BMJ Sektion IV,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ, …
Erweiterungen der Beschuldigten und schwerwiegenden Beschuldigungen vorbehalten.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 04WEITERE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG:
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG EISENSTADT PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG EISENSTADT V-PRÄSIDENT, informiert,
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KREMS PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KREMS VIZE-PRÄSIDENT,
HR Dr. Franz CUTKA, LG SANKT PÖLTEN PRÄSIDENT,
Mag. Andrea HUMER, LG SANKT PÖLTEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
HR Mag. Rudolf MASICEK, LG WN PRÄSIDENT bis 31.12.2010,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, LG WN PRÄS 01.02.2011 – 31.12.2012,
HR Dr. Josef GLATZ, LG WN Vize-Präsident und amtierender PRÄSIDENT,
sowie BT, UT und Verdächtige …
Erweiterungen der Beschuldigten und schwerwiegenden Beschuldigungen vorbehalten.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 05SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 1
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!
IN ZUSAMMENHANG MIT:
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."
Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder C und LR & deren VGE
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 06SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 2
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.
StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER C UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER C UND LR NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 07SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 3
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. NPS),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011:
http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdfEs besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON C UND LR
24.06.2013 VGE-SCHRIFTSATZ ZITATE-ENDE
RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE 20.06.2013 SACHVERHALT:
43 MONATE KEINE WÜRDIGUNG DER UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISE
15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCHxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Es gilt die Unschuldsvermutung.