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EU-RECHT 2 | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU | BESCHWERDE

Begonnen von Andreas Ranovsky, 23 April 2012, 18:48:57

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Andreas Ranovsky

EU-RECHT 2 | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU | BESCHWERDE
(EU-RECHT | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU | BESCHWERDE)
(EU-RECHT 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU RECHTSSTAATSMECHANISMUS)
EU-RECHT | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0   (#0)

HINWEIS: ANTWORTEN DIREKT SUCHEN MIT # UND NUMMER DER ANTWORT.
ZUM BEISPIEL #5
SEITE 1 ANTWORT 5 SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT

KURZ & BÜNDIG:
EU-RECHT 2 | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU | BESCHWERDE
SEITE 1 ANTWORT 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0
BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2018)
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/actions-available-eu-level_de Rechtsmittel auf EU-Ebene ... Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ... Die Europäische Kommission ... Der Europäische Bürgerbeauftragte ...
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/submit-complaint_de Verfahren für das Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission ... Einreichen einer Beschwerde per Internet ... Einreichen einer Beschwerde per E-Mail oder per Pos ... Schicken Sie Ihre Beschwerde an ... Vertragsverletzungsverfahren ... Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet. ...

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Vorangestellt werden die Hinweise:

EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=869.0

A01: 30.03.2010 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION word
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0389:0403:de:PDF

1 PDF-DATEI zur Dokumentation und zum Beweis sowie zum Download auch hier:
20100330 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=869.0;attach=3943

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 1.02.2016
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

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INHALTSVERZEICHNIS:

SEITE 1 ANTWORT 1:
25.10.2012 OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU Teilmaschinelle Transkription (!! wird gelöscht !!)
25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN
(25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU)

SEITE 1 ANTWORT 2:
25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU TRANSKRIPTION MIT INHALTSVERZEICHNIS

SEITE 1 ANTWORT 3:

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU TRANSKRIPTION DOC- und PDF-DATEIEN
in den Schriftgrößen Tahoma 8,9,10,11,12,13 und 14 (doc = word 1997-2003 virenfrei)

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 08 Transkription 20 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9202

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 08 Transkription 20 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9203

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 09 Transkription 25 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9204

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 09 Transkription 25 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9205

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 10 Transkription 30 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9206

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 10 Transkription 30 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9207

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 11 Transkription 36 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9208

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 11 Transkription 36 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9209

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 12 Transkription 41 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9210

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 12 Transkription 41 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9211

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 13 Transkription 47 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9212

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 13 Transkription 47 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9213

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 14 Transkription 54 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9214

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 14 Transkription 54 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9215

Quelle:
25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU AMTSBLATT 17 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9216

SEITE 1 ANTWORT 4:
03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN (4 Texte)

SEITE 1 ANTWORT 5:
18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK
(SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN POLEN?)
und ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-5 (5 Texte)

SEITE 1 ANTWORT 6:
01.06.2016 ORF TELETEXT Seite 125 EU-POLEN: KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT
und ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-6 (6 Texte)

SEITE 1 ANTWORT 7:
BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2016)
Inhaltsverzeichnis des Beitrags: Beschwerdeformular, Links, Temporärer Anhang

SEITE 1 ANTWORT 8:
ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER: KRITIK AM RECHTSSTAAT ÖSTERREICH
06.06.2016 KRONEN ZEITUNG Seite 14 KRITIK AM RECHTSSTAAT ÖSTERREICH ZITATE: Neue Studie offenbart viele Schwächen: ANWÄLTE ÜBEN HARSCHE KRITIK AM RECHTSSTAAT Hart ins Gericht mit der österreichischen Rechtsstaatlichkeit gehen derzeit ausgerechnet die heimischen Anwälte. ... Unter dem Titel ,,FIEBERKURVE DES RECHTSSTAATES" lässt die Österreichische Anwaltskammer kein wirklich gutes Haar an der Rechtsstaatlichkeit. ZITATE-ENDE

SEITE 1 ANTWORT 9:
13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen.
14.09.2017 Begründung kurz und bündig: Vollständiges Versagen der REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG (DIENSTAUFSICHT).
Die RANOVSKY ZWILLINGE werden seit Jahren in der Fremde gefoltert (unmenschlich behandelt): Schwere Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen uva.
Sachverhalt Republik Österreich Justiz: Vollständiges Versagen der Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht.
20170913 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=11197
13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120: EU-Kommissionschef Juncker:
"Rechtstaatlichkeit ist in der Union keine Option, sie ist eine Pflicht."
Quelle: http://teletext.orf.at/

SEITE 1 ANTWORT 10:
BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2018)
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/actions-available-eu-level_de Rechtsmittel auf EU-Ebene ... Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ... Die Europäische Kommission ... Der Europäische Bürgerbeauftragte ...
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/submit-complaint_de Verfahren für das Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission ... Einreichen einer Beschwerde per Internet ... Einreichen einer Beschwerde per E-Mail oder per Pos ... Schicken Sie Ihre Beschwerde an ... Vertragsverletzungsverfahren ... Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet. ...

SEITE 1 ANTWORT 11:
20.07.2019 ORF TELETEXT Seite 120 sinngemäß DIE RECHTSSTAATLICHKEIT MUSS FÜR ALLE GELTEN
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT RECHTSSTAATLICHKEIT ÖSTERREICHS
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT DIE RECHTSSTAATLICHKEIT ÖSTERREICHS
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT RECHTSSTAATLICHKEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT DIE RECHTSSTAATLICHKEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=12871
20190717 ORF TELETEXT Seite 122 EU KOMMISSION PRUEFT RECHTSSTAATLICHKEIT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=12873

SEITE 1 ANTWORT 12:

SEITE 1 ANTWORT 13:

SEITE 1 ANTWORT 14:

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Hinweis: Im Forum verschoben:

20120423 Medien Frage 03 Warum sind Sie besser geeignet?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

WURDE VERSCHOBEN NACH:

20120423 Medien Frage 05 Wie können alle Richter befangen sein? || Fragen 01-03
SEITE 1 ANTWORT 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=292.0

Text:

20120423 Medien Frage 03 Warum sind Sie besser geeignet?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

25.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, einer Veröffentlichung in Druckwerken zu.
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23.04.2012 PUBLIC WATCHDOG Frage 03

Warum denken Sie, Sie sind besser für die Erziehung der Kinder geeignet als der leibliche Vater?

Öffentliche Antwort kurz und bündig:

Für die VGE stand und steht das Enkel-Kindeswohl im Zentrum. Das haben die VGE bis zum 20.05.2007 Tag für Tag eindrucksvoll und unwiderlegbar mit hervorragenden Erfolgen bewiesen.

Öffentliche Antwort ausführlicher:

Rechtsmeinung: Eine sofortige und rechtsgültige Übertragung der gesamten Obsorgewechsel ist ein sofortiges und unbedingtes MUSS, weil offen sichtbar das Kindeswohl höchst gefährdet ist.

Verdacht auf täglichen Kindesmissbrauch an Körper, Seele, Geist, Bildung, Erziehung, Sozialem, etc. durch Vertuschen von schweren Straftaten gegen das Kindeswohl, Wahl der falschen Schule (SS statt Gymnasium oder Neue Mittelschule), Isolation statt Integration, Entziehung der leiblichen Familie (ein Heim kann bestenfalls  familienergänzend und niemals familienersetzend sein), etc. 

Sachverhalt: Bis zum 20.05.2007 bei den VGE gesunde, fröhliche, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder werden als Schwerbehinderte in der Fremde festgehalten.

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen) in den Akten, hier im Forum bzw. im Medien-Zugang.

Ein Medienzugang durch Mail an:

INHR-Präsident Roland Reichmann
www.inhr.net
Verein für Menschenrechte
St. Jakober Straße 3
9400 Wolfsberg
Tel.: (+43) 664-517-64-08
Mail: reichmann@inhr.net

Weitere Begründung:

Die VGE waren und sind bestausgebildetste "Personal-Trainer" (*) für Ihre Enkelkinder mit hervorragenden Erfolgen. Unwiderlegbare Tatsachenbeweise (Fotos, DVD-Szenen), Beweise, Begründungen, etc in den Akten und hier im Forum: Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

(*) Die VGM war von Beruf Hauptschullehrin für Deutsch, Physik-Chemie, ... sowie privat ...
(*) Der VGV war von Beruf Gymnasium-Professor für Sport und Mathematik, ... sowie privat ...
(*) Ausgezeichnete Dienstbeschreibung des VGV. Mehr zu den Fähigkeiten der VGE in den Akten.

In Österreich gibt es keine höhere und bessere Ausbildung für Bildung und Erziehung vor Ort!

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Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige
Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.


Realität mit 5,7 Jahren: Gesunde, fröhliche, höchst sportliche und geistig sehr rege Kinder.   
!!!!!!!!!! !!!!!!!!!! Suggestive Scheinwelt: schwerbehindert ab Alter 5,9 Jahre !!!!!!!!!! !!!!!!!!!!

ZUM TATSACHENBEWEIS DER REALITÄT: Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT – Inh. (in den Akten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 – Inhaltsverzeichnis (in den Akten)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig schleppliftfahren - schwerbehindert
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - schwerbehindert
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher schifahren - schwerbehindert
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

15.05.2011 PUBLIC WATCHDOG KURIER schreibt:
DAS IST SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110520 1705 ORF Heute Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
EU-RECHT
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

EU-RECHT Antwort 1 Inhaltsverzeichnis:
1.) 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU KURZ UND BÜNDIG
2.) KURZ-SCHAU EUGH FRANCOVICH ENTSCHEIDUNG und EUGH KÖBLER ENTSCHEIDUNG
3.) LINKS, VERDACHT UND KURZE SACHVERHALTSBERICHTE
4.) Transkription 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

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25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU KURZ UND BÜNDIG:
25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

(11) Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt. ...

(12) Die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte berühren nicht die Rechte des Straftäters. Der Begriff ,,Straftäter" bezieht sich auf eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht er sich jedoch auch auf eine verdächtige oder angeklagte Person, bevor ein Schuldeingeständnis oder eine Verurteilung erfolgt ist, und berührt nicht die Unschuldsvermutung.

(13) Diese Richtlinie findet auf Straftaten, die in der Union begangen wurden, und auf Strafverfahren, die in der Union geführt werden, Anwendung. ...


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KURZ-SCHAU:

EUGH C-6/90 und C-9/90 FRANCOVICH ENTSCHEIDUNG https://de.wikipedia.org/wiki/Francovich-Entscheidung
ZITATE:
•   Eine Richtlinie wurde fehlerhaft oder nicht umgesetzt
•   Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen
•   Der Verstoß ist hinreichend qualifiziert (Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht muss offenkundig und erheblich sein)
•   Die Nichtumsetzung muss kausal für einen Schaden sein.
Insofern stand den Klägern ein Schadensersatzanspruch gegen Italien zu.
ZITATE-ENDE

EUGH C-6/90 und C-9/90 FRANCOVICH ENTSCHEIDUNG
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?isOldUri=true&uri=CELEX:61990CJ0006
ZITAT:
2) Ein Mitgliedstaat hat die Schäden zu ersetzen, die dem einzelnen dadurch entstehen, daß die Richtlinie 80/987/EWG nicht umgesetzt worden ist. ZITAT-ENDE

EUGH C-224/01 KÖBLER ENTSCHEIDUNG https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6bler-Entscheidung
ZITAT 1:
Die Köbler-Entscheidung (EuGH, C-224/01, Slg. 2003, I-10239ff.) vom 30. September 2003 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Europarechts und Staatshaftungsrechts. Sie ist eine Grundsatzentscheidung, in der der EuGH seine durch die Francovich-Entscheidung begründete Rechtsprechung zur unionsrechtlichen Staatshaftung für die Fallgruppe der Staatshaftung für judikatives Unrecht konkretisierte.
ZITAT 2:
Der EuGH stellte fest, dass dies der Fall sei, da die bisherige Rechtsprechung (Francovich-Entscheidung), insoweit keine Beschränkungen erkennen ließ. Die Art des handelnden Organs ist für die Zurechnung des Rechtsverstoßes unionsrechtlich ohne Belang. Allerdings haftet der Staat für eine unionsrechtswidrige Entscheidung nur in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht offenkundig gegen das geltende Recht verstoßen hat. Hierbei sind folgende Kriterien heranzuziehen: das Maß an Klarheit und Präzision der verletzten Vorschrift, die Vorsätzlichkeit des Verstoßes, die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums, die Stellungnahme eines Unionsorgans, die Verletzung der Vorlagepflicht.
ZITATE-ENDE

EUGH C-224/01 EUGH KÖBLER ENTSCHEIDUNG
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?isOldUri=true&uri=CELEX:62001CJ0224
ZITAT:
LEITSÄTZE 1. Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht.
ZITAT-ENDE

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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LINKS, VERDACHT UND KURZE SACHVERHALTSBERICHTE:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0
06.11.2014 Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt ,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich" ... Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt. Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf. Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ...
SEITE 11 ANTWORT 150 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.150.html
2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

2007/2009-2015 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.11.2009-20.11.2015: 59 Monate lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT


Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#2
EU-RECHT
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU TRANSKRIPTION MIT INHALTSVERZEICHNIS

Artikel 27 Umsetzung (1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis 16. November 2015 nachzukommen.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU

25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

Hinweise: 14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/57 bis L 315/73

Teilmaschinelle Transkription nach bestem Wissen und Gewissen. Der Informant ist vollkommen schad- und klaglos zu halten.

PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN: Selbstangefertigtes INHALTSVERZEICHNIS für die 17 ORIGINAL-PDF-SEITEN:

25.10.2012 DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ... in Erwägung nachstehender Gründe ... HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Gründe (1) - (72) ... ORIGINAL-PDF-SEITE 1-9 

RICHTLINIE ... ORIGINAL-PDF-SEITE 9

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
a) "Opfer", b) ,,Familienangehörige", c) ,,Kind", d) ,,Wiedergutmachung" ... ORIGINAL-PDF-SEITE-10

KAPITEL 2 INFORMATION UND UNTERSTÜTZUNG
Artikel 3 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 4 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 5 Rechte der Opfer bei der Anzeige einer Straftat ... ORIGINAL-PDF-SEITE-11f
Artikel 6 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 7 Recht auf Dolmetschleistung und Übersetzung
Artikel 8 Recht auf Zugang zu Opferunterstützung ... ORIGINAL-PDF-SEITE-12f

KAPITEL 3 TEILNAHME AM STRAFVERFAHREN ... ORIGINAL-PDF-SEITE-13
Artikel 10 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 11 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 12 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsdiensten
Artikel 13 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 14 Anspruch auf Kostenerstattung ... ORIGINAL-PDF-SEITE-14f
Artikel 15 Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten
Artikel 16 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 17 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN
Artikel 18 Schutzanspruch
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Recht auf Schutz der Privatsphäre ... ORIGINAL-PDF-SEITE-15f
Artikel 22 Individuelle Begutachtung der Opfer zur Ermittlung besonderer Schutzbedürfnisse
Artikel 23 Schutzanspruch der Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen während des Strafverfahrens
Artikel 24 Schutzanspruch von Opfern im Kindesalter während des Strafverfahrens ... ORIGINAL-PDF-SEITE-16

KAPITEL 5 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 25 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 26 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten ... ORIGINAL-PDF-SEITE-17

KAPITEL 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 27 Umsetzung
Artikel 28 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 29 Bericht
Artikel 30 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
Artikel 31 Inkrafttreten
Artikel 32 Adressaten

PERSÖNLICHE-ANMERKUNGEN-ENDE

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 1 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/57:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 82 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( 1 ),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ( 2 ),

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ( 3 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln; Eckpfeiler dieses Raums ist der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen.

(2) Die Union misst dem Schutz von Opfern von Straftaten und der Einführung von Mindeststandards diesbezüglich große Bedeutung bei, und zu diesem Zweck hat der Rat den Rahmenbeschluss 2001/220/JI vom 15. März 2001 über die Stellung von Opfern im Strafverfahren ( 4 ) erlassen. Im Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger ( 5 ), das der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 10. und 11. Dezember 2009 angenommen hat, wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert zu prüfen, wie die Rechtsvorschriften und die praktischen Unterstützungsmaßnahmen für den Opferschutz verbessert werden können vorrangig durch besondere Betreuung, Unterstützung und Anerkennung aller Opfer, einschließlich der Opfer des Terrorismus.

(3) Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht die Festlegung von in den Mitgliedstaaten anwendbaren Mindestvorschriften zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension vor, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Opfer von Straftaten.

(4) In seiner Entschließung vom 10. Juni 2011 über einen Fahrplan zur Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern, insbesondere in Strafverfahren ( 6 ) (Budapest-Fahrplan), stellte der Rat fest, dass auf Unionsebene Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Straftaten zu stärken. Zu diesem Zweck und entsprechend dieser Entschließung sollen mit dieser Richtlinie die in dem Rahmenbeschluss 2001/220/JI dargelegten Grundsätze überarbeitet und ergänzt werden, und wesentliche Schritte hin zu einem höheren Niveau des Opferschutzes in der gesamten Union, insbesondere im Rahmen von Strafverfahren, ergriffen werden.

(5) In seiner Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ( 7 ) forderte das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, ihre einzelstaatlichen Gesetze und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu verbessern und Schritte gegen die Ursachen der Gewalt gegen Frauen zu ergreifen, nicht zuletzt mittels vorbeugender Maßnahmen; die Union wurde aufgefordert, das Recht auf Beistand und Unterstützung für alle Opfer von Gewalt zu gewährleisten.

(6) In seiner Entschließung vom 5. April 2011 zu den Prioritäten und Grundzügen einer neuen EU-Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ( 8 ) hat das Europäische Parlament eine Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zur Bekämpfung von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen als Grundlage zukünftiger strafrechtlicher Instrumente gegen geschlechtsbezogene Gewalt vorgeschlagen, die einen Rahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (Politik, Vorbeugung, Schutz, Strafverfolgung, Vorsorge und Partnerschaft) umfasst, der mit einem Aktionsplan der Union verfolgt werden soll. Zu den internationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich zählen das  am 18. Dezember 1979 angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Empfehlungen und Beschlüsse des CEDAW-Ausschusses und das am 7. April 2011 angenommene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

( 1 ) ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 39.
( 2 ) ABl. C 113 vom 18.4.2012, S. 56.
( 3 ) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 4. Oktober 2012.
( 4 ) ABl. L 82 vom 22.3.2001, S. 1.
( 5 ) ABl. C 115 vom 4.5.2010, S. 1.
( 6 ) ABl. C 187 vom 28.6.2011, S. 1.
( 7 ) ABl. C 285E vom 21.10.2010, S. 53
( 8 ) ABl. C 296E vom 2.10.2012, S. 26.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 2 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/58:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


(7) Mit der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Europäische Schutzanordnung ( 1 ) wird ein Mechanismus zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Strafsachen durch die Mitgliedstaaten eingeführt. Mit der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie ( 2 ) und der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ( 3 ) wird unter anderem auf die spezifischen Bedürfnisse dieser besonderen Kategorien von Opfern des Menschenhandels sowie des sexuellen Missbrauchs und der sexueller Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie eingegangen.

(8) Im Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung ( 4 ) wird anerkannt, dass der Terrorismus einen der schwersten Verstöße gegen die Grundsätze darstellt, auf denen die Union beruht, einschließlich des Grundsatzes der Demokratie, und es wird unterstrichen, dass er unter anderem eine Bedrohung für die freie Ausübung der Menschenrechte darstellt.

(9) Eine Straftat stellt ein Unrecht gegenüber der Gesellschaft und eine Verletzung der individuellen Rechte des Opfers dar. Die Opfer von Straftaten sollten als solche anerkannt und respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt werden, ohne irgendeine Diskriminierung etwa aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Ausrichtung, des Aufenthaltsstatus oder der Gesundheit. Bei allen Kontakten mit zuständigen Behörden, die im Rahmen des Strafverfahrens tätig werden, und mit Diensten, die in Kontakt mit Opfern von Straftaten kommen, wie Opferhilfsdiensten oder Wiedergutmachungsdiensten, sollte der persönlichen Situation und den unmittelbaren Bedürfnissen, dem Alter, dem Geschlecht, einer möglichen Behinderung und der Reife der Opfer von Straftaten Rechnung getragen und seine körperliche, geistige und moralische Integrität geachtet werden. Die Opfer von Straftaten sollten vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung geschützt werden, die nötige Unterstützung zur Bewältigung der Tatfolgen und ausreichenden Zugang zum Recht erhalten.

(10) Diese Richtlinie hat nicht die Bedingungen für den Aufenthalt von Opfern von Straftaten im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Gegenstand. Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Rechte gemäß dieser Richtlinie nicht vom Aufenthaltsstatus des Opfers in ihrem Hoheitsgebiet oder von der Staatsbürgerschaft oder der Nationalität des Opfers abhängig gemacht werden. Die Anzeige einer Straftat und das Auftreten in Strafprozessen verleihen keine Rechte in Bezug auf den Aufenthaltsstatus des Opfers.

(11) Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt. Die Mitgliedstaaten können die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte ausweiten, um ein höheres Maß an Schutz vorzusehen.

(12) Die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte berühren nicht die Rechte des Straftäters. Der Begriff ,,Straftäter" bezieht sich auf eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht er sich jedoch auch auf eine verdächtige oder angeklagte Person, bevor ein Schuldeingeständnis oder eine Verurteilung erfolgt ist, und berührt nicht die Unschuldsvermutung.

(13) Diese Richtlinie findet auf Straftaten, die in der Union begangen wurden, und auf Strafverfahren, die in der Union geführt werden, Anwendung. Für die Opfer von in Drittländern begangenen Straftaten begründet sie Rechte im Zusammenhang mit den Strafverfahren, die in der Union geführt werden. Anzeigen, die bei zuständigen Behörden außerhalb der Union, wie etwa Botschaften,  erstattet wurden, führen nicht zu einer Anwendung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.

(14) Bei der Anwendung dieser Richtlinie muss das Wohl des Kindes entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem am 20. November 1989 angenommenen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. Opfer im Kindesalter sollten alle in dieser Richtlinie festgelegten Rechte genießen und sollten als die vollen Inhaber dieser Rechte behandelt werden; sie sollten diese Rechte in einer Weise wahrnehmen dürfen, die ihrer Fähigkeit, sich selbst eine Meinung zu bilden, Rechnung trägt.

(15) Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Opfer mit Behinderungen in gleicher Weise wie andere in den Genuss aller in dieser Richtlinie festgelegten Rechte kommen können; dazu zählt auch, dass die Zugänglichkeit von Gebäuden, in denen Strafverfahren verhandelt werden, und der Zugang zu Informationen erleichtert wird.

(16) Opfer von Terrorismus sind das Ziel von Angriffen gewesen, die letztendlich der Gesellschaft schaden sollten. Aufgrund der besonderen Art der Straftat, die gegen sie begangen wurde, bedürfen sie deshalb möglicherweise besonderer Betreuung, Unterstützung und Schutz. Opfer von Terrorismus stehen mitunter deutlich im Mittelpunkt der Öffentlichkeit und bedürfen oft der gesellschaftlichen  Anerkennung und der respektvollen Behandlung durch die Gesellschaft. Die Mitgliedstaaten sollten daher den Bedürfnissen von Opfern von Terrorismus besonders Rechnung tragen und ihre Würde und Sicherheit zu schützen suchen.

( 1 ) ABl. L 338 vom 21.12.2011, S. 2.
( 2 ) ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1.
( 3 ) ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.
( 4 ) ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 3 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/59:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


(17) Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet, oder die Personen eines bestimmten Geschlechts überproportional stark betrifft, gilt als geschlechtsbezogene Gewalt. Sie kann zu physischen,  sexuellen, seelischen oder psychischen Schäden oder zu wirtschaftlichen Verlusten des Opfers führen. Geschlechtsbezogene Gewalt gilt als eine Form der Diskriminierung und als eine Verletzung der Grundrechte des Opfers und schließt Gewalt in engen Beziehungen, sexuelle Gewalt (einschließlich Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung), Menschenhandel, Sklaverei und andere schädliche Praktiken wie Zwangsehen, Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane und sogenannte ,,Ehrenverbrechen" ein. Weibliche Opfer geschlechtsbezogener Gewalt und ihre Kinder brauchen oft besondere Unterstützung und besonderen Schutz wegen des bei dieser Art der Gewalt bestehenden hohen Risikos von sekundärer und wiederholter Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung.

(18) Wenn Gewalt in einer engen Beziehung ausgeübt wird, so geht diese Gewalt von einer Person aus, die der gegenwärtige oder ehemalige Ehepartner oder Lebenspartner oder ein anderes Familienmitglied des Opfers ist, ungeachtet des Umstands, ob der Täter mit dem Opfer in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat oder nicht. Solche Gewalt kann physischer, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Art sein und zu körperlichen, mentalen oder seelischen Schäden oder zu wirtschaftlichen Verlusten führen. Gewalt in engen Beziehungen ist ein ernstes und häufig verborgenes soziales Problem, das ein systematisches psychologisches und physisches Trauma mit ernsthaften Folgen verursachen kann, weil der Täter eine Person ist, der das Opfer trauen können sollte. Opfer von Gewalt in engen Beziehungen bedürfen daher möglicherweise besonderer Schutzmaßnahmen. Frauen sind überproportional von dieser Art von Gewalt betroffen, und die Situation kann noch schlimmer sein, wenn die Frau wirtschaftlich, sozial oder in Bezug auf ihr Aufenthaltsrecht von dem Täter abhängig ist.

(19) Eine Person sollte unabhängig davon, ob der Täter ermittelt, gefasst, verfolgt oder verurteilt wurde und unabhängig davon, ob ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Täter und der betroffenen Person besteht, als Opfer betrachtet werden. Auch die Familienangehörigen der Opfer können durch die Straftat einen Schaden erleiden. Insbesondere können Familienangehörige einer Person, deren Tod direkte Folge einer Straftat ist, durch die Straftat einen Schaden erleiden. Daher sollten die Schutzmaßnahmen dieser Richtlinie auch diesen Familienangehörigen, die indirekte Opfer der Straftat sind, zugute kommen. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten Verfahren einrichten können, um die Zahl der Familienangehörigen, denen die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte zugute kommen können, zu begrenzen. Bei Kindern sollte das Kind oder der Träger des elterlichen Sorgerechts — es sei denn, letzteres dient nicht dem Wohle des Kindes — die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte im Namen des Kindes wahrnehmen dürfen. Diese Richtlinie lässt einzelstaatliche Verwaltungsverfahren, die zur Bestätigung der Opfereigenschaft einer Person erforderlich sind, unberührt.

(20) Die Stellung von Opfern in der Strafrechtsordnung und die Frage, ob sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen können, sind im Einklang mit der jeweiligen nationalen Rechtsordnung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und richten sich nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: ob in der nationalen Rechtsordnung die Rechtsstellung als Partei im Strafverfahren vorgesehen ist; danach, ob das Opfer gesetzlich zur aktiven Teilnahme am Strafverfahren — z. B. als Zeuge — verpflichtet ist oder dazu aufgefordert wird; und/oder danach, ob das Opfer nach einzelstaatlichem Recht einen Rechtsanspruch auf aktive Teilnahme am Strafverfahren hat und diesen Anspruch auch wahrnehmen will, wenn in der nationalen Rechtsordnung eine Rechtsstellung des Opfers als Partei im Strafverfahren nicht vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, welche dieser Kriterien einschlägig sind, um den Anwendungsbereich der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte zu bestimmen, wenn Bezugnahmen auf die Stellung des Opfers in der einschlägigen Strafrechtsordnung vorhanden sind.

(21) Die zuständigen Behörden, Opferhilfsdienste und Wiedergutmachungsdienste sollten Informationen und Ratschläge so weit wie möglich auf verschiedenen Kommunikationswegen und auf eine Weise erteilen, die das Opfer verstehen kann. Diese Informationen und Ratschläge sollten in einfacher und verständlicher Sprache erteilt werden. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass sich das Opfer im Verfahren verständlich machen kann. Dabei sind die Kenntnisse des Opfers der Sprache, in der Informationen erteilt werden, sein Alter, seine Reife, seine intellektuellen und emotionalen Fähigkeiten, seine Lese- und Schreibfähigkeit und eine etwaige geistige oder körperliche Behinderung zu berücksichtigen. Besonders berücksichtigt werden sollten Verständnis- oder Verständigungsprobleme, die aus einer Behinderung resultieren können, beispielsweise Hör- oder Sprachprobleme. Darüber hinaus sollte auf Kommunikationsschwierigkeiten des Opfers in Strafverfahren Rücksicht genommen werden.

(22) Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte davon ausgegangen werden, dass die Erstattung einer Anzeige in den Rahmen des Strafverfahrens fällt. Dies sollte auch für Situationen gelten, in denen Behörden infolge einer von einem Opfer erlittenen Straftat von Amts wegen ein Strafverfahren einleiten.

(23) Informationen über die Erstattung von Ausgaben sollten ab der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde beispielsweise in einer Broschüre, in der die grundlegenden Voraussetzungen für die Erstattung von Ausgaben aufgeführt sind, erteilt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in dieser frühen Phase des Strafverfahrens nicht entscheiden müssen, ob das betreffende Opfer die Voraussetzungen für eine Ausgabenerstattung erfüllt.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 4 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/60:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


(24) Opfer sollten von der Polizei eine schriftliche Bestätigung ihrer Anzeige mit den grundlegenden Angaben zu der Straftat wie der Art der Straftat, der Tatzeit und dem Tatort und den durch die Straftat verursachten Schaden erhalten, wenn sie eine Straftat anzeigen. Diese Bestätigung sollte ein Aktenzeichen und den Zeitpunkt und den Ort der Anzeigeerstattung enthalten, damit sie als Nachweis der Anzeigeerstattung beispielsweise in Bezug auf einen Versicherungsanspruch dienen kann.

(25) Unbeschadet der Vorschriften über die Verjährungsfristen sollte eine Verzögerung bei der Anzeige einer Straftat wegen der Angst vor Vergeltung, Erniedrigung oder Stigmatisierung  nicht dazu führen, dass die Anzeige des Opfers nicht entgegengenommen wird.

(26) Die Opfer sollten so genau informiert werden, dass sichergestellt ist, dass sie eine respektvolle Behandlung erfahren und in Kenntnis der Sachlage über ihre Beteiligung am Verfahren entscheiden können. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Unterrichtung des Opfers über den Stand des Verfahrens. Dies gilt auch für Informationen, die es dem Opfer ermöglichen zu entscheiden, ob es die Überprüfung der Entscheidung, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, beantragen soll. Sofern nicht anders bestimmt, sollte es möglich sein, die Informationen dem Opfer mündlich oder schriftlich — auch auf elektronischem Weg — zu erteilen.

(27) Informationen für das Opfer sollten an die letzte bekannte Postanschrift oder anhand der elektronischen Kontaktangaben, die das Opfer der zuständigen Behörde mitgeteilt hat, übermittelt werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise aufgrund der hohen Zahl der Opfer in einem Fall, sollte es möglich sein, die Informationen über die Presse, eine offizielle Website der zuständigen Behörde oder einen vergleichbaren Kommunikationsweg bereitzustellen.

(28) Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, Informationen in Fällen bereitzustellen, in denen eine Offenlegung dieser Informationen die ordnungsgemäße Behandlung eines Falls beeinträchtigen oder einem bestimmten Fall oder einer bestimmten Person schaden könnte, oder wenn sie der Ansicht sind, dass dies ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen widersprechen würde.

(29) Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Opfer aktualisierte Kontaktangaben für die ihren Fall betreffenden Mitteilungen erhalten, es sei denn, dass das Opfer den Wunsch geäußert hat, derartige Informationen nicht zu erhalten.

(30) Die Bezugnahme auf eine ,,Entscheidung" im Zusammenhang mit dem Recht auf Information und auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen sollte lediglich als eine Bezugnahme auf den Schuldspruch oder eine anderweitige Beendigung des Strafverfahrens gelten. Die Gründe für diese Entscheidung sollten dem Opfer entweder durch eine Ausfertigung des Schriftstücks, in dem die Entscheidung wiedergegeben ist, oder durch eine kurze Zusammenfassung der Gründe mitgeteilt werden.

(31) Das Recht auf Mitteilung des Zeitpunkts und des Orts der Verhandlung, die aufgrund der Anzeige einer Straftat, die das Opfer erlitten hat, stattfindet, sollte auch für die Mitteilung des Zeitpunkts und des Orts einer Sitzung im Zusammenhang mit einem Rechtsbehelf gegen das in dem Fall ergangene Urteil gelten.

(32) Die Opfer sollten zumindest in den Fällen, in denen für sie eine Gefahr oder ein festgestelltes Risiko einer Schädigung bestehen kann, auf Antrag über die Freilassung oder die Flucht des Täters in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn, dass festgestellt wird, dass die Inkenntnissetzung das Risiko einer Schädigung des Straftäters birgt. Wird festgestellt, dass die Inkenntnissetzung das Risiko einer Schädigung des Straftäters birgt, so sollte die zuständige Behörde allen anderen Risiken Rechnung tragen, wenn sie über geeignete Maßnahmen entscheidet. Bei der Bezugnahme auf ein ,,festgestelltes Risiko einer Schädigung der Opfer" sollten Faktoren wie die Art und die Schwere der Straftat und das Risiko der Vergeltung zugrunde gelegt werden. Sie sollte daher nicht in Situationen zum Tragen kommen, in denen geringfügige Straftaten begangen wurden und daher nur ein geringes Risiko besteht, dass das Opfer eine Schädigung erfährt.

(33) Opfer sollten über ein etwaiges Recht, gegen eine Entscheidung über die Freilassung des Täters Rechtsbehelf einzulegen, unterrichtet werden, wenn nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ein solches Recht besteht.

(34) Dem Recht kann nur dann Geltung verschafft werden, wenn Opfer die Umstände der Tat genau erklären und eine Aussage machen können, die die zuständigen Behörden verstehen können. Gleichermaßen wichtig ist es zu gewährleisten, dass die Opfer respektvoll behandelt werden und ihre Rechte wahrnehmen können. Daher sollten während der Vernehmung des Opfers und um ihm die aktive Teilnahme am Gerichtsverfahren entsprechend der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung zu ermöglichen, stets kostenlose Dolmetschdienste zur Verfügung stehen. In anderen Stadien des Strafverfahrens kann der Bedarf einer Dolmetschleistung und Übersetzung von spezifischen Aspekten, der Stellung des Opfers in der jeweiligen Strafrechtsordnung und seiner Verfahrensbeteiligung sowie von besonderen Rechten des Opfers abhängen. Daher muss in diesen Fällen für eine Dolmetschleistung und Übersetzung nur soweit gesorgt werden, wie das Opfer für die Wahrnehmung seiner Rechte darauf angewiesen ist.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 5 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/61:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


(35) Das Opfer sollte das Recht haben, eine Entscheidung, mit der die Dolmetschleistung oder Übersetzung für unnötig befunden wird, gemäß den in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren anzufechten. Durch dieses Recht werden die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, einen gesonderten Mechanismus oder ein gesondertes Beschwerdeverfahren einzurichten, mit dem solche Entscheidungen angefochten werden können, und sollten die Strafverfahren nicht ungebührlich verlängert werden. Eine interne Überprüfung der Entscheidung gemäß den bestehenden einzelstaatlichen Verfahren würde ausreichen.

(36) Der Umstand, dass ein Opfer eine weniger stark verbreitete Sprache spricht, sollte an sich keine Begründung für eine Entscheidung sein, dass eine Dolmetschleistung oder Übersetzung das Strafverfahren ungebührlich verlängern würde.

(37) Von dem Zeitpunkt an, zu dem die zuständigen Behörden Kenntnis von dem Opfer haben, während des Strafverfahrens wie auch für einen angemessenen Zeitraum nach dem Verfahren sollte dem Opfer im Einklang mit seinen Bedürfnissen und den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten Unterstützung gewährt werden. Die Unterstützung sollte auf verschiedene Art und Weise ohne unnötige Formalitäten geleistet werden und in hinreichender geografischer Verteilung im ganzen Mitgliedstaat zur Verfügung stehen, so dass alle Opfer darauf zurückgreifen können. Opfer, die aufgrund der Schwere der Straftat eine beträchtliche Schädigung erlitten haben, könnten spezialisierte Unterstützungsdienste benötigen.

(38) Personen, die besonders schutzbedürftig sind oder die sich in Situationen befinden, in denen sie einem besonders hohen Risiko einer Schädigung ausgesetzt sind, wie beispielsweise Personen, die wiederholter Gewalt in engen Beziehungen ausgesetzt sind, Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt oder Personen, die Opfer anderer Arten von Straftaten in einem Mitgliedstaat werden, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen oder in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, sollte spezialisierte Unterstützung und rechtlicher Schutz gewährt werden. Spezialisierte Unterstützungsdienste sollten auf einem integrierten und gezielten Ansatz beruhen, bei dem insbesondere den besonderen Bedürfnissen der Opfer, der Schwere der aufgrund der Straftat erlittenen Schädigung sowie dem Verhältnis zwischen Opfern, Tätern, Kindern und ihrem weiteren sozialen Umfeld Rechnung getragen wird. Eine Hauptaufgabe dieser Dienste und ihres Personals, die eine wichtige Rolle dabei spielen, das Opfer bei der Erholung und der Überwindung von einer etwaigen Schädigung oder einem etwaigen Trauma infolge der Straftat zu unterstützen, sollte darin bestehen, Opfer über die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte zu informieren, damit Opfer in einer verständnisvollen Umgebung, in der sie würdevoll, respektvoll und einfühlsam behandelt werden, Entscheidungen treffen können. Zu der Unterstützung, die solche spezialisierten Unterstützungsdienste bieten sollten, könnten unter anderem Obdach und sichere Unterbringung, sofortige medizinische Hilfe, die Veranlassung einer ärztlichen und gerichtsmedizinischen Untersuchung im Hinblick auf die Beweiserhebung in Fällen der Vergewaltigung oder sexueller Übergriffe, kurz- und langfristige psychologische Betreuung, Traumabehandlung, Rechtsberatung, anwaltliche Unterstützung und spezifische Dienste für Kinder, die direkt oder indirekt Opfer sind, gehören.

(39) Opferunterstützungsdienste sind nicht verpflichtet, selbst umfassende spezialisierte Fachkompetenz zur Verfügung zu stellen. Opferunterstützungsdienste sollten erforderlichenfalls Opfern dabei helfen, vorhandene professionelle Hilfe beispielsweise durch Psychologen in Anspruch zu nehmen.

(40) Zwar sollte die Leistung der Unterstützung nicht davon abhängig sein, ob das Opfer die Straftat bei einer zuständigen Behörde, wie der Polizei, angezeigt hat, doch sind diese Behörden oft am besten in der Lage, die Opfer über die Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Die Mitgliedstaaten sollten daher angemessene Voraussetzungen dafür schaffen, dass Opfer an Opferunterstützungsdienste vermittelt werden können, unter anderem durch die Gewährleistung, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden können und auch tatsächlich eingehalten werden. Wiederholte Vermittlungen sollten vermieden werden.

(41) Das Recht des Opfers auf rechtliches Gehör sollte als gewahrt gelten, wenn das Opfer schriftliche Erklärungen oder Erläuterungen abgeben darf.

(42) Das Recht von Opfern im Kindesalter, in Strafverfahren gehört zu werden, sollte nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil das Opfer ein Kind ist, und auch nicht aufgrund des Alters des Opfers.

(43) Das Recht, eine Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung überprüfen zu lassen, sollte dahingehend verstanden werden, dass dies Entscheidungen betrifft, die von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern oder von Strafverfolgungsbehörden wie Polizeibediensteten erlassen wurden, nicht aber gerichtliche Entscheidungen. Die Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung sollte von einer anderen Person oder Behörde vorgenommen werden als derjenigen, die die Entscheidung getroffen hatte, es sei denn, dass die ursprüngliche Entscheidung, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, von der obersten Strafverfolgungsbehörde getroffen wurde, deren Entscheidung keiner Überprüfung unterzogen werden darf; in diesem Fall kann die Überprüfung von derselben Behörde vorgenommen werden. Das Recht, eine Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung überprüfen zu lassen, betrifft nicht Sonderverfahren wie Verfahren gegen Parlaments- oder Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes.

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(44) Eine Entscheidung über die Beendigung eines Strafverfahrens sollte auch die Fälle abdecken, in denen ein Staatsanwalt entscheidet, die Anklage zurückzuziehen oder das Verfahren einzustellen.

(45) Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die zu einer außergerichtlichen Regelung und damit zu einer Beendigung des Strafverfahrens führt, schließt ein Opfer nur dann von dem Recht auf Überprüfung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, aus, wenn mit der Regelung eine Verwarnung oder eine Verpflichtung einhergeht.

(46) Wiedergutmachungsdienste, darunter die Mediation zwischen Straftäter und Opfer, Familienkonferenzen und Schlichtungskreise, können für das Opfer sehr hilfreich sein, doch bedarf es Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer sekundären oder wiederholten Viktimisierung, Einschüchterung oder Vergeltung. Bei solchen Verfahren sollten daher die Interessen und Bedürfnisse des Opfers in den Mittelpunkt gestellt, eine Schädigung des Opfers wiedergutgemacht und eine weitere Schädigung vermieden werden. Faktoren wie die Art und Schwere der Straftat, der Grad der verursachten Traumatisierung, die wiederholte Verletzung der körperlichen, sexuellen oder psychischen Unversehrtheit des Opfers, ungleiches Kräfteverhältnis sowie Alter, Reife oder geistige Fähigkeiten des Opfers, die seine Fähigkeit zu einer Entscheidung in Kenntnis der Sachlage begrenzen oder vermindern oderein für das Opfer positives Ergebnis verhindern könnten, sollten bei der Wahl des Wiedergutmachungsdienstes und bei der Durchführung eines Wiedergutmachungsverfahrens in Betracht gezogen werden. Wiedergutmachungsverfahren sollten grundsätzlich vertraulich sein, soweit von den Betroffenen nicht anders vereinbart und soweit nicht nach einzelstaatlichem Recht wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses anders erforderlich. Es kann als im öffentlichen Interesse erforderlich angesehen werden, bestimmte Umstände wie Drohungen oder sonstige Formen der Gewalt, zu denen es während des Verfahrens kommt, bekanntzumachen.

(47) Opfern sollten durch die Teilnahme am Strafverfahren keine Kosten entstehen. Die Mitgliedstaaten sollten nur die notwendigen Kosten der Opfer erstatten müssen, die durch deren Teilnahme am Strafverfahren entstehen, nicht aber die Rechtsanwaltskosten der Opfer. Die Mitgliedstaaten sollten im einzelstaatlichen Recht Bedingungen für die Kostenerstattung vorschreiben können, wie etwa Fristen für die Beantragung der Erstattung, Standardsätze für Aufenthalts- und Reisekosten und tägliche Höchstbeträge für den Ersatz des Verdienstausfalls. Der Anspruch auf Kostenerstattung in einem Strafverfahren sollte nicht in einem Fall entstehen, in denen ein Opfer eine Aussage zu einer Straftat macht. Eine Pflicht zur Kostenerstattung sollte nur insoweit bestehen, als das Opfer verpflichtet ist oder von den zuständigen Behörden aufgefordert wird, anwesend zu sein und aktiv an dem Strafverfahren teilzunehmen.

(48) Im Rahmen von Strafverfahren beschlagnahmte Vermögenswerte, die für eine Rückgabe in Frage kommen, sollten dem Opfer der Straftat so schnell wie möglich zurückgegeben werden, vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände wie im Rahmen einer Streitigkeit hinsichtlich des Eigentums oder wenn der Besitz oder der Vermögenswert an sich nicht rechtmäßig ist. Das Recht auf Rückgabe der Vermögenswerte sollte ihre rechtmäßige Einbehaltung für die Zwecke eines anderen Gerichtsverfahrens unberührt lassen.

(49) Das Recht auf eine Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter und das einschlägige anwendbare Verfahren sollten auch für Opfer gelten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Straftat begangen wurde, ansässig sind.

(50) Die in dieser Richtlinie festgelegte Verpflichtung zur Übermittlung von Anzeigen sollte die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Verfahrenseinleitung nicht beeinträchtigen und lässt die im Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren ( 1 ) festgelegten Vorschriften zu Konflikten bei der Wahrnehmung der Gerichtszuständigkeit unberührt.

(51) Hat das Opfer das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde, verlassen, so sollte dieser Mitgliedstaat nicht mehr verpflichtet sein, ihm Hilfe, Unterstützung und Schutz zu gewähren, es sei denn, dies steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Strafverfahren, die der Mitgliedstaat aufgrund der betreffenden Straftat durchführt, wie es bei besonderen Schutzmaßnahmen während des Gerichtsverfahrens der Fall wäre. Der Mitgliedstaat, in dem das Opfer seinen Wohnsitz hat, sollte in einem Umfang Hilfe, Unterstützung und Schutz gewähren, der der Erholungsbedürftigkeit des Opfers gerecht wird.

(52) Es sollten Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Würde der Opfer und ihrer Familienangehörigen vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung, wie einstweilige Verfügungen oder Schutz- und Verbotsanordnungen, zur Verfügung stehen.

( 1 ) ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 42.

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(53) Das Risiko einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, der Einschüchterung und der Vergeltung entweder durch den Straftäter oder infolge der Teilnahme am Strafverfahren sollte begrenzt werden, indem Verfahren auf koordinierte und respektvolle Weise so durchgeführt werden, dass die Opfer Vertrauen in die Behörden fassen können. Die Interaktion mit den zuständigen Behörden sollte dem Opfer so leicht wie möglich gemacht und unnötige Interaktion sollte vermieden werden, beispielsweise indem Vernehmungen auf Video aufgezeichnet werden und die Verwendung dieser Aufzeichnungen im Gerichtsverfahren zugelassen wird. Den Angehörigen der Rechtsberufe sollte ein möglichst breites Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um dem  Opfer seelische Belastungen im Gerichtsverfahren insbesondere infolge von Sichtkontakt mit dem Täter, seiner Familie, Personen seines Umfelds oder dem Publikum zu ersparen. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, insbesondere hinsichtlich Gerichtsgebäuden und Polizeistationen realisierbare und praktische Maßnahmen einzuführen, durch denen den Einrichtungen ermöglicht wird, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wie getrennte Eingänge und Wartezonen, für Opfer. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit Strafverfahren so planen, dass Kontakte zwischen Opfern und ihren Familienangehörigen und Tätern vermieden werden, indem beispielsweise Opfer und Täter zu unterschiedlichen Zeiten zu Vernehmungen einbestellt werden.

(54) Der Schutz der Privatsphäre des Opfers kann ein wichtiges Mittel zur Vermeidung von sekundärer und wiederholter Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung sein und durch eine Vielfalt von Maßnahmen erreicht werden, unter anderem durch die Nichtbekanntgabe oder die nur begrenzte Bekanntgabe von Informationen zur Identität und zum Aufenthalt des Opfers. Ein solcher Schutz ist bei Opfern im Kindesalter besonders wichtig und schließt die Geheimhaltung des Namens des Kindes ein. Es kann jedoch auch Fälle geben, in denen es ausnahmsweise zum Nutzen des Kindes wäre, wenn Informationen bekanntgegeben oder sogar einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zum Beispiel im Falle einer Kindesentführung. Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und des Rechts der Opfer und ihrer Familienangehörigen am eigenen Bild sollten stets mit dem Recht auf ein faires Verfahren und der Freiheit zur Meinungsäußerung im Einklang stehen, wie sie in den Artikeln 6 und 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannt sind.

(55) Bestimmte Opfer sind während des Strafverfahrens in besonderem Maße in Gefahr einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, einer Einschüchterung und Vergeltung durch den Täter ausgesetzt zu sein. Eine solche Gefährdung ergibt sich möglicherweise aus den persönlichen Merkmalen des Opfers sowie dem Wesen oder der Art oder den Umständen der Straftat. Eine solche Gefährdung kann nur anhand individueller Begutachtungen, die möglichst frühzeitig vorgenommen werden sollte, wirksam festgestellt werden. Solche Begutachtungen sollten bei allen Opfern vorgenommen werden, um festzustellen, ob eine Gefährdung hinsichtlich einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung vorliegt und welche besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

(56) Individuelle Begutachtungen sollten die persönlichen Merkmale des Opfers berücksichtigen, wie Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Ausdruck der Geschlechtlichkeit, ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Religion, sexuelle Ausrichtung, Gesundheitszustand, Behinderungen, Aufenthaltsstatus, Kommunikationsschwierigkeiten, Beziehung zu dem oder Abhängigkeit vom Täter und vorherige Konfrontation mit einer Straftat. Sie sollten auch das Wesen oder die Art und die Umstände der Straftat berücksichtigen, etwa ob es sich um Hassverbrechen, in diskriminierender Absicht begangene Verbrechen, sexuelle Gewalt, Gewalt in engen Beziehungen handelt, ob der Täter die Kontrolle hatte, ob der Wohnort des Opfers in einer von hoher Kriminalität gekennzeichneten oder von Banden dominierten Gegend liegt oder ob das Herkunftsland des Opfers nicht der Mitgliedstaat ist, in dem die Straftat begangen wurde.

(57) Opfer von Menschenhandel, Terrorismus, organisierter Kriminalität, Gewalt in engen Beziehungen, sexueller Gewalt oder Ausbeutung, geschlechtsbezogener Gewalt oder Hassverbrechen und Opfer mit Behinderungen und Opfer im Kindesalter sind in hohem Maße einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung ausgesetzt. Die Frage, ob bei solchen Opfern die Gefahr einer solchen Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung besteht, sollte besonders sorgfältig begutachtet werden, und es sollte die hohe Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt werden, dass solche Opfer besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen.

(58) Opfer, deren besonderer Bedarf an Schutz vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung festgestellt wurde, sollten während des Strafverfahrens durch angemessene Maßnahmen geschützt werden. Die genaue Art solcher Maßnahmen sollte durch die individuelle Begutachtung und unter Berücksichtigung der Wünsche des Opfers festgelegt werden. Der Umfang solcher Maßnahmen sollte unbeschadet der Verteidigungsrechte und im Einklang mit den Regelungen über den gerichtlichen Ermessensspielraum festgelegt werden. Die Bedenken und Befürchtungen des Opfers, was das Verfahren anbelangt, sollten bei der Feststellung, ob besondere Maßnahmen für das Opfer erforderlich sind, von zentraler Bedeutung sein.

(59) Aufgrund unmittelbarer operativer Erfordernisse und Zwänge kann es unter Umständen nicht möglich sein, dass die Vernehmungen des Opfers durchgängig von demselben Polizeibediensteten durchgeführt werden; solche operativen Zwänge sind zum Beispiel Krankheit, Mutterschutz oder Elternurlaub. Zudem kann es zum Beispiel aufgrund von Renovierungsarbeiten möglich sein, dass keine Räumlichkeiten vorhanden sind, die speziell für die Vernehmung von Opfern ausgelegt wären. Liegen solche operativen oder praktischen Zwänge vor, kann es in Einzelfällen unmöglich sein, die aufgrund einer individuellen Begutachtung für nötig befundene besondere Maßnahme anzubieten.

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(60) Muss nach dieser Richtlinie ein Vormund oder Vertreter für ein Kind bestellt werden, so kann eine natürliche oder eine juristische Person, eine Einrichtung oder eine Behörde diese Funktion(en) übernehmen.

(61) An Strafverfahren beteiligte Amtsträger, die voraussichtlich mit den Opfern in persönlichen Kontakt kommen, sollten Zugang zu angemessenen einführenden Schulungen und Weiterbildungen in einem ihrem Kontakt zu Opfern angemessenen Umfang erhalten und daran teilnehmen können, damit sie in der Lage sind, die Opfer und ihre Bedürfnisse zu erkennen und auf respektvolle, einfühlsam, professionelle und diskriminierungsfreie Weise mit ihnen umzugehen. Personen, die voraussichtlich an der individuellen Begutachtung beteiligt sind, um die besonderen Schutzbedürfnisse von Opfern zu ermitteln und ihren Bedarf an besonderen Schutzmaßnahmen festzulegen, sollten besonders darin ausgebildet werden, wie eine solche Begutachtung vorzunehmen ist. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass solche Schulungsmaßnahmen für Polizeidienste und Gerichtsbedienstete verfügbar sind. Auch für Anwälte, Staatsanwälte und Richter sowie für Angehörige der Rechtsberufe, die Opferunterstützung oder Wiedergutmachungsdienste leisten, sollten Schulungen gefördert werden. Dies sollte auch Schulungen zu besonderen Opferunterstützungsdiensten umfassen, auf die Opfer hingewiesen werden sollten, sowie eine Fachausbildung, wenn ihre Tätigkeit sich auf Opfer mit besonderen Bedürfnissen erstreckt, sowie gegebenenfalls eine geeignete spezielle psychologische Schulung. Gegebenenfalls sollten die Schulungsmaßnahmen geschlechtersensibel sein. Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Schulungen ergreifen, sollten im Einklang mit dem Budapest-Fahrplan durch Leitlinien, Empfehlungen und den Austausch bewährter Praktiken ergänzt werden.

(62) Die Mitgliedstaaten sollten Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter anerkannte und aktive nichtstaatliche Organisationen, die sich Verbrechensopfern annehmen, fördern und insbesondere bei der Konzipierung strategischer Initiativen, Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Forschungs- und Bildungsprogrammen und Schulungsmaßnahmen sowie bei der Überwachung und Bewertung der Folgen von Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Verbrechensopfern eng mit ihnen zusammenarbeiten. Damit Opfer von Straftaten in ausreichender Weise Hilfe, Unterstützung und Schutz erhalten, sollten die öffentlichen Dienste koordiniert arbeiten und auf allen Verwaltungsebenen — auf Unionsebene wie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene — einbezogen werden. Opfer sollten dabei unterstützt werden, die zuständigen Behörden zu finden und mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um wiederholte Verweisungen zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung ,,zentraler Anlaufstellen" prüfen, die auf die zahlreichen Bedürfnisse der an einem Strafverfahren beteiligten Opfer eingehen, zu denen auch das Bedürfnis nach Information, Hilfe, Unterstützung, Schutz und Entschädigung zählt.

(63) Um die Opfer zur Anzeige von Straftaten zu ermutigen, die Anzeige zu erleichtern und den Opfern die Möglichkeit zu geben, den Kreislauf wiederholter Viktimisierung zu unterbrechen, ist es unbedingt notwendig, dass den Opfern verlässliche Unterstützungsdienste zur Verfügung stehen und dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, auf die Anzeigen der Opfer in einer respektvollen, einfühlsamen, professionellen und diskriminierungsfreien Art und Weise zu reagieren. Hierdurch könnte das Vertrauen von Opfern in die Strafrechtsordnungen der Mitgliedstaaten erhöht und die Zahl der nicht angezeigten Straftaten verringert werden. Angehörige der Rechtsberufe, bei denen Opfer voraussichtlich Straftaten anzeigen, sollten angemessen geschult werden, damit die Anzeige von Straftaten erleichtert wird; ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, durch die Dritte in die Lage versetzt werden, Anzeige zu erstatten, was auch unter Mitwirkung von Organisationen der Zivilgesellschaft erfolgen kann. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Kommunikationstechnologien wie E-Mail, Videoaufzeichnungen oder elektronische Formulare für die Anzeigeerstattung zu nutzen.

(64) Eine systematische und angemessene statistische Datenerhebung wird als wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Politikgestaltung auf dem Gebiet der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte anerkannt. Um die Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission relevante statistische Daten über die Anwendung einzelstaatlicher Verfahren in Bezug auf Opfer von Straftaten übermitteln, wozu zumindest die Zahl und die Art der angezeigten Straftaten und, soweit diese Daten bekannt und verfügbar sind, die Zahl, das Alter und das Geschlecht der Opfer gehören sollten. Relevante statistische Daten können Daten sein, die von den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden erfasst werden, und soweit möglich administrative Daten, die von Gesundheits- und Sozialfürsorgediensten, von öffentlichen sowie nichtstaatlichen Opferunterstützungsdiensten oder Wiedergutmachungsdiensten sowie von anderen Organisationen, die sich Opfern von Straftaten annehmen, zusammengestellt werden. Justizielle Daten können Informationen über angezeigte Straftaten, die Zahl der Fälle, in denen ermittelt wird, sowie die Zahl der strafrechtlich verfolgten und abgeurteilten Personen umfassen. Administrative Daten zu den bereitgestellten Diensten können soweit möglich Daten umfassen, aus denen hervorgeht, wie die Opfer die von staatlichen Stellen und von öffentlichen und privaten Unterstützungsorganisationen angebotenen Dienste nutzen, wie etwa die Zahl der durch die Polizei erfolgten Vermittlungen an Opferunterstützungsdienste und die Zahl der Opfer, die Unterstützung oder Wiedergutmachung beantragen und erhalten bzw. nicht erhalten.

(65) Diese Richtlinie soll die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI ändern und ausweiten. Da es sich um sehr zahlreiche und wesentliche Änderungen handelt, sollte dieser Rahmenbeschluss aus Gründen der Klarheit für diejenigen Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, vollständig ersetzt werden.

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(66) Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Sie soll insbesondere das Recht auf Achtung der Würde des Menschen, das Recht auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, die Gleichheit von Frauen und Männern, die Rechte des Kindes, älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung und das Recht auf ein faires Verfahren stärken.

(67) Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung von Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen seiner Bedeutung und der möglichen Auswirkungen besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(68) Die bei der Durchführung dieser Richtlinie zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sollten gemäß dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden ( 1 ), und gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, das alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, geschützt werden.

(69) Diese Richtlinie lässt die weiterreichenden Bestimmungen in anderen Rechtsakten der Union unberührt, die gezielter die Bedürfnisse besonderer Gruppen von Opfern, wie den Opfern des Menschenhandels und den Opfern des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sexuellen Ausbeutung und von Kinderpornografie, behandeln.

(70) Gemäß Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben diese Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie sich an der Annahme und Anwendung dieser Richtlinie beteiligen möchten.

(71) Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser Richtlinie und ist daher weder durch diese Richtlinie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.

(72) Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 17. Oktober 2011 eine Stellungnahme ( 2 ) gestützt auf Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr ( 3 ) abgegeben —

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Ziele


(1) Ziel dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten angemessene Informationen, angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer anerkannt werden und bei allen Kontakten mit Opferunterstützungs- und Wiedergutmachungsdiensten oder zuständigen Behörden, die im Rahmen des Strafverfahrens tätig werden, eine respektvolle, einfühlsame, individuelle, professionelle und diskriminierungsfreie Behandlung erfahren. Die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte gelten für die Opfer ohne Diskriminierung, auch in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus.

(2) Handelt es sich bei dem Opfer um ein Kind, so stellen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie sicher, dass das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt und individuell geprüft wird. Es muss eine kindgerechte Vorgehensweise befolgt werden, wobei dem Alter des Kindes, seiner Reife sowie seinen Ansichten, Bedürfnissen und Sorgen gebührend Rechnung zu tragen ist. Das Kind und gegebenenfalls der Träger des elterlichen Sorgerechts oder der andere rechtliche Vertreter müssen über alle Maßnahmen oder Rechte informiert werden, die besonders auf das Kind ausgerichtet sind.

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

1. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

a) ,,Opfer"

i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat;

ii) Familienangehörige einer Person, deren Tod eine direkte Folge einer Straftat ist, und die durch den Tod dieser Person eine Schädigung erlitten haben;

( 1 ) ABl. L 350 vom 30.12.2008, S. 60.
( 2 ) ABl. C 35 vom 9.2.2012, S. 10.
( 3 ) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.

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b) ,,Familienangehörige" den Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers;

c) ,,Kind" eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

d) ,,Wiedergutmachung" ein Verfahren, das Opfer und Täter, falls sie sich aus freien Stücken dafür entscheiden, in die Lage versetzt, sich mit Hilfe eines unparteiischen Dritten aktiv an einer Regelung der Folgen einer Straftat zu beteiligen.

2. Die Mitgliedstaaten können Verfahren einführen,

a) um die Zahl der Familienangehörigen, denen die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte zugute kommen können, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu begrenzen, und

b) um im Zusammenhang mit Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii zu bestimmen, welche Familienangehörigen in Bezug auf die Ausübung der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte Vorrang haben.

KAPITEL 2 INFORMATION UND UNTERSTÜTZUNG

Artikel 3 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden


(1) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Opfer dahin gehend zu unterstützen, dass diese von der ersten Kontaktaufnahme an und bei allen notwendigen weiteren Kontakten mit einer zuständigen Behörde im Zusammenhang mit einem Strafverfahren verstehen und auch selbst verstanden werden, einschließlich was die von dieser Behörde erteilten Informationen anbelangt.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die mündliche und schriftliche Kommunikation mit Opfern in einfacher und verständlicher Sprache geführt wird. Bei dieser Kommunikation wird den persönlichen Merkmalen des Opfers — einschließlich Behinderungen, die seine Fähigkeit, zu verstehen oder verstanden zu werden, beeinträchtigen können — Rechnung getragen.

(3) Sofern dies nicht den Interessen des Opfers zuwiderläuft oder den Lauf des Verfahrens beeinträchtigt, gestatten die Mitgliedstaaten, dass das Opfer sich bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde von einer Person seiner Wahl begleiten lässt, wenn das Opfer aufgrund der Auswirkungen der Straftat Hilfe benötigt, um zu verstehen oder verstanden zu werden.

Artikel 4 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfern ab der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde unverzüglich die nachstehend aufgeführten Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte wahrnehmen können:

a) die Art der Unterstützung, die das Opfer erhalten kann, und von wem es diese erhalten kann, einschließlich gegebenenfalls grundlegende Informationen über den Zugang zu medizinischer Unterstützung, zu spezialisierter Unterstützung, einschließlich psychologische Betreuung, und zu einer alternativen Unterbringung;

b) die Verfahren zur Erstattung von Anzeigen hinsichtlich einer Straftat und die Stellung des Opfers in diesen Verfahren;

c) Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen das Opfer Schutz erhalten kann, einschließlich Schutzmaßnahmen;

d) Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen das Opfer Rechtsbeistand, Prozesskostenhilfe oder sonstigen Beistand erhalten kann;

e) Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen das Opfer eine Entschädigung erhalten kann;

f) Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen das Opfer Anspruch auf Dolmetschleistung und Übersetzung hat;

g) falls das Opfer in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Straftat begangen wurde, wohnhaft ist, besondere Maßnahmen, Verfahren oder Vorkehrungen, die zum Schutz der Interessen des Opfers in dem Mitgliedstaat, in dem die erste Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde erfolgt, getroffen werden können;

h) verfügbare Beschwerdeverfahren für den Fall, dass die zuständige Behörde, die im Rahmen des Strafverfahrens tätig wird, die Rechte des Opfers verletzt;

i) Kontaktangaben für den Fall betreffende Mitteilungen;

j) verfügbare Wiedergutmachungsdienste;

k) Informationen darüber, wie und unter welchen Voraussetzungen dem Opfer Ausgaben, die ihm infolge der Teilnahme am Strafverfahren entstehen, erstattet werden können.

(2) Die in Absatz 1 genannten Informationen können entsprechend den konkreten Bedürfnissen und den persönlichen Umständen des Opfers und je nach Wesen oder Art der Straftat unterschiedlich umfangreich bzw. detailliert ausfallen. Weitere Einzelheiten können entsprechend den Bedürfnissen des Opfers und je nachdem, wie relevant diese Einzelheiten für das jeweilige Stadium des Strafverfahrens sind, auch in späteren Stadien zur Verfügung gestellt werden.

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Artikel 5 Rechte der Opfer bei der Anzeige einer Straftat

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer eine schriftliche Bestätigung ihrer förmlichen Anzeige bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats mit Angabe der grundlegenden Elemente bezüglich der betreffenden Straftat erhalten.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die eine Straftat anzeigen wollen und die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, in die Lage versetzt werden, die Anzeige in einer Sprache zu machen, die sie verstehen, oder dabei die erforderliche Hilfe bei der Verständigung erhalten.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, auf Antrag kostenlos eine Übersetzung der in Absatz 1 genannten schriftlichen Bestätigung ihrer Anzeige in eine Sprache, die sie verstehen, erhalten.

Artikel 6 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer unverzüglich über ihr Recht aufgeklärt werden, folgende Informationen über das Strafverfahren zu erhalten, das auf die Anzeige einer von ihnen erlittenen Straftat hin eingeleitet wurde, und dass sie diese Informationen auf Antrag erhalten:

a) Informationen über jedwede Entscheidung, auf Ermittlungen zu verzichten oder diese einzustellen oder den Täter nicht strafrechtlich zu verfolgen;

b) Informationen über den Zeitpunkt und den Ort der Hauptverhandlung sowie der Art der gegen den Täter erhobenen Beschuldigungen.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer im Einklang mit ihrer Stellung in der betreffenden Strafrechtsordnung unverzüglich über ihr Recht aufgeklärt werden, folgende Informationen über das Strafverfahren zu erhalten, das auf die Anzeige einer von ihnen erlittenen Straftat hin eingeleitet wurde, und dass sie diese Informationen auf Antrag erhalten:

a) Informationen über jedwede rechtskräftige Entscheidung in einem Prozess;

b) Informationen, die es dem Opfer ermöglichen, sich über den Fortgang des Strafverfahrens zu informieren, außer in Ausnahmefällen,
wenn die Mitteilung der ordentlichen Verhandlung der Sache schaden könnte.

(3) Die gemäß Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a erteilten Informationen müssen die Begründung oder eine kurze Zusammenfassung der Begründung für die betreffende Entscheidung umfassen, außer im Falle einer von Geschworenen getroffenen Entscheidung oder im Falle einer Entscheidung, deren Begründung vertraulich ist, für die nach einzelstaatlichem Recht keine Begründung gegeben wird.

(4) Der Wunsch des Opfers, Informationen zu erhalten bzw. nicht zu erhalten, ist für die zuständige Behörde verbindlich, es sei denn, dass die Informationen wegen des Rechts des Opfers auf aktive Teilnahme am Strafverfahren erteilt werden müssen. Die Mitgliedstaaten gestatten dem Opfer, seinen Wunsch jederzeit zu ändern, und sie berücksichtigen eine solche Änderung.

(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer die Möglichkeit erhalten, sich unverzüglich von der Freilassung oder Flucht der Person, die wegen Straftaten gegen sie in Untersuchungshaft genommen wurde, strafrechtlich verfolgt wird oder verurteilt wurde, in Kenntnis setzen zu lassen. Ferner stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Opfer über alle einschlägigen Maßnahmen informiert werden, die im Fall einer Freilassung oder Flucht des Täters zum Schutz des Opfers getroffen werden.

(6) Opfer erhalten auf Antrag die Informationen gemäß Absatz 5 zumindest in den Fällen, in denen für sie eine Gefahr besteht das Risiko einer Schädigung festgestellt wurde, es sei denn, dass festgestellt wird, dass die Mitteilung das Risiko einer Schädigung des Straftäters birgt.

Artikel 7 Recht auf Dolmetschleistung und Übersetzung

(1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Opfer, die die Sprache des Strafverfahrens nicht verstehen oder sprechen, im Einklang mit ihrer Stellung in der betreffenden Strafrechtsordnung auf Antrag kostenlos eine Dolmetschleistung in Anspruch nehmen können, zumindest bei Vernehmungen oder Befragungen des Opfers durch Ermittlungs- und gerichtliche Behörden, einschließlich polizeilicher Vernehmungen, im Rahmen des Strafverfahrens, sowie für ihre aktive Teilnahme an allen Gerichtsverhandlungen und notwendigen Zwischenverhandlungen.

(2) Unbeschadet der Verteidigungsrechte und im Einklang mit dem jeweiligen gerichtlichen Ermessensspielraum können Kommunikationstechnologien wie Videokonferenzen, Telefon oder Internet verwendet werden, es sei denn, ein Dolmetscher wird vor Ort benötigt, damit das Opfer seine Rechte umfassend wahrnehmen oder das Verfahren verstehen kann.

(3) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Opfer, die die Sprache des betreffenden Strafverfahrens nicht verstehen oder sprechen, im Einklang mit ihrer Stellung im Strafverfahren in der betreffenden Strafrechtsordnung auf Antrag kostenlos Übersetzungen der für die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen des Strafverfahrens wesentlichen Informationen in eine Sprache, die sie verstehen, erhalten, soweit diese Informationen den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Zu den Übersetzungen dieser Informationen gehören mindestens jedwede Entscheidung, mit der ein Strafverfahren beendet wird, das aufgrund einer von dem Opfer erlittenen Straftat eingeleitet wurde, und auf Antrag des Opfers die Begründung oder eine kurze Zusammenfassung der Begründung dieser Entscheidung, außer im Falle einer von Geschworenen getroffenen Entscheidung oder einer Entscheidung, deren Begründung vertraulich ist, für die nach einzelstaatlichem
Recht keine Begründung gegeben wird.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 12 (17):
14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/68:
RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.10.2012


(4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Anspruch auf Informationen über den Zeitpunkt und den Ort der Hauptverhandlung haben und die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen, auf Antrag eine Übersetzung der Informationen erhalten, auf die sie Anspruch haben.

(5) Das Opfer kann unter Angabe von Gründen beantragen, dass ein Dokument als wesentlich betrachtet wird. Es ist nicht erforderlich, Passagen wesentlicher Dokumente zu übersetzen, die nicht dafür maßgeblich sind, dass das Opfer aktiv am Strafverfahren teilnehmen kann.

(6) Ungeachtet der Absätze 1 und 3 kann eine mündliche Übersetzung oder eine mündliche Zusammenfassung der wesentlichen Dokumente anstelle einer schriftlichen Übersetzung unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass eine solche mündliche Übersetzung oder mündliche Zusammenfassung einem fairen Verfahren nicht entgegensteht.

(7) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Behörde begutachtet, ob das Opfer Dolmetschleistung oder Übersetzung gemäß den Absätzen 1 und 3 benötigt. Das Opfer kann die Entscheidung, keine Dolmetschleistung oder Übersetzung bereitzustellen, anfechten. Die Verfahrensvorschriften für eine solche Anfechtung richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

(8) Die Dolmetschleistung und Übersetzung sowie die Prüfung der Anfechtung einer Entscheidung, keine Dolmetschleistung oder Übersetzung nach diesem Artikel bereitzustellen, dürfen das Strafverfahren nicht ungebührlich verlängern.

Artikel 8 Recht auf Zugang zu Opferunterstützung

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer ihrem Bedarf entsprechend vor, während sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens kostenlos Zugang zu Opferunterstützungsdiensten erhalten, die im Interesse der Opfer handeln und dem Grundsatz der Vertraulichkeit verpflichtet sind. Familienangehörige erhalten Zugang zu Opferunterstützungsdiensten entsprechend ihrem Bedarf und dem Ausmaß der Schädigung, die sie infolge der gegen das Opfer begangenen Straftat erlitten haben.

(2) Die Mitgliedstaaten erleichtern die Vermittlung der Opfer an Opferunterstützungsdienste durch die zuständige Behörde, bei der eine Straftat angezeigt wurde, und durch andere einschlägige Einrichtungen.

(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um neben den allgemeinen Opferunterstützungsdiensten oder als zu diesen gehörig kostenlose vertrauliche spezialisierte Unterstützungsdienste einzurichten, oder sie ermöglichen es, dass Organisationen zur Opferunterstützung auf bestehende spezialisierte Einrichtungen zurückgreifen können, die eine solche spezialisierte Unterstützung anbieten. Die Opfer erhalten Zugang zu solchen Diensten entsprechend ihrem spezifischen Bedarf; Familienangehörige erhalten Zugang entsprechend ihrem spezifischen Bedarf und dem Ausmaß der Schädigung, die sie infolge der gegen das Opfer begangenen Straftat erlitten haben.

(4) Opferunterstützungsdienste und spezialisierte Unterstützungsdienste können als öffentliche oder nichtstaatliche Organisationen auf haupt- oder ehrenamtlicher Grundlage eingerichtet werden.

(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Zugang zu Opferunterstützungsdiensten nicht davon abhängig ist, ob ein Opfer eine Straftat einer zuständigen Behörde förmlich angezeigt hat.

Artikel 9 Unterstützung durch Opferunterstützungsdienste

(1) Opferunterstützungsdienste gemäß Artikel 8 Absatz 1 müssen mindestens folgende Dienste zur Verfügung stellen:

a) Information über sowie Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Rechte von Opfern, unter anderem über den Zugang zu nationalen Entschädigungsprogrammen für durch Straftaten verursachte Schädigungen, sowie über die Stellung des Opfers im Strafverfahren, einschließlich der Vorbereitung auf Teilnahme am Prozess;

b) Information über bestehende einschlägige spezialisierte Unterstützungsdienste oder direkte Vermittlung an solche Dienste;

c) emotionale und — sofern verfügbar — psychologische Unterstützung;

d) Beratung zu finanziellen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit einer Straftat;

e) sofern nicht bereits durch sonstige öffentliche oder private Dienste abgedeckt, Beratung zum Risiko sowie zur Verhütung von sekundärer und wiederholter Viktimisierung, von Einschüchterung und von Vergeltung.

(2) Die Mitgliedstaaten fordern die Opferunterstützungsdienste auf, den Schwerpunkt besonders auf den spezifischen Bedarf von Opfern zu legen, die infolge der Schwere der Straftat eine beträchtliche Schädigung erlitten haben.

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14.11.2012 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 315/69:
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(3) Sofern nicht von sonstigen öffentlichen oder privaten Diensten abgedeckt, müssen die spezialisierten Unterstützungsdienste gemäß Artikel 8 Absatz 3 mindestens folgende Dienste aufbauen und zur Verfügung stellen:

a) Unterkunft oder eine sonstige geeignete vorläufige Unterbringung für Opfer, die aufgrund des unmittelbaren Risikos von sekundärer und wiederholter Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung einen sicheren Aufenthaltsort benötigen;

b) gezielte und integrierte Unterstützung von Opfern mit besonderen Bedürfnissen, wie Opfern von sexueller Gewalt, Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt und Opfern von Gewalt in engen Beziehungen, einschließlich Unterstützung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und Beratungsdienste.

KAPITEL 3 TEILNAHME AM STRAFVERFAHREN

Artikel 10 Anspruch auf rechtliches Gehör


(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer im Strafverfahren gehört werden und Beweismittel beibringen können. Soll ein Opfer im Kindesalter gehört werden, so ist seinem Alter und seiner Reife Rechnung zu tragen.

(2) Die Verfahrensvorschriften, nach denen die Opfer in den Strafverfahren gehört werden und Beweismittel beibringen können, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

Artikel 11 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer im Einklang mit ihrer Stellung in der betreffenden Strafrechtsordnung das Recht auf Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf Strafverfolgung haben. Die Verfahrensvorschriften für diese Überprüfung richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

(2) Wird die Stellung des Opfers in der betreffenden Strafrechtsordnung im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht erst bestimmt, nachdem eine Entscheidung über die Strafverfolgung des Täters ergangen ist, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass zumindest die Opfer schwerer Straftaten Anspruch auf die Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf Strafverfolgung haben. Die Verfahrensvorschriften für diese Überprüfung richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer unverzüglich über ihr Recht in Kenntnis gesetzt werden, die nötigen Informationen zu erhalten, und dass sie diese Informationen auf Antrag erhalten, um entscheiden zu können, ob sie die Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf Strafverfolgung beantragen sollen.

(4) Wird die Entscheidung, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, von der obersten Strafverfolgungsbehörde getroffen, deren Entscheidung nach einzelstaatlichem Recht keiner Überprüfung unterzogen werden darf, so kann die Überprüfung von derselben Behörde vorgenommen werden.

(5) Die Absätze 1, 3 und 4 finden keine Anwendung auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über den Verzicht auf Strafverfolgung, wenn diese Entscheidung einen außergerichtlichen Vergleich zur Folge hat, soweit das einzelstaatliche Recht eine solche Möglichkeit vorsieht.

Artikel 12 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsdiensten

(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Opfer vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung, die anzuwenden sind, wenn Wiedergutmachungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Opfer, die sich für die Teilnahme an einem Wiedergutmachungsverfahren entscheiden, Zugang zu sicheren und fachgerechten Wiedergutmachungsdiensten haben; dieser Zugang unterliegt folgenden Bedingungen:

a) Wiedergutmachungsdienste kommen nur zur Anwendung, wenn dies im Interesse des Opfers ist, vorbehaltlich etwaiger Sicherheitsbedenken und auf der Grundlage der freien und in Kenntnis der Sachlage erteilten Einwilligung des Opfers; die jederzeit widerrufen werden kann;

b) vor Erklärung seiner Bereitschaft zur Teilnahme an dem Wiedergutmachungsverfahren wird das Opfer umfassend und unparteiisch über das Ausgleichsverfahren und dessen möglichen Ausgang sowie über die Verfahren zur Überwachung der Einhaltung einer Vereinbarung informiert;

c) der Straftäter hat den zugrunde liegenden Sachverhalt im Wesentlichen zugegeben;

d) eine Vereinbarung ist freiwillig und kann in weiteren Strafverfahren berücksichtigt werden;

e) nicht öffentlich geführte Gespräche im Rahmen des Wiedergutmachungsverfahrens sind vertraulich und dürfen auch später nicht bekanntgegeben werden, es sei denn, die Betroffenen stimmen der Bekanntgabe zu oder diese ist wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses nach einzelstaatlichem Recht erforderlich.

(2) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Vermittlung an Wiedergutmachungsdienste, wenn dies sachdienlich ist, indem sie unter anderem Verfahren oder Leitlinien betreffend die Voraussetzungen für die Vermittlung an solche Dienste festlegen.

Artikel 13 Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie als Parteien im Strafverfahren auftreten. Die Bedingungen oder Verfahrensvorschriften, nach denen Opfer Prozesskostenhilfe erhalten, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

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Artikel 14 Anspruch auf Kostenerstattung

Die Mitgliedstaaten bieten Opfern, die am Strafverfahren teilnehmen, die Möglichkeit, sich Ausgaben, die ihnen aufgrund ihrer aktiven Teilnahme am Strafverfahren entstanden sind, im Einklang mit ihrer Stellung in der betreffenden Strafrechtsordnung erstatten zu lassen. Die Bedingungen oder Verfahrensvorschriften, nach denen die Opfer gegebenenfalls eine Erstattung erhalten können, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

Artikel 15 Recht auf Rückgabe von Vermögenswerten

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die im Rahmen des Strafverfahrens beschlagnahmten Vermögenswerte, die für eine Rückgabe in Frage kommen, den Opfern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung einer zuständigen Behörde unverzüglich zurückgegeben werden, es sei denn, die Vermögenswerte werden zum Zwecke des Strafverfahrens benötigt. Die Bedingungen oder Verfahrensvorschriften, nach denen die betreffenden Vermögenswerte den Opfern zurückgegeben werden, richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

Artikel 16 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Straftäter im Rahmen des Strafverfahrens

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer einer Straftat das Recht haben, im Rahmen des Strafverfahrens innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung über die Entschädigung durch den Straftäter zu erwirken, es sei denn, dass diese Entscheidung nach einzelstaatlichem Recht im Rahmen eines anderen gerichtlichen Verfahrens ergehen muss.

(2) Die Mitgliedstaaten unterstützen Maßnahmen, um die angemessene Entschädigung der Opfer durch die Straftäter zu fördern.

Artikel 17 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden imstande sind, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit so wenig Schwierigkeiten wie möglich auftreten, wenn das Opfer seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat hat, in dem die Straftat begangen wurde, insbesondere in Bezug auf den Ablauf des Verfahrens. Dazu müssen die Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde, insbesondere in der Lage sein,

a) die Aussage des Opfers unmittelbar nach der Anzeige der Straftat bei der zuständigen Behörde aufzunehmen;

b) bei der Vernehmung von Opfern mit Wohnsitz im Ausland möglichst umfassend von den Bestimmungen über Video- und Telefonkonferenzen, die in dem Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen ( 1 ) festgelegt sind, Gebrauch zu machen.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Wohnsitzes Opfer einer Straftat wurden, Anzeige bei den Behörden ihres Wohnsitzmitgliedstaats erstatten können, wenn sie in dem Mitgliedstaat, in dem die Straftat verübt wurde, dazu nicht in der Lage sind, oder wenn sie die Anzeige im Falle einer nach dem einzelstaatlichen Recht jenes Mitgliedstaats als schwer eingestuften Straftat nicht dort erstatten möchten.

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Behörde, bei der das Opfer die Anzeige erstattet, diese unverzüglich der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Straftat verübt wurde, übermittelt, wenn der Mitgliedstaat, in dem die Anzeige erstattet wurde, seine Zuständigkeit, das Verfahren einzuleiten, noch nicht ausgeübt hat.

KAPITEL 4 SCHUTZ DER OPFER UND ANERKENNUNG VON OPFERN MIT BESONDEREN SCHUTZBEDÜRFNISSEN

Artikel 18 Schutzanspruch


Unbeschadet der Verteidigungsrechte stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vor sekundärer und wiederholter Viktimisierung, vor Einschüchterung und vor Vergeltung, insbesondere vor der Gefahr einer emotionalen oder psychologischen Schädigung, und zum Schutz der Würde der Opfer bei der Vernehmung oder bei Zeugenaussagen zur Verfügung stehen. Erforderlichenfalls umfassen die Maßnahmen auch Verfahren, die im einzelstaatlichen Recht im Hinblick auf den physischen Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen vorgesehen sind.

Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Straftäter

(1) Die Mitgliedstaaten schaffen die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass in Gebäuden, in denen das Strafverfahren verhandelt wird, das Zusammentreffen der Opfer und erforderlichenfalls ihrer Familienangehörigen mit dem Täter vermieden werden kann, es sei denn, dass das Strafverfahren ein solches Zusammentreffen erfordert.

(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass neue Gerichtsräumlichkeiten über gesonderte Wartebereiche für Opfer verfügen.

Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der strafrechtlichen Ermittlungen

Unbeschadet der Verteidigungsrechte und im Einklang mit dem jeweiligen gerichtlichen Ermessensspielraum stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass während der strafrechtlichen Ermittlungen

a) Opfer unverzüglich nach Anzeige der Straftat bei der zuständigen Behörde vernommen werden;

b) sich die Anzahl der Vernehmungen der Opfer auf ein Mindestmaß beschränken und Vernehmungen nur dann erfolgen, wenn sie für die Zwecke der strafrechtlichen Ermittlungen unbedingt erforderlich sind;

( 1 ) ABl. C 197 vom 12.7.2000, S. 3.

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c) Opfer von ihrem rechtlichen Vertreter und einer Person ihrer Wahl begleitet werden können, es sei denn, dass eine begründete gegenteilige Entscheidung getroffen wurde;

d) medizinische Untersuchungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und nur durchgeführt werden, wenn sie für die Zwecke der strafrechtlichen Ermittlungen unbedingt erforderlich sind.

Artikel 21 Recht auf Schutz der Privatsphäre

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden während des Strafverfahrens geeignete Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre — einschließlich der bei der individuellen Begutachtung des Opfers gemäß Artikel 22 berücksichtigten persönlichen Merkmale — und des Rechts der Opfer und ihrer Familienangehörigen am eigenen Bild treffen können. Ferner stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die zuständigen Behörden sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Verhinderung der öffentlichen Verbreitung aller Informationen, die zur Identifizierung eines Opfers im Kindesalter führen könnte, treffen können.

(2) Zum Schutz der Privatsphäre, der persönlichen Integrität und der personenbezogenen Daten der Opfer fördern die Mitgliedstaaten unter Achtung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit sowie der Freiheit der Medien und ihrer Pluralität, dass die Medien Selbstkontrollmaßnahmen treffen.

Artikel 22 Individuelle Begutachtung der Opfer zur Ermittlung besonderer Schutzbedürfnisse

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer nach Maßgabe der einzelstaatlichen Verfahren frühzeitig einer individuellen Begutachtung unterzogen werden, damit besondere Schutzbedürfnisse ermittelt werden und festgestellt wird, ob und inwieweit ihnen Sondermaßnahmen im Rahmen des Strafverfahrens gemäß Artikel 23 und Artikel 24 infolge ihrer besonderen Gefährdung hinsichtlich sekundärer und wiederholter Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltung zugute kommen würden.

(2) Bei der individuellen Begutachtung wird insbesondere Folgendes berücksichtigt:

a) die persönlichen Merkmale des Opfers;

b) die Art oder das Wesen der Straftat sowie

c) die Umstände der Straftat.

(3) Im Rahmen der individuellen Begutachtung erhalten folgende Opfer besondere Aufmerksamkeit: Opfer, die infolge der Schwere der Straftat eine beträchtliche Schädigung erlitten haben;

Opfer, die Hasskriminalität und von in diskriminierender Absicht begangenen Straftaten erlitten haben, die insbesondere im Zusammenhang mit ihren persönlichen Merkmalen stehen könnten;

Opfer, die aufgrund ihrer Beziehung zum und Abhängigkeit vom Täter besonders gefährdet sind.

Dabei sind Opfer von Terrorismus, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, geschlechtsbezogener Gewalt, Gewalt in engen Beziehungen, sexueller Gewalt oder Ausbeutung oder Hassverbrechen sowie Opfer mit Behinderungen gebührend zu berücksichtigen.

(4) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten Opfer im Kindesalter als Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen, da bei ihnen die Gefahr der sekundären und wiederholten Viktimisierung, der Einschüchterung und der Vergeltung besteht. Um festzustellen, ob und inwieweit ihnen Sondermaßnahmen gemäß den Artikeln 23 und 24 zugute kommen würden, werden Opfer im Kindesalter einer individuellen Begutachtung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels unterzogen.

(5) Die individuelle Begutachtung kann je nach Schwere der Tat und Ausmaß der erkennbaren Schädigung des Opfers mehr oder weniger umfassend sein.

(6) Die Opfer werden eng in die individuelle Begutachtung einbezogen; dabei werden ihre Wünsche berücksichtigt, unter anderem auch der Wunsch, nicht in den Genuss von Sondermaßnahmen gemäß den Artikeln 23 und 24 zu kommen.

(7) Tritt eine wesentliche Änderung bei den Elementen ein, die der individuellen Begutachtung zugrunde liegen, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die individuellen Begutachtung im Zuge des Strafverfahrens aktualisiert wird.

Artikel 23 Schutzanspruch der Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen während des Strafverfahrens

(1) Unbeschadet der Verteidigungsrechte und im Einklang mit dem jeweiligen gerichtlichen Ermessensspielraum stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen, zu deren Gunsten Sondermaßnahmen infolge einer individuellen Begutachtung gemäß Artikel 22 Absatz 1 ergriffen werden, in den Genuss der in den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Maßnahmen kommen können. Von der Durchführung einer infolge der individuellen Begutachtung vorgesehenen Sondermaßnahme wird abgesehen, wenn operative oder praktische Zwänge die Durchführung unmöglich machen oder wenn die dringende Notwendigkeit einer Vernehmung des Opfers besteht und ein anderes Vorgehen das Opfer oder eine andere Person schädigen bzw. den Gang des Verfahrens beeinträchtigen könnte.

(2) Opfern, deren besondere Schutzbedürfnisse gemäß Artikel 22 Absatz 1 ermittelt wurden, stehen während der strafrechtlichen Ermittlungen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

a) Das Opfer wird in Räumlichkeiten vernommen, die für diesen Zweck ausgelegt sind oder diesem Zweck angepasst wurden;

b) die Vernehmung des Opfers wird von für diesen Zweck ausgebildeten Fachkräften oder unter deren Mitwirkung durchgeführt;

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 16 (17):
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c) sämtliche Vernehmungen des Opfers werden von denselben Personen durchgeführt, es sei denn, dies ist nicht im Sinne einer geordneten Rechtspflege;

d) Opfer sexueller Gewalt, geschlechtsbezogener Gewalt oder von Gewalt in engen Beziehungen werden von einer Person des gleichen Geschlechts wie das Opfer vernommen, wenn das Opfer dies wünscht und der Gang des Strafverfahrens dadurch nicht beeinträchtigt wird, es sei denn, die Vernehmung erfolgt durch einen Staatsanwalt oder einen Richter.

(3) Opfern, deren besondere Schutzbedürfnisse gemäß Artikel 22 Absatz 1 ermittelt wurden, stehen während der Gerichtsverhandlung folgende Maßnahmen zur Verfügung:

a) Maßnahmen zur Verhinderung des Blickkontakts zwischen Opfern und Tätern — auch während der Aussage der Opfer — mit Hilfe geeigneter Mittel, unter anderem durch die Verwendung von Kommunikationstechnologie;

b) Maßnahmen zur Gewährleistung, dass das Opfer insbesondere mit Hilfe geeigneter Kommunikationstechnologie vernommen werden kann, ohne im Gerichtssaal anwesend zu sein;

c) Maßnahmen zur Vermeidung einer unnötigen Befragung zum Privatleben des Opfers, wenn dies nicht im Zusammenhang mit der Straftat steht, und

d) Maßnahmen zur Ermöglichung des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Verhandlung.

Artikel 24 Schutzanspruch von Opfern im Kindesalter während des Strafverfahrens

(1) Ist das Opfer ein Kind, so stellen die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den in Artikel 23 vorgesehenen Maßnahmen sicher, dass

a) sämtliche Vernehmungen des Opfers im Kindesalter in strafrechtlichen Ermittlungen audiovisuell aufgezeichnet werden können und die Aufzeichnung als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden kann;

b) die zuständigen Behörden bei strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren im Einklang mit der Stellung des Opfers in der betreffenden Strafrechtsordnung für Opfer im Kindesalter einen besonderen Vertreter bestellen, wenn die Träger des elterlichen Sorgerechts nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts das Opfer im Kindesalter aufgrund eines Interessenkonflikts zwischen ihnen und dem Opfer im Kindesalter nicht vertreten dürfen oder wenn es sich um ein unbegleitetes oder von seiner Familie getrenntes Opfer im Kindesalter handelt;

c) das Opfer im Kindesalter — wenn es das Recht auf einen Rechtsanwalt hat — in Verfahren, in denen es einen Interessenkonflikt zwischen dem Opfer im Kindesalter und den Trägern des elterlichen Sorgerechts gibt oder geben könnte, das Recht auf rechtlichen Rat und rechtliche Vertretung in seinem eigenen Namen hat.

Die Verfahrensvorschriften für die audiovisuellen Aufzeichnungen gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe a und für deren Verwendung richten sich nach dem einzelstaatlichen Recht.

(2) Konnte das Alter eines Opfers nicht festgestellt werden und gibt es Grund zu der Annahme, dass es sich bei dem Opfer um ein Kind handelt, so gilt das Opfer für die Zwecke dieser Richtlinie als Kind.

KAPITEL 5 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Artikel 25 Schulung der betroffenen Berufsgruppen


(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Amtsträger die voraussichtlich mit Opfern in Kontakt kommen, wie Polizeibedienstete und Gerichtsbedienstete, eine für ihren Kontakt mit den Opfern angemessene allgemeine wie auch spezielle Schulung erhalten, um bei ihnen das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Opfer zu erhöhen und sie in die Lage zu versetzen, einen unvoreingenommenen, respektvollen und professionellen Umgang mit den Opfern zu pflegen.

(2) Unbeschadet der Unabhängigkeit der Justiz und der Unterschiede in der Organisation der Justiz innerhalb der Union verlangen die Mitgliedstaaten, dass diejenigen, die für die Weiterbildung von an Strafverfahren beteiligten Richtern und Staatsanwälten zuständig sind, allgemeine wie auch spezielle Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen, um bei Richtern und Staatsanwälten das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Opfer zu verbessern.

(3) Unter gebührender Achtung der Unabhängigkeit der Rechtsberufe empfehlen die Mitgliedstaaten, dass diejenigen, die für die Weiterbildung von Rechtsanwälten zuständig sind, allgemeine wie auch spezielle Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stellen, um das Bewusstsein der Rechtsanwälte für die Bedürfnisse der Opfer zu verbessern.

(4) Die Mitgliedstaaten fördern über ihre öffentlichen Stellen oder durch die Finanzierung von Organisationen zur Opferunterstützung Initiativen, die ermöglichen, dass diejenigen, die Opferunterstützung leisten oder Wiedergutmachungsdienste zur Verfügung stellen, eine ihrem Kontakt mit den Opfern angemessene Schulung erhalten und die beruflichen Verhaltensregeln beachten, mit denen sichergestellt wird, dass sie ihre Tätigkeit, unvoreingenommen, respektvoll, einfühlsam und professionell ausführen.

(5) Entsprechend den jeweiligen Aufgaben, der Art und Intensität des Kontakts mit den Opfern muss die Schulung darauf abzielen, die Angehörigen der Rechtsberufe in die Lage zu versetzen, die Opfer respektvoll, professionell und diskriminierungsfrei anzuerkennen und zu behandeln.

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012/29/EU ORIGINAL-PDF-SEITE 17 (17):
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Artikel 26 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

(1) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wahrnehmung der in dieser Richtlinie und im einzelstaatlichen Recht festgelegten Rechte der Opfer durch diese Opfer zu verbessern. Mit dieser Zusammenarbeit werden mindestens die folgenden Ziele verfolgt:

a) der Austausch bewährter Verfahren;

b) eine einzelfallbezogene Konsultation sowie

c) die Unterstützung europäischer Netze, die sich mit Fragen befassen, die für die Rechte der Opfer unmittelbar von Belang sind.

(2) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, auch über das Internet, die darauf abzielen, die in dieser Richtlinie dargelegten Rechte bekannt zu machen, das Risiko der Viktimisierung zu verringern und die negativen Auswirkungen von Straftaten und das Risiko der sekundären und wiederholten Viktimisierung, der Einschüchterung und der Vergeltung zu minimieren, insbesondere durch die Ausrichtung der Maßnahmen auf gefährdete Gruppen wie Kinder und Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt und von Gewalt in engen Beziehungen. Zu diesen Maßnahmen können Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen sowie Forschungs- und Bildungsprogramme gehören, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren.

KAPITEL 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 27 Umsetzung


(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis 16. November 2015 nachzukommen.

(2) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

Artikel 28 Bereitstellung von Daten und Statistiken

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens bis zum 16. November 2017 und danach alle drei Jahre die verfügbaren Daten, aus denen hervorgeht, wie und in welchem Umfang die Opfer ihre in dieser Richtlinie festgelegten Rechte wahrgenommen haben.

Artikel 29 Bericht

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 16. November 2017 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, wobei sie auch die nach den Artikeln 8, 9 und 23 ergriffenen Maßnahmen beschreibt, und unterbreitet erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge.

Artikel 30 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI

Der Rahmenbeschluss 2001/220/JI wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht durch diese Richtlinie ersetzt.

In Bezug auf die Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, gelten Verweise auf jenen Rahmenbeschluss als Verweise auf diese Richtlinie.

Artikel 31 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 32 Adressaten

Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Straßburg am 25. Oktober 2012.

Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
M. SCHULZ

Im Namen des Rates
Der Präsident
A. D. MAVROYIANNIS

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#3
EU-RECHT
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU TRANSKRIPTION DOC- und PDF-DATEIEN
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Quelle:
25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU AMTSBLATT 17 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9216

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xxxxxxxxxx

Vorangestellt wird: REPUBLIK ÖSTERREICH

20080101 OPFERRECHTE - DR ELISABETH RECH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=310.0

20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=311.0

20120421 RA DR ADRIAN HOLLAENDER OPFERSTELLUNG OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=312.0

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=313.0

VERBRECHENSOPFERGESETZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=365.0

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 2 ANTWORT 22 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.15

Zugespielte externe Informationen ÜBER DIE RECHTSSTAATSGARANTIE:

REPUBLIK ÖSTERREICH: EMRK ARTIKEL 1 ist die Ausgangslage, die auch "Rechtsstaatsgarantie" genannt wird, und den Staat zur Gewährleistung und Garantie der Konventionsrechte VERPFLICHTET, das heißt, NICHT die Bürgerinnen und Bürger haben sich abzumühen, der Staat, seine Organe haben DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN ZU BRINGEN (Bringschuld des Staates / Bringschuld der Organe).

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die Hohen Vertragschließenden Teile sichern allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu. Persönliche Anmerkung: Jurisdiktion ... Hoheitsgewalt PA-Ende

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25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU TRANSKRIPTION DOC- und PDF-DATEIEN
in den Schriftgrößen Tahoma 8,9,10,11,12,13 und 14 (doc = word 1997-2003 virenfrei)

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 08 Transkription 20 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9202

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 08 Transkription 20 Seiten.pdf
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20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 09 Transkription 25 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9204

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 09 Transkription 25 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9205

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 10 Transkription 30 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9206

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 10 Transkription 30 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9207

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 11 Transkription 36 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9208

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 11 Transkription 36 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9209

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 12 Transkription 41 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9210

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 12 Transkription 41 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9211

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 13 Transkription 47 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9212

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 13 Transkription 47 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9213

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 14 Transkription 54 Seiten.doc
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9214

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU Tahoma 14 Transkription 54 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9215

Quelle:
25.10.2012 RICHTLINIE 2012/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0029&from=EN

20121025 EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE 2012 29 EU AMTSBLATT 17 Seiten.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9216

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#4
EU-RECHT (03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN)
SEITE 1 ANTWORT 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS Stand 01.02.2016
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN (4 Texte):

Inhaltsverzeichnis dieses Beitrags:

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Oettinger verschärft Kritik an Polen   

Wegen ihres umstrittenen neuen Mediengesetzes gerät Polen zunehmend unter Druck der EU-Kommission. "Es spricht viel dafür, dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen", sagte der auch für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Oettinger der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dafür werde er sich bei der Sitzung der EU-Kommission am 13.Jänner einsetzen.     

Der Rechtsstaatsmechanismus, der 2014 eingeführt wurde, sieht einen verstärkten Dialog mit einem Mitgliedsland vor, wenn die EU-Kommission Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit befürchtet.

ZITATE-ENDE

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Polen: EU-Kommission prüft ab Mittwoch

Die EU-Kommission geht nach ihrer Kritik am Kurs der neuen polnischen Regierung einem Medien-Bericht zufolge den nächsten Schritt in Richtung möglicher Konsequenzen. Die Kommission werde am Mittwoch in die vertiefte Prüfung von Polens Rechtsstaatlichkeit eintreten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".   

Der Schwerpunkt der Prüfung liege dabei auf der Reform des Verfassungsgerichts, die von der Kommission als unhaltbar angesehen werde. Die Prüfung werde in Abstimmung mit der so genannten Venedig-Kommission des Europarates stattfinden, berichtete die Zeitung.

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU: Verfahren gegen Polen   

Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung umstrittener Reformen in Polen. Sie nutzt dazu erstmals ein 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU, wie Vize-Kommissionschef Timmermans heute in Brüssel mitteilte.   

Anlass sind die verstärkte Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Regierung und die Reform des Verfassungsgerichts, die von Kritikern als Entmachtung des Gremiums gesehen wird. Die Kommission müsse die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten prüfen, "das hat nichts mit Politik zu tun", sagte Timmermans. Reaktionen >121

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK "Strukturierter Dialog" mit Polen   

Timmermans wurde beauftragt, durch einen Brief einen "strukturiertenDialog" mit Warschau einzuleiten. Gibt es in dem Dialogverfahren keine Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen. Die Kommission wolle "einfach etwas mehr Informationen darüber, was in Polen passiert", sagte ein Regierungssprecher in Warschau. Man sei bereit, diese zu liefern.

Ministerpräsidentin Szydlo fand im Parlament deutlichere Worte. Sie rief die Opposition zur Einheit gegenüber "Verleumdungen" aus dem Ausland auf. Es sei "nicht wahr", dass es Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gebe. 

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png



20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9552

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20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png



20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9554

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20160113 ORF TELETEXT Seite 120 EU VERFAHREN GEGEN POLEN.png



20160113 ORF TELETEXT Seite 120 EU VERFAHREN GEGEN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9556

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20160113 ORF TELETEXT Seite 121 STRUKTURIERTER DIALOG MIT POLEN.png



20160113 ORF TELETEXT Seite 121 STRUKTURIERTER DIALOG MIT POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9558

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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TEMPORÄRER ANHANG: LINKS UND SACHVERHALTE:

DIE AUFDECKER http://www.dieaufdecker.com/index.php

RANOVSKY ZWILLINGE http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

Gesamtschau kurz und bündig: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sind in keinster Weise beendet, uva: 1) SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, 2) SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, 3) SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT,  4) UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG gemäß EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER, 5) UNFAIRE VERFAHREN gemäß EMRK ARTIKEL 6, 6) VERFAHRENSRELEVANT OFT: DAS RECHT AUF EINE WIRKSAME BESCHWERDE gemäß EMRK ARTIKEL 13 WIRD SCHWERKRIMINELL VERWEIGERT, ... Nach glaubhaften externen Quellen gilt ein sinngemäßer Sachverhalt auch für Herrn Franz STIEGER aus Krems an der Donau: Herr Franz STIEGER wurde von den VGE am 04.07.2012 (BMJ) als Zeuge für angeblichen Alkoholmissbrauch und schwerkriminellen Missbrauch der Amtsgewalt durch HR Dr. Norbert KLAUS und andere am LG KREMS beantragt. Keine Reaktion bis heute. Die Schäden werden mit jedem neuen Tag größer.

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.


15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.0

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise: RANOVSKY ZWILLINGE bei den VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ...
SEITE 11 ANTWORT 150 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.150.html
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua Sachverhalt: 5 hohe und höchste Richter beenden als Beschuldigte schwerkrimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind, eine Strafsache zu ihren Gunsten selbst. UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE!

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

11.11.2000 KAPRUN INFERNO 155 TOTE KLAGEN AN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0

20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

ANDREA JUEN http://www.justizopfer-andrea-juen.com/

LEONIE WICHMANN http://leonie-wichmann.blogspot.co.at/

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.11.2009-heute: Mehr als 6 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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TEMPORÄRER ANHANG: TEIL-KOPIE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7395

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7397

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7401

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7403

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7405

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Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt ,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY


Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#5
EU-RECHT (03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN)
SEITE 1 ANTWORT 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS Stand 01.02.2016
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

Inhalt dieses Beitrages: NEU und ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-5.

NEU: SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN POLEN?
REPUBLIK ÖSTERREICH Justizschwerverbrechensopfer Sachverhaltsbericht kurz und bündig:
"SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN ÖSTERREICH"
Tatzeitraum / Verdacht: 1938-2016 / 1945-2016 / 2007/2009-2016 (CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
Begründung kurz und bündig: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE und alle objektiv wahren Missstände: 
ELISABETH FRITZL, NATASCHA KAMPUSCH, KAPRUN INFERNO, CAUSA FRANZ STIEGER, uvam 

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png



20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10045

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ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-5: EU-RECHT RECHTSSTAATSMECHANISMUS
SEITE 1 ANTWORT 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN (5 Texte):

Inhaltsverzeichnis:

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Oettinger verschärft Kritik an Polen   

Wegen ihres umstrittenen neuen Mediengesetzes gerät Polen zunehmend unter Druck der EU-Kommission. "Es spricht viel dafür, dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen", sagte der auch für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Oettinger der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dafür werde er sich bei der Sitzung der EU-Kommission am 13.Jänner einsetzen.     

Der Rechtsstaatsmechanismus, der 2014 eingeführt wurde, sieht einen verstärkten Dialog mit einem Mitgliedsland vor, wenn die EU-Kommission Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit befürchtet.

ZITATE-ENDE

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Polen: EU-Kommission prüft ab Mittwoch

Die EU-Kommission geht nach ihrer Kritik am Kurs der neuen polnischen Regierung einem Medien-Bericht zufolge den nächsten Schritt in Richtung möglicher Konsequenzen. Die Kommission werde am Mittwoch in die vertiefte Prüfung von Polens Rechtsstaatlichkeit eintreten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".   

Der Schwerpunkt der Prüfung liege dabei auf der Reform des Verfassungsgerichts, die von der Kommission als unhaltbar angesehen werde. Die Prüfung werde in Abstimmung mit der so genannten Venedig-Kommission des Europarates stattfinden, berichtete die Zeitung.

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU: Verfahren gegen Polen   

Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung umstrittener Reformen in Polen. Sie nutzt dazu erstmals ein 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU, wie Vize-Kommissionschef Timmermans heute in Brüssel mitteilte.   

Anlass sind die verstärkte Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Regierung und die Reform des Verfassungsgerichts, die von Kritikern als Entmachtung des Gremiums gesehen wird. Die Kommission müsse die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten prüfen, "das hat nichts mit Politik zu tun", sagte Timmermans. Reaktionen >121

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK "Strukturierter Dialog" mit Polen   

Timmermans wurde beauftragt, durch einen Brief einen "strukturiertenDialog" mit Warschau einzuleiten. Gibt es in dem Dialogverfahren keine Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen. Die Kommission wolle "einfach etwas mehr Informationen darüber, was in Polen passiert", sagte ein Regierungssprecher in Warschau. Man sei bereit, diese zu liefern.

Ministerpräsidentin Szydlo fand im Parlament deutlichere Worte. Sie rief die Opposition zur Einheit gegenüber "Verleumdungen" aus dem Ausland auf. Es sei "nicht wahr", dass es Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gebe. 

ZITATE-ENDE

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png



20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9552

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20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9554

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9556

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20160113 ORF TELETEXT Seite 121 STRUKTURIERTER DIALOG MIT POLEN.png



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9558

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20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png



20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10045

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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TEMPORÄRER ANHANG: LINKS UND SACHVERHALTE:

DIE AUFDECKER http://www.dieaufdecker.com/index.php

RANOVSKY ZWILLINGE http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

Gesamtschau kurz und bündig: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sind in keinster Weise beendet, uva: 1) SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, 2) SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, 3) SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT,  4) UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG gemäß EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER, 5) UNFAIRE VERFAHREN gemäß EMRK ARTIKEL 6, 6) VERFAHRENSRELEVANT OFT: DAS RECHT AUF EINE WIRKSAME BESCHWERDE gemäß EMRK ARTIKEL 13 WIRD SCHWERKRIMINELL VERWEIGERT, ... Nach glaubhaften externen Quellen gilt ein sinngemäßer Sachverhalt auch für Herrn Franz STIEGER aus Krems an der Donau: Herr Franz STIEGER wurde von den VGE am 04.07.2012 (BMJ) als Zeuge für angeblichen Alkoholmissbrauch und schwerkriminellen Missbrauch der Amtsgewalt durch HR Dr. Norbert KLAUS und andere am LG KREMS beantragt. Keine Reaktion bis heute. Die Schäden werden mit jedem neuen Tag größer.

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.


15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.0

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise: RANOVSKY ZWILLINGE bei den VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ...
SEITE 11 ANTWORT 150 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.150.html
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua Sachverhalt: 5 hohe und höchste Richter beenden als Beschuldigte schwerkrimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind, eine Strafsache zu ihren Gunsten selbst. UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE!

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

11.11.2000 KAPRUN INFERNO 155 TOTE KLAGEN AN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0

20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

ANDREA JUEN http://www.justizopfer-andrea-juen.com/

LEONIE WICHMANN http://leonie-wichmann.blogspot.co.at/

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.11.2009-heute: Mehr als 6 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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TEMPORÄRER ANHANG: TEIL-KOPIE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7395

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7397

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7401

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7403

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7405

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Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt ,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#6
EU-RECHT (03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN)
SEITE 1 ANTWORT 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS Stand 01.02.2016
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

Inhalt dieses Beitrages: NEU, HINWEISE und ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-6.

01.06.2016 ORF TELETEXT Seite 125 EU-POLEN: KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU-Polen: Kein Ende im Justizstreit   

Die Justiz-Reform in Polen beschäftigt die EU weiter. Wie der Vizepräsident der EU-Kommission, Timmermans, mitteilte, beschloss die EU-Kommission eine schriftliche Bewertung. "Trotz starker Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine Lösung zu finden."   

Die Sorgen der EU-Kommission beziehen sich laut Timmermans auf die Zusammensetzung des polnischen Verfassungsgerichtes, auf dessen Urteile und ihre Einhaltung sowie auf jüngste Reformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau.   

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png



20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10114

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HINWEIS:

NEU: SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN POLEN?
REPUBLIK ÖSTERREICH Justizschwerverbrechensopfer Sachverhaltsbericht kurz und bündig:
"SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN ÖSTERREICH"
Tatzeitraum / Verdacht: 1938-2016 / 1945-2016 / 2007/2009-2016 (CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
Begründung kurz und bündig: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE und alle objektiv wahren Missstände: 
ELISABETH FRITZL, NATASCHA KAMPUSCH, KAPRUN INFERNO, CAUSA FRANZ STIEGER, uvam 

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

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Weitere sachdienliche Hinweise:

SOKO BRUNNENMARKT MORD (STAATSANWALTSCHAFT WIEN)
Seite 20 Antwort 285ff http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.300

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

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ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-6: EU-RECHT RECHTSSTAATSMECHANISMUS
SEITE 1 ANTWORT 4-6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN (6 Texte):

Inhaltsverzeichnis:

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Oettinger verschärft Kritik an Polen   

Wegen ihres umstrittenen neuen Mediengesetzes gerät Polen zunehmend unter Druck der EU-Kommission. "Es spricht viel dafür, dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen", sagte der auch für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Oettinger der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dafür werde er sich bei der Sitzung der EU-Kommission am 13.Jänner einsetzen.     

Der Rechtsstaatsmechanismus, der 2014 eingeführt wurde, sieht einen verstärkten Dialog mit einem Mitgliedsland vor, wenn die EU-Kommission Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit befürchtet.

ZITATE-ENDE

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Polen: EU-Kommission prüft ab Mittwoch

Die EU-Kommission geht nach ihrer Kritik am Kurs der neuen polnischen Regierung einem Medien-Bericht zufolge den nächsten Schritt in Richtung möglicher Konsequenzen. Die Kommission werde am Mittwoch in die vertiefte Prüfung von Polens Rechtsstaatlichkeit eintreten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".   

Der Schwerpunkt der Prüfung liege dabei auf der Reform des Verfassungsgerichts, die von der Kommission als unhaltbar angesehen werde. Die Prüfung werde in Abstimmung mit der so genannten Venedig-Kommission des Europarates stattfinden, berichtete die Zeitung.

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU: Verfahren gegen Polen   

Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung umstrittener Reformen in Polen. Sie nutzt dazu erstmals ein 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU, wie Vize-Kommissionschef Timmermans heute in Brüssel mitteilte.   

Anlass sind die verstärkte Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Regierung und die Reform des Verfassungsgerichts, die von Kritikern als Entmachtung des Gremiums gesehen wird. Die Kommission müsse die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten prüfen, "das hat nichts mit Politik zu tun", sagte Timmermans. Reaktionen >121

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK "Strukturierter Dialog" mit Polen   

Timmermans wurde beauftragt, durch einen Brief einen "strukturiertenDialog" mit Warschau einzuleiten. Gibt es in dem Dialogverfahren keine Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen. Die Kommission wolle "einfach etwas mehr Informationen darüber, was in Polen passiert", sagte ein Regierungssprecher in Warschau. Man sei bereit, diese zu liefern.

Ministerpräsidentin Szydlo fand im Parlament deutlichere Worte. Sie rief die Opposition zur Einheit gegenüber "Verleumdungen" aus dem Ausland auf. Es sei "nicht wahr", dass es Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gebe. 

ZITATE-ENDE

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

01.06.2016 ORF TELETEXT Seite 125 EU-POLEN: KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU-Polen: Kein Ende im Justizstreit   

Die Justiz-Reform in Polen beschäftigt die EU weiter. Wie der Vizepräsident der EU-Kommission, Timmermans, mitteilte, beschloss die EU-Kommission eine schriftliche Bewertung. "Trotz starker Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine Lösung zu finden."   

Die Sorgen der EU-Kommission beziehen sich laut Timmermans auf die Zusammensetzung des polnischen Verfassungsgerichtes, auf dessen Urteile und ihre Einhaltung sowie auf jüngste Reformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau.   

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png



20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9552

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20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9556

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9558

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10045

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20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10114

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#7
EU-RECHT | BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2016)
SEITE 1 ANTWORT 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Inhaltsverzeichnis des Beitrags BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION:

Beschwerdeformular
Links (*)
Temporärer Anhang

(*) Eine Quelle: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm ZITATE: "Die Europäische Kommission bestätigt Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen den Eingang Ihrer Beschwerde. ... Beschwerden sind für die Kommission eine wichtige Informationsquelle für die Ermittlung etwaiger Vertragsverletzungen. Es liegt im Ermessen der Kommission, ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet."

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An die Europäische Kommission
Generalsekretär
Rue de la Loi / Wetstraat 200
B 1049 Bruxelles/Brussel/Bruessel
BELGIEN
TEL: 0032-2-29-91-111
FAX: 0032-2-29-64-335
MAIL: SG-PLAINTES@ec.europa.eu
Quelle ONLINE-FORMULAR:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm
Quelle STANDARDFORMULAR:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/docs/complaint_form_de.pdf

Beschwerdeformular

Vermuteter Verstoß gegen das Recht der Union durch einen Mitgliedstaat

I. IDENTITÄT UND KONTAKTDATEN

1. PERSONEN
Vorname (Pflichtfeld):
Nachname (Pflichtfeld):

2. UNTERNEHMEN UND ORGANISATIONEN
Name (Pflichtfeld):
Branche / Tätigkeitsbereich und Tätigkeitsort(e):

3. ANSCHRIFT ODER GESCHÄFTSSITZ
Bitte teilen Sie der Europäischen Kommission jede Änderung der Anschrift sowie alle Vorgänge mit, die für die Bearbeitung der Beschwerde von Belang sein könnten.
Die Kommission kann Sie leichter kontaktieren, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Anschrift (Pflichtfeld):
Ort/Stadt (Pflichtfeld):
Bundesland/Provinz (Pflichtfeld):
Postleitzahl (Pflichtfeld):
Land (Pflichtfeld):
Telefon (nach Möglichkeit):
Mobiltelefon (nach Möglichkeit):
Fax (nach Möglichkeit):
E-Mail (nach Möglichkeit):

4. Ich reiche die Beschwerde für Dritte (Person, Unternehmen, Organisation) ein.
O Ja
O Nein
Vorname (Pflichtfeld):
Nachname (Pflichtfeld):
Anschrift (Pflichtfeld):
Ort/Stadt (Pflichtfeld):
Bundesland/Provinz (Pflichtfeld):
Postleitzahl (Pflichtfeld):
Land (Pflichtfeld):
Telefon (nach Möglichkeit):
Mobiltelefon (nach Möglichkeit):
Fax (nach Möglichkeit):
E-Mail (nach Möglichkeit):

5. Schreiben der Kommission können entweder an den Beschwerdeführer oder seinen Vertreter gerichtet werden.
Bitte Zutreffendes anklicken
O Beschwerdeführer
O Vertreter

II. BESCHREIBUNG DES VERMUTETEN VERSTOSSES GEGEN DAS EU-RECHT

6. Fallbeschreibung und Gründe für Ihre Beschwerde (Pflichtangaben)
Bitte schreiben Sie nicht mehr als 2 Seiten bzw. 1 500 Wörter.
Bitte machen Sie nach Möglichkeit folgende Angaben:
EU-Land sowie nationale, regionale oder lokale Behörde, die Ihres Erachtens gegen das EU-Recht verstoßen hat (Pflichtangabe)
Spezifische nationale Maßnahmen (innerstaatliches Recht oder andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften), die Ihres Erachtens gegen das EU-Recht verstoßen, und Gründe für Ihre Vermutung (Pflichtangabe)
EU-Rechtsvorschriften (z. B. Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Beschlüsse) oder dem EU-Recht zugrunde liegende Prinzipien, gegen die die Behörden des betreffenden EU-Landes Ihres Erachtens verstoßen haben
Hat oder könnte das betreffende EU-Land im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der EU erhalten?

7. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf die EU-Charta der Grundrechte, die ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union gilt (Artikel 51 der Charta)?
Die EU-Charta der Grundrechte gilt ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union durch die EU-Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass eine Beschwerde nur dann begründet ist, wenn sie einen Verstoß gegen Grundrechte bei der Durchführung des Rechts der Union durch ein EU-Land betrifft.
Wird ein EU-Land lediglich auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts tätig, dann kann die Kommission den Fall nicht untersuchen oder ein formelles Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage der EU-Charta einleiten.
O Ja. Bitte erläutern Sie, inwieweit das Recht der Union betroffen ist und gegen welches Grundrecht verstoßen wurde.
O Nein
8. Bitte führen Sie nach Möglichkeit die Unterlagen oder Belege an, auf die Sie Ihre Beschwerde stützen (einschließlich der betreffenden einzelstaatlichen Maßnahmen) und der Kommission auf Verlangen übermitteln können:
Bitte übermitteln Sie vorerst noch keine Kopien von Dokumenten. Erforderlichenfalls wird Sie die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt auffordern, ihr zusätzliche Angaben oder Unterlagen zu übermitteln.

III. RECHTSMITTEL UND SONSTIGE SCHRITTE

9. Haben Sie in dem betreffenden EU-Land bereits Schritte zur Lösung dieses Problems unternommen oder sind Ihnen dortige Maßnahmen zum Gegenstand Ihrer Beschwerde bekannt? (Pflichtangabe)
O Ja
O Nein
Nur nationale Gerichte können ein innerstaatliches Urteil aufheben. Die einzige Möglichkeit, Ihre Recht direkt und persönlich geltend zu machen, ist die Inanspruchnahme der in dem betreffenden Land verfügbaren Rechtsbehelfe.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie Schadenersatz einfordern möchten. Nur nationale Gerichte sind gegebenenfalls befugt, nationale Behörden zum Ersatz von Schaden aufzufordern, der Personen aufgrund eines Verstoßes gegen das Recht der Union entstanden ist.
Mit dem von der Kommission eingeleiteten formellen Vertragsverletzungsverfahren werden Ihre Rechte nicht direkt durchgesetzt, und das Verfahren führt auch nicht zu einem Schadenersatz. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen müssen Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen des betreffenden Landes ein Gerichtsverfahren anstrengen. Eine Beschwerde bei der Kommission hat keine aufschiebende Wirkung.

10. Wenn Sie unter Nr. 9 ,,Ja" angeklickt haben: Was haben Sie in dem betreffenden Land bereits unternommen, um das Problem anzugehen? (Pflichtangabe)
O Administrative Schritte (z.B. Widerspruch, Beschwerde bei den zuständigen (zentralen, regionalen oder lokalen Behörden, Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Landes oder der Region):
Bitte geben Sie gegebenenfalls an, zu welcher Art von Entscheidung(en) das Verwaltungsverfahren geführt hat.
Bitte führen Sie Ihren Schriftverkehr/Ihren Kontakt/Ihre Kontakte mit den Behörden an. Bitte fügen Sie eine kurze Zusammenfassung bei (höchstens 500 Wörter).
O Rechtliche Schritte (Anrufung eines Gerichts):
Bitte geben Sie an, ob in Ihrer Rechtssache eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ob die Sache noch beim Gericht anhängig ist. Wann kann im letzteren Fall mit einer Entscheidung gerechnet werden?

11. Wenn Sie unter Nummer 9 ,,Nein" angeklickt haben, sollten Sie Schritte in dem betreffenden EU-Land in Betracht ziehen. Sie können Ihre Rechte direkter und persönlicher durch Inanspruchnahme der in dem betreffenden Land verfügbaren Rechtsbehelfe durchsetzen.
Wenn Sie beschlossen haben, in dem betreffenden Land keine Schritte zu unternehmen: Warum?
O Kein Rechtsbehelf verfügbar
O Rechtsbehelf verfügbar, aber zu kostspielig
O Frist abgelaufen
O Keine Befugnis (Bitte geben Sie an, warum Sie einen bestimmten Rechtsbehelf nicht in Anspruch nehmen können)
O Keine Rechtshilfe / kein Rechtsberater
O Ich weiß nicht, welche Rechtsmittel verfügbar sind
O Andere (bitte angeben)

12. Bitte geben Sie an, ob Sie sich bereits andere EU-Institutionen und Einrichtungen um Hilfe gewandt haben:
O an das Europäische Parlament – Petitionen
O Europäischer Bürgerbeauftragter
O Andere (bitte angeben)
Bitte geben Sie das Aktenzeichen an, das Ihrer Beschwerde, Ihrem Dossier oder Ihrem Schriftverkehr von der betreffenden Institution oder Einrichtung zugeteilt wurde.

13. Haben Sie bereits eine Institution oder Einrichtung kontaktiert, die sich mit derartigen Problemen befasst? Welche? Mit welchem Ergebnis?
Bitte geben Sie das Aktenzeichen an, das Ihrer Beschwerde, Ihrem Dossier oder Ihrem Schriftverkehr von der betreffenden Institution oder Einrichtung zugeteilt wurde.

14. Wenn die Kommission nach Prüfung Ihres Falles zu dem Schluss gelangt, dass SOLVIT besser geeignet ist, den Falle zu bearbeiten, sind Sie dann damit einverstanden, dass Ihre Beschwerde an SOLVIT weitergeleitet wird? (Pflichtangabe)
SOLVIT ist ein von den nationalen Verwaltungen bereitgestellter Dienst für die Lösung von Problemen, die mehr als ein EU-Land betreffen und auf fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts durch nationale öffentliche Verwaltungen im Binnenmarkt zurückzuführen sind. SOLVIT-Stellen gibt es in den 28 EU-Ländern, sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
O Ja, ich bin damit einverstanden, dass die Kommission meine Beschwerde an SOLVIT weiterleitet. (Bitte lesen Sie die für SOLVIT geltenden Datenschutzerklärungen).
O Nein, ich bin nicht damit einverstanden, dass die Kommission meine Beschwerde an SOLVIT weiterleitet.
Wenn Ihre Beschwerde an SOLVIT weitergeleitet wurde, schließt die Kommission den Fall ab und teilt Ihnen dies schriftlich mit.

IV. VERTRAULICHKEIT – DATENSCHUTZ (Pflichtangabe)
Mitunter ist es für die Kommission leichter, Ihre Beschwerde zu bearbeiten, wenn Sie Ihre Identität offenlegen.
O Ich ermächtige die Kommission, bei ihren Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaates, gegen den ich eine Beschwerde einlege, meine Identität zu offenbaren.
O Ich ermächtige die Kommission nicht, bei ihren Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaates, gegen den ich eine Beschwerde einlege, meine Identität zu offenbaren.

Letzte Aktualisierung: 12/08/2015

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Quelle: http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Einreichen einer Beschwerde
Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission


Bitte verwenden Sie zum besseren Verständnis das Beschwerdeformular. Sie können das Formular in einer beliebigen EU-Amtsspracheausfüllen. Sie sollten darin folgende Angaben machen:

•   Beschreiben Sie, wie die nationalen Behörden Ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstoßen haben, und nennen Sie die Rechtsvorschrift, um die es geht.

•   Wenn Sie bereits Schritte unternommen haben, gehen Sie bitte näher darauf ein.
Wie verfährt die Europäische Kommission mit Ihrer Beschwerde?

Die Europäische Kommission bestätigt Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen den Eingang Ihrer Beschwerde.

– Innerhalb der darauffolgenden zwölf Monate prüft die Kommission Ihre Beschwerde und entscheidet, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat einleitet. Ist Ihr Fall besonders kompliziert oder erfordert Rückfragen an Sie oder andere Stellen, kann es auch länger als zwölf Monate dauern, bis die Kommission zu einer Entscheidung gelangt. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Ihre Beschwerde begründet ist und leitet sie daraufhin ein Verfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und über den weiteren Verlauf unterrichtet.

– Ist die Kommission hingegen der Ansicht, dass Ihr Fall effizienter im Wege der alternativen Streitbeilegung gelöst werden könnte, wird sie Ihnen vorschlagen, Ihr Dossier an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.

– Liegt in Ihrem Fall nach Auffassung der Kommission kein Verstoß gegen EU-Recht vor, werden Sie darüber vor der Schließung Ihres Dossiers in einem Schreiben informiert.

– Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Kommission zusätzliche Unterlagen zu Ihrer Beschwerde zu übermitteln oder um ein Treffen mit einem Kommissionsvertreter zu bitten.

Mehr über die Beziehungen der Kommission zu Beschwerdeführern: Mitteilung über die Beziehungen zu Beschwerdeführern in Fällen der Anwendung von Unionsrecht

So reichen Sie Ihre Beschwerde ein:

Per Internet: Online-Beschwerdeformular
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm
Per Post
Wenn Sie Ihre Beschwerde in Papierform einreichen möchten, füllen Sie bitte das in allen EU-Amtssprachen verfügbare Standard-Beschwerdeformular [537 KB] http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/docs/complaint_form_de.pdf  aus. Anhand des Formulars können Sie Ihre Beschwerde besser strukturieren und stellen sicher, dass sie alle wichtigen Informationen enthält. Füllen Sie das Formular bitte gut leserlich aus, damit es problemlos ausgewertet werden kann. Schicken Sie Ihre Beschwerde an:

Europäische Kommission
Generalsekretär
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIEN
oder
an die Vertretung der Kommission in Ihrem Land
http://ec.europa.eu/represent_en.htm
ÖSTERREICH http://ec.europa.eu/austria/index_de.htm
oder
per Fax: 3222964335
Beschwerden sind für die Kommission eine wichtige Informationsquelle für die Ermittlung etwaiger Vertragsverletzungen. Es liegt im Ermessen der Kommission, ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet. Bringt die Kommission einen Fall vor den Gerichtshof und gewinnt ihn, ist der betreffende Mitgliedstaat verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen. Daraus leitet sich jedoch kein unmittelbarer Anspruch der Beschwerdeführer auf Ausgleich oder Schadensersatz ab. Um Entschädigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Fall innerhalb der in Ihrem Land gesetzlich vorgesehenen Fristen vor ein nationales Gericht bringen.

Letzte Aktualisierung: 08/06/2015 | Seitenanfang

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Quelle: http://www.eu-koordination.de/meine-eu-rechte/wie-kann-ich-mich-einmischen?start=4

Wie kann ich mich einmischen? - Beschwerde an die Europäische Kommission
Beitragsseiten
1.   Wie kann ich mich einmischen?
2.   Einleitung
3.   Beschwerden an den Ombudsmann
4.   Petitionen an das Europäische Parlament
5.   Beschwerde an die Europäische Kommission
6.   Klage vor dem Gerichtshof
7.   Europäische Bürgerinitiative
8.   Alle Seiten

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Europäische Kommission https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Kommission

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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TEMPORÄRER ANHANG 1:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 199 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg



OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9959

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 4:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 4.jpg



OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10106

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9752

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Text zur Collage REPUBLIK ÖSTERREICH PLANQUADRAT VÖLKERMORD TATORT OGH 
REPUBLIK ÖSTERREICH PLANQUADRAT VÖLKERMORD TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF
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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

...

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VORARBEITEN FÜR COLLAGE:

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH
JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN
UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN





Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9752

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 172 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg



TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9752

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
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OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg



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CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg



CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg
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Quelle: http://galleryhip.com/crime-scene-do-not-cross-tape.html

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CRIME SCENE DO NOT CROSS wac screen 1.jpg
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Quelle: http://wac.450f.edgecastcdn.net/80450F/wgna.com/files/2014/02/Crime-Scene-Do-Not-Cross-credit-iStock-91825133.jpg

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg



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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 196 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 1:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 2:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS 2 Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10001

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 3.jpg



OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 3.jpg
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Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
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SEITE 14 ANTWORT 199 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 4:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET.pdf

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1109

3 JPG-ANHÄNGE zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 01.jpg

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1174

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28 29.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1176

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 30 31.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

A02: 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2010 50-51 DIE GANZE WOCHE Der Fall Kampusch ist ein einziger Sumpf.jpg

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1110



Die ganze Woche Nr. 50/51 15. Dezember 2010 Seite 18 Chronik Dr. Johann Rzeszut macht auf Ungereimtheiten im Fall Kampusch aufmerksam.

Sinngemäß: Der Fall Kampusch ist ein Sumpf. Der Fall Natascha Kampusch ist ein Sumpf. Der Fall Natascha Kampusch ist ein einziger Sumpf.

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TEMPORÄRER ANHANG 2: LINKS UND SACHVERHALTE:

DIE AUFDECKER http://www.dieaufdecker.com/index.php

RANOVSKY ZWILLINGE http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=14.0 WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0

Gesamtschau kurz und bündig: Die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sind in keinster Weise beendet, uva: 1) SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT SCHWEREN DAUERFOLGEN, 2) SCHWERER GEWERBLICHER BETRUG, 3) SCHWERKRIMINELLER MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT,  4) UNMENSCHLICHE BEHANDLUNG gemäß EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER, 5) UNFAIRE VERFAHREN gemäß EMRK ARTIKEL 6, 6) VERFAHRENSRELEVANT OFT: DAS RECHT AUF EINE WIRKSAME BESCHWERDE gemäß EMRK ARTIKEL 13 WIRD SCHWERKRIMINELL VERWEIGERT, ... Nach glaubhaften externen Quellen gilt ein sinngemäßer Sachverhalt auch für Herrn Franz STIEGER aus Krems an der Donau: Herr Franz STIEGER wurde von den VGE am 04.07.2012 (BMJ) als Zeuge für angeblichen Alkoholmissbrauch und schwerkriminellen Missbrauch der Amtsgewalt durch HR Dr. Norbert KLAUS und andere am LG KREMS beantragt. Keine Reaktion bis heute. Die Schäden werden mit jedem neuen Tag größer.

Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Wiederholung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Tatbegehung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verabredung.
Es besteht täglich allerhöchste Gefahr der Verdunkelung.


15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=263.0

Unwiderlegbare Tatsachenbeweise: RANOVSKY ZWILLINGE bei den VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ...
SEITE 11 ANTWORT 150 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.150.html
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ ua Sachverhalt: 5 hohe und höchste Richter beenden als Beschuldigte schwerkrimineller Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind, eine Strafsache zu ihren Gunsten selbst. UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE!

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

11.11.2000 KAPRUN INFERNO 155 TOTE KLAGEN AN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0

20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

ANDREA JUEN http://www.justizopfer-andrea-juen.com/

LEONIE WICHMANN http://leonie-wichmann.blogspot.co.at/

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE ua
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

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CAUSA FRANZ STIEGER Sachverhalt kurz und bündig nach glaubhaften externen Quellen:

Herr Franz STIEGER wird durch krasse Fehlurteile seines gesamten Vermögens beraubt.

Die Erstungerechtigkeit wird beharrlich ignoriert: Herr Franz STIEGER kauft ein Grundstück (mit Busbucht) in der Gemeinde ROHRENDORF BEI KREMS. In einer Rechtssache betreffend die Busbucht ignoriert die Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH (BG KREMS) beharrlich den GRENZKATASTER (das "Maß aller Dinge" in diesem Verfahren) und das Gutachten von Prof. Dr. Karl E. Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, (02.06.2006): "Erwerb einer Liegenschaft mit Busbucht in Rohrendorf durch Herrn Franz Stieger."

Die abgelehnte und strafangezeigte Richterin Mag. Gerda KATONA-WINDISCH amtiert weiter in der CAUSA FRANZ STIEGER (*) und wird von HR Dr. Nobert KLAUS und vielen anderen geschützt. Weitere bekannte Täter, unbekannte Täter und Verdächtige in Ämtern sowie privat sind sinngemäß als Beitragstäter zu betrachten. (*) Grundstück in MAUTERN, Haus in KREMS und Villa in WEISSENKIRCHEN

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Als weitere Gründe können unrichtige rechtliche Beurteilungen geltend gemacht werden.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehr als 3 MIO Euro Schaden für Herrn Franz STIEGER), FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung des Justizopfers Franz STIEGER), unfaire Verfahren (EMRK) gegen das Justizopfers Franz STIEGER, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

Herr Franz Stieger beantragt Opferstatus und Verfahrenshilfe. Herr Franz Stieger schließt sich den Strafverfahren als Privatbeteiligter, Privatankläger und Subsidiarankläger an.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen Herrn Franz STIEGER sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Fall Franz Stieger http://www.saubere-haende.org/typo3/index.php?id=727

Am 04.02.2012 beantragten die VGE RANOVSKY beim BMJ Herrn Franz STIEGER als Zeugen für Alkoholmissbrauch im Dienst (zumindest) durch HR Dr. Norbert KLAUS, PRÄSIDENT Landesgericht KREMS.

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ua
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474.00.html

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Sachverhalt kurz und bündig:

20.11.2009-heute: Mehr als 6 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, VGE-Dokumente und VGE-Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEM RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

Verdacht: Schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt STGB § 302 (2), kriminelle Vereinigung STGB 278, kriminelle Organisation STGB 278a, absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Betrug STGB 147 und schwerer gewerbsmäßiger Betrug STGB 148 (mehrere MILLIONEN EURO Schaden für die Steuerzahler (REPUBLIK ÖSTERREICH) und die VGE, FOLTER (gemäß EMRK: unmenschliche Behandlung der RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE), unfaire Verfahren (EMRK) gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE, uvam: Offizialdelikte, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu klären sind.

(Verdacht: Angebliche Dunkelziffer: Zehntausende - hunderttausende Opfer: Justizopfer, Psychiatrieopfer, Trennungsopfer, Jugendamtsopfer, Jugendwohlfahrtsopfer, Kinder-und-Jugendhilfe-Opfer: Milliarden-Schaden für die Republik Österreich bzw für die Steuerzahler)

Die schwerbeschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere schützen.

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

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KAPRUN INFERNO: DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN.

Der Fall Kaprun http://www.dieaufdecker.com/index.php?board=15.0
RR schreibt: "Der Mega-Skandal Kaprun, 155 Tote, ein unglaublicher Justizkrimi wird aufgedeckt!"

Der Sachverständige HJK schreibt: "DIE BAHN HÄTTE NICHT IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN DÜRFEN." Daher:
20080416 STRAFANZEIGE Falsche Gutachten zur Brandkatastrophe Kaprun
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=928.0

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MORDFALL FRANZ KRÖLL: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT.

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

SEITE 1 ANTWORT 4: die aktuelle Nr. 41/ 9. Oktober 2010 Seite 28, ZITATE:
EXKLUSIVE REPORTAGE - MUSSTE ER STERBEN WEIL, WEIL SIE SCHWEIGT?
Natascha Kampusch  Im Juli wurde die Leiche des Chefermittlers gefunden.
ZITAT: "Da wurde überhaupt nicht ermittelt", erzählt Karl Kröll. ZITAT-ENDE

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FALL JOSEF FRITZL MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG TOTAL-VERSAGEN DER BEHÖRDEN
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG DAS VERSAGEN DER JUGENDBEHÖRDE
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG EF ANSCHRIFT 2001 BEKANNT


ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
SEITE 1 ANTWORT 12 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0
13.09.2012 NEWS NR 37 FRITZL DIE VERTUSCHUNG MOTTO: "DECKEL ZU UND FERTIG"

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TEMPORÄRER ANHANG 3: TEIL-KOPIE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7395

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7397

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7401

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7403

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7405

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Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt ,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich"

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
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2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
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2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.09.2009-18.09.2014: Fast 5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


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20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | VERDACHT MENSCHENHANDEL
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.15

SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.30

SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.45

SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.60

SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.75

SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.105

SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.120

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=762.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

ZZ VERDACHT SCHWERVERBRECHEN | KINDERSCHÄNDERRING IN PARLAMENT UND REGIERUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

2012-14 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
SEITE 1 START: http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0
(VERDACHT: DER EGMR SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER (*) (*) aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

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19.08.2014 UNWIDERLEGBARE-VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), DIE SEIT JAHREN NICHT GEWÜRDIGT WERDEN: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schlepplift fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200512xx 4,3 Jahre selbständig Lift fahren und Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

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TEMPORÄRER ANHANG 4:

Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER" amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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2009-2014 WIE KONNTE DAS PASSIEREN, HERR BUNDESPRÄSIDENT?

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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung (*) steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! (*) GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.


ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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TEMPORÄRER ANHANG 5:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 3.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10008

Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9782

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 174 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg



TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9782

Foto-Quelle: www.justiz.gv.at

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 171 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg



CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg
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Quelle: https://www.a3bs.com/thumblibrary/W64650/W64650_01_1200_1200_Crime-Scene-Tape-Do-Not-Cross.jpg

Quelle: http://galleryhip.com/crime-scene-do-not-cross-tape.html

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CRIME SCENE DO NOT CROSS wac screen 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9729

Quelle: http://wac.450f.edgecastcdn.net/80450F/wgna.com/files/2014/02/Crime-Scene-Do-Not-Cross-credit-iStock-91825133.jpg

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9959

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 196 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 1:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 2:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS 2 Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10001

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10008

Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9782

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NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

1 PDF-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET.pdf

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1109

3 JPG-ANHÄNGE zur Dokumentation und zum Beweis:
20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 01.jpg

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1174

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28 29.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1176

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 30 31.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1178







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NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html

A02: 1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
2010 50-51 DIE GANZE WOCHE Der Fall Kampusch ist ein einziger Sumpf.jpg

http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=1110



Die ganze Woche Nr. 50/51 15. Dezember 2010 Seite 18 Chronik Dr. Johann Rzeszut macht auf Ungereimtheiten im Fall Kampusch aufmerksam.

Sinngemäß: Der Fall Kampusch ist ein Sumpf.

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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 01.02.2016
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Inhaltsverzeichnis für an der Causa Ranovsky Zwillinge interessierte Mitmenschen.
Inhaltsverzeichnis zeitlich und alphabetisch absteigend - mit links oben "Betreff" 2x anklicken.
(in umgekehrte alphabetischer Reihenfolge und jeweils beginnend mit der größten Zahl, zB: 2015 vor 2009 )

Hinweis: Die meisten Beiträge der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE beginnen mit einer "technischen Datumsangabe", zB
MI 09.05.2012 entspricht 20120509 - Somit läßt sich die Causa (bis auf Ausnahmen) zeitlich ordnen.

Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

ZZ HINWEIS AUCH AUF ANDERE FÄLLE ZUERST, zum Beispiel:

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,409.0.html

ZZ BRD Österreich Der Fall LEONIE WICHMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,381.0.html

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

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INHALTSVERZEICHNIS:

Ganz oben: 7 fixierte Themen

Ranovsky Zwillinge KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

Ranovsky Zwillinge IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.html

Ranovsky Zwillinge BEITRÄGE ZUM SIEG ÜBER SCHWERVERBRECHER UND SCHWERVERBRECHEN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=269.0

Platzhalter für den "Notfall", wenn interne Links nicht "funktionieren"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=389.0

ORF TELETEXT "100 SEITEN MIT 1 KLICK" BILD und TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=766.0

LINKS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=890.0

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ZZ STPO 2015 ... PARLAMENT 21.06.2014
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=940.0

ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0

ZZ SCHWERVERBRECHEN GEGEN DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

ZZ Rechtsmeinung Vorgriff auf die Beweiswürdigung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=524.0

ZZ PETER RUZSICSKA | KRIEG GEGEN KINDER | MENSCHENRECHTE KEINE VERJÄHRUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=454.0

ZZ PATIENTENDATEN VERKAUF DEAL? BESTECHUNG?
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=872.0

ZZ Parlament MISSBRAUCHSOPFER Manuel Nowatschek
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=443.0

ZZ OÖ MARIA WEISSENBÖCK 77 WIRD ZUGEMAUERT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,523.0.html

ZZ Medien
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=420.0

ZZ KLAGEMAUER TV | RECHT UND UNRECHT | JUGENDÄMTER | GEHEIMJUSTIZ | SEXZWANG | T
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=887.0

ZZ KINDESMISSBRAUCH | MEHRERAU | KREMSMÜNSTER BERICHT | VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=828.0

ZZ KINDER STERBEN ZDF FRONTAL 21 Das Versagen der Jugendhilfe
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=433.0

ZZ KAPRUN INFERNO || IM NAMEN DER REPUBLIK 20040219 LG SALZBURG 37 Hv 60/02d
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=911.0

ZZ KAPRUN INFERNO | 20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=909.0

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL | 155 KRIMINALFALL KAPRUN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=409.0

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0

ZZ EVELYN MAYER gegen NÖ Informationskette zum Landeshauptmann
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,516.0.html

ZZ ELMAR BATTLOGG VORARLBERG CHRONISCHER SCHMERZPATIENT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=899.0

ZZ DR DAGMAR ZIDEK DIE SEITE DER WAHRHEIT OHNE MAULKORB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=934.0

ZZ DER FALL SOFIA (WN) | DER FALL SOPHIE Z (W) | BETREUER, DIE SAUFEN UND KIFFEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=871.0

ZZ BRD ÖSTERREICH Der Fall LEONIE WICHMANN ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=381.0

ZZ UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

ZZ 20131029 PARLAMENT NATIONALRAT ANGELOBUNG 29.10.2013 DIENSTEID WEISUNGSRECHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=885.0

ZZ 20130806 1431 OTS SJ Linz Treten Sie zurück Frau Mikl-Leitner
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=868.0

ZZ 20130415 Bericht Evaluierung des Falles Natascha Kampusch Text | Ranovsky
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=831.0

ZZ 20130316 STARS MIT HERZ UND WENN DAS SCHICKSAL ES WILL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=472.0

ZZ 20130123 MEHRERAU | LG FELDKIRCH KIPPT VERJÄHRUNG VON MISSBRAUCH | OGH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=770.0

ZZ 2013 BMJ THE AUSTRIAN JUDICAL SYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=897.0

ZZ 2013 BMJ DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=896.0

ZZ 20120906 1313 KURIER Österreichs Jugend besonders leseschwach
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=518.0

ZZ 20120831 NEWS STAATSANWALT "ERSCHIESST" AKTIVISTEN | ...
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0

ZZ 20120628 PARLAMENT KOMMUNIQUE KAMPUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=469.0

ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=453.0

ZZ 20120329 Parlament Anfrage BESACHWALTERUNG WILLKÜR Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

ZZ 20111123 BERICHT DER STAATSANWALTSCHAFT INNSBRUCK Text (NATASCHA KAMPUSCH)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=878.0

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort | FOLTERBESCHWERDE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=376.0

ZZ 2008 BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT UND ABSCHLUSSBERICHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=893.0

ZZ 20060906 2015 ORF2 NATASCHA KAMPUSCH TRANSKRIPT DES INTERVIEWS (FULL VERSION)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=877.0

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WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK | PETITION | PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER S 2
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.0

WANTED NÖ ASPANG BRUTALE PISTOLEROS RAUBTEN SUPERMARKT AUS |||| GEFASST !!!!!!!!
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=938.0

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL 31.01.2015 ff
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=264.0

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ ÖSTERREICH Sachverhalt
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=806.0

voll fit oder schwerbehindert?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=314.0

VERWALTETE KINDER PDF DOWNLOAD ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=431.0

VERDACHT | TATORT 3 | UNI WIEN ALES Austrian Center for Law Enforcement Sciences
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=338.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH !!!!! UNFASSBARES LEIDEN !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB | VERDACHT FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH - TRENNUNGSOPFER | MISSBRAUCH UNO VATIKAN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,762.0.html

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | DR RATZ: UNFÄHIGE RICHTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0

VERBRECHENSOPFERGESETZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=365.0

Untersuchungskommission Wilhelminenberg| MO 23.02.2015 22:10 PULS4 HORRORSCHLOSS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=444.0

TERRORISTISCHE STRAFTATEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=328.0

STRAFTATEN GEGEN DIE MENSCHHEIT DATEIEN ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=425.0

STOCKHOLM SYNDROM - JESPER JUUL - DR RZESZUT 201011xx
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=364.0

STGB 302 Missbrauch der Amtsgewalt | VÖLKERSTRAFGESETZBUCH | NAT. SICHERHEITSRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=378.0

STGB 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=398.0

STGB 104 SKLAVEREI VERDACHT JUGENDWOHLFAHRT KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=393.0

SPITZENSPORT GEGEN SCHWERVERBRECHEN AN KINDERN - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,763.0.html

SIEDER SMIOSKI DER KINDHEIT BERAUBT || Verdacht VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=585.0

SIDO vs HEINZL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=632.0

SCHWERWIEGENDER VERDACHT: TERROR DIKTATUR 2 KL SS WIEDERHOLEN STATT 1 KL GYM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=410.0

REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT ST. PÖLTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=438.0

RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=401.0

PP 1-4 * 5 IM NAMEN DER ORDNUNG - HORST SCHREIBER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=481.0

PFLICHTEN DES RICHTERS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html

Parlament Antwort FALSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=379.0

OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0

OBSORGE GROSSELTERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=369.0

NÖ LH DI DR ERWIN PRÖLL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=461.0

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
(NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO ZIERCKE EDATHY & ua)

List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=345.0

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

KURIER - SKANDALHEIM WILHELMINENBERG W01-W20 | STA ERMITTELT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=342.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.0

KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=355.0

JUSTIZ WISSENSWERTES KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=290.0

JUSTIZ VERTRAUENSOFFENSIVE - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=499.0

justiz schmankerl sponsoren gesucht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=340.0

JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM - OTS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=802.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0 HINWEIS: Stand 2012 !!

heute ist alles anders - VERDACHT JUWO STERNENKINDER
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=471.0
heute ist alles anders - das ist richtig, aber keine begründung gegen missstände aller art.
es gilt die unschuldsvermutung. es besteht begründeter verdacht.

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER - JUSTIZ - BEHÖRDEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=421.0

HANS WEISS TATORT KINDERHEIM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=597.0

GESETZESTEXTE KURZ & BÜNDIG 01-10 AUSKUNFT - MISSSTÄNDE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=368.0

GESETZE JUDIKATUR etc | AUSKUNFTSBEGEHREN und AUSKUNFTSPFLICHTGESETZE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=293.0

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0
(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)

Fristsetzungsantrag
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=388.0

Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

EUROPOL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=470.0

EU-RECHT | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=869.0

ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

Europäische Menschenrechtskonvention Stand August 2012
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=468.0

EGMR 11-20 EGMR und VERFAHRENSORDNUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0

EGMR 01-10 EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=466.0

DR ADRIAN HOLLAENDER ANZEIGEPFLICHT VERDACHT MISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=337.0

DIE WOCHENSCHAU ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS SOWIE GEGEN VERGESSEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=876.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE AMTSTRÄGER JUSTIZ JAHRTAUSENSKANDAL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=845.0

CAUSA RANOVSKY von Amts wegen an EGMR UNO ICC
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=475.0

BVT und die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=861.0

BÜRO LH DI DR ERWIN PRÖLL - Rudolf Tröszter
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=460.0

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

BRD NORDSEE-INSEL AMRUM - SEBASTIAN (10) vermisst + tot
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=473.0

BMJ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG GESCHÄFTSORDNUNG 2010-2015 TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=898.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

BESCHULDIGTE DÜRFEN LÜGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=822.0

BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

BAK und der JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=344.0

ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=449.0

aktuell an Kindern angewendete psychopharmakologische Substanzen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=435.0

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=483.0

20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.0

20120625 0401 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=456.0

20120606 Dr. Eckart RATZ, PRÄSIDENT OGH, amtiert befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=427.0

20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120526 OFFENER BRIEF 2 (Antworten auf aktuelle Fragen zur CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,375.0.html

20120525 0909 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,372.0.html

20120522 LG WN ZAHLUNGSAUFTRAG 98 EURO - EXEKUTION
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=429.0

20120522 FAX-7 an BMJ Mag Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=362.0

20120522 FAX-6 an BMJ Dr Caroline KINDL, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=361.0

20120522 FAX-4 an BMJ Mag Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=359.0

20120522 FAX-3 an BMJ Dr Johannes REHULKA, Stv Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=358.0

20120522 FAX-2 an BMJ Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=357.0

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120516 BMJ DR PETER BARTH mit FAX 20120601 0724 an VGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,411.0.html

20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,354.0.html

20120508 ANPATZER gegen korrekte Menschen OFFENER BRIEF
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,332.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Wolfgang ZANGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,319.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Roman HAIDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,323.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Harald STEFAN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,321.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Leopold MAYERHOFER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,324.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Christian LAUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,322.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Bernhard VOCK
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,320.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL ANTWORT 22-27
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=417.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 18-21
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=416.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 15-17
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=415.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 12 13
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=406.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 03-09
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=405.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 01 02 10 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=404.0

20120426 Causa Ranovsky BMfJ DR BEATRIX KARL Anfragebeantwortung
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,304.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120423 Medien Frage 01 Wie können alle Richter befangen sein? || Fragen 01-03
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=292.0

20120421 RA DR ADRIAN HOLLAENDER OPFERSTELLUNG OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,312.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Karin Scheele
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,268.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Barbara Schwarz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,267.0.html

20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,299.0.html

2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

20111118 OLG WIEN Ns 75/11b Beschluss: LG SP BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,283.0.html

201109xx BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=366.0

20110719 OLG WIEN | 2013 VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN | SCHLÜSSELWORT DIENSTAUFSICHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=418.0

20110608 BMJ Dr. Erich Michael STORMANN nicht zuständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,298.0.html

20110606 An s.g. Leitendenden StA Dr. Michael STORMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,300.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute in Österreich Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20110408 OLG WIEN Ns 17/11y Beschluss: LG WN BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,282.0.html

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,313.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inh.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100803 VGE-ABLEHNUNGSANTRAG an das BG XXX | Mücke Elefant
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=382.0

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091223 VGE-FAX an 8 JUSTIZ-Diensstellen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,412.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,311.0.html

20080101 OPFERRECHTE - DR ELISABETH RECH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquafloß - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=306.0

20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

20070520 ZEUGE 25 ISIDOR RIEPL Regierungsrat i.R. 22.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=870.0

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

20070520 Ranovsky Zwillinge SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=436.0

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=784.0

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 3x halbvolley in 5 Sekunden - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=279.0

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren ! VOLL FIT ! "TATORT VIDEO"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=261.0

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schleppliftfahren - VOLL FIT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=276.0

200512xx Alter 4,3 Jahre selbständig Liftfahren und Schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=284.0

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

2001 GEBURTSJAHR DER RANOVSKY ZWILLINGE

1987xxxx - NÖ HPZH HEILPÄDAGOGIK ALS KINDERPSYCHIATRIE !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=275.0

1970xxxx Klare öffentliche Aufträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#8
EU-RECHT | ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWALTSKAMMER: KRITIK AM RECHTSSTAAT ÖSTERREICH
SEITE 1 ANTWORT 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

02.06.2016 DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWÄLTE ,,FIEBERKURVE DES RECHTSSTAATES"
https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/studie_fieberkurve_rechtsstaates.pdf

DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWÄLTE WAHRNEHMUNGSBERICHT 2015/1016
https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/wnb_2015_2016.pdf



20160606 KRONEN ZEITUNG Seite 14 KRITIK AM RECHTSSTAAT OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10128

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06.06.2016 KRONEN ZEITUNG Seite 14 KRITIK AM RECHTSSTAAT ÖSTERREICH ZITATE:

Neue Studie offenbart viele Schwächen: ANWÄLTE ÜBEN HARSCHE KRITIK AM RECHTSSTAAT Hart ins Gericht mit der österreichischen Rechtsstaatlichkeit gehen derzeit ausgerechnet die heimischen Anwälte. ... Unter dem Titel ,,FIEBERKURVE DES RECHTSSTAATES" lässt die Österreichische Anwaltskammer kein wirklich gutes Haar an der Rechtsstaatlichkeit.

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160606 KRONEN ZEITUNG Seite 14 KRITIK AM RECHTSSTAAT OESTERREICH.jpg



20160606 KRONEN ZEITUNG Seite 14 KRITIK AM RECHTSSTAAT OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10128

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02.06.2016 DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWÄLTE ,,FIEBERKURVE DES RECHTSSTAATES"
https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/studie_fieberkurve_rechtsstaates.pdf

DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWÄLTE WAHRNEHMUNGSBERICHT 2015/1016
https://www.rechtsanwaelte.at/fileadmin/user_upload/PDF/02_Kammer/Stellungnahmen/Wahrnehmungsbericht/wnb_2015_2016.pdf

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EU-RECHT | Anregung an die EU KOMMISSION: Überprüfen der Rechtsstaatlichkeit der Republik Österreich
EU-RECHT | Antrag an die EU KOMMISSION: Überprüfen der Rechtsstaatlichkeit der Republik Österreich
EU-RECHT | Auftrag an die EU KOMMISSION: Überprüfen der Rechtsstaatlichkeit der Republik Österreich

EU-RECHT | EU KOMMISSION: RECHTSSTAATSMECHANISMUS MIT ÖSTERREICH (Anregung)
EU-RECHT | EU KOMMISSION: RECHTSSTAATSMECHANISMUS MIT ÖSTERREICH (Antrag)
EU-RECHT | EU KOMMISSION: RECHTSSTAATSMECHANISMUS MIT ÖSTERREICH (Auftrag)

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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TEMPORÄRER ANHANG:

EU-RECHT (03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN)
SEITE 1 ANTWORT 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS Stand 01.02.2016
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

Inhalt dieses Beitrages: NEU, HINWEISE und ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-6.

01.06.2016 ORF TELETEXT Seite 125 EU-POLEN: KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU-Polen: Kein Ende im Justizstreit   

Die Justiz-Reform in Polen beschäftigt die EU weiter. Wie der Vizepräsident der EU-Kommission, Timmermans, mitteilte, beschloss die EU-Kommission eine schriftliche Bewertung. "Trotz starker Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine Lösung zu finden."   

Die Sorgen der EU-Kommission beziehen sich laut Timmermans auf die Zusammensetzung des polnischen Verfassungsgerichtes, auf dessen Urteile und ihre Einhaltung sowie auf jüngste Reformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau.   

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png



20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10114

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HINWEIS:

NEU: SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN POLEN?
REPUBLIK ÖSTERREICH Justizschwerverbrechensopfer Sachverhaltsbericht kurz und bündig:
"SYSTEMBEDINGTE GEFAHR FÜR DIE RECHTSSTAATLICHKEIT IN ÖSTERREICH"
Tatzeitraum / Verdacht: 1938-2016 / 1945-2016 / 2007/2009-2016 (CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
Begründung kurz und bündig: CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE und alle objektiv wahren Missstände: 
ELISABETH FRITZL, NATASCHA KAMPUSCH, KAPRUN INFERNO, CAUSA FRANZ STIEGER, uvam 

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png



20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10045

Weitere sachdienliche Hinweise:

SOKO BRUNNENMARKT MORD (STAATSANWALTSCHAFT WIEN)
Seite 20 Antwort 285ff http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.300

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

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ZUSAMMENFASSUNG ANTWORT 4-6: EU-RECHT RECHTSSTAATSMECHANISMUS
SEITE 1 ANTWORT 4-6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

03.01.2016 ff: EU-KOMMISSION RECHTSSTAATSMECHANISMUS mit POLEN (6 Texte):

Inhaltsverzeichnis:

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

03.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHÄRFT KRITIK AN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Oettinger verschärft Kritik an Polen   

Wegen ihres umstrittenen neuen Mediengesetzes gerät Polen zunehmend unter Druck der EU-Kommission. "Es spricht viel dafür, dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen", sagte der auch für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Oettinger der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Dafür werde er sich bei der Sitzung der EU-Kommission am 13.Jänner einsetzen.     

Der Rechtsstaatsmechanismus, der 2014 eingeführt wurde, sieht einen verstärkten Dialog mit einem Mitgliedsland vor, wenn die EU-Kommission Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit befürchtet.

ZITATE-ENDE

10.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN: EU-KOMMISSION PRÜFT AB MITTWOCH

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Polen: EU-Kommission prüft ab Mittwoch

Die EU-Kommission geht nach ihrer Kritik am Kurs der neuen polnischen Regierung einem Medien-Bericht zufolge den nächsten Schritt in Richtung möglicher Konsequenzen. Die Kommission werde am Mittwoch in die vertiefte Prüfung von Polens Rechtsstaatlichkeit eintreten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".   

Der Schwerpunkt der Prüfung liege dabei auf der Reform des Verfassungsgerichts, die von der Kommission als unhaltbar angesehen werde. Die Prüfung werde in Abstimmung mit der so genannten Venedig-Kommission des Europarates stattfinden, berichtete die Zeitung.

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 120 EU: VERFAHREN GEGEN POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU: Verfahren gegen Polen   

Die EU-Kommission beginnt eine umfassende Prüfung umstrittener Reformen in Polen. Sie nutzt dazu erstmals ein 2014 geschaffenes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU, wie Vize-Kommissionschef Timmermans heute in Brüssel mitteilte.   

Anlass sind die verstärkte Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Regierung und die Reform des Verfassungsgerichts, die von Kritikern als Entmachtung des Gremiums gesehen wird. Die Kommission müsse die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten prüfen, "das hat nichts mit Politik zu tun", sagte Timmermans. Reaktionen >121

ZITATE-ENDE

13.01.2016 ORF TELETEXT Seite 121 ,,STRUKTURIERTER DIALOG" MIT POLEN

ZITATE: Österreich / EU POLITIK "Strukturierter Dialog" mit Polen   

Timmermans wurde beauftragt, durch einen Brief einen "strukturiertenDialog" mit Warschau einzuleiten. Gibt es in dem Dialogverfahren keine Einigung, kann dieses zu Sanktionen führen. Die Kommission wolle "einfach etwas mehr Informationen darüber, was in Polen passiert", sagte ein Regierungssprecher in Warschau. Man sei bereit, diese zu liefern.

Ministerpräsidentin Szydlo fand im Parlament deutlichere Worte. Sie rief die Opposition zur Einheit gegenüber "Verleumdungen" aus dem Ausland auf. Es sei "nicht wahr", dass es Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gebe. 

ZITATE-ENDE

18.05.2016 ORF TELETEXT Seite 122 BRÜSSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK

ZITATE: Österreich / EU POLITIK Brüssel setzt Polen unter Druck   

Die EU-Kommission setzt die neue polnische Regierung im Streit um die umstrittene Justizreform des Landes zusätzlich unter Druck. Die Regierung in Warschau habe nun bis zum 23.Mai Zeit, Bedenken auszuräumen, teilte die Brüsseler Behörde mit.   

Andernfalls werde in dem bereits   laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen der nächste Schritt eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob eine "systembedingte Gefahr" für die Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Das Verfahren der EU-Kommission ist bislang beispiellos.

ZITATE-ENDE

01.06.2016 ORF TELETEXT Seite 125 EU-POLEN: KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT

ZITATE: Österreich / EU POLITIK EU-Polen: Kein Ende im Justizstreit   

Die Justiz-Reform in Polen beschäftigt die EU weiter. Wie der Vizepräsident der EU-Kommission, Timmermans, mitteilte, beschloss die EU-Kommission eine schriftliche Bewertung. "Trotz starker Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, eine Lösung zu finden."   

Die Sorgen der EU-Kommission beziehen sich laut Timmermans auf die Zusammensetzung des polnischen Verfassungsgerichtes, auf dessen Urteile und ihre Einhaltung sowie auf jüngste Reformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau.   

ZITATE-ENDE

Zur Dokumentation und zum Beweis:

20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png



20160103 ORF TELETEXT Seite 120 OETTINGER VERSCHAERFT KRITIK AN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9552

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20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png



20160110 ORF TELETEXT Seite 120 POLEN EU KOMMISSION PRUEFT AB MITTWOCH.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9554

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20160113 ORF TELETEXT Seite 120 EU VERFAHREN GEGEN POLEN.png



20160113 ORF TELETEXT Seite 120 EU VERFAHREN GEGEN POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9556

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20160113 ORF TELETEXT Seite 121 STRUKTURIERTER DIALOG MIT POLEN.png



20160113 ORF TELETEXT Seite 121 STRUKTURIERTER DIALOG MIT POLEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=9558

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20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png



20160518 ORF TELETEXT Seite 122 BRUESSEL SETZT POLEN UNTER DRUCK.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10045

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20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png



20160601 ORF TELETEXT Seite 125 EU POLEN KEIN ENDE IM JUSTIZSTREIT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=10114

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Persönliche Hinweise: Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Links,  Transkriptionen etc zur Dokumentation und zum Beweis nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder jedoch ohne jegliche Gewähr. Es gilt die Unschuldsvermutung.

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 194 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg



OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9959

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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 01.02.2016
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT
www.ranovsky.at

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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT GENERALPROKURATUR Collagen 2: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TATORT BMJ CRIME SCENE BMJ DO NOT CROSS
REPUBLIC OF AUSTRIA CRIME SCENE FEDERAL MINISTRY OF JUSTICE DO NOT CROSS


REPUBLIK OESTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TATORT GENERALPROKURATUR C2.jpg



REPUBLIK OESTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TATORT GENERALPROKURATUR C1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9936

Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 178 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9795

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REPUBLIK OESTERREICH TATORT GENERALPROKURATUR Collage 2.jpg
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 178 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9795

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 178 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg



TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9795

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 171 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg


CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9727

Quelle: https://www.a3bs.com/thumblibrary/W64650/W64650_01_1200_1200_Crime-Scene-Tape-Do-Not-Cross.jpg

Quelle: http://galleryhip.com/crime-scene-do-not-cross-tape.html

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BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0 - SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

REPUBLIK ÖSTERREICH März 2016: Amtierender Bundespräsident: Dr. Heinz FISCHER (SPÖ)
Wahl des Bundespräsidenten Stichwahl am 22.05.2016. WAHL 2016: Kandidaten Ing. Norbert HOFER (FPÖ) und Dr. Alexander VAN DER BELLEN (GRÜNE-Bundessprecher in Ruhe).

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 01.02.2016
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

20130324 RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Mag. Dr. Beatrix KARL ua
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=38.0

20140120 RANOVSKY ZWILLINGE VGE-Strafanzeige gegen Dr. Wolfgang BRANDSTETTER ua
http://www.ranovsky.at/index.php?topic=39.0

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

TEPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 181 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 1: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 182 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 2: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 183 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 3: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 2 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 172 TATORT OGH 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 2 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 172 TATORT OGH 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 184 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 4: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 2 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 172 TATORT OGH 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 2 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 172 TATORT OGH 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 185 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 7 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 185 TATORT OGH 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 7 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 185 TATORT OGH 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TEMPORÄRER ANHANG:

TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 187 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 7 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 185 TATORT OGH 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 7 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 185 TATORT OGH 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 188 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BMJ Foto Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9723

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 190 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BMJ Foto Quelle www justiz gv at.jpg
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BMJ Foto Quelle www justiz gv at.jpg
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TEMPORÄRER TEXT-ANHANG ANTWORT 186:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 186 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam

1 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT VERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT VERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT VERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT VERBRECHER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

2 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT VERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT VERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT VERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT VERBRECHERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

3 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT TÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

4 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT TÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

5 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT BEITRAGSTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

6 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT BEITRAGSTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

7 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

8 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHREIBTISCHTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

9 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT VERDÄCHTIGE

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

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V1 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE ELEMENTE

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V2 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE ELEMENTE

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V3 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V4 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE TÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V5 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V6 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V7 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V8 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

V9 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT KRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT KRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT KRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT KRIMINELLE VERDÄCHTIGE

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

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SV1 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV2 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERVERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERVERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERVERBRECHERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERVERBRECHERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV3 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV4 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE TÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV5 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV6 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE BEITRAGSTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV7 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTER

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV8 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE SCHREIBTISCHTÄTERINNEN

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

SV9 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SACHVERHALT / VERDACHT (*):
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BMJ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OGH SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE VERDÄCHTIGE
REPUBLIK ÖSTERREICH DER OBERSTE GERICHTSHOF SCHÜTZT SCHWERKRIMINELLE VERDÄCHTIGE

(*) betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger

WISSENTLICHES VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER AMTSWEGIGKEIT, OBJEKTIVITÄT, WAHRHEITSFORSCHUNG, WAHRHEITSFINDUNG UND DER DIENSTAUFSICHT SOWIE DER VERFASSUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, CGEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE. (Europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der EU). OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE RICHTER, STAATSANWÄLTE UND JURISTEN AMTIEREN WEITER IN DER CAUSA. IN EINEM FUNKTIONIERENDEN RECHTSSTAAT SIND SIE VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN. Die schwerbeschuldigten Amtsträger der Republik Österreich dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere bekannte und unbekannte Täter sowie Verdächtige schützen. Das betrifft alle aktenführenden und informierten Amtsträger. Formaler Hinweis: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Beweis durch alle realen Sachverhalte und Akten der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE.
Zum Beispiel: www.ranovsky.at RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS vom 01.02.2016
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

STGB 302 Missbrauch der Amtsgewalt WISSENTLICH !!
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=378.0

KURZ UND BÜNDIG: REPUBLIK ÖSTERREICH NATIONALER SICHERHEITSRAT FASSUNG VOM 17.11.2001 gültig bis heute, 12.01.2016.

§ 2 Der Rat ist zu hören in allen Angelegenheiten der Sicherheitspolitik, die nach Ansicht eines stimmberechtigten Mitglieds des Rates von grundsätzlicher Bedeutung sind. § 4 Der Rat ist vom Bundeskanzler einzuberufen. Begehren zwei stimmberechtigte Mitglieder des Rates dessen Einberufung, so hat der Bundeskanzler eine Sitzung anzuberaumen, die innerhalb von 14 Tagen stattzufinden hat.

11.01.2016: ÖFFENTLICHE AUFFORDERUNG AN JEDEN AMTSTRÄGER AUF SOFORTIGE EINBERUFUNG DES NATIONALEN SICHERHEITSRATES DER REPUBLIK ÖSTERREICH.

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TEMPORÄRER TEXT-ANHANG ANTWORT 189:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 189 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

Mailadresse sta-anzeige@saubere-haende.org

http://www.akademie-des-lebens.at/buergerjournal/bernhard_lassy.php

TRANSKRIPTION:

Aufruf zum Sammeln von Dokumenten

Auf Grund vieler Rückmeldungen aus ganz Österreich habe ich schon lange den Eindruck gewonnen, dass die Staatsanwaltschaften machen was sie wollen. Das wäre ja im Prinzip auch so wie gedacht allerdings nur dann wenn das verantwortungsvoll, sauber und nachvollziehbar funktioniert.

Es gibt viele Anzeigen die ohne Verfahren einfach eingestellt und nicht bearbeitet werden. Da nie ein Verfahren eröffnet wurde bekommt man auch häufig keine nachvollziehbaren Gründe genannt warum kein Verfahren aufgenommen wurde. Das hat dann zur Folge dass man auch keinen Fortführungsantrag machen kann, da es ja kein Verfahren gab.

Für mich bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft einfach sagt ,,interessiert mich nicht". Dieses Verhalten zeigt sich ganz offensichtlich bei Menschen die sich gegen die Obrigkeit wehren.

Die Idee dazu ist, möglichst viele Anzeigen, die einfach ohne ein Verfahren und häufig inzwischen auch ohne Begründung eingestellt wurden, zu dokumentieren. Mir reicht das Schreiben der Staatsanwaltschaft, das Thema der Anzeige muss ich nicht wissen.

Das Ziel ist es möglichst viele dieser Absagen der Staatsanwaltschaft zu sammeln um dann mittels einer Anfrage im Parlament die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften zu hinterfragen. Zur Zeit steht der Willkür und Korruption Tür und Tor offen und dass muss geändert werden.

Zum Sammeln der Dokumente wurde die Mailadresse: sta-anzeige@saubere-haende.org eingerichtet.

Präsident Bernhard Lassy - Saubere Hände, Verein zur Unterstützung von schikanierten Personen ( durch Amtsmissbrauch, Behörden, Organisationen & Personen ) Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten

Wien, am 15.04.2016


TRANSKRIPTION-ENDE

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TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 191 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

REPUBLIK OESTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TATORT BMJ Collage 3.jpg



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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BUNDESMINISTERIUM FUER JUSTIZ Foto austria forum.jpg
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BUNDESMINISTERIUM FUER JUSTIZ Foto austria forum.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 192 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

PLANQUADRAT VÖLKERMORD

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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH BUNDESMINISTERIUM FUER JUSTIZ Foto austria forum.jpg
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 170 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 193 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

PLANQUADRAT VÖLKERMORD

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 178 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 178 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165
TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
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Foto-Quelle:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
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TATORT REPUBLIK OESTERREICH GENERALPROKURATUR FOTO 1 Quelle generalprokuratur.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

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OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 12 ANTWORT 171 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.165

CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg



CRIME SCENE DO NOT CROSS galleryhip screen 2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9727

Quelle: https://www.a3bs.com/thumblibrary/W64650/W64650_01_1200_1200_Crime-Scene-Tape-Do-Not-Cross.jpg

Quelle: http://galleryhip.com/crime-scene-do-not-cross-tape.html

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9729

Quelle: http://wac.450f.edgecastcdn.net/80450F/wgna.com/files/2014/02/Crime-Scene-Do-Not-Cross-credit-iStock-91825133.jpg

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

TEMPORÄRER ANHANG:

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9959

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SEITE 14 ANTWORT 196 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 1:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9999

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 2:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS 2 Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10001

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10008

Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9782

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 198 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

19.05.2016 13:00 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTÖRUNGSWAFFE ZITATE:

http://www.pressetext.com/news/20160519020

DRUCKEN http://www.pressetext.com/print/20160519020

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10051

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SEITE 14 ANTWORT 199 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 4:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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OESTERREICH TAETERINNEN UND TAETER AKTENFUEHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN 4.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10106

Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9752

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SEITE 14 ANTWORT 200 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 5:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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SOKO BRUNNENMARKT MORD (STAATSANWALTSCHAFT WIEN)
Seite 20 Antwort 285ff http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=55.300

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EU-RECHT SEITE 1 ANTWORT 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#9
EU-RECHT | 13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT
SEITE 1 ANTWORT 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen.
14.09.2017 Begründung kurz und bündig: Vollständiges Versagen der REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG (DIENSTAUFSICHT).
Die RANOVSKY ZWILLINGE werden seit Jahren in der Fremde gefoltert (unmenschlich behandelt): Schwere Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen uva.
Sachverhalt Republik Österreich Justiz: Vollständiges Versagen der Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht.

20170913 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.png



20170913 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.png
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13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120: EU-Kommissionschef Juncker:
"Rechtstaatlichkeit ist in der Union keine Option, sie ist eine Pflicht."
Quelle: http://teletext.orf.at/

13.09.2017 ORF EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker sinngemäß sowie kurz und bündig:

RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT.

RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.

RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER EU EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER EU.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER UNION EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER UNION.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER EUROPÄISCHEN UNION EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER EU.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER UNION.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION.


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PLANQUADRAT VÖLKERMORD: Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

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TEMPORÄRER ANHANG:

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

GEGEN DAS VERGESSEN 2ST (WIEDERHOLUNG START-BEITRAG):

DIE WOCHENSCHAU GEGEN DAS VERGESSEN 2 (ANTWORT 180-224:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=959.0



CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG
BEITRAGSTÄTER UND SCHREIBTISCHTÄTER


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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

01.12.2016 http://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 6 Quelle www ogh gv at.jpg



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REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 1: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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SEITE 13 ANTWORT 182 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180


REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
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REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 2: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
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SEITE 13 ANTWORT 183 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 2 Quelle www ogh gv at.jpg SYMBOLFOTO
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REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
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TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT BMJ Collagen 3: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
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REPUBLIK OESTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TATORT BMJ Collage 4.jpg
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
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SEITE 13 ANTWORT 193 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT GENERALPROKURATUR Collagen 1: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TATORT BMJ CRIME SCENE BMJ DO NOT CROSS
REPUBLIC OF AUSTRIA CRIME SCENE FEDERAL MINISTRY OF JUSTICE DO NOT CROSS


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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT GENERALPROKURATUR Collagen 2: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TATORT BMJ CRIME SCENE BMJ DO NOT CROSS
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SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 1:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 2:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS 2 Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
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SEITE 14 ANTWORT 198 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10051

19.05.2016 13:00 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTÖRUNGSWAFFE ZITATE:

http://www.pressetext.com/news/20160519020

DRUCKEN http://www.pressetext.com/print/20160519020

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10051

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE 1.jpg



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SEITE 14 ANTWORT 199 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 4:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
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SEITE 14 ANTWORT 200 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TÄTERINNEN UND TÄTER 5 AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TATORT REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT WIEN
TATORT BMJ
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ


Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 5:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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SEITE 14 ANTWORT 202 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TÄTERINNEN UND TÄTER 6 AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TATORT REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT WIEN
TATORT SCHMERLINGPLATZ 11
TATORT JUSTIZPALAST
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT OLG WIEN


Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 6:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ OBERLANDESGERICHT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 14 ANTWORT 203 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 14 ANTWORT 204 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

ANZEIGEPFLICHT, BEGEHUNG DURCH UNTERLASSUNG, STRAFBARKEIT DES VERSUCHES uvam

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15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 14 ANTWORT 205 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL:

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BRIEF SUMMARY

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 15 ANTWORT 211 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

Für die Behörden in öffentlichen Strafsachen von Schwerverbrechen:

2016 DR JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL: Zählung Mag. Andreas RANOVSKY:
Auflage 1: 15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
Auflage 2: 26.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
Umschlag Seite 3 (Rückseite):

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2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH KIDNAPPERS Auflage 2 U3T4.jpg



2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH KIDNAPPERS Auflage 2 U3T4.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - KARL KRÖLL, BRUDER VON FRANZ KRÖLL (POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL) ... SEITE 15 ANTWORT 215 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ZITATE-ENDE

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - KARL KRÖLL, BRUDER VON FRANZ KRÖLL (POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL) ... SEITE 15 ANTWORT 216 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: Warum hörte niemand den Schuss? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: Warum hörte niemand den Schuss? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28f ZITAT: MUSSTE ER STERBEN, WEIL SIE SCHWEIGT? ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 30 ZITATE: Er musste sterben, weil er zu viel wusste. ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 30f ZITAT: NATASCHA KAMPUSCH "Sie weiß alles - aber sie bleibt bei ihrer eigenen Wahrheit" ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITAT: ES WAR MORD! ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: WARUM HÖRTE NIEMAND DEN SCHUSS? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITAT: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ZITAT-ENDE

09.10.2010 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Collage 5:
(Hinweis: Collagen 1-4 in Arbeit. Bitte um Geduld und Verständnis.)

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ... DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 Zitate: ES WAR MORD. ... DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ... WARUM HÖRTE NIEMAND DEN SCHUSS? Das hat mir bis heute kein Mensch erklären können. Er erschießt sich angeblich. Und niemand hört es. In einer Sommernacht, in der zudem fast jeder bei offenen Fenstern schläft. Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, WEIL DER TÄTER EINE WAFFE MIT SCHALLDÄMPFER BENUTZTE? Zitate-Ende

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 sinngemäß: NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 sinngemäß: NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUF DER TERRASSE IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

Logische und schlüssige Folgerungen nach glaubhaften Quellen: Niemand hört den Schuss aus der Dienstwaffe, die keinen Schalldämpfer besitzt und mit der sich Polizeioberst Franz KRÖLL angeblich selbst erschießt.

NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IM ORT HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IN DER SIEDLUNG HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IN DER WOHNHAUSANLAGE HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

Weitere logische und schlüssige Folgerungen: ...

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

01.12.2016 http://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Inhaltsverzeichnis für an der Causa Ranovsky Zwillinge interessierte Mitmenschen.
Inhaltsverzeichnis zeitlich und alphabetisch absteigend - mit links oben "Betreff" 2x anklicken.
(in umgekehrte alphabetischer Reihenfolge und jeweils beginnend mit der größten Zahl, zB: 2015 vor 2009 )

Hinweis: Die meisten Beiträge der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE beginnen mit einer "technischen Datumsangabe", zB
MI 09.05.2012 entspricht 20120509 - Somit läßt sich die Causa (bis auf Ausnahmen) zeitlich ordnen.

Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

ZZ HINWEIS AUCH AUF ANDERE FÄLLE ZUERST, zum Beispiel:

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,409.0.html

ZZ BRD Österreich Der Fall LEONIE WICHMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,381.0.html

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

INHALTSVERZEICHNIS:

Ganz oben: 7 fixierte Themen

Ranovsky Zwillinge KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

Ranovsky Zwillinge IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.html

Ranovsky Zwillinge BEITRÄGE ZUM SIEG ÜBER SCHWERVERBRECHER UND SCHWERVERBRECHEN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=269.0

Platzhalter für den "Notfall", wenn interne Links nicht "funktionieren"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=389.0

ORF TELETEXT "100 SEITEN MIT 1 KLICK" BILD und TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=766.0

LINKS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=890.0

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ZZ STPO 2015 ... PARLAMENT 21.06.2014
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=940.0

ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0

ZZ SCHWERVERBRECHEN GEGEN DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

ZZ Rechtsmeinung Vorgriff auf die Beweiswürdigung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=524.0

ZZ PETER RUZSICSKA | KRIEG GEGEN KINDER | MENSCHENRECHTE KEINE VERJÄHRUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=454.0

ZZ PATIENTENDATEN VERKAUF DEAL? BESTECHUNG?
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=872.0

ZZ Parlament MISSBRAUCHSOPFER Manuel Nowatschek
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=443.0

ZZ OÖ MARIA WEISSENBÖCK 77 WIRD ZUGEMAUERT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,523.0.html

ZZ Medien
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=420.0

ZZ KLAGEMAUER TV | RECHT UND UNRECHT | JUGENDÄMTER | GEHEIMJUSTIZ | SEXZWANG | T
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=887.0

ZZ KINDESMISSBRAUCH | MEHRERAU | KREMSMÜNSTER BERICHT | VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=828.0

ZZ KINDER STERBEN ZDF FRONTAL 21 Das Versagen der Jugendhilfe
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=433.0

ZZ KAPRUN INFERNO || IM NAMEN DER REPUBLIK 20040219 LG SALZBURG 37 Hv 60/02d
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=911.0

ZZ KAPRUN INFERNO | 20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=909.0

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL | 155 KRIMINALFALL KAPRUN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=409.0

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0

ZZ EVELYN MAYER gegen NÖ Informationskette zum Landeshauptmann
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,516.0.html

ZZ ELMAR BATTLOGG VORARLBERG CHRONISCHER SCHMERZPATIENT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=899.0

ZZ DR DAGMAR ZIDEK DIE SEITE DER WAHRHEIT OHNE MAULKORB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=934.0

ZZ DER FALL SOFIA (WN) | DER FALL SOPHIE Z (W) | BETREUER, DIE SAUFEN UND KIFFEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=871.0

ZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0

ZZ BRD ÖSTERREICH Der Fall LEONIE WICHMANN ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=381.0

ZZ UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

ZZ 20131029 PARLAMENT NATIONALRAT ANGELOBUNG 29.10.2013 DIENSTEID WEISUNGSRECHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=885.0

ZZ 20130806 1431 OTS SJ Linz Treten Sie zurück Frau Mikl-Leitner
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=868.0

ZZ 20130415 Bericht Evaluierung des Falles Natascha Kampusch Text | Ranovsky
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=831.0

ZZ 20130316 STARS MIT HERZ UND WENN DAS SCHICKSAL ES WILL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=472.0

ZZ 20130123 MEHRERAU | LG FELDKIRCH KIPPT VERJÄHRUNG VON MISSBRAUCH | OGH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=770.0

ZZ 2013 BMJ THE AUSTRIAN JUDICAL SYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=897.0

ZZ 2013 BMJ DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=896.0

ZZ 20120906 1313 KURIER Österreichs Jugend besonders leseschwach
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=518.0

ZZ 20120831 NEWS STAATSANWALT "ERSCHIESST" AKTIVISTEN | ...
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0

ZZ 20120628 PARLAMENT KOMMUNIQUE KAMPUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=469.0

ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=453.0

ZZ 20120329 Parlament Anfrage BESACHWALTERUNG WILLKÜR Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

ZZ 20111123 BERICHT DER STAATSANWALTSCHAFT INNSBRUCK Text (NATASCHA KAMPUSCH)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=878.0

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort | FOLTERBESCHWERDE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=376.0

ZZ 2008 BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT UND ABSCHLUSSBERICHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=893.0

ZZ 20060906 2015 ORF2 NATASCHA KAMPUSCH TRANSKRIPT DES INTERVIEWS (FULL VERSION)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=877.0

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK | PETITION | PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER S 2
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.0

WANTED NÖ ASPANG BRUTALE PISTOLEROS RAUBTEN SUPERMARKT AUS |||| GEFASST !!!!!!!!
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=938.0

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL 31.01.2015 ff
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=264.0

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ ÖSTERREICH Sachverhalt
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=806.0

voll fit oder schwerbehindert?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=314.0

VERWALTETE KINDER PDF DOWNLOAD ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=431.0

VERDACHT | TATORT 3 | UNI WIEN ALES Austrian Center for Law Enforcement Sciences
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=338.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH !!!!! UNFASSBARES LEIDEN !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB | VERDACHT FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH - TRENNUNGSOPFER | MISSBRAUCH UNO VATIKAN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,762.0.html

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | DR RATZ: UNFÄHIGE RICHTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0

VERBRECHENSOPFERGESETZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=365.0

Untersuchungskommission Wilhelminenberg| MO 23.02.2015 22:10 PULS4 HORRORSCHLOSS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=444.0

TERRORISTISCHE STRAFTATEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=328.0

STRAFTATEN GEGEN DIE MENSCHHEIT DATEIEN ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=425.0

STOCKHOLM SYNDROM - JESPER JUUL - DR RZESZUT 201011xx
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=364.0

STGB 302 Missbrauch der Amtsgewalt | VÖLKERSTRAFGESETZBUCH | NAT. SICHERHEITSRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=378.0

STGB 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=398.0

STGB 104 SKLAVEREI VERDACHT JUGENDWOHLFAHRT KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=393.0

SPITZENSPORT GEGEN SCHWERVERBRECHEN AN KINDERN - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,763.0.html

SIEDER SMIOSKI DER KINDHEIT BERAUBT || Verdacht VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=585.0

SIDO vs HEINZL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=632.0

SCHWERWIEGENDER VERDACHT: TERROR DIKTATUR 2 KL SS WIEDERHOLEN STATT 1 KL GYM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=410.0

REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT ST. PÖLTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=438.0

RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=401.0

PP 1-4 * 5 IM NAMEN DER ORDNUNG - HORST SCHREIBER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=481.0

PFLICHTEN DES RICHTERS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html

Parlament Antwort FALSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=379.0

OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0

OBSORGE GROSSELTERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=369.0

NÖ LH DI DR ERWIN PRÖLL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=461.0

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
(NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO ZIERCKE EDATHY & ua)
15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL
SEITE 14 ANTWORT 203 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=345.0

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

KURIER - SKANDALHEIM WILHELMINENBERG W01-W20 | STA ERMITTELT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=342.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.0

KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=355.0

JUSTIZ WISSENSWERTES KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=290.0

JUSTIZ VERTRAUENSOFFENSIVE - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=499.0

justiz schmankerl sponsoren gesucht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=340.0

JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM - OTS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=802.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0 HINWEIS: Stand 2012 !!

heute ist alles anders - VERDACHT JUWO STERNENKINDER
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=471.0
heute ist alles anders - das ist richtig, aber keine begründung gegen missstände aller art.
es gilt die unschuldsvermutung. es besteht begründeter verdacht.

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER - JUSTIZ - BEHÖRDEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=421.0

HANS WEISS TATORT KINDERHEIM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=597.0

GESETZESTEXTE KURZ & BÜNDIG 01-10 AUSKUNFT - MISSSTÄNDE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=368.0

GESETZE JUDIKATUR etc | AUSKUNFTSBEGEHREN und AUSKUNFTSPFLICHTGESETZE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=293.0

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0
(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)

GEGEN DAS VERGESSEN 2 (NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=959.0

Fristsetzungsantrag
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=388.0

Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

EUROPOL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=470.0

EU-RECHT | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=869.0

ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

Europäische Menschenrechtskonvention Stand August 2012
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=468.0

EGMR 11-20 EGMR und VERFAHRENSORDNUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.2016
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deu

EGMR 01-10 EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=466.0
!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.2016
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deu

DR ADRIAN HOLLAENDER ANZEIGEPFLICHT VERDACHT MISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=337.0

DIE WOCHENSCHAU ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS SOWIE GEGEN VERGESSEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=876.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE AMTSTRÄGER JUSTIZ JAHRTAUSENSKANDAL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=845.0

CAUSA RANOVSKY von Amts wegen an EGMR UNO ICC
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=475.0

BVT und die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=861.0

BÜRO LH DI DR ERWIN PRÖLL - Rudolf Tröszter
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=460.0

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

BRD NORDSEE-INSEL AMRUM - SEBASTIAN (10) vermisst + tot
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=473.0

BMJ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG GESCHÄFTSORDNUNG 2010-2015 TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=898.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

BESCHULDIGTE DÜRFEN LÜGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=822.0

BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

BAK und der JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=344.0

ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=449.0

aktuell an Kindern angewendete psychopharmakologische Substanzen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=435.0

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=483.0

20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.0

20120625 0401 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=456.0

20120606 Dr. Eckart RATZ, PRÄSIDENT OGH, amtiert befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=427.0

20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120526 OFFENER BRIEF 2 (Antworten auf aktuelle Fragen zur CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,375.0.html

20120525 0909 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,372.0.html

20120522 LG WN ZAHLUNGSAUFTRAG 98 EURO - EXEKUTION
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=429.0

20120522 FAX-7 an BMJ Mag Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=362.0

20120522 FAX-6 an BMJ Dr Caroline KINDL, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=361.0

20120522 FAX-4 an BMJ Mag Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=359.0

20120522 FAX-3 an BMJ Dr Johannes REHULKA, Stv Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=358.0

20120522 FAX-2 an BMJ Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=357.0

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120516 BMJ DR PETER BARTH mit FAX 20120601 0724 an VGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,411.0.html

20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,354.0.html

20120508 ANPATZER gegen korrekte Menschen OFFENER BRIEF
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,332.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Wolfgang ZANGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,319.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Roman HAIDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,323.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Harald STEFAN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,321.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Leopold MAYERHOFER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,324.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Christian LAUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,322.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Bernhard VOCK
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,320.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL ANTWORT 22-27
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=417.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 18-21
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=416.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 15-17
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=415.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 12 13
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=406.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 03-09
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=405.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 01 02 10 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=404.0

20120426 Causa Ranovsky BMfJ DR BEATRIX KARL Anfragebeantwortung
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,304.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120423 Medien Frage 01 Wie können alle Richter befangen sein? || Fragen 01-03
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=292.0

20120421 RA DR ADRIAN HOLLAENDER OPFERSTELLUNG OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,312.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Karin Scheele
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,268.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Barbara Schwarz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,267.0.html

20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,299.0.html

2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

20111118 OLG WIEN Ns 75/11b Beschluss: LG SP BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,283.0.html

201109xx BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=366.0

20110719 OLG WIEN | 2013 VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN | SCHLÜSSELWORT DIENSTAUFSICHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=418.0

20110608 BMJ Dr. Erich Michael STORMANN nicht zuständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,298.0.html

20110606 An s.g. Leitendenden StA Dr. Michael STORMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,300.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute in Österreich Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20110408 OLG WIEN Ns 17/11y Beschluss: LG WN BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,282.0.html

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,313.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inh.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100803 VGE-ABLEHNUNGSANTRAG an das BG XXX | Mücke Elefant
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=382.0

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091223 VGE-FAX an 8 JUSTIZ-Diensstellen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,412.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,311.0.html

20080101 OPFERRECHTE - DR ELISABETH RECH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquafloß - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=306.0

20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

20070520 ZEUGE 25 ISIDOR RIEPL Regierungsrat i.R. 22.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=870.0

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

20070520 Ranovsky Zwillinge SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=436.0

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=784.0

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 3x halbvolley in 5 Sekunden - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=279.0

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren ! VOLL FIT ! "TATORT VIDEO"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=261.0

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schleppliftfahren - VOLL FIT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=276.0

200512xx Alter 4,3 Jahre selbständig Liftfahren und Schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=284.0

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

2001 GEBURTSJAHR DER RANOVSKY ZWILLINGE

1987xxxx - NÖ HPZH HEILPÄDAGOGIK ALS KINDERPSYCHIATRIE !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=275.0

1970xxxx Klare öffentliche Aufträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#10
EU-RECHT 2 | BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2018)
SEITE 1 ANTWORT 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0
siehe auch
EU-RECHT | BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2016)
SEITE 1 ANTWORT 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

KURZ & BÜNDIG:
EU-RECHT 2 | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU | BESCHWERDE
SEITE 1 ANTWORT 10 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0
BESCHWERDE AN DIE EU KOMMISSION (Fassung 2018)
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/actions-available-eu-level_de Rechtsmittel auf EU-Ebene ... Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ... Die Europäische Kommission ... Der Europäische Bürgerbeauftragte ...
2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/submit-complaint_de Verfahren für das Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission ... Einreichen einer Beschwerde per Internet ... Einreichen einer Beschwerde per E-Mail oder per Pos ... Schicken Sie Ihre Beschwerde an ... Vertragsverletzungsverfahren ... Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet. ...

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2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/actions-available-eu-level_de

Rechtsmittel auf EU-Ebene

In der Regel ist es für Sie zwar leichter, Ihre Rechte in dem Land durchzusetzen, in dem Sie leben, doch bietet auch die Europäische Union Rechtsmittel, die Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte nützlich sein können.

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments

Nach Artikel 227 AEUV haben Sie das Recht, an das Europäische Parlament eine Petition über die Anwendung des Unionsrechts zu richten. Sie können Ihre Petition per Post oder online über die Website des Europäischen Parlaments einreichen. Mehr über Petitionen an das Europäische Parlament finden Sie auf der Website zum Thema Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit. (*1) (*2) (*3)

Die Europäische Kommission

Sie können sich in Bezug auf jede Maßnahme (Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt), Unterlassung oder Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats, die Ihres Erachtens gegen das EU-Recht verstößt, bei der Europäischen Kommission beschweren.

Die Europäische Kommission kann Ihre Beschwerde jedoch nur dann entgegennehmen, wenn sie einen Verstoß einer Behörde eines Mitgliedstaats gegen das EU-Recht betrifft. Wenn es bei Ihrer Beschwerde um eine Handlung einer Privatperson oder einer privaten Stelle geht, müssen Sie – sofern Sie nicht nachweisen können, dass nationale Behörden beteiligt sind – den Fall auf nationaler Ebene lösen, das heißt vor Gericht oder mithilfe alternativer Streitbeilegungsverfahren. Die Europäische Kommission kann keine Fälle bearbeiten, an denen lediglich Privatpersonen oder private Stellen beteiligt sind und keine öffentlichen Behörden.

Wenn Sie sich nicht gut mit EU-Recht auskennen, ist es für Sie wahrscheinlich schwierig, genau zu bestimmen, gegen welche EU-Rechtsvorschrift verstoßen wurde. Auf ,,Ihr Europa – Beratung" erhalten Sie dazu rasch und unbürokratisch Auskuft in Ihrer Sprache. (*4)

Der Europäische Bürgerbeauftragte

Falls die Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch die Europäische Kommission Sie nicht zufriedenstellt, können Sie sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten (Artikel 24 und 228 AEUV) wenden. (*5) (*6)

(*1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:C2012/326/01&from=EN

(*2) http://www.europarl.europa.eu/about-parliament/en

(*3) https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/eu-citizenship/eu-citizenship_de (VIELES NICHT AUF DEUTSCH)

(*4) https://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm

(*5) https://www.ombudsman.europa.eu/de/home (VIELES NICHT AUF DEUTSCH)

(*6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2012.326.01.0001.01.ENG

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2018 Quelle: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/how-make-complaint-eu-level/submit-complaint_de

Verfahren für das Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission

Um uns das Verständnis Ihres Problems zu erleichtern, verwenden Sie bitte das Muster für das Beschwerdeformular. Sie können es in einer beliebigen EU-Amtssprache ausfüllen. Sie sollten darin folgende Angaben machen:

•   Beschreiben Sie genau, wie die nationalen Behörden Ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstoßen haben, und nennen Sie die Rechtsvorschrift, um die es geht.

•   Wenn Sie bereits Schritte unternommen haben, erläutern Sie diese bitte.

Wie verfährt die Europäische Kommission mit Ihrer Beschwerde?

Beschwerden bei der Europäischen Kommission durchlaufen folgendes Verfahren:

•   Die Europäische Kommission bestätigt Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen den Eingang Ihrer Beschwerde.

•   Falls Sie nicht das Beschwerdeformular verwendet haben, wird die Kommission Sie auffordern, Ihre Beschwerde erneut einzureichen.

•   Innerhalb der darauffolgenden zwölf Monate prüft die Kommission Ihre Beschwerde und entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat einleitet.

•   Ist Ihr Fall besonders kompliziert oder erfordert er eingehendere Rückfragen oder Ermittlungen, so kann es auch länger als zwölf Monate dauern, bis die Kommission zu einer Entscheidung gelangt. Sie werden benachrichtigt, wenn die Prüfung länger als 12 Monate dauert.

•   Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Ihre Beschwerde begründet ist und leitet sie daraufhin ein formelles Verfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat ein, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und über den weiteren Verlauf unterrichtet.

•   Ist die Kommission hingegen der Ansicht, dass Ihr Fall effizienter auf informelle Weise oder im Wege der alternativen Streitbeilegung gelöst werden könnte, wird sie Ihnen vorschlagen, Ihr Dossier an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.

•   Liegt in Ihrem Fall nach Auffassung der Kommission kein Verstoß gegen EU-Recht vor, so teilt sie Ihnen dies schriftlich mit; danach wird Ihr Dossier geschlossen.

•   Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Kommission zusätzliche Unterlagen zu Ihrer Beschwerde zu übermitteln oder um ein Treffen mit einem Kommissionsvertreter zu ersuchen.

Mehr über die Beziehungen der Kommission zu Beschwerdeführern: Mitteilung über die Beziehungen zu Beschwerdeführern in Fällen der Anwendung von Unionsrecht.

Einreichen einer Beschwerde per Internet

Füllen Sie das Online-Beschwerdeformular aus und übermitteln Sie es.

Einreichen einer Beschwerde per E-Mail oder per Post

Wenn Sie Ihre Beschwerde per E-Mail oder per Post einreichen möchten, füllen Sie bitte das in allen EU-Amtssprachen verfügbare Muster für das Beschwerdeformular aus. Bitte befolgen Sie die Anweisungen im Formular.

Anhand des Formulars können Sie Ihre Beschwerde besser gliedern und sicherstellen, dass sie alle wichtigen Informationen enthält. Füllen Sie das Formular bitte am Bildschirm oder gut leserlich per Hand aus, damit es problemlos ausgewertet werden kann.

Beschwerdeformular: Mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts durch einen Mitgliedstaat
Deutsch (52.2 KB - DOCX)
Andere Sprachen (23)

Schicken Sie Ihre Beschwerde an:

Europäische Kommission
Generalsekretariat
B-1049 Brüssel
BELGIQUE/BELGIË
oder an die
Vertretung der Kommission in Ihrem Land
oder
per Fax: 3222964335

Vertragsverletzungsverfahren

Beschwerden sind für die Kommission eine wichtige Informationsquelle für die Ermittlung etwaiger Vertragsverletzungen. Es liegt im Ermessen der Kommission, ob sie ein formelles Verfahren einleitet oder nicht. Selbst wenn die Prüfung der Beschwerde ergibt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, ist sie dazu nicht verpflichtet. Bringt die Kommission einen Fall vor den Gerichtshof und obsiegt, so ist das betreffende EU-Land verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu treffen. Daraus leitet sich jedoch kein unmittelbarer Anspruch der Beschwerdeführer auf Ausgleich oder Schadensersatz ab. Entschädigungsforderungen müssen Sie separat innerhalb der in Ihrem Land geltenden Fristen vor einem nationalen Gericht erheben.

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#11
EU-RECHT 2 | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
SEITE 1 ANTWORT 11 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

20.07.2019 ORF TELETEXT Seite 120 sinngemäß DIE RECHTSSTAATLICHKEIT MUSS FÜR ALLE GELTEN
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT RECHTSSTAATLICHKEIT ÖSTERREICHS
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT DIE RECHTSSTAATLICHKEIT ÖSTERREICHS
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT RECHTSSTAATLICHKEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
17.07.2019 ORF TELETEXT Seite 122 sinngemäß EU-KOMMISSION PRÜFT DIE RECHTSSTAATLICHKEIT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

20190720 ORF TELETEXT Seite 120 DIE RECHTSSTAATLICHKEIT MUSS FUER ALLE GELTEN.png



20190720 ORF TELETEXT Seite 120 DIE RECHTSSTAATLICHKEIT MUSS FUER ALLE GELTEN.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=12871

Quelle: http://teletext.orf.at/ 20.07.2019 SEITE 113 ZITATE: POLITIK Österreich / EU

Geldstrafen bei Verstoß gegen EU-Recht

Die finnische EU-Ratspräsidentschaft will finanzielle Sanktionen einführen, wenn sich EU-Staaten nicht an das EU-Recht halten.   

Bei groben Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit sollen EU-Gelder gekürzt werden. Die Rechtsstaatlichkeit müsse für alle gelten, sagt die finnische Justizministerin Henriksson. 

Die scheidende Justizkommissarin Jurova begrüßt die Pläne der Finnen. "Wir sollten garantieren, dass das Geld der Steuerzahler in die Länder geht, in denen das Justizsystem funktioniert", sagt Jurova.


ZITATE-ENDE

20190717 ORF TELETEXT Seite 122 EU KOMMISSION PRUEFT RECHTSSTAATLICHKEIT.png



20190717 ORF TELETEXT Seite 122 EU KOMMISSION PRUEFT RECHTSSTAATLICHKEIT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=12873

Quelle: http://teletext.orf.at/ 17.07.2019 SEITE 122 ZITATE: POLITIK Österreich / EU

EU-Kommission prüft Rechtsstaatlichkeit

Österreich wird sich künftig regelmäßig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen müssen. Die für die Einhaltung von europäischen Standards zuständige EU-Kommission kündigte an, ab sofort einmal im Jahr die Lage in allen Mitgliedstaaten zu begutachten.   

Das neue System werde die "Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern", so die Kommission. Über mögliche notwendige Konsequenzen solle dann mit dem Europaparlament und dem Rat geredet werden. 

Damit reagiert die Kommission offenbar auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten der Kommission Einseitigkeit vorgeworfen.   


ZITATE-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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Temporärer Anhang:

EU-RECHT | 13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT
SEITE 1 ANTWORT 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen.
14.09.2017 Begründung kurz und bündig: Vollständiges Versagen der REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG (DIENSTAUFSICHT).
Die RANOVSKY ZWILLINGE werden seit Jahren in der Fremde gefoltert (unmenschlich behandelt): Schwere Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen uva.
Sachverhalt Republik Österreich Justiz: Vollständiges Versagen der Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht.

20170913 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.png



20170913 ORF TELETEXT Seite 120 RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=295.0;attach=11197

13.09.2017 ORF TELETEXT Seite 120: EU-Kommissionschef Juncker:
"Rechtstaatlichkeit ist in der Union keine Option, sie ist eine Pflicht."
Quelle: http://teletext.orf.at/

13.09.2017 ORF EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker sinngemäß sowie kurz und bündig:

RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT.

RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT.

RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER EU EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER EU.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER UNION EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER UNION.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST IN DER EUROPÄISCHEN UNION EINE PFLICHT.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST EINE PFLICHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION.


RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER EU.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER UNION.
RECHTSSTAATLICHKEIT IST PFLICHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION.


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PLANQUADRAT VÖLKERMORD: Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

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TEMPORÄRER ANHANG:

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
SEITE 1 ANTWORT 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

GEGEN DAS VERGESSEN 2ST (WIEDERHOLUNG START-BEITRAG):

DIE WOCHENSCHAU GEGEN DAS VERGESSEN 2 (ANTWORT 180-224:
NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=959.0



CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL
REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG
BEITRAGSTÄTER UND SCHREIBTISCHTÄTER


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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

01.12.2016 http://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 13 ANTWORT 181 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.180

REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
TÄTERINNEN UND TÄTER: AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE AMTSTRÄGER DER JUSTIZ uvam
REPUBLIK ÖSTERREICH TATORT OGH Collagen 1: FÜR ALLE JUSTIZVERBRECHENSOPFER
TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF CRIME SCENE DO NOT CROSS SUPREME COURT CRIME SCENE

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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TATORT BMJ CRIME SCENE BMJ DO NOT CROSS
REPUBLIC OF AUSTRIA CRIME SCENE FEDERAL MINISTRY OF JUSTICE DO NOT CROSS


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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
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REPUBLIK ÖSTERREICH CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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PLANQUADRAT VÖLKERMORD:

Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
2007/2009-2016 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH
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Öffentlicher Auftrag an jeden Amtsträger sofort die Rechtsstaatlichkeit der REPUBLIK ÖSTERREICH zu prüfen. Es besteht der schwerwiegend begründete Verdacht: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) nicht im Amt gelebt wird. BZW: Der Öffentlichkeit wird Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt, die real (objektiv wahr) im Amt nicht gelebt wird. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ist kein Einzelfall. Die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE ,,Jahrtausendskandal REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ und VERWALTUNG" ist die Spitze eines riesigen Eisberges von Opfern schwerkrimineller Machthaber. Die REPUBLIK ÖSTERREICH kann ihre Menschenkinder nicht schützen.

Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Foto Quelle: http://austria-forum.org/attach/Bilder_und_Videos/Bilder_Wien/1070/4012/1070_Museumstra%C3%9Fe_-_Palais_Trautson_-_Justizministerium_IMG_4012.jpg
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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Das kann jedem passieren: Es steht unwiderlegbar fest: Die RANOVSKY ZWILLINGE waren bei den VGE VOLL FIT: www.ranovsky.at Die gesunden und extrem sportlichen Menschenkinder werden seit Jahren als Schwerbehinderte in einer Art NÖ-Kinderheimpsychiatrie festgehalten. Schwerverbrechen: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Folter (EMRK), schwerkrimineller Missbrauch der Amtsgewalt, schwerer Betrug, Unterdrückung aller VGE-Beweismittel, uvam. Die objektive Wahrheit wird beharrlich ignoriert. Die real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE werden existenziell bedroht. Alle Täter, Schreibtischtäter, Beitragstäter und Verdächtigen laufen frei herum. Die wegen Schwerverbrechen beschuldigten Amtsträger dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. In einem funktionierendem Rechtsstaat sind die beschuldigten Amtsträger sofort zu suspendieren und die Schwerverbrechen gegen die RANOVSKY ZWILLINGE und deren VGE sofort zu beenden und vollständig zu klären: Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht sowie Verfassung der REPUBLIK ÖSTERREICH, EMRK, GCEU und EU OPFERSCHUTZRICHTLINIE.
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SEITE 14 ANTWORT 195 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

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SEITE 14 ANTWORT 196 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 1:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 2:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS 2 Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/Sujets%20Jungwirth/jp_halle_beleuchtet.x130212_081_kopie.jpg

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SEITE 14 ANTWORT 197 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 3:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT STAATSANWALTSCHAFT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto-Quelle: www.justiz.gv.at
TATORT REPUBLIK OESTERREICH STA WIEN Foto 1 Quelle www justiz gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9782

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 198 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10051

19.05.2016 13:00 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTÖRUNGSWAFFE ZITATE:

http://www.pressetext.com/news/20160519020

DRUCKEN http://www.pressetext.com/print/20160519020

20160519 1300 pt victims mission KINDESABNAHME ALS FAMILIENZERSTOERUNGSWAFFE.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10051

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 199 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)

Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 4:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT DER OBERSTE GERICHTSHOF TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=9752

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 200 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TÄTERINNEN UND TÄTER 5 AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TATORT REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT WIEN
TATORT BMJ
TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ


Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 5:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ TATORT BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
SEITE 14 ANTWORT 202 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TÄTERINNEN UND TÄTER 6 AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN (SCHREIBTISCHTÄTER, BEITRAGSTÄTER)
TATORT REPUBLIK ÖSTERREICH
TATORT WIEN
TATORT SCHMERLINGPLATZ 11
TATORT JUSTIZPALAST
TATORT OBERLANDESGERICHT WIEN
TATORT OLG WIEN


Text zur Collage TÄTERINNEN UND TÄTER 6:
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ OBERLANDESGERICHT WIEN TÄTERINNEN UND TÄTER AKTENFÜHRENDE UND INFORMIERTE JURISTEN CRIME SCENE DO NOT CROSS Die wegen schwerkrimineller Straftaten Beschuldigten dürfen lebenslang lügen, sich selbst und andere Schwerverbrecher schützen. Sie werden geschützt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Foto Quelle: http://www.ogh.gv.at/sites/www.ogh.gv.at/files/ogh/images/AussenJungwirth/2.jp_quer_16zu9_kopie.jpg
TATORT REPUBLIK OESTERREICH OGH Foto 1 Quelle www ogh gv at.jpg
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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 14 ANTWORT 203 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 14 ANTWORT 204 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

ANZEIGEPFLICHT, BEGEHUNG DURCH UNTERLASSUNG, STRAFBARKEIT DES VERSUCHES uvam

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15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL

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2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL:

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BRIEF SUMMARY

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - ... SEITE 15 ANTWORT 211 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

Für die Behörden in öffentlichen Strafsachen von Schwerverbrechen:

2016 DR JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL: Zählung Mag. Andreas RANOVSKY:
Auflage 1: 15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
Auflage 2: 26.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS Wahrheitsfindung im Würgegriff FAKTEN
Umschlag Seite 3 (Rückseite):

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: Warum hörte niemand den Schuss? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: Warum hörte niemand den Schuss? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28f ZITAT: MUSSTE ER STERBEN, WEIL SIE SCHWEIGT? ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 30 ZITATE: Er musste sterben, weil er zu viel wusste. ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 30f ZITAT: NATASCHA KAMPUSCH "Sie weiß alles - aber sie bleibt bei ihrer eigenen Wahrheit" ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ZITATE-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITAT: ES WAR MORD! ZITAT-ENDE

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09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITATE: WARUM HÖRTE NIEMAND DEN SCHUSS? ... Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, weil der Täter eine Waffe mit Schalldämpfer benutzte? ZITATE-ENDE

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - KARL KRÖLL, BRUDER VON FRANZ KRÖLL (POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL) ... SEITE 15 ANTWORT 223 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 ZITAT: DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ZITAT-ENDE

09.10.2010 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Collage 5:
(Hinweis: Collagen 1-4 in Arbeit. Bitte um Geduld und Verständnis.)

ZITATE: ER KANNTE DIE TÄTER! MUSSTE ER DESHALB STERBEN? NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET ++ Er wollte den Fall aufklären ++ Jetzt ist er tot ++ Sein Bruder klagt an ++ Seite 28 ... DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ZITATE-ENDE

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Collage 5.jpg



20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Collage 5.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10335

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NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua - JÖRG ZIERCKE - WOLFGANG PRIKLOPIL - DR JOHANN RZESZUT - KARL KRÖLL, BRUDER VON FRANZ KRÖLL (POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL) ... SEITE 15 ANTWORT 224 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.210

09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 Zitat: NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET Zitat-Ende
09.10.2010 die aktuelle SEITE 1 sinngemäß: REPUBLIK ÖSTERREICH POLIZEIOBERST FRANZ KRÖLL ERMORDET

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 Zitate: ES WAR MORD. ... DA WURDE ÜBERHAUPT NICHT ERMITTELT ... WARUM HÖRTE NIEMAND DEN SCHUSS? Das hat mir bis heute kein Mensch erklären können. Er erschießt sich angeblich. Und niemand hört es. In einer Sommernacht, in der zudem fast jeder bei offenen Fenstern schläft. Oder konnte man den Schuss gar nicht hören, WEIL DER TÄTER EINE WAFFE MIT SCHALLDÄMPFER BENUTZTE? Zitate-Ende

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 sinngemäß: NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

09.10.2010 die aktuelle SEITE 28 sinngemäß: NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUF DER TERRASSE IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

Logische und schlüssige Folgerungen nach glaubhaften Quellen: Niemand hört den Schuss aus der Dienstwaffe, die keinen Schalldämpfer besitzt und mit der sich Polizeioberst Franz KRÖLL angeblich selbst erschießt.

NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IM ORT HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IN DER SIEDLUNG HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

NIEMAND IN DER WOHNHAUSANLAGE HÖRT DEN SCHUSS AUS EINER WAFFE OHNE SCHALLDÄMPFER AUF DER TERRASSE IN EINER WARMEN SOMMERNACHT BEI OFFENEN FENSTERN

Weitere logische und schlüssige Folgerungen: ...

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28A SCREEN1.jpg



20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28A SCREEN1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10356

xx

20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28A SCREEN2.jpg



20101009 die aktuelle NATASCHA KAMPUSCH POLIZIST ERMORDET 28A SCREEN2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=408.0;attach=10358

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH JUSTIZ UND VERWALTUNG
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY

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Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=333.0

01.12.2016 http://www.inhr.net/content/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
15.05.2011 KURIER schreibt: Das ist schlimmster Kindesmissbrauch
http://www.inhr.net/artikel/das-ist-schlimmster-kindesmissbrauch
mit 17.05.2011 servusTV und 20.05.2011 ORF HEUTE in Österreich

Inhaltsverzeichnis für an der Causa Ranovsky Zwillinge interessierte Mitmenschen.
Inhaltsverzeichnis zeitlich und alphabetisch absteigend - mit links oben "Betreff" 2x anklicken.
(in umgekehrte alphabetischer Reihenfolge und jeweils beginnend mit der größten Zahl, zB: 2015 vor 2009 )

Hinweis: Die meisten Beiträge der CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE beginnen mit einer "technischen Datumsangabe", zB
MI 09.05.2012 entspricht 20120509 - Somit läßt sich die Causa (bis auf Ausnahmen) zeitlich ordnen.

Ranovsky Zwillinge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/board,14.0.html

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ZZ HINWEIS AUCH AUF ANDERE FÄLLE ZUERST, zum Beispiel:

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,409.0.html

ZZ BRD Österreich Der Fall LEONIE WICHMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,381.0.html

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA Parlament Anfrage Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,376.0.html

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INHALTSVERZEICHNIS:

Ganz oben: 7 fixierte Themen

Ranovsky Zwillinge KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

Ranovsky Zwillinge IM ZENTRUM STEHT DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,259.0.html

Ranovsky Zwillinge INHALTSVERZEICHNIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,333.0.html

Ranovsky Zwillinge BEITRÄGE ZUM SIEG ÜBER SCHWERVERBRECHER UND SCHWERVERBRECHEN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=269.0

Platzhalter für den "Notfall", wenn interne Links nicht "funktionieren"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=389.0

ORF TELETEXT "100 SEITEN MIT 1 KLICK" BILD und TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=766.0

LINKS
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=890.0

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ZZ STPO 2015 ... PARLAMENT 21.06.2014
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=940.0

ZZ SFH SO FOR HUMANITY DI DR WOLFGANG LEDERBAUER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=950.0

ZZ SCHWERVERBRECHEN GEGEN DAS KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

ZZ Rechtsmeinung Vorgriff auf die Beweiswürdigung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=524.0

ZZ PETER RUZSICSKA | KRIEG GEGEN KINDER | MENSCHENRECHTE KEINE VERJÄHRUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=454.0

ZZ PATIENTENDATEN VERKAUF DEAL? BESTECHUNG?
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=872.0

ZZ Parlament MISSBRAUCHSOPFER Manuel Nowatschek
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=443.0

ZZ OÖ MARIA WEISSENBÖCK 77 WIRD ZUGEMAUERT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,523.0.html

ZZ Medien
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=420.0

ZZ KLAGEMAUER TV | RECHT UND UNRECHT | JUGENDÄMTER | GEHEIMJUSTIZ | SEXZWANG | T
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=887.0

ZZ KINDESMISSBRAUCH | MEHRERAU | KREMSMÜNSTER BERICHT | VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=828.0

ZZ KINDER STERBEN ZDF FRONTAL 21 Das Versagen der Jugendhilfe
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=433.0

ZZ KAPRUN INFERNO || IM NAMEN DER REPUBLIK 20040219 LG SALZBURG 37 Hv 60/02d
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=911.0

ZZ KAPRUN INFERNO | 20070327 LPD STUTTGART ERMITTLUNGSBERICHT DER STA HEILBRONN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=909.0

ZZ KAPRUN INFERNO VERDACHT GROSSER KLÜNGEL | 155 KRIMINALFALL KAPRUN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=409.0

ZZ JOSEF FRITZL news 2012 MOTTO: DECKEL ZU UND FERTIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=538.0

ZZ EVELYN MAYER gegen NÖ Informationskette zum Landeshauptmann
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,516.0.html

ZZ ELMAR BATTLOGG VORARLBERG CHRONISCHER SCHMERZPATIENT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=899.0

ZZ DR DAGMAR ZIDEK DIE SEITE DER WAHRHEIT OHNE MAULKORB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=934.0

ZZ DER FALL SOFIA (WN) | DER FALL SOPHIE Z (W) | BETREUER, DIE SAUFEN UND KIFFEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=871.0

ZZ CAUSA FRANZ STIEGER Dateien
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=958.0

ZZ BRD ÖSTERREICH Der Fall LEONIE WICHMANN ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=381.0

ZZ UNFASSBARE ERMITTLUNGSVORGÄNGE RUND UM DAS ABLEBEN DES FRANZ KRÖLL (419/J)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=901.0

ZZ 20131029 PARLAMENT NATIONALRAT ANGELOBUNG 29.10.2013 DIENSTEID WEISUNGSRECHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=885.0

ZZ 20130806 1431 OTS SJ Linz Treten Sie zurück Frau Mikl-Leitner
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=868.0

ZZ 20130415 Bericht Evaluierung des Falles Natascha Kampusch Text | Ranovsky
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=831.0

ZZ 20130316 STARS MIT HERZ UND WENN DAS SCHICKSAL ES WILL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=472.0

ZZ 20130123 MEHRERAU | LG FELDKIRCH KIPPT VERJÄHRUNG VON MISSBRAUCH | OGH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=770.0

ZZ 2013 BMJ THE AUSTRIAN JUDICAL SYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=897.0

ZZ 2013 BMJ DIE ÖSTERREICHISCHE JUSTIZ
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=896.0

ZZ 20120906 1313 KURIER Österreichs Jugend besonders leseschwach
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=518.0

ZZ 20120831 NEWS STAATSANWALT "ERSCHIESST" AKTIVISTEN | ...
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=531.0

ZZ 20120628 PARLAMENT KOMMUNIQUE KAMPUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=469.0

ZZ 20120619 SIEDER SMIOSKI GEWALT GEGEN KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=453.0

ZZ 20120329 Parlament Anfrage BESACHWALTERUNG WILLKÜR Antwort
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,377.0.html

ZZ 20111123 BERICHT DER STAATSANWALTSCHAFT INNSBRUCK Text (NATASCHA KAMPUSCH)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=878.0

ZZ 20090713 DER FALL ANGELIKA - Parlament Anfrage Antwort | FOLTERBESCHWERDE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=376.0

ZZ 2008 BMI FALL NATASCHA KAMPUSCH ERSTER ZWISCHENBERICHT UND ABSCHLUSSBERICHT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=893.0

ZZ 20060906 2015 ORF2 NATASCHA KAMPUSCH TRANSKRIPT DES INTERVIEWS (FULL VERSION)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=877.0

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WWW-BÜRO ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK | PETITION | PSYCHEX RA EDMUND SCHÖNENBERGER S 2
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=441.0

WANTED NÖ ASPANG BRUTALE PISTOLEROS RAUBTEN SUPERMARKT AUS |||| GEFASST !!!!!!!!
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=938.0

Vorangestellt wird einem VGE-Schriftsatz AKTUELL 31.01.2015 ff
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=264.0

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER JUSTIZ ÖSTERREICH Sachverhalt
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=806.0

voll fit oder schwerbehindert?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=314.0

VERWALTETE KINDER PDF DOWNLOAD ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=431.0

VERDACHT | TATORT 3 | UNI WIEN ALES Austrian Center for Law Enforcement Sciences
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=338.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH !!!!! UNFASSBARES LEIDEN !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB | VERDACHT FOLTER VON KINDERN UND ALLE SCHAUEN ZU
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH - TRENNUNGSOPFER | MISSBRAUCH UNO VATIKAN
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,762.0.html

VERDACHT AMTIEREN SCHWERKRIMINELL JAHRTAUSENDSKANDAL | DR RATZ: UNFÄHIGE RICHTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0

VERBRECHENSOPFERGESETZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=365.0

Untersuchungskommission Wilhelminenberg| MO 23.02.2015 22:10 PULS4 HORRORSCHLOSS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=444.0

TERRORISTISCHE STRAFTATEN gegen das kindeswohl
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=328.0

STRAFTATEN GEGEN DIE MENSCHHEIT DATEIEN ZUM BEWEIS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=425.0

STOCKHOLM SYNDROM - JESPER JUUL - DR RZESZUT 201011xx
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=364.0

STGB 302 Missbrauch der Amtsgewalt | VÖLKERSTRAFGESETZBUCH | NAT. SICHERHEITSRAT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=378.0

STGB 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=398.0

STGB 104 SKLAVEREI VERDACHT JUGENDWOHLFAHRT KINDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=393.0

SPITZENSPORT GEGEN SCHWERVERBRECHEN AN KINDERN - RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,763.0.html

SIEDER SMIOSKI DER KINDHEIT BERAUBT || Verdacht VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=585.0

SIDO vs HEINZL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=632.0

SCHWERWIEGENDER VERDACHT: TERROR DIKTATUR 2 KL SS WIEDERHOLEN STATT 1 KL GYM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=410.0

REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT ST. PÖLTEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=438.0

RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=401.0

PP 1-4 * 5 IM NAMEN DER ORDNUNG - HORST SCHREIBER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=481.0

PFLICHTEN DES RICHTERS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html

Parlament Antwort FALSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=379.0

OGH PSYCHOSOZIALE DEPRIVATION = SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=301.0

OBSORGE GROSSELTERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=369.0

NÖ LH DI DR ERWIN PRÖLL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=461.0

NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,408.0.html
(NATASCHA KAMPUSCH FRANZ KRÖLL RANOVSKY ZWILLINGE KAPRUN INFERNO ZIERCKE EDATHY & ua)
15.06.2016 JOHANN RZESZUT DER TOD DES KAMPUSCH-KIDNAPPERS WOLFGANG PRIKLOPIL
SEITE 14 ANTWORT 203 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.195

List OGH 9Os56/69 04.11.1971 bloße Parteivorbringen Vorspiegelung
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=345.0

LG KR PRÄSIDENT HR DR NORBERT KLAUS ua - FRANZ STIEGER - RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,474

KURIER - SKANDALHEIM WILHELMINENBERG W01-W20 | STA ERMITTELT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=342.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

KLEINE JPG PDF DOKUMENTATION AB CA 20140415
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=932.0

KINDESWOHL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=355.0

JUSTIZ WISSENSWERTES KURZ UND BÜNDIG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=290.0

JUSTIZ VERTRAUENSOFFENSIVE - CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=499.0

justiz schmankerl sponsoren gesucht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=340.0

JAHRTAUSENDSKANDAL NIEDERÖSTERREICH KINDERHEIM - OTS
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=802.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0 HINWEIS: Stand 2012 !!

heute ist alles anders - VERDACHT JUWO STERNENKINDER
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=471.0
heute ist alles anders - das ist richtig, aber keine begründung gegen missstände aller art.
es gilt die unschuldsvermutung. es besteht begründeter verdacht.

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f | VON NAZIREGIME GEPRÄGT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER - JUSTIZ - BEHÖRDEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=421.0

HANS WEISS TATORT KINDERHEIM
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=597.0

GESETZESTEXTE KURZ & BÜNDIG 01-10 AUSKUNFT - MISSSTÄNDE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=368.0

GESETZE JUDIKATUR etc | AUSKUNFTSBEGEHREN und AUSKUNFTSPFLICHTGESETZE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=293.0

GEGEN DAS VERGESSEN: HR Dr Norbert KLAUS ua | Franz STIEGER | RANOVSKY ZWILLINGE
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=951.0
(HR Dr Norbert KLAUS ua ... und andere Beitragstäter ... und andere Schreibtischtäter)

GEGEN DAS VERGESSEN 2 (NATASCHA KAMPUSCH - FRANZ KRÖLL - RANOVSKY ZWILLINGE - KAPRUN INFERNO ua)
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=959.0

Fristsetzungsantrag
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=388.0

Freies Geleit | Sicheres Geleit | Besachwalterung | Vorsorgevollmacht
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=302.0

EUROPOL
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=470.0

EU-RECHT | 25.10.2012 EU OPFERSCHUTZ RICHTLINIE 2012/29/EU
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=295.0

EU GESETZE und LINKS | CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=869.0

ERFOLGREICH ÖSTERREICH Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=895.0

Europäische Menschenrechtskonvention Stand August 2012
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=468.0

EGMR 11-20 EGMR und VERFAHRENSORDNUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.2016
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deu

EGMR 01-10 EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=466.0
!! ACHTUNG !! ÄNDERUNGEN AB 01.01.2016
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR und Links
SEITE 1 ANTWORT 13 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=467.0
01.01.2016 EGMR BESCHWERDEFORMULAR Quelle:
http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/deu

DR ADRIAN HOLLAENDER ANZEIGEPFLICHT VERDACHT MISSBRAUCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=337.0

DIE WOCHENSCHAU ZUR DOKUMENTATION UND ZUM BEWEIS SOWIE GEGEN VERGESSEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=876.0

CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE AMTSTRÄGER JUSTIZ JAHRTAUSENSKANDAL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=845.0

CAUSA RANOVSKY von Amts wegen an EGMR UNO ICC
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=475.0

BVT und die CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=861.0

BÜRO LH DI DR ERWIN PRÖLL - Rudolf Tröszter
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=460.0

BUNDESPRÄSIDENT & JUSTIZ - DER BUNDESPRÄSIDENT IST LETZTVERANTWORTLICHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=894.0

BRD NORDSEE-INSEL AMRUM - SEBASTIAN (10) vermisst + tot
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=473.0

BMJ GESCHÄFTS- UND PERSONALEINTEILUNG GESCHÄFTSORDNUNG 2010-2015 TEXT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=898.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

BESCHULDIGTE DÜRFEN LÜGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=822.0

BEFANGENHEIT AMTIERT BEFANGEN Literatur Judikatur Beispiele
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=331.0

BEFANGEN STPO - GEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=367.0

BAK und der JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=344.0

ANZEIGEPFLICHT DER ORGANE
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=449.0

aktuell an Kindern angewendete psychopharmakologische Substanzen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=435.0

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

20130715 0933 OTS KINDESMISSBRAUCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=864.0

20130622 VERDACHT DR BEATRIX KARL AMTIERT SCHWERKRIMINELL
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=452.0

20130525 VERDACHT: HEILE JUSTIZ-WELT WIRD VORGEGAUKELT JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=352.0

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

20120706 MAG JOHANNA MIKL-LEITNER - VGE-FAXE AN BMI
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=483.0

20120625 STRAFANZEIGE Heimkinder Völkermord Verbotsgesetz 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=458.0

20120625 0401 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=456.0

20120606 Dr. Eckart RATZ, PRÄSIDENT OGH, amtiert befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=427.0

20120529 0937 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,392.0.html

20120529 0907 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE SUPERGAU IM STRAFRECHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,391.0.html

20120526 OFFENER BRIEF 2 (Antworten auf aktuelle Fragen zur CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE)
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,375.0.html

20120525 0909 MAIL an Regierungsmitglieder und Abgeordnete
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,372.0.html

20120522 LG WN ZAHLUNGSAUFTRAG 98 EURO - EXEKUTION
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=429.0

20120522 FAX-7 an BMJ Mag Katharina REITMAYR, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=362.0

20120522 FAX-6 an BMJ Dr Caroline KINDL, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=361.0

20120522 FAX-4 an BMJ Mag Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=359.0

20120522 FAX-3 an BMJ Dr Johannes REHULKA, Stv Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=358.0

20120522 FAX-2 an BMJ Mag Thomas SCHÜTZENHÖFER, Kabinettschef, persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=357.0

20120522 FAX-1 an die BMfJ, Frau Dr. Beatrix KARL persönlich
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,356.0.html

20120516 BMJ DR PETER BARTH mit FAX 20120601 0724 an VGE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,411.0.html

20120509 NÖ JUWO Mag. Reinfried GÄNGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,354.0.html

20120508 ANPATZER gegen korrekte Menschen OFFENER BRIEF
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,332.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Wolfgang ZANGER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,319.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Roman HAIDER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,323.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Mag. Harald STEFAN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,321.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Leopold MAYERHOFER
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,324.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Christian LAUSCH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,322.0.html

20120505 Danke Abg zum NR Bernhard VOCK
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,320.0.html

20120501 Ist die Justiz blind? Was wird aus den Zwillingen?
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,316.0.html

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL ANTWORT 22-27
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=417.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 18-21
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=416.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 15-17
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=415.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 14
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=414.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 12 13
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=406.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 03-09
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=405.0

20120426 CAUSA RANOVSKY 1 DR BEATRIX KARL Antwort 01 02 10 11
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=404.0

20120426 Causa Ranovsky BMfJ DR BEATRIX KARL Anfragebeantwortung
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,304.0.html

20120425 KATHREIN STORMANN amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,336.0.html

20120424 FABRIZY PILNACEK PLEISCHL GEYER amtieren offen sichtbar befangen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,317.0.html

20120423 Medien Frage 01 Wie können alle Richter befangen sein? || Fragen 01-03
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=292.0

20120421 RA DR ADRIAN HOLLAENDER OPFERSTELLUNG OPFERRECHTE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,312.0.html

20120412 Mediengespräch Missstände in Justiz JUWO Kinderheim PSY
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,260.0.html

201203xx Disziplinaranwalt
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,278.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Karin Scheele
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,268.0.html

20120324 Auskunftsbegehren an NÖ LR Mag. Barbara Schwarz
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,267.0.html

20120229 Parlament CAUSA RANOVSKY MISSSTÄNDE IN DER JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,299.0.html

2012-16 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=873.0

20111118 OLG WIEN Ns 75/11b Beschluss: LG SP BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,283.0.html

201109xx BMJ Geschäfts- und Personaleinteilung
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=366.0

20110719 OLG WIEN | 2013 VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN | SCHLÜSSELWORT DIENSTAUFSICHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=418.0

20110608 BMJ Dr. Erich Michael STORMANN nicht zuständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,298.0.html

20110606 An s.g. Leitendenden StA Dr. Michael STORMANN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,300.0.html

20110524 Anonymisierte Strafanzeige an die BMfJ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,270.0.html

20110520 1705 ORF Heute in Österreich Transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,273.0.html

20110517 1800 servustv journal transkription
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,272.0.html

20110515 KURIER Das ist schlimmster Kindesmissbrauch | JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,263.0.html

20110408 OLG WIEN Ns 17/11y Beschluss: LG WN BEFANGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,282.0.html

20101031 BMI OPFERHILFE UND OPFERRECHTE | EKO COBRA
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,313.0.html

20101018 DVD HÜPFEN SPRINGEN WERFEN TREFFEN SEHR GUT - Inh.
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,288.0.html

20100803 VGE-ABLEHNUNGSANTRAG an das BG XXX | Mücke Elefant
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=382.0

20100718 FRÜHWARNSYSTEM
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,327.0.html

201002xx DVD GESUNDE KINDER BIS 20070520 - Inhaltsverzeichnis
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,287.0.html

20091223 VGE-FAX an 8 JUSTIZ-Diensstellen
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,412.0.html

20091120 1130 Wahrheitsgemäße VGE-Einvernahme am BG XXX
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,383.0.html

20091120 0630 VGE-ANTRAG OBSORGE einstweilig und vollständig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,384.0.html

20080101 OPFERRECHTE - FABRIZY StPO und wichtige Nebengesetze
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,311.0.html

20080101 OPFERRECHTE - DR ELISABETH RECH
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,310.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquafloß - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=306.0

20070520 ZEUGIN MARGIT PEHAM 16.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,271.0.html

20070520 ZEUGE 25 ISIDOR RIEPL Regierungsrat i.R. 22.12.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=870.0

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

20070520 Ranovsky Zwillinge SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=436.0

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=784.0

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 3x halbvolley in 5 Sekunden - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=279.0

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren ! VOLL FIT ! "TATORT VIDEO"
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=261.0

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schleppliftfahren - VOLL FIT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=276.0

200512xx Alter 4,3 Jahre selbständig Liftfahren und Schifahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=284.0

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

2001 GEBURTSJAHR DER RANOVSKY ZWILLINGE

1987xxxx - NÖ HPZH HEILPÄDAGOGIK ALS KINDERPSYCHIATRIE !!!!! !!!!! !!!!! !!!!!
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=275.0

1970xxxx Klare öffentliche Aufträge
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL LAND NIEDERÖSTERREICH

AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN): RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Opfer: RANOVSKY ANDREAS RANOVSKY CHRISTOPH RANOVSKY LUCAS RANOVSKY SUSANNA RANOVSKY


Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.