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20120309 20MIN.CH zum Bericht der STA Innsbruck vom 23.11.2011

Begonnen von Wahrheitsforschung, 10 März 2012, 17:06:31

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Wahrheitsforschung

09.03.2012 20MIN.CH zum Bericht der STA Innsbruck vom 23.11.2011

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3 Hinweise vor dem 20MIN.CH-Artikel:

Es besteht der Verdacht, dass eine suggestive Scheinwelt des Opfers - die teilweise in krassem Widerspruch zur Realität steht - aufgebaut, "verkauft" und "ausgesessen" wird.

(!!!***!!!) DIE STA IST "HERRIN DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS" (!!!***!!!)
     (!!!***!!!)
http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen (!!!***!!!)

Fabrizy, StPO 10 § 98 Rz 1: ... haben Kriminalpolizei und StA das Ermittlungsverfahren einvernehmlich zu führen. ... Im Konfliktfall kommt jedoch der StA der Vorrang zu; sie hat dann die entsprechenden Anordnungen zu erteilen, welche die Kriminalpolizei zu befolgen hat.


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09.03.2012 20MIN.CH - STAATSANWÄLTE HATTEN WICHTGE HINWEISE NICHT

http://www.20min.ch/kampusch/story/14709767

FALL KAMPUSCH

09. März 2012 14:22; Akt: 09.03.2012 15:41 Print

«Staatsanwälte hatten wichtige Hinweise nicht»

Die Arbeit der Staatsanwaltschaft im Fall Kampusch wird in Österreich stark kritisiert.

Kurt Spitzer, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, nimmt dazu Stellung.


Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Kurt Spitzer, verteidigt im Interview mit 20 Minuten Online die Arbeit der Staatsanwälte. (Bild: Screenshot ORF)

Die Staatsanwälte Werner Pleischl, Thomas Mühlbacher, Otto Schneider, Hans-Peter Kronawetter und Gerhard Jarosch wurden im Fall Kampusch des Amtsmissbrauches beschuldigt. Unter anderem warf man ihnen vor, sie hätten bewusst die Ermittlungen der Sonderkommission Kampusch behindert. Im Sommer 2011 überprüfte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Anschuldigungen und im September 2011 stellte die Justiz das Verfahren gegen die fünf Staatsanwälte ein. Die Kritik geht jedoch weiter. Kurt Spitzer, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, verteidigt die staatsanwaltschaftliche Arbeit.


Wie erklären Sie sich, dass momentan österreichische Parlamentarier offenbar der Meinung sind, es müsse weiterermittelt werden im Fall Kampusch, die Staatsanwälte aber nicht?

Kurt Spitzer: Die Staatsanwaltschaft Wien und die Staatsanwaltschaft Innsbruck haben sämtliche Verfahren im Entführungsfall Kampusch nach den erwähnten umfangreichen Recherchen und nach dem Freispruch des Ernst H.* eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ernst H. ist nach meiner Einschätzung mangels neuer Beweise nicht möglich, für die Aufnahme weiterer Ermittlungen gegen unbekannte Täter sehe ich keinen hinreichend beweisbaren Anfangsverdacht.

Aus welchen Gründen die «Parlamentarier» der offenbar einheitlichen Meinung sind, es müsse weiterermittelt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Bisher sind von Seiten des parlamentarischen Unterausschusses keine konkreten, bisher versäumten Ermittlungsansätze bekannt gegeben worden. Ein Mitglied des an sich geheimen Unterausschusses hat gegenüber den Medien erklärt, für sie sei die «Eintätertheorie» jedenfalls ausgeschlossen; begründet wurde diese Äusserung allerdings nicht.


Haben die Staatsanwälte bessere oder mehr Akten zum Fall Kampusch als der parlamentarische Unterausschuss?

Der Unterausschuss hat alle Akten übermittelt bekommen, die auch Gegenstand der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck waren. Es gibt keine weiteren Ermittlungsakten.


Warum sollen die Staatsanwälte Ermittlern - selbst dem SOKO-Chef - den Zugang zu gewissen Akten verweigert haben?

Es ist unrichtig, dass die Staatsanwaltschaft den ermittelnden Kriminalbeamten den Zugang zu Dokumenten verweigert hätte. Es gab lediglich Protokolle über Einvernahmen der Natascha Kampusch, die wegen ihres Inhaltes aufgrund einer gerichtlichen Verfügung unter Verschluss gehalten wurden und daher erst in einem formellen Verfahren nach Erteilung entsprechender Auflagen zur Einsicht aufgelegt werden konnten. Die Einsichtnahme durch einen legitimierten Beamten der SOKO konnte sodann vorgenommen werden.


Was wird von der Staatsanwaltschaft als wichtiger empfunden: der Opferschutz oder die Wahrheitsfindung?

Grundsätzlich ist nach einer seriösen Interessensabwägung die Wahrheitsfindung vor den Opferschutz zu stellen. Diese Frage stellt sich gegenständlich aber für die Staatsanwaltschaft nicht. Das Opfer Natascha Kampusch hat immer gleich ausgesagt, dass sie es bei der Entführung und während ihrer 8-jährigen Gefangenschaft stets nur mit einem einzigen Täter zu tun gehabt habe. Es gibt keinen Ansatz, dieser Zeugin nachweislich eine falsche Beweisaussage zu unterstellen. Kein Gericht in Österreich - und mit Sicherheit auch in Europa - würde aufgrund der vorliegenden Vermutungen die Zeugin Natascha Kampusch wegen falscher Beweisaussage verurteilen können. Das hat also weder mit Opferschutz noch mit Wahrheitsfindung zu tun.


Warum ist das Misstrauen der Politiker gegenüber der Staatsanwaltschaft in Österreich offenbar derart gross, dass man ernsthaft in Erwägung zieht, das FBI und das BKA Wiesbaden einzubeziehen?

Das Misstrauen der Politiker gegenüber den Staatsanwaltschaften in Österreich ist nicht erst durch den Fall Kampusch entstanden. Sofern es im Falle Kampusch Ermittlungsfehler gegeben hat, dann wären diese Fehler dem Verantwortungsbereich der Kriminalpolizei zuzuordnen. Nunmehr behauptete wichtige Hinweise, die möglicherweise zur Ausforschung des Täters hätten führen können, sind – wie auch im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck eindeutig geklärt werden konnte - an die Staatsanwaltschaft gar nicht herangetragen worden. (!!!***!!!)

Auch die Evaluierungskommission ist ursprünglich wegen dieser Ermittlungspannen zum Einsatz gelangt. Wenn die Mitglieder des Unterausschusses zur Erkenntnis gelangen, dass die österreichische Kriminalpolizei Nachhilfestunden aus dem Ausland benötigt, dann wird dies zur Kenntnis zu nehmen sein. Es mag sein, dass die Ermittlungen der Kriminalpolizei unmittelbar nach dem Selbstmord des Täters Wolfgang P. im Hinblick auf die geklärte Täterschaft nicht optimal gelaufen sind, doch trifft dies für die folgenden Ermittlungen der SOKO, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien tätig geworden ist, ganz bestimmt nicht zu. Hier wurde unter der Leitung eines erfahrenen Chefinspektors ausgezeichnete Arbeit geleistet, die auch von der Evaluierungskommission entsprechend gewürdigt worden ist.


Wie geht es weiter, wenn der Ausschuss der Justiz eine Wiederaufnahme des Verfahrens empfiehlt?

Derzeit ist der ständige Ausschuss noch tätig und laut Medienberichten ist erst Ende März 2012 ein Endbericht zu erwarten. Es wundert mich, dass bereits jetzt schon das Ergebnis durch den Vorsitzenden des Ausschusses verkündet worden ist. Für mich ist erst einmal das Ergebnis abzuwarten, wir werden uns jedenfalls gutachterlich damit auseinandersetzen.

Im Grossformat auf dem Videoportal 

Politiker erklären, was im Fall Kampusch schief gelaufen ist (Video: 20 Minuten Online)

* Name der Redaktion bekannt. Ernst H. ist der ehemalige Geschäftspartner und Freund des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil.

Das Interview wurde schriftlich geführt

Was ist Ihre Einstellung:

Hat Wolfgang Priklopil sein Opfer Natascha Kampusch alleine entführt?
Ist Opferschutz höher zu gewichten als die Aufklärung des Falls?
Und müssen die Ermittlungen erneut aufgenommen werden?

Nehmen Sie teil an der grossen Online-Umfrage!

(feb/kle)

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Reichmann Antwort 2 am: 09.03.2012 um 18:30:57
Hier ist der Bericht als PDF - Bericht-STA-Innsbruck-20111123.pdf 
Bericht der STA Innsbruck_23.11.2011

http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,136.0.html

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DIKTATUR KRIMINELLER STAATSANWÄLTE - VERDACHT
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,55.0.html

Unterdrückung von Beweismitteln im Amt und Missachten der StPO
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,58.0.html

Es besteht der Verdacht, dass eine suggestive Scheinwelt des Opfers - die teilweise in krassem Widerspruch zur Realität steht - aufgebaut, "verkauft" und "ausgesessen" wird.

(!!!***!!!) DIE STA IST "HERRIN DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS" (!!!***!!!)

Fabrizy, StPO 10 § 98 Rz 1: ... haben Kriminalpolizei und StA das Ermittlungsverfahren einvernehmlich zu führen. ... Im Konfliktfall kommt jedoch der StA der Vorrang zu; sie hat dann die entsprechenden Anordnungen zu erteilen, welche die Kriminalpolizei zu befolgen hat.


ZUM BEWEIS: www.20min.ch/kampusch/
www.20min.ch/ - Suche - Kampusch

KURIER - http://kurier.at/ - Suche - Kampusch
http://kurier.at/aktuellesthema/190-kampusch.html

DIE AUFDECKER:

04.03.2012 Im Zentrum: Natascha Kampusch - Beweise, oder Verschwörungstheorien - VIDEO
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,81.0.html

ZIB2: Interview mit Thomas Müller vom 23.8.2009
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,95.0.html

Explosiv-Weekend Kampusch Video
http://www.dieaufdecker.com/index.php/topic,9.0.html

Nur wenn Wahrheitsforschung vollkommen schad- und klaglos gehalten wird, stimmt Wahrheitsforschung weiteren Veröffentlichungen zu. FÜR EXTERNE INHALTE KANN KEINE VERANTWORTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. Es gilt die Unschuldsvermutung.

consuela

Das Opfer Natascha Kampusch hat immer gleich ausgesagt, dass sie es bei der Entführung und während ihrer 8-jährigen Gefangenschaft stets nur mit einem einzigen Täter zu tun gehabt habe.

Wenn NK es so ausgedrückt hat wie der Staatsanwalt es wiedergibt, dann widerspricht das in keiner Weise der Mehrtäter-Theorie.
Sie hätte zwar nur mit einem zu tun gehabt, gegeben hat es aber mehrere.
Wer sagt, dass sie alle zu Gesicht bekommen hat?

silversurfer

siehe die  frau BMI in der heutigen pressestunde : " falls die staatsanwaötschaft .... schon kontakt mit FBI aufgenommen "
    warum sollte die sta dies WOLLEN  ?  ist doch ALLES AUS(?)ERMITTELT BIS ZUM GEHTNICHTMEHR  ----nur weil sich ein paar  LAIENHAFTE abgeordnete zwecks profilierungsgründen das einbilden ?
    und was bitte ist ein OPFER IM WAHRSTEN SINNE DES WORTES ?