20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL ANTWORT 22-27
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29.02.2012
ANFRAGE der Abgeordneten
Leopold MAYERHOFER,
Mag. Roman HAIDER,
Christian LAUSCH,
Mag. Harald STEFAN,
Bernhard VOCK und
Wolfgang ZANGER22.) Ist im Sommer 2011 eine (weitere) eine Eingabe von Frau Diplompädagogin Susanna
Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky an Ihr Ministerium (zu Handen von Dr. Stormann), betreffend schwerwiegende Missstände in Pflegschaftsverfahren, gesendet worden?
23.) Welche Verfügungen wurden seitens Ihres - dienstaufsichtsverantwortlichen -
Ministeriums daraufhin getroffen?
24.) Ist es zutreffend, dass besagte Eingabe von Herrn Dr. Stormann an Frau Diplompädagogin
Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky unerledigt retourniert wurde mit dem sinngemäßen Hinweis, ihn nie wieder zu belästigen? (*)
25.) Wenn ja, wie erklären Sie sich die Vereinbarkeit eines solchen Verhaltens mit der dem Bundesministerium für Justiz obliegenden Dienstaufsichtsverantwortlichkeit?
26.) Ist es üblich, dass die Dienstaufsicht seitens Ihres Ministeriums nicht wahrgenommen wird?
27.) Wenn dies nicht üblich ist, wieso wurde sie dann im vorgenannten Anlassfall
nicht wahrgenommen?
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26.04.2012: ANTWORT DR BEATRIX KARL - Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 22 bis 27:
Die familienrechtliche Fachabteilung hat beiden Einschreitern mehrmals auf deren Eingaben geantwortet, zuletzt etwa am 13. Jänner 2011, am 10. Februar 2011, am 12. April 2011 und am 8. Juni 2011. In den Schreiben wurden sie über das laufende Legislativprojekt einer Reform des Obsorge- und Besuchsrechts informiert sowie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die von ihnen kritisierten pflegschaftsgerichtlichen Entscheidungen Akte der unabhängigen Rechtsprechung darstellen und somit der Überprüfung oder gar Abänderung durch das Bundesministerium für Justiz entzogen sind.
Dem Bundesministerium für Justiz kommt gemäß § 4 Abs. 2 BMG unter anderem die Aufgabe zu, Missstände, die es bei Ausübung der Dienstaufsicht feststellt, mit den ihn gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln unverzüglich abzustellen. Unter Dienstaufsicht ist die generelle Kontrolle der Aufgabenerfüllung unter Bedachtnahme auf die festgelegten Ziele sowie die Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Dienstpflichten zu verstehen.
Wird dem Bundesministerium für Justiz ein Sachverhalt zur Kenntnis gebracht, der Anlass gibt, dienstaufsichtsbehördliche Erhebungen in die Wege zu leiten, so wird in Wahrnehmung der in § 4 Abs. 2 BMG normierten Pflichten in der Regel der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts mit diesen betraut und ersucht, über die Ergebnisse seiner Erhebungen sowie allenfalls getroffene oder in Aussicht genommene Maßnahmen der Dienstaufsicht zu berichten.
Sofern jedoch mit einer Beschwerde eine inhaltliche Kontrolle der Aufgabenerfüllung bezweckt wird, werden damit keine Fragen der Dienstaufsicht angesprochen, sondern vielmehr Themen, die auf Grund des in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Prinzips der Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung nur im Rechtsmittelweg überprüfbar sind.
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KOMMENTIERTER SACHVERHALT UND RECHTSMEINUNG MACHEN SIE SICH BITTE ZUNÄCHST EINMAL SELBST EIN BILD MÖGLICHKEIT ZU HILFREICHEN BEITRÄGEN http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
Möglichkeit: Hilfreiche Beiträge
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29.02.2012 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
29.02.2012 ANFRAGE - 26.04.2012 BEANTWORTUNG durch DR BEATRIX KARL
ANFRAGE - BEANTWORTUNG 22-27 - SACHVERHALT
ANFRAGE
des Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz
Persönliche Anmerkung:
An dieser Stelle befindet sich in Form zweier Fotos nebeneinander der komplette Artikel vom
15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html Persönliche Anmerkung-Ende
Die - auch bereits medial wiederholt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gelangte - Causa Ranovsky betreffend die Minderjährigen Christoph Ranovsky und Lucas Ranovsky, beide geboren am 26. 8. 2001, und deren fremdverschuldete Entfremdung von ihren Großeltern Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie i.R.) und Herrn Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) gibt Anlass zur dringenden Aufklärung wesentlicher Missstände.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz nachstehende ANFRAGE
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