Autor Thema: 20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren befangen  (Gelesen 11183 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Meist Zitate, nur weniges sinngemäß geglättet.
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REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ 2012 LIVE CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

HERZLICHEN DANK ALLEN FÜR DAS REALE KINDESWOHL KORREKT ARBEITENDEN MENSCHEN:
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THE EAGLE HAS LANDED

EIN KLEINER SCHRITT FÜR DAS KINDESWOHL - EIN SPRUNG FÜR DEN RECHTSSTAAT




AUFDECKER PRESSEAUSSENDUNG:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALTSBERICHT 04.05.2012

15.05.2011 PUBLIC WATCHDOG KURIER schreibt:
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20.05.2011 1705 Uhr ORF 2 HEUTE IN ÖSTERREICH
www.best4y.at/ORF-Heute-Ranovsky.mpg
17.05.2011 1800 Uhr SERVUS TV JOURNAL
www.best4y.at/Ranovsky.mpg

RANOVSKY ZWILLINGE ZUM WOHLE ALLER MENSCHENKINDER, BESONDERS
FÜR ALLE TRENNUNGS-OPFER www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

02.05.2012 ZITAT Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen? http://regionaut.meinbezirk.at/neunkirchen/chronik/was-wird-aus-den-zwillingen-d171365.html  - und - http://regionaut.meinbezirk.at/wiener-neustadt/chronik/was-wird-aus-den-zwillingen-d171396.html

04.05.2012 FAX an MINISTERBÜRO
Antrag auf Ablehnung wegen offen sichtbarer Befangenheit
DR EF MAG CP DR WP und MAG WG amtieren offen sichtbar befangen.

Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität):
Das hohe Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger
zum Veröffentlichen und zu weiteren rechtlichen Schritten.

ZEITGESCHICHTE Einladung zum Mediengespräch Missstände in Justiz,
Jugendwohlfahrt, Kinderheim und Psychiatrie am 12.04.2012 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120329_OTS0252/einladung-zum-mediengespraech-missstaende-in-justiz-jugendwohlfahrt-kinderheim-und-psychiatrie-am-12042012-1130

20120425 KATHREIN STORMANN ranovsky
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

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20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER causa ranovsky zwillinge
« Letzte Änderung: 01 Juni 2012, 08:56:52 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER
« Antwort #1 am: 04 Mai 2012, 16:17:17 »
An die sehr geehrte BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich

Vornamen, Familienname, Adresse, Tel, Fax, Unterschriften der Antragsteller

04.05.2012 VGE-FAX an MINISTERBÜRO FAX: xxx

An die sehr geehrte BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix Karl persönlich

04.05.2012 Vorangestellt werden 3 Seiten mit dem Titel:

24.04.2012: … VORANGESTELLT WIRD  -  Besonders hervorgehoben:

Die Ablehnung aller bisher abgelehnten Justizorgane  bleibt aufrecht.

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Enkel-Kindeswohl sind die Antragsteller verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Schritte zu setzen. Daher:

xxx-Schriftsatz vom 24.04.2012 wird hiermit nachweislich übermittelt.

ANTRAG AUF ABLEHNUNG WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in Strafsachen mit Ursprung/Zusammenhang Kindeswohl von xxx und xxx

Generalprokurator Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK
LOSTA der OSTA WIEN, HR Dr. Werner PLEISCHL
LSTA der WKSTA, Mag. Walter GEYER


xxx-HINWEIS: Inhaltsverzeichnis am Ende des Schriftsatzes

xxx-BEGRÜNDUNGEN in den Schriftsätzen, hier kurz und bündig:

In den im Schriftsatz angeführten Strafsachen wurde von den betroffenen Justizorganen offen sichtbar befangen – durch beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität) – in einer suggestiven, das Kindeswohl höchst gefährdenden, Scheinwelt erwogen und entschieden.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sendeprotokolle zum Beweis folgen: ACHTUNG! Anscheinend sind nur 99 Seiten möglich.
134 Seiten somit FAX-1: 99 Seiten und FAX-2: 40 Seiten (Seite 1 und "überlappend")

Datum: 04.05.2012 Sendezeiten: 13:58-15:05 Uhr und 15:24-15:45 Uhr

2-JPG-WATCHDOGS GEGEN VERSCHWINDEN
20120504 SENDEBERICHT FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER 1.jpg
20120504 SENDEBERICHT FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER 2.jpg
« Letzte Änderung: 01 Juni 2012, 08:48:08 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
« Antwort #2 am: 04 Mai 2012, 16:20:18 »
24.04.2012 VORANGESTELLT WIRD

Vorangestellt wird jedem Schriftsatz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html

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INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1

INHALTSVERZEICHNIS mit Anschreiben vom xx.05.2012
und xxx-Schriftsatz vom 24.04.2012:

01 Seite   xx.05.2012 Anschreiben
03 Seiten 24.04.2012 VORANGESTELLT WIRD
01 Seite   CAUSA RANOVSKY - MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ, JUWO, …
01 Seite   OPFERRECHTE - Fabrizy StPO und wichtige Nebengesetze
               http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,311.0.html

03 Seiten OPFERRECHTE – Dr. Elisabeth Rech – Das neue Vorverfahren KOPIE ZUM BEWEIS: xxx BAZ xxx – Strafsache gg. Beschuldigter: xxx, 27.10.2010 xxx-FAX an STA xxx, STA Mag. xxx
               http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html

04 Seiten BMI KRIMINALPRÄVENTION OPFERRECHTE 2012
               http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,313.0.html

04 Seiten 21.04.2012 Rechtliche Kurzanalyse von RA Dr. HOLLAENDER
               zum Thema OPFERSTELLUNG und OPFERRECHTE
               http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,312.0.html

01 Seite   GRUNDLEGENDE GESETZESTEXTE und KLARE ÖFFENTLICHE
               AUFTRÄGE und eine BEDEUTENDE FESTSTELLUNG des EGMR
01 Seite   AMTSWEGIGKEIT OBJEKTIVITÄT & WAHRHEITSFORSCHUNG
               werden offen sichtbar befangen übersehen
01 Seite   BDG § 43 Allgemeine Dienstpflichten
01 Seite   BDG § 45 Dienstpflichten des Vorgesetzten und des
               Dienststellenleiters
01 Seite   Verwendete Fachliteratur BEFANGENHEIT
               Nachweislicher Schriftverkehr zu BMJ-xxx –
               KOPIEN ZUM BEWEIS
03 Seiten 24.05.2011 xxx-FAX an Dr. Beatrix KARL persönlich –
               Seite 1-3 von 19 – KOPIE ZUM BEWEIS
01 Seite   24.05.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 07:00 – 07:11 Uhr
01 Seite   30.05.2011 BMJ-xxx an Antragsteller-2
               fd BM i.V. Mag. xxx, Sachbearbeiter: Mag. xxx

INHALTSVERZEICHNIS SEITE 2

01 Seite   30.06.2011 xxx-FAX an BMfJ Ministerbüro – S 1(5)
01 Seite   30.06.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 14:30 – 14:32
01 Seite   30.06.2011 xxx-FAX an OSTA xxx – S 1(5)
01 Seite   30.06.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 14:37 – 14:39
01 Seite   07.07.2011 xxx-FAX an BMJ – NEU ZUM AKT: Strafanzeige
               wegen § 295 StGB: STA xxx xxx-xxx-xxx – 1(14)
01 Seite   07.07.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 08:34 – 08:41
01 Seite   07.07.2011 xxx-FAX an BMJ – NEU ZUM AKT: Strafanzeige
               wegen § 295 StGB: STA xxx xxx xxx xxx
               – Seite 1 von 12 – KOPIE ZUM BEWEIS
01 Seite   07.07.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 08:47 – 08:55
01 Seite   08.08.2011 BMJ-xxx an Antragsteller-1 mit
               freundlichen Grüßen Mag. xxx, eh.
01 Seite   03.10.2011 xxx-FAX an BMJ – Antrag auf Fortführung
01 Seite   03.10.2011 Sendebericht dazu – Sendezeit: 12:28 – 12:29
01 Seite   08.01.2012 xxx-FAX an BMJ – Antrag auf Fortführung
01 Seite   08.01.2012 Sendebericht dazu – Sendezeit: 18:49 – 18:51
01 Seite   10.03.2012 BMJ-xxx an Antragsteller-1-2 mit freundlichen Grüßen xxx …
Für die Bundesministerin: xxx Elektronisch gefertigt
               
               KOPIEN an Antragsteller-1 ZUM BEWEIS
01 Seite   xx.04.2012 LG xxx an Antragsteller-1 – xxx – xxx xxx beschrieben
Leerseite  xx.04.2012 LG xxx an Antragsteller-1 – xxx – xxx xxx leer
02 Seiten xx.04.2012 STA xxx an LG xxx – … xxx und xxx beschrieben
               
               KOPIEN an Antragsteller-2 ZUM BEWEIS
01 Seite   xx.04.2012 LG xx an Antragsteller-2 – xxx – xxx xxx beschrieben
Leerseite  xx.04.2012 LG xx an Antragsteller-2 – xxx – xxx xxx leer
02 Seiten xx.04.2012 STA xxx an LG xxx – … xxx und xxx beschrieben
10 Seiten KOPIEN ZUM BEWEIS: Je 1 Seite Anschreiben und 1 Seite Sendeprotokoll: xx.04.2012 xxx-FAX an STA xxx: LSTA, ESTA, KSTAfM und vier Seiten 2(5)-5(5) gleichlautender Text an die 3 STA

Hinweis:
LSTA ... Leitender Staatsanwalt,
ESTA ... Erster Staatsanwalt,
KSTAfM ... Kontakt-Staatsanwalt-für-Missbrauch

INHALTSVERZEICHNIS SEITE 3

x

INHALTSVERZEICHNIS SEITE 4
« Letzte Änderung: 04 Mai 2012, 22:30:29 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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« Antwort #3 am: 04 Mai 2012, 16:40:16 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite 86 Zitat:

Die berichtspflichtige Hierarchie für diese Strafsache ist von Amts wegen:
1. BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL
2. Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. CP
3. LOSTA der OSTA xxx, HR Dr. WP
4. LSTA der WKSTA, Mag. WG
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:56:37 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #4 am: 04 Mai 2012, 16:40:33 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite xxx 1 Zitat aus einer Kopie:

Begründung durch xxx-Sachverhaltsbericht:

Ein am 13.09.2010 fristgerecht und nachweislich eingebrachter xxx-Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens wurde bis zum heutigen Tag von allen betroffenen Staatsanwälten und Richtern nicht beachtet.

Alle vollständigen Akten vorher und nachher dazu zum Tatsachenbeweis.

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise durch 4 Beilagen (Kopien):

01 Seite 13.09.2010 10:19 Uhr Wertbrief Rechnung Post AG
01 Seite 20100913 SENDUNGSVERFOLGUNG Wertbrief
01 Seite 20100914 ON 7 EINGANGSSTEMPEL LG xxx (xxx Antrag)
01 Seite 14 SEP 2010 WERTBRIEF IM AKT xxx BL xxx

...

xxx-BEGRÜNDUNGEN: Schwere Missstände bei der STA xxx und am LG xxx betreffend das Kindeswohl und die Antragsteller sowie Verleumdung, Kindeswohlgefährdung, schwere Körperverletzung der Kinder mit schweren Dauerfolgen durch die Beschuldigten.

Hohe Schäden am Kindeswohl und am Ansehen der Justiz ... Es besteht höchste Wiederholungs-, Verdunkelungs- und Verabredungsgefahr.
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:56:00 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #5 am: 04 Mai 2012, 16:40:49 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite FA 22: Dr. FABRIZY schreibt am 19.03.2012 an ganz nahe Verwandte Zitat:

Der Frage der Opferstellung im Verfahren gegen Dr. xxx kommt daher keine Bedeutung zu.
Zitat-Ende

Persönliche Anmerkung dazu: Dr. xxx ... Deutscher "Facharzt" ohne Doktortitel !!!!! !!!!!
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:58:49 von Andreas Ranovsky »
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
« Antwort #6 am: 04 Mai 2012, 16:41:11 »
THE EAGLE HAS LANDED



Es gilt die Unschuldsvermutung:
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Seite 88, Zitat:

Es besteht der konkrete und beschriebene Verdacht:

Offen sichtbar befangen begünstigen PILNACEK-PLEISCHL-GEYER in Zusammenarbeit mit dem ebenfalls offen sichtbar befangenem Generalprokurator FABRIZY und den in den Strafsachen bezeichneten Amtsorganen der JUSTIZ sich gegenseitig und untereinander gegen das Kindeswohl von xxx und xxx, in dem durch offen sichtbar befangenes beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität) eine suggestive Scheinwelt nach eigenen Regeln geschaffen wird, in der leicht begründbar gegen das reale Enkel-Kindeswohl erwogen und entschieden werden kann.

Missbrauch der Amtsgewalt wird offen sichtbar befangen übersehen oder die VGE werden offen sichtbar befangen verhöhnt oder lächerlich gemacht.

Für gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger sind derartig offen sichtbar befangene Schreiben im Rechtsstaat Österreich nicht mehr nachvollziehbar, wobei auch die Anzahl der angezeigten Justizbeamten offen sichtbar befangen falsch wiedergegeben wird.

Falsch ist 34, richtig ist 35!

VGE keine Opfer.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sinngemäß für das Forum ergänzt: Es besteht der Verdacht auf bewußte schwere Körperverletzung der Kinder mit schweren Dauerfolgen für die Kinder. Verdächtigte Täter und Beitragstäter werden von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens benachrichtigt. Sehr nahe Verwandte werden als Opfer nicht anerkannt und nicht von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens verständigt.
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:55:20 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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« Antwort #7 am: 04 Mai 2012, 16:41:28 »
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Text folgt
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
« Antwort #8 am: 05 Mai 2012, 00:05:19 »
THE EAGLE HAS LANDED



ANTRAG AUF ABLEHNUNG WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in Strafsachen mit Ursprung/Zusammenhang Kindeswohl von xxx und xxx

Generalprokurator Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK
LOSTA der OSTA WIEN, HR Dr. Werner PLEISCHL
LSTA der WKSTA, Mag. Walter GEYER
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:54:53 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
« Antwort #9 am: 05 Mai 2012, 06:19:10 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite 86: Mag. Christian PILNACEK, Dr. Werner PLEISCHL und Mag. Walter
GEYER (kurz: PILNACEK-PLEISCHL-GEYER) OFFEN SICHTBAR BEFANGEN

24.04.2012 an die BMfJ, Frau Mag. Dr. Beatrix KARL, persönlich:

Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes xxx-Kindeswohl von xxx und xxx sind die VGE verpflichtet, folgende rechtliche Schritte zu setzen:

ANTRAG AUF ABLEHNUNG WEGEN OFFEN SICHTBARER BEFANGENHEIT in der Strafsache BMJ-xxx/xxx-IV 5/2011 STRAFSACHE GEGEN 1. Beschuldigte: Mag. xxx ua WEGEN § 295 StGB Unterdrücken eines Beweismittels, konkret aller VGE-Beweismittel im Amt:

Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK,
LOSTA der OSTA WIEN, HR Dr. Werner PLEISCHL und
LSTA der WKSTA, Mag. Walter GEYER.

VGE-Begründung: Mag. Christian PILNACEK verantwortlich für die  Berichtspflicht amtiert offen sichtbar befangen:

VGE-Begründungen: Die Strafsache BMJ-xxx/xxx-IV 5/2011 ist ein berichtspflichtiges Großverfahren gegen 35 beschuldigte Amtsorgane wegen § 295 StGB Unterdrücken aller VGE-Beweismittel im Amt.

Die berichtspflichtige Hierarchie für diese Strafsache ist von Amts wegen:

1. BMfJ Mag. Dr. Beatrix KARL
2. Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK
3. LOSTA der OSTA WIEN, HR Dr. Werner PLEISCHL
4. LSTA der WKSTA, Mag. Walter GEYER

Im Schreiben vom 10.04.2012 LG xxx an VGE wird sichtbar, dass offen sichtbar befangen Schriftstücke und VGE-Beweismittel unterdrückt werden und den VGE der verfahrensrelevante Opferstatus verweigert wird. KOPIEN ZUM BEWEIS BEIGELEGT.

Die betroffenen Justizorgane amtieren offen sichtbar befangen und übersehen offen sichtbar befangen, dass von Amts wegen der Kriminalfall RANOVSKY ZWILLINGE sofort und vollständig zu klären ist.
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:53:52 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #10 am: 05 Mai 2012, 06:32:26 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite 87f:

Alle Schriftsätze der VGE in allen Verfahren mit Urprung/Zusammenhang Kindeswohl von xxx und xxx gelten auch hier und jetzt in dieser Strafsache und werden ia nicht extra wiederholt. Die VGE haben konkret, präzise und wahrheitsgemäß die Sachverhalte mit unwiderlegbaren Tatsachenbeweisen uva dokumentiert.

Es besteht der Verdacht und wurde offen sichtbar befangen übersehen:

Bei den VGE bis zum 20.05.2007 gesunde Kinder werden ... in einer Kinderheim-Psychiatrie festgehalten.

Es liegt vor: Geistig-seelischer Kindesmord, psychosoziale Deprivation = schwere Körperverletzung (OGH OGH 11Os46/95 30.05.1995).

Sofortige Rückführung zu den VGE bei psychosozialer Deprivation –sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988 – wird verhindert.

Offen sichtbar befangen wurde begangen: Betrug am realen Kindeswohl, am Steuerzahler und den VGE durch Unterdrücken von Beweismitteln.

Es besteht höchste Gefahr der Verdunkelung, Verabredung und Wiederholung durch die offen sichtbar befangenen Beschuldigten.

Es wird offen sichtbar befangen amtiert und Verfahren werden offen sichtbar befangen verschleppt.

Somit enorm hoher Schaden am Steuerzahler und Verdacht auf

StGB § 302 (2) MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT,

StGB § 295 UNTERDRÜCKEN EINES BEWEISMITTELS, konkret: UNTERDRÜCKEN ALLER VGE-BEWEISMITTEL,

StGB § 299 BEGÜNSTIGUNG

StGB § 87 ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG, konkret der xxxkinder xxx und xxx

StGB § 148 GEWERBSMÄSSIGER BETRUG, konkreter Schaden „frei Schnauze“ für den Steuerzahler bisher rund 600.000 Euro, abgesehen vom enormen menschlichen Leid der Kinder ua. Berechnung des bisherigen Schadens „frei Schnauze“ 10.000 EURO pro Kind pro Monat ergibt bei 30 Monaten 600.000 EURO für eine „sündteure“ und das Enkel-Kindeswohl höchst gefährdende Fremdunterbringung. Dazu bisher rund 30.000 EURO konkrete materielle Kosten für die VGE, abgesehen vom hohen menschlichen Leid. Materielle Kosten für Honorare, Kopien, Fahrten, Bürobedarf, Fachliteratur, ungerechtfertigter Kostenersatz für offen sichtbar befangen eingestellte Ermittlungsverfahren, …

StGB § 92 QUÄLEN ODER VERNACHLÄSSIGEN UNMÜNDIGER, JÜNGERER ODER WEHRLOSER PERSONEN, konkret der xxxkinder xxx und xxx, nach dem 20.05.2007.

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Aufdecker-Hinweis: Korrekturen hier im Forum
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:54:22 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #11 am: 05 Mai 2012, 08:41:12 »
THE EAGLE HAS LANDED



Seite FA 25 Zitat:

Generalprokurator Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert offen sichtbar befangen.

Offen sichtbar befangen ignoriert er beharrlich in der Strafsache xxx die bedeutungsvollen und verfahrensrelevanten Opferrechte der VGE, wie zB Akteneinsicht, Informationen zum Verfahrensstand, Fortführung des Verfahren, Privatbeteiligtenstatus, Beschwerde, uvam …


In Kopie zum Beweis: 27.10.2010 3 Seiten-Fax der VGE an die STA WN.

Zum Beweis: Fabrizy, StPO und wichtige Nebengesetze, 10. Auflage, Stand 1.1.2008 mit Ergänzungsheft 2009, Kurzkommentar, MANZ:
Seite 1217 Stichwortverzeichnis, ZITATE:
Opfer 10, 65, 66, 68, 70, 73, 120, 177, 204, 206, 367 bis 369
Opfer bei Diversion 204, 206
Opfer – Rechte 66, 68, 70, 206
Opfer – Rückgabe von Sachen 367 bis 369
Seite 151 - ZITAT: StPO § 66 2. Abschnitt Opfer und Privatbeteiligte Opferrechte § 66. (1) Opfer haben – unabhängig von ihrer Stellung als Privatbeteiligte – das Recht, 1. – 8. (2) Opfern … ist auf ihr Verlangen … zu gewähren …
Seite 154 – ZITAT: Privatbeteiligung § 67. (1) Opfer haben das Recht …
Seite 160 – ZITAT: Akteneinsicht § 68 (1) … sind berechtigt …
Seite 162 – ZITAT: Privatrechtliche Ansprüche § 69 …
Seite 164 – ZITAT: Recht auf Information § 70
Seite 166 – ZITAT: 3. Abschnitt Privatankläger und Subsidiarankläger
Privatankläger § 71 … (2) … ist das Opfer … berechtigt …
Seite 172 – ZITAT: Subsidiarankläger § 72 (1) … sind berechtigt …
Seite 175 – ZITAT: 4. Abschnitt Vertreter Vertreter § 73 Vertreter stehen … Opfern … beratend und unterstützen zur Seite …
Seite 458 – ZITAT: Rechte und Interessen der Opfer § 206 … Seite 459

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Aufdecker-Hinweis - Antwort 2 - 4 aufdecker-links OPFERRECHTE
« Letzte Änderung: 05 Mai 2012, 08:51:29 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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AMTIEREN BEFANGEN
« Antwort #12 am: 11 Juni 2012, 21:32:11 »
BUNDESREPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

BMJ-xxx/xxx-IV 5/2012

Museumstraße 7
1070 Wien

Tel.: +43 1 52152 xxxx
E-Mail: team.s@bmj.gv.at

Sachbearbeiter/in:
Mag. xxx xxx

DipI.Päd. xxx und Mag. xxx
xxx
xxx

Sehr geehrte Frau Dipl.Päd. xxx!
Sehr geehrter Mag. xxx!

Zu Ihren an das Bundesministerium für Justiz gerichteten Eingabenkonvoluten vom 4., 7. und 22. Mai 2012, die zur weiteren Bearbeitung an die Strafsektion des Bundesministeriums für Justiz weitergeleitet wurden, teile ich Ihnen als Leiter der zuständigen Fachabteilung mit, dass Ihre Eingaben im Hinblick auf den von Ihnen darin zum Ausdruck gebrachten Anzeigenwillen gegen eine Reihe weiterer Justizangehöriger an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet wurden.

Zu Ihren Ablehnungsanträgen ist ergänzend auszuführen, dass nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung eine Ablehnung staatsanwaltschaftlicher Organe nicht vorgesehen ist.

Was Ihren Antrag auf Fortführung des Verfahrens xxx der Staatsanwaltschaft xxx betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung darüber nunmehr dem unabhängigen Gericht (Landesgericht xxx zu xxx) obliegt, dessen Beschluss abzuwarten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Wien, 01. Juni 2012

Für die Bundesministerin:
Dr. xxx xxx
Elektronisch gefertigt


PERSÖNLICHE VGE-ANMERKUNGEN: ERHALTEN AM MO 11.06.2012, somit 10 Tage Postweg

04.05.2012 BEFANGENHEIT PILNACEK-PLEISCHL-GEYER-FABRIZZY

07.05.2012 BEFANGENHEIT PILNACEK-PLEISCHL-GEYER-FABRIZZY
                   Ergänzung ohne substanzielle Veränderung

22.05.2012 VGE-FAX an Dr. Beatrix KARL und an jedes Kabinett-Mitglied persönlich
« Letzte Änderung: 11 Juni 2012, 22:19:55 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.