13.06.2012 PARLAMENT ANFRAGE MISSBRAUCHOPFER MANUEL NOWATSCHEK PDF-VERSION
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
11874/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 2
Eingelangt am 13.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Neubauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Missbrauchsopfer Manuel Nowatschek
Bekanntlich war Manuel Nowatschek Opfer der Katholischen Schulbrüder und viele
haben sich schon gemeldet, die auch Opfer waren und alle sexuell missbraucht wurden.
Dennoch wurden keine ordentlichen Ermittlungen gegen die Täter geführt.
Die
angebliche Begründung, dass das Opfer Manuel Nowatschek an einer Verfolgung der
Täter kein Interesse hätte, ist schon deshalb falsch und denkunmöglich, weil Manuel
Nowatschek selbst einen Fortführungsantrag gestellt hatte.
Die Verfahrenseinstellung war ohne Einvernahme des Opfers Manuel Nowatschek
erfolgt.
Weder wurde das Opfer im Zuge der Anzeige der Klansnic-Kommission noch im
Zuge des Fortführungsantrages des Opfers Manuel Nowatschek vernommen. Manuel
Nowatschek wäre sehr wohl für eine Einvernahme zu Verfügung gestanden, jedoch
nicht nach bereits erfolgter Einstellung, sondern – denklogisch – nur davor.
Eine Einvernahme nach erfolgter Einstellung ist sinnlos.
Lediglich eine Einvernahme des Opfers im Zuge eines aufrechten Ermittlungsverfahrens ist sinnvoll.
Daher ist es
notwendig, das Ermittlungsverfahren neu aufzurollen, das Opfer Manuel Nowatschek im
Rahmen dessen erstmals persönlich einzuvernehmen und ebenso auch die weiteren
Opfer einzuvernehmen.
Ein allfälliger Verjährungseinwand steht dem nicht entgegen, weil das Opfer Manuel
Nowatschek erwiesene Spätfolgen durch die an ihm verübten Verbrechen aufweist,
sodass er aus tatkausalen Gründen auf Lebenszeit erwerbsunfähig geworden ist und die
Folgen der Tat somit bis heute (und auf Lebenszeit des Opfers) Wirkung entfalten.Auch die anderen Fälle, die durch Anzeige der Klasnic-Kommission zur Kenntnis der
Strafverfolgungsbehörden gebracht wurden, würden solcherart neu aufrollbar und weiter
verfolgbar sein, weil es sich um denselben Tatort und zumeist dieselbe Täterschaft
handelte, nämlich die
Strebersdorfer Schuldbrüder (Tatort: Strebersdorf; Täter:
Strebersdorfer Schulbrüder).
Ein allfälliger „ne bis in idem“-Einwand steht einer Neuaufrollung der Causa und einer
weiteren – nunmehr ordentlichen – Ermittlungstätigkeit auch nicht entgegen, weil die
seinerzeitigen Einstellungen rechtswidrig waren und ohne Einvernahme des Opfers bzw.
der Opfer erfolgt sind (bzw. bei der Strafanzeige der Kindeseltern 1993 die damalige
Untersuchungsrichterin Dr. Helene Partik-Pablé auch deshalb rechtswidrig, weil sie
diese mit einer „nicht erbrachten Anklageschrift“ begründete, wobei es aber der Justiz –
und nicht dem Missbrauchsopfer, welches Zeuge und Betroffener der Tat war – oblegen
2 von 2
hätte, eine solche Anklageschrift einzubringen;
außerdem erlegte Dr. Helene Partik-
Pablé die Kosten der Täteranwälte dem minderjährigen Opfer auf, was sogar zu einer
späteren Exekution seiner tatkausalen Invaliditätspension führte, wodurch das Opfer
schwerst traumatisiert wurde).
Hervorzuheben ist außerdem, dass das Oberlandesgericht Wien bereits mit einem
rechtskräftigen Beschluss eines Drei-Richter-Senates schon im Jahre 1998 festgestellt
hatte, dass das damalige Strafgericht drei Gerichtsgutachter beauftragt hatte und alle
drei die Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit des Missbrauchsopfers Manuel
Nowatschek erwiesen hatten, und dass der seinerzeitige Vorwurf der Schulbrüder gegen
die Eltern des Opfers haltlos war, weil die Eltern tatsächlich keine Schulgeldschulden
hatten,
sondern für ihren Sohn durch eine Hochbegabtenförderung des Landes
Niederösterreich das Schul- und Internatsgeld vollständig (direkt an die Schule) bezahlt
wurde und diese Förderung erst dann eingestellt wurde, als die Eltern das Land
Niederösterreich von dem erfolgten Missbrauch informierten.
Die neuliche Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz in gegenständlicher
Causa (10216/AB XXIV. GP bzw. BMJ-Pr700080012-Pr 1/2012, eingelangt bei der
Präsidentin des Nationalrates am 16. März 2012) basierte insofern auf unvollständigen
– nunmehr vervollständigten _ Informationsgrundlagen.
Eine Neuaufrollung der Causa und eine weitere – nunmehr ordentliche –
Ermittlungstätigkeit ist jederzeit möglich, weil die Beweis- und Erkenntnisquellen bisher
nicht ausgeschöpft wurden und somit wesentliche neue Erkenntnisse durch
Ermittlungen zu erwarten sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wann wird die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens
betreffend die am Opfer Manuel Nowatschek von den Schulbrüdern verübten
Verbrechen beantragen?
2. Wann werden konkrete Ermittlungen gegen acht Täter wegen des Verdachts
systematischer Misshandlungen des Opfers Manuel Nowatschek im Internat
„Schulbrüder-Heim“ in Strebersdorf, Anton-Böck-Gasse 20, 1210 Wien,
durchgeführt werden?
3. Wann wird die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens
betreffend die übrigen Opfer der von den Schulbrüdern verübten Verbrechen
beantragen?
4. Wann werden Manuel Nowatschek und die übrigen Opfer ordnungsgemäß
einvernommen und die Täter einer Strafverfolgung zugeführt werden?
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
www.parlament.gv.at