Autor Thema: systematische Inhalation und Strafverfahren neu  (Gelesen 9238 mal)

Gast m0nk

  • Gast
systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« am: 12 März 2012, 22:58:14 »
....Organisation des neuen Lebensumfeldes für Waltraud P., Einbindung seiner Schwester in die Verlassenschaftssache), wobei eine derart systematische Inhalation des gesamten Täter-Opferumfeldes für eine unbeteiligte Kontaktperson völlig untypisch sei....

"Dazu wurde von Oberst K. im Abschlussbericht vermerkt, dass aufgrund bestehender
Verdachtsgründe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Verlassenschaftssache durch
Mag. Margit W. über Auftrag des fallbefassten EOStA Dr. Thomas M. Ermittlungen geführt
werden, Mag. Margit W. und Ing. Ernst H. als Beschuldigte einvernommen und gesondert
eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet werden wird. [Anmerkung: Eine
Namensabfrage durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nach Mag. Margit W. und Ing. Ernst
H. im St-Register hat keine Verfahrensposition erbracht, die diesen Sachverhalt zum
Gegenstand hatte.]"  - PDF 76/319

Da am 23.11.2011 die OSTA IBK das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, müsste ja irgendwer bemerkt haben, dass bei der StA - Österreichweit kein Verfahren läuft. Was ist in der Zwischenzeit geschehen ?
« Letzte Änderung: 12 März 2012, 23:13:39 von Gast m0nk »

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #1 am: 12 März 2012, 23:03:57 »

DAS würde mich auch brennend interessieren!!!

silversurfer

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #2 am: 12 März 2012, 23:11:01 »
 ...die dilettanten im parlament hoffentlich auch !!!!!

silversurfer

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #3 am: 12 März 2012, 23:26:03 »
 MM , LR m0nk :
   ..aber  von mir wirklich das letzte für einige zeit --- eine ausnahmsweise zutreffende meldung im zib 2 soeben :
   
 " minister (und ihre kabinette)  gehen, aber pleischls und pilnaceks bleiben .................

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #4 am: 12 März 2012, 23:32:13 »

Sehr treffend, ja!

Ich sehe Sie hier hoffentlich bald wieder! ;)

silversurfer

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #5 am: 12 März 2012, 23:34:54 »
@MM:   sehen ?  --- Ihre vorstellung würde mich interessieren :)

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #6 am: 12 März 2012, 23:40:37 »

Schauma mal, vlt. verrate ich Ihnen diese, wenn´s was zu feiern geben sollte!

silversurfer

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #7 am: 12 März 2012, 23:46:15 »
@ MM --- aber vorher !!!
   und sollte es was zum feiern geben :
   " mausi , das   leben geht weiter !" 

    ihaumioh

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #8 am: 12 März 2012, 23:57:58 »

Cool diese Aussage der BS, lässt eigentlich sehr tief blicken,
in mehrlei Hinsicht! Aber wir verstehen das ja alles nicht....

silversurfer

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #9 am: 13 März 2012, 00:05:45 »
@ MM : bevor ich mich ins nirvana  verabschiede  (falls Sie das zulasen ) :
   
    warum    wohl haben Sie neugier häferl im detailverliebten ibker abschlussbericht (bisher) nichts über die fantansterein der bettina heisinger gefunden  (weil sie sich im hinblick auf  den" tatort" als von vornherein absurd darstellten ?) 

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #10 am: 13 März 2012, 09:31:02 »

Bitte dableiben, das Nirwana läuft Ihnen ja (hoffentlich) nicht davon.

Warum und wieso Bettina H. mit ihren (nachfolgenden) Hinweisen keine Erwähnung fand (auch bei Oberst K.), haben wir ja schon ausführlich diskutiert. Aber eine Erwähnung ihrer Zeugen-Aussagen im Ibk. Bericht wäre dennoch angebracht, noch dazu da zB einem Möchtegern-Zeugen wie Thomas V. unverhältnismäßig viel Platz eingeräumt wurde! Absicht?

Lilly Rush

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #11 am: 13 März 2012, 10:04:51 »
@ MM
Gebe dir völlig Recht!

Jeder Schmarrn wurde aufgenommen, Bettinas interessante Bemerkung hätte zumindest erwähnt werden müssen.
Wenn Vogel in 2 Sätzen abgefertigt worden wäre, hätte das dem Bericht nur gut getan.

Apropos Bettina:
Bei Ishtars Aussage, sie sei kurz nach 7h aus dem Haus wurde kritisiert, dass das nicht stimmen kann, denn dann wäre sie 2 min später am Tatort gewesen. Hier wurde Ishtars Aussage relativiert durch Betinas, die angab ungefähr (!) 5 Minuten nach 7 auf Natascha getroffen zu sein.
Jetzt mal angenommen Ishtar hatte recht und Kampusch war bereits um 7.02 oder 7.05 am Tatort - das wäre die Lösung warum Phillip sie nicht gesehen hat.

Natascha war VIEL früher als sonst dran!!!!

Offline Miss Marple

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1.521
  • Reputation: 1558
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #12 am: 13 März 2012, 10:33:55 »

Völlig richtig, sehe ich auch so!

Würde auch dazu passen, dass NK niemals zu spät kommen wollte bzw. zu spät kam!


Lilly Rush

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #13 am: 13 März 2012, 10:35:37 »
Da hätten wir wieder mal ein Musterbeispiel für das Zurechtrücken der Zeugenaussagen.

Was nicht passend ist wird passend gemacht!!!!!

Gast m0nk

  • Gast
Re: systematische Inhalation und Strafverfahren neu
« Antwort #14 am: 14 März 2012, 12:29:55 »
[Anmerkung: Eine Namensabfrage durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nach Mag. Margit W. und Ing. Ernst H. im St-Register hat keine Verfahrensposition erbracht, die diesen Sachverhalt zum
Gegenstand hatte.]

Gibt es jetzt schon einen StA - Akt gegen MW. + Genossen, oder nicht ?

Die Verjährungsfrist beginnt ja ab Unterfertigung der Verträge.