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OLIVER - DÄNEMARK GEGEN ÖSTERREICH

Begonnen von Wahrheitsforschung, 08 April 2012, 19:59:41

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Wahrheitsforschung

04.04.2012 1705 ORF HEUTE OLIVER DÄNEMARK

http://tvthek.orf.at/programs/1257-Heute-in-Oesterreich/episodes/3841989-Heute-in-Oesterreich

Heute in Österreich - 04.04.2012 17:05 Uhr

Beiträge

Gekidnapptes Kind in Dänemark (02:26)

Laut dänischen Medien soll sich der 40-Jährige derzeit mit dem Buben in Dänemark versteckt halten, um abzuwarten, wie die österreichischen und dänischen Behörden weiter vorgehen. (*)

Liveschaltung nach Graz (04:57)

Katharina Purtscher-Penz von der Kinder- und Jugendpsychiatrie meldet sich live aus Graz.

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(*) LStA Dr. Thomas MÜHLBACHER (Graz) spricht über den Europäischen Haftbefehl gegen den Kindesvater.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#1
05.04.2012 1705 ORF HEUTE 

http://tvthek.orf.at/programs/1257-Heute-in-Oesterreich/episodes/3847135-Heute-in-Oesterreich

Heute in Österreich - 05.04.2012 17:05 Uhr

Beiträg

Mutter zu Kindesentziehung (01:59)

Zwei Tage nachdem ihr vom Ex-Freund das gemeinsame Kind entrissen wurde, ist nun auch die Mutter des kleinen Oliver bereit, über den Vorfall vor laufender Kamera zu sprechen. In einem Interview mit Helmut Schöffmann erzählt sie, wie sie um ihren Sohn kämpfen und ihn aus Dänemark zurückholen will.

Vater sucht nach seinen Töchtern (01:42)

Ein Grazer Vater sucht seit Anfang Februar seine beiden Töchter. Die Mädchen im Alter von fünf und acht Jahren und ihre Mutter - sie stammt aus Pakistan - sind seit damals verschwunden. Der Vater glaubt, dass die Mutter mit ihren Töchtern in ihre Heimat geflüchtet ist und fürchtet, seine Töchter für immer zu verlieren.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#2
08.04.2012 04:00 OTS ÖSTERREICH traf Vater von Oliver (5)

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120408_OTS0001/oesterreich-traf-vater-von-oliver-5

ÖSTERREICH traf Vater von Oliver (5)

Thomas S.: "Ich habe meinen Sohn nicht entführt"

Wien (OTS) -Der "Entführungsfall" um den fünfjährigen Oliver hält seit
Tagen Österreich in Atem. Am Dienstag hatte sein Vater Oliver mit nach
Dänemark genommen und war mit ihm untergetaucht.

ÖSTERREICH-Reporterin Saskia Aberle traf Olivers Vater Thomas S. am
Samstagabend in einem kleinen Ort außerhalb von Kopenhagen.

"Ich habe Oliver nicht entführt", hält sein Vater gegenüber der
ÖSTERREICH-Reporterin fest. "Oliver geht es bei mir sehr gut. Er ist
ein großartiger Junge. Es ist super, dass er wieder da ist. Er tollt
herum und ist glücklich darüber, wieder bei seinem Papa zu sein", so
Thomas S.

"Mein Sohn lernt langsam wieder Dänisch - noch ist es ein Mischmasch
aus dänischen und deutschen Worten", sagt Thomas S.

Janus Bang, der Pressesprecher der Väterrechte-Organisation
Borgersagen erklärt, dass man derzeit an einer Lösung mit der Mutter
arbeite: "Wir arbeiten gerade daran, dass Olivers Mutter nach
Dänemark kommen kann ohne verhaftet zu werden und ihren Sohn sehen
kann."

Bang verteidigt gegenüber ÖSTERREICH auch die Art und
Weise wie Thomas S. Oliver nach Dänemark gebracht hat:

"Es gab keine andere Möglichkeit.

Wir haben keinen Respekt mehr vor Österreich.

Dieses Land verletzt internationale Rechte.

Andersherum würde so etwas niemals stattfinden.

Wir würden ein österreichisches Kind sofort ausliefern."


OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher
inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0001 2012-04-08 04:00 080400 Apr 12 FEL0001 0226
Mediengruppe "Österreich" GmbH Zur Pressemappe
________________________________________

Rückfragehinweis:
ÖSTERREICH,
Chefredaktion
Tel.: (01) 588 11 / 1010
redaktion@oe24.at

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2 Aufdecker-Links:

DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL öffnet die Türe zur Christenverfolgung
02.06.2011 Gastbeitrag von Dr. Alfons Adam

Wahrheitsforschung Antwort 1 am: 06 April 2012, 09:30:50 - SEITE 1
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,241.0.html


DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#3
12.04.2012 HEUTE Seite 8

Entführter Bub wird zu EU-Fall

Der Obsorgestreit um Oliver (5) zwischen seiner Grazer Mutter Marion W. und dem dänischen Vater Thomas S, wird zur Staatsaffäre.

Denn skandinavische Politiker aller Parteien sind empört darüber, wie sich hiesige Gerichte über das dänische Obsorgerecht (für den Vater) hinweggesetzt haben.

Der Fall wird jetzt von Sozialministerin Karen Haekkerup geprüft – eine EU-Klage steht im Raum, da Österreich Gesetze gebrochen haben soll.

1 Bild-Anhang zum Text-Beweis: 20120412 HEUTE Seite 8 OLIVER.jpg

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DAZU KURZ AUS: 20120402 1806 WIKIPEDIA
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung 


http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentf%C3%BChrung

Elterliche Kindesentführung ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention:

Artikel 9 der Konvention legt fest, dass die Vertragsstaaten sicherstellen sollen, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist.

Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.

Artikel 11 der Konvention beschreibt, dass die Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen die rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland und die rechtswidrige Nichtrückgabe bekämpfen.

Zusammenfassend bedeutet dies: ,,Kinderrechte sind Menschenrechte", womit Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben.

Prävention von Kindesentführung

Vor einer Kindesentführung wird die Absicht in manchen Fällen durch einen Elternteil unterschwellig angedeutet oder gar ausdrücklich erklärt. Solche Hinweise sollten ernst genommen werden.
Folgende Maßnahmen könnten einer internationalen Kindesentführung entgegenwirken:

Aufbewahrung der Pässe der Kinder an einem sicheren Ort

bei den jeweiligen Konsulaten veranlassen, dass für die Kinder keine Pässe ausgestellt werden dürfen.

gegebenenfalls Beantragung des Aufenthaltbestimmungsrecht

weiterhin ist zu prüfen, inwieweit über die Bundespolizei eine Ausreise über Flughäfen verhindert werden kann.

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Kurze allgemeine Rechtsmeinung aus der Ferne, ohne Akten-Kenntnis des Falles, ohne Gewähr und ohne Beachten von Ausnahmen, Besuchsrechtsverfahren, usw ...

Obsorgeverfahren enden in dem Staat, in dem sie begonnen wurden.
Ein Verbringen von Minderjährigen in einen anderen Staat in dieser Zeit ist "Kindesentführung".

Zum Fall Oliver:

In Dänemark wurde zuerst ein Obsorgeverfahren begonnen -
bei aufrecht bestehendem Aufenthalt von Kind, Mutter und Vater in Dänemark.
In Dänermark ist dieses Obsorgeverfahren zu beenden.

Es besteht der Verdacht:
Ein Verbringen des minderjährigen Oliver nach Österreich in dieser Zeit ist "Kindesentführung".

Es besteht der Verdacht: Missbrauch der Amtsgewalt StGB § 302 (2).

Korrekturen werden nach Möglichkeit eingearbeitet und sind erwünscht.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#4
11.04.2012 18:18 KURIER Kindesentführung: Sorge um Oliver - Zitate:

http://kurier.at/nachrichten/4491995-kindesentfuehrung-sorge-um-oliver.php

In Dänemark läuft gegen die Mutter des Kindes noch immer ein Strafverfahren:

,,Ich lasse mich nicht einschüchtern."

Denn nach Auskunft ihrer Anwältin Britta Schönhart läuft noch immer ein Strafverfahren:

Demnach habe sie im Juli 2010 mit ihrer Ausreise aus Dänemark dem Vater das Kind entzogen.

Freies Geleit

Laut dänischer Botschaft in Wien wäre es möglich, freies Geleit zu bekommen, damit die Grazerin zu einer Anhörung nach Dänemark fahren kann.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wahrheitsforschung

#5
12.04.2012 NEWS - Der irre Kampf um ein Kind - von Martina Prewein - Zitate:

http://www.news.at/articles/1215/510/324566/der-fall-oliver-der-kampf-kind

Dänische und österreichische Medien berichteten in der Folge ausführlich – aber in unterschiedlicher Tonalität – über den ,,Fall".

Es war einmal Liebe.

Die ersten Jahre in Dänemark verliefen für die Frau glücklich.

Schließlich wurde ein Haus im Grünen gekauft.

2004 kam es zu einer ersten Trennung; dennoch wohnten die Österreicherin und der Däne weiterhin unter einem Dach. Es gab Versöhnungen; Versuche, das, was einmal zwischen ihnen gewesen war, zu retten. Im Frühjahr 2006 wurde Weilharter schwanger. ...

Am 27. Dezember 2006 kam Oliver zur Welt, der Mann erkannte die Vaterschaft an, verzichtete auf das Sorgerecht; die Frau bekam es somit alleine zugesprochen.

Der Däne und die Steirerin betreuten ihr Kind abwechselnd.

Am 17. Juli 2010 übersiedelte Marion Weilharter mit ihrem Kind in ihre alte Heimat, nach Österreich.

,,Meine Expartnerin hat mir meinen Buben quasi über Nacht entzogen – als ich gerade dabei war, bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Obsorge zu stellen", behauptet wiederum der Programmierer, ,,und nach ihrer Flucht sah ich freilich keine andere Wahl, als mich um die alleinige Übertragung der Pflegschaft zu bemühen."

Am 6. September 2010 fuhr Weilharter nochmals nach Dänemark, wurde von Sørensen wegen Kindesentführung angezeigt und in der Folge verhaftet: ...

... Genehmigung zur Ausreise. ... Die Mutter also wieder in Österreich ... Grazer Bezirksgericht 

Dann wurde ein Gutachten über den seelischen Zustand Olivers und seines Vaters erstellt. Darin kam der Psychologe Andreas Willmann zum Schluss, ...

Aber der Sachverständige stellte auch fest, das Kind habe eine sehr enge Beziehung zum Vater, ...

,,Ich hab euch beide lieb."
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Wahrheitsforschung

#6
13.04.2012 KLEINE ZEITUNG - Oliver: "Recht in Österreich katastrophal" - Zitate:

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2994767/noch-keine-entscheidung-fall-oliver.story

Keine Lösung im Fall Oliver in Sicht. Der Jurist vom Verein "Im Namen elterlicher Verantwortung" sieht in Österreich Versäumnisse und schlägt ein neues Konzept vor. Kleine.tv bat den Juristen zum Interview. ... Kommentare: ...

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Amtswegigkeit - Objektivität - Wahrheitsforschung - Wahrheitsfindung
Objektive Wahrheit - Objektive Unwahrheit - Gesetze - Rechtsprechung
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Wahrheitsforschung

#7
Dr. Bea Verschraegen, LL.M., M.E.M. ist ordentliche Universitätsprofessorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
Ihr Studienbuch ,,Internationales Privatrecht" ist soeben bei Manz erschienen.

Fall Oliver: Kind rechtmäßig in Dänemark, Mutter muss dort Sorgerecht beantragen

22.04.2012 | 18:20 | von Bea Verschraegen (Die Presse)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/751560/Fall-Oliver_Kind-rechtmaessig-in-Daenemark-Mutter-muss-dort

Die Mutter hätte das Kind nicht nach Österreich bringen dürfen, ohne den Vater davon zu verständigen.

Die Dänen müssen das Kind nicht den österreichischen Behörden übergeben. ...

Kindeswohl nicht gefährdet ... Wer kann Kontakt besser gewährleisten? ...

DATEN UND FAKTEN ... ("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2012)

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VERDACHT - Leitender Staatsanwalt Dr. Thomas MÜHLBACHER -
Staatsanwaltschaft Graz - EU-Haftbefehl gegen den Kindesvater

OLIVER - DÄNEMARK GEGEN ÖSTERREICH
Start: 04.04.2012 17:05 Uhr ORF2 Heute in Österreich

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DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html
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Wahrheitsforschung

#8
07.05.2012 19:49 KURIER Fall Oliver: Anhörung in Dänemark - ZITATE:

http://kurier.at/nachrichten/4495208-fall-oliver-anhoerung-in-daenemark.php

Die dänische Justiz muss nun über die Rückführung des Buben entscheiden.

... Der Prozess soll in Helsingör stattfinden und wird ausschließlich in dänisch geführt. ...

... Der europäische Haftbefehl gegen Kindesvater Thomas S., 40, bleibt bis auf Weiteres aufrecht.

Zu vieles ist der Staatsanwaltschaft Graz noch unklar. ...
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Wahrheitsforschung

#9
29.05.2012 18:33 KURIER "Oliver verhält sich nicht normal" - ZITATE:

http://kurier.at/nachrichten/4497873-oliver-verhaelt-sich-nicht-normal.php

Die Mutter des entführten Fünfjährigen hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Dänemark eingebracht.

Sammelklage ... "Wegen Diskriminierungs- und Rassismusverdachts gegen nicht-dänische Staatsbürger in Obsorgestreitfällen."

"In der Menschenrechtsklage wird auch erwähnt, dass ein Sachbearbeiter im Familienamt sein Amt missbraucht haben dürfte, um Olivers Vater zu helfen", sagt Weilharter und zeigt das entsprechende Schriftstück.

Dieser Beamte ließ die Grazerin erst kürzlich schriftlich wissen:

Würde sie nach Dänemark zum Gerichtstermin kommen, könne sie verhaftet werden.

Weilharter wurde von ihrem Ex-Freund Thomas S. 2010 wegen Kindesentführungsverdachts angezeigt.

Anwältin Britta Schönhart unterstellt den dänischen Behörden Willkür:

"Sie setzen auf Zeit, um die Interessen des Vaters zu stärken.

Je länger sich Oliver in Dänemark befindet, desto besser reintegriert er sich.

Dann wird es Zeugen geben, die sagen, Oliver gehe es so super."

Weder die Grazer Staatsanwaltschaft noch Marion Weilharter und ihre Anwältin wissen Konkretes über Oliver.

Der europäische Haftbefehl gegen den 40-Jährigen Vater (*) bleibt aufrecht.

Unterschiedlich wurde Recht gesprochen, bei wem Oliver leben darf.

In Österreich ist die Mutter erziehungsberechtigt, in Dänemark der Vater.

In unlösbaren Fällen könnte ein dritter EU-Staat für Oliver Recht sprechen.

(*) "Vater" ergänzt
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Lilly Rush

Ich weiß jetzt nicht wirklich was dieses Thema hier soll.

Da sind zwei erwachsene Menschen, die jeder für sich sicher gut für das Kind sorgen, sich aber nicht einigen können in welchem Land und bei welchem Elternteil das Kind leben soll. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, Oliver wird es bei diesem Elternteil vermutlich gut gehen.

In Österreich ist die Mutter erziehungsberechtigt, in Dänemark der Vater. In unlösbaren Fällen könnte ein dritter EU-Staat für Oliver Recht sprechen.
- Von mir aus auch König Salomon, dann würden die beiden Eltern nämlich sehen was sie auf dem Rücken des Kindes austragen.

Der Rest ist Privatsache. Die sollen ihren Rosenkrieg bitte nicht öffentlich austragen.
Das Thema hat keinen Neuigkeitswert mehr. Punkt


Reichmann

Zitat von: Gast m0nk am 18 Juni 2012, 22:01:48
In Stattgebung des Rechtsmittels des Vaters wurde der europ. Haftbefehl vom OLG Graz aufgehoben.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/766755/Fall-Oliver_EUHaftbefehl-gegen-Vater-aufgehoben?_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do
Welche Konsequenzen gibt es für den Staatsanwalt der diesen dubiosen Haftbefehl beantragt und für den Richter, der diesen genehmigt hat?
Offensichtlich eine faule Geschichte und nix passiert.
Weiter so, lang geht es nimmer so weiter  ;)
Roland Reichmann
http://www.inhr.net

Lilly Rush

@ REichmann

Den ganzen Artikel gelesen?

"Das OLG gehe aber ebenfalls von einer strafrechtlich relevanten Handlung aus, so Bacher. Das in Dänemark gültige Obsorgerecht sei irrelevant, die Rechtslage in Österreich musste dem Verdächtigen bekanntgewesen sein, sodass von einer "strafbaren Selbstjustiz" zu sprechen sei."

und:
"Zwar sei noch ein Einstellungsantrag anhängig, Bacher geht aber davon aus, dass es nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft demnächst zu einer Entscheidung über Anklage oder nicht kommen wird. Wird eine Anklage eingebracht, würde der Vater über den Rechtshilfeweg eine Ladung zur Verhandlung bekommen. Sollte er dieser nicht Folge leisten, stünde ein neuerlicher Haftbefehl im Raum."


Wahrheitsforschung

#14
21.09.2012 STEIERMARK ORF AT http://steiermark.orf.at/news/stories/2550975/

Fall Oliver: Die Chronologie

27.12.2006: Oliver wird in Dänemark als uneheliches Kind der Grazerin Marion W. und des Dänen Thomas S. geboren, das Sorgerecht hat die Mutter.

2.7.2010: Der Vater beantragt das Sorgerecht.

17.7.2010: Die Mutter zieht mit dem Kind nach Österreich.

22.10.2010: Der Vater beantragt die Obsorge und bekommt sie in Dänemark zugesprochen.

18.7.2011: Der Oberste Gerichtshof in Wien lehnt die Anträge des Vaters ab, sein Sorgerecht auch in Österreich zu bestätigen. Hier hat nun die Mutter das Sorgerecht, dem Vater wird ein Besuchsrecht zugestanden, allerdings nur unter Aufsicht einer Psychologin. Er bekämpft diese Regelung.

Anfang April 2012: Die Anträge des Vaters auf Besuche ohne Aufsicht werden verworfen.

3. April 2012: Thomas S. wartet mit einem unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten seine Sohnes. Während dieser die Mutter festhält, bringt der 41-Jährige sein Kind in sein Auto und fährt mit ihm nach Dänemark. Eine Fahndung wird eingeleitet.

4. April 2012: Das Fluchtauto wird gefunden, von dem Dänen und seinem Sohn fehlt jede Spur.

5. April 2012: Der Vater stellt sich den dänischen Behörden.

8. April 2012: Der Bub telefoniert kurz mit seiner Mutter, der nur außerhalb Dänemarks gültige Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.

11. April 2012: Die Mutter bringt einen Rückführungsantrag ein.

18. Juni 2012: Der EU-Haftbefehl gegen den Vater wird aufgehoben.

4. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Graz bringt einen Strafantrag gegen Thomas S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung ein.

4. September 2012: Beginn der Verhandlung in Helsingör wegen einer Rückführung des Buben nach Österreich.

6. September 2012: Schlusstag im Prozess, ein Urteil soll schriftlich ergehen und wird für 21. September angekündigt.

21. September 2012: Das Gericht in Helsingör veröffentlicht seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wird somit abgewiesen.

25. September 2012: Thomas S. muss sich im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten.

Publiziert am 21.09.2012

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Die Chronologie bestätigt die Rechtsmeinung aus der Ferne ... in Antwort 3.

Das am 2.7.2010 - vor der Ausreise (17.7.2010) - in Dänemark begonnene "Sorgerecht"-Verfahren ist in Dänemark zu beenden.
Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.