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VERDACHT JUWO WIEN HAMMER SKANDAL 2012 FIXIER FREISPRUCH

Begonnen von Wahrheitsforschung, 27 April 2012, 01:53:36

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Wahrheitsforschung

Wien Ottakring 2012 Vernachlässigung durch Fixieren FREISPRUCH

26.04.2012 http://wien.orf.at/news/stories/2530592/ Freisprüche vorerst nicht rechtskräftig

Zitat: Die Staatsanwältin, die in ihrem Schlussvortrag aus generalpräventiven Gründen tat- und schuldangemessene Strafen verlangt hatte, gab keine Erklärung ab. Zitat-Ende

Rechtsmeinung: Die richterliche Begründung ist nicht nachvollziehbar. KURIER, ORF zum Beweis.

VERDACHT: JUWO WIEN HAMMER SKANDAL 2012

DIE PRESSE 20.04.2011 zum Beweis in Antwort 3 - KURIER 20.04.2011 zum Beweis in Antwort 4

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http://kurier.at/nachrichten/wien/4493951-kinder-vor-fernseher-fixiert-freispruch.php

Kinder vor Fernseher fixiert: Freispruch

Nicht nur die Eltern, auch die Oma, die zuhause das Regiment führte, kommt ohne Strafe davon.

Letztes Update am 26.04.2012, 19:18

Das Strafgericht sei "der falsche Veranstaltungsort", meinte der Richter.

Der vierjährige Bub konnte noch nicht einmal allein stehen und trug noch Windeln.

Außer "Schnuller" und "gemma" konnte er kein Wort sprechen. Er und seine kleineren Geschwister waren stundenlang vor dem Fernseher im Kinderwagen festgezurrt worden, damit man Ruhe vor ihnen hatte. Sie bekamen nur Brei zu essen, hatten Läuse auf dem Kopf, Grind hinter den Ohren ...

Vernachlässigung? Ohne Zweifel. Aber verurteilt wurden die Eltern und die Oma, die daheim das Regiment hatte, deshalb noch lange nicht. Der Wiener Richter Daniel Rechenmacher sagt, es könne nicht nachgewiesen werden, dass ihnen die gröbliche Vernachlässigung bewusst war. Es fehle die "subjektive Tatseite". Im Übrigen sei das Strafgericht "der falsche Veranstaltungsort", die Sache gehöre vom Pflegschaftsgericht geklärt.

Globale Störung

Das Jugendamt hatte der Familie die zwei Buben und zwei Mädchen bereits 2011 abgenommen. Als die Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter das älteste Kind – den mittlerweile fünf Jahre alten Buben – untersuchte, wies er eine "globale Entwicklungsstörung auf allen Ebenen" auf.
Seine grobmotorischen Fähigkeiten entsprechen denen eines Dreijährigen, seine sprachlichen denen eines Zweijährigen, obwohl er nun in einem speziellen Programm mit Nachdruck gefördert wird.

Infantil

Auch bei zwei anderen Kindern würde laut der Gutachterin "jeder Laie erkennen, dass sie nicht altersentsprechend entwickelt sind". Der Kindesmutter bescheinigte sie "absolute Erziehungsunfähigkeit", die 24-Jährige habe "einen infantilen Eindruck hinterlassen" und könne kindliche Bedürfnisse nicht erkennen. Ihr Ehemann und die Großmutter hingegen wirkten auf die Sachverständige keineswegs intellektuell minder befähigt. Die dominante Person in der in Wien-Ottakring wohnhaften Familie mit Migrationshintergrund war die 53-jährige Großmutter. Deren Erziehungsmaßnahmen waren aber "zweifelsfrei nicht am Kindeswohl orientiert".

Dem Richter reichte das alles nicht für eine Verurteilung. Die Staatsanwältin hatte vergeblich plädiert: "Es gibt zahlreiche Familien, wo es so zugeht. Dass das in Ordnung sein könnte, kann unmöglich ein Zeichen der Republik Österreich sein." So kann man sich irren.

Letztes Update am 26.04.2012, 19:18
Artikel vom 26.04.2012 19:15 | KURIER | Ricardo Peyerl
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#1
StGB § 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen

(1) Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer seine Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenüber gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder geistige Entwicklung beträchtlich schädigt.

(3) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, hat sie den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

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FRÜHKINDLICHE DEPRIVATION ... PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION ... SCHWERE KÖRPERVERLEZUNG

OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,301.0.html

Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:

Gründe: ... wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation ...

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StGB § 84 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist

1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
3. unter Zufügung besonderer Qualen oder
4. an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

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StGB § 85  Körperverletzung  mit schweren Dauerfolgen

Hat die Tat für immer oder für lange Zeit

1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,

2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung oder

3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge,
so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#2
26.04.2012 http://wien.orf.at/news/stories/2530592/

Kinder ruhig gestellt: Freispruch

Eine Mutter, ihr Ehemann und die 53 Jahre alte Großmutter sind am Donnerstag im Straflandesgericht vom Vorwurf der Vernachlässigung von vier Kindern freigesprochen worden. Sie sollen die Kinder oft stundenlang im Kinderwagen fixiert haben.

Dem Paar waren 2011 auf Veranlassung des Jugendamtes die Kinder abgenommen worden. Der Älteste - ein damals vier Jahre alter Bub - konnte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal ohne fremde Hilfe stehen. Mit den jüngeren Geschwistern kommunizierte der Kleine über Kratzen, da er sich sprachlich nicht verständlich machen konnte.

Wie sich im Zuge der Erhebungen herausstellte, sollen die zwei Buben und zwei Mädchen oft stundenlang vor dem Fernseher ruhig gestellt und dabei sogar im Kinderwagen fixiert worden sein, was die Angeklagten in Abrede stellten.

Gutachterin sah ,,schwerste Entwicklungsstörungen"

Dabei hatte die Psychiaterin Gabriela Wörgötter zuvor in einem Gutachten festgestellt, dass bei den älteren drei Kindern ,,schwerste Entwicklungsstörungen" vorliegen, die die Sachverständige ursächlich auf "frühkindliche Deprivation und mangelnde Förderung der unmittelbar Erziehungsberechtigten" zurückführte.

Als die Psychiaterin im Auftrag des Gerichts den mittlerweile fünf Jahre und drei Monate alten Buben untersuchte, wies dieser ihren Ausführungen zufolge eine ,,globale Entwicklungsverzögerung auf allen Ebenen" auf: Seine grobmotorischen Fähigkeiten entsprechen denen eines Dreijährigen, seine sprachlichen Fähigkeiten einem Zweijährigen, obwohl er seit der Entscheidung des Jugendamts in einem speziellen Programm mit Nachdruck gefördert wird.

Wenig, aber nicht wesentlich besser sieht es bei einem inzwischen vierjährigen Mädchen und ihrer zwei Jahre und sieben Monate alten Schwester aus. Lediglich der Jüngste - eineinhalb Jahre alt - sei altersadäquat entwickelt. ,,Bei den anderen würde jeder Laie erkennen, dass diese Kinder nicht altersentsprechend entwickelt sind", sagte Wörgötter .

Mutter laut Gutachten ,,erziehungsunfähig"

Der Kindesmutter bescheinigte die Sachverständige wörtlich ,,absolute Erziehungsunfähigkeit". Die 24-Jährige leide an einer ,,primären Mangelbegabung" und habe bei der Untersuchung ,,einen infantilen Eindruck hinterlassen". Sie sei ,,nicht in der Lage, kindliche Bedürfnisse zu erkennen", so Wörgötter.

Anders stellte sich die Situation beim Ehemann und der Großmutter dar, die auf die Sachverständige nicht intellektuell minder befähigt wirkten. Der Mann habe ,,keine Erziehungsfunktion in der Familie übernommen" und ,,nicht regulierend eingegriffen, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre".

Die dominante Person, die vorrangig die Kinder unter sich hatte, war laut Psychiaterin die im selben Haushalt wohnhafte 53 Jahre alte Großmutter, wobei ihre Erziehungsmaßnahmen dem Gutachten zufolge ,,zweifelsfrei nicht am Kindeswohl orientiert waren".

Freisprüche vorerst nicht rechtskräftig

Für Richter Daniel Rechenmacher reichte die Beweislage nicht für Schuldsprüche aus. Wie er in seiner Begründung darlegte, bestünde ,,kein Zweifel, dass die Kinder beträchtlich beeinträchtigt sind und die Ursache eindeutig im Umgang der Familie mit den Kindern liegt".

Den drei Angeklagten könne aber nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass ihnen eine für eine Verurteilung erforderliche gröbliche Vernachlässigung bewusst war: ,,Es fehlt die subjektive Tatseite". Im Übrigen sei das Strafgericht ,,der falsche Veranstaltungsort", diese Sache gehöre primär vom Pflegschaftsgericht geklärt, meinte Rechenmacher.

Die Staatsanwältin, die in ihrem Schlussvortrag aus generalpräventiven Gründen tat- und schuldangemessene Strafen verlangt hatte, gab keine Erklärung ab. Die Freisprüche sind vorerst nicht rechtskräftig. Die älteren zwei Kinder sind derzeit in sozialen Einrichtungen untergebracht, die beiden anderen leben bei Pflegeeltern.

Publiziert am 26.04.2012
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#3
VERDACHT JUWO WIEN HAMMER SKANDAL 2012 - DIE PRESSE VOM 20.04.2011 ZUM BEWEIS:

http://diepresse.com/home/panorama/wien/652120/ZwangsTV-fuer-vier-Kleinkinder-in-Ottakring?_vl_backlink=/home/panorama/index.do

Zwangs-TV für vier Kleinkinder in Ottakring

20.04.2011 | 18:36 |   (Die Presse)

In Wien wurde ein besonders schwerer Fall von Vernachlässigung bekannt: 4 Kinder wurden vor einem Fernseher fixiert, schwere Entwicklungsstörungen sind die Folge. Das Jugendamt brachte sie in eine betreute WG.

Wien/G.b./Apa. Ein drastischer Fall der Vernachlässigung von Kleinkindern ist jetzt in Wien bekannt geworden. Statt sich mit den Kindern – zwischen zehn Monaten und viereinhalb Jahren – zu beschäftigen und mit ihnen zu spielen, setzten sie die Eltern in einen Kinderwagen, fixierten sie mit den Kinderwagengurten und stellten sie stundenlang vor den Fernseher. Schwere Entwicklungsstörungen waren die Folge. Der Viereinhalbjährige befindet sich auf dem sprachlichen Niveau eines Zweijährigen.

Herta Staffa, Sprecherin des Jugendamts (MAG 11), sagt, dass die Eltern bei der Kinderbetreuung völlig überfordert gewesen seien. Es handle sich um eine besonders schlimme Art der Kindervernachlässigung. ,,Das ist eine stille Form der Gewalt, bei der es keine blauen Flecken gibt", so Staffa zur ,,Presse".

Der Fall hatte sich bereits im Jänner ereignet, ist aber jetzt durch einen Bericht der ,,Krone" bekannt geworden. Aufmerksam wurde die Behörde bei der Geburt des jüngsten Kindes. Das Spital schlug Alarm, weil die Mutter einen völlig überforderten Eindruck gemacht hatte. Das Jugendamt schritt ein und brachte die zwei Buben und zwei Mädchen in eine betreute Wohngemeinschaft bzw. zu Pflegeeltern.

Von Eltern ,,nicht abschotten"

Laut Staffa werden sie vorerst dort bleiben. Die Eltern wurden angezeigt, gleichzeitig würden Psychologen mit ihnen sprechen. Man versuche, Besuchskontakte zwischen Kindern und beschäftigungslosen Eltern herzustellen. ,,Man kann sie von ihren Eltern nicht völlig abschotten." Kinderpsychiater Christian Popow spricht von ,,grober Vernachlässigung". Die Kinder seien wohl auch in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2011)
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#4
VERDACHT JUWO WIEN HAMMER SKANDAL 2012 - KURIER VOM 20.04.2011 ZUM BEWEIS:

http://kurier.at/nachrichten/wien/2092650.php

Sozialdrama in Wien-Ottakring

Vier Kinder wurden monatelang vor dem TV-Gerät "beschäftigt".
Sie weisen starke Entwicklungsrückstände auf.

LETZTES UPDATE AM 20.04.2011, 16:45

In Wien-Ottakring wohnten die Kinder

Sie sind für ihr Alter schwer unterentwickelt, können zum Teil nicht sprechen und gehen. Monatelang setzte ein Paar in Wien-Ottakring seine vier Kinder in die Kinderwägen und platzierte diese direkt vor dem Fernseher - mehrere Stunden pro Tag. Beide Erziehungsberechtigten sind arbeitslos.

Die Mitarbeiter der Magistratsabteilung 11, Jugendamt der Stadt Wien, gingen bereits im Vorjahr einem Hinweis von Ärzten nach: Die Frau hatte nach der Geburt ihres vierten Kindes überfordert und überlastet gewirkt. Die Beamten besuchten deshalb die Familie mehrmals in ihrer Wohnung, forderten von den Eltern mehr Einsatz und Interesse an den Kindern - ohne Erfolg.

"Im Jänner kamen die Kinder dann aus der Familie weg. Zwei sind in einer Wohngemeinschaft, zwei in Pflegefamilien", sagt Herta Staffa von der MA 11.

Nicht zurück in Familie

Derzeit gebe es Besuchskontakt zwischen Eltern und Kindern, es sei aber nicht absehbar, dass die Kinder demnächst wieder in die Familie zurückkommen könnten. "Wir haben die Obsorge beantragt", sagt Staffa.

Den vier Geschwistern gehe es jetzt den Umständen entsprechend gut. Staffa: "Sie entwickeln sich und genießen es, dass sich jemand viel Zeit für sie nimmt." Rund 10.000 Verdachtsmeldungen gehen jedes Jahr beim Jugendamt ein: "Für uns ist es ganz wichtig, dass wir informiert werden, wenn Verwandte, Freunde oder Nachbarn meinen, dass ein Kind in seinem Umfeld leiden muss", erklärt Staffa.

Die Servicestelle der MA 11 ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter 01/4000-8011 erreichbar.
Hinweise können auch bei jeder Polizeistelle abgeben werden.

LETZTES UPDATE AM 20.04.2011, 16:45
Artikel vom 20.04.2011 16:00 | KURIER | Claudia Stelzel-Pröll
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#5
Mutige Staatsanwältin - Schauma wies weita geht ... Beobachten wir den weiteren Verlauf:

VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER RICHTER
VERDACHT - DIKTATUR KRIMINELLER BEAMTER

DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html

Zitat: Das Strafgericht sei "der falsche Veranstaltungsort", meinte der Richter.

Hinweis auf bestehende Gesetzeslage und grundlegende Berufspflichten:

StPO § 2 Amtswegigkeit
StPO § 3 Objektivität und Wahrheitsforschung

Den Beschuldigten werden lösungsorientierte Chancen genommen im Sinne des Kindeswohls:
SCHULDEINSICHT DIVERSION BESSERUNG PERSÖNLICHE WANDLUNG SOZIALE DIENSTE
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Reichmann

Unglaubliche Zustände in Österreichischen Gerichten. Das ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar.
Roland Reichmann
http://www.inhr.net