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1970xxxx Klare öffentliche Aufträge

Begonnen von Andreas Ranovsky, 14 April 2012, 20:34:20

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Andreas Ranovsky

1970xxxx KLARE ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE:
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

25.04.2012 Vorangestellt wird: Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen die VGE, Susanna und Andreas Ranovsky, weiteren Veröffentlichungen zu.
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23.12.2010 ORF2 ZIB 22:00 Uhr Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige BMfJ:
,,ALS RICHTER MUSS MAN FÜR DIE WAHRHEITSFINDUNG SORGEN."


21.04.2010 OTS: Mag. Claudia BANDION-ORTNER, ehemalige BMfJ:
,,KINDESMISSBRAUCH BEKÄMPFEN, EGAL WO ER STATTFINDET!"
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100421_OTS0228/justiznationalratgewaltschutzbandion-ortner


31.10.2011 KURIER: Mag. Dr. Beatrix KARL, derzeitige BMfJ, sinngemäß:
,,NULL TOLERANZ BEI GEWALT GEGEN KINDER." (*)


30.01.2011 22:00 ORF2 IM ZENTRUM ESTA Mag. Gerhard JAROSCH:
,,UNS GEHT ES UM FAKTEN, UNS GEHT ES UM BEWEISE ... UND ...
DIE RECHTLICHE KONSEQUENZ ... NUR DAS IST WICHTIG FÜR UNS."



Die bedeutende Feststellung des EGMR in der Rechtssache
Delcourt gegen Belgien aus dem Jahre 1970:
,,JUSTICE MUST NOT ONLY BE DONE,
IT MUST ALSO BE SEEN TO BE DONE."



(*)  31.10.2011 19:02 KURIER- Hausarrest für Sexualstraftäter
http://kurier.at/nachrichten/wien/4311013.php
Zitat: Die Frau Bundesminister hat bei Gewalt gegen Kinder null Toleranz",
sagt ihr Pressesprecher Christian Wigand. Zitat-Ende

UND

(*) 18.11.2011 Null Toleranz bei Gewalt gegen Kinder
http://www.oevp.at/index.aspx?pageid=56233

"Die Mindeststrafen sollen zeigen, dass es hier null Toleranz gibt", unterstreicht Beatrix Karl zum kürzlich beschlossenen Kinderschutzpaket. Das deutlich verschärfte Strafmaß soll bereits im Vorfeld abschrecken. Denn für die Justizministerin steht fest, dass gerade Kinder besonderen Schutzes bedürfen: "Die Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft."

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PFLICHTEN DES RICHTERS
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,502.0.html

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StPO § 2 Amtswegigkeit

(1) Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

(2) Im Hauptverfahren hat das Gericht die der Anklage zu Grunde liegende Tat und die Schuld des Angeklagten von Amts wegen aufzuklären.

StPO § 3 Objektivität und Wahrheitserforschung

(1) Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind.

(2) Alle Richter, Staatsanwälte und kriminalpolizeilichen Organe haben ihr Amt unparteilich und unvoreingenommen auszuüben und jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Sie haben die zur Belastung und die zur Verteidigung des Beschuldigten dienenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu ermitteln.

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Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.

Andreas Ranovsky

#1
1970xxxx KLARE ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE:
SEITE 1 ANTWORT 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,265.0.html

DIE STAATSANWALTSCHAFT MUSS JEDES OFFIZIALDELIKT ZUR ANKLAGE BRINGEN (*)

DIE STA MUSS ANKLAGEN (*)
DIE STA MUSS ZUR ANKLAGE BRINGEN jedes (*)
(*) Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, Betrug), von dem sie amtlich Kenntnis erlangt,

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Strafprozessrecht und das Strafverfahren www.help.gv.at 20150301 ZITATE:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460103.html

Strafprozessrecht und das Strafverfahren

Im Strafprozessrecht (Strafprozessordnung, kurz StPO) ist der Ablauf der Strafverfolgung durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht geregelt.

Im Strafverfahren wird geklärt, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welche Strafe dafür verhängt wird.

Da Strafverfahren für die Betroffenen eine sehr große Bedeutung haben, ist das Verfahren sehr genau festgelegt und Abweichungen von dieser Form können die Nichtigkeit, d.h. Ungültigkeit des Verfahrens zur Folge haben.

Neben dem Strafprozessrecht werden Bürger sowohl durch die österreichische Verfassung als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor Willkür geschützt.

Ablauf des Strafverfahrens

Ein Strafverfahren wird dann eingeleitet, wenn der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft bekannt wird, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde. Dies geschieht durch Anzeige (z.B. Notruf bei der Polizei) oder durch die eigene Wahrnehmung der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft.

Behörden und in bestimmten Fällen auch Ärzte sind (z.B. bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen) zur Strafanzeige verpflichtet, wenn sie im Zuge ihrer Tätigkeit von strafbaren Handlungen erfahren.

Die Staatsanwaltschaft muss jedes Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, Betrug), von dem sie amtlich Kenntnis erlangt, zur Anklage bringen.

Jede Privatperson ist zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle berechtigt, aber nicht verpflichtet. Anzeigen, die Offizialdelikte betreffen, können nicht zurückgezogen werden, sondern werden von Amts wegen weiterverfolgt.

Das Verfahren gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren bzw. Diversion.

Im Ermittlungsverfahren verschafft sich die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein möglichst genaues Bild über die Tat. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren (Leitungsfunktion) und entscheidet über die Fortführung oder auch die Beendigung des Strafverfahrens.

Die ersten Ermittlungshandlungen werden meist durch die Kriminalpolizei getätigt. Erster Ansprechpartner für die Kriminalpolizei ist die Staatsanwaltschaft, die Anordnungen der Staatsanwaltschaft müssen durchgeführt werden. Die Umsetzung der Anordnungen kann die Kriminalpolizei jedoch aufgrund taktischer Überlegungen selbst festlegen. Die Staatsanwaltschaft kann auch selbst Ermittlungen durchführen.

Bestimmte grundrechtsrelevante Eingriffe während des Ermittlungsverfahrens (z.B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung) gegenüber dem Beschuldigten muss die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen. Bewilligt das Gericht die beantragte Maßnahme, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden.

Vor Erhebung der Anklage wird der Beschuldigte in der Regel durch die Kriminalpolizei und/oder die Staatsanwaltschaft vernommen. Dabei hat der Beschuldigte die Möglichkeit, die eigene Version der Geschehnisse darzustellen. Auch wenn der Beschuldigte nicht kooperiert, ist das kein Hindernis für einen Prozess. Der Beschuldigte muss sich allerdings nicht selbst belasten. In jedem Fall ist der Beschuldigte jedoch verpflichtet, einer Ladung zur Vernehmung Folge zu leisten.

ACHTUNG

Bereits bei der ersten Vernehmung durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte das Recht, einen Rechtsanwalt beizuziehen – in dieser schwierigen Situation sollte nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet werden. Auch die generelle Frage, ob die Beiziehung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich sinnvoll ist, sollte mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

Ein Verzeichnis aller österreichischen Rechtsanwälte findet sich auf den Seiten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

ACHTUNG

Für festgenommene Beschuldigte hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen rechtsanwaltlichen Journaldienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Je nach Einzelfall umfasst dieser ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch und allenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung.

Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenlos. Darüber hinaus sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig.

Der Rechtsanwaltliche Journaldienst ist täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr kostenfrei aus ganz Österreich unter der Telefonnummer 0800 376 386 zu erreichen.

Die ermittelnden Behörden sind dazu verpflichtet, den Sachverhalt vollständig aufzuklären – auch wenn der Beschuldigte ein Geständnis ablegt.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob der Beschuldigte angeklagt wird bzw. das Verfahren eingestellt oder mit Diversion beendet wird. Wenn das Verfahren eingestellt wird, wird der Beschuldigte sowie allfällige Opfer darüber informiert.

TIPP

Nähere Informationen zur "Diversion" finden sich auf HELP.gv.at

Weitere Untersuchungshandlungen nach Einstellung des Verfahrens finden nur dann statt, wenn das Opfer binnen 14 Tagen nach Zustellung der Verständigung über die Einstellung einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens stellt und das Gericht diesem Antrag stattgibt. Entscheidet das Gericht gegen diesen Antrag, muss der Antragsteller 90 Euro bezahlen und das Verfahren ist endgültig beendet. Die einzige Möglichkeit, das Verfahren wieder fortzuführen ist dann, dass neue Erkenntnisse gewonnen werden.

Eine Vielzahl von Strafverfahren wird durch Diversion beendet. Bei klarem Sachverhalt und relativ geringer Schuld des Täters kann die Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens bei einer Vielzahl von Straftaten eine Diversionsmaßnahme anbieten.

Wird die Hauptverhandlung angesetzt, entscheidet der Richter bzw. bei schwereren Straftaten Richter und Laienrichter gemeinsam über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, in dem der Angeklagte frei- oder schuldig gesprochen wird. Zusammen mit dem Schuldspruch wird die Strafe verhängt.

Auch das Gericht kann dem Angeklagten bis zum Ende der Hauptverhandlung die Diversion im selben Umfang wie die Staatsanwaltschaft anbieten.

Als Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil kommen die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung in Betracht.

Strafverfahren können trotz Anklage auch ohne Urteil enden. Dies ist der Fall, wenn das Verfahren durch Diversion beendet wird oder der Beschuldigte vor einem Urteil stirbt.

TIPP

Weitere Informationen zu "Rechtsmitteln" finden sich auf HELP.gv.at.

HINWEIS

Weitere Informationen zum Strafverfahren finden sich in der "Flash Player-Animation Strafrecht" auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.

Rechtsgrundlagen
• Strafprozessordnung (StPO)
• Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
• Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Stand: 01.03.2015
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

ZITATE-ENDE

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OFFIZIALDELIKT www.help.gv.at 20150101 ZITATE:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991418..html

Offizialdelikt

Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

BEISPIEL
• Mord
• Raub
• Diebstahl
• Körperverletzung

Informationen zum Begriff "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Stand: 01.01.2015
Hinweis Abgenommen durch: Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

ZITATE-ENDE

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DELIKT www.help.gv.at 20150101 ZITATE:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991052.html

Delikt

Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.
Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

• Offizialdelikte
Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).

• Ermächtigungsdelikte
Die Strafverfolgung erfolgt nur dann durch die Staatsanwaltschaft, wenn die Betroffene/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).

• Privatanklagedelikte
Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der Betroffenen/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

Stand: 01.01.2015
Hinweis Abgenommen durch: Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

ZITATE-ENDE

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG: TEIL-KOPIE:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT
SEITE 1 START http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=294.0

06.11.2014 Missliwetz | Schlager Schwarzbuch Jugendwohlfahrt ,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich"

WIDMUNG Dieses Buch ist allen Kindern gewidmet, die ihre Bezugspersonen verlieren mussten. All denen, die entrissen und entfremdet wurden. Wir, die Entfremdeten, wir lieben Euch so lange wir leben.

Diese Dokumentation zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.

Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.

Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.


Zur Dokumentation und zum Beweis:

20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg



20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7395

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 2.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7397

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.jpg



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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7401

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7403

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7405

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7425

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7427

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20141106 Johann Missliwetz Angelika Schlager SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT 3.2.jpg


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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7429

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http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7431

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Einladung zur Buchpräsentation

24.11.2014 Presseclub Concordia 10:00, 1010 Wien, Bankgasse 8

SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT

,,Ein Dossier über Seelenmord und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und deren Angehörigen durch Jugendwohlfahrt, Sachverständige und Familiengerichte in Österreich"

Missliwetz/Schlager

Dieses Dossier zeigt, wie es um Kinderrechte in Österreich tatsächlich bestellt ist. Gefahr im Verzug bedeutet Abnahme, egal ob es dem Kind schlecht geht oder ob die Abnahme nur aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Es gibt keine Möglichkeit der wirksamen Beschwerde, Akteneinsicht beim Jugendamt ist Glückssache. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, jedes Argument wird je nach Bedarf verwendet – Willkür bei den Behörden, Familiengerichten und den Sachverständigen, die pekuniäre Interessen verfolgen. Entfremdung der Kinder zu den Bezugspersonen wird aktiv unterstützt.

Etwa 11.000 Kinder sind in Österreich fremduntergebracht, in den Wohngemeinschaften der freien Träger des Jugendamtes geschehen Vergewaltigungen und Misshandlungen, es geht den Kindern somit wesentlich schlechter als Zuhause. Wer das Kind hat, hat das Sagen. Das Kindeswohl ist eine leere Worthülse, wird verwendet und definiert je nach Bedarf.

Die Einzelfallthese ist hiermit widerlegt, etwa 70 Schicksale und andere zitierte Berichte aus den Medien belegen grobe systematische Missstände, stellvertretend für tausende Schicksale.

Johann Missliwetz, geboren 1950, studierte Medizin an der Universität Wien. Von 1975 bis 2014 war er im Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. Er lehrt als Professor für Gerichtliche Medizin und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher medizinischer Publikationen, aber auch belletristischer Werke.

Angelika Schlager, geboren 1966, studierte und promovierte an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie arbeitete mit Johann MISSLIWETZ im medizinischen Bereich. 2012 gründete sie gemeinsam mit Kerstin Freudenberg die Bürgerinitiative Kinderrechte.


Zur Dokumentation und zum Beweis: Original und geglättete Transkription (gT), beide als BILD-Datei und PDF-Datei:

20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.png



20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.png
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7433

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7435

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.jpg



20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7436

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20141124 1000 EINLADUNG ZUR BUCHPRAESENTATION SCHWARZBUCH JUGENDWOHLFAHRT gT.pdf
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=294.0;attach=7438

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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TEMPORÄRER ANHANG:

20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL uva
SEITE 1 ANTWORT 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0

WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6803

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2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg



2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK OESTERREICH.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=6805

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2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

2007/2009-2014 CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam

SACHVERHALT KURZ UND BÜNDIG: IN EINER STRAFSACHE WEGEN SCHWERKRIMINELLER OFFIZIALDELIKTE GEGEN MENSCHENKINDER BESCHLIESSEN 5 HOHE UND HÖCHSTE RICHTER WISSENTLICH ÜBER SICH SELBST. SIE SIND SELBST BESCHULDIGTE IN DIESER STRAFSACHE.

Es sind dies nachweislich und wissentlich:

Mag. Friedrich FORSTHUBER, PRÄSIDENT DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (PRÄSIDENT LGS W),

HR Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG,  VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W),

HR Dr. Eva BRACHTEL, VIZEPRÄSIDENTIN DES LANDESGERICHTS FÜR STRAFSACHEN WIEN (VP LGS W), mit Hinweis auf

HR Dr. Eckart RATZ, OGH-PRÄSIDENT und

Mag. Lucie HEINDL, Richterin am OBERLANDESGERICHT WIEN (OLG W).

Damit wurden die gesetzlich vorgeschriebene Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung, Wahrheitsfindung und Dienstaufsicht wissentlich schwerkriminell missachtet bzw ad absurdum geführt. (**)

20.09.2009-18.09.2014: Fast 5 Jahre lang werden alle unwiderlegbaren VGE-Beweismittel (Fotos, Screens, DVD-Szenen), rund 60 schriftliche Zeugenaussagen (einschließlich KURIER, servusTV und ORF), alle VGE-Beweismittel, -Dokumente und -Begründungen etc beharrlich ignoriert.

Kindgemäße "Extremsportler" (*) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE in der Fremde von SCHWERKRIMINELLEN BEKANNTEN TÄTERN, BEITRAGSTÄTERN, UNBEKANNTEN TÄTERN UND VERDÄCHTIGEN festgehalten. (*) BEI DEN VGE VOLL FIT

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: OFFEN SICHTBAR BEFANGENE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: GERÜGTE SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT: SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SIND VON AMTS WEGEN SOFORT ZU SUSPENDIEREN.

(**) Persönliche Meinung: Somit gelten alle Rechtssachen mit ähnlichen Sachverhalten als glaubwürdig für vollständige Nichtigkeit, Wiederaufnahme, Neuerung, etc.

Angeblich: DIE SPITZE EINES RIESIGEN EISBERGES
Verdacht: Zehntausend Opfer - Verdacht: Hunderttausend Opfer


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20130324 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL ua WEGEN FOLTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=881.0
WELTWEITES MAHNMAL REPUBLIK ÖSTERREICH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER uvam
CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE JAHRTAUSENDSKANDAL REPUBLIK ÖSTERREICH

20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

BMI | VERDACHT SCHLIMMSTER KINDESMISSBRAUCH MENSCHENHANDEL PERSONENSCHUTZ LV LPD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=343.0

NATASCHA KAMPUSCH | FRANZ KRÖLL | RANOVSKY ZWILLINGE | VERDACHT MENSCHENHANDEL
SEITE 1 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.0

SEITE 2 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.15

SEITE 3 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.30

SEITE 4 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.45

SEITE 5 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.60

SEITE 6 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.75

SEITE 7 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.90

SEITE 8 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.105

SEITE 9 http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=408.120

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VERBOTSGESETZ 3f
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=397.0

HEIMKINDER MISSBRAUCH keine Verjährung VÖLKERMORD
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=442.0

Internationaler Strafgerichtshof ICC JUGENDWOHLFAHRT KINDER || WELTRECHTSPRINZIP
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=423.0

KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES (JUWO-KINDER)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=478.0

VERDACHT FOLTER AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=762.0

VERDACHT JUWO MILLIARDENGRAB
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=455.0

VERDACHT VÖLKERMORD AN HEIMKIND ÖSTERREICH
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=626.0

ZZ VERDACHT SCHWERVERBRECHEN | KINDERSCHÄNDERRING IN PARLAMENT UND REGIERUNG
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=647.0

2012-14 RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: EGMR-AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SCHWERVERBRECHER
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(VERDACHT: DER EGMR SCHÜTZT SCHWERVERBRECHER (*) (*) aktenführende und informierte EGMR-Amtsträger

20070520 UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE ZUM VERDACHT VÖLKERMORD AN JUWO-KINDERN
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=500.0

UNWIDERLEGBARE VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN) zum Beweis: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

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19.08.2014 UNWIDERLEGBARE-VGE-TATSACHENBEWEISE (FOTOS, SCREENS, DVD-SZENEN), DIE SEIT JAHREN NICHT GEWÜRDIGT WERDEN: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT www.ranovsky.at

Ranovsky Zwillinge - kurz und bündig
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,387.0.html

20070520 NACHHALTIGE TRENNUNG VON DEN REAL GUTEN UND BEZÜGLICH KINDESWOHL TADELLOSEN VGE

GESUNDE UND MÜNDIGE BÜRGERINNEN UND BÜRGER SEHEN BIS ZUM 20.05.2007:
FRÖHLICHE, GESUNDE, HÖCHST SPORTLICHE UND GEISTIG SEHR REGE ZWILLINGE.


20070520 SCHRIFTLICHE ZEUGENAUSSAGEN - ZITATE
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,436.0.html

200705xx Alter 5,7 Jahre Surfen am Aquaflos - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,306.0.html

200704xx Alter 5,7 Jahre Basketball Dunking - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,305.0.html

200612xx Alter 5,3 Jahre EISHOCKEY Ranovsky Zwillinge VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,784.0.html

200610xx SCHULREIF FÜR DEN REGEL-UNTERRICHT - VOLL FIT

200603xx Alter 4,6 jahre Hallenfußball 4x halbvolley - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,279.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre Sprungrollen - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,262.0.html

200603xx Alter 4,5 Jahre gut und sicher Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,261.0.html

200601xx Alter 4,4 Jahre selbständig Schlepplift fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,276.0.html

200512xx 4,3 Jahre selbständig Lift fahren und Schi fahren - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,805.0.html

200507xx 3,8 Jahre Wasserspringen im Solarfreibad - VOLL FIT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,309.0.html

20031225 Alter 2,3 Jahre Zimmer-Basketball 7 ZeugInnen !!!!!!! - fröhlich und geistig sehr rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,284.0.html

20030228 Gutachten Primar Dr. xxx xxx - anonymisierte Zitate - fröhlich gesund und geistig rege
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,291.0.html

26.10.2001: NATIONALFEIERTAG - errechneter Geburtstag - Realität: MINIMUM 840 GRAMM

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Persönliche Hinweise: Es gilt die Unschuldsvermutung. Für externe Inhalte kann keine Verantwortung übernommen werden. Dateien, Zitate, Transkriptionen etc nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl aller Menschenkinder zur Dokumentation und zum Beweis jedoch ohne jegliche Gewähr.

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CAUSA RANOVSKY ZWILLINGE VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL

01. BMJ
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia BANDION-ORTNER amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmittglieder sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell,
Mag. Dr. Beatrix KARL amtiert schwerkriminell,
und alle Kabinettsmitglieder amtieren schwerkriminell, hervorgehoben werden:
Mag. Thomas SCHÜTZENHÖFER amtiert schwerkriminell,
Dr. Johannes REHULKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth TÄUBL, Richterin, Kabinett, persönlich, amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina BOGNER amtiert schwerkriminell,
Dr. Caroline KINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina REITMAYR amtiert schwerkriminell, ...

BMJ SEKTION I Sektionschef Honorarprofessor Dr. Georg KATHREIN amtiert schwerkriminell,
sowie Bt, UT und Verdächtige in der Sektion I amtieren schwerkriminell,

BMJ SEKTION I Abteilung I 1
Leitender Staatsanwalt Dr. Erich Michael STORMANN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige in der Abteilung I 1  amtieren schwerkriminell,
OSTA Dr. Peter BARTH amtiert schwerkriminell,

BMJ SEKTION IV
Sektionschef Leitender Staatsanwalt Mag. Christian PILNACEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT,  UT und Verdächtige in der Sektion IV amtieren schwerkriminell,
LSTA Dr. Robert JIROVSKY amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Thomas GRÜNEWALD amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christoph SCHNEIDER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige im BMJ amtieren schwerkriminell

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02. JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Gottfried STRASSER  amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige im Amtsorgan ,,JUSTIZ-RECHTSSCHUTZBEAUFTRAGTER" amtieren schwerkriminell

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03. OGH
HR Hon. Prof. Dr. Eckart RATZ amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Franz ZEHETNER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael SCHWAB amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Babek OSHIDARI amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Kurt KIRCHBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Michael DANEK amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Natascha MICHEL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Hans-Valentin SCHROLL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas SOLE amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helene BACHNER-FOREGGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Alexandra MICHEL-KWAPINSKI amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Barbara FÜRNKRANZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Frederick LENDL amtiert schwerkriminell,
HR Hon. Prof. Dr. Herbert PIMMER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Wolfgang SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Edwin GITSCHTHALER amtiert schwerkriminell,
Univ. Prof. HR Dr. Georg KODEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Georg NOWOTNY amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Brigitte SCHENK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Manfred VOGEL amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Friedrich JENSIK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Gottfried MUSGER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Erich SCHWARZENBACHER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Thomas PHILIP  amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Christa HETLINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Eva MAREK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Hagen NORDMEYER amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Ilse HUBER, OGH VIZEPRÄSIDENTIN amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Helge HOCH amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Christa KALIVODA amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Bernhard WURDINGER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Martina MALESICH amtiert schwerkriminell,
Richteramtsanwärterin Mag. NN BUCHNER amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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04. GENERALPROKURATUR
GENERALPROKURATOR Prof. Dr. Ernst Eugen FABRIZY amtiert schwerkriminell,
sowie UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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05. OLG WIEN
HR Dr. Anton SUMERAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard JELINEK amtiert schwerkriminell,
Dr. Olga STÜRZENBECHER-VOUK amtiert schwerkriminell,
Dr. HERBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. GUGGENBICHLER amtiert schwerkriminell,
Dr. Angela BIBULOWICZ amtiert schwerkriminell,
Mag. HÄCKEL amtiert schwerkriminell,
Mag. BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Dr. SEELIGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Dr. Maria Elisabeth WANKE-CZERWENKA amtiert schwerkriminell,
Dr. JAHN  amtiert schwerkriminell,
Dr. REDEN amtiert schwerkriminell,
Dr. Christoph AICHINGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marina STÖGER-HILDBRAND amtiert schwerkriminell,
Mag. Anton BAUMGARTNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Lucie HEINDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva WILDER  amtiert schwerkriminell,
Richter R2 und R3, trotz Antrag bisher unbekannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Ingrid JELINEK amtiert schwerkriminell,
Mag. Petra STARIBACHER  amtiert schwerkriminell,
Dr. Irene MANN amtiert schwerkriminell,
Dr. Eduard STRAUSS amtiert schwerkriminell,
Dr. Martin SONNTAG amtiert schwerkriminell,
Dr. Ursula FABIAN amtiert schwerkriminell,
Dr. Dietmar KRENN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christa EDWARDS amtiert schwerkriminell,
Mag. Michaela SANDA amtiert schwerkriminell,
Mag. Kristin FISHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian DOSTAL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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06. OSTA WIEN
LOSTA HR Dr. Werner PLEISCHL amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Peter GILDEMEISTER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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07. WKSTA
LSTA Mag. Walter GEYER amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Ilse Maria VRABL-SANDA amtiert schwerkriminell,
OSTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Verena EBNER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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08. LG EISENSTADT
Dr. Karl MITTERHÖFER amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Alfred ELLINGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Karin KNÖCHL amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris HALPER-PRAUNIAS amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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09. STA EISENSTADT
LSTA, Dr. Wolfgang SWOBODA amtiert schwerkriminell,
ESTA, Dr. Theresa SCHNEIDER-PONHOLZER amtiert schwerkriminell,
KONTAKT-STA-FÜR-MISSBRAUCH, diensthabend informiert per FAX am 17.04.2012 13:26-13:29 Uhr, bisher den VGE namentlich nicht bekannt, amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Richard ROPPER amtiert schwerkriminell,
sowie mögliche Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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10. LG KR
HR Dr. Norbert KLAUS amtiert schwerkriminell,
Dr. Richard SIMSALIK amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard WITTMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Susanne DANIEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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11. LG SP
HR Dr. Franz CUTKA amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea HUMER amtiert schwerkriminell,
Dr. Christian SCHRAMM amtiert schwerkriminell,
Mag. Doris WAIS-PFEFFER amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R3" des betroffenen Drei-Richter-Senates am LG SP, wahrscheinlich HUMER-(WAIS-PFEFFER)-R3, trotz Aufforderung namentlich den VGE bis heute nicht genannt, amtieren schwerkriminell,
Dr. Gabriele JUNGBLUT amtiert schwerkriminell,
Mag. Marion FISCHER amtiert schwerkriminell,
Dr. Marion BELLINGRATH-TÜRSCHERL amtiert schwerkriminell,
Dr. Bernhard STEGER amtiert schwerkriminell,
Mag. SONNLEITNER amtiert schwerkriminell,
Mag. TEMPER amtiert schwerkriminell,
Mag. Claudia MATZKA-LÖSCHENBERGER amtiert schwerkriminell,
Dr. Roland BRENNER amtiert schwerkriminell,
Mag. Elisabeth WESSELY-KRISTÖFFEL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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12. STA SP
LSTA HR Dr. Peter FICENC amtiert schwerkriminell,
LSTA Mag. Michaela SCHNELL amtiert schwerkriminell,
ESTA Dr. Gerhard SEDLACEK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Christiane BURKHEISER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Michaela OBENAUS amtiert schwerkriminell,
BA Heinz SCHAGERL amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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13. LGS WIEN
HR Mag. Friedrich FORSTHUBER amtiert schwerkriminell,
Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R2" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Richter ,,R3" im 3-Richter-Senat Mag. Helene GNIDA amtiert schwerkriminell,
Mag. PASCHING amtiert schwerkriminell,
Dr. VETTER amtiert schwerkriminell,
Dr. Eva BRACHTEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Henriette BRAITENBERG-ZENNENBERG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christina SALZBORN amtiert schwerkriminell,
Mag. Andreas HAUTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Martina SPREITZER-KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
Mag. Christoph BAUER amtiert schwerkriminell,
Dr. Michael SPINN amtiert schwerkriminell,
Mag. Ulrich NACHTLBERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Sonja WEIS amtiert schwerkriminell,
Dr. Gerhard POHNERT amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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14. STA WIEN
LSTA HR Dr. Maria-Luise NITTEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Gerhard JAROSCH amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Ursula KROPIUNIG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Anna MORAK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia HUBER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Julia KOFFLER-POCK amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Kurt HANKIEWICZ amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Andreas MUGLER amtiert schwerkriminell,
STA Dr. Sabine RUDAS-TSCHINKEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Jörgen SANTIN amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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15. LG WN
HR Mag. Rudolf MASICEK amtiert schwerkriminell,
HR Dr. Josef GLATZ amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Dr. Ingeborg KRISTEN amtiert schwerkriminell,
HR Mag. Leopold OBERHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Waltraud BERGER amtiert schwerkriminell,
Mag. Tina TEFFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Hans BARWITZIUS amtiert schwerkriminell,
Mag. Birgit BORNS amtiert schwerkriminell,
Mag. Alexandra BAUMANN amtiert schwerkriminell,
Mag. Christine GÖDL amtiert schwerkriminell,
Mag. Peter WÖHRER amtiert schwerkriminell,
Dr. Nina PAINZ-SKOCZDOPOLE amtiert schwerkriminell,
Dr. Kurt WEISGRAM amtiert schwerkriminell,
Mag. Andrea KLADENSKY amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Jutta BURIANEK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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16. STA WN
LSTA Mag. Barbara HAIDER amtiert schwerkriminell,
ESTA Mag. Johann FUCHS amtiert schwerkriminell,
STA Ing. Mag. Erwin BLÜMEL amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Wolfgang HANDLER amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Daniela KÖCK amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Teresa SCHERRER amtiert schwerkriminell,
BA Johanna SCHEIBENPFLUG amtiert schwerkriminell,
STA Mag. Norbert HAUSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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17. BG AM
HR Dr. Josef SCHLÖGL amtiert schwerkriminell,
Mag. Ernst SICHART amtiert schwerkriminell,
Richter Mag. Peter HARM amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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18. BG GL
Dr. Eva PEINHAUPT-SCHWEIGHOFER amtiert schwerkriminell,
Mag. Nina MORAWETZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Judith ROSNAK amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,

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19. BG MD

Dr. Harald FRANZ amtiert schwerkriminell,
Dr. Hildegard BOLTZ amtiert schwerkriminell,
Mag. Eva REICHEL amtiert schwerkriminell,
Mag. Katharina MÖRWALD amtiert schwerkriminell,
Mag. Monika DÜNSER amtiert schwerkriminell,
sowie BT, UT und Verdächtige amtieren schwerkriminell,


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13.07.2013 15:00 KRONE-ZITAT: "WIE KONNTE DAS PASSIEREN, FRAU KARL?"



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2013 STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL
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20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.1.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4772



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.2.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4774



1 JPG-ANHANG zur Dokumentation und zum Beweis:
20131016 LGS WIEN STRAFSACHE GEGEN BESCHULDIGTE MAG DR BEATRIX KARL 1.3.jpg
http://www.dieaufdecker.com/index.php?action=dlattach;topic=881.0;attach=4776

Es gilt die Unschuldsvermutung. Es besteht schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.

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2009-2014 WIE KONNTE DAS PASSIEREN, HERR BUNDESPRÄSIDENT?

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20140120 STRAFANZEIGE GEGEN DR WOLFGANG BRANDSTETTER ua
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=900.0

PERSÖNLICHE ANMERKUNG: SEITE 05-08:

SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE ua:

VERDACHT ZEITRAUM BEGINN: 20.05.2007 17 UHR (TRENNUNG VON DEN VGE).

SCHWERKRIMINELLE STRAFTATEN / SCHWERKRIMINELLE OFFIZIALDELIKTE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL uvam, DIE SOFORT BEENDET UND VOLLSTÄNDIG GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN.

DAHER VERDACHT: SCHWERKRIMINELLE GESETZESBRÜCHE &  VERFASSUNGSBRÜCHE GEGEN DAS MENSCHENKINDESWOHL

SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER SCHÜTZEN SICH SELBST &  GEGENSEITIG.

SIE WERDEN GESCHÜTZT.

VOLLSTÄNDIGES VERSAGEN DER DIENSTAUFSICHT BIS ZUM BUNDESPRÄSIDENTEN.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 13 RECHT AUF WIRKSAME BESCHWERDE von Opfern. Das Recht wird verhindert durch die ,,NEUE STPO" FORTFÜHRUNG EINER STRAFSACHE und offen sichtbar befangene und schwer kriminelle Amtsträger der JUSTIZ. StPO § 196 (3) ,,Gegen seine Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! GERICHT 1. INSTANZ !!

Begünstigt werden schwerkriminelle Amtsträger der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH durch § 196 (3) StPO ,,Gegen seine Entscheidung steht ein Rechtsmittel nicht zu." !! GERICHT 1. INSTANZ !!

§ 196 (3) StPO verhindert somit eine wirksame Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung 1. Instanz, zB gg schwerkriminelle Amtsträger!

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 2 RECHT AUF LEBEN sinngemäß BRD I DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 2 (2) "Jeder * hat das Recht auf ... körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. ..."

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Rechtsprechung BRD sinngemäß in AUT angewendet.

* BETRIFFT: Enkelkinder CR und LR & deren VGE

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 3 VERBOT DER FOLTER

,,Niemand darf ... unmenschlicher ... Behandlung unterworfen werden."

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

StGB § 312a FOLTER (1) Wer als Amtsträger ... auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis eines solchen Amtsträgers einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine ... von ... einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zufügt, ...

(2) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, ...

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 6 RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN: Vollständiges Versagen der Dienstaufsicht Sachverhalt: Es amtieren ausschließlich offen sichtbar befangene Amtsträger der JUSTIZ ua. Im Allg: Die Amtsträger wurden ordnungsgemäß abgelehnt und gerügt.

MISSACHTEN EMRK ARTIKEL 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte: Die beschuldigten Amtsträger sichern den Ranovsky Zwillingen und deren VGE nicht die in Abschnitt I dieser Konvention niedergelegten Rechte und Freiheiten zu, was real und im RIS öffentlich sichtbar ist.
Trotz Anzeigen wegen schwer krimineller Offizialdelikte amtieren die Amtsträger weiter schwerkriminell gegen das Menschenkindeswohl.

StGB § 278 KRIMINELLE VEREINIGUNG
StGB § 278 a KRIMINELLE ORGANISATION
StGB § 278 b TERRORISTISCHE VEREINIGUNG
StGB § 278 c TERRORISTISCHE STRAFTATEN

§ 3f VERBOTSGESETZ: ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG der RANOVSKY ZWILLINGE nach dem 20.05.2007 etwa 17 Uhr (nachhaltige Trennung von der realen Heimat bei den VGE), ,,UNWERTES LEBEN" VON HEIMKINDERN (JUWO-OPFERN, PSYCHIATRIE-OPFERN, JUSTIZ-OPFERN), INFORMATIONSSPERRE, UNFAIRE VERFAHREN, ...

StGB § 321 (1) VÖLKERMORD, KONKRETE GRUPPE: HEIMKINDER (JUWO-OPFER, PSYCHIATRIE-OPFER, JUSTIZ-OPFER), KONKRETE MITGLIEDER DER GRUPPE: ENKELKINDER CR UND LR, KONKRETE BESCHREIBUNG: Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu ... einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe ...
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, ... ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

StGB § 313 Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung

StGB § 302 (2) Missbrauch der Amtsgewalt

StGB § 299 (1) Begünstigung

StGB § 297 (1) Verleumdung, z.B. in jedem Beschluss gegen die VGE,

StGB § 295 UNTERDRÜCKUNG ALLER VGE-BEWEISMITTEL

StGB § 283 (2) Verhetzung Beschimpfen und verächtlichmachen der VGE

StGB § 200 Unterschiebung eines Kindes, KONKRET: 2 weitere angebliche Enkelkinder durch xxx

StGB § 148 Gewerbsmäßiger schwerer Betrug,

StGB § 104a MENSCHENHANDEL sinngemäß: Die Minderjährigen Enkelkinder CR und LR (Beruf: Schüler), werden unter Einsatz unlauterer Mittel mit Vorsatz ausgebeutet. Die gesunden, fröhlichen, extrem sportlichen und geistig sehr regen Zwillinge (ehemalige Extrem-Frühchen mit Minimum 840 Gramm) werden seit Jahren als SCHWERBEHINDERTE um ,,sündteures Geld" in einer Art NÖ-Kinderheim-Psychiatrie, dem XXX (XXX), festgehalten.

,,Frei Schnauze": 10.000 EURO/KIND/MONAT Bisher: 1 MILLION EURO materieller Schaden (50 Monate x 10.000 Euro x 2 Kinder = 1.000.000). Angebliche Dunkelziffer: 10.000 Kinder/Jahr Angeblicher Schaden für die Republik Österreich: 1-2 Milliarden Euro/Jahr ohne Folgeschäden etc

StGB § 92 (3) Quälen oder Vernachlässigen unmündiger jüngerer oder wehrloser Personen mit schweren Dauerfolgen, KONKRET: DER ENKELKINDER CR UND LR NACH DEM 20.05.2007

StGB § 87 (2) Absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für die RANOVSKY ZWILLINGE

StGB § 2 Begehung durch Unterlassung, KONKRET ZUMINDEST:

MISSACHTEN DER StPO §§ 2, 3 Amtswegigkeit-Objektivität-Wahrheitsfoschung,

MISSACHTEN der richterlichen Pflicht zur Wahrheitsfindung,

MISSACHTEN ZPO (Parteienstellung der VGE, Zusenden aller Stellungnahmen aller Gegner),

MISSACHTEN ZPO § 232 (LG WN und BG GL),

MISSACHTEN Außerstreitverfahren § 13, § 14, § 15, § 16, uvam

MISSACHTEN der beruflichen Pflichten (BDG ua)

MISSACHTEN der Pflichten der Dienstaufsicht (BDG ua)

MISSACHTEN DER ANZEIGEPFLICHT gemäß

1) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE ZUR STRAFANZEIGE
Quelle 26.01.2011: www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991293.html

2) STPO § 78 ANZEIGEPFLICHT (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

3) ANZEIGEPFLICHT DER AMTSORGANE Fabrizy, StPO 10 § 78 Rz 1 & 3

4) Sinngemäß: RECHTSANWALT DR. ADRIAN HOLLAENDER:
ANZEIGEPFLICHT BEI VERDACHT DES SEXUELLEN MISSBRAUCHS
Quelle 16.08.2011: http://www.shg-os.com/Erklaerung.pdf

Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verdunkelung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Verabredung.
Es besteht allerhöchste Gefahr der täglichen Wiederholung.
Es besteht allerhöchste Gefahr IRREVERSIBLER SCHÄDEN AM ENKEL-KINDESWOHL VON CR UND LR.
Es besteht existenzielle Gefahr für die VGE durch schwerkriminelle Amtsträger, BT, UT und Verdächtige.

Es besteht allerhöchste Gefahr eines NATIONALEN NOTSTANDES DURCH SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER der JUSTIZ REPUBLIK ÖSTERREICH, wenn unwiderlegbare Tatsachenbeweise jahrelang von einer großen Anzahl schwerkrimineller Amtsträger nicht gewürdigt werden.


ANREGUNG/ANTRAG: Reale Amtswegigkeit, Objektivität, Wahrheitsforschung und Wahrheitsfindung SOFORT durch eine real korrekte Kommission unter der Leitung DR JOHANN RZESZUT (in eventu DR DR LUDWIG ADAMOVICH) oder ICC, EGMR, etc.

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AUFFORDERUNG: Jeder Amtsträger wird aufgefordert, von Amts wegen alles zu unternehmen, damit die schwerkriminellen Offizialdelikte gegen die Enkelkinder und deren VGE sofort beendet und vollständig geklärt werden.

Die sofortige Rückführung der Zwillinge in deren Heimat bei den real guten und bezüglich Kindeswohl tadellosen VGE ist sofort rechtsgültig und rechtskräftig sowie OHNE WENN UND ABER durchzuführen. Die Übergabe der Zwillinge erfolgt am aktuellen Wohnsitz der VGE, der befindet sich zur Zeit in der Marktgemeinde A 2880 Kirchberg am Wechsel.

www.ranovsky.at UNWIDERLEGBARE TATSACHENBEWEISE: RANOVSKY ZWILLINGE BEI DEN VGE VOLL FIT

Nur wenn sie vollkommen schad- und klaglos gehalten werden, stimmen Susanna und Andreas Ranovsky weiteren Veröffentlichungen zu. Gegen beharrliches Ignorieren der objektiven Wahrheit (Realität): Das höherwertige Rechtsgut KINDESWOHL verpflichtet Bürgerinnen und Bürger zum Veröffentlichen.