Autor Thema: List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung  (Gelesen 3522 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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OGH 9Os56/69 vom 04.11.1971 KURZ UND BÜNDIG - bloße Parteivorbringen - bewußt unrichtig - verkörpern noch nicht Tatbestandsmerkmal der List - LIST, wenn regelmäßig - durch Beweismittel gestützt -  um die Behörde in Irrtum zu führen - Vorspiegelung - Täuschungshandlungen

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OGH 9Os56/69 vom 04.11.1971

Rechtliche Beurteilung

Wie der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (siehe zB SSt 25/37, 29/86; RiZ 1971, 28), verkörpern bloßes Parteivorbringen und bloße Parteibehauptungen in einem behördlichen Verfahren, in welchem von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen ist, auch dann, wenn sie bewusst unrichtig sind, grundsätzlich noch nicht das Tatbestandsmerkmal der List gemäß § 197 StG.

Ein solches falsches Vorbringen wird aber jedenfalls regelmäßig zur List, wenn es der Täter - wie hier - durch Urkunden oder andere
Beweismittel zu stützen gesucht hat.

Bedient sich eine Partei vor einer Behörde solcherart zusätzlich falscher Beweismittel (oder sonstiger - über eine bloße Behauptung hinausgreifender - Vorspiegelungen), um die Behörde in Irrtum zu führen und in ihren Verfügungen rechtswidrig zu beeinflussen, so fallen dieser Partei objektiv zur Irreführung geeignete Täuschungshandlungen, also "listige Vorstellungen und Handlungen" im Sinne des § 197 StG zur Last.

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« Letzte Änderung: 29 April 2015, 09:17:10 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.