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OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

Begonnen von Andreas Ranovsky, 26 April 2012, 16:00:51

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Andreas Ranovsky

OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0

26.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

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PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG

Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION - Zitat:

"Gründe: ... wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) zur Folge hatte, nämlich eine psychosoziale Deprivation ..."

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OGH 8Ob662/88 24.11.1988 – spricht sinngemäß für eine SOFORTIGE RÜCKFÜHRUNG von Kindern (Trennungsopfern) in die Familie real guter leiblicher Verwandter, Zitat:

Begründung: ... Seit seinem Aufenthalt in der Pflegefamilie sind bei Manuel sämtliche frühkindlichen Symptome einer Deprivation verschwunden.

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Daher: 20110101 Vorangestellt wird jedem VGE-Schriftsatz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,264.0.html

03. Ursprung aller Verfahren sind die schweren Körperverletzungen der Enkelkinder xxx  und xxx, beide * xx.xx.2001, nach dem 20.05.2007.

SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG:
Spruch des OGH 11Os46/95 vom 30.05.1995 über PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION.

Im Ursprung aller Verfahren stehen sofortige vorläufige existenzielle Maßnahmen betreffend das Kindeswohl. Daher sind alle Verfahren mit besonderer Beschleunigung zu führen, analog ABGB § 215 als auch § 9 StPO – sofortige Entlassung Unschuldiger aus Haft oder Gefangenschaft – so wie sofortige Rückkehr in die Heimat der bezüglich Kindeswohl real guten VGE-Familie sinngemäß nach OGH 8Ob662/88 24.11.1988.


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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.