Protokoll des internen Unterausschusses - Befragung Mag Hans-Peter Kronawetter

Begonnen von Reichmann, 15 Mai 2012, 17:16:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Reichmann

Westenthaler (BZÖ): Was natürlich ein massiver ... (ohne Mikro) ist, wenn man so, wie Sie es vorher ganz locker gesagt haben, Kampusch und Priklopil zusammen auf einem Video sieht, weil dann ist natürlich die Verdachtslage eine andere, Herr Staatsanwalt. Aber Sie haben das korrigiert. Das nehme ich zur Kenntnis. Die Videos sind eh weg daher wird es keiner mehr herausfinden können.
Aber schauen wir einmal, was da noch herauskommt.
Jetzt kommen wir zu einer Zeit, vielleicht können Sie sich da besser erinnern, weil es noch nicht ganz so lange her ist, nämlich der Zeitraum, blenden Sie zurück, Jänner 09 bis August 09. Herr Staatsanwalt. Wo waren Sie zu dieser Zeit?
Naja, waren Sie im Dienst? Waren Sie Schifahren, waren Sie auf Urlaub? Wo?
(Zwischenruf.) Recht eine einfache Frage.

Kronawetter: Ich habe meinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft Wien versehen.

Westenthaler: Wunderbar. Sehr deutliche und klare, nach Langem wieder einmal eine klare Äußerung. Ich frage Sie das nämlich aus einem gewissen Grund.
Und das ist gleich meine nächste Frage. Haben Sie in diesem Zeitraum poIizeiliche Ermittlungsberichte bekommen, in diesem Zeitraum Jänner 09 bis August 09, in ihrer Zeit, als Sie, wie Sie uns gerade gesagt haben, nicht weg waren, sondern in ihrem Amt waren.

Kronawetter: Sie meinen die Berichte der Evaluierungskommission?

Westenthaler: Ich habe Sie gefragt, Herr Staatsanwalt, haben Sie im Zeitraum von Jänner 09 bis August 09 polizeiliche Ermittlungsberichte bekommen?

Kronawetter: Da hätte ich gerne gewusst, welche Berichte meinen Sie? Dann kann ich sagen, ja, habe ich bekommen oder nein, habe ich nicht bekommen.

Westenthaler: Haben Sie polizeiliche Ermittlungsberichte im Zusammenhang mit der Causa Kampusch bekommen, ja oder nein? Eine recht einfache Frage.

Kronawetter: Wenn das die Zeit war, wo die Evaluierungskommission tätig war, habe ich da Berichte bekommen. Ja.

Westenthaler: Wie haben Sie auf diese Berichte reagiert?

Kronawetter: Ich habe diese Berichte gelesen. Ich habe sie durchgearbeitet und ich habe meinerseits Berichte an die Oberbehörden verfasst.

Westenthaler: Haben Sie sonstige Aufträge erteilt zu Erkundigungen und Beweisaufnahmen et cetera?

Kronawetter: Es gab einen Anlassbericht, wo wir da zweckdienliche Erkundigungen in Auftrag gegeben haben, ansonsten habe ich die Berichte der Evaluierungskommission, die ich in diesem Zeitraum bekommen habe, durchgearbeitet, gesichtet und darüber Berichte an meine Oberbehörde verfasst. Es gab zu damaligen Zeitpunkt keinerlei Veranlassung Anordnungen oder andere Sachen zu tätigen.

Westenthaler: An wen haben Sie diese Berichte verfasst?

Kronawetter: An die Oberstaatsanwaltschaft in Wien.

Westenthaler: Pleischl?

Kronawetter: Nein. Ich schicke das an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, weil das der normale Berichtsweg ist.

Westenthaler: Wer war damals in persona der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien?

Kronawetter: Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien war der Dr. Pleischl.

Westenthaler: Na, sehen Sie. Es geht ja.

(Zwischenbemerkung von Mag. Kronawetter: Wie bitte?)

Kronawetter: Er hat auch Mitarbeiter.

Westenthaler: Ja, das habe ich jetzt nicht gefragt. Kam da etwas zurück? Sie berichten an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, berichten von Ermittlungsberichten der Polizei, die es interessanterweise zu diesem Zeitpunkt gegeben hat. Wie oft haben Sie berichtet von Jänner 09 bis August 09 an die Oberstaatsanwaltschaft?

Kronawetter: Weiß ich nicht mehr genau, aber das finden Sie in meiner Auflistung. Ich glaube, ...

Westenthaler: Wie oft? War es einmal? War es mehrmals das mehrfach? War das einmal? War das intervallsmäßig? Ich brauche keine genaue Zahl, nur ungefähr aus dem Gefühl heraus. Das ist zwei Jahre her. Das werden Sie ja noch wissen.

Kronawetter: Es waren einige Berichte.

Westenthaler: Einige Berichte. Kam von der Oberstaatsanwaltschaft irgendetwas zurück? Antworten? Glückwünsche? Aufträge? Haben Sie jemals Post von der Oberstaatsanwaltschaft als Antwort auf Ihre Berichte bekommen in dieser Zeit?

Kronawetter: Es wurde dann in weiterer Folge das Verfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gezogen und von dort weitergeführt.

Westenthaler: Aber auf Ihre Berichte, die Sie da an die Oberstaatsanwaltschaft aufgrund polizeilicher Ermittlungsberichte gemacht haben kam keine Antwort an Sie?

Kronawetter: Nein.

Westenthaler: Wunderbar. – Haben Sie mit dem Polizeioberst Kröll in dieser Zeit Kontakt gehabt?

Kronawetter: Mehrfach.

Westenthaler: Das ist interessant, weil das widerspricht eigentlich (ohne Mikro) uns vorliegenden Berichten, des Polizeioberst Kröll. Uns liegen hier schriftliche Dokumente vor - sind nicht Akterbestandteile, sage ich gleich dazu -, dass der Herr Polizeioberst Kröll Sie in der Zeit von Jänner 09 bis August 09 fast jede Woche mehrfach versucht hat zu erreichen und dass er Sie nie erreichen konnte. Nie erreichen konnte! Und ich füge hinzu, damit es auch im Akt und im Protokoll steht, er sogar einmal persönlich zu ihnen gekommen ist, daraufhin nicht zu Ihnen vorgedrungen ist mit der Begründung Sie seien nicht im Amt und nicht anwesend. Deswegen auch meine erste Frage. Komischerweise sind Sie ihm dann aber ein paar Minuten später am Gang, vor die Füße gelaufen, wie man so schön sagt.

Kronawetter: Ich kann mich jetzt nicht mehr an den Zeitraum 1/09 bis 8/09 erinnern, ich weiß aber sehr wohl, dass mir der Herr Oberst Kröll persönlich mehrfach Berichte überbracht hat und übergeben hat. Wann das jetzt genau ist, kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen. Ob das jetzt im Zeitraum 1/09 bis 8/09 war oder zu einem anderen Zeitpunkt, der Oberst Kröll war Mitglied der Evaluierungskommission und der Oberst Kröll hat zusammen mit seinem Kollegen mir mehrfach Berichte überbracht. Ich habe diese Berichte übernommen und habe dann über diese Berichte meinerseits Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien verfasst wo ich mich mit dem Inhalt dieser Berichte der Evaluierungskommission auseinandergesetzt habe.

Westenthaler: Ich helfe Ihnen weiter, Herr Staatsanwalt. Sie haben im Zeitraum Jänner 09 bis August 09 nicht ein einziges Mal mit dem Herrn Kröll gesprochen, sondern Sie haben sich verleugnen lassen, Herr Staatsanwalt. Sie waren im Amt und haben ihm ausgerichtet, Sie sind nicht da, und sind von ihm selber gesehen worden, weil er zufälligerweise im Haus war.
(Zwischenbemerkung von Mag Kronawetter.) - Sie sind jetzt nicht dran.
Er hat mehrfach versucht, Sie telefonisch zu erreichen, um Sie darauf  hinzuweisen, dass es neue Ermittlungsergebnisse gibt und dass es Ermittlungsberichte gibt. Sie haben ihn ein Jahr lang nicht zu sich vorgelassen. Erst als er sie dann Ende August endlich einmal erwischt hat, haben Sie ihm wortwörtlich gesagt auf die Frage, warum denn da nichts passiert: Ich habe auch noch Vorgesetzte (Pleischl, Pilnacek).
Können Sie sich an dieses Gespräch erinnern, wo Sie das gesagt haben?

Kronawetter: Ich habe aufgrund der verschiedenen Berichte meine Berichte an die Oberbehörde erstattet, und wenn Oberst Kröll mir vorgeworfen hat, was ist, warum ist nichts passiert, habe ich ihn auf das Berichtswesen aufmerksam gemacht und dass ich meinerseits an die Oberbehörde berichte und natürlich warten muss, bis ich eine Antwort davon bekomme. Und die habe ich anscheinend zu diesem Zeitraum noch nicht gehabt. Ich habe mich aber zu keiner Zeit verleugnen lassen. Das stimmt so nicht.
Es kann natürlich sein, dass im Juli/August 09 irgendwann auch auf Urlaub war oder auch im Februar 09 auf Urlaub war, so wie ich es jetzt war. Das weiß ich nicht mehr so genau. Tatsache ist dass ich mit Oberst Kröll mehrfach Kontakt gehabt habe. Tatsache ist auch, dass er mir mehrfach Berichte überbracht hat, die ich dann durchgearbeitet habe, und meinerseits dann Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft Wien verfasst habe.

Westenthaler: Das ist ja alles erleuchtet. Nur Herr Staatsanwalt, Herr Kröll ist ja nicht  irgendwer zu dem Zeitpunkt gewesen.
Polizeioberst Kröll, einer der Hauptermittler, es hat am Ende ja nur noch zwei gegeben.
Der ist ein halbes Jahr nicht an Sie herangekommen. Ich gestehe Ihnen Ihren Schiurlaub ihren Urlaub auch im Sommer zu, auch welche Bücher Sie lesen, obliegt Ihnen ganz allein, und wenn Sie das alles nicht mehr interessiert, der Kampusch-Fall, wie wir das heute gehört haben, aber ein halbes Jahr lang ist der Polizeioberst Kröll nicht an Sie herangekommen.
Das sage ich Ihnen: Ein halbes Jahr!
Und das ist interessant, dass Sie ihm dann gesagt haben - das haben Sie ja mittlerweile nicht dementiert -: Ich habe ja auch Vorgesetzte. Der ermittelnde Staatsanwalt berichtet aufgrund von neuen Ermittlungsberichten der Polizei an die Oberstaatsanwaltschaft. Die antwortet nichts oder es ist uninteressant, worauf dann der Referent in dem Fall nach einem halben Jahr nahezu verzweifelt sagt, ich habe nichts, weil ich habe auch Vorgesetzte.
Alles hochinteressant, was sich im Justizgefüge abspielt und was mit Sicherheit in einem weiteren Untersuchungsverfahren noch geklärt werden wird müssen, denn ich habe auch noch einen Aktenvermerk, der das auch interessant macht, nämlich vom Herrn Oberst – mittlerweile - wie Sie wissen, tragischerweise verstorben -, vom 16. Dezember. Das war am Ende, als er seinen Abschlussbericht an seinen vertrauten Kollegen geliefert hat. Er hat ihm ein Mail geschrieben in einer sehr zynischen Art und Weise, weil der Mann verzweifelt war, wie damals umgegangen worden ist von Ihnen, von der Justiz mit diesem Fall.
Und er schreibt da: ,,Wie man scheinbar bei den Justizbehörde und im Bundeskriminalamt mit diesem außerordentlichen Erfolg - und er meint damit die Einstellung - derart zufrieden ist, sieht man, dass man mir nahe legte unmissverständlich, den Akt zu schließen." Zitat Ende.

Können Sie sich vorstellen, wer den Herrn Polizeioberst Kröll nahegelegt hat, den Akt zu schließen?

Obmann Werner Amon: Herr Staatsanwalt. Dann noch eine Nachfrage, dann bitte Herr Dr. Pilz.

Kronawetter: Nein. Und ich war damals nicht mehr damit befasst.

Westenthaler: Letzte Frage, Herr Staatsanwalt. Auch einfach konkret. Gibt es Ihrer Meinung nach, was die Äußerung des Herrn H. in dieser ganzen Angelegenheit, alle seine Aussagen anbelangt, gibt es Ihrer Meinung nach eine objektivierte, unwahre Aussage oder mehrere des Herrn H.?

Kronawetter: Es gibt mehrere Unrichtigkeiten, die der Herr H. präsentiert hat. Aber alleine unrichtige Aussagen führen mich noch nicht dazu, dass ich ihm eine konkrete strafbare Handlung zur Last legen kann oder Umstände hätte, die ihm anzulasten sind, dass er ein Mittäter an der Entführung oder an der Gefangennahme der Kampusch ...

Westenthaler: Das habe ich nicht gefragt, Herr Staatsanwalt. Wirklich allerletzte Frage: Sie haben jetzt geantwortet. Wunderbar.
Ich bin auch der Meinung, es gibt objektivierte Unwahrheiten, die der Herr H. gesagt hat, was für den Fall selber interessant ist, nur, Herr Staatsanwalt: Wissen Sie, hat er das als Zeuge oder als Beschuldigter gesagt, der Herr H., objektivierte Unwahrheiten? Denn er war ja Zeuge und Beschuldigter und wurde als Zeuge und Beschuldigter einvernommen. Hat er als Zeuge objektivierte Unwahrheiten gesagt der Herr H., Herr Staatsanwalt?

Kronawetter: Ich glaube mich zu erinnern, dass Dr. Mühlbacher ihn einvernommen hat, mehrfach. Damals in meinem Verfahren wurde er zeugenschaftlich befragt glaube ich.

Westenthaler: Eben. Wissen Sie, was bei objektivierten  Unwahrheiten bei zeugenschaftlichen Einvernahmen passiert? Ich kenne mich da recht gut aus. Wissen Sie, was da passiert? Da leiten Sie sehr gerne und sehr rasch Verfahren wegen falscher Zeugenaussage ein. Warum haben Sie das beim Herrn H. nicht gemacht?

Obmann Werner Amon: Die Antwort gibt es noch, aber dann ist wirklich Dr. Pilz dran.

Kronawetter: Weil wir keine so konkrete Verdachtslage hatten, um hier ein Verfahren einzuleiten  Das wurde ja auch ...

Hannes Fazekas (SPÖ): Haben Sie das Kampusch-Buch gelesen?

Kronawetter: Nein.

Fazekas: Wieso nicht?

Kronawetter: Ich habe es nicht gelesen. Wieso nicht? Ja ich habe so viel mit Akt zu tun gehabt.

Peter Pilz (Grüne): Ich habe Sie etwas sehr Präzises gefragt, nämlich ob es dieses Cold Case-Management gegeben hat, so wie es der Dr. Haidinger in Auftrag gegeben hat. Sie haben darauf gesagt: Ja. Und Sie haben versucht, das durch einige Erinnerungen zu bekräftigen.
Jetzt stellt sich heraus, dass das alles nicht stimmt. Seien Sie froh, dass Sie nicht vor Gericht sind und nicht Zeuge sind! Wissen Sie, was damals passiert ist? Am 2. September 2002, Staatsanwalt am Landesgericht, Antrag auf Vornahme von Vorerhebungen gegen Brigitta Sirny, Ludwig Koch wegen § 75 StPO, und so weiter, Rufdatenrückerfassung, Überwachung des Fernmeldeverkehrs.

Mehr findet sich von irgendeiner Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Wiederaufnahme durch die SOKO Burgenland nicht im Akt. Es kommen noch ein paar andere Geschichten, wo es wieder um Familienmitglieder geht. Auf irgendetwas in Richtung Cold-Case und so weiter, nicht der geringste Hinweis.

Peter Pilz: Ich werde Ihnen jetzt mit Sicherheit nicht erklären, was ein Cold-Case-Managment ist. Wenn Sie Abgeordnete dieses Hauses dazu brauchen, um Ihnen das zu erklären, dann wäre es besser, Sie würden sich überlegen, ob Sie wirklich beruflich am richtigen Ort sind.

Günther Kößl (ÖVP):
Ich habe mir gerade zuerst  den Obduktionsbericht angeschaut, haben Sie irgendwelche Anordnungen getroffen im Zuge der Obduktion, dass zum Beispiel untersucht wird, ob Priklopil unter Medikamenten gestanden ist, oder unter Drogen oder unter sonstigen Einfluss?
Weil es ist ja nicht üblich, dass man sich hinlegt und wartet, bis der Zug kommt, solche Selbstmorde sind ja eher so, dass man in den Zug hineinspringt. Nicht? Das ist ja eine sehr unübliche Angelegenheit.

Ich Persönlich habe auf einer Dienstselle Dienst gemacht, wo die Landesnervenklinik Mauer in Amstetten mit in den Überwachungsbereich gehört hat, und dich habe dort sicher zig Selbstmorde auf der Westbahn aufgenommen, darum weiß ich sicherlich, dass diese Situation, die hier im Beriech Priklopil gegeben ist, sicher nicht üblich ist und ich mir aufgrund der Verletzungen, die hier drinnen sind nicht ganz vorstellen kann, dass sich Priklopil bei normalem Bewusstsein und mit voller Absicht auf diese Art und Weise auf die Schienen gelegt hat.

Mich täte interessieren: Warum haben Sie sich nicht an Ort und Stelle selbst ein Bild gemacht?

Kronawetter: Ich bin dann in den Abendstunden telefonisch verständigt worden, man habe ihn aufgefunden. Es war dieser Tatort auch zu sichern sozusagen. Ich bin damals nicht selbst noch in der Nacht hingefahren. Wenn Sie fragen ob nachgesehen wurde, ob er alkoholisiert, oder unter Drogen oder Medikamenteneinfluss gestanden hat. so glaube ich dass das im zuge einer Obduktion von einem Obduzenten in der Regel gemacht wird. (Zwischenruf: Ok gut)

Obmann Werner Amon: Der Herr Staatsanwalt ist am Wort. Wir müssen wegen dem Protokoll aufpassen, bitte.
Kronawetter: Die Frage war, war er unter Medikamenteneinfluss oder nicht? Ich habe das jetzt selber auch nicht im Kopf. Das Gutachten, die Gutachtenergebnisse wichtig war, was sagt das Obduktionsgutachten aus. Ist das in Einklang zu bringen, mit dem was auch der Lokführer damals ausgesagt hat. Das er gesehen hat, wie ...? Ich glaube als er bemerkt hat, noch eine Bremsung einleiten wollte, aber es nicht mehr geschafft hat.
Meiner Erinnerung nach ist das Verletzungsbild in Einklang zu bringen mit dem was man am Ort des Geschehens vorgefunden hat.

Kößl: In der Folge hat es ja eine Fahndung gegeben, oder eine Überwachung von seinem Freund H. Da ist ja angeordnet worden, der befindet sich ... der hat eine Lagerhalle im 22. Bezirk in der Perfektastraße, die ist umstellt worden, er wurde dort angetroffen, von der Kollegin (CI Wipfler) ist er angetroffen worden. Di beschreibt das natürlich sehr beeindruckend: Einen äußerst nervösen Eindruck, extrem blasses, weißes Gesicht aufgewiesen. Er habe sich sichtlich in einem Ausnahmezustand befunden. Aus diesem Grund habe sie seine Hand ergriffen, die eiskalt, verschwitz gewesen sei, was den Eindruck einer Hypernervosität bestätigte und dann hat er noch die Äußerung gemacht: Wieso hat er's umbrocht?
Herr Staatsanwalt, sind Sie von dieser Situation verständigt worden, noch in der Nacht? Wissen Sie davon? Und wenn Sie das gewusst haben, dann verstehe ich nicht, dass der H. als Zeuge weiterhin bestanden hat. Das ist mir unmöglich. Das muss ich Ihnen sagen.

Kronawetter: Ich glaube, der letzte Anruf war der, dass P sich umgebracht hat und ich die Obduktion veranlasst habe. Über das Gespräch H, glaube ich wurde ich am nächsten Tag in der Früh informiert.

Kößl: Von wem?
(Anm. Red. Es erfolgte eine Weisung von SOKO Burgenland – laut Email – dass H nur als Zeuge zu behandeln sei)

Kronawetter:
Es gab glaube ich am nächsten Tag in der Früh eine Besprechung im BKA wo wir alle zusammen gekommen sind, wo dann sozusagen auch erklärt wurde, was sich in der Nacht noch alles zugetragen hat.

Kößl:
Es ist ja für mich unvorstellbar – unvorstellbar – unvorstellbar. Wenn eine solche Situation festgestellt wird, dass an und für sich von irgend jemandem, der eine erhebende Aufgabe oder Funktion hat, dass weitere Vorgangsweise, dass die Halle untersucht wird, durchsucht wird, dass das Fahrzeug durchsucht wird, und dass an und für sich genau nachgeforscht wird. Warum und wieso wird so reagiert, dass hier nicht sofort Maßnahmen gesetzt worden sind. Und das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist im Anschluß, wenn Sie das am nächsten Tag erfahren, dass es da nicht Konseuqenzen gegeben hat, gegen die erhebenden Beamten.

Kronawetter:
Nach, ich kann mich erinnern, dass sehr wohl die Frage war, ... Es wurde erzählt und dann war sehr wohl die Frage, weil es ist der Satz gefallen: ,,Hat er's umgebracht oder nicht?" Ich habe auch in meinen weiteren Berichten dazu Stellung genommen und es war klar, zum dmaligen Zeitpunkt, er war ...

Also in meinem Bericht, kann ich mich erinnern, habe ich ja dargelegt, H hat gesagt, er sei mit ihm herumgefahren, aber er habe ihm nichts davon erzählt. Und ich habe in meinem damaligen Bericht schon geschrieben: Es ist wohl davon auszugehen, wenn man seinen besten Freund anruft, dass er eine Lebensbeichte ablegt und dass sozusagen dort in die Tragweite dieses Verbrechen eingeweiht wurde.
Und insofern erklärt sich dann sein Verhalten sozusagen, nachträglich bei der Lagenhalle, wie er dann gefragt wurde, was sie geschildert haben.

Kößl:
Warum sind diese Gegenstände nicht untersucht worden? Was hat er da hineingetragen? Das ist ja an und für sich alles in Schwebe. Wir wissen heute nicht, was dort wirklich hineingebracht worden ist in diese Lagerhalle, oder was herausgebracht worden ist. Also man weiß auch nicht, was in dieser Lagerhalle deponiert gewesen ist. Also für mich ist das wirklich unvorstellbar. Eine derartige ... Das ist eine Unterdrückung von Beweissachen. So muss man das sehen. Also und ich ...
Ab diesem Zeitpunkt, wie Sie gewusst haben, dass dieser Vorfall gewesen ist am Vorabend, hätte er nicht mehr als Zeuge fungieren dürfen, sondern dann ist er als Mittäter zu führen.

Kronawetter:
Zum damaligen Zeitpunkt war ja die Frage Mitttäter an der Entführung Kampusch im Jahr 98, ja Mitttäter am Gefangenhalten der Natascha Kampusch. Und diese Verdachtsmomente hatten wir beim Herrn H damals nicht.
Lagerhalle. Meinen Sie jetzt Lagerhalle H.?

Kößl:
Ja.

Kronawetter:
Diese Lagerhalle H. wurde meiner Erinnerung nach, in den Nachtstunden noch angesehen und es wurde, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat man mit H gesprochen. Man muss eines sagen, die Detailkenntnis fehlt mir mittlerweile auch, weil ich schon so lange vom Akt weg bin, dass ich so in Einzeldetail nicht mehr so konkret, sozusagen, Stellung nehmen kann.

Kößl:
Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr darum gegangen, ob zwei Täter bei der Entführung, sondern man hat nicht gewusst, ob es ein Selbstmord war bei Priklopil, oder ob eine Beihilfe bei diesem Tod gewesen ist.

Kronawetter:
Also Hinweise, dass H. mitgewirkt hätte, am Selbstmord von H, hatten wir dem damaligen Zeitpunkt (Zwischenruf) ah von Priklopil natürlich, hatten wir zum damaligen Zeitpunkt keine. Und da haben wir ... also wenn ich nicht ganz falsch liege, ist ja der Gerichtsmediziner, glaube ich, zum Tatort gefahren und hat sich das dort auch angesehen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Und es gab keinen Hinweis, dass hier mitgewirkt wurde, oder mitgeholfen wurde, oder Priklopil umgebracht worden wäre.


Bericht wird noch vervollständigt ...
Roland Reichmann
http://www.inhr.net

Lukas

@ reichmann
danke, sehr interessant. und mehr davon bitte!:)

gut zu sehen dass der pilz hier auch dabei ist.

Politicus1

toll!
deckt sich mit dem Bild, das man über den Herrn StA auch bei öffentlichen Verhandlungen gewinnen konnte...
Das Nichaktivwerden im Anschluss an die Erzählungen des best friends spricht Bände - aber eigentlich ist es ja noch nicht zu spät - oder?

silversurfer

---meine mutter, die alte silversurferin, würde dazu (wenn sie noch könnte ) sagen : DA HÖRT SICH JA WIRKLICH ALLES AUF  !

Miss Marple

ZitatWestenthaler: Eben. Wissen Sie, was bei objektivierten  Unwahrheiten bei zeugenschaftlichen Einvernahmen passiert? Ich kenne mich da recht gut aus. Wissen Sie, was da passiert? Da leiten Sie sehr gerne und sehr rasch Verfahren wegen falscher Zeugenaussage ein. Warum haben Sie das beim Herrn Holzapfel nicht gemacht?

Kronawetter: Weil wir keine so konkrete Verdachtslage hatten, um hier ein Verfahren einzuleiten  Das wurde ja auch ...

@Silversurfer

Bitte um Hilfe: Wann verjährt falsche Zeugenaussage?


silversurfer

MM: --was Sie mich doch zum nachschauen zwingen : . § 288 stg b - strafdrohung bis zu drei jahren --verjährungszeit daher 5 (fünf ) jahre ...................

Politicus1

eine erste rasche Durchsicht des Kommuniques lässt mich einigermaßen zurieden sein.
Vor allem die Anregung, eine neuerliche Evaluierung mit ausl. Experten durchzuführen und gegebenfalls eine Wiederaufnahme des Verfahrens - auch im Falle des EH ! - zu veranlassen!

Sehe auch eine weitgehende Deckung mit den von vielen "Verschwörungstheoretikern" wiederholt geäußerten Ansichten und Schlussfolgerungen - bravo!

Politicus1

Zitat von: silversurfer am 15 Mai 2012, 19:41:16
MM: --was Sie mich doch zum nachschauen zwingen : . § 288 stg b - strafdrohung bis zu drei jahren --verjährungszeit daher 5 (fünf ) jahre ...................
U-Ausschuss regt sogar eine Wiederaufnahme des Verfahrens an!!

Miss Marple

@Silversurfer

Danke mein ganz persönlicher Rechtsgelehrter für die rasche Abhilfe!

DAS ist aber sehr sehr interessant: Damals konnte man ihm seine Lügnerei vllt. noch nicht nachweisen, aber was ist ab seinem "Geständnis" 2009 (also INNERHALB der Verjährungsfrist)?

gEnom

Dieser H.P. Kronawetter ist aus staatsanwaltschaftlicher Sicht der Dreh- und Angelpunkt in der Causa Kampusch. Ohne sein Einverständnis (Freigabe  des Tatorts in der Heinestraße zur teilweisen Räumung noch am Tag des Wiederauftauchens des ehemaligen Entführungsopfers) wäre es unmöglich gewesen, das wahre Ausmaß des zugrunde liegenden Kindesmissbrauchs geheim zu halten. Selbstredend dürfte die Tochter von Brigitta S. bei weitem nicht das einzige Opfer dieses Netzwerkes gewesen sein. Vielmehr steht zu befürchten, dass selbiges auch weiterhin aktiv ist, und das mit freundlicher Unterstützung von Kampusch und Co.

silversurfer

....das GESTÄNDNIS  unterbricht oder hemmt nicht den ablauf der verjährungsfrist --- mir erscheint das "geständnis aber sowieso als neuerliche falschaussage !
    seine  vernehmungen 2006 d urch die soko bgld waren übrigens keine förmlichen zeugeneinvernahmen, sondern befragungen als "auskunftsperson" , sodaß seine antworten keinesfalls als gerichtlich strafbare falschaussagen erfaßbar wären .---dies gilt übrigens für alle vernehmungen , auch jener der NK durch die soko bgld, a   (gendarmerie und daher keine verwaltungsbehörde -- was voraussetzung für § 288 stgb gewesen wäre  ----- und einvernahmen durch das gericht haben ja nicht stattgefunden ) ------justizielle einvernahmen  (und dabei abgelegte strafbare  falschaussagen     )  haben ja erst 2009 (EH und NK ) stattgefunden  !! ---2006 konnten EH und NK vor der soko bgld gefahrlos flunkern ------ nicht von ungefähr bedurfte es seitens  der zeugin NK bei ihren einvernahmen 2009 " rücksprachen" mit ihrem rechtsbeistand (der eigentlich nur als vetrauensperson fungieren hätte dürfen --- rücksprache mit ihm war gar nicht zulässig! ...)  ---dort finden Sie ja auch den grund dafür, warum NK (ganzker) mit der gewählten art der "gegenüberstellung" einverstanden war (keine förmliche  zeugenvernehmung --daher keine gefahr einer strafbarkeit bei falschaussage  ----dies soll ohne vorherige kontaktaufnahme ganzgers mit mühlb erfolgt sein ? --da lachen die hühner --- natürlich nicht der UNABHÖÄNGIGE  rec htsschutzbeauftragte und schon gar nicht die sta oder osta ibk ------alles zum totlachen :)

Politicus1

die sogenannten Einvernahmen, Gespräche oder was immer mit der NK erinnern stark an die Prüfung ihrer durchlauchten Hoheit im "Vogelhändler" ....

gEnom

Der Vollständigkeit halber: "... Freigabe zur teilweisen, UNKONTROLLIERTEN Räumung".

Wer hier von Pannen und Polizeifehlern spricht, verkennt die Dynamik, die hinter den Fehlleistungen steckt, wirklich vollkommen!

silversurfer

@politicus : ;)  ----wenns nicht so (jämmerlich) traurig wäre !