Autor Thema: Freies Geleit Sicheres Geleit Besachwalterung Vorsorgevollmacht | RECHTSMITTEL  (Gelesen 35232 mal)

Offline Andreas Ranovsky

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SEITE 1 START INHALTSVERZEICHNIS (in Arbeit, bitte um Geduld und Verständnis)
ANTRAG AUF SINNGEMÄSS SICHERES (FREIES) GELEIT GEGEN BESACHWALTERUNG UND PSYCHIATRIERUNG

SEITE 1 ANTWORT 1
Hans MEYER-MEWS DIE RICHTERLICHE BEFANGENHEIT SEITE 8

SEITE 1 ANTWORT 2
Hans MEYER-MEWS DIE RICHTERLICHE BEFANGENHEIT SEITE 9

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Hans MEYER-MEWS DIE RICHTERLICHE BEFANGENHEIT SEITE 10

SEITE 1 ANTWORT 4
AUS EINEM ANONYMISIERTEN VERFAHREN BESACHWALTERUNG OHNE JEDEN REALEN GRUND

SEITE 1 ANTWORT 5
http://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht WIKIPEDIA sinngemäß: Nemo tenetur se ipsum accusare „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“: Zentraler Bestandteil des Strafverfahrensrecht – beinhaltet vor allem das Recht des Angeklagten oder Beschuldigten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen WIKIPEDIA-sinngemäß-ENDE

GRUNDSATZ NEMO TENETUR OGH Geschäftszahl 5Ob154/07v Entscheidungsdatum 06.11.2007

!!! UNBEDINGT MIT VORSORGEVOLLMACHT VORSORGEN !!!
Hinweise: Der Informant muss vollkommen schad- und klaglos gehalten werden. Alles ohne jegliche Gewähr etc.

SEITE 1 ANTWORT 6
PRIVATE VORSORGEVOLLMACHT OHNE GEWÄHR

SEITE 1 ANTWORT 7
Mögliche Vorgehensweise OHNE GEWÄHR in einem Verfahren völliger Unbegründetheit "BESTELLUNG EINES SACHWALTERS" für eine gesunde, mündige und korrekte Bürgerin bzw. für einen gesunden, mündigen und korrekten Bürger

SEITE 1 ANTWORT 8
LIVE FREIES GELEIT SICHERES GELEIT

SEITE 1 ANTWORT 9
15.07.2014 05:40 Ing BERNHARD LASSY an Dr WOLFGANG BRANDSTETTER ua VERDACHT HOCHKORRUPTE AMTSTRÄGER ZITATE: Betreff: psychologische Gutachten - eine brutale Waffe um unbequeme Bürger zu entrechten = Besachwalterung! ... Es scheint sich vielfach die Meinung verfestigt zu haben, dass es hochkorrupte Richter, Staatsanwälte und Sachverständige gibt, die unbescholtenen Bürgern das Leben rauben. Eine Schande ist das, aber die ist dokumentiert und wird auch weiter dokumentiert werden. ZITATE-ENDE

SEITE 1 ANTWORT 10
14.07.2014 OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PRÖLL ua UND DIE FOLGEN

SEITE 1 ANTWORT 11
20140825 youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER ZITATE und Hinweis auf

WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK || PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER (Seite 2)
SEITE 2 ANTWORT 20 ua http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.15

http://www.psychex.ch/doku/2012-06-28.pdf SEITE 1: "Ich bin mir absolut sicher, dass die globale Zwangspsychiatrie der letzten 140 Jahre die Inquisition oder den Holocaust, auch was die Zahl der Toten anbelangt, weit in den Schatten stellt. Edmund Schönenberger ... I'm absolutly sure, that, considering the total number of deaths as well, the last 140 years of global coercive psychiatry by far overshadows what happened during Inquisition or Holocaust. E.S."

SEITE 1 ANTWORT 12
Anonymisierte ZITATE aus Sachwalterschaftsverfahren: BESCHLUSS: Das Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die betroffene Person geprüft wird, wird eingestellt. ... ALLEINIGES INTERESSE DRITTER IST NIE EIN GRUND ZUR BESACHWALTERUNG. ... An ihrem Wohnort fällt die betroffene Person nicht negativ auf und es konnten keinerlei Störungen oder auffällige Verhaltensweisen berichtet werden. ... Betroffenen Personen kann nur dann ein Sachwalter bestellt werden, wenn sie zufolge psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung sich selbst Rechtsnachteile zuziehen. ZITATE-ENDE

SEITE 1 ANTWORT 13
Aus anonymisierten "verbotenen" Sachwalterschaftsverfahren gegen real gesunde und mündige Bürger, die real korrekt die objektive Wahrheit behaupten (Einladung / Hausbesuch): ... RECHTSMITTEL ... BEGRÜNDUNGEN ... ES STEHT FEST ... LOGISCHE UND SCHLÜSSIGE FOLGERUNGEN ...

SEITE 1 ANTWORT 14
Meinung einer Juristin kurz und bündig: Sachwalterschaftsverfahren sind absolut illegal.
Begründung: REPUBLIK ÖSTERREICH Inkrafttretensdatum 26.10.2008: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ARTIKEL 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

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SEITE 2 ANTWORT 15
28.05.2015 ORF TELETEXT 119 REFORM DER SACHWALTERSCHAFT GEPLANT

SEITE 2 ANTWORT 16
RECHTSMITTEL GEGEN DEN BESCHLUSS DES LG (RECHTSMITTEL GEGEN DEN BESCHLUSS DES LANDESGERICHTS)

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Vorhergehender Titel: Freies Sicheres Geleit gegen Besachwalterung Psychiatrierung
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Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden,
stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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Sinngemäß: Sicheres (Freies) Geleit gegen "VERBOTENE" Verfahrens-Besachwalterung/Psychiatrierung korrekter und kritischer BürgerInnen
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Rechtsmeinung gegen "verbotene" Besachwalterung korrekter und kritischer BürgerInnen:   

Vergleich: 50 Richter und STA schreiben: ES STEHT FEST: 1=3
20120423 Medien Frage 01 Wie können alle Richter befangen sein?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,292.0.html

Wenn Sie im Gericht absolut korrekt, höflich und gesetzestreu agieren und ihre wahrheitsgemäße Aussage (1=1) zum Beispiel "NICHT VERSTANDEN" oder "WIRR" aufgefasst wird, beenden Sie sofort den Vorgang und verlassen Sie auf schnellstem Weg das Gebäude. Beantragen sie von zu Hause SINNGEMÄSS SICHERES (FREIES) GELEIT GEGEN BESACHWALTERUNG UND PSYCHIATRIERUNG.

Gewährt ein Amtsorgan kein SICHERES (FREIES) GELEIT, dann ist es befangen.

Begründung sinngemäß nach RA MEYER-MEWS Seite 10 unten ("Grund ... weil es ihn nicht gibt."):

Es gibt keinen vernünftigen Grund korrekten Bürgerinnen und Bürgern SINNGEMÄSS SICHERES (FREIES) GELEIT GEGEN BESACHWALTERUNG UND PSYCHIATRIERUNG zu verweigern.

Deutsche Rechtsprechung und Lehre sinngemäß in Österreich anwendbar (OGH)

Sinngemäße Fachliteratur dazu aus der BRD: RA Hans MEYER-MEWS Seite 8-10

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1. Dr. Egon Schneider (Rechtsanwalt, Much)

Befangenheitsablehnung im Zivilprozess

Die Abwehr verfahrenswidriger richterlicher Maßnahmen und Entscheidungen

3., überarbeitete, wesentlich erweiterte Auflage

ISBN: 978-3-89655-363-8
ZAP Verlag
LexisNexis Deutschland GmbH, Münster 2008

Persönliche Anmerkung: Deutsche Rechtsprechung und Lehre
sinngemäß in Österreich anwendbar (OGH)

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Hans MEYER-MEWS DIE RICHTERLICHE BEFANGENHEIT SEITE 8-10

RICHTERLICHE BEFANGENHEIT:
ABLEHNUNGSANTRAG
GEGENVORSTELLUNG
REVISION
Hans Meyer-Mews
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Horner Straße 12, 28203 Bremen
Tel.: 0421/794 13 50
Fax 0421/794 13 51
Seminar der Leipziger Strafverteidiger e.V.
am 19. Mai und 6. Juni 2001 in Leipzig

http://www.wemepes.ch/pdf/Befangenheit.pdf
« Letzte Änderung: 31 Juli 2015, 03:52:11 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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« Antwort #1 am: 26 April 2012, 16:46:05 »
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MEYER MEWS Seite 8

Die überkommene Methode, die richterliche Befangenheit aus der Sicht des vernünftigen Angeklagten zu beurteilen, ist mehr denn je umstritten. Strate14 hat die Figur des vernünftigen Angeklagten als Schimäre bezeichnet.

Es ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von einem semantischen Trick, der als Rechtsanwendung ausgegeben werde15.

Egon Schneider hat dazu ausgeführt16:

„Für die Ablehnung ist entscheidend nur die Frage:

„Was fühlt die ablehnende Partei?“

Die Antwort darauf gibt ganz allein der Richter, nachdem er sich selbst – unbewusst, selten bewusst - gefragt hat:

„Was würde ich an Stelle der Partei fühlen?“

Anders geht es nicht.

Die Subjektivität des Ablehnenden steht gegen die Subjektivität des Richters.

„Objektiv“ ist daran überhaupt nichts.


Um das zu kaschieren, wird auf eine „vernünftige Betrachtung“ und einen „objektiven Maßstab“ und wird die Kunstfigur eines „objektiven Dritten“ eingeführt, der – gäbe es ihn – im Übrigen auch nur subjektiv antworten könnte.“

Da Befangenheit ein innerer Vorgang ist, kann es mit der Ansicht von Schneider nur darauf ankommen, ob die Handlungen und Äußerungen des Richters besorgen lassen, er lasse sich bei Sachentscheidungen von seiner Parteilichkeit leiten.

Nach Hamm/Hassemer/Pauly17 gilt im Ablehnungsrecht folgender Grundsatz:

„Das Gesetz verbietet nicht, befangen zu sein, sondern nur, diese Befangenheit auf eine bestimmte Weise im Verfahren zu agieren.“

Aus den vorstehenden Ausführungen lässt sich – dargestellt an einem Beispiel – das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Ablehnungsantrag wie folgt prüfen.

Beispiel: Der Angeklagte, der durch seinen Verteidiger gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hat, erscheint zur Berufungshauptverhandlung unentschuldigt nicht.

Die Kammer erwägt gem. § 329 I 1 StPO ein Verwerfungsurteil zu erlassen.

Der Verteidiger beantragt zunächst, den Angeklagten gem. § 233 I StPO zu beurlauben.

Der Antrag wird abgelehnt.

In der Ablehnungsbegründung teilt die Kammer mit, dass der Angeklagte wegen Strafverfolgung gesucht wird.

Daraufhin beantragt der Verteidiger, dem Angeklagten gem. § 295 StPO im Hinblick auf den Haftbefehl aus dem anderen Verfahren sicheres Geleit zuzusichern und dem Angeklagten diesen Beschluss gem. § 35 II StPO zur Kenntnis zu geben.

Die Kammer lehnt ab. Können die an der Entscheidung beteiligten Richter abgelehnt werden?

Ø ANTRAGSMUSTER NR. 1

Bei der Verweigerung sicheren Geleits handelt es sich um eine zum Nachteil des Angeklagten wirkende, durch das Protokoll bewiesene Tatsache, die nicht durch die Sachleitungsbefugnis

13 im Ergebnis ebenso: LG Wuppertal StV 1989, 296

14 Vgl. Strate aaO

15 Chlosta, SchlHAA 1994, 140, zitiert bei: Egon Schneider MDR 2001, 289

16 Egon Schneider, MDR 2001, 289 (Anm. zu KG, Beschl.v.1.8.2000 – 10 U 2817/99)

17 Hamm/Hassemer/Pauly, Beweisantragsrecht, Rdnr. 135 (S.66)
« Letzte Änderung: 10 Mai 2015, 08:07:59 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #2 am: 26 April 2012, 16:49:50 »
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MEYER MEWS Seite 9

des Richters oder seine Amtsermittlungspflicht veranlasst war.

Die Strafverfolgung in dem Verfahren, in dem ein Haftbefehl erlassen worden ist, hat mit dem Verfahren, in dem die abgelehnten Richter zu erkennen haben, nichts zu tun.

Die Entscheidung, dem Angeklagten sicheres Geleit zu verweigern, wirkt einseitig zu dessen Nachteil und ist mit der Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren ergebnisoffen zu führen, schlechthin unvereinbar.

Die Einschränkung der Rechte des Angeklagten durch den Beschluss der Kammer war verfahrensfremd.

Dem Gericht ist es verwehrt, das Verfahren allein gemäß der eigenen Sinnerwartung zu führen
und auszuschließen, dass auch die Sinnerwartung des Angeklagten in das Ergebnis des Verfahrens einfließen kann18.

Auch der vernünftige Angeklagte („der objektive unbeteiligte Dritte“) kann einen rechtfertigenden Grund, den ein unparteiischer Richter für diese Entscheidung beanspruchen könnte, für diese Form der Rechtsverweigerung nicht erkennen, weil es ihn nicht gibt. Der Beschluss ist rechtswidrig;

EGMR Khalfaoui ./. Frankreich StraFo 2000, 84.

Ergebnis: Der Angeklagte muss die Richter der Berufungskammer ablehnen. 

Der fürsorgliche Verteidiger lässt sich vorher entsprechend bevollmächtigen.


*****

Ø Nr. 1: Verweigerung sicheren Geleits für den in der Berufungshauptverhandlung ausgebliebenen Angeklagten

Landgericht
Kleine Strafkammer I
In dem Strafverfahren
gegen Frau K.
24 KLs 210 Js 0815/00
lehnt die Angeklagte den VRLG S.
wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Diesem Ablehnungsantrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

18 Vgl. Hamm/Hassemer/Pauly, aaO Rdnr. 135ff
« Letzte Änderung: 29 Juli 2014, 21:08:30 von Andreas Ranovsky »
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« Antwort #3 am: 26 April 2012, 16:51:29 »
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MEYER MEWS Seite 10

I. Die Angeklagte ist zu Beginn der heutigen Berufungshauptverhandlung unentschuldigt ausgeblieben.

Daraufhin hat die Unterzeichnerin zunächst unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR (vgl. ÖJZ 1994, 467; 1995, 196; EuGRZ 1999, 9) beantragt, die Angeklagte gem. § 233 I StPO vom Erscheinen zu entbinden.

Diesen Antrag hat das Gericht im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben (Anlage 1). Sodann hat die Verteidigerin beantragt, der Angeklagten gem. § 295 StPO sicheres Geleit zuzusichern, den Beschluss gem. § 35 II StPO der Angeklagten zuzustellen und das Verfahren auszusetzen (Anlage 2).

Die Angeklagte ist wegen sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung in vier Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Diese Freiheitsstrafe ist zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden.

Im Hinblick auf das vorliegende steuerstrafrechtliche Verfahren hat das Landgericht die Aussetzung zur Bewährung widerrufen.

Die Angeklagte wird mit Haftbefehl gesucht.

In der ersten Instanz ist die Angeklagte wegen Verstoßes gegen § 370 AO zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Eine Saalverhaftung wegen einer eventuellen erneuten Verurteilung in dem Steuerstrafverfahren scheidet wegen reformatio in peius aus, weil allein die Angeklagte Berufung eingelegt hat.

Die Saalverhaftung der Angeklagten kommt aber wegen des Bewährungswiderrufs in
Betracht; dennoch hat der abgelehnte Richter sich geweigert, der Angeklagten das beantragte sichere Geleit zuzusichern.

II. Daraufhin war VRLG Dr. S. abzulehnen

1.) Wegen Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Sorge rechtfertigen kann, der abgelehnte Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; vgl. BayObLG DRiZ 1977, 244.

Unerheblich ist, ob der abgelehnte Richter sich befangen fühlt.

Maßgeblich ist allein, ob die vom Ablehnenden vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig wägenden Verfahrensbeteiligten geeignete erscheinen, begründete Zweifel in die unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Art. 97 GG zu fordernde zweifelsfreie, auch den Anschein der Voreingenommenheit ausschließende Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken; vgl. BayObLG aaO..

2.) Bei der Verweigerung sicheren Geleits handelt es sich um eine zum Nachteil der Angeklagten wirkende durch das Protokoll bewiesene Tatsache, die nicht durch die Sachleitungsbefugnis des abgelehnten Richters oder seine Amtsermittlungspflicht veranlasst war.

Die Strafverfolgung in dem Verfahren, in dem ein Haftbefehl erlassen worden ist, hat mit dem Verfahren, in dem der abgelehnte Richter zu erkennen hat, nichts zu tun.

Die Entscheidung, der Angeklagten sicheres Geleit zu verweigern, wirkt einseitig zu deren Nachteil und ist mit der Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren ergebnisoffen zu führen, schlechthin unvereinbar.

Die Einschränkung der Rechte der Angeklagten durch die Entscheidung des abgelehnten Richters war auch verfahrensfremd.

Dem abgelehnten Richter ist es ausnahmslos verwehrt, das Verfahren allein gemäß der eigenen Sinnerwartung zu führen und auszuschließen, dass auch die Sinnerwartung der Angeklagten in das Ergebnis des Verfahrens einfließen kann.

Auch ein vernünftiger Angeklagter kann einen rechtfertigenden Grund, den ein unparteiischer Richter für diese Entscheidung beanspruchen könnte, für diese Form der Rechtsverweigerung nicht erkennen, weil es ihn nicht gibt.

Der Beschluss ist überdies rechtswidrig; vgl. EGMR Khalfaoui ./. Frankreich StraFo 2000, 84.

Das Verhalten des abgelehnten Richters wäre auch aus Sicht eines ruhig abwägenden und objektiven Dritten nicht zu rechtfertigen:

Welchem anderen Zweck als dem Zweck, die Berufung zu verwerfen, hätte die Verweigerung
des sicheren Geleits sonst dienen können und wie konnte sich der abgelehnte Richter mehr befangen machen als dadurch, dass er die Strafverfolgungsinteressen der Staatsanwaltschaft selbst in einem Verfahren vertritt, in dem er als erkennender Richter weder zuständig war noch ist?
« Letzte Änderung: 29 Juli 2014, 21:08:43 von Andreas Ranovsky »
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BESACHWALTERUNG
« Antwort #4 am: 25 Oktober 2012, 14:41:54 »
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AUS EINEM ANONYMISIERTEN VERFAHREN BESACHWALTERUNG OHNE JEDEN REALEN GRUND

nach glaubhaft vorliegenden Dokumenten. Verdacht: Gegen kritische jedoch stets korrekte Bürger.
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EINLADUNG ZUR ERSTANHÖRUNG

ERSTANHÖRUNG

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr

dieses Gericht prüft, ob es notwendig ist, für Sie einen Sachwalter zu bestellen.

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen und dadurch Nachteile erleiden können, würde Sie die Bestellung eines Sachwalters schützen.

Die Richterin/Der Richter lädt Sie daher zu einem persönlichen Gespräch ein.

Bitte kommen Sie am xx.xx.2012 um xx:xx Uhr zu diesem Gericht Zimmer xx, xx. Stock.

Dabei wird Ihnen die Richterin/der Richter Grund und Zweck des Verfahrens erklären und Sie fragen, was Sie dazu meinen.

Sollten Sie, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht in der Lage sein zu kommen, so ersucht Sie die Richterin/der Richter, dies vor dem Termin der Einladung unbedingt mitzuteilen.

Bei Anruf ist das Gericht unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: Tel. Nr. xx   

Die Richterin/Der Richter wird Sie dann erforderlichenfalls nochmals einladen oder sie/er wird Sie besuchen.

Bezirksgericht xx, Abteilung xx xx, xx. xx 2012

xx, Richter/Richterin
« Letzte Änderung: 30 Juli 2015, 05:21:34 von Andreas Ranovsky »
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NEMO TENETUR
« Antwort #5 am: 25 Oktober 2012, 14:46:00 »
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GRUNDSATZ NEMO TENETUR

Gericht OGH
Dokumenttyp Entscheidungstext
Geschäftszahl 5Ob154/07v
Entscheidungsdatum 06.11.2007

Aus der rechtlichen Beurteilung

3. Zum „Nemo tenetur" - Grundsatz:

3.1. Unter dem von der Ablehnungswerberin ebenfalls angezogenen Grundsatz „nemo tenetur" versteht man das Recht des Angeklagten zu schweigen und sich nicht selbst zu beschuldigen. Dieser Grundsatz ist in Art 6 EMRK nicht ausdrücklich erwähnt, wird vom EGMR aber zum Kernbereich eines fairen Verfahrens gerechnet und im engen Zusammenhang mit der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 EMRK gesehen. Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, den Beschuldigten zu überführen, ohne auf die Hilfe von Beweismitteln zurückzugreifen, die durch Zwangs- oder Druckmittel ohne den Willen des Beschuldigten erlangt wurden (Grabenwarter aaO § 24 Rz 119).

Schlagworte
Kennung XPUBL Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in RdW 2008/189 S 245 - RdW 2008,245 XPUBLEND
Anmerkung E86381 5Ob154.07v
Zuletzt aktualisiert am 15.07.2008
Dokumentnummer JJT_20071106_OGH0002_0050OB00154_07V0000_000

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Rechtsmeinung ohne Gewähr KURZ UND BÜNDIG: AUCH EINE ANGEBLICH ZU BESACHWALTENDE PERSON HAT DAS RECHT ZU SCHWEIGEN UND SICH NICHT SELBST ZU BELASTEN.

ES MÜSSEN REALE GRÜNDE FÜR EIN VERFAHREN "BESTELLUNG EINES SACHWALTERS" VORLIEGEN - ANALOG "ANTRAG AUF OBSORGE" BZW FÜR JEDE RECHTSSACHE.

WIRD DIE KORREKTE BÜRGERIN (DER KORREKTE BÜRGER) VON DER POLIZEI ZU EINER "ZWANGSBEGUTACHTUNG" ABGEHOLT, GIBT SIE/ER SOFORT ZU PROTOKOLL: ICH GEHE NICHT FREIWILLIG MIT. ICH BEANTRAGE EINE VOLLSTÄNDIGE VIDEO-ÜBERWACHUNG BIS ZU MEINER GESUNDEN RÜCKKEHR. ANSCHLIESSENDES TOTALES SCHWEIGEN BIS ZUR HEIMKEHR. AUCH KEIN HÄNDESCHÜTTELN" ETC. SCHLIESSLICH GESCHIEHT DAS GANZE NICHT FREIWILLIG.

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« Letzte Änderung: 10 Mai 2015, 08:13:10 von Andreas Ranovsky »
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VORSORGEVOLLMACHT
« Antwort #6 am: 25 Oktober 2012, 14:54:51 »
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PRIVATE VORSORGEVOLLMACHT OHNE GEWÄHR
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VORSORGEVOLLMACHT

1. Bevollmächtigung, Verfügung

A.)  Vollmachtgeber/in

Herr/Frau   .........................................................................................

geboren am   .........................................................................................

wohnhaft in   .........................................................................................

Ich kann die Tragweite der hier abgegebenen Erklärung vollinhaltlich erkennen. Ich bin mir bewusst, dass die Einsetzung eines/einer Bevollmächtigten in aller Regel die Bestellung eines Sachwalters/einer Sachwalterin ersetzt und der/die Bevollmächtigte - anders als der Sachwalter/die Sachwalterin - nicht vom Gericht überwacht wird. Ich weiß, dass ich die Vollmacht jederzeit widerrufen kann, dass der Widerruf aber zu seiner Wirksamkeit dem/der Bevollmächtigten zugehen muss.

Sollten einzelne der angeführten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. In diesem Fall gilt sinngemäß jene Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt als vereinbart.


B.)  Bevollmächtigte/r - Ich bevollmächtige


Herr/Frau   .........................................................................................

geboren am   .........................................................................................

wohnhaft in   .........................................................................................

C.)  Wirksamwerden der Vollmacht

Der/die Bevollmächtigte ist nur zu meiner Vertretung berechtigt, wenn ich in rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden kann; das ist der Fall, wenn in rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten die Geschäftsfähigkeit oder wenn in höchstpersönlichen Angelegenheiten die Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlt oder wenn ich mich nicht mehr selbst äußern kann.

D.)  Aufwandersatz - Für die mit der Vollmacht verbundene Tätigkeit steht dem Vollmachtsnehmer kein Entgelt zu.

E.)  Untervollmacht - Mein/e Bevollmächtigte/r darf andere von mir Bevollmächtigte bevollmächtigen, für mich vertretungsweise tätig zu werden.

F.)  Sachwalterverfügung

Ist trotz dieser Vollmacht die Bestellung eines Sachwalters/einer Sachwalterin erforderlich, so soll die vorgenannte bevollmächtigte Person bzw. ein/e andere von mir bevollmächtigte Person herangezogen werden.

Im Sinne des Sachwalterschaftsgesetzes idgF erteile ich Prozessvollmacht und ermächtige ihn/ihr überdies dazu, mich als Bevollmächtigte/r in allen Angelegenheiten vor Gericht und Verwaltungsbehörden zu vertreten, in denen eine (auch) anwaltliche Vertretung zwingend geboten ist, insbesondere den gerichtlichen Verfahren zu Sachwalterschaft et. al. in Österreich.

2. Umfang der Vorsorgevollmacht

Ich bevollmächtige zur/in

Vertretung vor Behörden und anderen Institutionen

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, mich vor Behörden und Gerichten zu vertreten.

Die Vertretungsmacht umfasst auch die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von an mich adressierten Sendungen (Zustellvollmacht).

3. Unterfertigung und Bekräftigung

A.)  Unterfertigung - Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Vorsorgevollmacht selbst errichtet habe.


Ort:  .................................................. Datum:  ..........................................   


Unterschrift:   .............................................................................................


Ich, ..., 

als bevollmächtigte Person, verpflichte mich, die Vollmacht in vollem Umfang und nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben.


Ort:  .................................................. Datum:  ..........................................   


Unterschrift:   .............................................................................................


B.)  Bekräftigung vor Zeugen/innen - Die nachfolgenden drei Zeugen sind unbefangen, volljährig (nicht unter Sachwalterschaft stehend) und sprachkundig. Der/die Vollmachtsgeber/in bekräftigt, dass der Inhalt dieser Vollmachtsurkunde seinem/ihrem Willen entspricht. 



1. Zeuge/in: ................................................................................................


Ort:  .................................................. Datum:  ..........................................   


Unterschrift:   .............................................................................................



2. Zeuge/in: ................................................................................................


Ort:  .................................................. Datum:  ..........................................   


Unterschrift:   .............................................................................................



3. Zeuge/in: ................................................................................................


Ort:  .................................................. Datum:  ..........................................   


Unterschrift:   .............................................................................................

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Rechtsmeinung ohne Gewähr:
VORSORGEVOLLMACHT vollständig handschriftlich geschrieben:
KEINE ZEUGEN NOTWENDIG. (ANALOG EINEM TESTAMENT)

WEITERE VERTRETER IN EINER ANGEBENEN REIHENFOLGE
(1-2-3 ...) KÖNNEN EBENSO BEVOLLMÄCHTIGT WERDEN.

Angeblich:
120.000 Menschen in Österreich sind besachwaltet
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,72.0.html 

« Letzte Änderung: 29 Juli 2014, 21:09:22 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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MÖGLICHE VORGEHENSWEISE
« Antwort #7 am: 25 Oktober 2012, 20:26:51 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

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Mögliche Vorgehensweise OHNE GEWÄHR in einem Verfahren völliger Unbegründetheit "BESTELLUNG EINES SACHWALTERS" für eine gesunde, mündige und korrekte Bürgerin bzw. für einen gesunden, mündigen und korrekten Bürger:

1. Antrag auf GEWÄHRUNG SICHERES (FREIES) GELEIT SINNGEMÄSS GEGEN BESACHWALTERUNG UND PSYCHIATRIERUNG ZUR AKTENEINSICHT mit nachweislichem Posteingang innerhalb einiger Tage.

2. Wird diesem Antrag nicht stattgegeben, amtiert das Justizorgan/Amtsorgan OFFEN SICHTBAR BEFANGEN, weil kein vernünftiger Grund besteht, einer/m gesunden, mündigen und korrekten  Bürgerin bzw. Bürger SICHERES (FREIES) GELEIT SINNGEMÄSS GEGEN BESACHWALTERUNG UND PSYCHIATRIERUNG ZUR AKTENEINSICHT nicht zu gewähren.

Fachliteratur dazu: Hans MEYER-MEWS DIE RICHTERLICHE BEFANGENHEIT SEITE 8-10
RICHTERLICHE BEFANGENHEIT: ABLEHNUNGSANTRAG GEGENVORSTELLUNG REVISION
Hans Meyer-Mews - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Horner Straße 12, 28203 Bremen - Tel.: 0421/794 13 50 - Fax 0421/794 13 51
Seminar der Leipziger Strafverteidiger e.V. am 19. Mai und 6. Juni 2001 in Leipzig

Persönlicher Hinweis: Siehe START-BEITRAG ganz oben und ANTWORTEN 1-3.

3. Somit ANTRAG AUF ABLEHNUNG des Justizorgans/Amtsorgans wegen offen sichtbarer Befangenheit. Begründung siehe Punkt 2.

4. Weitere Begründung kurz und bündig sowie ohne Gewähr:
EMRK ARTIKEL 8 RECHT AUF ACHTUNG DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS

Grundsätzlich stellt eine jede Sachwalterbestellung die Entziehung oder Einschränkung der Rechte einer Person dar und greift somit in den Schutzbereich des Artikel 8 EMRK ein. Sie fußt auf der Voraussetzung, dass die zu besachwalternde Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.

Keine dieser Voraussetzungen findet im Fall xx Bestätigung: Weder liegt in irgendeiner Weise ein Nachweis vor, dass xx an einer geistigen Behinderung leidet, noch liegt irgendein Nachweis vor, dass xx an einer psychischen Krankheit leidet, noch liegt irgendein Nachweis vor, dass xx nicht fähig wären, ihre/seine Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.

Ganz im Gegenteil handelt es sich bei xx, ihrem/seinem jeweiligen Lebenslauf zufolge, um eine
korrekte Bürgerin bzw. um einen korrekten Bürger mit - somit bestätigtermaßen - besonderen
Qualitäten ...

5. Weitere Begründung kurz und bündig sowie ohne Gewähr:
EMRK ARTIKEL 6 FAIRES VERFAHREN
EMRK ARTIKEL 8 RECHT AUF ACHTUNG DES PRIVAT- UND FAMILIENLEBENS

Zusätzlich lassen die gerichtlichen Schriftstücke auch jegliche Begründung für den Anlass zur gerichtlichen Prüfung, ob es notwendig sei, für xx einen Sachwalter zu bestellen, vermissen, was wiederum einen Eingriff in Artikel 6 EMRK (als Verfahrensgrundrechtsgarantie) in Verbindung mit Artikel 8 EMRK (als materielle Grundrechtsgarantie) darstellt, zumal ja bereits die Einleitung eines Sachwalterschafsprüfungsverfahrens eines hinreichenden Anlasses bedarf, welcher wiederum eine transparente Begründung erfordert. Diesem Erfordernis werden die besagten Schriftstücke nicht gerecht.

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Rechtsmeinung ohne Gewähr: Gilt sinngemäß auch für einen angeblich zu
"Besachwaltenden" (entspricht sinngemäß dem "Jedermann" bzw. "Beschuldigten")

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,468.0.html

EMRK ARTIKEL 6 - Recht auf ein faires Verfahren  

(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.

Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen
werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.

(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.

(3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte:

a) in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;

b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;

c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

d) Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;

e) die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann.

Beachte für folgende Bestimmung

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist
gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,468.0.html

EMRK ARTIKEL 8 - Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens 

(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat-und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.

(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Beachte für folgende Bestimmung

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist
gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
« Letzte Änderung: 29 Juli 2014, 21:09:36 von Andreas Ranovsky »
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LIVE FREIES GELEIT SICHERES GELEIT
« Antwort #8 am: 23 Juli 2013, 23:38:33 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

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LIVE FREIES GELEIT SICHERES GELEIT

LIVE AUS EINER RECHTSSACHE BEIM BG GL - Sachverhalt:

RSA-BRIEF NACHWEISLICH ERHALTEN AM MO 22.07.2013 MIT TERMIN AM FR 26.07.2013

JUSTIZ BEZIRKSGERICHT GLOGGNITZ



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130717 BG GL an VGE 01.jpg



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130717 BG GL an VGE RSA 01.jpg

ZWECKDIENLICHE HINWEISE (ERKLÄRUNGEN) ZU
FRAGE 15 bzw. ANTWORT 16: Unsere Justiz
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=506.15

MO 22.07.2013: VGE erhalten nachweislich RSA-BRIEF des BG GL. Der RSA-Brief enthält einen vollkommen unerwarteten Termin für FR 26.07.2013 am BG GL OHNE BEGRÜNDUNGEN ZU UNBEKANNTEN  (ANGEBLICHEN) SACHVERHALTEN. VGM und VGV sind Parteien!

DI 23.07.2013 vor 04 UHR: VGE-FAX an BG GL mit VGE-ANTRAG AUF FREIES (SICHERES) GELEIT (NUR) FÜR AKTENEINSICHTEN ZU DEN UNBEKANNTEN UND UNBEGRÜNDETEN SACHVERHALTEN.

VGE-ANTRAG auf nachweisliche Bewilligung des FREIEN (SICHEREN) GELEITS bis DO 25.07.2013 06:00 UHR POSTEINGANG BEI DEN VGE.

VGE-HINWEIS: Seit Jahren beantragen die VGE in allen Schriftsätzen zumindest eine Frist von 14 Tagen für eine fundierte Stellungnahme. Stand: 24.07.2013 14 Uhr

VGE-SACHVERHALTSBERICHT KURZ UND BÜNDIG: DIE UNSCHULDIGEN ENKELKINDER UND DEREN VGE WERDEN EXISTENZIELL BEDROHT VON SCHWERKRIMINELLEN AMTSTRÄGERN.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

PS: Die VGE haben schon mehrmals FREIES (SICHERES) GELEIT (dieser Art) GEGEN SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH beantragt.

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23.07.2013 vor 04:00 Uhr: VGE-FAX an BG GL ZITATE:

ANTRAG AUF FREIES (SICHERES) GELEIT DER VGE, DIPL PÄD SR UND MAG AR, FÜR AKTENEINSICHTEN.

Die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE, Dipl. Päd. SR und Mag. AR, beantragen für Akteneinsichten sinngemäß SICHERES (FREIES) GELEIT ab dem Verlassen ihres Wohnhauses bis einschließlich ihrer Rückkehr in ihr Wohnhaus in 2880 Kirchberg xxx. Es wird keine Besachwalterung, Psychiatrierung oder ähnliches der VGE von wem auch immer beantragt.

ZUSAGE DES SICHEREN (FREIEN) GELEITES durch nachweislichen Posteingang bis DO 25.07.2013 06:00 Uhr bei den VGE. ZITATE-ENDE

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23.07.2013 20:39 UHR TELEFONANRUF des BG GL bei den VGE



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20130723 2039 BG GL TELEFONANRUF BEI VGE.jpg

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A05 BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH | MENSCHENHANDEL
SEITE 01 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ZEITRAUM 20.05.2007 17 Uhr - 30.07.2013 00 Uhr VERDACHT MENSCHENHANDEL IN ZUSAMMENHANG MIT SCHWERKRIMINELLEN VERFASSUNGSBRÜCHEN UND SCHWERKRIMINELLEN OFFIZIALDELIKTEN, DIE SOFORT VON AMTS WEGEN ABZUSTELLEN UND VOLLSTÄNDIG ZU KLÄREN SIND ... ANTRÄGE PERSONENSCHUTZ RUND UM DIE UHR ...

30.07.2013 nach 00 UHR: VGE-FAXE und MAILS ...

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DEUTSCHER BUNDESTAG I DIE GRUNDRECHTE

http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

DEUTSCHER BUNDESTAG

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ...


Rechtsmeinung ohne jegliche Gewähr: Deutsches Recht und Rechtssprechung kann in der Republik Österreich sinngemäß angewendet werden. Deutsches Recht und Rechtsprechung gelten sinngemäß für die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE.

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Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
« Letzte Änderung: 29 Juli 2014, 21:09:50 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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HOCHKORRUPTE AMTSTRÄGER
« Antwort #9 am: 17 Juli 2014, 17:42:00 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

15.07.2014 05:40 Ing BERNHARD LASSY an Dr WOLFGANG BRANDSTETTER ua
VERDACHT HOCHKORRUPTE AMTSTRÄGER ZITATE:

Betreff: psychologische Gutachten - eine brutale Waffe um unbequeme Bürger zu entrechten = Besachwalterung! ... Es scheint sich vielfach die Meinung verfestigt zu haben, dass es hochkorrupte Richter, Staatsanwälte und Sachverständige gibt, die unbescholtenen Bürgern das Leben rauben. Eine Schande ist das, aber die ist dokumentiert und wird auch weiter dokumentiert werden.

ZITATE-ENDE PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Teilweise anonymisiert PA-ENDE



20140715 0540 Ing BERNHARD LASSY an Dr WOLFGANG BRANDSTETTER ua 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6294

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20140715 0540 Ing BERNHARD LASSY an Dr WOLFGANG BRANDSTETTER ua ZITATE:

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: Teilweise anonymisiert PA-ENDE

http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1204

DRUCKANSICHT
http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=1204&no_cache=1&type=98

Gesendet: Dienstag, 15. Juli 2014 um 05:40 Uhr

Von: "Bernhard Lassy - Saubere Hände - Präsident" <praesident@saubere-haende.org>

An: "Univ.Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter - BM für Justiz" <Ministerbuero@bmj.gv.at>

Cc: "Mag. Christian Pilnacek - Sektionschef Justizministerium" <christian.pilnacek@justiz.gv.at>, "Mag. Clemens Fuchs - Richter" <clemens.fuchs@justiz.gv.at>, "Mag. Katharina Adegbite-Lewy" <katharina-adegbite-lewy@justiz.gv.at>, ...  "Univ.Doz. Dr. Kurz Mezaros - Sachverständiger" <kurt.meszaros@eunet.at>, "Dr. Anton Freunschlag" <empfang@drfreunschlag.at>, "Mag. Ulrike Toyooka - Richterin" <ulrike.toyooka@justiz.gv.at>, post@volksanw.gv.at, "Mag.a Barbara Prammer - Präsidentin des Nationalrates" <barbara.prammer@parlament.gv.at>, "Dr. Ursula Kropiunig - Staatsanwältin" <ursula.kropiunig@justiz.gv.at>, "Mag. Viktor Eggert - Staatsanwalt" <viktor.eggert@justiz.gv.at>, "Mag. Elisabeth Zuschrott-Gretzmacher - Staatsanwältin" <elisabeth.zuschrott-gretzmacher@justiz.gv.at>, "Mag. Christian Petö - Staatsanwalt" <christian.petoe@justiz.gv.at>, "Mag. Kristin Sterlini - Staatsanwältin" <kristin.sterlini@justiz.gv.at>, "Mag. Vrabl-Sanda - Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft" <WKStA.Leitung@justiz.gv.at>, stawien.leitung@justiz.gv.at, "Dr. Michael Schietz - Staatsanwalt" <michael.schietz@justiz.gv.at>, "Elisabeth Ellison-Kramer" <Elisabeth.ELLISON-KRAMER@bmeia.gv.at>, "Martin Weiss - Presseabteilung" <martin.weiss@bmeia.gv.at>, "Sebastian Kurz - Aussenminister" <sebastian.kurz@bmeia.gv.at>, "Mag.a Johanna Mikl-Leitner - Bundesministerin für Inneres" <ministerbuero@bmi.gv.at>, elfriede.hammerl@profil.at, peter.lingens@profil.at, "Ulla Kramar-Schmid - Journalistin" <ulla.schmid@profil.at>

Betreff: psychologische Gutachten - eine brutale Waffe um unbequeme Bürger zu entrechten = Besachwalterung!

Sehr geehrter Herr BM Dr. Brandstetter,

es ist verdächtig auffällig wie viele österreichische Bürger auf brutalste Art und Weise der Besachwalterung zugeführt werden sollen. Interessanterweise wurde diese üble Entwicklung schon 2011 in der Schweiz dokumentiert.

Die American Psychological Association (APA) ist ja schon seiten 1980er Jahren berühmt/berüchtigt in dem man den Eindruck gewann dass verschiedene Krankheiten wie z.B. ADHS per Abstimmung definiert ( erfunden) wurden. Rund um 2011 soll noch eine weitere Krankheit erfunden worden sein, ich konnte allerdings die Quellen noch nicht verifizieren, die APA soll diese Krankheit in dem weltweit genutzten Referenzhandbuch definiert haben auf das sich sicher auch hiesige Koryphäe - die heissgeliebten Sachverständigen berufen. Das Krankheitsbild wird so beschrieben:  "übertriebene Querköpfigkeit gegenüber der Obrigkeit gilt als Krankheit!"  -   übler kann es ja gar nicht sein. Wenn man dann 1 + 1 zusammen zählt  -  Zitat Mag. Prammer - Nationalratspräsidentin am 3.1.2011 im Parlament: "Machen Sie sich keine Sorgen, die Strukturen in österreich funktionieren noch ganz gut   -   bis auf die Justiz!"  dann haben wir genau die brisante Mischung die offenbar vielen Bürgern inzwischen zum Verhängnis wird.

Es scheint sich vielfach die Meinung verfestigt zu haben, dass es hochkorrupte Richter, Staatsanwälte und Sachverständige gibt, die unbescholtenen Bürgern das Leben rauben. Eine Schande ist das, aber die ist dokumentiert und wird auch weiter dokumentiert werden. (*1)

Ich bitte Sie höflichst darum geeignete Maßnahmen anzuregen um dem Sachverständigenunwesen ein Ende zu setzen  -  es gibt genügend Fälle die den absoluten Missbrauch der Macht dokumentieren.

Siehe Alpenparlament.TV:  Dr. Lederbauer und Ing. Lassy eingeladen zu einem Interview: "Die Staatsgeschädigten der Zwetschkenrepublik" www.saubere-haende.org/typo3/index.php (*2)

(*2) http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=138 (*2) PERSÖNLICHE ANMERKUNG

Dr. WL soll besachwaltert werden ( Richterin Mag. Adegbite-Lewy, SV Dr. Mezaros ), ebenso wie Frau MP ( Richter Mag. Fuchs, SV Dr. Mezaros ), Herr WL ( Richterin Mag. Toyooka, SV Dr. Freunschlag ). Ich kenne die Opfer, die Besachwalterung ist meiner persönlichen Meinung nach übelste Gewaltausübung, die durch nichts begründet ist.

@Pilnacek, sie meiner persönlichen Meinung nach intrigante Person, ist das die Qualitätsjustiz die Sie gemeint haben? Wann bekommt denn Herr Stieger endlich eine ordentliche Stellungnahme  -  und vor allem wie lange bleibt die OGH-bestätigte Schande der Justiz, Dr. Norbert Klaus den Kremsern noch erhalten? Wie sieht es mit der Anzeige gegen Mag. Ellison Kramer (Leiterin Abteilung der Rechtsabteilung BMEIA) aus, die man versuchte abzuwürgen.

@Mikl-Leitner: Wie lange werden Sie den Kremser PI-Leiter Prandtner noch halten? Wie sieht es mit dem 2011 vertuschten Unfall in Weissenkirchen aus, den Herr Prandtner massiv alkoholisiert verursacht haben soll  -  Sie erinnern sich, dass Sie von mir am 5.5 bei der VÖWA-Veranstaltung persönlich informiert wurden?

@Pleischl, sind Sie stolz auf den Zustand der Justiz den Sie und der Pleischl meiner Meinung nach herbeigeführt haben   -   meiner Meinung nach würde Roland Freisler, der Henkerrichter, schön grüßen lassen.

Dokumentation:  www.saubere-haende.org/typo3/index.php
Beste Grüße
Bernhard Lassy

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Ing. Bernhard Horst Comte de Lascy, MSc.(OU) - Präsident - www.saubere-haende.org
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
+43 680 2260 712 - praesident@saubere-haende.org

ZITATE-ENDE

(*1) PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN: 2 Tippfehler-Korrekturen in den Originalsätze "Es scheint sich vielfach die Meinung verfestigt zu haben, dass es hochkorrupte Richter, Staatsanwälte und Sachverständige gibt die unbescholtenen Bürgern das Leben rauben. Eine Schande ist dass, aber die ist dokumentiert und wird auch weiter dokumentiert werden." sowie 2 Beistriche "," an anderen Stellen ergänzt.

Transkription zur Dokumentation und zum Beweis:



20140715 0540 Ing BERNHARD LASSY an Dr WOLFGANG BRANDSTETTER ua 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6294

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.
« Letzte Änderung: 05 Juni 2015, 14:20:33 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PRÖLL ua UND DIE FOLGEN
« Antwort #10 am: 29 Juli 2014, 19:18:27 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

14.07.2014 OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PRÖLL ua UND DIE FOLGEN

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29.07.2014 KURIER Mitglieder der selbst ernannten Bürgerorganisation ... "One People’s Public Trust" (OPPT)

28.07.2014
http://www.meinbezirk.at/waidhofen-an-der-thaya/chronik/40-sekten-mitglieder-in-hollenbach-verhaftet-d1032632.html

20140714 OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL ZITATE: This person is guilty of Crimes against Humanity … A list of the persons with Accusation of complicity, is found in the attached document entitled Annex One. ZITATE-ENDE

Übersetzung ohne jegliche Gewähr: Diese Person ist schuldig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ... Eine Liste von Personen mit dem Vorwurf der Komplizenschaft, ist in dem beigefügten Dokument mit dem Titel Anhang Eins. Ü-ENDE

29.07.2014
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3846255/Krems_Ermittlungen-gegen-selbsternannte-Sheriffs

Das von der Pflegschaftssache betroffene weibliche Gruppenmitglied wurde aufgrund des psychischen Zustandes vom Amtsarzt "nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes in das Landesklinikum Waidhofen a. d. Thaya eingewiesen".

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20140729 1744 KURIER Privatsheriffs wollen Staat auflösen ZITATE:
 
29.07.2014, 17:44 Kurier.at http://kurier.at/chronik/privatsheriffs-wollen-staat-aufloesen/77.457.321

"Common Law"-Mitglieder legten der Waldviertler Polizei einen "Haftbefehl" gegen eine Juristin vor.

Youtube-Video zeigte eine verdeckte Filmaufnahme. - Foto: Youtube Video

"So etwas ist noch nicht da gewesen", sagt ein Polizeioffizier nach dem Einsatz, ...

Der Hintergrund der polizeilichen Aktion: Mitglieder der selbst ernannten Bürgerorganisation "International Common Law Court of Justice" (ICLCJ) bzw. "One People’s Public Trust" (OPPT) hatten einen "Haftbefehl" gegen eine Waldviertler Rechtsanwältin ausgestellt und im Internet angekündigt, einen "Prozess" gegen die Juristin führen zu wollen. Sie ist Sachwalterin einer Frau, ...

"Wir wollten die Sachwalterin einladen, sich dem Verfahren zu stellen und den Schaden, den sie den sie durch abgeschalteten Strom und anderes angerichtet hat, wieder gut zu machen. Es gibt keine Gewalt und keine Strafen", betont "Souvereign Markus" als Pressesprecher der Gruppe, die sich im betreffenden Bauernhof aufhält. ...

Die Gruppe hatte im Internet ein „Wiesenfest“ und gemeinsam damit die so genannte „Gerichtsverhandlung“ gegen die Sachwalterin angekündigt.  ...

„Der Staat Österreich ist eine Firma“ ... ZITATE-ENDE

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20140728 2005 KURIER Eine Organisation will Österreich nicht als Staat anerkennen ZITATE:
 
28.07.2014, 20:05 Kurier.at http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/60-polizisten-umstellten-sekten-hof/77.247.450

Eine Organisation will Österreich nicht als Staat anerkennen, Staatsanwaltschaft ermittelt. ...

Hintergrund: Eine als sektenähnlich beschriebene Organisation hatte im Internet angekündigt, einen „Prozess“ gegen eine Rechtsanwältin zu führen und das eigene Recht sprechen zu lassen. Die Juristin steht unter Polizeischutz.

Polizei und Staatsanwaltschaft hielten sich am Montag bedeckt. Seit etwa zwei Wochen hält sich eine größere Zahl von Personen auf dem Hof auf. Sie dürften zu einer Organisation namens „One People’s Public Trust“ (OPPT) gehören und unterstützen anscheinend eine auf dem Hof lebende, besachwalterte Frau gegen die Sachwalterin, eine Waldviertler Rechtsanwältin.

"Gerichtsverhandlung"

Die Gruppe hatte im Internet ein „Wiesenfest“ und gemeinsam damit die so genannte „Gerichtsverhandlung“ gegen die Sachwalterin angekündigt. ZITATE-ENDE

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20140728 MB OPPT 40 Sekten Mitglieder in Hollenbach verhaftet ZITATE:

http://www.meinbezirk.at/waidhofen-an-der-thaya/chronik/40-sekten-mitglieder-in-hollenbach-verhaftet-d1032632.html

Beitrag eingestellt von Peter Zellinger aus Waidhofen an der Thaya am 28.07.2014 ...

HOLLENBACH. ... Dort wollten sie unter dem Deckmantel eines "Sommer-Wiesenfestes" eine Art "Gerichtsverhandlung" abhalten und ihr eigenes Recht sprechen und ...

40 Personen wurden am Montag von der Polizei verhaftet, weil ihre Identität nicht festgestellt werden konnte. Zwei Polizisten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, als zwei Personen Widerstand gegen ihre Festnahme leisteten. Ansonsten verliefen die Identitätsfeststellungen friedlich, da es den Beamten gelang eine Eskalation der Lage zu verhindern.

Wie es mit den Festgenommenen weitergeht steht derzeit noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls in Hollenbach vor Ort. ...

Ihre selbstverfassten "Haftbefehle" haben die OPPT-Jünger übrigens mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Ausbeutung, Betrug und Sklaverei (!) begründet.

ZITATE-ENDE

BILD 7: OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PRÖLL

http://www.meinbezirk.at/waidhofen-an-der-thaya/chronik/unter-anderem-haben-die-oppt-anhaenger-einen-haftbefehl-gegen-landeshauptmann-erwin-proell-ausgestellt-mit-auf-der-fantasie-anklagebank-saemtliche-spitzenpolitiker-des-landes-m6856397,1032632.html

ZITAT: Unter anderem haben die OPPT-Anhänger einen Haftbefehl gegen Landeshauptmann Erwin Pröll ausgestellt. Mit auf der ... Anklagebank: Sämtliche Spitzenpolitiker des Landes. (Foto: Screenshot, Bezirksblätter) ZITAT-ENDE

20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL.jpg:



20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6364

ZITATE: This person is guilty of Crimes against Humanity … A list of the persons with Accusation of complicity, is found in the attached document entitled Annex One.  ZITATE-ENDE

Übersetzung ohne jegliche Gewähr: Diese Person ist schuldig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ... Eine Liste von Personen mit dem Vorwurf der Komplizenschaft, ist in dem beigefügten Dokument mit dem Titel Anhang Eins. Ü-ENDE


20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL Teil 1.jpg:



20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL Teil 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6366

20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL Teil 2.jpg: 



20140714 www meinbezirk at OPPT HAFTBEFEHL GEGEN ERWIN PROELL Teil 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6368

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20140729 KURIER IV Seite 15 DAS GESETZ VON NATUERLICHER FREIHEIT 1.jpg



20140729 KURIER IV Seite 15 DAS GESETZ VON NATUERLICHER FREIHEIT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6370

ZITATE: Das Gesetz von Natürlicher Freiheit und die Grundlage von Gerichtshöfen Allgemeingültiger Gesetzgebung: Erste Grundpfeiler 1. Jeder Mann, jede Frau und jedes Kind ist naturgemäß von Geburt an frei, unabhängig und gleich. ZITATE-ENDE

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20140729 1637 PRESSE Krems Staatsanwalt ermittelt gegen selbsternannte Sheriffs ZITATE:

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3846255/Krems_Ermittlungen-gegen-selbsternannte-Sheriffs

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3846255/print.do

Das von der Pflegschaftssache betroffene weibliche Gruppenmitglied wurde aufgrund des psychischen Zustandes vom Amtsarzt "nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes in das Landesklinikum Waidhofen a. d. Thaya eingewiesen".

ZITATE-ENDE

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FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


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26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

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Jeder Amtsträger wird öffentlich aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwer kriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 30 Juli 2014, 06:02:19 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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TOM LANDON ZIVILVERSAGER
« Antwort #11 am: 17 September 2014, 13:14:07 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

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Betrifft:
120.000 Menschen in Österreich sind besachwaltet
SEITE 1 ANTWORT 12 und 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=72.0

HERZLICHEN DANK AN FRAU INGEBORG DESCHKA FÜR DIE SACHDIENLICHEN HINWEISE SOWIE ALLES GUTE IM SINNE DER UNANTASTBAREN MENSCHENWÜRDE.

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20140825 youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER ZITATE:

http://www.youtube.com/watch?v=GYbDMnxCiZ4

[embed=425,349]http://www.youtube.com/watch?v=GYbDMnxCiZ4[/embed]

Tom Landon kündigt das im Herbst kommende Buch "ZIVILVERSAGER" an

Veröffentlicht am 25.08.2014

Tom Landon kündigt das im Herbst kommende Buch "ZIVILVERSAGER" an, welches die Auswirkungen der parteilichen Justiz in Österreich behandelt.

Kategorie Nachrichten & Politik Lizenz Standard-YouTube-Lizenz

ZITATE-ENDE

Persönlicher Hinweis: TRANSKRIPTION durch TOM LANDON ZITATE:

201408xx Tom LANDON

Ich wünsche einen frohen Nachmittag. Mein Name ist Tom Landon, ich bin Buchautor und Regime-Kritiker. Noch wenige Male melde ich mich aus Berlin, wo ich seit 14 Jahren residiere.

"Noch wenige Male" deshalb, da ich bereits im September 2014 nach insgesamt 20 Jahren Auslandsaufenthalt endlich wieder in meine Heimat Österreich zurück kehren werde.

Wie viele von Ihnen bereits gelesen haben, konnte mit der gewagten, doch effizienten Publikation "KÖNIGSTIGER" eine große
Gemeinschaft an Systemkritikern mobilisiert werden, sodass es sich seit Wochen empfiehlt, ähnlich konzipierte Bücher zu gleich lautenden Missständen zu veröffentlichen.

Der Entschluss ist somit gefasst, beginnend mit dem äußersten Osten Österreichs, also im Burgenland, die Recherche zur
Aufdeckung unhaltbarer politischer und rechtlicher Zustände fort zu setzen. Der Umfang jener Examinationen ist enorm, die Vielzahl an Polit- und Behördenskandalen schier unsäglich.

Im gewählten Detail geht es um eine 72-jährige Dame, deren ziviler Status durch eine sogenannte "Sachwalterschaft", also
die de facto völlige Entmündigung, zugunsten krimineller Psychologen, Psychiater, Richter und Polizisten gewaltsam umgeschrieben werden soll.

Weder ist jene ehrenwerte Ex-Unternehmerin und Rechtskundige senil noch bedarf diese der intensiven medizinischen Betreuung. Tatsächlich aber gilt die Geschädigte seit krimineller Anwendung der Methoden Erpressung, körperliche Gewalt und psychiatrische Fehleinschätzung als zu 70% physisch behindert.

Das kommende Buch behandelt somit auch die schändliche Justiz des Landesgerichts Eisenstadt, welches - möglicherweise zum Erhalt enormer ziviler Vermögensanteile - Entmündigungen beinahe im Obstverkäuferstile ausspricht. Denn: Wird einem zivilen Opfer dieses Sachwalterreigens die Mündigkeit entzogen, lukriert der zum Vormünderstab erkorene Kreis an Psychologen, Psychiatern, Gerichtsgutachtern, Therapeuten, Notaren und/oder Verwaltern direkt oder indirekt alle entzogenen Vermögensbestandteile.

Die Publikation, welche den Arbeitstitel "ZIVILVERSAGER" trägt, behandelt sodann die Verfahrensweisen der öffentlichen Personen Michalek, Falb, Tschinkel, Mitterhöfer und Soukop. Inkludiert sind somit die Themen sexueller Kindesmissbrauch, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Korruption, Bildung einer kriminellen Organisation und Körperverletzung.

Ich darf heute bereits proklamieren, dass dieses Buch die Kenntnis aller Leser um den Bestand bis dato verschwiegener Skandale erweitern wird.

Seien Sie mir gegrüßt! Auf bald und Alles Gute. (*)

(*) Persönliche Anmerkung: "und Alles Gute" in der Transkription ergänzt. PA-ENDE

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

201408xx youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER 1.jpg



201408xx youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6769

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201408xx youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER 3.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6773

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201408xx youtube TOM LANDON ZIVILVERSAGER 4.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=302.0;attach=6775

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SACHWALTERSCHAFTSVERFAHREN / PFLEGSCHAFTSVERFAHREN

Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
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BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiel
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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

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WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK || PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER (Seite 2)
SEITE 2 ANTWORT 20 ua http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.15

http://www.psychex.ch/doku/2012-06-28.pdf SEITE 1: "Ich bin mir absolut sicher, dass die globale Zwangspsychiatrie der letzten 140 Jahre die Inquisition oder den Holocaust, auch was die Zahl der Toten anbelangt, weit in den Schatten stellt. Edmund Schönenberger ... I'm absolutly sure, that, considering the total number of deaths as well, the last 140 years of global coercive psychiatry by far overshadows what happened during Inquisition or Holocaust. E.S."



20120628 WWW PSYCHEX DOKU CH EDMUND SCHOENENBERGER Seite 1 absolut sicher.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=441.0;attach=6760

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« Letzte Änderung: 18 September 2014, 07:43:05 von Andreas Ranovsky »
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ALLEINIGES INTERESSE DRITTER IST NIE EIN GRUND ZUR BESACHWALTERUNG
« Antwort #12 am: 05 Dezember 2014, 08:06:16 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

BEITRAG IN ARBEIT - BITTE UM GEDULD UND VERSTÄNDNIS

Betrifft: VERFAHREN ZUR BESTELLUNG EINES SACHWALTERS FÜR DIE BETROFFENE PERSON.

Hinweis über das Funktionieren eines Menschenrechtsstaates: VON BEGINN AN MUSS NACHWEISLICH SCHRIFTLICH EIN KONKRETER ANZEIGER UND EIN KONKRETER GRUND GENANNT WERDEN.

Sachverhalt: Gegen die betroffene Person wurden Jahr für Jahr Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters SOWOHL OHNE NACHWEISLICHE SCHRIFTLICHE NENNUNG EINES KONKRETEN ANZEIGERS ALS AUCH OHNE NACHWEISLICHE SCHRIFTLICHE NENNUNG EINES KONKRETEN GRUND begonnen.

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: MEHRERE SACHWALTERSCHAFTSVERFAHREN WURDEN VÖLLIG GRUNDLOS BEGONNEN.
 
Dazu nun KURZ und BÜNDIG sowie SINNGEMÄSS AUS DEM LETZTEN BESCHLUSS:

Das Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die betroffene Person geprüft wird, wird eingestellt.

ALLEINIGES INTERESSE DRITTER IST NIE EIN GRUND ZUR BESACHWALTERUNG.

An ihrem Wohnort fällt die betroffene Person nicht negativ auf und es konnten keinerlei Störungen oder auffällige Verhaltensweisen berichtet werden.

Betroffenen Personen kann nur dann ein Sachwalter bestellt werden, wenn sie zufolge psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung sich selbst Rechtsnachteile zuziehen.


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Anonymisierte ZITATE aus Sachwalterschaftsverfahren:

BESCHLUSS

Das Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters für die betroffene Person geprüft wird, wird eingestellt.

Gemäß 122 Abs 3 AußStrG wird festgestellt, dass eine Vertretungsbefugnis naher Angehöriger nicht besteht.

Die Kosten des Verfahrens trägt endgültig der Bund.

BEGRÜNDUNG: ...

An ihrem Wohnort fällt die betroffene Person nicht negativ auf und es konnten keinerlei Störungen oder auffällige Verhaltensweisen berichtet werden.

... Alleiniges Interesse Dritter, auch der Allgemeinheit, des Staates, der Familie ist nie ein Grund zur Besachwalterung.

... kann nur dann ein Sachwalter bestellt werden, wenn sie zufolge psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung sich selbst Rechtsnachteile zuziehen ... (RS0072687 T2).

... Folglich war das Verfahren gemäß § 122 AußStrG einzustellen.

Die Kosten sind gemäß § 129 AußStrG endgültig vom Bund zu tragen.

Wichtiger Hinweis:

Die Vetretungsbefugnis eines einstweiligen Sachwalters erlischt durch die Einstellung des Verfahrens.

ZITATE-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 16 März 2015, 06:15:21 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

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Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

SACHVERHALT: Schwerkriminelle Amtsträger gegen gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger HINWEISE:

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0 IDENTER LINK:

EUGH VORABENTSCHEIDUNG 1 und die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

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Sachverhalt/Verdacht: Schwerkriminelle Amtsträger wollen gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger aller Rechte, Gesundheit, Familie  sowie Hab und Gut berauben. Strafangezeigte beschuldigte Amtsträger dürfen lügen, Schutzbehauptungen aufstellen, sich selbst und andere Täter sowie Verdächtige schützen. Sie selbst werden von schwerkriminellen Elementen geschützt.

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Aus anonymisierten "verbotenen" Sachwalterschaftsverfahren gegen real gesunde und mündige Bürger, die real korrekt die objektive Wahrheit behaupten (Einladung / Hausbesuch):

Aktenzeichen: …

Betrifft: Schreiben vom … ALS BEILAGE ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS.

RECHTSMITTEL:

ANTRAG: Ich lehne den Amtsträger XXX wegen offen sichtbarer Befangenheit ab.

HINWEIS: DER TERMIN AM … WIRD NICHT WAHRGENOMMEN.

ANTRAG: Ich lehne den Amtsträger XXX wegen offen sichtbarer Befangenheit in allen meinen Rechtssachen für „immer und ewig“ ab.

HINWEIS: Die Ablehnung bleibt „für immer und ewig“ aufrecht.

ANTRAG AUF VOLLSTÄNDIGE NICHTIGKEIT des Schriftstückes (des Beschlusses) …

ANTRAG: Vor Entscheidungen gegen mich, beantrage ich EUGH-VORABENTSCHEIDUNGEN.

BEGRÜNDUNGEN:

1.) Es ist kein konkreter Grund für den Beginn eines Sachwalterschaftsverfahren für die betroffene Person genannt.

2.) Es ist kein konkreter Anzeiger für den Beginn eines Sachwalterschaftsverfahren für die betroffene Person genannt.

3.) Es ist weder ein konkreter Grund noch ein konkreter Anzeiger für den Beginn eines Sachwalterschaftsverfahren für die betroffene Person genannt.

4.) Die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 begründen, dass der Amtsträger offen sichtbar befangen EMRK ARTIKEL 5 RECHT AUF FREIHEIT UND SICHERHEIT missachtet. Hinweis: EMRK … Europäische Menschenrechtskonvention. Beachte Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

5.) Die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 begründen, dass der Amtsträger offen sichtbar befangen EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN missachtet. Hinweis: EMRK … Europäische Menschenrechtskonvention. Beachte Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

6.) Die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 begründen, dass der Amtsträger offen sichtbar befangen EMRK ARTIKEL 7 KEINE STRAFE OHNE GESETZ sinngemäß missachtet. Hinweis: EMRK … Europäische Menschenrechtskonvention. Beachte Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

7.) Die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 begründen, dass der Amtsträger offen sichtbar befangen EMRK ARTIKEL 1 VERPFLICHTUNG ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE missachtet. Hinweis: EMRK … Europäische Menschenrechtskonvention. Beachte Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

8.) Die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 begründen die ANTRÄGE auf EUGH-VORABENTSCHEIDUNGEN. Denn: Durch die Sachverhalte der BEGRÜNDUNGEN 1-3 besteht allerhöchste Gefahr, dass die folgenden Artikel der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION offen sichtbar befangen missachtet werden:

ARTIKEL 1 Würde des Menschen

ARTIKEL 4 Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung: KONKRET: VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG

ARTIKEL 6 Recht auf Freiheit und Sicherheit

ARTIKEL 41 Recht auf eine gute Verwaltung

ARTIKEL 48 Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte

ES STEHT FEST:

Der Amtsträger XXX amtiert offen sichtbar befangen.

LOGISCHE UND SCHLÜSSIGE FOLGERUNGEN:

Auf Grund der Aktenlage wird antragsgemäß entschieden:

Der Amtsträger XXX ist wegen offen sichtbarer Befangenheit von dieser Rechtssache ausgeschlossen.

Der Amtsträger XXX ist wegen offen sichtbarer Befangenheit von allen Rechtssachen der betroffenen Person für „immer und ewig“ ausgeschlossen.

Das Schriftstück (der Beschluss) … ist vollständig nichtig.

Eigenhändige Unterschrift, Datum und Adresse

Verfahrensrelevanter Hinweis für alle Schriftsätze danach: VORANGESTELLT WIRD: Alle bisherigen Ablehnungen von offen sichtbar befangenen Amtsträgern waren, sind und bleiben „für immer und ewig“ aufrecht.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

« Letzte Änderung: 08 Juli 2015, 01:02:04 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Offline Andreas Ranovsky

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ABSOLUT ILLEGAL
« Antwort #14 am: 08 Juli 2015, 00:53:29 »
Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
SEITE 1 ANTWORT 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

Meinung einer Juristin kurz und bündig: Sachwalterschaftsverfahren sind absolut illegal.
Begründung: REPUBLIK ÖSTERREICH Inkrafttretensdatum 26.10.2008:

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ARTIKEL 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte ARTIKEL 26 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

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SACHVERHALT: Schwerkriminelle Amtsträger gegen gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger HINWEISE:

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0 IDENTER LINK:

EUGH VORABENTSCHEIDUNG 1 und die CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15

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Sachverhalt/Verdacht: Schwerkriminelle Amtsträger wollen gesunde und mündige Bürgerinnen und Bürger aller Rechte, Gesundheit, Familie  sowie Hab und Gut berauben. Strafangezeigte beschuldigte Amtsträger dürfen lügen, Schutzbehauptungen aufstellen, sich selbst und andere Täter sowie Verdächtige schützen. Sie selbst werden von schwerkriminellen Elementen geschützt.

Meinung einer Juristin: Sachwalterschaftsverfahren sind absolut illegal. (Sachwaltschaftsverfahren sind absolut ungesetzlich)
Begründung: REPUBLIK ÖSTERREICH Inkrafttretensdatum 26.10.2008:

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ARTIKEL 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht 20081026 bis ZITATE:

HTML https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.html

PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.pdf

Kurztitel Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 155/2008
Typ Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage Art. 12
Inkrafttretensdatum 26.10.2008
Außerkrafttretensdatum
Index 19/05 Menschenrechte
Text

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Schlagworte Rechtsfähigkeit
Zuletzt aktualisiert am 09.06.2015
Gesetzesnummer 20006062
Dokumentnummer NOR40102305

ZITATE-ENDE

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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte ARTIKEL 26 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich 19781210 bis ZITATE:

HTML http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12009087/NOR12009087.html

PDF http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12009087/NOR12009087.pdf

Kurztitel Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 591/1978
Typ Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage Art. 26
Inkrafttretensdatum 10.12.1978
Außerkrafttretensdatum
Index 19/05 Menschenrechte
Beachte Vorbehalt Österreichs (siehe Titeldokument, BGBl. Nr. 591/1978)
Text

Artikel 26 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung, wie insbesondere wegen der Rasse der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status, gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2012
Gesetzesnummer 10000627
Dokumentnummer NOR12009087
Alte Dokumentnummer N1197813634R

ZITATE-ENDE

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Suchfunktion: UN-Behindertenrechtskonvention, UNO-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, UNO-BRK, UN Behindertenrechtskonvention, UNO Behindertenrechtskonvention, UN BRK, UNO BRK, UNO Behindertenkonvention, UN Behindertenkonvention,

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen

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Persönliche Hinweise: REPUBLIK ÖSTERREICH:

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.00
EUGH VORABENTSCHEIDUNG Hinweise und Links
Transkription EUROPÄISCHE GRUNDRECHTECHARTA
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION


BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.00
Antrag auf EuGH-Vorabentscheidung (12. März 2015)
24.01.2014 05:14 DR ALFONS ADAM Ohne Meinungsfreiheit kein Rechtsstaat
http://www.provita.at/ohne-meinungsfreiheit-kein-rechtsstaat.html
... Dieses Strafverfahren wird hier – beginnend mit dem Strafantrag – dokumentiert. ...
Antrag auf EuGH-Vorabentscheidung (12. März 2015)
http://www.provita.at/sites/default/files/Antrag_Dr-Adam_Vorabentscheidung.pdf

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 ANTWORT 14 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.00
HTML https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12003779/NOR12003779.html
Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf Grund des Amtshaftungsgesetzes § 1
PDF https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12003779/NOR12003779.pdf
AMTSHAFTUNG ORGANHAFTUNG AMTSHAFTUNGSKLAGE ORGANHAFTUNGSKLAGE -> FINANZPROKURATUR (Anwalt und Berater der Republik) -> BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ | -> BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ | -> BUNDESKANZLER -> BUNDESPRÄSIDENT (angeblich entscheidet über diese Klagen das OLG WIEN)

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 15 und 16 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Rechtssatz RS0126948 (02.12.2008) kurz und bündig sowie sinngemäß: Der EGMR stellt fest, die Staaten trifft eine positive Verpflichtung, Straftaten gegen die Person, einschließlich von Versuchen, für strafbar zu erklären und die abschreckende Wirkung durch wirksame Ermittlung und Strafverfolgung zu verstärken. Wenn das physische und moralische Wohlergehen eines Kindes bedroht ist, gewinnen solche Verfügungen noch größere Bedeutung.

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 17 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15
Rechtssatz RS0123768 (02.07.2008) ZITAT: Amtshaftungsansprüche sind allgemein den Schadenersatzansprüchen aufgrund „gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts" im Sinne der ARB 1988 zuzurechnen (so schon 7 Ob 275/99p). ZITAT-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG: TEIL-KOPIE:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

06.11.2014 Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt „Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“

WIDMUNG Dieses Buch ist allen Kindern gewidmet, die ihre Bezugspersonen verlieren mussten. All denen, die entrissen und entfremdet wurden. Wir, die Entfremdeten, wir lieben Euch so lange wir leben.

Diese Dokumentation zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.

Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.

Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.


Zur Dokumentation und zum Beweis:

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7395

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7403

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7427

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7429

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7431

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Einladung zur Buchpräsentation

24.11.2014 Presseclub Concordia 10:00, 1010 Wien, Bankgasse 8

SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT

„Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich“

Missliwetz/Schlager

Dieses Dossier zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.

Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.

Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.

Johann Missliwetz, geboren 1950, studierte Medizin an der Universität Wien. Von 1975 bis 2014 war er im Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. Er lehrt als Professor für Gerichtliche Medizin und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher medizinischer Publikationen, aber auch belletristischer Werke.

Angelika Schlager, geboren 1966, studierte und promovierte an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie arbeitete mit Johann MISSLIWETZ im medizinischen Bereich. 2012 gründete sie gemeinsam mit Kerstin Freudenberg die Bürgerinitiative Kinderrechte.


Zur Dokumentation und zum Beweis: Original und geglättete Transkription (gT), beide als BILD-Datei und PDF-Datei:

20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.png



20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7433

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7435

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.jpg



20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7436

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7438

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG:

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6803

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2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6805

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2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.09.2009-18.09.2014: Fast 5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


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20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | VERDACHT MENSCHENHANDEL
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.15

SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.30

SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.45

SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.60

SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.75

SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.105

SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.120

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=762.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

ZZ VERDACHT SCHWERVERBRECHEN | KINDERSCHÄNDERRING IN PARLAMENT UND REGIERUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

2012-14 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
SEITE 1 START: http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0
(VERDACHT: DER EGMR SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER (*) (*) aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

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19.08.2014 UNWIDERLEGBARE-VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), DIE SEIT JAHREN NICHT GEWÜRDIGT WERDEN: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schlepplift fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200512xx 4,3 Jahre selbständig Lift fahren und Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, …

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan „JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER“ amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R2“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter „R3“ im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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2009-2014 WIE KONNTE DAS PASSIEREN, HERR BUNDESPRÄSIDENT?

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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die „NEUE STPO“ FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO „Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu.“ !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

„Niemand darf … unmenschlicher … Behandlung unterworfen werden.“

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger … auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine … von … einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, …

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, …

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), „UNWERTES LEBEN“ VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, …

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um „sündteures Geld“ in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

„Frei Schnauze“: 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.


ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

« Letzte Änderung: 16 Juli 2015, 03:18:41 von Andreas Ranovsky »
Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.