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xxx-Anmerkungen, Anträge und weitere Begründungen ………..…. 1(2)
xxx Anmerkungen dazu: Mag. xxx – BG xxx – hat vorbildlich rasch den/die xxx sofort am xx.11.2009 BG xxx einvernommen.
Zur raschen und realen Wahrheitsfindung sowie zum Beweis, dass die höchst besorgten und bezüglich Kindeswohl tadellosen Ankläger stets die reale Wahrheit sprechen wurden insgesamt beantragt:
Persönliche Anmerkung hier im Forum: betrifft Seite 14f
02 Seiten Unterdrückte Beweismittel bis zum xx.xx.xxxx 24:00 Uhr
In keinem der bisherigen Verfahren wurden die vollständigen Akten beigeschafft und den VGE vollständige Akteneinsicht darin gewährt. Somit ist eindeutig der angezeigte Straftatbestand gegeben.
In jedem Verfahren wurde in einer suggestiven Scheinwelt erwogen und entschieden und in keinster Weise nach den real logischen Denkgesetzen und der Lebenserfahrung in der realen Welt.
Vom letzten Absatz ausgenommen ist der Beschluss OLG WIEN 31 Ns 17/11y vom 08.04.2011, in dem auf Seite 1 - nach den real logischen Denkgesetzen und der Lebenserfahrung in der realen Welt - beschlossen wurde. ZITAT:
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Die Präsidentin des Landesgerichts WN HR Mag. Dr. IK, der Vizepräsident des Landesgerichts WN HR Dr. JG und alle übrigen Richter/innen des Landesgerichts WN sind ausgeschlossen.
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Auf Seite 2 des Beschlusses OLG WIEN 31 Ns 17/11y vom 08.04.2011, wurde ebenfalls nach real logischen Denkgesetzen und der Lebenserfahrung in der realen Welt und für gesunde und mündige Bürger zum ersten Mal nachvollziehbar begründet - ZITAT:
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xxx-Anmerkungen, Anträge und weitere Begründungen ………..…. 2(2)
Mit Schreiben vom 05.04.2011 zeigte die Präsidentin des Landesgerichts WN ihre Befangenheit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien an. Aufgrund des kollegialen und freundschaftlichen Naheverhältnisses zu den Kolleginnen und Kollegen werde der Anschein von Befangenheit erweckt.
Eine solche Erklärung wurde auch von allen am Landesgericht WN tätigen Richter/innen abgegeben.
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Ursprung aller zum Straftatbestand relevanten Zivil- und Strafverfahren sind die wahrlich absurden und für gesunde und mündige Bürger in keinster Weise nachvollziehbaren Pflegschaftsverfahren am BG xxx nach dem xx.11.2009 mit ZENTRUM KINDESWOHL von xxx und xxx, beide * xx.xx.xxxx, BG xx Aktenzahl xx Ps xxx/xxx.
Bis auf die bereits angeführte OLG-WIEN-Ausnahme (31 Ns 17/11y vom 08.04.2011) wurden alle Verfahren in einer suggestiven Scheinwelt offen sichtbar befangen geführt und anschließend nicht nach logischen Denkgesetzen und einer klugen Lebenserfahrung in der realen Welt entschieden.
Die Ankläger beantragen Opferstatus und - wegen der Schwere des Falles - nachweislichen Schriftverkehr durch die Justiz.
Die Ankläger beantragen daher auch eine sofortige und schriftliche Mitteilung über die Aktenzahl dieses Verfahrens.
Die betroffenen Richter und Staatsanwälte haben klare und öffentliche Aufträge missachtet, uva den klaren Auftrag der ehemaligen BMfJ, Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner in ihrer Presseaussendung am 21.04.2011
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100421_OTS0228/justiznationalratgewaltschutzbandion-ortnerKINDESMISSBRAUCH BEKÄMPFEN, EGAL WO ER STATTFINDET!