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20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA

Begonnen von Andreas Ranovsky, 30 April 2012, 19:19:19

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Andreas Ranovsky

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=313.0

Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ 2012 LIVE
Aus einer anonymisierten Strafsache - Den VGE wird der Opferstatus nicht zuerkannt
Verdacht: schwere Körperverletzung der Enkelkinder mit schweren Dauerfolgen

Gegenteilige Rechtsmeinung aus einem Akt:

OPFERHILFE UND OPFERRECHTE BMI 20101031 .................................................. 1(5)

QUELLE BEREITS 31.10.2010: LINK FUNKTIONIERT IMMER NOCH
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/opferhilfe/start.aspx

Kriminalprävention

Opferhilfe

Mit der Schaffung des Strafprozessreformgesetzes sowie dem Strafprozessreformbegleitgesetzes wurden insbesondere internationale Verpflichtungen wie der EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (Rahmenbeschluss des Rates (2001/229/JI, L 82/1-4) vom 15. März 2001) erfüllt und damit die Stellung des Opfers im österreichischen Strafprozess grundlegend geändert. Das neue Gesetz garantiert damit allen Opfern eine Ausweitung der Opferrechte, vor allem weitreichende Rechte auf Beteiligung und Kontrolle, Schutz und Schonung sowie Wiedergutmachung. Dabei gehen die neuen Regelungen zum Teil über die internationalen Mindeststandards hinaus und entspricht auch den Anforderungen der Art 2, 6 und 13 EMRK.

Opferrechte im Detail
Hot- und Helplines (pdf, 43 kB)

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http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/opferhilfe/Opferrechte.aspx

Opferrechte

1. Opfer als Verfahrensbeteiligte

Das Recht des Opfers, sich am Strafverfahren zu beteiligen, ist gemäß § 10 StPO als Verfahrensgrundsatz festgeschrieben.

Beteiligung am Strafverfahren (§ 10 Abs 1)
Achtung der persönlichen Würde (§§ 10 Abs 3, 54)
Wahrung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 10 Abs 3 1. Satz)
Bedachtnahme auf Opferrechte- und interessen (§§ 10 Abs  2, Abs 3 2.Satz);
Information über Verfahrensrechte und Entschädigungs- und Hilfeleistungen (§§ 10 Abs 2, 66 Abs 1 Z 3, 70 Abs 1)

OPFERHILFE UND OPFERRECHTE BMI 20101031 .................................................. 2(5)

Bundesgesetz vom 9.7.1972, über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen idF BGBl I 2005/48, Verbrechensopfergesetz (VOG)
§§ 373a, b StPO

2. Legaldefinition des Opferbegriffes

Die neue StPO führt mit § 65 Z 1 StPO einen Begriff ein, der zum Ausdruck bringen soll, dass es sich hier um Personen handelt, denen durch die Begehung einer strafbaren Handlung Leid zugefügt worden sein könnte.

Der Opferbegriff wird nach emotionaler Betroffenheit bzw Grad der Viktimisierung gegliedert, § 65 Z 1 StPO.

Opfer gemäß § 65 Z 1 lit c ist jede Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte, wobei nach hL auch Opfer von bloß versuchten Taten erfasst sind.

Es werden drei Opfergruppen hervorgehoben, denen besondere Rechte zusätzlich zustehen:

Opfer nach § 65 Z 1 lit a StPO: jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährliche Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte

Opfer nach § 65 Z 1 lit b StPO: der Ehegatte, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren.

Opfer nach § 65 Z 1 lit c StPO: jede andere Person, die durch eine Straftat Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte

In § 65 Z 2 bis 4 finden sich weitere Opferuntergruppen, die ein bestimmtes Verfahrensziel (z.B Schadenswiedergutmachung) legal definiert.

Schließt sich ein Opfer dem Verfahren beispielsweise als Privatbeteiligter an, kommen ihm weitere Rechte zu.

Privatbeteiligter ist jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren (Z 2).

Dem Privatbeteiligten stehen als Opfer, das zusätzlich privatrechtliche Ansprüche iSd § 69 Abs 1 im Strafverfahren geltend machen will, sämtliche Opferrechte zu.

Darüber hinaus kommen weitere, neue Rechte, die mit der besonderen Stellung im Verfahren verbunden sind, hinzu (§ 67):

Feststellung des Schadensausmaßes von Amts wegen,
Feststellung der Schmerzperioden durch den Sachverständigen,
Beweisanträge,
Verfahrenshilfe,
Ladung zur HV,
Ausführung und Begründung der Ansprüche nach Schlussantrag der StA,
Beschwerde gegen die gerichtliche Einstellung des Verfahrens,
Berufung wegen privatrechtlicher Ansprüche,
Nichtigkeitsbeschwerde,
Subsidiaranklage.

OPFERHILFE UND OPFERRECHTE BMI 20101031 .................................................. 3(5)

3. Opferrechte

Recht auf Vertretung (§§ 66 Abs 1 Z 1, 73)
Rechtsanwalt
Anerkannte Opferschutzeinrichtung
Sonst geeignete Person
Ausübung der Verfahrensrechte, Beratung und Unterstützung der Opfer
Recht auf Akteneinsicht (§ 66 Abs 1 Z 2)
Kostenlos
Anlehnung an Rechte der Beschuldigten
Recht auf Übersetzung (§§ 66 Abs 1 Z 5, 56)
Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§§ 65 Z 1 lit a und b)
Modellversuch, seit 01.01.2006 gesetzlich verankert
Kostenlos
Ab Anzeigenerstattung bis zur Rechtskraft des Urteils (§§ 60, Abs 2, 70 Abs 1 1. Satz)
Information durch Strafverfolgungsbehörden über Recht
Opfer entscheidet über Inanspruchnahme
Prozessbegleitung durch Weißen Ring sowie 45 anderen (Opferhilfe-)einrichtungen, vertraglich durch BMJ beauftragt, überwacht und finanziert
Spezifisch geschulte Prozessbegleiter
Opfer-Notruf
Verzicht auf kostenlose Prozessbegleitung bedeutet im Gegenzug kein Anspruch auf Verfahrenshilfe bei Inanspruchnahme eines Rechtanwaltes (§ 67 Abs 7)
Beschwerderecht (§ 87)
gegen gerichtliche Beschlüsse außerhalb von Urteilen

OPFERHILFE UND OPFERRECHTE BMI 20101031 .................................................. 4(5)

Recht auf Information über allgemeine Opferrechte

Information über Gegenstand des Verfahrens

Information über wesentlichen Rechte (§§ 66, 67, 10 Abs 2aE)
Recht auf Information über spezielle Opferrechte
Voraussetzungen der Prozessbegleitung (§ 70 Abs 1 3. Satz)
Sexualdeliktsopfer (§ 70 Abs 2)
Recht auf Mitwirkung an der Beweisaufnahme (§ 66 Abs 1)
Aktive Beteiligung am Ermittlungsverfahren
Teilnahme an der Befundaufnahme (§ 127 Abs 2)
Teilnahme an der Tatrekonstruktion (§ 150)
Teilnahme an der kontradiktorischen Vernehmung (§ 165 Abs 2)
Recht auf Beiziehung einer Vertrauensperson
Hinweis in Ladung (§ 160 Abs 2)
Spezielle Bestimmung bei psychisch Kranken, geistig Behinderten, Unmündigen (§ 160 Abs 3)
Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs 2)
Rechte spezieller Opfer im Zusammenhang mit ihrer Vernehmung
Schonende Vernehmung bei Unmündigen und Sexualdeliktsopfern (§ 165 Abs 4, siehe auch Abs 3)
Sexualdeliktsopfer: Recht, im Ermittlungsverfahren von einer Person gleichen Geschlechts vernommen zu werden (§ 70 Abs 2 Z 1)
Rechte im Rahmen von Personendurchsuchungen
Opfer, die durch eine Straftat Verletzungen oder andere Veränderungen am Körper erlitten haben könnten (§ 119 Abs 2 Z 3), dürfen in keinem Fall dazu gezwungen werden, sich gegen ihren Willen durchsuchen zu lassen (§§ 120 Abs 1 letzter Satz, 121 Abs 1 letzter Satz)

OPFERHILFE UND OPFERRECHTE BMI 20101031 .................................................. 5(5)

Wenn Durchsuchung zugelassen wird, dann kann Vertrauensperson beigezogen werden
Recht auf Verständigung über den Fortgang des Verfahrens (§ 66 Abs 1 Z 4)

Information über Verfahrensschritte

Abtretung an StA (§ 25 Abs 3)

Freilassung des Beschuldigte

nur auf Antrag (§ 177 Abs 5)

von Amts wegen (§ 428a SPG, Opfer von Gewalt in Wohnungen, § 65 Z 1 lit a
Einstellung oder Fortführung des Verfahrens (§§ 194, 195)

Diversion (§ 208 Abs 3)

Rücktritt (§ 206 Abs 1 aE)

Recht, die Fortführung des Verfahrens zu beantragen (§ 195 Abs 1) wenn die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens nicht vorlagen oder neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden

Begründeter Antrag binnen 14 Tagen an StA

OLG entscheidet über Stattgabe (§ 196 Abs 3)

(P) Gruppe jener ,,anderen Personen"
Rechte im Rahmen der Diversion
Anlehnung an Ermittlungsverfahren
Recht auf Einspruch wegen Rechtsverletzung (§ 106)
Rechtsmittel zur Durchsetzung subjektiver Interessen, wenn Opferrechte (wie z.B. Gewährung einer Übersetzungshilfe) nicht gewährt werden
Spezifische Rechte im Hauptverfahren
Opfer NICHT Beteiligte des Hauptverfahrens (§ 221 Abs 1)
Aber: Ladung zur HV, Anwesenheit bei der HV, Fragerecht, Anhörungsrecht zu seinen ,,Ansprüchen", Ausschluss der Öffentlichkeit (drei Vertrauenspersonen), schonende Vernehmung (Opfer iSd § 65 Z lit a), Rechte im Rahmen der Diversion   pAnm: ENDE
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
A01: BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=313.0

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1 PGN-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130713 ORF TELETEXT 101 UNO KOMMISSARIN SCHUTZ FÜR SNOWDEN.png

13.07.2013 ORF TELETEXT SEITE 101 UNO KOMMISSARIN SCHUTZ FÜR SNOWDEN ZITATE:

Topstory POLITIK  Österreich/EU 112  International 126 

UNO-Kommissarin: Schutz für Snowden   

UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat internationalen Schutz für den Enthüller des US-Datenskandals, Edward Snowden, gefordert. Wer Informationen über mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte offenlege, habe ein Anrecht darauf, heißt es in einer in Genf veröffentlichten Erklärung Pillays. Sie verwies darin zugleich auf das Recht auf Asyl für Verfolgte.

US-Präsident Obama hat Russland unterdessen gewarnt, das Asylgesuch Snowdens anzunehmen. Präsident Putin zeigte sich aber unbeeindruckt. ZITATE-ENDE

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13.07.2013 ORF TELETEXT sinngemäß:

UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay fordert:

Wer Informationen über mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte offenlege habe ein Anrecht auf internationalen Schutz.

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JAHRTAUDENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

VFE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG:

UNZÄHLIGE VERSTÖSSE GEGEN MEHRERE ARTIKEL DER EMRK
(EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION)

EMRK ARTIKEL 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte,
EMRK ARTIKEL 2 – Recht auf Leben,
EMRK ARTIKEL 3 – Verbot der Folter,
EMRK ARTIKEL 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit,
EMRK ARTIKEL 6 – Recht auf ein faires Verfahren,
EMRK ARTIKEL 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
EMRK ARTIKEL 8 – Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens
EMRK ARTIKEL 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
EMRK ARTIKEL 14 – Verbot der Benachteiligung

DIE VGE BEANTRAGEN ÖFFENTLICH FÜR IHRE ENKELKINDER UND FÜR SICH SELBST INERNATIONALEN SCHUTZ.

13.07.2013 20:48 Uhr Dipl. Päd. Susanna und Mag. Andreas Ranovsky

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20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,311.0.html

20080101 OPFERRECHTE - Dr. Elisabeth Rech
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,313.0.html

20120421 RA DR ADRIAN HOLLAENDER OPFERSTELLUNG OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,312.0.html

Die Aufdecker » Natascha Kampusch » Medienberichte
20130420 0500 unzensuriert KAMPUSCH "Massive Ermittlungsfehler"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=834.0
ANTWORT 2:
OPFERSTATUS OPFERRECHTE PRIVATBETEILIGTER PRIVATANKLÄGER SUBSIDIARANKLÄGER

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
A02: BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=313.0

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SCHUTZPFLICHT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

20110224 ORF NÖ CHRONIK Libyen Cobra holt Österreicher heim ZITATE:
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http://noev1.orf.at/stories/500885

CHRONIK   24.02.2011

Libyen: Cobra holt Österreicher heim

15 Österreicher sind am Donnerstag aus der libyschen Hauptstadt Tripolis in Sicherheit gebracht worden. Die Cobra unterstützte dabei ein "Support Team" des Außenministeriums. Weitere Einsätze sind möglich.

"Land- oder Seeweg zu präferieren." Rückreise nach Österreich am Freitag

Am Vormittag trafen die 15 Österreicher das Hilfsteam westlich von Tripolis. Nach 160 Kilometern Fahrt erreichten sie am frühen Nachmittag die tunesische Grenze.

Die Einreise nach Tunesien war jedoch schwierig, sagte Cobra-Leiter Bernhard Treibenreif, weshalb die Rückreise nach Österreich erst am Freitag angetreten wird.

Es war der erste Konvoi, den die Cobra in Libyen mitorganisierte. "Die Flüge werden immer weniger, es werden kaum mehr Landegenehmigungen erteilt. Deswegen sind der Land- oder der Seeweg zu präferieren."

Auch Fahrzeuge getarnt. Cobra agiert in Zivil

Seit Montag sind Mitglieder der Spezialeinheit im Krisengebiet. "Wir haben die Ausreise von Österreichern gemeinsam mit Außen- und Verteidigungsministerium organisiert. Eine weitere Aufgabe war der Schutz des Botschaftspersonals", sagt Treibenreif.

Die Beamten agieren dabei in Zivil. "Es ist unmöglich, dort Waffen offen zu tragen. Das ist viel zu gefährlich. Auch die Fahrzeuge, die wir verwenden, sind Zivilfahrzeuge." Weitere Einsätze möglich
Weitere Rückholaktionen sind nicht ausgeschlossen. "Es wird von der österreichischen Botschaft versucht, ausreisewillige Österreicher zu unterstützen. Dann muss man schauen, ob noch weitere Österreicher im Land sind", sagte Treibenreif.

Ist das nicht der Fall, dann "müsse überlegt werden, sich selbst zurückzuziehen." Bis zur Rückkehr nach Österreich sind die Cobra-Beamten in der österreichischen Botschaft untergebracht.

ORF.at
Der libysche Machthaber Al-Gaddafi hat mit einer wirren Rede am Donnerstag einen neuen Sündenbock für die Aufstände gegen sein Regime entdeckt. Das Terrornetzwerk Al-Kaida stecke dahinter, so Al-Gaddafi in einem Telefoninterview mit dem staatlichen libyschen Fernsehen.

Wirre Al-Gaddafi-Rede: Neuer Sündenbock Al-Kaida

Wie sieht die Zukunft Libyens aus?

Der libysche Machthaber Al-Gaddafi will sich offenbar nicht zurückziehen. Mit Gewalt will er seine Macht erhalten. Wie lange wird das Regime noch weiterkämpfen? Was soll die internationale Gemeinschaft tun? Wie sieht die Zukunft Libyens aus?

Diskutieren Sie mit in debatte.ORF.at

ZITATE-ENDE






1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5353

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5354

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5356

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5358

1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5360

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DIE SCHUTZPFLICHT DES STAATES ... GRUNDRECHTE

MENSCHENRECHTE ... EMRK

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Andreas Ranovsky

#3
A03: BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE
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SCHUTZPFLICHT DER REPUBLIK ÖSTERREICH



20140131 BMI EKO COBRA Zitate:
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http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Geschaeftseinteilung/sektion_2/start.aspx

Geschäftseinteilung
Sektion II (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit)

Leiter der Sektion II
Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit: Mag. Mag. (FH) Konrad Kogler
BMI-II@bmi.gv.at

Stellvertreter des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit:
Direktor General Franz Lang

•   Abteilung II/8 (Grundsatz und Strategie GD)
Leiterin: Mag. Birgit Kloibmüller
BMI-II-8@bmi.gv.at
•   Abteilung II/9 (Controlling GD)
Leiter: Brigadier Reinhard Schnack,l MA
BMI-II-9@bmi.gv.at
•   Sondereinheiten Observation
Leitung: Brigadier Karl Allram 

Sondereinheit Einsatzkommando Cobra / Direktion für Spezialeinheiten (DSE)
Direktor: Bernhard Treibenreif, MA
BMI-II-EKO-Cobra@bmi.gv.at
•   Abteilung II/DSE/1 (Personal, Logistik und Budget)
Leitung: Brigadier Andreas Achatz, BA
•   Abteilung II/DSE/2 (Ausbildung, Sonder- und Spezialeinsatz)
Leitung: Brigadier Erwin Strametz
•   Abteiling II/DSE/3 (Operative Leitung Sondereinheit Einsatzkommando Cobra)
Leitung: Generalmajor Walter Weninger

ZITATE-ENDE

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BMI Einsatzkommando Cobra
Straße der Gendarmerie 5
2700 Wiener Neustadt
TEL 05-91-33-91


NOTRUF 133

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1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140131 BMI EKO COBRA.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5362

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SCHUTZPFLICHT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

AUSSENMINISTERIUM BUNDESMINISTER SEBASTIAN KURZ



1 PNG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20140130 ORF TELETEXT 102 VERGEWALTIGUNG IN DUBAI FRAU FREI.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5364

ZITAT: Topstory CHRONIK Vergewaltigung in Dubai: Frau frei

Die 29 Jahre alte Wienerin, der nach einer Vergewaltigungsanzeige in Dubai eine Haftstrafe drohte, durfte die Emirate (VAE) verlassen. Die Studentin landete am Abend in Wien, bestätigte das Außenministerium. Abgeholt wurde sie von Außenminister Kurz.

Die Frau, eine Muslim, hatte in Dubai eine Vergewaltigung angezeigt. Wegen "außerehelichem Sex" sollte sie deswegen ins Gefängnis. Das Außenministerium schickte ein Krisenteam. Zuvor hatten 250.000 eine Online-Petition für die Frau unterzeichnet.

ZITAT-ENDE

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TEIL-KOPIE von A02: BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=313.0



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20110224 ORF NOE CHRONIK LIBYEN COBRA HOLT OESTERREICHER HEIM 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=313.0;attach=5354

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DIE SCHUTZPFLICHT DES STAATES ... GRUNDRECHTE

MENSCHENRECHTE ... EMRK

Persönlicher Hinweis: 2 neue Screens
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