Die seinerzeitige Schriftführerin erinnert sich richtig.Am damaligen Jugendgericht wurde nicht viel Federlesens gemacht. Man sollte zudem nicht vergessen, daß die Richter von der Kinder- und Jugendpsychiatrie insofern unterstützt wurden, als die dort werkenden Kapazunder (war noch vor der Zeit des Dr.Friedrich) die Begutachtungen der angeklagten Kinder und Jugendlichen für den Gerichtsakt durchführten. Die Art und Weise der Begutachtungen hatte es damals IN sich, die schriftlichen Gutachten kann man nach heutigem Maßstab nicht im entferntesten als "wissenschaftlich" bezeichnen , sondern stellten höchst subjektive Abwertungen , Vorverurteilungen und Prophezeiungen dar (ich kenne einen Akt aus dem Jahr 1960, in dem das einzige Objektive, nämlich die psychologische Testbatterie, fehlt, im Akt gibt es auch keinen Hinweis darauf, ob dem Richter das psychologische Testergebnis überhaupt vorgelegen war), die den angeklagten jungen Leuten beigestellten "Armen"- Anwälte waren uninteressiert, die Kinder vor dem Richter auf sich selbst gestellt, ratlos, eingeschüchtert und in jedem Fall verzweifelt und der Richter bezog sich halt auf die ihm verfügbaren Gutachten und Beschreibungen und sprach "Recht".
(Trotz solcher Erinnerungen bin ich der Ansicht, daß der inzwischen eingesparte Jugendgerichtshof wieder installiert werden sollte, mit einem klaren Arbeitskonzept und zur permanenten Weiterbildung und Supervision verpflichteten Beamten etwa)