Autor Thema: 20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 01 02 10 11  (Gelesen 4706 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 01 02 10 11
20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 1 2 10 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=404.0


Möglichkeit zu hilfreichen Beiträgen:  http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html
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29.02.2012
ANFRAGE der Abgeordneten
Leopold MAYERHOFER,
Mag. Roman HAIDER,
Christian LAUSCH,
Mag. Harald STEFAN,
Bernhard VOCK und
Wolfgang ZANGER


1.) Wurde die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet)?

2.) Wenn ja, wann, zu welcher Aktenzahl und aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung?

10.) Hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Akt betreffend die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger, die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet) wurde, wieder die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt rückabgetreten?

11.) Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

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ANTWORT DR BEATRIX KARL

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1,2,10 und 11:

Die Anzeige langte bei der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt am 24. September 2010 ein und wurde am 27. September 2010 gemäß § 20a Abs. 1 Z 1 StPO (aF) an die damalige Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, wo sie zu AZ 4 St 194/10i erfasst wurde.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren jedoch umgehend gemäß § 28a Abs. 2 StPO (aF) an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt (rück)übertragen, weil ein besonderes öffentliches Interesse wegen der Bedeutung der Straftat oder der Person der Beschuldigten nicht angenommen wurde.

Ein Grund für ein amtswegiges Vorgehen der Oberstaatsanwaltschaft nach § 28 StPO wurde nicht gefunden.

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MACHEN SIE SICH BITTE SELBST EIN BILD

MÖGLICHKEIT ZU HILFREICHEN BEITRÄGEN http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html

SACHVERHALT BEDEUTUNG DER PERSON DER BESCHULDIGTEN

Frau Mag. Katharina Mörwald, RICHTERIN an einem BEZIRKSGERICHT
Frau Mag. Monika Dünser, RICHTERIN an einem BEZIRKSGERICHT
Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, PRÄSIDENT des LANDESGERICHTS Wiener Neustadt,
Herrn Mag. Leopold Oberhofer, RICHTER am LANDESGERICHT Wiener Neustadt, und
Frau Mag. Waltraud Berger, RICHTERIN am LANDESGERICHT Wiener Neustadt.


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SACHVERHALT STPO § 28

StPO § 28a
Inkrafttretensdatum 01.01.2010
Außerkrafttretensdatum 31.08.2011

Zusammenhang und Zuständigkeitskonflikt bei Verfahren der  KStA

§ 28a (1) Die  KStA  hat in den Fällen des Zusammenhangs gemäß den §§ 26 und 27 vorzugehen. Wäre nach der in § 26 Abs. 2 enthaltenen Rangfolge eine andere Staatsanwaltschaft zuständig, so kann die  KStA  das Verfahren gegen die Beschuldigten oder wegen der Straftaten, für die im Hauptverfahren ein Gericht höherer Ordnung zuständig wäre, trennen und der danach zuständigen Staatsanwaltschaft abtreten; darüber hinaus kann die  KStA  auf diese Weise vorgehen, wenn das Verfahren wegen die Zuständigkeit der  KStA  begründenden Straftaten beendet wird. Gleiches gilt unter den im § 26 Abs. 3 umschriebenen Voraussetzungen. Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft, die zuerst von einer Straftat im Sinne des § 20a Abs. 1 Kenntnis erlangt, die keinen Aufschub duldenden Anordnungen zu treffen und das Verfahren an die  KStA  abzutreten.

(2) Die  KStA  kann das Verfahren an die sonst nach den Bestimmungen der §§ 25 und 26 zuständige Staatsanwaltschaft übertragen, wenn an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse wegen der Bedeutung der Straftat oder der Person des Angeklagten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren übertragen wird, kann ihre Zuständigkeit nicht ablehnen, es sei denn, dass einer der in §§ 25 Abs. 5 und 6 oder 26 geregelten Fälle hervorkommt. Die Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren übertragen wurde, hat der  KStA  auf deren Ersuchen über den Ausgang des Strafverfahrens zu berichten.

(3) Die Generalprokuratur hat für den Fall eines Zuständigkeitskonflikts zwischen  KStA  und anderen Staatsanwaltschaften gemäß § 28 zu entscheiden, welchen von ihnen nach den vorstehenden Absätzen die Zuständigkeit zukommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die  KStA als zuständige Staatsanwaltschaft bestimmt oder ihr ein Verfahren abgenommen werden soll.

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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29.02.2012 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ

29.02.2012 ANFRAGE - 26.04.2012 BEANTWORTUNG durch DR BEATRIX KARL

ANFRAGE - BEANTWORTUNG - SACHVERHALT 1:

ANFRAGE
des Abgeordneten Leopold Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

Persönliche Anmerkung:

An dieser Stelle befindet sich in Form zweier Fotos nebeneinander der komplette Artikel vom

15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

Persönliche Anmerkung-Ende

Die - auch bereits medial wiederholt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gelangte - Causa Ranovsky betreffend die Minderjährigen Christoph Ranovsky und Lucas Ranovsky, beide geboren am 26. 8. 2001, und deren fremdverschuldete Entfremdung von ihren Großeltern Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie i.R.) und Herrn Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) gibt Anlass zur dringenden Aufklärung wesentlicher Missstände.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz nachstehende ANFRAGE

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« Letzte Änderung: 30 Januar 2016, 05:55:26 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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FRAGE ANTWORT SACHE
« Antwort #1 am: 30 Mai 2012, 20:51:19 »
26.04.2012 BEANTWORTUNG 1 2 10 11 DURCH DR BEATRIX KARL OBEN IM ZUSAMMENHANG MIT

20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,299.0.html

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20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT - OTS ON AIR
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 STRAFANZEIGE - AMTIEREN KRIMINELL gegen das kindeswohl - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,353.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER - AMTIEREN BEFANGEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120412 MEDIENGESPRÄCH MISSSTÄNDE IN JUSTIZ JUWO KINDERHEIM PSYCHIATRIE 
Großeltern kämpfen um ihre Enkelkinder -
SUPERGAU IM FAMILIENRECHT -
SCHÄDIGEN KRANKE SYSTEME DAS KINDESWOHL?
MILLIARDENGRAB STATT FAMILIÄRER GEBORGENHEIT?

Teilnehmer:
Nationalratsabgeordneter Leopold MAYERHOFER
Rechtsanwalt Dr. Adrian HOLLAENDER
Dipl.Päd. Susanna RANOVSKY, HS-Oberlehrerin für D, PH-CH iR
Mag. Andreas RANOVSKY, GYM-Professor für Sport und Mathematik iR

http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

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Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

Ranovsky Zwillinge - Im Zentrum steht das Kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

Ranovsky Zwillinge - Inhaltsverzeichnis alle Links
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.html

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html
« Letzte Änderung: 30 Mai 2012, 21:55:56 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.