20100718 FRÜHWARNSYSTEM DER ÖSTERREICHISCHEN SCHULEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=327.0Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ 2012 LIVE CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.
FAKTUM: IN RUND 30 LANGEN VERFAHRENSMONATEN WURDE KEIN EINZIGER UNWIDERLEGBARER VGE-TATSACHENBEWEIS (FOTO oder DVD-SZENE) ODER AUCH NUR 1 VON 57 SCHRIFTLICHEN ZEUGENAUSSAGEN ODER ANDERES VGE-BEWEISMITTEL, BEGRÜNDUNG ETC GEWÜRDIGT ZUM BEWEIS: CHRISTOPH UND LUCAS GESUNDE, FRÖHLICHE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE KINDER. MATERIELLER SCHADEN FÜR DEN STEUERZAHLER - ABGESEHEN VOM HIER NICHT BESCHREIBBAREN KINDESLEID - FREI SCHNAUZE 600.000 EURO - 10.000 EURO/KIND/MONAT VERDACHT - BEGÜNSTIGUNG - BEWUSSTE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN - SCHWERER GEWERBSMÄSSIGER BETRUG - UNTERDRÜCKEN VON BEWEISMITTELN - QUÄLEN UND VERNACHLÄSIGEN UNMÜNDIGER ODER MINDERJÄHRIGER PERSONEN
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KINDESWOHL REAL UND GANZ EINFACH: WER NICHT FÜR MICH IST, IST GEGEN MICH.
KINDESWOHL REAL UND GANZ EINFACH: WER NICHT SOFORT HILFT, IST GEGEN MICH.20120416 Hilfreiche Beiträge Antwort 3 06.05.2012 17:40:41
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,269.0.html----------------------------------------------------------------------------------------------------------
DAS BEWÄHRTE FRÜHWARNSYSTEM DER ÖSTERREICHISCHEN SCHULEN
EINHEITLICHE STANDARDS FÜR DAS KINDESWOHL MÜSSEN NACH LOGISCHEN DENK- UND HANDLUNGSGESETZEN EINER KLUGEN LEBENSERFAHRUNG IN ALLEN BEREICHEN GELTEN.
SOMIT GLEICH IN SCHULE, JUWO, KINDERHEIM, ÄRZTE, GUTACHTERWESEN, BIS JUSTIZ.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
18.07.2010 7 SEITEN AUS DEM AKT BG xxx Pflegschaftsabteilung
Dipl. Päd. Susanna Ranovsky und Mag. Andreas Ranovsky (VGE)
Markt xxx, 2880 Kirchberg am Wechsel, Mail: xxx
Tel und Fax: xxx (Fax nach telefonischer Voranmeldung)
NEUERUNGEN 081 -
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN ZUM SCHON
JAHRELANG BEWÄHRTEN FRÜHWARNSYSTEM DER SCHULEN Die vGE waren gewohnt, vorbeugend sowie rasch und richtig für das Kindeswohl zu reagieren und zu handeln. Aus Sicht der höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl untadeligen vGE hätte es niemals zu einem KINDERHEIM-Aufenthalt bis heute kommen dürfen. Verschiedene Kontroll-instanzen wurden anscheinend durch xxx getäuscht.
Die vGE beantragen für das reale Kindeswohl bei Gericht, das sofortige Vorlegen der Schul-, JUWO- & KINDERHEIM-Akten zur Einsichtnahme + Kopien.
De Einvernahme der KINDERHEIM-Mitarbeiter xxx-xxx erinnert die vGE an eine Art „STEINZEIT-SONDERPÄDAGOGIK MIT ENDE NIE“.
Daher: Sofort und sofort rechtswirksam alle Entscheidungen für die vGE.
Hochachtungsvoll
Dipl. Päd. Susanna Ranovsky
Mag. Andreas Ranovsky
Kirchberg, 18.07.2010
Anschließend kurze Grundlagen aktueller Pädagogik für Lehrkräfte:
DAS AKTUELLE FRÜHWARNSYSTEM VERLANGT SOGAR VORBEUGENDE MASSNAHMEN BEI EINER DROHENDEN NOTENVERSCHLECHTERUNG UM ZWEI GRAD IN DERSELBEN SCHULART !!!
ERST RECHT BEI EINEM WECHSEL VOM REGEL-UNTERRICHT IN EINE SONDERSCHULE !!!!!!!!!!!!!
§ 19 Schulunterrichtsgesetz – Information der Erziehungsberechtigten …
§ 19. (1) Die Erziehungsberechtigten sind von der Beurteilung der
Leistungen des Schülers durch Schulnachrichten im Sinne der folgenden
Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus ist den Erziehungsberechtigten an allgemeinbildenden Pflichtschulen durch zwei Sprechtage im Unterrichtsjahr … Gelegenheit zu Einzelaussprachen zu geben. An allgemeinbildenden Pflichtschulen haben die Lehrer den Erziehungsberechtigten … auf deren Verlangen zu Einzelaussprachen zur Verfügung zu stehen.
... (3) Wenn die Leistungen eines Schülers allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenständen in besonderer Weise nachlassen, hat der Klassenvorstand oder der Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegen-standes mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen.
(3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. ...
(4) Wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, wenn der Schüler seine Pflichten gemäß § 43 Abs. 1 in schwer wiegender Weise nicht erfüllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer im Sinne des § 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühinformationssystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Verhaltenssituation (zB individuelles Förderkonzept, Ursachenklärung und Hilfestellung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung und den schulärztlichen Dienst) zu erarbeiten und zu beraten. …