A09 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL 2009-2013
SEITE 1
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RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE 20.06.2013 SACHVERHALT:
43 MONATE KEINE WÜRDIGUNG DER UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISE
15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCHxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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A09 VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0Temporärer Hinweis: A09 "VERSCHOBEN" von
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE AMTSTRÄGER JUSTIZ 2009-2013
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VERDACHT SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER IM PARLAMENT UND UMGEBUNG
DAS HOHE RECHTSGUT KINDESWOHL VERPFLICHTET BÜRGERINNEN UND BÜRGER ZUM VERÖFFENTLICHEN VON SCHWERKRIMINELLEN MISSSTÄNDEN GEGEN DAS KINDESWOHL.
SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ und anderer Berufe SCHÄDIGEN BEWUSST DAS KINDESWOHL, DIE REPUBLIK, JEDEN STEUERZAHLER, DAS ANSEHEN DER JUSTIZ und der anderen Berufe.
Teilanonymisierter Schriftsatz vom 24.06.2013 MAIL 01 an das PARLAMENT WIEN: DIREKTOREN REGIERUNGSMITGLIEDER PRÄSIDENTEN ABGEORNETE ZUM NATIONALRAT SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE BZÖ STRONACH
HINWEIS: ALLE BESCHULDIGTEN AMTSTRÄGER WURDEN VORHER (IN 43 LANGEN VERFAHRENS-MONATEN) ORDNUNGSGEMÄSS, KORREKT UND (VON DEN VGE) SCHWERWIEGEND BEGRÜNDET WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT ABGELEHNT.
VGE ... väterliche Großeltern von C und LR (CR und LR)
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PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 01MAIL 1 SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE & STRAFTATEN IM PARLAMENT
Dipl. Päd. S und Mag. AR (VGE)
xxx, xxx, Tel und Fax: xxx (Fax, wenn
nicht sofort hörbar eingeschaltet, bitte telefonisch voranmelden)
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24.06.2013 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: VÄTERLICHE GROSSELTERN R (VGE) MAIL-1 an PARLAMENT Direktor Regierungsmitglieder Präsidenten Abgeordnete SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE BZÖ STRONACH
Vorangestellt werden einige Seiten wie in der letzten Rechtssache der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE am 21.06.2013.
Sinngemäß hervorgehoben werden: Die Ablehnung aller aktenführenden und informierten Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit in Verfahren mit Ursprung bzw Zusammenhang Enkel-Kindeswohl von C & LR, beide * xxx, ist und bleibt aufrecht.
Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt.
Alle vollständigen Akten gelten als unwiderlegbaren Tatsachenbeweise.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl von C & LR, besteht für die real guten & bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE die Verpflichtung zu folgenden rechtlichen Schritten kurz & bündig:
STRAFANZEIGE / SACHVERHALTSBERICHT / U-AUSSCHUSS-ANREGUNG
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE: SCHWER-KRIMINELLE ELEMENTE UND STRAFTATEN IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG
SCHWERWIEGENDE SACHVERHALTE. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Hinweis: Inhaltsverzeichnis am Ende des Schriftsatzes
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 02SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG Stand: 24.06.2013 00:00 UHR
Betrifft: Enkelkinder C und LR, beide *xxx
20.05.2007 FRÖHLICHE, GESUNDE, EXTREM SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE – TRENNUNG – TRENNUNGSSCHOCK – PSYCHO-SOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG (nach OGH 11Os46/95 30.05.1995) – 01.08.2007 OFFIZIELL SCHWERBEHINDERT - STATT HEUER IN DIE 2. KLASSE GYMNASIUM ODER NEUE MITTELSCHULE MUSSTE DIE 2. KLASSE SONDERSCHULE WIEDERHOLT WERDEN !!!
VGE-ANTRAG ZUM TATSACHENBEWEIS: ALLE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN
ES BESTEHT SCHWERWIEGENDER VERDACHT: Die Beschuldigten und Verdächtigen aus Justiz, Land NÖ, Jugendwohlfahrt, Sozialwesen, Medizinischen Berufen, Schulwesen, Kinderheim, Rechtsanwälte und anderen Berufen schädigen bewusst und in höchstem Ausmaß das Kindes-wohl von C und LR, die Republik, den Steuerzahler, die VGE, das Ansehen der Justiz und aller betroffenen Berufe.
Offen sichtbar befangen und anschließend schwer kriminell wird eine suggestive Scheinwelt gegen das Enkel-Kindeswohl von C und LR aufgebaut und darin erwogen und entschieden.
Aktenführende und informierte Amtsträger sind nicht in der Lage Fehler und Folgefehler nach der wahrheitsgemäßen VGE-Einvernahme am 20.11.2009 (BG xxx 11:00-12:25 Uhr) zu korrigieren.
Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß, sodass alle VGE-Schriftsätze als Zeugenaussagen und alle vollständigen Akten als Tatsachenbeweise gelten.
Die VGE haben in allen Rechtssachen konkret und präzise geschrieben und eindrucksvoll hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER (15.05.2011), servusTV (17.05.2011) und ORF (20.05.2011), Dokumente, Beweise, Begründungen, etc vorgelegt. Bis zum heutigen Tag wurden alle VGE-Beweismittel verfahrensrelevant unterdrückt. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 03SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG:
VGE-Sachverhalt Stand: 24.06.2013 00:00 Uhr
Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige Bundesministerin für Justiz,
Mag. Dr. Beatrix KARL, amtierende Bundesministerin für Justiz,
Mag. Christian PILNACEK, BMJ-Sektionsleiter,
Dr. Eckart RATZ, OGH PRÄSIDENT,
Dr. Ernst Eugen FABRIZY, Generalprokurator,
Dr. Gottfried STRASSER, JUSTIZ-Rechtsschutzbeauftragter,
LOSTA Dr. Werner PLEISCHL, OSTA WIEN,
zwei LSTA der WKSTA sowie BT, UT und Verdächtige …
Unter den Beschuldigten:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef,
Dr. Johannes REHULKA, Stv. Kabinettschef,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett,
Mag. Katharina BOGNER, Kabinett,
Dr. Caroline KINDL, Kabinett,
Mag. Katharina REITMAYR, Kabinett, …
Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN, Sektionsleiter im BMJ,
LSTA Dr. Erich Michael STORMANN, Abteilungsleiter im BMJ,
OSTA Dr. Peter BARTH, BMJ Sektion II,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY, BMJ Sektion IV,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD, BMJ Sektion IV,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER, BMJ Sektion IV,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ, …
Erweiterungen der Beschuldigten und schwerwiegenden Beschuldigungen vorbehalten.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 04WEITERE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER IM BEREICH DES PARLAMENTS UND UMGEBUNG:
HR Dr. Anton SUMERAUER, OLG WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Gerhard JELINEK, OLG WIEN VIZE-PRÄSIDENT,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK, OLG WIEN Präsidium,
Dr. Karl MITTERHÖFER, LG EISENSTADT PRÄSIDENT,
HR Mag. Alfred ELLINGER, LG EISENSTADT V-PRÄSIDENT, informiert,
HR Dr. Norbert KLAUS, LG KREMS PRÄSIDENT,
Dr. Richard SIMSALIK, LG KREMS VIZE-PRÄSIDENT,
HR Dr. Franz CUTKA, LG SANKT PÖLTEN PRÄSIDENT,
Mag. Andrea HUMER, LG SANKT PÖLTEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
HR Dr. Friedrich FORSTHUBER, LGS WIEN PRÄSIDENT,
Dr. Eva BRACHTEL, LGS WIEN VIZE-PRÄSIDENTIN,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG, LGS WIEN VIZE-PRÄS.,
HR Mag. Rudolf MASICEK, LG WN PRÄSIDENT bis 31.12.2010,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN, LG WN PRÄS 01.02.2011 – 31.12.2012,
HR Dr. Josef GLATZ, LG WN Vize-Präsident und amtierender PRÄSIDENT,
sowie BT, UT und Verdächtige …
Erweiterungen der Beschuldigten und schwerwiegenden Beschuldigungen vorbehalten.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 05SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 1
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORT-FÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!
IN ZUSAMMENHANG MIT:
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."
Quelle:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.
* BETRIFFT: Enkelkinder C und LR & deren VGE
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …
(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …
MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 06SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 2
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.
StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER C UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung
StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt
StGB § 299 (1) Begünstigung
StGB § 295 Unterdrückung eines Beweismittels, KONKRET: ALLER VGE-BEWEISMITTEL
StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,
StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKEL-KINDER C UND LR NACH DEM 20.05.2007
StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen,
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 07SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN Stand 24.06.2013 00:00 UHR … 3
StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:
MISSACHTEN DER StPO § 2, StPO § 3,
MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,
MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen der Gegner),
MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN 3 LG-Richter und Dr. NPS),
MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam
MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)
MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)
MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß
1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011:
www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3
4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011:
http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdfEs besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM
ENKEL-KINDESWOHL VON C UND LR
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 08 UND 09BEGRÜNDUNG 1: MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“
Kommentierter Sachverhalt:
Die Tatsache, dass fröhliche, gesunde, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder seit Jahren in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (xxx) ALS SCHWER-BEHINDERTE festgehalten werden, entspricht dem Tatbestand eines unmenschlichen Verhaltens und stellt somit eine Folter dar.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur von den VGE vorgelegte, unwiderlegbare Tatsachenbeweise eindeutig belegen, dass die Zwillinge bis zum 20.05.2007 gesund und SCHULREIF (VS xxx) waren, sondern dass auch eine Zeugin aus dem Heim im Kurierartikel – Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – bestätigt, dass C und L (2009 im Heim) weder zurückgeblieben oder behindert waren.
Somit wird den beiden wissentlich Tag für Tag schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt, den sie als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde – weit weg von ihrer realen Heimat – verbringen müssen.
Ebenso werden die real korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE seit Jahren einem unmenschlichen Verhalten und schwerem Leid ausgesetzt,
indem hunderte UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (Fotos, DVD-Szenen) von allen aktenführenden und informierten Amtsträgern beharrlich ignoriert werden,
indem sämtliche FUNDIERTE BEGRÜNDUNGEN der VGE als wirr etc abgetan und damit LÄCHERLICH GEMACHT werden,
(*) indem VÖLLIG UNBEGRÜNDET Verfahren gegen den VGV und die VGM begonnen wurden (*),
PERSÖNLICHER HINWEIS: Nebensatz (*) ... (*) für das Forum "geglättet" PH-ENDE
indem 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen beharrlich ignoriert werden,
indem Zeugen, die die Sichtweise der VGE bestätigen könnten – zB Frau IA 15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ – trotz wiederholter Anträge nicht einvernommen werden,
indem der KV nicht unter Eid einvernommen wird,
indem das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Primar Dr. xxx aus dem Jahre 2003 beharrlich ignoriert wird:
ZITAT: DER PLATZ BEI DEN VÄTERLICHEN GROSSELTERN IST NICHT AUSTAUSCHBAR. ZITAT-ENDE
UND VOR ALLEM indem C und LR weiterhin ein normales Leben in ihrer Heimat mit einer normalen Schullaufbahn und ihren Freunden genommen wird.
Die Folter, denen Enkelkinder und VGE seit Jahren ausgesetzt sind, das immense seelische Leid wird verursacht durch vollständiges Versagen der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, BMJ, Justiz-Rechtschutzbeauftragten,…).
Durch dieses Versagen der Justiz werden die Zwillinge Tag für Tag unwiderruflichen Schädigungen ausgesetzt.
Es besteht allerhöchste Gefahr: IRREVERSIBLE DAUERSCHÄDEN FÜR DAS KINDESWOHL.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht tägliche und allerhöchste Gefahr der Wiederholung KINDESMISSBRAUCH AN KÖRPER, SEELE, GEIST, BILDUNG, …
1 Tag in der Fremde ist für die Enkelkinder C und LR wie 1 Woche unschuldig in Haft, in einer geschlossenen Anstalt, etc. für einen Erwachsenen. (Mehr als 40 Monate im Leben der Kinder ergeben rund 33 Jahre im Leben eines Erwachsenen.)
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 10BEGRÜNDUNG 2: MISSACHTEN
ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“
„Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“
Kommentierter Sachverhalt:
UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der Enkelkinder C und LR nach der Trennung am 20.05.2007 etwa 17 Uhr.
Die fröhlichen, gesunden, höchst sportlichen und geistig sehr regen Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ Kinderheim-Psychiatrie (xxx) in der Fremde – weit weg von ihrer gesunden Heimat bei den VGE – UNMENSCHLICH BEHANDELT. (Sonderschule wiederholen!)
DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger nach dem 20.11.2009 12:25 Uhr (Ende der wahrheitsgemäßen Einvernahme der VGE am BG xxx)
DIE UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG der VGE durch alle aktenführenden und informierten Amtsträger wird begründet durch VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ (BMJ, Dienstaufsicht, Generalprokuratur, Staats-anwaltschaften, Justiz-Rechtsschutzbeauftragten, …), UNFAIRE VERFAH-REN (schwerste Missstände von Befangenheit bis Amtsmissbrauch), VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN ALLER AKTENFÜHRENDEN UND INFOR-MIERTEN BEHÖRDEN (LAND NÖ, JUWO, SOZA, NÖ LR, NÖ HPZH (HEIM & SCHULE), …) und durch die UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG NAHER LEIBLICHER ANGEHÖRIGER, ENKELKINDER, IN DER FREMDE.
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BEGRÜNDUNG: StGB § 312a FOLTER … BEGRÜNDUNG 1 & BEGRÜNDUNG 2 MISSACHTEN ARTIKEL 3 EMRK VERBOT DER FOLTER
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PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 11BEGRÜNDUNG: § 3f VERBOTSGESETZ
Wer … ein Verbrechen nach §§ 85, 87 … des Strafgesetzes … als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
StGB § 85 Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
StGB § 87 Absichtliche schwere Körperverletzung
§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …
Sachverhalt „UNWERTES LEBEN“, INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, UNTÄTIGKEIT VON AMTSTRÄGERN … betreffend das hohe Rechtsgut REALES KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre .. Fristsetzungsanträge werden ignoriert .. Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell … UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN …
15.05.2011 KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.
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PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 12BEGRÜNDUNG: § 321 (1) StGB VÖLKERMORD
Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ... schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER, JUGENDWOHLFAHRT-OPFER (JUWO-OPFER), PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER.
KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER C UND LR.
Sachverhalt: Unwertes Leben (Heimkinder, JUWO-Opfer, Psychiatrie-Opfer, Justiz-Opfer, Informationssperre, UNFAIRE VERFAHREN und Untätigkeit aller aktenführenden und informierten Amtsträger betreffend das hohe Rechtsgut REALES MENSCHEN-KINDESWOHL: Kein Amtsträger würde sein gesundes, fröhliches, extrem sportliches und geistig sehr reges Kind oder Enkelkind in eine Art Kinderheim-Psychiatrie „stecken“. Das Kind wird als SCHWERBEHINDERT behandelt. Es besucht dort eine Sonderschule. Es muss die 2. Klasse Sonderschule-Volksschule wiederholen. Es wird berichtet: Das Kind entwickelt sich im Heim prächtig. Anschließend gibt es eine jahrelange Informationssperre. … Fristsetzungsanträge werden ignoriert. … Pflegschaftsverfahren ruhen rechtswidrig und schwer kriminell …
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BEGRÜNDUNG: § 278 StGB
DIE BESCHULDIGTEN VERWENDEN LEGALE STRUKTUREN FÜR SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM AMT. IN DER CAUSA RANOVSKY ZWIL-LINGE KÖNNEN SIE TUN & LASSEN, WAS SIE WOLLEN. SIE SCHÜTZEN SICH GEGENSEITIG. EXTREM: SCHADENSHÖHE & KÖRPERVERLETZUNG
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WEITERE BEGRÜNDUNGEN: StGB ua
siehe Sachverhalte und alle bisherigen VGE-Schriftsätze, die auch hier und jetzt gültig sind, in den vollständigen Akten zum Tatsachenbeweis.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 13-14Unterdrückte Beweismittel bis zum 24.06.2013 00:00 Uhr ………..…. 1(2)
Folgende Akten wurden zur sofortigen realen Wahrheitsfindung von den höchst besorgten VGE zum relevanten Beweis beantragt und bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.
Bis zum heutigen Tag besteht eine sehr hohe Verdunkelungs-, Verabredungs- und Wiederholungsgefahr durch Straftäter auch außerhalb der Justiz.
Alle Akten betreffend C und LR, beide * xxx:
JUWO xxx und JUWO xxx
Schulakten (VS xxx, VS yyy, NÖ Schulpsychologe, Sonderschule xxx, Sonderschule yyy)
alle „Krankenakten“, besonders
Kinderambulatorium xxx (xxx, xxx),
Landesklinikum xxx,
Landesklinikum xxx,
Dr. MF (privat und Landesklinikum),
Dr. GK (Landesklinikum und privat???),
Dr. SG (Sozialamt xxx oder yyy und privat???),
Mag. Dr. ST (Landesklinikum und Sonderschule xxx sowie privat???),
alle und wirklich alle Akten aus dem | KINDERHEIM | (berechtigter Verdacht auf Missbrauch verschiedener Art, etc wie Vertuschen von Straftaten, Versuche verschiedener Art, Sozialbetrug, etc)
alle OP-Akten der Enkelkinder (zusätzliche Verdachtsmomente wegen Gefährdung des Kindeswohls),
Sozialamt xxx, NÖ und Bund
Unterdrückte Beweismittel bis zum 24.06.2013 00:00 Uhr ………..…. 2(2)
Finanzamt xxx, NÖ und Ministerium (Sozialbetrug durch erhöhte Familienbeihilfe verursacht durch Straftaten)
Krankenkassen (xxx und yyy) und
Versicherungen (xxx u.a. eventuell).
Die VGE beantragten meistens sofortige und vollständige Einsicht in diese Akten mit Kopien. Die Beweismittel wurden erfolgreich unterdrückt.
In den Verfahren betreffend offen sichtbare Befangenheit von Richtern und Staatsanwälten wurde den VGE – oft auch auf Antrag – keine einzige Stellungnahme des Antragsgegners übermittelt, wie es für faire Verfahren zum Beweis für die reale Wahrheitsfindung gehandhabt wird.
Auch diese relevanten Beweismittel wurden bis zum heutigen Tag erfolgreich gegen das reale Enkel-Kindeswohl unterdrückt.
Verfahrensrelevant wurden alle VGE-Beweismittel unterdrückt. Das sind hunderte UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen einschließlich KURIER „DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH“ (15.05.2011), servusTV-JOURNAL (17.05.2011) und ORF2-HEUTE (20.05.2011), alle VGE-Dokumente, alle VGE-Beweismittel, alle VGE-Begründungen, etc.
Das widerspricht ARTIKEL 6 EMRK RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 15EIDESSTATTLICHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG DER VGE ÜBER
DAS BESTE WOHLERGEHEN DER ZWILLINGE BIS ZUM 20.05.2007
Die Zwillinge waren von Mitte Jänner 2002 bis zum 20.05.2007 in Kirchberg am Wechsel im Team VGE & KV rund um die Uhr bestens betreut, gefördert, wobei die VGM die Aufgaben der Kindesmutter übernehmen musste. Im Oktober 2006 waren die Kinder schulreif.
Jede andere Aussage zu diesem Sachverhalt entspricht nicht der Realität.
Am 20.05.2007 wurden C und L – durch den verbrecherischen Einfluss von xxx, xxx, und anderen – nachhaltig von ihren geliebten Großeltern, Tante und Onkel sowie ihrer Heimat in Kirchberg am Wechsel getrennt.
Heute gelten beide Kinder offiziell als 50% behindert durch Trennungs-Schock, täglichen Psycho-Terror, Fremdunterbringung und Deprivation = schwere Körperverletzung laut OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995.
Jede Verzögerung einer sofortigen Rückführung von C und L in die Familie der VGE gefährdet das gesamte Kindeswohl mit allen seinen Zukunftsperspektiven in allerhöchstem Maße. Sinngemäß spricht selbst der OGH für die VGE: OGH 8Ob662/88 vom 24.11.1988.
Wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung der VGE bis zum 20.05.2007 an Eides statt sowie ehrliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen für die Zeit danach.
Dipl. Päd. SR ……………………………………………………………
Mag. AR ……………………………………………………………………
01.11.2011 Kirchberg am Wechsel
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 16Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in K-Psychiatrie
Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – KURIER 16.05.2011 ZITATE
Seite 21, persönliche Anmerkung: (*) VGE sinngemäß ergänzt.
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Die VGE (*) kümmerten sich aufopfernd um den Nachwuchs, der sich prächtig entwickelte, wie Michael, ein anderer Sohn der Familie, bekräftigt. …
Die Zwillinge liebten ihre Großeltern abgöttisch. Sie haben sie nachweislich geistig und körperlich gesund verlassen, mussten aber bereits wenige Monate später in psychologische Betreuung, die in einer 'Behindertenförderung' mündete. …
Rund 50 Personen, vornehmlich aus Kirchberg am Wechsel, darunter zwei behandelnde Ärzte, gaben jedenfalls in schriftlichen Statements an, dass die Zwillinge bis zum Zeitpunkt des Auszugs 2007 "fröhliche, aufgeweckte, gesunde und glückliche Kinder" waren.
Zudem gibt es umfassendes DVD-Material aus den unbeschwerten Tagen, das die Kinder beim völlig problemfreien Fußballspielen, Turnen, Schwimmen und Skifahren zeigt. Auch für die Vorschule waren sie bereits zugelassen.
Ingeborg A., ehemalige Betreuerin im Mödlinger Zentrum, kann ihren Zorn nicht verbergen: "Als die Zwillinge zu uns kamen, war mir sofort klar: Die haben hier nichts verloren. Das sind blitzgescheite Kinder. Weder verhaltensauffällig noch rückständig. Sie wurden in ein Heim für Rückständige gesteckt. Für mich ist das schlimmster Kindesmissbrauch. Ich habe darauf hingewiesen, konnte jedoch nichts ausrichten. Ich frage mich, was in dem Vater vorgeht." …
Das hofft auch die mittlerweile pensionierte Betreuerin Ingeborg A.
"Man muss den wunderbaren Großeltern helfen.
Man muss diesem Wahnsinn ein Ende bereiten."
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Quelle:
www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauchPERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 17Mag. AR, geboren xxx in xxx,
derzeit: xxx
Tel und Fax xxx
Mail: xxx
Datum: 01.12.2011
Vollmacht
Ich, AR, Nationale oben, bevollmächtige meine Ehefrau SR, Nationale unten, mich in allen Angelegenheiten - besonders hervorgehoben alle Angelegenheiten bezüglich meiner Enkelkinder C und LR, beide geboren am xxx in xxx - bei
1. Gericht und
2. allen Ämtern, Behörden und wo auch immer zu vertreten.
Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf.
Dipl. Päd. SR,
geborene xxx xxx in xxx,
derzeit: xxx
Tel und Fax xxx
Mail: xxx
AR, e.h.
Ich nehme die Vollmacht an: SR, e.h
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 18Dipl. Päd. SR,
geborene xxx xxx in xxx,
derzeit: xxx
Tel und Fax xxx
Mail: xxx
Datum: 01.12.2011
Vollmacht
Ich, SR, Nationale oben, bevollmächtige meinen Ehemann AR, Nationale unten, mich in allen Angelegenheiten - besonders hervorgehoben alle Angelegenheiten bezüglich meiner Enkelkinder C und LR, beide geboren am xxx in xxx - bei
1. Gericht und
2. allen Ämtern, Behörden und wo auch immer zu vertreten.
Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf.
Mag. AR, geboren xxx in xxx,
derzeit: xxx
Tel und Fax xxx
Mail: xxx
SR, e.h.
Ich nehme die Vollmacht an: AR, e.h
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 19WEITERE SACHVERHALTE, ANTRÄGE, etc 24.06.2013
Betrifft: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
Alle Beschlüsse etc gegen die VGE sind vollständig nichtig, weil sie von schwer kriminellen Amtsträgern sowie offen sichtbar befangen gegen das hohe Rechtsgut Kindeswohl von C und LR gefasst wurden.
Die VGE beantragen die kostenlose Zusendung aller Ordnungsnummern der Rechtssachen in eventu einen kostenlosen sicheren Internet-Zugang zu den elektronischen Akten wie Rechtsanwälte.
Kostenlos für die VGE bedeutet sinngemäß „auf Kosten der JUSTIZ“ zur ungeteilten Hand.
Die VGE beantragen in eventu Führung der Rechtssachen als Privatbeteiligte bzw. als Subsidiarankläger „auf Kosten der JUSTIZ“ zur ungeteilten Hand.
Das soll keine Vorverurteilung sein, sondern wird begründet durch den offen sichtbaren Sachverhalt: VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ UND DIE BISHERIGEN KOSTEN VON 75.000 EURO FÜR DIE VGE.
Das entspricht einer Art „WAFFENGLEICHHEIT“. Während schwer kriminelle Amtsträger offen sichtbar befangen die Enkelkinder und VGE existenziell bedrohen, verdienen die Amtsträger bestens und gleichzeitig werden die VGE finanziell ausgeblutet.
Die VGE beantragen die sofortige Bezahlung aller materiellen Verfahrens-kosten (bisher rund 75.000 EURO) durch die JUSTIZ. Wobei zu beachten ist, dass davon rund 40.000 EURO Steuereinnahmen waren (Mehrwert-steuer, Einkommenssteuer, …), die die VGE real bezahlen mussten.
Grundlage dieses „JAHRTAUSEND-JUSTIZ-SKANDALES“ sind alle Rechtssachen mit Ursprung, Hintergrund bzw. Zusammenhang Enkel-Kindeswohl von Christoph und Lucas RANOVSKY nach der Trennung von den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE am 20.05.2007.
Die VGE beantragen eine sofortige und nachweisliche Bekanntgabe einer Aktenzahl, Amtsträger, Behörde, Adresse, Fax, Tel, etc um weitere unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), 47 schriftliche Zeugenaussagen von 57 verschiedenen Zeugen, … vorlegen zu können.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 20xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
VGE-Sachverhaltsbericht: Hunderte unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen, KURIER, servusTV, ORF, VGE-Dokumente, Begründungen, VGE-Beweise, etc werden beharrlich ignoriert.
Fröhliche, gesunde, extrem sportliche und geistig sehr rege Kinder werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in einer Art NÖ-KINDERHEIM-PSYCHIATRIE in der Fremde festgehalten.
01.06.2013: Bisheriger materieller Schaden für die VGE rund 75.000 EURO für Honorare, Fahrtspesen, Fachliteratur, Bürokosten, Kopien, Gerichtsgebühren, ... abgesehen vom extremen Menschen-Kindesleid, das nicht veröffentlicht werden kann.
Die Kinder und ihre Heimat haben es nicht verdient, dass sie
von schwer kriminellen Elementen existenziell geschädigt werden.
ERMITTLUNGSVERFAHREN WERDEN ZURÜCKGELEGT BEI SCHWER KRIMINELLEN OFFIZIALDELIKTEN, DIE VON AMTS WEGEN SOFORT ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND.
VERDACHT: GEISTIG SEELISCHER KINDESMORD.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL.
Die korrekten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden - wie ihre Enkelkinder C und LR - von schwer kriminellen Amtsträgern existenziell bedroht.
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Weiterer kommentierter Sachverhalt: Amtsträger wurden wegen schwer krimineller Straftaten mit Strafandrohung bis zu lebenslangem
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 21Freiheitsentzug ordnungsgemäß und schwer begründet angezeigt. Als Beschuldigte dürfen sie somit ein Leben lang lügen, Schutzbehauptungen aufstellen und KollegInnen "im System" schützen.
Die seit Jahren informierte Dienstaufsicht bis zur BMJ-SPITZE versagt vollständig. Stand: 01.06.2013 00:00 Uhr
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ANTRÄGE: Für den Fall, dass die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE nicht sofort und vollständig in Österreich geklärt werden kann, beantragen die VGE von Amts wegen die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE dem EGMR oder dem ICC zu übergeben. Dazu INTERIM MEASURES, wegen IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM MENSCHEN-KINDESWOHL. ALLE RECHTSSACHEN (NATIONAL UND INTERNATIONAL) mit Rechtsanwälten für die VGE auf eigene Wahl und auf vollständige Kosten der Justiz zur ungeteilten Hand.
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DIE GESUNDEN RANOVSKY ZWILLINGE IN FREIHEIT BEI DEN VGE: FRÖHLICH, GESUND, EXTREM SPORTLICH UND GEISTIG SEHR REGE
Die Kinder können laufen, klettern, springen, werfen, treffen, schwimmen, Wasserspringen, Schifahren, Eislaufen, Radfahren, Rollschuhfahren (Rollerblades), Basketballspielen, Fußballspielen, Volleyballspielen, Tischtennisspielen, Trampolinspringen, sind schulreif für den Regelunterricht, sind sehr wissbegierung, können singen, lernen gerne auswendig, können vieles auswendig, wissen vieles, spielen gern Memory, spielen gern Mensch-Ärgere-Dich-Nicht, spielen gern Quartett, spielen gern mit Bausteinen (Holz und Lego), spielen gern mit vielen anderen Spielsachen, helfen gern beim Kochen, uvam ...
TRENNUNGSSCHOCK und TRENNUNGSSCHMERZ
IM KINDERHEIM SCHWERBEHINDERT:
das Kind weint den ganzen Tag ...
das Kind wird "niedergespritzt" ...
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 22das Kind kann nicht sprechen ...
das Kind lallt ...
das Kind kann nicht gehen ...
das Kind kann nicht auf einem Bein stehen ...
das Kind kann keinen Ball werfen ...
das Kind verblödet ...
das Kind geht in die Sonderschule ...
das Kind wiederholt eine Klasse Sonderschule-Volksschule ...
weiteres extremes Menschen-Kindesleid wird hier nicht aufgezählt, können sich aber die gesunden und mündigen Bürgerinnen und Bürger sinngemäß leicht vorstellen. Dazu: INFORMATIONS-SPERRE … SCHWER KRIMINELLES RUHEN DER PFLEGSCHAFTSVERFAHREN … UNFAIRE VERFAHREN IN ALLEN RECHTSSACHEN …
SCHWER KRIMINELLE AMTSTRÄGER BEHAUPTEN:
Die Zwillinge entwickeln sich im Kinderheim prächtig.
Bisheriger Schaden „frei Schnauze“ für den Steuerzahler: 880.000 EURO 10.000 EURO/KIND/MONAT … 44 MONATE x 2 KINDER = 880.000 EURO
Verdacht: ANGEBLICHE DUNKELZIFFER: 10.000 KINDER
ANGEBLICH RUND 2 MILLIARDEN EURO SCHADEN für den Steuerzahler
Schwer kriminelle Amtsträger schreiben offen sichtbar befangen sowie sach-, rechts- und aktenwidrig: Es besteht kein Tatverdacht.
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ANTRAG: Die VGE beantragen die sofortige Rückführung ihrer Enkelkinder Christoph und Lucas Ranovsky in deren reale Heimat bei den VGE. Die Übergabe der Kinder erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, das ist zur Zeit: Markt xxx, A 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL.
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ANTRAG: Die VGE beantragen für sich eventuelle weitere Zeugenaussa-gen schriftlich abgeben zu dürfen. Die VGE schreiben stets wahrheitsge-mäß. Alle bisherigen VGE-Schriftsätze gelten auch hier und heute.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 23CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE EINIGE AKTENZAHLEN VON VIELEN:
Die VGE regen an: Alle vollständigen Akten der CAUSA RANOVSKY
ZWILLINGE „JAHRTAUSENDSKANDAL“ mögen von der JUSTIZ sofort vorgelegt werden und von einer real unbefangenen und unabhängigen Experten-Kommission unter der Leitung von Dr. Johann RZESZUT, OGH-Präsident i.R., sofort objektiv geprüft werden. INTERIM MEASURES !!
1.) * 2009 BG xxx AZ xxx
Pflegschaftsakt C und LR, beide * xxx:
aktenführend: Mitte November 2009 bis etwa Mitte März 2010:
Mag. KM
aktenführend: etwa Mitte März 2010 bis laufend: Mag. MD
2.) * 2010 Strafsache gegen 1. Beschuldigten: HR Dr. ET ua
STA xxx AZ xxx aktenführend STA Mag. TS und ESTA Mag. JF uvam ………. LG xxx AZ xxx
3.) * 2011 Strafsache gegen 1. Besch.: Mag. KM uvam
BMJ-xxx-IV 5/2011
STA xxx AZ xxx
aktenführend STA Mag. RR
LG xxx AZ xxx
aktenführend Dr. KM, PRÄSIDENT LG xxx,
4.) * 2012 Strafsache gegen Beschuldigte: Mag. Dr. Beatrix KARL, Mag. Christian PILNACEK, LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL, HR RATZ, uvam
BMJ-xxx-IV 5/2012
OSTA WIEN: Aktenzahl trotz nachweislichem Antrag unbekannt
5.) * 2013 Strafsache gegen Beschuldigte: Mag. Dr. Beatrix KARL, Mag. Christian PILNACEK, LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL, HR RATZ, uvam
WKSTA Aktenzeichen: xxx aktenführend LOSTA Mag. IM VS und STA Mag. VE
STA WIEN: Aktenzahl trotz nachweislichem Antrag unbekannt
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2421.06.2013 ff …………………………………… VORANGESTELLT WIRD 1 (5):
VGE-AKTION 2013 Licht ins Dunkel für die gesunden Enkelkinder L und C, die schwerbehindert in der Fremde festgehalten werden.
01. Die Ablehnung bzw. Ausgeschlossenheit aller aktenführenden und informierten Justizorgane und Amtsorgane (Richter, Staatsanwälte, Bezirksanwälte, Beamte, ua) wegen offen sichtbarer Befangenheit in Verfahren mit Ursprung bzw Zusammenhang Enkel-Kindeswohl von C & LR, beide * xxx, ist und bleibt aufrecht.
Weitere rechtliche Schritte der VGE gegen Richter, Staatsanwälte, Bezirksanwälte, Beamte ua wegen andauernder höchster Gefährdung des Enkel-Kindeswohls vorbehalten.
02. Soweit in diesem Schreiben personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.
03. Ursprung aller Verfahren sind die schweren Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen für die Enkelkinder C und LR, beide * xxx, nach dem 20.05.2007.
SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG: Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION.
Im Ursprung aller Verfahren stehen sofortige vorläufige existenzielle Maßnahmen betreffend das Kindeswohl. Daher sind alle Verfahren mit besonderer Beschleunigung zu führen, analog ABGB § 215 als auch § 9 StPO – sofortige Entlassung Unschuldiger aus Haft oder Gefangenschaft – so wie sofortige Rückkehr in die Heimat der bezüglich Kindeswohl real guten VGE-Familie sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988.
04. Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl sind die VGE verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen.
05. Die VGE beantragen ausnahmslos nachweislichen Schriftverkehr. Begründung: Allerhöchste Gefährdung des Enkel-Kindeswohls.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2521.06.2013 ff ……………………………………… VORANGESTELLT WIRD 2 (5):
06. ANTRÄGE: Für alle Rechtssachen und Strafverfahren beantragen die VGE Parteienstatus, Opferstatus & Privatbeteiligtenstatus sowie psychosoziale Verfahrens- und Prozessbegleitung. Die VGE beantragen Sicheres /Freies Geleit auf allen Wegen (Schriftverkehr, Telefon, persönliche Kon-takte, etc) gegen Besachwalterung, Psychiatrierung etc. sinngemäß nach MEYER-MEWS 2001 Richterliche Befangenheit, S 8-10 und FAIR TRIAL (EMRK).
Die VGE beantragen für ihre Enkelkinder C und L und für sich selbst (*) ausnahmslos Kontradiktorische Einvernahmen. (*) Wenn überhaupt notwendig, weil die VGE stets realitätsgemäß schreiben.
Die VGE beantragen für alle VGE-Zeugen sofortige kontradiktorische Einvernahmen. Begründung: Während der 42 langen Monate von „Verfahrensverschleppungen“ etc. ist bereits 1 wichtige VGE-Zeugin verstorben und 2 wichtige VGE-Zeuginnen sind schwer erkrankt.
Betreffend Zeugenvernahmen etc von Zeugen aus dem Raum Kirchberg am Wechsel beantragen die VGE kontradiktorische Einvernahmen im Gemeindeamt 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL auf Kosten der Justiz zur ungeteilten Hand.
Betreffend Zeugenvernahmen etc von Zeugen aus anderen Regionen beantragen die VGE kontradiktorische Einvernahmen in sicheren Räumlichkeiten nach Wunsch der jeweiligen Zeugen.
Betreffend Teilnahme an Verfahren etc beantragen die VGE für sich selbst ausnahmslos Videokonferenz-Schaltungen in das Gemeindeamt ihres aktuellen Wohnsitzes auf Kosten der Justiz zur ungeteilten Hand, dazu einen reservierten Parkplatz direkt vor dem Gebäude (wegen der extrem hohen Aktenanzahl – „Jahrtausendskandal“, Verdacht: FOLTER, etc). Das ist derzeit das Gemeindeamt 2880 KIRCHBERG AM WECHSEL.
Aktueller VGE-Wohnort ist derzeit A-2880 Kirchberg am Wechsel.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2621.06.2013 ff ……………………………………… VORANGESTELLT WIRD 3 (5):
Das soll keine Vorverurteilung sein, sondern wird begründet durch den offen sichtbaren Sachverhalt: VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ UND DIE BISHERIGEN KOSTEN VON 75.000 EURO FÜR DIE VGE SOWIE EINE RIESIGE ANZAHL VON AKTEN MIT KRASSEN FEHLURTEILEN.
Begründung: Materieller Schaden mindestens 9 Euro für Bürobedarf. 75.000 Euro materielle Folgeschäden für Bürobedarf, Fachliteratur, Fahrtkosten, Honorare, Kopien, Gebühren, etc. – ohne Wertsicherung sowie Zins- & Zinseszins – abgesehen vom extremen menschlichen Leid für Enkelkinder und VGE (immaterielle Schäden) & VGE-Arbeitsaufwand.
Sowie „Frei Schnauze“:
880.000 Euro materieller Schaden für den Steuerzahler für die unnötige, das Kindeswohl höchstgefährdende und sündteure Fremdunterbringung:
10.000 Euro/Kind/Monat x 2 (Kinder) x 44 (Monate) = 880.000 Euro
07. Die VGE beantragen für sich in allen Fällen jeweils die gesetzlich mögliche Höchstfrist für wohlfundierte VGE-Antworten, Äußerungen, Stellungnahmen, etc sowie - bis auf Widerruf - eine Mindestfrist von 14 Tagen dafür.
08. Die VGE haben als Partei das Recht auf fristgerechte, nachweisliche und kostenlose Zustellung aller Parteivorbringen, etc.
09. Die Enkelkinder C und LR, ihre VGE und der Steuerzahler haben das Recht auf sofortige, vollständige und lückenlose Aufklärung des Kriminalfalles „CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE“. Aller-höchste Gefahr der Verdunkelung, Verabredung und Wiederholung !!!
10. Die Enkelkinder C und LR, ihre VGE und der Steuerzahler haben das Recht, dass jedes bisherige VGE-Beweismittel und jede bisherige VGE-Begründung konkret und präzise zur realen
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2721.06.2013 ff ……………………………………… VORANGESTELLT WIRD 4 (5):
Wahrheitsfindung gewürdigt wird.
11. Justizorgane und Amtsorgane, die ua begünstigen, Beweismaterial unterdrücken oder ihre beruflichen Pflichten zur realen Wahrheitsfindung in Verfahren mit Ursprung Kindeswohl von C und LR, beide * xxx, nicht sofort und vollständig wahrnehmen, amtieren offen sichtbar befangen und ihr Amt missbrauchend.
12. Alle bisherigen VGE-Schriftsätze in allen jeweils Bezug habenden Verfahren gelten auch hier und jetzt und werden nicht extra wiederholt. Das betrifft unwiderlegbare VGE-Tatsachenbeweise (DVD-Szenen, Fotos), schriftliche Zeugenaussagen, andere Beweise, Dokumente, Begründungen, Anträge, etc. VGE-Begründung dafür: Bis zum heutigen Tag wurde kein einziger VGE-Beweis real gewürdigt sowie keine einzige VGE-Begründung, etc (bis auf „Kleinigkeiten“) beachtet. Alle früher jeweils Bezug habenden Akten sind daher die Grundlage der weiteren Verfahren. (Unwiderlegbare Tatsachenbeweise)
13. Zum Tatsachenbeweis für die Richtigkeit ihrer Angaben beantragen die VGE die kostenlose Zusendung der Stellungnahmen aller abgelehnten Justiz- und Amtsorgane - bei den Staatsanwälten auch die schriftliche Stellungnahme der Vorgesetzten, der Generalprokuratur und der Bundesministerin für Justiz.
14. Gegen Fristversäumnisse, Verjährung etc beantragen die VGE sofort und nachweislich schriftliche Benachrichtigung über neue Aktenzahlen neuer Verfahren sowie Titel, Vornamen und Familiennamen der akten-führenden Justizorgane bzw Amtsorgane, deren Tel & Fax sowie Namen der Behörde, deren weitere Vorgangsweise und Rechtsmittelbelehrung.
15. Die Grundlage unserer Verfassung ist die unantastbare Menschen-würde, welche durch die Deklaration der Menschenrechte 1948 gesetzlich in der Republik Österreich verwirklicht ist. Einschränkungen sind null und nichtig. Jede Einschränkung der Menschenrechte setzt die
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 2821.06.2013 ff ……………………………………… VORANGESTELLT WIRD 5 (5):
Verwirklichung der Unantastbarkeit der Menschenwürde außer Kraft.
16. ANTRAG: Die VGE beantragen in eventu Führung der Rechtssachen als Privatbeteiligte, als Privatankläger bzw. als Subsidiarankläger „auf Kosten der JUSTIZ“ zur ungeteilten Hand.
Das soll keine Vorverurteilung sein, sondern wird begründet durch den offen sichtbaren Sachverhalt: VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ UND DIE BISHERIGEN KOSTEN VON 75.000 EURO FÜR DIE VGE.
Das entspricht einer Art „WAFFENGLEICHHEIT“. Während schwer kriminelle Amtsträger offen sichtbar befangen die Enkelkinder und VGE existenziell bedrohen, verdienen die Amtsträger bestens und gleichzeitig werden die VGE finanziell ausgeblutet.
Die VGE beantragen die sofortige Bezahlung aller materiellen Verfahrens-kosten (bisher rund 75.000 EURO) durch die JUSTIZ. Wobei zu beachten ist, dass davon rund 40.000 EURO Steuereinnahmen waren (Mehrwert-steuer, Einkommenssteuer, …), die die VGE real bezahlen mussten.
17. ANTRAG: Die VGE beantragen für sich eventuelle weitere Zeugen-aussagen schriftlich abgeben zu dürfen. Die VGE schreiben stets wahrheitsgemäß. Alle bisherigen VGE-Schriftsätze gelten auch hier und jetzt.
18. ANTRAG: Die VGE beantragen die sofortige rechtswirksame und rechtsgültige Rückführung der Zwillinge „ohne wenn und aber“ sowie „auf immer und ewig“. Die Übergabe der Minderjährigen erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, das ist derzeit Markt xxx, A 2880 Kirchberg.
19. Alle Amtsträger haben von Amts wegen die Pflicht, die schwer kriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder C und LR sofort abzustellen und vollständig zu klären.
PERSÖNLICHER HINWEIS NUR FÜR DAS FORUM: SEITE 29-32MAIL ADRESSEN 24.06.2013 PARLAMENT
DIREKTION, REGIERUNGS-MITGLIEDER, PRÄSIDENTEN bei ABGEORDNETE ZUM NATIONALRAT in der Reihenfolge
SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE BZÖ STRONACH soweit bekannt:
Harald.Dossi@parlament.gv.at, susanne.janistyn@parlament.gv.at, alexis.wintoniak@parlament.gv.at, kabhbk@bka.gv.at, stsostermayer@bka.gv.at, gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at, reinhold.lopatka@bmeia.gv.at, briefkasten@bmask.gv.at, maria.fekter@bmf.gv.at, andreas.schieder@bmf.gv.at, alois.stoeger@bmg.gv.at, johanna.mikl-leitner@bmi.gv.at, staatssekretaer@bmi.gv.at, buero.berlakovich@lebensministerium.at, claudia.schmied@bmukk.gv.at, doris.bures@bmvit.gv.at, reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at, Karlheinz.Toechterle@bmwf.gv.at,
sonja.ablinger@parlament.gv.at, josef.auer@parlament.gv.at, petra.bayr@parlament.gv.at, ruth.becher@parlament.gv.at, gabriele.binder-maier@parlament.gv.at, h.buchmayr@aon.at, josef.cap@spoe.at, renate.csoergits@parlament.gv.at, norbert.darabos@spoe.at, michael.ehmann@parlament.gv.at, michael.ehmann@spoe.at, h.fazekas@schwechat.gv.at, hannes.fazekas@spoe.at, kurt.gartlehner@parlament.gv.at, kurt.gassner@spoe.at, andrea.gessl-ranftl@aon.at, andrea.gessl-ranftl@parlament.gv.at, elisabeth.grossmann@parlament.gv.at, wilhelm.haberzettl@parlament.gv.at, elisabeth.hakel@parlament.gv.at, elisabeth.hakel@spoe.at, johann.hechtl@parlament.gv.at, anton.heinzl@spoe.at, johann.hell@spoe.at, johann.hell@aon.at, hannes.jarolim@parlament.gv.at, erwin.kaipel@spoe.at, erwin@kaipel.com, wolfgang.katzian@parlament.gv.at, franz.kirchgatterer@parlament.gv.at, ulrike.koenigsberger-ludwig@parlament.gv.at, jan.krainer@spoe.at, jan.krainer@parlament.gv.at, guenther.kraeuter@spoe.at, guenther.kraeuter@parlament.gv.at, hermann.krist@aon.at, hermann.krist@parlament.gv.at, andrea.kuntzl@spoe.at, hubert.kuzdas@parlament.gv.at, christine.lapp@spoe.at, christine.lapp@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@parlament.gv.at, hermann.lipitsch@vida.at, hermann.lipitsch@oegb.at, rosa.lohfeyer@parlament.gv.at, angela.lueger@parlament.gv.at, christoph.matznetter@parlament.gv.at, elmar.mayer@spoe.at, josef.muchitsch@parlament.gv.at, bessere.zukunft@josef-muchitsch.at, christine.muttonen@parlament.gv.at, christine.muttonen@spoe.at, sabine.oberhauser@parlament.gv.at, rudolf.plessl@parlament.gv.at, rudolf.plessl@spoe.at, stefan.praehauser@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, erwin.preiner@parlament.gv.at, post@winden.bgld.gv.at, franz.riepl@parlament.gv.at, laura.rudas@spoe.at, laura.rudas@parlament.gv.at, ewald.sacher@parlament.gv.at, ewald.sacher@aon.at, rosemarie.schoenpass@spoe.at, rosemarie.schoenpass@parlament.gv.at, walter.schopf@gmtn.at, walter.schopf@aon.at, erwin.spindelberger@parlament.gv.at, peter.stauber@parlament.gv.at, sonja.stessl-muehlbacher@spoe.at, irene.szep@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, gisela.wurm@spoe.at, werner.amon@parlament.gv.at, gertrude.aubauer@parlament.gv.at, jakob.auer@oevp.at, martin.bartenstein@parlament.gv.at, katharina.cortolezis-schlager@parlament.gv.at, karl.donabauer@parlament.gv.at, heribert.donnerbauer@parlament.gv.at, claudia.durchschlag@liwest.at, thomas.einwallner@parlament.gv.at, f.essl@lk-salzburg.at, anna.franz@parlament.gv.at, adelheid.fuerntrath-moretti@parlament.gv.at, silvia.fuhrmann@parlament.gv.at, hermann@gahr.at, hermann.gahr@maschinenring.at, wolfgang.gerstl@parlament.gv.at, franz.glaser@parlament.gv.at, franz.glaser@direkt.at, fritz.grillitsch@parlament.gv.at, wolfgang.grossruck@parlament.gv.at, karin.hakl@parlament.gv.at, michael.hammer@parlament.gv.at, p.haubner@wirtschaftsbund.at, eva-maria.himmelbauer@parlament.gv.at, johann.hoefinger@parlament.gv.at, hoellerer@aon.at, anna.hoellerer@parlament.gv.at, franz.hoerl@parlament.gv.at, franz.hoerl@gaspingerhof.at, erwin.hornek@parlament.gv.at, franz.huainigg@parlament.gv.at, peter-michael.ikrath@parlament.gv.at, michael.ikrath@sv.sparkasse.at, oswald.klikovits@parlament.gv.at, karlheinz.kopf@oevpklub.at, bettina.krenn@parlament.gv.at, josef.lettenbichler@parlament.gv.at, christine.marek@parlament.gv.at, peter.mayer@parlament.gv.at, peter.mayer@inext.at,
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02 Seiten SCHWER KRIMINELLE AMTSTRÄGER IM BEREICH DES
PARLAMENTS UND UMGEBUNG
03 Seiten SCHWER KRIMINELLE STRAFTATEN IM BEREICH DES
PARLAMENTS UND UMGEBUNG
05 Seiten BEGRÜNDUNGEN kurz und bündig
02 Seiten UNTERDRÜCKTE BEWEISMITTEL bis zum 24.06.2013 00 Uhr
01 Seite 01.11.2011 Eidesstattliche Sachverhaltsdarstellung
der VGE über das beste Wohlergehen der Zwillinge
bis zum 20.05.2007
01 Seite Das ist schlimmster Kindesmissbrauch – Gesunde Kinder in
einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie – KURIER 16.05.2011 ZITATE
02 Seiten Gegenseitige Vollmachten der VGE
05 Seiten WEITERE SACHVERHALTE, ANTRÄGE, etc … AKTENZAHLEN
05 Seiten VORANGESTELLT WIRD
04 Seiten MAIL-ADRESSEN 24.06.2013 VGE RANOVSKY an PARLAMENT
01 Seite Inhaltsverzeichnis
33 Seiten insgesamt
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WEITERE MAILS etc ZUM SACHVERHALT UND ZUM BEWEIS FOLGEN.
Z.B.: MAIL 2, 3, usw mit JPG-BILD-DATEIEN, PDF-DATEIEN, usw
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MAIL 02, 03 und 04 mit unwiderlegbaren VGE-Tatsachenbeweisen (FOTOS, SCREENS) über die beste Sicherung und Förderung des Enkel-Kindeswohls bei den VGE bis zum 20.05.2007, wie hier im Forum für gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger schon lange öffentlich sichtbar.
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RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE 20.06.2013 SACHVERHALT:
43 MONATE KEINE WÜRDIGUNG DER UNWIDERLEGBAREN VGE-TATSACHENBEWEISE
15.05.2011 KURIER DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCHxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE Zusammenfassung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=449.0xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.