Buchform: Alle Rechte beim Verlag - Rechtsmeinung: Beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit durch Justiz- und Amtsorgane betreffend das hohe Rechtsgut Kindeswohl verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen vergriffener Texte zum Beweis.
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Herr Peter Ruzsicska schreibt am 03.04.2012 eigenhändig eine Anmerkung zur Seite 1 TEXTFORM über die Anzahl der Kinderheime und dokumentiert mit seiner eigenhändigen Unterschrift:
ZITAT: Aus den Verwaltungsberichten 1972-1974, sowie aus den statistischen Jahrbüchern 1972-1974 gehen abweichende Anzahlen der Verwaltungszuständigkeiten von der Gemeinde Wien und privaten Trägern hervor! ZITAT-ENDE
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http://erziehungsheim-wimmersdorf.blogspot.co.at/----------------------------------------------------------------------------------------------------------
EXTERNE ZITATE aus dem Bericht VERWALTETE KINDER 1976 in Buchform:
Seite 87, 2.Absatz...Während wir uns in einen Knabenheim mit der Heimleiterin unterhielten und diese mit dem Rücken zur Tür saß, betrat ein Bub die Kanzlei. Er blieb zögernd einige Minuten an der Tür stehen, ohne sich bemerkbar zu machen, und verließ unverrichteter Dinge wieder den Raum, um nach einigen Minuten mit einem zweiten, größeren Buben wieder zukommen. Nun war die Heimleiterin zum Glück nicht mehr so ins Gespräch vertieft und bemerkte die beiden, die nur einen Ball holen wollten. In dem selben Heim schickt die Heimleiterin die Zöglinge als private Boten durch das Haus, für jeden benötigten Schlüssel einen anderen.....
3.Absatz....Um Ruhe zu erreichen, pfeift sie mit einer Hundepfeife. Dieser Fall ist ein Extremfall.....
Seite 95, 3.Absatz...Ein etwa zehnjähriger Junge wird von der Heimleiterin wegen unordentlichen Betragens angesprochen. Er steht mit den Händen an der Hosennaht und mit gesenktem Kopf vor ihr, während sie ihn Anwesenheit aller seiner Schulkollegen bloßstellt und ihm mit Verlegung droht. Zwischendurch fordert sie ihn immer wieder auf, ordentlich Haltung einzunehmen und ihr während der Strafpredigt in die Augen zu sehen. Im selben Heim konnte auch beobachtet werden, daß die Heimleiterin den Kindern vorschreibt, in welcher Reihenfolge sie je einen Bissen des Essens nehmen müssen (Knödel,Kraut,Wurst)....
4.AbsatzIn der totalen Institution werden aber auch jene Bereiche verletzt, die der einzelne für gewöhnlich als Intimbereich betrachtet. Auch hier erfolgen starke Eingriffe: In einem Schlafsaal mit etwa zehn Betten stehen am Rande des Zimmers Stockbetten, in denen „Nichtbettnässer“ schlafen. Für die beiden Bettnässer sind in der Mitte des Raumes zwei einfache Betten nebeneinander aufgestellt. So sind diese von Vornherein räumlich abgegrenzt und als anders abgestempelt. Die Heimleiterin geht jede Nacht ihre Runden und weckt alle Bettnässer auf.
Seite 120, 2.AbsatzEs kann also festgestellt werden, daß es eine Reihe von Heimen gibt, in denen alle Phasen des Tages genau vorgeplant sind, eine geht zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt in die nächste über. Goffman bezeichnet dies als eine wesentliche Eigenschaft der totalen Institution.
3.AbsatzAls Ausdruck dieser Organisiertheit des Tagesablaufes haben wir in unserer Untersuchung beobachtet, wieweit es den Zöglingen möglich ist, tagsüber etwa die Schlafräume und Waschräume zu benutzen, ohne vorher beim Erzieher anzusuchen; ob es möglich ist, die Gruppenräume zu verlassen; ob die Zöglinge zwischen den Mahlzeiten eigene Sachen essen dürfen; ob die Insassen freien Zugang zu ihrer Beleidung haben. Als sicherer Indikator, daß diese Möglichkeiten nicht bestehen würden, wenn die angeführten Räume mit einem Schlüssel abgeschlossen waren bzw. die Zöglinge keine Möglichkeit zur Aufbewahrung von Lebensmittel haben und die Kleidung weggesperrt ist.....
5.AbsatzDas alleinige Nicht-versperrt-Sein bedeutet natürlich noch nicht, daß die Insassen hier die Möglichkeit haben, sich etwa ohne ausdrückliche Erlaubnis auf das Bett zu legen und die Aufgabe erst später zu schreiben. Es bedeutet nicht einmal, daß sich der Zögling, ohne zu fragen, für kurze Zeit aus dem Gruppenraum entfernen darf. Es heisst lediglich, daß dies in jenem Heimen, in denen wir verschlossene Türen vorfanden, ganz sicher unmöglich und die Handlungsökonomie der Zöglinge total eingeschränkt ist.
Seite 118-119Zum Beispiel der Tagesablauf im Heim 31 (Mädchen,Heimschule,Heimtyp IV ) :
6.30 Uhr Wecken
7 Uhr: Frühstück, die Gruppen gehen geschlossen in den Speisesaal, anschließend werden die Betten gemacht und der Boden des Schlafsaals gereinigt.
7.45 Uhr: Kurze Besinnung auf die Schule und Gott
8 Uhr Schulbeginn
9.45 Uhr: Die Insassen begeben sich in den Speisesaal und nehmen dort die Jause ein
11.50 Uhr: Schluß des Vormittagsunterrichts, Zöglinge begeben sich in den Speisesaal
12 Uhr: Mittagessen
12.45 Uhr: Entweder Beginn des Nachmittagsunterricht oder Schlaf, die anderen machen im Garten Bewegung oder einen Gruppenspaziergang
Bei Regen: Gruppenspiele.
15 Uhr: Jause
15.30 Uhr: Lernstunde in den Klassen
17 Uhr: Abendessen
17.30 Uhr: Spaziergänge, Basteln oder musizieren in den Gruppen
19.00 Uhr: Waschen für kleine
20.00 Uhr:Waschen für mittlere
21:00 Uhr: Waschen für große
Anschliessend Schlafengehen.
Aus diesem typischen Tagesablauf ist leicht zu ersehen, daß den Insassen jede Möglichkeit genommen wird, sich die Zeit selbst einzuteilen, etwa um eigenen Interessen nachzugehen, und durch Erfolg und Mißerfolg zu lernen, für die eigene Zeit verantwortlich zu sein.
Seite 125, 2.Absatz
Während der Lernzeit sollte nach Untersuchungsplan eine standardisierte Interaktionsbeobachtung stattfinden. Die Lernzeit ist unterschiedlich, wobei gesagt werden kann, daß sie in jenen Heimen am straffsten organisiert ist, in denen sich eine Heimschule befindet.
Dort begeben sich die Zöglinge oft in die Klassen, um die Aufgabe zu erledigen, teilweise sind zur Beaufsichtigung wieder die Klassenlehrer zu gegen. Von ähnlicher Straffheit ist die Lernzeit dort, wo, wie bereits ausgeführt, die Gruppen sehr stark nach Schulklassen homogenisiert sind und daher höchstens Schüler aus zwei verschiedenen Klassen in einer Gruppe untergebracht werden müssen (hängt stark von der Größe des Heims ab). In solchen Gruppen ist es viel leichter möglich, die vorgesehene Zeit für die Aufgaben zu vereinheitlichen. Beginn und Ende also genau festzulegen und „Trödler“ zu diskriminieren. Hier kann man auch viel besser die „Klugen“ gegen die „Dummen“ ausspielen etc.
Als sehr ungünstig wirkt es sich in diesen Heimen auch aus, daß die Aufgaben im Gruppenraum gemacht werden und daß meist etwa sechs bis acht Kinder an einen Tisch sitzen und sich gegenseitig stören. Zöglinge, die mit ihren Aufgaben früher fertig sind, werden häufig dazu aufgefordert, noch das Einmaleins zu üben oder etwas zu lesen. Nur in sieben Heimen durften sich die Zöglinge, die die Aufgabe beendet hatten, aus dem Gruppenraum zurückziehen und ins Zimmer oder in den Garten spielen gehen.
Seite 135, 3.AbsatzZusammenfassend kann man feststellen, daß die Kinder, die in eine Heimschule gehen oder eine heiminterne Ausbildung absolvieren, doppelt benachteiligt sind: einerseits durch den Heimaufenthalt, der in einem großen Teil der Heime keine Hilfe sind im therapeutischen Sinne, sondern nur eine Verwahrung darstellt, zum anderen durch die schlechtere Qualität ihrer Ausbildung und vor allem die schicksalshafte Inflexibilität dieses Systems.Seite 155, 1.AbsatzAuch im Heimbetrieb selbst werden vom Zögling immer wieder Demutsgesten abverlangt, die ihm seine Machtlosigkeit in der Institution zeigen sollen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufspringen beim Anblick des Heimleiters, das Ansuchen-Müssen, wenn der Insasse auf die Toilette gehen will, das stichprobenartige Zensurieren der Post und ähnliches. Ausweis- und Geldlosigkeit der Insassen bedingen ebenfalls das Gefühl des Ausgeliefert seins in bezug auf die Arbeit gibt es in den Heimen sowohl die extreme Arbeitsüberlastung ( vor allem bei Mädchenheimen) als auch die Langeweile infolge uninteressanter und als „Arbeit“ ausgegebener Beschäftigungen.
Zwangssparen und „symbolische“ Belohnung für Arbeitsleistungen konnten ebenfalls in Heimen beobachtet werden. Insgesamt kann auf Grund unserer Analyse festgestellt werden, daß 14 Heime (von 34 beobachteten) dem Konzept der totalen Institution mit allen im Bericht ausführlich besprochenen Folgen für die Insassen entsprechen.
Seite 96, 5.Absatz bis Seite 97Alle diese Angriffe auf das Selbst haben zum Zweck, daß der Insasse reibungsloser gehandhabt werden kann, dann „hat er sich eingelebt“.
Zusammengefaßt bestehen also diese Prozesse zur Zerstörung des Selbst hauptsächlich in folgenden Abläufen:
1.Die Normen des Elternhauses werden generell als schlecht abgestempelt.
2.Dem Kind werden die gewohnten Verhaltensweisen genommen und ihm dadurch das Gefühl des totalen Ausgeliefertseins gegeben.
3.Dieses Ausgeliefersein wird noch durch mangelnde Formalisierung der Pflichten und Rechte und der Grenzen des Verpflichtetseins unterstüzt. Durch Anordnungen, die dem Kind willkürlich vorkommen müssen, kommt es zu vollkommener Außenlenkung.Seite 8, 3.AbsatzDie pädagogische Vorschriften [für Heimleitungen] besagen:
1. Der Inhaber des Heimes ist dafür verantwortlich, das während dem Heimbetrieb es entweder der Heimleiter selbst oder ein mit der Leitung des Heimes vertrauter, geeigneter Stellvertreter anwesend ist.
2. Wenn in einem Heim mehr als 25 Pflegekinder untergebracht sind, so sind diese in Gruppen zusammenzufassen. Die einzelne Gruppe darf nicht mehr als 25 Pflegekinder umfassen. Die dem Heim anvertrauten Pflegekinder sind in möglichst familienähnlicher Weise zu selbstständigen, verantwortungsbewußten Menschen mit Verständnis für Ordnung, Rechtlichkeit und soziales Denken zu erziehen.
3. Es ist untersagt, die Pflegekinder zu beschimpfen zu schlagen oder auf demütigende Art, etwa durch Entziehung von Mahlzeiten oder Knienlassen, zu bestrafen.4.Die Heimleiter haben fallweise, mindestens einmal monatlich, mit dem Erziehungspersonal Besprechungen abzuhalten, in welchen die Erziehungssprobleme eingehend behandelt werden. Über diese Besprechungen sind kurze Protokolle zu führen.
5. Die Tageseinteilung ist so zu treffen, daß jedem Pflegekind täglich mindestens eine Stunde Bewegung in frischer Luft geboten wird.
6. Bei Pflegekindern über sechs Jahre ist außerdem dafür Sorge zu tragen, daß ihnen ungelenkte
Freizeit von wenigstens einer Stunde täglich ermöglicht wird.
7.Die Landesregierung kann, abweichend von der Vorschrift des Abs.2 erster Satz, unter Bedachtnahme auf das Wohl der Pflegekinder und den Heimzweck vorschreiben, daß die einzelnen Gruppen weniger als 25 Pflegekinder umfassen müssen. (Ourednik 1956)
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CLAUDIA HALLETZ VERWALTETE KINDER IRMTRAUT KARLSSON
VERWALTETE KINDER 1975 Zieldefinition der öffentlichen Erziehung Seite 10-12
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